Verfahren : 2005/0809(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0367/2005

Eingereichte Texte :

A6-0367/2005

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/12/2005 - 8.33

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0501

BERICHT     
PDF 185kDOC 100k
28. November 2005
PE 364.801v04-00 A6-0367/2005

über die Ernennung von Olavi Ala-Nissilä zum Mitglied des Rechnungshofs

(C6-0337/2005 – 2005/0809(CNS))

Haushaltskontrollausschuss

Berichterstatter: José Javier Pomés Ruiz

PR_CNS_art101

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 ANLAGE 1 : LEBENSLAUF VON OLAVI ALA-NISSILÄ
 ANLAGE 2 : ANTWORTEN VON OLAVI ALA-NISSILÄ ZUM FRAGEBOGEN
 VERFAHREN

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Ernennung von Olavi Ala-Nissilä zum Mitglied des Rechnungshofs (C6-0337/2005 – 2005/0809(CNS))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 247 Absatz 3 des EG-Vertrags und Artikel 160 b Absatz 3 des Euratom-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0337/2005),

–   in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 24. November 2005 den Kandidaten des Rates für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs angehört und die Qualifikationen des Bewerbers im Lichte der in den Artikeln 247 Absatz 2 des EG-Vertrags und 160 b Absatz 2 des Euratom-Vertrags festgelegten Kriterien geprüft hat,

–   gestützt auf Artikel 101 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0367/2005),

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zur Ernennung von Olavi Ala-Nissilä zum Mitglied des Rechnungshofs ab;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und zur Information dem Rechnungshof, den anderen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungsprüfungsorganen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


ANLAGE 1 : LEBENSLAUF VON OLAVI ALA-NISSILÄ

Information zur Person

Vollständiger Name:                          Ala-Nissilä, Olavi Oskari

Beruf/Titel:                                           von der Zentralen Handelskammer zugelassener Rechnungsprüfer, Mitglied des Finnischen Parlaments, Magister der Wirtschaftswissenschaften, Lektor

Gebursttag und -ort:                           2.8.1949, Loimaa

Familie:                                                Ehefrau: Alise Ulla-Maarit Ala-Nissilä, Krankenschwester mit Spezialausbildung, stellvertretende Stationsschwester
Tochter: Henriikka Ala-Nissilä

Wohnort:                                             Loimaa

Ausbildung und beruflicher Werdegang

Ausbildung:                                       gelernter Kaufmann 1967

                                                       Industriekaufmann 1969

                                                       Ökonom 1974

                                                       Magister der Wirtschaftswissenschaften 1977

                                                       Approbierter Rechnungsprüfer 1980

                                                           von der Zentralen Handelskammer zugelassener Rechnungsprüfer 1982

Beruflicher Werdegang:            Kurpa konepaja ky 1970-1971

                                                       - Büroangestellter

                                                       Handelsschule Loimaa 1974-1998, 1990-1991

                                                           Lektor für Rechnungswesen und Recht und Fachbereichsleiter

                                                       Handelshochschule Turku 1989-1990

                                                       - amtierender Lektor für Rechnungswesen

                                                       Handelskammer Loimaa

- Vertreter (Nebentätigkeit) 1976-1986

                                                       Mitglied des finnischen Parlaments seit 1991

von der Zentralen Handelskammer zugelassener Rechnungsprüfer (Nebentätigkeit) in zahlreichen Körperschaften und Unternehmen sowie Gesellschafter in der Rechnungsprüfungs-AG ”Tilintarkastus Rantanen & Ala-Nissilä Oy”, approbierte Körperschaft 1987-2001, Rechnungsprüfungsbüro „BDO Lyran Oy“, von der Zentralen Handelskammer zugelassene Gesellschaft Rechnungsprüfer seit 1995

Tätigkeiten beim finnischen Parlament

Derzeitige Mitgliedschaften

in parlamentarischen Gremien:              Finanzausschuss (Haushalts- und Kontrollausschuss), Vorsitzender seit 2003

                                                       Arbeitsgruppe Steuern, Mitglied seit 2003

                                                       Arbeitsgruppe Verkehr, Mitglied seit 2003

Bankausschuss des Finnischen Parlaments, Finnische Bank, Vorsitzender seit 2003

Rat der Vorsitzenden, Mitglied seit 2003

Finnische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, stellvertretendes Mitglied seit 2005

Frühere Mitgliedschaften

in parlamentarischen Gremien:

                                                       Rechtsausschuss 1991, stellvertretendes Mitglied 1991-                                     1995

                                                       Kultur- und Bildungsausschuss 1991

                                                       Finanzausschuss, stellvertretendes Mitglied 1991-1994

                                                       Haushaltsausschuss, stellvertretendes Mitglied 1995

                                                       Gruppe der Rechnungsprüfer der Finnischen Bank,                                            Mitglied 1991-1993

