Verfahren : 2009/2074(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0082/2010

Eingereichte Texte :

A7-0082/2010

Aussprachen :

PV 21/04/2010 - 3
CRE 21/04/2010 - 3

Abstimmungen :

PV 05/05/2010 - 13.48
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0138

BERICHT     
PDF 151kDOC 75k
26. März 2010
PE 430.317v02-00 A7-0082/2010

über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

(C7-0178/2009 – 2009/2074(DEC))

Haushaltskontrollausschuss

Berichterstatter: Ryszard Czarnecki

ÄND.
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

(C7-0178/2009 – 2009/2074(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008 – Band I (C7-0178/2009)(2),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2008,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe(3),

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0082/2010),

1.  erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2008;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, sind

(C7-0178/2009 – 2009/2074(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008(6),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008 – Band I (C7-0178/2009)(7),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2008,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe(8),

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(9),

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(10), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0082/2010),

A. in der Erwägung, dass „die Bürger das Recht haben zu wissen, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden und wie die politisch Verantwortlichen mit der ihnen anvertrauten Macht umgehen“(11),

1.  stellt fest, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) im Jahr 2008 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 93 Millionen EUR zur Verfügung hatte (2007: 68,6 Millionen EUR; 2006: 74,4 Millionen EUR) und die Verwendungsrate 86,87 % betrug(12);

2.  stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht erklärt hat, dass die Prüfung in Bezug auf den AdR zu keinen wesentlichen Bemerkungen Anlass gab;

3.  begrüßt die Umsetzung der Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem AdR und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) für den Zeitraum 2008-2014 und fordert den AdR und den EWSA auf, über ihre Fortschritte bei der Angleichung ihrer Standards für interne Kontrolle sowie der betroffenen Haushaltsverfahren im Zusammenhang mit den Gemeinsamen Diensten zu berichten; nimmt die für beide Seiten zufriedenstellende Lösung der Aufteilung der Überprüfung der Gemeinsamen Dienste nach der „Herkunft“ der bevollmächtigten Anweisungsbefugten des jeweiligen Ausschusses zur Kenntnis;

4.  erinnert daran, dass die Abkopplung aufgrund der Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit haushaltsneutral sein muss, und erwartet die 2011 fällige Halbzeitüberprüfung der Vereinbarung und die darin enthaltene gemeinsame Bewertung durch den AdR und den EWSA;

5.  begrüßt die Ergebnisse der vom AdR und vom EWSA gemeinsam durchgeführten Bewertung der Mini-Kooperationsvereinbarungen in den von der Abkopplung betroffenen Bereichen, insbesondere ihre Feststellung, dass die neue Verwaltungsstruktur die administrative Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen verbessert hat, dass die abgekoppelten Dienste ihre Qualität erhalten und ihre Effizienz gesteigert haben und dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt wurden; nimmt die Feststellung zur Kenntnis, dass einige praktische Aspekte der Zusammenarbeit in Zukunft verbessert werden sollten;

6.  begrüßt die Bemühungen des AdR um die interinstitutionelle Zusammenarbeit auf dem Gebiet der EDV-Systeme, insbesondere die Verhandlungen des AdR und des EWSA mit der Kommission über die Verwendung des Personalmanagementsystems Sysper2;

7.  begrüßt die anhaltenden Verbesserungen im Bereich der internen Kontrolle beim AdR, insbesondere die Erhebung der wichtigsten Verwaltungs-, Betriebs- und Haushaltsverfahren des AdR, die Ausarbeitung eines Leitfadens über Berufsethik und Integrität für das Personal mit einem Selbstbewertungsfragebogen zu Interessenkonflikten, die Verbesserung des Leitfadens für die Zuständigkeiten und Aufgaben der Bediensteten des AdR sowie die Durchführung einer nachträglichen Überprüfung aller Dienste des AdR im Jahr 2008;

8.  stellt fest, dass die 2008 durchgeführte Risikobewertung zwei besorgniserregende Bereiche ausgemacht hat: zum einen die aus der Änderung des Organisationsplans resultierenden Probleme und die Konsequenzen der neuen Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem AdR und dem EWSA (noch laufende Anpassungsphase), zum anderen personalbezogene Probleme aufgrund übermäßig hoher Arbeitsplatzrotation, schwieriger und langwieriger Einstellungsverfahren und unzureichender Weiterbildung; erwartet, dass diese Angelegenheiten im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht des AdR behandelt werden;

