– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)0706),
– in Kenntnis der länderspezifischen Empfehlungen der Kommission vom [...] (KOM(2009)[...],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2008 über einen befristeten Rahmen für staatliche Hilfsmaßnahmen für einen erleichterten Zugang zu Geldmitteln in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zum Umsetzungsbericht für das Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008–2010 (KOM(2008)0881),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren (KOM(2008)0876),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission vom 16. Dezember 2008 zur Binnenmarktüberprüfung: ein Jahr danach (SEK(2008)3064),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 über die außenpolitische Dimension der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Bericht über den Marktzugang und Festlegung des Rahmens für eine wirksamere internationale Zusammenarbeit bei der Regulierung (KOM(2008)0874),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 über eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (KOM(2008)0867),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2007 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) mit einer Empfehlung der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (gemäß Artikel 99 des EG-Vertrags) und einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 des EG-Vertrags),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008 zur WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen“ (KOM(2008)0238) (Mitteilung zur WWU@10),
– in Kenntnis der Aktionspläne der Mitgliedstaaten und der aktualisierten nationalen Reformprogramme für den Zeitraum 2008-2010,
– in Kenntnis der Zusammensetzung der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur EU-Finanzaufsicht unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière, die der Kommission im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2009 einen Bericht unterbreiten wird,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008 in Bezug auf Wirtschafts- und Finanzfragen,
– unter Hinweis auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe vom 12. Oktober 2008 zur Annahme eines koordinierten Rettungsplans angesichts der Wirtschaftskrise,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates vom 13./14. März 2008 in Bezug auf den Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 7. Oktober 2008 in Bezug auf Sofortmaßnahmen angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 4. November 2008 zu internationalen Initiativen zur Reaktion auf die Finanzmarktkrise und zur Vorbereitung des Weltgipfels zur Finanzkrise,
– in Kenntnis des Beitrags des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 2. Dezember 2008 zu den Beratungen des Europäischen Rates am 11./12. Dezember,
– unter Hinweis auf das Memorandum of Understanding vom 1. Juni 2008 über die Zusammenarbeit der Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken und Finanzministerien der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzstabilität,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 2008(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen(3) (WWU@10-Entschließung),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen:Künftige Aufsichtsstruktur(5),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung
(A6-0063/2009),
A. in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft und die globalen Märkte in den letzten 25 Jahren ein beispielloses und historisch einmaliges Wachstum verzeichnen konnten, mit einer Produktionskapazität, die für mehr Menschen denn je Wohlstand gebracht hat und die bei einer Konjunkturabschwächung mit anschließendem Nachfragerückgang angepasst werden muss,
B. in der Erwägung, dass der Verlust an Vertrauen in die Finanz- und Kapitalmärkte und die zunehmende Arbeitslosigkeit nunmehr die wichtigsten Herausforderungen bei der Bekämpfung der Talfahrt der Wirtschaft weltweit und auf europäischer Ebene darstellen,
C. in der Erwägung, dass das bislang noch nie dagewesene Ausmaß der derzeitigen Finanzkrise und das Ausmaß des damit einhergehenden Abschwungs eine wohlüberlegte Überarbeitung des Regelungs- und Lenkungsrahmens der Finanzmärkte auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene erforderlich machen, um zu verhindern, dass künftige Probleme in der Weltwirtschaft zu ähnlichen Problemen auf den Finanzmärkten führen und die EU-Wirtschaft robuster gegenüber Veränderungen zu machen,
D. in der Erwägung, dass das Versagen bedeutender Finanzinstitute die Kreditmärkte untergräbt, Kapitalfluss, Investitionen und Handel behindert und Preise und Werte sinken lässt, wodurch die Stabilität und die Kapitaleinlagen, die die Finanzinstitute zur Kreditvergabe und die Unternehmen zur Absicherung ihrer Finanzierungen benötigen, ausgehöhlt werden,
E. in der Erwägung, dass eine laxe Geldpolitik und eine politisch gewollte verstärkte Vergabe von Immobilienkrediten sowie makroökonomische Ungleichgewichte in der Vergangenheit vor allem zwischen den USA und Schwellenländern wie China als Ursachen und Gründe für die derzeitige Finanzkrise gelten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Investitionen in Infrastruktur und Forschung sowie in neue Unternehmen und neue Märkte auszubauen,
F. in der Erwägung, dass es zur Sicherstellung der konjunkturellen Erholung Hauptanliegen der politischen Entscheidungsträger der EU sein sollte, die Funktionsfähigkeit der Finanz- und Kapitalmärkte wiederherzustellen und die Beschäftigung zu sichern, um auf diese Weise dazu beizutragen, dass die EU-Wirtschaft zu Wachstum und Investitionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zurückkehrt,
G. in der Erwägung, dass die Sicherstellung der konjunkturellen Erholung ein koordiniertes Handeln im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie Stabilität für die Finanz- und Arbeitsmärkte erfordert, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen oder zu einem Ungleichgewicht zwischen den Mitgliederstaaten bei der Sicherung der Stabilität und der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft kommt,
H. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft zu außergewöhnlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten geführt haben, die rechtzeitige, zielgerichtete, befristete und verhältnismäßige Maßnahmen und Entscheidungen erfordern, um Lösungen für einen beispiellose globale Wirtschafts- und Beschäftigungssituation zu finden, sowie in der Erwägung, dass öffentliche Interventionen zwar unvermeidbar sind, aber die Rollen, die dem privaten und dem öffentlichen Sektor in normaleren Zeiten zukommen, verzerren,
I. in der Erwägung, dass die Mängel des derzeitigen finanzpolitischen Regelungsrahmens vom Parlament in dessen Stellungnahmen zu Legislativvorschlägen und in seinen Entschließungen bereits angesprochen wurden,
J. in der Erwägung, dass die jüngsten Daten, die von der Gemeinschaft zu den Aussichten für 2009 vorgelegt wurden, auf eine rapide Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen in der gesamten Europäischen Union hindeuten und nun die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die letzte Verantwortung dafür tragen, makroökonomische Stabilität, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu gewährleisten,
K. in der Erwägung, dass die Finanzkrise das Dilemma offengelegt hat, das darin besteht, dass einerseits die Regelungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene angesiedelt sein muss und andererseits die Zuständigkeit für Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft bei den Behörden der Mitgliedstaaten liegt,
L. in der Erwägung, dass die von einzelnen Mitgliedstaaten in die Wege geleiteten kurzfristigen Aktionen einer umfassenden Koordinierung durch die EU bedürfen, um einerseits eine gemeinsame Multiplikatorwirkung zu garantieren und andererseits Spill-over-Effekte, Marktverzerrungen und unwirtschaftliche Doppelarbeit zu vermeiden,
M. in der Erwägung, dass kurzfristige Maßnahmen auf die langfristigen Ziele abgestimmt sein müssen, die darauf ausgerichtet sind, die Europäische Union zur wettbewerbsfähigsten wissensgestützten Wirtschaft zu machen, das künftige Vertrauen und die Zuversicht nicht zu untergraben und die makroökonomische Stabilität sicherzustellen, und zu diesen Zielen beitragen müssen,
N. in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Konjunkturprogramme aufzulegen, anerkannt werden sollten; in der Erwägung, dass als Ergänzung dazu ein umfassender EU-Ansatz ausgearbeitet werden sollte, dessen eindeutiger Schwerpunkt auf sich gegenseitig unterstützenden politischen Maßnahmen in den Bereichen Wirtschafts-, Umwelt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik liegt;
O. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedschaft in der Eurozone als Mittel zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität in den betreffenden Mitgliedstaaten erwiesen hat; in der Erwägung, dass die Bürger in Zeiten wirtschaftlicher Rezession neben einem verantwortungsvollen Eingreifen der Regierung, um dem Konjunkturabschwung entgegenzuwirken, eine entschlossene Antwort im Wege der Instrumente der Europäischen Union und des sozialen und regionalen Zusammenhalts erwarten, während gleichzeitig die Regeln und Grundsätze, die eine starke und stabile Währung gewährleisten, gewahrt bleiben,
P. in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, das Vertrauen wiederherzustellen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Finanzmärkte zu gewährleisten und damit die negativen Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft zu begrenzen,
Q. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union erst vor kurzem beigetreten sind und nicht der Eurozone angehören, stark unter den Spekulationen gegen ihre Währungen, der Kapitalflucht und dem Einfrieren der internationalen Kreditmärkte leiden,
Allgemeines
1. begrüßt die Initiative der Kommission, als Reaktion auf die schwerwiegende anhaltende Rezession ein europäisches Konjunkturprogramm aufzulegen; stellt fest, dass die gemeinschaftliche Dimension dieses Vorschlags 15 % des Etats für das Konjunkturprogramm ausmacht, das zügig umgesetzt werden muss;
2. betont, dass die oberste Priorität des Konjunkturprogramms darin bestehen muss, die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu fördern, um die Chancen und die Sicherheit der Bürger zu wahren und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern; vertritt die Auffassung, dass das Konjunkturprogramm dem wirtschaftlichen Niedergang entgegenwirken muss, indem die Finanzmärkte wieder funktionsfähig gemacht, Investitionen erleichtert und die Chancen für Wachstum und Beschäftigung verbessert werden und zugleich die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt der EU gestärkt und die Rahmenbedingungen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen verbessert werden;
3. vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass alle Finanzhilfen rechtzeitig, zielgerichtet und befristet gewährt werden; warnt vor möglichen Verdrängungseffekten und einer Zersetzung der EU-Wettbewerbspolitik; drängt darauf, so bald wie möglich faire wettbewerbsorientierte Märkte gemäß den Verträgen wiederherzustellen; fordert ferner die möglichst baldige Rückkehr zu soliden Staatsfinanzen, wie dies im überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt (überarbeiteter SWP) vorgesehen ist, um eine übermäßige Belastung künftiger Generationen zu vermeiden;
