– unter Hinweis auf Artikel I-57 des nicht in Kraft befindlichen und noch nicht angenommenen Verfassungsvertrags zur Union und ihren Nachbarn,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003)0104), ihres ENP-Strategiepapiers (KOM(2004)0373), ihres Vorschlags für ein Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (KOM(2004)0628), ihrer Mitteilung über die ersten ENP-Aktionspläne (KOM(2004)0795) und der Aktionspläne für die Ukraine, die Republik Moldau, Israel, Jordanien, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde und Tunesien,
– in Kenntnis des 10-Punkte-Plans Ferrero-Waldner/Solana zur Ukraine, der vom Rat am 21. Februar 2005 bestätigt wurde,
– in Kenntnis der Europäische Sicherheitsstrategie, die vom Europäischen Rat im Dezember 2003 angenommen wurde,
– in Kenntnis des Zweiten Aktionsplans für die Nördliche Dimension 2004-2006, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Oktober 2003 in Brüssel befürwortet wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung zur Nördlichen Dimension vom 20. November 2003(1),
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat im Juni 2004 beschlossene Strategische Partnerschaft für den Mittelmeerraum und den Nahen Osten,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung" (KOM(2003)0294)),
– in Kenntnis der Entschließung vom 15. März 2005, die von der ersten Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer in Kairo angenommen wurde,
– in Kenntnis des vom UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) veröffentlichten dritten „Arabischen Berichts über die menschliche Entwicklung“ vom April 2005,
– in Kenntnis des Berichts der Delegation des Europäischen Parlaments zur Beobachtung der Wahlen in der Palästinensischen Autonomiebehörde vom 7. bis 10. Januar 2005,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2005 zu den Ergebnissen der Wahlen in der Ukraine(2), vom 24. Februar 2005 zu den Parlamentswahlen in der Republik Moldau(3) und vom 10. März 2005 zur Lage im Libanon(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu dem Thema „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2002 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Union des Arabischen Maghreb: Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zum Jahresbericht 2004 über die Menschenrechte in der Welt(7),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Nachbarländern und -regionen der sich erweiternden EU,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0399/2005),
A. in der Erwägung, dass sich nach der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 die Außengrenzen der EU verändert haben und neue Nachbarn hinzugekommen sind,
B. in der Erwägung, dass es nicht im Interesse der erweiterten EU liegt, neue Trennlinien durch abgeschottete Außengrenzen zu ziehen, und deshalb eine Strategie für die Beziehungen zu den östlichen und südlichen Nachbarn verfolgt werden muss, mit deren Hilfe ein gemeinsamer Raum des Friedens, der Stabilität, der Sicherheit, der Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Wohlstands geschaffen und ausgebaut werden kann,
C. in der Erwägung, dass es im Interesse der EU liegt, einen Beitrag zur demokratischen Entwicklung seiner Nachbarn zu leisten, und die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ganz wesentlich von dem Willen der Nachbarstaaten und ihrer Völker abhängt, die gleichen Werte, die die Grundlage der Europäischen Union bilden, zu teilen,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik die Ambition haben sollte, den Partnerländern privilegierte Beziehungen und eine herausragende Stellung anzubieten, die einen substanziellen Qualitätssprung gegenüber den Außenbeziehungen der Union mit anderen Regionen der Welt darstellt,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik einerseits europäische Länder betrifft, denen gemäß den geltenden Verträgen prinzipiell das Recht zusteht, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen, und andererseits die Länder, die zwar seit langem Nachbarn und enge Partner der Europäischen Union sind, aber nicht Mitglied der Europäischen Union werden können; in der Erwägung, dass dieser Tatbestand keineswegs das genannte Recht der europäischen Staaten beeinträchtigt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen,
F. in der Erwägung, dass alle Nachbarn, unabhängig von der Frage einer möglichen Mitgliedschaft, eine gleichberechtigte Chance haben sollten, entsprechend ihren eigenen Ambitionen Beziehungen mit der EU aufzubauen, die sowohl auf gemeinsamen Interessen als auch auf gemeinsamen Werten beruhen,
G. in der Erwägung, dass zu den Kopenhagener Kriterien auch das Kriterium der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union gehört,
H. in der Erwägung, dass die „Rosen-Revolution“ in Georgien und die „Orangene Revolution“ in der Ukraine den Willen der Bevölkerung dieser Länder zum Ausdruck gebracht haben, auf der Basis der gemeinsamen Werte, die in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa genannt sind, an der Gestaltung Europas teilzunehmen,
I. in der Erwägung, dass die Union alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die Rückkehr von Belarus zur Gemeinschaft der demokratischen Staaten zu unterstützen, damit das Land zu einem verlässlichen und erfolgreichen Partner wird,
J. in der Erwägung, dass die EU ihre strategische Partnerschaft mit Russland nicht voll ausgeschöpft hat, um zur Lösung des Transnistrien-Konflikts beizutragen, der einer der Hauptgründe für die gravierende Wirtschaftskrise in der Republik Moldau ist,
