– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Überwindung der Breitbandkluft“ (KOM(2006)0129),
– unter Hinweis auf den Bericht des Forums über die digitale Kluft vom 15. Juli 2005 über Breitbandzugang und öffentliche Förderung in unterversorgten Gebieten,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Frühjahrsgipfel „Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0816),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“ (KOM(2004)0061),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)0334),
– gestützt auf die Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie)(1),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0229),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „i2010 – Erster Jahresbericht über die europäische Informationsgesellschaft“ (KOM(2006)0215),
– gestützt auf den Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien(2),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation“ (SEK(2003)0895),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein marktorientierter Ansatz für die Frequenzverwaltung in der Europäischen Union“ (KOM(2005)0400),
– in Kenntnis des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2007 in der Rechtssache France TélécomSAgegen dieKommission(3), mit dem die Klage der Aktiengesellschaft France Télécom SA bezüglich der Entscheidung der Kommission von 2003 über die nachteilige Preisfestsetzung bei ADSL-basierten Internetzugangsdiensten für die allgemeine Öffentlichkeit in all ihren Teilen abgewiesen wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Eine zukunftsgerichtete Frequenzpolitik in der Europäischen Union: zweiter Jahresbericht“ (KOM(2005)0411),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. März 2006 zu einer Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung(4), vom 1. Dezember 2005 zu den europäischen Vorschriften und Märkten im Bereich der elektronischen Kommunikation 2004(5) und vom 23. Juni 2005 zur Informationsgesellschaft(6),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses (A6-0193/2007),
A. in der Erwägung, dass die Entwicklung des Internet und die Breitbandtechnologie die Weltwirtschaft verändert, Regionen und Länder miteinander verbunden und ein dynamisches Modell geschaffen haben, bei dem der einzelne Bürger unabhängig von seinem Wohnort nie da gewesene Möglichkeiten in Bezug auf Information, Kommunikation, Einflussnahme, Teilnahme, Konsum, Berufsleben und Unternehmertum wahrnehmen kann,
B. in der Erwägung, dass der Ausbau der Breitbandverbindungen die Integration und Kohäsion in der EU verstärken wird,
C. in der Erwägung, dass der Wert des Internet und der Breitbandverbindungen mit jedem neuen Nutzer exponentiell zunimmt, was von wesentlicher Bedeutung ist, wenn Europa eine führende wissensbasierte Gesellschaft werden soll, und dass eine Neuzuteilung der Frequenzen die Gelegenheit bietet, unzureichend versorgte Gebiete an der Informationsgesellschaft zu beteiligen,
D. in der Erwägung, dass die 500 Millionen Bürger, die eine wichtige Rolle auf dem EU-Binnenmarkt spielen, weltweit gesehen eine einzigartige kritische Masse darstellen, die zur Entwicklung neuer innovativer Dienstleistungen benötigt wird, die wiederum mehr Möglichkeiten in der gesamten Union eröffnen würden; in der Erwägung, dass dies den Nutzen verdeutlicht, den Europa insgesamt aus dem Zugang jedes EU-Bürgers zu einem Breitbandanschluss zieht,
E. in der Erwägung, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Verbreitungsgrad von Breitband und der Bevölkerungsdichte gibt,
F. in der Erwägung, dass das Gericht erster Instanz in seinem oben genannten Urteil in der Rechtssache France Télécom SA gegen die Kommission festgestellt hat, dass das schnelle Wachstum des Breitbandsektors die Anwendung der Wettbewerbsregeln nicht ausschließen kann,
G. in der Erwägung, dass sich in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Breitbandverbindungen nahezu verdoppelt und die Zahl der Breitbandnutzer nahezu vervierfacht hat; in der Erwägung, dass diese Entwicklungen vom Markt bestimmt und durch Wettbewerb verstärkt wurden, was beweist, wie wichtig es ist, keine Marktverzerrungen zu schaffen,
H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, in denen ein größerer Wettbewerb im Breitbandsektor und ein größerer Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien herrscht, auch über eine höhere Breitbandabdeckung und -verbreitung verfügen,
I. in der Erwägung, dass Onlinedienste wie eGovernment, eHealth, eLearning und eProcurement nur umfassend wirksam werden und die Kohäsion stärken können, wenn sie einer breiten Masse der EU-Bürger und der Geschäftswelt durch Breitbandanschlüsse zugänglich gemacht werden,
J. in der Erwägung, dass Breitbandinternetverbindungen zu einem fortschrittlicheren und für alle zugänglichen Gesundheitssystem beitragen können, das sich die Ferndiagnose und Fernbehandlung in weniger entwickelten Regionen zu Nutzen macht,
K. in der Erwägung, dass Breitbandinternetverbindungen zu einem fortschrittlicheren und für alle zugänglichen Bildungswesen beitragen könnten, das Anwendungen für den Fernunterricht in Regionen mit einer unzufriedenstellenden Bildungsinfrastruktur anbieten würde,
L. in der Erwägung, dass Breitbandverbindungen mit einer geringen Übertragungsgeschwindigkeit nicht mehr für die funktionale Nutzung anspruchsvollerer Internetdienste und Videoinhalte geeignet sind,
M. in der Erwägung, dass durch die rasche Weiterentwicklung von Internetdiensten und -inhalten ein Bedarf an Breitbandverbindungen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit entsteht,
N. in der Erwägung, dass die Versorgung mit Breitbandverbindungen nicht in allen Mitgliedstaaten und Regionen der EU gleich ist; in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Breitbandverbindungen in schwer zugänglichen (Inseln, Bergregionen usw.) und ländlichen Gebieten aufgrund der hohen Kosten für die Bereitstellung von Breitbandnetzen und -diensten eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass die geringe Nachfrage außerhalb städtischer Ballungsgebiete in der EU dazu führt, dass weniger investiert wird und Breitbandbetreiber angesichts fehlender Gewinnaussichten entmutigt werden könnten,
O. in der Erwägung, dass noch immer erhebliche Unterschiede beim Ausbau von Breitbandverbindungen sowohl zwischen städtischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen als auch zwischen den alten und den neuen EU-Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass dies die Notwendigkeit für technologische Entwicklungen, neue Betreiber, denen bessere Möglichkeiten für einen Markteinstieg geboten werden, und klare Strategien zur Erhöhung der Innovationsgeschwindigkeit unterstreicht, die zur Entwicklung ländlicher Regionen und rückständiger Länder beitragen könnten,
P. in der Erwägung, dass für eine Verbesserung des Zugangs sozial benachteiligter Personengruppen Weiterbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden sollten, um Chancengleichheit zu gewährleisten,
Q. in der Erwägung, dass der Zugang zu funktional leistungsfähigen Breitbandverbindungen für alle Verbraucher in der Gemeinschaft unabhängig von ihrem Aufenthaltsort wichtig ist,
R. in der Erwägung, dass die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens eine wesentliche Vorraussetzung für einen offenen, wettbewerbfähigen und innovativen Markt im Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste ist; in der Erwägung, dass sich die Verfahren zur Einführung und Umsetzung des Rechtsrahmens von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden, wodurch es zur Aufsplitterung des einheitlichen europäischen Kommunikationsmarktes kommt,
S. in der Erwägung, dass jede Schule über einen Breitbandanschluss verfügen sollte, damit in Zukunft jedes europäische Kind Zugang zu einem Anschluss hat,