4. betont, dass das Konjunkturprogramm dem Zweck dienen muss, ein faires und ausgewogenes internationales Übereinkommen für die Zeit nach dem Kyoto-Protokoll zu erreichen, das 2012 ausläuft, wobei ein solches Übereinkommen unter anderem ärmeren Ländern die Chance geben muss, der Armut zu entkommen, ohne die Erderwärmung weiter zu verstärken, indem ihnen bei der Finanzierung umfangreicher Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und in erneuerbare Energien geholfen wird;
5. stellt mit Besorgnis fest, dass Staatsverschuldung und Haushaltsdefizite rapide ansteigen; ist besorgt darüber, dass die Staatsverschuldung zu einer übermäßigen Belastung für künftige Generationen werden kann;
6. akzeptiert die Notwendigkeit der Anpassung an ein globales Wettbewerbsumfeld und einer Rückkehr der europäischen Wirtschaft zum Wachstum als sehr wichtige gemeinsame Ziele und fordert die Europäische Union auf, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um in Qualifikationen, Ausbildung und nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen, Sicherung der Beschäftigung und Vorbeugung gegen Massenarbeitslosigkeit unter Gewährleistung konstruktiver Steuerpolitiken zu investieren, was dazu beitragen sollte, den Umfang und die Bestandteile des Konjunkturprogramms zu bestimmen;
7. empfiehlt als wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Vorgehensweise, dass im Rahmen der Koordinierung der nationalen Konjunkturprogramme die Möglichkeit bietet, die einzelnen Programme auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten auszurichten, während gleichzeitig die gemeinsamen Interessen, die gemeinsamen Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und die Gewährleistung eines größtmöglichen Multiplikatoreffekts insbesondere im Bereich der Beschäftigung berücksichtig werden;
8. empfiehlt neue horizontale Initiativen auf EU-Ebene, da die unterschiedlichen nationalen Möglichkeiten und Grenzen der haushaltspolitischen Maßnahmen unionsweit zu überaus asymmetrischen Ergebnissen führen können; erinnert jedoch daran, dass jeder Mitgliedstaat dafür verantwortlich ist, Haushaltsdisziplin zu wahren, Investitionen zu tätigen und Strukturreformen durchzuführen;
9. warnt eindringlich vor der Gefahr, dass die in die Wege geleiteten Lösungen zur Summe aller nationalen Politikansätze werden, was mit Konflikten und Kosten einhergehen und den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion aushöhlen und die Rolle der Europäischen Union als Global Player schwächen kann;
10. unterstützt das Engagement der Kommission für den überarbeiteten SWP und nimmt ihre Bereitschaft zur Kenntnis, die ganze Flexibilität, die der Pakt bietet, als Möglichkeit zu nutzen, um antizyklische Maßnahmen zur Bekämpfung der Rezession zu ergreifen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, angemessen auf die Wirtschaftskrise zu reagieren und insbesondere einzuschätzen, inwieweit kurzfristige Investitionsbeschlüsse mit den mittelfristigen Haushaltszielen vereinbar und auf ein nachhaltiges Wachstum und die langfristige Umsetzung der Ziele von Lissabon ausgerichtet sind;
11. betont, dass sich die Mitgliedstaaten unbedingt weiterhin an den überarbeiteten SWP halten müssen, um einerseits den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen wirksam zu begegnen und sich andererseits verbindlich zu verpflichten, in dem Moment, da sich die Wirtschaft erholt, zu normaler Haushaltsdisziplin zurückzukehren und die antizyklische Ausrichtung des SWP zu verstärken;
Finanzmärkte: von der Krisenkontrolle hin zu gesunden Märkten für die Zukunft
Wiedererlangung des Vertrauens im Finanzsektor
12. begrüßt die kurzfristigen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Finanzsystem beschlossen wurden; erinnert daran, dass diese Sofortmaßnahmen nicht ausreichen, um einige der grundlegenden Probleme in den Griff zu bekommen, die die Krise ausgelöst haben, namentlich globale Ungleichgewichte, extreme Risikobereitschaft, Aufnahme von Fremdkapital und Belohnung kurzfristiger Termingeschäfte; verweist auf die Notwendigkeit, die Vergütungssysteme als mögliche Ursachen der finanziellen Instabilität zu überprüfen;
13. fordert im Interesse der Verringerung der Unsicherheiten auf den Kreditmärkten und der Förderung ihres Funktionierens ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten, in dessen Rahmen allgemeine Bürgschaften und ausdrückliche Bürgschaften der Nationalbanken für Verbindlichkeiten unter Ausschluss des Eigenkapitals zulässig sind;
14. bekräftigt, dass die Sicherung der Einlagen von Einzelpersonen und Unternehmen einschließlich KMU und der Gewährung von Krediten für diese Gruppen die eigentliche Rechtfertigung für den außergewöhnlichen Eingriff der öffentlichen Hand in das Finanzsystem darstellen; erinnert die Regierungen der Mitgliedstaaten an ihre Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Parlamenten bei der Verwendung öffentlicher Gelder für Rettungspläne und empfiehlt nachdrücklich die Einführung einer angemessenen Aufsicht und erforderlichenfalls von Sanktionen sowie deren Koordinierung auf EU-Ebene, um die Erreichung der entsprechenden Ziele zu gewährleisten;
15. betont, dass es wichtig ist sicherzustellen, dass die Leitzinssenkungen an die Kreditnehmer weitergegeben werden;
16. erinnert daran, dass es Aufgabe der Regulierungsbehörden und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist, die Tätigkeiten der Banken und der Banker in den vergangenen Monaten eingehend zu prüfen und auch festzustellen, ob verwerfliches oder gar kriminelles Verhalten zum Bankenzusammenbruch beigetragen haben könnte, und zu überprüfen, ob staatliche Eingriffe und geldpolitische Entscheidungen in Bezug auf die Zinssätze der Kreditverknappung Einhalt gebieten konnten;
17. vertritt die Auffassung, dass für die Rettungspakete für Finanzinstitutionen eine strenge Überwachung vorgesehen werden muss, um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter Einbeziehung des Solvabilitätsniveaus, der erwarteten Gewinne, der Liquidität im Interbankgeschäft, der Entwicklung der Humanressourcen und des Vertrauens der Kunden, seien es Privatkunden oder Unternehmer, zu gewährleisten;
18. vertritt die Auffassung, dass die Rettungspläne für den Bankensektor an Bedingungen in Bezug auf monetäre Anreize, die Bereitstellung von Krediten, die Kreditkonditionen, die Umstrukturierung des Sektors und den Schutz sozialpolitischer Vereinbarungen geknüpft werden müssen;
19. vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Vergabe von Mikrokrediten, die als wirksames Instrument mit starkem Multiplikatoreffekt anerkannt sind, gefördert werden sollte, indem insbesondere Geschäftsbanken, die staatliche Unterstützung erhalten haben, dazu verpflichtet werden;
20. weist nachdrücklich darauf hin, dass es bei Überlegungen über ein neues Regulierungsumfeld - vor allem im Interesse einer Wiederbelebung des Verbriefungsprozesses, der für die Erholung der Hypothekenfinanzierung, der Autofinanzierung und der Kreditkartenfinanzierung von maßgeblicher Bedeutung ist - in erster Linie um die Rückkehr zu einem normalen Niveau der Kreditvergabe durch die Banken gehen muss;
21. fordert die Kommission auf, eine eindeutige Analyse der Auswirkungen des Konjunkturpakets auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors und das Funktionieren des Interbankmarktes vorzulegen;fordert die Kommission auf, interdisziplinäre Teams einzusetzen, denen auch Fachleute der Generaldirektion Wettbewerb, der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen und der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Kommission, der Aufsichtsinstanzen der drei Stufe-3-Ausschüsse und des Europäischen Systems der Zentralbanken angehören sollten, um Wissen und Know-how zu bündeln und sicherzustellen, dass es ausgewogene, unparteiische, qualitativ hochwertige und aktuelle Einschätzungen in allen Mitgliedstaaten gibt;
Effizientere Regelungs- und Überwachungsstrukturen
22. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Zentralbank (EZB), obwohl sie kein offizielles Aufsichtsmandat besitzt, ihre Rolle bei der Überwachung der Finanzstabilität in der Eurozone ausbauen muss, insbesondere was die Beaufsichtigung des EU-weiten Bankensektors betrifft; empfiehlt daher, dass die EZB auf der Grundlage von Artikel 105 Absatz 6 des Vertrags in die EU-weite makroprudentielle Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute einbezogen werden sollte;
23. bedauert, dass keine eindeutigen Instrumente und Politikansätze auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, um rechtzeitig und energisch die asymmetrischen Auswirkungen der Finanzkrise in den einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb der Eurozone anzugehen;
24. bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission zu untersuchen, welche Auswirkungen das Verhalten von Banken hatte, die nach der Annahme von Rettungsplänen durch andere Mitgliedstaaten ihre Vermögenswerte aus den erst in jüngster Zeitbeigetretenen Mitgliedstaaten transferiert haben, und die Spekulationen (Leerverkäufe) gegen die Währungen der erst vor kurzem beigetretenen Mitgliedstaaten eingehend zu prüfen; ersucht die Kommission, die Ergebnisse dieser Analyse der de-Larosière-Gruppe und dem zuständigen Ausschuss des Parlaments mitzuteilen;
25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unverzüglich das Problem der Bankgarantien anzugehen, um sicherzustellen, dass ähnlich gestaltete Maßnahmen EU-weit Bankenkonkurse verhindern, und somit eine Wiederbelebung der Interbankenfinanzierung zu ermöglichen, die notwendig ist, um die Bankenkrise zu beenden und die Gewährung neuer Kredite an die Realwirtschaft, die Steigerung der Investitionen und des Konsums zu ermöglichen und auf diese Weise aus der Wirtschaftskrise herauszuführen;
26. fordert die de-Larosière-Gruppe nachdrücklich auf, die in seinen vorangegangenen Entschließungen zur Finanzmarktaufsicht vorgelegten Empfehlungen aufzugreifen; fordert die Kommission auf, seine Beiträge zur Schaffung einer soliden und effizienten Regulierungs- und Überwachungsstruktur, mit der die negativen Auswirkungen künftiger Krisen verhindert oder begrenzt werden können, zu übernehmen; fordert den Rat auf, einen etwaigen Standpunkt des Parlaments zu diesen Schlussfolgerungen in angemessener Weise zu berücksichtigen, bevor er ihnen zustimmt;
27. bekräftigt, dass ein höheres Maß an Transparenz und ein verbessertes Risikomanagement sowie eine koordinierte Beaufsichtigung die wichtigsten Lösungsansätze für eine künftige Krisenvorbeugung darstellen und dass die Reform der Regulierung umfassend erfolgen und sich auf alle Akteure und Transaktionen an den Finanzmärkten beziehen muss; weist darauf hin, dass der globale Charakter der Finanzmärkte eine internationale Koordinierung der Reformen erfordert; betont, dass jegliche Initiative im Regulierungsbereich darauf abzielen muss, Transparenz, Nachhaltigkeit, Stabilität und größere Verantwortlichkeit der Finanzakteure am Markt zu schaffen; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, seinen Forderungen in Bezug auf Hedge-Fonds und Private Equity nachzukommen;
28. vertritt die Auffassung, dass Rating-Agenturen Informationslücken schließen und Unsicherheiten sowie Interessenkonflikte offenlegen sollten;
29. verweist nachdrücklich darauf, dass die Rechnungslegungsgrundsätze überarbeitet und verbessert werden müssen;
