–in Kenntnis des Binnenmarktanzeigers Ausgabe 16 bis vom 14. Februar 2008 (SEK(2008)0076),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2007 zum Thema „Überprüfung des Binnenmarktes:Bewältigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung“(1),
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert“ (KOM(2007)0724),
–unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“(2),
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Zweite Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ (KOM(2008)0032),
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 8. und 9. März 2007, in denen das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union unterstützt und das Ziel formuliert wurde, die Verwaltungslasten in der EU um 25 % zu reduzieren, sowie die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, entsprechende Ziele auf nationaler Ebene festzulegen,
–in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen „Umsetzung einer neuen Verfahrensweise zur Beobachtung von Produktmärkten und Sektoren: Ergebnisse eines ersten Screenings der Sektoren - Begleitpapier zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (SEK(2007)1517),
–in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen „Instrumente für eine modernisierte Binnenmarktpolitik - Begleitpapier zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (SEK(2007)1518),
–in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Überwachung von verbraucherrelevanten Ergebnissen im Binnenmarkt: das Verbraucherbarometer“ (KOM(2008)0031),
–in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. Februar 2008 über die Überprüfung des Binnenmarkts im Jahr 2007,
–gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
–in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0272/2008),
A.in der Erwägung, dass es die Veröffentlichung des Binnenmarktanzeigers als ein Mittel begrüßt, das zur Reduzierung des Umsetzungsdefizits beiträgt,
B.in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet sind, alle Binnenmarktrichtlinien innerhalb der festgesetzten Fristen umzusetzen,
C.in der Erwägung, dass der Binnenmarktanzeiger in erster Linie darauf abzielt, die Mitgliedstaaten zu einer fristgerechten Umsetzung anzuhalten,
D.in der Erwägung, dass das aktuelle Defizit 1,2 % beträgt und damit das von den Staats- und Regierungschefs 2007 vereinbarte künftige Ziel von 1,0 % noch nicht erreicht wurde,
E.in der Erwägung, dass der „Fragmentationsfaktor“ 8,0 % beträgt, was bedeutet, dass 124 Richtlinien in zumindest einem Mitgliedstaat bislang nicht umgesetzt wurden,
F.in der Erwägung, dass es Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Mitgliedstaaten verzeichneten Umsetzungsniveaus gibt,
G.in der Erwägung, dass eine Richtlinie nicht voll wirksam sein kann, obwohl sie rasch und ordnungsgemäß umgesetzt wurde, insbesondere, wenn ihre Umsetzung Situationen der Rechtsunsicherheit schafft, die zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern,
H.in der Erwägung, dass die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren sich nach wie vor auf sehr hohem Niveau bewegt und dass dies zu einem großen Teil auf eine ausbleibende oder nicht korrekte Umsetzung zurückzuführen ist,
I.in der Erwägung, dass durch die Umgehung bestimmter Richtlinien und durch eine ausbleibende bzw. fehlerhafte Umsetzung ein unrechtmäßiger Vorteil erlangt werden kann,
J.in der Erwägung, dass die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien eine entscheidende Bedeutung für die Umsetzung der Lissabon-Strategie und der Göteborger Strategie für nachhaltige Entwicklung hat,
K.in der Erwägung, dass es im Durchschnitt über 20 Monate dauert, bis ein Vertragsverletzungsverfahren vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wird,
L.in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Vertragsverletzungsverfahren nicht beachten und dass dies für das Funktionieren des Binnenmarkts von weiterem Nachteil ist,
M.in der Erwägung, dass der Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten zu hoch ist und dass dies ein Ergebnis sowohl der nationalen Gesetzgebung als auch der Gemeinschaftsgesetzgebung ist,
Umsetzung – die Grundlage des Binnenmarkts
1.betont, dass die rechtzeitige Umsetzung und die korrekte Anwendung der Binnenmarktrichtlinien eine Grundvoraussetzung für einen effizienten Binnenmarkt ist sowie Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht in der EU hat;
2.betont, wie wichtig ein aktives Engagement für den Binnenmarkt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist; hebt die Rolle der Kommission hervor, im Hinblick darauf Partnerschaften in dem damit verbundenen politischen Entscheidungsprozess zu gründen;