                                                       Gruppe der Revisoren, Vorsitzender 1991-1995

                                                       Gruppe der Rechnungsprüfer für den Staatshaushalt,                                        stellvertretendes Mitglied 1992-1995

Arbeitsgruppe Verwaltung und Rechnungsprüfung des Finanzausschusses, Vorsitzender 1999-2003

Bankausschuss des Finnischen Parlaments, Finnische Bank, Mitglied

1993-2003

Kleiner Bankausschuss, Finnische Bank, 2 stellvertretendes Mitglied, 1993, 1. stellvertretendes Mitglied 1993-1999

Finnische Delegation im Europarat, stellvertretendes Mitglied 1995

Staatliche Ehrenämter

Wahlmann für den Präsidenten der Republik Finnland 1988

Komitee für die Finnische Bank, Mitglied 1994

Verwaltungsrat des Fonds zum Jubiläumsjahr der Unabhängigkeit Finnlands (SITRA), Mitglied seit 1993, Vorsitzender seit 2003

Komitee zur Entwicklung des Berichtsverfahrens als Teil der parlamentarischen Kontrolle der staatlichen Finanzverwaltung, Mitglied 1998

Ausschuss für die parlamentarische Kontrolle des Staatshaushalts, stellvertretender Vorsitzender 2004-2005

Kontrollausschuss der Nordischen Investitionsbank, Mitglied 2003-2004

Beirat der Behörde für die Kontrolle des Staatshaushalts, Vorsitzender seit 2003

Kommunale Ehrenämter                       Gemeindeverordnetenversammlung von Loimaa, Mitglied 1982-2004

                                                           Gemeindeverwaltung von Loimaa, Vorsitzender 1986-1991

Vorstand des Provizialverbunds von Varsinais-Suomi, Mitglied 1989-1993

Gemeindeverordnetenversammlung von Loimaa, Vorsitzender 1994-1996;        2000-2004

Abgeordnetengruppe der Provinzialverbunds von Varsinais-Suomi, Vorsitzender seit 2000

                                                           Stadtverordnetenversammlung der Stadt Loimaa, Vorsitzender (seit 2005)

Weitere Ehrenämter

Studentenschaft der Handelshochschule Turku, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands 1973 und Mitglied der Vertreterschaft

1972-1973

Juniorenhandelskammer der Region Loimaa,    Vorsitzender 1988

Vorstand und Vorstandsarbeitsgruppe der Finnischen Zentrumspartei, Mitglied 1997-2001

Vertreterschaft der Handelsgenossenschaft Turku,        Mitglied seit 2000

Vertreterschaft des Bundes Finnischer Jugendverbände, stellvertretender Vorsitzender 2001-2002

Versicherungsgesellschaft Suomi-Yhtiö, Vertreterschaft,           Mitglied seit 2001

Vorstand der Stiftung des Finnischen    Landwirtschaftsmuseums,

stellvertretender Vorsitzender seit 2003

Vorstand der Finnischen Volleyball-Liga, Vorsitzender seit 2000, und Vorstand des finnischen Volleyballverbands, Mitglied seit 2000       

Weitere gesellschaftliche Aktivitäten

Veröffentlichungen:

Laskentatoimen hyväksikäyttö (Nutzung des Rechnungswesens) 1986

Ala-Nissilä & Mäkinen, Pietarila, Söderström: Laskentatoimi SALDO (Rechnungswesen SALDO) 1987

                                                           Ala-Nissilä - Sivervo: Laskentatoimi KATE (Rechnungswesen DECKUNG) 1988

                                                           Maaseutu uudelle vuosituhannelle (Der ländliche Raum vor dem neuen Jahrtausend) (Herausgeber) 1990

                                                           Suomen talouden kolmas tie (Der dritte Weg der finnischen Wirtschaft) 1999

Sprachkenntnisse                            

Finnisch

Englisch

Schwedisch

Französisch (Grundkenntnisse)


ANLAGE 2 : ANTWORTEN VON OLAVI ALA-NISSILÄ ZUM FRAGEBOGEN

Ausübung der Tätigkeit

1. Was halten Sie von der Kritik, die das Parlament im Entlastungsbericht 2003 und in den Arbeitsdokumenten für das Seminar zum Thema Haushaltsführung an der DAS geübt hat?

Die Europäische Union ist auf Grund ihrer Größe und ihre Beschaffenheit ein sehr anspruchsvolles Arbeitsumfeld was die externe und interne Revision angeht. Die Ausführung des Gemeinschaftshaushalts wird auf drei Ebenen kontrolliert. Jede Institution hat eine interne Revision, der Rechnungshof ist für die externe Revision zuständig und das Europäische Parlament kontrolliert über das Entlastungsverfahren die Ausführung des Haushalts.   