30. schlägt vor, sorgfältig zu prüfen, ob künftige Schritte hin zu einer vernünftigen Regulierung des Finanzsektors, insbesondere die makroprudentielle Überwachung des Regelungsrahmens, die wirtschaftliche Erholung und die Innovation auf dem Gebiet der Finanzprodukte erschweren oder unmöglich machen und der Attraktivität der EU-Finanzmärkte Abbruch tun könnten, sodass die Finanzströme und Unternehmen zu Drittmärkten umgelenkt würden; weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse liegt, die Position als erster Finanzmarkt der Welt beizubehalten;
Die Realwirtschaft: die Krise als Möglichkeit für nachhaltiges Wachstum
Sicherung der Arbeitsplätze und Steigerung der Nachfrage
31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU zu unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und das Vertrauen der Investoren, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in der EU zu stärken;
32. empfiehlt nachdrücklich, dass den KMU, den Bürgern und jenen Bereichen, deren weitere Nachhaltigkeit durch die Krise, insbesondere durch den Mangel an Krediten gefährdet erscheint, umgehend ein ausreichender, erschwinglicher und in vernünftiger Weise sicherer Zugang zu Krediten in der gesamten Europäischen Union garantiert wird; fordert die Kommission auf, in dieser Hinsicht den Austausch bewährter Vorgehensweisen sicherzustellen;
33. betont, dass in dem derzeitigen Klima, in dem KMU mit großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und nur in begrenztem Maße Zugang zu Krediten haben, Behörden und Privatkunden bei Zahlungen an KMU eine Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen einhalten sollten; fordert die Kommission auf, dieser Frage bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Rechnung zu tragen(6);
34. fordert, dass die Empfehlungen des Parlaments im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa“ (KOM(2008)0394) sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene vollständig umgesetzt und rasch angewandt werden;
35. fordert die tatsächliche Einleitung einer umfassenden europäischen Beschäftigungsinitiative, indem einerseits sichergestellt wird, dass ein Unternehmen überall in der Europäischen Union innerhalb von drei Tagen gegründet werden kann, ohne dass Kosten anfallen, und die Formalitäten für die Einstellung der ersten Arbeitnehmer über eine zentrale Anlaufstelle abgewickelt werden können, und andererseits die Aktivierungspläne insbesondere für weniger qualifizierte Personen durch personalisierte Beratungsgespräche, intensive Ausbildung oder Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer, Lehrlingsausbildung, subventionierte Arbeitsplätze und Subventionen für die Aufnahme freiberuflicher und unternehmerischer Aktivitäten verstärkt werden; spricht sich ferner dafür aus, dass die Kommission Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereitstellt, um die Entwicklung von Fähigkeiten und die Erfüllung von Qualifikationsanforderungen zu fördern;
36. empfiehlt nachdrücklich, dass die EU-Beschäftigungsinitiative eine frühzeitige Intervention einschließt, wenn Arbeitsplätze tatsächlich verloren gehen, nicht zuletzt um die Gefahr zu verringern, dass Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden; vertritt die Auffassung, dass derartige Interventionen erhebliche Investitionen in Ausbildungsmaßnahmen einschließlich einer Aufstockung des Schulungspersonals und einer schwerpunktmäßigen Berücksichtigung einer verbesserten Koordination der Ausbildungs- und Wiedereingliederungsprogramme erfordern werden und nicht ausschließlich auf kurzfristige Maßnahmen begrenzt werden sollten, sondern auch darauf ausgerichtet sein sollten, Spitzenqualifikationen zu ermöglichen, um das Ausbildungsniveau innerhalb der Europäischen Union insgesamt anzuheben und den veränderten Anforderungen der heutigen Wirtschaft Rechnung zu tragen;
37. begrüßt die Vorschläge der Kommission und fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Bestimmungen über den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu erlassen, einschließlich der Vereinfachung der Verfahren und der Ausweitung der anrechenbaren Kosten im Hinblick auf eine noch effizientere Förderung der Beschäftigungsziele und der Ziele der sozialen Einbindung, um die Beschäftigung in den Kernbereichen der Wirtschaft auch weiterhin zu unterstützen und zu gewährleisten, dass bei der Bereitstellung dieser Unterstützung der soziale und territoriale Zusammenhalt weiterhin Vorrang genießt, um eine asymmetrische Entwicklung innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden; hofft auf eine zügigere Bereitstellung der Mittel zur Unterstützung der Beschäftigung und eine Umorientierung der EU-Programme zur Unterstützung der am meisten gefährdeten Gruppen einschließlich der Programme zur Gewährleistung menschenwürdiger Lebensbedingungen und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen für alle;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, in die Sozialwirtschaft zu investieren, die zum Wachstum beitragen kann, da sie über ein erhebliches Potenzial zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zur Stärkung des gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalts verfügt;
39. betont die Bedeutung der Umsetzung der gemeinsamen Grundsätze der Flexicurity unter Gewährleistung einer angemessenen sozialen Absicherung für alle, insbesondere von Sozialversicherungssystemen, mit denen ein angemessener Schutz unter Berücksichtigung der nationalen Traditionen bereitgestellt wird;
40. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Lage am EU-Arbeitsmarkt und die Auswirkungen der Krise auf diesen Markt auch weiterhin regelmäßig zu beobachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Volkswirtschaften der Europäischen Union auf den Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu bringen;
41. betont, dass für alle Bürger der Union ein angemessener Lebensstandard gewährleistet werden muss und fordert diesbezüglich geeignete Sofortmaßnahmen; fordert eine Anpassung der sozialpolitischen Maßnahmen, um der Rezession Rechnung zu tragen, indem eine aktive Arbeitsmarktpolitik unter Förderung der sozialen Integration unterstützt wird und besonderes Augenmerk auf die am meisten gefährdeten Mitglieder der Gesellschaft gelegt wird;
42. fordert die Kommission dringend auf, die Rezessionsrisiken zu prüfen, denen die Industriesektoren europaweit ausgesetzt sind, um bei Bedarf auf EU-Ebene intervenieren zu können; betont jedoch, dass einige der Probleme, dem sich EU-Unternehmen gegenübersehen, möglicherweise nicht nur durch die Finanzkrise verursacht wurden; vertritt daher die Auffassung, dass staatliche Beihilfen zielgerichtet gewährt werden sollten, sodass sie nicht über den Ausgleich der Auswirkungen der Finanzkrise hinausgehen, und dass sie an strengste Bedingungen in Bezug auf Umstrukturierung, Investitionen in Innovation und Nachhaltigkeit geknüpft sein müssen;
43. warnt vor einer unangemessenen Lockerung der EU-Wettbewerbsvorschriften, da dies den Binnenmarkt schwächen könnte; befürchtet, dass die einzelstaatlichen Reaktionen auf den Konjunkturrückgang zu Protektionismus und Wettbewerbsverzerrungen führen können, was auf lange Sicht den wirtschaftlichen Wohlstand der EU-Bürger ernsthaft untergraben würde;
44. fordert eine Bewertung der in den nationalen Konjunkturprogrammen enthaltenen Maßnahmen, was ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Kaufkraft betrifft;
45. fordert den Rat auf – in Anbetracht der potenziellen beschäftigungs- und nachfragefördernden Wirkung einer solchen Maßnahme –, den Vorschlag zu billigen, allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive und lokal erbrachte Dienstleistungen anzuwenden;
46. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit einer Senkung der Arbeitsbesteuerung bei geringen Einkommen in Erwägung zu ziehen, um die Kaufkraft zu erhöhen und die Nachfrage nach Einzelhandelsprodukten anzukurbeln;
Stärkerer Zusammenhalt und geringere wirtschaftliche Divergenz
47. unterstreicht angesichts der eindeutig asymmetrischen Auswirkungen der Krise in ganz Europa die Bedeutung der Ziele des territorialen Zusammenhalts im Rahmen der vorgeschlagenen Stimulierungsmaßnahmen;
48. fordert die Kommission auf, sich insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise sorgfältig mit den Auswirkungen der horizontalen Politikansätze auf die von einander abweichende regionale Wirtschaftsleistung in der Eurozone zu befassen, wie dies in ihrer Mitteilung zur WWU@10 aufgezeigt wurde;
49. fordert die Ausarbeitung eines angemessenen Mechanismus, um sicherzustellen, dass eine beschleunigte Konvergenz der weniger dynamischen Regionen auf strategischen Zielsetzungen wie der Ökologisierung der Wirtschaft und einer angemessenen Mitwirkung an der Lissabon-Strategie insbesondere durch Unterstützung von Innovation, KMU und Initiativen auf Mikroebene basiert;
50. begrüßt alle Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zugangs zu den zur Verfügung stehenden Kohäsionsinstrumenten und zur rascheren Umsetzung von Projekten, insbesondere durch vorzeitige Bereitstellung von Mitteln, vorübergehende Anhebung der Quoten für die Unterstützung durch die Gemeinschaft, Verbesserung der technischen Unterstützung und beschleunigte Zahlungsverfahren;
Intelligente und nachhaltige Strukturreformen und Investitionen
51. fordert eine Verfeinerung der Konjunkturinstrumente und -politiken sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten, mit denen im Einklang mit einem gemeinsamen Paket von Prioritäten innerhalb der Lissabon-Strategie wie beispielsweise Investitionen in den Bildungsbereich, Infrastrukturen, Forschung und Entwicklung, Qualifikation und lebenslanges Lernen, Energieeffizienz und umweltfreundliche Technologien, Breitbandnetze, Stadtverkehr, kreative Industrien und Dienstleistungen, Gesundheitsdienste sowie Dienstleistungen für Kinder und ältere Menschen die Nachfrage gesteigert und das Vertrauen in der gesamten Europäischen Union wiederhergestellt werden kann;
52. betont, dass es unter den gegenwärtigen sehr schwierigen Umständen notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union erst vor kurzem beigetreten sind und die nicht der Eurozone angehören, Zugang zu EU-Mitteln zu erhalten; diese Mittel wären der erforderliche Haushaltsanreiz für Länder, die nicht über den Spielraum der Mitgliedstaaten der Eurozone verfügen oder die große Haushalts- und Leistungsbilanzdefizite aufweisen;
53. fordert die Kommission auf, gangbare Schritte zur Verbesserung der Energiesicherheit durch den beschleunigten Aufbau eines internen Gasverteilungsnetzes der Europäischen Union in Betracht zu prüfen, das die Versorgungssicherheit gewährleisten würde;
54. vertritt die Auffassung, dass eine starke öffentliche Investitionspolitik, die auf die Schaffung einer Wirtschaft mit niedrigen Kohlendioxid-Emissionen abzielt, äußerst wichtig ist, um der wirtschaftlichen Rezession entgegenzutreten;
55. fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, ihre Steuersysteme zu reformieren, um sicherzustellen, dass bestimmte Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehr und Energieversorgung, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben, eine nachhaltige Leistung erbringen;
56. unterstützt nachdrücklich die Einführung einer Reihe urbaner Politikansätze, bei denen die Energieeffizienz im Verkehrswesen und im Gebäudebereich mit der Schaffung von Arbeitsplätzen kombiniert wird;
57. betont die Notwendigkeit umfangreicher Investitionen im Zuge koordinierter und bislang einmaliger Anstrengungen in den Bereichen Energie, Umwelt und Infrastrukturen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Förderung der Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts; vertritt daher die Auffassung, dass die der Bevölkerung abverlangten Anstrengungen um so eher akzeptiert werden, wenn sie einerseits als ausgewogen empfunden werden und andererseits als Garant für Beschäftigung und soziale Integration gelten;
