– unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen vom 25. Februar 1989 zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum Freihandelsabkommen zwischen der EG und dem Golf-Kooperationsrat(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 1990 zur Bedeutung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EWG und dem Golfkooperationsrat,
– in Kenntnis des Berichts über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie: Sicherheit schaffen in einer Welt im Wandel, der vom Rat im Dezember 2008 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die im Juni 2004 vom Rat gebilligte strategische Partnerschaft der Europäischen Union mit dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Kommuniqués des 20. Ministerrats vom 14. Juni 2010 in Luxemburg,
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 10. Mai 2010 über die Union für den Mittelmeerraum,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Kommuniqués des 19. Ministerrats vom 29. April 2009 in Maskat,
– in Kenntnis des gemeinsamen Aktionsprogramms (2010-2013) zur Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat von 1988,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Hochschulbildung (KOM(2001)0385),
– unter Hinweis auf seine Entschließung zu den Reformen in der arabischen Welt: Welche Strategie für die Europäische Union?(2),
– in Kenntnis des am 31. Dezember 2001 in Maskat, Sultanat Oman, verabschiedeten Wirtschaftsabkommens zwischen den Staaten des Golf-Kooperationsrates und der Erklärung von Doha des Golf-Kooperationsrates über die Errichtung der Zollunion für den Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten am 21. Dezember 2002,
– gestützt auf die Artikel 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Rat vor Abschluss internationaler Übereinkünfte in Bereichen, für die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt, die vorherige Zustimmung des Parlaments einholen muss,
– unter Hinweis auf seine jährlichen Menschenrechtsberichte,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, von 1998 (auch bekannt unter der Bezeichnung „Erklärung über die Menschenrechtsverteidiger“),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0042/2011),
A. in der Erwägung, dass die Golfregion heute vor dem Hintergrund gesehen werden muss, dass in den Staaten des Golf-Kooperationsrats eine neue internationale Drehscheibe für die Wirtschaft entsteht; in der Erwägung, dass die EU der zweitgrößte Handelspartner des Golf-Kooperationsrates und der Golf-Kooperationsrat der fünftgrößte Exportmarkt für die EU ist,
B. in der Erwägung, dass sich in dem geopolitischen Umfeld der Golfregion sicherheitspolitische Herausforderungen von globaler und regionaler Tragweite konzentrieren (Friedensprozess im Nahen Osten, iranisches Atomprogramm, Stabilisierung des Irak, des Jemen und von Darfur, Terrorismus und Piraterie) und dass der Golf-Kooperationsrat bis heute die einzige stabile regionale Organisation ist, die sich auf multilaterale Beziehungen und die Zusammenarbeit stützt,
C. in der Erwägung, dass sich über ein Drittel der gesamten Staatsfonds weltweit im Besitz der Staaten des Golf-Kooperationsrates befindet und dass diese Fonds in der jüngsten Krise zur Rettung des weltweiten und des europäischen Finanzsystems beigetragen haben,
D. in der Erwägung, dass die Golfregion für die EU von grundlegender Bedeutung ist und dass durch eine derartige Zusammenarbeit in einer multipolaren und stark verflochtenen Welt politische und sicherheitspolitische Herausforderungen bewältigt werden können,
E. in der Erwägung, dass die in mehreren Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eingeleitete Liberalisierung und Diversifizierung der Wirtschaftsstrukturen zu einer neuen internen Dynamik in den Bereichen Politik (Verfassungsreformen, politische Teilhabe, Stärkung der Institutionen) und Soziales (Entstehung von Netzwerken und Arbeitgeberverbänden, Zugang von Frauen zu Führungspositionen) führt, die es zu fördern und zu unterstützen gilt,
F. in Erwägung der Besorgnis erregenden und erbärmlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, denen sich Wanderarbeitnehmer gegenübersehen, insbesondere die als Hausangestellte arbeitenden Frauen, obwohl sie in mehreren Wirtschaftsbereichen der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eine zentrale Rolle spielen und obgleich sie 40 % der Bevölkerung des Golf-Kooperationsrates ausmachen und etwa 80 % der Bevölkerung einiger Emirate stellen,
G. in der Erwägung, dass alle sechs Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates Erbmonarchien mit einer begrenzten politischen Vertretung, insbesondere für Frauen, sind und zumeist über kein gewähltes Parlament verfügen,
H. in der Erwägung, dass der Umfang der Investitionen und die gemeinsamen Herausforderungen der Staaten des Golf-Kooperationsrates in den südlichen Nachbarstaaten der Europäischen Union Synergien bei der Zusammenarbeit zwischen Europa, dem Mittelmeerraum und der Golfregion erforderlich machen,
I. in der Erwägung, dass sich die Staaten des Golf-Kooperationsrates, bedingt durch die steigende Nachfrage nach Erdöl auf den asiatischen Märkten (China, Indien, Japan, Philippinen, Singapur, Südkorea), in geo-ökonomischer Hinsicht stark Asien zuwenden, was gegenwärtig zu einer Diversifizierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen führt, die durch Freihandelsabkommen und die Entwicklung eines politischen Dialogs gefestigt wird,
J. in der Erwägung, dass die Staaten des Golf-Kooperationsrates auf der internationalen Bühne maßgebliche Akteure sind und sie daher mit der Europäischen Union gemeinsame Interessen auf den Gebieten der internationalen Stabilität und Ordnungspolitik haben,
K. in der Erwägung, dass die Staaten des Golf-Kooperationsrates einen zunehmenden Einfluss in der arabisch-muslimischen Welt haben und im interkulturellen Dialog eine wichtige Rolle spielen können,
L. in der Erwägung, dass die bereits vor 20 Jahren aufgenommenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat die einzigen Handelsverhandlungen der Europäischen Union sind, die selbst nach einem so langen Verhandlungszeitraum noch nicht abgeschlossen sind,
M. in der Erwägung, dass ein klarer Standpunkt und ein dauerhaftes Engagement der EU in der Golfregion, die eine größere Sichtbarkeit und eine strategische Präsenz in dem Raum gewährleisten, erforderlich sind,
N. in der Erwägung, dass die Aufnahme politischer Klauseln, insbesondere über die Achtung der Menschenrechte, integraler Bestandteil jedes Handelsabkommens ist, das die Union mit einem Drittstaat abschließt,
O. in der Erwägung, dass die Union in der Region nur in begrenztem Umfang präsent ist und Europa in den meisten Fällen irrtümlich mit einigen seiner Mitgliedstaaten gleichgesetzt wird, zu denen lange und ausgedehnte Beziehungen bestehen,
P. in der Erwägung, dass die Europäische Union in den Bereichen Stärkung der institutionellen Kapazitäten, Bildung, Forschung, Entwicklung erneuerbarer Energien und Umwelt, technische Unterstützung und Regulierung, politischer und diplomatischer Dialog zu Fragen der Stabilität in der Nachbarschaft und der globalen Sicherheit Kompetenz besitzt,
1. weist darauf hin, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat nach wie vor Priorität hat und dass ein eventuelles Scheitern den Interessen der beiden Parteien zuwiderlaufen würde; betont, dass der Abschluss dieses Abkommens ein Symbol für die gegenseitige Anerkennung der Glaubwürdigkeit der beiden Organisationen sein wird, die sich für den Multilateralismus und die Integration entschieden haben;
2. stellt fest, dass aufgrund der begrenzten Präsenz der Union in der Golfregion eine integrierte Kommunikationspolitik im Rahmen der neuen Strukturen der Außenbeziehungen der Union einen Beitrag zur Entwicklung gezielter und wirksamer Informationen über die Union innerhalb der Golfstaaten leisten sollte;
3. ist der Auffassung, dass die Union eine Strategie für die Region konzipieren muss, die auf die Verstärkung der Beziehungen mit dem Golf-Kooperationsrat, die Unterstützung des Prozesses seiner regionalen Integration und eine Dynamisierung der bilateralen Beziehungen mit den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates abzielt;
4. betont, dass das Ziel die Einrichtung einer strategischen Partnerschaft mit dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten ist, die der jeweiligen Rolle der beiden Organisationen auf der internationalen Bühne gerecht wird; hält es für wichtig, dass dementsprechend regelmäßige Gipfeltreffen auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs ungeachtet der Entwicklung der laufenden Verhandlungen abgehalten werden;
5. betont darüber hinaus die Bedeutung der gleichberechtigten Partnerschaft in der Zusammenarbeit und im Dialog, wobei den Unterschieden zwischen den beiden Partnern und dem Potenzial für die Ausweitung der Zusammenarbeit und des Dialogs in verschiedenen Bereichen Rechnung zu tragen ist;
