über die Halbzeitbilanz der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007(1) zur Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo)(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS(3),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Aktionsplan für die GNSS-Anwendungen“ (SEK(2010)0717),
– unter Hinweis auf den „GNSS-Marktbericht“ der Agentur für das Europäische GNSS (Oktober 2010),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des EU-Haushalts (KOM(2010)0700),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission „Halbzeitüberprüfung der europäischen Satellitennavigationsprogramme“ (KOM(2011)0005),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses (A7-0165/2011),
A. in der Erwägung, dass es sich stets konsequent für das durch die Programme Galileo und EGNOS umgesetzte europäische „Globale Satellitennavigationssystem“ (GNSS) eingesetzt hat, mit dem Verbesserungen im Alltag der europäischen Bürger erzielt und Europas Autonomie und Unabhängigkeit sichergestellt werden sollen, abgesehen davon, dass Europa sich damit einen erheblichen Anteil an dem mit der Satellitennavigation verbundenen Hochtechnologie-Markt sichert,
B. in der Erwägung, dass Europa derzeit vom „Global Positioning System“ (GPS) der Vereinigten Staaten abhängig ist, wobei die damit verbundenen Tätigkeiten rund 7 % des BIP ausmachen,
C. in der Erwägung, dass Galileo gegenüber GPS nicht nur Vorteile bieten soll, etwa größere Genauigkeit, globale Integrität, Authentifizierung und Dienstleistungsgarantie, sondern auch in strategischer Hinsicht der Union Unabhängigkeit verschaffen soll,
D. in der Erwägung, dass der globale GNSS-Markt exponentiell wächst und schätzungsweise im Jahr 2020 etwa 150 Mrd. Euro erreichen dürfte, wobei allerdings weniger als 20 % des Zuwachses in der EU erwirtschaftet werden,
E. in der Erwägung, dass EGNOS bereits tagtäglich von 80 000 Landwirten angewandt wird und inzwischen für die Zivilluftfahrt zugelassen wurde und dass seine Zulassung für den Einsatz im Seeverkehr in naher Zukunft erwartet wird,
F. in der Erwägung, dass Galileo den Anspruch hat, das technologisch ausgereifteste GNSS weltweit zu werden, das, weil stets auf dem neuesten Stand der Technik, weltweit die Maßstäbe für die Zukunft setzt, und dass dies eine starke Konzentration von Wissenschaft, fortgeschrittenen Technologien und hochqualifiziertem Personal impliziert und so zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie beiträgt,
G. in der Erwägung, dass EGNOS und Galileo für die EU einen indirekten sozialen und wirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 60 Mrd. Euro erwirtschaften, in Form größerer Sicherheit im Straßen- und im Luftverkehr, weniger Luftverschmutzung und Pestizidverbrauch, neuer Arbeitsplätze und öffentlicher Sicherheit, und gegenüber vergleichbaren Investitionen in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr gut abschneiden,
H. in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass vier global und zwei regional operierende Satellitennavigationssysteme von unterschiedlichen internationalen Akteuren aufgebaut werden, eine schnelle Verfügbarkeit der Dienste ein ausschlaggebender Faktor ist, wenn das europäische System Galileo so rasch wie möglich ein weiteres bedeutendes Referenzsystem bei der Wahl eines GNSS werden soll,
I. in der Erwägung, dass das Scheitern der ursprünglichen Lösung einer öffentlich-privaten Partnerschaft für die Finanzierung der GNSS-Programme im Jahr 2007 zu dem Beschluss geführt hat, ihre Umsetzung auf der Grundlage einer ausschließlichen Finanzierung aus dem EU-Haushalt (3,4 Mrd. EUR für die Definitions-, Validierungs- und Errichtungsphase bis 2013) und daher der vollständigen eigentumsrechtlichen Übernahme durch die Europäischen Union fortzuführen, wodurch Galileo und EGNOS die ersten Großprojekte dieser Art sind, die sich im Eigentum der EU befinden,
J. in der Erwägung, dass Galileo ein ziviles System unter ziviler Kontrolle ist und alle von ihm angebotenen Dienstleistungen dem internationalen Weltraumrecht, den EU-Verträgen und den in der Charta und den Verträgen der Vereinten Nationen festgelegten Grundsätzen entsprechen müssen,
