Verfahren : 2010/2134(BUD)
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A7-0258/2010

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PV 07/10/2010 - 7.5
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Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0346

BERICHT     
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1. Oktober 2010
PE 448.800v02-00 A7-0258/2010

über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern Dänemark)

(KOM(2010)0416 – C7-0200/2010 – 2010/2134(BUD))

Haushaltsausschuss

Berichterstatterin: Barbara Matera

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
 BEGRÜNDUNG
 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern Dänemark)

(KOM(2010)0416 – C7-0200/2010 – 2010/2134(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0416 – C7-0200/2010),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1) (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 28 dieser Vereinbarung,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF-Verordnung) (2),

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0258/2010),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten,

B.  in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des EGF für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beinhaltet, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind,

C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission dynamischen Charakter haben und unter gebührender Beachtung der IIV vom 17. Mai 2006 bei der Annahme von Beschlüssen zur Inanspruchnahme des Fonds so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte,

D. in der Erwägung, dass Dänemark Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 1 443 Entlassungen in drei Unternehmen des Danfoss-Konzerns betreffen, die in den NACE-2-Abteilungen 27 und 28 in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig sind,

E.  in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt,

1.  fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des EGF zu beschleunigen;

2.  erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Fonds zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden; unterstreicht, dass der EGF diesbezüglich eine wichtige Rolle bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

3.  unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß nationalem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf;

4.  stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen detaillierte Informationen über die Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, enthalten; bekräftigt seine Forderung, eine vergleichende Bewertung dieser Daten auch in die betreffenden Jahresberichte aufzunehmen;

5.  begrüßt den Umstand, dass aufgrund seiner zahlreichen Hinweise darauf, dass der EGF als getrenntes spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen eingerichtet worden ist und dass deshalb angemessene Haushaltslinien für Mittelübertragungen vorgesehen werden müssen, im Rahmen der Mobilisierung des EGF die Kommission nunmehr eine alternative Quelle an Zahlungsverpflichtungen für nicht gebundene Mittel des Europäischen Sozialfonds vorgeschlagen hat;

6.  stellt fest, dass zur Mobilisierung des EGF in diesem Falle Mittel für Zahlungen aus einer Haushaltslinie übertragen werden sollen, die der Unterstützung von KMU und der Innovation gewidmet ist; bedauert die schwerwiegenden Versäumnisse der Kommission bei der Umsetzung der Programme zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Innovation, vor allem während einer Wirtschaftskrise, die die Notwendigkeit einer entsprechenden Unterstützung erheblich steigern sollte;

7.  erinnert daran, dass die Funktionsweise und der zusätzliche Nutzen des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der mit der IIV vom 17. Mai 2006 geschaffenen Programme und verschiedenen anderen Instrumente im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 bewertet werden sollten;

8.  begrüßt das neue Format des Kommissionsvorschlags, dessen Begründung klare und detaillierte Informationen über den Antrag sowie eine Analyse der Förderkriterien und eine Erläuterung der Gründe für seine Genehmigung enthält, was mit den Forderungen des Parlaments in Einklang steht;

9.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)

ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)

ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.


ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom ...

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern Dänemark)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 28 dieser Vereinbarung,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung(2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3 dieser Verordnung,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)      Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde errichtet, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, und diese bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

(2)      Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)      Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)      Dänemark hat im Zusammenhang mit Entlassungen beim Danfoss-Konzern einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt deshalb vor, einen Betrag von 8 893 336 EUR bereitzustellen.

(5)      Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Dänemark eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann.

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, um den Betrag von 8 893 336 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu am …

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident                                               Der Präsident

(1)

              ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)

              ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

(3)

              ABl. C […], […], S. […]. […].


BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1) und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006(2) darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter Form stattfinden.

II. Sachstand: Der Vorschlag der Kommission

Am 2.August 2010 hat die Kommission zwei neue Vorschläge für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten von Dänemark angenommen, um Arbeitnehmern, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

Dies ist der elfte im Rahmen des Haushaltsplans 2010 zu prüfende Antrag; er betrifft die Inanspruchnahme eines Gesamtbetrags von 8 893 336 EUR aus dem EGF für Dänemark. Der Antrag betrifft 1 443 Entlassungen (von denen 1 010 für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind), zu denen es während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 1. März 2009 bis 30. Juni 2009 in drei Unternehmen des Danfoss-Konzerns gekommen ist, die in den NACE-2-Abteilungen 27 und 28 (Herstellung von elektrischem Gerät, Herstellung von Maschinen und Ausrüstungsgeräten) in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig sind.