58. fordert EU-Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Zugang zu Risikokapital sowie zu Krediten und Mikrokrediten, um das Wachstum und die Konvergenz in der gesamten Europäischen Union zu steigern;
59. betont, dass der bürokratische Aufwand bei Investitionsprojekten verringert werden muss, die von privaten Unternehmen kofinanziert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Investitionen zu treffen;
60. betont, dass bei der Bekämpfung der akuten Probleme infolge der Wirtschaftskrise die langfristige Strategie und die Möglichkeit, einige längst überfällige Ziele zu erreichen, nicht außer Acht gelassen werden sollten, insbesondere:
- die beschleunigte Beseitigung von Hindernissen für die Dienstleistungsfreiheit gemäß der Dienstleistungsrichtlinie(7);
- die beschleunigte Umsetzung der Postrichtlinie(8);
- die Vollendung des Energiebinnenmarktes;
- die dringende Erhöhung der FuE-Investitionen;
- die dringend erforderliche Fertigstellung des EU-Patentsystems;
- die Beseitigung aller noch bestehenden Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer;
Europäische Wirtschaftsinstrumente: die Europäische Union muss im Einklang handeln
Wirtschaftspolitische Koordinierung
61. fordert eine verbesserte Kohärenz zwischen dem derzeitigen Konjunkturprogramm auf der Ebene der Mitgliedstaaten, den Zielsetzungen und Prioritäten der Lissabon-Strategie, den integrierten politischen Leitlinien und den nationalen Reformprogrammen sowie die Einsetzung der Flexibilitätsinstrumente, die der überarbeitete SWP bietet;
62. fordert Orientierungshilfen der Kommission für die nationalen Reformprogramme vor dem Hintergrund ihrer Wachstumsprognosen;
63. fordert, dass die Kommission angemessene und detaillierte Kriterien und Standards für eine enge Überwachung und regelmäßige Neubewertung der Effizienz der Konjunkturprogramme erarbeitet, insbesondere was die tatsächliche Tätigung der angekündigten Investitionen betrifft, wobei zu berücksichtigen ist, dass das volle Ausmaß der Krise und die erforderlichen Maßnahmen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht endgültig absehbar sind;
64. fordert alle beteiligten Parteien – Parlament, Rat, Kommission und die Sozialpartner auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene – auf, auf der Grundlage folgender Vorschläge auf dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates im März 2009 zusammenzuarbeiten:
-Weiterentwicklung einer gegenseitigen Stärkung der stabilitäts- und wachstumsorientierten makroökonomischen Politikansätze durch eine Umwandlung der Stabilitätspolitik und der Investitionen in ein gemeinsames und auf gegenseitiger Unterstützung beruhendes Anliegen;
-Aufbau eines verbindlichen Rahmens für die Mitgliedstaaten, innerhalb dessen sie auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Probleme, der Prioritäten und der notwendigen und angemessenen Abhilfemaßnahmen sich gegenseitig und die Kommission konsultieren, bevor sie größere wirtschaftspolitische Entscheidungen treffen;
-Verabschiedung ehrgeiziger und maßgeschneiderter nationaler Konjunkturprogramme sowie aktualisierter Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, Überprüfung der nationalen Haushalte, um auf die jüngsten wirtschaftlichen Voraussagen reagieren zu können und Verpflichtung zu ihrer umgehenden Umsetzung;
-Formulierung einer kohärenten EU-Strategie für kurz- und langfristige Maßnahmen auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten und Ziele;
-Stärkung der wirtschaftspolitischen Lenkung der Eurozone nach Maßgabe der in der Entschließung des Parlaments vom 18. November 2008 zur WWU@10 enthaltenen Empfehlungen;
Europäische Investitionsbank
65. vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank (EIB) von wesentlicher Bedeutung ist und dass ein Großteil der im Konjunkturprogramm angeführten Darlehenstätigkeit im Zuständigkeitsbereich dieser Bank liegt; begrüßt den Umstand, dass sich die Mitgliedstaaten auf eine Anhebung des Kapitals der EIB geeinigt haben; erinnert daran, dass einige EIB-Interventionen auch auf die Unterstützung durch den EU-Haushalt angewiesen sind, dass dies jedoch derzeit im Konjunkturprogramm nicht vorgesehen ist; vertritt die Auffassung, dass dies durch eine Verschmelzung von Zuschüssen und Darlehen oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder gemeinsamen Instrumenten zur Teilung von Risiken wie der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) und dem Kreditgarantieinstrument für europäische Verkehrsnetzprojekte (LGTT) erfolgen könnte; im letztgenannten Fall könnte die EIB aufgefordert werden, einen Beitrag aus ihren eigenen Reserven zu leisten, was die Hebelwirkung steigern würde; unterstreicht die Rolle der EIB bei der Refinanzierung von KMU und Geschäftsbanken einschließlich bestehender öffentlich-privater Partnerschaften; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass umweltverträgliche Finanzierungskriterien ausgearbeitet werden müssen;
EU-Haushalt
66. erinnert daran, dass das Konjunkturprogramm und die von der Kommission am 28. Januar 2009 vorgeschlagenen Maßnahmen einen Gemeinschaftsanteil in Höhe von etwa 30 000 000 000 EUR vorsehen, der auf folgende Sektoren verteilt werden soll: 5 000 000 000 EUR für Energienetze und schnelle Internetverbindungen im Rahmen einer Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 sowie Maßnahmen in Verbindung mit dem „Gesundheitscheck“ der GAP; Vorauszahlungen im Rahmen der Struktur- und Kohäsionsfonds; verschiedene Initiativen im Bereich Forschung und Innovation wie die Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge, die Initiative zur Fabrik der Zukunft und die Initiative für energieeffiziente Gebäude; Aufstockung der Vorfinanzierung der am weitesten fortgeschrittenen transeuropäischen Verkehrsnetzprojekte sowie der Initiativen zugunsten von KMU oder des gemeinschaftlichen Innovationsprogramms (CIP) und für bereits gewährte Mittel durch existierende oder neue Darlehen und Fonds der EIB;
67. betont, dass einige der im Konjunkturprogramm vorgeschlagenen Aspekte noch zu vage formuliert sind; fordert die Kommission auf, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde unverzüglich alle für eine Entscheidungsfindung notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen; weist außerdem darauf hin, dass einige der im Konjunkturprogramm vorgeschlagenen Aspekte eine Änderung der bestehenden Mehrjahresprogramme erforderlich machen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass diese Änderungen unter vollständiger Wahrung der Befugnisse des Parlaments erfolgen müssen;
68. betont, dass die Umsetzung des Konjunkturprogramms, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde, einige Zeit dauern wird, und fordert alle betroffenen Organe auf, angesichts der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Europäischen Union so bald wie möglich die erforderlichen Entscheidungen zu treffen;
69. hebt hervor, dass der Großteil der von der Kommission vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Maßnahmen auf Haushaltsumschichtungen von bereits zugeteilten Mitteln beruht und nicht auf neuen Haushaltsmitteln; fordert die Kommission auf, aus den sehr schlechten Wirtschaftsprognosen, die sie im Januar 2009 veröffentlicht hat, alle nötigen Konsequenzen zu ziehen und ihre Haushaltsvorschläge im Lichte dieser neuen Prognosen neu zu bewerten;
70. begrüßt das Konjunkturprogramm und die damit zusammenhängenden Initiativen und erinnert daran, dass alle im Haushaltsplan 2009 nicht vorgesehenen neuen Ausgaben mit neuem Geld finanziert werden müssen, um den zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde ausgehandelten MFR 2007-2013 nicht zu gefährden; weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten hin, die sich durch die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006, insbesondere durch die Nummern 21 bis 23 bieten;
71. betont, dass in dem Konjunkturprogramm mehrschichtige koordinierte Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Volkswirtschaften vorgeschlagen werden; bekräftigt die Bereitschaft des Parlaments, mit dem Rat in Verhandlungen über die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des MFR 2007–2013 im Umfang von 5 000 000 000 EUR sowie über alle weiteren Änderungen von Instrumenten zu treten, die Auswirkungen auf den Haushalt hätten; ist der Auffassung, dass sich die Verhandlungen auf die Erweiterung des innerhalb dieser Änderung unterstützten Vorhabenbereichs entsprechend den Prioritäten der Mitgliedstaaten konzentrieren sollten;
72. erkennt die vorrangige Rolle der EIB und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) an, die zur Finanzierung von Investitionen beitragen und den Zugang von Unternehmen, insbesondere von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten verbessern; weist darauf hin, dass Beiträge des EU-Haushalts zu Tätigkeiten der EIB das Potenzial besitzen, eine erhebliche Hebelwirkung für Investitionen zu erzeugen, und möchte untersuchen, wie der EU-Haushalt noch weiter zu einer derartigen Wirkung beitragen könnte, wobei diese Beiträge in jedem Fall von einer gemeinsamen Absichtserklärung des Parlaments, des Rates, der Kommission und der EIB über die Investitionsprioritäten flankiert sein sollten, mit der sichergestellt wird, dass sie für wirklich nachhaltige Projekte bestimmt sind;ist beunruhigt über die zunehmende Tendenz des Rates und der Kommission, der EIB und der EBWE zahlreiche zusätzliche Aufgaben zu übertragen, ohne sich zunächst alle notwendigen wirtschaftlichen und finanziellen Garantien zu verschaffen, dass die EIB und die EBWE diesen Aufgaben auch gewachsen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Verstärkung der von der EIB im Rahmen des MFR 2007-2013 eingesetzten Finanzinstrumente vorschlägt; fordert die Kommission auf, eine erste Bilanz der diesbezüglich bereits umgesetzten Maßnahmen vorzulegen und Lösungen für die budgetären und rechtlichen Schwierigkeiten vorzuschlagen, die bei der Umsetzung von Programmen wie JASMINE, JASPER und JEREMY aufgetreten sind;
73. erwartet von der Kommission, dass sie ihre Pläne hinsichtlich künftiger Maßnahmen klarstellt, insbesondere mit Blick auf den möglichen Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Stärkung dieser Instrumente; fordert die Kommission auf, die beiden Teile der Haushaltsbehörde darüber zu unterrichten, in welchem Maße die neuen Instrumente, die der EIB für künftige Initiativen zur Verfügung gestellt wurden, eine Inanspruchnahme des EU-Haushalts erforderlich machen; verweist ferner darauf, dass die steigende Zahl von der EIB und der EBWE übertragenen Aufgaben, wichtige Fragen hinsichtlich der demokratischen Kontrolle der finanzierten Projekte aufwirft, wenn es um die Verwendung von Mitteln aus dem EU-Haushalt geht;
