BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan IV – Gerichtshof

6.4.2011 - (C7‑0214/2010 – 2010/2145(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Crescenzio Rivellini

Verfahren : 2010/2145(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0137/2011
Eingereichte Texte :
A7-0137/2011
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan IV – Gerichtshof

(C7‑0214/2010 – 2010/2145(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009[1],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (SEK(2010)0963 – C7-0214/2010)[2],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Gerichtshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2009,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0137/2011),

1.  erteilt dem Kanzler des Gerichtshofs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2009;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan IV – Gerichtshof, sind

(C7‑0214/2010 – 2010/2145(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009[6],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (SEK(2010)0963 – C7-0214/2010)[7],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Gerichtshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2009,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[8],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[9],

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0137/2011),

1.  stellt fest, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2009 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 318 000 000 EUR (2008: 297 000 000 EUR) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate 98,50 % betrug, was über dem Durchschnitt der anderen Organe (97,69 %) lag;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Rahmen der Vorbereitung des Jahresberichts betreffend das Haushaltsjahr 2009 eine gründliche Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme beim Gerichtshof, beim Europäischen Bürgerbeauftragten und beim Europäischen Datenschutzbeauftragten durchführte, die die Untersuchung einer zusätzlichen Stichprobe von Zahlungsvorgängen in Verbindung mit Personal- und sonstigen Verwaltungsausgaben einschloss;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die gründliche Bewertung des Hofes in Bezug auf den Gerichtshof eine Stichprobe von 54 Vorgängen betraf, die eine große Bandbreite an Tätigkeiten und Dienststellen des Gerichtshofs abdeckten und einen großen Teil seines jährlichen Haushaltsplans repräsentierten, und dass die Bewertung weitgehend positiv ausfiel;

4.  stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht darauf hinweist, dass der Gerichtshof im Hinblick auf den Ablauf eines Rahmenvertrags nicht rechtzeitig reagierte und Dienstleistungen im Wert von 102 000 Euro in Auftrag gab, ohne wettbewerbsorientierte Beschaffungsverfahren durchzuführen; weist darauf hin, dass auch für das Haushaltsjahr 2008 in den Bemerkungen des Rechnungshofes betreffend einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen Schwachstellen in dem für die Durchführung dieses Ausschreibungsverfahrens maßgeblichen internen Kontrollsystem aufgezeigt wurden, die einen Verstoß gegen die Haushaltsordnung und ihre Durchführungsbestimmungen[11] darstellten;

5.  nimmt die Antwort des Gerichtshofs und seine Gründe zur Kenntnis; unterstützt allerdings die Empfehlung des Rechnungshofs, dass Beschaffungsverfahren besser vorbereitet und koordiniert werden sollten;

6.  stellt fest, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs mit Ausnahme des vorstehend genannten Vertrags für Dienstleistungen keine weiteren Bemerkungen zum Gerichtshof enthält;

7.  äußert sich anerkennend bezüglich der Bemerkung des Rechnungshofs, dass die Kontroll- und Überwachungssysteme des Gerichtshofs betreffend die Verwaltung und Auszahlung der Dienstbezüge und sonstigen Gelder im allgemeinen in der Lage sind, mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken;

8.  konstatiert mit Zufriedenheit, dass das Referat Interne Prüfung des Gerichtshofs funktioniert, dass es die Maßnahmen überwacht, die im Anschluss an Empfehlungen ergriffen wurden, die in Prüfungen der Vorjahre abgegeben wurden, und dass seine Empfehlungen ordnungsgemäß umgesetzt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass 2009 zwei Prüfungen durchgeführt wurden, eine interne Prüfung der Verwaltung der Dolmetschleistungen und der Ausgaben im Zusammenhang mit externen Dolmetschern sowie eine interne Prüfung von Kunstwerken; ersucht den Gerichtshof in Anbetracht der besonderen Probleme im Bereich der Dolmetschleistungen, die ergriffenen Maßnahmen weiter zu verfolgen;