K. in der Erwägung, dass die friedliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent und im unmittelbaren Nachbarschaftsumfeld im Interesse der Europäischen Union liegt und sie deshalb einen Beitrag leisten muss zur Beilegung der Konflikte in Transnistrien, Südossetien, Abchasien, Berg-Karabach und Tschetschenien, wozu eine enge Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine erforderlich ist, sowie zur Lösung der Konflikte im Nahen Osten und in der Westsahara,
L. in der Erwägung, dass die Freiheitsbewegung im Libanon und die freien Wahlen in Palästina auch durch den Geist der Freiheit und der Demokratie getragen worden sind,
M. unter nachdrücklichem Hinweis auf die wichtige positive Rolle, die Institutionen wie der Europarat, die OSZE und die Vereinten Nationen bei der Verhütung, Bewältigung und Lösung politischer und militärischer Krisen in vielen Regionen Europas übernommen haben, hauptsächlich dank ihrer Kapazitäten und Instrumente, die die der EU ergänzen,
N. in der Erwägung, dass die Länder, die im Rahmen der GUAM (Georgien, Ukraine, Aserbaidschan und Republik Moldau) zusammenarbeiten, auf ihrem Gipfeltreffen am 22. April 2005 deutlich ihr Interesse an einer Intensivierung ihrer Zusammenarbeit mit der EU zum Ausdruck gebracht haben,
O. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit dem Nachbarn Russland im Mai 2003 eine Strategische Partnerschaft, die auf den gleichen Werten beruht wie die ENP, und die Einrichtung von vier gemeinsamen Räumen beschlossen hat, was nun zu konkreten Ergebnissen führen muss,
Auf dem Weg zu Europäischen Nachbarschaftsabkommen
1. erklärt, dass das Ziel einer privilegierten Nachbarschaft mit den Nachbarn der Europäischen Union als unabdingbare Voraussetzung eine aktive und konkrete Verpflichtung auf gemeinsame Werte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles Regieren, Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie sowie die Prinzipien einer transparenten sozialen Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung enthält;
2. betont sein Ziel, sich nicht mit dem Status Quo abzufinden, sondern die Europäische Union dazu zu verpflichten, mit allen verfügbaren diplomatischen, finanziellen und politischen Mitteln die Bestrebungen der Völker unserer Nachbarstaaten nach umfassender politischer Freiheit mit Demokratie und Gerechtigkeit sowie einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen;
3. unterstützt die Erweiterung der Europäischen Union auf der Grundlage der Verträge und in Übereinstimmung mit den vom Europäischen Rat gefassten Beschlüssen; betont, dass der Erweiterungsprozess einhergehen muss mit einer ambitionierten, substanziellen und flexiblen Nachbarschaftspolitik für diejenigen europäischen Länder, die derzeit keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind und die der Europäischen Union noch nicht beitreten können oder nicht wollen, sich aber dennoch an den Werten der Europäischen Union orientieren und willens sind, am europäischen Projekt teilzunehmen;
4. unterstreicht, dass ein wirksamer Überwachungsmechanismus eingerichtet werden muss und die Bereitschaft zur Begrenzung oder Aussetzung der Unterstützung und sogar zur Auflösung von Abkommen mit Ländern vorhanden sein muss, die gegen die internationalen und europäischen Standards für die Achtung der Menschenrechte und die Demokratie verstoßen; fordert die Kommission auf, eine entschiedene Politik zu verfolgen, die die demokratischen Kräfte in solchen Nachbarstaaten fördert, insbesondere durch die Gewährung des Zugangs zu unabhängigen Medien und Informationen;
5. fordert die Kommission auf, die Finalität und die eindeutigen Prioritäten der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu definieren und damit Kriterien für die Bewertung der Ergebnisse festzulegen, und begrüßt die Idee, am Ende des ENP-Prozesses für die Länder, die keine Mitgliedschaft beantragt haben, sich aber dem Rechtsbestand der Europäischen Union angenähert haben, ein Europäisches Nachbarschaftsabkommen vorzusehen;
6. hält es für richtig, dass ein solches Nachbarschaftsabkommen zu allmählichen Fortschritten hin zu einem vollen Zugang zum Binnenmarkt und einer Beteiligung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ermutigen kann, was die angemessene finanzielle und technische Unterstützung seitens der EU voraussetzt; hält es ebenso für erforderlich, eine enge Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu ermöglichen, die auch in den Aktionsplänen verankert werden soll, mit dem Ziel, in den Bereichen Menschenrechtsverteidigung, Bekämpfung des Drogen-, Waffen-, und Menschenhandels, bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, der Asyl- und Visapolitik und der Einwanderung eng zusammenzuarbeiten;
7. ist der Auffassung, dass die gemeinsame Verwaltung der Grenze zwischen dem jeweiligen Nachbarland und der Europäischen Union wesentlicher Inhalt der Nachbarschaftsabkommen sein sollte, wodurch einerseits die Sicherheit der Grenze, andererseits aber auch ihre Durchlässigkeit für den Handel im Grenzbereich gesichert werden soll;
8. erachtet es für notwendig und bereits jetzt als einen ersten Schritt für realisierbar, den Partnerländern die Teilname an allen Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend, Informationsgesellschaft, Umwelt, Forschung und Wissenschaft zu ermöglichen;
9. hält es für wichtig, das Besucherprogramm des Parlaments dahingehend zu erweitern, dass Menschen aus Nachbarländern die Möglichkeit erhalten, sich mit der demokratischen Kultur des Europäischen Parlaments vertraut zu machen;
10. erachtet es für sinnvoll, einen europäischen Sonderfonds einzurichten, um Initiativen zur Förderung der parlamentarischen Demokratie in Nachbarländern wirksam und flexibel zu unterstützen;
11. hält es für wichtig, dass in den Aktionsplänen Differenzierungen für die einzelnen Länder im Hinblick auf den aktuellen Stand der Beziehungen, die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen sowie den Willen eines jeden Nachbarlandes, die vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen, formuliert werden müssen; betont, dass diese Differenzierungen auf transparenten und objektiven Kriterien beruhen müssen;
