Verfahren : 2006/2056(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0190/2006

Eingereichte Texte :

A6-0190/2006

Aussprachen :

PV 05/07/2006 - 16
CRE 05/07/2006 - 16

Abstimmungen :

PV 06/07/2006 - 6.16
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0318

BERICHT     
PDF 241kDOC 165k
17. Mai 2006
PE 371.824v02-00 A6-0190/2006

über Strategien und Mittel für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union

(2006/2056(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Berichterstatter: Stavros Lambrinidis

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
 VERFAHREN

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union

(2006/2056(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über „Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ (KOM(2005)0389),

–   gestützt auf Artikel 13 des Vertrags,

–   in Kenntnis des EG-Vertrags, der der Gemeinschaft Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich Einwanderung und Asyl überträgt, insbesondere des Artikels 63 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf seiner Tagung in Tampere vom 15. und 16. Oktober 1999, in Laeken vom 14. und 15. Dezember 2001, in Sevilla vom 21. und 22. Juni 2002 und in Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen betont wird, wie wichtig der Ausbau der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs im Rahmen der kürzlich eingesetzten Gruppe nationaler Kontaktstellen zu Integrationsfragen insbesondere im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der einschlägigen politischen Maßnahmen auf nationaler und auf Unionsebene ist;

–   in Kenntnis des am 4. November 2004 vom Europäischen Rat angenommenen Haager Programms, das die im Zeitraum 2005-2010 im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umzusetzenden Ziele festlegt,

–   in Kenntnis der informellen Ministertagung vom 9. November 2004 in Groningen, bei der erstmals die für die Integrationspolitik zuständigen Minister zusammenkamen,

–   in Kenntnis der am 19. November 2004 vom Rat der Europäischen Union angenommenen gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in die Europäische Union,(1)

–   in Kenntnis der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere ihrer Artikel 18, 20, 21 und 22,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0190/2006),

A. in der Erwägung, dass die EU der Herausforderung, Zuwanderer zu integrieren, schon einmal gerecht geworden ist; in der Erwägung, dass vor 25 Jahren die meisten ihrer Zuwanderer Südeuropäer waren; in der Erwägung, dass Südeuropa heute ein dynamischer Teil der Europäischen Union ist und seine Bürger nicht mehr als Zuwanderer gelten, obwohl viele sie einst als Ausländer und als „nicht integrierbar” betrachteten; in der Erwägung, dass der Beitritt ihrer Herkunftsländer zur Europäischen Union die EU insgesamt gestärkt hat; in der Erwägung, dass jetzt ebenso die Bürger der neuen Beitrittsländer vollberechtigte EU-Mitglieder sind,

B.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union heute einer andersartigen Integrationsherausforderung gegenübersieht, weil sie nicht mehr davon ausgehen kann, dass die meisten ihrer Zuwanderer schließlich dadurch integriert werden, dass ihre Herkunftsländer der Europäischen Union beitreten,

C. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union schätzungsweise 40 Millionen Zuwanderer leben und durch ihre Kinder noch weitere Millionen hinzukommen; in der Erwägung, dass diese wachsende Bevölkerung außerordentlich große Unterschiede aufweist, jedoch mit ähnlichen Problemen konfrontiert ist: ihre Erwerbsquote liegt deutlich unter dem Durchschnitt und ihre geringen schulischen Erfolge geben Anlass zur Sorge; in der Erwägung, dass sie bei ihren Kontakten zu öffentlichen und privaten Einrichtungen diskriminiert werden; in der Erwägung, dass sie politisch auf allen Ebenen des Regierens, einschließlich in den Parteien in den Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen, unterrepräsentiert sind,

D. in der Erwägung, dass diese über 40 Millionen Zuwanderer zwar als der 26. Mitgliedstaat der EU (und gemessen an der Bevölkerung als ihr fünftgrößter) betrachtet werden könnten, und das Anliegen und die Anstrengungen der EU, diese Bevölkerung zu integrieren, mit den Bemühungen der EU zur Integration der Beitrittsstaaten Schritt halten sollten und zwar in dem Bestreben, dieser integrationspolitischen Herausforderung gerecht zu werden – die, wenn sie nicht erfolgreich gemeistert wird, die EU in sozialer, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht in Frage stellen könnte – die EU jedoch nur sehr bescheidene Mittel bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass dem neuen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (INTA) nicht nur langfristige Mittel zugewiesen werden müssen, sondern dass darüber hinaus sichergestellt werden sollte, dass die zuständigen Generaldirektionen der Kommission einen Teil ihrer Mittel für die Integrationspolitik der EU bereitstellen,

E.  in der Erwägung, dass das Engagement der EU im Bereich der Integration seit langem durch die weit verbreitete Vorstellung begrenzt ist, dass „Integration auf lokaler Ebene stattfindet“; in der Erwägung, dass die Integration in ihren Auswirkungen ebenso global ist, insbesondere, wenn sie scheitert, da das Scheitern eines einzigen Mitgliedstaates, erfolgreiche integrationspolitische Maßnahmen umzusetzen, negative Auswirkungen auf die Europäische Union insgesamt haben kann, so z.B.:

      -   schwächt die Unterbeschäftigung von Zuwanderern die Wirtschaft der gesamten Europäischen Union und beeinträchtigt die Umsetzung der Lissabon-Agenda;

      -   werden hoch und niedrig qualifizierte Arbeitnehmer, die in der Europäischen Union benötigt werden, in die Schattenwirtschaft abgedrängt oder in die Arme der wirtschaftlichen Konkurrenten der Europäischen Union getrieben, wenn sie Europa als ungastlich wahrnehmen;

      -   entsteht durch das Fehlen wirksamer integrationspolitischer Maßnahmen ein negatives Meinungsbild über Zuwanderer und führt zu defensiven einwanderungspolitischen Maßnahmen;

      -   untergräbt die Furcht der Bürger die Achtung vor der Würde des Menschen, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Menschen, die einer Minderheit angehören;

      -   gefährden Vorstellungen von und Vorurteile gegenüber nicht integrierten Zuwanderern die erfolgreiche Erweiterung der Europäischen Union,

F.  in der Erwägung, dass die erfolgreiche Integration die Wirtschaft der Europäischen Union im globalen Wettbewerb stärken wird; in der Erwägung, dass die Europäische Union in dem Bewusstsein der Notwendigkeit, die Abwanderung von Wissenschaftlern zu verhindern, gleichzeitig die Arbeitnehmer und Unternehmer anziehen wird, die ihre Volkswirtschaften benötigen, sowie die Wissenschaftler und Studenten, die das Fundament für ihre Innovationsfähigkeit darstellen; in der Erwägung, dass die Städte in der Europäischen Union sicherer und die Gemeinschaften stärker werden, wo eine gezielte, kohärente und mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattete Integrationspolitik umgesetzt wird; in der Erwägung, dass fremdenfeindliche Tendenzen abnehmen werden und die Achtung der Grundrechte aller gestärkt werden wird; in der Erwägung, dass die Stellung Europas in der Welt aufgewertet werden wird,

G. in Erwägung der wichtigen Rolle der örtlichen, regionalen und nationalen Behörden, deren Zuständigkeiten unter anderem in den Bereichen Städtebau, Wohnungsbau und Bildung direkte Auswirkungen auf den Integrationsprozess haben; in der Erwägung, dass diese Behörden ihre Beteiligung an der europäischen Debatte verbessern sollten; in der Erwägung, dass die Unterstützung der Europäischen Union für die Initiativen, die auf diesen Ebenen über die Strukturfonds der Gemeinschaft unternommen werden, wichtig ist,