T. in der Erwägung, dass durch die digitale Umstellung und den Übergang von analogem zu digitalem Rundfunk Frequenzen von mehreren hundert Megahertz frei werden und sich somit die Möglichkeit zur Neuzuweisung von Frequenzen und zur Schaffung eines Frequenzbereiches, der als Allgemeingut auszuweisen ist, eröffnet,
Das Potenzial von Breitbandnetzen
1. betont die Möglichkeiten, die ein Binnenmarkt mit nahezu 500 Millionen Breitbandnutzern mit sich bringen würde, indem eine weltweit einzigartige kritische Masse von Nutzern geschaffen würde, was allen Regionen neue Möglichkeiten bieten, einen Zugewinn für jeden Nutzer bedeuten und Europa in die Lage versetzen würde, sich zu einer führenden wissensbasierten Gesellschaft zu entwickeln;
2. teilt die Einschätzung, dass der Ausbau von Breitbandnetzen, die eine zuverlässige Datenübertragung auf einer wettbewerbsfähigen Bandbreite bieten, für das Wachstum von Unternehmen, die gesellschaftliche Entwicklung und die Verbesserung der öffentlichen Dienste von wesentlicher Bedeutung ist;
3. betont, dass das Ausmaß der Breitbandentwicklung zwar nicht vorhergesehen oder geplant, aber durch ein kreatives und offenes Umfeld angeregt und unterstützt werden kann;
4. betont, dass ein umfassender Ausbau der Breitbandverbindungen den Binnenmarkt generell beleben würde, da sich für alle Regionen neue Möglichkeiten eröffnen und gleichzeitig jeder Nutzer Zugang zu wertvollen Dienstleistungen erhalten würden, wodurch Europa die Möglichkeit erhielte, sich zum weltweit führenden wissensbasierten Wirtschaftsraum zu entwickeln;
Vernetzung Europas
5. hebt hervor, dass die Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandverbindungen von wesentlicher Bedeutung für die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der Wissensgesellschaft ist; hebt ferner hervor, dass eine solche Versorgung ebenso ein maßgeblicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen ist und Breitbandverbindungen daher möglichst flächendeckend angeboten werden sollten;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Breitbandanschlüssen in jeder Schule, Universität und Bildungseinrichtung in der EU sowie die Einführung von Fernunterricht zu fördern, damit in Zukunft kein europäisches Kind und kein Teilnehmer an Bildungsprogrammen in Europa ohne Anschluss bleibt;
7. stellt fest, dass zur Überwindung der digitalen Kluft die grundlegenden Strukturen wie Computeranschlüsse in Haushalten und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden müssen;
8. regt an, dass die Mitgliedstaaten ihre Breitband-Infrastrukturen kartieren, um die Abdeckung durch Breitband-Dienste genauer angeben zu können;
Die Schlüsselrolle von Innovationen
9. ist der Ansicht, dass der Schlüssel zur Überwindung der Breitbandkluft in innovativen Technologien und in Technologien liegt, mit denen hochleistungsfähige Breitbandverbindungen aufgebaut werden können; verweist in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, dass durch die neuen Technologien benachteiligte Regionen viele Entwicklungsstufen überspringen können;
10. weist darauf hin, dass die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für ländliche, dünn besiedelte und schwer zugängliche Gebiete (Inseln, Bergregionen usw.) und die Lösung ihrer schwerwiegenden Probleme von innovativen neuen Verwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) abhängig ist;
11. betont, dass neue Technologien an sich eine weiterreichende und integrativere Wirkung erzielen und dadurch fortschrittlichere Dienste möglich machen; betont außerdem, dass mit der Verfügbarkeit von Breitbandverbindungen Regionen, insbesondere die am wenigsten entwickelten Regionen, Unternehmen leichter anziehen können, die Telearbeit erleichtert wird, neue medizinische Diagnose- und Betreuungsdienste angeboten werden und eine Verbesserung der Bildungsstandards und der öffentlichen Dienstleistungen erreicht wird;
12. ist der Auffassung, dass die neuen Technologien interessante und kostengünstigere Lösungen für abgelegene und schwer zugängliche Gebiete (Inseln, Bergregionen usw.) und den ländlichen Raum bieten, da es durch drahtlose Verbindungen sowie durch mobile und satellitengestützte Kommunikation möglich wird, einen Breitbandzugang in Gebieten einzurichten, die bislang nicht vom Festnetz abgedeckt sind; weist darauf hin, dass diese neuen Technologien bei der Vergabe von Funkfrequenzen berücksichtigt werden müssen;
13. betont, dass die Entwicklung innovativer Technologien auf allen Ebenen gefördert werden sollte und dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Marktzugang zu fördern und einen gerechten Wettbewerb auf dem Markt sicherzustellen;
14. hält es für wichtig, die Forschung sowie Partnerschaften zwischen Universitäten, Gebietskörperschaften und Unternehmen im Bereich der IKT zu fördern;
15. fordert die Kommission auf, die Breitbandtechnologie und insbesondere mobile Breitbandlösungen als wichtige Punkte in den Arbeitsprogrammen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7) zu berücksichtigen;
16. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich um bedeutende Synergien zwischen ihren eigenen sektorbezogenen Programmen, z. B. dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zu bemühen, einschließlich einer besseren Koordinierung mit internationalen Programmen und den für die Entwicklung der Breitbandverbindungen bereitgestellten Finanzmitteln aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums;
17. betont, dass die Breitbandverbindung in Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung der neuen Medien den einzigen technisch einwandfreien Zugang zu Medienangeboten wie Internet-Fernsehen oder Internet-Telefonie bietet und somit eine Abspaltung der Bevölkerung im ländlichen Raum von der Gesellschaft in städtischen Regionen, in denen Breitbandversorgung gewährleistet ist, verhindert;
18. weist darauf hin, dass einige Bürger lediglich über Breitbandzugänge mit geringer Geschwindigkeit und Kapazität verfügen; ist der Ansicht, dass diese Verbindungen kein Ersatz für neuere Hochgeschwindigkeitsverbindungen sein sollten; besteht darauf, dass kein geographisches Gebiet und keine soziale Gruppe bei den Investitionen in neue und schnellere Technologien unberücksichtigt bleiben darf, nur weil bereits ein Zugang mit geringerer Qualität besteht;
19. stellt fest, dass sich die neuen drahtlosen Plattformen hervorragend dazu eignen, den Breitbandzugang in ländlichen Gebieten sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Technologieneutralität bei der Frequenzzuweisung; erinnert daran, dass die Kommission eine aktivere Frequenzpolitik anstrebt und dieses Vorhaben vom Parlament in seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitikunterstützt wird(7);
20. fordert die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten auf, bei der Frequenzverwaltung enger zusammenzuarbeiten, um die Nutzung von Frequenzen durch eine Vielzahl von drahtlosen und mobilen Technologien (Kabel und Satellit) zu vereinfachen;
21. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichend Frequenzen für die Nutzung durch Breitbandtechnologien zur Verfügung zu stellen;
Die Auswirkungen des Inhalts
22. betont, dass die digitale Kompetenz eine unverzichtbare Grundlage für die Nutzung der Möglichkeiten der Breitbandtechnologie darstellt, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Verantwortung des öffentlichen Bildungswesens; betont, dass der Zugang zu IKT und die IKT-Fertigkeiten der europäischen Bürger verbessert werden müssen;
23. fordert verbraucherorientierte Maßnahmen im Bereich der Fortbildung sowie der technischen Ausrüstung in der Informationstechnologie; unterstützt finanzielle sowie steuerliche Anreize für diese Maßnahmen;
24. ist der Ansicht, dass Anwendungen in den Bereichen eHealth, eGovernment and eLearning eine wichtige Rolle dabei spielen können, die Nachfrage der Verbraucher nach Breitbandverbindungen zu erhöhen und somit die kritische Masse zu schaffen, die für den Erfolg großer Märkte in diesen Bereichen erforderlich ist;