3.weist darauf hin, dass das Umsetzungsdefizit ab 2009 1,0 % nicht überschreiten darf; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zur Umsetzung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen einzuleiten;
4.fordert die Mitgliedstaaten mit einem besonders hohen Defizit auf, unverzüglich entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation einzuleiten; fordert die Kommission auf, in diesem Sinne eng mit den betreffenden Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten gezeigt haben, dass es möglich ist, bestehende Defizite in kurzer Zeit maßgeblich zu verringern;
5.fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des hohen „Fragmentationsfaktors“ zu ergreifen;
6.bedauert, dass die Mitgliedstaaten manchmal zusätzliche Erfordernisse hinzufügen, wenn sie Richtlinien in nationales Recht umsetzen; vertritt die Auffassung, dass diese so genannte „Vergoldung“ das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts behindert;
7.vertritt die Auffassung, dass ein leistungsfähiger, offener und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt ein wesentlicher Bestandteil der Antworten Europas auf die Herausforderungen der Globalisierung ist, da durch ihn die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt wird und Anreize für ausländische Investitionen in Europa geschaffen und die Verbraucherrechte in Europa sichergestellt werden; fordert die Kommission deshalb auf, im Rahmen der neuen Binnenmarktinitiativen auch die externe Dimension zu berücksichtigen;
8.weist darauf hin, dass für einen offenen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt zielgenauere und zwingendere Mittel benötigt werden, um die Bekämpfung von Fälschung und Piraterie zu verbessern;
9.fordert die Mitgliedstaaten auf, umgehend Schritte zur korrekten Umsetzung und Anwendung der Binnenmarktrichtlinien zu unternehmen und dabei bestehende Leitlinien zu beachten und auf bewährte Praktiken zurückzugreifen; fordert die Entwicklung geeigneter Instrumente zum Abbau der bestehenden Defizite;
10.fordert die Kommission auf, den Prozess zur Beilegung von Streitigkeiten in einem frühen Stadium zu beschleunigen und die Verstöße mit den schwerwiegendsten Auswirkungen für die europäischen Bürger hervorzuheben; fordert die Kommission ferner auf, ein Verzeichnis der vor den Europäischen Gerichtshof gebrachten Vertragsverletzungsverfahren zu erstellen, um ausführliche Informationen über den fraglichen Verstoß vorzulegen;
11.fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs resultierenden Verpflichtungen nachzukommen;
Entwicklung des Binnenmarktanzeigers als Instrument aktiver Politikgestaltung
12.vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger in erster Linie zur rechtzeitigen und korrekten Umsetzung beitragen sollte, gleichzeitig aber auch zu einem Hilfsmittel zur Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern weiterentwickelt werden könnte, indem auf Hemmnisse und Hindernisse hingewiesen sowie aufgezeigt wird, wo neue Initiativen erforderlich sind; fordert die Kommission auf, die im Binnenmarktanzeiger enthaltenen Informationen und Indikatoren auszuweiten und zu vertiefen, unter anderem die Qualität, die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer und die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel;
13.fordert die Kommission auf, den künftigen Binnenmarktanzeigern eine leicht verständliche Zusammenfassung hinzuzufügen, um die Zugänglichkeit für Bürger und andere Akteure zu vergrößern; ermutigt die zuständigen EU- und nationalen Gremien, den Binnenmarktanzeiger auf ihren Websites zu veröffentlichen und die Bemühungen zur Veröffentlichung des Binnenmarktanzeigers in den Medien zu verstärken;
14.bedauert, dass der Binnenmarktanzeiger keine Informationen darüber liefert, bei welchen Richtlinien Umsetzungsdefizite bestehen; vertritt die Auffassung, dass bestimmte Richtlinien, z. B. die Binnenmarktrichtlinie, für einen effizienten Binnenmarkt von besonderer Bedeutung sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang zur Berücksichtigung von Indikatoren auf, die die tatsächliche Bedeutung der jeweiligen Richtlinien für die Bürger und Unternehmen in den verschiedenen Sektoren besser widerspiegeln; ist der Ansicht, dass die Folgenabschätzungen der Kommission in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sein können;
