–in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“ (KOM(2010)0066),
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Juni 2010 zur Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel,
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. März 2010 zum Thema „Biologische Vielfalt: die Zeit nach 2010“,
–unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) und seine diesbezügliche Entschließung vom 6. Mai 2010(1),
–unter Hinweis auf FOREST EUROPE, die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE), sowie auf die von ihr verabschiedeten Resolutionen und die in Form von Leitlinien, Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung geleistete Arbeit der Sachverständigen,
–unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 26. Februar 1999 über eine Forststrategie für die Europäische Union(2) und den Bericht der Kommission über die Durchführung der EU-Forststrategie (KOM(2005)0084),
–unter Hinweis auf den EU-Forstaktionsplan (EU-FAP) 2006-2011 (KOM(2006)0302) und die Halbzeitbewertung der Durchführung dieses Aktionsplans(3),
–unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten(4), den Zusammenfassenden Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen gemäß Artikel 17 der Habitatrichtlinie (KOM (2009)0358) und die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 21. September 2010 zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Erhaltung der biologischen Vielfalt(5) und vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa(6),
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 10. Konferenz der Vertragsstaaten (COP10) des UNEP über die biologische Vielfalt in Nagoya im Oktober 2010 und die in Aichi gesetzten Ziele für die biologische Vielfalt, insbesondere die Verpflichtung, 17 % der Land- und Binnengewässerflächen, eingebunden in größere Landschaften, durch wirksame Erhaltungsmaßnahmen zu schützen,
–unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Shaping forest communication in the European Union: public perceptions of forests and forestry“(7),
–unter Hinweis auf die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), das Kyoto-Protokoll und den Bericht des Zwischenstaatlichen Sachverständigenrates für Klimafragen (IPCC) mit dem Titel „Leitfaden für die gute Praxis im Hinblick auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)“,
–unter Hinweis auf den Aktionsplan für Biomasse (KOM(2005)0628),
–unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie)(8), die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EHS-Richtlinie)(9), die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 (Lastenteilungsentscheidung)(10), den Bericht der Kommission über Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse bei Stromerzeugung, Heizung und Kühlung (KOM(2010)0011), Kapitel 9: „Forstwirtschaft“ des 4. Bewertungsberichts des IPCC und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Ausarbeitung eines Berichts über ein Nachhaltigkeitskonzept für die energetische Nutzung von Biomasse,
–unter Hinweis auf das Europäische Programm zur Klimaänderung und die von der Sachverständigengruppe für Klimapolitik im Bereich LULUCF geleistete Arbeit(11),
–unter Hinweis auf seine Studien zur Bewertung des Grünbuchs mit dem Titel „Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“ (PE 449.292), zur Forstwirtschaft und dem Emissionshandelssystem der EU (PE 440.329) und zu den europäischen Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Bränden (PE 449.237) sowie auf die Schlussfolgerungen der Untergruppe „Wald“ der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Klimawandel, Artenvielfalt und nachhaltige Entwicklung“, die am 13.7.2010 in Brüssel zusammentrat,
–unter Hinweis auf das Europäische Landschaftsübereinkommen aus dem Jahr 2000 (Übereinkommen von Florenz),
–unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/105/EG des Rates über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut(12) und auf die Überprüfung der EG-Pflanzenschutzregelung,
–unter Hinweis auf den TEEB-Bericht mit dem Titel „Die ökonomische Bedeutung der Natur in Entscheidungsprozesse integrieren – eine Synthese“ und den TEEB-Sachstandsbericht zum Klimawandel,
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 2010 über die Prävention von Waldbränden in der Europäischen Union,
–in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 8. und 9. November 2010 zu innovativen Lösungen für die Finanzierung von Maßnahmen zur Katastrophenverhütung,
–unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt(13),
–unter Hinweis auf den Abschlussbericht über die Umsetzung des „Forest Focus“-Systems (KOM(2010)0430),
–unter Hinweis auf den Technischen Bericht Nr. 9/2006 der Europäischen Umweltagentur (EUA) mit dem Titel „European forest types: Categories and types for sustainable forest management reporting and policy“ (Europäische Waldtypen: Klassifizierung von Wäldern für Berichte und Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung),
–unter Hinweis auf den für die Generaldirektion der Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erstellten Bericht mit dem Titel „Auswirkungen des Klimawandels auf europäische Wälder und Möglichkeiten der Anpassung“(14),
–unter Hinweis auf den Bericht für die Generaldirektion der Kommission für Umwelt aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Durchführung der EU-Forststrategie: Wie lassen sich die Wälder in der EU vor schädlichen Auswirkungen schützen?“(15),
–unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 9/2004 über Forstmaßnahmen als Teil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (einschließlich der Antwort der Kommission),
–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen,(16)
–unter Hinweis auf die Empfehlungen des Expertennetzes der FAO/UNECE/ILO hinsichtlich der Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung,
–unter Hinweis auf die Helsinki-Resolution H1 der Europäischen Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE), in der NWB definiert wird als „die Pflege und Nutzung von Wald und Waldflächen in einer Art und Intensität, die deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit, Vitalität und Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt“,
–gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
–in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0113/2011),
A. in der Erwägung, dass mehr als 42 % der Fläche der EU von Wäldern und Waldflächen bedeckt sind und die Holz- und Forstwirtschaft mit einem Umsatz von mehr als 300 Mrd. EUR über 2 Millionen Arbeitsplätze, meist in ländlichen Gebieten, stellt und somit durch die Bereitstellung von Holz und Angebote für den Fremdenverkehr einen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum, zur Beschäftigung und zum Wohlstand leistet,
B. in der Erwägung, dass die Wälder der EU umfassende Biosphären sind, die nicht nur aus Bäumen bestehen, und dass sie als Ökosysteme Leistungen von unschätzbarem Wert erbringen – unter anderem CO2-Speicherung, Regulierung des Pegels von Wasserläufen, Erhaltung von Landschaften, Bewahrung der Fruchtbarkeit des Bodens, Schutz vor Bodenerosion und Wüstenbildung und Schutz vor Naturkatastrophen –, die alle für die Landwirtschaft, die Entwicklung des ländlichen Raums und die Lebensqualität der europäischen Bürger von größter Bedeutung sind,
C. in der Erwägung, dass etwa 40 % der Wälder der EU Staatseigentum und etwa 60 % Eigentum von mehr als 10 Millionen privaten Waldbesitzern sind, so dass sowohl private als auch öffentliche Akteure durch die Umsetzung der NWB vor Ort für den Schutz der Wälder und die nachhaltige Nutzung der Wälder verantwortlich sind,
D. in der Erwägung, dass trotz besorgniserregender Entwaldungsraten in manchen Teilen der Welt der langfristige Entwicklungstrend, was die Zunahme der Waldflächen in der Europäischen Union betrifft, stabil ist und Schätzungen zufolge immer mehr Kohlenstoff in Holzbiomasse gebunden wird, doch in der Erwägung, dass trotz der im Wesentlichen positiven Tendenz die CO2-Speicherung in ganz Europa weit hinter der natürlichen Speicherkapazität der Wälder zurückbleibt und die Wälder sogar zu einer Kohlenstoffquelle werden könnten, da der Druck nach einer Erhöhung der Einschlagmengen zunimmt und ungefähr 500 000 Hektar Wald pro Jahr in der EU durch Waldbrände und illegalen Holzeinschlag zerstört werden,
E. in der Erwägung, dass 30 % der NATURA-2000-Gebiete Waldgebiete und andere bewaldete Lebensräume sind und für die Biotopvernetzung eine wichtige Funktion als Trittsteine erfüllen, sowie in der Erwägung, dass der Erhaltungszustand von 66 % der Waldökotypen von gemeinschaftlichem Interesse als „ungünstig“ bewertet wird,
F. in der Erwägung, dass Bergwälder ein Drittel der gesamten bewaldeten Fläche der EU ausmachen und ein wesentlicher Bestandteil der Naturlandschaft sind, da sie zum Schutz des Bodens und zur Regulierung der Wasserversorgung beitragen, und dass diese Wälder im Hinblick auf die lokalen Wirtschaftstätigkeiten eine wesentliche Rolle spielen,
G. in der Erwägung, dass der Schutz der letzten Wildnisgebiete dazu beitragen kann, dem voranschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 Einhalt zu gebieten,
H. in der Erwägung, dass Hochrechnungen zufolge bis 2020 58 % der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie der EU aus fester Biomasse und Bioabfall stammen werden und dass davon ausgegangen wird, dass der Anteil der forstwirtschaftlichen Biomasse im Verhältnis dazu zwar zurückgehen wird, die Nachfrage nach Holz als Energiequelle jedoch stetig steigen wird, und in der Erwägung, dass daher Wachsamkeit gefordert ist, um illegalen Holzeinschlag und eine Intensivierung der forstwirtschaftlichen Produktionsverfahren zu verhindern, durch die das Verhältnis von Holzeinschlag zu Holznachwuchs in einigen Mitgliedstaaten die 100-Prozent-Marke überschreiten könnte, was den Klimaschutz- und Artenschutzzielen abträglich wäre, und dass die Energieerzeugung aus Biomasse weniger von forstwirtschaftlicher Biomasse abhängig sein sollte,
I. in der Erwägung, dass der Schutz der Wälder und ihrer Funktionen generell in alle politischen Maßnahmen der EU, die einen Bezug zu Wäldern haben, einbezogen werden sollte,
J. in der Erwägung, dass Wälder lebende, im Zuge der Evolution entstandene Ökosysteme sind, die oft über die Landesgrenzen hinausreichen und unterschiedlich klassifiziert werden können, unter anderem nach bioklimatischer Zone und Waldtyp, und in der Erwägung, dass die EUA als Orientierungshilfe für politische Entscheidungen der EU eine eigene Nomenklatur für Wälder entwickelt hat, sowie in der Erwägung, dass in der EU-Forstpolitik die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse in allen Bereichen berücksichtigt werden sollten, etwa hinsichtlich der europäischen Wasserscheide, und diese Politik nicht so weit gefasst werden darf, dass sie nicht mehr sinnvoll ist,
K. in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Waldtypen und der Forstsektor aufgrund des Klimawandels von einer Reihe unvorhersehbarer biotischer und abiotischer Gefahren bedroht sein können, wie etwa Schädlinge, Stürme, Dürreperioden und Brände, und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder bei den Bemühungen um ihren Schutz folglich eine tragende Rolle spielt,
L. in der Erwägung, dass fundierte und vergleichbare Informationen über den Zustand der Wälder in der EU, die Folgen des Klimawandels und die Produktionsmuster in den Wäldern sowie auch über den Beitrag der Wälder zur Abschwächung der Folgen sowie zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, eine wichtige Voraussetzung für die Politik und die Planung sind,
M. in der Erwägung, dass Waldbrände und Brandstiftung, die oft mit Hintergedanken begangen wird, jährlich mehr als 400 000 Hektar Waldfläche insbesondere, aber nicht ausschließlich in der Mittelmeerregion vernichten und viele Menschenleben fordern sowie Besitz, Arbeitsplätze, die biologische Vielfalt und die Schutzfunktionen von Wäldern zerstören, sowie in der Erwägung, dass die Regeneration nach Bränden in allen Wäldern äußerst schwierig ist und im Fall von Natura-2000-Netzen die Verwirklichung von deren Zielen verhindert,
N. in der Erwägung, dass Wälder im oben genannten Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel als eines der wichtigsten Handlungsfelder genannt werden und dort auch hervorgehoben wird, dass die EU-Forststrategie in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit dem Klimawandel aktualisiert werden sollte,
O. in der Erwägung, dass nur 5 % der europäischen Waldgebiete Primärwälder und von menschlicher Tätigkeit unberührt sind, und in der Erwägung, dass der geringe Anteil dieser Waldtypen in Verbindung mit der zunehmenden Fragmentierung des verbleibenden Bestands an allen Waldtypen die Wälder gegenüber klimabedingten Bedrohungen anfälliger macht und zum Teil den weiterhin schlechten Erhaltungszustand vieler Waldpflanzenarten, die aus europäischer Sicht schützenswert sind, erklärt,
P. in der Erwägung, dass der Ausbau der Schutzfunktionen von Wäldern – vor allem angesichts klimatisch bedingter extremer Erscheinungen wie Brände und Überschwemmungen – Teil der Strategie sein sollte, die die EU und die Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz verfolgen,
