Verfahren : 2004/2217(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0273/2005

Eingereichte Texte :

A6-0273/2005

Aussprachen :

PV 12/10/2005 - 21

Abstimmungen :

PV 13/10/2005 - 8.7

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0388

BERICHT     
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22. September 2005
PE 362.653 v02-00 A6-0273/2005

über Frauen und Armut in der Europäischen Union

(2004/2217(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Berichterstatterin: Anna Záborská

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 VERFAHREN

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Frauen und Armut in der Europäischen Union

(2004/2217(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/46/121, A/RES/47/134 sowie A/RES/49/179 zu Menschenrechten und extremer Armut, A/RES/47/196 zur Ausrufung eines Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut sowie A/RES/50/107 zur Begehung des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut und zur Verkündung der ersten Dekade der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Armut,

–   unter Hinweis auf die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–   unter Hinweis auf die Dokumente des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Vereinten Nationen E/CN.4/Sub.2/1996/13, E/CN4/1987/NGO/2, E/CN4/1987/SR.29 und E/CN.4/1990/15 zu Menschenrechten und extremer Armut, E/CN.4/1996/25 zum Recht auf Entwicklung sowie E/CN.4/SUB.2/RES/1996/25 zur Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz 1995 und das Programm der Aktionsplattform von Beijing,

–   unter Hinweis auf die Arbeiten des Nobelpreisträgers Gary Becker zur Ökonomik des Alltags(1),

–   unter Hinweis auf die Arbeiten des Europarats in diesem Bereich, insbesondere die geänderte Europäische Sozialcharta,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2001 zum Internationalen Tag der Armutsbekämpfung der Vereinten Nationen(2),

_   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 1994 zur Armut der Frauen in Europa(3),

–   unter Hinweis auf den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter,

–   unter Hinweis auf Artikel 136, 137 Absatz 1 und 141 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 137 Absatz 1 Buchstabe j betreffend die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Nizza vom 7., 8. und 9. Dezember 2000, Anlage I, mit dem Aufruf zur „Gewährleistung der Umsetzung der Empfehlung von 1992 betreffend die Garantie eines Mindesteinkommens, die die Sozialschutzsysteme bieten müssen“, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Rates von Santa Maria da Feira vom 19. und 20. Juni 2000, insbesondere die Absichtserklärung, dass Indikatoren festgelegt werden sollten, die als gemeinsame Bezugswerte bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und bei der Beseitigung der Armut dienen können,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates 92/442/EWG vom 27. Juli 1992 über die Annäherung der Ziele und der Politiken im Bereich des sozialen Schutzes(4),

–   unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sozialschutz über Indikatoren im Bereich von Armut und sozialer Eingliederung (Oktober 2000),

–   unter Hinweis auf die überarbeiteten gemeinsamen Ziele für die zweite Runde der nationalen Aktionspläne “Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung” vom 25. November 2002 (SOC 508) und den von der Kommission vorgelegten Entwurf des gemeinsamen Berichts über Sozialschutz und soziale Eingliederung (KOM(2005)0014),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 14. Mai 2002 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(5),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0273/2005),

A.       in Erwägung des Leitmotivs des Internationalen Tags der Armutsbekämpfung (17. Oktober): „Wo immer Menschen dazu verurteilt sind, im Elend zu leben, werden die Menschenrechte verletzt. Sich mit vereinten Kräften für ihre Achtung einzusetzen, ist heilige Pflicht“,

B.        in Erwägung der zwingenden Notwendigkeit, die Entstehung des neuen Europa zu fördern, das sich durch die kreative Koexistenz der Kulturen und Mentalitäten und den uneingeschränkten Respekt des Andersseins als ein Ort auszeichnet, an dem sich die verantwortliche Freiheit nicht auf den freien Verkehr des Kapitals beschränkt und die Bürger ihre Fähigkeiten unabhängig von ihrem sozialen Status mit anderen teilen, sodass dem Gemeinwohl in Ost und West die Kreativität jedes Einzelnen zugute kommt und seine Würde geschützt wird,

C.       in der Erwägung, dass in 17 Mitgliedstaaten Frauen bei weitem öfter als Männer dem Risiko extremer Armut ausgesetzt sind,

D.       in Erwägung des Auftretens neuer Formen von Armut und Ausgrenzung, dem innovative und konkrete Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen, um denen zu helfen, die in Not sind,