K. in der Erwägung, dass wegen der gestiegenen Programmkosten, die unter anderem auf unzulängliche Kostenschätzungen und Strategien beim Kostenmanagement zurückzuführen sind, aus dem laufenden Haushalt nur die aus 18 Satelliten bestehende anfängliche Einsatzfähigkeit (Initial Operating Capacity – IOC) finanziert werden kann,
L. in der Erwägung, dass, bevor beim nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein Beschluss für eine weitere finanzielle Beteiligung aus dem EU-Haushalt gefasst wird, von der Kommission eine klare Bewertung aller in Frage kommenden technischen Optionen sowie der damit verbundenen Kosten und Vorteile vorgelegt werden muss,
Halbzeitüberprüfung: Bewertung der Umsetzung
1. begrüßt, dass die Kommission in ihrem Bericht die aktuelle Situation schildert und auf die vor uns liegenden Herausforderungen dieser wichtigen Initiative eingeht, die für Europa als Prestigeprojekt gilt;
2. bedauert jedoch, dass die Halbzeitüberprüfung verspätet veröffentlicht wurde, zumal dies allzu lange Unsicherheit für den Erfolg des Projekt insgesamt sowie für seine finanzielle Lage bedeutet hat, was nicht nur der Marktakzeptanz der GNSS-Anwendungen, sondern auch der öffentlichen Unterstützung schadet;
3. fordert die Kommission auf, zur Verbesserung der Transparenz und angesichts der heutigen Lage den strategischen Rahmen der GNSS-Strategie (C(2008)8378) zu aktualisieren, einschließlich der zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen wichtigsten Maßnahmen, der Mittelansätze und des Zeitplans;
4. fordert die Kommission auf, eine strikte Kostendämmung und Maßnahmen zur Risikominderung einzuführen, um künftige Kostenüberschreitungen auszuschließen, d. h. auch die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Kosten für Satellitenstarts unter Kontrolle zu halten; legt der Kommission nahe, sich gründlich mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen zu beschäftigen und dabei die Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger, einschließlich Industrievertreter, in Betracht zu ziehen, um die Effizienz des Projektmanagements deutlich zu verbessern;
5. fordert die Kommission auf, empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung, wie z. B. der Rückgriff auf doppelte Beschaffungsquellen, bei der Vergabe aller essenziellen Arbeitspakete umzusetzen, um den ambitionierten Zeitplan einhalten zu können, und dabei den Grad des tatsächlichen Wettbewerbs auf den einschlägigen Märkten zu berücksichtigen sowie dem politischen Willen, die Trägerkapazitäten in Europa auch in Zukunft zu erhalten, wie es unter anderem in der Entschließung anlässlich der 7. Tagung des Weltraumrates vom 25. November 2010 zum Ausdruck gebracht wurde, Rechnung zu tragen;
Finanzielle Lage
6. ist überzeugt, dass die anfängliche Einsatzfähigkeit, d. h. die Erbringung von Dienstleistungen mit zunächst 18 Satelliten, spätestens bis 2014 erreicht sein sollte, damit sichergestellt ist, dass Galileo sich tatsächlich zur zweitwichtigsten GNSS-Referenz-Konstellation insbesondere für die Hersteller von Empfängern entwickelt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang eindringlich auf, die vier Satelliten für die Validierung in der Umlaufbahn (IOV) so bald wie möglich zu starten, einen klaren Zeitplan für den Start der übrigen 14 Satelliten auszuarbeiten und die letzten Arbeitspakete abzuschließen;
7. ist überzeugt, dass die angestrebte volle Einsatzfähigkeit (Full Operating Capacity – FOC), die auf einer Konstellation von 27 Satelliten plus einer geeigneten Anzahl von Ersatzsatelliten sowie einer angemessenen Bodeninfrastruktur basiert, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Galileo den Mehrwert in Bezug auf Authentifizierung, hohe Präzision und ununterbrochene Dienstleistung erzielt und somit für Wirtschaft und Gesellschaft auch tatsächlich Vorteile bringt; hält die klare und eindeutige Unterstützung aller europäischen Institutionen für notwendig, damit die volle Einsatzfähigkeit erreicht wird und die Nutzer und Investoren von der Dauerhaftigkeit des Engagements der EU überzeugt sind;fordert die Kommission außerdem auf, in dieser Hinsicht ein positives Signal an den Markt auszusenden;