74. bedauert, dass der Kommissionsvorschlag, in transeuropäische Energienetze und Breitband-Infrastrukturprojekte zu investieren, nach wie vor auf Eis liegt, da im Rat entgegen dem im Dezember 2008 geäußerten Willen des Europäischen Rates keine Einigung erzielt werden konnte; ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt mithilfe der entsprechenden Instrumente, die die IIV vorsieht, dazu genutzt werden sollte, zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beizutragen, und fordert den Rat auf, so bald wie möglich Beratungen mit dem Parlament aufzunehmen; vertritt die Ansicht, dass Mittel nur im Rahmen von bestätigten Margen in Anspruch genommen werden können und nicht auf der Grundlage des prognostizierten Bedarfs in künftigen Haushaltsjahren; erinnert daran, dass durch eine Mittelumschichtung künftige politische Maßnahmen behindert werden könnten; hält die Halbzeitüberprüfung für eine letzte, sehr späte Gelegenheit zur Reaktion auf die Wirtschaftskrise; weist darauf hin, dass das Konjunkturprogramm, wenn es gebilligt wird, erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2009 haben wird; erinnert die Kommission daran, dass ihr Vorschlag für Investitionen in Breitband-Infrastrukturprojekte Richtcharakter hat und der Genehmigung des Gesetzgebers bedarf; erbittet weitere Einzelheiten zur Entwicklungsstufe der einzelnen Projekte, um eine zügige Umsetzung sowie eine Bewertung ihrer kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum in der gesamten EU zu garantieren, und ersucht darum, dass konkrete Zahlen zur Umsetzung, insbesondere bezüglich der Finanzplanung, vorgelegt werden; verweist darauf, dass die EU-Ausgaben für Energieprojekte, die nach dem derzeitigen EU-Finanzrahmen begrenzt sein müssen, auf Projekte gerichtet sein sollten, die rasch anlaufen können und die zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union für 2020 beitragen, vor allem auf Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie auf Investitionen in Netze im Bereich der erneuerbaren Energien;
75. erinnert an die in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 vereinbarte gemeinsame Erklärung zur „Umsetzung der Kohäsionspolitik“, in der hervorgehoben wurde, dass die Wirtschaft von einer beschleunigten Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds und von „Zahlungsermächtigungen“ zur Unterstützung der Finanzierung neuer Initiativen, insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftskrise, profitieren könnte; stellt fest, dass sich die auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags über die Mittelbewirtschaftung des ESF, des EFRE und des Kohäsionsfonds für 2009 vorgesehenen Vorauszahlungen auf 6 300 000 000 EUR belaufen und dass durch weitere vorgeschlagene Änderungen an der Bewirtschaftung der Mittel der Fonds Zwischenzahlungen beschleunigt werden könnten;
76. fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde auf dem Laufenden zu halten und klarzustellen, ob Vorauszahlungen im Rahmen der Bewirtschaftung der Fondsmittel mit dem von der Haushaltsbehörde für 2009 vorgesehenen Zeitplan der Zahlungen in Einklang stehen, und insbesondere zu klären, ob der von Parlament und Rat vereinbarte Umfang der Zahlungen zur Finanzierung laufender oder künftiger Initiativen ausreicht;
77. erinnert daran, dass alle Änderungen am Umfang der Zahlungen, die die Kommission vorschlägt, in einen Berichtigungshaushaltsplan aufgenommen werden müssen, der von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde angenommen werden muss;
78. betont, dass das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) einen Mehrwert für die Verwirklichung der Lissabon-Strategie, für die Klimaziele der Europäischen Union und für einen besseren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt darstellt und zugleich zum richtigen Zeitpunkt Unterstützung für die Aufrechterhaltung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in der Europäischen Union bietet; begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Umfang von 500 000 000 EUR von 2010 auf 2009 vorzuziehen;
79. fordert die Kommission auf, bei der Vorlage der Liste der spezifischen Projekte, für die EU-Haushaltsmittel beantragt werden, wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 2008 gefordert, der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft auf lange Sicht zu verbessern, und bereits beschlossene und geplante Infrastrukturprojekte voranzutreiben;
Die Europäische Union und die globale Ordnungspolitik
80. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, in internationalen Foren, insbesondere im Forum für Finanzmarktstabilität (FSF), beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und bei den anstehenden Treffen der G20 eine führende Rolle wahrzunehmen; hält es für besonders wichtig, die multilaterale Überwachung von Währungsräumen und Finanzmärkten zu stärken; erinnert daran, dass in Zeiten des weltweit freien Kapitalflusses die Konvergenz das Kernstück echter gleicher Wettbewerbsbedingungen und eines umfassenden Regelungs- und Aufsichtsrahmens darstellt;
81.erinnert daran, wie wichtig der nächste G20-Gipfel ist, der am 2. April 2009 in London stattfinden wird und auf dem voraussichtlich aus Erklärungen Beschlüsse werden;fordert, dass man sich nicht nur über finanzielle Gesichtspunkte verständigen sollte, sondern dass die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten auch darüber nachdenken sollten, wie globale Ungleichgewichte zu korrigieren sind, und vereinbaren sollten, die verschiedenen in jüngster Zeit angenommenen Konjunkturprogramme zu koordinieren; fordert den Rat und die Kommission auf, die Standpunkte des Parlaments einzuholen, bevor sie sich auf eine Verhandlungsposition für das Gipfeltreffen einigen;
82. empfiehlt nachdrücklich, dass die Auswirkungen internationaler Transaktionen auf die Realwirtschaft in der gesamten Europäischen Union insbesondere in Bezug auf Handel, Klimawandel und Finanzwirtschaft sorgfältig geprüft werden; unterstützt einen verstärkten internationalen Dialog mit den wichtigsten Währungsräumen zur Vermeidung der Folgen von Währungsmanipulationen und Volatilität für die Realwirtschaft;
83. fordert den Rat und die Kommission auf, die Konsultation zu verstärken und die Kooperationsbeziehungen mit den Handelspartnern der Europäischen Union sowie insbesondere mit der neuen Regierung der USA zu fördern;
84. vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Krise die Europäische Union nicht von ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Förderung der internationalen Entwicklung und die weltweite Bekämpfung der Armut entbinden darf; weist darauf hin, dass das Risiko eines Rückfalls in protektionistische Politikansätze vermieden werden muss; betont, dass die weltweit eingeleiteten Bemühungen zur Belebung der Konjunktur durch einen rechtzeitigen Abschluss der handelspolitischen Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde erheblich gestärkt werden könnten;
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85. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Investitionsbank, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Vorsitzenden der Eurogruppe zu übermitteln.
Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 200 vom 8.8.2000, S. 35).
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36);
Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3).
BEGRÜNDUNG
Europäisches Konjunkturprogramm
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts liegen die Voraussagen für das europäische Wirtschaftswachstum für 2008 bei etwa 0 % und sollen mittelfristig ein negatives Wachstum aufweisen, wobei jüngsten Schätzungen für 2009 zufolge ein Wert von -1 % oder weniger zu erwarten ist. Wir befinden uns somit mitten in einer der schwersten Rezessionen, die die Europäische Gemeinschaft betroffen hat, und in der ersten Rezession seit der Einführung des Euro. Unsere Handelspartner sehen sich mit vergleichbar schwierigen wirtschaftlichen Zeiten konfrontiert.
Frühere weltweite Rezessionen, insbesondere der Ölpreisschock aus den frühen 1970er Jahren, wurden durch einen gemeinsamen und realen Schock für die Weltwirtschaft ausgelöst. Beim derzeitigen Abschwung dagegen ist es das erste Mal, dass ein gemeinsamer Finanz- und Kreditimpakt eine ansteckende Wirkung hatte, zunächst auf die Industriestaaten, dann aber auch mehr und mehr auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Diese Rezession ist zu einer Krise des gesamten Systems geworden.
Die Finanzdienstleistungsindustrie stellte in den vergangenen Jahren eine bedeutende Wachstumsquelle dar. Immer ausgefeiltere Finanzprodukte mit hohen kurzfristigen Gewinnen sowie Marktspekulationen wurden dann allerdings auf einem Markt eingeführt, der nicht hinreichend vorbereitet war, mit den damit verbundenen inhärenten Risiken richtig umzugehen. Der Zusammenbruch dieser Risiken führte zu umfassenden Verlusten und zu systematischen Auswirkungen auf das weltweite Finanzsystem, wodurch die Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte zum Stillstand kam und die Regierungen sich gezwungen sahen, den Finanzsektor in ganz Europa zu retten.
Die sich daraus ergebenden außerordentlichen negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung sind schwerwiegend genug, um ein messbares wirtschaftliches Konjunkturprogramm in Europa und bei anderen bedeutenden Handelspartnern (insbesondere USA und China) zu rechtfertigen. Das Europäische Parlament begrüßt die vorliegende Initiative der Kommission für ein Konjunkturprogramm und fordert nachdrücklich dessen Umsetzung unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments.
1. Lehren aus den Ursachen der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise
Der derzeitige wirtschaftliche Abschwung ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass Verzerrungen an den Finanzmärkten erhebliche und negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben.
Kein Beobachter, Marktteilnehmer oder Gesetzgeber kann glaubhaft behaupten, das Ausmaß dieser Krise im Vorfeld abgesehen zu haben. Die Tiefe und das Ausmaß der Ansteckung aufgrund der Auswirkungen des Finanzsystems auf die Realwirtschaft waren schlichtweg nicht vorhersehbar. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bereits im Vorfeld Mängel an der derzeitigen Finanzregulierung und an den Aufsichtsstrukturen festgestellt und angegangen worden sind.
Die derzeitige Struktur der Finanzaufsicht in der Europäischen Union geht in ihrer Essenz bekanntlich auf die Schlussfolgerungen des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte unter dem Vorsitz von Alexander Lamfalussy aus dem Jahre 2001 zurück. Seinerzeit war darauf hingewiesen worden, dass eine größere Finanzmarkteffizienz nicht zwangsläufig mit einer verstärkten Stabilität einhergehen muss. Diese wesentliche Einsicht ist in den vergangenen Monaten nachdrücklich veranschaulicht worden.
Obwohl der Prozess der finanzpolitischen Integration innerhalb der Europäischen Union recht problemlos verlief, wurden in den entsprechenden Berichten des Europäischen Parlaments verschiedene Schwachstellen der Finanzregulierung eigens angesprochen, und zwar zu folgenden Bereichen: 1) der Aufbau eines Regelungsrahmens, der die Schaffung von Aufsichtsgremien mit bestimmten Regeln in Bezug auf die Abtretung von Aufgaben, den Informationsaustausch und Beschlussfassungen mit qualifizierter Mehrheit vorsieht; 2) die Stärkung der drei Lamfalussy-Ebene-3-Ausschüsse durch die Festlegung eines eindeutigen rechtlichen Status, der ihnen eine Rolle als Förderer der Aufsichtskonvergenz und als wesentlicher Partner der EZB in Bezug auf die Beaufsichtigung der Finanzstabilität gewährt; 3) die Schaffung von Vereinbarungen für die Überwachung der Finanzmarktstabilität auf EU-Ebene einschließlich EU-Aufsichtsbehörden und Zentralbanken; 4) eine Prüfung der Wettbewerbslage und der möglichen Interessenskonflikte auf dem Markt für Kreditratingagenturen und Investmentbanking; sowie 5) der Rahmen für die Regulierung von Hedge-Fonds und der Private Equity-Industrie.