Q. in der Erwägung, dass der TEEB-Bericht in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis öffentlicher Investitionen in ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Abschwächung zwingende Argumente enthält, gerade was grüne Infrastruktur wie die Wiederherstellung und Erhaltung von Wäldern betrifft,
R. in der Erwägung, dass die verschiedenen einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Waldbewirtschaftungssysteme ebenso geachtet wie unterstützt werden müssen, wenn die Anpassungsfähigkeit dieser Systeme erhöht werden soll,
S. in Erwägung, dass die Fähigkeit der europäischen Wälder, als wirksame Senken für CO2, NH3 und NOX zu fungieren, noch nicht voll ausgeschöpft wird und die Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern einen langfristigen Beitrag zum Klimaschutz leisten dürfte, da es als wiederverwendbarer, kohlenstoffreicher Ersatz für weithin in der Bauindustrie und anderen Industriebranchen genutzte energieintensive Materialien wie Metalllegierungen, Kunststoffe und Beton dient,
T. in der Erwägung, dass die von der Kommission erfassten Daten belegen, dass die Sommertemperaturen in Südeuropa doppelt so schnell steigen werden wie im übrigen Europa und die sommerlichen Niederschläge im Süden pro Jahrzehnt um 5 % zurückgehen werden,
U. in der Erwägung, dass der EU-FAP auf vier Ziele ausgerichtet ist: die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Umwelt zu schützen, die Lebensqualität zu erhöhen und für eine bessere Abstimmung zu sorgen, und dass gerade im Hinblick auf die erste Zielsetzung große Fortschritte erzielt wurden,
V. in der Erwägung, dass in Europa im Rahmen des FOREST EUROPE-Prozesses in der Frage der nachhaltigen Waldbewirtschaftung Einigkeit auf freiwilliger Basis erzielt wurde, und in der Erwägung, dass der bestehende Rahmen der NWB weder uneingeschränkt anerkannt noch konsequent umgesetzt wird,
W. in Erwägung, dass im FOREST-EUROPE-Prozess umfassende Vorarbeiten für Verhandlungen zu einem rechtsverbindlichen Instrument durchgeführt wurden und bei der nächsten Konferenz in Oslo im Juni 2011 diesbezügliche Beschlüsse zu erwarten sind,
X. in der Erwägung, dass die Verordnung zum Schutze des Waldes gegen Brände(17) und die Verordnung für das Monitoring von Wäldern (Forest Focus)(18) nicht mehr in Kraft sind und infolgedessen keine systematische Berichterstattung und Finanzierung stattfindet,
Y. in der Erwägung, dass die genetische Auswahl darauf abzielen sollte, die Adaptionsmerkmale des Waldökosystems zu verbessern,
Z. in der Erwägung, dass mehr Informationen über den Einfluss der Wälder auf die Wetterlagen auf europäischer Ebene benötigt werden,
AA. in der Erwägung, dass in dem oben genannten Bericht an die Kommission aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Durchführung der EU-Forststrategie: Wie lassen sich die Wälder in der EU vor schädlichen Auswirkungen schützen?“ vier Optionen ausgemacht und untersucht werden, nämlich die Weiterverfolgung der derzeitigen Strategie, die offene Koordinierungsmethode, eine verstärkte Überwachung und die Einführung einer Wald-Rahmenrichtlinie,
1. begrüßt das Grünbuch der Kommission „Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“; vertritt die Auffassung, dass die Forststrategie der EU nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder ausgebaut werden muss;
2. weist jedoch darauf hin, dass nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union die EU in den Bereichen tätig werden kann, in denen die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahme von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können;
3.begrüßt die Auffassung der Kommission, dass die Wälder als ein maßgeblicher Faktor, der zur Lösung der Klimakrise beiträgt, angesehen werden sollten; hebt mit Nachdruck hervor, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung von ganz entscheidender Bedeutung dafür ist, dass die EU ihre Klimaschutzziele verwirklicht und die erforderlichen Ökosystemleistungen, wie biologische Vielfalt, Schutz vor Naturkatastrophen und Bindung von CO2 aus der Atmosphäre, gewährleistet werden;
4. weist darauf hin, dass die Wälder Biosphären bilden, die mehr als nur Bäume umfassen, und ihre Widerstandsfähigkeit daher nicht nur von der biologischen Vielfalt der Bäume, sondern aller im Wald lebenden Organismen, insbesondere der im Wald lebenden Wildtiere, abhängig ist und dass die Wälder für die Anpassungsfähigkeit der europäischen Gesellschaften an den Klimawandel eine entscheidende Rolle spielen;
5. hebt hervor, dass die Wälder die wichtigste Kohlenstoffsenke darstellen und somit eine herausragende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen; hält es daher für äußerst wichtig, dass die Europäische Union ihre Strategie zur Bekämpfung der Phänomene, die die Waldflächen schädigen, wie Waldbrände und Luftverschmutzung, verstärkt;
6. ist davon überzeugt, dass ökologische Nachhaltigkeit die Voraussetzung dafür ist, dass die Wälder der EU auch weiterhin ihre Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft erfüllen können;
7. hebt die Rolle hervor, die der biologischen Vielfalt der Wälder bei der Anpassung an den Klimawandel zukommt, und betont, dass die Kenntnisse in Bezug auf die Indikatoren für die biologische Vielfalt der Wälder und insbesondere auch für die genetische Vielfalt der Wälder im Hinblick auf eine bessere Anpassung verbessert werden müssen;
8. spricht der Kommission seine Anerkennung für die umfassende Analyse der biotischen und abiotischen Gefahren aus, die sie im Rahmen des Grünbuchs vorgenommen hat, und macht sie auf die Notwendigkeit aufmerksam, auch andere Faktoren zu untersuchen, die unmittelbar mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder zusammenhängen, wie das Phänomen des Blatt- bzw. Nadelverlusts, das dazu geführt hat, dass sich die Fläche mit entlaubten bzw. entnadelten Baumkronen in den Wäldern Südeuropas in den letzten 20 Jahren verdoppelt hat, und zu dessen unmittelbaren Folgen ein Rückgang der Kapazität und Effizienz der Kohlenstoffbindung und eine verminderte Temperaturausgleichsfunktion der Wälder bei Dürren oder Hitzewellen infolge des frühzeitigen Blatt- bzw. Nadelverlusts der Bäume gehören;
9. ist sich der wichtigen Beiträge bewusst, die bestehende internationale Zertifizierungssysteme, wie der Forest Stewardship Council (FSC) und das Zertifizierungsprogramm für nachhaltige Waldbewirtschaftung (PEFC), zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft leisten;
Die Europäische Forststrategie und der Forstaktionsplan
10. betont, dass die oben genannte EU-Forststrategie und der Forstaktionsplan um die Aspekte des Klimawandels und eines umfassenderen Waldschutzes ergänzt werden sollten; weist darauf hin, dass vor einer solchen Überarbeitung eine umfassende forstpolitische Debatte mit den Mitgliedstaaten und allen von der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge betroffenen Akteuren geführt werden muss;
11. begrüßt, dass die Bemühungen der EU, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Holz- und Forstwirtschaft auf internationales Niveau zu bringen, erfolgreich waren;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich nachdrücklicher für die im EU-FAP verankerten Ziele in den Bereichen Umweltschutz und Lebensqualität einzusetzen, da deren Umsetzung zurzeit hinter dem Zeitplan zurückbleibt;
13. fordert die Kommission auf, eine Analyse der Auswirkungen der Maßnahmen der EU auf die Wälder in der EU vorzunehmen, um zu prüfen, ob diese Maßnahmen kohärent sind und den Schutz der Wälder gewährleisten;
14. fordert die Kommission auf, eine Analyse der gegenwärtig für die Wälder und die Forstwirtschaft verfügbaren Finanzmittel durchzuführen und eine Neuzuweisung bestehender Finanzmittel, die negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Wälder haben, gemäß den oben genannten Schlussfolgerungen des Rates vom März 2010 vorzunehmen;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung der Maßnahmen zu beschleunigen, die in der Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2008 über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU (KOM(20080113)) vorgesehen sind, und dabei zu berücksichtigen, dass durch eine übermäßige Regulierung die Wettbewerbsfähigkeit von Holzerzeugnissen gegenüber nicht erneuerbaren und energieintensiven Materialien verringert wird;
16. betont, dass bei Maßnahmen zum Schutz des Waldes berücksichtigt werden sollte, dass biotische und abiotische Gefahren je nach Art und bioklimatischer Zone und regionalen Bedingungen grenzüberschreitend auftreten; betont zudem, dass auf der Grundlage der von der EUA entwickelten Nomenklatur für Wälder Maßnahmen getroffen werden sollten, um die politischen Initiativen der Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen, wenn die EU einen zusätzlichen Nutzen schafft;
17. unterstreicht, dass der Schutz der Wälder vom langfristigen Engagement der Mitgliedstaaten, der Regionen, der Holz- und Forstwirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Waldbesitzer abhängig ist;
18. ist der Ansicht, dass die nördlichen borealen Wälder (Taiga) und die mediterranen Wälder von unermesslichem Wert im Hinblick auf die europäische biologische Vielfalt und auch als Senken für die Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre sind und ihnen ein verstärkter Schutz zuteil werden sollte;
19. vertritt die Ansicht, dass die langfristige Waldplanung flexibel, anpassungsfähig und partizipativer Natur sein sollte, wobei alle denkbaren Szenarien berücksichtigt, die Prüfung verschiedener Optionen für die künftige Entwicklung ermöglicht und eine realistische und verlässliche Grundlage zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für die Bewirtschaftung geschaffen werden sollten; ist zudem der Ansicht, dass dies auf der Ebene der EU in Form eines ständigen „Forstforums“ geschehen sollte, um einen langfristigen Schutz der Wälder zu gewährleisten;
Nachhaltige Waldbewirtschaftung
20. begrüßt, dass es mit FOREST EUROPE gelungen ist, die nachhaltige Waldbewirtschaftung auszudehnen und über die Leitlinien, Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa Einigkeit zu erzielen; stellt jedoch fest, dass der bestehende Rahmen der NWB nicht konsequent umgesetzt wird;
21. weist darauf hin, dass die NWB darauf abzielt, die Aspekte Produktion und Schutz miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Wälder, in Abhängigkeit von den nationalen, regionalen oder lokalen Prioritäten, auch weiterhin ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionen erfüllen; stellt mit Besorgnis fest, dass die zunehmende Tendenz, die Wälder nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen und ihre ökologischen und sozialen Aspekte außer Acht zu lassen, nicht mit den Grundsätzen der NWB vereinbar ist;
22. fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Ergänzung der oben genannten Verordnung (EU) Nr. 995/2010 gegen illegal geschlagenes Holz vorzulegen, um sicherzustellen, dass sämtliches Holz bzw. alle Holzerzeugnisse, die in Europa in Verkehr gebracht werden, aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen;
23. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit daraus gewonnenem Holz fortzusetzen und auf diese Weise einen Beitrag zur Bekämpfung der Entwaldung, der Waldschädigung und des Rückgangs der biologischen Vielfalt zu leisten;
24. fordert, dass die Verbindung zwischen den nationalen Forstprogrammen (NFP) und dem Forstaktionsplan (FAP) durch eine strukturierte Berichterstattung an den Ständigen Forstausschuss verstärkt wird;
25. ist der Ansicht, dass die NWB eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Wälder der EU auch weiterhin ihre Funktionen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft erfüllen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für den Forest-Europe-Prozess dadurch deutlich zu machen, dass sie der Umsetzung der NWB verbindlichen Charakter in der Europäischen Union verleihen; ist zudem der Auffassung, dass eine solche Verpflichtung dazu beitragen würde, Nachhaltigkeitsgrundsätze in die Forstwirtschaft zu übernehmen, und als bestmögliche Unterstützung für den Forest-Europe-Prozess und die rechtsverbindlichen Vereinbarungen im Rahmen von Forest Europe und des Waldforums der Vereinten Nationen dienen würde;
26. setzt sich dafür ein, dass die aktive NWB im Kontext langfristiger NFP, die die nationalen und regionalen Prioritäten, messbare Ziele sowie Bewertungskriterien umfassen und den zunehmenden Bedrohungen der Wälder durch den Klimawandel Rechnung tragen, vollständig umgesetzt wird;
27. betont, dass die Entwicklungspläne für den ländlichen Raum oder die Operationellen Programme nicht als den NFP gleichwertig angesehen werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die NFP den in den Studien über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen, Ökosysteme und die biologische Vielfalt enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen Rechnung tragen und dass die Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums mit den Forstprogrammen, den Strategien für die biologische Vielfalt und den Aktionsplänen für erneuerbare Energieträger in Einklang stehen;
28. weist darauf hin, dass allen bioklimatischen Zonen, nachhaltigen Bewirtschaftungssystemen und Waldtypen die genetische Vielfalt, die natürliche Regeneration und die Vielfalt der Strukturen und der Artenmischung aller im Wald lebenden Organismen gemeinsam sind und dass die Wälder aufgrund dieser Merkmale zur Anpassung an den Klimawandel fähig sind; stellt ferner fest, dass die NWB die Wirtschaftlichkeit von Wirtschaftswäldern gewährleistet, diese jedoch Wäldern mit anderen Primärfunktionen als der Holzproduktion nicht aufzwingt;