H. in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union keine klar umrissene Lösung für eine erfolgreiche Integration gibt; in der Erwägung, dass örtliche, regionale und nationale Behörden (und insbesondere diejenigen in städtischen Zentren, wo die meisten Zuwanderer konzentriert sind) über die Fähigkeit und die Mittel verfügen sollten, konkrete Integrationsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen, und dass die Mitgliedstaaten und die gesamte Europäische Union ehrgeizig Integrationsstrategien entwickeln und die Wirksamkeit und die Ergebnisse dieser Integrationsmaßnahmen aktiver und wirksamer überwachen und dabei die Umsetzung der Integrationsstrategien gewährleisten müssen, deren Ergebnisse die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union voranbringen, und dass deshalb die Kommission die vorgeschlagenen Untersuchungen durchführen muss, um eine Bestandsaufnahme des Beteiligungs- und Integrationsniveaus in der EU vorzunehmen,

I.   in der Erwägung, dass die Integration ein Prozess in zwei Richtungen ist, der sowohl die Bereitschaft der Zuwanderer zur und die Verantwortung für die Integration in ihre Aufnahmegesellschaft als auch die Bereitschaft der EU-Bürger, die Migranten zu akzeptieren und zu integrieren, voraussetzt und aus integrierten Maßnahmen zur Beeinflussung der Verhaltensweisen sowohl der Zuwanderer als auch der Aufnahmegesellschaften auf allen relevanten Ebenen und zur Mobilisierung von Ressourcen auf beiden Seiten besteht, um die Maßnahmen umzusetzen; dass dieser Prozess in zwei Richtungen ein gegenseitiges Engagement erfordert, das aus Rechten und Pflichten für die Aufnahmegesellschaft und für die Zuwanderer besteht,

J.   in der Erwägung, dass zu den Prioritäten, nach denen die Maßnahmen der EU in diesem Bereich ausgerichtet werden sollten, folgende gehören sollten:

–   Verbesserung der Beschäftigungschancen von Zuwanderern und Verringerung der Beschäftigungslücke zur Bevölkerung des Aufnahmestaats, unter anderem durch die Bereitstellung geeigneter Informations- und Ausbildungsprogramme durch die Behörden und Sozialpartner und die Anerkennung der Ausbildung und der beruflichen Befähigungsnachweise der Zuwanderer, wobei die Situation der Zuwanderinnen besonders berücksichtigt werden muss, unter denen die Arbeitslosenrate oftmals höher ist,

–   Verbesserung der Ausbildungs- und Spracherwerbsmöglichkeiten für Zuwanderer und ihre Nachkommen, auch durch finanzielle Unterstützung von der GD Bildung und Kultur, um schließlich die Leistungsunterschiede zu anderen auszugleichen und unter anderem anzuerkennen, dass Kinder von Migranten in einer anderen Sprache lernen und bei dem Versuch, sich neuen Gewohnheiten anzupassen, mehr Schwierigkeiten beim Lernprozess haben können als ihre Mitschüler, was wiederum zu Schwierigkeiten bei ihrer Anpassung und Integration in die Gesellschaft führen kann, und auch anerkannt wird, dass sogar bei hoch qualifizierten Zuwanderern ein Anpassungsbedarf an die Anforderungen der Aufnahmegesellschaft bestehen kann,

–   Erhöhung der politischen und staatsbürgerlichen Bildung, der Beteiligung und Vertretung von Zuwanderern in allen geeigneten Bereichen des Regierens, der Zivilgesellschaft, der Entscheidungsprozesse und der Politikgestaltung,

–   Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung von Zuwanderern - insbesondere am Arbeitsplatz, in Schulen, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitsbereich, bei Behörden, in den Massenmedien und in der Politik, Erhöhung der gegenseitigen Achtung und des wechselseitigen Verständnisses für die Ähnlichkeiten und Unterschiede und Erleichterung des Zugangs zu Informationen über die gleichen Rechte und Chancen, die auf ihre sprachlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

     und dass gleichzeitig die EU-Institutionen gewährleisten sollten, dass ihre gut gemeinten Initiativen nicht lediglich symbolische Maßnahmen ohne Mehrwert sind,

K. in der Erwägung, dass die Förderung der Grundrechte, die Chancengleichheit für alle und die Nichtdiskriminierung Kernelemente der Integration sind; dass der Vorschlag, das Jahr 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle zu erklären sowie das Vorhaben, das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu erklären, wichtige Initiativen zur Sensibilisierung sind, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen,

L.  in der Erwägung, dass es eine eindeutige Korrelation zwischen einer erfolgreichen Integrationspolitik der EU und dem Bestreben der Europäischen Union gibt, eine Politik für die legale Einwanderung und Migration zu konzipieren; in der Erwägung, dass der erste praktische Schritt darin bestehen sollte, die Abstimmung zwischen den für die Zulassung von Zuwanderern zuständigen Behörden und den für die Integration von Zuwanderern zuständigen Behörden zu verbessern,

1.  drängt die Kommission sicherzustellen, dass die bestehenden Richtlinien im Bereich der Integration wirksam umgesetzt werden, insbesondere die Richtlinien des Rates 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung(2), 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen(3), 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft(4) und 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten mit der wirksamen Umsetzung dieser Richtlinien im Verzug sind, und es wichtig ist, dass die Kommission sowohl die Umsetzung der Richtlinien mit Integrationsbezug als auch die Wirksamkeit der Verwaltungsverfahren, mit denen die einschlägigen Rechtsvorschriften in den Alltag der Zuwanderer umgesetzt werden, strenger überwacht;

2.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für die Schaffung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007-2013 und fordert nachdrücklich, dass dieser Fonds entsprechend den folgenden sechs konkreten Grundsätzen genutzt wird:

      a) die Auszahlungen sollten einen einzigen Schwerpunktbereich pro Jahr betreffen, so dass es der Kommission ermöglicht wird, eine kritische Masse an Sachkompetenz zu erlangen, strengere Beurteilungen und Bewertungen durchzuführen und in die Programme zu investieren; Investitionsziele sollten folgende Bereiche einschließen: Verringerung der Beschäftigungslücke zwischen den Einheimischen und den Zuwanderern; erfolgreichere Teilnahme von Zuwanderern am Bildungssystem und bessere diesbezügliche Ergebnisse; Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungschancen von Frauen; Sprachkurse und Einführungsprogramme; Gesundheit; Unterbringung und Lebensverhältnisse in Städten sowie Verstärkung der politischen Beteiligung und der Bürgerbeteiligung von Zuwanderern,

      b) der Fonds sollte Initiativen mit dem größten Potential fördern, EU-weit angewendet zu werden,

      c) die Kommission sollte einen angemessenen und festgelegten Prozentsatz der Mittel des Fonds jährlich dafür aufwenden, Evaluierungen der Wirksamkeit der von der Kommission finanzierten Programme durch unabhängige Sachverständige in Auftrag zu geben,

      d) sobald diese Sachverständigen Erfolg versprechende Programme festgelegt haben, sollte der Verbreitung und Anpassung bewährter Methoden dieser Programme für den Einsatz in anderen Mitgliedstaaten unbedingte Priorität eingeräumt werden,

      e) die Bemühungen der Mitgliedstaaten, ihre Integrationsanstrengungen abzustimmen und bewährte Methoden auszutauschen, sollten unterstützt werden,

      f)  die Integration von Neuzuwanderern sollte im Mittelpunkt stehen, wobei sichergestellt werden muss, dass Programme, die sich an die zweite oder dritte Einwanderergeneration wenden, auch Mittel erhalten; Programme zur Unterstützung von Flüchtlingen, die sich auf ihre Eingliederung und Integration in die Gesellschaften der EU vorbereiten, sollten ebenfalls in Erwägung gezogen werden;

