BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008

26.3.2010 - (C7‑0181/2009 – 2009/2110(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Véronique Mathieu

Verfahren : 2009/2110(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0091/2010
Eingereichte Texte :
A7-0091/2010
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008

(C7‑0181/2009 – 2009/2110(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 – C7‑0061/2010),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des AEUV,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung[3], insbesondere auf Artikel 12a,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[4], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7‑0091/2010),

1.  erteilt der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2008;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008

(C7‑0181/2009 – 2009/2110(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums[5]

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 – C7‑0061/2010),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des AEUV,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung[7], insbesondere auf Artikel 12a,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[8], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7‑0091/2010),

1.  billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008 sind

(C7‑0181/2009 – 2009/2110(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums[9],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 – C7‑0061/2010),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und auf Artikel 319 des AEUV,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung[11], insbesondere auf Artikel 12a,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[12], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7‑0091/2010),

A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.  in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung am 23. April 2009 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2007[13] erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem auf die Bemerkungen des Rechnungshofes hingewiesen hat, die Folgendes betrafen: den hohen Anteil an auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen oder annullierten Mitteln, die Notwendigkeit, messbare Ziele und Leistungsindikatoren im Rahmen seiner Planung festzusetzen und eindeutige Verknüpfungen zwischen den Zielvorgaben und den für deren Erreichen erforderlichen Haushaltsmitteln herzustellen,

1.  bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2008 für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat;

Leistung

2.  beglückwünscht das Zentrum zu der positiven Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2008 nicht nur für den Jahresabschluss, sondern auch für die zugrundeliegenden Vorgänge; stellt fest, dass das Zentrum riesige Fortschritte bezüglich des Inventarisierungsverfahrens gemacht hat, um die Vermögenswerte korrekt und vollständig zu ermitteln und zu aktivieren, ebenso in Bezug auf die Dokumentation der internen Kontrollverfahren sowie in Bezug auf die Auftragsvergabeverfahren;

3.  bekräftigt erneut, wie wichtig es ist, dass das Zentrum im Rahmen seiner Planung SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festsetzt, um seine Maßnahmen zu bewerten; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass das Zentrum erklärt hat, diese Bemerkungen hätten bereits in seinem Arbeitsprogramm 2009 Niederschlag gefunden; ersucht das Zentrum darüber hinaus, im Rahmen der Planung seiner einzelnen operationellen Maßnahmen die Einführung eines Gantt-Diagramms zu erwägen, um rasch anzugeben, wie viel Zeit ein Bediensteter für ein Projekt aufgewandt hat, und eine ergebnisorientierte Vorgehensweise zu fördern;

4.  erkennt allerdings an, dass das Zentrum 2010 ein probeweises Zeitmesssystem einführen will, mit dem die von einem Bediensteten für ein Projekt des Zentrums aufgewandte Zeit erfasst werden soll;

5.  fordert das Zentrum auf, in seiner dem nächsten Bericht des Rechnungshofes beizufügenden Tabelle eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen, damit die Entlastungsbehörde die Leistung des Zentrums in den einzelnen Jahren besser bewerten kann;

6.  begrüßt angesichts der verwandten Themenbereiche eine enge Zusammenarbeit und Synergien zwischen dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berusbildung (CEDEFOP) und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF); verlangt von beiden Agenturen einen detaillierten Folgebericht zum Kooperationsabkommen im Tätigkeitsbericht 2009;

Haushalts- und Finanzmanagement

7.  weist darauf hin, dass das Zentrum erneut Mittelübertragungen vorgenommen hat (25 % der Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1.400.000 Euro); betont, dass dies auf Schwachstellen bei der Planung und Überwachung der getrennten Mittel für operative Ausgaben hinweist;

Personal

8.  weist darauf hin, dass das Zentrum 128 Mitarbeiter beschäftigt und 2009 ein Leistungsmessungssystem eingeführt hat; erwartet Ergebnisse zu diesem System;

Interne Prüfung

9.  erkennt an, dass das Zentrum die erste Agentur ist, die freiwillig eine Pilotprüfung zu Fragen der Ethik durchführte; nimmt zur Kenntnis, dass diese Prüfung vom 16. bis 20. Februar 2009 von einem Team von drei Prüfern vorgenommen wurde und dass der Dienst Internes Audit (IAS) bestätigt hat, das Zentrum habe zweckmäßige ethische Vorgaben erteilt;

10. erkennt an, dass das Zentrum seit 2006 15 der 30 Empfehlungen des IAS umgesetzt hat; stellt fest, das von den 15 noch nicht umgesetzten Empfehlungen sechs als sehr wichtig eingestuft werden und hauptsächlich die Personalverwaltung betreffen (zum Beispiel Leistung des Personals, Festsetzung persönlicher Ziele und Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten des Personalrats); erwartet Fortschritte in diesem für das Selbstverständnis des Zentrums essentiellen Bereich und verlangt Informationen;

o

o   o

11. verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom xxx April 2010[14] zu der Leistung, dem Finanzmanagement und der Finanzkontrolle der Agenturen.

25.2.2010

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2008

(C7-0181/2009 – 2009/2110(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Ingeborg Gräßle

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. verweist auf die Bestätigung des Rechnungshofes, dass der Jahresabschluss über einen Haushalt von 18,3 Mio. EUR mit den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen des Zentrums am 31. Dezember 2008 übereinstimmt und dass die Vorgänge und Cashflows für dieses Haushaltsjahr im Einklang mit den Finanzregeln des Zentrums sind;

2. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2008 für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat;

3. verlangt angesichts einer Übertragung von 25 % der Zahlungen für Projektmittel eine verbesserte Planung und einen genaueren Haushaltsplan;

4. begrüßt die Verbesserungen bei der Überwachung der Projekte und der Auftragsvergabe; erwartet entsprechende Ausführungen im Tätigkeitsbericht;

5. ist unzufrieden mit der Stagnation im Bereich der Personalverwaltung, weil die Ziele für die Beschäftigten und die Leistungsindikatoren weder ergebnisorientiert noch messbar waren; erwartet Fortschritte in diesem für das Selbstverständnis des Zentrums essentiellen Bereich und verlangt Informationen;

6. weist darauf hin, dass das Zentrum 128 Mitarbeiter beschäftigt und 2009 ein Leistungsmessungssystem eingeführt hat; erwartet Ergebnisse zu diesem System;

7.  begrüßt angesichts der verwandten Themenbereiche eine enge Zusammenarbeit und Synergien zwischen dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF); verlangt von beiden Agenturen einen detaillierten Folgebericht zum Kooperationsabkommen im Tätigkeitsbericht 2009.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.2.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Milan Cabrnoch, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Marije Cornelissen, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Frank Engel, Sari Essayah, Richard Falbr, Marian Harkin, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Jean Lambert, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Vilija Blinkevičiūtė, Marielle Gallo, Joe Higgins, Ria Oomen-Ruijten, Evelyn Regner, Birgit Sippel

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.3.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Jorgo Chatzimarkakis, Ryszard Czarnecki, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Martin Häusling, Ville Itälä, Iliana Ivanova, Monica Luisa Macovei, Christel Schaldemose, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Thijs Berman, Esther de Lange, Christofer Fjellner, Salvador Garriga Polledo, Edit Herczog, Ivailo Kalfin, Véronique Mathieu, Olle Schmidt, Derek Vaughan

  • [1]  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 118.
  • [2]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
  • [4]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [5]  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 118.
  • [6]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1
  • [7]  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1
  • [8]  ABl. L357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [9]  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 118.
  • [10]  ABl. C 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [11]  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
  • [12]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [13]  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 141.
  • [14]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)...