29. ist der Auffassung, dass der langfristige Waldschutz von der Schaffung bzw. Erhaltung von Waldökosystemen abhängt, die eine hohe Vielfalt hinsichtlich der Zusammensetzung, des Alters und der Struktur der Bäume aufweisen;
30. fordert die Kommission auf, Empfehlungen vorzulegen, wie die nationalen Katastrophenschutzsysteme angepasst werden können, um die Folgen des Klimawandels für die Wälder zu bewältigen; fordert die Kommission insbesondere eindringlich auf, Maßnahmen zu treffen, um die Ressourcen und Kapazitäten der europäischen taktischen Reserve zur Waldbrandbekämpfung (European Forest Fire Tactical Reserve) auszubauen;
31. warnt vor einer uneingeschränkten kommerziellen Nutzung von Waldbeständen, die, insbesondere im Falle natürlicher Wälder, sehr oft zu deren irreversibler Zerstörung führt;
32. ist der Auffassung, dass bei der Bekämpfung des Klimawandels der landwirtschaftlich genutzte Baumbestand auf Grund seiner Bedeutung für die CO2-Speicherung in gleicher Weise wie herkömmliche Wälder, die nicht der Erzeugung dienen, bewertet werden sollte;
Allgemeine Vorschläge
33. fordert die Kommission auf, weiter an der Erstellung eines Weißbuchs über den Waldschutz in der EU zu arbeiten und dabei den Ergebnissen der Konsultation der Öffentlichkeit zum Grünbuch, der allgemein empfundenen Notwendigkeit, auf den Klimawandel vorbereitet zu sein, der Studie über die Durchführung der EU-Forststrategie und der Studie über die Anpassungsoptionen Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass das Weißbuch, das den Beitrag der Wälder zur Wirtschaft durch Holzprodukte, Waldnebenerzeugnisse und Dienstleistungen des Waldes bekräftigt, auch einen Schwerpunkt auf die Erhaltung und Ausweitung der europäischen Wälder legen sollte, da diese den europäischen Gesellschaften helfen, die Folgen des Klimawandels abzuschwächen und sich an seine Auswirkungen anzupassen; ist zudem der Auffassung, dass ein größerer Schutz von hochwertigen Lebensräumen und Schutzwäldern, die Schutz vor Hochwasser, Erdrutschen, Bränden, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und schweren Wetterkatastrophen bieten sollen, gewährleistet werden muss; hält angemessene Finanzmittel, den Wissensaustausch und die Förderung der Forschung und Information für wesentliche Aspekte der Vorschläge der Kommission;
34. bekräftigt seinen Standpunkt betreffend die Notwendigkeit einer umfassenderen Finanzierung der EU-Maßnahmen zum Schutz des Waldes im Rahmen der Säule „ländliche Entwicklung“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP); weist darauf hin, dass angesichts der neuen Herausforderungen infolge des Klimawandels deutlich wird, dass mehr Mittel und neue Förderinstrumente für den Waldschutz benötigt werden könnten;
35. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten im Hinblick auf Zahlungen für Leistungen des Ökosystems als Anerkennung ihres wirtschaftlichen Werts und als Belohnung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder und die Wiederherstellung von Waldökosystemen eingehend zu prüfen und das Parlament und den Rat darüber zu unterrichten; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass sich die Unternehmen der Vorteile bewusst werden, die ihnen aufgrund ihres Engagements für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Waldschutz im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit, Öffentlichkeitswirkung und auch in finanzieller Hinsicht entstehen;
36. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Verhütung von Waldbränden vorzulegen, in dem Mittel für Schutzpläne und die Risikobewertung, das europäische Waldbrandinformationssystem (EFFIS), die Brandentdeckung, Infrastrukturen und Ausbildungsangebote sowie für die Walderneuerung nach Bränden vorgesehen werden, und die Einführung eines Verbots zu prüfen, wonach auf Böden, die einem Waldbrand zum Opfer gefallen sind, 30 Jahre lang nicht mehr gebaut werden darf;
37. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, im dem ein Bauverbot für Flächen vorgesehen ist, die infolge von nachweislich durch Brandstiftung verursachten Bränden brachliegen;
38. fordert, dass rechtliche Hindernisse bei nachhaltiger Bewirtschaftung abgebaut werden;
39. weist darauf hin, dass ein angemessener Finanzrahmen für die Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Waldbränden geschaffen werden muss, und fordert gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds;
40. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu Informationen über Wälder vorzulegen, der den Bedrohungen durch den Klimawandel und der Notwendigkeit Rechnung trägt, im Rahmen des UNFCCC und des CBD sowie im Zusammenhang mit den Umweltkonten maßgebliche harmonisierte und vergleichbare Daten über die Waldfläche, die biologische Vielfalt, biotischen und abiotische Gefahren und die Flächennutzung zu erheben und zu verbreiten; fordert die Kommission zudem auf, Indikatoren im Zusammenhang mit den Schutzfunktionen von Wäldern wie etwa die Erhaltung der Humusschicht und Feldkapazität zu sammeln und zu überwachen;
41. fordert die Kommission auf, die Erforschung des Einflusses der Wälder auf regionale Wetterlagen in der EU zu unterstützen, damit die Forstbewirtschaftungsstrategien im Hinblick auf Änderungen in Bezug auf die Größe, die Zusammensetzung und die Lage von Wäldern und die Auswirkungen dieser Änderungen angepasst werden können;
42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für bewährte Verfahren zu entwickeln und zu verbreiten, die auf den Grundsätzen der nachhaltigen Bewirtschaftung beruhen und an die Bedürfnisse privater und öffentlicher Eigentümer und der lokalen Gemeinden angepasst sind, um die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel zu gewährleisten; weist ferner auf die Bedeutung hin, die dem Austausch bewährter Verfahren darüber zukommt, wie Unternehmen und Industriezweige zu den Zielsetzungen für die biologische Vielfalt beitragen und das Lebenszykluskonzept verbessern können und wie sie die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Erwirtschaftung von Erlösen miteinander verbinden können; weist auf die Notwendigkeit hin, die Kommunikations- und Informationspolitik zu verstärken, um die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu gewährleisten, die Öffentlichkeit zu informieren und die Nutzung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern;
43. unterstreicht die Notwendigkeit, die Koordinierungs- und Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Waldschutz zu verbessern; ist der Ansicht, dass stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kohärenz der internen Maßnahmen der EU mit den externen Standpunkten in Bezug auf den Wald zu gewährleisten;
44. ist der Ansicht, dass Wälder Teil des kulturellen und ökologischen Welterbes der Menschheit sind und dass außergewöhnliche Bäume geschützt werden sollten, unabhängig davon, ob sie sich in einem Wald oder außerhalb eines Waldes befinden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, angemessene Strategien zu ihrem Schutz auszuarbeiten, einschließlich der Prüfung von „Beobachtungsstellen für den Waldbestand“; legt den Mitgliedstaaten zudem nahe, im Rahmen ihrer nationalen Politiken den gleichen und allgemeinen Zugang zu Wäldern und Naturgebieten zu fördern, indem sie anerkennen, dass das Recht auf allgemeinen Zugang zu Wäldern und Naturgebieten (allemansrätten) wie es in manchen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, mit vielen Vorteilen in Bezug auf den demokratischen Zugang zu Erholungsgebieten, die Wertschätzung von Ökosystemen und die Achtung des Naturerbes verbunden ist;
45. fordert im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Strategie EU2020 in Bezug auf die nationalen Forstaktionspläne, dass jeder Mitgliedstaat bzw. jede Region eine Forststrategie entwickelt, die folgende Aspekte umfasst: Wiederaufforstung von Flussufern, Sammlung von Regenwasser, landwirtschaftliche Tätigkeiten und Forschungsergebnisse in Bezug auf die Auswahl der herkömmlichen Pflanzen- oder Baumsorten, die am besten an Dürre angepasst sind;
Waldforschung
46. unterstreicht, dass Europa zwar über ein unbestreitbares forstwirtschaftliches Know-how verfügt, das das Ergebnis einer langen Tradition an forstwirtschaftlicher Praxis ist, die Mittel für die Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf Wälder jedoch aufgestockt werden müssen; ist der Ansicht, dass in Anbetracht der wissenschaftlichen Unsicherheit, die in Bezug auf die zeitliche Dimension und das Ausmaß der Bedrohung der Wälder in den jeweiligen Gebieten besteht, je nach den besonderen Erfordernissen und spezifischen Lösungen für die verschiedenen bioklimatischen Zonen finanzielle Mittel für die Klimaforschung bereitgestellt werden müssen, um die Wissensgrundlage zu verbessern;
47. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame langfristige Forschungsprojekte zu verfolgen, um die Auswirkungen und Risiken besser zu verstehen und Anpassungsmaßnahmen im Forstsektor zu fördern; fordert die Kommission auf, die Aufnahme von Projekten im Zusammenhang mit Kenntnissen über Waldökosysteme und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in den Mehrjahresrahmen für Forschung und technologische Entwicklung zu fördern;
48. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zum Schutz der Wälder in der Europäischen Union auszuarbeiten, um den negativen Auswirkungen der durch den Klimawandel hervorgerufenen Vermehrung von Insekten und Krankheiten vorzubeugen;
49. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Forschung über den Klimawandel und seine Folgen für den Wald voranzutreiben, breite Bewusstseinsbildung über die vielfältige Bedeutung des Waldes und die Wichtigkeit seiner nachhaltigen Bewirtschaftung zu fördern, die Aus- und Weiterbildung der in der Forstwirtschaft Beschäftigten zu unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf den Fachgebieten, die voraussichtlich infolge des Klimawandels benötigt werden (Förderung der Vielfalt, Schadensvorbeugung und Schadensbewältigung), und den Austausch von Wissen und Erfahrungen zu fördern;
50. ist der Ansicht, dass eine Koordinierung und Finanzierung von Forschungstätigkeiten auf Unionsebene erforderlich ist, da die Forschungstätigkeiten zum „Widerstandspotenzial“ der Waldökosysteme effizient durchgeführt werden müssen, Prognoseforschung betrieben werden muss und Strategien zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels auf den gesamten Sektor der Holz- und Forstwirtschaft erforscht werden müssen;
Die zweite Säule der GAP
51. weist darauf hin, dass bei den Debatten um die Zukunft der GAP nach 2013 der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass Wälder wesentliche Umweltfunktionen erfüllen und zur Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums und der nationalen Volkswirtschaften beitragen;fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen daher auf, bei der Erarbeitung von Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums umfassend mit den Forstbehörden und der allgemeinen Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten, um die Kohärenz zwischen den Politikbereichen der EU sicherzustellen, und dabei zu berücksichtigen, dass die Forstwirtschaft in manchen Fällen ein eigenständiger Wirtschaftssektor in ländlichen Gebieten ist;
52. weist darauf hin, dass Wälder für die Bereitstellung sozioökonomischer und ökologischer öffentlicher Güter zum Wohl der Gesellschaft und der Entwicklung, insbesondere in ländlichen Gebieten, eine Schlüsselrolle spielen; fordert die Kommission auf, eine Strategie auszuarbeiten, in deren Rahmen diese Rolle anerkannt wird und gleichzeitig die Eigentumsrechte der Eigentümer gewahrt werden;
53. begrüßt in diesem Zusammenhang, dass in der letzten Mitteilung der Kommission zur Reform der GAP(19) die wichtige Rolle der Landwirte als unentbehrliche Akteure für die Verhütung von Waldbränden, als Verwalter der Waldbestände, als Garanten für deren Schutz vor Bedrohungen der biologischen Vielfalt – wie Schädlingsbefall – und vor allem als Protagonisten der territorialen Entwicklung anerkannt wird, da die Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit die beste Garantie gegen Entvölkerung ist;
54. weist darauf hin, dass von ländlichen Erzeugern, Erzeugergemeinschaften und öffentlichen Stellen durchgeführte forstwirtschaftliche Maßnahmen der zweiten Säule der GAP förderfähig sein sollten; vertritt die Ansicht, dass die EU das Anpflanzen von Wäldern im Rahmen nationaler Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin unterstützen und gleichzeitig dafür Sorge tragen sollte, dass diese Initiativen den Markt nicht beeinträchtigen und die Aufforstungsmaßnahmen mit lokalen Materialien betrieben werden, die gegen Schädlinge und Brände widerstandsfähig sind, und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen; betont ferner, dass bei den Aufforstungsbemühungen Baumarten der Vorzug zu geben ist, die die Qualität des Bodens und die biologische Vielfalt erheblich verbessern und gleichzeitig den Besonderheiten des aufzuforstenden Gebiets, heimischen Arten und dem Erfordernis, gemischte Wälder zu schaffen, Rechnung trägt;