12. vertritt die Ansicht, dass solche Aktionspläne als Instrument für die Verwirklichung des Ziels des möglichen Beitritts derjenigen Länder, die dafür in Frage kommen, und als Instrument für eine noch engere Partnerschaft mit den anderen beteiligten Ländern dienen sollten;
13. unterstützt die Entwicklung von Aktionsplänen mit allen von der Nachbarschaftspolitik abgedeckten Ländern, und betont, dass die Entwicklung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit als höchste Priorität in allen nationalen Aktionsplänen betrachtet werden sollte; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit, zusammen mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzusetzen, die zur Bewertung der Umsetzung der Aktionspläne beitragen könnten; vertritt die Ansicht, dass diese Unterausschüsse mindestens einmal im Jahr zusammentreten sollten und dass ein regelmäßiges Follow-up auf allen politischen Ebenen stattfinden sollte; fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Parlament vollständig in diesen Bewertungsprozess einzubeziehen, und ist deshalb der Ansicht, dass das Europäische Parlament in den Unterausschüssen vertreten sein sollte;
14. schlägt der Kommission vor, jährlich Begleitberichte zu veröffentlichen, die nach klar definierten Kriterien und Maßstäben eine Bewertung des Voranschreitens der ENP im Hinblick auf die einzelnen Länder darstellen und die als eine Grundlage für weitere Schritte auf dem Weg zu einem Europäischen Nachbarschaftsabkommen dienen sollen; erwartet, dass die Partnerländer ihrerseits eingehende Informationen für das gemeinsame Monitoring bereitstellen; hält eine intensive Beratung der Fortschrittsberichte im Europäischen Parlament für erforderlich;
15. bedauert, dass die Kommission in ihrem Strategiepapier vom Mai 2004 lediglich auf die Stellungnahme des Rates reagiert und die umfassende Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2003 ignoriert hat;
16. betont die wichtige Verbindung zwischen der Strategie der EU gegenüber Russland und der Nachbarschaftspolitik; stellt fest, dass der Erfolg der Nachbarschaftspolitik in einigen der ENP-Staaten von den Beziehungen zwischen der EU und Russland abhängt; fordert die Kommission und den Rat daher auf, die gemeinsame Strategie gegenüber Russland neu zu gestalten in dem Sinne, dass sie die Ziele und die Strategie der Nachbarschaftspolitik berücksichtigt;
17. ruft mit Nachdruck in Erinnerung, dass das Parlament als Haushaltsbehörde an der Finanzierung der ENP durch das neu geschaffene Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) im Rahmen der Mitentscheidung beteiligt ist; fordert die Kommission daher auf, die politischen Prioritäten der ENP nicht von ihrer Finanzierung durch das ENPI und der Allokation von Haushaltsmitteln zu trennen, sondern sie in Transparenz und unter voller Beteiligung des Parlaments festzulegen, besonders, was die Festlegung der Mehrjahresprogramme und Länderstrategiepapiere betrifft; fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu finden, um eine Kombination der verschiedenen Instrumente für die Außentätigkeit zu ermöglichen;
18. fordert die Kommission auf, den gesamten Prozess der Europäischen Nachbarschaftspolitik nicht bürokratisch zu gestalten und nicht nur den Rat, sondern auch das Parlament bei der Entwicklung der Zeitpläne und Inhalte künftiger Aktionspläne umfassend zu konsultieren und einzubinden;
19. betont, dass das ENPI nicht nur als Mittel zur Verankerung der Demokratie in den europäischen Nachbarländern, sondern auch als Motor für Fortschritte in der demokratischen Entwicklung nichtdemokratischer Nachbarländer, wie Belarus, dienen und Mittel zur Unterstützung dieses Wandlungsprozesses vorsehen sollte;
20. fordert eine schnelle Bereitstellung der technischen Hilfe für die Nachbarländer, die bereits umfassende Reformprogramme beschlossen haben und ihren Verpflichtungen nachkommen; bekräftigt seine Entschlossenheit, eine deutliche Erhöhung und Umwidmung der Mittel für die Europäische Nachbarschaftspolitik im Einklang mit der künftigen Finanziellen Vorausschau, wie sie vom Europäischen Parlament beschlossen wird, zu fordern, da das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument die bestehenden Programme TACIS, MEDA und andere am 1. Januar 2007 ersetzt; erkennt an, dass die im Rahmen der ENP angebotene schrittweise Teilnahme am Europäischen Binnenmarkt eine Chance, aber auch eine große Herausforderung für die Nachbarländer darstellt, und schlägt der Kommission vor, eine spezielle Finanzhilfe zu schaffen, um die ENP-Länder bei der Heranführung an den Binnenmarkt zu unterstützen, so wie es für Kandidatenländer vor deren Beitritt vorgesehen ist;
21. betont, dass die neuen EU-Mitgliedstaaten die Übergangsreformen, die zur Verwirklichung einer Marktwirtschaft, Demokratie und Zivilgesellschaft notwendig sind, erfolgreich durchgeführt und einen einzigartigen und wichtigen Erfahrungsschatz in diesem Bereich erworben haben, der an die Nachbarländer in Osteuropa weitergegeben werden kann; fordert deshalb die Kommission auf, die notwendigen Mechanismen zu schaffen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Reformen mit den ENP-Partnerländern zu teilen, und als Vermittlerin in diesem Prozess zu wirken;
22. betont die Notwendigkeit, mittel- und langfristig entschlossene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in alle Aktionspläne aufzunehmen und solche Maßnahmen zu unterstützen;
23. fordert, dass die Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden sowie gesellschaftlicher Organisationen in den Mitgliedstaaten und in den Nachbarstaaten in die Gestaltung und Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik sichergestellt wird;
