Verfahren : 2008/2325(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0504/2008

Eingereichte Texte :

A6-0504/2008

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/12/2008 - 6.2
PV 18/12/2008 - 6.6
CRE 18/12/2008 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0618

BERICHT     
PDF 124kDOC 54k
12. Dezember 2008
PE 416.646v01-00 A6-0504/2008

über einen Entwurf einer Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(2008/2325(INI))

Haushaltsausschuss

Berichterstatter: Reimer Böge

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 ANLAGE
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einem Entwurf einer Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(2008/2325(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1) (IIV), insbesondere deren Nummer 27,

–   unter Hinweis auf das Ergebnis der Konzertierungssitzung mit dem Rat am 21. November 2008,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0834),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Dezember 2008 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern(2),

–   gestützt auf Artikel 45 und Anlage VI Abschnitt IV Ziffern 1 und 2 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0504/2008),

A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Initiative der Kommission zur Schaffung einer neuen Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in den Entwicklungsländern (nachstehend „Nahrungsmittelfazilität“ genannt), die auch vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2008 gebilligt worden war, nachdrücklich unterstützt,

B.  in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament und der Rat in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 auf einen Gesamtbetrag von 1 Milliarde EUR über drei Jahre zur Finanzierung der „Nahrungsmittelfazilität“ verständigt haben,

C. in der Erwägung, dass im ursprünglichen Vorschlag der Kommission die Finanzierung der „Nahrungsmittelfazilität“ aus dem Spielraum bei Rubrik 2 des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgesehen war, dass diese Vorgehensweise aber sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat abgelehnt wurde,

D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Auffassung vertrat, dass die zweckmäßigste Lösung die Änderung von Rubrik 4 des MFR sein werde, dass der Rat diese Option aber verworfen hat,

E.  in der Erwägung, dass sich beide Teile der Haushaltsbehörde schließlich darauf geeinigt haben, die „Nahrungsmittelfazilität“ durch eine optimale Kombination der Soforthilfereserve, des Flexibilitätsinstruments und einer Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 zu Lasten des Stabilitätsinstruments zu finanzieren,

F.   in der Erwägung, dass in dieser Vereinbarung vorgesehen ist, dass die Soforthilfereserve mit einem Gesamtbetrag von 340 Millionen EUR zur Finanzierung der „Nahrungsmittelfazilität“ beitragen wird, wobei 22 Millionen aus den im Haushaltsplan 2008 noch verfügbaren Mitteln, 78 Millionen aus den für 2009 im Haushalt veranschlagten Mitteln und 240 Millionen über eine einmalige und im im Haushaltsplan 2008 zu verbuchende Aufstockung des Betrags der Soforthilfereserve aufgebracht werden,

G.  in der Erwägung, dass diese Aufstockung eine Änderung von Nummer 25 der IIV erforderlich macht, um die in der Soforthilfereserve für 2008 verfügbaren Mittel auf 479 218 000 EUR (zu laufenden Preisen) aufzustocken,

H.  in der Erwägung, dass diese Änderung die Zustimmung beider Teile der Haushaltsbehörde erfordert, was die Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten im Rat voraussetzt,

1.   begrüßt den beigefügten Entwurf einer Änderung von Nummer 25 der IIV, mit der die in der Soforthilfereserve für 2008 verfügbaren Mittel auf 479 218 000 EUR (zu laufenden Preisen) aufgestockt werden;

2.  bekräftigt jedoch seine Besorgnis darüber, dass Rubrik 4 aufgrund des begrenzten Spielraums, der hier verfügbar ist, einem ständigen Druck ausgesetzt gewesen ist, was die Mobilisierung außerordentlicher Mechanismen erforderlich macht, um auf unvorhergesehene Dringlichkeiten zu reagieren; fordert eine eingehende Bewertung der Notwendigkeit, die unter dieser Rubrik verfügbaren Beträge aufzustocken, um die reibungslose Entwicklung langfristig planbarer Aktivitäten in diesem Bereich zu ermöglichen und die Fähigkeit der Union zu gewährleisten, ihre Rolle als globaler Akteur im internationalen Umfeld uneingeschränkt wahrzunehmen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)

ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0576.


ANLAGE

Entwurf einer Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission

über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften –

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)      Die jüngsten Entwicklungen bei den Nahrungsmittel- und Rohstoffpreisen geben Anlass zur Besorgnis, insbesondere hinsichtlich ihrer Folgen für die Entwicklungsländer. Die Kommission hat die Schaffung einer neuen Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern(1) vorgeschlagen; in ihrer Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde übereingekommen, dass ein Teil der Mittel für diese Fazilität über die Soforthilfereserve finanziert wird.

(2)      Da die im Haushaltsjahr 2008 noch verfügbaren Mittel der Soforthilfereserve nicht ausreichen, um den Mittelbedarf für die Nahrungsmittelfazilität zu decken, ist eine Mittelaufstockung erforderlich, damit die Nahrungsmittelfazilität über die Soforthilfereserve finanziert werden kann.

(3)      Damit diese Ausnahmesituation bewältigt werden kann, sollte die Soforthilfereserve ausschließlich und ausnahmsweise im Haushaltsjahr auf 479 218 000 EUR (zu laufenden Preisen) aufgestockt werden.

(4)      Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist dementsprechend zu ändern - 

sind wie folgt übereingekommen:

In Nummer 25 wird dem ersten Absatz folgender Satz hinzugefügt:

„Dieser Betrag wird für das Haushaltsjahr 2008 ausnahmsweise auf 479 218 000 EUR (zu laufenden Preisen) aufgestockt.“

Brüssel, den […]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates          Im Namen der Kommission

Der Präsident                                         Der Präsident                   Der Präsident

(1)

              KOM(2008)04502008/0149(COD).


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard James Ashworth, Glenn Bedingfield, Reimer Böge, Costas Botopoulos, Brigitte Douay, Göran Färm, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Margaritis Schinas, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Paul Rübig, Peter Šťastný

Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2008Rechtlicher Hinweis