E.        in der Erwägung, dass je länger Menschen am Rande der Armutsgrenze mit einem besonders niedrigen Einkommen leben, desto größer die Gefahr des Abgleitens in dauerhafte wirtschaftliche Verelendung und soziale Ausgrenzung ist; daher in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht nur auf die Unterstützung von Personen abzielen dürfen, die bereits unter Bedingungen der wirtschaftlichen Verelendung leben, sondern auch rechtzeitig ausgerichtet sein müssen auf die Vermeidung und Bewältigung von Phänomenen, die Bürger in die wirtschaftliche und soziale Verelendung führen,

F.        in der Erwägung, dass angesichts des offensichtlichen Zusammenhangs zwischen der Aktionsplattform von Beijing und der Lissabonner Strategie die Notwendigkeit, das produktive Potenzial der europäischen Arbeitskraft zu nutzen, ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Strategie von Beijing und Lissabon darstellt,

G.       in der Erwägung, dass der Ausrottung der Armut und den sozialen Aspekten der Lissabon-Agenda weniger Aufmerksamkeit zuteil wurde als den Themen Preisstabilität, Kostenreduzierung und Haushaltsdefizit,

H.       in der Erwägung, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die in extremer Armut leben, höher ist als der Durchschnitt ist; in der Erwägung, dass vor allem Frauen von extremer Armut betroffen sind und sie auch die ersten sind, die ihre Angehörigen vor Not und sozialer Ausgrenzung schützen, da Frauen die elementaren zwischenmenschlichen Bande knüpfen, zum Frieden erziehen und sich als Wegbereiterinnen für die Einhaltung der Menschenrechte und die Würde aller Menschen einsetzen, wobei ein weiteres Ziel die stärkere Anerkennung aller Frauen im allgemeinen ist,

I.         in der Erwägung, dass Globalisierung und Informatisierung einigen Frauen zwar größere wirtschaftliche Chancen und Unabhängigkeit eröffnet haben, viele andere wegen der daraus resultierenden Ungleichheiten auf internationaler wie nationaler Ebene jedoch an den Rand gedrängt und um die Vorteile dieses Prozesses gebracht wurden,

J.         in der Erwägung, dass die ärmsten Frauen die wichtigsten Partnerinnen sein müssen, um Maßnahmen zugunsten der Chancengleichheit zu entwickeln, durchzuführen und zu bewerten, da Frauen, die in chronischer Armut leben, ihre Rolle und ihre Verantwortung wahrnehmen müssen, einschließlich ihrer Rolle als Mutter, wie jede andere Frau, und dieselben Freuden erleben, dieselben Sehnsüchte haben und dieselben Ängste und Zweifel hegen wie alle anderen, jedoch unter weitaus schwierigeren materiellen Umständen als die Mehrheit ihrer Geschlechtsgenossinnen,

K.       in der Erwägung, dass Armut oftmals eng mit Rassendiskriminierung und sich daraus ergebender Intoleranz zusammenhängt und dass solche Verhaltensweisen die Bedingungen von Armut, Marginalisierung und sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung von Frauen in Minderheitengruppen verschärfen,

L.        in der Erwägung, dass eine Erwerbstätigkeit allein noch keinen angemessenen Schutz gegen extreme Armut bietet: in der Erwägung, dass hauptsächlich als Folge der Aufteilung der Berufsfelder mehr Frauen als Männer schlechter bezahlte Stellen innehaben, wobei Sozialversicherungsleistungen allein häufig ebenfalls keinen Schutz gegen extreme Armut bieten,

M.       in der Erwägung, dass die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen in Europa durchschnittlich nach wie vor 16% bis 33% beträgt, sowie in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“, der vor 30 Jahren mit der Richtlinie 75/117/EWG(6) über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen eingeführt wurde, kein echter Forschritt zu verzeichnen ist, und dass im Vergleich zu 6,6% bei den Männern 30% der erwerbstätigen Frauen in Europa eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, für die sie sich häufig nicht freiwillig, sondern wegen des Mangels an bezahlbaren Kinderbetreuungsmöglichkeiten entschieden haben,

N.       in der Erwägung, dass weibliche Haushaltsvorstände zwischen 9%-26% weniger Einkommen erzielen als die männlichen Vorstände, wobei das VK (26%) an der Spitze liegt, gefolgt von Schweden (14%), Frankreich (12%), den Niederlanden (11%), Deutschland (10%) und Italien (9%),

