Verfahren : 2008/2336(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0264/2009

Eingereichte Texte :

A6-0264/2009

Aussprachen :

PV 06/05/2009 - 11
CRE 06/05/2009 - 11

Abstimmungen :

PV 07/05/2009 - 9.14
CRE 07/05/2009 - 9.14
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0385

BERICHT     
PDF 498kDOC 395k
14. April 2009
PE 416.698v02-00 A6-0264/2009

über den Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich

(2008/2336(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Berichterstatter: Raimon Obiols i Germà

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
                     ANNEX I
 ANNEX II
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich

(2008/2336(INI))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des zehnten EU-Jahresberichts (2008) zur Menschenrechtslage(1),

–       gestützt auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 177 und 300 des EG-Vertrags,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen internationalen Instrumente für Menschenrechte(2),

–       unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–       in Kenntnis aller Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und der dazugehörigen Fakultativprotokolle,

–       unter Hinweis auf die regionalen Menschenrechtsinstrumente, vor allem auch auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und das Fakultativprotokoll über die Rechte der Frauen in Afrika, das Amerikanische Übereinkommen über Menschenrechte und die Arabische Menschenrechtscharta,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza(3) sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 27. Januar 2009 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–       unter Hinweis auf das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 1. Juli 2002 und die Entschließungen des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit dem IStGH(4),

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Standards und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels aus dem Jahr 2005(5),

–       unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (das Übereinkommen gegen Folter),

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Fakultativprotokoll zu diesem Übereinkommen,

–       gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union(6),

–       unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EG und seine Überarbeitung(7),

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte(8) (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte),

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,

–       unter Hinweis auf seine Entschließungen zur fünften und siebten Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC), die am 7. Juni 2007(9) bzw. am 21. Februar 2008(10) angenommen wurden, und zum Ergebnis der Verhandlungen über den UNHRC,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union(11),

–       unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Februar 2007(12) und 26. April 2007(13) zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zum Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. September 2001 zu Genitalverstümmelungen bei Frauen(14), in der es heißt, dass jede Verstümmelung weiblicher Genitalien, in welcher Form auch immer, einen Akt der Gewalt gegen die betroffene Frau darstellt, der einer Verletzung ihrer Grundrechte gleichkommt,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2007 zur Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen(15), einschließlich der Rechte der Frau, die in den Menschenrechtsdialogen ausdrücklich zur Sprache gebracht werden sollen,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte(16),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie(17),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet(18),

–       unter Hinweis auf alle von ihm angenommenen Entschließungen in dringlichen Fällen der Verletzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,

–       unter Hinweis auf das Menschenrechtsforum EU-NRO, das im Dezember 2007 in Lissabon stattfand,

–       unter Hinweis auf das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von den Europäischen Gemeinschaft und der Mehrheit ihrer Mitgliedstaaten am 30. März 2007 unterzeichnet wurde und eine Verpflichtung zur Einbeziehung der Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen in Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in Drittländern enthält,

–       unter Hinweis auf die VN-Erklärung über die Menschenrechtsverteidiger und die Tätigkeiten des Sonderbeauftragen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechtsverteidiger,

–       unter Hinweis auf das im Dezember 2006 verabschiedete Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts(19), zu Kindern und bewaffneten Konflikten und zu Menschenrechtsverteidigern sowie zur Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, zu Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten, zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes, zu Gewalt gegen Frauen und zur Bekämpfung aller Formen der sie betreffenden Diskriminierung,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Verfahren und künftige Herausforderungen(20),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zur Entwicklung des UNHRC, einschließlich der Rolle der EU(21),

–       gestützt auf Artikel 45 und Artikel 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0264/2009),

A.     in der Erwägung, dass die Menschenrechte und der Schutz dieser Rechte abhängig sind von der Anerkennung der Würde des Menschen; in der Erwägung, dass diesbezüglich darauf hingewiesen werden sollte, dass die einleitenden Worte zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie folgt lauten: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“,

B.     in der Erwägung, dass Gerechtigkeit, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus einer authentischen Anerkennung der Würde des Menschen hervorgehen und dass eine derartige Anerkennung die Grundlage aller Menschenrechte ist,

C.     in der Erwägung, dass der zehnte EU-Jahresbericht 2008 des Rates und der Kommission zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der EU im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,

D.     in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeit der Kommission, des Rates und des Parlaments im Bereich der Menschenrechte zu prüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls konstruktive Kritik daran zu üben,

E.     in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte umzusetzen,

F.     in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit der Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte, vor allem der politischen Rechte, bei der Aushandlung und Durchführung bilateraler oder regionaler Handelsabkommen, auch bei denen, die mit wichtigen Handelspartnern abgeschlossen werden, größere Aufmerksamkeit gewidmet wird,

G.     in der Erwägung, dass die Menschenrechtsklauseln in den Abkommen, die von der EU und Drittstaaten, die Partnerländer der Europäischen Union sind, unterzeichnet werden, geachtet werden müssen,

H.     in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in verschiedenen Regionen der Welt nach wie vor gefährdet sind, da die Verletzung der Menschenrechte unausweichlich mit dem Bemühen der Menschenrechtsverletzer einhergeht, die Auswirkungen jeder Politik zu ihrer Förderung zu schmälern, vor allem in Ländern, in denen die Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich dazu dienen, eine undemokratische Regierung an der Macht zu halten,

1.      ist der Auffassung, dass die EU eine kohärente und konstante Politik zur Durchsetzung und Förderung der Menschenrechte in der Welt anstreben muss, und betont, dass eine solche Politik wirksamer durchgeführt werden muss;

2.      bekräftigt seine Auffassung, dass zur Verbesserung der Förderung der Menschenrechte die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) gestärkt sowie dafür gesorgt werden muss, dass die Förderung der Menschenrechte als wichtigste Zielsetzung der GASP im Sinne von Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union in den Dialogen und Beziehungen der EU-Organe mit allen Ländern der Welt bedingungslos umgesetzt wird;

3.      fordert den Rat und die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Fähigkeit der Europäischen Union zu verbessern, rasch auf Menschenrechtsverstöße durch Drittländer zu reagieren; weist mit Nachdruck auf die führende Rolle der EU im Bereich der Menschenrechte in der heutigen Welt sowie auf die damit zusammenhängenden zunehmenden Erwartungen hin; fordert, dass die EU in der Frage der Menschenrechte in der Außenpolitik und der Politik, die sie innerhalb der eigenen Grenzen verfolgt, die gleiche Haltung einnimmt;

4.      fordert, dass weiterhin rigoros darauf geachtet wird, dass die Menschenrechtsklauseln in den Abkommen, die von der EU und Drittstaaten, die Partnerländer der Europäischen Union sind, unterzeichnet werden, eingehalten werden, und dass solche Klauseln systematisch in künftige Abkommen aufgenommen werden; weist darauf hin, dass die Menschenrechtsklausel als „wesentliches Element“ auf alle Bestimmungen des Abkommens angewandt werden muss; bekräftigt seine Forderung, dass diese Klausel systematisch mit einem echten Durchführungsmechanismus versehen werden muss;

Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

5.      unterstreicht die Bedeutung des EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage bei der Analyse und Beurteilung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union und erkennt an, dass die Tätigkeit der Organe der EU in diesem Bereich einen positiven Beitrag darstellt;

6.      ist der Ansicht, dass mehr und bessere Informationen für die Bewertung der früheren Politik bereitgestellt und dass Elemente und Leitlinien vorgeschlagen werden sollten, um das allgemeine Vorgehen zu verbessern, die eventuellen Widersprüche auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die politischen Prioritäten auf einer länderspezifischen Grundlage im Hinblick auf die Verabschiedung einer Länderstrategie zu den Menschenrechten oder zumindest eines Menschenrechtskapitels in den länderspezifischen Strategiepapieren anzupassen; bekräftigt erneut seine Forderung nach einer in regelmäßigen Abständen stattfindenden Bewertung der Nutzung und der Ergebnisse der Maßnahmen, Instrumente und Initiativen der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Menschenrechten in Drittländern; fordert den Rat und die Kommission auf, spezifische quantifizierbare Indizes und Referenzwerte zu entwickeln, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu beurteilen;

7.      begrüßt die öffentliche Vorstellung des Berichts 2008 durch den Rat und die Kommission in der Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte vom 4. November 2008 am 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 und auf der am gleichen Tag stattfindenden Plenartagung, auf der der jährliche Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Hu Jia aus China verliehen wurde;

8.      fordert den Rat und die Kommission einmal mehr auf, die „besondere Besorgnis erregenden Staaten“ (countries of particular concern) , in denen es besonders schwierig ist, die Menschenrechte zu fördern, und die Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden, zu nennen und hierzu Kriterien zu entwickeln, mit denen Länder an ihrer Menschenrechtsbilanz gemessen werden können, wodurch es möglich ist, spezifische politische Prioritäten festzulegen;

9.      fordert den Rat und die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Jahresbericht über die Menschenrechte zu verbreiten und zu gewährleisten, dass eine möglichst breite Öffentlichkeit erreicht wird; fordert ebenfalls öffentliche Informationskampagnen zur Stärkung des Profils der EU in diesem Bereich;

10.    fordert den Rat und die Kommission auf, regelmäßig Untersuchungen über die sozialen Auswirkungen und die Kenntnis der Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte in der Öffentlichkeit durchzuführen;

11.    ist der Auffassung, dass der Bericht zeigt, dass die EU trotz der in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchungen keine Bewertung der Methoden der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Politik der Regierung der Vereinigten Staaten unter Bush zur Bekämpfung des Terrorismus vorgenommen hat;

12.    weist mit Nachdruck darauf hin, dass in den Augen großer Teile der Öffentlichkeit in der ganzen Welt die Einwanderungspolitik eine Herausforderung für die Glaubwürdigkeit der außenpolitischen Maßnahmen der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte ist;

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

13.    vertritt die Ansicht, dass eine Verstärkung des Sekretariats für Menschenrechte im Rat in quantitativer wie qualitativer Hinsicht die Sichtbarkeit der Europäischen Union im Bereich der Förderung und Achtung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Außenpolitik noch weiter erhöhen würde; verspricht sich von der künftigen Ernennung eines Hohen Vertreters der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission ist, dass die Europäische Union sehr viel geschlossener und effektiver tätig werden kann, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist;

14.    hält es angesichts der Bedeutung menschenrechtspolitischer Fragen in und nach Konfliktsituationen für unerlässlich, dass die Förderung und die Achtung der Menschenrechte künftig ausdrücklich im Mandat aller Sonderbeauftragten der Europäischen Union festgeschrieben werden;

15.    fordert die Kommission erneut auf, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Drittländer, mit denen Verhandlungen über einen künftigen Beitritt oder den Ausbau der Beziehungen laufen, darin zu bestärken, alle wichtigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats im Bereich der Menschenrechte und die Fakultativprotokolle dazu zu unterzeichnen und zu ratifizieren und an den internationalen Verfahren und Mechanismen im Bereich der Menschenrechte mitzuwirken; fordert insbesondere, dass ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem UNHCR geschlossen wird, um die Ratifizierung und Umsetzung der Übereinkommen der Vereinten Nationen durch alle Mitgliedstaaten voranzubringen;

16.    fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2003/444/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zum Internationalen Strafgerichtshof(22) (IStGH) und mit dem Aktionsplan aus dem Jahr 2004 zur Weiterbehandlung des Gemeinsamen Standpunkts weiterhin entschlossen für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und für die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften einzusetzen; fordert, dass solche Bemühungen auch auf die Ratifizierung und Durchführung des Übereinkommens über die Vorrechte und Befreiungen des IStGH ausgedehnt werden, das ein wichtiges Instrument für die Arbeit des IStGH darstellt; begrüßt, dass 2008 Madagaskar, die Cook-Inseln und Suriname das Römische Statut ratifiziert haben, wodurch sich die Gesamtzahl der Vertragsstaaten im Juli 2008 auf 108 belief; fordert die Tschechische Republik, die als einziger EU-Mitgliedstaat das Römische Statut noch nicht ratifiziert hat, auf, dies endlich unverzüglich zu tun(23); fordert Rumänien auf, sein bilaterales Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika aufzukündigen;

17.    fordert alle Ratsvorsitze der EU auf, im Rahmen aller Gipfeltreffen und Dialoge der EU mit Drittländern, auch im Rahmen des Gipfeltreffens EU-Russland und der Dialoge zwischen der EU und China, anzusprechen, wie wichtig die Zusammenarbeit mit dem IStGH ist, und fordert alle Mitgliedstaaten der EU eindringlich auf, ihre Zusammenarbeit mit dem IStGH zu verstärken und bilaterale Abkommen über die Vollstreckung von Urteilen sowie über den Schutz von Zeugen und Opfern zu schließen; erkennt des Weiteren das Abkommen über Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen der Europäischen Union und dem IStGH an und fordert auf dieser Grundlage die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Strafgerichtshof bei dessen laufenden Fällen in jeder erforderlichen Weise, einschließlich von Hilfe vor Ort, zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitwirkung von Belgien und Portugal im Mai 2008 an der Verhaftung von Jean-Pierre Bemba und seiner Überstellung an den IStGH;

18.    fordert eine umgehende Ratifizierung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten; fordert nachdrücklich, dass das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen als unverzichtbarer Bestandteil dieses Übereinkommens gelten sollte, und fordert den gleichzeitigen Beitritt zum Übereinkommen und zum Protokoll(24);

19.    hebt die Notwendigkeit einer weiteren Verstärkung des aktiven Engagements der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für Menschenrechts- und Demokratiefragen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an verschiedenen internationalen Foren im Jahr 2009 hervor, so u. a. an der Tätigkeit des UNHRC, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, des Ministerrats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarats;

20.    begrüßt die vom EIDHR finanzierte Konferenz der Menschenrechtsverteidiger, die als wichtige interinstitutionelle Initiative der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Vereinten Nationen anlässlich des 60. Jahrestags des Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Europäischen Parlament vom 7.-8. Oktober 2008 in Brüssel stattfand,

21.    begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat im Rahmen der im Mai 2007 unterzeichneten Vereinbarung; begrüßt, die „Vierersitzungen” zwischen dem EU-Ratsvorsitz, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates und dem Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates vom 23. Oktober 2007 und vom 10. März 2008; bekräftigt, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und pluralistische Demokratie, d.h. zugunsten von Werten, die beide Organisationen und alle EU-Mitgliedstaaten teilen, weiter zu fördern;

22.    begrüßt die am 18. Juni 2008 in der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zwischen der Kommission und dem Europarat unterzeichnete Vereinbarung über die Zusammenarbeit; weist darauf hin, dass die Vereinbarung Bestimmungen über die Abhaltung regelmäßiger Treffen, den Austausch von Informationen und die Koordinierung der Tätigkeiten enthält;

23.    ist erfreut darüber, dass das Übereinkommen über Streumunition auf der diplomatischen Konferenz über Streumunition von Dublin vom 19.-30. Mai 2008 angenommen wurde; ist besorgt darüber, dass nicht alle Mitgliedstaaten der EU den Vertrag auf der Unterzeichnungskonferenz in Oslo vom 3. Dezember 2008 unterzeichnet haben, und fordert sie auf, dies baldmöglichst zu tun(25); nimmt zur Kenntnis, dass das Übereinkommen ein sofortiges und bedingungsloses Verbot jeglicher Streumunition, die Zivilisten nicht hinnehmbaren Schaden zufügt, vorschreibt;

24.    begrüßt die Mitarbeit von Serbien bei der Verhaftung und Überstellung von Radovan Karadžić an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY); nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Ratko Mladić und Goran Hadžić sich weiterhin auf freiem Fuß befinden und nicht vor den ICTY gebracht wurden; fordert in diesem Zusammenhang die serbischen Behörden auf, eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY zu gewährleisten, die zur Verhaftung und Überstellung aller noch auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten führen sollte, um die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu schaffen;

25.    fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, uneingeschränkt an den internationalen Strafrechtsmechanismen mitzuarbeiten, insbesondere dadurch, dass sie flüchtige Personen vor Gericht bringen; stellt mit großer Besorgnis fest, dass der Sudan Ahmad Muhammad Harun („Ahmad Harun“) und Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman („Ali Kushayb“) nach wie vor nicht festgenommen und an den IStGH überstellt hat und somit die ihm unter der Resolution 1593(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erwachsenden Verpflichtungen missachtet; verurteilt auf das Schärfste die Vergeltungsmaßnahmen des Sudan im Anschluss an den Erlass eines Haftbefehls des IStGH gegen Präsident Al-Bashir, und ist zutiefst besorgt über das jüngste harte Vorgehen gegen Menschenrechtsaktivisten, das im Juni 2008 zur Folge hatte, dass Mohammed El-Sari festgenommen und aufgrund des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit dem IStGH zu einer 17-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde; ist besorgt, dass vor kurzem, im Januar 2009, Hassan Al-Turabi, Vorsitzender der größten Oppositionsgruppe, der Popular Congress Party, festgenommen wurde, weil er in einer Erklärung Präsident Al-Bashir aufgefordert hatte, die politische Verantwortung für die in Darfur begangenen Verbrechen zu übernehmen; verweist abschließend auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zum Sudan und zum Internationalen Strafgerichtshof(26) und fordert die Ratsvorsitze der EU und die Mitgliedstaaten erneut auf, ihren eigenen Worten, wie sie im Rahmen der Erklärung der EU im März 2008 sowie im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates der EU im Juni 2008 zum Sudan geäußert wurden – nämlich dass die EU bereit sei, „Maßnahmen gegen Einzelpersonen, die für die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem IStGH verantwortlich sind, zu erwägen, wenn die aus der Resolution 1593 des VN-Sicherheitsrates erwachsene Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem IStGH weiterhin missachtet wird“ – gerecht zu werden und nach diesen Worten zu handeln;

