Verfahren : 2010/2003(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0036/2010

Eingereichte Texte :

A7-0036/2010

Aussprachen :

PV 24/03/2010 - 16
CRE 24/03/2010 - 16

Abstimmungen :

PV 25/03/2010 - 8.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0087

BERICHT     
PDF 182kDOC 83k
9. März 2010
PE 439.083v02-00 A7-0036/2010

über die Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

(2010/2003(BUD))

Haushaltsausschuss

Berichterstatterin: Helga Trüpel

ÄND.
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

(2010/2003(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),

–   gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(2),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3),

–   unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Generalsekretäre der Organe über die Entwicklung von Rubrik 5 der im Herbst 2009 überarbeiteten Finanziellen Vorausschau,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Organe(4),

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0036/2010),

A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament auf dieser Stufe des jährlichen Verfahrens die Voranschläge der übrigen Organe und die Vorschläge seines eigenen Präsidiums für den Haushaltsplan 2011 erwartet,

B.  in der Erwägung, dass es nützlich erscheint, das Pilotvorhaben zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der Beziehungen zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss auch im dritten Jahr – während des gesamten Verlaufs des Haushaltsverfahrens 2011 – fortzuführen,

C. in der Erwägung, dass die Obergrenze für Rubrik 5 im Jahre 2011 bei 8 415 000 000 EUR liegt (was unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2% einem Anstieg um 327 000 000 EUR bzw. 4% im Vergleich zu 2010 entspricht),

D. in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2010 auf einen Betrag von 1 607 363 235 EUR beläuft, was einem diesjährigen Anteil von 19,87% an der Rubrik 5 vor der Revision des MFR 2007-2013 (mit der die Obergrenze der Rubrik 5 um 126 000 000 EUR abgesenkt wurde, um einen Beitrag zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms zu leisten), und einem Anteil von 20,19% nach dieser Revision entspricht,

E.  in der Erwägung, dass der Entwicklung der Anteile der einzelnen Organe an den Ausgaben der Rubrik 5 sowie den verschiedenen Gründen für beträchtliche Veränderungen Rechnung getragen werden muss, z.B. dem Inkrafttreten verschiedener Verträge (die zu einem Anstieg der Zahl der Mitglieder führen und/oder der Ausweitung der Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Organe), einer möglichen Erweiterung und anderen Beschlüssen, die mit einem beträchtlichen Anstieg der Ausgaben einhergehen, der zum Zeitpunkt der Annahme des Finanzrahmens nicht vorhersehbar war,

F.  in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon für sämtliche Organe in unterschiedlichem Ausmaß finanzielle Auswirkungen haben wird, deren Gesamtumfang noch unbekannt ist,

G. in Erwägung der dringenden Notwendigkeit, die Lage in Rubrik 5 im gesamten Verlauf der Ausführung des Haushaltsplans 2010 und im Vorfeld der Annahme des Haushaltsplans 2011 sorgfältig zu überwachen,

H. in der Erwägung, dass den finanziellen Auswirkungen auf die Ruhegehaltssysteme, der Altersentwicklung und der Versetzung in den Ruhestand, der Einstellung und anderen Bereichen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Statuts sowie der Notwendigkeit, die langfristige Nachhaltigkeit sicherzustellen, in besonderem Maße Rechnung getragen werden sollte,

Allgemeiner Rahmen

1.  weist darauf hin, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, insbesondere die einzige Lesung des Haushaltsplans durch jeden der beiden Teile der Haushaltsbehörde mit einer anschließenden Konzertierungssitzung mit Blick auf die Festlegung eines endgültigen Haushaltsplans eine noch engere Zusammenarbeit und eine noch intensiveren Dialog zwischen sämtlichen Organen während des gesamten Verfahrens – einschließlich der rechtzeitigen Vorlage realistischer Voranschläge – erfordern wird;