3.  begrüßt, dass in der oben genannten Mitteilung der Kommission auf die Gemeinsamen Grundprinzipien Bezug genommen wird; ist fest davon überzeugt, dass die Gemeinsamen Grundprinzipien eine gute Zusammenstellung von Empfehlungen sind, die die Grundlage für die Integrationspolitik der EU darstellen sollten; bedauert, dass die Mitgliedstaaten den Gemeinsamen Grundprinzipien seit ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 nicht in einer sinnvollen Weise gefolgt sind; fordert den kommenden finnischen Vorsitz auf, die Gemeinsamen Grundprinzipien wieder zu einem Kernpunkt der Tagesordnung zu machen, insbesondere die Grundsätze, die sich auf die Beschäftigung (Nr. 3), die Interaktion (Nr. 7) und die Beteiligung (Nr. 9) beziehen;

4.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein jährliches Integrationsforum zu fördern, um den Austausch von bewährten Methoden zu erleichtern, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen, bei denen die EU nur einen begrenzten Einfluss hat, aber in denen einige Mitgliedstaaten Maßnahmen durchführen, die für andere richtungweisend sein könnten; ist der Auffassung, dass Vertreter von allen an der Integration beteiligten Behörden, seien es örtliche, regionale, nationale oder Behörden der EU sowie der Zuwanderer selbst, an diesem Forum teilnehmen sollten;

5.  fordert die Kommission auf, die Zuständigkeiten für den Bereich der Integration GD-übergreifend zu klären, auszuweiten und abzustimmen, einschließlich der Wiederbelebung und Aufrechterhaltung einer GD-übergreifenden Arbeitsgruppe für Integration und der Festlegung konkreter Zuständigkeiten für die Integration zwischen den verschiedenen GDs; fordert darüber hinaus, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit sich der neue Integrationsfonds und der Europäische Sozialfonds ergänzen;

6.  begrüßt, dass die Kommission die Notwendigkeit anerkennt, Untersuchungen und eine Bestandsaufnahme der integrationspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie des Umfangs der Beteiligung von Zuwanderern vorzunehmen; stellt fest, dass diese Informationen eine Vorbedingung für jede EU-Politik darstellen, die darauf abzielt, eine bessere Integration in der EU zu fördern, und dass für diese Bestandsaufnahme die in der Debatte in der EU über die Integration verwendeten Termini geklärt werden müssen, da der Begriff Integration selbst viele verschiedene Interpretationen zulässt;

7.  fordert die Kommission auf, eine permanente Kontaktgruppe von Vertretern der Zuwanderer, Sachverständigen, NRO und anderen ins Leben zu rufen, die in allen integrationspolitischen Fragen berät;

8.  fordert die Kommission auf, der Förderung der Zuwanderung und der Diversität in der EU und der ständigen Einbeziehung der Integration über ihre Kommunikationsstrategie und -initiativen besondere Aufmerksamkeit zu schenken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, um das Verständnis für das Phänomen der Migration und für den wirtschaftlichen und sozialen Beitrag der Zuwanderer zu einer Gesellschaft zu verbessern;

9.  fordert die Kommission auf, strenge Überwachungssysteme für die Bewertung von Integrationsprogrammen in den Mitgliedstaaten einzurichten, unter anderem durch den Einsatz unabhängiger Sachverständiger, und einen strengen und praxisbezogenen Bericht über die Migration und Integration einzuführen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Bericht als Zweijahresbericht auszugestalten, der:

      -   auf strengen Indices beruht, mit denen die Ergebnisse der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Integration gemessen werden,

      -   die Mitgliedstaaten zur Übermittlung genauer und vollständiger Daten verpflichtet, wobei in Ermangelung dieser Daten alternative Möglichkeiten der Datenerhebung im Einklang mit den Indices des Berichts entwickelt werden sollten,

      -   die Rolle der nationalen Kontaktstellen und deren Zusammenarbeit mit unabhängigen Sachverständigen aufwertet,

      -   den Bericht über die menschliche Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und den europäischen Integrationsindex als Vorbilder heranzieht,

      -   anlässlich der Jahrestagung der für die Integration zuständigen Minister der EU herausgegeben wird;

10. ermutigt die Kommission, Migrantengemeinschaften gegebenenfalls bei der Festlegung und Durchführung der europäischen Hilfs- und Entwicklungsmaßnahmen in ihren Heimatländern zu konsultieren;

11. fordert die Kommission auf, Forschungs- und Auswertungsinitiativen spürbar zu verstärken, die darauf ausgelegt sind zu ermitteln, welche Maßnahmen im Bereich der Integration greifen, und sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den örtlichen Behörden zu bemühen, bewährte Methoden zu verbreiten, nicht nur durch die vorgeschlagene Website, sondern auch durch möglichst viele andere zweckdienliche Mittel;

12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das große Potential der Delegationen und Konsulatsbehörden der Kommission in der Welt zu nutzen, um die Integration potenzieller Zuwanderer zu unterstützen, indem diese mit der Kultur, der Geschichte, der Sprache, den Bürgerrechten und den Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten vertraut gemacht werden;

13. unterstreicht, dass es wichtig ist, dass die Zusammensetzung des Personals der europäischen Institutionen und der öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten die Zusammensetzung der Bevölkerung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten widerspiegelt;

14. drängt den Rat, die Brückenklausel von Artikel 67 Absatz 2 Spiegelstrich 2 des Vertrags zu aktivieren, um dem Parlament Mitentscheidungsbefugnisse im Bereich der Integration und der legalen Einwanderung zu übertragen, und im Rat Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit zu fassen; vertritt die Auffassung, dass es wichtig ist, dass die MdEP Mitentscheidungsbefugnisse für die Integrationspolitik haben, da sie die politische Stimme der EU repräsentieren, und dass sie daher die Meinungen sowohl der Zuwanderer als auch der Bürger vertreten und einen Teil der Verantwortung für die Integrationspolitik im Rahmen des Legislativprozesses der EU übernehmen sollten;

15. drängt den Rat, die jährliche Tagung der für die Integration zuständigen Minister, die vom niederländischen EU-Vorsitz auf seiner Tagung im November 2004 in Groningen ins Leben gerufen wurde, zu einer ständigen Einrichtung zu machen;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei ihren abschließenden Überlegungen zur Agentur für Grundrechte der EU ernsthaft eine Rolle für eine solche die Rolle einer solchen Agentur im Hinblick auf die Förderung von Vertrauen und guten Beziehungen in der Nachbarschaft zu berücksichtigen und diese Rolle im Rahmen der folgenden Jahresprogramme, die für die Agentur vorgesehen sind, organisch weiterzuentwickeln;

17. drängt den Rat, den Vorschlag der Kommission, die offene Koordinationsmethode auf die Integrationspolitik anzuwenden, zu überdenken; fordert in diesem Zusammenhang die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in das gesamte Verfahren;

18. drängt den Rat, eine umfassende und zukunftsorientierte Rahmenrichtlinie über die legale Einwanderung unter hinreichender Berücksichtigung der Tatsache, dass die Integration notwendig ist, zu erarbeiten;

19. ermutigt die Mitgliedstaaten, einem konkreten Minister des Kabinetts die Zuständigkeit zu übertragen, die Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern zu überwachen, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen behördenübergreifend auf allen Regierungsebenen miteinbezogen werden, und die Ernennung eines Hohen Kommissars für die Integration oder eines Bürgerbeauftragten für die Integration in jedem Mitgliedstaat in Erwägung zu ziehen, um die Umsetzung der Maßnahmen abzustimmen, Informationen über Migranten zu verbreiten, Beschwerden von Migranten zu prüfen und korrigierende Maßnahmen zu ergreifen;