O.       in der Erwägung, dass Arbeit für in Armut lebende Familien und Einzelpersonen einerseits eine Einkommensquelle und andererseits einen Faktor der sozialen Integration darstellt, da sie über die wirtschaftliche Unterstützung hinaus die Teilhabe des Individuums an der Gesellschaft als Ganzes fördert und zur Entwicklung seiner Persönlichkeit beiträgt; in der Erwägung, dass ein Arbeitsplatz jedoch nicht ausreicht, um ein bürgerschaftliches Bewusstsein zu entwickeln,

P.        in der Erwägung, dass die Gefahr von Armut und Verelendung auch die über 65jährigen betrifft, dass 2/3 der über 65jährigen zumindest in Europa Frauen sind und sich die Mängel von Versicherungs- und Rentensystemen auf Personen mit einer schlechteren Stellung auf dem Arbeitsmarkt auswirken, wie dies bei den Frauen der Fall ist, die weniger Jahre arbeiten, schlechter als die Männer bezahlt werden oder eine unbezahlte Arbeitsleistung erbringen,

Q.       in der Erwägung, dass die Zahl der Familien mit nur einem Elternteil in den letzten Jahren gestiegen ist, dass für die Mitglieder dieser Familien ein weitaus höheres Armutsrisiko besteht, und dass 85% der Familien mit nur einem Elternteil von Frauen geführt werden, was die benachteiligte Stellung der Frau in Bezug auf das Phänomen der Armut noch stärker verdeutlicht,

R.        in der Erwägung, dass man die Armut der Frauen nicht beseitigen kann, ohne die Rolle der Männer im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und der nationalen Pläne für Beschäftigung und soziale Eingliederung in Betracht zu ziehen,

S.        in Erwägung des Problems der häuslichen Gewalt gegen Frauen, das zur Zerstörung ihrer geistigen Gesundheit, zu ihrer gesellschaftlichen Isolierung und zur Verminderung ihrer beruflichen Leistung mit negativen Folgen für ihre Stellung am Arbeitsplatz führt, und in der Feststellung, dass ein hoher Prozentsatz der obdachlosen Frauen Haus und Familie wegen der gegen sie ausgeübten Gewalt verlassen hat und an der Grenze zu sozialer Verelendung und Armut steht,

T.        in der Erwägung, dass Frauen aus nationalen oder religiösen Minderheiten aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft oder Religion eine doppelte Diskriminierung erfahren, die sie häufig daran hindert, einen Arbeitsplatz zu finden; in der Erwägung, dass diese Frauen aufgrund dieser Situation entweder in extremer Armut in Abhängigkeit von ihrem Ehemann leben oder gezwungen sind, ohne Sozialschutz und unter elenden Arbeitsbedingungen illegal zu arbeiten,

Indikatoren und Methodologie

1.        hebt hervor, das Armut und soziale Ausgrenzung nicht länger nur unter ökonomischen Gesichtspunkten verstanden werden dürfen, sondern auch auf der Grundlage von Menschenrechtskriterien zu erfassen sind;

2.        stellt fest, dass Armut viele Gesichter hat, so unter anderem unzureichende Einnahmen und produktive Ressourcen zur Gewährleistung eines nachhaltigen Auskommens, Hunger und Unternährung, schlechter Gesundheitszustand, beschränkter oder nicht vorhandener Zugang zu Bildung und anderen grundlegenden Dienstleistungen, steigende krankheitsbedingte Sterblichkeitsraten, Obdachlosigkeit und unangemessene Unterbringung, unsichere Umgebung sowie soziale Diskriminierung und Ausgrenzung; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Armut auch gekennzeichnet ist durch mangelnde Beteiligung an Entscheidungsprozessen und am bürgerlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben;

3.        verweist auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona, aufgrund derer die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die Hindernisse für eine Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu beseitigen und bis 2010 Kinderbetreuungsmöglichkeiten für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter zu schaffen sowie für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen; betont jedoch, dass die nationalen, regionalen oder lokalen Behörden ihren finanziellen Beitrag zur Schaffung und/oder dem Betrieb qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen zu erschwinglichen Preisen erhöhen müssen;

4.        begrüßt die Initiativen des luxemburgischen Ratsvorsitzes zur Entwicklung geschlechtsspezifischer Indikatoren und fordert den britischen Vorsitz auf, diese Arbeit fortzusetzen;

5.        betont, dass von extremer Armut geprägte Situationen Frauenhandel, Prostitution, Gewalt und ganz allgemein jede Form von Ausbeutung begünstigen und fordert, diese Folgen von Armut im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und der sozialpolitischen Agenda ebenfalls zu berücksichtigen;

