Parlamentarische Anfrage - O-000049/2015Parlamentarische Anfrage
O-000049/2015

Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000049/2015
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Iratxe García Pérez, Maria Arena, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Verfahren : 2015/2655(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000049/2015
Eingereichte Texte :
O-000049/2015 (B8-0119/2015)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Das Parlament hat seit Beginn der neuen Legislaturperiode mehrfach – unter anderem in seiner Entschließung vom 10. März 2015 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2013 – unmissverständlich seine Bereitschaft erklärt, sich in Bezug auf die Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub mit dem Rat in Verbindung zu setzen und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Damit eine für beide Organe und vor allem für die europäischen Bürger zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann, nimmt das Parlament hier eine pragmatische, konstruktive und offene Haltung ein. Es ist überzeugt, dass der tote Punkt überwunden werden könnte, wenn die drei Organe dazu bereit wären, den entsprechenden politischen Willen zu zeigen.

Der Rat hat auf die eindeutigen Signale des Parlaments bisher nicht reagiert, und die Kommission hat inzwischen mehrfach ihre Absicht erklärt, sie werde den Vorschlag zurückziehen, wenn es den Mitgesetzgebern nicht gelingt, den toten Punkt binnen sechs Monaten zu überwinden.

Diese Ankündigung ist umso fragwürdiger, als das Parlament die erste Lesung abgeschlossen hat, während die Gespräche im Rat zum Stillstand gekommen sind, sodass das gesamte Legislativverfahren gefährdet ist.

1. Der Rat wird als Mitgesetzgeber ersucht, einen offiziellen Standpunkt in Bezug auf die erste Lesung des Parlaments abzugeben und Verantwortung zu zeigen, was seine ablehnende Haltung in Bezug auf Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz betrifft.