25. ist der Ansicht, dass die Förderung von Breitbandanwendungen und -diensten durch öffentliche Stellen in Zusammenarbeit mit Unternehmen zu einer effizienten Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen beitragen und gleichzeitig Anreize für die Einrichtung von Breitbandzugängen schaffen kann, wodurch wiederum das Angebot bereichert werden könnte;
26. unterstreicht, dass die öffentlichen Stellen über den erforderlichen Handlungsspielraum verfügen, um die vorkommerzielle Auftragsvergabe zur Förderung der Bereitstellung innovativer Dienste über Breitbandnetze zu nutzen; stellt fest, dass die öffentlichen Stellen auch die Nachfrage vonseiten der Gemeinschaften und der Anbieter von Dienstleistungen koordinieren können, um die für neue Netzwerkinvestitionen erforderliche kritische Masse sicherzustellen; bestärkt die Kommission darin, diese Instrumente zu propagieren und deren Nutzung zu fördern;
27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Breitband-Internetlösungen und -technologien bei der EDV-Umstellung von Behörden, des Bildungswesens und der KMU (z.B. Anwendungsdienstleister und Enddienstleister) Vorrang einzuräumen;
28. stellt fest, dass die Einführung von „E-Services“ in Europa durch die Nutzung der Breitbandtechnologie zu einer weiteren Integration beitragen und sowohl die Kohäsion stärken als auch einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt im Elektronikbereich schaffen könnte; fordert, diesem Bereich bei der Verwendung von Mitteln aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Vorrang einzuräumen; betont zudem die Rolle, die solche Entwicklungsfonds in dieser Hinsicht bei der Unterstützung von Regionen spielen;
29. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die bei der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona 2003 vereinbarten Ziele hinsichtlich der Sicherstellung entsprechender Breitbanddienste für die europäischen Bürger zu erfüllen;
30. ist der Ansicht, dass es für die Menschen äußerst wichtig ist, dass ihnen ein möglichst umfassender Zugang zu hochwertigen Inhalten und Dienstleistungen gewährleistet wird, unabhängig davon, an welchem Ort sie die Technologie ihrer Wahl benutzen; betont die Notwendigkeit von Zugangsnetzen und Netzen, die unterschiedlichen Betreibern offenstehen;
31. fordert die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten auf, die Verfügbarkeit von Online-Inhalten, insbesondere durch Maßnahmen zum angemessenen Schutz dieser Inhalte im digitalen Umfeld, zu fördern;
Die Dynamik des Marktes
32. führt an, dass der schnelle Aufbau von Breitbandverbindungen für die Steigerung der europäischen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und die Entstehung neuer Kleinunternehmen, die eine führende Rolle in verschiedenen Bereichen (z. B. in der Gesundheitsfürsorge, dem verarbeitenden Sektor oder bei Finanzdienstleistungen) übernehmen könnten, von wesentlicher Bedeutung ist;
33. ist der Ansicht, dass private Investitionen eine Schlüsselrolle für den weiteren Ausbau der Breitbandverbindungen und deren flächendeckendes Angebot haben; unterstreicht, dass den privaten Investoren auch die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre Investitionen zu refinanzieren, wenn eine vom Wettbewerb geprägte dynamische Entwicklung weiterhin gefördert und bessere Dienstleistungen sowie mehr Innovationen und Auswahl für die Verbraucher geboten werden sollen;
34. betont, dass von der Industrie aufgestellte, offene und interoperable Standards auf technischer, rechtlicher und semantischer Ebene ausschlaggebend sind, um Größenvorteile zu ermöglichen, einen freien, nicht diskriminierenden Zugang zur Informationsgesellschaft sicherzustellen und den schnellen Einsatz von Technologien zu fördern;
35. fordert die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit der Industrie zusammenzuarbeiten und Lösungen für Probleme zu finden (wie z. B. Mikrozahlungen, Sicherheit und Vertrauen, Interoperabilität und Verwaltung digitaler Rechte), die die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Breitbandbereich behindern;
Ein viel versprechender und klarer Rahmen
36. betont, dass die Rolle der EU darin besteht, ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von Innovationen und die Einführung neuer Technologien zu schaffen, indem sie ein ordnungspolitisches Umfeld bietet, das den Wettbewerb sowie private Investitionen fördert, und die einschlägigen Fonds zur Erhöhung der Nachfrage nach Breibanddiensten und, soweit gerechtfertigt, zur Unterstützung der notwendigen Infrastruktur nutzt;
37.weist darauf hin, dass die Behörden bei der Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen eine wichtige Rolle spielen und sowohl Maßnahmen zur Nachfragesteigerung als auch Investitionen in feste Infrastrukturen in Betracht ziehen sollten; fordert einen klaren Rahmen für Infrastrukturinvestitionen, die nicht zu Marktverzerrungen führen und Privatunternehmen nicht übervorteilen dürfen; begrüßt, dass die Kommission die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Hinblick auf die Beteiligung öffentlicher Stellen an den Programmen zur Entwicklung der Breitbandverbindungen präzisiert hat;
38. betont, dass die Hauptaufgabe der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Förderung von Breitbandverbindungen darin besteht, ein Umfeld zu schaffen, in dem Rechtssicherheit herrscht, der Wettbewerb belebt wird und Investitionen gefördert werden; betont, dass zum Erreichen dieser Ziele der Rechtsrahmen der EU für die elektronische Kommunikation wirksam umgesetzt werden muss; bekräftigt, dass unbedingt wettbewerbsorientierte Marktbedingungen zu gewährleisten sind und alle Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste anwenden und umsetzen sowie effektive, unabhängige und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Regulierungsbehörden sicherstellen müssen;
Wettbewerbsregeln und Verbraucherschutz
39. unterstreicht die Schlüsselrolle, die der Markt bei der Ausweitung und Weiterentwicklung innovativer Dienstleistungen spielt; betont jedoch, dass die nationalen Regulierungsbehörden, Wettbewerbsbehörden und nationalen sowie lokalen Regierungsstellen unbedingt der Förderung eines stärkeren Wettbewerbs und von Investitionen auf den Breitbandmärkten, der Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung marktbeherrschender Positionen und Kartelle sowie dem Abbau von Hindernissen beim MarktzugangVorrang einräumen müssen, so dass der Markt in der Lage ist, Innovationen hervorzubringen;
40. nimmt zur Kenntnis, dass der europäische Markt für Breitband durch zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet ist; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die sektorspezifische Regulierung der IKT-Industrie von Anfang an als Übergangslösung zur Öffnung der Märkte angelegt war und mittelfristig der Übergang zur alleinigen Anwendung der allgemeinen Wettbewerbsregeln erfolgen muss;
41. betont, dass die bevorstehende Überprüfung des Rechtsrahmens darauf abzielen muss, freien Zugang und fairen Wettbewerb für alle Betreiber sicherzustellen,
42. ist der Auffassung, dass für eine beschleunigte Versorgung mit Breitband in ländlichen Regionen der freiwilligen gemeinsamen Nutzung von Netzen durch Infrastrukturbetreiber keine Beschränkungen auferlegt werden sollten; hebt hervor, dass solche Vereinbarungen zwischen Infrastrukturbetreibern ein wirksames Mittel für den Breitbandausbau in Regionen darstellen, in denen keine zur Übertragung von Breitbanddiensten geeignete Infrastruktur besteht und die künftige Nachfrage nicht den Betrieb mehrerer Netze erlauben würde;