15.weist darauf hin, dass die Qualität der Gemeinschaftsgesetzgebung und deren Umsetzung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes von erstrangiger Bedeutung sind, und dass die Zahl der beim Europäischen Gerichtshof wegen unklarer Vorschriften und fehlerhafter Umsetzungen von Sekundärrecht anhängigen Fälle zeigt, dass die Gemeinschaftsrechtsakte präziser formuliert werden müssen; fordert die Kommission deshalb auf, entsprechende Indikatoren in den Binnenmarktanzeiger aufzunehmen, die über die Zahl der Verfahren Auskunft geben, die beim Europäischen Gerichtshof aufgrund der Qualität des Sekundärrechts sowie fehlerhafter Umsetzungen anhängig sind;
16.begrüßt die Absicht der Kommission, bei der Beobachtung der zentralen Märkte für Waren und Dienstleistungen künftig einen systematischeren Ansatz zu verfolgen, damit Fälle von Marktversagen schneller festgestellt und wirksamere politische Instrumente gefördert werden können; spricht sich deshalb dafür aus, dass in den Binnenmarktanzeiger spezifische Informationen über die verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten sowie genauere Informationen aufgenommen werden; fordert ferner die Berücksichtigung von Indikatoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Aspekten des öffentlichen Beschaffungswesens;
17.fordert die Kommission auf, in Bezug auf ihre Entscheidung vom Juni 2003 auf der Grundlage von Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“, wonach alle ihre Richtlinienvorschläge eine spezifische Bestimmung enthalten sollten, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Aufstellungen vorzunehmen, aus denen die Entsprechungen zwischen dem fraglichen Rechtsakt und Umsetzungsmaßnahmen zu entnehmen sind, und diese Aufstellungen der Kommission mitzuteilen, entsprechende Folgemaßnahmen einzuleiten; bedauert diesbezüglich, dass die Mitgliedstaaten die Bemühungen der Kommission und des Parlaments um Transparenz dadurch verwässern, dass sie die Klausel ablehnen oder sie zu einer nicht bindenden Erwägung machen;
18.vertritt die Auffassung, dass die Verwirklichung der Lissabon-Strategie und der Agenda von Göteborg für die nachhaltige Entwicklung ein zentrales politisches Anliegen ist und verweist insbesondere auf die Bedeutung der Umsetzung von Richtlinien, die hierfür erforderlich sind; fordert den Rat auf, Fragen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt im Rahmen der überarbeiteten Strategie für den Zeitraum ab 2010 eine zentrale Bedeutung beizumessen;
19.begrüßt die Absicht der Kommission, Instrumente zur Verbesserung der Binnenmarktpolitik und –programme zu entwickeln, indem die Binnenmarktpolitik verstärkt faktengestützt, wirkungsorientiert und dezentral ausgerichtet wird und der Zugang und die Vermittlung der jeweiligen Anliegen verbessert werden;
20.fordert die Kommission auf, mit Hilfe von Sektorenstudien, Wirtschaftsübersichten, Verbraucherumfragen und anderen Mitteln die Qualität und Kohärenz der Umsetzungen in den Mitgliedstaaten zu bewerten, um eine effektive Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten;
21.verweist insbesondere auf die Tatsache, dass es durch fehlerhafte Umsetzungen zu Verletzungen der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen kommt, die europäische Wirtschaft Schaden nimmt und das Vertrauen in den Binnenmarkt untergraben wird; fordert die Kommission ferner zur Entwicklung von Indikatoren auf, mit denen die Kosten beziffert werden können, die Bürgern und Unternehmen infolge verspäteter oder nicht korrekter Umsetzungen entstehen; fordert des Weiteren die Kommission auf, Indikatoren zu entwickeln, die die Beziehungen zwischen Umsetzungsleistung und gegen die Mitgliedstaaten eingeleitete Verletzungsverfahren widerspiegeln;
22.begrüßt die Absicht der Kommission, weitere Initiativen zur besseren Rechtsetzung vorzulegen, insbesondere zur Verbesserung der Folgenabschätzungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, da dies zum wirksameren Funktionieren des Binnenmarkts beitragen wird; vertritt die Auffassung, dass die Arbeit zu diesen Themen miteinander verbunden ist und auf kohärente Weise angegangen werden muss;
23.begrüßt das Ziel, den Verwaltungsaufwand innerhalb der EU bis 2012 um 25 % zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger die Bemühungen und die Fortschritte in diesem Zusammenhang auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft messen sollte; fordert daher die Kommission auf, zu überlegen, ob in diesem Zusammenhang ein Kapitel in den Binnenmarktanzeiger aufgenommen werden sollte;