6.        erkennt an, dass der Grundsatz des freien Verkehrs von Kapital und Waren allein noch nicht zur Ausrottung von Armut und chronischer Armut (vor allem anhaltender Armut) führt und dass Armut den Betroffenen jede Chance raubt und eine volle Teilhabe am Leben der Gemeinschaft unmöglich macht und die Betroffenen ihrer Umgebung gegenüber gleichgültig werden lässt;

7.        fordert die Kommission und den Rat auf, unverzüglich Initiativen zu ergreifen, um den informellen Wirtschaftssektor anzuerkennen und den Wert der „Ökonomik des Alltags“ anhand geschlechtsspezifischer Ansätze zu quantifizieren;

8.        fordert Eurostat und die entsprechenden Stellen der Mitgliedstaaten deshalb auf, in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Gruppen, die die Erfahrung mit einem Leben in Armut verstehen können, eine Methode sowie Indikatoren zu entwickeln, die nach Geschlecht differenzieren, um die Auswirkungen von Armut und sozialer Ausgrenzung auf Frauen und Männer gesondert zu messen;

9.        empfiehlt, dass auf der Grundlage von geschlechtsspezifischen Statistiken eine Studie über die Auswirkungen der wirtschaftlichen und politischen Veränderungen der neuen Mitgliedstaaten auf die tatsächliche Situation der Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführt wird;

10.      fordert die Mitgliedstaaten auf, sich der besonders gefährdeten Romafrauen anzunehmen, die unter vielfältigen Formen der Diskriminierung leiden, und zwar mittels:

           –         Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung gleicher Rechte,

–         einer nach ethnischer Zugehörigkeit und Geschlecht differenzierten Datenerfassung, um den Zugang von Romafrauen zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung zu überwachen;

11.      ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Fälle von Frauen zu erfassen, die Minderheiten angehören und die ohne Sozialschutz und Rentenansprüche arbeiten, und diese Frauen dabei zu unterstützen, sich reibungslos in den Arbeitsmarkt einzugliedern;

Partnerschaft mit den ärmsten Frauen

12.      bedauert, dass sich die Union trotz des politischen Willens, Armut und soziale Ausgrenzung durch Gemeinschaftsstrategien, insbesondere die Lissabonner Strategie und die sozialpolitische Agenda, zu bekämpfen, nicht ausreichend mit der „Feminisierung der Armut“ befasst hat;

13.      fordert, dass eine enge Partnerschaft mit den ärmsten Frauen und Familien auf jeder Ebene des Entscheidungsprozesses gefördert wird und Maßnahmen und Mittel eingesetzt werden, die sich ihre Erfahrung zu nutze machen, um die chronische Armut wirksam zu bekämpfen und die soziale Ausgrenzung zu überwinden;

14.      fordert, jede europäische legislative Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Leben der am meisten benachteiligten Bevölkerungsschichten, insbesondere Frauen, einer vorherigen Studie zu unterziehen;

15.      fordert alle betroffenen Institutionen auf, die offene Koordinierungsmethode und den operativen Rahmen der sozialpolitischen Agenda auf die Bedürfnisse der Frauen in Not zuzuschneiden, um die vorgenannte Partnerschaft zu ermöglichen;

16.      ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, in den sozialen Dialog über Entwicklung und Durchführung der Politik für die Bereiche Bildung, Beschäftigung und Rentensysteme Sozialpartner auf lokaler und regionaler Ebene einzubeziehen, zu denen auch Frauen in ländlichen Gebieten gehören, die an der Armutsgrenze leben;

17.      fordert den Rat und die Kommission auf, eng mit dem Europarat zusammenzuarbeiten, um aus dessen wichtigen Arbeiten in diesem Bereich Nutzen zu ziehen, und dem Europäischen Parlament regelmäßig ausführliche Berichte über diese Zusammenarbeit zu übermitteln;

18.      fordert alle seine Ausschüsse auf, das Problem der Armut, insbesondere der Armut von Frauen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu berücksichtigen und sich dabei auf die Erfahrung seiner interfraktionellen Arbeitsgruppe Vierte Welt in Europa zu stützen;

Vereinbarung von Familien- und Berufsleben in einem benachteiligten Umfeld

19.      anerkennt den direkten Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Ungleichheit, der Abhängigkeit von Frauen und der fortbestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im Hinblick auf den Zugang zu Bildung und der Verantwortung für die Familie und deren Gesamtunterhalt, und stellt mit Missbilligung fest, dass (trotz der seit Jahrzehnten geltenden, aber nach wie vor unwirksamen Rechtsvorschriften) die Unterschiede bei der Entlohnung von Männern und Frauen 2001 und 2003 bei 16% bzw. 15 % lagen; fordert den Rat und die Kommission daher auf, ein Grünbuch zu diesem Thema auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen;