Die Einbeziehung des Verfahrens zur Abgabe einer Zuverlässigkeitserklärung in den Jahresbericht des Rechnungshofes war eine natürliche Folge dessen, dass der Rechnungshof mit dem Vertrag von Maastricht Organstatus erhalten hatte. Das war auch mit Blick auf die Durchführung der Entlastung erforderlich.

Es ist gut, dass das Verfahren zur Abgabe einer Zuverlässigkeitserklärung von der Erfassung der Fehlerzahlen in den Anfangsjahren hin zu einer professionelleren Rechnungsprüfung entwickelt wurde. Ein erster entscheidender Schritt wurde ja bereits bei der Überprüfung der Haushaltsjahre 1998-2001 getan, als die Berichterstattung durch die bessere Einbeziehung bereichsbezogener Feststellungen verbessert wurde. Danach hat sich der Rechnungshof in seiner Zuverlässigkeitserklärung statt auf eine Prüfung der allgemeinen Situation auf mehrere Quellen gestützt (Bewertung von Beobachtungssystemen und Kontrollen, umfassende Überprüfung der Rechnungslegung zu Grunde liegenden Aktivitäten, Jahrestätigkeitsberichte und Informationen der Generaldirektoren der Kommission, Ergebnisse anderer Kontrollgremien). Ich schließe mich der Auffassung des Parlaments auch bezüglich der erforderlichen Entwicklung des derzeitigen Verfahrens zur Abgabe einer Zuverlässigkeitserklärung an, wenn es auch keinen Grund gibt, die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung des Verfahrens für die DAS unterzubewerten.

Der Rechnungshof war in den vergangenen Jahren bestrebt, die Prüfung der DAS und die Berichterstattung dazu fortzuentwickeln, dass der Rechnungshof neben der allgemeinen DAS gemäß dem Vertrag ausführliche Feststellungen zur Situation und Entwicklung der Haushaltsverwaltung ausarbeitet, die sich auf System- und Risikoanalysen verschiedenster Dokumente sowie Strukturen der Haushaltsführung und der internen Revision stützen, vorzulegen. Der Rechnungshof bewertet auf dieser Grundlage die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der der Rechnungslegung zugrunde liegenden Aktivitäten. Es geht in die richtige Richtung, und diese sollte weiter verfolgt und gestärkt werden.

Es wäre wichtig, dass der Rechnungshof, wie in Artikel 248 des Vertrags vorgesehen, zu jedem zentralen Tätigkeitsbereich der Gemeinschaft, also praktisch zu jedem Titel des gemeinschaftlichen Finanzrahmens, seine Bewertung vorlegt. Das setzt natürlich voraus, dass der Rechnungshof bei der DAS-Prüfung neben der allgemeinen Stichprobenerhebung recht umfassend sektorspezifische Verwaltungssysteme prüft und auch die von der Kommission erstellten Analysen sinnvoll nutzt. Ich bin der Auffassung, dass das Europäische Parlament und der Rat in ihrer eigenen Beschlussfassung und bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse solche bereichsbezogene Informationen zum Finanzrahmen und zu den Titeln sowie Maßnahmen im Rahmen des Haushalts brauchen.

Bei der Fortentwicklung der DAS-Prüfung muss auch im Auge behalten werden, dass die interne und die externe Revision nur mäßige Gewissheit über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der der Rechnungslegung zugrunde liegenden Maßnahmen schaffen können. Vollständige Fehlerfreiheit ist unerreichbar, und deshalb muss auch bei der Arbeit des Rechnungshofes dem Grundsatz der Wesentlichkeit Beachtung geschenkt, das heißt über wesentliche Mängel berichtet werden. Dies verlangt natürlich vom Rechnungsprüfer auch die mitunter schwierige Bewertung, welche Feststellungen als allgemeine und wesentliche Mängel eingestuft werden können.

Die Aufgabe des Rechnungshofes besteht darin, „das Europäische Parlament und den Rat bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans (zu unterstützen)”. Es ist natürlich, dass das Parlament ein Instrument zur Unterstützung seiner Arbeit haben möchte. Die auf Seminaren zur Finanzverwaltung der Union geäußerte Auffassung, dass die Zuverlässigkeitserklärung zu einem präzisen Instrument entwickelt werden muss, dass sich auf die Analyse der Beobachtungs- und Kontrollsysteme ausgerichtet ist, ist zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Zuverlässigkeitserklärung muss aber auch andere, umfassendere Ziele verfolgen. Jedenfalls dürfen die Probleme der Finanzverwaltung der Union nicht auf ein bloßes Problem der Zuverlässigkeitserklärung reduziert werden.