55. weist wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Juni 2010 darauf hin, dass ernsthafte Probleme entstehen können, wenn die Waldbewirtschaftung aufgegeben wird, da die Wälder möglicherweise nicht mehr ihre Aufgaben erfüllen können;
56. hält die Förderung und Unterstützung der Einrichtung von Erzeugergemeinschaften und Stellen für die Waldbewirtschaftung, die NWB betreiben, für erforderlich, insbesondere in Gebieten mit kleinen Wäldern, da dies dazu beitragen wird, die Bereitstellung vieler Güter und Dienstleistungen, die Wälder erbringen können, ausgewogen zu gestalten; ist der Ansicht, dass derartige Zusammenschlüsse und Stellen die Verhandlungsmacht der Erzeuger in der Holzlieferkette stäken würden, da sie zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle und gleichzeitig zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise, dem internationalen Wettbewerb und dem Klimawandel sowie zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags beitragen würden;
57. weist darauf hin, dass öffentliche und private Akteure, die sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt der Arten, der Lebensräume und der Leistungen des Ökosystems einsetzen, mehr Unterstützung erhalten müssen und dass auch freiwillige Schutzmethoden sowie die Gebiete förderfähig sein müssen, die die NATURA-2000-Gebiete miteinander verbinden, da die Artenvielfalt für die Erhaltung, Entwicklung und Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion von wesentlicher Bedeutung ist;
58. fordert, dass das Vergütungssystem nicht länger auf Rechnungsstellung basieren sollte, sondern die Berechnung auf Standardkosten oder gebietsspezifische Kosten umgestellt wird;
59. fordert, dass ein Standard für gute forstwirtschaftliche Praxis ausgearbeitet wird, der als Referenz für die Unterstützung im Rahmen aller Maßnahmen für den Wald dient;
60. fordert die obligatorische Aufnahme von Waldumwelt- und Natura-2000-Maßnahmen in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie eine gebietsabhängige Unterstützung für das Natura-2000-Netz bei den Direktzahlungen;
61. fordert die Einführung einer neuen GAP-Maßnahme für die Erhaltung herkunftsgesicherter Gen-Ressourcen von Wäldern in-situ und ex-situ;
62. spricht sich entschieden gegen die Anwendung der Rechte des geistigen Eigentums auf die genetischen Ressourcen des Waldes aus;
63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei allen mit EU-Geldern geförderten Vorhaben in den Bereichen Forstwirtschaft und Schutz der Wälder für langfristige Perspektiven zu sorgen;
Zivilschutz und Brandverhütung
64. ist davon überzeugt, dass die Verhütung von Waldbränden viel kosteneffizienter ist als deren Bekämpfung;
65. weist darauf hin, dass es dringend notwendig ist, die Empfehlungen zur Verhütung von natürlichen und anthropogenen Katastrophen, die es vor kurzem angenommen hat(20), umzusetzen, besonders die Empfehlungen zur Unterstützung von Projekten zur Aufforstung bzw. Wiederaufforstung unter Bevorzugung von lokalen Arten und Mischwald im Interesse der biologischen Vielfalt und der größeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Bränden, Stürmen und Schädlingen; weist ferner auf die zusätzlichen Schwierigkeiten hin, vor denen Inseln und Gebiete in äußerster Randlage bei der Abwehr von Waldbränden stehen; fordert für diese Regionen eine Sonderbehandlung im Rahmen der unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente einschließlich des Solidaritätsfonds;
66. ist der Auffassung, dass die Verhütung von Waldbränden durch Landschaftsplanung und die räumliche Verbindung zwischen Landschaften, Infrastrukturen und Ausbildung fest in den Maßnahmen der EU zum Schutz des Waldes, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Zivilschutz verankert sein sollte;
67. weist darauf hin, dass in Trockengebieten und von Versteppung bedrohten Gebieten die Wiederaufforstung mit produktiven Arten der Bevölkerung zugute kommen würde und deren Einbeziehung in die Walderhaltungs- und Brandbekämpfungsaufgaben ermöglichen würde;
68. unterstreicht die unbestrittene Bedeutung von Wäldern für die öffentliche Sicherheit als Schutz menschlicher Siedlungen vor negativen Umwelteinwirkungen;
Berichterstattung und Buchführung über Emissionen
69. vertritt die Ansicht, dass das Emissionshandelssystem der EU (EHS) in seiner gegenwärtigen Form nicht mit der Buchführung im Bereich LULUCF vereinbar ist, da nach dem EHS für Industrieanlagen jährliche Vorgaben gelten, während mehr Zeit verstreichen muss, bevor bei Landbesitz Kohlenstoffbestandsänderungen eintreten und feststellbar sind, und dass daher keine Verbindung zwischen diesen Bereichen hergestellt werden sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, erneut zu prüfen, in welcher Form Finanzmittel für Kohlenstoffeinsparungen infolge von LULUCF-Tätigkeiten am besten bereitgestellt werden sollten;
70. ist sich der Herausforderungen bewusst, die mit allen Überlegungen hinsichtlich der Aufnahme von LULUCF unter die Ziele der Mitgliedstaaten im Rahmen der Entscheidung über die Verteilung der Anstrengungen verbunden sind; ist insbesondere besorgt darüber, dass Unterschiede bei der Genauigkeit der Buchführung sowie große natürliche Unterschiede die Einhaltung dieser Entscheidung unterminieren könnten; fordert daher eigene Ziele für den Bereich der LULUCF;
71. verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-2020-Ziele im Bereich erneuerbare Energieträger und des Ziels in Bezug auf die Klimaänderung, wonach der weltweite Temperaturanstieg auf maximal 2° Celsius begrenzt werden muss; ist jedoch besorgt, dass die kurzen Fristen, die bei der gegenwärtigen Methode zur Berechnung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) zur Anwendung kommen, und die daraus resultierende Annahme, dass Holzbiomasse CO2-neutral ist, die Verwirklichung dieser Ziele behindern könnten; fordert die Kommission auf, den IPCC zu konsultieren und eine neue Methode zur Berechnung der THG-Emissionen einzuführen, mit der die mit der Flächennutzung, der Flächennutzungsänderung und der Waldbewirtschaftung verbundenen Biomasse-Emissionen auf lange Sicht überwacht werden, wobei der Kohlenstoffdurchsatz auf nationaler Ebene bewertet wird und die verschiedenen Phasen in der Forstwirtschaft (Pflanzung, Ausdünnen und Holzeinschlag) einbezogen werden;
72. stellt fest, dass die derzeitigen von der Kommission entwickelten „Biokraftstoff-Kriterien“ für Holzbiomasse nicht anwendbar sind, und fordert die Ausarbeitung neuer rechtsverbindlicher Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, die für die energetischen Nutzung gefördert wird; weist darauf hin, dass sich die Kommission bei der Entwicklung von Kriterien auf die Arbeiten und Erkenntnisse von Forest Europe stützen sollte, damit diese die möglichen Risiken einer Marktverzerrung im Bereich erneuerbare Energien berücksichtigen, nicht von der Annahme ausgehen, dass Holzbiomasse CO2-neutral ist, indirekten Emissionen Rechnung tragen und die Verwirklichung der EU-2020-Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien und biologische Vielfalt nicht beeinträchtigen; stellt fest, dass die konkrete Umsetzung der Kriterien der lokalen Ebene überlassen werden sollte und den spezifischen Standortbedingungen Rechnung tragen sollte;
73. fordert, dass Definitionen des Begriffs „Wald“ auf der Grundlage einer ökologischen Waldklassifizierung wie etwa der von der EUA im Jahr 2007 vorgeschlagnen Definition verwendet werden, damit in Abhängigkeit von Biomen und den jeweiligen Stadien der Sukzession zwischen alten Wäldern mit hoher Kohlenstoffspeicherkapazität, intensiv bewirtschafteten Monokulturwäldern und anderen Waldtypen einschließlich Strauchwäldern im Mittelmeerraum unterschieden werden kann;
74. betont, dass die Vielfalt der Wälder in allen Stadien der Sukzession in der EU geschützt werden muss, um die biologische Vielfalt der Wälder und in den Wäldern zu gewährleisten, da jedes Sukzessionsstadium die Bedingungen für das darauffolgende Stadium schafft und ohne koordinierten Schutz aller Stadien die Sukzession in den späteren Stadien erheblich gefährdet ist;
Externe Dimension
75. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf internationaler Ebene darauf hinzuarbeiten, dass eine neue EU-Definition von Wäldern festgelegt wird, durch die die Definitionen von natürlichen Wäldern je nach Biomen präzisiert werden und die zwischen Urwäldern und Monokulturwäldern und Wäldern nichtheimischer Arten unterscheiden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU der größte Geber öffentlicher Hilfe in Entwicklungsländern ist (wobei 2003 über 600 Millionen Euro für den Forstsektor bereitgestellt wurden) und diese Definition die Kohärenz der Maßnahmen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis erheblich verbessern würde; bedauert es, dass im Grünbuch die Fortschritte in Bezug auf die notwendige Koordinierung der Gemeinschaftsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Union und die Notwendigkeit, ein weltweit rechtlich bindendes Abkommen im Rahmen des Waldforums der Vereinten Nationen zu erreichen, außer Acht gelassen werden;
76. weist auf die Bedeutung hin, die der weltweiten Zusammenarbeit – sowohl auf administrativer Ebene als auch auf Forschungsebene – im Bereich der Festlegung von Normen, der vorbildlichen Verfahren und des Transfers von Technologien und von wissenschaftlichem Know-how, insbesondere im Rahmen des Systems REDD (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung in Entwicklungsländern), zukommt; weist ferner darauf hin, dass eine gerechte Nutzung der Vorteile des REDD-Systems nicht ohne eine aktive Zusammenarbeit und den Austausch vorbildlicher Verfahren zu erreichen ist; betont die Bedeutung des Programms GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) für die kartografische Erfassung, Überwachung und Registrierung der Waldgebiete auf europäischer und internationaler Ebene sowie des Beitrags, der mit den dadurch gewonnenen Daten zu den UN-Verhandlungen über den Klimaschutz geleistet werden kann;
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77. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus); ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1.
Mitteilung der Kommission vom 18. November 2010 mit dem Titel „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“; (KOM(2010)0672).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. September 2010 zur Mitteilung der Kommission: Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (P7_TA-PROV(2010)0326).
BEGRÜNDUNG
Die Wälder der EU:Zustand und ordnungspolitischer Rahmen
42 % der Fläche der EU sind von Wäldern und bewaldeten Flächen bedeckt(1).
Wälder sind für Millionen Arbeitnehmer und Unternehmer und für 16 Millionen Waldbesitzer die Grundlage für die Erwirtschaftung ihres Lebensunterhalts. Die Holz- und Forstwirtschaft, die vorwiegend klein- und mittelständisch geprägt ist, stellt mehr als 2 Millionen Arbeitsplätze und verzeichnet Umsätze in Höhe von 300 Mrd. EUR. 350 000 Menschen sind im Bereich Waldbewirtschaftung beschäftigt(2). Darüber hinaus sind 40 % der Wälder in der EU Staatseigentum.
Das Holzeinschlag-Holznachwuchs-Verhältnis liegt in der EU nach wie vor bei etwa 60 %(3). Dieses Verhältnis wird voraussichtlich in mehreren Ländern die 100-Prozent-Marke überschreiten, d. h., der Holznachwuchs geht nach 2020 zurück(4).
Die europäischen Wälder können fünf bioklimatischen Zonen zugeordnet werden – boreale Zone, gemäßigte Seezone, gemäßigte Kontinentalzone, Mittelmeerzone und Gebirgszone(5) – die der Klassifizierung der Wälder entsprechen, die von der der EUA als Orientierungshilfe bei politischen Entscheidungen entwickelt wurde(6).
Für die europäischen Wälder und die Forstwirtschaft gelten eine Reihe regionaler und nationaler Modelle, die nach ihrer jeweiligen Aufgabe – wirtschaftliche Produktion oder Umweltschutz – zwei Gruppen zugeordnet werden(7). Wälder sind einerseits Rohstoffquellen, andererseits leisten ihre Ökosysteme wichtige Dienste.
Bedrohung der Wälder
Bei den klimatischen Bedrohungen der Wälderwird grundsätzlich zwischen abiotischen (Sturm, Windwurf, Dürre, steigende Waldbrandgefahr) und biotischen (Schädlinge, Pilzkrankheiten) Gefahren unterschieden. Deren Folgeerscheinungen verstärken sich gegenseitig: Bei Schädlingsbefall führen höhere Temperaturen beispielsweise bei verschiedenen pathogenen Arten zu einer Verlängerung des Reproduktionszyklus.
Ausbleibende sommerliche Niederschläge beeinträchtigen in allen Zonen – mit Ausnahme der Wälder der borealen Zone – die Produktivität. Prognosen zufolge werden die Nadelwälder in ganz Kontinentaleuropa flächenmäßig zurückgehen, und ihre Produktivität wird sinken. Die Fichte wird sich nicht länger als Baumart in geringen Höhenlagen halten können, und Buchen werden aus dem Mittelmeerraum voraussichtlich ganz verschwinden. In der Gebirgszone werden das Wachstum und die Lebensfähigkeit aller wichtigen Baumarten durch Trockenstress beeinträchtigt. Bei nicht holzbasierten Erzeugnissen der Forstwirtschaft, wie Pilze, Kork und Kräuter, wird die Produktion in ganz Europa drastisch zurückgehen.
Über die genauen Folgen des erwarteten schweren Schädlingsbefalls der Wälder der borealen Zone durch Arten, die allmählich nach Norden vordringen, herrscht bisher noch Unklarheit. Darüber hinaus erschweren die milderen Winter und häufiger auftretender Windbruch bei der Holzgewinnung den Zugang. Außerdem werden die Birkenwälder in dieser Ökozone bis 2100 voraussichtlich auf ein Zehntel schrumpfen(8)(9).