9.  stellt den Anstieg der Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen fest (377 Urteile und 165 Beschlüsse im Vergleich zu je 333 bzw. 161 2008) und nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Rechtssachen im Vorabentscheidungsverfahren so hoch war wie nie zuvor (302); stellt jedoch fest, dass im Jahr 2009 die Zahl der eingereichten Rechtssachen im Vergleich zu 2008 rückläufig war (561 statt 592); stellt fest, dass die Dauer der Verfahren praktisch unverändert war, und begrüßt den Rückgang der Zahl der Ende 2009 anhängigen Rechtssachen (741 gegenüber 768 Ende 2008);

10. stellt besorgt fest, dass das Gericht 2009 einen Rückgang der Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen und eine Zunahme der Dauer der Verfahren verzeichnete, weshalb der Rückstand an anhängigen Rechtssachen weiter zunahm (von 1178 2008 auf 1191 2009), obwohl die Zahl neuer Rechtssachen 2009 geringer war (568 gegenüber 629 2008);

11. begrüßt die Tatsache, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst mehr Rechtssachen abschloss als je zuvor (155) und dass die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens 15,1 Monate im Vergleich zu 17 Monaten 2008 betrug, weshalb die Zahl der anhängigen Rechtssachen weiterhin rückläufig war (von 217 2008 auf 175 2009), wogegen die Zahl der neuen Anträge fast konstant blieb (113 2009 gegenüber 111 2008);

12. begrüßt die laufende erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und der Europäischen Verwaltungsschule bei Fortbildungsmaßnahmen sowie die wirksame interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung des integrierten Managementsystems;

13. nimmt die Modernisierung der Arbeitsmethoden des Gerichtshofs zur Kenntnis, insbesondere die Informatisierung der Kanzlei des Gerichtshof, in der das von 1952 datierende Papierregister schließlich durch ein elektronisches Register ersetzt wurde; fordert den Gerichtshof auf, in seinen nächsten Jahresberichten über Fortschritte bei der Einführung weiterer IT-Anwendungen Bericht zu erstatten, z. B. den „e-curia“-Antrag;

14. vermerkt die Schwierigkeiten des Gerichtshofs bezüglich der Einstellung qualifizierter Konferenzdolmetscher und die diesbezüglichen Beschränkungen sowie die Notwendigkeit, eine Reihe von Dolmetschtechniken zu nutzen, um in der Lage zu sein, in qualitativer und quantitativer Hinsicht alle Dolmetschanträge zu bewältigen; ersucht den Gerichtshof in Anbetracht der Bedeutung des Dolmetschens für die ordnungsgemäße Funktionsweise der Justiz, darüber in seinen nächsten Jahresberichten Bericht zu erstatten;

15. äußert sich anerkennend über die gute interinstitutionelle Zusammenarbeit in Bezug auf Gebäude, Sicherheit, Umweltschutz und Verwaltungsmanagement; ersucht den Gerichtshof, mehr Informationen über das Ergebnis der Analyse betreffend den nicht gedeckten Bedarf an Gebäuden mit Blick auf 2014 und den daraus resultierenden Bericht sowie die Gebäudepolitik des Gerichtshofs im Allgemeinen zu liefern;

16. spricht dem Gerichtshof seine Anerkennung für die eingeführte Praxis aus, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht ein Kapitel aufzunehmen, in dem die im Laufe des Jahres ergriffenen Folgemaßnahmen im Anschluss an frühere Entlastungsbeschlüsse des Parlaments und an Berichte des Rechnungshofs erläutert werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Andrea Češková, Andrea Cozzolino, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Ville Itälä, Iliana Ivanova, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Jan Olbrycht, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Christel Schaldemose, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Chris Davies, Derk Jan Eppink, Christofer Fjellner, Véronique Mathieu

  • [1]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [2]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 1.
  • [3]  ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 1.
  • [4]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S.129.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [7]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 1.
  • [8]  ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 1.
  • [9]  ABl. C 308 vom 12.11.2010, S. 129.
  • [10]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [11]     Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1).