6. fordert, dass innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) mehr personelle Mittel für diese Region vorgesehen und neue diplomatische Vertretungen der EU in den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eröffnet werden, die somit zu einer größeren Sichtbarkeit beitragen, den politischen Dialog erleichtern und die Wirksamkeit der Maßnahmen der Union stärken; pocht darauf, dass diese Mittel vor allem durch eine Umwidmung von Mitteln innerhalb des EAD bereitgestellt werden; fordert, dass die Mitgliedstaaten der EU, die über diplomatische Vertretungen vor Ort verfügen, im Einklang mit der Politik der EU tätig werden; betont, dass ein differenzierter bilateraler Ansatz gegenüber den Staaten des Golf-Kooperationsrates, die ihre Zusammenarbeit mit der EU intensivieren wollen, den multilateralen Rahmen nur vervollständigen und verstärken kann; fordert die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik daher auf, die Aussichten für eine solche bilaterale Zusammenarbeit zu prüfen;
7. weist darauf hin, dass in den letzten Jahren in den meisten Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates soziale und politische Entwicklungen stattgefunden haben; ermutigt alle Staaten, ihre Anstrengungen fortzusetzen, und fordert sie auf, im Bereich der Förderung der Menschenrechte, der Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Religion, noch weiter zu gehen; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, die Rechte von Minderheiten, einschließlich der Rechte religiöser Minderheiten, die Gleichstellung von Männern und Frauen, das Arbeitsrecht, auch in Bezug auf die Wanderarbeitnehmer, sowie die Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Meinungsfreiheit zu garantieren und zu fördern; ermutigt zu einem ständigen Dialog zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat über diese Themen; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, sich wirksamer mit der Zivilgesellschaft auszutauschen und die Herausbildung lokaler Strukturen und Vereinigungen zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates insbesondere auf:
– Maßnahmen anzunehmen, die den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt und zur Bildung fördern, indem sie jede Art von geschlechtsbezogener und auf sonstigen Gewohnheiten oder rechtlichen Bestimmungen beruhender Diskriminierung einschließlich solcher betreffend den personenstandsrechtlichen Status beseitigen,
– das System der Patenschaft für die Wanderarbeitnehmer dort abzuschaffen, wo es noch Anwendung findet, und die Reformen des Arbeitsrechts fortzusetzen, damit die Arbeitnehmer, auch die Migranten und Hausangestellten, in den vollen Genuss eines Rechts- und Sozialschutzes kommen,
– Synergien mit der Union und ihren Mitgliedstaaten mit Blick auf die Förderung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Rechte von Hausangestellten zu generieren,
– alle Formen der Straffreiheit zu bekämpfen, die Unabhängigkeit der Justiz zu garantieren, das Recht auf faire und zügige Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Rolle der Angehörigen der Rechtsberufe zu stärken,
– Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass alle Menschenrechtsnormen eine große Bekanntheit erlangen und bei Schulungen von Ordnungskräften, Rechtsanwälten und Angehörigen der Justizbehörden vermittelt werden;
8. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, sich im Geiste der Zusammenarbeit mit Menschenrechtsfragen in der Region zu befassen, insbesondere mit der Gleichstellung der Geschlechter, der Lage der Staatenlosen, die als „Bidun“ bezeichnet werden, Beschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit, einschließlich der Rechte der Gewerkschaften und der Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und das Recht auf faire und zügige Gerichtsverfahren zu gewährleisten; fordert, dass der vorgeschlagene Ausbau des politischen Dialogs mit dem Golf-Kooperationsrat auch den Menschenrechtsdialog auf technischer und politischer Ebene beinhaltet;
9. fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, die Vorbehalte zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sowie zum internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dort zurückzuziehen, wo sie noch aufrechterhalten werden, und fordert alle Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, die Fakultativprotokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung zu ratifizieren; betont gleichermaßen die Bedeutung der Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und der IAO-Übereinkommen 97 und 143;
10. ermutigt die Europäische Union dazu, mit dem Golf-Kooperationsrat Lösungen zu erörtern und festzulegen, um die Hindernisse für die umfassende und effektive Ausübung des Grundrechts auf freie Religionsausübung – sowohl des Individuums als auch der Gemeinschaft – in der Öffentlichkeit und in der Privatsphäre für religiöse Minderheiten in diesem Teil der Welt zu beseitigen;
11. unterstreicht, wie wichtig der interkulturelle und interreligiöse Dialog ist; weist darauf hin, dass sich die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat gemeinsam zur Förderung und zum Schutz der Werte wie Toleranz, Mäßigung und Koexistenz verpflichtet haben;
12. ermutigt die Regierungen und die bestehenden parlamentarischen Versammlungen des Golf-Kooperationsrates, unverzüglich Schritte einzuleiten, um den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ohne Vorbehalte zu ratifizieren sowie mit den thematischen Mechanismen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und sie, insbesondere jedoch den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, einzuladen, sich vor Ort zu begeben;
13. bekräftigt, dass die EU die Todesstrafe ablehnt, und erinnert an die Forderung des Parlaments nach einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Todesstrafe in allen Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates noch immer in Kraft ist; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe anzunehmen; appelliert insbesondere an die Staaten, die Methoden wie die Enthauptung, Steinigung, Kreuzigung, Geißelung oder Amputierung anwenden, diese Praktiken abzuschaffen;
14. nimmt das am 14. Juni 2010 vom Ministerrat angenommene gemeinsame dreijährige Aktionsprogramm zur Kenntnis, welches die Zusammenarbeit in zahlreichen strategischen Bereichen von gemeinsamem Interesse verstärken soll, unter anderem durch die Schaffung eines Netzwerkes von Forschern, Akademikern und Unternehmern; bedauert allerdings, dass kein Raum für einen offenen, regelmäßigen und konstruktiven politischen Dialog vorgesehen ist;
15. vertritt die Auffassung, dass die Durchführung dieses gemeinsamen Aktionsprogramms mit einem genauen und ausführlichen Finanzierungsplan einhergehen und von Mitarbeitern geleitet werden muss, die sich – sowohl in Brüssel als auch in den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates – eigens dieser Aufgabe widmen; hält es für wichtig, die Sichtbarkeit dieses Programms und die Verbreitung umfassender Informationen, die für die betroffenen Verwaltungen und Institutionen zugänglich sind, sicherzustellen; fordert, dass nach drei Jahren eine Bewertung der Ergebnisse durchgeführt wird und dass im Falle zufriedenstellender Ergebnisse die Einrichtung einer Agentur für die Zusammenarbeit EU-Golf-Kooperationsrat ins Auge gefasst wird;
16. fordert die EU auf, den Schwerpunkt ihres Kooperationsprogramms mit den Staaten des Golf-Kooperationsrates stärker auf die Organisationen der Zivilgesellschaft zu legen und die Selbstbestimmung der Frauen und Jugendlichen zu unterstützen;
17. ist zutiefst besorgt darüber, dass die Golfregion in ein Wettrüsten verstrickt ist; fordert die Europäische Union auf, einen strategischen Dialog mit den Staaten des Golf-Kooperationsrates zu regionalen Sicherheitsfragen von gemeinsamem Interesse (Friedensprozess im Nahen Osten, iranisches Atomprogramm, Stabilisierung des Irak, des Jemen und von Darfur, Terrorismus und Piraterie) aufzunehmen und schließlich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Golfstaaten zum Aufbau einer regionalen Sicherheitsstruktur im Nahen Osten beizutragen;
18. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eine wichtige Rolle als regionale Akteure spielen; betont, dass die EU und der Golf-Kooperationsrat ein gemeinsames Interesse an der Förderung von Frieden und Stabilität im Nahen Osten, in Nordafrika, am Horn von Afrika und weltweit haben; fordert die Partner mit Nachdruck auf, ihre Zusammenarbeit mit Blick auf dieses gemeinsame Interesse zu verstärken;
19. bekräftigt seine Unterstützung der arabischen Friedensinitiative, die von einem der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates angeregt und von allen Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und der Organisation der Islamischen Konferenz gebilligt wurde; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, ihre Vermittlungsbemühungen und Unterstützung des israelisch-palästinensischen Friedensprozesses fortzusetzen; fordert verstärkte gemeinsame Bemühungen seitens der EU und des Golf-Kooperationsrates, um der Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Verhandlungen ein Ende zu setzen und eine Zwei-Staaten-Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt weiterhin uneingeschränkt zu unterstützen; betont, dass es im gemeinsamen Interesse der EU und des Golf-Kooperationsrates ist, gemeinsam auf einen regionalen, gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten hinzuarbeiten; legt in diesem Zusammenhang eine regelmäßigere Abstimmung zwischen dem Nahost-Quartett und dem Begleitausschuss der Arabischen Liga nahe; weist darauf hin, dass die EU der größte Geber von Hilfe für das palästinensische Volk ist; erkennt die Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge durch die Staaten des Golf-Kooperationsrates sowie ihren Beitrag zum Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) an; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, intensiver zur Stärkung der palästinensischen Institutionen und zur wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen des Regierungsprogramms der Palästinensischen Autonomiebehörde beizutragen und gegebenenfalls die Möglichkeit vorzusehen, ihre finanziellen Beiträge über bestehende Mechanismen internationaler Hilfe zu leisten;