Das Waldbrandrisiko steigt in ganz Kontinentaleuropa, vor allem im Mittelmeerraum; gleichzeitig sind alle Baumarten von einem bisher nicht absehbaren Schädlingsbefall bedroht. Buchen werden voraussichtlich vollkommen aus dem Mittelmeerraum verschwinden.
Der Schädlingsbefall wirdalle Nadelwälder in Mitleidenschaft ziehen.
Die Fragmentierung der Wälder, die dazu führt, dass ursprüngliches Naturland immer häufiger direkt an ländliche oder städtische Siedlungsgebiete grenzt, ist für die kontinentalen Wälder eine große Gefahr.
Ausgelöst wird diese Fragmentierung durch das allmähliche Absterben von Wäldern und Änderungen der Artenmischung.
Über die Gefahren, die der Verlust der Schutzfunktion der Wälder für die Menschheit bedeutet, gibt es bisher nur wenige Untersuchungen. In der Gebirgszone wird sich die verminderte Fähigkeit, Abflussspitzen abzufangen, voraussichtlich auf eine Reihe von Schutzfunktionen auswirken (vor allem im Hinblick auf Überflutungen und Wasserqualität). Im Mittelmeerraum führen Waldbrände und Überflutungen zu Bodenerosion, sodass die Wüstenbildung aufgrund der schlechteren Pflanzenregeneration voranschreiten wird.
Die steigende Nachfrage des Energiesektors nach Holzbiomasse nimmt allmählich für die Wälder und traditionelle Holz- und Forstwirtschaftsbetriebe bedrohliche Ausmaße an. Wer davon ausgeht, dass Holzbiomasse CO2-neutral ist(10), unterschlägt die langen Zeiträume, die der Ausgleich der negativen CO2-Bilanz erfordert, welcher zudem von der Produktivität der Bäume und der früheren Art der Nutzung und der Bewirtschaftung der betreffenden Flächen abhängt(11). Ebenso gefährlich sind vergleichbare Schwachstellen in den UNFCCC/LULUCF-Bestimmungen.
Die Sichtweise der EU
Zu den gemeinschaftlichen Politikbereichen mit Bezug zu Wäldern gehören die GAP (8 Mrd. EUR in der 2. Säule), die Umweltpolitik (vor allem in den Bereichen biologische Vielfalt und Wasser) sowie die Energie-, Industrie-, Handels-, Forschungs- und Kohäsionspolitik einschließlich Regionalpolitik und Solidaritätsfonds, wobei es in Bezug auf den Schutz der Wälder oft an Kohärenz mangelt.
Das Engagement des Rates und des EP für den Schutz der Wälder kommt in folgenden Verordnungen zum Ausdruck: der Verordnung (EWG) Nr. 2158/1992 zum Schutze des Waldes gegen Brände, der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 für das Monitoring von Wäldern und Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen; Rechtsgrundlage dieser Verordnungen ist Artikel 175 EUV, jetzt Artikel 192 AEUV(12). Der Schutz der Wälder sollte auch im Kontext der Verhütung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen(13) und der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel(14)(15) betrachtet werden.
Die Forststrategie für die Europäische Union von 1998(16) hat zur Formulierung des nicht rechtskräftigen Forstaktionsplans (EU-FAP)(17) von 2006 geführt, der folgende Ziele enthält:
1. Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit
2. Erhaltung und Verbesserung der Umwelt
3. Erhöhung der Lebensqualität
4. Verbesserte Abstimmung und Kommunikation
Die von der Kommission in Auftrag gegebene Halbzeitbewertung der Durchführung des EU-FAP gelangt zu dem Ergebnis, dass zwar bei den Maßnahmen zur Umsetzung des ersten Ziels große Fortschritte erzielt wurden, alle anderen Maßnahmen jedoch nur mangelhaft umgesetzt wurden(18). Besonders dramatisch ist die Lage in Bezug auf die Verbesserung des Umweltschutzes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt: Der Erhaltungszustand von 66 % der Waldgebiete wird als „ungünstig-unzureichend“ bzw. „ungünstig-schlecht“ bewertet(19). Im Hinblick auf Bildungs- und Informationsmaßnahmen, die Schutzfunktionen der Wälder und das Potenzial von Wäldern in und im Umfeld von Städten ist kaum etwas unternommen worden.
Damit werden die dringendsten Anliegen der europäischen Bürger grob vernachlässigt. Aus der Studie der Kommission zum Wald in der öffentlichen Wahrnehmung geht hervor, dass der Erhalt und Schutz der Wälder (mit 44 %) als bei weitem wichtigster Belang der Forstpolitik erachtet wird; als nächstwichtigste Fragen folgen die Gesundheit der Wälder und deren Verschmutzung (15,4 %), der Klimawandel (12,5%) und die wirtschaftliche Nutzung der Wälder (8 %)(20).
Die FAP-Maßnahmen im Bereich Abstimmung und Kommunikation schreiten nur langsam voran, da beim Ständigen Forstausschuss zu wenige nationale Forstprogramme eingehen.
Alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich am FOREST-EUROPE-Prozess, in dessen Rahmen in den letzten 20 Jahren gemeinsame Ansätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet wurden.
Ausgehend von dieser Arbeit könnte eine aktive und präventive nachhaltige Waldbewirtschaftung – unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Prioritäten – auf EU-Ebene vorgeschrieben werden. Angesichts der fortgeschrittenen wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen von FOREST EUROPE dürfte die Anwendung nur mit wenigen Ausgaben und einem geringen Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Was die Maßnahmen zur Nutzung von Biomasse betrifft, können „EU-weite Maßnahmen […] sicherstellen, dass ein einheitlicher Umweltschutz gewährleistet ist und Binnenmarktverzerrungen vermieden werden“(21).
Konkret sollte es sich bei diesen Maßnahmen um rechtsverbindliche Nachhaltigkeitskriterien handeln, die sich auf überarbeitete Aussagen über die CO2-Neutralität und eine wissenschaftlich fundierte Methode zur Berechnung von THG-Emissionen stützen, die berücksichtigt, dass bei Holzbiomasse in langen (mehrjährigen) Zeiträumen gedacht werden muss, und die den durch eine veränderte Flächennutzung und Waldbewirtschaftung bedingten Änderungen der Emissionswerte Rechnung trägt. Außerdem sollten für alle Formen von Biomasse ILUC-Faktoren erarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufnahme des Bereichs Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in das EU-System zum Handel mit Emissionszertifikaten (EU-EHS), das in erster Linie für die jährlichen Emissionen von Industrieanlagen entwickelt wurde, zweifelhaft, da diese beiden Bereiche kaum vereinbar sind.
Auf der internationalen Ebene sollte die EU sich für die Verwendung einer anderen Definition des Begriffs „Wald“ einsetzen. Diese Definition sollte vom Biom-Begriff ausgehen, da es damit möglich wird, Aspekten wie der biologischen Vielfalt, den Böden und gesellschaftlichen Fragen Rechnung zu tragen und einen Schwerpunkt auf den Erhalt von alten Wäldern mit hoher Kohlenstoffspeicherkapazität zu setzen. Beides ist entscheidend, wenn verhindert werden soll, dass für die biologische Vielfalt und REDD+ vorgesehene Fördermittel in fragwürdige Projekte fließen.
Informationen über Wälder als Entscheidungsgrundlage
In Ermangelung entsprechender Mittel sowie von Vorschriften für die Berichterstattung, die nach der inzwischen überholten Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 vorgesehen waren, liegen nicht genügend Informationen über Wälder vor. Die alte Verordnung sollte – unter Berücksichtigung des Bedarfs an Informationen, der in Bezug auf die klimatischen Bedrohungen und mehr noch im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen an die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und das Übereinkommens über die biologische Vielfalt besteht – wieder in Kraft gesetzt werden, damit exakte Aussagen zur biologischen Vielfalt der Wälder und zu entsprechenden Kohlenstoffbestandsänderungen getroffen werden können. Die Erfassung der Informationen auf EU-Ebene sollte sich auf kompatible Systeme, harmonisierte Definitionen und vergleichbare Daten der nationalen Forstinventare und anderer einschlägiger Quellen stützen.
Informationen über Wälder sind auch mit Blick auf die Umweltkonten, die Initiative „Das BIP und mehr“ und die Fakturierung von Leistungen des Ökosystems von Bedeutung.
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit durch nachhaltige Waldbewirtschaftung
In Bezug auf die Anpassungsfähigkeit wird grundsätzlich zwischen inhärenter Kapazität (des Ökosystems), die von der genetischen Vielfalt der Wälder, einschließlich der biologischen Vielfalt der Böden, abhängig ist, und sozioökonomischer Kapazität – der Forstwirtschaft in Bezug auf Know-how und Kapitalintensität – unterschieden.
Die Forstwirtschaft der EU verfügt zwar über diese Anpassungskapazität, sie ist jedoch letztendlich auf die den Wäldern inhärente Anpassungsfähigkeit angewiesen: Im Nachhinein auf die verschiedenen Gefahren zu reagieren, kann theoretisch möglich sein, die Möglichkeiten privater oder staatlicher Akteure aber dennoch überschreiten.
Nachhaltige Waldbewirtschaftung wird mit dem Schwerpunkt der langfristigen Absicherung der Nutzholzversorgung in mehreren, aber bei Weitem nicht allen EU-Mitgliedstaaten betrieben. Die aktive oder präventive nachhaltige Waldbewirtschaftung bietet einen Rahmen, mit dem die nationalen und regionalen Prioritäten gewahrt bleiben.
Die aktive Anpassung wird grundsätzlich ermöglicht durch natürliche Regeneration, genetische Vielfalt und eine stärkere Diversifizierung der Strukturen und der Artenmischung, da diese Maßnahmen unabhängig vom Waldtyp und der Art der Bewirtschaftung die Widerstandsfähigkeit der Wälder stärken(22). Weitere Möglichkeiten sind in der borealen Zone mit entsprechenden Einschlag- und Transporttechnologien und im Mittelmeerraum mit einem akkumulierten Brennstoffmanagement verbunden.
Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder bietet nach Ansicht des Berichterstatters die kostengünstigste Möglichkeit, auf den Klimawandel zu reagieren, da damit sowohl eine Abschwächung der Folgen als auch eine Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels(23)(24)(25)(26)(27) erreicht wird. Im Hinblick auf die Bewirtschaftung ist die Verbesserung desbetreffenden Wissensstands aller Akteure eine grundlegende Voraussetzung. Die Akteure müssen – unter Berücksichtigung aller vorstellbaren Szenarien – dringend stärker zusammenarbeiten, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen, denn in allen europäischen Gesellschaften besteht mit Blick auf die Anpassung an den Klimawandel großer Handlungsbedarf.
Weitere Möglichkeiten der EU zum besseren Schutz der Wälder
Durch den Klimawandel verlieren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz der Wälder definitionsgemäß an Wirksamkeit.
Es gilt, die Einhaltung umweltpolitischer Vorgaben bereichsübergreifend vorzuschreiben: Unabhängig vom jeweiligen Finanzierungsinstrument muss die Gewährung von EU-Fördermitteln grundsätzlich an die Einhaltung der klimapolitischen Vorgaben gebunden sein und unter Berücksichtigung der Belange der biologischen Vielfalt(28)(29), des Gewässerschutzes sowie der Notwendigkeit, Wildnisgebiete(30) zu erhalten, erfolgen.
Der Berichterstatter befürwortet die verbindliche Aufstellung nationaler Forstprogramme, da auf diese Weise die Einhaltung geltender Vorschriften sichergestellt und die Arbeit – ausgehend von dem Konsens, der im Rahmen von FOREST EUROPE in der Frage der nachhaltigen Waldbewirtschaftung erzielt wurde –fortgesetzt werden kann. Die nationalen Forstprogramme sollten sich über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren erstrecken, auf genauen und quantifizierbaren Kriterien für die Ex-ante- und Ex-post-Bewertung basieren und eine auf Anpassung und Prävention ausgerichtete Waldbewirtschaftung vorsehen. Die Kommission sollte Leitlinien für nationale Forstprogramme vorlegen, damit diese in einen breiter angelegten Rahmen für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel eingepasst werden können.
Angesichts des Ausmaßes der Bedrohungen und des Gesamtumfangs der Waldflächen der EU sollten die Fördermittel der zweiten Säule der GAP aufgestockt werden, sofern ein nationales Forstprogramm und funktionierende Bewirtschaftungspläne vorliegen, die der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt Rechnung tragen und lange Fristen für Forstprojekte vorsehen, die auf nachhaltige Waldbewirtschaftung ausgerichtet sind. Förderfähig sollten künftig auch öffentliche Akteure und Erzeugergemeinschaften sein, indem auf eine gebietsspezifische Vergütung umgestellt wird und sowohl in situ als auch ex situ erfolgende Erhaltungsmaßnahmen für eine Finanzierung in Frage kommen.
Die aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung sollte in Forschung und Praxis auf jeden Fall bereichsübergreifend thematisiert und prioritär behandelt werden, wobei außerdem beachtet werden sollte, dass sich 40 % der Wälder der EU in Staatseigentum befinden. Verfahren zur Erhaltung und Züchtung von Arten sollten sich auch auf entsprechende Mikroben- und Pilzarten erstrecken. In-situ-Forschungsvorhaben zur Mycorrhiza-Symbiose sollten aktiv unterstützt werden.
