Verfahren : 2010/2176(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0132/2011

Eingereichte Texte :

A7-0132/2011

Aussprachen :

PV 10/05/2011 - 4
CRE 10/05/2011 - 4

Abstimmungen :

PV 10/05/2011 - 9.15
Erklärungen zur Abstimmung
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Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0174

BERICHT     
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6. April 2011
PE 450.721v02-00 A7-0132/2011

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009

(C7-0236/2010 – 2010/2176(DEC))

Haushaltskontrollausschuss

Berichterstatter: Georgios Stavrakakis

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009

(C7-0236/2010 – 2010/2176(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur(1),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (5892/2011 – C7-0052/2011),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs(3), insbesondere auf Artikel 19,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(4), insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0132/2011),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009

(C7-0236/2010 – 2010/2176(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur(5),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (5892/2011 – C7-0052/2011),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6), insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs(7), insbesondere auf Artikel 19,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(8), insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0132/2011),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009 sind

(C7-0236/2010 – 2010/2176(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur(9),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (5892/2011 – C7-0052/2011),

–   gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(10), insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs(11), insbesondere auf Artikel 19,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(12), insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0132/2011),

A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.  in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs am 5. Mai 2010 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 erteilt hat(13) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

–   festgestellt hat, dass die Agentur es versäumt hat, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm vorzubereiten, und dass ihr Arbeitsprogramm in keinem Zusammenhang mit ihren Mitteln für Verpflichtungen stand,

–   festgestellt hat, dass der Rechnungshof wie in den Jahren 2006 und 2007 erneut der Auffassung war, dass rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden,

–   es für besorgniserregend gehalten hat, dass der Rechnungshof 2008 erneut eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen festgestellt hat (52 im Jahr 2008 und 32 im Jahr 2007),

C. in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur auf 48 000 000 EUR belief, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 3,8 % darstellt,

1.  begrüßt, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss 2009 der Agentur für zuverlässig befunden und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt als rechtmäßig und ordnungsgemäß angesehen hat;

2.  stellt fest, dass die Agentur für 2009 aus dem Haushaltsplan der Union Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 44 335 000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 48 300 000 EUR erhalten hat;

Leistung

3.  beglückwünscht die Agentur dazu, dass sie im März 2010 ihr auf fünf Jahre angelegtes mehrjähriges Arbeitsprogramm verabschiedet hat;

4.  fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern; fordert die Agentur entsprechend auf, die Entlastungsbehörde über die von ihr in dieser Hinsicht getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

5.  fordert die Agentur erneut auf, in einer Tabelle, die dem nächsten Bericht des Rechnungshofs als Anhang beigefügt werden soll, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann;

Mittelübertragungen

6.  hält es für besorgniserregend, dass der Rechnungshof 2009 erneut eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen festgestellt hat (49 im Jahr 2009, 52 im Jahr 2008 und 32 im Jahr 2007); fordert die Agentur folglich mit Nachdruck auf, ihre Planung und Überwachung zu verbessern, um die Zahl der Mittelübertragungen zu verringern;

Nachträgliche Mittelbindungen

7.  fordert die Agentur auf, die Zahl der nachträglichen Mittelbindungen (Eingang rechtlicher Verpflichtungen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden) weiter zu verringern; weist die Agentur darauf hin, dass der Rechnungshof seit 2006 Verstöße gegen Artikel 62 Absatz 1 der Finanzregelung meldet; begrüßt indessen die Bemühungen der Agentur, diese Situation durch Veranstaltung von Ad-hoc-Schulungen, durch die die Vornahme nachträglicher Mittelbindungen vermieden werden soll, zu verbessern;

Verfahren der Auftragsvergabe

8.  fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Verfahren der Auftragsvergabe korrekt anzuwenden; stellt mit Genugtuung fest, dass die Agentur zur Information der Entlastungsbehörde in ihren Jahresbericht 2009 einen speziellen Anhang über die Verhandlungsverfahren aufgenommen hat;

Humanressourcen

9.  nimmt Kenntnis von Schwachstellen bei den Personalausleseverfahren, die die Transparenz dieser Verfahren gefährden; fordert die Agentur folglich mit Nachdruck auf, die folgenden gegenwärtigen Schwachstellen zu beseitigen: Nichtwahrung der Anonymität der Bewerber bei den schriftlichen Prüfungen; Nichteinhaltung der im Voraus festgelegten Kriterien und inkonsequente Anwendung der Kriterien für die Aufstellung der Liste der in die engere Wahl kommenden Bewerber;

Interne Prüfung

10. erinnert daran, dass der Exekutivdirektor der Agentur gemäß seiner Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber der Haushaltsbehörde gemeinsam mit einer Zusammenfassung des Berichts des Internen Auditdienstes (IAS) den Inhalt sämtlicher Empfehlungen im Zusammenhang mit den vom Internen Prüfer durchgeführten internen Prüfungen vorlegen sollte;

11. nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Prüfung zur Verwaltung der für die Vorsorge im Bereich der Meeresverschmutzung bereitstehenden Schiffsflotte durchgeführt hat, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bezüglich des Systems zur Vorsorge und Abhilfe im Bereich der Ölverschmutzung zu bewerten; fordert die Agentur auf, die „sehr wichtigen“ Empfehlungen des IAS umgehend umzusetzen; hebt insbesondere hervor, dass für Folgendes Sorge zu tragen ist:

–   Vornahme einer strategischen Planung und Betreuung der mit der Agentur zusammenarbeitenden interessierten Kreise einschließlich einer Übersicht über Restrisiken im Bereich der Ölverschmutzung;

–   Einhaltung der Verwaltungsverfahren;

–   Analyse möglicher Optionen für die Verwaltung der Ausrüstungen und Bewertung ihrer finanziellen und operationellen Auswirkungen;

–   Dokumentierung der Beschlüsse zur Mobilisierung von Schiffen;

12. nimmt ferner zur Kenntnis, dass der IAS eine Folgeprüfung zur Umsetzung des Aktionsplans durchgeführt hat; stellt fest, dass die Empfehlungen des IAS, die von der Agentur immer noch umgesetzt werden müssen, folgende Punkte einschließen: interne Risikobewertung, Verzeichnis der bestehenden internen Verfahren, Fahrplan für die Entwicklung und Umsetzung der verbleibenden Verfahren, Erfassung der Ausnahmeverfahren und Überprüfung des internen Kontrollsystems;

13. begrüßt die Initiative, die die Agentur 2008 mit der Einrichtung einer internen Auditstelle (Internal Audit Capability – IAC) ergriffen hat, die den Exekutivdirektor und die Verwaltung der Agentur in Fragen der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Prüfung unterstützen und beraten soll; stellt fest, dass die Agentur über keinen auf Vollzeitbasis arbeitenden IAC verfügt, sondern den IAC mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (CFCA) teilt; nimmt zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck am 17. Juni 2008 eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Agentur und der CFCA geschlossen wurde; sieht in der gemeinsamen Nutzung dieses Dienstes eine optimale Vorgehensweise, die von anderen Agenturen übernommen werden sollte;

o

o o

14. verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom ... Mai 2011(14) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

1.3.2011

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009

(C7-0236/2010 – 2010/2176(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Giommaria Uggias

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs als zuverlässig beurteilt und die zugrundeliegenden Vorgänge insgesamt als rechtmäßig und ordnungsgemäß angesehen hat;

2.  stellt fest, dass die Agentur aus dem EU-Haushaltsplan für 2009 44 335 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 48 300 000 EUR an Zahlungsermächtigungen erhalten hat;

3.  bedauert, wie bereits 2008, dass die Verfahren für die Aufstellung des Haushaltsplans nicht hinreichend exakt waren, so dass es zu einer hohen Zahl von Mittelübertragungen und einem hohen Grad der Streichung von Zahlungsermächtigungen gekommen ist, was auf Schwächen bei der Planung und der Überwachung sowie eine Missachtung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit schließen lässt;

4.  nimmt die Zusicherung der Agentur zur Kenntnis, die Planung und Überwachung zu verbessern, um die Anzahl der Mittelübertragungen zu verringern; ist ferner über den hohen Anteil der im Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträge besorgt, die der Haushaltsbehörde hätten mitgeteilt werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur davon ausgeht, dass die Meldung ihrer Vergabeverfahren nunmehr den Bestimmungen der Haushaltsordnung entspricht;

5.   fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen;

6.  begrüßt es, dass die Agentur eine Fünfjahresstrategie verabschiedet hat, da hiermit auf die Bemerkungen im letzten Bericht des Rechnungshofs eingegangen wird, die in dem Beschluss des Parlaments vom 5. Mai 2010(15) bekräftigt wurden; fordert die Agentur auf, weiterhin wichtige Leistungsindikatoren zu entwickeln;

7.  äußert sich besorgt über die Ergebnisse der Überprüfung der Einstellungsverfahren; nimmt die Zusicherung der Agentur zur Kenntnis, dass die Verfahren aktualisiert wurden; ist der Auffassung, dass es in einer Zeit, in der die Kommission vorgeschlagen hat, der Agentur neue Aufgaben zu übertragen, von wesentlicher Bedeutung ist, dass Einstellungen auf transparenter und diskriminierungsfreier Grundlage vorgenommen werden;

8.  schlägt vor, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georges Bach, Antonio Cancian, Saïd El Khadraoui, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Mathieu Grosch, Jim Higgins, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios Koumoutsakos, Eva Lichtenberger, Hella Ranner, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Dirk Sterckx, Keith Taylor, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Peter van Dalen, Artur Zasada, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Philip Bradbourn, Frieda Brepoels, Spyros Danellis, Ádám Kósa, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Karin Kadenbach

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Jorgo Chatzimarkakis, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iliana Ivanova, Elisabeth Köstinger, Monica Luisa Macovei, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Thijs Berman, Zuzana Brzobohatá, Derk Jan Eppink, Marian-Jean Marinescu, Véronique Mathieu

(1)

ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 52.

(2)

ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)

ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(4)

ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)

ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 52.

(6)

ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)

ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(8)

ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(9)

ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 52.

(10)

ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(11)

ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(12)

ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(13)

ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 169.

(14)

Angenommene Texte, P_TA-PROV(2011)...

(15)

ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 169.

Letzte Aktualisierung: 27. April 2011Rechtlicher Hinweis