20. begrüßt, dass der Integrationsprozess des Golf-Kooperationsrates (Zollunion, gemeinsamer Markt und schließlich eine Einheitswährung) fortgesetzt wird; ermutigt die Kommission, dem Sekretariat des Golf-Kooperationsrats vorzuschlagen, gemeinsam einen Rahmen für die Zusammenarbeit festzulegen, um ihre Erfahrungen mit der institutionellen Konsolidierung, den Verwaltungskapazitäten, den Verfahren für die Regulierung und die Streitbeilegung weiterzugeben; betont, dass auf diese Weise Impulse für die Übernahme von Eigenverantwortung gegeben werden können;
21. begrüßt den Beschluss der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates, die am 23. November 2010 in Abu Dhabi zusammentrafen, Folgearbeiten zu den Aktivitäten und Beschlüssen, die innerhalb des Golf-Kooperationsrates auf Ministerebene gefasst wurden, in die Wege zu leiten und eine Jahrestagung der parlamentarischen Institutionen der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates abzuhalten; begrüßt die bevorstehende Bildung einer interparlamentarischen Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parlament; ist überzeugt, dass eine vertiefte Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer strategischen Partnerschaft zwischen den beiden Organisationen leisten wird;
Handelsbeziehungen
22. verweist auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zu dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Golf-Kooperationsrat, die von 96% der Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützt wurde; stellt fest, dass in dieser Entschließung aufgeworfene Fragen wie etwa die Notwendigkeit eines gegenseitigen Marktzugangs, der wirksame Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse für die Erbringung von Dienstleistungen, die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Achtung internationaler Übereinkünfte weiterhin aktuell sind;
23. bedauert zutiefst, dass die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat wiederholt für lange Zeiträume verzögert wurden, und bedauert den Beschluss des Golf-Kooperationsrates über die Aussetzung dieser Verhandlungen im Jahr 2008; ist der Ansicht, dass es höchste Zeit ist, diese Verhandlungen wieder in Gang zu bringen, so dass eine endgültige Lösung gefunden werden kann, damit für die Gesellschaften und die Wirtschaftskreise beider Seiten ein größtmöglicher Nutzen entsteht;
24. bedauert, dass die Region trotz ihrer strategischen Bedeutung in Bezug auf Erdöllieferungen, Handelsmöglichkeiten und die regionale Stabilität von der EU vernachlässigt worden ist;
25. betont, dass das Freihandelsabkommen nach zwanzigjährigen Verhandlungen noch immer nicht abgeschlossen ist; ist sich der Tatsache bewusst, dass die Menschenrechtsklausel und die Klausel betreffend die illegale Migration von einigen Staaten des Golf-Kooperationsrates abgelehnt werden;
26. ist der Auffassung, dass das Freihandelsabkommen angesichts der strategischen Bedeutung der Region nicht nur als ein Instrument zur Erhöhung des Wohlstands durch Handel, sondern auch als ein Instrument zur Förderung geopolitischer Stabilität betrachtet werden sollte;
27. nimmt zur Kenntnis, dass der Golf-Kooperationsrat derzeit den sechsgrößten Markt für EU-Ausfuhren darstellt und dass die EU gegenwärtig der größte Handelspartner des Golf-Kooperationsrates ist; stellt fest, dass es angesichts der Größe des EU-Marktes und der Bemühungen der Staaten des Golf-Kooperationsrates um Diversifizierung ihrer Ausfuhren trotz des bereits intensiven Handels noch Spielraum für dessen Vertiefung sowie Raum für eine stärkere Diversifizierung des Handels zwischen den beiden Verhandlungspartnern gibt; stellt fest, dass ein Freihandelsabkommen auch neue Möglichkeiten für die technische Zusammenarbeit und Unterstützung bieten würde; ist der Auffassung, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat engere Beziehungen und eine weitere Diversifizierung erheblich begünstigen würde;
28. weist darauf hin, dass eine Steigerung des Handels und der Investitionen in den Dienstleistungssektor die Entwicklung der Volkswirtschaften der Staaten des Golf-Kooperationsrates unterstützen würde, da in den Staaten des Golf-Kooperationsrates eine wirtschaftliche Diversifizierung im Gange ist, die darauf abzielt, ihre Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern;
29. begrüßt, dass sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat in den letzten beiden Jahrzehnten intensiviert haben und dass die Handelsvolumen zwischen den beiden Seiten beträchtlich zugenommen haben, wenngleich es nicht zum Abschluss eines Freihandelsabkommens gekommen ist; versteht dies als ein Signal, dass ein Freihandelsabkommen dieses natürliche Wachstum weiter verstärken und in einen offeneren, vorhersehbareren und sichereren Rahmen einbetten würde;
30. stellt fest, dass der Großteil der Arbeit an dem Freihandelsabkommen bereits geleistet ist, und ist der Auffassung, dass der Umfang des Freihandelsabkommens in seiner derzeitigen Fassung große Vorteile für beide Verhandlungspartner verspricht; fordert daher beide Seiten auf, dieses Freihandelsabkommen als eine bedeutende und wichtige Anstrengung für die beiden Regionen und ihre Bevölkerungen zu betrachten; ist der Auffassung, dass die EU und der Golf-Kooperationsrat gemeinsame Interessen und Bedürfnisse haben und dass die Erfahrungen der EU mit der regionalen Integration eine Inspirationsquelle für die Golfstaaten sein können; vertritt die Ansicht, dass die EU in diesem Zusammenhang wertvolle fachliche Unterstützung bieten kann;
31. betont, dass die mangelnde Transparenz bei Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe und Hindernisse für ausländische Investoren beim Zugang zum Dienstleistungssektor den Abschluss des Abkommens gefährden könnten, wenn diesbezüglich keine Abhilfe geschaffen wird;
32. ist fest davon überzeugt, dass ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat für beide Verhandlungspartner beträchtliche Vorteile hätte; ist der Ansicht, dass ein Freihandelsabkommen mit der EU die weitere wirtschaftliche Integration des Golf-Kooperationsrates unterstützen würde und dass es nach der Einrichtung der Zollunion des Golf-Kooperationsrates auch starke Impulse für wichtige Vorhaben bieten könnte wie für den Binnenmarkt des Golf-Kooperationsrates und die Vollendung einer Währungsunion des Golf-Kooperationsrates mit einer einheitlichen Währung; ist der Ansicht, dass der Golf-Kooperationsrat von den Erfahrungen profitieren könnte, die die EU bei der Schaffung des Binnenmarktes und der Einführung einer einheitlichen Währung gesammelt hat;
33. unterstützt nachdrücklich die Botschaft der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton auf der Tagung des Gemeinsamen Ministerrates EU-Golf-Kooperationsrat im Juni 2010 und vor kurzem am 22. September 2010 beim Treffen EU-Golf-Kooperationsrat am Rande der Ministerkonferenz der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der zufolge die EU bereit sei, abschließende Anstrengungen zu unternehmen, um diese Verhandlungen zum Abschluss zu bringen; begrüßt auch die Reaktion des Golf-Kooperationsrates, der ebenfalls seinen Wunsch bestätigte, die Verhandlungen abzuschließen;
34. erkennt an, dass Exportzölle für einige Staaten des Golf-Kooperationsrates ein sensibles Thema darstellen, bedauert jedoch den vor kurzem gefassten Beschluss der Verhandlungsführer des Golf-Kooperationsrates, zu ihrem Standpunkt aus dem Jahr 2008 zurückzukehren, d. h. die diesbezüglichen Disziplinen von dem Freihandelsabkommen auszunehmen; ist der festen Überzeugung, dass Exportzölle von keinem derzeitigen Freihandelsabkommen ausgenommen werden können und dass Freihandelsabkommen nach den WTO-Regeln eine wesentliche Liberalisierung sowohl der Einfuhren als auch der Ausfuhren beinhalten müssen;
35. empfiehlt, dass die EU mehr Mittel für den Golf-Kooperationsrat im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ICIHI) bereitstellt, das stärker ins Blickfeld gerückt werden und dessen Schwerpunkt auf geeigneten Programmen für die Schulung örtlicher Beamter, auch in Handelsfragen, liegen sollte;
36. weist darauf hin, dass die internationale Handelspolitik nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eines der Instrumente der EU-Außenpolitik ist und dass die Union daher in allen ihren internationalen Übereinkünften die demokratischen Prinzipien und grundlegenden Menschenrechte unbedingt achten und die soziale und ökologische Dimension berücksichtigen muss; fordert infolgedessen, dass alle künftigen Freihandelsabkommen eine wirksame und durchsetzbare Menschenrechtsklausel enthalten;