43. betont, dass auf der Ebene der lokalen Gemeinschaften im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften Breitbandinfrastrukturen aufgebaut werden müssen und dabei dem gleichberechtigten Zugang Rechnung zu tragen ist;
44. betont, dass Wettbewerb und wirksame sowie angemessene Regeln für die Öffnung des Breitbandmarktes den größten Anreiz für den Ausbau der Breitbandverbindungen, d. h. für die Einführung, die Geschwindigkeit und die Vielfalt des Dienstleistungsangebots, bieten;
45. betont, dass einerseits technologische Neutralität erforderlich ist und andererseits eine Fragmentierung vermieden werden muss und darüber hinaus die technologischen Trends und die Bedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen sind, so dass die europäischen Regulierungsbehörden dazu bewegt werden, neue Lösungen anzubieten und gleichzeitig stabile Voraussetzungen zu schaffen;
46. betont, dass die funktionsbezogenen Entflechtung der Zugangsnetze auf dem Markt etablierter Unternehmen im Hinblick auf ihren Betrieb Vorteile mit sich bringen und eine gleiche und gerechte Behandlung aller Betreiber sicherstellen könnte;
47. fordert die Kommission auf, in ihrem kommenden Grünbuch über den Universaldienst die Bereitstellung von Internetanschlüssen in der gesamten EU zu angemessenen und erschwinglichen Tarifen für alle Bürger, einschließlich jener mit niedrigen Einkommen, sowie für ländliche und kostenintensive Gebiete zu untersuchen und zu prüfen, ob eine Änderung der bestehenden Universaldienstverpflichtungen erforderlich ist; erwartet zudem, dass sich das Grünbuch mit Verbraucherinteressen im Hinblick auf eine sichere und zuverlässige Breitbandnutzung auseinandersetzt;
Bedarfsgerechte öffentliche Förderung
48. betont, dass öffentliche Finanzmittel nur in den Fällen verwendet werden sollten, in denen die Schaffung einer Breitbandinfrastruktur für Privatunternehmen wirtschaftlich nicht tragfähig ist, und diese Mittel nicht dazu dienen sollten, neben einer bereits bestehenden Infrastruktur, die für Breitbanddienste verwendet werden kann, eine weitere aufzubauen;
49. betont, dass die öffentlichen Mittel der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft wettbewerbsneutral eingesetzt werden und zu wirtschaftlich nachhaltigen Investitionen beitragen sollten; betont, dass öffentliche Aufträge auf dem Wege offener, transparenter, vom Wettbewerb geprägter und nicht diskriminierender Ausschreibungen vergeben werden sollten;
50. betont, dass die öffentlich finanzierten Infrastrukturen zu gleichen Zugangsbedingungen bereitgestellt werden und keinen Dienstleistungsanbieter bevorzugen sollten;
51. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und insbesondere ihre Regionen und Gemeinden, zusätzlich zu den Marktkräften, Anreize für die Belebung des Breitbandmarktes in benachteiligten Regionen schaffen könnten; betont, dass die Strukturfonds und der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Rolle im Hinblick darauf spielen sollten, die Regionen bei der Stärkung der Nachfrageseite der Informationsgesellschaft zu unterstützen;
52. weist darauf hin, dass öffentlich finanzierte Investitionen in Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der EU-Wettbewerbsregeln möglich sein müssen;
53. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass allen Dienstleistungsanbietern ein gleichberechtigter Zugang zu Breitbandnetzen gewährt wird, die aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden; ist zudem der Auffassung, dass die nationalen Regulierungsbehörden befugt sein sollten, Anforderungen für die Offenlegung in den Vorschriften festzulegen und diese auch durchzusetzen, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen;
54. weist auf die Notwendigkeit hin, die regionale Entwicklung mit der europäischen Breitbandpolitik, einschließlich der Verwendung von Mitteln aus regionalen Fonds und des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, für die Entwicklung mobiler Breitbandlösungen oder die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zu verknüpfen;
55. fordert die Kommission auf, Leitlinien zur Nutzung der Strukturfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums weiterzuentwickeln und zu überprüfen, um den Ausbau und die Nutzung von Breitbandverbindungen zu fördern; fordert die Kommission insbesondere auf, präzise Leitlinien vorzulegen, die die Nutzung der Strukturfonds für den Ausbau der Breitbanddienste auch in den Bereichen vorsehen, in denen solche Dienste zum Teil bereits bestehen;
56. fordert die Kommission auf, für die für Breitbandprojekte gewährte finanzielle Unterstützung Leitlinien vorzugeben und bewährte Verfahren bei der Einhaltung der Regeln für staatliche Beihilfen zu verbreiten;
57. fordert die Kommission auf, die Verwendung von EU-Mitteln auch für die Erneuerung oder die Ersetzung von Breitbandnetzen zu ermöglichen, die nicht über Verbindungen mit hinreichender funktionaler Leistungsfähigkeit verfügen;
58. fordert die Kommission auf, entsprechende Informationen und Statistiken vorzulegen, die Auswirkung der Beihilfen aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes auf die geförderten Regionen zu bewerten und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen der EU zu fördern;
59. fordert die Kommission auf, eingehend zu prüfen, ob der Rechtsrahmen vollständig umgesetzt wurde und ob die Regeln über staatliche Beihilfen regelmäßig Anwendung finden, wenn Investitionen im Breitbandbereich aus den Strukturfonds oder dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden sollen; fordert die Kommission zudem auf, sicherzustellen, dass dieEU-Mittel verwendet werden, um den Verbreitungsgrad von IKT innerhalb der EU unter Berücksichtigung der effizientesten Lösungen zu verbessern, ohnebestimmte Marktteilnehmer oder Technologien zu bevorzugen;stellt zudem fest, dass eine solche Verwendung von EU-Mitteln nur in unterversorgten Gebieten und in Fällen, in denen offensichtlich keine andere Investitionsquelle für die Schaffung einer Breitbandinfrastruktur existiert, zulässig sein sollte;betont, dass alle Entscheidungen transparent sein sollten und auf nationalen sowie europäischen Internetseiten veröffentlicht werden müssen, die mit den Wettbewerbsbehörden vernetzt sind;
60.ist der Auffassung, dass eine öffentliche Intervention in Form von Krediten und Zuschüssen, die häufig durch öffentlich-private Partnerschaften bereitgestellt werden, in unterversorgten Gebieten ausgebaut werden sollte;
61. ist zudem der Auffassung, dass die öffentliche Förderung für Breitbandinfrastrukturen den Grundsatz der Technologieneutralität befolgen muss, also weder von vornherein eine bestimmte Technologie bevorzugen, noch die technologische Auswahl der Regionen einschränken darf, aber gleichzeitig eine Fragmentierung der technischen Infrastruktur verhindern, die Entwicklungstrends und die künftigen Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigen und den Aufbau leistungsfähigerer Breitbandverbindungen unterstützen sollte;
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62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung im Breitband- und Internetsektor kann nur eines mit absoluter Sicherheit festgehalten werden, nämlich dass wir nicht wissen, wie er sich im Verlauf der nächsten zehn Jahren entwickeln wird. Wir wissen lediglich, dass er sich mindestens ebenso stark weiterentwickeln wird wie im vergangenen Jahrzehnt. Niemand hätte vor zehn Jahren die rasante Entwicklung des Internet und der Breitbandtechnologie vorhersehen können, deren Zeugen wir nun geworden sind. Ebenso wenig war das Ausmaß der Entwicklung abzusehen, die Volkswirtschaften und globale Märkte verändert, traditionelle Hierarchien gekippt und das Individuum in den Mittelpunkt gerückt hat, sei es im Hinblick auf Wissen, Informationen, Medien und Wissenschaft oder hinsichtlich der Kommunikation, des Handels und der Märkte. Die heutige Welt unterscheidet sich erheblich von der gestrigen.