Das Europäische Parlament hat die Stellungnahme des Rechnungshofes zum „Single Audit Concept“ begrüßt, welche es ganz zu Recht als einen besonders wichtigen Teil der Diskussion über die Kontrolle der Finanzverwaltung der Union betrachtet. Das Parlament hat jedoch angemerkt, dass diese Stellungnahme des Rechnungshofes eigentlich den Ausbau der Verfahren der internen Revision in der Gemeinschaft betrifft. In diesem Zusammenhang muss also die interne Revision von der externen, der vom Rechnungshof durchgeführten Revision, unterschieden werden. Die Kommission hat auch einen Prozess mit dem Ziel eingeleitet, eine interinstitutionelle Vereinbarung über einen Ausbau des bestehenden Bezugsrahmens für die interne Regvision zu erreichen, der es dem Rechnungshof ermöglicht, eine positive Zuverlässigkeitserklärung abzugeben. Die in diesem Zusammenhang unterbreitete Idee zur Einführung einzelstaatlicher Bestätigungserklärungen ist interessant.

Bei der Behandlung des Jahresberichts 2003 hat das Parlament darauf aufmerksam gemacht, dass das derzeitige Verfahren der Zuverlässigkeitserklärung als solches nicht spürbar dazu beiträgt, die Verschwendung von Mitteln einzudämmen. Es wird nicht festgestellt, ob die Mittel sinnvoll oder wirtschaftlich und effizient eingesetzt wurden. Die Zuverlässigkeitserklärung ist weiterhin ein Instrument, das sich zu sehr auf die Bewertung von Maßnahmen und einzelnen Fehlern stützt. In Finnland hat neben der herkömmlichen Rechnungsprüfung auch die Prüfung der Zweckmäßigkeit eine lange Tradition. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch in dieser Hinsicht der Gemeinschaft etwas geben können.

Es ist gut, dass das Europäische Parlament sich seinerseits aktiv für die Modernisierung des Finanzverwaltung der Gemeinschaft engagiert. Der aktuelle, auf Tätigkeitsbereichen basierende Haushaltsplan der Union bietet auch für die Revision eine klarere Grundlage. Für die weitere Entwicklung ist unumstritten auch die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und den nationalen Prüfungsorganen erforderlich.

2. Wie kann der Rechnungshof dazu beitragen, den europäischen Bürgern ein positives Image der Europäischen Union zu vermitteln? Wie könnten die Berichte des Hofes besser präsentiert und für die Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht werden?

Alle Institutionen der Europäischen Union beeinflussen das Bild der Gemeinschaft bei den Bürgern Europas. Wichtigste Aufgabe für den Europäischen Rechnungshof ist es, die ihm gestellten Aufgaben gut zu erfüllen, selbständig die Einnahme der Mittel der Europäischen Uníon und ihre Verwendung zu prüfen und anhand von Kontrollen zu bewerten, wie gut die Verwaltung der Mittel gelungen ist.

Für den Rechnungshof ist es wichtig, über seine Arbeit und ihre Ergebnisse regelmäßig zu informieren. Auch der Rechnungshof hat eine Gestaltungsaufgabe, und er ist seinerseits bestrebt auf allen Ebenen die Mittelverwaltung der Europäischen Union weiter zu entwickeln, um die optimale Verwendung der Gelder der Unionsbürger zu gewährleisten. Eine kontinuierliche anhaltende und durchdachte aktive Gestaltung schafft Vertrauen in die Amtsführung des Hofes.

Negative Stellungnahmen können, wenn sie durch die Massenmedien vermittelt werden, auch zu falschen Vorstellungen beitragen. Das stellt an die Klarheit der Berichterstattung wachsende Anforderungen. Die Art und Weise, wie der Rechnungshof sein Anliegen vorbringt, kann somit gar nicht wichtig genug genommen werden. Eventuell wäre darüber nachzudenken, für die Vertreter der wichtigsten Informationsmedien Schulungen zu organisieren, in denen die grundlegenden Themen genauer beleuchtet werden könnten.

Die Weiterentwicklung der Revisionstätigkeit in die Richtung der oben genannten Zweckmäßigkeitsprüfung würde sehr wahrscheinlich auch das Interesse der Bürger an den Berichten des Rechnungshofes verstärken. Das in Finnland angewandte, auf Ertragssteuerung und Ertragsverantwortung aufbauende System könnte auch in der Europäischen Union zur Umsetzung der Zweckmäßigkeitskontrolle beitragen. Der Vorteil dieses Systems ist die Klarheit über die Verantwortlichkeiten.

Der Information über Berichte und Zugänglichkeit von Berichten muss zunehmend Beachtung geschenkt werden. In diesem Bereich gilt es die durch die moderne Technik gebotenen Möglichkeiten stärker zu nutzen.

3. Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen?

Die allgemeine Verwaltungskultur ist auch die Grundlage für die Haushaltsführung. Auch für die Haushaltsführung ist verantwortungsvolles staatliches Handeln (good governance) ein guter Ausgangspunkt. Wenn die Gesellschaft selbst keine vertrauenswürdige Arbeit fördert, sind auch die Bemühungen zur Verbesserung der Kontrolle der Mittelverwendung schwierig.