37. stellt fest, dass es in den sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates 15 Millionen Wanderarbeitnehmer gibt und dass diese Arbeitnehmer 40% der Gesamtbevölkerung ausmachen; weist auf die prekäre Lage der Wanderarbeitnehmer in den Golfstaaten hin, auf die die IAO aufmerksam gemacht hat, und unterstützt die Forderung der IAO nach der Einführung von Mindestlöhnen in der Region, um eine weitere Verschlechterung der Stellung von Hausangestellten und Wanderarbeitnehmern zu vermeiden; unterstützt auch das Recht aller Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten, um ihre Interessen zu vertreten;
38. pocht auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und Grundrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eindringlich auf, gegen die Diskriminierung von Frauen und die Ausbeutung von Kindern, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, vorzugehen und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wirksam umzusetzen;
39. vertritt die Auffassung, dass die Ratifizierung und die umfassende Umsetzung des aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bestehenden Rechtsrahmens durch die Mitglieder des Golf-Kooperationsrates eine wesentliche Rolle bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen spielen sollte;
40. ist der Ansicht, dass ein abgeschlossenes Freihandelsabkommen die derzeitigen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Staaten des Golf-Kooperationsrates erheblich verbessern und einen zusätzlichen Nutzen für das vor kurzem vereinbarte gemeinsame Aktionsprogramm stiften würde, insbesondere durch einen verstärkten Ausbau der Kapazitäten und des institutionellen Rahmens, auch innerhalb des Sekretariats des Golf-Kooperationsrates; bedauert, dass die diplomatische Präsenz der EU in den Staaten des Golf-Kooperationsrates weiterhin äußerst gering ist, und besteht darauf, dass die EU ihre diplomatische Präsenz in der Region über den neuen EAD erhöht, einschließlich einer Unionsdelegation in jedem der sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates, die mit den in den Staaten des Golf-Kooperationsrates vertretenen nationalen diplomatischen Diensten der EU-Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten sollte, um ihre gemeinsame Sachkenntnis der Region bestmöglich zu nutzen; ist der Ansicht, dass eine größere diplomatische Präsenz die Chancen für einen raschen Abschluss des Freihandelsabkommens und dessen anschließende Umsetzung beträchtlich vergrößern würde;
41. schlägt vor, dass ein regelmäßiges Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des Golf-Kooperationsrates veranstaltet wird; betont, dass dieses Gipfeltreffen die politischen, finanziellen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen sowie die Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat wesentlich verstärken könnte; ermutigt die wichtigsten politischen Entscheidungsträger der EU und des Golf-Kooperationsrates, regelmäßig zusammenzukommen, um gemeinsame Interessen festzulegen und zu fördern und damit die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Freihandelsabkommen in allernächster Zukunft abgeschlossen und unterzeichnet wird; vertritt die Auffassung, dass die wichtigsten politischen Entscheidungsträger der EU und des Golf-Kooperationsrates auf dieses Gipfeltreffen hinarbeiten sollten, unabhängig davon, ob das Freihandelsabkommen abgeschlossen und unterzeichnet wird;
42. begrüßt, dass die EU und der Golf-Kooperationsrat im Laufe der Jahre wichtige Investitionspartner geworden sind und dass der Golf-Kooperationsrat im Jahr 2008 gemeinsam mit Irak und Jemen zu den größten Investoren in der EU zählte; ist der Auffassung, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens oder zumindest die offizielle Wiederaufnahme der Verhandlungen sicherlich den Weg zu weiteren Abkommen ebnen wird, die die gegenseitigen ausländischen Direktinvestitionen fördern und erleichtern und somit zur Beseitigung der Hindernisse für ausländische Beteiligungen und zum Investitionsschutz beitragen dürften; weist darauf hin, dass ausländische Direktinvestitionen infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon nunmehr in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen und daher ein weiteres Argument für den raschen Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat darstellen; stellt fest, dass ein künftiges Freihandelsabkommen neue Investitionsmöglichkeiten für beide Seiten generieren würde, wobei die Chancen des Golf-Kooperationsrates verbessert würden, die Kriterien zu erfüllen, die die künftige Investitionspolitik der EU an Bewerber um ein Investitionsabkommen mit der EU stellen wird;
43. weist darauf hin, dass es für grenzübergreifend tätige Unternehmen durch die Senkung der Zölle des Golf-Kooperationsrates infolge des Freihandelsabkommens zunehmend interessanter würde, im Ausland zu investieren; ist überzeugt, dass das Freihandelsabkommen eine Steigerung der dienstleistungsbezogenen Investitionen nach sich ziehen wird, die die Entwicklung der Staaten des Golf-Kooperationsrates und der EU-Mitgliedstaaten fördern wird;
44. regt die Nutzung des Euro bei allen Handelsgeschäften zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat an; begrüßt die Tatsache, dass der Golf-Kooperationsrat seit seiner Gründung seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, eine Zoll- und Währungsunion einzurichten; stellt fest, dass die Zollunion 2009 in Kraft trat und derzeit Verhandlungen über eine gemeinsame Währung geführt werden;
45. stellt fest, dass derzeit alle sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) in den Genuss eines präferenziellen Zugangs zum EU-Markt kommen; betont, dass alle Staaten des Golf-Kooperationsrates gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung des Rates Nr. 732/2008 vom 22. Juli 2008 alle 27 Konventionen der IAO und Übereinkommen der Vereinten Nationen, die in Anhang III dieser Verordnung aufgeführt sind, nicht nur ratifizieren, sondern auch wirksam umsetzen sollten; ist der Auffassung, dass das Freihandelsabkommen aufgrund der wirtschaftlichen Fortschritte in der Region ein besseres Instrument wäre, um die wirtschaftlichen Vorteile der ganzen Region zugute kommen zu lassen;
46. bekräftigt, dass das Hauptziel der EU in ihren Beziehungen zum Golf-Kooperationsrat darin bestehen sollte, das Freihandelsabkommen abzuschließen, bei dem es sich um ein bedeutendes interregionales Freihandelsabkommen handeln wird; ermutigt die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und das für Handel zuständige Kommissionsmitglied einstweilen und in Anbetracht der Schritte, die einige der wichtigsten Handelspartner des Golf-Kooperationsrates bereits unternommen haben, Ersatzkonzepte für die künftigen Handelsbeziehungen zu den Staaten des Golf-Kooperationsrates in Form bilateraler Abkommen zwischen der EU und jenen Golfstaaten, die bereits bereit sind, weitere Verpflichtungen gegenüber der EU einzugehen, einer Bewertung zu unterziehen, wobei die Heterogenität der Volkswirtschaften der Golfstaaten, die unterschiedlichen Reaktionen dieser Staaten auf die Finanzkrise und ihre Beziehungen zu anderen Handelspartnern berücksichtigt werden sollten;
Energie
47. begrüßt die wichtige Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen der Europäischen Union und ihren Partnern im Mittelmeerraum, die derzeit auf erneuerbare Energieträger ausgeweitet wird; ist der Auffassung, dass in diesem Tätigkeitsfeld Synergien zwischen drei geografischen Gebieten aufgrund der gemeinsamen Interessen, des technologischen Know-hows, der finanziellen Mittel und des Reichtums an Ressourcen (Sonne, Wind) gefördert werden müssen; begrüßt die Einrichtung des Kompetenznetzes EU-Golf-Kooperationsrat für saubere Energien, die für die Staaten des Golf-Kooperationsrates derzeit von herausragendem Interesse sind;
48. ist der Auffassung, dass angesichts der strategischen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen zwischen den Golfstaaten und den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten, aber auch aufgrund des zunehmenden Einflusses der Golfstaaten auf die Länder des Mittelmeerraumes eine verstärkte und strukturierte Partnerschaft zwischen dem Golf-Kooperationsrat und der Union für den Mittelmeerraum ins Auge gefasst werden könnte und dass die Europäische Union sich aktiv in die Förderung eines derartigen Vorhabens einbringen sollte, welches für alle Parteien von Vorteil wäre;
49. würdigt die von der Sachverständigengruppe Energie EU-Golf-Kooperationsrat geleistete Arbeit, insbesondere auf den Gebieten Erdgas, Energieeffizienz und nukleare Sicherheit;
50. fordert die Kommission angesichts der Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel und dem steigenden Energieverbrauch in beiden Regionen ergeben, auf, Energieeffizienz als einen der zentralen Entwicklungsbereiche zu behandeln und die Zusammenarbeit in Fragen der Energieeffizienz auszubauen;
51. räumt ein, dass der Großteil des Energiebedarfs der EU derzeit durch fossile Brennstoffe gedeckt wird; stellt jedoch fest, dass der zukünftige Erdölbedarf der EU von mehreren Faktoren wie der Energie- und Klimaschutzpolitik der EU, Lieferkosten, Preisschwankungen und industriellen Entwicklungen (beispielsweise in Bezug auf die Energieeffizienz und die elektrische Mobilität) beeinflusst wird, die zusammengenommen eine dauerhafte Ungewissheit in Bezug auf den künftigen Bedarf und vorgelagerte/nachgelagerte Investitionen im Hinblick auf Produktionskapazitäten entstehen lassen;