20.      betont, dass die unbezahlten Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen übernommen werden, in den nationalen Statistiken nicht systematisch erfasst und somit bei der Ausarbeitung der Beschäftigungspolitik durch die zuständigen nationalen und gemeinschaftlichen Stellen nicht berücksichtigt werden; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb, Daten zu den unbezahlten Tätigkeiten zusammenzutragen, damit Maßnahmen zur gerechteren Verteilung dieser Tätigkeiten auf den Weg gebracht werden, was eine stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt ermöglichen und deren wirtschaftliche Stellung und Unabhängigkeit stärken wird;

21.       fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um den Frauen in einem benachteiligten Umfeld einen gleichberechtigten Zugang zu den Systemen der öffentlichen Gesundheit, insbesondere den Basisgesundheitsdiensten gemäß den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation(7), die den Schutz von Mutter und Kind einschließen -, zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung, zu einer akzeptablen Wohnung, zum Rechtswesen sowie zur allgemeinen und beruflichen Bildung, zum lebenslangen Lernen, zum Sport und zur Kultur zu gewährleisten, um der vorzeitigen Beendigung des Schulbesuchs entgegenzuwirken und um einen reibungslosen Übergang von der Schule auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und fordert die Kommission und den Rat auf, die Geschlechterdimension in die Jahresberichte über den sozialen Zusammenhalt einzubeziehen;

22.      fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere konkrete Schritte zu unternehmen, um Strategien zu entwickeln, die tatsächlich eine verstärkte Beteiligung von Frauen jeden Alters gewährleisten, den Gender-Mainstreaming-Ansatz fördern, um die allgemeinen Lissabon-Ziele zu verwirklichen, die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen in Angriff zu nehmen sowie Arbeitsbedingungen und Arbeitsqualität dergestalt zu fördern, dass Frauen und Männer voll in den Arbeitsmarkt integriert werden können;

23.      fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Männern und Frauen den gleichberechtigten Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit und der Altersversorgung zu garantieren und dabei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Teilzeitarbeit zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass in Subsystemen der Rentenversicherung der Grundsatz der Gleichbehandlung und der sozialen Gerechtigkeit durchgängig angewandt wird, und Arbeit im informellen Sektor zu berücksichtigen, um die Verarmung älterer Menschen, vor allem Frauen, zu verhindern; fordert die Kommission und den Rat auf, die Geschlechterdimension in die Jahresberichte über den sozialen Zusammenhalt einzubeziehen;

24.      stellt fest, dass die sozialen Systeme in den meisten EU-Mitgliedstaaten dem besonderen Bedingungen von in Armut lebenden Frauen nicht ausreichend Rechnung tragen; hebt hervor, dass das Armutsrisiko für Frauen höher ist als für Männer, vor allem im Alter; dies gilt dort, wo die sozialen Sicherungssysteme auf dem Grundsatz einer kontinuierlichen bezahlten Beschäftigung beruhen; verweist darauf, dass in einigen Fällen Frauen wegen Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit diese Anforderung nicht erfüllen, da bezahlte und unbezahlte Beschäftigung ungleich verteilt sind; unterstreicht außerdem, dass die Hindernisse für altere Frauen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, größer sind;

25.      ersucht die Mitgliedstaaten, einen angemessenen Sozialschutz für Frauen zu gewährleisten, die für die Betreuung kranker, alter oder behinderter Mitglieder ihrer Familie verantwortlich sind, sowie für ältere Frauen, die eine besonders niedrige Rente beziehen;

26.      fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit Forschungsgruppen und den betroffenen Bevölkerungskreisen (Frauen, Familien, Unternehmer, Gebietskörperschaften und Vereine) die tatsächlichen Bedürfnisse der Frauen und Männer in einem benachteiligten Umfeld zu analysieren, damit sie Berufs- und Familienleben wirksam miteinander vereinbaren können, und dabei Anderssein und geschlechtsspezifische Unterschiede zu respektieren; fordert die Kommission und den Rat auf, die Geschlechterdimension in die Jahresberichte über den sozialen Zusammenhalt einzubeziehen;

27.      fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um – unter Achtung der Gesetzeslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben auch für Männer und Familienväter zu fördern, da die stärkere Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt nicht zu einem entsprechend stärkeren Engagement von Männern bei den Familienpflichten geführt hat;