Die Fakturierung der Leistungen des Ökosystems sollten angesichts des Erfolgs von Wald- und Gewässerprojekten für die nächste finanzielle Vorausschau formalisiert werden(31).
Bei Katastrophenschutzmaßnahmen sollte es auch darum gehen, die Schutzfunktionen von Wäldern zu stärken, indem beispielsweise zum Schutz vor Überflutungen, Bränden und Bodenerosion verstärkt aufgeforstet wird.
Die Verordnung zum Schutze des Waldes gegen Brände sollte wieder in Kraft gesetzt werden, wobei die Bestimmungen über die derzeit geltenden Vorschriften für die Entwicklung des ländlichen Raums hinausgehen sollten und ein Schwerpunkt auf die Landschaftspflege und die stufenweise Einführung relativ feuerrestistenter heimischer Arten wie der Eiche (Quercus Spp.) gesetzt werden sollte.
Im Zusammenhang mit der Schaffung eines EU-Fonds für die Anpassung an den Klimawandel sollten die Widerstandfähigkeit und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel besondere Beachtung finden.
Die Richtlinie 1995/105/EG, in der – in Verbindung mit dem auf Rechnungsstellung basierenden Vergütungssystem der GAP – vorgesehen ist, dass Leistungsmerkmalen gegenüber Anpassungsmerkmalen der Vorzug gegeben werden kann, sollte im Interesse einer Lockerung der Bestimmungen für das Inverkehrbringen heimischer Arten überarbeitet werden. Der wichtigste kollektive Ansatz, der den vom Wald abhängigen Gemeinden und Branchen eine prosperierende Zukunft ermöglicht, ist die In-situ-Erhaltung der Gen-Ressourcen von Wäldern.
Grünbuch über Waldschutz und Waldinformation in der EU: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“, Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen KOM(2010)66 endg./SEK(2010)163.
UNECE/FAO (2006): Outlook for the development of European forest resources. (Untersuchung im Rahmen der Studie zur Zukunft des europäischen Forstsektors)
Für die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erstellter Bericht „Impacts of Climate Change on European Forests and Options for Adaptation“ AGRI-2007-G4-06 (Auswirkungen des Klimawandels auf europäische Wälder und Möglichkeiten der Anpassung),
Technischer Bericht Nr. 9/2006 der EUA: „European forest types: Categories and types for sustainable forest management reporting and policy“ (Europäische Waldtypen: Klassifizierung von Wäldern für Berichte und Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung).
Bericht für die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Umwelt, 2009: „EU policy options for the protection of European forests against harmful impacts“ ENV.B.1/ETU/2008/0049 (Durchführung der EU-Forststrategie: Wie lassen sich die Wälder in der EU vor schädlichen Auswirkungen schützen?).
Virtanen, T., Neuvonen, S. und Nikula, A. (1998): Modelling topoclimatic patterns of egg mortality of Epirrita autumnata (Lep. Geometridae) with Geographical Information System: predictions in current climate and scenarios with warmer climate. Journal of Applied Ecology 35, 311–322.
Virtanen, T. und Neuvonen, S. (1999): Performance of Moth Larvae on Birch in Relation to Altitude, Climate, Host Quality and Parasitoids. Oecologia, Band 120, Nr. 1, S. 92-101.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zu dem Weißbuch der Kommission „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (P7_TA-PROV(2010)0154.
„Shaping forest communication in the European Union: public perceptions of forests and forestry“ (Kommunikationsstrukturen und öffentliche Meinung zum Thema Wald und Forstwirtschaft), Ausschreibung Nr. AGRI-2008-EVAL-10, Referenz des Rahmenvertrags: 30-CE-0101908/00-50.
SEK(2010)65 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Zusammenfassung der Folgenabschätzung, Begleitdokument zum Bericht der Kommission über Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse bei Stromerzeugung, Heizung und Kühlung (KOM(2010)11 endg.).
Für die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erstellter Bericht „Impacts of Climate Change on European Forests and Options for Adaptation“ AGRI-2007-G4-06 (Auswirkungen des Klimawandels auf europäische Wälder und Möglichkeiten der Anpassung).
Diskussionspapier der Ad-hoc-Sachverständigengruppe der EU zum Thema biologische Vielfalt (2009): „Towards a Strategy on Climate Change, Ecosystem Services and Biodiversity (Erarbeitung einer Strategie mit Blick auf den Klimawandel, die Leistungen des Ökosystems und die biologische Vielfalt).
Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 9/2004 über Forstmaßnahmen als Teil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (einschließlich der Antwort der Kommission).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. September 2010 zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (P7_TA(2010)0325).
Regional-Büro der IUCN für Europa, Umweltrechtszentrum der IUCN und Zentralverband der Europäischen Waldbesitzer (2009): „Final report study on the Economic value of groundwater and biodiversity in European forests“.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (*) (8.12.2010)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel
Verfasser der Stellungnahme(*): Rareş-Lucian Niculescu
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen - Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt das Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel; betont die enge Verbindung zwischen Waldwirtschaft und Landwirtschaft als Sektoren, die beide von diesem Phänomen schwer betroffen sind; vertritt die Auffassung, dass die Forststrategie der EU gestärkt werden sollte, um die Bewirtschaftung und den Erhalt der Wälder zu verbessern, und dass diese Strategie auf den Schutz der Wälder und eine nachhaltige Nutzung der Holzressourcen ausgerichtet sein sollte, da Wälder Lösungen für den Klimawandel und die neuen Herausforderungen bieten, und dass es das Ziel dieser Strategie sein sollte, ein hohes Maß an Widerstandsfähigkeit zu erreichen;
2. weist darauf hin, dass die Forstpolitik im Sinne der Subsidiarität auch weiterhin primäres Anliegen der Mitgliedsstaaten bleiben sollte, mit ergänzender Unterstützung der Europäischen Union; weist darauf hin, dass auf geeigneter Ebene (lokal, regional, Mitgliedstaat bzw. EU) Maßnahmen ergriffen werden müssen; betont, dass eine solche Strategie die Abstimmung der einzelstaatlichen mit den gemeinschaftlichen Maßnahmen fördern und das Erscheinungsbild der EU bei internationalen Klimaschutzverhandlungen verbessern würde;
3. vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union aktiv werden sollte, indem sie die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Forstpolitik unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten unterstützt, koordiniert und ergänzt, und dass diese Politik auf das Ziel ausgerichtet werden sollte, eine nachhaltige Entwicklung des Forstsektors zu gewährleisten und durch einen kohärenten Regelungsrahmen für alle Güter und Dienstleistungen, die die Wälder in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht erbringen, zur Verbesserung der Lebensqualität der europäischen Bürger und zur Entwicklung ländlicher Räume beizutragen;
4. stellt fest, dass sich der Klimawandel unterschiedlich auf unterschiedliche Arten von europäischen Wäldern auswirken wird und dass die Anpassungs- und Eindämmungsstrategien deshalb auf regionaler oder lokaler Ebene ausgearbeitet werden müssen, jedoch immer dann, wenn ein gemeinschaftliches Vorgehen einen eindeutigen zusätzlichen Nutzen mit sich bringt, auf EU-Ebene koordiniert werden könnten; ist der Ansicht, dass diese Strategien den verschiedenen regionalen Gegebenheiten für die Forstwirtschaft Rechnung tragen müssen, und dass dabei insbesondere die unterschiedlichen Möglichkeiten und Bedrohungen der Waldlebensraumtypen in Nord- und Südeuropa zu berücksichtigen sind;
5. stellt fest, dass 45 % der Fläche der Europäischen Union aus Wäldern besteht und dass die Wälder zusammen mit der forstbasierten Primärindustrie etwa 2,5 Millionen Arbeitsplätze schaffen und einen Umsatz von 300 Mrd. EUR erwirtschaften; dass den Wäldern nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Umwelt wesentliche Bedeutung zukommt, sondern auch im Hinblick auf die Verwirklichung sozialer und wirtschaftlicher Ziele, beispielsweise durch Holzgewinnung oder auch die Verbesserung des Lebensumfelds allgemein und den Schutz der Landwirtschaft und sich entwickelnder ländlicher Gebiete; stellt fest, dass Wälder durch nachhaltige Holzgewinnung und durch Tätigkeiten wie Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Fremdenverkehr und das Sammeln von Waldfrüchten für den ländlichen Raum, aber auch für die Volkswirtschaft insgesamt eine wichtige Einkommensquelle darstellen und überdies maßgeblich zur Verhütung von Waldbränden sowie Dürren, Wüstenbildung und Bodenerosion beitragen;
6. vertritt die Ansicht, dass die Bewirtschaftung der Wälder eng mit der Landwirtschaft verbunden ist, da in Europa die meisten Waldbesitzer gleichzeitig Landwirte sind; erkennt jedoch an, dass die Forstwirtschaft ein eigenständiger Wirtschaftssektor in ländlichen Gebieten ist, insbesondere in jenen Gebieten, die sich nicht für die Landwirtschaft eignen oder besonders wertvoll für den Naturschutz und für Erholungszwecke sind;
7. betont, dass bei den forstpolitischen Maßnahmen, da vom Forstrecht Millionen von kleinen Waldbesitzern betroffen sind, stets ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Achtung der Eigentumsrechte der Waldbesitzer und den Erfordernissen der Bereitstellung öffentlicher Güter gewährleistet sein sollte;
8. vertritt die Ansicht, dass Landwirtschaft und Forstwirtschaft gemäß einem integrierten Ansatz funktionieren können und dass die Produktionsaspekte zwar von wesentlicher Bedeutung sind, jedoch nicht unvereinbar sind mit dem Schutz der Wälder und anderen Vorteilen, die diese bieten, und dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Sektoren gewahrt werden muss und eine Synergie zwischen ihnen notwendig ist, indem beispielsweise die verfügbaren Mittel effizienter zugewiesen werden; weist darauf hin, dass der Schutz der Wälder mehreren politischen Zielen zugleich dient; stellt fest, dass die meisten europäischen Maßnahmen im Forstsektor derzeit im Rahmen des zweiten Pfeilers der GAP finanziert werden und dass deshalb die EU-Finanzierung zugunsten der Landwirtschaft zumindest auf gleichem finanziellem Niveau fortgesetzt werden sollte und daneben andere Instrumente in diesem Bereich ausfindig gemacht werden sollten;
9. hebt hervor, dass Wälder die wichtigste CO2-Senke darstellen und somit eine wesentliche Rolle im Kampf gegen den Klimawandel spielen; weist daher auf die dringende Notwendigkeit hin, dass die Europäische Union eine gemeinsame Strategie zur Abwehr von Erscheinungen wie Waldbränden und Luftverschmutzung, durch die Waldflächen geschädigt werden, in die Wege leitet;
10. stellt fest, dass die Ökosysteme der Land- und Forstwirtschaft infolge der Klimaveränderungen gefährdet sind, die, einhergehend mit Waldschäden infolge von Waldbränden und Schädlingsbefall sowie massiver und unkontrollierter Entwaldung in zahlreichen Regionen der Welt, zu immer zahlreicher, immer häufiger und mit zunehmender Heftigkeit auftretenden Phänomenen geführt haben; stellt gleichwohl fest, dass sich die bewaldete Fläche in Europa laut der Studie „Zustand der Wälder Europas 2007“ im Lauf der vergangenen 15 Jahre um etwa 13 Millionen Hektar vergrößert hat; erinnert daran, dass die Wälder bei der Regulierung des Pegels von Wasserläufen, bei der Wasserqualität, beim Schutz von Wasserquellen, bei der Erhaltung von Landschaften, bei der Bewahrung der Fruchtbarkeit des Bodens und beim Schutz vor Bodenerosion (insbesondere in Bergregionen) und Wüstenbildung (vor allem in Trockengebieten), die alle für die Landwirtschaft von maßgeblicher Bedeutung sind, eine wichtige Rolle spielen;
11. erinnert, daran, dass die Artenvielfalt für die Erhaltung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion von wesentlicher Bedeutung ist, und dass die Wälder in erheblichem Maße dazu beitragen, die schwierige Aufgabe der Erhaltung der Artenvielfalt zu bewältigen; betont, dass die durch die Waldökosysteme gewährleistete biologische Vielfalt und die von ihnen erfüllten ökologischen Funktionen als Teil des Welterbes der Menschheit betrachtet werden;
12. betont, dass die EU-Forststrategie von 1998 und der Forstaktionsplan der EU von 2006 dahingehend aktualisiert werden sollten, dass die Aspekte des Klimawandels und eines umfassenderen Waldschutzes darin aufgenommen werden;
13. vertritt die Ansicht, dass die Bewirtschaftung der Wälder einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der EU-Strategie für das Jahr 2020 und ihres zentralen Ziels, der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen, sowie zur Energiestrategie der EU leistet, und dass die Wälder als Quelle erneuerbarer Energien und Lieferanten nachwachsender Rohstoffe beträchtliches Potenzial besitzen, das derzeit aber nur unzureichend genutzt wird; begrüßt in diesem Sinne die Initiative der Kommission, eine öffentliche Umfrage über die Rolle der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei der Verwirklichung der Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel durchzuführen;
14. fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, wie die Verringerung von CO2-Emissionen durch die Substitution von Produkten und Baustoffen, bei deren Erzeugung massenhaft CO2 in die Atmosphäre abgegeben wird, und die Kohlenstoffbindung durch eine verstärkte Holzverwendung optimiert werden kann; ist der Auffassung, dass die Einbeziehung der Wälder in das gemeinschaftliche Emissionshandelssystem (ETS) zu einer Optimierung des Beitrags der Forstwirtschaft zum Klimaschutz führen würde, indem die Forstwirtschaft an den Marktmechanismen in Bezug auf CO2-Gutschriften teilhaben könnte;
15. weist darauf hin, dass sich die Kommission dringend mit den Diskrepanzen zwischen den Zielen von Rechtsvorschriften im Bereich der Forstwirtschafts- und der Landwirtschaftspolitik beschäftigen muss; fordert, dass die EU-Politikbereiche, insbesondere Forst- und Landwirtschaft, aber auch die Politik in den Bereichen erneuerbare Energiequellen, Artenvielfalt, Industrie, Forschung und Strategie EU 2020, aufeinander abgestimmt werden;
16. erinnert daran, dass die Landwirte zur Vergrößerung der Waldflächen beitragen, indem sie Bäume pflanzen und durch Stratifikation Agroforst-Systeme schaffen, schlechte oder für eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ungeeignete Flächen aufforsten, zum Aufbau von Schutzsystemen und zur Ermittlung resistenter Arten beitragen; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union das Anpflanzen von Wäldern im Rahmen nationaler Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin unterstützen und gleichzeitig dafür Sorge tragen sollte, dass diese Initiativen den Markt nicht beeinträchtigen;
17. vertritt die Auffassung, dass den wildlebenden Arten, deren bevorzugter natürlicher Lebensraum die Wälder sind, die besondere Aufmerksamkeit der Waldbesitzer zuteil werden muss, da sie einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten;
18. ist der Ansicht, dass die Notwendigkeit, Forschungstätigkeiten zu den „Verteidigungsfähigkeiten“ der Ökosysteme von Wäldern, im Bereich der Prognoseforschung und zu Strategien für die Milderung der Folgen des Klimawandels für den gesamten Sektor der Holz- und Forstwirtschaft effektiv durchzuführen, eine Koordinierung und Finanzierung dieser Forschungstätigkeiten auf Unionsebene verlangt;
19. vertritt die Ansicht, dass durch Wälder „öffentliche Güter“ von unschätzbarem Wert geschaffen werden, denen bislang jedoch kein entsprechender Marktwert beigemessen wird, und dass die Europäische Union den Waldbesitzern als Ausgleich für ihre Bemühungen zum Schutz der genetischen Vielfalt der Wälder im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten Unterstützung, Informationen und Anreize gewähren sollte; bekräftigt seinen Standpunkt, was die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung der EU-Maßnahmen im Bereich Forstwirtschaft betrifft, um die Land- und Forstwirte für die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter zu belohnen und dabei die Speicher- und Substitutionseffekte im Rahmen der Holzverwendung zu berücksichtigen; betont, dass diese EU-Anreize nicht die Funktionsfähigkeit des Marktes für Holzprodukte, Papier und Zellstoff und die Energiegewinnung beeinträchtigen sollten;
20. vertritt die Ansicht, dass die EU von den Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen unterstützen, koordinieren und ergänzen kann, um Leitlinien für bewährte Vorgehensweisen vorgeben zu können, die dazu beitragen, die Resilienz der Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken, und dass diese Leitlinien an die Bedürfnisse der Besitzer und der lokalen Gemeinden angepasst sein und den Grundsätzen der nachhaltigen Bewirtschaftung entsprechen müssen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass durch eine übermäßige Regulierung die Wettbewerbsfähigkeit von Holzerzeugnissen gegenüber nicht erneuerbaren und energieintensiven Materialien, wie Kunststoff, Aluminium und Beton, verringert wird und es damit der EU erschwert wird, die Klimaschutzziele zu verwirklichen;
21. hält es für notwendig, Zusammenschlüsse von Waldbesitzern im Dienste einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in entsprechenden Organisationen zu verbessern und zu fördern, da diese das Hauptinstrument für eine ausgewogene Versorgung mit den vielfältigen Gütern und Dienstleistungen darstellen, die durch den Wald zur Verfügung gestellt werden können, was die Grundlage für eine Anpassung an den Klimawandel ist; stellt fest, dass diese Zusammenschlüsse darüber hinaus nicht genutzte Holzpotentiale mobilisieren und die Marktposition gegenüber den großen Strukturen der Holzabnehmer stärken sollten; hält es für notwendig, die Vernetzung der Verbände der Waldbesitzer in Europa zu unterstützen, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen zu fördern und eine Konzentration des Angebots zu erreichen;
22. vertritt die Ansicht, dass die EU die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder unterstützen sollte, indem sie Maßnahmen von gemeinschaftlichem Interesse im Forstbereich finanziert, und dass die Einrichtung von Stellen zur Bewirtschaftung von Forstflächen, besonders in Gebieten mit kleinen Waldflächen, gefördert werden muss und den in diesem Sektor tätigen Unternehmen, bei denen es sich zum größten Teil um kleine und mittlere Betriebe handelt, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, und dass diese Betriebe Anreize zur Modernisierung und zur Umstrukturierung erhalten sollten, um den neuen Herausforderungen infolge des Klimawandels, der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, der Wirtschaftskrise und des internationalen Wettbewerbs gewachsen zu sein;
23. hebt ebenso die wesentliche Rolle hervor, die den Landwirten bei der Waldbrandverhütung zukommt; erachtet es daher für notwendig, dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft weiterhin ein tragfähiger Erwerbszweig bleibt, um zu verhindern, dass die landwirtschaftliche Produktion eingestellt wird und es zu einer Entvölkerung der ländlichen Räume kommt, da die Gefahr von Waldbränden dadurch erheblich zunehmen würde;
24. stellt fest, dass anhaltende Trockenperioden als Folge des Klimawandels in den letzten Jahren die Ursache des zunehmenden Auftretens von Waldbränden in bestimmten Mitgliedstaaten waren; erinnert an seine Empfehlungen zum Thema Waldbrände, die es bereits in seiner Stellungnahme zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen abgegeben hat, besonders im Hinblick auf die Notwendigkeit der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, den Vorteilen einer Europäischen Task Force und einer Europäischen Datenbank, in der Daten zu wirtschaftlichen und sozialen Katastrophen erfasst sind, einschließlich der Kartierung von besonders gefährdeten Gebieten; erinnert daran, dass bei Aufforstungs- und Wiederaufforstungsvorhaben einheimische Baumarten, Mehrarten- und Mischwälder im Interesse der Artenvielfalt bevorzugt werden sollten; erinnert auch an seine Empfehlungen betreffend eine bessere Funktionsweise des Europäischen Solidaritätsfonds und die Notwendigkeit einer größeren operativen Kapazität und stärkeren Koordinierung der verschiedenen Instrumente der EU im Bereich der Naturkatastrophen;
25. weist auf die zusätzlichen Schwierigkeiten hin, vor denen Inseln und Gebiete in äußerster Randlage bei der Abwehr von Waldbränden stehen; fordert für diese Regionen eine Sonderbehandlung im Rahmen der unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente einschließlich des Solidaritätsfonds;
26. betont, dass Maßnahmen eingeführt werden müssen, die zur Verbesserung der finanziellen Stabilität der Investitionen im Forstsektor beitragen, wie etwa Beihilfen zu Versicherungen, damit den Auswirkungen des Klimawandels begegnet werden kann;
27. unterstützt Aktivitäten auf EU-Ebene im Bereich der Entwicklung eines Systems zur Überwachung des Zustands der Wälder und der Bereitstellung von Informationen über die Wälder, die zu ihrer besseren Bewirtschaftung und zur Überwachung auftretender abiotischer wie auch biotischer Gefahren auf grenzübergreifender Ebene beitragen würden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
1.12.2010
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
32
1
5
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Vasilica Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Sergio Gutiérrez Prieto, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Elisabeth Köstinger, Gabriel Mato Adrover, Mairead McGuinness, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Spyros Danellis, Bas Eickhout, Marian Harkin, Giovanni La Via, Véronique Mathieu, Maria do Céu Patrão Neves, Daciana Octavia Sârbu, Dimitar Stoyanov, Milan Zver
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Reimer Böge, Ingeborg Gräßle, Heide Rühle
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (12.11.2010)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass wachsende Bäume Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden und eine bedeutende Quelle und ein bedeutender Speicher von Kohlenstoffflüssen sind und dass, da sich die europäischen Wälder flächenmäßig ausdehnen, der Kohlenstoff in Holzbiomasse Schätzungen zufolge in Europa gegenwärtig um 116 Millionen Tonnen pro Jahr zunimmt,
B. in der Erwägung, dass laut der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) der langfristige Entwicklungstrend, was die Zunahme der Waldflächen in der Europäischen Union betrifft, stabil ist,
C. in der Erwägung, dass sich in Europa die Wälder und anderen bewaldeten Flächen auf insgesamt 177 Millionen ha erstrecken und 42 % der europäischen Landfläche einnehmen,
D. in der Erwägung, dass es eine enorme Vielfalt gibt, was die natürlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Waldgebieten in Europa betrifft, die von subarktischen bis hin zu mediterranen Waldgebieten und von alpinem Wald bis zu den Wäldern des Flachlands, einschließlich Überschwemmungsflächen und Deltagebiete, reichen,
E. in der Erwägung, dass die Wälder die Existenzgrundlage für Millionen von Arbeitnehmern, Unternehmern und Waldbesitzern bilden und in erheblichem Maße zu wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand beitragen,
F. in der Erwägung, dass im Jahr 2005 die Forstwirtschaft einen Umsatz von ca. 380 Mrd. EUR zu verzeichnen hatte, was etwa 9 % des BIP in Europa entspricht,
G. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, einschließlich des Waldschutzes, von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung der Vielfalt, Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Wälder ist,
H. in der Erwägung, dass Wälder, die gezielt und nachhaltig bewirtschaftet werden, zu den wirksamsten Mitteln für die Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre gehören,
I. in der Erwägung, dass die Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten besonders wichtig ist und dass die 350 000 Unternehmen, die in der Forst- und Holzwirtschaft tätig sind, ca. 3 Millionen Menschen beschäftigen, d. h. 8,6 % der Gesamtzahl der im verarbeitenden Gewerbe beschäftigten Arbeitskräfte in Europa,
1. begrüßt die Auffassung der Kommission, dass die Wälder als eines der wichtigsten Instrumente angesehen werden sollten, um die Faktoren, die zum Klimawandel beitragen, einzudämmen, beispielsweise dadurch, dass sie das in der Luft enthaltene CO2 binden; hebt hervor, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung mit einem Waldschutz und einer Wiederaufforstung, die den unterschiedlichen Bedingungen in Europa angepasst sind, von ganz entscheidender Bedeutung dafür ist, dass die EU ihre Klimaschutzziele verwirklicht und der Schutz der biologischen Vielfalt der Wälder gewährleistet wird, die zahlreiche Ökosystemleistungen (Bereitstellung von Nutzholz und Wahrnehmung von Funktionen durch die Kohlenstoffspeicherung und den Schutz vor Naturkatastrophen) und kulturelle Leistungen (im Hinblick auf den nachhaltigen Tourismus) erbringt, welche für die Gesellschaft unentbehrlich sind;
2. betrachtet eine entschlossene Politik zur Bekämpfung des Klimawandels als durchaus vereinbar mit dem Anliegen, die Forstwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in Europa fortzuentwickeln; vertritt die Auffassung, dass die Forstwirtschaft dahingehend fortentwickelt werden sollte, dass sie auch in Zukunft zu nachhaltigem Wachstum, zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt;
3. weist darauf hin, dass sich die Forstwirtschaft in einzelnen Mitgliedstaaten bereits deutlich auf die Grundsätze der Nachhaltigkeit stützt, während diese Grundsätze in anderen Mitgliedstaaten noch weniger stark in die Forstwirtschaft integriert sind; betont, dass die EU dafür sorgen muss, dass jeder Mitgliedstaat zu einer wirklich nachhaltigen Waldbewirtschaftung beiträgt; weist darauf hin, dass die EU ein Wissenszentrum einrichten könnte, das den Mitgliedstaaten die benötigten Informationen bereitstellt;
4. weist darauf hin, dass die europäischen forstpolitischen Initiativen sowohl auf eine „Anpassung“ der Wälder an den Klimawandel als auch auf die Überwachung und Verbesserung des Schutzes der Wälder gerichtet sein sollten, insbesondere bei bestimmten Gebieten wie hochwertigen Habitaten;
5. weist auf den potenziellen Mehrwert einer europäischen Koordinierung hin, die sich auf die Waldinformation und die Überwachung der Ziele im Bereich der Anpassung an den Klimawandel, der Eindämmung des Klimawandels und der erneuerbaren Energiequellen sowie vorbildliche Verfahren für eine multifunktionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung erstreckt, und zwar weil es sich um grenzüberschreitende Herausforderungen handelt;