24. fordert die Kommission auf, eine gesonderte Verordnung vorzuschlagen, die der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (Haushaltslinie 19-04) die notwendige Flexibilität verleiht, als einziges externes EU-Instrument, das nicht der Zustimmung durch das Empfängerland bedarf, und darüber hinaus der Wiederherstellung der uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle in Bezug auf das Programm zuzustimmen;
25. betont die Bedeutung einer größeren Marktöffnung gemäß den Prinzipien der WTO; erinnert daran, dass in der Erklärung von Barcelona die schrittweise Schaffung einer Freihandelszone für Waren mit dem Zieldatum 2010 vereinbart wurde; hält es für wichtig, dass der Weg aller ENP-Partnerländer in die WTO durch die Europäische Union positiv und unterstützend begleitet wird;
26. unterstützt die Idee der Kommission, Russland zusätzlich zu bestehenden Formen der Kooperation ebenfalls eine Unterstützung durch das neue ENPI anzubieten; verweist jedoch auf die Notwendigkeit, diese Unterstützung an Fortschrittsberichte auf der Grundlage eines geeigneten Monitoring zu knüpfen;
27. hält es für erforderlich, die Informationspolitik über die Europäische Union, ihre Entscheidungsverfahren und ihre Werte zu verstärken; begrüßt, dass der von der EU finanzierte Nachrichtensender Euronews Sendungen bereits in russischer Sprache ausstrahlt, und hält es für wünschenswert, dass dies auch in arabischer Sprache geschieht;
28. ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der EU zwar für alle europäischen Länder der Hauptanreiz dafür sein sollte, den gemeinsamen europäischen Idealen zu folgen und am europäischen Integrationsprozess teilzunehmen, die Nichtmitgliedschaft jedoch nicht als Mittel eingesetzt werden darf, Nichtmitgliedstaaten zu bestrafen; betont, dass alle bilateralen Beziehungen und alle bestehenden multilateralen Organisationen genutzt werden müssen, um unsere Ziele der europäischen Zusammenarbeit und Integration voranzubringen;
29. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die Europäische Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen, um die Verbindung zwischen dem Rahmen des Europarates und der Europäischen Union zu stärken und die Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Bildung, Kultur und Forschung allmählich auf die Länder des Größeren Europas auszudehnen;
30. fordert eine stärkere und gezieltere gesamteuropäische Zusammenarbeit in allen wichtigen Bereichen, wie beispielsweise transeuropäische Netze, Umwelt, Visaregelungen, Justiz, Asyl und Migration und Außen- und Sicherheitspolitik;
Die Nachbarn miteinander verbinden
31. betont, dass es das Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist, nicht nur die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und den Nachbarschaftsländern zu stärken, sondern auch unter den Nachbarländern zu Netzen der Kooperation und Entwicklung der regionalen Integration zu kommen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Schaffung eines Instruments nach dem Beispiel des Europäischen Wirtschaftsraumes, das neben der Beteiligung am Binnenmarkt auch politische Fragen umfasst, für die europäischen Nachbarstaaten geprüft werden sollte; ist besorgt wegen der erheblichen Verzögerungen auf diesem Gebiet und betrachtet es als wesentlich, dass die Europäische Union mit allen Partnern der Nachbarschaftspolitik darauf hinarbeitet, dass alle politischen und institutionellen Instrumente eingesetzt werden, die die Entwicklung der multilateralen Dimension unterstützen können;
32. fordert angesichts der geografischen, geschichtlichen und politischen Besonderheiten, die die Nachbarschaftsländer und die EU-Mitgliedstaaten voneinander unterscheiden, dass unter diesem Gesichtspunkt die regionale und die subregionale Dimension stärker entwickelt werden;
33. fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen der Nachbarschaftspolitik und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer besser zu definieren, der sie über ihre Mitteilung zu dieser Thematik neue Impulse zu geben beabsichtigt;
34. fordert in diesem Sinne den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen zur Stärkung der Interaktion mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) und dem Europarat sichtbarer und konkreter zu machen, um die EU mit dem grundlegenden Wissen und den Instrumenten auszustatten, die ihr fehlen, insbesondere was die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit und die Bewältigung und Lösung politischer und militärischer Krisen betrifft;
35. vertritt die Ansicht, dass der Europarat gestärkt und zum wichtigsten gesamteuropäischen Forum der Zusammenarbeit weiterentwickelt werden sollte, besonders was die Einhaltung und Umsetzung von Übereinkommen über Demokratie und Menschenrechte anbelangt, und dass seine effizient funktionierende demokratische Organisation auch mit neuen Aufgaben betraut werden kann; ist der Auffassung, dass der Europarat zu einem gesamteuropäischen Forum für alle verschiedenen europäischen „Räume“ werden könnte, die wir heute im Wege bilateraler und multilateraler Beziehungen schaffen wollen;
36. ist der Ansicht, dass die OSZE auf gesamteuropäischer Ebene in den Bereichen genutzt werden sollte, die durch ihr Mandat abgedeckt sind, wobei Überschneidungen mit der Tätigkeit des Europarates und der entsprechenden Agenturen der Vereinten Nationen vermieden werden müssen; betont, dass die OSZE auch nützlich für den Bau von Brücken zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarn sein könnte, indem sie den Mittelmeerländern und den Ländern des Nahen Ostens die Vollmitgliedschaft anbietet; bedauert die jüngsten Versuche, die Rolle der OSZE in Bezug auf ihre Rolle, die Menschenrechte und die Demokratie zu gewährleisten, zu schwächen, und vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union ihr Gewicht in der OSZE und im Europarat besser und koordinierter nutzen sollte, um die Werte und Normen zu fördern, die der Mitgliedschaft in diesen Institutionen zugrunde liegen;