Ihre Berichterstatterin fordert den möglichst raschen Abschluss und die möglichst rasche Umsetzung des derzeitigen Pakets der Finanzmarktregulierung einschließlich der Überarbeitung der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen, der Solvabilitätsregelung für Versicherungsunternehmen und des Vorschlags in Bezug auf Ratingagenturen.
Kurzfristig muss die Reaktivierung der Kreditvergabe (ausreichender, erschwinglicher und vernünftiger Zugang zu Kreditbedingungen) für Haushalte und Unternehmen (insbesondere KMU, da sie den Eckstein der europäischen Wirtschaft darstellen) zu den wichtigsten Zielen dieser gemeinsamen Bemühungen gehören. Diese Zielsetzung war zusammen mit der Sicherung der Kundeneinlagen der Bürger schließlich auch die Begründung für die Einbringung öffentlicher Mittel in Rettungspläne durch Rekapitalisierung und Einlagensicherungssysteme. Das Europäische Parlament bekräftigt energisch, dass eine wirksame und zügige Wiederherstellung der Kreditströme dringend gewährleistet werden muss.
2. Grundzüge des Europäischen Konjunkturprogramms
Hinsichtlich des Inhalts des vereinbarten Konjunkturprogramms bedarf es folgender Vorbemerkungen:
·Die erste Bemerkung bezieht sich auf das Fehlen eindeutiger Ziele, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Schaffung und Wahrung von Arbeitsplätzen. Auch in der derzeitigen Notlage bedarf es der Sicherung der am meisten gefährdeten Bürger, Wirtschaftsbereiche und Regionen vor den zerstörerischen Folgen der Krise. Derartige Ziele sollten entscheidend für den Umfang eines jeglichen Konjunkturprogramms sein, was im Übrigen auch die Erstellung entsprechender Überwachungsinstrumente erfordert, die die Möglichkeit bieten, gegebenenfalls Korrekturen an den nunmehr verabschiedeten Politikansätzen und Instrumenten vorzunehmen und diese ggf. zu verstärken.
Ihre Berichterstatterin ist der Ansicht, dass mehr denn je ein koordinierter europäischer Standpunkt von zentraler Bedeutung ist, um zu verhindern, dass die Antwort auf die Krise zur Summe der nationalen Programme für Finanzstabilität und wirtschaftliche Erholung wird, verbunden mit möglichen Konflikten und Kosten sowie unter Aushöhlung des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Währungsunion und unter Schwächung Europas als Global Player.
Da einzelne Mitgliedstaaten ein völlig unterschiedliches Paket von Instrumentarien und Interventionen in die Wege leiten, um mit dieser Krise umzugehen, sollte im Konjunkturprogramm eine starke ergänzende gemeinschaftliche Dimension erkennbar werden. Die vorgeschlagene Gemeinschaftsdimension des Europäischen Konjunkturprogramms beläuft sich nämlich lediglich auf 30 Milliarden Euro, was lediglich etwas mehr als 0,2 % des europäischen BIP darstellt. Die verbleibenden 170 Milliarden Euro bleiben den Mitgliedstaaten und damit asymmetrischen Möglichkeiten der Krisenbekämpfung überlassen.
Bei alledem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die soziale und territoriale Kohäsion in den Verträgen als eines der Grundprinzipien der Union festgeschrieben ist. In Zeiten einer tiefen Krise, die rechtzeitige Antworten auf konkreter Ebene erfordert, erhält dieser Grundsatz der Solidarität erneut politisches Gewicht. Um ein höheres Maß an Kohäsion zu erreichen, bedarf es neuer und umfassender Maßnahmen, die von der EU gefördert werden.
Für ein echtes gemeinschaftliches Konjunkturprogramm kommt es ganz wesentlich darauf an, dass die doppelte Dimension einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Programmen und der Stärkung der Gemeinschaftsebene ausgebaut wird.
·Die Bemühungen der einzelnen Mitgliedstaaten zur Förderung eines wirtschaftlichen Aufschwungs werden durch die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes begrenzt. Der überarbeitete Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht die Möglichkeit einer befristeten Überschreitung der Obergrenze von 3 % vor, „wenn dies auf ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, oder auf einen schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung zurückzuführen ist“.(1) Bedauerlicherweise scheint diese Voraussetzung ganz offensichtlich erfüllt zu sein.
Die Kommission wird eine weitere Klärung der Auslegung dieser „Flexibilität“ vornehmen müssen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Ausgaben der öffentlichen Hand und Steuerstrukturen nach Maßgabe der Prioritäten von Lissabon umzulenken, sofern damit gewährleistet ist, dass sie durch die Förderung eines nachhaltigen Wachstums zur mittelfristigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beitragen.
Begrüßenswert erscheint darüber hinaus die optimierte Koordinierung und Kohärenz zwischen Instrumenten wie den nationalen Aktionsplänen im Rahmen der Agenda von Lissabon, den nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen, den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den nationalen Referenzprogrammen für die Verwendung der Strukturfonds, die die Möglichkeit bieten, dass die einzelnen nationalen Strategien sich zu einem globalen europäischen Wachstumsprogramm zusammenschließen.
·Heutzutage gewinnt die althergebrachte Diskussion über den Umfang des europäischen Haushalts erneut an Bedeutung, da die Grenzen der gemeinschaftlichen Interventionsmöglichkeiten offenkundig werden. Kurzfristig jedoch müssen alle verfügbaren finanziellen Mittel in den Dienst des wirtschaftlichen Aufschwungs gestellt werden, in erster Linie zugunsten der am meisten gefährdeten Bürger und Regionen: alle Initiativen zur Platzierung von Strukturfonds innerhalb des derzeitigen Haushaltsrahmens sind ebenso zu begrüßen wie vereinfachte Verfahren im Hinblick auf eine beschleunigte Umsetzung. Begrüßenswert erscheint ferner eine Ausweitung des Umfangs des Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, vor allem, damit dieser Fonds auch präventive Maßnahmen umfassen kann. Von außerordentlicher Bedeutung erweist sich dabei die umfassende Nutzung aller Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer stärkeren Rolle der Europäischen Investitionsbank.
·Im derzeitigen Umfeld erweist sich die Rolle der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Erholung der Eurozone insbesondere in Bezug auf die Zinssatzpolitik als ganz besonders bedeutsam.
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·Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass zum derzeitigen Zeitpunkt das Instrument der Eurobonds sich als ganz besonders wichtig erweisen kann. Ihre Berichterstatterin fordert deshalb den Europäischen Rat auf, die Durchführbarkeit einer entsprechenden Ausgabe zu prüfen.Zusätzliche Finanzmittel für Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse, eine Senkung der finanziellen Kosten für die Regierungen und die Kanalisierung von Einlagen sind einige der Gründe, um eine solche Initiative zu befürworten.
·Die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen und die Begründung von Wachstum nach Maßgabe der Ziele der Agenda von Lissabon müssen im Mittelpunkt des Konjunkturprogramms stehen und die Kriterien für eine vorrangige Behandlung von Investitionsentscheidungen ebenso wie Steuerentlastungsinstrumente bestimmen. Hinsichtlich der Besteuerungsinstrumente fordert Ihre Berichterstatterin den Europäischen Rat auf, die Verringerung der Mehrwertsteuersätze auf energieeffizienten Erzeugnissen und arbeitsintensiven Dienstleistungen im Hinblick auf deren Potenzial hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Steigerung der Nachfrage zu verabschieden. Horizontale Initiativen auf der Grundlage der EU und europaweite öffentlich-private Partnerschaften werden ebenso wie koordinierte Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Weiterbildung, Forschung und Innovation zur Wachstumssteigerung und zur Konvergenz beitragen und dazu Netze von öffentlichen und privaten Akteuren in der gesamten Union fördern, die Umweltagenda unterstützen und den KMU im Rahmen des Small Business Act zur Seite stehen.
·Das Ausmaß der derzeitigen Krise wird von Woche zu Woche größer und erfordert damit dringende und eindeutige Maßnahmen auf der Ebene der Europäischen Union in Verbindung mit einer strukturierten und verstärkten Koordination der nationalen Maßnahmen. Der Umfang der vorzusehenden Anreize sowie die entsprechenden Instrumente bedürfen einer sorgfältigen Überwachung. Angesichts des weltweiten Wettbewerbsverlustes müssen die Bedeutung und die Instrumente des Konjunkturprogramms der EU auch im Rahmen der Bemühungen der wichtigsten Handelspartner der EU, insbesondere der USA und Chinas, gesehen werden. Ihre Berichterstatterin fordert die europäischen Führer auf, ihren Ehrgeiz und ihr politisches Engagement für ein echtes europäisches Konjunkturprogramm unmissverständlich unter Beweis zu stellen und dazu gegebenenfalls auf eine Stärkung und Ausweitung der derzeitigen Initiative hinzuarbeiten.
3. Einige langfristige Lehren
·Die derzeitige weltweite Krise illustriert den hochgradig volatilen Charakter der heutigen Finanzmarktstrukturen, ein Umstand, der der Realwirtschaft einen ganz erheblichen Tribut abverlangt hat. Bei den weltweit eingeleiteten koordinierten Bemühungen muss gewährleistet werden, dass die öffentlichen Behörden eine ordnungsgemäße Überwachung ausüben können. Auf einem globalisierten Markt bedarf es eines koordinierten Ansatzes. So fordert Ihre Berichterstatterin insbesondere eine europäische Führungsrolle beim Aufbau eines neuen weltweiten Finanzregulierungsrahmens, vor allem im Rahmen der bevorstehenden G20-Verhandlungen, sowie im Rahmen des Forums für Finanzmarktstabilität und des internationalen Währungsfonds (IWF). Ebenso bedarf es eindeutiger Maßnahmen in Bezug auf die allmähliche Schließung regulatorischer Schlupflöcher und auf die Bekämpfung kooperationsunwilliger Steuerrechtsordnungen, d.h. von Steuerparadiesen.
·Auf der Ebene der Union ermutigt Ihre Berichterstatterin die Kommission, sich mit den Folgen der derzeitigen Sofortmaßnahmen auf den Wettbewerb zu befassen, ebenso aber auch mit einer neuen umsichtigen und entschlossenen Haltung im Hinblick auf die Begründung einer stabilen und wirksamen Aufsichts- und Regulierungsstruktur, die über die Fähigkeit verfügt, die vorbeugende Dimension der europäischen Präsenz auf den Finanzmärkten zu verbessern.
·Der derzeitige Abschwung erinnert uns daran, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Realwirtschaft wieder eine zentrale Rolle bei der europäischen Politikgestaltung einnehmen müssen. Die von der Europäischen Union bereits identifizierten neuen Quellen für Wachstum sind vorhanden und sollten im Hinblick auf künftige Maßnahmen Vorrang genießen. So sollten sich die Energieeffizienz und die Bekämpfung des Klimawandels im Zentrum einer neuen wirtschaftspolitischen Ausrichtung befinden. In dieser Hinsicht müssen die Dringlichkeitsinterventionen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Realwirtschaft, insbesondere bei der Industrie und bei der Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze diese Ziele bereits beinhalten. Bei dieser langfristigen und nachhaltigen Strategie müssen die KMU in den Mittelpunkt des Programms gestellt werden.