26.    begrüßt die Einleitung des ersten Verfahrens vor dem IStGH überhaupt gegen Thomas Lubanga von der Demokratischen Republik Kongo (DRC) am 26. Januar 2009 und stellt fest, dass dies das erste Verfahren in der Geschichte des internationalen Strafrechts ist, an dem die Opfer aktiv mitwirken; fordert den IStGH in diesem Zusammenhang dringend auf, seine Bemühungen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, um Gemeinschaften in Ländern, die sich in einer Krisensituation befinden, in einen Prozess konstruktiver Interaktion mit dem IStGH einzubeziehen, mit dem Ziel, das Verständnis und die Unterstützung für sein Mandat zu fördern, sich Erwartungen zu stellen und es diesen Gemeinschaften zu ermöglichen, der internationalen Strafgerichtsbarkeit zu folgen und sie zu verstehen; begrüßt die Mitarbeit der DRC bei der Überstellung von Thomas Lubanga, Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo an den IStGH; bedauert jedoch, dass der Haftbefehl des IStGH gegen Bosco Ntaganda noch nicht umgesetzt wurde, und fordert den Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ auf, während seinen nächsten Tagungen die unverzügliche Festnahme von Bosco Ntaganda und seine Auslieferung an den IStGH zu verlangen; stellt besorgt fest, dass sich die ohnehin instabile Lage in der DRC durch neue Angriffe der Lord's Resistance Army (LRA), die zwischen dem 24. Dezember 2008 und dem 13. Januar 2009 im Norden der DRC mindestens 620 Zivilisten brutal niedergemetzelt und über 160 Kinder entführt hat, in jüngster Zeit weiter destabilisiert hat; hebt daher hervor, dass die Befehlshaber der LRA dringend festgenommen werden müssen, wie in seiner Entschließung vom 21. Oktober 2008 zur Anklage von und zur Einleitung eines Verfahrens gegen Joseph Kony vor dem Internationalen Strafgerichtshof(27) gefordert wird; stellt beunruhigt fest, dass die IStGH-Haftbefehle für vier Mitglieder der „Lord’s Resistance Army“ in Uganda noch nicht vollstreckt worden sind;

27.    nimmt mit Befriedigung die ersten, viel versprechenden Erklärungen der neuen amerikanischen Regierung zum IStGH zur Kenntnis, in denen anerkannt wurde, dass der IStGH sich offensichtlich zu einem wichtigen und glaubwürdigen Instrument entwickle, mit dessen Hilfe die Führungsriege, die für die Gewalttaten im Kongo, in Uganda und in Darfur verantwortlich ist, zur Rechenschaft gezogen werden könne(28), und fordert die Vereinigten Staaten auf, das Statut des IStGH erneut zu unterzeichnen und sich im Rahmen des IStGH weiter zu engagieren, vor allem indem sie mit ihm in Situationen zusammenarbeiten, die Gegenstand einer Untersuchung oder einer vorläufigen Analyse durch den IStGH sind;

28.    stellt noch einmal mit Genugtuung fest, dass die Annahme der Erklärung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Rechten der indigenen Völker einen Rahmen schaffen wird, in dem die Staaten die Rechte indigener Völker ohne Ausnahme oder Diskriminierung schützen und fördern können; fordert die Kommission deshalb dringend auf, die Durchführung der Erklärung insbesondere durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) weiterzuverfolgen und gleichzeitig insbesondere alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufzufordern, das IAO-Übereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker umgehend zu ratifizieren, in dem die in der genannten Erklärung beschriebenen Prinzipien durch ein rechtsverbindliches Instrument untermauert werden, begrüßt jedoch die Maßnahmen der Kommission zugunsten der indigenen Völker und begrüßt das Projekt zur Förderung der Rechte indigener und in Stämmen lebender Völker durch Rechtsbeistand, Kapazitätsaufbau und Dialog, das von der Kommission und der IAO als gemeinsame Initiative eingeleitet wurde; stellt fest, dass nahezu 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten nur drei Mitgliedstaaten das IAO-Übereinkommen ratifiziert haben, nämlich Dänemark, die Niederlande und Spanien; unterstützt deshalb Initiativen, um dieses wichtige legislative Instrument bekannter zu machen und seine Effizienz weltweit mit seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten zu erhöhen;

29.    wiederholt in Anbetracht der besonderen sozialen Lage der Roma-Gemeinschaften in der Europäischen Union, in den Beitrittsländern und in den am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Ländern seine Forderung, eine europäische Rahmenstrategie für Roma auszuarbeiten; nimmt mit Genugtuung den ersten „EU-Roma-Gipfel“ der Kommission zur Kenntnis, der im September 2008 unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des Präsidenten der Kommission und des französischen Ratsvorsitzes stattfand, mit dem Ziel, sich eindeutig zu verpflichten, konkrete Probleme anzugehen und Einrichtungen zu schaffen, mit Hilfe derer ein besseres Verständnis für die Lage der Roma in ganz Europa erreicht werden kann;

30.    stellt fest, dass die Überprüfungskonferenz von Durban vom 20.-24. April 2009 als Folgekonferenz zur Weltkonferenz gegen Rassismus in Genf stattfinden soll; begrüßt die wichtigen Tagungen des UNHRC, der als vorbereitender Ausschuss für die Überprüfungskonferenz von Durban fungierte, und die vom 21. April – 2. Mai 2008 und vom 6. – 17. Oktober 2008 stattfanden; fordert mit Nachdruck, dass die Schwerpunkte der Konferenz auf der Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban, der Ermittlung bewährter Methoden und weiterer möglicher Maßnahmen für eine bessere Umsetzung liegen sollten; stellt fest, dass die Europäische Union mit Nachdruck fordert, dass dieser Prozess fair, transparent und konsensorientiert verläuft und dass die Zivilgesellschaft umfassend beteiligt wird;

31.    begrüßt das von der Kommission im März 2008 organisierte zweite Europäische Forum über die Rechte des Kindes, in dessen Mittelpunkt Warnsysteme für vermisste Kinder sowie Kinderarmut und soziale Ausgrenzung standen, unter besonderer Berücksichtung der Roma-Kinder;

32.    begrüßt das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008, das von der Kommission angeregt und mit Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt wurde; bekräftigt erneut, dass der Dialog zwischen den Kulturen bei der Förderung der europäischen Identität und Bürgerschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt;

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

33.    begrüßt die Arbeit des UNHRC und unterstreicht dessen entscheidende Rolle im Gesamtgefüge der UNO sowie sein Potenzial, einen wertvollen Rahmen für die multilateralen Bemühungen der Europäischen Union um die Menschenrechte zu entwickeln; stellt fest, dass dieses neue Gremium seine Arbeit fortsetzen muss, wenn es an Glaubwürdigkeit gewinnen will;

34.    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Effizienz des UNHRC unerlässlich ist;

35.    begrüßt den Beginn der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review) und die erste Runde der Überprüfung, die im April und im Mai 2008 stattfand und im Juni 2008 mit der Annahme der Ergebnisberichte auf der Plenartagung des UNHRC endete; stellt fest, dass die Einführung der ersten beiden Runden des neuen Mechanismus das Potenzial der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung bekräftigt hat, und vertraut darauf, dass die Einführung des Mechanismus der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung zu weiteren konkreten Ergebnissen und Verbesserungen führen wird; fordert den Rat und die Kommission auf, die Tätigkeiten der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung aufmerksam zu verfolgen und zu überwachen, und fordert den Rat auf, das Parlament in dieser Angelegenheit zu konsultieren;

36.    stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten – worauf auch im Jahresbericht hingewiesen wird – sich im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) in einer Minderheitsposition befinden; fordert die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Schritte zu unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen und geeignete Allianzen mit den Staaten und mit nichtstaatlichen Akteuren zu schmieden, die sich nach wie vor für die Universalität und die Unteilbarkeit der Menschenrechte einsetzen;

37.    fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Verbindungen zu demokratischen Regierungen aus anderen regionalen Gruppen im Rahmen des UNHRC im Hinblick auf einen besseren Erfolg der Initiativen zu stärken, die auf die Einhaltung der in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Prinzipien abzielen; fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Abstimmungsmuster bei den Vereinten Nationen zu Menschenrechtsfragen vorzulegen und darin zu analysieren, wie diese durch die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie durch die Politik anderer Blöcke beeinflusst werden;

38.    fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Union bei der Förderung der Minderheitenrechte und dem Schutz von Regional- und Minderheitssprachen, wobei die rechtlichen Instrumente zur Nichtdiskriminierung eingesetzt werden sollen, um für Vielfalt und Toleranz einzutreten;

39.    hebt die entscheidende Bedeutung der Sonderverfahren und der „Ländermandate” innerhalb des UNHRC hervor; ist der Auffassung, dass das Verfahren zur Erneuerung der Mandate transparent sein muss; begrüßt das neue Handbuch über die Sonderverfahren der Vereinten Nationen und betont, dass die Ernennung unabhängiger und erfahrener Kandidaten weiterhin gewährleistet sein muss, die sowohl in geografischer Hinsicht als auch unter dem Gleichstellungsaspekt ausreichend repräsentativ sein müssen; nimmt die jüngsten Entwicklungen in den thematischen und Ländermandaten zur Kenntnis; begrüßt die neu eingeführten thematischen Mandate, die sich mit aktuellen Formen der Sklaverei und Zugang zu sicherem Trinkwasser und Abwasserentsorgung befassen; begrüßt, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte im Sudan bis Juni 2009 verlängert wurde;

40.    begrüßt, dass die EU im Oktober 2007 die Abhaltung einer Sondersitzung des UNHRC über Burma eingeleitet hat, die im Juni 2008 zu einer abschließenden Entschließung führte, in der die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und die Rekrutierung von Kindersoldaten in Burma verurteilt und die burmesische Regierung aufgefordert wurde, alle politischen Gefangenen sofort und bedingungslos freizulassen;

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

41.    ist der Ansicht, dass die Vorbereitungen zur Schaffung des neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes trotz der Verzögerung bei der endgültigen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon aktiv genutzt werden sollten, um die Vorgehensweise der Vertretungen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Ausland im Bereich der Menschenrechte durch gemeinsame Nutzung von Strukturen und Personal zu harmonisieren und so echte „Botschaften der Europäischen Union” zu schaffen;

42.    nimmt die tatkräftigen Bemühungen des slowenischen und französischen Ratsvorsitzes um die Fertigstellung der Menschenrechtsleitlinien der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes zur Kenntnis; erwartet innerhalb des nächsten Jahres Entwürfe für spezifische Durchführungsmaßnahmen zu erhalten, die sich auf die Durchführung des ganzheitlichen und umfassenden Konzepts konzentrieren werden, das sich aus den Kernleitlinien ergibt;

43.    ist der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um dafür zu sorgen, dass die Vertretungen der EU Menschenrechtsfragen systematischer begleiten, etwa indem Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen benannt und in die Fortbildungsprogramme für Personen, die für EU-Vertretungen tätig sind, Leitlinien betreffend die Menschenrechte und ihre Umsetzung aufgenommen werden;

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

44.    begrüßt, dass der französische Vorsitz im zweiten Halbjahr 2008 frauenspezifischen Fragen im Rahmen der Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte neue Priorität eingeräumt hat; weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, das tragische Phänomen der Gewalt gegen Frauen anzugehen (einschließlich der Praxis der Beschneidung von Frauen und Mädchen) und gegen Morde an Frauen (einschließlich der Praxis der geschlechtsspezifischen Abtreibung) vorzugehen;

45.    fordert den Rat und die Mitgliedstaaten in Anbetracht des Unvermögens der internationalen Gemeinschaft, in Simbabwe – das in menschenrechtlicher Hinsicht eine Katastrophe darstellt – einen Wandel zum Besseren herbeizuführen, auf, die Gründe dafür zu untersuchen, eine effizientere Politik festzulegen und das Parlament davon zu unterrichten, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf den Umfang der Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und vielen afrikanischen Ländern, insbesondere im Süden Afrikas, zu ergreifen beabsichtigen;

46.    begrüßt, dass am 8. Dezember 2008 neue Leitlinien angenommen wurden, durch die eine umfassende Strategie zur Stärkung von EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Frauen, insbesondere in von Konflikten betroffenen Ländern, und in anderen Ländern, eingeführt wird; bedauert allerdings, dass das Parlament nicht enger in die Ausarbeitung dieser neuen Leitlinien eingebunden war und fordert in diesem Sinne, dass künftig ein Mechanismus für die Konsultation des Parlaments sowohl in der Phase der Ausarbeitung als auch der Phase der Evaluierung und Revision dieser neuen Leitlinien eingerichtet wird;

47.    verweist jedoch auf die bestehenden Lücken in der Entwicklung der Politik und der Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit den Menschenrechten von Frauen; ist der Auffassung, dass diese Lücken insofern im Bericht des Rates wieder zu finden sind, als er nicht hinreichend alle Einzelheiten berücksichtigt, wenn es um die Beurteilung einzelner Themenbereiche geht;

Todesstrafe

48     weist auf die von der VN-Generalversammlung am 18. Dezember 2007 angenommene Resolution zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Resolution 62/149)(29) hin, in der ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Resolution damit endet, dass sie alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auffordert, ein Moratorium für Hinrichtungen im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe festzulegen;

49.    begrüßt die am 10. Oktober 2008 von den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Namen der EU und vom Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees und dem Generalsekretär des Europarates unterzeichnete gemeinsame Erklärung gegen die Todesstrafe zur Einführung eines Europäischen Tages gegen die Todesstrafe, der am 10. Oktober jedes Jahres begangen wird; bekräftigt, dass das Verbot der Todesstrafe zu den wichtigsten Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gehört, deren Artikel 2 ausdrücklich besagt: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden“;

50.    begrüßt die revidierte und aktualisierte Fassung der Leitlinien der EU zur Todesstrafe; bekräftigt, dass die EU für alle Tatbestände gegen die Todesstrafe ist und weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Stärkung der Menschenwürde und zur weiteren Förderung der Menschenrechte beiträgt;

51.    fordert den Ratsvorsitz auf, Italien, Lettland, Polen und Spanien zu bestärken, die das Protokoll Nr.13 zur EMRK zur Abschaffung der Todesstrafe für alle Tatbestände zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Leitlinien zur Todesstrafe kohärenter angewandt werden könnten, wenn die Mitgliedstaaten solche Protokolle und Konventionen unterzeichnen und ratifizieren würden;

52.    begrüßt, dass die Todesstrafe auf dem Rückzug ist und 2008 in Ruanda und Usbekistan für alle Straftaten abgeschafft wurde; begrüßt den Entwurf der strafrechtlichen Bestimmungen in Iran, wonach Steinigung verboten ist, und fordert das iranische Parlament mit Nachdruck auf, das Strafgesetzbuch fertig zu stellen und so dafür zu sorgen, dass Steinigung in allen Fällen verboten ist; verurteilt die Tatsache, dass das iranische Regime immer noch Angeklagte unter 18 Jahren zum Tode verurteilt und hinrichtet (insbesondere jene, deren „Verbrechen“ gemäß dem Recht der Scharia einzig und allein darin besteht, homosexuelle Handlungen begangen zu haben); betont, dass Iran das einzige Land ist, in dem im Jahr 2008 straffällige Jugendliche hingerichtet wurden; ist zutiefst besorgt darüber, dass mindestens weitere 130 straffällige Jugendliche in Iran in der Todeszelle sitzen; verurteilt erneut, dass das iranische Regime immer öfter die Todesstrafe verhängt und somit unmittelbar nach China in der Liste der Länder, die die höchste Zahl an Hinrichtungen aufweisen, an zweiter Stelle steht; stellt fest, dass in Guatemala kein Todesurteil verhängt wurde; äußert jedoch Besorgnis im Hinblick auf die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe; fordert die Regierung Guatemalas vielmehr nachdrücklich auf, sich dem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe anzuschließen; begrüßt jedoch die von Präsident Colom im März 2008 getroffenen Entscheidungen, die zur Abschaffung der Todesstrafe in Guatemala führen könnten; ist besorgt darüber, dass die Todesstrafe im nationalen Recht Perus noch nicht abgeschafft wurde; stellt fest, dass China seit 2007 alle Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof hat überprüfen lassen; ist aber weiterhin beunruhigt darüber, dass China immer noch die größte Zahl an Hinrichtungen weltweit vollstreckt; verurteilt die Verhängung der Todesstrafe in Belarus, dem einzigen Land in Europa, das weiterhin auf die Todesstrafe zurückgreift, was den europäischen Werten zuwiderläuft;

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

53.    fordert alle Mitgliedstaaten der EU, die das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) bisher nicht unterzeichnet und/oder ratifiziert haben, dringend auf, dies schnellstmöglich zu tun;

54.    stellt sich nach wie vor beunruhigt die Frage, ob jene Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich weigern, das oben genannte Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen, sich überhaupt zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet fühlen; begrüßt, dass Argentinien dieses Übereinkommens im Mai 2008 ratifiziert hat, und fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen umgehend zu unterzeichnen und zu ratifizieren(30);

55.    begrüßt die revidierte Fassung der vom Rat im April 2001 angenommenen und 2008 aktualisierten Leitlinien der EU zu Folter, mit denen der EU ein operationelles Instrument an die Hand gegeben werden soll, dass sowohl bei Kontakten zu Ländern auf allen Ebenen als auch auf multilateralen Menschenrechtsforen zur Unterstützung und Stärkung der laufenden Bemühungen, Folter und Misshandlung in allen Teilen der Welt zu verhindern und zu beseitigen, genutzt werden soll; bekräftigt, dass die EU sich nachdrücklich dafür einsetzt, das uneingeschränkte Verbot der Folter sowie der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aufrechtzuerhalten;

56.    erwartet vom Rat und von der Kommission, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Europarat verbessern, um europaweit eine Zone frei von Folter und anderen Formen der Misshandlung als deutliches Signal zu schaffen, dass die europäischen Länder sich nachdrücklich für die Abschaffung dieser Praktiken vornehmlich innerhalb ihrer eigenen Grenzen einsetzen und damit anderen Ländern der Welt, in denen solche Praktiken leider immer noch üblich sind, ein Beispiel geben;

57.    begrüßt die Bewertung der Leitlinien der EU zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, die neue Empfehlungen und Durchführungsmaßnahmen enthält, mit denen Initiativen in diesem Bereich weiter gestärkt werden sollen; nimmt mit Genugtuung die Übernahme der Empfehlungen, die in der Studie mit dem Titel „Durchführung der Leitlinien der Europäischen Union zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe”, enthalten sind, die dem Unterausschuss für Menschenrechte des Parlaments am 28. Juni 2007 und der Ratsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) im Dezember 2007 unterbreitet wurde, zur Kenntnis; nimmt mit Genugtuung die Schlussfolgerungen zur Kenntnis, die sich aus der Prüfung der Leitlinien ergeben haben; begrüßt die Durchführungsmaßnahmen, die den Vertretungen der EU und den Delegationen der EU in dieser Hinsicht Orientierungen an die Hand geben sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die spezifischen Kriterien für Maßnahmen in Einzelfällen und bedauert, dass keine Maßnahmen vorgesehen sind, um die Überstellung von Personen in ein Land, in dem sie von Folter oder anderer unmenschlichen oder erniedrigender Behandlung bedroht sind, zu verhindern; fordert die EU in diesem Zusammenhang erneut mit Nachdruck auf, die im Rahmen der internationalen und regionalen Instrumente im Zusammenhang mit Folter und Misshandlung festgelegten Normen und Standards zu erfüllen;