37. hält die Energiepolitik für ein wichtiges Element, da die EU von den wichtigsten Öl- und Erdgasreserven der Welt (Russland und das Kaspische Becken, Mittlerer Osten und Nordafrika) umgeben ist und viele Länder in der Nachbarschaft, z.B. Russland, Algerien, Ägypten, Libyen und Aserbaidschan Lieferanten, oder wie die Ukraine, Belarus, Marokko, Tunesien, Georgien und Armenien, Transitländer sind, und eine Verbesserung der Energienetzverbindungen sowohl der EU als auch den Partnerländern nutzen wird;
38. betont, dass die Intensivierung von Handel und Tourismus zwischen der EU und den Partnerländern die Verbesserung der Verkehrsnetze erforderlich macht und die Partnerländer untereinander besser verbinden kann, um so auch attraktiver für Investitionen zu werden;
39. weist darauf hin, dass die ENP die Förderung eines Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten anstrebt, wie das Bemühen um eine nachhaltige Entwicklung gemäß der Definition auf dem Weltgipfel von Johannesburg;
40. betont, dass auch die Kooperation im Umweltbereich und in Schlüsselbereichen wie der Wasserqualität und Wasserwirtschaft, der Abfallbewirtschaftung, der Luftverschmutzung und der Bekämpfung von Überflutungen und Wüstenbildung ebenfalls nur grenzüberschreitend und regional gelöst werden kann;
41. hält es für erforderlich, das Problem der legalen und illegalen Einwanderung im Rahmen der Nachbarschaftspolitik anzugehen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Umsetzung der Abkommen mit allen Nachbarschaftsländern, insbesondere im Rahmen der ausgehandelten Aktionspläne oder der Aktionspläne, die derzeit ausgehandelt werden, zu überprüfen; fordert den Rat und die Kommission ferner auf, eine eingehende Überwachung der bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedstaaten mit den Partnern über die Einwanderung und insbesondere über die Rückübernahme durchzuführen;
42. begrüßt, dass die Öffnung des Europäischen Forschungsraumes Voraussetzung ist für die Kooperation in einer wissensbasierten Gesellschaft, und sieht auch hier Chancen der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern;
43. verweist auf die Notwendigkeit, den Ländern des europäischen Kontinents, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, aus historischen und geografischen Gründen jedoch enge politische und wirtschaftliche Verbindungen zur EU haben (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) ebenfalls besondere Aufmerksamkeit zu schenken und ihre Beteiligung an dem Nachbarschaftsprozess zu ermöglichen;
44. ist der Auffassung, dass alle Bewerberländer ebenfalls in die Nachbarschaftspolitik einbezogen werden sollten, zuerst als besondere Partnerländer und später als EU-Mitgliedstaaten, denen bei der Zusammenarbeit mit unseren zukünftigen Nachbarn eine besondere Rolle zukommt; hält es für erforderlich, dass Fortschritte bei der Öffnung der Grenzen der Türkei zum Nachbarland Armenien erzielt werden und dass Rumänien seinen territorialen Konflikt im Schwarzen Meer mit der Ukraine löst;
45. vertritt die Ansicht, dass unter diesen Umständen die Nördliche Dimension gestärkt werden muss; betont, dass den Beziehungen zu unserem riesigen eurasischen Nachbarland Russland besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; fordert deshalb eine Weiterentwicklung der strategischen Partnerschaft EU-Russland und eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der multilateralen Nördlichen Dimension sowie innerhalb des Rahmens eines Größeren Europas, wobei eine Aufteilung Europas in Einflusssphären vermieden und eine echte gesamteuropäische Partnerschaft und Zusammenarbeit gefördert werden wird;
Maghreb
46. stellt fest, dass die Staaten Marokko, Tunesien und Algerien schon lange mit der Europäischen Union eng verbunden sind, was die in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen verdeutlichen; betont, dass die entschlossene Umsetzung der begonnenen Reformen insbesondere im Bereich der politischen Freiheit und der Menschenrechte nach wie vor hohe Priorität haben muss; fordert die Kommission auf, in der nahen Zukunft einen Aktionsplan für Algerien zu verabschieden, um damit der Union des Arabischen Maghrebs neue Impulse zu verleihen; weist jedoch darauf hin, dass der Erfolg dieser regionalen Integration wesentlich von der Lösung der Frage der Westsahara abhängt und fordert erneut die betroffenen Parteien auf, im Rahmen der entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in einen konstruktiven Dialog einzutreten;
47. fordert, dass die Europäische Union entschlossene Maßnahmen ergreift, die mit einer Informationskampagne zur Erläuterung des Barcelona-Prozesses und der neuen Nachbarschaftspolitik einhergeht, um gegen das Image eines zögerlichen Europa anzugehen, das mehr um seine eigene Sicherheit und die Bekämpfung der Immigration bemüht ist als um die erhoffte und dringend notwendige Entwicklung;
48. begrüßt die Annährung Libyens an den Barcelona-Prozess und erwartet konkrete Schritte bei der Umsetzung der angekündigten Übernahme des Barcelona-Rechtsbestandes, welche zu einer Aufnahme in den ENP-Prozess zum gegebenen Zeitpunkt führen könnte;
Naher Osten und Maschrik