Bei alledem sei jedoch auch betont, dass zwar zeitlich befristete Interventionen der öffentlichen Hand zugunsten bestimmter Sektoren, insbesondere zugunsten des Automobilsektors, unvermeidlich sein mögen, dass aber schlüssigere Bemühungen im Hinblick auf die Einbindung eines einschlägigeren strategischen Ansatzes zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in völliger Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Europäischen Union in Bezug auf den Klimawandel vorgesehen werden sollten.
Darüber hinaus müssen diese Ziele bei den internationalen Verhandlungen in den Bereichen Handel, Umwelt und Klimawandel angemessen berücksichtigt werden.
·Der Prozess der Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union hat, wie im jüngsten WWU@10-Bericht der Kommission dargelegt, die asymmetrischen Auswirkungen horizontaler gemeinsamer Politikansätze bei unterschiedlichen gesellschaftlichen und regionalen Gegebenheiten aufgezeigt. In einer globalisierten und hochgradig wettbewerbsorientierten Welt müssen diese Aspekte eine ganz spezifische politische Antwort auf einer geeigneten horizontalen Ebene gewährleisten.
Die gemeinsame Wechselkurspolitik erweist sich in besonderer Weise als wichtiger Faktor für die Entwicklung regionaler Gewinne und Verluste innerhalb der Europäischen Union. Die allmähliche Ausweitung der Eurozone, die mittlerweile Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung umfasst, wurde nicht durch eine optimierte Steuerung der Währungsunion ergänzt. Die strategischen Auswirkungen aufgrund des realen Wechselkurses sind eindeutig nicht vorhanden.
·Eine neue Auslegung der Bedeutung einer unverzichtbaren Koordination der einzelstaatlichen Politikansätze in einer globalen Strategie für die wirtschaftliche Entwicklung ist gewährleistet. Ihre Berichterstatterin fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, sich sorgfältig mit der Frage der Ausgestaltung und Förderung der nationalen Initiativen zu befassen, da dies von wesentlicher Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass das europäische Konjunkturprogramm über Erfolgsaussichten verfügt.
·Vor dem derzeitigen Hintergrund erlangen strukturellere Fragestellungen wie die Auslegung des EZB-Mandats und der Umfang des EU-Haushalts eine ganz besondere Bedeutung und verdienen eine sorgfältigere Prüfung.
·Auf internationaler Ebene kommt es ganz wesentlich darauf an, dass die derzeitige Initiative die EU nicht von ihrer Verantwortung in Bezug auf die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele sowie der Umwelt- und Klimaprogramme entbindet. So muss insbesondere die Gefahr eines Rückfalls in protektionistische Politikansätze aktiv vermieden werden. Ebenso ist ein rechtzeitiger Abschluss der derzeitigen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen angezeigt, mit dem auch den Interessen der Entwicklungsländer gedient wäre. Schließlich darf die derzeitige wirtschaftliche Notlage auch das Verantwortungsbewusstsein der Union in Bezug auf eine ordnungsgemäße Entwicklungsagenda nicht beeinträchtigen.
Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses(*) (10.2.2009)
Verfasser der Stellungnahme: Salvador Garriga Polledo
Assoziierter Ausschuss - Artikel 47 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf die zunehmend negativen Auswirkungen der Erdgaskrise auf die Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Prozesse in den Mitgliedstaaten,
1. erinnert daran, dass das Konjunkturprogramm und die von der Kommission am 28. Januar 2009 vorgeschlagenen Maßnahmen einen Gemeinschaftsanteil in Höhe von etwa 30 000 000 000 EUR vorsehen, der auf folgende Sektoren verteilt werden soll: 5 000 000 000 EUR für Energienetze und schnelle Internetverbindungen im Rahmen einer Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 sowie Maßnahmen in Verbindung mit dem Gesundheitscheck der GAP; Vorauszahlungen im Rahmen des Kohäsions- und der Strukturfonds; verschiedene Initiativen im Bereich Forschung und Innovation wie die Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge, die Initiative zur Fabrik der Zukunft und die Initiative für energieeffiziente Gebäude; Aufstockung der Vorfinanzierung der am weitesten fortgeschrittenen transeuropäischen Verkehrsnetzprojekte sowie der Initiativen zugunsten von KMU oder des gemeinschaftlichen Innovationsprogramms (CIP) und für bereits gewährte Mittel durch existierende oder neue Darlehen und Fonds der EIB;
2. weist darauf hin, dass einige der im Konjunkturprogramm vorgeschlagenen Aspekte noch zu vage formuliert sind; fordert die Kommission auf, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde unverzüglich alle für eine Entscheidungsfindung notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen; weist außerdem darauf hin, dass einige der im Konjunkturprogramm vorgeschlagenen Aspekte eine Änderung der bestehenden Mehrjahresprogramme erforderlich machen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass diese Änderungen unter vollständiger Wahrung der Rechte des Europäischen Parlaments erfolgen müssen;
3. betont, dass die Umsetzung des Konjunkturprogramms, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde, einige Zeit dauern könnte, und fordert alle betreffenden Organe auf, angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Europäischen Union so bald wie möglich die erforderlichen Entscheidungen zu treffen;
4. hebt hervor, dass der Großteil der von der Kommission vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Maßnahmen auf Haushaltsumschichtungen von bereits zugeteilten Mitteln beruht, und nicht auf neuen Haushaltsmitteln; fordert die Kommission auf, aus den sehr schlechten Wirtschaftsprognosen, die sie im Januar 2009 veröffentlicht hat, alle nötigen Konsequenzen zu ziehen und ihre Haushaltsvoranschläge im Lichte dieser neuen Prognosen neu zu bewerten;
5. begrüßt das Europäische Konjunkturprogramm der Kommission und die damit zusammenhängenden Initiativen und erinnert daran, dass alle im Haushaltsplan 2009 nicht vorgesehenen neuen Ausgaben mit neuem Geld finanziert werden müssen, um den zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde ausgehandelten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nicht zu gefährden; weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten hin, die sich durch die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 bieten, unter anderem die Nummern 21 bis 23;
6. betont, dass in dem Konjunkturprogramm mehrschichtige koordinierte Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Volkswirtschaften vorgeschlagen werden; bekräftigt die Bereitschaft des Parlaments, mit dem Rat in Verhandlungen über die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des MFR 2007–2013 im Umfang von 5 Milliarden Euro sowie über alle weiteren Änderungen von Instrumenten zu treten, die Auswirkungen auf den Haushalt hätten; ist der Auffassung, dass sich die Verhandlungen auf die Erweiterung des innerhalb dieser Änderung unterstützten Vorhabenbereichs entsprechend den Prioritäten der Mitgliedstaaten konzentrieren sollten;
7. erkennt die vorrangige Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) an, die zur Finanzierung von Investitionen beitragen und den Zugang der Unternehmen (KMU und mittelgroße Kapitalgesellschaften) zu Finanzierungsmöglichkeiten verbessern; weist darauf hin, dass Beiträge des EU-Haushalts zu Tätigkeiten der EIB das Potenzial besitzen, eine erhebliche Hebelwirkung für Investitionen zu erzeugen, und möchte untersuchen, wie der EU-Haushalt noch weiter zu einer derartigen Wirkung beitragen kann, und verweist darauf, dass dies in jedem Fall mit einer gemeinsamen Absichtserklärung der Kommission, des Rates, des Parlament und der EIB über die Investitionsprioritäten einhergehen sollte, mit der sichergestellt wird, dass diese für wirklich nachhaltige Projekte getätigt werden; ist beunruhigt über die zunehmende Tendenz des Rats und der Kommission, der EIB und der EBWE zahlreiche zusätzliche Aufgaben zu übertragen, ohne vorher alle notwendigen wirtschaftlichen und finanziellen Garantien der EIB und der EBWE dafür beschafft zu haben, dass diese den Aufgaben auch gewachsen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Verstärkung der von der EIB im Rahmen der Vereinbarung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 eingesetzten Finanzinstrumente vorschlägt; fordert die Kommission auf, eine erste Bilanz der diesbezüglich bereits umgesetzten Maßnahmen vorzulegen und Lösungen für die budgetären und rechtlichen Schwierigkeiten vorzuschlagen, die bei der Umsetzung von Programmen wie JASMINE, JASPER und JEREMY auftraten;
8. erwartet von der Kommission, dass sie ihre Pläne hinsichtlich künftiger Maßnahmen klarstellt, insbesondere mit Blick auf den möglichen Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Stärkung dieser Instrumente; fordert die Kommission auf, die beiden Teile der Haushaltsbehörde darüber zu unterrichten, in welchem Maße die neuen Instrumente, die der EIB für künftige Initiativen zur Verfügung gestellt wurden, eine Inanspruchnahme des Gemeinschaftshaushalts erforderlich machen; verweist ferner darauf, dass die steigende Zahl von der EIB und der EBWE übertragenen Aufgaben, angesichts der Tatsache, dass es sich um Fonds aus EU-Haushaltsmitteln handelt, wichtige Fragen hinsichtlich der demokratischen Kontrolle der finanzierten Projekte aufwirft;
9. verweist darauf, dass einige EIB-Interventionen auch der Unterstützung aus dem EU-Haushalt bedürfen, dies jedoch im Konjunkturprogramm derzeit nicht vorgesehen ist;
10. bedauert, dass der Kommissionsvorschlag, in transeuropäische Energienetz- und Breitband-Infrastrukturprojekte zu investieren, nach wie vor vergeblich ist, da im Rat entgegen dem im Dezember 2008 geäußerten Willen des Europäischen Rates keine Einigung werden konnte; ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt mithilfe der geeigneten Instrumente gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 genutzt werden sollte, um zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beizutragen, und fordert den Rat auf, mit dem Parlament darüber so bald wie möglich zu beraten; vertritt die Ansicht, dass Mittel nur im Rahmen von bestätigten Margen in Anspruch genommen werden können und nicht auf der Grundlage des prognostizierten Bedarfs in künftigen Haushaltsjahren; erinnert daran, dass durch eine Mittelumschichtung künftige politische Maßnahmen behindert werden könnten; hält die Halbzeitüberprüfung für eine letzte, sehr späte Gelegenheit für eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise; weist darauf hin, dass dieses Programm, wenn es gebilligt wird, erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2009 haben wird; erinnert die Kommission daran, dass ihr Vorschlag für Investitionen in Breitband-Infrastrukturprojekte Richtcharakter hat und der Genehmigung des Gesetzgebers bedarf; erbittet weitere Einzelheiten zur Entwicklungsstufe der einzelnen Projekte, um eine zügige Umsetzung sowie eine Bewertung ihrer kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und das Wirtschaftswachstum in der gesamten EU zu garantieren, und ersucht darum, dass konkrete Zahlen zur Umsetzung, insbesondere bezüglich der Finanzplanung, vorgelegt werden; verweist darauf, dass die Ausgaben der EU für Energieprojekte, die nach dem derzeitigen EU-Finanzrahmen begrenzt sein müssen, auf Projekte gerichtet sein sollten, die rasch anlaufen können und die zur Erreichung der Klimaziele der EU für 2020 beitragen, vor allem Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie Investitionen Netze für erneuerbare Energien;
11. erinnert an die in der Konzertierungssitzung am 21. November 2008 vereinbarte gemeinsame Erklärung zur "Umsetzung der Kohäsionspolitik", in der hervorgehoben wurde, dass die Wirtschaft von einer beschleunigten Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds und von "Zahlungsermächtigungen" zur Unterstützung der Finanzierung neuer Initiativen, insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftskrise, profitieren könnte; stellt fest, dass die auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags über die Mittelbewirtschaftung des ESF, des EFRE und des Kohäsionsfonds für 2009 vorgesehenen Vorauszahlungen sich auf 6 300 000 000 EUR belaufen und dass durch weitere vorgeschlagene Änderungen an der Bewirtschaftung der Mittel der Fonds Zwischenzahlungen beschleunigt werden könnten;
12 fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde auf dem laufenden zu halten und klarzustellen, ob Vorauszahlungen im Rahmen der Bewirtschaftung der Fondsmittel mit dem von der Haushaltsbehörde für 2009 vorgesehenen Zeitplan der Zahlungen in Einklang stehen, und insbesondere zu klären, ob der von Parlament und Rat vereinbarte Umfang der Zahlungen zur Finanzierung laufender oder künftiger Initiativen ausreicht;
13. erinnert daran, dass alle Änderungen am Umfang der Zahlungen, die die Kommission vorschlägt, in einen Änderungshaushaltsplan aufgenommen werden müssen, der von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde angenommen werden muss.
