– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie (KOM(2005)0607),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend eine verstärkte Koordinierung der allgemeinen Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene (KOM(2005)0605),
– gestützt auf Artikel 152 des Vertrags, der die Tätigkeit der Gemeinschaft im Gesundheitsbereich regelt,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2005 zu der Strategie zur Abwehr einer Grippepandemie(1),
– unter Hinweis auf die Internationale Geberkonferenz über Vogelgrippe und Influenza des Menschen vom 17./18. Januar 2006 in Peking und der auf dieser Konferenz verabschiedeten Erklärung,
– in Kenntnis des Bereitschaftsplans der WHO im Hinblick auf eine Influenzapandemie (Dokument WHO/CDS/CSR/GIP/2005.5),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0176/2006),
A. in der Erwägung, dass der jüngste Anstieg der Zahl der Vogelgrippefälle und der Opfer bei Menschen in Asien, Afrika und auch in europäischen Ländern, Anlass zu wachsender Besorgnis gibt, und in der Erwägung, dass diese Krankheit an ihrem Ursprung bekämpft werden muss und den betroffenen Ländern und den gefährdeten hilfsbedürftigen Ländern geholfen werden muss,
B. in der Erwägung, dass sich sowohl die Mitteilung über die Bereitschaftsplanung mit Blick auf eine Influenzapandemie als auch die Mitteilung betreffend eine verstärkte Koordinierung der allgemeinen Bereitschaftsplanung auf folgende Kernpunkte erstrecken: Vorbereitung und Erprobung der nationalen Pläne unter der Koordinierung der Kommission, Überwachung durch und Vernetzung von Referenzlabors, um Pandemiestämme rasch zu ermitteln, effizientes Management bei einem Ausbruch durch rechtzeitige Beratung, frühzeitige Meldung von Fällen, Hilfeleistung bei Ausbrüchen und Koordinierung der Reaktionen der Mitgliedstaaten sowie rechtzeitige Bereitstellung von Impfstoffen und Virostatika in ausreichender Menge,
C. in der Erwägung, dass die Ausarbeitung der nationalen Pläne darauf gerichtet sein sollte,
– die notwendige Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen,
– Panik in der Bevölkerung zu verhindern,
– illegalen Handel zu bekämpfen, der im Falle schwerer Gefahren entstehen könnte,
– die vorrangig zu isolierenden Orte zu bestimmen,
– die vorrangig zu impfenden Bevölkerungsgruppen zu erfassen,
– eine gerechte Verteilung von Produkten zur Bekämpfung der Seuche an alle zu gewährleisten,
D. in der Erwägung, dass die Überwachung von Influenzainfektionen bei Tieren, insbesondere bei Vogelpopulationen, wichtig und nach Gemeinschaftsrecht vorgeschrieben ist,
E. in der Erwägung, dass Virostatika die tragende Säule der medizinischen Vorsorge und Versorgung sind bis Impfstoffe zur Verfügung stehen,
F. in der Erwägung, dass die Europäische Union einen logistischen und finanziellen Beitrag zur Entwicklung von Impfstoffen leisten muss,
G. in der Erwägung, dass die Kommunikation mit und unter den nationalen Einrichtungen, die für die Gesundheitsaufsicht, Risikobewertung und -überwachung zuständig sind, wichtig ist,
H. in der Erwägung, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit durch Informationskampagnen geschärft werden sollte, und in der Erwägung, dass es auch wichtig ist, ergänzende Reformen in verwandten Bereichen durchzuführen und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die ärmsten Menschen und Haushalte abzuschwächen,
I. in der Erwägung, dass die Mitteilungen für die Öffentlichkeit dem aktuellen Wissenstand der Medizin entsprechen und die Empfehlungen für die Epidemieprävention und -bekämpfung, die an die Bevölkerung gerichtet werden, wissenschaftlich belegt sowie allgemein verständlich und umsetzbar sein müssen,
J. in der Erwägung, dass seit 2003 eine erhebliche Anzahl von infiziertem Geflügel weltweit verendet ist oder vernichtet wurde, womit die kommerzielle Geflügelerzeugung und insbesondere die Existenzfähigkeit kleiner und mittlerer Geflügelzuchtbetriebe gefährdet wurde,