28.      ersucht die Mitgliedstaaten, zusätzliche Stützungsmaßnahmen insbesondere für erwerbstätige allein erziehende und kinderreiche Mütter einzuführen, indem entweder die Suche nach Beschäftigungsformen mit flexiblen Arbeitszeiten, die im Einklang mit den gewachsenen familiären Verpflichtungen stehen, erleichtert wird oder geeignete Infrastrukturen für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden;

29.      ersucht die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung minderjähriger Mütter zu prüfen, die aufgrund ihres häufig niedrigen Bildungsniveaus und der gesellschaftlichen Vorurteile Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz haben und in Armut leben; ist darüber hinaus der Auffassung, dass in diesem Rahmen ein Austausch von Methoden und Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten sehr sinnvoll wäre, wobei im Vordergrund die Praktiken stehen sollten, die einzelne Mitgliedstaaten im Bereich der Verhütung der Schwangerschaft von Minderjährigen angewandt haben;

30.      fordert, die „Fremdplatzierung“ von Kindern aus sozioökonomischen Gründen zu untersagen und, in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Gruppen, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die Familienprojekte in einem benachteiligten Umfeld unterstützen können, damit die Eltern, Frauen wie Männer, vor allem bei chronischer Armut ihre elterliche Verantwortung uneingeschränkt übernehmen können;

31.      ersucht die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zur korrekten Erfassung, Analyse und Prüfung der zu häuslicher Gewalt führenden Faktoren zu ergreifen, damit unverzüglich Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen dieser Phänomene, wie z.B. die Beherbergung obdachloser Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, entwickelt werden können;

Beitrag der Zivilgesellschaft

32.      würdigt den täglichen Kampf der ärmsten Frauen gegen extreme Armut und begrüßt das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die sie begleiten und unterstützen;

33.      fordert die Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um - in Anbetracht der Tatsache, dass die Verfügbarkeit von qualitativ hochstehenden sozialen Diensten, die die Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Familienangehörigen gewährleisten, darüber entscheidet, ob die Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko (d.h. Frauen, die Einelternfamilien vorstehen) berufstätig sein können - die Verfügbarkeit von sozialen Diensten zu verbessern;

34.      würdigt das Engagement von NROs wie Caritas internationalis oder ATD Vierte Welt und der europäischen NRO-Netze des Sozialsektors wie EAPN (European Anti-Poverty Network), die sich langfristig in den am meisten benachteiligten Bevölkerungskreisen engagieren;

35.      fordert die Kommission auf, die Förderkriterien für die NRO und die Verfahren für den Erhalt von EU-Zuschüssen erheblich zu vereinfachen, um Subventions-Monopole zu verhindern, von denen die großen NRO-Netze mit Sitz in Brüssel profitieren;

36.      hebt die Bedeutung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für den strukturierten sozialen Dialog hervor und fordert ihn auf, weiterhin Treffen der europäischen „Volkshochschulen der Vierten Welt“ als Ort eines echten Dialogs zwischen den ärmsten Bürgern und den Verwaltungsbeschäftigten, den gewählten Vertretern aller Ebenen und den Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft auszurichten mit dem Ziel, den am meisten benachteiligten Gruppen zu ermöglichen, ebenfalls ihre Standpunkte mitzuteilen und zur Bekämpfung extremer Armut beizutragen, was auf europäischer Ebene ein konkretes Paradebeispiel für bewährte Verfahren in diesem Bereich darstellt;

37.      betont die Bedeutung der europäischen lokalen und regionalen Behörden für die Förderung der Gleichstellung und ermahnt sie, die Gleichstellungspolitik in ihre Vorhaben für eine dezentralisierte Zusammenarbeit einzubeziehen, so dass der Zugang armer Frauen vor allem zu neuen Informationstechnologien und zur Mikrofinanzierung von kommerziellen Tätigkeiten ermöglicht wird;

38.      fordert die Kommission und den Rat auf, den Beitrag der EU zur ersten UN-Dekade zur Beseitigung der Armut (1997-2006) sowie ihren eigenen Einfluss auf europäischer Ebene zu bewerten, wobei besondere Aufmerksamkeit der Partnerschaft mit den ärmsten Bevölkerungskreisen, dabei speziell Frauen, zu widmen ist, und Vorschläge für künftige Maßnahmen vorzulegen, um auf der von diesem ersten Jahrzehnt freigesetzten Dynamik aufzubauen;

39.      fordert die Institutionen auf allen Ebenen auf, sich an den Veranstaltungen zum Internationalen Tag gegen die Armut (17. Oktober) zu beteiligen;

○ ○

40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europarat, und den im Sozialsektor tätigen NRO-Netzen zu übermitteln.

