Europäisches Parlament

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Parlamentarische Anfragen
24. Februar 2009
H-0131/09
MÜNDLICHE ANFRAGE für die Fragestunde während der April-Tagung 2009 gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung von Gay Mitchell an die Kommission

 Betrifft: Staatliche Beihilfen für europäische Nicht-EU-Länder
 Antwort 

In dieser für die Wirtschaft stürmischen Zeit ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Nationen in Europa sich auf gleicher Augenhöhe befinden und unbesorgt darüber sein können, dass Arbeitsplätze in Nicht-EU-Länder abwandern, die kränkelnden Firmen staatliche Beihilfen zahlen. Wenn EWS- oder EFTA-Mitglieder wie die Schweiz Vorteile aus dem wachsenden Handel mit der gesamten EU ernten, müssen sie umgekehrt auch dieselben Regeln betreffend staatliche Beihilfen beachten. Die derzeitigen Verfahren für die Sanktionierung der Verletzung dieser Vorschriften sind langsam und kompliziert und bieten denjenigen, die im Augenblick ihre Arbeitsplätze verlieren, keinen Schutz. Wie gedenkt die Kommission diesen Bereich des Wettbewerbsrechts zu straffen und sicherzustellen, dass rasche, effiziente Verfahren für die Behandlung von Beschwerden eingerichtet werden?

Originalsprache der Anfrage: EN
Letzte Aktualisierung: 9. März 2009Rechtlicher Hinweis