58.    begrüßt die von der EU unterstützte und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 4. März 2008 angenommene Resolution 62/148 zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe und weist darauf hin, dass Freiheit von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ein Grundrecht ist, das unter allen Umständen geschützt werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass das Netzwerk der Menschenrechtsausschüsse der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten seine zweite Sitzung am 25. Juni 2008 im Europäischen Parlament abgehalten hat, wobei im Mittelpunkt der Sitzung, bei der auch der VN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, anwesend war, die Bekämpfung der Folter stand;

59.    fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung und Anwendung der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung von Folter und Misshandlung diese beiden Themen zur Sprache zu bringen sowie Rehabilitationsmaßnahmen für Überlebende der Folter bereitzustellen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Bekämpfung von Folter und Misshandlung als eine der wichtigsten Prioritäten der Menschenrechtspolitik der EU zu betrachten, insbesondere durch eine verstärkte Durchführung der Leitlinien der Europäischen Union und aller anderen Instrumente der EU wie beispielsweise des EIDHR und indem sie dafür sorgt, dass die Mitgliedstaaten keine diplomatischen Zusicherungen von Drittländern akzeptieren, in denen ein echtes Risiko der Folter oder Misshandlung von Menschen besteht;

60.    weist auf die Bedeutung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten(31), hin, mit der die Aus- und Einfuhr von Gütern verboten wird, die keine andere praktische Verwendung als die Verwendung zum Zwecke der Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe haben, und die am 30. Juli 2006 in Kraft getreten ist; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Umsetzung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten zu bewerten und die Möglichkeiten zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung zu prüfen;

61.    bedauert, dass in der Demokratischen Republik Kongo 1 350 000 Menschen vertrieben wurden, davon 850 000 in Nord-Kivu; unterstreicht erneut, dass dringend Maßnahmen in Form umfassender Ermittlungen ergriffen werden müssen, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die für den Tod von etwa 150 Menschen durch die Hand der Rebellengruppe CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) sowie von Mai-Mai-Milizen im November 2008 in Kiwanja verantwortlich sind; fordert die Regierung der Demokratischen Republik Kongo und von Ruanda auf, die Friedensmission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) bei der Erfüllung ihres Mandats zur Erhaltung des Friedens in der Region uneingeschränkt zu unterstützen und darauf hinzuarbeiten, dass die Zivilbevölkerung in der Region vor der Gewalt und den schweren Gräueltaten, wie sie bisher begangen wurden, geschützt wird; fordert den Rat und die Kommission des Weiteren auf, eine Untersuchung der gravierenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die täglich zu verzeichnen sind und auch Vergewaltigung, Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren sowie Folter umfassen, sowie die Notwendigkeit zu unterstützen, dass eine entschlossene Strategie der EU umgesetzt wird, die dazu beitragen würde, Veränderungen in der Region zu bewirken;

62.    ist nach wie vor zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Krise in Simbabwe, die Choleraepidemie und die fortgesetzte Weigerung des Mugabe-Regimes, wirkungsvoll auf die Krise zu reagieren; fordert den Rat und die Kommission ferner auf, das Vorgehen des Mugabe-Regimes entschieden zu verurteilen und den Menschen in Simbabwe erneut ihr Engagement in Form eines langfristigen Programms für humanitäre Hilfe zu versichern; verurteilt auch die Einschüchterung und Festnahme von Menschenrechtsaktivisten und Mitgliedern der Bürgergesellschaft wie etwa von Jestina Mukoko durch das Mugabe-Regime und fordert, dass diejenigen, die diese Taten begangen haben, vor Gericht gestellt werden;

Die Rechte von Kindern

63.    hält es nach wie vor für dringend geboten, die Leitlinien der Europäischen Union zu Kindern in bewaffneten Konflikten umzusetzen; fordert alle Staaten eindringlich auf, die Pariser Verpflichtungen von 2007 anzunehmen, um Kinder vor illegaler Rekrutierung oder dem illegalen Einsatz durch Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen zu schützen;

64.    begrüßt die am 16. Juni 2008 angenommene aktualisierte Fassung dieser Leitlinien und stellt mit Genugtuung fest, dass die EU ihre Vertretungen angewiesen hat, individuelle Strategien für die 13 Länder zu erarbeiten, in denen die Umsetzung der in den Leitlinien genannten sechs neuen Themenschwerpunkte Vorrang hat: Rekrutierung, Tötung und Verstümmelung, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Blockierung humanitärer Hilfe, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Vergewaltigung und Missbrauch;

65.    begrüßt, dass der Europäische Rat im Juni 2008 die Schlussfolgerungen über die Rechte des Kindes, insbesondere über die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten, angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, weiterhin für Kohärenz, Komplementarität und Koordinierung der Politik und der Programme auf den Gebieten Menschenrechte, Sicherheit und Entwicklung zu sorgen, damit den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder wirksam, langfristig und umfassend Rechnung getragen wird;

66.    begrüßt, dass die EU im Juni 2008 die überarbeitete Checkliste angenommen hat, mit der der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten in die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingebunden werden soll; stellt fest, dass damit erhebliche Verbesserungen verbunden sind, insbesondere was die Ausarbeitung einer Definition des Begriffs „Kinderschutz“, eine besondere Schulung für den Umgang mit Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, die Überwachung und Berichterstattung, die Verbesserung der Transparenz und der Sensibilisierung, die Möglichkeit, über spezifisches Fachwissen vor Ort zu verfügen, und die fachspezifische Kommunikation zwischen Missionen/Operationen und Brüssel zu verbessern, betrifft;

67.    begrüßt die Initiativen des Ratsvorsitzes für Kinder in bewaffneten Konflikten; nimmt die vom slowenischen Ratsvorsitz im April 2008 organisierte Konferenz mit dem Titel: „Den Einfluss vor Ort verstärken – Zusammenarbeit zwischen NRO und EU im Themenbereich Kinder und bewaffnete Konflikte“ zur Kenntnis;

68.    nimmt die am 22. Februar 2008 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Resolution zu Kindern und bewaffneten Konflikten sowie den Bericht des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Kenntnis; verurteilt aufs Schärfste die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten im Tschad und im Irak;

69.    begrüßt den Jahresbericht und die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Kindern und bewaffneten Konflikten; verurteilt entschieden die schwerwiegenden Verletzungen der Rechte der Kinder und den anhaltenden Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten in Sri Lanka, Burma, den Philippinen, Somalia, im Kongo und in Burundi;

70.    begrüßt, dass 16 Mitgliedstaaten der EU(32) die Genfer Erklärung zu bewaffneter Gewalt und Entwicklung unterzeichnet haben und es damit nun insgesamt 97 Vertragsstaaten gibt; fordert die übrigen 11 Mitgliedstaaten der EU, die die Genfer Erklärung noch nicht unterzeichnet haben, nachdrücklich auf, dies schnellstmöglich zu tun;

71.    fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, die Fakultativprotokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes(33) unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

72.    begrüßt, dass die Kommission 2008 im Rahmen des thematischen Programms mit dem Titel: „Investitionen in Menschen“ zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte von nichtstaatlichen Organisationen (NRO) für Kinder in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung des Kinderhandels aufgefordert hat; fordert die Kommission auf, der Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

Menschenrechtsverteidiger

73.    begrüßt die Konferenz der Menschenrechtsverteidiger vom 7.-8. Oktober 2008; bekräftigt die Zusage der EU, den Schutz der Menschenrechtsverteidiger in ihren Anstrengungen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegte Vision zu verwirklichen, zu verbessern;

74.    weist auf den Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Millionen Kindern auf der ganzen Welt hin; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles Erdenkliche zu tun, um die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, um die Rechte von Kindern zu schützen, die Opfer einer solchen Ausbeutung und eines solchen Missbrauchs sind, und um die nationale und internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu fördern;

75.    begrüßt die vom Ministerkomitee am 6. Februar 2008 angenommene Erklärung des Europarates über Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern und zur Förderung ihrer Tätigkeit;

76.    begrüßt, dass das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (BDIMR) im Jahr 2006 eine Kontaktstelle für Menschenrechtsverteidiger eingerichtet hat, welche die Situation der Menschenrechtsverteidiger in allen OSZE-Staaten überwachen soll; fordert die Organe der EU eindringlich auf, ihre Unterstützung der Menschenrechtsverteidiger durch Einrichtung einer Kontaktstelle beim Europäischen Parlament, beim Rat und bei der Kommission zu verstärken, um Einzelfälle besser verfolgen zu können und die Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organisationen zu verbessern;

77.    begrüßt die überarbeitete Fassung der Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahr 2008 ; hebt besonders hervor, dass diese Leitlinien um Bestimmungen ergänzt wurden, durch die die Unterstützung und der Schutz von Menschenrechtsaktivisten durch Vertretungseinrichtungen der EU verbessert werden soll, z.B. durch lokale Strategien für die Umsetzung der Leitlinien, lokale Arbeitsgruppen zu Menschenrechtsfragen und die Abhaltung von Treffen zwischen Menschenrechtsaktivisten und Diplomaten, die mindestens einmal jährlich stattfinden; begrüßt gleichzeitig, dass in die Leitlinien die Möglichkeit aufgenommen wurde, zur raschen Hilfe für und zum raschen Schutz von Menschenrechtsaktivisten in Drittländern, die in Gefahr sind, Sofortvisa auszustellen und diese Personen vorübergehend in den EU-Mitgliedstaaten zu betreuen;

78.    fordert den Rat und die Mitgliedstaaten erneut auf, konkret die Frage von „Sofort“-Visa für Menschenrechtsverteidiger zu berücksichtigen, und zwar durch Einbeziehung eines eindeutigen Verweises auf die besondere Situation der Menschenrechtsverteidiger in den neuen Visakodex der Gemeinschaft, wodurch ein spezifisches beschleunigtes Visaverfahren geschaffen wird, das sich die Erfahrungen der irischen und spanischen Regierung in dieser Frage zunutze machen könnte; nimmt die Diskussionen über die Visumerteilung für die vorübergehende Übersiedlung von Menschenrechtsverteidigern, die unmittelbar gefährdet sind oder eine Ruhepause benötigen, zur Kenntnis und fordert die Ratsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen; ist der Auffassung, dass die Vertraulichkeit von Demarchen der Union zu Gunsten von Menschrechtsverteidigern zuweilen sinnvoll ist, fordert aber, dass trotz dieser Vertraulichkeit die lokalen Mitarbeiter der Union den NRO vor Ort, den Menschenrechtsverteidigern sowie ihren Familienangehörigen systematisch alle Informationen in Zusammenhang mit diesen Demarchen übermitteln;

79.    verweist auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 zu Belarus sowie auf die Erklärung des Vorsitzes vom 30. September 2008 zu den Parlamentswahlen in Belarus in jenem Monat; bedauert, dass die Wahlen die internationalen Standards nicht erfüllt und den demokratischen Kriterien der OSZE nicht genügt haben; begrüßt die Freilassung des letzten international anerkannten politischen Gefangenen, Alexander Kazulin, vor den Wahlen; ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass mindestens 10 Aktivisten weiterhin Strafen in Form einer Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit ableisten, d.h. sie haben nur die Möglichkeit, sich entweder zuhause oder am Arbeitsplatz aufzuhalten; ist nach wir vor sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in Belarus;

80.    verurteilt, dass die von der chinesischen Regierung gegen Menschenrechtsaktivisten verhängten Restriktionen vor den Olympischen Spielen verschärft wurden, so dass Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurden, über Telefon und Internet zu kommunizieren, ihr Aufenthaltsort geortet wurde, gegen sie Hausarrest in unterschiedlichem Umfang verhängt wurde und sie in noch nie da gewesener Weise überwacht und kontrolliert wurden, was zur Folge hatte, dass viele Aktivisten ihre Tätigkeit bis nach den Spielen verschoben oder sie während der Spiele aussetzten;

81.    verweist speziell auf die signifikanten Auswirkungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet auf genau definierte Benutzergruppen haben kann, und fordert die EU auf, Cyber-Dissidenten auf der ganzen Welt zu unterstützen; fordert daher die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der Außenhandelspolitik der EU speziell auf das Problem der Beschränkungen, denen europäische Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationsgesellschaft in Drittstaaten unterliegen, einzugehen und alle unnötigen Einschränkungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen als Handelshemmnisse zu betrachten;

82.    ist zutiefst besorgt darüber, dass der Iran 2008 immer noch unabhängige Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt hat, und dass es nach wie vor schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in diesem Land gegeben hat; verurteilt die willkürliche Verhaftung, Folter und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern wegen ihrer Arbeit, aufgrund des Vorwurfs, mit ihrer Tätigkeit gegen nationale Sicherheitsinteressen verstoßen zu haben; beklagt die derzeitige Regierungspolitik, die sich gegen Lehrer und Akademiker richtet und Studenten vom Hochschulzugang ausschließt, und verurteilt die Verfolgung und Inhaftierung von Studenten, die sich für Menschenrechte einsetzen;

83.    zeigt sich besorgt über die Menschenrechtslage in Nicaragua und Venezuela und über die Angriffe gegen eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen in diesen Ländern und die Einschüchterungsversuche gegenüber diesen Organisationen; fordert die nicaraguanische und die venezolanische Regierung und die Behörden dieser Länder auf, zu handeln, um die demokratischen Rechte und Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen;

84.    verweist erneut auf seinen Standpunkt in Bezug auf die kubanischen Sacharow-Preisträger Oswaldo Payá Sardiñas und die so genannten „Damas de Blanco“ („Damen in Weiß“); verurteilt aufs Schärfste die systematische Gewalt gegen die Sacharow-Preisträger und die ständigen Einschüchterungsversuche;

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

85.    nimmt die unter dem französischen Ratsvorsitz angenommene überarbeitete Fassung der Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten zur Kenntnis; fordert den Rat und die Kommission erneut auf, eine umfassende Beurteilung dieser Leitlinien auf der Grundlage einer eingehenden Bewertung jedes Dialogs und der in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnisse einzuleiten und dazu klare Indikatoren für die Auswirkungen jedes Dialogs sowie Kriterien für die Einleitung, Beendigung und Wiederaufnahme der Dialoge auszuarbeiten; betont die Notwendigkeit, vor und nach jedem Dialog informelle interinstitutionelle Sitzungen einzuberufen, um den Informationsaustausch zwischen den Institutionen zu intensivieren und gegebenenfalls eine bessere Koordinierung zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Annahme von Menschenrechtsstrategien für einzelne Länder zu einer größeren Kohärenz der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union beitragen würde;

86.    verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Vorschläge in der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 6. September 2007 über das Funktionieren der Menschenrechtsdialoge und die Konsultationen über Menschenrechte mit Drittländern;

87.    bedauert, dass China das elfte Gipfeltreffen zwischen der EU und China wegen der Reise des Dalai Lama nach Europa ausgesetzt hat und weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und China drastisch zu intensivieren und zu überdenken; äußert Besorgnis über die schweren Menschenrechtsverletzungen in China und betont, dass sich die Menschenrechtssituation in diesem Land trotz der Zusagen des Regimes vor den Olympischen Spielen im August 2008 nicht verbessert hat; weist außerdem darauf hin, dass die Einschränkungen der Versammlungs-, der Meinungs- und der Religionsfreiheit weiter verschärft worden sind; verurteilt auf das Schärfste das harte Vorgehen der chinesischen Regierung gegen die Tibeter, nachdem Tibet am 10. März 2008 von einer Protestwelle erfasst worden war, sowie die Unterdrückung der Tibeter durch die chinesische Regierung, die in Tibet seitdem noch zugenommen hat, und fordert beide Parteien auf, auf der Grundlage des Memorandums über echte Autonomie für das tibetische Volk erneut in einen aufrichtigen und ergebnisorientierten Dialog einzutreten; stellt fest, dass trotz wiederholter Zusagen der chinesischen Regierung bezüglich ihrer Absicht, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, die Ratifizierung immer noch aussteht; verweist auf die Entschließung des Parlaments vom 17. Januar 2008(34) zur Verhaftung des chinesischen Dissidenten Hu Jia, dem der Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2008 verliehen wurde; fordert die chinesische Regierung auf, Hu Jia umgehend freizulassen und den Hausarrest aufzuheben, unter dem seine Frau Zeng Jinyan und seine Tochter gestellt wurden; verurteilt die Welle der Repressionen gegen die Unterzeichner der „Charta 08“, eines Dokuments, das zu demokratischen Reformen in China aufruft, und fordert die Freilassung des Regimegegners Liu Xiaobo, der seit dem 9. Dezember 2008 inhaftiert ist; äußert sich besorgt darüber, dass das Rechtssystem weiterhin für willkürliche und politisch motivierte Eingriffe anfällig ist, einschließlich des Systems der Staatsgeheimnisse, wodurch die für die Entwicklung einer verantwortungsvollen Staatsführung und eines rechtsstaatlichen Systems notwendige Transparenz verhindert wird; beklagt in diesem Zusammenhang die systematische Bestrafung von Anwälten, die alles daran setzen, damit das chinesische Rechtssystem in Übereinstimmung mit den eigenen Gesetzen Chinas und im Einklang mit den Rechten seiner Bürger funktioniert; stellt fest, dass die Freiheit im Internet in China auf schwachen Füßen steht, und fordert europäische Unternehmen, die Webhosting-Dienste anbieten, in diesem Zusammenhang auf, gegenüber ausländischen Funktionären keinerlei Informationen offenzulegen, die einen bestimmten Nutzer des Dienstes persönlich identifizieren, es sei denn, diese Offenlegung dient rechtmäßigen Strafverfolgungszwecken im Ausland im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte;

88.    ist weiterhin besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran wegen des Fehlens positiver Entwicklungen jeglicher Art bei der Verbesserung der Lage der Menschenrechte und wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens des Iran seit 2004 unterbrochen ist; fordert die iranischen Verantwortlichen auf, diesen Dialog wieder aufzunehmen, um alle Akteure der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich für Demokratie engagieren, und – mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln – die bisherigen Prozesse zu stärken, die demokratische, institutionelle und konstitutionelle Reformen fördern, die Nachhaltigkeit dieser Reformen gewährleisten und die Einbeziehung aller iranischen Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse konsolidieren können, und somit die von ihnen im allgemeinen politischen Diskurs wahrgenommene Rolle zu stärken; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage im Iran 2008 verschlechtert hat und die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach wie vor bestehen; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über die Unterdrückung von Journalisten, Schriftstellern, Wissenschaftlern, FrauenrechtlerInnen und Menschenrechtsaktivisten; ist nach wie vor besorgt über die Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten im Iran; verurteilt, dass im Iran zunehmend die Todesstrafe verhängt wird, auch gegen Jugendliche;