Die Medien und sämtliche Informationen stehen in einem Umfeld, in dem keine realen Grenzen bestehen und Wissen und Meinungen nicht aufgehalten oder kontrolliert werden können. Wissen, Fakten, Produkte und Dienstleistungen sind unabhängig von der Entfernung verfügbar, wodurch die physische Dimension und noch viel mehr die Verkehrsverbindungen in den Hintergrund treten. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien haben ihre eigenen Dienste, Produkte und Märkte geschaffen und gleichzeitig die traditionellen Märkte in eine weltweite Plattform umgewandelt, auf der verschiedene Dienste zusammenlaufen. Die Staaten, die eine führende Position bei dieser Entwicklung eingenommen haben, konnten ihre Produktivität erheblich steigern, und gleichzeitig waren ihre Bürger in der Lage, ihre Meinungen, ihre Forderungen und ihren Einfluss in einer Art und Weise geltend zu machen, die ihnen in dieser neuen Ära des Wissens und der Information einen weltweiten Vorteil verschafft.
Für Europa wird es auf dem Weg zum weltweit wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum von wesentlicher Bedeutung sein, eine führende Rolle bei dieser Entwicklung einzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Talente, die Ansprüche, der Intellekt, das Wissen, die Erfahrung, Kreativität, Fantasie und die Visionen jedes einzelnen Bürgers einfließen.
Europa kann nur eine führende Position einnehmen und beibehalten, wenn es Kreativität, Wettbewerb und neue Ideen in diesen Bereichen zulässt. Zudem gehen die Entwicklung und der Aufbau von Breitbandverbindungen offensichtlich erheblich langsamer vor sich, wenn weniger Wettbewerb herrscht und bereits auf dem Markt etablierte Unternehmen über das Tempo der Entwicklung von Diensten entscheiden.
Die im Anhang angeführten Daten und Tabellen geben nützliche Hinweise darauf, welche Faktoren tatsächlich bei der Verbreitung der Breitbandverbindungen ausschlaggebend sind. Die Statistiken der OECD zeigen, dass der Verbreitungsgrad von Breitbandzugängen nicht in direktem Zusammenhang mit der Bevölkerungsdichte oder der Wirtschaftsentwicklung steht. Dies bestätigt die These, dass Entfernung und Einkommen nicht die einzigen ausschlaggebenden Faktoren für den Verbreitungsgrad sind und Wettbewerb und Innovation eine bedeutende Rolle spielen. Dieser enge Zusammenhang zwischen Wettbewerb und Verbreitungsgrad wird auch in der von der Kommission erstellten Graphik deutlich, in der der Wettbewerb im Infrastrukturbereich und der Verbreitungsgrad dargestellt werden. Je größer das Angebot an alternativen Zugangsmöglichkeiten (Kabel, entbündelte Teilnehmeranschlüsse, Glasfaserverbindungen) ist, desto höher ist der Verbreitungsgrad (Dänemark und Finnland stellen hierbei eine Ausnahme dar). Dieser Trend zeichnet sich auch deutlich in der vom ECTA (dem Verband für neue Telekommunikationsanbieter) erstellten Rangliste im Hinblick die Umsetzung des Rechtsrahmen ab: Staaten, die den Rechtsrahmen im Bereich der Breitbandverbindungen bereits in größerem Maße umgesetzt haben, verfügen im Allgemeinen über einen höheren Verbreitungsgrad.
Daher muss eine europäische Breitbandpolitik die Wettbewerbs- und Innovationsmöglichkeiten unterstützen und ausbauen, so dass es für jeden europäischen Bürger zur Normalität gehören wird, über einen Internetanschluss zu verfügen und die Möglichkeit zu haben, zwischen Diensten und Produkten zu wählen.
Es ist nicht Aufgabe der Union, den Ausbau der Breitbandverbindungen zu finanzieren. Dies ist die Aufgabe des Marktes. Das Tempo der vom Markt bestimmten Entwicklung ist bereits heute sehr hoch (siehe Angaben im Anhang). Die Maßnahmen der Union und ihre Beihilfen dürfen nicht zu Marktverzerrungen führen oder bereits auf dem Markt etablierte Unternehmen oder spezielle Technologien schützen oder bevorzugen. Die Union muss im Gegenteil ein kreatives und innovatives Umfeld bieten, das einen Eckpfeiler für die Entwicklung von Technologien darstellt, die sich in der Zukunft auf eine zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbare Art und Weise entwickeln werden und denen der Weg geebnet werden muss.
Die Union muss nicht nur erkennen, dass zur Erhöhung der Abdeckung in unterversorgten Gebieten öffentliche Interventionen notwendig sind, sondern sie sollte überdies auf die Einhaltung von Regelungsgrundsätze und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen achten. Öffentliche Interventionen können private Investitionen ergänzen, sollten jedoch nie Initiativen des privaten Sektors zuvorkommen und somit den Wettbewerb verzerren. Die Kommission zeigt in ihren 2003 veröffentlichten Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation auf, wie ein Mittelweg zwischen öffentlichen Beihilfen, regionaler Entwicklung und den Anforderungen des Wettbewerbs gefunden werden kann.
Die Maßnahmen der Europäischen Union müssen eine Beschleunigung der Innovationen in diesem Bereich unterstützen, wodurch Europa weltweit zum dynamischsten Markt werden könnte. Bei einer Finanzierung vonseiten der Europäischen Union ist zu berücksichtigen, dass auf dem Markt gleiche Voraussetzungen für alle herrschen sollen, dass der Markt also Neueinsteigern und allen Marktteilnehmern als effizientester Weg zum Erfolg offensteht. Es darf nicht Ziel der Union sein, die Aufgaben zu übernehmen, die der Markt erfüllen kann, sondern sie muss zu den Investitionen, die anderweitig nicht zustande kommen würden, und zu den Innovationen beitragen, die Europa eine führende Rolle sichern.
Es liegt im gemeinsamen Interesse Europas, dass jeder Bürger über einen Breitbandanschluss verfügt. Der Wert, den das Netz für jeden seiner Nutzer hat, hängt von der Zahl der angeschlossenen Personen ab. Dies bestimmt den Umfang an Dienstleistungen, Wissen und Alternativen, die angeboten werden können. Wenn jeder Bürger in der EU über einen Breitbandzugang verfügt, wird sich der Binnenmarkt durch unmittelbare Kommunikation, grenzübergreifende Integration und Möglichkeiten für jeden Einzelnen unabhängig vom Wohnort auszeichnen.