2.  verweist darauf, dass die Umstände, unter denen die Haushaltspläne 2010 und 2011 angenommen werden, sehr außergewöhnlich sind und eine Herausforderung darstellen, da einerseits die erfolgreiche Umsetzung des Vertrags von Lissabon eine wichtige Priorität ist, die auch finanziell eine Herausforderung darstellt, während zum anderen die Auswirkungen der Finanzkrise in vielen Mitgliedstaaten noch immer sehr präsent sind, was zu einem politischen Dilemma auf der Ebene der EU führt; verweist in diesem Kontext darauf, dass der Haushaltsplan der EU weniger als 2,5 % der gesamten öffentlichen Ausgaben der EU ausmacht; stellt ferner fest, dass Rubrik 5 des EU-Haushaltsplans somit 0,14 % der EU-weiten öffentlichen Ausgaben entspricht;

3.  unterstreicht die schwierige Lage bei der Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 für 2011 und ist sich des Umstands bewusst, dass sich die Organe möglicherweise mit Problemen konfrontiert sehen werden, wenn es darum geht, die Finanzierung des Bedarfs in seiner Gesamtheit mit ihrem Wunsch, an der Haushaltsdisziplin und an der Selbstbeschränkung festzuhalten, um den mehrjährigen Finanzrahmen einzuhalten, in Einklang zu bringen; stellt fest, dass eine Reihe von administrativen Bereichen außerhalb der Rubrik 5 finanziert wird; fordert, dass sämtliche Verwaltungsausgaben in diese Rubrik einbezogen werden und dass die Obergrenze entsprechend überprüft wird;

4.  besteht deshalb darauf, dass die Entwicklungen aufmerksam überwacht werden, ehe endgültige Beschlüsse gefasst werden; bekräftigt seine Überzeugung, dass Prioritäten festgelegt werden müssen und dass eine Liste mit prioritären Kerntätigkeiten aufgestellt werden sollte;

5.  bekräftigt seine Überzeugung, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit wichtig ist, um bewährte Praktiken auszutauschen und den Spielraum für eine Verbesserung von Effektivität und Effizienz weiter zu sondieren und – wo dies möglich und angemessen ist – Einsparungen zu ermitteln und die Ressourcen besser zu teilen; glaubt, dass nützliche Gewinne auch dadurch erzielt werden könnten, dass dieses Konzept auf andere Bereiche ausgeweitet wird, die in diesem Kontext bisher nicht in Erwägung gezogen worden sind, z.B. EMAS, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und die Telearbeit; regt an, dass Möglichkeiten der Nutzung offener Software mit ausreichenden Sicherheitsgarantien sondiert werden, wobei eindeutig bestimmte Durchführbarkeitskriterien zugrunde zu legen und sowohl die direkten als auch die indirekten Kosten und Nutzeffekte zu berücksichtigen sind; weist darauf hin, dass die Bemühungen in den Bereichen, die bereits Gegenstand einer Prüfung sind, auf der Grundlage des tatsächlichen oder gerechtfertigten Bedarfs fortgesetzt werden sollten wie beispielsweise Übersetzungskapazität und Einstellung (EPSO);

6.  bekräftigt die Notwendigkeit einer Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gebäudepolitik; fordert die übrigen Organe der EU auf, ebenfalls eine mittel- und langfristige Gebäudestrategie zu entwickeln, die die in dieser Entschließung dargelegten Zielsetzungen umfasst; unterstreicht die Notwendigkeit, rechtzeitig gemäß dem in Artikel 179 der Haushaltsordnung festgelegten Verfahren die für die Beschlussfassung erforderlichen Informationen zu erhalten, wobei diese Informationen „Bedarfsschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen für die einzelnen Alternativen, die Darlegung der Miet- und Kaufoptionen sowie transparente Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, den langfristigen finanziellen Auswirkungen und Angaben zur Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen einschließen“ sollten (Anlage 2 der Entschließung des EP vom 17. Dezember 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in der vom Rat geänderten Fassung(5)); ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit anderen Organen mit Blick auf die Harmonisierung solcher Informationen, um einen Vergleich von Gebäuderaum und Kosten zu ermöglichen, als Schlüsselaspekt angesehen werden sollte; verweist auf die Notwendigkeit eines spezifischen Berichts und möglicher Empfehlungen zu übermäßig hohen Wartungs-, Renovierungs- und Erwerbskosten;