14. verweist darauf, dass das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) einen Mehrwert für die Verwirklichung der Lissabon-Strategie, für die Klimaziele der Union und für einen besseren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt darstellt und zugleich rasche Unterstützung für die Aufrechterhaltung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in Europa bietet; begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Umfang von 500 000 000 EUR von 2010 auf 2009 vorzuziehen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
10.2.2009
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
32
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Richard James Ashworth, Reimer Böge, Costas Botopoulos, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Vasilica Viorica Dăncilă, Valdis Dombrovskis, Göran Färm, Hynek Fajmon, Vicente Miguel Garcés Ramón, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Nathalie Griesbeck, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Jan Mulder, Alexandru Nazare, Gianni Pittella, Margaritis Schinas, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Gary Titley, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)
Paul Rübig, Margarita Starkevičiūtė, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Tomáš Zatloukal
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv.(Art. 178 Abs. 2)
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (10.2.2009)
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise die Realwirtschaft der Europäischen Union vor nie da gewesene Herausforderungen stellt; bekundet seine Besorgnis über den Umstand, dass die Krise schon jetzt überaus negative Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt zeitigt und mit Risiken für den sozialen Zusammenhalt verbunden ist;
2. begrüßt die Einführung eines europäischen Konjunkturprogramms und betont die Notwendigkeit einer koordinierten Antwort der Europäischen Union, bei der das europäische Sozialmodell berücksichtigt wird; nimmt das Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Koordinierung ihrer Bemühungen zur Dynamisierung der europäischen Volkswirtschaften zur Kenntnis;
3. stellt jedoch fest, dass das europäische Konjunkturprogramm nicht ausreicht und fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere die Mitglieder der Eurozone auf, die Möglichkeit einer umfassenden europäischen und von allen Mitgliedstaaten solidarisch verbürgten Anleihe zu prüfen;
4. fordert ein Maßnahmenpaket im Rahmen der Strategie von Lissabon, insbesondere in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, das koordiniert und unter Berücksichtigung der Verpflichtung der EU zur Verringerung der Armut und zur Förderung hochwertiger Arbeitsplätze durch eine Annäherung an den Währungs- und Haushaltsbereich unterstützt werden muss; betont, dass die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik aktiv in die Antwort auf die Krise eingebunden werden muss;
5. bekundet seine überaus große Besorgnis über die Anzahl von Arbeitsplätzen, die in der Europäischen Union wegen der negativen Aussichten für die kommenden Monate verloren gehen; stellt fest, dass dieser Arbeitsplatzverlust auf allen Ebenen der Qualifikation stattfinden wird und dass es in manchen Bereichen vermutlich zu erheblichen geschlechterspezifischen Auswirkungen kommen wird; betont die Notwendigkeit, auch weiterhin an einem Rückgang der Arbeitslosigkeit zu arbeiten, den sozialen Zusammenhalt durch berufliche Eingliederung zu unterstützen und die europäischen Arbeitnehmer gegen die negativen gesellschaftlichen Folgen der Krise zu schützen; hält es im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele für wesentlich, dass eindeutige Zielsetzungen in Bezug auf die Schaffung und die Wahrung nachhaltiger Arbeitsplätze festgelegt werden;
6. betont die Notwendigkeit umfangreicher Investitionen im Zuge koordinierter und bislang einmaliger Bemühungen in den Bereichen Energie, Umwelt und Infrastrukturen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Förderung der Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts; vertritt daher die Auffassung, dass die von der Bevölkerung abverlangten Bemühungen um so mehr akzeptiert werden, als sie einerseits als ausgewogen empfunden werden und andererseits als Garant für die berufliche Eingliederung und die soziale Integration gelten;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die europäischen Unternehmen und insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und das Vertrauen der europäischen Investoren, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher zu stärken;
8. fordert die tatsächliche Einleitung einer umfassenden europäischen Beschäftigungsinitiative, einerseits dadurch, dass sichergestellt wird, dass ein Unternehmen überall in der Europäischen Union innerhalb von drei Tagen und ohne Kosten gegründet werden kann und dass die Formalitäten für die Einstellung der ersten Arbeitnehmer über eine einheitliche Schnittstelle erfolgen können, und andererseits dadurch, dass die Aktivierungspläne insbesondere für weniger qualifizierte Personen durch personalisierte Beratungsgespräche, eine intensive Weiterbildung oder Umschulung der Arbeitnehmer und eine Verbesserung ihrer Qualifikationen, durch Lernprogramm, subventionierte Arbeitsplätze sowie durch Subventionen für die Aufnahme freiberuflicher und unternehmerischer Aktivitäten verstärkt werden;
9. empfiehlt nachdrücklich, dass die Europäische Beschäftigungsinitiative eine frühzeitige Intervention umfasst, wenn Arbeitsplätze tatsächlich verloren gehen, nicht zuletzt um die Gefahr zu verringern, dass Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden; vertritt die Auffassung, dass derartige Interventionen erhebliche Investitionen in Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich einer Aufstockung des Schulungspersonals und einer schwerpunktmäßigen Berücksichtigung einer verbesserten Koordination der Weiterbildungs- und Wiedereingliederungsprogramme erfordern werden und nicht ausschließlich auf kurzfristige Maßnahmen begrenzt werden sollten, sondern auch darauf ausgerichtet werden, Spitzenqualifikationen zu ermöglichen, um das Ausbildungsniveau innerhalb der EU insgesamt anzuheben, und den veränderten Bedürfnissen der heutigen Wirtschaft Rechnung zu tragen;
10. betont, dass auf dem Arbeitsmarkt ohnehin gefährdete Gruppen unbedingt eingebunden und die Bemühungen zur Einbindung dieser Menschen vor allem in Krisenzeiten fortgesetzt werden müssen;
11. begrüßt den Umstand, dass in einigen Mitgliedstaaten die Verbraucher auch daran interessiert sind, sich Finanzinstitutionen anzuvertrauen, die auf ethischen Kriterien und auf Kriterien der Gegenseitigkeit beruhen;
12. begrüßt die Vorschläge der Kommission und fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Bestimmungen über den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu erlassen, einschließlich der Vereinfachung der Verfahren und der Ausweitung der anrechenbaren Kosten im Hinblick auf eine noch effizientere Förderung der Beschäftigungsziele und der Ziele der sozialen Einbindung, die die Beschäftigung in den Kernbereichen der Wirtschaft auch weiterhin unterstützen, und zu gewährleisten, dass bei der Bereitstellung dieser Unterstützung der soziale und territoriale Zusammenhalt weiterhin Vorrang genießt, um eine asymmetrische Entwicklung innerhalb der Union zu vermeiden; befürwortet eine zügigere Bereitstellung der Mittel zur Unterstützung der Beschäftigung und eine Umorientierung der europäischen Programme zur Unterstützung der am meisten gefährdeten Gruppen einschließlich der Programme zur Gewährleistung menschenwürdiger Lebensbedingungen und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen für alle;
13. unterstützt die Mobilisierung zugunsten der Beschäftigung in den Kernbereichen der europäischen Wirtschaft insbesondere durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, nicht zuletzt Dank der Verbesserung und Beschleunigung seiner Verfahren, damit in den von Arbeitsplatzverlusten betroffenen strategischen Bereichen möglichst rasch eingegriffen werden kann;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass die kurzfristigen Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der Krise verstärkt durch Bemühungen bei der Umsetzung der Strukturreformen im Rahmen der Strategie von Lissabon, insbesondere der Reformen zur Unterstützung der KMU, zur Förderung der Beschäftigung, der Innovation, der Forschung sowie der Bildung und der Weiterbildung ergänzt werden;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, in die Sozialwirtschaft zu investieren, die zum Wachstum beitragen kann, da sie über ein erhebliches Potenzial in Bezug auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung der gesellschaftlichen und territorialen Kohäsion, des aktiven Bürgertums sowie der Solidarität verfügt;
16. betont die Bedeutung der Umsetzung der gemeinsamen Grundsätze der Flexicurity bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen sozialen Absicherung für jeden Einzelnen, insbesondere von Sozialversicherungssystemen, mit denen ein angemessener Schutz unter Berücksichtigung der nationalen Traditionen bereitgestellt wird;
17. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Lage am europäischen Arbeitsmarkt und die Auswirkungen der Krise auf diesem Markt auch weiterhin regelmäßig zu beobachten und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Volkswirtschaften der Europäischen Union auf den Weg eines dauerhaften Wachstums zu bringen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
10.2.2009
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
35
0
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Jan Andersson, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Stephen Hughes, Karin Jöns, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Juan Andrés Naranjo Escobar, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Rovana Plumb, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Jean Marie Beaupuy, Udo Bullmann, Françoise Castex, Rumiana Jeleva, Magda Kósáné Kovács, Lasse Lehtinen, Adrian Manole, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Sógor, Patrizia Toia
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
11.2.2009
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
37
1
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Mariela Velichkova Baeva, Paolo Bartolozzi, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, Christian Ehler, Elisa Ferreira, Ingo Friedrich, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Louis Grech, Benoît Hamon, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Astrid Lulling, Sirpa Pietikäinen, John Purvis, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Ieke van den Burg
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Katerina Batzeli, Mia De Vits, Werner Langen, Gianni Pittella, Eva-Riitta Siitonen
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 178 Abs. 2)