Der Binnenmarkt in Verbindung mit einer für alle Bürger zugänglichen Breitbandtechnologie stellt eine Basis von 500 Millionen Menschen dar, die Zugang zu eLearning, eHealth, eGovernance und eTrade haben und diesen Dienste nutzen. Durch Konvergenz und Vermittlung von Diensten und Wissen kann Europa das Ziel, zum weltweit führenden wissensbasierten Wirtschaftsraum zu werden, erreichen. Diese Möglichkeit darf nicht durch Beihilfen und Maßnahmen zunichte gemacht werden, die überalterte Strukturen statt Innovation, Fortschritt und Entwicklung unterstützen.
ANHANG
Source: Eurostat
Source: ECTA
Rankings of countries according to Telecom legal framework (source ECTA)
AT
BE
CZ
DK
FI
FR
DE
EL
HU
IE
IT
NL
PL
PT
ES
SE
UK
A. Institutional Framework
A1
Implementation of NRF
6
16
10
1
6
10
16
10
2
2
6
10
10
10
6
2
2
A2
Speed of Process
1
7
7
11
1
7
11
15
4
1
15
11
17
11
4
4
7
A3
Transparency & Consultation
13
13
8
6
1
8
17
13
13
1
1
1
1
11
11
6
8
A4
Enforcement
16
16
12
6
12
6
12
1
4
12
6
10
11
1
1
6
4
A5
Scale of Resources
1
17
12
10
12
1
12
1
12
10
1
1
12
1
1
1
1
A6
Effectiveness of Appeal Procedure
11
15
3
6
11
1
16
11
3
10
7
11
7
3
9
17
1
A7
Independence
14
13
1
1
17
6
14
11
4
6
9
1
14
9
4
12
6
A8
Efficiency of NRA as Dispute Settlement Body
13
16
4
2
8
4
2
8
1
8
13
4
16
13
4
8
8
B. GENERAL MARKET ACCESS CONDITIONS
B1
General Access & Policy Procedures
7
2
9
2
2
9
9
9
9
7
2
2
17
15
15
9
1
B2
Accounting Separation
11
11
5
5
11
5
17
11
10
1
3
3
11
5
5
11
1
B3
Non-discrimination & Margin Squeeze
5
5
16
10
11
1
16
5
14
5
2
4
11
14
5
11
2
B4
Rights of Way & Facilities Sharing
13
9
5
3
3
5
1
16
9
5
13
1
11
13
17
5
11
B5
Numbering
14
8
15
1
1
12
6
12
8
11
8
1
17
15
4
6
4
B6
Frequencies
1
1
1
14
16
7
10
10
7
1
7
14
10
16
10
1
1
C. EFFECTIVENESS OF IMPLEMENTATION
C1
Narrowband Voice
7
7
17
4
16
11
5
13
14
7
11
2
15
6
7
2
1
C2
Mobile Services
8
13
6
3
2
6
15
13
9
17
9
15
4
9
9
1
4
C3
Business Services
5
10
15
5
10
3
7
15
7
10
7
2
15
3
10
10
1
C4
Broadband
7
6
15
3
12
1
12
17
10
14
3
3
16
7
7
10
2
Overall
11
14
13
2
11
3
15
16
8
9
6
4
17
10
7
5
1
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (26.3.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. teilt die Einschätzung, dass der Ausbau von Breitbandnetzen, die eine zuverlässige Datenübertragung auf einer wettbewerbsfähigen Bandbreite bieten, für das Wachstum von Unternehmen, die gesellschaftliche Entwicklung und die Verbesserung der öffentlichen Dienste von wesentlicher Bedeutung ist;
2. fordert die Kommission auf, in ihrem kommenden Grünbuch die Bereitstellung von Internetanschlüssen in der gesamten EU für alle Bürger, einschließlich jener mit niedrigen Einkommen, sowie für ländliche und kostenintensive Gebiete zu untersuchen und zu prüfen, ob eine Änderung der bestehenden Universaldienstverpflichtungen erforderlich ist; erwartet zudem, dass sich das Grünbuch mit Verbraucherinteressen im Hinblick auf eine sichere und zuverlässige Breitbandnutzung auseinandersetzt;
3. unterstreicht, dass insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten aktualisierte und umfassende Statistiken ausgearbeitet werden müssen, so dass zukünftige Berichte verstärkt auf deren Probleme eingehen können;
4. stellt fest, dass sich die neuen drahtlosen Plattformen hervorragend dazu eignen, den Breitbandzugang in ländlichen Gebieten sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Technologieneutralität bei der Frequenzzuweisung; erinnert daran, dass die Kommission eine aktivere Frequenzpolitik anstrebt(1) und dieses Vorhaben vom Parlament in seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitikunterstützt wird(2);
5. bekräftigt, dass unbedingt wettbewerbsorientierte Marktbedingungen zu gewährleisten sind und alle Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste anwenden und umsetzen sowie effektive, unabhängige und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Regulierungsbehörden sicherstellen müssen;
6. stellt fest, dass gemäß den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts für den Zeitraum 2007–2013 vorrangig dafür gesorgt werden soll, dass IKT-Infrastrukturen in den Fällen zur Verfügung gestellt werden, in denen der Markt diese nicht in ausreichendem Maße bieten kann, um die Nachfrage nach Leistungen zu tragbaren Kosten zu befriedigen;
7. nimmt jedoch zur Kenntnis, dass Gemeinden im ländlichen Raum häufig mit der Schwierigkeit konfrontiert sind, dass sich in Ermangelung einer hinreichenden Zahl von Nachfragern keine privaten Anbieter eines Breitband-Internetzugangs finden; betont, dass in solchen Fällen eine technologie- und anbieterneutrale öffentliche Intervention gerechtfertigt sein kann, um zu verhindern, dass unterversorgte Gemeinden ökonomisch ins Hintertreffen geraten;
8. weist darauf hin, dass die Behörden bei der Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen eine wichtige Rolle spielen und sowohl Maßnahmen zur Nachfragesteigerung als auch Investitionen in feste Infrastrukturen in Betracht ziehen sollten; fordert einen klaren Rahmen für Infrastrukturinvestitionen, die nicht zu Marktverzerrungen führen und Privatunternehmen nicht übervorteilen dürfen; begrüßt, dass die Kommission die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Hinblick auf die Beteiligung öffentlicher Stellen an den Programmen zur Entwicklung der Breitbandverbindungen präzisiert hat;
9. stellt fest, dass zur Überwindung der digitalen Kluft die grundlegenden Strukturen wie Computeranschlüsse in Haushalten und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden müssen; fordert, dass öffentliche Multimediaräume finanziert werden, wo die Bürger an Workshops teilnehmen können und freien Zugang zu allen Materialien haben;
10. unterstreicht, dass die öffentlichen Stellen über den erforderlichen Handlungsspielraum verfügen, um die vorkommerzielle Auftragsvergabe zur Förderung der Bereitstellung innovativer Dienste über Breitbandnetze zu nutzen; stellt fest, dass die öffentlichen Stellen auch die Nachfrage vonseiten der Gemeinschaften und der Anbieter von Dienstleistungen koordinieren können, um die für neue Netzwerkinvestitionen erforderliche kritische Masse sicherzustellen; bestärkt die Kommission darin, diese Instrumente zu propagieren und deren Nutzung zu fördern;
11. weist darauf hin, dass zur Beschleunigung des Ausbaus der Breitbandnetze in ländlichen Gebieten die freiwillige gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch mehrere Netzbetreiber nicht ungerechtfertigt eingeschränkt werden darf; betont, dass solche Übereinkünfte zwischen Betreibern in Gebieten, in denen es keine Infrastrukturen für die Bereitstellung von Breitbanddiensten gibt und in denen keine ausreichende Nachfrage zur Unterstützung multipler Netze besteht, ein wirksames Instrument sein können;
12. regt an, dass die Mitgliedstaaten ihre Breitband-Infrastrukturen kartieren, um die Abdeckung durch Breitband-Dienste genauer angeben zu können;
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung
Malcolm Harbour 19.12.2006
Prüfung im Ausschuss
25.1.2007
28.2.2007
22.3.2007
Datum der Annahme
22.3.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
37
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Nedzhmi Ali, Adam Bielan, Georgi Bliznashki, Godfrey Bloom, Charlotte Cederschiöld, Corina Creţu, Mia De Vits, Rosa Díez González, Martin Dimitrov, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Anna Hedh, Pierre Jonckheer, Alexander Lambsdorff, Arlene McCarthy, Toine Manders, Bill Newton Dunn, Zita Pleštinská, Karin Riis-Jørgensen, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Alexander Stubb, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler,
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Simon Coveney, Jean-Claude Fruteau, Othmar Karas, Manuel Medina Ortega, Joseph Muscat, Gary Titley, Søren Bo Søndergaard.