52. fordert eine größere Transparenz der Erdöl- und Erdgasdaten zur künftigen Angebots- und Nachfragesituation, um im beiderseitigen Interesse für berechenbare Erdölmärkte zu sorgen; begrüßt daher die Bedeutung der gemeinsamen Initiative „Daten aus dem Mineralölsektor“ (Joint Oil Data Initiative);
53. begrüßt nachdrücklich die Entschlossenheit des gemeinsamen Ministerrates, auf eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz hinzuarbeiten;
54. erkennt an, dass die Anstrengungen des Golf-Kooperationsrates dahingehend, das Potenzial von Erdgasreserven und Flüssiggas (LNG) zu erhöhen, im Einklang mit dem Wunsch der EU stehen, die Energiequellen und Versorgungswege zu diversifizieren; betont daher, wie wichtig es ist, die Ausfuhren von LNG in die EU durch die Einbeziehung von LNG-Terminals am südlichen Korridor zu steigern und Pipeline-Verbindungen zu den Ländern des Golf-Kooperationsrates – entweder direkt oder durch die Vernetzung mit derzeitigen und geplanten Pipelines wie der arabischen Gaspipeline, der Nabucco-Pipeline und der Erdgasleitung ITGI (Interconnection Turkey-Greece-Italy) – zu schaffen;
55. ermutigt die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates, die Weiterentwicklung von GTL (Gas-to-Liquid) mit ihren europäischen Partnern abzustimmen, damit GTL besser in den europäischen Energiemix integriert werden kann; betont, dass der Golf-Kooperationsrat GTL auch als Alternative zum emissionslastigen Abfackeln nutzen könnte;
56. betont, dass die EU über die Möglichkeiten verfügt, in die Kapazitäten zur Energieerzeugung des Golf-Kooperationsrates zu investieren und dabei die neuesten Technologien für die Erzeugung, Übertragung und Zusammenschaltung einzusetzen; ermutigt in diesem Zusammenhang zur künftigen Zusammenarbeit mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Zusammenschaltung von Stromnetzen und der Integration von Technologien für intelligente Netze;
Industrie und Rohstoffe
57. betont, wie wichtig eine zuverlässige Partnerschaft zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat bei der Nutzung von und beim Zugang zu Rohstoffen ist; befürwortet offene Gütermärkte und die Abschaffung von nichttarifären Hemmnissen; begrüßt alle bereits bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen unternommenen Anstrengungen, die sichere und nachhaltige Lieferung von Rohstoffen zu gewährleisten;
58. fordert gemeinsame Anstrengungen, um Spekulationen und der Volatilität der Preise für Rohstoffe durch erhöhte Transparenz und genauere Überwachung des außerbörslichen Derivatehandels zu begegnen; begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngste Forderung der OPEC nach strengeren Kontrollen für den außerbörslichen Handel sowie die Bemühungen Frankreichs, auf der Ebene der G-20 gegen Rohstoff-Spekulation vorzugehen;
FuE und Innovation
59. betont, wie wichtig die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit mit dem Golf-Kooperationsrat in Bezug auf Forschungs- und Technologieprogramme mit einem besonderen Schwerpunkt auf den neuen wissensbasierten Industriezweigen in Bereichen wie erneuerbare Energiequellen, Abscheidung und Sequestrierung von Kohlendioxid (CCS), Erdöl- und Erdgasderivate, Energieeffizienz und Biomasse ist; fordert die Zusammenarbeit beim Technologietransfer in Verbindung mit einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen;
60. fordert, dass der European Research Council (ERC) und das European Institute of Technology (EIT) ihre Zusammenarbeit mit dem Golf-Kooperationsrat intensivieren, um auch den wissenschaftlichen Dialog und die Zusammenarbeit der Regionen in diesem Bereich zu fördern und voranzutreiben;
Bildung
61. weist darauf hin, dass Bildung in den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zu einer nationalen Priorität erhoben wurde, da der Bedarf an Personal hoch ist (Lehrermangel) und Lerninhalte (nicht der Entwicklung des Arbeitsmarktes angepasst) und Qualität der Programme zu wünschen übrig lassen (veraltete Methodik und überholte Lehrmaterialien) und der Einsatz neuer Technologien erforderlich ist; fordert dazu auf, die von den Behörden unternommenen Anstrengungen aktiv zu unterstützen, damit diese Defizite behoben werden, und eine ehrgeizige Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung und der weiterführenden Bildung in der Primar- und Sekundarstufe vorzuschlagen, die für einen besseren Zugang zu Bildung sowohl für Männer als auch für Frauen sorgt;
62. betont, dass diese Zusammenarbeit auch die verstärkte Unterstützung von Austauschprogrammen für Studenten, Akademiker und Fachleute einschließen sollte; bedauert, dass das Programm Erasmus Mundus vor allem aufgrund fehlender Informationen praktisch in der ganzen Region unbekannt ist; begrüßt die von den französischen, britischen und deutschen Universitäten ergriffenen Initiativen, Partneruniversitäten einzurichten und Austauschprogramme aufzulegen; weist jedoch darauf hin, dass die Vereinigten Staaten und Asien auf diesem Gebiet gegenüber Europa weiterhin einen Vorsprung haben; fordert die Kommission auf, vor Ort Informationstage und Veranstaltungen zur Förderung der Lehre und der europäischen Forschung vorzusehen; besteht darauf, dass die Zielgruppen dieser Austauschprogramme Studierende, Dozenten, Forscher sowie das Verwaltungspersonal sind, wobei für eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen gesorgt werden muss; vertritt die Auffassung, dass Austauschprogramme für jüngere Altersgruppen, die Schüler von weiterführenden Schulen ansprechen, aufgelegt werden müssen;
63. begrüßt das Vorhaben Al-Jisr betreffend die Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen, welches sich mit der Unterstützung der Kommission als enorm vorteilhaft erwiesen hat; ermutigt in dieser Hinsicht die Dienststellen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin dazu, eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit in einer Region ins Auge zu fassen, in der die EU noch nicht klar verstanden wird und die Mechanismen zur Behebung dieses Defizits begrenzt sind; betont, wie wichtig eine bessere Kommunikationsstrategie ist, und dass auch die Notwendigkeit besteht, die Politik und die Standpunkte der EU in arabischer Sprache zu erläutern, damit sie von einem breiteren Publikum in der Region verstanden werden können;
64. betont, dass fehlende Programme für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat im Bereich der Medien zu einem Informationsdefizit führen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates in eine umfangreichere Zusammenarbeit in diesem Bereich einzubinden, um die Sichtbarkeit der Union in dieser Region zu erhöhen und das gegenseitige Verständnis zu fördern;
65. hält es für äußerst wichtig, die in Europa bestehenden Lücken im Bereich der Forschung und der Studien über die Golfstaaten zu schließen; ermutigt dazu, an den Universitäten, Programme für zeitgenössische Studien, die sich mit diesem Teil der arabischen Welt beschäftigen, einzurichten; vertritt die Auffassung, dass Studienprogramme über die Europäische Union auch an den Universitäten der Region angeboten werden müssen;
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66. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sekretariat des Golf-Kooperationsrates sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zu übermitteln.
Eine strategische Partnerschaft der EU mit dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten
Die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat verhandeln seit etwa zwanzig Jahren über ein Freihandelsabkommen. Es handelt sich hierbei um die ältesten Handelsverhandlungen, die die Union eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat. Allerdings hat sich in zwanzig Jahren der Kontext dieser Verhandlungen tiefgreifend verändert.
Das geopolitische Umfeld des Golf-Kooperationsrates ist gekennzeichnet durch einige sicherheitspolitische Herausforderungen von globaler und regionaler Tragweite (Irak, Iran, Jemen, islamischer Terrorismus und Piraterie). Die in den Welthandel integrierten Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates durchlaufen eine Liberalisierung und Diversifizierung ihrer Wirtschaftsstrukturen und eine Ausweitung ihrer Handelspartnerschaften. Asien ist im Jahr 2010 der wichtigste Handelspartner der Golfstaaten geworden. Die Staaten des Golf-Kooperationsrates verfügen außerdem über eine wichtige finanzielle Schlagkraft in Form von Staatsfonds, die sich im Jahr 2009 auf über 1380 Milliarden Dollar beliefen, d.h. über 35% des weltweiten Volumens(1). Auf die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates, die zum wirtschaftlichen Motor der gesamten Region Naher Osten-Nordafrika geworden sind, entfallen über 40% des in diesem Raum erwirtschafteten Volksvermögens und sie halten über 50% der offiziellen Währungsreserven, d.h. 1070 Milliarden Dollar. Schließlich sind sie heute die wichtigsten Investoren in den südlichen Nachbarstaaten der EU im Mittelmeerraum. Dieser aktive Integrationsprozess beschränkt sich nicht nur auf die Aspekte Handel, Finanzen und Energie, sondern betrifft auch die diplomatische Ebene mit einer Vielzahl von Vermittlungen, insbesondere Katars und Saudi-Arabiens, im Nahen-Osten und in Afrika und die Förderung von Initiativen für den Dialog zur Annäherung der Kulturen und zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses.