8. bedauert, dass es keinen Vorschlag für zusätzliche Finanzmittel für dieses Programm gegeben hat, für die der laufende mehrjährige Finanzrahmen hätte angepasst werden müssen, was zu weiteren Verzögerungen und zusätzlichen Kosten geführt hat und möglicherweise bedeutet, dass der optimale Zeitpunkt ungenutzt verstrichen ist; ist daher der Ansicht, dass die volle Einsatzfähigkeit spätestens 2018 erreicht werden sollte, was allerdings nach Schätzungen der Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von 1,9 Mrd. Euro und ab 2014 jährlich Mittel von ungefähr 800 Mio. Euro zur Deckung der Betriebskosten erforderlich machen würde; fordert die Kommission auf, alle möglichen Einsparungen zur Erhöhung der finanziellen Effizienz zu nutzen und eine geeignete Finanzierungsstruktur einzurichten (wobei auch die Einnahmen aus kommerziell genutzten Diensten von Galileo berücksichtigt werden), um die notwendigen zusätzlichen Finanzmittel zu begrenzen;
9. betont, dass sich zurzeit die für die Finanzierung von FuE für GNSS vorgesehenen Mittel auf nicht mehr als 15 Mio. EUR pro Jahr belaufen;warnt vor dem Schaden, der für andere FuE-Programme entsteht, falls für diese Tätigkeiten zusätzliche Mittel aus dem laufenden Rahmenprogramm (7. Rahmenprogramm) entnommen werden; ist der Ansicht, dass künftig im 8. Rahmenprogramm und durch andere Maßnahmen mehr Mittel bereitgestellt werden sollten, damit die Entwicklung von GNSS-gestützten Produkten und Dienstleistungen ermöglicht wird;
10. betont, dass die Finanzmittel aufgestockt werden müssen, damit die Entwicklung von GNSS-Anwendungen und -Diensten gefördert wird, was äußerst wichtig ist, um sicherstellen zu können, dass die Infrastrukturinvestition, die Galileo darstellt, umfassend genutzt wird und das Galileo-System bis zu seiner vollen Leistungsfähigkeit weiterentwickelt wird;
Öffentliche Wahrnehmung
11. ist davon überzeugt, dass zusätzliche Finanzmittel für GNSS nur dann gesichert werden können, wenn die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit sich der Vorteile bewusst werden, die der Wirtschaft und der Gesellschaft in der EU durch das GNSS erwachsen; begrüßt, dass konkrete Initiativen ergriffen wurden, etwa der jährliche Ideenwettbewerb Galileo Masters mit mehr als 350 Einsendungen aus 44 Staaten im Jahr 2010, der Galileo-Wettbewerb für Kinder und der GNSS-Innovationspreis;
12. fordert die Kommission und die GNSS-Agentur der EU (GSA) eindringlich auf, sich sehr viel stärker darum zu bemühen, das Profil von GNSS bei potenziellen Nutzern und Investoren zu schärfen und die Nutzung von GNSS-gestützten Diensten zu fördern sowie die Nachfrage nach diesen Diensten in Europa zu ermitteln und zu bündeln; betont in diesem Zusammenhang, dass das Galileo-Programm von öffentlichem europäischem Interesse ist und es daher stichhaltige Gründe für die Notwendigkeit einer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln gibt;
13. fordert die Kommission und die GSA auf, durch entsprechende Ausschreibungen, Aufklärungskampagnen und Technologietransfer-Mechanismen an nationale Behörden und KMU, die im Bereich der Raumfahrttechnologie tätig sind, als potentielle Endnutzer von GNSS-Anwendungen heranzutreten, damit sie dies werden, wobei es jedoch gleichzeitig die Bedeutung hervorhebt, die der Wahrung des regionalen Gleichgewichts in Europa zukommt;
Internationale Dimension
14. fordert die Kommission auf, andere Regionen, in denen die Übernahme der europäischen GNSS-Technologie und ihrer Anwendungen der Marktentwicklung dienlich wäre, aktiv einzubeziehen, beispielsweise Lateinamerika, Südostasien oder Afrika;
15. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, die Kompatibilität und Interoperabilität von Galileo mit anderen Satellitennavigationssystemen zu gewährleisten und eine weltweite Standardisierung anzustreben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die noch offenen Kompatibilitätsprobleme mit China zu lösen;
Künftige Herausforderungen: Finanzierung und ordnungspolitisches Umfeld