K. in der Erwägung, dass jede Pandemie die einzelnen Mitgliedstaaten wahrscheinlich auf unterschiedliche Weise treffen wird,
L. in der Erwägung, dass das Problem der Vogelgrippe-Infektionen ein weltweites Problem ist, das in enger Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angegangen werden muss,
M. in der Erwägung, dass die Gewährung angemessener finanzieller und technischer Unterstützung für die betroffenen oder gefährdeten Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen einer langfristigen strategischen Partnerschaft entscheidend sein wird, um die von der Vogelgrippe ausgehenden weltweiten Gefahren für Finanzen, Handel und Sicherheit zu bekämpfen,
1. begrüßt die oben genannten Mitteilungen der Kommission über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie bzw. betreffend eine verstärkte Koordinierung der allgemeinen Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene sowie die Bewertungen der einzelstaatlichen Influenzapandemie-Pläne, die derzeit vom Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Kommission und dem WHO-Regionalbüro für Europa durchgeführt werden;
2. betont, dass einer der wichtigsten Aspekte des richtigen Umgangs mit dem Problem einer möglichen Vogelgrippe-Pandemie beim Menschen darin besteht, dass die richtigen, wissenschaftlich bewiesenen Informationen über Arzneimittel, Impfstoffe, natürliche Resistenz gegen die Krankheit sowie zuverlässige epidemiologische Daten zur Verfügung stehen;
3. begrüßt die Arbeit des ECDC im Bereich der Ermittlung und Bewertung der mit der Influenza verbundenen Gefahren und der Bereitstellung von Informationen darüber sowie seine Zusage, die Mitgliedstaaten und die Kommission dabei zu unterstützen, den Ausbruch einer Pandemie zu verhüten; betont, dass für die Tätigkeit des ECDC ausreichende Finanzmittel gewährleistet werden sollten;
4. betont, dass die Kommission eine starke koordinierende Rolle zwischen den Mitgliedstaaten bei allen Tätigkeiten hinsichtlich der Bereitschaftsplanung mit Blick auf eine Pandemie in der Europäischen Union spielen muss und dass sie die Kapazitäten des ECDC zur Ermittlung der wichtigsten Gesundheitsmaßnahmen, die im Falle einer Pandemie getroffen werden müssen, verstärken sollte;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Bemerkungen, Berichte und vor Ort durchgeführten Untersuchungen des ECDC zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten, die Verzögerungen bei der Planung für die Bekämpfung der Pandemie aufweisen, ihre Pläne ergänzen und verbessern, da die Art des Risikos die vollständige Bereitschaft aller Mitgliedstaaten erfordert;
6. betont, dass die Kommission in der Lage sein muss, beim Ausbruch einer Influenzapandemie in der EU oder in angrenzenden Staaten innerhalb von 24 Stunden Krisenmaßnahmen wie Quarantäne- und Desinfektionsmaßnahmen auf Flughäfen bei Flügen aus bestimmten Regionen und Reisebeschränkungen zu treffen;
7. vertritt die Ansicht, dass in den Mitgliedstaaten ein starkes politisches Engagement für eine Bereitschaftsplanung, die Aufstockung der Ressourcen, den Ausbau der Forschungstätigkeit, die Klärung komplexer rechtlicher und ethischer Fragen sowie für die Entwicklung gemeinsamer Lösungen und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig ist;
8. ist der Ansicht, dass ein Aktionsplan speziell für die europäischen Institutionen für den Fall aufgestellt werden sollte, dass durch Reisebeschränkungen internationale Treffen wie die des Rates und des Parlaments verhindert werden;