Vgl. KOM(2005)0400 „Ein marktorientierter Ansatz für die Frequenzverwaltung in der Europäischen Union“ und KOM(2005)0411 „Eine zukunftsgerichtete Frequenzpolitik in der Europäischen Union:Zweiter Jahresbericht“.
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Lissabon-Strategie unter anderem darauf abzielt, dass alle Bevölkerungsgruppen von den Vorteilen der Informationsgesellschaft profitieren, auch Menschen, die aufgrund von Bildung, Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sozialer Herkunft oder Behinderung benachteiligt sind, sowie die Einwohner der am stärksten benachteiligten und der abgelegenen Gebiete,
B. in der Erwägung, dass gemäß den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts für den Zeitraum 2007-2013 vorrangig dafür gesorgt werden soll, dass IKT-Infrastrukturen in den Fällen zur Verfügung gestellt werden, in denen der Markt diese nicht in ausreichendem Maße bieten kann, um die Nachfrage nach Leistungen zu tragbaren Kosten zu befriedigen, vor allem in abgelegenen und ländlichen Gebieten sowie in den neuen Mitgliedstaaten;
1. unterstützt die Absicht der Kommission, die digitale Kluft zwischen Stadt und Land zu verringern, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der lokalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung des Breitbandes, da ihnen einen Schlüsselrolle in den Bürgerbeziehungen zukommt;
2. fordert, dass die Breitbandverbindung allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union bis zum Ende der gegenwärtigen Förderperiode im Jahr 2013 als Universaldienst, ähnlich dem telefonischen Festnetzanschluss, zur Verfügung gestellt wird;
3. betont die Gemeinwohlverpflichtung, die in den IKT-Infrastrukturen und Dienstleistungen besteht, und die Notwendigkeit, die Ausgrenzung bestimmter Personengruppen aus dem Kreis derer, denen Informationen durch die IKT zugänglich sind, zu bekämpfen, woraus sich die Pflicht für die öffentlichen Organe ergibt, allen Bürgern Zugang zu IKT zu verschaffen, sodass deren Nutzen allen Bevölkerungsgruppen zugute kommt;
4. betont, dass die Breitbandverbindung in Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung der neuen Medien den einzigen technisch einwandfreien Zugang zu Medienangeboten wie Internet-Fernsehen oder Internet-Telefonie bietet und somit eine Abspaltung der Bevölkerung im ländlichen Raum von der Gesellschaft in städtischen Regionen, in denen Breitbandversorgung gewährleistet ist, verhindert;
5. betont, dass die IKT für die Verbesserung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen (Neustrukturierung der Produktionsmethoden, Unternehmensgründungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen wie eGovernment, eHealth, eLearning, eCulture und eBusiness) eine wichtige Rolle spielen;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Breitband-Internetlösungen und -technologien bei der EDV-Umstellung von Behörden, des Bildungswesens und der KMU (z.B. Anwendungsdienstleister und Enddienstleister) Vorrang einzuräumen;
7. ist der Ansicht, dass unverzüglich die Realisierung einer sehr hohen Übertragungsrate geplant werden muss, auch in den Gebieten, in denen der Übergang von einer niedrigen zu einer hohen Übertragungsrate noch nicht abgeschlossen ist, um den Zugang zu diesen neuen elektronischen Diensten und zu den jüngsten innovativen IKT-Anwendungen zu ermöglichen;
8. weist darauf hin, dass die IKT in den Gebieten in Randlage, in den ländlichen Gebieten, Inselgebieten und in den Gebieten in äußerster Randlage von noch größerem Nutzen sind, da sie gewährleisten, dass Distanzen kein Hindernis mehr sind und damit den Beziehungen zwischen Nutzern/Dienstleistern, Kunden/Lieferanten und Bürgern/Behörden förderlich sind und zudem die Kosten und die vorgesehenen Fristen bei der Dienstleistung reduziert werden können;
9. unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Behörden beim Ausbau der IKT in den ländlichen Gebieten, den Gebieten in äußerster Randlage, den Gebieten mit natürlichen Benachteiligungen und den schwach besiedelten Gebieten, in denen die Märkte für private Unternehmen als unrentabel gelten, eine wichtige Rolle spielen müssen, ist jedoch der Ansicht, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sich an ihrer Seite engagieren müssen;
10. fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, sektoralen und regionalen Programmen zum Ausbau von ITC-Infrastrukturen mehr Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere in den bisher vernachlässigten Gebieten;
11. hält die Kommission dazu an, genau zu überwachen, ob der ordnungspolitische Rahmen umfassend umgesetzt wird, ob Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften bei diesen Investitionen bestehen und inwieweit die Regeln über staatliche Beihilfen Anwendung finden, wenn Investitionen in Breitbandverbindungen aus den Strukturfonds oder dem Fonds für ländliche Entwicklung gefördert werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass keine bereits auf dem Markt etablierten Unternehmen oder Monopole mit gemeinschaftlichen Mitteln unterstützt werden und dass sich die Zuteilung der Mittel aus den Strukturfonds und dem Fonds für ländliche Entwicklung durch diese Überprüfungen nicht verzögert;
12. fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, eine Untersuchung der bestehenden Netzkapazitäten und des regionalen Bedarfs an Höchstgeschwindigkeitsverbindungen durchzuführen, um die Defizite im öffentlichen und im Privatsektor festzustellen, und zu ermitteln, ob es Synergien zwischen regionalen Industriezentren gibt und wie die Technologien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit neuer Investitionen optimal und im Hinblick auf hochwertige Qualität koordiniert werden können;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausschreibungen über Breitbanddienste bzw. Funkfrequenzen so durchzuführen, dass eine schnellstmögliche Versorgung auch des ländlichen Raums und peripherer Regionen gewährleistet ist; fordert dabei realistische Beteiligungschancen für mittelständische Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen;
14. fordert den Aufbau neuer Glasfasernetze und den Kauf von Nutzungsrechten an Glasfaser-Kabelkapazitäten im Rahmen von IRU-Verträgen, was zu den zulässigen Kosten zählen sollte;
15. hält es aufgrund der geographischen Besonderheiten und des Rückstands mancher Regionen der Mitgliedstaaten für angebracht, direkt in die neuesten technologischen Innovationen zu investieren, wie in etwa drahtlose Übertragung, Satellitenübertragung, Trägerfrequenzanlagen und Funkübertragung;
16. empfiehlt, das HD-Fernsehen (hohe Auflösung) nicht getrennt von der Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung voranzutreiben, und ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die durch den Übergang zum digitalen Fernsehen frei gewordenen Frequenzen dazu genutzt werden könnten, um in den am schlechtesten abgedeckten Gebieten, wo die Verwendung von Glasfaserkabeln schwierig und kostenaufwendig ist, die notwendigen Übertragungsraten zu bieten;