6. fordert, dass Kohärenz zwischen den einzelnen Maßnahmen der EU in den Bereichen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, erneuerbare Energiequellen, biologische Vielfalt und anderen umweltrelevanten Bereichen sowie zwischen der Industrie- und Forschungspolitik und der EU-Strategie für die Zeit bis 2020 hergestellt wird;
7. hält es für erforderlich, dass durch Investitionen in Innovation, Forschung und in die Entwicklung von Mechanismen zur Verbreitung des erworbenen Wissens für mehr Wettbewerb in der Forstwirtschaft gesorgt wird;
8. weist darauf hin, dass Waldbrände, Entwaldung, der Verlust an biologischer Vielfalt und damit die geringere Widerstandsfähigkeit der Wälder, die Einschleppung von nichtheimischen Arten und Schädlingen und andere Waldkrankheiten zu den größten Herausforderungen gehören, die sich bei den europäischen Wäldern stellen; weist ferner darauf hin, dass die EU diese Herausforderungen mit Hilfe von Kooperations- und Informationsinitiativen angehen sollte;
9. dringt darauf, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionalbehörden die Rolle der Wälder beim Schutz vor Hochwasser, Erdrutschen, Bränden, Verlust an biologischer Vielfalt und schweren Wetterkatastrophen erheblich stärken und außerdem dem Hochwasserschutz bei der Entwicklung von Informationssystemen und der Ausarbeitung von Beihilfesystemen für die Forstwirtschaft Rechnung tragen;
10. weist auf die Bedeutung hin, die der weltweiten Zusammenarbeit – sowohl auf administrativer Ebene als auch auf Forschungsebene – im Bereich der Festlegung von Normen, der vorbildlichen Verfahren und des Transfers von Technologien und von wissenschaftlichem Know-how, insbesondere im Rahmen des Systems REDD, zukommt; weist ferner darauf hin, dass eine gerechte Nutzung der Vorteile des Systems REDD nicht ohne eine aktive Zusammenarbeit und den Austausch vorbildlicher Verfahren zu erreichen ist; betont die Bedeutung des Programms GMES für die kartografische Erfassung, Überwachung und Registrierung der Waldgebiete auf europäischer und internationaler Ebene sowie des Beitrags, der mit den dadurch gewonnenen Daten zu den UN-Verhandlungen über den Klimaschutz geleistet werden kann;
11. betont, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erforderlich ist und dass die Produktivfunktionen und die Schutzfunktionen der Wälder wie auch die allgemeine Wirtschaftlichkeit der Wälder erhalten werden müssen, und weist auf die Notwendigkeit hin, die Widerstandsfähigkeit der Wälder in der EU gegen den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt zu stärken;
12. betont, dass die verschiedenartigen Herausforderungen für die Forstpolitik in der gesamten EU beachtet werden müssen; weist insbesondere auf die unterschiedlichen Ökosysteme, die Unterschiede, die hinsichtlich der Waldbesitzverhältnisse bestehen, sowie auf die verschiedenartigen Klimaprobleme der einzelnen Teile Europas hin; hebt die Notwendigkeit hervor, Messungen und Überwachungen auf der jeweiligen Ebene – der lokalen, regionalen, nationalen oder EU-Ebene – durchzuführen;
13. warnt vor einer uneingeschränkten kommerziellen Nutzung von Waldbeständen, die, insbesondere im Falle natürlicher Wälder, sehr oft zu deren irreversibler Zerstörung führt;
14. hebt die wichtige Rolle hervor, die die Wälder in den nationalen Volkswirtschaften, insbesondere bei der regionalen Entwicklung, vor allem im ländlichen Raum, spielen, wo die Forstwirtschaft einen maßgeblichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum, zur Beschäftigung, zum Wohlstand, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Attraktivität der Regionen leistet;
15. betont, dass bei den forstpolitischen Maßnahmen, da vom Forstrecht Millionen von kleinen Waldbesitzern betroffen sind, stets ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Achtung der Eigentumsrechte der Waldbesitzer und den Erfordernissen der Bereitstellung öffentlicher Güter gewährleistet sein sollte;
16. weist darauf hin, dass die Forstwirtschaft naturgemäß Bestandteil der integrierten Politik für den ländlichen Raum und der Regionalpolitik ist und dass dies in den Debatten über die Zukunft der GAP nach 2013 zur Geltung kommen muss, wobei auch der Bedarf an Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft zu untersuchen ist;
17. stellt fest, dass in vielen Fällen Windparks in Waldgebieten errichtet werden können; vertritt die Ansicht, dass sich Maßnahmen für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen des Waldschutzes gegenseitig ergänzen und einander nicht widersprechen;
18. ist sich bewusst, dass es – weil Wälder und Waldgebiete mit wesentlichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen verbunden sind – wichtig ist, die Waldbestände in der EU zu erhalten bzw. zu vergrößern, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die von extremen Wetterbedingungen und vom Klimawandel in stärkerem Maße betroffen sind, und dass auch Maßnahmen zum Schutz der Wälder vorrangig auf die Vorsorge und Anpassung gerichtet sein sollten, sodass sichergestellt wird, dass die Wälder nicht ihre produktiven, ökologischen und natürlichen Funktionen verlieren;
19. ist der Ansicht, dass Holzrohstoffe als niederenergetische Ersatzstoffe für in der Bauindustrie und anderen Industriebranchen generell verwendete Materialien wie Metalllegierungen, Kunststoffe und Beton genutzt werden können, deren Herstellungsverfahren einen hohen Energieeinsatz erfordern; weist auf die Gefahr hin, dass durch eine übermäßige Regulierung die Wettbewerbsfähigkeit von Holzerzeugnissen gegenüber diesen nicht erneuerbaren Materialien verringert wird;
20. betont, dass es notwendig ist, das Augenmerk auf die Lieferkette für Rohstoffe und verarbeitete Erzeugnisse zu richten, um einen rechtmäßigen Handel und den Waldschutz zu gewährleisten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Management der Lieferkette dazu beitragen könnte, fairere Ausgangsbedingungen zu schaffen, wobei der Mitwirkung und der Zusammenarbeit der Beteiligten eine entscheidende Rolle zukommt;
21. fordert Wachsamkeit und die genaue Beobachtung der Waldressourcen, um sicherzustellen, dass die Bioenergie-Strategien und ein erhöhter Ernteumfang bei Biomasse nicht zu einem Abbau der Kohlenstoffspeicherkapazität der Wälder führen und den Klimaschutzzielen entgegenwirken;
22. unterstreicht die unbestrittene Bedeutung von Wäldern für die öffentliche Sicherheit als Schutz menschlicher Siedlungen vor negativen Umwelteinwirkungen;
23. weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass sich die Unternehmen der Vorteile bewusst werden, die ihnen aufgrund ihres Engagements für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Waldschutz im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit, Öffentlichkeitswirkung und auch in finanzieller Hinsicht entstehen;
24. weist auf die Notwendigkeit hin, die Kommunikations- und Informationspolitik zu verstärken, um die nachhaltige Forstwirtschaft, die Anpassung an den Klimawandel und die Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten und die nachhaltige Nutzung von Holz zu fördern;
25. weist auf die Bedeutung hin, die dem Austausch vorbildlicher Verfahren in Bezug darauf zukommt, wie Unternehmen und Wirtschaftszweige durch das Lebenszykluskonzept zu den Zielsetzungen für die biologische Vielfalt beitragen können und wie sie die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Erwirtschaftung von Erlösen miteinander verbinden können;
26. stellt fest, dass die EU über ein unbestreitbares forstwirtschaftliches Know-how verfügt, das das Ergebnis forstwirtschaftlicher Praxis ist, die auf eine lange Tradition zurückgeht; fordert jedoch weitere Forschungs-, Ausbildungs-, Kommunikations- und Informationsmaßnahmen bezüglich der Risiken, die der Klimawandel für die Wälder und den Forstsektor mit sich bringt, sowie eine langfristige Planung seitens der regionalen Behörden und der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren und der Kommission; ist der Ansicht, dass noch weitere wissenschaftliche Untersuchungen über die CO2-Bindung bei den einzelnen Waldarten erforderlich sind;
27. fordert weitere Forschungs-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen bezüglich der Risiken, die der Klimawandel für die Wälder und den Forstsektor mit sich bringt, sowie eine langfristige Planung seitens der Forstwirtschaft, der Regionen und der Mitgliedstaaten; betont, dass eine bessere Koordinierung der europäischen und einzelstaatlichen Forschungsprogramme zu den Risiken, die der Klimawandel für die Wälder und den Forstsektor mit sich bringt, notwendig ist; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Schaffung einer einschlägigen Website möglich ist, auf der Waldgebiete und ihre zulässige Nutzungsarten, Natura-Gebiete und seltene Öko-Systeme digital erfasst werden, um Behörden, Bürger und Unternehmen besser zu informieren;
28. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Anpassungsfähigkeit der Wälder positive Auswirkungen für die Waldgebiete und die Forstwirtschaft im Zuge der globalen Folgen des Klimawandels haben kann; fordert daher eine stärkere finanzielle Unterstützung für die Forschung, die die Anpassungsfähigkeit der Wälder betrifft;
29. unterstreicht die Notwendigkeit, die Koordinierungs- und Informationsmaßnahmen sowohl innerhalb der EU als auch zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu verbessern; ist der Auffassung, dass eine solche Verbesserung erreicht werden könnte, wenn ein zentrales Referat der Kommission alle forstpolitischen Tätigkeiten der Union wirksam koordinieren würde; fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer solchen Stelle innerhalb einer GD zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen;
30. hebt die Notwendigkeit hervor, eine Strategie für Finanzierungsinstrumente im Hinblick auf die globalen Ziele und die EU-Ziele im Bereich der Forstwirtschaft auszuarbeiten, die den Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten einschließt; ersucht die Kommission, bis Ende 2011 eine Studie vorzulegen;
31. ist der Ansicht, dass für die industrielle Nutzung als Rohstoff für die chemische Industrie sowie als Halbfabrikat zur Produktion von Baustoffen in erster Linie von Forstplantagen stammendes Holz herangezogen werden sollte; warnt vor den negativen Folgen einer Privatisierung der natürlichen Reichtümer der Mitgliedstaaten, zu denen die Wälder gehören;
32. fordert die Kommission auf, auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene Indikatoren im Zusammenhang mit Wäldern und ihren Funktionen (z.B. Waldflächen, Verjüngungsfähigkeit, Feldkapazität, Erosionsrate, Wiederaufforstungsgebiete usw.) zu sammeln und zu überwachen;
33. weist darauf hin, dass in Trockengebieten und von Versteppung bedrohten Gebieten die Wiederaufforstung mit produktiven Arten der Bevölkerung zugute kommen würde und deren Einbeziehung in die Walderhaltungs- und Brandbekämpfungsaufgaben ermöglichen würde;
34. ist sich bewusst, dass den Wäldern in den Mittelmeerländern besondere Bedeutung auf Grund ihrer Fähigkeit zukommt, einen Temperaturausgleich zu bewirken und den Wasserkreislauf zu regulieren, weshalb vor einer Wiederaufforstung wissenschaftliche Untersuchungen zur Ermittlung der Waldarten und der Gebiete erfolgen sollten, die für die Erhaltung des Bodens und die Speicherung des Regenwassers am geeignetsten sind;
35. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit daraus gewonnenem Holz fortzusetzen und auf diese Weise einen Beitrag zur Bekämpfung der Entwaldung, der Waldschädigung und des Rückgangs der biologischen Vielfalt zu leisten;
36. ist der Auffassung, dass bei der Bekämpfung des Klimawandels der landwirtschaftlich genutzte Baumbestand auf Grund seiner Bedeutung für die CO2-Speicherung in gleicher Weise wie herkömmliche Wälder, die nicht der Erzeugung dienen, bewertet werden sollte;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
9.11.2010
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
44
0
1
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Gaston Franco, Adam Gierek, Fiona Hall, Romana Jordan Cizelj, Arturs Krišjānis Kariņš, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
António Fernando Correia De Campos, Andrzej Grzyb, Jolanta Emilia Hibner, Silvana Koch-Mehrin, Ivari Padar, Vladko Todorov Panayotov, Peter Skinner, Silvia-Adriana Ţicău, Catherine Trautmann
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
16.3.2011
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
53
6
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
János Áder, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Martin Callanan, Nessa Childers, Bairbre de Brún, Bas Eickhout, Edite Estrela, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Julie Girling, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Holger Krahmer, Jo Leinen, Corinne Lepage, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Salvatore Tatarella, Åsa Westlund, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)
Marisa Matias, Miroslav Mikolášik, Bill Newton Dunn, Bart Staes, Eleni Theocharous, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Marita Ulvskog, Anna Záborská