9. weist nachdrücklich darauf hin, dass rasche und entscheidende Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Vogelgrippe zu bekämpfen und damit eine Pandemie beim Menschen zu verhindern, und zwar zunächst hinsichtlich der Tiergesundheit, da dies die wichtigste Gefahrenquelle ist, und dass außerdem wesentlicheMaßnahmen, einschließlich einer umfassenden Einschätzung der Krankenhausbettenkapazitätin den Mitgliedstaaten, zur Vorbereitung auf eine mögliche Pandemie beim Menschen getroffen werden müssen, damit gegebenenfalls Mittel zu ihrer Bekämpfung zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass besonders darauf geachtet werden sollte, die Kapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und Virostatika für eine Pandemie in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebeneaufzustocken und die Infrastruktur im Bereich der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit auszubauen; betont, dass die Europäische Union in diesem Zusammenhang einen logistischen und finanziellen Beitrag zur Entwicklung von Impfstoffen leisten muss;
10. weist darauf hin, dass Simulationsübungen im Hinblick auf eine Influenzapandemie wichtig sind, um die Effizienz der nationalen Influenzapandemie-Pläne der einzelnen Mitgliedstaaten zu testen und dass diese Simulationsübungen regelmäßig vorsorglich durchgeführt werden sollten, auch wenn keine Pandemie aufgetreten ist; betont, dass die Ergebnisse dieser Übungen und die daraus gezogenen Lehren wichtig für die Bemühungen zur Verbesserung der Pläne und ihrer Interoperabilität sein werden;
11. betont, dass diese Simulationsübungen auf entlegene Regionen und auf ländliche Gebiete ausgedehnt werden sollten;
12. verweist darauf, dass es notwendig ist, umfassende Maßnahmenpläne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Vogelgrippevirus A/H5N1 zu erarbeiten und einzuführen;
13. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Überwachungssysteme, die Frühmelde- und -warnsysteme, die Datenanalyse und die Epidemiologie für Krankheiten von Tieren und Menschen verstärkt werden müssen, um die frühzeitige Erkennung und Ermittlung von Infektionen bei Vögeln und bei Menschen und die rasche Durchführung von wirksamen Gegenmaßnahmen zu ermöglichen;
14. betont, dass gleichzeitig eine rasche Einschätzung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Vogelgrippe sowie der Entschädigungsfragen und der damit verbundenen Anreize erforderlich ist;
15. begrüßt es, dass sich die Mitgliedstaaten, die Kommission und das ECDC unmissverständlich zu Transparenz und Informationsaustausch verpflichtet haben, und betont, dass ein rascher Austausch von Informationen und von biologischen Proben, die in Verdachtsfällen oder in bestätigten Fällen bei Menschen und Tieren entnommen werden, wichtig ist, um eine angemessene und umfassende Bereitschafts- und Reaktionsplanung zu erleichtern; fordert die Verstärkung der Zusammenarbeit der Referenzlabors zur schnelleren Bestimmung der Viren und zur kontinuierlichen Überwachung möglicher Mutationen;
16. fordert die Kommission, das ECDC und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ein System für den fortlaufenden Informationsaustausch untereinander und mit den betroffenen Ländern einzuführen und damit zur Entwicklung der besten Verfahren beizutragen;
17. weist darauf hin, dass die Kommunikationsstrategien auf nationaler und europäischer Ebene nach dem Beispiel des ECDC verbessert werden sollten und die Veröffentlichung regelmäßiger Berichte im Internet, die Verwendung von E-Mails oder Websites mit beschränktem Zugang für Fachkreise und die Medien einschließen sollten;
18. betont jedoch, dass die Mitgliedstaaten prüfen sollten, wie sie ihre Bürger am besten ansprechen können, damit die Informationen die gesamte Bevölkerung erreichen, einschließlich älterer Menschen, Jugendlicher, Analphabeten oder Menschen, die keinen Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln haben;
19. betont, wie wichtig Schulungen und richtige Aufklärung in Krisenfällen sind und dass geeignete Leitlinien bereitgestellt werden müssen, die nicht nur die Einhaltung der Hygienevorschriften, sondern auch Informationen zu Bereichen wie Mobilität, Verkehr und Beschäftigung umfassen müssen;
20. fordert die europäischen Aufsichtsbehörden auf, zuverlässige Informationen über die Pandemiegefahr vorzulegen;