49. begrüßt, dass mit den Wahlen in der Palästinensischen Autonomiebehörde im Januar 2005 in vorbildlicher Weise ein Präsident gewählt wurde und dies Signalwirkung für die gesamte Arabische Welt hatte; vertritt die Auffassung, dass durch die Reformen in der Palästinensischen Autonomiebehörde und den Willen, den Terrorismus zu bekämpfen, neue Chancen für den Friedensprozess und die Umsetzung der Road-Map entstanden sind; begrüßt den Abzug Israels aus dem Gazastreifen und die Ankündigung, dass dieser Prozess in manchen Teilen des Westjordanlandes fortgesetzt wird; sieht die Chance, dass es zu substanziellen Fortschritten im Friedensprozess kommen kann; ist der Ansicht, dass beide Parteien ihren Dialog im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen verstärken sollten;
50. begrüßt, dass Jordanien und Ägypten den Friedensprozess im Nahen Osten aktiv unterstützen; ist der Auffassung, dass die ENP die jüngsten Zeichen einer demokratischen Erneuerung in der Maschrik-Region, insbesondere nach der "Zedernrevolution" im Libanon, mit allen Mitteln unterstützen sollte;
51. fordert Syrien auf, umfassend und aktiv bei der internationalen Bekämpfung des Terrorismus und bei den internationalen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri zusammenzuarbeiten und die international anerkannten Menschenrechtsstandards einzuhalten;
52. begrüßt den Rückzug der syrischen Armee aus dem Libanon und die Abhaltung von Parlamentswahlen im Juni im Libanon; fordert verstärkte Anstrengungen, damit sich im Libanon ein souveräner und demokratischer Staat entwickelt, in dem alle politischen und religiösen Gruppen und Gemeinschaften am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen und die Menschenrechte umfassend eingehalten werden;
53. fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, die Aussichten, die sich in jüngster Zeit insbesondere auf Präsidentschaftswahlen mit mehreren Kandidaten eröffnet haben, nicht zu unterminieren, und die demokratischen Reformen zügig voranzubringen;
Osteuropa
54. begrüßt die friedliche Revolution und die demokratische Bewegung in der Ukraine; erkennt die europäischen Bestrebungen der Ukraine an und fordert, dass eine langfristige europäische Perspektive erarbeitet wird; unterstützt den Aktionsplan sowie den Zehn-Punkte-Plan Ferrero-Waldner/Solana, die ein ambitiöses und substanzhaltiges Projekt darstellen; bekräftigt seine umfassende Unterstützung der neuen ukrainischen Regierung bei der Umsetzung des angekündigten Reformpakets;
55. erkennt die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau an und fordert, dass eine langfristige europäische Perspektive erarbeitet wird; betont, dass eine demokratische Entwicklung des Landes für die Schaffung engerer Beziehungen förderlich ist; hält es für erforderlich, EU-Hilfe zur Verfügung zu stellen, um damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung im Land beizutragen, sowie den Unternehmen und der Bevölkerung in Transnistrien neue Anreize zu geben, über Chisinau mit der EU zusammenzuarbeiten; fordert alle Beteiligten auf, eine politische Lösung der Transnistrienfrage herbeizuführen;
56. ist besorgt über die gegenwärtige Entwicklung in Belarus, das sich rasch zu einer Diktatur entwickelt, in der jegliche Aktivitäten der Opposition unterbunden werden; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt zivilgesellschaftliche Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen und der Opposition zu unterstützen; fordert den Rat nachdrücklich auf, mit Russland die Belarus-Frage zu erörtern und darauf hinzuweisen, dass die Demokratisierung dieses Landes im Interesse der EU wie der Russischen Föderation liegt und dass in diesem Sinne ein gemeinsames Vorgehen ratsam wäre;
Südkaukasus
57. begrüßt, dass der Europäische Rat auf Drängen des Europäischen Parlaments auch die Länder des Kaukasus in die Nachbarschaftspolitik einbezogen hat;
58. ist der Auffassung, dass der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan in Berg-Karabach die Entwicklung der beiden Länder und die regionale Zusammenarbeit wie auch die wirksame Durchführung der Europäischen Nachbarschaftspolitik als solche erschwert; appelliert an die beiden Parteien, von einseitigen Handlungen und aggressiven Äußerungen abzusehen und in einem konstruktiven Dialog mit allen Kräften unter Achtung der Minderheitenrechte und der Unversehrtheit der betroffenen Länder in ihren international anerkannten Grenzen auf die Lösung des Konfliktes hinzuarbeiten; betont die Bedeutung weiterer demokratischer Reformen für die Entwicklung der Region und ihrer Beziehungen zu der EU; fordert Armenien nachdrücklich auf, Wege zu finden, um die allmähliche Rückkehr von Flüchtlingen in die besetzten Gebiete auf der Grundlage der Minderheitenrechte zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten der Minsk-Gruppe der OSZE auf, ihr Vorgehen effektiver mit dem Sonderbeauftragten der EU für den Südkaukasus zu koordinieren, um die Verhandlungen voranzubringen;
59. ermutigt dazu, die ENP voll auszuschöpfen, um die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Südkaukasus als Instrument zur Vertrauensbildung zwischen den Staaten zu fördern;
60. schlägt einen Europäischen Stabilitätspakt für den Südkaukasus vor - einschließlich einer parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen Dimension nach dem Modell des EU-Stabilitätspaktes für Südosteuropa - unter Einbeziehung der Europäischen Union (mit der Beteiligung der Türkei als Beitrittskandidaten), Russlands, der USA und der Vereinten Nationen (Quartett); ist der Auffassung, dass ein solcher Stabilitätspakt zur Beilegung der regionalen Konflikte durch einen Dialog zwischen allen betroffenen Parteien und, wo dies hilfreich erscheint, auch mit den Ländern, die nicht direkte Nachbarn der EU sind, beitragen kann;
°
° °
61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen und nationalen Parlamenten der Länder der ENP sowie Russlands, dem Europarat, der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zu übermitteln.