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, teletechnische Leitungen während der Durchführung von Infrastrukturinvestitionen in Leitungen und Netzen, wie Straßen, Ableitungssysteme, Wasserversorgung, Heizung und Energieversorgung, zwingend vorzuschreiben, so dass Glasfaserkabeln entweder sofort oder später verlegt werden; fordert die strenge Beachtung dieser Auflage in Verbindung mit EU-finanzierten Projekten zum Aufbau und zur Modernisierung von Infrastrukturen;
18. verweist auf den möglichen Konflikt zwischen einer wirksamen Unterstützung des kostenlosen Internetzugangs durch die Schaffung gebührenfreier Netze mit Strukturfondsmitteln und dem Subventionsrecht; fordert die Beteiligten auf, eine strukturelle Lösung für dieses Problem zu finden;
19. fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, den Bürgern die Möglichkeit zu bieten, den Umgang mit den Informationstechnologien in allgemein verfügbaren und kostenlosen Ausbildungsmaßnahmen zu lernen; betont, dass die IKT-Fertigkeiten der europäischen Bürger verbessert werden müssen;
20. fordert, dass den am stärksten benachteiligten Bürgern und den Personen, die die größten Schwierigkeiten mit den IKT haben, wie etwa älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, auch individuell IKT-Kenntnisse vermittelt werden, damit die Informationsgesellschaft eine wirklich integrative Gesellschaft wird;
21. betont, dass die IKT in den Regionen mit einer überalterten Bevölkerung besonders nützlich sind, damit die Menschen sich selbständig zuhause erhalten können;
22. betont, dass ein Austausch der bewährten Verfahren zur Förderung der Informationsgesellschaft sinnvoll wäre, ebeinso wie Modellversuche zur Finanzierung aus verschiedenen Quellen sowie die Nutzung von PPP-Einrichtungen, um Initiativen im Bereich der Informationsgesellschaft zu fördern, insbesondere in ländlichen Gebieten und außerhalb der städtischen Ballungszentren;
23. hält es für wichtig, die Forschung sowie Partnerschaften zwischen Universitäten, Gebietskörperschaften und Unternehmen im Bereich der IKT zu fördern.
Verfasser(-in) der Stellungnahme Datum der Benennung
Bernadette Bourzai 1.2.2007
Prüfung im Ausschuss
26.2.2007
Datum der Annahme
20.3.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
40
0
1
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Tiberiu Bărbuleţiu, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Antonio De Blasio, Vasile Dîncu, Gerardo Galeote, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miguel Angel Martínez Martínez, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Stefan Sofianski, Grażyna Staniszewska, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák und Vladimír Železný.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)
Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Věra Flasarová, Ljudmila Novak, Mirosław Mariusz Piotrowski, Zita Pleštinská, Toomas Savi, Richard Seeber, László Surján und Károly Ferenc Szabó.
STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (11.4.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass eine effiziente Entwicklung von Breitbanddiensten ein wesentlicher Faktor für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung einer Wissens- und Informationsgesellschaft in Europa ist, und in der Erwägung, dass diese Dienste für alle leicht zugänglich sein müssen,
B. in der Erwägung, dass Breitbanddienste zwar in ganz Europa eine rasche Entwicklung durchmachen, der Zugang zu Breitbandnetzen in weiter abgelegenen und ländlichen Gebieten aber immer noch in nicht hinnehmbarem Maße eingeschränkt ist,
C. in der Erwägung, dass die Installation von Breitbandnetzen in abgelegenen und ländlichen Gebieten für private Betreiber aufgrund der hohen Kosten und geringen Gewinne unrentabel ist und es daher sinnvoll erscheint, öffentliche Mittel zur Unterstützung von Breitbandinitiativen in diesen Gebieten einzusetzen,
1. ist der Ansicht, dass privatwirtschaftliche Initiativen im Hinblick auf die Entwicklung von Breitbanddiensten eine herausragende Rolle spielen und dass eine öffentliche Förderung, auch aus den gemeinschaftlichen Strukturfonds, nur dann infrage kommen sollte, wenn keine privaten Mittel verfügbar sind;
2. betont, dass die Entwicklung innovativer Technologien auf allen Ebenen gefördert werden sollte und dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Marktzugang zu fördern und einen gerechten Wettbewerb auf dem Markt sicherzustellen;
3. betont, dass die Verfügbarkeit von Breitbanddiensten für alle nur gewährleistet werden kann, wenn Netze errichtet werden, wo sie derzeit noch nicht bestehen, wenn sie für alle leicht zugänglich gestaltet werden und wenn die technischen Lösungen zukunftsfähig sind;
4. fordert die Kommission eindringlich auf, präzisere Leitlinien vorzulegen, die auch die Fälle abdecken, dass Breitbanddienste mit Unterstützung aus den Strukturfonds realisiert werden bzw. dass solche Dienste zum Teil bereits bestehen;
5. fordert die Kommission auf, zu überwachen, wie sich die Finanzierung aus den Strukturfonds auf die Realisierung der Breitbanddienste in den unterstützten Gebieten auswirkt, und bessere Statistiken darüber vorzulegen; fordert daher alle Mitgliedstaaten sowie deren regionale und lokale Behörden auf, eine vollständige Kartierung der Infrastrukturen sowie sämtliche Daten, die für die Kommission hilfreich sind, vorzulegen.
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung
Aloyzas Sakalas 24.10.2006
Prüfung im Ausschuss
27.2.2007
20.3.2007
11.4.2007
Datum der Annahme
11.4.2006
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
23
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Carlo Casini, Marek Aleksander Czarnecki, Bert Doorn, Cristian Dumitrescu, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Katalin Lévai, Antonio López-Istúriz White, Hans-Peter Mayer, Manuel Medina Ortega, Hartmut Nassauer, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Gary Titley, Jaroslav Zvěřina, Tadeusz Zwiefka
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Adeline Hazan, Kurt Lechner, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Michel Rocard, József Szájer, Jacques Toubon
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum
EMPL
29.11.2006
IMCO
29.11.2006
REGI
15.2.2007
CULT
29.11.2006
JURI
29.11.2006
Nicht abgegebene Stellungnahme Datum des Beschlusses
EMPL
5.4.2006
CULT
9.10.2006
Berichterstatter
Datum der Benennung
Gunnar Hökmark
12.9.2006
Prüfung im Ausschuss
30.1.2007
26.2.2007
11.4.2007
Datum der Annahme
3.5.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung
+
-
0
43
0
2
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Šarūnas Birutis, Renato Brunetta, Philippe Busquin, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Silvia Ciornei, Lena Ek, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Romana Jordan Cizelj, Romano Maria La Russa, Pia Elda Locatelli, Eugenijus Maldeikis, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Pilar Ayuso, Etelka Barsi-Pataky, Ivo Belet, Dorette Corbey, Philip Dimitrov Dimitrov, Robert Goebbels, Gunnar Hökmark, Erika Mann, Ana Mato Adrover, John Purvis, Hannes Swoboda, Silvia-Adriana Ţicău