Darüber hinaus finden seit einigen Jahren innerhalb der Staaten des Golf-Kooperationsrates neue Prozesse der politischen und sozialen Modernisierung statt, die zwar ein unterschiedliches Tempo haben, jedoch eine endogene Dynamik aufweisen und daher gefördert und unterstützt werden sollten. Schließlich ist der vor über dreißig Jahren von den sechs Mitgliedstaaten eingeschlagene Integrationsprozess die bislang einzige Erfahrung dieser Art in der arabischen Welt. Wenngleich seine zwischenstaatliche Funktionsweise, das Fehlen supranationaler Vorrechte, die Unmöglichkeit, verbindliche Rechtsakte zu erlassen und umzusetzen, sowie strukturelle Schwächen in der Verwaltung nicht zu leugnen sind, so zeigt doch die Einrichtung einer Zollunion, dann eines Binnenmarktes und langfristig einer einheitlichen Währung den Willen der Entscheidungsträger der Region, den Weg der Integration auf der Grundlage der Zusammenarbeit und des Multilateralismus weiter zu beschreiten, der sich, und dies muss durchaus hervorgehoben werden, stabilitätspolitisch bewährt hat. Die Erfahrung der EU bleibt in dieser Hinsicht eine Inspirationsquelle und ein Fundus an Sachverstand, der mit dem Golf-Kooperationsrat geteilt werden kann.
Auch wenn es von entscheidender Bedeutung ist, dass es schnell zum Abschluss des Freihandelsabkommens kommt, so sollte sich die Union bereits jetzt auf die Zeit nach dem Abschluss des Abkommens einrichten. Das Potenzial für eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen geht über den Handelsbereich hinaus. Die beiden Organisationen haben gemeinsame Interessen auf den Gebieten internationale Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, diplomatische Vermittlung in Spannungsgebieten im Nahen Osten, Bewältigung regionaler Krisen, interkultureller Dialog und internationale Ordnungspolitik.
Mit diesem Initiativbericht möchte das Europäische Parlament für die Formulierung einer ehrgeizigeren Politik der Union gegenüber dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten werben. Es wäre bedauerlich, wenn zwei wichtige auf internationaler Bühne politisch und wirtschaftlich tätige Akteure, die EU und der Golf-Kooperationsrat, unterschiedliche Wege zu einer Zeit einschlagen, da sich die regionalen Beziehungen neu austarieren und die internationale Ordnungspolitik neu definiert wird. Eine Intensivierung der Beziehungen wäre für beide Seiten von Vorteil, um so mehr, als es zahlreiche Gebiete der Zusammenarbeit gibt wie die Bildung, wissenschaftliche Forschung, erneuerbare Energien, um nur einige zu nennen, auf denen die EU mehr komparative Vorteile hat als so manch anderer neue Akteur, der sich in den Golfstaaten betätigt, so wenig sich der politische Wille auf höchster Ebene auch äußert.
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. verweist auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zu dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Golf-Kooperationsrat, die von 96% der Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützt wurde; stellt fest, dass in dieser Entschließung aufgeworfene Fragen wie etwa die Notwendigkeit eines gegenseitigen Marktzugangs, der wirksame Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse für die Erbringung von Dienstleistungen, die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Achtung internationaler Übereinkünfte weiterhin aktuell sind;
2. bedauert zutiefst, dass die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat wiederholt für lange Zeiträume verzögert wurden, und bedauert den Beschluss des Golf-Kooperationsrates über die Aussetzung dieser Verhandlungen im Jahr 2008; ist der Ansicht, dass es höchste Zeit ist, diese Verhandlungen wieder in Gang zu bringen, so dass eine endgültige Lösung gefunden werden kann, damit für die Gesellschaften und die Wirtschaftskreise beider Seiten ein größtmöglicher Nutzen entsteht;
3. bedauert, dass die Region trotz ihrer strategischen Bedeutung in Bezug auf Erdöllieferungen, Handelsmöglichkeiten und die regionale Stabilität von der EU vernachlässigt worden ist;
4. nimmt zur Kenntnis, dass das Freihandelsabkommen nach zwanzigjährigen Verhandlungen noch abgeschlossen werden muss; ist sich der Tatsache bewusst, dass die Menschenrechtsklausel und die Klausel betreffend die illegale Migration von einigen Staaten des Golf-Kooperationsrates abgelehnt werden;
5. ist der Auffassung, dass das Freihandelsabkommen angesichts der strategischen Bedeutung der Region nicht nur als ein Instrument zur Erhöhung des Wohlstands durch Handel, sondern auch als ein Instrument zur Förderung geopolitischer Stabilität betrachtet werden sollte;
6. nimmt zur Kenntnis, dass der Golf-Kooperationsrat derzeit den sechsgrößten Markt für EU-Ausfuhren darstellt und dass die EU gegenwärtig der größte Handelspartner des Golf-Kooperationsrates ist; stellt fest, dass es angesichts der Größe des EU-Marktes und der Bemühungen der Staaten des Golf-Kooperationsrates um Diversifizierung ihrer Ausfuhren trotz des bereits intensiven Handels noch Spielraum für dessen Vertiefung sowie Raum für eine stärkere Diversifizierung des Handels zwischen den beiden Verhandlungspartnern gibt; stellt fest, dass ein Freihandelsabkommen auch neue Möglichkeiten für die technische Zusammenarbeit und Unterstützung bieten würde; ist der Auffassung, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat engere Beziehungen und eine weitere Diversifizierung erheblich begünstigen würde;
7. weist darauf hin, dass eine Steigerung des Handels mit Dienstleistungen und der Investitionen die Entwicklung der Volkswirtschaften der Staaten des Golf-Kooperationsrates unterstützen würde, da in den Staaten des Golf-Kooperationsrates eine wirtschaftliche Diversifizierung im Gange ist, die darauf abzielt, ihre Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern;
8. begrüßt, dass sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat in den letzten beiden Jahrzehnten intensiviert haben und dass die Handelsvolumen zwischen den beiden Seiten beträchtlich zugenommen haben, wenngleich es nicht zum Abschluss eines Freihandelsabkommens gekommen ist; versteht dies als ein Signal, dass ein Freihandelsabkommen dieses natürliche Wachstum weiter verstärken und es in einen offeneren, vorhersehbaren und sicheren Rahmen einbetten würde;
9. stellt fest, dass der Großteil der Arbeit an dem Freihandelsabkommen bereits geleistet ist, und ist der Auffassung, dass der Umfang des Freihandelsabkommens in seiner derzeitigen Fassung große Vorteile für beide Verhandlungspartner verspricht; fordert daher beide Seiten auf, dieses Freihandelsabkommen als eine bedeutende und wichtige Anstrengung für die beiden Regionen und ihre Bevölkerungen zu betrachten; ist der Auffassung, dass die EU und der Golf-Kooperationsrat gemeinsame Interessen und Bedürfnisse haben und dass die Erfahrungen der EU mit der regionalen Integration eine Inspirationsquelle für die Golfstaaten sein können; vertritt die Ansicht, dass die EU in diesem Zusammenhang wertvolle fachliche Unterstützung bieten kann;
10. weist darauf hin, dass die mangelnde Transparenz bei Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe und Hindernisse für ausländische Investoren beim Zugang zum Dienstleistungssektor den Abschluss des Abkommens gefährden könnten, wenn diesbezüglich keine Abhilfe geschaffen wird;
11. ist fest davon überzeugt, dass ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat für beide Verhandlungspartner beträchtliche Vorteile hätte; ist der Ansicht, dass ein Freihandelsabkommen mit der EU die weitere wirtschaftliche Integration des Golf-Kooperationsrates unterstützen würde und dass es nach der Einrichtung der Zollunion des Golf-Kooperationsrates auch starke Impulse für wichtige Vorhaben bieten könnte wie für den Binnenmarkt des Golf-Kooperationsrates und die Vollendung einer Währungsunion des Golf-Kooperationsrates mit einer einheitlichen Währung; ist der Ansicht, dass der Golf-Kooperationsrat von den Erfahrungen profitieren könnte, die die EU bei der Schaffung des Binnenmarktes und der Einführung einer einheitlichen Währung gesammelt hat;
12. unterstützt nachdrücklich die Botschaft der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton auf der Tagung des Gemeinsamen Ministerrates EU-Golf-Kooperationsrat im Juni 2010 und vor kurzem am 22. September 2010 beim Treffen EU-Golf-Kooperationsrat am Rande der Ministerkonferenz der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der zufolge die EU bereit sei, abschließende Anstrengungen zu unternehmen, um diese Verhandlungen zum Abschluss zu bringen; begrüßt auch die Reaktion des Golf-Kooperationsrates, der ebenfalls seinen Wunsch bestätigte, die Verhandlungen abzuschließen;