89.    bedauert, dass die Menschenrechtskonsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland keine Ergebnisse gebracht haben; bedauert, dass die russischen Staatsorgane es stets abgelehnt haben, an den Gesprächen am Runden Tisch zur Vorbereitung der Konsultationen, in die einheimische und internationale NGO einbezogen wurden, teilzunehmen; stellt fest, dass die Europäische Union während der Konsultationen insbesondere folgende Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht hat: freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft, Minderheitenrechte, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Rechte von Kindern und Frauen sowie die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen sowohl der EU als auch Russlands; bedauert jedoch, dass es der Europäischen Union nicht gelungen ist, einen politischen Wandel in Russland zu bewirken, vor allem bei der Straffreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz, der Behandlung von Menschenrechtsverteidigern und von politischen Gefangenen, darunter Michail Chodorkowskij, der Unabhängigkeit der Medien und der Meinungsfreiheit, der Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte bei den Streitkräften, der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Ausrichtung sowie weiteren Themen; verweist auf seine Entschließung vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008(35); äußert in diesem Zusammenhang erneut seine tiefe Sorge über die Lage für Menschenrechtsaktivisten, die sich zunehmend verschlechtert, sowie über die Schwierigkeiten, auf die nichtstaatliche Organisationen, die sich für die Menschenrechte engagieren, bei ihrer Registrierung und Betätigung stoßen; bekundet erneut seine Besorgnis über das Extremismusgesetz, das Auswirkungen auf den freien Informationsfluss haben und die russischen Behörden veranlassen könnte, das Recht unabhängiger Journalisten und politischer Gegner auf freie Meinungsäußerung weiter zu beschränken; äußert sich ferner besorgt darüber, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor das Recht von Michail Chodorkowskij und seines Mitarbeiters Platon Lebedew auf ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Standards missachtet, worauf auch Amnesty International in seinem Bericht von 2008 hinweist, und bedauert zutiefst, wie der ehemalige Vizepräsident von Yukos, Wassili Aleksanjan, behandelt wird, dessen Weigerung, gegen Michail Chodorkowskij falsch auszusagen, zur Folge hatte, dass die russischen Behörden zugelassen haben, dass sich sein Gesundheitszustand so sehr verschlechtert hat, dass er nun lebensbedrohlich ist; schließt sich der Aufforderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an die russischen Staatsorgane an, alle zur Verfügung stehenden rechtmäßigen Mittel zu nutzen, um die Freilassung von Igor Sutiagin und Walentin Danilow sicherzustellen; begrüßt die Freilassung von Michail Trepaschkin; bedauert zutiefst, dass die Wahlbeobachtungsmission des BDIMR zur Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Russland im März 2008 wegen der Auflagen und Einschränkungen, die die russischen Behörden dieser Mission auferlegten, eingestellt werden musste;

90.    fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, mit allen Nachbarländern Menschenrechtsunterausschüsse einzusetzen, und insbesondere mit Israel, als Teil der Verhandlungen zur Aufwertung der bilateralen Beziehungen und entsprechend dem Wunsch beider Parteien im Anschluss an das Treffen des Assoziierungsrates vom 16. Juni 2008; begrüßt das erste Treffen des Unterausschusses mit der Palästinensischen Behörde am 2. Dezember 2008; bekräftigt erneut seine Forderung, dass Parlamentarier an der Vorbereitung von Treffen solcher Unterausschüsse beteiligt und über ihre Ergebnisse unterrichtet werden; weist erneut darauf hin, dass es bei diesen Treffen, wie im Fall von Tunesien, hauptsächlich um die Festlegung des dauerhaften Bestehens des betreffenden Unterausschusses und die Förderung des Vertrauens zwischen den Partnern gehen dürfte; weist darauf hin, dass der für Marokko zuständige Unterausschuss auf eine ergebnisorientierte Phase mit der Festlegung konkreter Maßstäbe und Indikatoren für den Fortschritt sowie mit der Möglichkeit, Einzelfälle zur Sprache zu bringen, zusteuern sollte; weist darauf hin, dass Diskussionen über Menschenrechte auf keinen Fall auf diese Unterausschüsse beschränkt werden dürfen, und betont die Bedeutung der Abstimmung mit anderen Unterausschüssen, die sich mit Fragen befassen, die im Zusammenhang mit den Menschenrechten stehen, zum Beispiel Einwanderung; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit, solche Fragen im Rahmen des politischen Dialogs bis hin zur höchsten Ebene zu behandeln, um die Kohärenz der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich zu erhöhen und die Diskrepanzen in den von beiden Seiten der Presse gegenüber abgegebenen Erklärungen zur Menschenrechtslage zu verringern; begrüßt im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Libyen die Aufnahme der Verhandlungen und fordert den Rat und die Kommission auf, dem Dialog und der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen;

91.    nimmt die zweite Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Usbekistan, die am 5. Juni 2008 stattfand, anerkennend zur Kenntnis; nimmt das Seminar über Medienfreiheit, das am 2. und 3. Oktober 2008 in Taschkent stattfand, zur Kenntnis; ist jedoch der Auffassung, dass das ursprüngliche Ziel des Seminars, eine offene Diskussion über die Menschenrechtsverletzungen und die Verstöße gegen die Medienfreiheit in Usbekistan zu ermöglichen, nicht erreicht wurde; stellt fest, dass nach wie vor keine unabhängige internationale Untersuchung des Massakers von Andijan durchgeführt wurde und keine Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan zu verzeichnen ist; begrüßt die Freilassung der beiden Menschenrechtsverteidiger Dilmurod Mukhiddinow und Mamarajab Nazarow; verurteilt, dass sich Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Journalisten aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen in Haft befinden, und fordert die usbekischen Staatsorgane auf, alle Menschenrechtsverteidiger und anderen politischen Häftlinge freizulassen; bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die Inhaftierung des unabhängigen Journalisten Salijon Abdurakhmanow und des Menschenrechtsaktivisten Agzam Turgunow zum Ausdruck; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 zu Usbekistan zur Kenntnis ; fordert die usbekischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Akkreditierung des neuen Länderdirektors von „Human Rights Watch“ zu akzeptieren und es dieser Organisation und anderen internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu gestatten, ohne Behinderungen tätig zu sein; fordert Usbekistan auf, uneingeschränkt und wirksam mit den VN-Sonderberichterstattern für Folter und für freie Meinungsäußerung zusammenzuarbeiten und die für die Registrierung und Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen in Usbekistan geltenden Einschränkungen aufzuheben; stellt fest, dass der Rat beschlossen hat, die Reisebeschränkungen für bestimmte Personen im Sinne des Gemeinsamen Standpunktes 2007/734/GASP(36), die gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 15./16. Oktober 2007 und 29. April 2008 ausgesetzt worden waren, nicht zu verlängern; begrüßt, dass der Rat jedoch beschlossen hat, das in diesem Gemeinsamen Standpunkt beschlossene Waffenembargo um einen Zeitraum von 12 Monaten zu verlängern; fordert den Rat und die Kommission auf, die allgemeine Menschenrechtslage in Usbekistan zu überprüfen; fordert erneut die unverzügliche Freilassung der politischen Gefangenen; nimmt die Erklärung des EU-Ratsvorsitzes vom 17. September 2008 zu einzelnen Fällen zur Kenntnis;

92.    begrüßt, dass die Europäische Union und Turkmenistan im Juli 2008 die erste Runde des Menschenrechtsdialogs abgehalten haben; begrüßt, dass in Bezug auf die Menschenrechtslage in Turkmenistan Befürchtungen zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft betrifft; verweist auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 betreffend eine Strategie der EU für Zentralasien(37) und bekräftigt, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union das Interimsabkommen abschließen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle NRO und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können;

93.    befürwortet die Bereitschaft des Rates, Menschenrechtsdialoge mit jedem der übrigen zentralasiatischen Staaten aufzunehmen; fordert, dass die Dialoge ergebnisorientiert und voll und ganz im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union für die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern durchgeführt werden und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments gewährleisten; fordert, dass die Einführung der Dialoge mit der Bereitstellung ausreichender Mittel in den Sekretariaten des Rates und der Kommission einhergeht;

94.    stellt fest, dass das Engagement sowohl der Türkei als auch der EU für den Beitrittsprozess der Türkei von großer Bedeutung für die derzeitigen Menschenrechtsreformen in der Türkei ist; erachtet die Entscheidung der Regierung, die Ausstrahlung kurdischer Fernsehsendungen zu gestatten, als positiven Schritt hin zu freier Meinungsäußerung; bedauert allerdings, dass die Verwendung der kurdischen Sprache im Parlament und bei politischen Kampagnen nach wie vor verboten ist; verweist erneut darauf, dass weitere Gesetzesreformen nötig sind, damit gewährleistet ist, dass Minderheiten geachtet und geschützt werden und die Meinungsfreiheit im Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Gesetz und in der Praxis uneingeschränkt respektiert wird; stellt besorgt fest, dass in Bezug auf die Ratifizierung von Menschenrechtsinstrumenten, insbesondere des OPCAT, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Zusatzprotokolle Nr. 4, 7 und 12 zur EMRK, keine Fortschritte zu verzeichnen sind;

95.    fordert die neue pakistanische Regierung mit Nachdruck auf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Pakistan zu ergreifen; verweist auf die Bitte von Amnesty International, die pakistanische Regierung eindringlich aufzufordern, alle vom ehemaligen Präsidenten Pervez Muscharraf 2007 rechtswidrig ihres Amtes enthobenen Richter wieder einzusetzen; begrüßt, dass die EU für die allgemeinen Parlamentswahlen im Februar 2008 eine unabhängige Wahlbeobachtungsmission eingesetzt hat; stellt mit Genugtuung fest, dass die Wahlen unter Wettbewerbsbedingungen stattfanden und dass die Öffentlichkeit im Anschluss daran ein größeres Vertrauen in die Demokratie hatte; stellt fest, dass die EU bestrebt ist, die Stärkung der demokratischen Institutionen zu unterstützen, und fordert Rat und Kommission auf, die von den Richter- und Anwaltsvereinigungen gestartete Initiative für Demokratie zu unterstützen, indem sie vor allem einige ihrer Vertreter, wie Herrn Choudhry, einladen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Menschenrechte im Rahmen des laufenden Dialogs mit Pakistan eine der wichtigsten Prioritäten der EU sein müssen;

96.    begrüßt die Vorschläge des Rates zur Aufnahme von Menschenrechtsdialogen mit einer Reihe lateinamerikanischer Länder; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die zentralamerikanischen Länder eingebunden werden sollten; nimmt zur Kenntnis, dass die kubanische Regierung im Februar 2008 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet hat; fordert die vorbehaltlose Ratifizierung dieser Pakte; fordert die kubanische Regierung auf, alle politischen Häftlinge freizulassen und die in den unterzeichneten Verträgen geschützten Rechte zu achten; nimmt die Entscheidung des Rates vom 20. Juni 2008 zur Kenntnis, die inoffiziellen Sanktionen in Bezug auf Kuba aufzuheben;

97.    appelliert an Russland als Besatzungsmacht in Georgien, die Menschenrechte in Abchasien und Südossetien zu achten, auch das Recht der Bürger, in ihre Häuser und Wohnungen zurückzukehren; fordert alle Parteien auf, ihre Zusagen, die sie im Rahmen der Vereinbarungen vom 12. August bzw. 8. September 2008 gemacht haben, auch weiterhin umzusetzen; fordert alle betroffenen Regierungen auf, weiterhin ausführliche Karten und Informationen über alle vom Konflikt betroffenen Gebiete bereitzustellen, über die Streumunition abgeworfen wurde, um die Entsorgung zu erleichtern und diese Gebiete sicherer für die Zivilbevölkerung zu machen; ist der Auffassung, dass beide Regierungen auch sicherstellen sollten, dass die Öffentlichkeit im Rahmen von öffentlichen Aufklärungskampagnen über die Gefahren von Blindgängern informiert wird; fordert die zuständigen Behörden auf, der Entsendung internationaler Menschenrechtsbeobachter in Südossetien und Abchasien zuzustimmen;

98.    äußert seine Besorgnis darüber, insbesondere im Hinblick auf die für 2010 anberaumten Wahlen, dass in Bezug auf die Lage der Menschenrechte in Burma keine Fortschritte zu verzeichnen sind; verurteilt, dass vor kurzem mehr als 100 Mitglieder der burmesischen Opposition festgenommen und nach Schauprozessen verurteilt wurden und gegen sie drakonische Strafen verhängt wurden; fordert die burmesische Regierung nachdrücklich auf, alle politischen Häftlinge unverzüglich freizulassen; vertritt die Auffassung, dass das Parlament in Anbetracht dessen, dass sich die aktuelle Lage in Bezug auf die Menschenrechte trotz aller Sanktionen nach wie vor nicht verbessert und dass der internationale Druck auf das Regime in Burma verstärkt werden muss, eine hochkarätige Mission nach Burma entsenden sollte;

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

99.    fordert den Ratsvorsitz auf, sich auf Länder zu konzentrieren, bei denen die Menschenrechte im Argen liegen;

100.  begrüßt die Veranstaltungen und Diskussionen, die im Rahmen des Europäischen Jahres des Interkulturellen Dialogs 2008 stattfinden, und nimmt mit Genugtuung die unter den beiden Vorsitzen ergriffenen Initiativen zur Kenntnis;

101.  begrüßt das vom französischen Ratsvorsitz und der Kommission organisierte zehnte Menschenrechtsforum EU-NRO, das am 10. Dezember 2008 anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stattfand und auf dem vor allem die Diskriminierung von Frauen im Vordergrund stand;

102.  fordert die EU auf, größere Anstrengungen und entschlossenere Maßnahmen zu unternehmen, um eine politische Lösung im Darfur-Konflikt zu erzielen und die Umsetzung eines umfassenden Friedensabkommens zu erleichtern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Straffreiheit beendet werden muss und die Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durchgesetzt werden müssen; begrüßt, dass die Europäische Union die von dem IStGH im Zusammenhang mit Darfur ausgestellten Haftbefehle unterstützt, die so bald wie möglich vollstreckt werden müssen;

103.  begrüßt die Resolution des VN-Sicherheitsrates Nr. 1834 vom 24. September 2008, mit der das Mandat der VN-Mission in der Zentralafrikanischen Republik und im Tschad bis März 2009 verlängert wird, sowie die Absicht der Vereinten Nationen, die Stationierung einer militärischen Komponenete zu genehmigen, die die Nachfolge von EUFOR Tschad/CAR sowohl im Tschad als auch in der Zentralafrikanischen Republik antreten soll;

104.  begrüßt, dass der Rat Listen von Schwerpunktländern erstellt und regelmäßig aktualisiert, für die zusätzliche konzertierte Anstrengungen im Hinblick auf die Durchführung der Leitlinien der Europäischen Union zu Kindern und bewaffneten Konflikten, zur Todesstrafe (so genannte Länder, die am Scheideweg stehen) und zu Menschenrechtsverteidigern unternommen werden;

105.  bekräftigt erneut seine Forderung, dass alle Menschenrechts- und Demokratiediskussionen mit Drittländern, Instrumente, Dokumente und Berichte, einschließlich der Jahresberichte über Menschenrechte, sich ausdrücklich mit Diskriminierungsfragen befassen, so auch mit Fragen, die ethnische, nationale und sprachliche Minderheiten, Religionsfreiheit, auch Intoleranz gegenüber Religionen überhaupt und diskriminierende Praktiken gegenüber Minderheitsreligionen betreffen, mit der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit, dem Schutz und der Förderung der Rechte indigener Völker, den Menschenrechte von Frauen und den Rechten von Kindern, Behinderten, darunter auch geistig Behinderte, und von Menschen aller sexuellen Ausrichtungen, gegebenenfalls unter vollständiger Einbeziehung ihrer Organisationen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Drittländern;

106.  nimmt die vom französischen Vorsitz eingeleitete Initiative einer Union für das Mittelmeer als neue Herausforderung zur Förderung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte im Mittelmeerraum zur Kenntnis; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Entwicklung neuer Initiativen der Union für den Mittelmeerraum nicht dazu führen darf, dass die Förderung der notwendigen Reformen hinsichtlich der Demokratie und der Menschenrechte in der Region weniger berücksichtigt bzw. als weniger vorrangig eingestuft wird;

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

107.  begrüßt, dass den Prioritäten des Parlaments in den Programmplanungsdokumenten 2007 und 2008 des EIDHR Rechnung getragen wurde;

108.  fordert, dass die elektronischen Kompendien, die sämtliche geographisch und thematisch eingeteilten Projekte des EIDHR abdecken sollen, aktualisiert werden;

109.  nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass offensichtlich Interesse daran besteht, Projekte im Lichte des neuen Ziels der Unterstützung der Menschenrechtsverteidiger vorzulegen, und dass die Möglichkeit gegeben ist, Sofortmaßnahmen zu ihrem Schutz zu treffen; stellt fest, dass die Kommission 11 Begünstigte ausgesucht hat, die diese Projekte durchführen sollen, und geht davon aus, dass die eigentliche Tätigkeit Anfang 2009 aufgenommen wird;

110.  fordert die Kommission auf, den Umfang der Humanressourcen, die im Rahmen des EIDHR sowohl am Sitz der Einrichtung als auch in den Delegationen bereitgestellt werden, an die Besonderheiten und Probleme dieses neuen Instruments anzupassen;

111.  fordert die Kommission auf, für die Kohärenz zwischen den politischen Prioritäten der Union und den von ihr geförderten Vorhaben und Programmen besonders im Rahmen ihrer bilateralen Programmplanung mit Drittländern zu sorgen;

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

112.  stellt mit Genugtuung fest, dass die Union zunehmend Gebrauch vom Instrument der Wahlhilfe und Wahlbeobachtung macht, um den Prozess der Demokratisierung in Drittstaaten zu fördern, und damit bewirkt, dass die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit besser geachtet werden, und dass die Qualität und Unabhängigkeit ihrer Missionen überall anerkannt werden;

113.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die umfassende EU-Methodik für die Wahlbeobachtung, die den gesamten Wahlzyklus abdeckt und sowohl Wahlhilfe als auch Wahlbeobachtung umfasst, für die EU sehr erfolgreich war und sie zu einer führenden internationalen Wahlbeobachtungsorganisation gemacht hat;

114.  begrüßt das erste, im April 2008 veröffentlichte Handbuch für die EU-Wahlbeobachtung; nimmt mit Genugtuung den speziellen Abschnitt über Gleichstellungsfragen zur Kenntnis; stellt fest, dass das neue Handbuch einen umfassenden Überblick über die Methodik der EU-Wahlbeobachtungsmission sowie eine Beschreibung darüber gibt, wie die Missionen geplant, ein- und umgesetzt werden sowie darüber, wie die internationalen Standards bei der Bewertung und der Berichterstattung angewandt werden;

