– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellt wurde(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der von der Kommission am 14. März 2008 vorgelegt wurde (KOM(2008)0150),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2008, der vom Rat am 14. Mai 2008 aufgestellt wurde (9190/2008 – C6-0192/2008),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0188/2008),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan 2008 folgende Komponenten umfasst:
– Einstellung in den Haushalt 2008 der Verpflichtungsermächtigungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Fischereifonds (EFF), die wegen Verzögerungen bei der Programmumsetzung im ersten Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 nicht verwendet werden konnten. Dies führt zu einer Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 378 Mio. EUR für Teilrubrik 1b „Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung“ und um 393,6 Mio. EUR für Rubrik 2 „Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen“,
– Änderungen im Stellenplan der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) nach der Schaffung eines „Pädiatrieausschusses“.
– Änderungen im Stellenplan der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), um die Schaffung eines europäischen Datenzentrums für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (European Long Range Identification and Tracking of Ships, LRIT) zu berücksichtigen,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2008 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen formell in den Haushaltsplan 2008 aufzunehmen,
1. nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2008;
2. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2008 ohne Änderungen;
3. erinnert daran, dass es einen Teil der Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit den Strukturfonds und der Entwicklung des ländlichen Raums in die Reserve des Haushaltsplans 2008 eingesetzt hat, um die Genehmigung der operativen Programm zu beschleunigen;
4. nimmt zur Kenntnis, dass entsprechend den Verordnungen über die operativen Programme für territoriale Zusammenarbeit diese von der Kommission während eines Sechsmonatszeitraums behandelt werden sollen;
5. stellt fest, dass sich der Minderverbrauch an Mitteln im Jahr 2007 in der Teilrubrik 1b und und der Rubrik 2 auf 3 525 Millionen Euro belief, von denen 1 491 Millionen Euro auf das Jahr 2008 übertragen wurden und 2 034 Millionen Euro gemäß Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung auf spätere Jahre übertragen werden sollten;
6. stellt mit Genugtuung fest, dass alle operativen Programme des Europäischen Sozialfonds genehmigt wurden;
7. stellt fest, dass einige operative Programme des EFRE von der Kommission nicht bearbeitet wurden;
8. zeigt sich besorgt über die Verzögerungen bei der Genehmigung der operativen Programme im Bereich der ländlichen Entwicklung, der eine der politischen Prioritäten des Parlaments ist;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Vereinbarung geändert durch Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).
BEGRÜNDUNG
I. Einleitung
Gemäß Artikel 37 der Haushaltsordnung(1) kann die Kommission unter „unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen. Gemäß Artikel 26 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung(2) werden den Vorentwürfen von Berichtigungshaushaltsplänen Begründungen sowie die im Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans des vorhergehenden und des laufenden Haushaltsjahres beigegeben, um den erwarteten Minderverbrauch an Mitteln am Ende des Jahres zu verringern.
Laut Begründung der Kommission umfasst der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2008 folgende Elemente:
– Einstellung in den Haushalt 2008 der Verpflichtungsermächtigungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Fischereifonds (EFF), die wegen Verzögerungen bei der Programmumsetzung im ersten Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 nicht verwendet werden konnten. Dies führt zu einer Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 378 Mio. EUR für Teilrubrik 1b „Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung“ und um 393,6 Mio. EUR für Rubrik 2 „Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen“,
– Änderungen im Stellenplan der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) nach der Schaffung eines „Pädiatrieausschusses“.
– Änderungen im Stellenplan der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), um die Schaffung eines europäischen Datenzentrums für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (European Long Range Identification and Tracking of Ships, LRIT) zu berücksichtigen.
Gleichzeitig (14. März 2008) schlug die Kommission (KOM(2008)152 endg.) einen Beschluss des EP und des Rates über die Anpassung des Finanzrahmens zur Berücksichtigung der Ausführungsbedingungen und seine technische Anpassung an die Entwicklung des BNE für das Haushaltsjahr 2009 vor, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Nr. 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung am 17. Mai 2006 vorgelegt hatte. Dieser VEBH 2/2008 wird die Haushaltsauswirkungen des Beschlusses für 2008 berücksichtigen.
II. Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen für die Strukturfonds und den ELER
ESF: Ihr Berichterstatter stellt mit Genugtuung fest, dass der Kommission zufolge bis Ende 2007 116 operative Programme angenommen worden waren. Die Mittelzuweisung für die anderen operativen Programme des ESF wurde auf 2008 übertragen, da alle Vorbereitungsphasen des Mittelbindungsverfahrens abgeschlossen waren.
EFRE: Entsprechend den von Ihrem Berichterstatter angeforderten zusätzlichen Informationen wurden die Konvergenzprogramme der Kommission im Jahr 2007 vorgelegt, jedoch erfüllte deren Inhalt nicht die erforderlichen Bedingungen, und es wurde daher keine befürwortende Stellungnahme abgegeben, was eine Fortsetzung der Verhandlungen im Jahr 2008 erforderte; zwei Programme für die territoriale Zusammenarbeit wurden im November vorgelegt, und ein Programm steht noch aus; zwei IPA-Programme müssen noch vorgelegt werden, und auf jeden Fall kommen die Verhandlungen über die vier verspäteten Programme nur langsam voran, was insbesondere auf die Beteiligung von Drittländern zurückzuführen ist. Die Kommission schlägt daher vor, die Mittel, die im Jahr 2007 für zwei Konvergenzprogramme, drei Programme für territoriale Zusammenarbeit und vier IPA-Programme nicht verwendet wurden, auf 2008 zu übertragen.
ELER: Ihr Berichterstatter stellt fest, dass die Kommission für die Genehmigung der Programme offensichtlich recht detaillierte Informationen verlangt (Seite 5). Nach Auffassung der Kommission stellt die Information über die einzelnen Maßnahmen gemäß den entsprechenden Rechtsgrundlagen das für die ELER-Programmplanung erforderliche Verfahren dar.
Gemäß den von Ihrem Berichterstatter angeforderten zusätzlichen Informationen der Kommission hatte der Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums Ende 2007 54 Programme angenommen; Ende März 2008 belief sich diese Zahl auf 79.Der Gesamtbetrag der nicht verwendeten Mittel (der 25 Programmen entspricht), die im Rahmen des normalen jährlichen Mittelübertragungsverfahrens auf 2008 übertragen werden müssen, beläuft sich auf 1 361 Millionen Euro. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, weitere 1 469 Millionen Euro gemäß Nummer 48 der IIV auf spätere Jahre des Programmplanungszeitraums zu übertragen (davon 370 Millionen Euro auf das Jahr 2008). Ihr Berichterstatter bedauert die große Zahl der Ende 2007 noch nicht genehmigten Programme (die einem Betrag von mehr als 2,8 Milliarden Euro entsprechen).
III. Weitere Komponenten des VEBH 2/2008
Die anderen beiden Komponenten betreffen die Änderung der Stellenpläne der beiden dezentralen Einrichtungen EMEA und EMSA. Diese Anpassung durch einen Berichtigungshaushaltsplan im Verlauf des betreffenden Haushaltsjahres wurde vom EP während der Aufstellung des Haushaltsplans 2008 verlangt, und sie kann daher auch gebilligt werden.
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung 1605/2002, ABl. L 390/2006 vom 30. Dezember 2006.
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 478/2007 der Kommission vom 23. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.
VERFAHREN
Titel
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
Datum der Erstellung des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat
14.5.2008
Datum der Übermittlung des Berichtigungshaushaltsplan durch den Rat
0.0.0000
Prüfung im Ausschuss
1.4.2008
8.4.2008
Datum der Annahme
8.4.2008
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
22
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Reimer Böge, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Vladimír Maňka, Cătălin-Ioan Nechifor, Margaritis Schinas, Nina Škottová, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Thijs Berman, Richard Corbett, Libor Rouček
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Datum der Einreichung
16.5.2008
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