24.bedauert, dass die Bürger in Bezug auf die Freizügigkeit innerhalb des Binnenmarktes immer noch zahlreichen Hindernissen gegenüberstehen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass 15 % der 2007 behandelten SOLVIT-Fälle die Freizügigkeit von Personen und die Unionsbürgerschaft betrafen; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bemühungen zur Gewährleistung der Freizügigkeit von Personen zu steigern; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, zentrale Anlaufstellen einzurichten, die die Bürgerinnen und Bürger in allen rechtlichen und praktischen Angelegenheiten unterstützen können, wenn sie innerhalb des Binnenmarkts zu- und abwandern; fordert die Kommission des Weiteren auf, Indikatoren zu entwickeln, die in den Binnenmarktanzeiger aufgenommen werden, um die Hindernisse für die Freizügigkeit von Personen deutlich aufzuzeigen;
25.verweist noch einmal auf die Zielsetzung, die praktische Anwendung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass die Verbesserung der Umsetzungen auch von der Entwicklung der praktischen Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen den einzelnen Verwaltungen abhängt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Systeme des Austauschs bewährter Verfahren weiter zu entwickeln; betont, dass angesichts der Zahl der Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verwaltungskörperschaften und die Vereinfachung aktiv gefördert und unterstützt werden muss; weist darauf hin, dass das Binnenmarkt-Informationssystem in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle spielen könnte;
26.fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Binnenmarktzentren zur Förderung der Koordinierung, Vereinfachung und der politischen Wahrnehmbarkeit ihrer Bemühungen zum Funktionieren des Binnenmarkts einzurichten; betont, dass derartige Zentren innerhalb bestehender Einrichtungen, z. B. zusammen mit den nationalen einheitlichen Kontaktstellen, eingerichtet werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, verbesserte praktische Kenntnisse des EU-Rechts auf allen Ebenen der nationalen Verwaltung sicherzustellen, um so zu garantieren, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen keinen unnötigen Belastungen und Hindernissen infolge mangelnden Verständnisses der Vorschriften gegenüberstehen;
27.begrüßt die praktischen Bemühungen der Kommission, im Rahmen des Umsetzungsprozesses Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln, indem Arbeitsgruppen, sektorenspezifische Netzwerke, Treffen mit nationalen Sachverständigen und die Ausarbeitung von Leitlinien für die Umsetzung gefördert werden; vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeit der Kommission im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ein Erfolg wird, der künftig beispielgebend wirkt; betont, dass das Parlament regelmäßig über die laufenden Umsetzungsprozesse informiert werden sollte;
28.weist insbesondere darauf hin, dass Probleme bei der Umsetzung oft durch das SOLVIT-Netzwerk erkannt werden; stellt fest, dass die SOLVIT-Stellen oft unter Personalmangel leiden und im Durchschnitt mehr als zehn Wochen für die Bearbeitung eines Falles erforderlich sind; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass diesen Stellen ausreichendes Personal zur Verfügung steht; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, die Effizienz der Verwaltung zu verbessern, um so die Bearbeitungsdauer zusehends zu verkürzen; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste des SOLVIT-Netzwerks durch geeignete Informationskanäle zu fördern, um die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen so vertrauter mit SOLVIT zu machen;
29.begrüßt die Absicht der Kommission, das Filtern von Nachfragen und Beschwerden von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern durch SOLVIT und andere Binnenmarkt-Unterstützungsdienste zu verbessern, damit gewährleistet wird, dass sie unabhängig davon, von welchem Netzwerk sie vorgelegt werden, unverzüglich an das richtige Verwaltungsgremium gerichtet werden; betont, dass die Erfahrungen aus SOLVIT in die nationale und die EU-Politikgestaltung einfließen sollten, was gegebenenfalls zu strukturellen oder regelungstechnischen Veränderungen führen kann;
30.fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Ratsvorsitz jährlich ein Forum zum Binnenmarkt abzuhalten, an dem auch die Mitgliedstaaten und andere Entscheidungsträger beteiligt werden, um auf klare Zusagen zur rechtzeitigen Umsetzung hinzuwirken und einen Rahmen für Benchmarking und den Austausch bewährter Praktiken zu schaffen;
31.fordert den Rat auf, den Fragen des Binnenmarktes eine höhere Priorität einzuräumen, entweder durch die Einrichtung eines neuen Rates, der diese Fragen behandelt, oder indem diesen Fragen höchste Priorität auf der Tagesordnung des bestehenden Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ eingeräumt wird;
32.verweist nochmals auf seine oben genannte Entschließung zur Überprüfung des Binnenmarktes, in der die Kommission zur Schaffung eines Binnenmarkttests aufgefordert wird; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Schritte zur Einführung dieses Tests einzuleiten;
Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer
33.vertritt die Auffassung, dass Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer mit der Förderung eines verbesserten Binnenmarkts zum Wohle der Bürger und Verbraucher das gleiche Ziel verfolgen;
34.begrüßt die Vorhaben der Kommission zur Verbesserung der Kommunikation über den Binnenmarkt und vertritt die Auffassung, dass Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer in diesem Zusammenhang wichtige Schritte sind;
35.weist darauf hin, dass Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer miteinander vernetzt sind und dass deshalb ihre kohärente Entwicklung gefördert werden muss, sich beide aber an verschiedene Zielgruppen wenden und deshalb unterschiedliche Indikatoren berücksichtigen und nicht zusammengefasst werden sollten;
36.vertritt die Auffassung, dass regelmäßig eine Übersicht über die Indikatoren sowie die Beziehungen zwischen Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer erstellt werden sollte, um diese der Entwicklung des Binnenmarkts anzupassen;
°
° °
37.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Der Europäische Binnenmarkt ist eine zentrale Errungenschaft der europäischen Integration und eine der wichtigsten Erfolgsgeschichten Europas. Die vier Grundfreiheiten, die den Binnenmarkt untermauern, sind treibende Kraft der wirtschaftlichen Prosperität in der EU und Grundvoraussetzung für das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Ein leistungsfähiger, offener und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Antworten Europas auf die Herausforderungen der Globalisierung, da durch ihn die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft gestärkt wird und Anreize für ausländische Investitionen in Europa geschaffen werden.
Das effiziente Funktionieren des Binnenmarktes ist dennoch von beständigen gemeinsamen Anstrengungen zu seiner weiteren Entwicklung und Verbesserung abhängig. Die Binnenmarktrichtlinien bilden dabei das rechtliche Gerüst des Binnenmarktes. Die Berichterstatterin betont, dass die rechtzeitige Umsetzung sowie die korrekte Anwendung der Binnenmarktrichtlinien eine Grundvoraussetzung für einen effizienten Binnenmarkt ist. Versäumnisse würden hier also zu ernsthaften Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit Europas und des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts in der EU führen. Darüber hinaus käme es zu Verletzungen der Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, zu Schädigungen der europäischen Wirtschaft und das Vertrauen in den Binnenmarkt würde untergraben.
Während die Binnenmarktverordnungen ebenfalls für dessen effizientes Funktionieren von großer Bedeutung sind, stehen die Binnenmarktrichtlinien im Mittelpunkt dieses Berichts.
Der seit 1997 halbjährlich veröffentlichte Binnenmarktanzeiger untersucht, wie schnell und genau jeder Mitgliedstaat die Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umsetzt. Ferner wird auf die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Mitgliedstaaten eingegangen.
Der jüngste Binnenmarktanzeiger
Im Dezember 2007 betrug das Umsetzungsdefizit 1,2 %. Hiermit wurde zwar das von den Staats- und Regierungschefs im Jahr 2001 festgelegte Ziel von 1,5 % erreicht, gleichzeitig aber das künftige Ziel von 1,0 % verfehlt. Während eine Reihe von Mitgliedstaaten das künftige Ziel bereits erreicht hat, stellt die Berichterstatterin besorgt fest, dass verschiedene Mitgliedstaaten ein wesentlich höheres Umsetzungsdefizit aufweisen. Ferner zeigt sie sich angesichts eines „Fragmentationsfaktors“ in Höhe von 8 % besorgt. Das bedeutet, dass 124 Richtlinien in zumindest einem Mitgliedstaat bislang nicht umgesetzt wurden. Die Mitgliedstaaten mit einem besonders hohen Defizit sollten unverzüglich Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation einleiten und auch die Kommission sollte in diesem Sinne eng mit den betreffenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Der jüngste Binnenmarktanzeiger zeigt ebenfalls, dass die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren nach wie vor sehr hoch ist und dass diese auf eine ausbleibende oder unkorrekte Umsetzung zurückzuführen ist. Außerdem vergehen im Durchschnitt 50 Monate, ehe im Zusammenhang mit den Verletzungen rechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Prozess der Streitbeilegung muss beschleunigt werden und zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Ferner sollten sich die Gerichte vor allem mit Verletzungen befassen, die zu den größten Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger der EU führen.