115.  fordert, den Kriterien, die für die Auswahl der Länder gelten, in denen Missionen für Wahlhilfe bzw. Wahlbeobachtung durchgeführt werden sollen, sowie der Einhaltung der international geschaffenen Verfahren und Regeln, besonders was den unabhängigen Charakter der Mission betrifft, größere Aufmerksamkeit zu widmen;

116.  fordert erneut, dass der Wahlprozess, einschließlich der Vor- und Nachbereitung, in die verschiedenen Ebenen des mit den betreffenden Drittländern geführten politischen Dialogs integriert wird, um die Kohärenz der Strategien der Europäischen Union zu gewährleisten und die grundlegende Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie zu bekräftigen;

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte („Mainstreaming“)

117.  fordert die Kommission auf, die Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen des „Allgemeinen Präferenzsystems Plus” (APS+) an Länder weiterhin aufmerksam zu verfolgen, in denen bei der Umsetzung der acht IAO-Übereinkommen zu grundlegenden Arbeitsnormen schwerwiegende Mängel festzustellen waren, weil sie die bürgerlichen und politischen Rechten verletzt haben oder weil es dort Zwangsarbeit gibt; fordert die Kommission auf, Kriterien dafür zu erarbeiten, wann das APS auf Grund von Menschenrechtsfragen aufgehoben werden sollte;

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

118.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte genau so wichtig wie bürgerliche und politische Rechte sind; weist mit Nachdruck auf die Zusage der EU hin, die Errungenschaften der Millenniums-Entwicklungsziele, wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2007 bzw. vom Juni 2008 dargelegt wurden, zu unterstützen;

119.  fordert die EU auf, den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in ihre außenpolitische Beziehungen zu Drittländern einzubinden, sie regelmäßig auf die Tagesordnung der Menschenrechtsdialoge und Konsultationen mit Drittländern zu setzen und auf die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu drängen, insbesondere damit das Verfahren für Einzelbeschwerden effizient funktioniert;

120.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Kohärenz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mit der Politik der EU in den Bereichen Entwicklung, Außenhandel und Menschenrechte sicherzustellen und zu diesem Zweck eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzusetzen;

121.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Menschenrechte auch das Recht auf Nahrungsmittel, auf angemessenes Wohnen, auf Bildung, auf Wasser, auf Land, auf menschenwürdige Arbeit, auf soziale Sicherheit und auf Bildung einer Gewerkschaft umfassen müssen, und dass insbesondere unbedingt gewährleistet werden muss, dass auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie zum Beispiel Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern, in Ländern, in denen gerade ein Konflikt stattgefunden hat oder in Schwellenländern, indigene Völker, Flüchtlinge aufgrund des Klimawandels, Migranten usw. diese Rechte in Anspruch nehmen können;

122.  fordert die Kommission auf, besondere Anstrengungen zu unternehmen, damit das Recht auf Nahrungsmittel bei der derzeitigen Nahrungsmittelkrise und der allgemeinen Wirtschaftskrise gewährleistet ist;

123.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die soziale Verantwortung von Unternehmen gefördert werden muss und transnationale Unternehmen, die ihren Hauptsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, dazu verpflichtet werden müssen, bei ihren Transaktionen in Drittländern die einschlägigen IAO-Vorschriften zu beachten;

124.  stellt mit Genugtuung fest, dass die ASP+-Regelung sowohl der nachhaltigen Entwicklung als auch der guten Regierungsführung zuträglich ist, weil sie Menschenrechte und internationalen Handel verbindet, und fordert, dass auch wirklich überwacht wird, ob die Klausel betreffend das wesentliche Element eingehalten wird;

125.  fordert den Rat und die Kommission erneut auf, auf internationaler Ebene EU-Initiativen zu ergreifen, um Verfolgung und Diskriminierung auf der Grundlage sexueller Ausrichtung und von Geschlechtsidentität zu bekämpfen, zum Beispiel durch Förderung einer Resolution zu diesem Thema auf der Ebene der Vereinten Nationen und durch Unterstützung von NRO und Akteuren, die sich für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung einsetzen;

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

126.  geht davon aus, dass die Entschließungen und andere zentrale Dokumente zu Menschenrechtsfragen in die Sprache übersetzt werden, die in den Gebieten gesprochen wird, um die es geht;

127.  fordert den Rat auf, konkret auf die Wünsche und Anliegen zu reagieren, die in offiziellen Mitteilungen des Parlaments, vor allem im Hinblick auf Dringlichkeitsentschließungen zum Ausdruck gebracht werden;

128.  weist die Delegationen des Europäischen Parlaments, die in Drittländer reisen, darauf hin, dass sie regelmäßig eine interparlamentarische Aussprache über die Menschenrechtslage sowie Treffen mit Menschenrechtsaktivisten auf die Tagesordnung setzen sollten, um aus erster Hand zu erfahren, wie es in dem betreffenden Land um die Lage der Menschenrechte bestellt ist, und um diesen Aktivisten gegebenenfalls zu internationaler Sichtbarkeit und internationalem Schutz zu verhelfen;

129.  begrüßt die anlässlich des 20. Jahrestages der Verleihung des Sacharow-Preises verkündete Einrichtung des „Sacharow-Netzwerks“; vertritt die Ansicht, dass so schnell wie möglich Beschlüsse über die Funktionsweise dieser Einrichtung gefasst und die zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen;

°

°         °

130.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder und Territorien zu übermitteln.

(1)

Ratsdokument14146/1/08.

(2)

Für alle einschlägigen Basistexte konsultieren Sie bitte die Tabelle in Anlage III zum Bericht A6-0128/2007 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.

(3)

Angenommene Texte, P6_TA(2009)0025.

(4)

ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576; Angenommene Texte, 22. Mai 2008, P6_TA(2008)0238; Angenommene Texte, 21. Oktober 2008, P6_TA(2008)0496.

(5)

ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.

(6)

ABl. C 303 vom 14.12.2007, S. 1.

(7)

ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3; ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.

(8)

ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.

(9)

ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 220.

(10)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0065.

(11)

ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S.107.

(12)

ABl. C 250 E vom 25.10.2007, S. 91.

(13)

ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 775.

(14)

ABl C 77 E vom 28.3.2002, S. 126.

(15)

ABl C 187 E vom 24.7.2008, S. 214.

(16)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0405.

(17)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0012.

(18)

ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 879.

(19)

ABl. C 327 vom 23.12.2005, S. 4.

(20)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0194.

(21)

Angenommene Texte, P6_TA(2009)0021.

(22)

ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 67.

(23)

Bis zum 18. Juli 2008 hatten 85 Staaten das Römische Statut noch nicht ratifiziert: Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, die Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Brunei, Chile, China, Côte d'Ivoire, Demokratische Volksrepublik Korea, El Salvador, Eritrea, Grenada, Guatemala, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kap Verde, Katar, Kasachstan, Kiribati, Kirgisistan, Kuba, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Malaysia, die Malediven, Marokko, Mauretanien, die Föderierten Staaten von Mikronesien, Moldau, Monaco, Mosambik, Myanmar/Burma, Nepal, Nicaragua, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, die Philippinen, die Russische Föderation, Ruanda, St. Lucia, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, die Seychellen, Simbabwe, Singapur, die Solomon-Inseln, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Swasiland, Syrien, Thailand, Togo, Tonga, die Tschechische Republik, Tunesien, die Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten von Amerika, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam.

(24)

Stand: November 2008, Österreich, Slowenien, Spanien und Ungarn hatten sowohl das Übereinkommen als auch das Fakultativprotokoll ratifiziert.

(25)

Die EU-Mitgliedstaaten Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Zypern haben das Übereinkommen noch nicht unterzeichnet.

(26)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0238.

(27)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0496.

(28)

Erklärung von Botschafterin Susan E. Rice, Ständige Vertreterin der USA, am 29. Januar 2009 im Sicherheitsrat zur Achtung des humanitären Völkerrechts.

(29)

Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (A/RES/62/149).

(30)

Unterzeichnerstaaten (Stand: November 2008): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, ,Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern (nur fünf Länder – Albanien, Argentinien, Frankreich, Honduras und Mexiko - haben das Übereinkommen ratifiziert; damit es in Kraft treten kann, sind 20 Ratifizierungen erforderlich).

(31)

ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1.

(32)

Bulgarien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, die Niederlande, Österreich Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

(33)

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (Stand: November 2008): nicht ratifiziert von Deutschland, Finnland, Irland, Luxemburg, Malta, der Tschechischen Republik, Ungarn bzw. dem Vereinigten Königreich.

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Stand: November 2008): nicht ratifiziert von Estland, den Niederlanden und Ungarn.

(34)

ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 82.

(35)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0309.

(36)

Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP des Rates vom 13. November 2007 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. L 295 vom 14.11.2007, S. 34).

(37)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0059.


BEGRÜNDUNG

Einführung

1.      Ausgangspunkt dieses Textes des Europäischen Parlaments ist der vom Rat der Europäischen Union erarbeitete Bericht mit dem Titel „EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage”(1).

2.      Dabei handelt es sich um den 10. Jahresbericht der EU zu den Menschenrechten in der Welt – ein einzigartiger Bericht, der den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 umfasst und vom Rat nach Aussprachen mit anderen Institutionen der Union erarbeitet wurde.

3.      Der erste Bericht dieser Reihe wurde im Jahr 2000 vorgelegt. Seitdem hat sich der Inhalt sowohl in Bezug auf den Umfang als auch die Qualität der Informationen und Einschätzungen positiv entwickelt. Zurückzuführen ist dies nicht nur auf den natürlichen Umstand, dass dieses jährlich wiederkehrende Projekt mit der Zeit gereift ist, indem stete Anpassungen, Erweiterungen und Verbesserungen von Struktur und Inhalt möglich waren, sondern auch und vor allem darauf, dass der Jahresbericht die fortschreitende Entwicklung der Tätigkeit der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspiegelt.

4.      In dem Maße, wie sich dieses auf die Bekräftigung, Verteidigung und Förderung der Menschenrechte in der Welt gerichtete Handeln der EU quantitativ wie qualitativ weiterentwickelt hat, konnte auch der Jahresbericht diesen unvermeidbar komplizierten und von Widersprüchen nicht freien Prozess besser abbilden und beurteilen.

Ziele und Auswirkungen des Berichts

5.      Der Bericht verfolgt im Grunde zwei Ziele. Zum einen geht es darum, eine Datenbank von Referenzdokumenten zur Verfügung zu stellen, anhand derer sich die über das Jahr durchgeführten Tätigkeiten nachvollziehen, diskutieren und auswerten lassen, um schließlich künftige Maßnahmen optimieren, korrigieren und ausweiten zu können. Die detaillierte Aussprache über den Bericht im Europäischen Parlament stellt in diesem Sinne ein ganz wesentliches Moment dar. Grundsätzlich kommt es auf die Entwicklung einer zyklischen Debatte an, um Prioritäten festzulegen, um Probleme, die ein europäisches Handeln erfordern, zu erkennen sowie eine regelmäßige Verfolgung und Bewertung von Situationen, die einer besonderen Wachsamkeit bedürfen, zu sichern.

6.      Das zweite Hauptziel ist, wie es im Bericht selbst heißt, „ein möglichst großes Publikum – sowohl in Europa als auch über die Grenzen der Union hinaus – über die Maßnahmen zu informieren, die die EU zur Förderung der Menschenrechte in der ganzen Welt ergreift”.

7.      In diesem Sinne handelt es sich um einen jährlichen Referenztext, der sich an sämtliche Akteure richtet, die auf die eine oder andere Weise, direkt oder mittelbar, auf die Gestaltung der aktuellen, konkreten Menschenrechtslage in der Welt Einfluss haben oder unter den Folgen leiden, sollte die Lage schlecht sein: öffentliche Meinungsbildner; Regierungen, Parlamente sowie einzelstaatliche und internationale Einrichtungen und Behörden; Nichtregierungsorganisationen und ganz allgemein nichtstaatliche Akteure, die in ihrer Gesamtheit eine sich in den Anfängen abzeichnende globale Zivilgesellschaft in der Welt darstellen.

8.      Das jährliche Erscheinen dieses Berichts muss als bedeutendes Ereignis gesehen werden. In diesem Jahr, in dem der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen begangen und eine Generalbilanz der Fortschritte und Rückschläge der Menschenrechtslage in der Welt gezogen wird, tritt die Europäische Union als entscheidender Protagonist auf, indem sie im Vorwort zu ihrem Bericht bekräftigt, dass „die Förderung der Menschenrechte … heute einer der profiliertesten Aspekte der Außenbeziehungen der Europäischen Union (ist)“.

9.      In dem Maße, wie der Jahresbericht nicht nur die gemeinsamen Maßnahmen der Union zur Förderung der Menschenrechte in der Welt beschreibt und abwägt, sondern auch eine Bilanz der konkreten Situation dieser Rechte in verschiedenen Ländern und Regionen zieht, sollte der Bericht beträchtliche Wirkung zeigen und seine Veröffentlichung ein besonders breites Publikum und Interesse finden.

10.    Dies ist allerdings noch nicht der Fall, zumindest nicht im erwarteten Maße – und zwar nicht am Gewollten, sondern an streng objektiven und sinnvollen Kriterien gemessen. Die Sichtbarkeit des Jahresberichts muss wesentlich verbessert werden; wiederholt hat das Europäische Parlament in den letzten Jahren auf diese Forderung hingewiesen, und eine Initiative zur Erhöhung der Sichtbarkeit der EU-Jahresberichte zu den Menschenrechten in der Welt sollte nicht länger aufgeschoben werden.

11.    Unter der enormen Zahl von Maßnahmen, Initiativen, Erklärungen, Mitteilungen, Berichten und Texten verschiedenster Couleur, die die Institutionen der Union hervorbringen, hat der Jahresbericht noch nicht das Profil und den Widerhall erreicht, den er verdient. Dies ist umso bedauerlicher, da im Kampf um die Anerkennung und Verteidigung der Menschenrechte die Kommunikation mit den verschiedenen Subjekten – aktiven wie passiven – der Menschenrechtsproblematik von fundamentaler Bedeutung ist. Dies zeigt sich immer deutlicher in einer Welt, in der öffentliche Meinungen zunehmend durch die Massenkommunikationsmittel ausgetauscht und beeinflusst werden.

12.    In erster Linie hängt die Wirkung des Jahresberichts von einem Faktor ab, der mit der Erarbeitung des Berichts nichts zu tun hat und nicht einmal mit der eigentlichen Entwicklung der EU-Politik im Hinblick auf die Menschenrechtsproblematik in der Welt im Zusammenhang steht. Diese Entwicklungen, und daraus folgend der Inhalt und die Autorität des Berichts, der sie beschreibt und einschätzt, werden im Wesentlichen durch die Menschenrechtspolitik im Inneren der EU bestimmt. Der EU-Erfolg bei der Förderung der Menschenrechte außerhalb ihrer Grenzen hängt zu jeder Zeit von der Beispielwirkung der Union selbst ab.

13.    Die Union kann ihren Einfluss auf die Verfechtung, den Schutz und die Erringung von Menschenrechten in aller Welt nur geltend machen, wenn sie bei dieser Aufgabe in ihrer Innenpolitik beispielhaft vorangeht. Es handelt sich, wie im Bericht angemerkt, um die grundlegende Frage von „Glaubwürdigkeit auf der internationalen Bühne“.

14.    In diesem Sinne sind zwei Kritikpunkte anzumerken, denen vorrangige Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, da sie für breite Meinungsströmungen in der Welt einen Prüfstein für die europäische Glaubwürdigkeit in der Menschenrechtsfrage darstellen: die Einwanderungspolitiken und die Maßnahmen im Kampf gegen Terrorismus, bei denen es zu jeder Zeit auf die strenge Wahrung der Rechte von Personen und der Gesetzlichkeit ankommt.

15.    Der Jahresbericht sollte einen äußerst deutlichen Ton sprechen und, wo erforderlich, auch kritische und selbstkritische Elemente beinhalten. Autorität und Ansehen des Berichts, ebenso wie dessen Tiefenwirkung, hängen in hohem Maße von seiner Exaktheit und strengen Wahrheitstreue ab.

16.    Mit wohlüberlegten und abgewogenen, zugleich aber unverrückbaren und strengen Ansätzen und Einschätzungen bei gleichzeitiger Vermeidung von unbotmäßiger Einmischung erreicht man eine höhere Wirkung als mit gezielten oder beiläufigen Elementen der Konfrontation und Schuldzuweisung. Die Berichtsform sollte vereinfacht werden, um Kommunikation, Handhabung und Lektüre größtmöglich zu erleichtern. So sollten die Einführungs- und Schlussfolgerungsabschnitte breiter gefasst werden, um sie in bessere Relation zu den übrigen, stärker beschreibenden und ausführlicheren Abschnitten zu setzen. Ebenso sollten Überblicke und Zusammenfassungen erstellt werden, die sich den Kommunikationsmedien und der Öffentlichkeit besser vermitteln lassen.

17.    Die öffentliche Vorstellung des Jahresberichts sollte in einem höchst feierlichen Rahmen stattfinden. Die Verbreitung sollte auf der Grundlage von Pressemitteilungs- und Kommunikationsplänen über spezielle und abgestimmte Programme seitens der Abteilungen und Dienste der verschiedenen Organe der Union erfolgen. Derartige Programme sollten insbesondere eine starke und interaktive Präsenz im Internet in den Vordergrund stellen.

18.    Ebenso sollten regelmäßige empirische Untersuchungen darüber angestellt werden, welche Wirkung und welche Einschätzungen die EU-Jahresberichte zur Menschenrechtslage in der Welt in den Kommunikationsmitteln, der internationalen Politik, den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie in der öffentlichen Meinung hervorbringen.

Lage der Frauen, geschlechtsspezifische Gewalt, Frauenmorde

19.    Bezüglich der Problematik der Rechte von Frauen kommt der Bericht nicht umhin, eine noch ungesunde und unbefriedigende Situation aufzuzeigen. Unter den verschiedenen prioritären Themenbereichen der EU einschließlich der diesbezüglichen Leitlinien (Todesstrafe, Folter, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Kinder in bewaffneten Konflikten, Rechte Minderjähriger, Förderung des humanitären Völkerrechts usw.) findet sich weder die unterdrückte Stellung der Frau in vielen Teilen der Welt (mit schwer wiegenden Folgen für ihre Menschenrechte), noch die schlimme und allgemeingültige Problematik der geschlechtsspezifischen Gewalt oder die grauenhaften Phänomene von Feminizid in verschiedenen Ländern; zumindest wird diesen Themen nicht die nötige Relevanz und Priorität verliehen.

