über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0445 – C7-0122/2009),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 26 dieser Vereinbarung,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union(2),
– unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0021/2009),
1. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom xxx. September 2009
über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 26 dieser Vereinbarung,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union(2),
(1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.
(2) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.
(3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.
(4) Italien hat wegen einer durch ein Erdbeben ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt –
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit der Betrag von 493 771 159 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Brüssel, den
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Die Kommission schlägt die Inanspruchnahme des Europäischen Solidaritätsfonds zugunsten Italiens auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vor. Die IIV ermöglicht die Inanspruchnahme des Fonds bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1 Milliarde EUR. Es handelt sich hier um den dritten Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds im Jahre 2009. Im Jahre 2009 ist bereits ein Betrag von 121,2 Mio. EUR für die von Rumänien und Frankreich gestellten Anträge zweckbestimmt worden, so dass ein Betrag von 878,8 Mio. EUR verfügbar bleibt.
Parallel zu diesem Vorschlag hat die Kommission einen Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorgelegt (VEBH Nr. 9/2009 vom 28. August 2009), um in Übereinstimmung mit Nummer 26 der IIV die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2009 einzusetzen.
Der Berichterstatter begrüßt, dass die Kommission in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2008 im VEBH 9/2009 die Inanspruchnahme des EUSF als einzigen Punkt vorgeschlagen hat.
Italien hat finanzielle Unterstützung aus dem Fonds beantragt, nachdem im April 2009 ein Erdbeben in der italienischen Region Abruzzen 300 Menschenleben gefordert und schwere Schäden verursacht hatte.
Der vom Erdbeben verursachte direkte Gesamtschaden wird von den zuständigen Dienststellen der Kommission mit 10,212 Milliarden EUR veranschlagt. Damit erfüllt die Katastrophe die Voraussetzungen für eine „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ und fällt in den Anwendungsbereich der Rechtsgrundlage.
Nachdem die Kommission überprüft hat, dass der Antrag die in der Verordnung (EG) Nr.°2012/2002 des Rates festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt, hat die Kommission eine Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU über einen Gesamtbetrag von 493 771 159EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen vorgeschlagen.
Entsprechend dem Stand der Verfügbarkeit der Mittel zum 31. Mai 2009 (Frühwarnhinweis für die Haushaltsausführung vom 18. Juni 2009) hat die Kommission vorgeschlagen, die Zahlungsermächtigungen in Höhe von 493 771 159 EUR aus den folgenden Politikbereichen umzuschichten: 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, 07 Umwelt, 08 Forschung und 11 maritime Angelegenheiten und Fischerei.
Beträge - Solidaritätsfonds
ArtikelP
osten
Rubrik
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Mittel 2009
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9
Neuer Betrag
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Solidaritätsfonds
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Solidaritätsfonds der Europäischen Union — Mitgliedstaaten
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Artikel 13 06 01
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Gemäß Nummer 26 der IIV vom 17. Mai 2006 leitet die Kommission bei der Vorlage des vorliegenden Vorschlags zur Inanspruchnahme des Fonds das vereinfachte Trilogverfahren ein, um die Einigung der beiden Teile der Haushaltsbehörde über die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Fonds und den erforderlichen Betrag sicherzustellen.
Gemäß einer internen Vereinbarung mit dem Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) sollte letzterer in das Verfahren eingebunden werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zum Umsetzung des Solidaritätsfonds der EU zu leisten.
Im Anschluss an die Bewertung der Anträge legte der REGI-Ausschuss des Europäischen Parlaments seinen Standpunkt zur Inanspruchnahme des Fonds in der dem vorliegenden Bericht beigefügten Stellungnahme dar.
Der Berichterstatter empfiehlt die Zustimmung zu dem als Anlage zum vorliegenden Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
Herrn
Alain Lamassoure
Vorsitzender des
Haushaltsausschusses
Betrifft: Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zugunsten Italiens (KOM(2009)445 endgültig)
Sehr geehrter Herr Lamassoure,
um einer ungebührlichen Verzögerung bei der Annahme dieser Maßnahme, die der Haushaltsausschuss so zügig wie möglich verabschieden will, vorzubeugen, hat der Ausschuss für regionale Entwicklung keinen Einwand gegen die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds zur Bereitstellung des Betrags von 493.771.159 EUR für Italien entsprechend dem Vorschlag der Kommission und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sowie der Verordnung Nr. 2012/2002.
Mit freundlichen Grüßen
Danuta Hübner
VERFAHREN
Titel
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Damien Abad, Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Lajos Bokros, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Carl Haglund, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Nadezhda Mihaylova, László Surján, Angelika Werthmann
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Giovanni La Via, Derek Vaughan
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Datum der Einreichung
7.10.2009
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