16. betont die strategische Bedeutung der Weltraumpolitik und des GNSS-Programms in dem Bemühen, eine echte europäische Industriestrategie zu begründen, der konkrete Projekte zugrunde liegen, mit denen ein greifbarer Nutzen für die Bürger und die Unternehmen verbunden ist; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die wichtige Rolle anzuerkennen, die die Satellitennavigation spielen kann, und sie bei der Entwicklung aller anderen einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen einzubeziehen;
17. weist darauf hin, dass es auf dauerhafte Stabilität ankommt, damit weitere Verzögerungen, kostspielige Umgestaltungen sowie die Destabilisierung der Nutzerbasis auf ein Mindestmaß beschränkt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, rasch Legislativvorschläge für das künftige Niveau der Dienstleistungen, die Finanzierung und den ordnungspolitischen Rahmen des GNSS-Programms vorzulegen; ist zudem der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Fortbestand des einschlägigen Know-hows und des aufgebauten Fachwissens zu sichern, damit die Programme gut verwaltet werden;
18. fordert die Kommission auf, in die Folgenabschätzung, die im Rahmen des künftigen Legislativvorschlags vorgenommen werden soll, klare und umfassende Informationen über Folgendes einzubeziehen:
– die technischen Spezifikationen (Präzision, geografische Reichweite, Integrität usw.) der Dienste (offener Dienst, sicherheitskritischer Dienst –Safety of Life, kommerzieller Dienst, öffentlich-staatlicher Dienst), die durch die verschiedenen Satellitenkonfigurationen von Galileo erbracht werden könnten (einschließlich IOC (erste Betriebsfähigkeit) und FOC (volle Betriebsfähigkeit), bei einem Einsatz in Kombination mit anderen GNSS-Systemen oder im Alleinbetrieb);
– die Rolle der EGNOS-Dienste bei den verschiedenen möglichen Galileo-Konfigurationen und die Frage, ob EGNOS in einer FOC-Konstellation belassen werden sollte;
– die Kosten, die mit den möglichen Galileo- und EGNOS-Konfigurationen verbunden sind, nicht nur was die Infrastrukturinvestitionen betrifft, sondern auch die Verwaltungskosten und Rücklagen für unvorhergesehene Aufwendungen (einschließlich IOC, FOC oder anderer möglicher Optionen);
19. ist der Ansicht, dass Galileo und EGNOS als europäische Programme, die sich im Eigentum der EU befinden und ein öffentliches Interesse auf EU-Ebene bedienen, in erster Linie über den EU-Haushalt finanziert werden sollten; ist der Auffassung, dass neben dem Beitrag aus dem EU-Haushalt alle möglichen Finanzierungsquellen, unter anderem auch innovative Finanzierungsformen, geprüft werden sollten; betont, dass ad hoc vorgenommene haushaltspolitische Notlösungen, wie sie in der Vergangenheit getroffen wurden, den Erfolg und den Mehrwert strategischer Großprojekte der EU gefährden und die dahinterstehende politische Dynamik schwächen können; glaubt deshalb, dass eine solide, umfassende und langfristige Lösung gefunden werden sollte; schlägt daher vor, dass (zur Finanzierung der übrigen Infrastruktur von Galileo sowie der Betriebskosten) ein im Voraus festgelegter jährlicher Betrag aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werde sollte; weist darauf hin, dass die in der Halbzeitüberprüfung enthaltenen Schätzungen für die Zeit nach 2013 Richtwerte sind, und fordert die Kommission auf, eine detaillierte Aufstellung des geschätzten Finanzbedarfs bis zum Sommer 2011 vorzulegen, um die Rechenschaftspflicht, Vorhersehbarkeit und Transparenz des Projekts zu erhöhen;
20. ist der Ansicht, dass unerwartete Zusatzkosten aus dem Gemeinschaftshaushalt bestritten werden sollten, ohne dabei andere bestehende Programme zu gefährden; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Möglichkeit der Einrichtung eines „Reservefonds für Galileo“ zu prüfen, der diese unerwarteten Kosten decken soll;
