Verfahren : 2006/2238(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0022/2007

Eingereichte Texte :

A6-0022/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/02/2007 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0037

BERICHT     
PDF 169kDOC 110k
1. Februar 2007
PE 380.836v02-00 A6-0022/2007

über den Sonderbericht Nr. 6/2005 des Europäischen Rechnungshofs zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)

(2006/2238(INI))

Haushaltskontrollausschuss

Berichterstatterin: Margarita Starkevičiūtė

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
 VERFAHREN

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Sonderbericht Nr. 6/2005 des Europäischen Rechnungshofs zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)

(2006/2238(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 6/2005 des Europäischen Rechnungshofs zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) zusammen mit den Antworten der Kommission(1),

–   gestützt auf Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2, Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments des Haushaltskontrollausschusses zu dieser Frage(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2006 zu dem Entwurf des Gesamtshaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2007(3),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0022/2007),

1.  begrüßt die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Programm für ein TEN-V;

2.  begrüßt die genaue Analyse und die Klarheit des Sonderberichts und stellt fest, dass es zum großen Teil die Besorgnis und die Vorschläge des Rechnungshofs teilt;

3.  nimmt Kenntnis von den Korrekturmaßnahmen, die die Kommission getroffen hat, indem sie unter anderem im Jahr 2004 die einschlägigen Verordnungen des Rates unter Berücksichtigung einiger früherer Feststellungen des Hofes geändert hat;

4.  weist darauf hin, dass der neue Finanzrahmen 2007-2013 insofern erhebliche Auswirkungen auf das TEN-V haben wird, als sich der vereinbarte Betrag auf rund 40% des im ursprünglichen Vorschlag der Kommission vom 14. Juli 2004 (KOM(2004)0475) enthaltenen Betrags beläuft, in dem für den Zeitraum 2007-2013 ein Betrag von 20 350 Millionen EUR für das TEN-V vorgesehen war, während der Finanzrahmen nur 8 013 Millionen EUR vorsieht; ist der Ansicht, dass infolgedessen die Auswahl, die Festlegung von Prioritäten und die Sicherstellung einer effizienten Durchführung der Projekte noch wichtiger werden wird;

5.  bedauert, dass die Mittel für das TEN-V nur spärlich erhöht wurden;

6.  ist besorgt über die langsame Durchführung der vorrangigen TEN-V-Vorhaben;

7.  ist der Ansicht, dass die Kommission die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Auswahl vorrangiger Projekte auf nationaler und EU-Ebene weiter verbessern muss;

8.  hält es für wichtig, dass die nicht planmäßig fertiggestellten Vorhaben strenger kontrolliert werden und dass die Zuschüsse innerhalb des mehrjährigen Richtprogramms eventuell auf schneller verlaufende Projekte übertragen werden können;

9.  unterstreicht die Wichtigkeit einer angemessenen Projektbegleitung einschließlich der Vornahme von Kontrollen an Ort und Stelle durch die Kommission;

10. begrüßt in diesem Zusammenhang die ersten jährlichen Tätigkeitsberichte der europäischen Koordinatoren(4) und stimmt mit der Feststellung der Kommission überein, dass die Nichtvollendung des transeuropäischen Verkehrsnetzes als Ganzes zu einem Verlust an wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit führen würde;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine integrierte Verkehrsnetzpolitik zu entwickeln, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des transeuropäischen Verkehrsnetzes und die Effizienz der nationalen Netze sicherzustellen, und das Konzept eines europäischen Zusatznutzens zu verfolgen, anstatt für das Prinzip des „gerechten Anteils“ einzutreten;

12. hebt hervor, dass die Auswahl der europäischen Verkehrsprojekte auf der Grundlage umfassender Studien erfolgen muss, in denen die Notwendigkeit eines bestimmten Projekts in einer sehr frühen Phase beurteilt wird;

13. stellt fest, dass sich die Präsenz eines europäischen Koordinators generell positiv auf die Verstärkung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten ausgewirkt und die Notwendigkeit der Errichtung gemeinsamer Planungs- und Verwaltungsstrukturen unterstrichen hat;

14. betont daher, dass die innerhalb des Finanzrahmens 2007-2013 verfügbaren Mittel unter Berücksichtigung der Bemerkungen, Analysen und Empfehlungen der europäischen Koordinatoren verwendet werden sollten;

15. fordert die Kommission auf, bei der Festlegung des rechtlichen Rahmens für den Inhalt der Berichte der europäischen Koordinatoren die Verfahren für deren Ernennung zu präzisieren;