20.    Diese Tatsache steht im Kontrast zu einem weithin geltenden Konsens, dass praktisch überall auf der Welt, wo Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Erniedrigung und Gewalt herrschen, die Hauptopfer Frauen sind. Diese Realität darf durch die Ansätze und Maßnahmen des „Mainstreaming” auf dem Gebiet der Menschenrechte nicht in den Hintergrund gerückt werden, sondern erfordert konsequentes, ganz spezifisches Herangehen und schwerpunktorientiertes Handeln.

21.    Trotz allem existiert ein Defizit, das durch die Entwicklung speziell auf die Menschenrechte von Frauen gerichteter Politiken und Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Dieser Mangel wird auch im Bericht deutlich, der bei der Bewertung der verschiedenen Themenbereiche nur wenige Informationen und Einschätzungen zu dieser Materie beitragen kann.

22.    Mit Genugtuung muss man daher feststellen, dass die französische Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2008 die Problematik der Situation der Frauen als neuen Schwerpunkt der Menschenrechtsmaßnahmen der Union formuliert und dabei insbesondere die Notwendigkeit unterstrichen hat, gegen die Tragödie von geschlechtsspezifischer Gewalt und Frauenmorden vorzugehen.

23.    Das Europäische Parlament muss ständig aufmerksam sein und dafür Sorge tragen, dass diese guten Vorsätze in einer Weise in wirksames Handeln umgesetzt werden, die es der EU gestattet, in ihren künftigen Jahresberichten zur Menschenrechtslage signifikante Fortschritte auf dem Gebiet der Menschenrechte von Frauen zu vermelden.

24.    Ein in dieser Hinsicht nicht zu unterschätzendes Element muss eine Reform der Sprache in dem Sinne sein, dass jede geschlechtlich diskriminierende Wortwahl überwunden wird. So sollte in den Sprachen der Union, in denen das Wort „Mann” synonym für „Mensch” verwendet wird und man aus Tradition von (wörtlich übersetzt) „Mannesrechten” spricht, nach Möglichkeit nur noch ein geschlechtsneutraler Begriff wie „Menschenrechte” genutzt werden.

Hin zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe

25.    Unsere heutigen Generationen müssen sich für die endgültige, weltweite Abschaffung des barbarischen und unerträglichen Archaismus der Todesstrafe einsetzen. Ebenso, wie es vorangegangene Generationen geschafft haben, praktisch vollständig die Sklaverei zu überwinden, müssen wir uns heute als ein historisch mögliches und in der Gegenwart realisierbares Ziel die Aufgabe stellen, mit dem Vollzug von Hinrichtungen in der gesamten Welt Schluss zu machen. Die Europäische Union muss auf Grundlage der 1998 verabschiedeten und 2008 aktualisierten „Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“(2) ihre Vorreiterrolle in diesem aktuellen Kampf mit höchstmöglichem politischen Willen und neuem Schwung weiterführen.

26.    Im Berichtszeitraum lässt sich auf bedeutsame Ereignisse für diesen globalen Prozess der endgültigen Überwindung der Todesstrafe verweisen. Zum einen setzte die EU gegenüber insgesamt 47 Ländern(3), in denen die Todesstrafe leider noch immer existiert, ihre diesbezüglichen Demarchen mit Beharrlichkeit, wenn auch unterschiedlichem Erfolg, fort.

27.    Auf der anderen Seite wurden zu dieser Frage öffentliche Erklärungen abgegeben, insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung von Hinrichtungen Minderjähriger im Iran. Im Mai 2008 brachte die EU angesichts der Fortführung von Hinrichtungen in den USA ihre Bestürzung zum Ausdruck, verbunden mit der Forderung nach sofortiger Wiedereinführung eines landesweiten „De-facto-Moratoriums“. Mit Zufriedenheit konnte die Abschaffung der Todesstrafe in Ruanda und Usbekistan (2008) sowie im US-Staat New-Jersey (2007) konstatiert werden.

28.    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete auf ihrer Sitzung vom 18. November 2008 die Resolution über ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe, die Ergebnis der Arbeit einer überregionalen Koalition von VN-Mitgliedstaaten ist, in der Portugal im Namen der EU mitwirkte. Es handelt sich hierbei um ein Ereignis von hoher Relevanz, von dem es im Bericht heißt, dass es „den Höhepunkt des langjährigen Einsatzes der EU und einen historischen Schritt im globalen Kampf in den VN gegen die Todesstrafe (bildet)“.

29.    Auch wenn uns die Fortschritte auf dem Gebiet der Abschaffung der Todesstrafe noch in keiner Weise zufrieden stellen können(4), sind sie dennoch ermutigend, da sie von der gewaltigen Wirkung zeugen, die die EU entfalten kann, wenn sie mit geeinter Stimme spricht und beharrlich wie auch abgestimmt handelt.

Entwicklung und Merkmale der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen

30.    Die Zahl der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen verschiedenster Art, die die EU regelmäßig mit Drittländern führt, hat sich im Berichtszeitraum erhöht. Auch wenn der Bericht die Zahlen im Einzelnen nicht nennt (die Rede ist von „über dreißig Menschenrechtsdialogen und -konsultationen” ergänzt durch den Zusatz „mit Drittländern auf fünf Kontinenten”), zeigt sich deutlich eine Tendenz zur breiteren Anwendung dieses Werkzeugs als wichtiges Instrument der globalen Menschenrechtsstrategie der EU. Dies gilt es zu würdigen.

31.    Die Vielfalt dieser verschiedenen Formen des Dialogs ist angesichts der gleichen Vielfalt und Komplexität der Gespräche ganz offensichtlich notwendig. Allerdings dürfen sich daraus keine Unterschiede in den Ansätzen der Union im Hinblick darauf, wer unsere Gesprächspartner sind und welche Interessen in den jeweiligen Beziehungen auf dem Spiel stehen, ableiten. Ohne dem Angelismus das Wort zu reden, ist auf diesem Feld eine doppelte Kohärenz der Union erforderlich, die eine übermäßige Dominanz von „Realpolitik“ mit ihren unvermeidlich negativen Folgen verhindert.

32.    An erster Stelle geht es um eine Kohärenz zwischen den zuständigen Einrichtungen der EU und den verschiedenen Mitgliedstaaten, die in ihren Zielen, Werten und Haltungen die größtmögliche Einheit wahren müssen. An zweiter, und zwar noch wichtigerer Stelle soll diese Kohärenz Konzepte vermeiden, die dafür sprechen, dass abhängig von der Macht der Gesprächspartner bzw. den ins Spiel kommenden Interessen mit zweierlei Maß gemessen wird bzw. der Eindruck entsteht, es würde sich um zweierlei Maß handeln.

33.    So bedauernswert es ist, reicht vielfach eine verbale Verurteilung bzw. ein Protest nicht aus, um die Dinge zu verbessern; in einigen Fällen kann dies sogar zu einer Reaktion führen, die die Lage noch verschlimmert. Wir müssen bei unseren Maßnahmen, Initiativen und Reaktionen stets die möglichen Folgen bedenken und der Entscheidung über Formulierung und Anwendung der Maßnahmen grundsätzlich die Einschätzung vorhersehbarer Konsequenzen zu Grunde legen.

34.    Ihrer Berufung und ebenso ihrem ureigenen Wesen nach ist die EU weit mehr eine Macht der Überzeugung als der Befehligung. Dennoch darf man das Überwiegen der „sanften Macht” Europas nicht mit Schwäche oder Inkonsequenz verwechseln. Die „politische Macht“ der EU muss zu jeder Zeit – mit Mäßigung, aber dennoch Nachdruck und Kohärenz – die Alternative der Bestrafung aufrechterhalten, wenn getroffene Übereinkommen zur Achtung der Menschenrechte eindeutig missachtet werden oder Fälle flagranter Verletzung von Menschenrechten auftreten. In diesem Sinne müssen die Bestrebungen der EU, die Staaten zur Ratifizierung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu bewegen, fortgeführt und intensiviert werden.

35.    In den durch das EP angenommenen und von der Vorsitzenden des Unterausschusses für Menschenrechte, Hélène Flautre(5), sowie der Abgeordneten Elena Valenciano(6) erarbeiteten Berichten über die Wirkung und begleitenden Maßnahmen der Menschenrechtsdialoge mit Drittländern wurde um eine Verbesserung der Mechanismen des EP zur Information, Konsultation und Beteiligung an derartigen Dialogen sowie die zweckmäßige Gestaltung der Anwendung von EU-Sanktionen gegen Drittländer ersucht, damit die Verpflichtungen, die auf dem Gebiet der Menschenrechte in den verschiedenen Vertragsformaten zwischen der EU und ihren „Partnern“ eingegangen werden, nicht durch Menschenrechtsverletzungen unterlaufen werden können, ohne dass dies zu einer Reaktion und zu einem kohärenten Handeln auf der Grundlage eindeutiger, transparenter und eine objektive Beurteilung ermöglichender Kriterien führen würde.

36.    Die wichtigen Kriterien auf dem Gebiet der Menschenrechte, das das konkrete Leiden so vieler Menschen auf der Welt berührt, dürfen weder das Streben nach unmittelbarer Wirkung einer Verurteilung, insbesondere der politischen und Medienwirkung, noch das Hochhalten eines falschen, nur auf staatliche Interessen oder Beweggründe eingehenden Realismus sein, der das Schweigen aufrecht erhält. Angestrebt werden muss vielmehr die konkrete, kurz-, mittel- und langfristig positive Wirkung mittels komplexer und kontinuierlicher Maßnahmen, in deren Rahmen die verschiedenen Dimensionen des Dialogs, Bündnisse, Einflussnahme und – wenn erforderlich – nachdrückliche und konsequente Schritte, die nötigenfalls bis zu Sanktionen oder zur Anrufung des internationalen Strafgerichts reichen können, ihren Platz haben.

37.    In diesem Sinne sind die Kohärenz im Ganzen und die enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Union, ebenso wie Objektivität, Strenge und Transparenz bei der Anwendung der möglichen Maßnahmen in Fällen von Menschenrechtsverletzung erforderliche Voraussetzungen, die es ständig im Auge zu behalten und zu bewahren gilt.

Die Tätigkeit der EU im Rat für Menschenrechte der Vereinten Nationen

38.    In den Aussprachen des EP aus Anlass der vorangegangenen Jahresberichte ist übereinstimmend darauf hingewiesen worden, wie enorm wichtig der Erfolg der Initiative zur Reform des Apparats der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte ist. Die Bildung des Rats für Menschenrechte wurde von der EU als wichtige und positive Entwicklung sowie als Schwerpunkt für ihr künftiges Handeln begrüßt.

39.    Indes wird offensichtlich, dass der neue Rat für Menschenrechte selbst bei Überwindung der Ungereimtheiten, durch die der Ausschuss für Menschenrechte in der Vergangenheit traurige Berühmtheit erlangte, ein Feld des Dialogs, der Konfrontationen und widersprüchlichen Spannungen zwischen unterschiedlichen Werten, Interessen und Staatsraisons ist – und dies in Zukunft auch bleiben wird.

40.    Sechzig Jahre nach Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und ungeachtet der Fortschritte, die dieser historische Zeitraum hervorgebracht hat, wird heute der universelle Charakter ihrer Grundsätze im Namen des kulturellen Relativismus und mit dem Argument, dieser werde im Westen verletzt, stärker in Zweifel gezogen als zu jenem historischen Zeitpunkt. Der Rat für Menschenrechte ist eine Arena von besonderer, konkreter wie symbolischer Bedeutung für die Schaffung einer Dynamik, die dieser Situation die Stirn bietet und verhindert, dass sie – unter Annahme des ungünstigsten Szenarios – die Glaubwürdigkeit der allgemeinen Menschenrechtskonzeption wesentlich in Mitleidenschaft zieht, mit der daraus folgenden Schwächung des internationalen Wirkens zur Bekräftigung und Verteidigung dieser Konzeption.

41.    Bezüglich der Diversität und Vielfalt von Werten und Kulturen und des Trends zu relativistischen Begründungen, die man daraus gern ableiten möchte, sollte man sich deutlich bewusst sein, dass es überall auf der Welt Menschen gibt, die von der EU eine konsequente und proaktive Bekräftigung der universellen Geltung der Menschenrechte erwarten.

42.    Es muss demzufolge darauf hingearbeitet werden, dem Rat als glaubwürdige und wirksame Institution Kraft zu verleihen. Der Abschluss seiner Reform einschließlich der Verabschiedung der Verfahrensregeln muss eine Ära höherer Wirksamkeit einleiten, damit diese Einrichtung die Erwartungen, die sie geweckt hat, erfüllen kann.

43.    Insbesondere erfordert die Einberufung der ersten Sitzungen der allgemeinen regelmäßigen Prüfung (UPR), die einen neuen Mechanismus zur Untersuchung der Menschenrechtslage in jedem Land der Welt bietet, dass die Mitgliedstaaten des Rats gemeinsam im guten Glauben und mit Sorgfalt handeln, um die im Hinblick auf den verbesserten Schutz der Menschenrechte eingegangenen Verpflichtungen in substanzielle Fortschritte umzusetzen.

44.    Für die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der allgemeinen regelmäßigen Prüfung ist es wichtig, dass diese auf der Grundlage bereits zur Verfügung stehender, vom geprüften Staat und den jeweiligen Organen der Vereinten Nationen angefertigter Berichte sowie der Stellungnahmen der zuständigen NRO erfolgt. Die Entwicklung der UPR-Praxis soll dazu dienen, die Rechenschaftslegung der Staaten und die Zusammenarbeit zwischen ihnen ebenso wie die Festlegung der Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten nichtstaatlicher Partner effizient zu regeln.

45.    Der Bericht weist ohne Umschweife, was lobenswert ist, darauf hin, dass die EU „sich im Menschenrechtsrat in einer Minderheitsposition befindet”, dass sie in dieser Situation „der Versuchung widerstehen müsse, isoliert zu bleiben” und „danach trachten müssen (wird), den Dialog über regionale Spaltungen hinweg fortzusetzen”.

46.    Angesichts dieser Umstände muss die EU den Reifungsprozess des Rats und die wirksame Umsetzung seiner Aufgaben aufmerksam verfolgen und voranbringen. Sie muss zu diesem Zweck sowohl im Rat als auch außerhalb die breitest möglichen Bündnisse und Mehrheiten suchen und errichten, und zwar mit dem gemeinsamen Ziel, dem Rat als grundlegendes Instrument zur Förderung und Verfechtung der Menschenrechte in der Welt Effizienz und Glaubwürdigkeit zu verleihen.

47.    Diese Tätigkeit der EU muss sich auf die Errichtung und Entwicklung überregionaler und globaler Regierungskoalitionen sowie auf die Förderung des Konsenses der öffentlichen Meinungen in verschiedenen Ländern und Regionen der Welt richten.

48.    Zugleich muss jedoch in Rechnung gestellt werden, dass die Sache der Menschenrechte immer wieder neue Protagonisten vereint: Es bildet sich eine neue, globale Zivilgesellschaft in Form einer Vielzahl nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen heraus – nichtstaatliche Akteure, die sich häufig mit Hoffnung und Forderungen der EU zuwenden.

49.    Den Dialog und die Zusammenarbeit mit all jenen nichtstaatlichen Akteuren, die mit der EU im gemeinsamen Streben um die weltweite Verbreitung von Demokratie, die gewaltfreie Lösung von Konflikten, die Gleichstellung der Geschlechter und um nachhaltige Entwicklung, das heißt, das Voranschreiten der Menschenrechte im Sinne eines konkreten, globalen und allen gemeinsamen Fortschritts übereinstimmen, gilt es weiterzuentwickeln.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

50.    Allein die Tatsache, dass sich im Bericht Abschnitte finden, die sich auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSKR) beziehen, ist bereits von hoher Bedeutung. Einerseits wird damit eine gewisse grundsätzliche Position bezogen, die es als löblich zu begrüßen gilt. Andererseits handelt es sich um eine notwendige Erinnerung an die gemeinsamen Verpflichtungen der Union angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Ernährungskrise in der Welt.

51.    Wie bekannt ist, gab es eine teils heute noch geführte grundsätzliche Diskussion zwischen denjenigen, die das Recht auf Nahrung, Arbeit und Entwicklung zu den Grundrechten des Menschen zählen, und denen, die das Gebiet der Menschenrechte juristisch und politisch auf das konkrete Feld der bürgerlichen und politischen Privilegien des Individuums bezogen wissen wollen und in jedem weiteren Schritt hin zur letztlichen Opferung der Juridizität der WSKR ein Element der Konfusion sehen.

52.    Diese Diskrepanz anerkennend stellt sich die EU in ihrem Jahresbericht zur Menschenrechtslage in eine Reihe mit all denen in internationalen Organisationen und Zivilgesellschaft, die die Notwendigkeit progredienter theoretischer und praktischer Fortschritte in Richtung auf den eigentlichen juristischen Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auf die globale Tagesordnung setzen(7).

53.    Die Annahme des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen bedeutet einen positiven Schritt im Prozess der Bekräftigung der gegenseitigen Bedingtheit und Unteilbarkeit der Menschenrechte.

54.    Mit dem notwendigen Maß an Flexibilität, die sich allein schon aus der den WSKR eigenen Heterogenität ableitet, muss Europa eine standhafte Position hinsichtlich der normativen Festschreibung dieser Rechte im Rahmen eines gezwungenermaßen langen und komplizierten internationalen Prozesses einnehmen. Die Kraft und Inspiration für dieses internationale Handeln leitet sich aus der im Jahre 2000 in Nizza verabschiedeten Charta der Grundrechte der EU ab, deren Werte und Prinzipien nach unserer Auffassung universelle Geltung haben.

Schlussfolgerung

55.    „Der Kampf für die Menschenrechte ist ein langer Kampf”, wie wir im Vorwort zum hier untersuchten Bericht lesen. Die EU muss sich in diesem Kampf weiterhin an exponierter Stelle behaupten. In der internationalen Arena und durch ihre Einrichtungen wird die EU heute trotz ihrer Beschränkungen und Widersprüche von breiten Sektoren der öffentlichen Meinung als Hauptverteidigerin der Menschenrechte in der internationalen Politik gesehen. Auf diesem Feld gibt es ebenso wie auf generell allen Gebieten, die mit Frieden, Demokratie und Entwicklung in der Welt in Beziehung stehen, eine enorme „Nachfrage“ nach Europa.