7.  weist darauf hin, dass – was die Anpassung der Gehälter der Bediensteten und das anhängige Gerichtsverfahren betrifft – die zusätzlichen Kosten für sämtliche Organe mit ca. 135 Millionen EUR veranschlagt werden könnten (für den Zeitraum Juli 2009 bis Dezember 2010), falls der Gerichtshof zugunsten der Kommission urteilen sollte; stellt fest, dass dieses Urteil für 2010 erwartet wird, schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, dass es bis 2011 verzögert werden könnte;

Europäisches Parlament

8.  unterstreicht die grundlegende Herausforderung, im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2011 – wie vorstehend dargelegt – eine Reihe von Ungewissheiten zu bewältigen, die genaue Vorhersagen und eine Haushaltsplanung bis zu den allerletzten Stufen des Verfahrens, wenn die Situation klarer geworden ist, äußerst schwierig machen werden; fordert die einschlägigen Gremien des EP und die Verwaltung auf, rechtzeitig eine Reihe von Basisszenarien bereitzustellen, die die endgültigen politischen Beschlüsse mittels eines besseren Verständnisses der entsprechenden finanziellen Auswirkungen erleichtern können;

9.  verweist darauf, dass der Zweck des dem Haushaltsausschuss im September vom Präsidium vorgelegten Berichtigungsschreibens darin besteht, einem Bedarf Rechnung zu tragen, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlags nicht vorhergesehen wurde, und betont, dass dies nicht als Gelegenheit gesehen werden sollte, vorher vereinbarte Voranschläge zu überarbeiten; erwartet, dass das Präsidium bei der Vorlage des Voranschlags realistische Forderungen vorlegt; ist bereit, die Vorschläge des Präsidiums auf einer uneingeschränkt bedarfsorientierten und umsichtigen Grundlage zu prüfen, um eine angemessene und effiziente Funktionsfähigkeit des Organs sicherzustellen;

10. betont, dass die Qualität der legislativen Arbeit eine Priorität des Parlaments ist, und unterstreicht die Notwendigkeit, dem Organ die zur Verwirklichung dieses Ziels notwendigen Mittel bereitzustellen;

11. unterstreicht die Notwendigkeit eines uneingeschränkt integrierten Systems des Wissensmanagements; verweist auf die Notwendigkeit, vor dem Haushaltsausschuss eine Präsentation zu der Vielfalt an Informationsquellen/-systemen zu veranstalten, die den Mitgliedern zur Verfügung stehen, und die angeforderten Informationen über den Stand der Dinge bei dem „System des Wissensmanagements“ – wie während der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 15. September 2009 vereinbart – zu erhalten; ist der Auffassung, dass ein solches System leicht über das Internet zugänglich gemacht werden sollte; unterstreicht die Notwendigkeit, der Frage nachzugehen, wie diese Informationen für die europäischen Bürger verfügbar gemacht werden sollten;

12. würde eine Analyse des Web-Fernsehkanals des Parlaments – EuroparlTV – begrüßen; fordert insbesondere Informationen über die Zuschauerzahlen sowie die geografische Verteilung der Zuschauer und die Altersspanne, um zu bewerten, ob dieses Instrument seine Ziele im Hinblick auf die Verbreitung sowie die Qualität und die Quantität der ausgestrahlten Informationen verwirklicht hat;