Weiterentwicklung des Binnenmarktanzeigers
Die Berichterstatterin betont, dass es sich bei dem Binnenmarktanzeiger um ein politisches Dokument handelt, das auf Verhaltensänderungen abzielt, indem die Verantwortlichen zu rechtzeitigen und korrekten Umsetzungen angehalten werden. Dies sollte auch in Zukunft das vorrangige Anliegen des Binnenmarktanzeigers sein. Sie vertritt jedoch auch die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger zu einem Hilfsmittel zur Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern weiterentwickelt werden könnte, indem auf Hemmnisse und Hindernisse hingewiesen und aufgezeigt wird, wo neue Initiativen erforderlich sind. Deshalb wird die Kommission in diesem Bericht aufgefordert, die im Binnenmarktanzeiger enthaltenen Informationen und Indikatoren auszuweiten und zu vertiefen.
Ausweitung der Bandbreite der Indikatoren
In seiner aktuellen Form liefert der Binnenmarktanzeiger keine Informationen darüber, bei welchen Richtlinien Umsetzungsdefizite bestehen. Ferner wird in den Statistiken allen Richtlinien das gleiche Gewicht beigemessen. Die Berichterstatterin ist allerdings der Ansicht, dass bestimmte Richtlinien, z. B. die Binnenmarktrichtlinie, für einen effizienten Binnenmarkt von besonderer Bedeutung sind und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang zur Berücksichtigung von Indikatoren auf, die die tatsächliche Bedeutung der jeweiligen Richtlinien für die Bürger und Unternehmen besser widerspiegeln. In diesem Sinne wären wirtschaftliche Indikatoren, die den Zusammenhang zwischen Umsetzung und Verletzungen in den Mitgliedstaaten besser herstellen, ebenfalls dienlich. Die Kommission sollte ferner einen Überblick über die bei den Gerichten anhängigen Verstoßfälle geben, damit ersichtlich wird, inwieweit es sich in den einzelnen Fällen um schwerwiegende Verstöße handelt.
Verbesserte Wissensgrundlage
Mit Blick auf die Überprüfung des Binnenmarkts im Jahr 2007 hat die Kommission ihre Absicht bekundet, einen systematischeren Ansatz bei der Beobachtung der zentralen Märkte für Waren und Dienstleistungen verfolgen zu wollen, damit Fälle von Marktversagen schneller festgestellt und effizientere politische Instrumente gefördert werden können. Darüber hinaus schickt sich die Kommission an, Instrumente zur Verbesserung der Binnenmarktpolitik und –programme zu entwickeln, indem die Binnenmarktpolitik verstärkt faktengestützt und wirkungsorientiert gesteuert wird. Die Berichterstatterin begrüßt diese Zielsetzung.
In diesem Zusammenhang vertritt sie die Ansicht, dass die Kommission mit Hilfe von Sektorenstudien, Wirtschaftsübersichten und anderen Mitteln die Qualität und Kohärenz der Umsetzungen in den Mitgliedstaaten bewerten sollte, um eine korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Angaben aus den Übersichtsdarstellungen über Wirtschaft und Bürger können auch andere sachdienliche Informationen über die künftige Entwicklung des Binnenmarktes liefern. Diesbezügliche Informationen könnten in den Binnenmarktanzeiger aufgenommen werden, wie es schon vor einigen Jahren der Fall war.
Entwicklung von Leitlinien und Verbesserung der Zusammenarbeit
Die Berichterstatterin betont, dass Mitgliedstaaten für die die rechtzeitige und korrekte Umsetzung verantwortlich sind. Dennoch können bestehende Leitlinien und der Austausch bewährter Praktiken zu einer beschleunigten und verbesserten Umsetzung beitragen. Die Tätigkeit der Kommission zielt darauf ab, im Rahmen des Umsetzungsprozesses Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln, indem Arbeitsgruppen, sektorenspezifische Netzwerke, Treffen mit nationalen Sachverständigen und die Ausarbeitung von Leitlinien für die Umsetzung gefördert werden. Sie vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeit der Kommission im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ein Erfolg wird, der künftig beispielgebend wirken sollte.