21. ist überzeugt, dass in der langfristigen Governance- und Managementstruktur des GNSS die Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Kommission, der GSA und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) ebenso ihren Niederschlag finden sollte wie andere relevante Fragen, etwa eine angemessene Kostenteilung, das Verfahren zur Einnahmenteilung, die Haftungsregelung, die Preisbildungspolitik und die mögliche Beteiligung der Privatwirtschaft an den GNSS-Programmen bzw. ihren diesbezüglichen Beitrag; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei den derzeitigen Überlegungen über die künftigen Lenkungsstrukturen für den Betrieb der Programme rasche Fortschritte zu erzielen, die Verantwortung für den langfristigen Betrieb und die langfristige Anpassung der Infrastruktur zu übernehmen, die Bereitstellung kontinuierlicher Daten und Dienste an die Nutzer sicherzustellen und die Möglichkeiten für die Entwicklung der kommerziellen Dienste zu maximieren;
22. betont, dass eine langfristige Lenkungs- und Verwaltungsstruktur des GNSS durch uneingeschränkte Transparenz, finanzielle Solidität und Rechenschaftspflicht gekennzeichnet sein muss und so verantwortungsvoll wie möglich gehandhabt werden muss; weist diesbezüglich darauf hin, dass regelmäßig eine Koordinierung mit dem Rat und dem Europäischen Parlament erfolgen sollte, die auch umfassende Aktualisierungen umfassen sollte;
23. fordert die Kommission auf, geeignete Mechanismen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die GNSS-gestützten Dienste und Anwendungen, und zwar sowohl die privaten als auch die öffentlich-staatlichen, mit den Grundrechten der Bürger, wie den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz, in Einklang stehen;
24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der ESA zu übermitteln.
Die EU hat eine wichtige politische Entscheidung getroffen, als sie in der Verordnung 683/2008 festgelegt hat, ein autonomes „Europäisches globales Satellitennavigationssystem“ (GNSS) (Galileo und EGNOS) einzurichten, das sich im Eigentum der EU befindet und von ihr verwaltet wird. Im Bericht der Kommission wird eine Halbzeitbilanz zu dieser Leitinitiative gezogen und dabei die bisherige Vorgehensweise und Umsetzung bewertet und eine Diskussion über ihre künftige Verwaltung, Nutzung und Finanzierung eröffnet.
Galileo – ein Überblick
Das von der EU entwickelte GNSS besteht aus Galileo und EGNOS (Geostationärer Navigations-Ergänzungsdienst für Europa), ein Ergänzungssystem, mit dem die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des GPS-Systems der Vereinigten Staaten verbessert wird. Am Ende wird es voraussichtlich 27 Satelliten, die in einer Umlaufbahn in Höhe von ungefähr 23 000 km um die Erde kreisen, und Ersatzsatelliten in angemessener Anzahl sowie circa 40 Bodenstationen in der ganzen Welt umfassen.
Die EU hat sich vor allem aus zwei Gründen für die Einrichtung eines eigenen globalen Satellitennavigationssystems entschieden:zum einen, um die Unabhängigkeit Europas von anderen globalen Navigationssystemen und seine Autonomie sicherzustellen, zum anderen, um sich einen Anteil an diesen exorbitant wachsenden weltweiten Hochtechnologiemarkt zu sichern, der zurzeit weitgehend von den USA dominiert wird.
Galileo wird als Satellitennavigationssystem der zweiten Generation eine Reihe zukunftsweisender Verbesserungen wie größere Genauigkeit und besseren Schutz gegen Mehrwegreflexionen und Störungen aufweisen und sich vor allem aufgrund der globalen Integrität und dem Authentifizierungskonzept vom GPS und dem russischen GLONASS (Global'naya Navigatsionnaya Sputnikovaya Sistema) unterscheiden. Außerdem steht Galileo im Gegensatz zum GPS und GLONASS als ziviles System unter ziviler Kontrolle, wodurch gewährleistet wird, dass es ununterbrochen zur Verfügung steht. Dieser Punkt ist sehr wichtig, weil zurzeit mehr als 7 % des BIP der EU von der Verfügbarkeit von GPS abhängig ist (z. B. Finanzsektor, Verkehr, Telekommunikation, Stromnetze und Aktienhandelssysteme). Daher hätte eine (vorübergehende) Einschränkung oder Unterbrechung der GPS-Signale massive Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, wenn keine anderen GNSS-Systeme zur Verfügung stünden.
Das Galileo-Projekt wird in vier Phasen durchgeführt:
1.Die Definitionsphase wurde 2001 abgeschlossen und umfasste die Auslegung und Struktur des Systems sowie die Festlegung der Dienste.