Bei der Haushaltsführung im öffentlichen Sektor ist die Einhaltung geltender Regeln von besonderer Bedeutung. Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist die Offenheit.

Eine funktionierende interne Überprüfung und eine wirksame externe Revision sind natürlich unverzichtbar.

In der Haushaltsordnung wird für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Mittel Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit betont. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist mit ihrer Effizienz verknüpft. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird das Erreichte den Kosten gegenübergestellt. Für die Wirksamkeit ist es wichtig zu klären, ob die Ziele erreicht wurden. Damit dies möglich ist, müssen schon von vorn herein klare, messbare Ziele gestellt werden.

Zu einer guten Kultur der Haushaltsführung gehört auch eine gewisse Voraussagbarkeit. Die Langfristigkeit der Maßnahmen und die vorherige Bindung der Entscheidungsträger an die vorgesehenen Haushaltsrahmen sind für das Gleichgewicht des Staatshaushalts unbedingt notwendig. In Finnland wurden damit in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht. Das neue „Haushaltsrahmenverfahren“ für den Staatshaushalt wird jetzt seit knapp drei Jahren angewandt, und der öffentliche Haushalt ist in einem guten Zustand. Ausgehend von den gemachten Erfahrungen wird die Weiterentwicklung des „Haushaltsrahmenverfahrens“ fortgesetzt.

4. Nach dem Vertrag unterstützt der Hof das Parlament bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse zur Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans. Wie würden Sie Ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Berichterstattung gegenüber dem Europäischen Parlament und insbesondere seinem Ausschuss für Haushaltskontrolle beschreiben? Wie würden Sie reagieren, wenn das Parlament den Hof ersuchen würde, einen Bericht über eine Frage auszuarbeiten, die Anlass zur Sorge gibt?

Die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans ist eine der zentralen Aufgaben des Rechnungshofes. Deshalb sind die Beziehungen zum Parlament und insbesondere zum Ausschuss für Haushaltskontrolle sehr wichtig. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle ist der wichtigste Partner des Rechnungshofs.

Der dem Ausschuss vorzulegende Bericht muss möglichst aktuell und verständlich sein. Ein dauerhafter dienstlicher Kontakt zum Ausschuss für Haushaltskontrolle, auch unabhängig von der Berichterstattung, ist unentbehrlich.

Laut Artikel 247 des EG-Vertrags fordern die Mitglieder des Rechnungshofes von keiner Regierung oder anderen Stelle weder Anweisungen an noch nehmen sie solche entgegen. Der Rechnungshof legt gemäß Artikel 248 dem Parlament eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechungsführung vor.

Der Rechnungshof muss natürlich als unabhängige Rechnungsprüfungsinstanz in diesem Zusammenhang prüfen, zu welchen Themen er aufgrund von seinen Prüfungen einen Bericht vorlegen kann. Die Bedürfnisse derjenigen, die über Haushaltsbefugnisse verfügen, sind jedoch sehr wesentliche Kriterien. Zweck der Revision ist es ja – neben der Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und dem Erreichen einer angemessenen Sicherheit bezüglich der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der der Rechnungslegung zugrunde liegenden Maßnahmen – durch die Revision dem Europäischen Parlament und dem Rat für die Beschlussfassung nutzbare Informationen in die Hand zu geben. Der Rechnungshof kann den Organen auch auf Antrag Bemerkungen vorlegen. Ein Antrag des Parlaments auf Ausarbeitung eines Berichts sollte sehr ernst genommen werden.

5. Wie Sie wissen, ist die Kommission dabei, die Haushaltsordnung zu revidieren. Worin könnte der Zusatznutzen einer solchen Revision liegen?

Die Verwaltung des Haushalts der Kommission nimmt eine zentrale Position bei der Verbesserung der Finanzverwaltung der Union ein. Ebenso wichtig ist es, die Systeme in den alten und neuen Mitgliedstaaten in Ordnung zu bringen.

Die neue, 2003 in Kraft getretene Haushaltsordnung hat sich eigentlich als funktionsfähig erwiesen. Jetzt wird die überarbeitete Haushaltsordnung erstmalig einer Überprüfung unterzogen. Eines der Hauptaufgaben der Haushaltsordnung ist es, die Einhaltung der Bestimmungen zu verbessern und mehr Offenheit zu schaffen. Es ist beabsichtigt, bestimmte Verfahren und Dokumente zu vereinfachen. Auch die Bestimmungen zur Ausführung des Haushaltsplans sollen klarer und einfacher werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die genannten Ziele ohne Änderung der Grundprinzipien, Hauptbegriffe und Grundstrukturen der Haushaltsordnung erreicht werden können. Zur Erreichung aller dieser Ziele muss bestimmt noch sehr viel gearbeitet werden. Der Hauptschwerpunkt sollte wohl jedoch auf der Umsetzung der bestehenden Regelungen und nicht auf ihrer ständigen Änderung liegen. Änderungen von Regelungen sollten ausschließlich zur Lösung tatsächlich bestehender Probleme vorgeschlagen werden.

