Parlamentarische Anfrage - O-000128/2016Parlamentarische Anfrage
O-000128/2016

Internationale Luftverkehrsabkommen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000128/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Michael Cramer, im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

Verfahren : 2016/2961(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000128/2016
Eingereichte Texte :
O-000128/2016 (B8-1807/2016)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Im Dezember 2015 hat die Kommission eine Luftverkehrsstrategie für Europa verabschiedet. Im Rahmen dieser Strategie wurde vorgeschlagen, auf EU-Ebene Verhandlungen über Flugsicherheitsabkommen mit Japan und China und über Luftverkehrsabkommen mit China, der Türkei, Mexiko, den sechs Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates, Armenien und dem Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN) aufzunehmen.

Der Rat ermächtigte die Kommission am 8. März 2016, Verhandlungen mit China und Japan über Flugsicherheitsabkommen aufzunehmen. Am 7. Juni 2016 wurde die Aufnahme von Verhandlungen über Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene mit dem ASEAN, der Türkei, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten genehmigt. Der Rat berät derzeit noch über den Entwurf von Verhandlungsrichtlinien für die Aufnahme von Verhandlungen auf EU-Ebene über Luftverkehrsabkommen mit China, Mexiko, Armenien und den verbleibenden vier Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates.

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr richtet in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Kommission:

Welche Zielsetzungen, Themenschwerpunkte und Zeitrahmen wurden für die Aushandlung von Luftverkehrsabkommen festgelegt, für die die Kommission die Verhandlungsrichtlinien erhalten hat?

Wie ist der Stand der Verhandlungsrichtlinien, über die der Rat noch entscheiden muss?

Wie gedenkt die Kommission dafür Sorge zu tragen, dass das Parlament gemäß Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unverzüglich und umfassend über alle Verhandlungsetappen unterrichtet wird?

Wie gedenkt die Kommission bei den Verhandlungen für die angemessene Transparenz und Akteneinsicht zu sorgen?

Kann die Kommission zusichern, dass das Parlament und der Rat gleichzeitig informiert werden, und das vor und nach jeder Verhandlungsrunde?

Kann die Kommission bestätigen, dass sie sich nicht um eine vorläufige Anwendung abgeschlossener Luftverkehrsabkommen bemühen wird, solange das Parlament nicht seine Zustimmung zu dem Abkommen erteilt hat?