Dieser Antrag (Antrag EGF/2009/015 DK/ Danfoss-Konzern) wurde am 8. September 2009 bei der Kommission eingereicht und am 30. März 2010 durch zusätzliche Informationen vervollständigt. Der Antrag stützte sich auf das spezifische Interventionskriterium nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 500 Entlassungen erfolgt sein müssen, darunter auch arbeitslos gewordene Arbeitnehmer bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern, und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Frist von zehn Wochen übermittelt.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf eine Beurteilung der Verbindung zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge bzw. der Finanzkrise, den unvorhergesehenen Charakter der betreffenden Entlassungen, den Nachweis der Zahl der Entlassungen und die Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b, die Benennung der entlassenden Unternehmen, Zulieferer oder nachgeschalteten Hersteller und Sektoren und der Kategorien der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer, eine Beschreibung des betreffenden Territoriums, seiner Behörden und anderer Beteiligter sowie die Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigung, ein koordiniertes Paket zu finanzierender personalisierter Dienstleistungen, einschließlich seiner Kompatibilität mit von den Strukturfonds finanzierten Maßnahmen, die Zeitpunkte, ab denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitnehmer begonnen wurden oder geplant sind, die Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner sowie die Management- und Kontrollsysteme.

Nach der Bewertung der Kommission erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.

Zur Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Mittelübertragung (DEC 14/2010) über einen Gesamtbetrag von 8 893 336 EUR aus der EGF-Reserve (40 02 43) als Verpflichtungen und aus der Haushaltslinie „Abschluss des Programms für Unternehmen: Verbesserung des finanziellen Umfelds für KMU“ (01 04 05) als Zahlungen auf die EGF-Haushaltslinie (04 05 01) unterbreitet.

Zum ersten Mal hat die Kommission gemäß den wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments eine alternative Quelle von Zahlungsverpflichtungen ermittelt, die diesmal nicht aus nicht gebundenen Mitteln des Europäischen Sozialfonds stammen.

Nach der IIV kann der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden.

Im Haushaltsjahr 2010 hat die Haushaltsbehörde bereits acht Vorschläge für die Inanspruchnahme des Fonds und eine Mittelübertragung für technische Unterstützung in Höhe eines Betrags von insgesamt 20.991.554 EUR gebilligt, wodurch noch ein Betrag in Höhe von 479.008.446 EUR zur Verfügung steht.

III. Verfahren

Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung(3) vorgelegt, um entsprechend der Auflage von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 spezifische Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2010 einzustellen.

Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form (Schriftwechsel) erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, sofern es zwischen Parlament und Rat zu keiner Einigung kommt.

Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.

Nach der von ihm vorgenommenen Bewertung hat der EMPL-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Inanspruchnahme des Fonds Stellung genommen. Seine Stellungnahme ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.

(1)

ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)

ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

(3)

DEC 14/2010 vom 3.August 2010.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

 

 

EUROPÄISCHES PARLAMENT

2009 - 2014

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Die Vorsitzende

ES/sg

D(2010)41849

Herrn

Alain Lamassoure

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

ASP 13E158

Betrifft: Stellungnahme über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) im Falle des Antrags EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern (KOM(2010)0416 endgültig)

Sehr geehrter Herr Lamassoure,

der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und seine Arbeitsgruppe zum EGF prüften die Inanspruchnahme des EGF im Falle EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern und nahmen folgende Stellungnahme an.

Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Diesbezüglich möchte der EMPL-Ausschuss einige Bemerkungen vorlegen, ohne dabei jedoch die Mittelübertragung in Frage zu stellen.

Die Ausführungen des EMPL-Ausschusses beruhen auf folgenden Überlegungen:

A)  in der Erwägung, dass dieser Antrag ursprünglich den Antrag EGF/2009/031 DK/Linak unter der Rubrik DK/Süd-Dänemark enthielt, der zwei Unternehmen (Danfoss und Linak) betrifft, die im Bereich der Maschinenbauelektronik tätig sind, gemäß der NACE-2-Abteilung jedoch in zwei unterschiedlichen Sektoren, in der Erwägung ferner, dass die EGF-Verordnung verlangt, dass Fälle, die nach Artikel 2 Buchstabe b) förderungsfähig sind, auf einen Sektor beschränkt bleiben, der vorliegende Antrag aber aus formalen Gründen in zwei Fälle aufgespalten werden musste, in der Erwägung, dass dieser Umstand zu einer Verzögerung des Verfahrens führte, da die dänischen Behörden zusätzliche Informationen über die in jedem der beiden Fälle betroffenen Arbeitnehmer und über die jeweiligen Haushaltsmittel für die in jedem Fall vorgesehenen Maßnahmen vorlegen musste, in der Erwägung, dass sich dabei die Frage stellt, inwieweit diese formelle Aufsplitterung der Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen dienlich ist,