16. ist der Ansicht, dass unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen grenzüberschreitende Abschnitte vorrangiger Projekte mit hohem gemeinschaftlichem Zusatznutzen und einige größere Engpässe Vorrang erhalten sollten, um einen wirksamen Beitrag zur Vollendung eines auf einem Verbund und auf Interoperabilität basierenden transeuropäischen Verkehrsnetzes zu leisten; begrüßt in diesem Zusammenhang das Kooperationsabkommen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB);

17. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Festlegung eines klaren rechtlichen Rahmen und eindeutiger Verfahren fortzusetzen, eine strenge Überwachung und eingehende Bewertung der Projekte und Programme sicherzustellen und eine umfassende Liste klarer Kriterien aufzustellen, anhand deren die vorrangigen Projekte auf transparente Art und Weise bestimmt werden können;

18. unterstreicht, dass die Begriffe „Studien“ und „Arbeiten“ klarer definiert werden müssen, indem die Struktur für die Beschreibung der Arbeiten und die Berichterstattung über die technischen und finanziellen Aspekte vereinheitlicht werden;

19. erachtet es für wesentlich, dass bei der Projektauswahl und Projektbewertung die Erfahrung von externen Experten und der EIB in Anspruch genommen wird, wobei auch der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der GD REGIO gefördert werden sollte;

20. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine klare und durchsichtige Trennung der institutionellen Verantwortlichkeiten vorzunehmen und einen Rahmen für die Koordinierung der Tätigkeiten zwischen der GD REGIO und der GD TREN festzulegen, um eine Doppelfinanzierung ein und desselben Projekts zu vermeiden; hält klare Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Unterscheidung der verschiedenen EU-Finanzierungsquellen für gute Praxis;

21. spricht sich dafür aus, dass die Projekte von einer einzigen Stelle verwaltet werden, die sich auf die Haupttätigkeit konzentriert, zentralisierte Informationen bereithält, eine bessere Begleitung durch die Kommission ermöglicht und die Koordinierung der verschiedenen rechtlichen, administrativen und technischen Fragen zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten verbessert; ist der Ansicht, dass eine einzige für die Verwaltung der Projekte verantwortliche Stelle die Gefahr einer Doppelfinanzierung verringern könnte;

22. stellt fest, dass übermäßig viel Zeit vergangen ist, bis die Zahlungen der Kommission beim Endbegünstigten angekommen sind; fordert daher eine rasche und schnelle Auszahlung der Mittel; weist darauf hin, dass Direktzahlungen von der Kommission an die Begünstigten in diesem Zusammenhang eine bessere Lösung darstellen könnten;

23. hält die Koordinierung der TEN-V-Projekte insbesondere bei grenzüberschreitenden Projekten für äußerst wichtig und hofft, dass die inzwischen von der Kommission angekündigte Errichtung der TEN-V-Exekutivagentur zur Durchführung der TEN-V-Projekte beitragen wird;

24. weist darauf hin, dass Artikel 3 Absatz 1der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden(5) vorschreibt, dass vor Beantragung der Errichtung einer Exekutivagentur eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden muss, bei der eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen sind; bedauert, dass die Kommissin vorab nicht in der Lage war, eine für den Europäischen Rechnungshof zufriedenstellende Kosten-Nutzen-Analyse über die Errichtung einer Exekutivagentur vorzulegen; äußert ebenso wie der Europäische Rechnungshof Zweifel an der Qualität der revidierten Fassung der Kosten-Nutzen-Analyse über die Externalisierung der Verwaltung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft für die TEN-V-Netze; fordert, dass die Kommission in Zukunft bereits vor der Weiterleitung eines Antrags auf Errichtung einer Exekutivagentur an die Haushaltsbehörden eine positive Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs zu den Kosten-Nutzen-Analysen einholt;

25. bedauert, dass im Stellenplan der GD TREN dem Umstand, dass 54 % ihres Etats auf das TEN-V entfallen (während nur 5 % ihrer Bediensteten in diesem Bereich arbeiten), nicht besser Rechnung getragen wird;

26. unterstreicht den Nutzen moderner Projektbegleitungssysteme (GPS) und des Austauschs bewährter Methoden im Zusammenhang mit Systemen zur Begleitung der Projektdurchführung;

27. nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von der für 2007 geplanten Errichtung einer Exekutivagentur, die der Kommission zufolge mit acht von der Kommission abgeordneten Beamten, 32 Bediensteten auf Zeit (Agentur) und 48 Vertragsbediensteten ausgestattet werden soll; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Kosten der Errichtung der Agentur auf 78,6 Millionen EUR geschätzt werden;

28. unterstreicht, dass die (Ko-)Finanzierung des TEN-V transparent erfolgen sollte und dass deshalb eine regelmäßige Unterrichtung des Europäischen Parlaments und der Bürger gewährleistet werden sollte;

30. fordert den Europäischen Rechnungshof auf, zu gegebener Zeit und vor dem Jahr 2009 die Wirksamkeit der Exekutivagenturen zu überprüfen und dem Haushaltskontrollausschuss hierüber Bericht zu erstatten;

31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Rechnungshof zu übermitteln.

(1)

ABl. C 94 vom 21.4.2006, S. 1.

(2)

PE 374.326v02-00.

(3)

Angenommene Texte, P6_TA(2006)0451.

(4)

http://ec.europa.eu/ten/transport/coordinators/index_en.htm.

(5)

ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.


BEGRÜNDUNG

1. Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) 2000-2006

Die Gemeinschaft trägt zum Aufbau transeuropäischer Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (TEN-V) bei, um den Verbund und die Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie den Zugang zu diesen Netzen in der gesamten Europäischen Union zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, finanziert die Gemeinschaft Infrastrukturprojekte und Studien betreffend Straßen, Eisenbahnlinien, Binnenwasserstraßen, Flughäfen, Häfen, Satellitennavigations- und Verkehrsleitsysteme.

Die Mittelausstattung des TEN-V hat sich von 182 Mio. € im Jahr 1993 auf 661 Mio. € im Jahr 2005 erhöht. Die von der Generaldirektion Energie und Verkehr (GD TREN) verwaltete Mittelausstattung für den Zeitraum 2000-2006 beläuft sich auf 4 425 Mio. € (bei einem Gesamtbudget von 4 875 Mio. €).

Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft kann eine oder mehrere der folgenden fünf Formen annehmen: Kofinanzierung von Studien, direkte Zuschüsse für Investitionen oder Arbeiten, Zinszuschüsse für von der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder anderen Finanzinstituten gewährte Darlehen, Beitrag zu den Prämien für Anleihebürgschaften des Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder anderer Finanzinstitutionen, Beteiligungen an Risikokapital zur Förderung von Investitionsfonds oder vergleichbaren finanziellen Instrumenten.

2. Prüfungsumfang, Prüfungsziele und Prüfungsansatz

Anhand der Prüfung durch den Rechnungshof sollte beurteilt werden, inwieweit das Verwaltungssystem der Kommission – einschließlich der Konzeption und der Anwendung des Rechtsrahmens, der Verwaltungsverfahren und des internen Kontrollsystems – eine sparsame, effiziente und wirksame Umsetzung des Programms TEN-V ermöglichte.

Die spezifischen Prüfungsziele bestanden darin festzustellen, inwieweit

a)        die Gewährung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft, die Formen des Zuschusses und die für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft geltenden Regeln eine effiziente Durchführung des Programms TEN-V zulassen;

b)        die Finanzierungsentscheidung der Kommission und die Verwaltungsverfahren sowie deren Anwendung eine transparente Bewertung, Auswahl und Begleitung der Projekte ermöglichten, ohne Effizienzeinbußen zu bewirken;

c)        die Organisationsstruktur und die Personalausstattung einer effizienten Verwaltung der TEN-V-Aktionen förderlich sind;

d)        die Mechanismen der Kommission für die Koordinierung der von der Gemeinschaft finanzierten Verkehrsinfrastrukturvorhaben die Entdeckung von Fällen von Über- oder Doppelfinanzierung ermöglichten.

Der Hof überprüfte außerdem, ob und inwieweit die Kommission Korrekturmaßnahmen zu den früher von ihm vorgebrachten Bemerkungen zum Programm TEN-V ergriffen hat.

Anhand einer Stichprobe von insgesamt 72 TEN-V-Aktionen wurden die von der Kommission durchgeführten internen Kontrollen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen. Um allgemeine Schlussfolgerungen zu ermöglichen, umfasste die Stichprobe alle Verkehrsträger und alle EU-15-Mitgliedstaaten, wobei sie einen Ausgabenwert von über 577 Mio. € darstellte. Von diesen 72 Aktionen wurden 35 an Ort und Stelle geprüft.