Überblick über die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist zu unterscheiden von einer möglichen Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die in der Politik für die Staaten, die nach Artikel 49 EU-Vertrag einen Beitrittsantrag stellen können, nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. In dieser Hinsicht erkennt der vorliegende Bericht die europäischen Bestrebungen der europäischen Staaten mit demokratischen Regierungen, die diese strategische Entscheidung zum Ausdruck gebracht haben, an.
Mit der ENP bietet die EU allen ihren derzeitigen Nachbarn, die keine Mitgliedstaaten und keine derzeitigen Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft (Rumänien, Bulgarien, Türkei und Kroatien) sind, sowie den möglichen Bewerberländern der westlichen Balkanstaaten, die bereits spezielle Sondervereinbarungen haben, eine privilegierte Partnerschaft an.
Die ENP wird auf dem gegenseitigen Bekenntnis zu gemeinsamen Werten beruhen, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte (einschließlich der Minderheitenrechte und der Chancengleichheit), der Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und der Grundsätze der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung. Mit der ENP soll ein Kreis von Freunden um die EU gebildet werden, in dem die wichtigste Aufgabe der Förderung und Erhöhung des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit partnerschaftlich und zum gegenseitigen Vorteil durchgeführt wird.
Die ENP wurde im März 2003 durch die Mitteilung zum Thema „Größeres Europa“ geschaffen. Ziel der ENP ist es, die Priorität zu unterstreichen, die die Europäische Union der Gestaltung der künftigen Beziehungen zu ihren Nachbarn beimisst. Sie ermöglicht ein verbessertes und stärker fokussiertes Nachbarschaftskonzept der EU, bei dem die wichtigsten Instrumente, die der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, gebündelt werden.
Eine umfangreiche finanzielle Hilfe und ein einziges für diesen Zweck geschaffenes Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) werden die Umsetzung der ENP in allen Nachbarstaaten, die unter die ENP fallen, also auch in Russland, unterstützen. Folglich bezieht sich das "Partnerschaftselement" auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland, das die Rechtsgrundlage für die vorgeschlagenen vier gemeinsamen Räume zwischen der EU und Russland darstellt. Die Kommission hat eine Aufstockung der Hilfe auf 14,9 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 gegenüber etwa 8,5 Mrd. EUR für den Zeitraum 2000-2006 im Rahmen der Vorläuferprogramme (TACIS, MEDA) vorgeschlagen. Von 2007 an wird das ENPI die derzeitigen Programme TACIS und MEDA in den ENP-Partnerländern und Russland ersetzen. Das ENPI ist Gegenstand eines gesonderten Berichts, der derzeit im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten beraten wird (Berichterstatter: Herr Szymanski).
Im Rahmen der ENP bereitet die Kommission sowohl Strategiepapiere als auch Länderberichte vor. Länderberichte beschreiben die Fortschritte bei der Umsetzung bilateraler Abkommen und die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Reformen. Sie beleuchten die politische, wirtschaftliche, soziale und institutionelle Situation in den Ländern und stellen die vorrangigen Handlungsfelder der ENP in den Mittelpunkt. Im Mai 2004 legte die Kommission ein Strategiepapier und einen Länderbericht über eine Reihe von Staaten, die unter die ENP fallen, vor, so etwa über Israel, Jordanien, die Republik Moldau, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Tunesien und die Ukraine. Im März 2005 folgten Länderberichte über Ägypten, den Libanon, Armenien, Aserbaidschan und Georgien.
Im Dezember 2004 legte die Kommission auf der Grundlage des Strategiepapiers eine erste Reihe von Entwürfen für Aktionspläne mit Partnerländern vor.
Aktionspläne, die mit dem entsprechenden Länderbericht und Strategiepapier erstellt werden, sind die grundlegenden operativen Instrumente zur Umsetzung der Ziele der ENP. Die Aktionspläne sind politische Dokumente, über die zwischen der EU und dem entsprechenden Partnerland Einigung erzielt wurde. Auf der Grundlage gemeinsamer, aber differenzierter Grundsätze werden in den Aktionsplänen den Besonderheiten jedes Nachbarn, seinem nationalen Reformprozess und seinen Beziehungen zur EU Rechnung getragen. In den Aktionsplänen werden die Prioritäten für beide Seiten festgelegt, um die wirtschaftliche Integration zu intensivieren und die politische Zusammenarbeit zu vertiefen. Durch die Erfüllung dieser Prioritäten rückt jedes Land der Europäischen Union näher. In den Aktionsplänen werden wichtige Handlungsfelder für besondere Maßnahmen festgelegt, unter anderem:
·der politische Dialog und Reformen;
·Maßnahmen zur Verteidigung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz;
·handelspolitische Maßnahmen und Maßnahmen zur Vorbereitung der Partner auf die schrittweise Teilnahme am EU-Binnenmarkt mit der eventuellen Möglichkeit einer Freihandelszone;
·Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres;
·Energie, Verkehr, Informationsgesellschaft, Umwelt, Forschung und Innovation und
·Sozialpolitik und Kontakte der Bevölkerung untereinander.
Die Aktionspläne bauen auf einem bestehenden vertraglichen Rahmen (Assoziierungsabkommen im Falle der Euromed-Partnerländer oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den ehemaligen Sowjetrepubliken) auf und geben ihnen zusätzliche Impulse und setzen Schwerpunkte. Im Rahmen eines regelmäßigen Überarbeitungsprozesses wird die Umsetzung überwacht und eine Richtschnur für eine künftige Anpassung der Aktionspläne parallel zum Reformprozess bereitgestellt.