2.Die Entwicklungs- und Validierungsphase begann 2002 und sollte ursprünglich bis 2005 andauern. Zwei Erprobungssatelliten (GIOVE-A, GIOVE-B) wurden gestartet und dienen in erster Linie der Sicherung der beantragten Frequenzen. Vier herkömmliche Satelliten für die Validierung in der Umlaufbahn (IOV) werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 oder Anfang 2012 gestartet.
3.In der Errichtungsphase wird das gesamte Galileo-System aufgebaut. Dabei werden 30 Satelliten, einschließlich Ersatzsatelliten, gestartet und die Bodenstationen errichtet.
4.Die operative Phase beginnt nach Erreichung der vollen Betriebsfähigkeit.
Die Errichtung des Galileo-Systems wird gemäß den EU-Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe ausgeschrieben, die einen offenen Zugang und fairen Wettbewerb vorsehen, damit für alle potenziellen Teilnehmer gleiche Bedingungen gelten. Die Ausschreibung wurde in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, in denen detaillierte Vorschriften in Bezug auf Hauptauftragnehmer und andere Auftragnehmer und der Prozentanteil der an KMU zu vergebenden Verträge festgelegt sind.
Galileo sollte im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft entwickelt werden. Die diesbezüglichen Verhandlungen scheiterten 2007, und das Galileo-System musste mit einem neuen Profil versehen werden. Das europäische GNSS-Programm wird nun vollständig aus dem Haushalt der Union finanziert und verfügt bis 2014 über Haushaltsmittel in Höhe von 3,4 Mrd. Euro.
Der indirekte Nutzen des Programms wird auf ungefähr 60 Millionen Euro pro Jahr geschätzt (einschließlich nach- und vorgelagerter Märkte und öffentlicher Nutzen). Das GNSS gilt als eine Technologie mit epochemachender Wirkung (wie IKT) und einem hohen Innovationspotenzial, die zum Aufbau einer Wissensgrundlage im Hochtechnologiebereich und zu Produktivitätssteigerungen in zahlreichen Sektoren beitragen dürften. Schätzungen zufolge werden sich die Wachstumsraten für GNSS-kompatible Produkte auf über 10 % belaufen.
Galileo befindet sich im Eigentum der EU. Seine öffentliche Verwaltung und Steuerung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
·Die politische Kontrolle wird vom Europäischen Parlament und vom Rat sichergestellt. Zu diesem Zweck wurde ein interinstitutioneller Galileo-Ausschuss eingerichtet.
·Die Kommission ist als Programmverwalterin tätig.
·Die GNSS-Agentur der EU (GSA) unterstützt die Kommission, fungiert als Akkreditierungsbehörde und ist für die Erschließung des Marktes und die Durchführung der Zertifizierung verantwortlich.
·Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) ist der Hauptauftragnehmer bzw. die für die Beschaffung und Auslegung zuständige Stelle.
II. Bewertung der Umsetzung
Bisherige Ergebnisse
Im Bericht der Kommission werden die bislang erzielten Ergebnisse hervorgehoben:
·Der offene Dienst von EGNOS nahm am 1. Oktober 2009 offiziell seinen Betrieb auf. EGNOS wird bereits tagtäglich von 80 000 Landwirten bei hochpräzisen landwirtschaftlichen Tätigkeiten angewandt und in Kürze auch in der Zivilluftfahrt und im Seeverkehr zum Einsatz kommen.
·Die ersten vier Verträge für die systemtechnische Unterstützung, den Betrieb und den Bau und Startvon 14 Galileo-Satellitenzusätzlich zu den am Anfang von der ESA in Auftrag gegebenen Satelliten wurden vergeben (die zwei verbliebenen Arbeitspakete werden in der ersten Jahreshälfte 2011 vergeben).
·Die Vorbereitungen für den Start der ersten vier voll ausgestatteten Galilleo-Satelliten (IOV-Satelliten) wurden in Angriff genommen, sodass sie voraussichtlich Mitte 2011/Anfang 2012 gestartet werden können.
·Der Aktionsplan für die GNSS-Anwendungen wurde 2010 angenommen und enthält konkrete Initiativen zur Stärkung des nachgelagerten Marktes.
·Wichtige Maßnahmen zur Errichtung der Bodeninfrastruktur wurden ergriffen, so u. a. der Bau mehrer Bodenstationen innerhalb und außerhalb der EU.