20. fordert jeden Mitgliedstaat auf, eine Evaluierung aller Regierungsbehörden auf allen Ebenen, die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Integration von Zuwanderern haben –oder haben sollten –, durchführen zu lassen;

21.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, den Bereich Integration der Drittstaatsangehörigen in die künftigen Mehrjahresprogramme der Agentur für Grundrechte aufzunehmen;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, die politische Beteiligung von Zuwanderern zu fördern und ihrer politischen und gesellschaftlichen Isolation entgegenzuwirken; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, eine rechtliche Prüfung der bestehenden Vorschriften für die EU-Zivilbürgerschaft in verschiedenen Mitgliedstaaten sowie der gängigen Praxis der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wahlrecht von langfristig aufenthaltsberechtigten Zuwanderern bei Kommunalwahlen vorzunehmen,

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, transparente, humane, rasche und angemessene Verfahren für die Gewährung des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten, für die Familienzusammenführung und für die Einbürgerung langfristig Aufenthaltsberechtigter und ihrer Kinder einzuführen, wobei insbesondere die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass viele dieser Kinder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats geboren wurden;

24. lenkt die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten auf den abhängigen Rechtsstatus von Zuwanderinnen, die ihrem Ehepartner im Rahmen der Familienzusammenführung folgen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Rechtsvorschriften zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die Ehepartner und Kinder so früh wie möglich einen individuellen Status und eine Arbeitserlaubnis erhalten, die unabhängig von der des primären Inhabers des Rechtsstatus sind, um ihre Rechte umfassend zu gewährleisten und zu schützen und ihre soziale Integration zu erleichtern;

25. ermutigt Parteien, Gewerkschaften und die gesamte Zivilbevölkerung auf nationaler Ebene, Zuwanderer als vollberechtigte Mitglieder auf allen Ebenen ihrer jeweiligen Strukturen zu integrieren;

26. begrüßt die Integrationsprogramme einzelner Mitgliedstaaten, die eine gegenseitige Verpflichtung der Aufnahmeländer und der Zuwanderer beinhalten; hofft die Zuwanderer somit für die Grundwerte der Europäischen Union zu sensibilisieren und es ihnen gleichzeitig zu ermöglichen, Grundkenntnisse über die Funktionsweise der Aufnahmegesellschaft zu erlangen; unterstreicht, dass es wichtig ist, das Erlernen der Sprache der Aufnahmegesellschaft und die Durchführung von Kursen in Staatsbürgerkunde zu unterstützen;

27. ermutigt die Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus zu stärken und bestehende Rechtsvorschriften umzusetzen sowie geeignete positive Rechtsvorschriften mit Fördermaßnahmen zugunsten von Migranten in allen geeigneten Bereichen in Erwägung zu ziehen, wobei jene Mitgliedstaaten als Vorbild herangezogen werden sollten, in denen positive Maßnahmen erfolgreich gewesen sind;

28. fordert die Mitgliedstaaten auf, Zuwanderinnen leicht zugängliche Informationen über die im Aufnahmeland geltenden Rechtsvorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter und über die Rechte und den Schutz, die sich aus diesen Rechtsvorschriften ergeben, einschließlich der vorhandenen juristischen und verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel, zur Verfügung zu stellen, insbesondere um ihrer potenziellen schlechten Behandlung vorzubeugen;

29. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und örtlichen Behörden auf, die Interaktion zwischen Zuwanderern und ihrer Aufnahmegesellschaft anzuregen, unter anderem durch die Förderung gemeinsamer Foren, des interkulturellen Dialogs, von Seminaren, Ausstellungen und Kultur- und Sportveranstaltungen; fordert ferner, dass neue Strukturen geschaffen oder bestehende Strukturen unterstützt werden, um es Zuwanderern zu ermöglichen, sich in die Aufnahmegesellschaft zu integrieren, um die soziale Ausgrenzung von Neuzuwanderern und derjenigen zu vermeiden, die sich bereits niedergelassen haben, jedoch Schwierigkeiten bei der Integration haben, und dabei auch Migrantenorganisationen in ihren Gebieten zu unterstützen und die Verbindungen zu den Heimatländern der Migranten zu stärken;

30. ermutigt die Mitgliedstaaten, für integrationsbezogene Maßnahmen für Flüchtlinge wie Sprachkurse oder freiwillige Tätigkeiten während der Aufnahmephase Sorge zu tragen und dabei zu berücksichtigen, dass der Integrationsprozess für Flüchtlinge während der Aufnahmephase beginnt;

31. betont, dass es wichtig ist, in Zusammenarbeit mit dem Parlament, dem Rat und der Kommission einen umfassenden Rahmen für die europäische Zivilbürgerschaft zu entwickeln;

32. unterstreicht, dass es von Bedeutung ist, jährliche Anhörungen zur Integrationsthematik unter Beteiligung des Parlaments, der nationalen Parlamente und der Bürgergesellschaft, insbesondere der NRO und der Verbände, die sich mit Zuwanderern beschäftigen, zu veranstalten, um die Wirksamkeit der Integrationsanstrengungen der Europäischen Union zu bewerten und die Entwicklungen bei der Integration von Zuwanderern auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu beurteilen;

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)

Dokument 14615/04 vom 19. November 2004.

(2)

Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf

Familienzusammenführung (ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12-18).

(3)

Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig

aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 16 vom 23.1.2004, S. 44-53).

(4)

Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne

Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22-26).


BEGRÜNDUNG

I.         Einführung

Sollte die EU mehr Zuwanderer aufnehmen? Und wenn ja, wie viele? Diese Fragen stehen zu Recht im Zentrum der kontinuierlichen öffentlichen Diskussionen in vielen Mitgliedstaaten. Die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass eine stete Zuwanderung, wenn sie intelligent gelenkt wird, beträchtliche wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringt. Für viele Menschen stellt die Zuwanderung jedoch mehr und mehr auch eine Quelle der Furcht und der Verunsicherung dar.

Die Antwort auf die Frage, ob wir die Zuwanderer, die bereits unter uns leben und mit uns arbeiten, keinen Schaden verursachen und unser Leben bereichern, integrieren sollten, liegt hingegen auf der Hand. Sie müssen vollberechtigte Mitglieder der europäischen Gesellschaft werden und schließlich die Bürgerschaft erhalten. Alles andere würde bedeuten, dass die Europäische Union eine zweigeteilte Gesellschaft befürwortet, eine Vorstellung, die unseren Grundwerten widerspricht.

Der vorliegende Bericht ist von der Überzeugung geleitet, dass die Integration eine Thematik von herausragender Bedeutung für die erfolgreiche Erweiterung der Europäischen Union beziehungsweise die weltweite Bewegung für die Rechte der Frau ist. Angesichts einer solchen Herausforderung ist das Engagement der Europäischen Union bislang ausgesprochen dürftig gewesen. Anstatt die Zuwanderer erfolgreich in Schulen, in die Arbeitswelt und in politische Systeme zu integrieren, bewegen sich die europäischen Gesellschaften in vielerlei Hinsicht auf einen Zustand der „Desintegration“ zu.

In dem Bestreben, dieser integrationspolitischen Herausforderung gerecht zu werden, die, wenn sie nicht erfolgreich gemeistert wird, die Europäische Union in sozialer, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht in Frage stellen könnte, hat die Europäische Union jedoch nur sehr bescheidene Mittel bereitgestellt.

Obwohl der Europäische Rat sein Engagement für die Integration von Zuwanderern auf seiner Tagung in Tampere von 1999 nachdrücklich erklärt und seine Überzeugung auf seiner Tagung in Thessaloniki von 2003 bekräftigt hat, so hat die Realität doch nicht mit den Erwartungen Schritt gehalten.