13. ist der Auffassung, dass Maßnahmen mit dem Ziel, für eine effektive Funktionsweise des Vertrags von Lissabon zu sorgen, eine ausschlaggebende Priorität für den Haushaltsplan 2011 sein werden und dass dies die bestmögliche Verwaltung der verfügbaren Ressourcen erforderlich machen wird, um die Bemühungen zum Erfolg zu führen;

14. weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen in dieser Hinsicht nichtsdestoweniger im Rahmen des Gesamthaushaltsplans und des weiter gefassten Rahmens der Finanziellen Vorausschau bewertet werden sollten; ist der Auffassung, dass eine Analyse der jeweiligen Anteile der Organe im Laufe der Zeit – einschließlich wichtiger Entwicklungen, die möglicherweise eine Veränderung dieser Anteile gerechtfertigt haben – nützlich sein könnte;

15. weist darauf hin, dass das Parlament seit 2006 Ausgaben veranschlagen musste, die in seiner selbst auferlegten Erklärung von 1988 nicht vorgesehen waren, z.B. für das Statut der Mitglieder sowie direkte und indirekte Ausgaben in Verbindung mit seiner neuen Rolle im Anschluss an den Vertrag von Lissabon; unterstreicht die Notwendigkeit einer offenen und eingehenden Debatte über die gegenwärtige selbst auferlegte Obergrenze von 20 %, die auf das Volumen des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments Anwendung findet; vertritt die Auffassung, dass das Präsidium und der Haushaltsausschuss zusammenarbeiten sollten, um diese Begrenzung einer Neubewertung zu unterziehen, ehe ein interinstitutioneller Dialog über das Thema eingeleitet wird; ist der Auffassung, dass seine Ausgaben auf der Grundlage der ursprünglichen MFR-Referenzbeträge, die 2006 ausgehandelt wurden und seit 2007 gelten, um die traditionelle Obergrenze von 20% herum – unter Berücksichtigung des Bedarfs der übrigen Organe und der verfügbaren Marge – festgelegt werden sollten;

16. kann nicht nachdrücklich genug das grundlegende Prinzip unterstreichen, dass alle Mitglieder den gleichen Zugang zu umfassenden und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen genießen sollten, um in ihrer Muttersprache arbeiten und sich äußern sowie darin die Dokumente erhalten und so im Namen ihrer Wähler bestmöglich handeln zu können;

17. erwartet von den zuständigen Gremien eine Antwort darauf, wie das Konzept einer auf jegliche Anhebungen verzichtenden Haushaltspolitik, bei der auch zwischen festen und variablen Kosten unterschieden wird, im Kontext des Haushaltsverfahrens des EP angewendet werden kann; fordert das Präsidium auf, jährliche Schätzungen dieser festen Kosten für die dem MFR entsprechenden Jahre vorzulegen;

18. weist darauf hin, dass sich der „Gehältereffekt“ für das Parlament im Falle eines Urteils zugunsten der Kommission auf etwa 14 Millionen EUR belaufen würde; kann auf dieser Stufe nicht mit Gewissheit angeben, ob dies den Haushaltsplan 2010 oder 2011 betreffen würde;

19. fordert eine Bewertung der Inanspruchnahme der Sekretariatszulagen sowie eine Bewertung der Gesamtkosten der Anhebung, deren Genehmigung durch beide Teile der Haushaltsbehörde derzeit aussteht, ehe mögliche weitere Anhebungen in der Zukunft in Erwägung gezogen werden; verweist darauf, dass weiter gefasste finanzielle Auswirkungen immer im Zusammenhang mit neu eingeführten Maßnahmen bewertet werden sollten, z.B. beim Beschluss über Regelungen für die Bediensteten und akkreditierte parlamentarische Assistenten sowohl für 2010 als auch für 2011; unterstreicht insbesondere, dass sich die Einstellung zusätzlicher Assistenten in Brüssel auf die Situation beim Büroraum, die Wartung der Gebäude und die Sicherheit, die IT-Ausstattung, die mit administrativen Aufgaben befassten Humanressourcen und die allgemeinen Fazilitäten auswirken würde; ist der Auffassung, dass die für März vorgesehene Präsentation der mittelfristigen Gebäudestrategie für seine drei Arbeitsorte von grundlegender Bedeutung ist; unterstreicht die Notwendigkeit einer langfristigen Planung seiner Gebäudepolitik, um die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans zu gewährleisten;