3. Bemerkungen des Europäischen Rechnungshofs

3.1. Gewährung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft

· Schleppende Durchführung der vorrangigen TEN-V-Vorhaben: Lediglich drei der in den Jahren 1994 bzw. 1996 beschlossenen 14 vorrangigen Vorhaben sind bislang fertiggestellt; weitere fünf vorrangige Vorhaben und größere Abschnitte von drei weiteren Vorhaben dürften bis Ablauf der Frist im Jahr 2010 fertiggestellt werden. Vor allem grenzüberschreitende Abschnitte der TEN-V-Vorhaben sind von Verzögerungen betroffen, da diesen Abschnitten auf einzelstaatlicher Ebene geringere Priorität eingeräumt wird und sie den betroffenen Mitgliedstaaten einen größeren Koordinierungsaufwand abverlangen; die Verzögerungen sind hauptsächlich auf die unzureichende Finanzierung auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene und die mangelnde Koordinierung der unterschiedlichen öffentlichen Mittel (EU-Mittel, nationale oder regionale Mittel) zurückzuführen.

· Zugewiesene Haushaltsmittel nicht ausreichend auf grenzüberschreitende Abschnitte konzentriert: Die Zuteilung der Haushaltsmittel beruht offenbar in erster Linie auf dem Prinzip, den Mitgliedstaaten einen „gerechten Anteil“ an den EU-Geldern zukommen zu lassen, und lässt daher kaum Prioritäten zu; außerdem betreffen lediglich 9 der 118 Infrastruktur-Projektabschnitte gemäß dem mehrjährigen Richtprogramm (MIP) mehr als einen Mitgliedstaat; der Rechnungshof bemängelt, dass die Kommission grenzüberschreitenden Projekten keine adäquate Finanzierungspriorität eingeräumt hat, während die Kommission geltend macht, dass die Projekte von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vereinbart wurden; die Kommission betonte ferner, dass auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene nicht genügend Finanzmittel bereitgestellt werden.

3.2. Rechtsrahmen und Verwaltungsverfahren

· Erst seit 2002 unterrichtet die Kommission die Empfänger über Umfang, Zeitplan, Form und finanzielle Bedingungen für den TEN-V-Zuschuss, und dies nicht einmal systematisch; dies hat zur Folge, dass die Berichterstattung nicht genormt ist und die Bewertung erschwert wird.

· Das Fehlen eines genormten Musters für Berichte über den Projektstatus und die Berichterstattung der Empfänger über technische und finanzielle Aspekte erschwert die Bewertung der Projekte.

· „Studien“ und „Arbeiten“ sollten eindeutig definiert werden, um der Fehlergefahr vorzubeugen.

· Das jährliche Antrags-, Bewertungs- und Auswahlverfahren für die Gewährung von TEN-V-Zuschüssen im Bereich des MIP ist komplex; der Vorrang des MIP-Sektors verursacht eine verzögerte Mittelzuweisung für die nicht zum MIP gehörenden Sektoren; nach den bis 2004 verwendeten Formularen war der Antragsteller nicht verpflichtet, alle in der TEN-Finanzierungsverordnung geforderten Informationen vorzulegen.

· Generell stellte der Hof Schwachstellen bei der Bewertung und der Überwachung fest, was bedeuten könnte, dass Mittel ohne angemessene Bewertung der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien zugeteilt wurden.

· Außerdem hat der Hof empfohlen, beim Bewertungsprozess verstärkt externe Sachverständige hinzuzuziehen.

3.3. Organisationsstruktur und Personalausstattung

· Im Jahr 2004 betrug der TEN-V-Haushalt 54% (672 Mio. € von 1 243 Mio. €) des von der Generaldirektion Energie und Verkehr (GD TREN) verwalteten Haushalts; dem gegenüber wurden die TEN-V-Tätigkeiten von lediglich 5% (55 von 1009 Vollzeit-Mitarbeitern) des Personals der GD TREN verwaltet; die Projektbegleiter betreuten im Jahr 2004 im Durchschnitt 26 Aktionen.

· Dem Statutspersonal fehlte es häufig an einschlägiger Berufserfahrung.

3.4. Koordinierung der gemeinschaftlichen Verkehrsinfrastrukturfinanzierung

· Die Rechtsvorschriften für die Finanzierung aus unterschiedlichen EU-Finanzierungsquellen waren bisher unvollständig.

· Die in den Projektanträgen und Projektbewertungsbögen verwendete Terminologie ist unklar und inkonsequent.