Bei der Änderung der Haushaltsordnung ist es wichtig zu gewährleisten, dass die Beziehung zwischen den sektorbezogenen Rechtsvorschriften und der Haushaltsordnung zur Finanzverwaltung auch für diejenigen, die die Regelungen anwenden, klar und konsequent ist Besonders wichtig sind bei der Verwaltung und Kontrolle der unter die Verantwortung der Mitgliedstaaten fallenden Mittel für die Landwirtschafts- und Strukturfonds sind die Regelungen zur Finanzverwaltung in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften. Diese kurzfristig durch Bestimmungen der Haushaltsordnung zu ersetzen, ist wohl kaum möglich. Trotzdem sollte angestrebt werden, dass die sektorbezogenen Regelungen eine möglichst gute Grundlage für die Finanzverwaltung und die interne Revision bieten und sich nicht unnötig voneinander unterscheiden. Langfristig sollte eine Zusammenfassung zentraler Regelungen in der Haushaltsordnung zur Finanzverwaltung erwogen werden.

Es ist im Moment noch schwierig, den Mehrwert der jetzt vorgesehenen Änderungen vorherzusagen. Zu klären ist noch, ob in der Praxis mit den vorgesehenen Änderungen die Bemühungen um mehr Wirksamkeit und um Vereinfachung durchgesetzt werden können. Falls die Änderungen die Verwaltung und Finanzverwaltung klarer und effizienter machen und die Kontrollen erleichtern, wird sich der daraus entstehende Nutzen sowohl für die Union als auch die Mitgliedstaaten günstig auswirken.

6. Wie könnten die Rechnungsprüfungsorgane der Mitgliedstaaten dazu beitragen, die korrekte Verwendung der in ihren Ländern eingesetzten EU-Gelder sicherzustellen?

Nach Artikel 188 c des EG-Vertrags (Artikel 248) sind die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane die Partner für den Europäischen Rechnungshof. Artikel 248 des Vertrags von Amsterdam enthält folgende Ergänzung: „Der Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane arbeiten unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen.“

Ferner haben die Mitgliedstaaten aufgrund des Vertrags die Pflicht, die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinschaft ebenso wirkungsvoll zu schützen wie ihre eigenen. Ausgehend von diesem gleichen Schutz muss die Kontrolle der Gemeinschaftsmittel den gleichen Stellenwert erhalten wie die Kontrolle der einzelstaatlichen Mittel. Die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane müssen somit die Transfers zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union im gleichen Umfang prüfen und die gleichen Prinzipien verfolgen wie bei einzelstaatlichen Mitteln. In Finnland ist das bisher auch so gehandhabt worden. Die Rechnungskontrollbehörde für den Staatshaushalt hat entsprechend den Prinzipien des gleichen Schutzes bei ihrer Revisionstätigkeit die gleichen Funktionsmodelle wie für die nationalen Haushaltsmittel angewandt. So ist auch allgemein das dauerhafte Modell für die Arbeit der obersten Kontrollorgane angelegt.

Über 80% des Gemeinschaftshaushalts werden in Zusammenarbeit mit den Mitglied- und Empfängerstaaten verwaltet. Zusammenarbeit bedeutet, dass die Kommission eine allgemeine Verantwortung für den Haushalt hat und die Mitgliedstaaten (oder Empfängerländer) unter Berücksichtigung der für die Zusammenarbeit aufgestellten Bestimmungen für die tagtägliche Verwaltung und Kontrolle der Systeme zuständig sind. Somit nimmt der Beitrag der nationalen Rechnungskontrollorgane zur Revisionstätigkeit zu. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat darauf hingewiesen, dass der Rechungshof festgestellt habe, die Probleme mit der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Rechnungslegung zugrunde liegenden Maßnahmen hätten in erster Linie mit den Mitgliedstaaten und nicht mit der Kommission zu tun. Daran sieht man also, wie groß die Herausforderungen an den Ausbau der einzelstaatlichen Revision sind.

Die wichtigste Aufgabe der einzelstaatlichen externen Kontrollorgane wird auch künftig sein, dem nationalen Parlament bezüglich der Gemeinschaftsmittel über die bei der Rechnungsprüfung gewonnenen Erkenntnisse zu berichten.

Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Rechnungshof und ihr Ausbau ist natürlich äußerst wichtig. Am besten kommt die Kooperation durchaus auch künftig in der tagtäglichen Arbeit zur Geltung. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass der EU-Kontaktausschuss – der Präsidenten der nationalen Rechnungsprüfungsorgane und der Präsident des Rechnungshofs – zielbewusst daran arbeitet, die Maßnahmen zum Ausbau der Rechnungsprüfung bezüglich der Gemeinschaftsmittel au verstärken und zu verbessern. Diese Zusammenarbeit und insbesondere ihre qualitative Weiterentwicklung muss fortgesetzt und unterstützt werden. Durch diese Zusammenarbeit ist die Kontrolltätigkeit der nationalen Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf die Gemeinschaftsmittel besser und effektiver als bisher.