Wenn das Scheitern der Integration einerseits als die Ursache zahlreicher Probleme betrachtet werden kann, so wird ihr Erfolg die Europäische Union andererseits in wichtigen Punkten stärken: Unsere gemeinsamen Leistungen im Bereich der Integration werden die Wirtschaft der Europäischen Union im globalen Wettbewerb stärken. Die Europäische Union wird die Arbeitnehmer und Unternehmer anziehen, die unsere Volkswirtschaften benötigen, sowie die Wissenschaftler und Studenten, die das Fundament für unsere Innovationsfähigkeit darstellen. Unsere Städte werden sicherer, unsere Gemeinschaften stärker werden. Die Vorteile der Integration reichen weit über das Wachstum des BIP, solidere Rentensysteme und weniger Unruhen hinaus. Die Zuwanderer Europas können als eine Brücke der Europäischen Union in eine globalisierte Welt dienen, die unsere Handelschancen erhöhen, die sozialen Netze stärken und die Stellung der Europäischen Union als ein führender globaler Akteur bestätigen, der in der Lage ist, kulturelle und religiöse Unterschiede zu überbrücken.

Der Herausforderung, Zuwanderer zu integrieren, ist die EU in der Vergangenheit schon einmal gerecht geworden. Tatsächlich ist die Europäische Union wohl das erfolgreichste Vorhaben der Integration von Zuwanderern in der Geschichte. Vor 25 Jahren waren die meisten Zuwanderer, die in der damaligen Europäischen Gemeinschaft lebten, Südeuropäer. Heute ist Südeuropa ein dynamischer Teil der Europäischen Union, seine Bürger gelten nicht mehr als Zuwanderer, obwohl viele sie einst als Ausländer und als „nicht integrierbar“ betrachtet haben. Ihr Beitritt zur Europäischen Union hat die Europäische Union als Ganzes gestärkt. Ebenso sind jetzt die Osteuropäer vollberechtigte EU-Mitglieder.

Die Zuwanderer der letzten 50 Jahre waren jedoch im Vergleich zu den heutigen Zuwanderern im Vorteil: Sie stammten meistens aus Ländern, die gute Aussichten auf eine rasche Mitgliedschaft in der Europäischen Union hatten.

Vielleicht ist es daher sinnvoll, die über 40 Millionen im Ausland geborenen Drittstaatsangehörigen als den 26. Mitgliedstaat (und den fünftgrößten) zu betrachten und sich dann zu fragen: In welchem Verhältnis stehen unsere Anstrengungen, diese Bevölkerung zu integrieren, zu unserem Engagement für die Integration der Beitrittsstaaten? Eine erfolgreiche Integration erfordert eine umfangreiche Bereitstellung von menschlichen und finanziellen Ressourcen. Wir müssen in der Europäischen Union und in der Welt nach Praktiken suchen, die unsere Erfolgsrate bei der Integration von Zuwanderern drastisch verbessern können. Außerdem müssen die Mittel aufgestockt werden, um diese Ideen wirksam zu verbreiten.

Schließlich ist vielleicht die wichtigste Frage im Bereich der Integration von Zuwanderern, die, die am wenigsten erörtert wird: In welche Art von Gesellschaft sollen sich die Zuwanderer nach unseren Vorstellungen integrieren? Der wichtigste Grund, die Zuwanderer Europas zu integrieren, ist der, dass wir bei einem Scheitern der Integration, den Idealen und Grundsätzen, auf denen die Union basiert, untreu würden. In zu vielen Fällen erweisen wir uns in unserer Reaktion auf Zuwanderer als engstirnig, auf uns selbst bezogen, voreingenommen und reaktionär. Infolgedessen übertragen sich diese Eigenschaften auch auf unsere Gesellschaften.

Integration kann nicht ohne diejenigen stattfinden, die integrieren, und diejenigen, die integriert werden. Dies bedeutet, dass die Integration von Migranten unsere Bereitschaft voraussetzt, Migranten zu akzeptieren und sie zu integrieren. Unsere Maßnahmen müssen daher ihren Niederlassungsprozess durch die Einflussnahme auf das Verhalten sowohl der Zuwanderer als auch der Aufnahmegesellschaften und durch die Bereitstellung von Mitteln auf allen Seiten lenken, um die Maßnahmen effizient umzusetzen.

II.   Der Grund für das Engagement der EU im Bereich der Integration

Weshalb sollte sich die EU auf dem Gebiet der Integration von Zuwanderern engagieren? Weil das Scheitern eines einzigen Mitgliedstaates, erfolgreiche integrationspolitische Maßnahmen umzusetzen, negative Auswirkungen auf die ganze Europäische Union haben kann.

· Die Unterbeschäftigung von Zuwanderern schwächt nicht nur die einzelnen nationalen Volkswirtschaften, sondern auch die Wirtschaft der gesamten Europäischen Union;

· hoch und niedrig qualifizierte Arbeitnehmer, die unsere Volkswirtschaften benötigen, können in die Schattenwirtschaft abgedrängt oder in die Arme der wirtschaftlichen Konkurrenten Europas getrieben werden, wenn sie Europa als ungastlich wahrnehmen;

· durch das Fehlen wirksamer integrationspolitischer Maßnahmen entsteht ein negatives Meinungsbild über Zuwanderer und bilden sich sie betreffende Stereotypen heraus, was folglich zu defensiven einwanderungspolitischen Maßnahmen führt;

· die Furcht der Bürger kann die Achtung vor der Würde des Menschen, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Menschen, die einer Minderheit angehören, untergraben;

· in ihren extremen Ausprägungen könnte Entfremdung zu Radikalisierung führen, die das gemeinsame Sicherheitsbewusstsein der Europäischen Union bedrohen kann;

· negative Stereotypen, die nicht integrierte Zuwanderer betreffen, können die erfolgreiche Erweiterung der Europäischen Union gefährden.

Angesichts dessen ist die Europäische Union jedoch lange Zeit von der weit verbreiteten Vorstellung geradezu gelähmt gewesen, dass „Integration auf lokaler Ebene stattfindet“. De facto erfolgt die Umsetzung von Integrationsinitiativen auch auf lokaler Ebene. Die örtlichen Schulen, Gewerkschaften, Unternehmen, Gotteshäuser und andere Einrichtungen leisten harte Arbeit, indem sie Neuankömmlinge und Einheimische auf eine Weise zusammenführen, in der Gemeinschaften entstehen und die Lebensqualität verbessert wird. Allerdings ist die Integration in ihren Folgen global, insbesondere wenn sie scheitert.

Während lokale, regionale und nationale Behörden also die konkret umzusetzenden Integrationsmaßnahmen festlegen sollten, müssen die Mitgliedstaaten weiterhin wirksame Integrationsstrategien verfolgen, deren Ergebnisse die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union voranbringen. Bei der Überwachung dieser Ergebnisse können und müssen die EU-Institutionen noch aktiver und — insbesondere — effektiver werden.

III.      Maßnahmen in Vergangenheit und Zukunft – Empfehlungen des            Berichterstatters

Frühere EU-Vorsitze und die Kommission haben eine bewundernswerte Arbeit geleistet, um die Integrationspolitik voranzubringen. Allerdings sind die gemeinsamen Anstrengungen der EU bei der Umsetzung völlig unzureichend gewesen, sogar in dem sehr begrenzten Bereich, in dem die Kommission befugt ist, tätig zu werden. Zwei Beispiele unterstreichen dies: Die im Jahre 2003 groß angekündigte Europäische Beobachtungsstelle für Wanderbewegungen wurde nie eingerichtet. Die erste Ausgabe des Jahresberichts über Migration und Integration, mit dessen jährlicher Erstellung der Rat die Kommission beauftragt hatte, wurde zwar rechtzeitig im Juni 2004(1) veröffentlicht, die zweite Ausgabe steht jedoch noch aus (Stand Januar 2006).

