Verfahren : 2004/0163(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0224/2006

Eingereichte Texte :

A6-0224/2006

Aussprachen :

PV 04/07/2006 - 5
CRE 04/07/2006 - 5

Abstimmungen :

PV 04/07/2006 - 6.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0289

EMPFEHLUNG     ***
PDF 151kDOC 94k
26. Juni 2006
PE 374.126v02-00 A6-0224/2006

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999

(9077/2006 – C6-0192/2006 – 2004/0163(AVC))

Ausschuss für regionale Entwicklung

Berichterstatter: Konstantinos Hatzidakis

ERRATA/ADDENDA
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 ERKLÄRUNG DER KOMMISSION UND DES PARLAMENTS
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
 VERFAHREN

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999

(9077/2006 – C6-0192/2006 – 2004/0163(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (9077/2006)(1),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 161 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0192/2006),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission und des Parlaments,

–   gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0224/2006),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)

Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


ERKLÄRUNG DER KOMMISSION UND DES PARLAMENTS

„Unbeschadet der Interinstitutionellen Vereinbarung und der geltenden Regelung (2007-2013) wird die Kommission der Haushaltsbehörde ab 2010 eine Bewertung im Bezug auf die Durchführung der Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2007-2013, einschließlich der Auswirkungen der Anwendung der N+3/N+2-Regel vorlegen.“


STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (22.6.2006)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.1260/1999

(9077/2006 – C6-0192/2006 – 2004/0163(AVC))

Verfasser der Stellungnahme: Jacek Protasiewicz

KURZE BEGRÜNDUNG

Dieser Vorschlag wurde als Teil des Legislativpakets zur Kohäsionspolitik ausgearbeitet. Das Paket besteht aus einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds, einer Verordnung über den Kohäsionsfonds und einer Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es legt die Ziele, zu deren Verwirklichung die Strukturfonds beitragen sollen, die Kriterien, nach denen die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen dieser Fonds förderfähig sind, die verfügbaren Finanzmittel und die Kriterien für ihre Zuteilung fest.

In Anbetracht dessen und angesichts der unmittelbaren Bedeutung dieser allgemeinen Verordnung für den Europäischen Sozialfonds vertreten wir die Ansicht, dass das von der Kommission gewählte Verfahren (Verfahren der Zustimmung) die Rolle des Parlaments in unzulässiger Weise einschränkt. Auch wenn das Verfahren aus Sicht der Verträge rechtskonform ist, verlangen die europäischen Bürgerinnen und Bürger bei der Annahme eines so wichtigen Legislativvorschlags größere Transparenz und eine stärkere Beteiligung ihrer Vertreter.

Insbesondere sind wir der Ansicht, dass das Parlament nicht gezwungen sein sollte, einen Beschluss in einer einzigen Abstimmung und ohne die Möglichkeit, Änderungsanträge einzureichen, zu fassen. Unser Ausschuss hat deshalb den federführenden Ausschuss aufgefordert, zu beschließen, Artikel 75 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments anzuwenden, und, um einen positiven Ausgang des Verfahrens zu fördern, eine Stellungnahme zum Zwischenbericht des Europäischen Parlaments angenommen.

Das Europäische Parlament hat diesen Zwischenbericht am 6. Juli 2005 angenommen. Am 5. Mai 2006 hat der Rat eine politische Einigung angenommen und dabei einige der Standpunkte des EP zu dieser Verordnung übernommen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Rat in seiner politischen Einigung über die Verordnung betreffend den Europäischen Sozialfonds die wichtigsten diesbezüglichen Anliegen unseres Ausschusses vollständig übernommen hat, schlagen wir vor, dass das Parlament der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds seine Zustimmung gibt.

*******

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten fordert den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung auf, dem Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu dieser Verordnung zu geben.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.1260/1999

Verfahrensnummer

(9077/2006 - C6-0192/2006 - 2004/0163(AVC))

Federführender Ausschuss

REGI

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL
15.6.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Jacek Protasiewicz
14.9.2005

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

21.6.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

22.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Harald Ettl, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Őry, Pier Antonio Panzeri, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Mihael Brejc, Françoise Castex, Dieter-Lebrecht Koch, Magda Kósáné Kovács, Lasse Lehtinen, Marianne Mikko, Leopold Józef Rutowicz, Patrizia Toia

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Małgorzata Handzlik

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...


VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

9077/2006-C6-0192/2006 – 2004/0163(AVC)

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

13.6.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
15.6.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
15.6.2006

CONT
15.6.2006

ECON
15.6.2006

EMPL
15.6.2006

ENVI

15.6.2006

ITRE

15.6.2006

TRAN

15.6.2006

PECH

15.6.2006

FEMM

15.6.2006

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

BUDG

30.5.2006

CONT

13.7.2005

ECON

27.8.2004

ENVI

25.4.2006

ITRE

26.10.2004

TRAN

18.5.2006

PECH

15.9.2005

FEMM

24.11.2005

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

-

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Konstantinos Hatzidakis
6.10.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

-

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

-

 

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

30.5.2006

21.6.2005

 

 

 

Datum der Annahme

22.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bernadette Bourzai, Bairbre de Brún, Giovanni Claudio Fava, Gerardo Galeote Quecedo, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Zita Gurmai, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Jim Higgins, Alain Hutchinson, Mieczysław Edmund Janowski, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen

Jan Březina, Simon Busuttil, Brigitte Douay, Den Dover, Richard Seeber, László Surján, Nikolaos Vakalis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Elly de Groen-Kouwenhoven, Milan Horáček

Datum der Einreichung

26.6.2006

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

-

Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2006Rechtlicher Hinweis