21. erkennt an, dass eine mögliche Lösung für eine verstärkte Kommunikation mit den für die Gesundheitsaufsicht zuständigen einzelstaatlichen Einrichtungen darin besteht, ein Frühwarn- und Reaktionssystem für die Koordinierung der Risikobewertung und -überwachung zu entwickeln, das vom ECDC betrieben wird;
22. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ausreichende Finanzmittel bereitstellen sollten, um die Bevölkerung mit sachdienlicheren, verständlicheren und greifbareren Informationen zu versorgen und damit das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen;
23. fordert eine gut strukturierte und fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen für den Bereich der menschlichen und tierischen Gesundheit, Fachleuten für Virologie, Epidemiologie, Pathologie und Landwirtschaft sowie Kommunikationsexperten und Experten für die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in Politik auf globaler Ebene; schlägt daher die Schaffung einer europäischen Task Force „Influenza“ unter der Koordinierung der Kommission vor, in der das Europäische Parlament vertreten ist und in deren Rahmen alle oben genannten Fachkenntnisse auf europäischer Ebene gebündelt werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Task Force mit Vertretern der europäischen Impfstoff- und Virostatika-Hersteller zusammenarbeiten sollte;
24. fordert nachdrücklich, dass umgehend europäische Forschungs- und Entwicklungsprogramme über neu entstehende Krankheiten eingeleitet werden, die auf eine raschere und zuverlässige Entwicklung von Virostatika, Antibiotika und Impfstoffen abzielen;
25. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Planung und Bewertung der nationalen Pandemie-Bereitschaftspläne sektorübergreifend und unter Einbeziehung aller einschlägigen Ministerien und aller Betroffenen erfolgen müssen; betont, wie wichtig es ist, Vorbestellungen von Impfstoffen vorzusehen;
26. weist die zuständigen europäischen Stellen und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Antibiotika-Vorräte zur Behandlung von Grippekomplikationen konsolidiert werden sollten;
27. betont, dass das bestehende Überwachungsnetz, dessen Errichtung von der Gemeinschaft mitfinanziert wurde (Europäisches Influenza-Überwachungssystem, EISS), eine gute Grundlage für die Durchführung dieser wichtigen Aufgabe bietet, dass es jedoch weiter ausgebaut und unterstützt werden muss, ebenso wie das Netz von Labors in der Gemeinschaft, die sich mit der Influenza befassen;
28. betont, dass die Planung im Hinblick auf die Beschaffung und den Einsatz von Pandemieimpfstoffen in den meisten Ländern unterentwickelt ist und dass daher Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Planung nach den Empfehlungen der WHO weiterzuentwickeln, indem die Kommission beauftragt wird, Impfstoffe zu bestellen und einen Gemeinschaftsvorrat anzulegen;
29. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Impfstoffherstellern die Fortschritte im Hinblick auf einen Ausbau der Kapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und eine gerechte Versorgung im Falle einer Pandemie zu bewerten und zusammen mit den Mitgliedstaaten Haftungsfragen und die Einführung eines europäischen Verfahrens für eine gerechte Verteilung von Pandemieimpfstoffen, womit die von den Mitgliedstaaten getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nicht verletzt werden, anzugehen;
30. ist der Ansicht, dass die Kommission darauf hinwirken sollte, dass bei einem Ausbruch in mehreren Mitgliedstaaten genügend Virostatika und Impfstoffe für die Personen, die dem Virus ausgesetzt sind, verfügbar sind;
31. unterstreicht die Rolle der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) bei der Feststellung der Anwendung und der Wirksamkeit von Virostatika und Pandemieimpfstoffen sowie ihre Rolle bei der Ermittlung bzw. Untersuchung von Nebenwirkungen oder Berichten über Aversionen gegen die Einnahme von Medikamenten; fordert diesbezüglich die rasche Einführung des Verfahrens der vorbehaltlich besonderer Bedingungen erteilten Genehmigung, wie es in Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehen ist;
32. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestellungen von Impfstoffen für die saisonale Grippe gemäß den Empfehlungen der WHO zu erhöhen, um die pharmazeutische Industrie beim Ausbau ihrer Kapazitäten für die Herstellung von Grippeimpfstoffen zu unterstützen und so den erheblichen Anstieg der Nachfrage, den eine Influenzapandemie mit sich bringen würde, zu bewältigen;
33. fordert die Europäische Union auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um über ausreichende Vorräte an Virostatika zu verfügen und ein System von Zwangslizenzen für Virostatika-Hersteller einzuführen, um die massenhafte Herstellung dieser Virostatika sicherzustellen; wünscht, dass die Länder eine potenzielle Versorgung von 25 bis 30 % der Bevölkerung mit verfügbaren Virostatika vorsehen;
34. betont, dass die umfassende, genaue und praktische Durchführung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Gemeinschaft über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist, um einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere in Gruppen mit hohem Infektionsrisiko, zu gewährleisten; betont, dass die Arbeitgeber ihre im Gemeinschaftsrecht festgelegten spezifischen Verpflichtungen (z.B. Risikovermeidung, Risikobewertung, Vorsorge- und Schutzmaßnahmen) gemäß der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit übernehmen müssen;
35. weist darauf hin, dass sich politisches und wissenschaftliches Engagement in der Bereitstellung von Humanressourcen und Finanzmitteln und der Förderung von Forschung und Entwicklung niederschlagen sollte, um neue, rasche Möglichkeiten der Herstellung antiviraler Medikamente und Impfstoffe zu fördern, die den erhöhten Bedarf im Fall einer Pandemie, vor allem in Bezug auf neue Virusstämme, in hohem Maße decken;
36. begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds (KOM(2005)0108) und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zu Krisenfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor drohenden gesundheitlichen Gefahren, einschließlich der Übernahme der Kosten für Impfstoffe und für die Bereitstellung von Medizinprodukten, medizinischen Ausrüstungen und Infrastrukturen;
37. weist darauf hin, dass im Siebten Forschungsrahmenprogramm ausreichende Mittel zur Förderung von Vorhaben, die sich auf die verschiedenen Aspekte einer Influenzapandemie und anderer Epidemien erstrecken, einschließlich gemeinsamer Forschungsarbeiten mit pharmazeutischen Unternehmen über Zellkultur- und DNA-Impfstoffe, vorgesehen werden sollten;
38. begrüßt es, dass die Kommission Drittländern 80 Millionen EUR zur Bekämpfung der Influenza sowie weitere 20 Millionen EUR für Forschungszwecke aus dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm zugesagt hat, womit sich die gesamte Zusage der Kommission auf 100 Millionen EUR beläuft;
39. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich für einen kohärenteren internationalen Rahmen im Anschluss an die Geberkonferenz von Peking einzusetzen, der über Krisenmanagement hinausgeht und sich mit Fragen des Aufbaus einer besseren Infrastruktur für Tiergesundheit in den Entwicklungsländern sowie der Förderung der Erforschung von Tierarzneimitteln, die sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern genutzt werden können, befasst;
40. fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie das ungehinderte Funktionieren wichtiger Dienstleistungen wie Märkte, Banken, Krankenhäuser u. a. beispielsweise im Pandemiefall gewährleistet werden kann;
41. weist nachdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit den derzeit von der Vogelgrippe betroffenen asiatischen und afrikanischen Ländern ausreichende finanzielle Unterstützung gewährt werden muss, um deren Kapazitäten zur Überwachung und Bekämpfung der Seuche zu verbessern;
42. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat in regelmäßigen Abständen und solange die Gefahr einer Pandemie besteht, einen Bericht zur epidemiologischen Entwicklung der Vogelgrippepandemie, zu den neuen wissenschaftlichen Ergebnissen im Bereich der Arzneimittel und Impfstoffe sowie zum Grad der Bereitschaft in der Union und den Mitgliedstaaten vorzulegen;
43. weist darauf hin, dass die Europäische Union einen berechtigten Grund hat, den bereits betroffenen Ländern technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere zur weltweiten Sensibilisierung und zu einem weltweiten Gesamtplan beizutragen, der auf internationaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene koordiniert und mit einem geeigneten Routen- und Zeitplan versehen wird und von internationalen und regionalen Organisationen sowie den nationalen Regierungen gebilligt werden muss;
44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eng mit den Nachbarstaaten und dem WHO-Regionalbüro für Europa zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Überwachungs- und Notfallsysteme der Nachbarstaaten voll entwickelt und effizient eingesetzt werden;
45. wünscht, dass die Europäische Union in den internationalen Einrichtungen darauf hinwirkt, dass der WHO eine echte Befugnis zur Untersuchung und Überwachung von Tierseuchen und Pandemien eingeräumt wird;
46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie der WHO zu übermitteln.
Die hoch pathogene Vogelgrippe ist seit Ende der 90er Jahre bei Hausgeflügel vermehrt ausgebrochen und hat Geflügel in europäischen und anderen Ländern befallen. Für die menschliche Gesundheit bestehen im Wesentlichen zwei Arten von Gefahren: entweder direkte Ansteckung von Menschen mit dem Vogelgrippevirus oder – potenziell – Entstehung eines neuen Pandemiestamms der Influenza-A-Viren. Gemessen an der massiven Gefährdung in Asien wurden sehr wenige Menschen mit dem hoch pathogenen Vogelgrippevirus infiziert.
Bis 1997 waren die Auswirkungen der Vogelgrippe auf die menschliche Gesundheit im Allgemeinen sehr gering und fast unmerklich. Es handelte sich um leichte und gewöhnlich sich selbst begrenzende Infektionen. Mit dem Auftreten eines besonderen Typs, A/H5N1 in Asien, änderte sich dies, als im Jahr 1997 bei einem Ausbruch der hoch pathogenen Vogelgrippe des Typs A/H5N1 in Hongkong Infektionen beim Menschen mit einer hohen Sterblichkeitsrate festgestellt wurden. Dieses Infektionsmuster war auch weiterhin festzustellen, als sich die Tierseuche in Südostasien massenhaft in Hausgeflügelbeständen ausgebreitet hat. Bei den rund 140 Infektionen beim Menschen, die in Asien in den Jahren 2004 und 2005 gemeldet wurden, beträgt die Sterblichkeit rund 50 %. Leichte und asymptomatische Infektionen scheinen selten zu sein, und es gibt Anzeichen dafür, dass die Übertragbarkeit von A/H5N1 auf den Menschen immer noch sehr gering ist, auch für direkt gefährdete Personen. Außerdem ist bisher keine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt.
Die Infektion ist nun auch bei Vögeln in mehreren europäischen Ländern (Rumänien, Kasachstan, Ukraine, Kroatien und Türkei), in mehreren Ländern der Europäischen Union (Italien, Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Frankreich und dem besetzten Teil der Republik Zypern) sowie in Afrika aufgetreten, und es hat den Anschein, dass sie sich derzeit weiter ausbreitet. Die unmittelbare Gefahr die von A/H5N1 für die Gesundheit von Menschen in Europa ausgeht, ist sehr gering, aber nicht gleich Null. Die Gefahr ist fast völlig auf bestimmte Personengruppen beschränkt (diejenigen, die engen Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel haben). Für Personen, die keinen Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildvögeln haben, dürfte nach Ansicht des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) fast keine Gefahr bestehen.