9.  stellt fest, dass die Dienststelle Interne Prüfung Prüfungen zu den Dienstreisekosten und zur Durchführung externer Studien durchgeführt hat, die eine zuverlässige Erprobung des Bereichs interne Kontrolle ermöglicht haben, sowie Folgeprüfungen über die Überweisung eines Teilbetrags der Bezüge (zweite Folgeprüfung), über Standards für interne Kontrolle (erste Folgeprüfung) und über die Angemessenheit der Finanzströme durchgeführt hat;

10.  begrüßt die im Anschluss an frühere Entlastungsbeschlüsse des Parlaments getroffenen Folgemaßnahmen, besonders im Anschluss an die Bemerkungen des Parlaments zum OLAF-Bericht und die verwaltungsrechtliche Untersuchung der Überweisung eines Teilbetrags der Bezüge, wobei alle unrechtmäßig erhaltenen Beträge von den betreffenden Beamten zurückgezahlt, Disziplinarverfahren eingeleitet und die Empfehlungen des Internen Prüfers umgesetzt worden sind beziehungsweise derzeit umgesetzt werden;

11.  begrüßt ferner die Folgemaßnahmen zum Management- und Kontrollsystem im Rahmen der eigenen Dienste, die bestätigen, dass jährlich stichprobenweise nachträgliche Überprüfungen über mehrere Jahre einschließlich 2008 durchgeführt worden sind, sowie die Folgemaßnahmen zum Management- und Kontrollsystem im Rahmen der Gemeinsamen Dienste EWSA/AdR, die gezeigt haben, dass die Management- und Kontrollsysteme in den beiden Ausschüssen durch die Abkopplung mehrerer Dienste verbessert worden sind, wodurch gewährleistet wird, dass für jede Ausgabe ein Ausschuss die vollständige Verantwortung trägt und damit eine umfassende finanzielle und operationelle Verantwortlichkeit besteht;

12.  fordert, dass die Mitglieder des AdR eine Erklärung ihrer finanziellen Interessen abgeben, in der sie relevante Informationen über erklärungspflichtige Berufstätigkeiten und bezahlte Stellen oder Tätigkeiten offenlegen, insbesondere da die Mitglieder des AdR ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind;

13.  spricht dem AdR seine Anerkennung für die Qualität seines jährlichen Tätigkeitsberichts aus und begrüßt die Aufnahme ausführlicher Erläuterungen der Folgemaßnahmen im Anschluss an frühere Entlastungsbeschlüsse des Parlaments.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.3.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Andrea Češková, Jorgo Chatzimarkakis, Andrea Cozzolino, Ryszard Czarnecki, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Martin Häusling, Ville Itälä, Cătălin Sorin Ivan, Iliana Ivanova, Elisabeth Köstinger, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Christel Schaldemose, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Monika Hohlmeier, Marian-Jean Marinescu, Véronique Mathieu, Olle Schmidt, Derek Vaughan

(1)

ABl. L 71 vom 14.3.2008.

(2)

ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 1.

(3)

ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.

(4)

ABl. L 273 vom 13.11.2009, S. 122.

(5)

ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)

ABl. L 71 vom 14.3.2008.

(7)

ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 1.

(8)

ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.

(9)

ABl. C 273 vom 13.11.2009, S. 122.

(10)

ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(11)

Die Europäische Transparenzinitiative auf http://ec.europa.eu/commission_barroso/kallas/work/eu_transparency/index_de.htm

(12)

Berichtigt – 98,1%: Die Haushaltsmittel des AdR in Höhe von 93 Millionen EUR umfassen zweckgebundene Einnahmen in Form einer 2008 erfolgten Zahlung des EWSA in Höhe von 10,7 Millionen EUR, um sicherzustellen, dass der AdR den Anteil des EWSA an den Gebäudemieten in einer einzigen Zahlung zusammen mit dem Anteil des AdR begleichen konnte. Die Mietzahlungen erfolgten im Jahr 2009. Die berichtigten Haushaltsmittel des AdR im Jahr 2008 unter Berücksichtigung der interinstitutionellen Transaktion von 10,7 Millionen EUR betrugen 82,4 Million EUR, was einer berichtigten Verwendungsrate von 98,1% im Jahr 2008 für den AdR entspricht.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2010Rechtlicher Hinweis