(1)

„The Economics of Life: From Baseball to Affermative Action to Immigration, How Real-World Issues Affect Our Everyday Life“, with Guity Nashat Becker, McGraw-Hill, 1996.

(2)

ABl. C 87 E vom 11.4.2002, S. 253.

(3)

ABl. C 77 vom 14.3.1994, S. 43.

(4)

ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 49

(5)

ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 68

(6)

ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19

(7)

FIFTY-SIXTH WORLD HEALTH ASSEMBLY A56/27, Provisional agenda item 14.18, 24 April 2003, International Conference on Primary Health Care, Alma-Ata: twenty-fifth anniversary, Report by the Secretariat.


BEGRÜNDUNG

Dieser Bericht fügt sich ein in eine Reihe ähnlicher Dokumente zum Problem der Armut und der sozialen Ausgrenzung in der Europäischen Union. Es ist jedoch der erste Bericht des neuen Europa, der sich spezieller mit der Armut von Frauen befasst. Fünf Themenschwerpunkte werden bevorzugt behandelt: Armut als Verletzung der Menschenrechte, die Entwicklung von Indikatoren und einer Methodik, die Partnerschaft mit den ärmsten Frauen, die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben in einem benachteiligten Umfeld und schließlich der Beitrag der Zivilgesellschaft.

Die Definition der Armut im Rahmen dieses Berichts greift die in sämtlichen Entschließungen des EP über die Achtung der Grundrechte in der EU(1) enthaltene Formulierung auf: „Die materielle Unsicherheit ist das Fehlen einer oder mehrerer Sicherheiten, insbesondere die einer Beschäftigung, die es den Menschen und Familien ermöglicht, ihre beruflichen, familiären und sozialen Verpflichtungen zu erfüllen und in den Genuss ihrer Grundrechte zu gelangen. Die daraus resultierende materielle Unsicherheit kann unterschiedlich ausgeprägt sein und mehr oder weniger schwerwiegende oder endgültige Folgen haben. Sie führt zu großer Armut, wenn sie mehrere Existenzbereiche betrifft, unabhängig davon, ob sie dauerhaft wird oder ob sie die Chancen, in absehbarer Zeit seinen Verpflichtungen erneut nachkommen zu können und seine Rechte aus eigener Kraft wieder zu erlangen,

einschränkt (2).

Not stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar und ist dennoch in den offiziellen europäischen und internationalen Texten wenig greifbar. Von den ärmsten Frauen zu lernen, welche Gefahren Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen, um die zwangsläufig unzureichenden Gesetzestexte immer weiter zu verbessern, stellt daher ein Hauptziel dar, wenn man begreifen will, dass eine Beschränkung der Menschenrechte auf die bloße Existenzsicherung dazu führt, sie zu einer Angelegenheit von Juristen und Politikern zu machen, obwohl sie doch die gesamte Zivilisation betrifft und damit alle Bürger angeht.

Jeder Mensch, ob weiblich oder männlich, trägt in sich einen unveräußerlichen grundsätzlichen Wert, der seine Menschenwürde ausmacht. Dass es in allen Gesellschaften Bevölkerungskreise gibt, die diesen Wert nicht in den Augen aller zu manifestieren imstande sind, beweist, dass nicht alle Bürger über dieselben Fähigkeiten verfügen, um in den Genuss der Menschenrechte zu gelangen, und nicht dieselben Mittel haben, um sich auf ihre Menschenwürde – Rechtfertigung ihrer Menschenrechte – als Energiequelle und Ausgangspunkt für ihre Entwicklung zu stützen.

Um die Armut der Frauen wirksam zu bekämpfen und somit die Not zu beseitigen, ist es erforderlich, die enorme Armut zu kennen, in der sich die Frauen in den 25 Mitgliedstaaten des neuen Europa befinden. Ziel ist es, eine sowohl strikte als auch praktikable Methode zu entwickeln, die von Menschen angewandt werden kann, die guten Willens sind, aber nicht unbedingt für die wissenschaftliche Forschung ausgebildet sind. Politisch Verantwortliche, Bürger aus verschiedenen Berufen und Bereichen müssten zu dieser Art von Forschung in der Lage sein, um sich ein Bild von der Situation der von ihnen Verwalteten, von ihren am meisten benachteiligten Mitbürgern, insbesondere der Frauen, zu machen.