BEMERKUNGEN DES BERICHTERSTATTERS
Der Berichterstatter weist darauf hin, dass in der Bevölkerung erhebliche Verwirrung über die Vogelgrippe und die Influenzapandemie herrscht und dass viele Menschen und Behörden das Auftreten von A/H5N1 in Europa offensichtlich mit dem Auftreten eines Pandemievirus gleichsetzen. Er weist daher darauf hin, dass die Kommunikationsstrategien auf nationaler und europäischer Ebene verbessert werden sollten und dass die Mitgliedstaaten prüfen sollten, wie sie ihre Bürger am besten ansprechen können, damit die Informationen die gesamte Bevölkerung erreichen.
Die Kommission sollte eine starke koordinierende Rolle zwischen den Mitgliedstaaten und dem ECDC spielen. Die Mitteilungen der Kommission über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie (KOM(2005)0607) bzw. betreffend eine verstärkte Koordinierung der allgemeinen Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene (KOM(2005)0605) sollten im Zusammenhang mit verschiedenen einschlägigen Leitlinien und Empfehlungen sowie den nationalen Influenza-Plänen betrachtet und verstanden werden. Hinsichtlich der Influenza sind dreierlei Maßnahmen maßgebend:
1. Empfehlungen der WHO und Mitteilungen und Rechtsvorschriften der EU;
2. technische Informationen und Leitlinien wie die auf den Websites des ECDC und der WHO (z.B. Reiseempfehlungen des ECDC);
3. nationale Pläne und Leitlinien.
Mitteilung über Bereitschaftsplanung mit Blick auf eine Influenzapandemie
Für die Kommission ist das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) weiterhin der Eckpfeiler der Kommunikation. Die Erfahrungen mit SARS und zwei europaweiten Übungen, darunter eine Übung zur Influenzapandemie, zeigen, dass die Mechanismen für die Kommunikation mit den für die Gesundheitsaufsicht zuständigen nationalen Einrichtungen, die mit der Risikobewertung und -überwachung betraut sind, verstärkt werden müssen. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, eine vom ECDC betriebene EWRS-Komponente für die Koordinierung der Risikobewertung und -überwachung zu entwickeln. Damit wird die Kommunikation bei auftretenden Gesundheitsgefahren zwischen dem ECDC und den für die Gesundheitsaufsicht zuständigen einzelstaatlichen Einrichtungen sichergestellt. Die Mitgliedstaaten müssen dann jedoch weiterhin Informationen über die Maßnahmen austauschen, die im Rahmen eines Systems der Kommission wie des EWRS vor der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen getroffen wurden. Außerdem führt das derzeitige System tendenziell dazu, dass die Nutzer im Krisenfall mit Informationen überladen werden. Eine weitere Schulung der Nutzer wird bis zu einem gewissen Grad hilfreich sein, aber wahrscheinlich werden neue Mechanismen benötigt werden, um in solchen Fällen effizient kommunizieren zu können.
Es gibt keine spezifische Stelle für eine sektorübergreifende Planung auf nationaler Ebene, wenngleich in den Schlussfolgerungen davon die Rede ist, und es sollte nun anerkannt werden, dass dies von entscheidender Bedeutung ist. Außerdem sollte mehr darauf geachtet werden, wie sich Ereignisse und Maßnahmen in einem Land auf andere Länder auswirken (z.B. Schließung von Grenzen).