Die Verbesserungen der Umsetzungen und korrekte Anwendung der Binnenmarktrichtlinien hängen auch von der Entwicklung der praktischen Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen den einzelnen Verwaltungen ab. In diesem Sinne spricht sich die Berichterstatterin angesichts der zahlreichen Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene dafür aus, die Zusammenarbeit zwischen diesen aktiv zu fördern und zu unterstützen. Das Binnenmarkt-Informationssystem könnte in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle spielen.
Verbesserte Kommunikationsformen
Die Berichterstatterin glaubt, dass der Binnenmarktanzeiger die Diskussionen über den Binnenmarkt in den Mitgliedstaaten anregen kann. Deshalb spricht sie sich dafür aus, dass der Binnenmarktanzeiger eine Zusammenfassung enthalten sollte, damit die entsprechenden Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie anderen Entscheidungsträger leichter zugänglich sind. Ferner sollte er auf bekannten einschlägigen Websites der Mitgliedstaaten und der EU veröffentlicht werden.
Klare politische Zusagen
Gegenwärtig ist der Wettbewerbsrat für Fragen des Binnenmarktes zuständig. Die Berichterstatterin fordert den Rat auf, diesen Fragen verstärkt Bedeutung beizumessen, indem entweder wieder ein speziell hierfür zuständiger Rat geschaffen wird oder dem Binnenmarkt im Rahmen der Tätigkeit des bestehenden Wettbewerbsrats absolute Priorität eingeräumt wird. Sie fordert den jeweiligen Ratsvorsitz ferner auf, eine Konferenz mit Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie Vertretern der Mitgliedstaaten abzuhalten, um bei der rechtzeitigen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften auf klare Zusagen hinzuwirken. Darüber hinaus fordert sie die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die jeweils für entsprechende Fragen zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments regelmäßig über die Umsetzung von Rechtsvorschriften, die in den Bereich der Mitentscheidung fallen, zu informieren.
Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer
Nach einem entsprechenden Antrag des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat die Kommission damit begonnen, mit dem Verbraucherbarometer ein Instrument zu entwickeln, mit dessen Hilfe es möglich ist, besser auf die Erwartungen und Belange der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Die Berichterstatterin begrüßt die Vorhaben der Kommission zur Verbesserung der Kommunikation über den Binnenmarkt und vertritt die Auffassung, dass Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielen können.
Sie verfolgen das gleiche Ziel, nämlich die Förderung eines verbesserten Binnenmarkts zum Wohle der Bürger und Verbraucher. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt arbeitet der IMCO-Ausschuss zum Verbraucherbarometer einen gesonderten Initiativbericht aus. Die Berichterstatterin ist überzeugt, dass das Europäische Parlament hierdurch die Möglichkeit erhält, die künftige Entwicklung dieses neuen Barometers zu erörtern. Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer stehen in einer engen Verbindung und die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass ihre kohärente Entwicklung gefördert werden muss. Andererseits wenden sich beide an verschiedene Zielgruppen und sollten deshalb unterschiedliche Indikatoren berücksichtigen und nicht zusammengefasst werden. Trotzdem sollte regelmäßig eine gemeinsame Übersicht der Indikatoren und die Beziehungen zwischen beiden erstellt werden, damit die Dokumente über die Entwicklung des Binnenmarkts angepasst werden können.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
24.6.2008
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
34
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Cristian Silviu Buşoi, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Anna Hedh, Iliana Malinova Iotova, Kurt Lechner, Lasse Lehtinen, Toine Manders, Arlene McCarthy, Nickolay Mladenov, Bill Newton Dunn, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Salvador Domingo Sanz Palacio, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Eva-Britt Svensson, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Barbara Weiler, Marian Zlotea
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Emmanouil Angelakas, Giovanna Corda, Jan Cremers, Manuel Medina Ortega, José Ribeiro e Castro, Olle Schmidt, Gary Titley, Anja Weisgerber