Verfahren : 2005/0247(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0407/2006

Eingereichte Texte :

A6-0407/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/12/2006 - 14.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0539

BERICHT     ***I
PDF 144kDOC 75k
23. November 2006
PE 378.576v02-00 A6-0407/2006

über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel

(KOM(2005)0609 – C6-0420/2005 – 2005/0247(COD))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Berichterstatter: Christopher Heaton-Harris

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 VERFAHREN

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel

(KOM(2005)0609 – C6-0420/2005 – 2005/0247(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0609)(1),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 93 und 135 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0420/2005),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0407/2006),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)

Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


BEGRÜNDUNG

1. Ziel

Hauptziel der Entscheidung zur Förderung von „e-Zoll“ ist die Einführung interoperabler und leicht zugänglicher elektronischer Zollsysteme sowohl im Rahmen des derzeitigen als auch des künftigen modernisierten Zollkodex sowie koordinierter Arbeitsabläufe und Dienstleistungen. Auf diese Weise sollen die Grenzdienststellen, die nicht Teil der Zollverwaltung sind, zur Umsetzung der Konzepte des einzigen Schalters („single window“) und der einzigen Anlaufstelle („One-Stop Shop“) verpflichtet werden. Vor allem soll mit der Entscheidung festgelegt werden, welche Maßnahmen innerhalb welcher Fristen von allen Beteiligten zu treffen sind, um das Ziel eines einfachen und papierlosen Arbeitsumfelds für Zoll und Handel bis zum Inkrafttreten des modernisierten Zollkodex zu erreichen.


Mit der Einrichtung von sicheren, interoperablen und leicht zugänglichen elektronischen Zollsystemen sollen die Logistik der Lieferkette und die Arbeitsabläufe beim Zoll verbessert und vereinfacht werden. Der Vorschlag sieht eine größere Effizienz bei der Zollabwicklung, eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für die Öffentlichkeit (auf EU- oder nationaler Ebene) und Privatpersonen sowie eine Erleichterung des Handels vor.

Insbesondere könnte ein elektronisches Arbeitsumfeld für Zoll und Handel, das aus leicht zugänglichen und interoperablen Zollsystemen besteht, eine schnellere Überlassung der Waren ermöglichen. Ferner könnten die Wirtschaftsbeteiligten in der Lage sein, alle zollrelevanten Vorgänge bei der Zollverwaltung des Ortes abzuwickeln, an dem sie ansässig sind (zentrale Zollabwicklung und einziges Zugangsportal).

Ferner sollte die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels erhöht und der Umwelt- und Verbraucherschutz durch gezieltere, auf elektronische Risikoanalyseverfahren gestützte Zollkontrollen verbessert werden.

2. Hintergrund

Die Mitgliedstaaten haben bereits in erheblichem Umfang in die Entwicklung automatisierter Zollsysteme investiert. Der Unterschied zwischen den verwendeten Systemen, Vorschriften und Daten macht jedoch die Vorteile der bislang in diesem Bereich erzielten Harmonisierung zunichte, vor allem weil diese Systeme nicht interoperabel sind. Es ist unerlässlich, dass die Zollsysteme elektronische Informationen austauschen können und über Schnittstellen für den Handel verfügen, die auf üblichen Technologien basieren.

Abgesehen von dem neuen EDV-gestützten Versandverfahren (NCTS), das die Realisierbarkeit solcher Systeme bereits erfolgreich unter Beweis gestellt und neue Möglichkeiten für ähnliche Anwendungen in anderen Zollbereichen eröffnet hat, gibt es noch keine gemeinschaftsweiten IT-Anwendungen für die Zollabwicklung. Hierfür wäre die Einführung eines Konvergenzrahmens und gegebenenfalls gemeinsamer Normen und Strukturen erforderlich.

Der Berichterstatter unterstützt die Ziele und den Inhalt des Vorschlags.

Daher schlägt er vor, den Vorschlag der Kommission ohne Änderung anzunehmen.


VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel

Bezugsdokumente

KOM(2005)0609 – C6-0420/2005 – 2005/0247(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

30.11.2005

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO
17.1.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT
17.1.2006

ITRE
17.1.2006

LIBE
17.1.2006

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

CONT
25.1.2006

ITRE

21.2.2006

LIBE
23.1.2006

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Christopher Heaton-Harris

30.1.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Prüfung im Ausschuss

20.2.2006

19.4.2006

30.5.2006

13/9.2006

21.11.2006

Datum der Annahme

22.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Charlotte Cederschiöld, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Christopher Heaton-Harris, Anna Hedh, Anneli Jäätteenmäki, Alexander Lambsdorff, Kurt Lechner, Arlene McCarthy, Manuel Medina Ortega, Zita Pleštinská, Guido Podestà, Giovanni Rivera, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Eva-Britt Svensson, József Szájer, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

André Brie, Jean-Claude Fruteau, Konstantinos Hatzidakis, Maria Matsouka, Olle Schmidt, Anja Weisgerber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Marie-Line Reynaud

Datum der Einreichung

23.11.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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Letzte Aktualisierung: 30. November 2006Rechtlicher Hinweis