· Bei der Bewertung hat die GD TREN das bei anderen Kommissionsdienststellen oder bei der Europäischen Investitionsbank vorhandene Fachwissen nur begrenzt genutzt.


STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (20.12.2006)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 6/2005 zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)

(2006/2238(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jaromír Kohlíček

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bedauert, dass die verfügbaren TEN-V-Mittel nur spärlich erhöht wurden;

2.  begrüßt die genaue Analyse und die Klarheit des Berichts und teilt zum großen Teil die Besorgnis und die Vorschläge des Rechnungshofs;

3.  ist besorgt über die langsame Durchführung der vorrangigen TEN-V-Vorhaben;

4.  vertritt die Auffassung, dass die TEN-V-Zuschüsse auf wenigere Projekte mit höherem durchschnittlichen Finanzierungssatz konzentriert werden sollten, damit der Hebeleffekt der Gemeinschaftsfinanzierung erhöht werden kann, wobei den grenzüberschreitenden Strecken eine größere Priorität eingeräumt werden sollte;

5.  ist der Auffassung, dass bei der Aufteilung der TEN-V-Zuschüsse statt des Prinzips des "gerechten Anteils" der einzelnen Mitgliedstaaten nur die in der TEN-Finanzierungsverordnung und den Leitlinien für die TEN-V-Politik festgelegten Kriterien berücksichtigt werden sollten;

6.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten der Durchführung der vorrangigen Projekte höchste Priorität einräumen sollten und alle erforderlichen finanziellen und technischen Maßnahmen zur Realisierung der ausgewählten Projekte ergreifen sollten;

7.  hält es für wichtig, dass die nicht planmäßig durchgeführten Vorhaben strenger kontrolliert werden und die Zuschüsse innerhalb des mehrjährigen Richtprogramms eventuell auf schneller verlaufende Projekte übertragen werden können;

8.  erachtet es für wesentlich, dass bei der Projektauswahl und Projektbewertung die Erfahrung von externen Experten und der EIB in Anspruch genommen wird, wobei auch der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der GD Regionalpolitik gefördert werden sollte;

9.  unterstreicht die Wichtigkeit der angemessenen Projektbegleitung und Vor-Ort-Kontrolle seitens der Kommission;

10. hält die Koordinierung von TEN-V-Vorhaben für unverzichtbar, insbesondere im Falle der grenzüberschreitenden Projekte, und hofft, dass die nun von der Kommission angekündigte Schaffung der Exekutivagentur für die TEN-V einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung der TEN-V-Vorhaben leisten kann;

11. unterstreicht, dass die (Ko-)Finanzierung des TEN-V transparent geschehen sollte und dass deshalb eine regelmäßige Unterrichtung des Europäischen Parlaments und der Bürger gewährleistet werden sollte.

VERFAHREN (1)

Titel

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 6/2005 zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)

Verfahrensnummer

2006/2238(INI)

Federführender Ausschuss

CONT

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Jaromír Kohlícek
9.10.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

23.11.2006

18.12.2006

 

 

 

Datum der Annahme

19.12.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Robert Atkins, Inés Ayala Sender, Etelka Barsi-Pataky, Paolo Costa, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Petr Duchoň, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Roland Gewalt, Luis de Grandes Pascual, Mathieu Grosch, Ewa Hedkvist Petersen, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Erik Meijer, Robert Navarro, Seán Ó Neachtain, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Reinhard Rack, Gilles Savary, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Gary Titley, Georgios Toussas, Armando Veneto, Marta Vincenzi, Corien Wortmann-Kool, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zsolt László Becsey, Johannes Blokland, Nathalie Griesbeck, Zita Gurmai, Anne E. Jensen, Sepp Kusstatscher, Zita Pleštinská, Vladimír Remek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 


VERFAHREN

Titel

Sonderbericht Nr. 6/2005 des Europäischen Rechnungshofs zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)

Verfahrensnummer

2006/2238(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

CONT
28.9.2006

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN
28.9.2006

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum


 

 

 

 

Berichterstatterin
  Datum der Benennung

Margarita Starkevičiūtė
25.1.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

27.11.2006

20.12.2006

 

 

 

Datum der Annahme

29.1.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

17

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Paul van Buitenen, Mogens N.J. Camre, Paulo Casaca, James Elles, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Hans-Peter Martin, Jan Mulder, Margarita Starkevičiūtė, Alexander Stubb

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Jens-Peter Bonde, Daniel Caspary, Joel Hasse Ferreira

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

29.1.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2007Rechtlicher Hinweis