20. fordert die Entwicklung einer mittel- und langfristigen Gebäudestrategie, die die folgenden Zielsetzungen umfasst: die Aufstellung von Leitlinien für die Planung und Entwicklung von Gebäuden; die effiziente Nutzung vorhandener Büroräume und anderer Flächen; eine präzise Ermittlung des Bedarfs sowie die Bereitstellung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen für die Bediensteten des Parlaments und die MdEPs; ein effektives Konzept hinsichtlich der Instandhaltung, Wartung und Renovierung von Gebäuden, um eine Wiederholung von Vorfällen wie dem, der sich 2008 im Europäischen Parlament in Straßburg ereignet hat, oder Probleme in Verbindung mit Asbest für die Zukunft auszuschließen; eine strenge Prüfung der Haftungsfragen und Haftungsverantwortungen und die Durchsetzung von jeweiligen Haftungsansprüchen bei Schäden, die in die Verantwortung Dritter fallen, sowie eine strikte und transparente Einhaltung der Vergabeverfahren; fordert darüber hinaus, dass die mittel- und langfristige Gebäudestrategie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und dass Faktoren wie Umweltfreundlichkeit, Energieeffizienz und Gesundheit berücksichtigt werden; besteht außerdem darauf, dass auch Mobilitätsaspekte insbesondere im Bereich der Zugänglichkeit für Menschen mit motorischen und sensorischen Behinderungen in die Zielsetzungen mit aufgenommen werden; weist erneut darauf hin, dass der Haushaltsausschuss dem Erwerb von Gebäuden Priorität gegenüber teureren Mieten oder Leasing einräumt;

21. verweist darauf, dass das Präsidium in seinem Entwurf des Voranschlags für den Berichtigungshaushaltsplan 1/2010 zusätzliche 70 Bedienstete für das Ausschusssekretariat vorgeschlagen hat; unterstreicht, dass diese Bediensteten entsprechend der erwarteten Zunahme ihrer Arbeitsbelastung für die legislative Tätigkeit im Anschluss an das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unter drei Gruppen aufgeteilt werden; ist der Auffassung, dass diese Aufschlüsselung bis Juli 2011 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen werden sollte, um zu klären, ob die Dienststellen, denen mehr Bedienstete zugeteilt worden sind, real von der vorhergesagten Zunahme der Arbeitsbelastung betroffen gewesen sind;

22. unterstreicht, dass Finanzbögen und vergleichbare Arten von Kostenanalysen von größter Bedeutung für die Beschlussfassung innerhalb des Parlaments sind; besteht darauf, dass diese systematisch verwendet werden und dass in ihnen wiederkehrende und einmalige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der fraglichen Maßnahme stehen, ermittelt werden und dass auch angegeben wird, ob es mögliche finanzielle Auswirkungen auf andere Ausgabenposten geben kann;

23. ist der Auffassung, dass eine Weiterbehandlung und eine Analyse bei einer Reihe von Aspekten mit eindeutigen Verbindungen zum Haushalt wichtig sind, z.B. unter anderem bei der Umstrukturierung der Generaldirektionen, beim effizienten Management der Humanressourcen und bei einer professionellen Personalpolitik, bei einer kosten- und energieeffizienten Gebäudepolitik im Hinblick auf den Standort, bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, bei EMAS, beim öffentlichen Auftragswesen und bei Maßnahmen als Antwort auf die im Zuge der Haushaltsentlastung ausgesprochenen Empfehlungen; unterstreicht die Notwendigkeit einer anhaltenden Weiterbehandlung und Analyse der Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments generell; erinnert dabei an die negative Berichterstattung in Folge der Vergabe von Zuschüssen an Angehörige von Parlamentsbediensteten und fordert eine Vorprüfung solcher Maßnahmen mit 'Eventcharakter' durch das Generalsekretariat und deren Kenntnisgabe an den zuständigen Ausschuss;

