Europäisches Parlament

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Parlamentarische Anfragen
5. Dezember 2006
H-1075/06
MÜNDLICHE ANFRAGE für die Fragestunde während der Februar-Tagung 2007 gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung von Robert Evans an die Kommission

 Betrifft: Strafzettel wegen Falschparkens
 Antwort 

In London werden 5% der Strafzettel wegen Falschparkens und anderer Bußgeldbescheide für im Ausland, größtenteils in anderen EU-Ländern, zugelassene Fahrzeuge ausgestellt. Die Höhe der Geldbußen beläuft sich auf rund 32 Millionen Euro jährlich. Infolge der geltenden EU-Vorschriften, des Datenschutzes und der mangelnden Zusammenarbeit ist es für die Londoner Behörden sehr schwierig, Geldbußen wegen Falschparkens, die Staugebühr und Geldstrafen wegen aller nicht-kriminellen Verkehrsdelikte, an denen im Ausland zugelassene Fahrzeuge beteiligt sind, einzutreiben. Ist der Kommission diese Situation bewusst, und was gedenkt sie zu unternehmen, um den Kommunalbehörden bei der grenzüberschreitenden Strafvollstreckung zu helfen?

Originalsprache der Anfrage: EN
Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2006Rechtlicher Hinweis