Im Jahr 2006 und danach werden sich der Kommission und anderen Institutionen der Europäischen Union außergewöhnlich viele Gelegenheiten bieten, die Integration von Zuwanderern zu beeinflussen. Diese Gelegenheiten müssen ergriffen werden, und es muss ein optimales Ergebnis erzielt werden.

Bevor jedoch neue Projekte in Angriff genommen werden, die die Aufmerksamkeit und die Mittel der Europäischen Union beanspruchen, ist es von größter Wichtigkeit, die wirksame Umsetzung der bestehenden Richtlinien, die die Integration von Zuwanderern betreffen, zu gewährleisten. Es obliegt der Kommission, sowohl die Umsetzung der integrationsbezogenen Richtlinien als auch die Effektivität administrativer Praktiken, die die jeweiligen Rechtsvorschriften in den Alltag der Zuwanderer umsetzen, weit strenger zu überwachen.

Die vielleicht bedeutsamste der neuen Initiativen ist der neu konzipierte Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen. In dem vorliegenden Bericht wird angeregt, dass die Kommission bei der Zuweisung von Mitteln für den neuen Integrationsfonds der EU sechs Grundsätze befolgt:

a. die Auszahlungen sollten einen einzigen Schwerpunktbereich pro Jahr betreffen; die jährlichen Investitionsziele sollten folgende Bereiche einschließen: Verringerung der Beschäftigungslücke zwischen den Einheimischen und den Zuwanderern; erfolgreichere Teilnahme von Zuwanderern am Bildungssystem; Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungschancen von Frauen; Sprachkurse und Einführungsprogramme und Verstärkung der politischen Beteiligung der Zuwanderer;

b. der Fonds sollte Initiativen mit dem größten Potential fördern, EU-weit angewendet zu werden;

c. die Kommission sollte einen angemessenen und festgelegten Prozentsatz der Mittel des Fonds jährlich dafür aufwenden, Evaluierungen der Wirksamkeit der von der Kommission finanzierten Programme durch unabhängige Sachverständige in Auftrag zu geben;

d. sobald diese Sachverständigen Erfolg versprechende Programme festgelegt haben, sollte der Verbreitung und Anpassung dieser Programme für den Einsatz in anderen Mitgliedstaaten, von deren Städten und örtlichen Behörden, Priorität eingeräumt werden;

e. die Initiativen der Mitgliedstaaten, ihre Integrationsanstrengungen abzustimmen und bewährte Methoden auszutauschen, sollten unterstützt werden;

f. Programme, die auf Neuzuwanderer ausgerichtet sind, sollten vorrangige Finanzierungsziele sein; Programme, die sich an die zweite oder dritte Einwanderergeneration wenden, sollten jedoch auch Mittel erhalten.

Von wesentlicher Bedeutung ist auch die in dem vor kurzem veröffentlichten „Strategischen Plan zur legalen Einwanderung“ dargelegte Absicht der Kommission, eine allgemeine Rahmenrichtlinie über die legale Zuwanderung auszuarbeiten sowie Richtlinien zur Stärkung der Fähigkeit der Union, hoch qualifizierte Zuwanderer, Saisonarbeiter und Auszubildende anzuziehen. Dieser Plan ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Tatsache, dass Zuwanderung und Integration Hand in Hand gehen und dass das eine nicht ohne das andere erfolgreich sein kann. Der Plan muss noch weit klarer ausgearbeitet werden und anerkennen, dass sich die Erfordernisse der Integration verschiedener Kategorien von Zuwanderern stark voneinander unterscheiden.

In der Zwischenzeit hat die Kommission auch mitgeteilt, dass sie die Absicht hat, einen Prototyp einer Website einzurichten, um bewährte Integrationspraktiken zu verbreiten. Wenngleich eine solche Website wichtig ist, müssen die Anstrengungen der Kommission, bewährte Praktiken festzulegen, zu bewerten und zu fördern, weit über dies hinausgehen und dringend in allen wichtigen Bereichen (wie Sprachausbildung, Unterbringung, Bildung, Medien, interkultureller Dialog usw.) unternommen werden.

Es ist auch von wesentlicher Bedeutung, die Art und Weise zu reformieren, wie die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten die Integration von Zuwanderern behandeln. Der Bericht fordert die Kommission daher auf, die Zuständigkeiten für die Integration GD-übergreifend zu klären, auszuweiten und abzustimmen, einschließlich der Wiederbelebung der GD-übergreifenden Arbeitsgruppe für Integration und der Festlegung konkreter Zuständigkeiten im Bereich der Integration zwischen den verschiedenen GDs. Er fordert darüber hinaus, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit sich der neue Integrationsfonds und der Europäische Sozialfonds ergänzen.

Der Bericht ermutigt die Mitgliedstaaten, einem konkreten Minister des Kabinetts die Zuständigkeit zu übertragen, die Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern zu überwachen und die Kohärenz der Politik auf allen Regierungsebenen und bei den Akteuren zu gewährleisten. Er drängt sie auch, die Ernennung eines Hohen Kommissars für die Integration oder eines Bürgerbeauftragten für die Integration in Erwägung zu ziehen, um die Umsetzung der Politik zu überwachen, Informationen zu verbreiten und aufgrund von Beschwerden von Migranten tätig zu werden.

Eine ernsthafte Integrationspolitik kann nicht ohne die aktive Beteiligung der Migranten selbst entwickelt werden. Zu diesem Zweck drängt der Bericht die Kommission, eine ständige Kontaktgruppe von religiösen Führern, Sachverständigen und vor allem Migranten ins Leben zu rufen, die die Kommission in allen integrationspolitischen Fragen berät.

Schließlich ist klar, dass das letzte Integrationsinstrument eine klare Perspektive auf die Bürgerschaft darstellt. Obwohl die an die Bürgerschaft gebundenen Rechte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, muss das von der Kommission befürwortete Konzept der „Zivilbürgerschaft“ – ein umfangreiches Paket von Rechten und Pflichten, das als ein Vorläufer für die Bürgerschaft dienen könnte – entwickelt werden. Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten auf, die politische Beteiligung von Zuwanderern zu fördern und ihrer politischen und gesellschaftlichen Isolation entgegenzuwirken, unter anderem durch die Prüfung von Möglichkeiten, den langfristig aufenthaltsberechtigten Zuwanderern das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu gewähren, transparente, humane, rasche und angemessene Verfahren für die Gewährung des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten und für die Einbürgerung langfristig Aufenthaltsberechtigter und ihrer Kinder, einzuführen und Parteien, Gewerkschaften und die gesamte Zivilbevölkerung auf nationaler Ebene zu ermutigen, Zuwanderer als vollberechtigte Mitglieder auf allen Ebenen ihrer jeweiligen Strukturen zu integrieren.

(1)

KOM(2004)508


STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (23.3.2006)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu Strategien und Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern in die Europäische Union

(2006/2056)

Verfasser der Stellungnahme: Dimitrios Papadimoulis

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Mitteilung der Kommission (KOM(2005)0389 soll der EU und den Mitgliedstaaten als Orientierung für ihre Integrationspolitik dienen. Die Stellungnahme befasst sich in erster Linie mit der Integration von Drittstaatangehörigen in den Arbeitsmarkt, wobei der in beide Richtungen gehende Prozess der Integration und die damit einhergehenden sozialen Aspekte hervorgehoben werden. Die Stellungnahme folgt in ihrer Struktur dem Aufbau der Mitteilung der Kommission und teilt die Leitlinien somit in zwei Ebenen, die nationale und die europäische, auf.