7. Könnten Sie sich Änderungen an der Struktur des Hofes vorstellen, die ihn effizienter machen?

Der Rechnungshof hat verschiedene Maßnahmen angenommen, durch die er im Zuge der Erweiterung der Union seine Tätigkeit effizienter gestalten möchte. Es wurde ein Verwaltungsausschuss eingesetzt, der für alle Verwaltungsfragen, deren Behandlung einen Beschluss des Rechnungshofes erfordert, zuständig ist. Die Rolle der Prüfungsgruppen wurde gestärkt.

Im Europäischen Rechnungshof ist aus jedem Mitgliedstaat ein Mitglied vertreten. Das ist unter anderem wegen der Länderkenntnis, des Informationsflusses und der Repräsentativität wichtig.

Die beim Rechnungshof bereits umgesetzten Neuerungen waren begründet. Die mögliche noch stärkere Zunahme der Zahl der Mitgliedstaaten kann in der Zukunft einen Kapazitätenausbau nötig machen. Eine noch engere Verbindung zu den nationalen Rechnungsprüfungsorganen in der Praxis würde die Effizienz erhöhen.

Die Zahl der die eigentlichen Prüfungen durchführenden Rechnungsprüfer beim Rechnungshof muss mit Blick auf Qualität und Umfang der Aufgaben geprüft werden, und eine Erhöhung dieser Zahl wäre unter diesem Aspekt zu erwägen.

Bei der Überarbeitung der Verfassung darf die Position des Rechnungshofes nicht geschwächt werden. Falls er in diesem Zusammenhang seinen Status als vollwertiges Organ verlieren sollte, wäre dies ein Schritt zurück. Es ist also aus Sicht des Parlaments gut, dass der Rechnungshof auch künftig als Organ der Union angesehen wird.

Unabhängigkeit

8. Wie würden Sie Ihre Verpflichtung, Ihre Tätigkeit unabhängig auszuüben, beschreiben und wie gedenken Sie diesen Grundsatz konkret in die Praxis umzusetzen?

Die Tätigkeit des Europäischen Rechnungshofes und seine Mitglieder müssen unbedingt unabhängig sein. Das muss Richtschnur ihrer gesamten Tätigkeit sein.

Die Unabhängigkeit setzt den Verzicht auf alle anderen bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten voraus. Nach meiner Ernennung und vor Annahme meiner Aufgabe als Mitglied des Rechnungshofes werde ich alle anderen Tätigkeiten beenden.

9. Könnten Sie das Europäische Parlament im Einzelnen über ihre jüngsten und derzeitigen geschäftlichen, finanziellen und politischen Interessen und Positionen sowie über alle anderen Verpflichtungen informieren, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten?

Im Moment bin ich Mitglied des Finnischen Parlaments und Vorsitzender des Finanzausschusses. Außerdem fungiere ich als Vorsitzender des Bankausschusses sowie als Vorsitzender des Verwaltungsrates des Fonds für das Jubiläumsjahr der Unabhängigkeit Finnlands (SITRA). Bei diesen Aufgaben übe ich keine operative ökonomische Verantwortung aus. Ich werde diese Funktionen vor Annahme meiner neuen Aufgabe niederlegen.

Ich bin Gesellschafter eines Rechnungsprüfungsbüros und Rechnungsprüfer in verschiedenen Körperschaften. Ich werde meine Beteiligung am Rechnungsprüfungsbüro und alle Verpflichtungen als Rechnungsprüfer vor Annahme der Aufgabe aufgeben.

Außerdem war und bin ich an der Arbeit von gemeinnützigen Körperschaften beteiligt. Diese ihrer Natur nach gemeinnützigen Aufgaben schließen nichts ein, was sich auf meine künftige Aufgabe auswirken würde. Ich werde trotzdem alle diese Aktivitäten einstellen, bevor ich die Aufgabe annehme.

In der Partei habe ich, abgesehen von dem Vorsitz in der Arbeitsgruppe Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmenspolitik, keine Ehrenämter inne. Auch dieses Amt werde ich niederlegen.

Berufserfahrung

10. Beschreiben Sie die wichtigsten Aspekte Ihrer Berufserfahrung in den Bereichen öffentliche Finanzen, Verwaltung und Revision von Verwaltungen.

