– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0609)(1),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 93 und 135 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0420/2005),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0407/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Hauptziel der Entscheidung zur Förderung von „e-Zoll“ ist die Einführung interoperabler und leicht zugänglicher elektronischer Zollsysteme sowohl im Rahmen des derzeitigen als auch des künftigen modernisierten Zollkodex sowie koordinierter Arbeitsabläufe und Dienstleistungen. Auf diese Weise sollen die Grenzdienststellen, die nicht Teil der Zollverwaltung sind, zur Umsetzung der Konzepte des einzigen Schalters („single window“) und der einzigen Anlaufstelle („One-Stop Shop“) verpflichtet werden. Vor allem soll mit der Entscheidung festgelegt werden, welche Maßnahmen innerhalb welcher Fristen von allen Beteiligten zu treffen sind, um das Ziel eines einfachen und papierlosen Arbeitsumfelds für Zoll und Handel bis zum Inkrafttreten des modernisierten Zollkodex zu erreichen.
Mit der Einrichtung von sicheren, interoperablen und leicht zugänglichen elektronischen Zollsystemen sollen die Logistik der Lieferkette und die Arbeitsabläufe beim Zoll verbessert und vereinfacht werden. Der Vorschlag sieht eine größere Effizienz bei der Zollabwicklung, eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für die Öffentlichkeit (auf EU- oder nationaler Ebene) und Privatpersonen sowie eine Erleichterung des Handels vor.
Insbesondere könnte ein elektronisches Arbeitsumfeld für Zoll und Handel, das aus leicht zugänglichen und interoperablen Zollsystemen besteht, eine schnellere Überlassung der Waren ermöglichen. Ferner könnten die Wirtschaftsbeteiligten in der Lage sein, alle zollrelevanten Vorgänge bei der Zollverwaltung des Ortes abzuwickeln, an dem sie ansässig sind (zentrale Zollabwicklung und einziges Zugangsportal).
Ferner sollte die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels erhöht und der Umwelt- und Verbraucherschutz durch gezieltere, auf elektronische Risikoanalyseverfahren gestützte Zollkontrollen verbessert werden.
2. Hintergrund
Die Mitgliedstaaten haben bereits in erheblichem Umfang in die Entwicklung automatisierter Zollsysteme investiert. Der Unterschied zwischen den verwendeten Systemen, Vorschriften und Daten macht jedoch die Vorteile der bislang in diesem Bereich erzielten Harmonisierung zunichte, vor allem weil diese Systeme nicht interoperabel sind. Es ist unerlässlich, dass die Zollsysteme elektronische Informationen austauschen können und über Schnittstellen für den Handel verfügen, die auf üblichen Technologien basieren.
Abgesehen von dem neuen EDV-gestützten Versandverfahren (NCTS), das die Realisierbarkeit solcher Systeme bereits erfolgreich unter Beweis gestellt und neue Möglichkeiten für ähnliche Anwendungen in anderen Zollbereichen eröffnet hat, gibt es noch keine gemeinschaftsweiten IT-Anwendungen für die Zollabwicklung. Hierfür wäre die Einführung eines Konvergenzrahmens und gegebenenfalls gemeinsamer Normen und Strukturen erforderlich.
Der Berichterstatter unterstützt die Ziele und den Inhalt des Vorschlags.
Daher schlägt er vor, den Vorschlag der Kommission ohne Änderung anzunehmen.
VERFAHREN
Titel
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum
IMCO 17.1.2006
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum
CONT 17.1.2006
ITRE 17.1.2006
LIBE 17.1.2006
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses
CONT 25.1.2006
ITRE
21.2.2006
LIBE 23.1.2006
Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum
Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung
Christopher Heaton-Harris
30.1.2006
Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)
Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses
Anfechtung der Rechtsgrundlage Datum der Stellungnahme JURI
Änderung der Mittelausstattung Datum der Stellungnahme BUDG
Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums
Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums
Prüfung im Ausschuss
20.2.2006
19.4.2006
30.5.2006
13/9.2006
21.11.2006
Datum der Annahme
22.11.2006
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
32
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Charlotte Cederschiöld, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Christopher Heaton-Harris, Anna Hedh, Anneli Jäätteenmäki, Alexander Lambsdorff, Kurt Lechner, Arlene McCarthy, Manuel Medina Ortega, Zita Pleštinská, Guido Podestà, Giovanni Rivera, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Eva-Britt Svensson, József Szájer, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)
André Brie, Jean-Claude Fruteau, Konstantinos Hatzidakis, Maria Matsouka, Olle Schmidt, Anja Weisgerber
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Marie-Line Reynaud
Datum der Einreichung
23.11.2006
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