Auf nationaler Ebene geht es dem Verfasser hauptsächlich darum, dass allen Zuwanderern unabhängig von ihrer Rechtstellung wirtschaftliche und soziale Rechte gewährt werden, und dass gleichzeitig die Vermittlung von zugewanderten Frauen in Beschäftigungsverhältnisse verbessert wird. Die Stärkung der Anpassungsfähigkeit des Aufnahmelandes an die zunehmende gesellschaftliche Vielfalt und die Vielfalt an Arbeitskräften ist ein weiteres wichtiges Anliegen.

Die Integration ist ein in beide Richtungen gehender Prozess, bei dem sowohl die Einwanderer als auch das Aufnahmeland bestimmte Rechte und Pflichten haben. Dadurch sollen die Rechte und Pflichten der Einwanderer sowie der Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nach und nach mit denen der übrigen Bevölkerung in Einklang gebracht werden, und zwar unter den Bedingungen der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung. Die Beschäftigung ist zur Integration der Einwanderer von wesentlicher Bedeutung. Die im Rahmen der Lissabonner Strategie und der Europäischen Beschäftigungsstrategie definierten Ziele zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen müssen daher auch für Einwanderer gelten. Die Sozialpartner und die Behörden müssen zusammenarbeiten, um Diskriminierung von Einwanderern bei den Löhnen und Gehältern und den Arbeitsbedingungen von vornherein zu vermeiden.

Der Europäischen Union fällt bei der Überwachung und Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Integration der Einwanderer eine Kernaufgabe zu. Die Bevölkerung der EU der 25 wird bis zum Jahr 2020 von 303 Millionen Einwohnern auf 297 Millionen schrumpfen und dann bis zum Jahr 2030 auf 280 Millionen zurückgehen, wobei der Altenquotient sich nahezu verdoppeln wird. Da Wirtschaftswachstum das Ergebnis von Beschäftigungs- und Produktivitätswachstum ist, kann sich dieser Rückgang in der Beschäftigung insgesamt negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Daher sind Integration und vollständige Nutzung importierter Fähigkeiten für die EU von wesentlichem Interesse.

Der Austausch bewährter Methoden und eine verstärkte Koordinierung auf höherer Ebene sind unbedingt notwendig, da unterschiedliche Gruppen von Einwanderern auch unterschiedliche Integrationsmaßnahmen erfordern und nicht nur die neu angekommenen Zuwanderer, sondern auch die seit langem ansässigen Zuwanderer und die Migranten der zweiten und dritten Generation umfassen müssen. Dieser Aspekt muss bei der Ausarbeitung der politischen Maßnahmen berücksichtigt werden. Es muss ebenfalls unbedingt gewährleistet werden, dass die Einwanderungspolitik der EU eine sichere Rechtstellung und eine garantiertes Paket mit Rechten bietet zur Unterstützung derer, die zugelassen werden, zur Förderung ihrer gesellschaftlichen Integration in allen Aspekten, vor allem aber ihrer Integration in den Arbeitsmarkt.

Der Vorschlag der Kommission über den ESF (2007-2013), der darauf abzielt, spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Integration der Zuwanderer in die Gesellschaft und zur Erhöhung ihrer Teilhabe an der Beschäftigung, inklusive Orientierungshilfen und Sprachausbildung sowie Anerkennung der im Ausland erworbenen Fähigkeiten, und zur Förderung der Vielfalt am Arbeitsplatz und zur Bekämpfung der Diskriminierung einzuführen, ist zu begrüßen.

Ebenfalls zu begrüßen ist das vorgeschlagene Finanzinstrument zur Ergänzung des ESF im Rahmen der Steuerung der Migrationsströme, mit dem ein Beitrag zu den Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Umsetzung integrationspolitischer Maßnahmen geleistet werden soll, um Zuwanderer mit unterschiedlichem kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund in die Lage zu versetzen, sich niederzulassen und aktiv und im Einklang mit den Gemeinsamen Grundprinzipien uneingeschränkt an der europäischen Gesellschaft zu partizipieren.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf,

     a.  Sozialdumping zu vermeiden, indem sie klare Vorschriften zum Status des rechtmäßigen Aufenthalts von Wanderarbeitnehmern erlassen, Aufklärungskampagnen über das einzelstaatliche Arbeitsrecht und die sozialen Rechte und Pflichten für Einwanderer organisieren und die Regelung des oben genannten Status der Wanderarbeitnehmer fördern;

     b.  Informationsstellen für Drittstaatangehörige einzurichten, in denen sie Informationen über die Sozialleistungen erhalten können, auf die sie im Gastland Anspruch haben, z.B. lebenslanges Lernen, Unterkunft, Gesundheitsfürsorge, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildung und einführende Programme;

     c.  Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung am Arbeitsplatz anzunehmen, z.B. Diversitätsmanagement, eine faire Einstellungspolitik gemäß der internen Rechtsordnung des Mitgliedstaats, Weiterbeschäftigung und Beförderung auf der Grundlage des Verdienstes und unabhängig von rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsausdruck, Geschlechtsidentität oder Alter; dringt auf die Einbeziehung der Sozialpartner bei der Gestaltung und effektiven Durchführung dieser Maßnahmen, unter besonderer Berücksichtigung der Beschäftigung und Integration von zugewanderten Frauen, bei denen die Arbeitslosenrate oft höher ist; ferner Maßnahmen zur Einbeziehung von Kindern und Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer in bildungs- und sozialpolitische Programme zu ergreifen;

     d.  die Fähigkeit des Aufnahmelandes zu stärken, sich an die zunehmende Vielfalt am Arbeitsplatz anzupassen, und zwar durch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und soziale Ausgrenzung , die sich an die Bevölkerung des Aufnahmelandes richten und somit hervorheben, dass die Integration ein in beide Richtungen gehender Prozess ist, der der Stärkung des sozialen Zusammenhalts dient, die Konsultation der Sozialpartner und der für die Umsetzung der Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene zuständigen Stellen, insbesondere den Nachbarschaftsorganisationen, zu verbessern;

     e.  das Personal der Konsulate in allen Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, aufzustocken, um Auskunft über die Einreise in die EU zu Zwecken der Arbeit, des Studiums oder der Forschung zu geben; Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen einzuführen unter Bedingungen, die im Rahmen der nationalen Zuständigkeit durch die innerstaatliche Gesetzgebung geregelt werden; zu gewährleisten, dass diese Genehmigungen im Besitz der Einwanderer selbst und nicht ihrer Arbeitgeber sind, um die Gefahr der Ausbeutung zu verringern;

     f.   die Integration der Neuankömmlinge auf dem Arbeitsmarkt zu fördern, z.B. durch die Entwicklung von Modellen, die Lernen und Arbeiten kombinieren;

     g.  im Rahmen des 7. Forschungsprogramms die Möglichkeit der Ausarbeitung von Studien zu prüfen, die die Rückkehr der Zuwanderer und die Nutzung ihrer in der Europäischen Union erworbenen Qualifikationen zum Wohle ihres Herkunftslandes vorsehen;

     h.  die Zuwanderer über die Tätigkeit von Gewerkschaften zu informieren und die Gewerkschaften aufzufordern, Zuwanderer aufzunehmen;

     i.   Zugang zu Bildung und Berufsausbildung ebenso zu gewährleisten wie die Rechte von Minderjährigen auf Bildung, u.a. durch finanzielle Mittel und Stipendien;