Die Rolle der EMEA ist etwas unklar. Eine der wichtigsten Aufgaben bei einer Pandemie wird darin bestehen, rasch die Anwendung und die Wirksamkeit von Virostatika und dann zu einem späteren Zeitpunkt von Pandemieimpfstoffen festzustellen. Außerdem müssen Nebenwirkungen und Berichte über Aversionen gegen die Einnahme von Medikamenten ermittelt bzw. untersucht werden. Es ist zu vermuten, dass bei einer Pandemie das normale Tempo bei solchen Tätigkeiten auf EU-Ebene viel zu langsam wäre. Daher muss geklärt werden, wer für diese Arbeit zuständig wäre, damit Vorbereitungen getroffen und Protokolle verfasst und vereinbart werden können.
Generell weist der Berichterstatter darauf hin, dass die Planung im Hinblick auf die Beschaffung und den Einsatz von Pandemieimpfstoffen in den meisten Ländern unterentwickelt ist und dass daher Maßnahmen zum Ausbau der Planung getroffen werden sollten. Ebenso wichtig ist es, dass die Kommission endlich beauftragt wird, einen Gemeinschaftsvorrat anzulegen. Außerdem wird der Kommission empfohlen, mit den Impfstoffherstellern zusammenzuarbeiten, um die Fortschritte im Hinblick auf die Aufstockung der Kapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und eine gerechte Versorgung im Falle einer Pandemie zu bewerten.
Der Berichterstatter begrüßt es, dass im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit den von der Vogelgrippe betroffenen asiatischen und afrikanischen Länder ausreichende finanzielle Unterstützung gewährt wird, damit diese Länder ihre Kapazitäten zur Überwachung und Bekämpfung der Seuche verbessern können. Darüber hinaus sollte die Europäische Union den bereits betroffenen Ländern technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Unterstützung gewähren und insbesondere zu einer stärkeren weltweiten Sensibilisierung und zu einem weltweiten Gesamtplan beitragen, der auf internationaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene koordiniert und mit einem geeigneten Routen- und Zeitplan versehen wird.
Mitteilung über die allgemeine Bereitschaftsplanung
Aus diesem Dokument geht leider nicht klar hervor, wie die Seuchenexperten bei einem spezifischen Krisenfall einbezogen werden, damit Analysen und Maßnahmen auf gesicherte Erkenntnisse gestützt werden können. Die bisherigen Erfahrungen mit Krisenfällen wie den Briefsendungen mit Anthraxpulver (2001) und mit SARS (2003) haben gezeigt, dass die wenigen Experten der Gemeinschaft besonders stark belastet werden, die gleichzeitig auf lokaler, nationaler und EU-Ebene beraten müssen. Der Berichterstatter ist nicht der Ansicht, dass das System der EU-Expertenverzeichnisse im Krisenfall funktionieren würde, da diese Experten dann für Arbeiten auf nationaler Ebene benötigt werden. Ein alternatives tragfähigeres System wären zusätzliche Investitionen in wichtigen Bereichen, die derzeit Lücken aufweisen, sowie allgemeine Experten im Rahmen von Einrichtungen wie dem ECDC.
VERFAHREN
Titel
Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzpandemie
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum
ENVI 16.3.2006
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum
LIBE 16.3.2006
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses
LIBE 19.4.2006
Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum
Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung
Adamos Adamou 29.11.2005
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)
Prüfung im Ausschuss
21.3.2006
4.5.2006
Datum der Annahme
4.5.2006
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
42
0
2
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Adamos Adamou, Liam Aylward, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frederika Brepoels, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jillian Evans, Karl-Heinz Florenz, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Marie Anne Isler Béguin, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Peter Liese, Jules Maaten, Linda McAvan, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Carl Schlyter, Richard Seeber, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Thomas Ulmer, Åsa Westlund.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
María del Pilar Ayuso González, Sergio Berlato, Philip Bushill-Matthews, Milan Gaľa, Erna Hennicot-Schoepges, Miroslav Mikolášik, Bart Staes, Glenis Willmott.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Elisabeth Jeggle
Datum der Einreichung
10.5.2006
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)