·Für die Entwicklung der Anwendungen und der Empfängertechnik wurden unter dem 7. Rahmenprogramm mehrere Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Gesamtwert von 120 Mio. EUR veröffentlicht.
Die finanzielle Situation
Die finanzielle Situation ist weniger erfreulich. Die Kosten für die IOV-Validierungsphase und die Startkosten sind erheblich gestiegen. Unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Haushaltsmittel geht die Kommission davon aus, dass das Galileo-System lediglich 18 Satelliten umfassen wird (14 Satelliten + 4 IOV-Satelliten). Mit diesen Satelliten kann das System seine erste Betriebsfähigkeit erreichen, was die Bereitstellung erster Dienste ermöglichen wird, so z. B. des offenen Dienstes, des Such- und Rettungsdienst und der PRS, allerdings nicht in vollem Leistungsumfang.
Mit der Bereitstellung erster Dienste können Verbrauchergeräte, die mit Galileo kompatibel sind, verbreitet und Anwendungen erweitert werden. Außerdem wird Galileo so den GNSS-Markt leichter durchdringen können, und die Innovationskapazitäten und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen werden gestärkt. Schließlich wird das Erreichen der ersten Betriebsfähigkeit ein wichtiges weltweites Signal dafür sein, dass die EU verpflichtet und in der Lage ist, ein anspruchsvolles GNSS zu errichten.
Dennoch muss die volle Betriebsfähigkeit erreicht werden, damit die Vorteile von Galileo uneingeschränkt ausgeschöpft werden können. Die Bereitstellung einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Systems ist ein erster Schritt hin zur Marktdurchdringung, doch ist er zu kurz und keinesfalls ausreichend, um die mit dem Galileo-System verbundenen Ziele zu erreichen.
Das Erreichen der vollen Betriebsfähigkeit erfordert zusätzliche Investitionen. Weil die Kommission keine zusätzlichen Mittel im Rahmen der Laufzeit des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagen hat, wird ab 2014 eine höhere Mittelausstattung notwendig sein, als ursprünglich vorgesehen. Nach aktuellen Schätzungen der Kommission werden aufgrund der zusätzlichen Kosten (z. B. infolge der Unterbrechung der Produktionskette) rund 1,9 Mrd. Euro benötigt, damit die volle Betriebsfähigkeit erreicht wird. Außerdem wird sich das Erreichen der vollen Betriebsfähigkeit um zwei bis drei Jahre verzögern (bis ca. 2019), was erhebliche Abstriche beim indirekten Nutzen zur Folge haben wird.
Die Mehrkosten sind zwar ein gravierendes Problem, sollten jedoch aus der richtigen Perspektive betrachtet werden. Die Entwicklung, Errichtung und Modernisierung des GPS-Systems kostet nämlich insgesamt ca. 40 Mrd. Dollar. Außerdem weist Galileo ein weitaus höhere Ertragsrate auf als vergleichbare Infrastrukturinvestitionen auf (z. B. beträgt die Ertragsrate der Transeuropäischen Netze 8 %, wohingegen die Ertragsrate des Galileo-Systems auf 49 % geschätzt wird).
Internationale Tätigkeiten
Mit dem Start des ersten chinesischen COMPASS-Satelliten im Jahr 2007 kann davon ausgegangen werden, dass sich demnächst ein neues Satellitennavigationssystem in der Erdumlaufbahn befinden wird (das vierte globale System nach GPS, GLONASS und Galileo). Indien baut sein regionales System auf (IRNSS – Indian Regional Navigation Satellite System) und Japan sein Quasi-Zenith-System (QZSS). Die Wettbewerber sind stärker geworden, und es steht zu erwarten, dass sie große Fortschritte erzielen werden. Damit Galileo das zweitwichtigste globale GNSS für Chip-Hersteller wird, ist es von grundlegender Bedeutung, dass die ersten Dienste möglichst bald bereitgestellt werden und langfristige Verpflichtungen in Bezug auf die künftige Finanzierung von Galileo bestehen.