13. erkennt an, dass Exportzölle für einige Staaten des Golf-Kooperationsrates ein sensibles Thema darstellen, bedauert jedoch den vor kurzem gefassten Beschluss der Verhandlungsführer des Golf-Kooperationsrates, zu ihrem Standpunkt aus dem Jahr 2008 zurückzukehren, d. h. die diesbezüglichen Disziplinen von dem Freihandelsabkommen auszunehmen; ist der festen Überzeugung, dass Exportzölle von keinem derzeitigen Freihandelsabkommen ausgenommen werden können und dass Freihandelsabkommen nach den WTO-Regeln eine wesentliche Liberalisierung sowohl der Einfuhren als auch der Ausfuhren beinhalten müssen;
14. empfiehlt, dass die EU mehr Mittel für den Golf-Kooperationsrat bereitstellt, d. h. im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ICIHI), das stärker ins Blickfeld gerückt werden und dessen Schwerpunkt auf geeigneten Programmen für die Schulung örtlicher Beamter, auch in Handelsfragen, liegen sollte;
15. weist darauf hin, dass die internationale Handelspolitik nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eines der Instrumente der EU-Außenpolitik ist und dass die Union daher in allen ihren internationalen Übereinkünften die demokratischen Prinzipien und grundlegenden Menschenrechte unbedingt achten und die soziale und ökologische Dimension berücksichtigen muss; fordert infolgedessen, dass alle künftigen Freihandelsabkommen eine wirksame und durchsetzbare Menschenrechtsklausel enthalten;
16. stellt fest, dass es in den sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates 15 Millionen Wanderarbeitnehmer gibt und dass diese Arbeitnehmer 40% der Gesamtbevölkerung ausmachen; weist auf die prekäre Lage der Wanderarbeitnehmer in den Golfstaaten hin, auf die die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) aufmerksam gemacht hat, und unterstützt die Forderung der IAO nach der Einführung von Mindestlöhnen in der Region, um eine weitere Verschlechterung der Stellung von Hausangestellten und Wanderarbeitnehmern zu vermeiden; unterstützt auch das Recht aller Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten, um ihre Interessen zu vertreten;
17. pocht auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und Grundrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind; fordert die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eindringlich auf, gegen die Diskriminierung von Frauen und die Ausbeutung von Kindern, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, vorzugehen und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wirksam umzusetzen;
18. vertritt die Auffassung, dass die Ratifizierung und die umfassende Umsetzung des aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bestehenden Rechtsrahmens durch die Mitglieder des Golf-Kooperationsrates eine wesentliche Rolle bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen spielen sollte;
19. vertritt die Auffassung, dass ein abgeschlossenes Freihandelsabkommen die derzeitigen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Staaten des Golf-Kooperationsrates erheblich verbessern und einen zusätzlichen Nutzen für das vor kurzem vereinbarte gemeinsame Aktionsprogramm stiften würde, insbesondere durch einen verstärkten Ausbau der Kapazitäten und des institutionellen Rahmens, auch innerhalb des Sekretariats des Golf-Kooperationsrates; bedauert, dass die diplomatische Präsenz der EU in den Staaten des Golf-Kooperationsrates weiterhin äußerst gering ist, und besteht darauf, dass die EU ihre diplomatische Präsenz in der Region über den neuen EAD erhöht, einschließlich einer Unionsdelegation in jedem der sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates, die mit den in den Staaten des Golf-Kooperationsrates vertretenen nationalen diplomatischen Diensten der EU-Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten sollte, um ihre gemeinsame Sachkenntnis der Region bestmöglich zu nutzen; ist der Ansicht, dass eine größere diplomatische Präsenz die Chancen für einen raschen Abschluss des Freihandelsabkommens und dessen anschließende Umsetzung beträchtlich vergrößern würde;
20. schlägt vor, dass ein regelmäßiges Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des Golf-Kooperationsrates veranstaltet wird; betont, dass dieses Gipfeltreffen die politischen, finanziellen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen sowie die Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat wesentlich verstärken könnte; ermutigt die wichtigsten politischen Entscheidungsträger der EU und des Golf-Kooperationsrates, regelmäßig zusammenzukommen, um gemeinsame Interessen festzulegen und zu fördern und damit die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Freihandelsabkommen in allernächster Zukunft abgeschlossen und unterzeichnet wird; vertritt die Auffassung, dass die wichtigsten politischen Entscheidungsträger der EU und des Golf-Kooperationsrates auf dieses Gipfeltreffen hinarbeiten sollten, unabhängig davon, ob das Freihandelsabkommen abgeschlossen und unterzeichnet wird;
21. begrüßt, dass die EU und der Golf-Kooperationsrat im Laufe der Jahre wichtige Investitionspartner geworden sind und dass der Golf-Kooperationsrat im Jahr 2008 gemeinsam mit Irak und Jemen zu den größten Investoren in der EU zählte;
ist der Auffassung, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens oder zumindest die offizielle Wiederaufnahme der Verhandlungen sicherlich den Weg zu weiteren Abkommen ebnen wird, die die gegenseitigen ausländischen Direktinvestitionen fördern und erleichtern und somit zur Beseitigung der Hindernisse für ausländische Beteiligungen und zum Investitionsschutz beitragen dürften; weist darauf hin, dass ausländische Direktinvestitionen infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon nunmehr in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen und daher ein weiteres Argument für den raschen Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat darstellen; stellt fest, dass ein künftiges Freihandelsabkommen neue Investitionsmöglichkeiten für beide Seiten generieren würde, wobei die Chancen des Golf-Kooperationsrates verbessert würden, die Kriterien zu erfüllen, die die künftige Investitionspolitik der EU an Bewerber um ein Investitionsabkommen mit der EU stellen wird;
22. weist darauf hin, dass es für grenzübergreifend tätige Unternehmen durch die Senkung der Zölle des Golf-Kooperationsrates infolge des Freihandelsabkommens zunehmend interessanter würde, im Ausland zu investieren; ist überzeugt, dass das Freihandelsabkommen eine Erhöhung der dienstleistungsbezogenen Investitionen nach sich ziehen wird, die die Entwicklung der Staaten des Golf-Kooperationsrates und der EU-Mitgliedstaaten fördern wird;
23. regt die Nutzung des Euro bei allen Handelsgeschäften zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat an; begrüßt die Tatsache, dass der Golf-Kooperationsrat seit seiner Gründung seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, eine Zoll- und Währungsunion einzurichten; stellt fest, dass die Zollunion 2009 in Kraft trat und derzeit Verhandlungen über eine gemeinsame Währung geführt werden;
24. stellt fest, dass derzeit alle sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) in den Genuss eines präferenziellen Zugangs zum EU-Markt kommen; betont, dass alle Staaten des Golf-Kooperationsrates gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung des Rates Nr. 732/2008 vom 22. Juli 2008 alle 27 Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und Übereinkommen der Vereinten Nationen, die in Anhang III der Verordnung aufgeführt sind, nicht nur ratifizieren, sondern auch wirksam umsetzen sollten; ist der Auffassung, dass das Freihandelsabkommen aufgrund der wirtschaftlichen Fortschritte in der Region ein besseres Instrument wäre, um die wirtschaftlichen Vorteile der ganzen Region zugute kommen zu lassen;
25. bekräftigt, dass das Hauptziel der EU in ihren Beziehungen zum Golf-Kooperationsrat darin bestehen sollte, das Freihandelsabkommen abzuschließen, bei dem es sich um ein bedeutendes interregionales Freihandelsabkommen handeln wird; ermutigt die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und das für Handel zuständige Kommissionsmitglied einstweilen und in Anbetracht der Schritte, die einige der wichtigsten Handelspartner des Golf-Kooperationsrates bereits unternommen haben, alternative Konzepte für die künftigen Handelsbeziehungen zu den Staaten des Golf-Kooperationsrates in Form bilateraler Abkommen zwischen der EU und jenen Golfstaaten, die bereits bereit sind, weitere Verpflichtungen gegenüber der EU einzugehen, einer Bewertung zu unterziehen, wobei die Heterogenität der Volkswirtschaften der Golfstaaten, die unterschiedlichen Reaktionen dieser Staaten auf die Finanzkrise und ihre Beziehungen zu anderen Handelspartnern berücksichtigt werden sollten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
26.1.2011
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
15
2
10
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