56.    Richtig ist auch, dass Europa von denjenigen, die behaupten, es würde seine Grundsätze nach eigenem Gutdünken und ausschließlich für die eigene Bevölkerung anwenden, in Frage gestellt wird. Die beste Reaktion auf solche Kritik muss die Kohärenz zwischen Binnen- und Außenmaßnahmen der EU in der Menschenrechtsfrage sein. Dies erfordert die Entwicklung beispielgebender Einwanderungspolitiken sowie eine strenge Kontrolle und Gewährleistung der Methoden aller Mitgliedstaaten im Kampf gegen Terrorismus. Der Regierungswechsel in den USA sollte eine neue Form von Zusammenarbeit ermöglichen, die es ausschließt, dass vor dem Hintergrund der schrecklichen Bedrohungen durch Formen von Terrorismus Maßnahmen ergriffen oder vermutet werden, die die Rechte und Würde von Personen verletzen – und die nicht nur unzulässig, sondern kontraproduktiv wären.

57.    Ausgehend von der im Bericht gezogenen Bilanz und im Hinblick auf künftige Ereignisse scheint es klar, dass die Menschenrechtspolitik der EU in ihrer Außendarstellung darauf orientieren muss, einigen größeren Zielen Priorität einzuräumen, ohne andere zu vernachlässigen:

1) Ein neuer Impuls, um die weltweite Abschaffung der Todesstrafe durchzusetzen: Die heutigen Generationen können die Verwirklichung dieses Ziels erleben.

2) Die „Feminisierung” ihrer Maßnahmen und Programme in dem Sinne, konkretere und verstärkte Aufmerksamkeit den Menschenrechten der Frauen zu widmen.

3) Eine stärkere Synergie zwischen ihren Institutionen (Rat, Kommission und Parlament) in Menschenrechtsfragen, was eine bessere Koordinierung und maximal mögliche Kohärenz ihrer Projekte und Maßnahmen erfordert.

4) Die Zunahme von Anzahl und Qualität der mit Drittländern geführten Dialoge und Beratungen zu Menschenrechtsfragen. Diese Gespräche und Konsultationen müssen von den Grundsätzen der gleichberechtigten Zusammenarbeit und Nichteinmischung, der Überzeugung und Prinzipienfestigkeit sowie von der strengen Achtung getroffener Übereinkommen geleitet sein.

5) Das Streben nach und die Entwicklung von breitest möglichen Bündnissen in den internationalen Institutionen, um dem Kampf für die allgemeinen Menschenrechte Impulse zu verleihen.

6) Die Entwicklung weiterer und besserer Formen und Möglichkeiten des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Vertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf nationaler, regionaler und globaler Ebene für Menschenrechte kämpfen.

7) Die Unterstützung und, soweit möglich, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern – oftmals anonyme Männer und Frauen, die sich unermüdlich für die Verteidigung dieser universellen Werte einsetzen – muss in der Union auch weiterhin hohe Priorität genießen.

8) Die EU muss den universellen und unteilbaren Charakter der Menschenrechte gegenüber jeder Art von Relativismus, die diesen Charakter ausgehend von kulturellen, religiösen, politischen oder ideologischen Erwägungen in Frage zu stellen sucht, energisch bekräftigen und verteidigen. Alle Menschen müssen unabhängig von Rasse, Geschlecht, Religion, Ansichten, sexueller Orientierung und Herkunft dieselbe Würde und dieselben Rechte besitzen.

9) Die EU muss in den internationalen Organisationen und Mechanismen, die sich auf weltweiter wie regionaler Ebene mit den Menschenrechte befassen, die Entwicklung einer Sichtweise unterstützen, die die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in den allgemeinen Kontext der Menschenrechte stellt und sich an der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Lage der Welt orientiert.

58.    Infolge ungerechter Strukturen und autokratischer, schwacher oder uneffizienter Regierungen sowie von Krieg, Korruption, Unterdrückung und Armut werden auch heute noch die Würde und Rechte von Millionen Menschen verletzt. Die Kluft zwischen der Anerkennung von Menschenrechten und ihrer wirksamen Umsetzung bleibt weiterhin sehr groß. In diesem Zusammenhang sind noch die erneuten Versuche, die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte in Frage zu stellen, wie auch eine Situation zu nennen, in der die internationale Politikagenda und die Staaten in ihrem eigenen Handeln als Reaktion auf abscheuliche terroristische Aktionen dazu tendieren, den Sicherheitsaspekten Priorität einzuräumen und unter Umständen die verbrieften Rechte der Bürger, das internationale humanitäre Recht, das internationale Flüchtlingsrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen in Frage stellen.

59.    In dieser Situation, vor alte und neue Herausforderungen gestellt, muss die EU ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte konsequent verstärken.

(1)

Dokument 14146/1/08 Rev.1 des Rates

(2)

http://consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=822&lang=EN&mode=g

(3)

Afghanistan, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Belarus, Brunei, Burundi, Fidschi, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Japan, Jemen, Kanada, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kongo (Brazzaville), Kongo, Kuwait, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Marokko, Namibia, Niger, Palau, Papua-Neuguinea, Russland, Sambia, Saudi-Arabien, Sudan, Südkorea, Syrien, Taiwan, Tansania, Togo, Tschad, Turkmenistan, USA, Usbekistan und Vereinigte Arabische Emirate.

(4)

Dem Bericht 2007 von Amnesty International zufolge wurden im Berichtsjahr mindestens 1 252 Personen in 24 Ländern hingerichtet und 3 347 Personen in 51 Ländern zum Tode verurteilt. 88 % aller bekannten Hinrichtungen fanden in fünf Ländern statt: China (mindestens 470), Iran (mindestens 317), Saudi-Arabien (mindestens 143), Pakistan (mindestens 135) und USA (42).

(5)

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2008-0309+0+DOC+PDF+V0//ES&language=ES

(6)

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/667/667365/667365es.pdf

(7)

In diesem Sinne ist von hoher Bedeutung, was Kouchner, Solana und Ferrero-Waldner in ihrem Vorwort zum Jahresbericht der EU bekräftigen: „Alle zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind unteilbar und bedingen und verstärken sich gegenseitig .


                    ANNEX I

INDIVIDUAL CASES RAISED BY THE EUROPEAN PARLIAMENT BETWEEN JANUARY AND DECEMBER 2008

THE SAKHAROV PRIZE 2008

 

The winner of the Sakharov Prize 2008

 

 

 

 

Hu JIA

SHORTLISTED NOMINEES

 

 

 

BACKGROUND

Mr Hu JIA

Chinese campaigner for civil rights, environmental protection and AIDS advocacy. Following his testimony on human rights in China, given on 26 November 2007 via conference call to the EP's Human Rights Subcommittee, Hu Jia was arrested, charged with "inciting subversion of state power" and sentenced to three-and-a-half years' in jail.

 

Mr Aleksandr KOZULIN

Former presidential candidate in Belarus. According to the nomination, "Aleksandr Kozulin has shown great courage to withstand the regime's actions and to fight for freedom of thought and expression and basic civil rights. In 2006, during the presidential campaign, he was beaten several times, detained and finally sentenced to five and a half years of imprisonment".

 

Mr Apollinaire MALU MALU

Chair of the Independent Electoral Commission of Democratic Republic of Congo.  The nomination praises "his efforts in making dialogue prevail over violence during the Goma conference [aimed at bringing peace to the DRC provinces of North and South Kivu] and for dedicating his wisdom and experience to realising these principles throughout his career".

 

COUNTRY

NAME

BACKGROUND

ACTION TAKEN BY PARLIAMENT

Angola

Jose Fernando Lelo

He is a journalist who was arrested on 15 November 2007, along with six other soldiers, and later charged with assisting the soldiers in planning a rebellion. After his trial on 16 September 2008, he was convicted to twelve years imprisonment. There were concerns over the quality of the evidence upon which M. Lelo's conviction was based, notably that it may have been obtained through torture.

A letter of concern was sent on 18 November 2008.

afghanistan

Sayed Perwiz Kambakhsh

He is a young journalist who was sentenced to death on 22 January 2008 for circulating an article about women's rights in Islam, which he had downloaded from the Internet; whereas the court ruled that the article constituted blasphemy and sentenced him to death. He was denied legal representation and was sentenced without a proper hearing. He was allegedly beaten and threatened with execution until he signed a confession. On 6 February 2008, a delegation from the Afghan Independent Journalists' Association (AIJA) met Afghan President Hamid Karzai in Kabul, providing him with details of the case and asking him to intervene on Mr Kambakhsh's behalf,

In its resolution adopted on 13 March 2008, the European Parliament

- condemned the arrest and the sentencing of Mr. Kambakhsh and urgently called on the Afghan authorities to review the case, and on President Hamid Karzai, in the event that the court of appeal should uphold the death sentence, to exercise his power to pardon Mr Kambakhsh.

 

On 21 October 2008, the Appeal Court of Kabul overturned Kambakhsh's death sentence, and sentenced him to 20 years imprisonment.

AZERBAIJAN

Ganimat Zahidov

Eynulla Fatullayev

Sakit Zahidov

Fikret Hüseynli,

Baxaddin Xaziyev

Nicat Hüseynov

Elmar Hüseynov

 

 

 

 

 

 

Three journalists currently detained in prison whose arrests appear to have been politically motivated:

Ganimat Zahidov, editor of the daily Azadlig,

Eynulla Fatullayev, editor of two dailies Realny Azerbaijan and Gundelik Azerbaijan

Sakit Zahidov, journalist of the daily Azadlig.

 

Attacks on three journalists associated with the opposition party:

Fikret Hüseynli, correspondent of Azadlig

Baxaddin Xaziyev, editor-in-chief of the daily Bizim Yol

Nicat Hüseynov, Azadlig journalist

 

Elmar Hüseynov, editor-in-chief of the weekly newspaper Monitor, who was shot and killed by unidentified individuals in 2005.

 

None of the above incidents were effectively investigated.

 

A letter of concern was sent on 16 January 2008.

Farhad Aliyev

Concerning Mr Farhad Aliyev, the

former Minister of economic development, there have been allegations of violations of his right to a fair trial and of poor conditions of his detention According to a letter received from lawyers representing Mr Aliyev, he was denied due process in pre-trial detention, his right to legal counsel of his choosing was consistently abused and he was denied regular access to his attorneys. In addition, Mr Farhad Aliyev has allegedly been denied sufficient medical attention despite serious heart problems and was not allowed to contact his family.

 

belarus

Aleksander Milinkevich,

Aliaksandr Zdvizhkov,

Alyaksandr Kazulin

 

Aleksander Milinkevich, the leader of the united democratic opposition of Belarus who was arbitrarily arrested and temporarily detained.

 

Aliaksandr Zdvizhkov, a journalist who was sentenced to three years imprisonment during a clampdown of the independent media.

 

Alyaksandr Kazulin, he was nominated for the 2008 Sakharov Prize

In its resolution dated 21 February 2008, the European Parliament

- expressed solidarity with the united democratic opposition of Belarus and the leader of that movement, Aleksander Milinkevich,

- communicated its regret that the situation of democracy, human rights and law was not improving,

- condemned the sentence of Aliaksandr Zdvizhkov as unjustly harsh and called on the Belarusian Government to reconsider the decision,

- urged the Belarusian authorities to release immediately and unconditionally the remaining political prisoner, Alyaksandr Kazulin, and to stop using intimidation, harassment, targeted arrests and politically motivated prosecutions against the activists of the democratic opposition and civil society in Belarus,

- expressed regret that Belarus is the only country in Europe to retain the death penalty during times of peace.

 

In its resolution adopted on 9 October 2008, the European Parliament:

- expressed its satisfaction that the political prisoners Mr Alyaksandr Kazulin, Mr Sergei Parsyukevich and Mr Andrei Kim had been released

Andrei Kim and Siarhei Parsyukevich,

 

 

 

Aliaksandr Kazulin

Andrei Kim and Siarhei Parsyukevich, two pro-democratic activists who have been given harsh sentences for taking part in peaceful entrepreneurs' demonstrations on 10 and 21 January 2008.

 

Aliaksandr Kazulin, the remaining political prisoner still under detention and mentioned in the Resolution adopted on 21 February 2008.

In its resolution adopted on 22 May 2008 the European Parliament,

- condemned the harsh sentences given to Syarhei Parsyukevich and Andrei Kim on 22 and 23 April 2008 at the same time, deplored the reportedly excessive force used by Belarusian security forces against and the arrests of peaceful citizens and calls on the Belarusian authorities to unconditionally abstain from all use of force against the representatives of the democratic opposition.

- urged the Belarusian authorities to release immediately and unconditionally the remaining political prisoner, Aliaksandr Kazulin, and to cease using intimidation, harassment, targeted arrests and politically motivated prosecutions against the activists of the democratic opposition and civil society in Belarus.

burma

Aung San Suu Kyi

Thr General Secretary of the National League for Democracy (NLD), who has spent thirteen of the last eighteen years as a political prisoner under house arrest, had her house arrest extended by the junta, and where on 11 June 2008 official newspapers of the Burmese military junta, including the regime's mouthpiece, The New Light of Myanmar, called for the public flogging of Daw Aung San Suu Kyi, and whereas the military junta has refused to distance itself from this suggestion.

In its resolution adopted on 19 June 2008, the European Parliament

- strongly condemned the decision by the Burmese authorities to extend the house arrest of Aung San Suu Kyi, deplored the detention of the group of political activists demanding the release of Aung San Suu Kyi and urged the Burmese authorities to free all political prisoners without further delay.

- denounced the prospect of the flogging of Aung San Suu Kyi as a crime against humanity.

 

In its resolution adopted on 23 October 2008, the European Parliament:

- condemned the continued detention of Aung San Suu Kyi, and called for her immediate release.

chad

Ibni Oumar Mahamat Saleh

A spokesperson for the Coalition of Political Parties of the democratic opposition who had not been heard of since his arrest on 3 February 2008.

In its resolution adopted on 24 April 2008, the European Parliament

- voiced its utmost concern for the fate of Ibni Oumar Mahamat Saleh, of whom there had been no news since his arrest on 3 February 2008, and held the Chadian authorities personally responsible for his state of health and called on them to take the necessary measures so that he regains his freedom without delay.

china

Hu Jia

The winner of the 2008 Sakharov Prize

In its resolution adopted on 17 January 2008, the European Parliament

- condemned the detention of Hu Jia and raised concerns about the conditions under which he was being kept and urged the Chinese authorities to release him promptly.

cUBA

Antonio Ramón Díaz

Dr. José Luis García Paneque

 

 

The husbands of two members of the human rights organisation Ladies in White, who have not received adequate medical care whilst in detention to the extent that the situation has potentially become life threatening. Concerns also remain that the two men did not receive a fair trial for their alleged crimes.

A letter of concern was sent on 27 March 2008.

Democratic republic of congo

 

Julienne Lusenge

Julienne Lusenge, co-ordinator of the association "Solidarité féminine pour la paix et le développement intégral (SOFEPADI)" was a victim of intimidation and death threats upon her return to DRC. This wave of intimidation followed her participation in a roundtable discussion on 25 March 2008, with the European Parliament's Sub-Committee on Human Rights on the human rights situation in DRC.

A letter of concern was sent on 9 April 2008

INDIA

Henri Tiphagne

Mahaboob Batcha

V.P. Gunasekaran

Henri Tiphagne, Executive Director of People’s Watch, Mahaboob Batcha, Managing Trustee of the Society for Community Organisation Trust (SOCO Trust), and V.P. Gunasekaran, District Secretary of the Communist Party of India were arrested alongside several human rights defenders for peacefully taking part in "The Long March for Justice for Special Task Force (STF) victims". Although released on the same evening, this arbitrary arrest of peaceful protestors was a cause for concern.

A letter of concern was sent on 4 June 2008.

indonesia

Munir Said Thalib

A leading Indonesian human rights activist, founder of human rights organisations, died from arsenic poisoning on Garuda flight GA974 from Singapore to Amsterdam on 7 September 2004. The report by an independent fact-finding team into the Munir Said Thalib case, ordered by the Indonesian President, has never been made public and the only person to have been prosecuted in connection with the case, former Garuda co-pilot Pollycarpus Budihari Priyanto, had his conviction overturned by the Indonesian Supreme Court in October 2006.

 

In its declaration adopted on 10 April 2008, the European Parliament

- expressed its concern that this murder was meant to intimidate and threaten all other Indonesian human rights defenders and journalists,

- called on the Indonesian authorities to take all necessary action to ensure that those responsible for the murder at all levels are brought to trial and justice is delivered as quickly as possible.

 

The former Deputy Chief of Indonesia’s National Intelligence Agency (Badan Intelijen Nasional - BIN), Mr. Muchdi Purwopranjono, was arrested in June 2008 and his trial for the “premeditated murder” of Mr. Said Thalib began in August 2008. However, on 31 December, 2008, the South Jakarta District Court decided to acquit him for want of evidence.

iran

Seyed Mehdi Kazemi

He is a 19-year-old homosexual Iranian citizen, who requested asylum in the United Kingdom and had his application rejected; whereas, fearing deportation, he fled to the Netherlands, where he applied for asylum; whereas Dutch authorities, after examining his request, have decided to send him back to the UK. The Iranian authorities routinely detain torture and execute persons, notably homosexuals, and Mr Kazemi's former partner has already been executed and his father has threatened him with death.

In its resolution adopted on 13 March 2008, the European Parliament

- expressed its concern over the fate of Mehdi Kazemi, and asked for the proper and full application of the Qualifications Directive, which recognises persecution for sexual orientation as a ground for granting asylum and requires Member States to consider the individual case and the situation in the country of origin, including laws and regulations and the manner in which they are applied.

- appealed to the Member States involved to find a common solution to ensure that Mehdi Kazemi is granted asylum or protection on EU soil and not sent back to Iran, where he would most certainly be executed, thus ensuring that Article 3 of the ECHR is fully respected by all European authorities and notably, in this case, by the UK.

 

On 19 May 2008, Mehdi Kazemi received notification from the British Home Office that he had been granted asylum in the United Kingdom.

 

 

 

Khadijeh Moghaddam

 

 

 

 

 

Ten women: Iran, Khayrieh, Kobra N., Fatemeh, Ashraf Kalhori, Shamameh Ghorbani, Leyla Ghomi, Hajar, the sisters Zohreh and Azar Kabiriniat; Two men: Abdollah Farivar and an unnamed Afghan national

 

Mokarrameh Ebrahimi

 

 

 

Ja'Far Kiani

 

 

 

 

 

Shahla Jahed

 

Khadijeh Moghaddam, a prominent women's rights and environmentalist campaigner was arrested on 8 April 2008, and was only released after paying a high bail payment of IRR 1 billion (approximately EUR 50 000),

 

 

The ten women and two men who continued to be at risk of being stoned to death.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mokarrameh Ebrahimi, was sentenced to death by stoning, together with her partner, the father of her children, for the simple reason of having maintained an extra-matrimonial relationship

 

Ja'Far Kiani, who was stoned to death in July 2007, but whose partner Mokarrameh Ebrahimi was pardoned by Supreme Leader Ayatollah Ali Khamenei after 11 years of imprisonment and released on 17 March 2008, together with her 5-year-old son.