24. nimmt die bereits für die GD INLO durchgeführte Rechnungsprüfung und die daraus resultierende Umstrukturierung der Generaldirektion zur Kenntnis; glaubt, dass die Ergebnisse dieser Rechnungsprüfung als Grundlage für weitere Schritte dienen könnten, z.B. regelmäßige und systematische Rechnungsprüfungen durch berechtigte nationale Stellen, um die methodische Vorgehensweise für die Wartungspolitik zu überprüfen und die Sicherheit von Menschen und Anlagen in den Gebäuden zu gewährleisten;

25. unterstreicht in diesem Kontext die Notwendigkeit, einen umfassenden Finanzbogen zum Haus der Europäischen Geschichte zu erhalten, sobald der Architektenwettbewerb abgeschlossen ist, da andernfalls keine Möglichkeit einer eingehenden Bewertung der langfristigen Kosten im Hinblick auf die Immobilienstrategie und den Haushaltsplan des Parlaments möglich sein wird;

26. weist darauf hin, dass die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden sollten, um für die Aufnahme von kroatischen Beobachtern mit Blick auf eine mögliche Erweiterung der EU gerüstet zu sein;

Sonstige Organe

27. fordert realistische und kostengestützte Haushaltsforderungen, die uneingeschränkt der Notwendigkeit Rechnung tragen, knappe Ressourcen auf optimale Weise zu verwalten, und die rechtzeitig vorgelegt werden müssen; würde eine haushaltsspezifische Analyse der Frage begrüßen, wie der Vertrag von Lissabon die einzelnen Organe im Zeitraum 2010/2011 beeinflussen kann und wie – falls vorhanden – ein zusätzlicher Bedarf, für den Forderungen gestellt werden können, gerechtfertigt werden kann;

28. ist der Auffassung, dass es ratsam sein kann, Informationen über die Systeme der übrigen Organe für verschiedene Arten von Vergütungen, Zulagen und Reisekosten anzufordern und zu vergleichen; weist darauf hin, dass die Transparenz und die demokratische Rechenschaftspflicht offenkundig von grundlegender Bedeutung sind;

29. wünscht, die im letzten Jahr verfolgte Priorität, die verfügbaren Ressourcen zwischen sämtlichen Organen besser zu teilen, weiterzuführen, einschließlich der konkreten Maßnahmen, die im Bereich der Übersetzung getroffen worden sind, und vertritt die Auffassung, dass der Bereich des Dolmetschens in diesem Kontext ebenfalls noch einmal geprüft werden sollte;

30. fordert seinen Berichterstatter für 2010 auf, dem Rat, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten jeweils einen individuellen Besuch abzustatten, um sie vor der Phase des Voranschlags anzuhören, und seinem Haushaltsausschuss Bericht zu erstatten;

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31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.

(1)

ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)

ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

(3)

ABl. L 248 vom 16.09.2002, S. 1.

(4)

ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.

(5)

Angenommene Texte, P7_TA(2009)0115.


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.3.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Reimer Böge, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Dominique Riquet, Helga Trüpel, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Da Graça Carvalho, Roberto Gualtieri, Edit Herczog, Giovanni La Via, Riikka Manner, Paul Rübig, Georgios Stavrakakis, Theodor Dumitru Stolojan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Elisabeth Jeggle, Vladko Todorov Panayotov, Marit Paulsen

Letzte Aktualisierung: 15. März 2010Rechtlicher Hinweis