B)  in der Erwägung, dass die Kriterien für die Inanspruchnahme des EGF gemäß Artikel 2 Buchstabe a) der EGF-Verordnung in Bezug auf 500 Entlassungen in einem Unternehmen sowie bei dessen Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erfüllt worden sind; in der Erwägung ferner, dass aus dem Antrag nicht hervorgeht, in welchem Zeitraum vor dem Bezugszeitraum die zusätzlichen 855 Entlassungen, die gemäß Artikel 3 Buchstaben a) und b) der EGF-Verordnung für eine Einbeziehung in diesen Antrag in Frage kommen, stattgefunden haben,

C)  in der Erwägung, dass die Entlassungen das Ergebnis der Globalisierung sind und in erster Linie Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation betreffen, sowie das Ergebnis der Finanz- und Wirtschaftskrise, die einen jähen Einbruch der Nachfrage nach mechanischen und elektronischen Maschinen bewirkte und Angaben von Eurostat zufolge zwischen dem vierten Quartal 2008 und dem dritten Quartal 2009 zu einem Produktionsrückgang von über 25 % führte,

D)  in der Erwägung, dass die Krise erhebliche Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt der Stadt Soderborg hatte, da die Arbeitslosenquote in den ersten neun Monaten des Jahres 2009 um mehr als 300 % anstieg,

E)  in der Erwägung, dass diese Region Dänemarks sich durch einen relativ hohen Altersdurchschnitt der Bevölkerung auszeichnet und die demografischen Voraussagen von einem Rückgang der Bevölkerung in den nächsten zehn Jahren ausgehen, wobei die Auswirkungen des plötzlichen Wirtschaftsabschwungs noch gar nicht berücksichtigt sind,

F)  in der Erwägung, dass etwa 75% der entlassenen Arbeitnehmer über keine oder nur eine geringe Schulbildung verfügen,

G)  in der Erwägung, dass Frauen und Männer mehr oder weniger gleichermaßen von diesen Entlassungen betroffen sind,

Aus diesen Gründen ersucht der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, folgende Anregungen in seinen Entwurf einer Entschließung zum Antrag Dänemarks aufzunehmen:

1.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Voraussetzungen für einen finanziellen Beitrag nach der EGF-Verordnung erfüllt sind;

2.  begrüßt die Absicht, auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen betroffenen Arbeitnehmer einzugehen und dazu unterschiedliche Maßnahmen nach Maßgabe der drei Pfeiler Ausbildung und Weiterbildung, Beschäftigungsanreize und Anreize für Unternehmertum und Unternehmensgründungen anzubieten;

3.  betont jedoch, dass in einer Krise Zeiten der Beschäftigungslosigkeit von nicht qualifizierten Arbeitnehmern am besten für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden können, mit denen Qualifikationen für zukunftsorientierte und nachhaltige Arbeitsplätze vermittelt werden; fordert deshalb mehr Klarheit darüber, inwieweit die Arbeitnehmer, die auf die Anreize für Beschäftigung und Unternehmensgründungen hin orientiert werden, nicht von der Möglichkeit der Aneignung zusätzlicher Qualifikationen im Bereich Ausbildung und Weiterbildung ausgeschlossen werden;

4.  begrüßt diesbezüglich die Unterstützungsmaßnahmen für ältere Personen, die ihre berufliche Laufbahn verändern möchten, einschließlich der Unterstützung in den Bereichen Lenkung und Mobilität;

5.  begrüßt gleichfalls die laufende Beratung und Begleitung von Unternehmern und fordert die Kommission auf, in ihrem Jahresbericht eine Bewertung dieser Art von Maßnahmen vorzulegen;

6.  bekundet sein Interesse für die Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Personen, die Unternehmen in Wachstumsindustrien gründen, und möchte mehr darüber erfahren, auf welche Art und Weise, zu welchen Beträgen und an wen Darlehen mit ausschließlicher Zinsrückzahlung zurückgezahlt werden sollten;

7.  begrüßt den neuen Absatz bezüglich der Entsprechung der Maßnahmen und ihrer Umsetzung mit Artikel 7 der EGF-Verordnung zur Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung;

8.  begrüßt den Umstand, dass die Kommission für die Mittel für Zahlungen andere Quellen vorschlägt als nichtgebundene Mittel des Europäischen Sozialfonds und damit den wiederholt vorgebrachten Forderungen des Europäischen Parlaments nachkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Pervenche Berès


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Francesca Balzani, Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Andrea Cozzolino, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Olbrycht, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Sabine Verheyen

Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2010Rechtlicher Hinweis