Meine Ausbildung habe ich als Magister der Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen; neben der Approbation zum Rechnungsprüfer habe ich auch die höchste Prüfung für Rechnungsprüfer in Finnland, die Zulassung der Zentralen Handelskammer zum Rechnungsprüfer, absolviert. Ich habe als Lektor für Rechnungswesen und für Recht, als Fachbereichsleiter einer Handelsbildungseinrichtung sowie als Lektor für Rechnungswesen an der Handelshochschule Turku gearbeitet.

Ich bin seit 1991 Mitglied des Finnischen Parlaments und stellvertretendes Mitglied beziehungsweise Mitglied in dessen Finanzausschuss, der sowohl als Haushaltsausschuss wie auch als Haushaltskontrollausschuss arbeitet. Ich war von 1999 bis 2003 Vorsitzender der für die Revisionsberichte zum Staatshaushalt zuständigen Arbeitsgruppe Verwaltung und Kontrolle des Finanzausschusses. Als Vorsitzender des Finanzausschusses habe ich seit 2003 die Behandlung von drei Staatshaushalten geleitet.

Ich habe im Teilzeitarbeitsverhältnis seit 1980 als Rechnungsprüfer gearbeitet und war langzeitiger Gesellschafter eines Rechnungsprüfungsbüros. Als Rechnungsprüfer war ich unter anderem bei der Finnischen Bank, bei der Institution für Staatsgarantien, in der Gemeinde, in der Kirchengemeinde, bei der Arbeitslosenkasse und in zahlreichen Unternehmen und Körperschaften tätig. Ich war auch Mitglied des Kontrollausschusses der Nordischen Investitionsbank.

Ich war über lange Zeit Mitglied des die Finnische Bank kontrollierenden Bankausschusses des finnischen Parlaments und seit 2003 dessen Vorsitzender. Die Finnische Bank ist jetzt Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Der Bankausschuss ist gleichzeitig auch als Verwaltungsrat für die im Rahmen der Finnischen Bank tätige Finanzkontrolle tätig.

Seit 2003 habe ich als Vorsitzender des beratenden Ausschusses des nationalen Rechnungskontrollorgans, der Kontrollbehörde für den Staatshaushalt, gearbeitet.

Ich habe mich in Finnland an der Fortentwicklung der Berichterstattung über den Staatshaushalt und der Berichtssysteme beteiligt. Ich fungiere als eines der leitenden Mitglieder in der vom Parlament berufenen Arbeitsgruppe „Entwicklung des Berichtsverfahrens als Teil der Kontrolle des Staatshaushalts“ und als stellvertretender Vorsitzender 5der Arbeitsgruppe „Entwicklung der parlamentarischen Kontrolle“. Im Ergebnis der Arbeit der erstgenannten Arbeitsgruppe wurde das Verfahren zur Berichterstattung über die Bilanz des Staatshaushalts als Teil der Reform der Gewinnlenkung und der Rechenschaftspflicht erneuert. Die Arbeit des letztgenannten Ausschusses wird 2007 zur Einsetzung eines gesonderten Kontrollausschusses im Finnischen Parlament führen.

11. Beschreiben Sie, falls Sie bereits Mitglied des Europäischen Rechnungshofs waren, den Beitrag, den Sie während Ihrer Zeit als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs zur Verbesserung der Verwaltung der Finanzen der Europäischen Union geleistet haben.

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12. Würden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes aussprechen sollte?

Ja, ich würde meine Kandidatur zurückziehen. Der Europäische Rechnungshof erstattet dem Parlament und seinem Ausschuss für Haushaltskontrolle Bericht. Ich bin der Auffassung, dass ein vertrauensvolles Verhältnis zum Parlament und seinem Ausschuss für Haushaltskontrolle Voraussetzung für das Gelingen der Arbeit ist.   


VERFAHREN

Titel

Ernennung von Olavi Ala-Nissilä zum Mitglied des Rechnungshofs

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

C6-0337/2005 – 2005/0809(CNS)

Rechtsgrundlage

Artikel 247 Absatz 3 erster Unterabsatz EGV und Artikel 160 b Absatz 3 Euratom-Vertrag

Grundlage in der Geschäftsordnung

Artikel 101

Datum der Konsultation des EP

14.10.2005

Federführender Ausschuss
  Datum der Befassung

CONT
27.10.2005

Berichterstatter
  Datum der Benennung

José Javier Pomés Ruiz 12.09.2005

 

Prüfung im Ausschuss

24.11.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme

24.11.2005

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Mogens N.J. Camre, Paulo Casaca, Lorenzo Cesa, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Umberto Guidoni, Hans-Peter Martin, Borut Pahor, José Javier Pomés Ruiz, Bart Staes, Margarita Starkevičiūtė, Kyösti Tapio Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Daniel Caspary, Joel Hasse Ferreira, Edit Herczog

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Iles Braghetto, Manolis Mavrommatis, Marcello Vernola

 

Datum der Einreichung – A6

28.11.2005

A6-0367/2005

Letzte Aktualisierung: 5. August 2006Rechtlicher Hinweis