Insgesamt wurden sieben Aktionspläne angenommen: mit Israel, Jordanien, Marokko, Tunesien, der Palästinensischen Autonomiebehörde, der Ukraine und der Republik Moldau. Fünf weitere Aktionspläne mit Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und dem Libanon sind in Vorbereitung. Mitunter kann es bei der Annahme von Aktionsplänen zu Verzögerungen kommen. So wurde die Annahme des vorgeschlagenen Entwurfs eines Aktionsplans für Aserbaidschan vor kurzem aufgrund einer angeblichen direkten Flugverbindung zwischen Baku und dem nördlichen Teil Zyperns verschoben. Es ist zu hoffen, dass dieses Problem in Kürze gelöst werden kann.
Unterausschüsse sollen nunmehr die Umsetzung und Überwachung über die drei- bis fünfjährige Laufzeit der Aktionspläne verfolgen. In dem vorliegenden Bericht wird die größere Einbeziehung des Europäischen Parlaments in diese Unterausschüsse gefordert.
Der vorliegende Bericht bestätigt die Billigung der Europäischen Nachbarschaftspolitik durch das Europäische Parlament und unterstreicht das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit, zu einer verantwortungsvollen Staatsführung, zur Achtung der Menschenrechte und zur Chancengleichheit, zu den Grundsätzen der Marktwirtschaft und zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung.
Der Berichterstatter fordert, dass die Kommission den Zweck der ENP klarer definiert, und zielt darauf ab, politische Prioritäten entsprechend den Ansichten des Parlaments festzulegen, wie etwa den verbesserten Zugang zum Binnenmarkt, in einigen Fällen den möglichen Abschluss von „Nachbarschaftsabkommen“ und die Schaffung von umfassenden Freihandelsabkommen mit der EU, die Beteiligung an der ESVP/GASP, eine Schwerpunktsetzung auf den Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie den Austausch von kriminalpolizeilichen Erkenntnissen zwischen nationalen Behörden.
Es wird eine größere Klarheit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität empfohlen und eine genauer festgelegte Asylpolitik gefordert. Besondere Bedeutung kommt der friedlichen Lösung offener territorialer Streitigkeiten, einschließlich festgefahrener Konflikte zu wie etwa in folgenden Gebieten: Transnistrien, Südossetien/Abchasien, Berg-Karabach, Schlangeninsel im Schwarzen Meer usw., die auch eine bessere intraregionale Zusammenarbeit, insbesondere im Kaukasus, verhindern.
Besondere Beachtung verdienen die speziellen Fachkenntnisse und die wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen zwischen den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den westlichen NUS sowie das besondere Verhältnis zwischen Zypern und Malta zu den Euromed-Partnerländern.
Die Befugnisse des Parlaments bei der Zuweisung von Mitteln für den ENPI-Haushalt im Mitentscheidungsverfahren werden erneut unterstrichen. Im vorliegenden Bericht wird auf die Befürchtungen hingewiesen, wonach die Kommission die ENP mit der Folge vom ENPI-Haushalt abkoppeln könnte, dass das Parlament zwar „mitbezahlen, aber nicht mitspielen“ darf. Dies zöge eine substanzielle Aushöhlung der Aufsichts- und Kontrollbefugnisse des Parlaments nach sich.
Der Bericht anerkennt ferner vorübergehende Probleme einer Asymmetrie, die der Zugang zum Binnenmarkt mit sich bringen würde, und fordert eine Aufstockung der ENPI-Mittel, um diesen zu begegnen. Zusätzliche Mittel sollten denjenigen Partnerländern zugute kommen, die “umfangreiche Reformprogramme“ eingeleitet haben.
Manche ENP-Partnerländer, wie Aserbaidschan und Algerien, haben reiche Energievorkommen. In dem Bericht wird festgestellt, dass die Partnerländer oftmals entweder Förderländer oder Transitländer für Öl und Gas sind. Daher sollten die Energiepolitik und die Energiesicherheit der EU einen Grundpfeiler des ENP bilden.
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum
AFET 28.10.2005
Mitberatender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum
INTA
28.10.2005
Nicht abgegebene Stellungnahme Datum des Beschlusses
INTA 29.9.2004
Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum
-
In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge
-
Berichterstatter Datum der Benennung
Armin Laschet 13.9.2004
Charles Tannock
8.9.2005
Ersetzte(r) Berichterstatter(in)
Prüfung im Ausschuss
26.4.2005
28.11.2005
Datum der Annahme
29.11.2005
Ergebnis der Schlussabstimmung
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
57
1
2
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Panagiotis Beglitis, Monika Beňová, André Brie, Elmar Brok, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Jas Gawronski, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Jana Hybášková, Anna Ibrisagic, Toomas Hendrik Ilves, Georgios Karatzaferis, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Edward McMillan-Scott, Cecilia Malmström, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Cem Özdemir, Justas Vincas Paleckis, João de Deus Pinheiro, Paweł Bartłomiej Piskorski, Poul Nyrup Rasmussen, Michel Rocard, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Emil Saryusz-Wolski, Marek Maciej Siwiec, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Charles Tannock, Paavo Väyrynen, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Irena Belohorská, Proinsias De Rossa, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Glyn Ford, Milan Horáček, Marie Anne Isler Béguin, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Eija-Riitta Korhola, Yiannakis Matsis, Janusz Onyszkiewicz, Doris Pack, Csaba Sándor Tabajdi
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)