MÜNDLICHE ANFRAGE für die Fragestunde während der September II-Tagung 2006 gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung von Georgios Toussas an die Kommission
Betrifft: Lebensgefahr für Passagiere und Arbeitnehmer auf Schiffen
Mit Präsidialerlass 124 (Regierungsanzeiger der griechischen Regierung 136/6-7-2006) betreffend die Freiheit der Erbringung von Dienstleistungen im Seeverkehr hat die griechische Regierung willkürlich die Dreißigjahresfrist für die Stilllegung überalterter griechischer Schiffe (Gesetz 2932/2001) abgeschafft – und zwar unter dem Vorwand der Anpassung der griechischen Rechtsvorschriften an EU-Recht gemäß dem Vorschlag der Kommission. In unserer Anfrage vom 23.1.2006 (H-0031/06)(1) wies die Kommission darauf hin, dass aufgrund ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme an die griechische Regierung die Abschaffung der Dreißigjahresfrist für die Stilllegung überalterter Passagierschiffe vorgesehen sei. Das Argument, dass die Kommission eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften bezüglich der Preisgestaltung und der Organisationsbedingungen dieser Schiffe gefordert hätte, zieht nicht, weil die tatsächlichen Preiserhöhungen im Schiffsverkehr in den drei letzten Jahren mehr als 250% betragen haben. Unter Zugrundelegung des Kriteriums dieser Profite der Schifffahrtsgesellschaften legen die Reeder und das Ministerium für Handelsschifffahrt die Organisationskriterien, Routen und Fahrplanfrequenzen fest, wodurch gefährliche Situationen entstehen, die das Risiko eines Schiffbruchs wie jener der „Samina Express” bergen, bei dem das Leben von Passagieren und Besatzungsmitgliedern in große Gefahr gebracht werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass das Ministerium für Handelsschifffahrt bekräftigt, dass diese Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Politik der Europäischen Union ergriffen wurde, wird die Kommission um Mitteilung darüber ersucht, wie sie dazu steht, dass die Höchstbetriebsdauer bis zur Stilllegung überalterter Schiffe über den 30-Jahreszeitraum hinaus ausgedehnt wurde?