Parlamentarische Anfrage - O-000006/2012Parlamentarische Anfrage
O-000006/2012

  Zugang blinder Menschen zu Büchern

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000006/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Erminia Mazzoni
im Namen des Petitionsausschusses

Verfahren : 2011/2894(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000006/2012
Eingereichte Texte :
O-000006/2012 (B7-0030/2012)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Weltblindenunion und die Europäische Blindenunion haben der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) einen international verbindlichen Vertrag zur Festlegung einer gezielten urheberrechtlichen Ausnahmeregelung vorgeschlagen, um das Problem des Zugangs blinder und lesebehinderter Menschen zu Büchern und anderen Druckerzeugnissen anzugehen. Die Kommission und der Rat schlagen hingegen Vereinbarungen mit Interessengruppen in der EU und eine freiwillige Empfehlung der WIPO vor. Die Gemeinschaft der Blinden in Europa hält beide für völlig unzureichend.

1.  Die EU unterstützt zwar verbindliche WIPO-Verträge für andere Zwecke; daher wird die Kommission gefragt, wie sie es rechtfertigt, einen niedrigeren Standard des globalen rechtlichen Schutzes für behinderte Menschen vorzuschlagen?

2.  Vertritt die Kommission die Auffassung, dass ihre Vorgehensweisen in Bezug auf den WIPO-Vertrag uneingeschränkt dem Willen des Europäischen Parlaments entsprechen, der in seinem Bericht „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ zum Ausdruck gebracht wurde, in dem ein rechtsverbindlicher Vertrag der WIPO gefordert wird?

3.  Vertritt die Kommission die Ansicht, dass ihr Widerstand gegen den WIPO-Vertrag mit ihrer eigenen Strategie 2010-2020 für Menschen mit Behinderungen im Einklang steht, die insbesondere darauf abzielt, Hindernisse für die Integration zu beseitigen und eine Kultur der Chancengleichheit zu schaffen?

4.  Vertritt die Kommission diesbezüglich die Auffassung, dass die gegenwärtigen EU- und internationalen Rechtsvorschriften mit den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und insbesondere Artikel 21 und 30 und mit den Verpflichtungen gemäß der Europäischen Charta der Grundrechte im Einklang stehen, die beide darauf abzielen, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern?

Eingang: 13.1.2012

Weiterleitung: 17.1.2012

Fristablauf: 24.1.2012