1. Kann die Kommission in Einzelheiten darlegen, ob das Abkommen mit Australien ihrer Bewertung nach mit den Grundrechten und EU-Rechtsvorschriften sowie mit den in den Entschließungen des Europäischen Parlaments P7_TA(2010)0144 und P7_TA(2010)0397 im Einklang steht? Kann die Kommission erklären, wie sie festgestellt hat, dass die Erhebung und Verarbeitung von PNR die Rechtsgrundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit?
2. Kann die Kommission Auskunft darüber geben, wie sie unter Berücksichtigung des Artikels 218 AEUV beabsichtigt, die Artikel 23 und 25 des Abkommens zwischen der EU und Australien (in Bezug auf Streitbeilegung, Aufhebung und Aufkündigung) umzusetzen, wenn das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit für die Anwendung dieser Artikel stimmen sollte?
3. Da die Übertragung von PNR durch die Fluggesellschaften nach australischem Recht vorgeschrieben ist, dient das Abkommen zwischen der EU und Australien ausschließlich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass diese Datenübermittlung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU erfolgt. Teilt die Kommission die Auffassung, dass Artikel 16 AEUV die angemessene Rechtsgrundlage für den Ratsbeschluss ist?
4. Eine gemeinsame einheitliche Definition der Erstellung von Personenprofilen, unter anderem auf der Grundlage geltender internationaler Dokumente, könnte sich dabei als hilfreich erweisen, die Verbindungen zwischen der Erhebung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und der Profilerstellung zu ermessen. Ist die Kommission angesichts dessen bereit, eine solche Definition zu entwerfen?
5. Kann die Kommission in Erwartung des Ergebnisses der weiteren Verhandlungen mit den USA und Kanada Auskunft geben über die allgemeinen Kriterien, mit denen die Einhaltung der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sichergestellt wird, insbesondere, was die Aufbewahrungsdauer angeht? Kann die Kommission eine vollständige Übersicht möglicher bilateraler Abkommen zwischen den USA und Mitgliedstaaten mit einem Verweis auf die Übermittlung von Fluggastdatensätzen erstellen? Kann die Kommission die bevorstehenden neuen Rechtsvorschriften in Bezug auf eine systematische Übermittlung von Fluggastdatensätzen aus Kanada in die USA erläutern?
6. Kann die Kommission die Beziehung zwischen dem US-amerikanischen „Secure Flight“-Programm und der Sammlung von Fluggastdatensätzen erläutern?
7. Betrachtet die Kommission die Häufigkeit von Ad-hoc-Zugriffen der US-Behörden per „Pull”-Methode aus den Systemen der Fluggesellschaften, die bereits die „Push”-Methode anwenden, als vereinbar mit den Bestimmungen des bestehenden Abkommens mit den USA?
8. Werden die Verhandlungen der Kommission mit den Vereinigten Staaten fortgeführt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Kommission aus dem Rechtsgutachten ihres eigenen Juristischen Dienstes?