Auf europäischer Ebene zeigen sich somit wesentliche Lücken im Hinblick auf die Armutsindikatoren, die zum einen die tatsächliche Not besser widerspiegeln und zum andern die verschiedenen, bisweilen bedeutsamen, sozioökonomischen Situationen beachten müssten. Im Bereich der Armutsbekämpfung fehlen nicht nur geschlechtsspezifische Indikatoren, es gilt außerdem, sich der Herausforderung einer Beteiligung der Ärmsten zu stellen.

Daher müssten die Europäischen Institutionen und vor allem die Kommission und Eurostat zunächst neue konzeptuelle und haushaltstechnische Ansätze finden, um den wirtschaftlichen Wert der Tätigkeit der Frauen und der Männer in äußerst unsicheren Lebenssituationen herauszustellen und ferner geschlechtsspezifische Armutsindikatoren ausarbeiten, die die tatsächliche Situation der Frauen und der benachteiligten Haushalte realitätsnah widerspiegeln, auch der am stärksten Not leidenden Gruppen, die auch am schwierigsten zu erfassen sind.

Auf der Suche nach einer angemessenen Methodik dürfte sich die Einbeziehung der sehr armen Menschen in die gesamten Recherchen in Abstimmung mit anderen betroffenen Akteuren als wirksam und sinnvoll erweisen, denn Armut als gelebte Erfahrung sollte als Ausgangspunkt dienen. Es lässt sich nicht leugnen, dass hier eine Schwierigkeit, eine paradoxe Situation besteht. Wie sollten denn die Menschen, die unter sehr harten und jegliche Mitwirkung am öffentlichen Leben lähmenden Bedingungen gelebt haben und immer noch leben, an der Entwicklung einer Methodik beteiligt werden, die realitätsnahe Indikatoren der gelebten Realität in den Mitgliedstaaten des neuen Europa ergeben soll? Die Mitwirkung der Ärmsten kann weder im Ratsgebäude noch auf den Fluren der Kommission verordnet werden. Die Institutionen müssen ihre ganze Kreativität unter Beweis stellen und sich gründlich Gedanken über die Bedingungen für ein derartiges gemeinsames Vorgehen machen und sich dabei auf die lange Erfahrung der Armen stützen, die Verbänden angehören, die auf europäischer Ebene wie in den Mitgliedstaaten tätig sind.

Diejenigen, die den ärmsten Frauen zur Seite stehen, haben am besten begriffen, jedenfalls besser als alle anderen, dass jeder Bürger zuerst einmal in seinem eigenen Land handeln kann, denn im eigenen Land bis auf die unterste Stufe der sozialen Leiter hinabzusteigen, ist für viele eine weitere Reise als bis ans Ende der Welt. Ist im neuen Europa die Kommunikation zwischen Privilegierten unterschiedlicher Kulturen oder gegensätzlicher Systeme nicht in vieler Hinsicht leichter als zwischen reichen und armen Bürgern ein- und desselben Mitgliedstaates?

(1)

Teuscher, Tobias, "Grande pauvreté et droits de l'homme : étude des rapports du Parlement européen sur les droits fondamentaux dans l'Union européenne", Revue Droit en Quart Monde, Paris/Bruxelles, 39-40, juillet 2004, p. 49-72.

(2)

Comité Economique et Social de la République Française, Grande pauvreté et précarité économique et sociale, Session de 1987, séances des 10 et 11 février 1987. (cité désormais Rapport Wresinski)


VERFAHREN

Titel

Frauen und Armut in der Europäischen Union

Verfahrensnummer

(2004/2217(INI))

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

FEMM
18.11.2004

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
18.11.2004

INTA
18.11.2004

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

DEVE
28.7.2005

INTA

17.1.2005

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

0.0.0000

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

 

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

Anna Záborská
14.10.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

Anna Záborská

 

Prüfung im Ausschuss

14.9.2005

15.9.2005

 

 

 

Datum der Annahme

15.9.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

20

0

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Věra Flasarová, Nicole Fontaine, Lissy Gröner, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Astrid Lulling, Angelika Niebler, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Marie-Line Reynaud, Raül Romeva i Rueda, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Anna Hedh, Sophia in 't Veld, Elisabeth Jeggle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emanuel Jardim Fernandes, Antonio Masip Hidalgo, Manolis Mavrommatis, Zita Pleštinská

Datum der Einreichung – A[6]

22.9.2005

A6-0273/2005

Letzte Aktualisierung: 6. August 2006Rechtlicher Hinweis