William (The Earl of) Dartmouth, Kader Arif, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Cristiana Muscardini, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Pablo Zalba Bidegain, Paweł Zalewski
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
George Sabin Cutaş, Mário David, Jörg Leichtfried, Miloslav Ransdorf, Michael Theurer, Jarosław Leszek Wałęsa
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Patrice Tirolien
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (14.1.2011)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den Beziehungen der Europäischen Union mit dem Golf-Kooperationsrat
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Annahme des gemeinsamen Aktionsprogramms EU-Golf-Kooperationsrat, insbesondere die Tatsache, dass dadurch die Zusammenarbeit in Bereichen beiderseitigen Interesses wie Industrie, Energie, Forschung, Bildung, Wissenschaft und Technologie, IKT, Investitionen und Klimaschutzmaßnahmen verstärkt wird; ist der Auffassung, dass die Ergebnisse, die im Rahmen des gemeinsamen Aktionsprogramms EU-Golf-Kooperationsrat erzielt werden, dazu beitragen werden, den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen neue Impulse zu verleihen;
ENERGIE
2. würdigt die von der Sachverständigengruppe Energie EU-Golf-Kooperationsrat geleistete Arbeit, insbesondere auf den Gebieten Erdgas, Energieeffizienz und nukleare Sicherheit;
3. fordert die Kommission angesichts der Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel und dem steigenden Energieverbrauch in beiden Regionen ergeben, auf, Energieeffizienz als einen der zentralen Entwicklungsbereiche zu behandeln und die Zusammenarbeit in Fragen der Energieeffizienz auszubauen;
4. begrüßt das Vorhaben zur Einrichtung des „Clean Energy Technology Network“; lobt insbesondere die Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Strategien für die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Energieeffizienz;
5. räumt ein, dass der Großteil des Energiebedarfs der EU derzeit durch fossile Brennstoffe gedeckt wird; stellt jedoch fest, dass der zukünftige Erdölbedarf der EU von mehreren Faktoren wie der Energie- und Klimaschutzpolitik der EU, Lieferkosten, Preisschwankungen und industriellen Entwicklungen (beispielsweise in Bezug auf die Energieeffizienz und die elektrische Mobilität) beeinflusst wird, die zusammengenommen eine dauerhafte Ungewissheit in Bezug auf den künftigen Bedarf und vorgelagerte/nachgelagerte Investitionen im Hinblick auf Produktionskapazitäten entstehen lassen;
6. fordert eine größere Transparenz der Erdöl- und Erdgasdaten zur künftigen Angebots- und Nachfragesituation, um im beiderseitigen Interesse für berechenbare Erdölmärkte zu sorgen; begrüßt daher die Bedeutung der gemeinsamen Initiative „Daten aus dem Mineralölsektor“ (Joint Oil Data Initiative);
7. begrüßt nachdrücklich die Entschlossenheit des Gemeinsamen Rates, auf eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz hinzuarbeiten;
8. erkennt an, dass die Anstrengungen des Golf-Kooperationsrates dahingehend, das Potenzial von Erdgasreserven und Flüssiggas (LNG) zu erhöhen, im Einklang mit dem Wunsch der EU stehen, die Energiequellen und Versorgungswege zu diversifizieren; betont daher, wie wichtig es ist, die Ausfuhren von LNG in die EU durch die Einbeziehung von LNG-Terminals am südlichen Korridor zu steigern und Pipeline-Verbindungen zu den Ländern des Golf-Kooperationsrates – entweder direkt oder durch die Vernetzung mit derzeitigen und geplanten Pipelines wie der arabischen Gaspipeline, der Nabucco-Pipeline und der Erdgasleitung ITGI (Interconnection Turkey-Greece-Italy) – zu schaffen;
9. ermutigt die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates, die Weiterentwicklung von GTL (Gas-to-Liquid) mit ihren europäischen Partnern abzustimmen, damit GTL besser in den europäischen Energiemix integriert werden kann; betont, dass der Golf-Kooperationsrat GTL auch als Alternative zum emissionslastigen Abfackeln nutzen könnte;
10. erkennt an, dass die potenziellen Synergieeffekte im Bereich der erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Biomasse und die neuen umweltfreundlichen Kohletechnologien erhebliche Chancen für eine technologische, industrielle und strategische Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat bieten;
11. betont, dass die EU über die Möglichkeiten verfügt, in die Kapazitäten zur Energieerzeugung des Golf-Kooperationsrates zu investieren und dabei die neuesten Technologien für die Erzeugung, Übertragung und Zusammenschaltung einzusetzen;ermutigt in diesem Zusammenhang zur künftigen Zusammenarbeit mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Zusammenschaltung von Stromnetzen und der Integration von Technologien für intelligente Netze;
INDUSTRIE UND ROHSTOFFE
12. betont, wie wichtig eine zuverlässige Partnerschaft zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat bei der Nutzung von und beim Zugang zu Rohstoffen ist; befürwortet offene Gütermärkte und die Abschaffung von nichttarifären Hemmnissen; begrüßt alle bereits bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen unternommenen Anstrengungen, die sichere und nachhaltige Lieferung von Rohstoffen zu gewährleisten;
13. fordert gemeinsame Anstrengungen, um Spekulationen und der Volatilität der Preise für Rohstoffe durch erhöhte Transparenz und genauere Überwachung des außerbörslichen Derivatehandels zu begegnen; begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngste Forderung der OPEC nach strengeren Kontrollen für den außerbörslichen Handel sowie die Bemühungen Frankreichs, auf der Ebene der G-20 gegen Rohstoff-Spekulation vorzugehen;
Forschung und Entwicklung (F&E) und Innovation
14. betont, wie wichtig die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit mit dem Golf-Kooperationsrat in Bezug auf Forschungs- und Technologieprogramme mit einem besonderen Schwerpunkt auf den neuen wissensbasierten Industriezweigen in Bereichen wie erneuerbare Energiequellen, Abscheidung und Sequestrierung von Kohlendioxid (CCS), Erdöl- und Erdgasderivate, Energieeffizienz und Biomasse ist; fordert die Zusammenarbeit beim Technologietransfer in Verbindung mit einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen;
15. bekräftigt, dass Studenten und Professoren der Länder des Golf-Kooperationsrates besser über EU-Austauschprogramme wie Erasmus Mundus informiert werden müssen; spricht sich daher für die Teilnahme von Studenten und Professoren der Länder des Golf-Kooperationsrates an bestehenden EU-Austauschprogrammen aus, damit der kulturelle Dialog vertieft und das gegenseitige Verständnis gefördert wird;
16. fordert, dass der ERC (European Research Council) und das EIT (European Institute of Technology) ihre Zusammenarbeit mit dem Golf-Kooperationsrat intensivieren, um auch den wissenschaftlichen Dialog und die Zusammenarbeit der Regionen in diesem Bereich zu fördern und voranzutreiben;
EU-VERTRETUNG IN DEN LÄNDERN DES GOLF-KOOPERATIOSRATES
17. fordert, dass die Arbeit an der Sichtbarkeit der EU verbessert wird, die von der einzigen Delegation durchgeführt wird, die sich mit sechs Golfstaaten beschäftigt; befürwortet daher die Einrichtung von fünf neuen Delegationen in den übrigen Ländern und die Eröffnung von fünf neuen Büros.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
13.1.2011
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
43
6
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Christian Ehler, Lena Ek, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Arturs Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Maria Badia i Cutchet, Françoise Grossetête, András Gyürk, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Ivailo Kalfin, Eija-Riitta Korhola, Marian-Jean Marinescu, Alajos Mészáros, Vladko Todorov Panayotov, Peter Skinner, Hannes Swoboda
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Britta Reimers
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
10.2.2011
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
62
3
2
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Gabriele Albertini, Dominique Baudis, Franziska Katharina Brantner, Frieda Brepoels, Arnaud Danjean, Mário David, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Ulrike Lunacek, Barry Madlener, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Francisco José Millán Mon, Alexander Mirsky, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Ria Oomen-Ruijten, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, Werner Schulz, Marek Siwiec, Charles Tannock, Zoran Thaler, Inese Vaidere, Johannes Cornelis van Baalen, Geoffrey Van Orden, Boris Zala
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Charalampos Angourakis, Elena Băsescu, Emine Bozkurt, Nikolaos Chountis, Philip Claeys, Georgios Koumoutsakos, Monica Luisa Macovei, Carmen Romero López, Marietje Schaake, Indrek Tarand, Traian Ungureanu, Janusz Władysław Zemke
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)