     j.   das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1990 über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren; klare Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Recht der Partner von Wanderarbeitnehmern auf Arbeit auszuarbeiten; erachtet es als wesentlich, dass Bestimmungen zur Unterbindung von Zwangsmigration festgelegt werden, insbesondere zur Prävention, Kontrolle und Verringerung des Menschenhandels;

     k.  uneingeschränkt mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten von Migranten bei der Ausübung seiner Aufgaben und Pflichten zusammenzuarbeiten, alle angeforderten Informationen zu erteilen und schnell auf seine Appelle zu reagieren;

     l.   die gemeinsamen Erfahrungen von Einwanderern und ihren (neuen) Heimatländern und die Hintergründe der Einwanderung in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen;

     m. Integrationsprogramme auszuarbeiten, die je nach Bedarf für Neuzuwanderer und/oder Altzuwanderer geeignet sind;

     n.  die verbindliche Anerkennung der in den Herkunftsländern der Drittstaatsangehörigen oder in der EU erworbenen formellen und außerschulischen Qualifikationen zu fördern;

     o.  Instrumente zu schaffen, um den Leistungsrückstand und den vorzeitigen Schulabgang der Kinder von Arbeitnehmern aus Drittländern zu verhindern, insbesondere durch zusätzliche Sprachkurse; erkennt an, dass Kinder von Einwanderern, die in einer fremden Sprache lernen und versuchen, sich an neue Gepflogenheiten anzupassen, mehr Schwierigkeiten beim Lernprozess haben können als ihre Klassenkameraden, was dazu führen könnte, dass sie in Zukunft Schwierigkeiten bei ihrer Anpassung an und Integration in die Gesellschaft haben werden;

     p.  die Ausbeutung von Minderjährigen zu bekämpfen und die Wiedereingliederung ausgebeuteter Minderjähriger in die Gesellschaft zu erleichtern; wirksame Strukturen und Instrumente zu entwickeln, um den Minderjährigen dabei zu helfen, Traumata und soziale und kulturelle Nachteile durch den Dialog mit den Sozialdiensten zu überwinden;

     q.  den Austausch zwischen den Einwanderern und dem jeweiligen Gastland zu fördern, und zwar indem gemeinsame Foren, der interkulturelle und religiöse Dialog, Seminare, Ausstellungen und kulturelle und sportliche Veranstaltungen in einem multikulturellen Umfeld unterstützt werden; Strukturen zu schaffen, die es den Drittstaatsangehörigen ermöglichen, sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes zu integrieren, um die soziale Ausgrenzung der Neuzuwanderer und der bereits Angesiedelten, denen es jedoch schwer fällt, sich zu integrieren, zu vermeiden;

2.  fordert die Kommission auf,

     a.  eine Finanzierung aus Strukturfondsmitteln und im Rahmen von PROGRESS und Gemeinschaftsinitiativen wie EQUAL und URBAN sowie über den Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatangehörigen, der Teil des Rahmenprogramms „Solidarität und Steuerung von Migrationsströmen“ ist, sicherzustellen; zu gewährleisten, dass die Verfahren, die sich bei diesen Programmen als vorbildlich bewährt haben, und die einschlägigen Erfahrungen verbreitet und in die Konzipierung der jeweiligen Politik einbezogen werden;

     b.  den Austausch von Informationen und bewährten Methoden in Bezug auf Einstellungs- und Aufnahmepolitik zu fördern und einen ständigen Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich der Zivilgesellschaft zu führen; die Errichtung von Netzen von Migrantenorganisationen zu unterstützen, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern;

     c.  die Forschungstätigkeit zur Untersuchung der Auswirkungen der bisher in den Mitgliedstaaten durchgeführten Regularisierung des Einwandererstatus finanziell zu fördern und bei der Konzipierung einer langfristigen europäischen Migrationspolitik auf den unterschiedlichen Erfahrungen in den Mitgliedsstaaten zu bauen;

     d.  Plattformen für die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, den Sozialpartnern und den Organisationen, die die Einwanderer vertreten, zu schaffen - ein solcher Austausch von Erfahrungen zwischen den Beteiligten ist notwendig, um besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen reagieren zu können;

     e.  statistische Prognosen zu erstellen, um den Bedarf an Arbeitskräften in der EU angemessen voraussehen zu können, und den Ministerrat aufzufordern, mit Blick auf die weitere Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Zuwanderungspolitik die Themenbereiche anzugeben, die mit Zuwanderung und Beschäftigung im Zusammenhang stehen;

     f.   ein System zu entwickeln, mit dem in Drittländern erworbene Fähigkeiten bewertet und anerkannt werden, um dazu beizutragen, dass sie ihren Fähigkeiten gemäß eingestellt werden;

     g.  Bewertungen über die Integration von Drittstaatsangehörigen einzuführen und die Fähigkeit zu verbessern, die Strategien der Mitgliedstaaten an neue gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Bedingungen anzupassen, entsprechend den Ergebnissen der Bewertung;

     h.  die Umsetzung der Richtlinien 2003/109/EG, 2000/43/EG, 2000/78/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 zu überwachen; sicherzustellen, dass das EU-Recht den IAO-Standards entspricht;

     i.   die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins und zur Verbesserung der Kenntnisse über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz und zur Information über die Auswirkungen der Migration auf Beschäftigung und Produktivität zu unterstützen; darüber hinaus wird die Kommission aufgefordert, Einwanderer in Programme zur Förderung der Unionsbürgerschaft einzubeziehen;

     j.   das Siebte Forschungsrahmenprogramm 2007-2013 zu nutzen, um die Attraktivität der EU für Forscher aus Drittländern zu erhöhen, indem die Bedingungen geschaffen werden, damit sie ihre Recherchen und ihre Tätigkeit in und im Dienste der EU durchführen können;

     k.  eine Kampagne zur Integration der Drittstaatsangehörigen einzuleiten, die auf den Erfahrungen anlässlich des europäischen Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer aufbaut und den Geist dieses Vorhabens speziell den Einwanderern anpasst.

VERFAHREN

Titel

Strategien und Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern in die Europäische Union

Verfahrensnummer

2006/2056(INI)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL
16.3.2006

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Dimitrios Papadimoulis
14.9.2005

Prüfung im Ausschuss

21.2.2006

20.3.2006

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

20

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Proinsias De Rossa, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Mario Mantovani, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Jacek Protasiewicz, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Edit Bauer, Mihael Brejc, Françoise Castex, Dimitrios Papadimoulis, Leopold Józef Rutowicz, Agnes Schierhuber, Elisabeth Schroedter, Georgios Toussas, Anja Weisgerber, Tadeusz Zwiefka

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 


VERFAHREN

Titel

Strategien und Mittel für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union

Verfahrensnummer

2006/2056(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

LIBE
16.3.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
16.3.2006

CULT
16.3.2006

EMPL
16.3.2006

DEVE
16.3.2006

AFET
16.3.2006

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

FEMM
21.3.2006

CULT
21.3.2006

DEVE
25.1.2006

AFET
21.3.2006

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Stavros Lambrinidis
4.10.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

20.3.2006

19.4.2006

15.5.2006

 

 

Datum der Annahme

15.5.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Nuno Alvaro, Roberta Angelilli, Edit Bauer, Johannes Blokland, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Maria Carlshamre, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Elly de Groen-Kouwenhoven, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Romano Maria La Russa, Sarah Ludford, Antonio Masip Hidalgo, Claude Moraes, Lapo Pistelli, Martine Roure, Inger Segelström, Antonio Tajani, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Camiel Eurlings, Giovanni Claudio Fava, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Bill Newton Dunn, Marie-Line Reynaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Panagiotis Beglitis, Emine Bozkurt, Pasqualina Napoletano

Datum der Einreichung

17.5.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2006Rechtlicher Hinweis