Parlamentarische Anfrage - O-000159/2012Parlamentarische Anfrage
O-000159/2012

  Einverständniserklärung zum Beitritt von acht Drittstaaten zum Haager Übereinkommen aus dem Jahre 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000159/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Klaus-Heiner Lehne, Luigi Berlinguer, Eva Lichtenberger, Francesco Enrico Speroni, Alexandra Thein, Tadeusz Zwiefka
im Namen des Rechtsausschuss

Verfahren : 2012/2791(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000159/2012
Eingereichte Texte :
O-000159/2012 (B7-0367/2012)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein wichtiges Übereinkommen, da damit ein System geschaffen wird, das die rasche Rückführung eines entführten Kindes in das Land, in dem es seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ermöglicht.

Damit das Übereinkommen zwischen einem beitretenden Staat und einem Vertragsstaat gilt, muss der Vertragsstaat erklären, dass er mit dem Beitritt einverstanden ist.

Nach Auffassung der Kommission fällt der Bereich der internationalen Kindesentführung in die ausschließliche Außenkompetenz der Europäischen Union, da sie in diesem Bereich, insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates, bereits ihre interne Zuständigkeit ausgeübt hat.

Demnach hat die Kommission acht Vorschläge für Beschlüsse vorgelegt, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, im Namen der Union zu erklären, dass sie mit dem Beitritt von acht Drittstaaten einverstanden sind.

Der Rat blockiert jedoch zurzeit diese Beschlüsse und weigert sich, das Parlament zu konsultieren und somit Fortschritte in dieser Angelegenheit zu ermöglichen, da er offensichtlich den Grundsatz der Beschlüsse aus Rechtsgründen anficht.

Kann die Kommission bestätigen, dass die Union ausschließliche Außenkompetenz in dieser Angelegenheit hat?

Kann die Kommission eine grobe Schätzung der Anzahl der Fälle von internationalen Kindesentführungen vorlegen, auf die sich diese Verzögerung möglicherweise negativ ausgewirkt hat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Russland und Marokko Länder, in denen zahlreiche Unionsbürger Familienangehörige haben zwei der genannten acht Länder sind?

Stimmt die Kommission mit den Unterzeichnern dieser Anfrage darin überein, dass der Rat seine rechtlichen Einwände gegen die betreffenden Beschlüsse zurückziehen und so deren Annahme ermöglichen sollte?

Eingang: 13.9.2012

Weiterleitung: 17.9.2012

Fristablauf: 24.9.2012