 

Shahla Jahed, a 'temporary' wife, who had been found guilty of murdering her husband's permanent wife, whose conviction was later overturned by the head of the judiciary, Ayatollah Seyyed Mahmoud Hashemi Shahroudi.

In its resolution adopted on 24 April 2008, the European Parliament

- welcomed the release of Khadijeh Moghaddam and Mokarrameh Ebrahimi, and noted the roles of the Iranian Supreme Leader and head of the judiciary in those cases, and called for the release of Shahla Jahed,

- strongly condemned the repression of civil society movements in Iran, including women's rights defenders, and urged the Iranian authorities to end the harassment, intimidation and persecution of people peacefully exercising their right to freedom of expression, association and assembly, and to release immediately and unconditionally all prisoners of conscience.

- reiterated its strong condemnation of the death penalty in general.

 

Mohammad Hassanzadeh

 

 

 

Behnoud Shojaee, Mohammad Fedaei, Saeed Jazee and Behnam Zaare

Mohammad Hassanzadeh, a juvenile offender who was executed on 10 June 2008, was under the age of 18 at the time of execution.

 

 

Four juvenile offenders who face imminent risk of execution.

In its resolution adopted on 19 June 2008, the European Parliament

 

- strongly condemned the death sentences and executions in Iran, in particular those imposed or carried out on juvenile offenders and minors, and urged the Iranian authorities to respect internationally recognised legal safeguards with regard to minors;

- condemned in the strongest possible terms the execution of Mohammad Hassanzadeh, who was under the age of 18 when he was executed,

- urged the Iranian authorities to halt the execution of Behnoud Shojaee, Mohammad Fedaei, Saeed Jazee, Behnam Zaare and all other juvenile offenders sentenced to death.

Hassan Mozafari

Rahman Shahidi

Reza Hejazi

Amir Marollahi, Behnood Shojaee, Mohammed Fadaei and Bahman Soleimanian

Yaghoub Mehrnehad

Farzad Kamangar

Soghra Najafpour

 

On 22 July 2008 juvenile offenders Hassan Mozafari and Rahman Shahidi were executed, and on 19 August 2008 19-year-old Reza Hejazi was hanged for an alleged murder which he committed when he was 15 years old. Neither Hejazi's family, nor their lawyer, were notified of the time and place of the scheduled executions, in violation of Iranian law.

 

 

Juvenile offenders Amir Marollahi, Behnood Shojaee, Mohammed Fadaei and Bahman Soleimanian face imminent risk of execution.

 

Yaghoub Mehrnehad, an ethnic Baluchi and executive director of the Voice of Justice Youth Association, who was executed on 4 August 2008, after having publicly confronted local officials demanding accountability for their poor performance.

 

Minority rights activist, Kurdish teacher Farzad Kamangar, has been condemned to death on charges, without evidence, of taking up arms against the state.

 

Soghra Najafpour, who has spent almost the entire past 19 years of her life on death row for a murder which took place when she was 13 years old

 

 

In its resolution adopted on 4 September 2008, the European Parliament:

- reiterated its call on the members of the Majlis to urgently amend legislation in order to ensure that no-one is executed for a crime committed when less than 18 years of age and to raise the age of legal responsibility to international standards,

- strongly condemned the persecution and imprisonment of citizens in Iran who engage in the defence of human rights and campaign against the death penalty, and are frequently charged with 'activities against national security'; calls, in particular, for the unconditional release of Emadeddin Baghi and Mohammad Sadegh Kabovand and the commutation of the death sentence on Farzad Kamangar, as well as a reinvestigation into his case

IRAQ

Tareq Aziz

Tareq Aziz, the former Iraqi deputy Prime Minister who is currently on trial for his responsibility in relation to atrocities committed by the Iraqi regime in the 1980s. There are concerns that he is being tried without legal representation, and that he will be sentenced to death and executed soon after.

A letter of concern was sent on 17 July 2008

kashmir

Parvez Imroz

An award-winning human rights lawyer, president of the Jammu and Kashmir Coalition of Civil Society and founder of the Association of the Parents of Disappeared Persons (APDP), he survived an armed attack on 30 June 2008 in Srinagar by alleged security forces members

In its resolution adopted on 10 July 2008, the European Parliament:

- expressed its concern for the safety of Parvez Imroz and other human rights activists who are investigating the unmarked graves and other allegations of human rights abuses in Jammu and Kashmir,

- called on the Indian authorities to ensure their protection and allow them to operate without fear of harassment and violence

- urged the authorities to conduct a prompt and impartial investigation into the attack on Parvez Imroz, to make the results public and to bring those responsible to justice

mauritania

Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi

Yahya Ould Ahmed el-Waghef

President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi, Prime Minister Yahya Ould Ahmed el-Waghef, and other members of the government, were placed under house arrest following a military coup on 6 August 2008, when President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi was ousted by a group of high-ranking generals whom he had dismissed from office earlier that day. The coup marked the second one in the country in three years, and it violated both constitutional legality and the results of democratic and internationally validated elections.

In its resolution adopted on 4 September 2008, the European Parliament:

- expressed regret that the coup had taken place, as it marked a setback given the notable developments made in advancing democracy in the country,

- called for the immediate release of President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi, Prime Minister Yahya Ould Ahmed el-Waghef, and other members of the government still under house arrest in various locations.

On 12 August 2008, it was reported that Prime Minister Yahya Ould Ahmed el-Waghef, and other members of the government were released from house arrest.

On 21 December 2008, it was reported that President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi was released from house arrest following intense international pressure.

occupied palestinian territories

The al-Kurd family

On the night of Sunday, 9 November 2008, members of the Israeli police and armed forces evicted the al-Kurd family from their home in the Sheikh Jarrah neighbourhood of East Jerusalem where they had lived for more than 50 years; whereas, immediately afterwards, they allowed settlers to enter the family's house and then sealed off the area. This eviction was carried out on the basis of an order issued by the Israeli Supreme Court on 16 July 2008 following long and controversial legal proceedings on disputed ownership before Israeli courts and authorities.

In its resolution adopted on 20 November 2008, the European Parliament:

- expressed its deep concern at the eviction of the al-Kurd family, the recent destruction of the houses of Palestinian families by the Israeli authorities in several areas of East Jerusalem and the possible serious consequences of these measures

- called on the Council, the Commission and the international community, including the Quartet, to make all possible efforts to protect Palestinian residents in the Sheikh Jarrah neighbourhood and other areas of East Jerusalem and calls on the Quartet to play a more active role in this direction;

- reiterated its call to the Israeli authorities immediately to halt any expansion of settlements and the building of the security fence beyond Israel's 1967 borders, actions which are contrary to international law and are undermining peace efforts.

RUSSia

Magomed Evloïev

 

 

 

Miloslav Bitokov

 

 

 

Abdullah Alishaev

 

Magomed Evloïev, a journalist opposed to the Russia Republic of Ingushetia was shot in the head on 31 August 2008 shortly after being released from police custody.

 

Miloslav Bitokov, editor of the newspaper Gazeta Yuga suffered an armed attack from unknown assailants on 2 September 2008 in the town of Nalchik.

 

Abdullah Alishaev, a reporter from the television channel TV-Chirkei died on 3 September 2008 as a result of gunshot wounds from unknown assailants.

 

A letter of concern was sent to the French Foreign Minister, Bernard Kouchner, on 26 September 2008.

 

Otto Messmer,

Victor Betancourt

Karinna Moskalenko

Magomed Evloyev

Akhmed Kotiev

Zurab Tsechoev

Dmitrii Kraiukhin

Stanislav Dmitrievski

 

On 28 October 2008 Otto Messmer, leader of the Russian Jesuit order, and Victor Betancourt, an Ecuadorean priest, were brutally murdered in their Moscow apartment.

 

In mid-October 2008 a leading Russian human rights lawyer, Karinna Moskalenko, who has successfully represented 30 Russian citizens in the European Court of Human Rights, was the victim of an attempt to poison her by placing mercury in her car in Strasbourg.

 

On 31 August 2008 Magomed Evloyev, the owner of an Ingush independent website, was killed while in police custody,

 

Attempts on the lives of human rights defenders, including the Ingush opposition leader Akhmed Kotiev, the human rights defender Zurab Tsechoev from Ingushetia, the human rights activist Dmitrii Kraiukhin from Orel and the human rights activist Stanislav Dmitrievski from Nizhni Novgorod, were recorded between July and October 2008

In its resolution adopted on 18 December 2008, the European Parliament:

- drew attention to the growing trends of violence which, according to the Moscow Bureau for Human Rights, have resulted in more than 100 people being killed in 2008 on the basis of their race, nationality, religion or sexual orientation, and to the absence of effective condemnation of such hate crimes by Russian authorities;

- expressed alarm at the attempt made in October 2008 on the life of human rights lawyer Karinna Moskalenko and her family, and appeals to both the French and Russian authorities to identify the perpetrators and their motives;

- asserted that the activities of human rights lawyers acting in cases involving alleged human rights abuses, who have to take great personal risks in continuing their work, should be afforded the highest respect, protected by the state and supported by the international community.

somalia

Nasteh Dahir Farah

 

 

 

Mohamed Mahdi

 

 

 

Jolanda Occhipinti, Giuliano Paganini and Abdirahaman Yussuf Harale

Nasteh Dahir Farah, Vice-President of the National Union of Somali Journalists, who was gunned down in the southern town of Kismayu (Somalia) on Saturday, 7 June 2008.

 

Mohamed Mahdi, prominent Somali aid worker, the head of the local Woman and Child Care aid agency, who was shot in Mogadishu by unidentified gunmen in June 2008.

 

The two Italian members and one Somali member of the agricultural NGO Cooperazione Italiana Nord Sud, who were kidnapped on 21 May 2008 around 60 km south of Mogadishu, for whom a ransom of USD 1 000 000 has been demanded.

In its resolution adopted on 19 June 2008, the European Parliament

-strongly condemned the continued fighting, targeted killings and other serious violations of human rights committed by all parties to the conflict, which has caused the loss of life of numerous Somali civilians and a humanitarian catastrophe.

-deplored the brutal, targeted murders of Nasteh Dahir Farah and Mohamed Mahdi, and called for the liberation of the three members of Cooperazione Italiana Nord Sud.

Aisha Ibrahim Duhulow

Two Italian Roman Catholic nuns (Maria Teresa Olivero and Caterina Giraudo)

Aisha Ibrahim Duhulow, a 13-year-old girl, was stoned to death in Somalia after being accused and convicted of adultery in breach of Islamic law while she was in fact a victim of rape by three men. The stoning was carried out by a group of 50 men in a stadium in the southern port of Kismayo, in front of around 1000 spectators. The al-Shabab militia, who control Kismayo, detained and ordered the execution by stoning of Aisha Ibrahim Duhulow, but did not arrest or detain those accused of her rape. Inside the stadium, militia members opened fire when some of the people at the stadium attempted to save the life of Aisha Ibrahim Duholow, and shot dead a boy who was a bystander.

 

Maria Teresa Olivero and Caterina Giraudo; two Italian Roman Catholic nuns from Kenya who were kidnapped, then taken to Somalia.

 

In its resolution adopted on 20 November 2008, the European Parliament:

- strongly condemned the stoning and execution of Aisha Ibrahim Duhulow and expressed its horror at such a barbaric act perpetrated against a 13-year-old rape victim;

- called on the Somali Government to condemn this execution and to take action to prevent such brutal executions in the future;

- called on the Somali Government to issue documents and make statements to restore the honour of Aisha Ibrahim Duhulow posthumously;

- called for those accused of raping Aisha Ibrahim Duhulow to be brought to trial in accordance with due process,

- called on both the Somali and Kenyan authorities to make all possible efforts and take all possible political and diplomatic initiatives to secure the release of the two Italian Roman Catholic nuns.

syria

Akram Al Bunni

Jaber Al Shoufie

Ali Al-Abdullah

Fayez Sarah

Mohammed Haj Darwish

Akram Al Bunni, founding member of the Committee for the Revitalisation of Civil Society in Syria;

Jaber Al Shoufie, member of the executive board of the Committee for the Defence of Democratic Liberties and Human Rights in Syria;

Ali Al-Abdullah, member of the Committee for the Revitalisation of Civil Society in Syria;

Fayez Sarah, journalist and founding member of the Committee for Revitalisation of Civil Society in Syria;

Mohammed Haj Darwish, member of the Human Rights Association in Syria (HRAC) and founding member of the Committee for the Revitalisation of Civil Society in Syria

 

These five individuals were arrested and detained after participating in a meeting asking for a peaceful democratic change in Syria organised by the Damascus Declaration for Democratic and National Change initiative. According to information received, none of the detainees had been brought before a court nor had been presented with charges.

A letter of concern was sent on 17 January 2008.

Anwar Al-Bunni

Anwar Al-Bunni, lawyer, founding member of the Human Rights Association in Syria and president of the Committee for the Defence of Political Prisoners. He is serving a five-year prison sentence pronounced on 24 April 2007 for "defamation against the Minister of Social Affairs". There were concerns that this was an unfair trial, which was conducted in an attempt to intimidate human rights defenders.

 

 

United states of America

Troy Davis

He was sentenced to death by the Georgia State Court in 1991 for the murder of a policeman and scheduled to be executed at the end of July 2008. According to Troy Davis' lawyers, there is abundant proof of his innocence, material evidence against him has never been produced and seven witnesses for the prosecution have retracted their testimony

In its resolution adopted on 10 July 2008, the European Parliament:

- asked that Troy Davis' death sentence be commuted and, in view of the abundant evidence which might lead to such commutation, for the relevant courts to grant him a retrial,

- urgently appealed to the Georgia State Board of Pardons and Paroles to commute Troy Davis' death sentence.

 

On 24 October 2008, the 11th U.S. Circuit Court of Appeals has issued a 25-day stay of execution for Troy Davis, just three days before he was due to be executed.

venezuela

Julio Soto

On 1 October 2008, Julio Soto, the student leader of the COPEI party and President of the Students Union at Zulia State University, was riddled with bullets in his car in the city of Maracaibo – a crime that was committed under strange circumstances and that has yet to be resolved.

In its resolution adopted on 23 October 2008, the European Parliament:

- vigorously condemned the murder of the student leader, Julio Soto; conveyed its condolences to the victim's family and friends and called on the Venezuelan authorities to make every possible effort to investigate this crime as soon as possible, so that the perpetrators and those responsible are brought to justice and the crime does not go unpunished.

zimbabwe

Jestina Mukoko

Zacharia Nkomo

Broderick Takawira

Pascal Gonzo

Jestina Mukoko, the director of the Zimbabwe Peace Project (ZPP), Zacharia Nkomo, the brother of the leading human rights lawyer Harrison Nkomo,

Broderick Takawira, a provincial coordinator of the ZPP, and Pascal Gonzo, a driver at ZPP were all kidnapped by the Mugabe regime.

In its resolution adopted on 18 December 2008, the European Parliament:

- firmly condmened the continuing violence perpetrated by the Mugabe regime against members and supporters of the MDC

- expressed outraged by the spate of recent abductions of human rights defenders and calls for their immediate release and for the perpetrators to be brought to justice


ANNEX II

LIST OF RESOLUTIONS

List of resolutions adopted by the European Parliament between January 2008 and December 2008, and relating directly or indirectly to human rights violations in the world

(http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/publicationsCom.do?language=EN&body=DROI)

Country

Date of adoption of resolution

 

 

AFRICA

 

 

BURUNDI

22.05.08

CHAD

24.04.08

DEMOCRATIC REPUBLIC OF CONGO

17.01.08 (Rape as a war crime), 21.02.08, 23.10.08, 20.11.08 (Situation in East DRC)

EGYPT

17.01.08

KENYA

17.01.08

MAURITANIA

04.09.08

NIGERIA

20.11.08 (Death penalty)

SOMALIA

19.06.08, 20.11.08

SUDAN

22.05.08 (ICC)

TANZANIA

04.09.08

ZIMBABWE

24.04.08, 10.07.08, 18.12.08

 

AMERICA

 

 

NICARAGUA

18.12.08

VENEZUELA

23.10.08

 

ASIA

 

 

AFGHANISTAN

13.03.08 (Perwiz Kambakhsh)

BANGLADESH

10.07.08

BURMA (MYANMAR)

24.04.08, 22.05.08, 19.06.08, 23.10.08

CHINA

17.01.08 (Hu Jia), 10.04.08 (Tibet), 10.07.08

INDONESIA

10.04.08 (Murder of Munir Said Thalib)

KASHMIR

10.07.08

TIMOR-LESTE

21.02.08

 

EUROPE

 

 

ARMENIA

13.03.08

BELARUS

21.02.08, 22.05.08, 28.09.08

GEORGIA

05.06.08

RUSSIA

13.03.08, 18.12.08

Census of the Roma on the basis of ethnicity in Italy

10.07.08

The situation of women in the Balkans

04.12.08

 

MIDDLE EAST

 

 

IRAN

31.01.08, 13.03.08 (Seyed Mehdi Kazemi), 24.04.08 (Women's Rights), 19.06.08, 04.09.08

LEBANON

22.05.08

PALESTINE

21.02.08 (Gaza), 04.09.08 (Palestinian prisoners in Israeli jails), 20.11.08 (al-Kurd family)

 

MISCELLANEOUS

 

 

A European Strategy on the Roma

31.01.08

Seventh Human Rights Council of the United Nations

21.02.08

Human Rights in the World 2007 and the EU's policy on the matter

08.05.08

Death Penalty

10.07.08

The evaluation of EU sanctions as part of the EU's actions and policies in the area of human rights

04.09.08

Promoting social inclusion and combating poverty

09.10.08

Development perspectives for peace-building and nation building in post-conflict situations

18.12.08


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

1

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sir Robert Atkins, Angelika Beer, Călin Cătălin Chiriţă, Véronique De Keyser, Jas Gawronski, Ana Maria Gomes, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Johannes Lebech, Willy Meyer Pleite, Francisco José Millán Mon, Baroness Nicholson of Winterbourne, Raimon Obiols i Germà, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, Béatrice Patrie, Alojz Peterle, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Pierre Pribetich, Libor Rouček, Flaviu Călin Rus, Katrin Saks, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Hannes Swoboda, István Szent-Iványi, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Zbigniew Zaleski, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Árpád Duka-Zólyomi, Milan Horáček, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Jules Maaten, Erik Meijer, Nickolay Mladenov, Doris Pack, Rihards Pīks

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Brigitte Fouré

Letzte Aktualisierung: 23. April 2009Rechtlicher Hinweis