Die Hauptherausforderung in Bezug auf die internationalen Tätigkeiten der GNSS-Programme wird darin bestehen, die Kompatibilität und Interoperabilität mit Galileo und den Zugang zu weltweiten GNSS-bezogenen Ressourcen zu gewährleisten, weltweite Normen aufzustellen, die Sicherheit des Weltraumsegments und Bodenstationsnetzes zu garantieren, gleichzeitig aber auch eine strengere Kontrolle über sensible GNSS-Technologien, die mit europäischen Mitteln entwickelt wurden, auszuüben sowie an den internationalen Anstrengungen zur Entwicklung innovativer Anwendungen und spezialisierter Anwendungen von überregionalem Interesse mitzuwirken. Ein wichtiges Ziel dürfte die Schaffung von Marktchancen für europäische GNSS-Technologie- und -Anwendungsanbieter sein.
III. Künftige Herausforderungen
Im Rahmen der Halbzeitbilanz wird auch eine Debatte über die künftige Verwaltung, Durchführung und Finanzierung der GNSS-Programme eröffnet. Dies ist eine sehr wichtige Debatte, bei der Klarheit in Bezug auf die Pläne der EU und die langfristigen Verpflichtungen in diesem Bereich erreicht werden sollte.
Betrieb und Nutzung nach 2013
Es sollte ein breit angelegte, umfassende Debatte auf politischer Ebene über die gewünschte Reichweite der Ziele (also über den Umfang der bereitgestellten Dienste) und die verfügbaren finanziellen Ressourcen geführt werden (wobei eine politische Entscheidung zwischen einem ausschließlich von der EU finanzierten Programm und einem Programm, bei dem auch nationale oder private Beiträge möglich sind, getroffen werden muss). Die Ergebnisse dieser Debatte werden sich auf die politischen Optionen für die künftige Verwaltung und Steuerung der GNSS-Systeme auswirken.
Bei dieser Debatte sind folgende wichtige Punkte zu berücksichtigen:
·Die Kosten für den Betrieb von EGNOS und Galileo werden auf rund 800 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Es wird eine langfristige Verpflichtung zur Deckung dieser Kosten erforderlich sein, damit die langfristige Stabilität von EGNOS und Galileo sichergestellt wird und die Nutzer einen optimalen Nutzen aus den angebotenen Diensten ziehen können.
·Die Einnahmen (vor allem aus Gebühren für die hochpräzisen kommerziell genutzten Dienste) werden in naher Zukunft voraussichtlich gering ausfallen und dann allmählich bis 2030 auf 80 Mio. Euro pro Jahr ansteigen, was bedeutet, dass nicht mit einer baldigen eigenständigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Systeme gerechnet werden kann.
·Die Klarstellung der Haftungsregelungen für die Satellitennavigation muss insbesondere im Zusammenhang mit EGNOS beschleunigt werden, damit die Haftungsrisiken bei Dienstleistungen für sicherheitskritische Anwendungen verringert werden.
·Die Rechte an geistigem Eigentum und das Risikomanagement sind unerlässliche Punkte, die sich aus eigentumsrechtlichen Aspekten ergeben.
·Eine nachhaltigere Förderung von Forschung und Entwicklung ist für die Entwicklung nachgelagerten Anwendungen erforderlich.
Die Kommission sollte auf der Grundlage der Ergebnisse der Debatte eine umfassende Analyse vornehmen, um präzisere Vorstellungen über die möglichen Szenarien und Mittel für den Betrieb und die Nutzung nach 2013 zu erhalten. Dies bezieht sich auf alle kommerziellen Aspekte der Nutzung und die rechtlichen, vertragsrechtlichen und finanziellen Strukturen der verschiedenen Nutzungsmodelle, mit denen die Einrichtung eines stabilen Verwaltungsmodells gewährleistet wird.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (8.7.2010)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Halbzeitbilanz der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass es Galileo, das europäische globale Satellitennavigationsprogramm, als nützliches Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung, der Sicherheit und der strategischen Autonomie der EU unterstützt, erkennt jedoch an, dass Raumfahrtpolitik per definitionem nicht unabhängig von anderen relevanten Akteuren im Weltraum betrieben werden kann;
2. nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in einem Dialog mit anderen Anbietern von globalen Satellitennavigationssystemen (GNSS) befinden (nämlich mit den Vereinigten Staaten, Russland, China, Indien und Japan) und mit diesen zusammenarbeiten, um die Kompatibilität und, wenn möglich, Interoperabilität der GNSS zu gewährleisten;
3. nimmt die Reaktion des Ministerpräsidenten des Staatsrats der Volksrepublik China auf das Schreiben des Präsidenten der Kommission zu dem Thema der Frequenzbänder zur Kenntnis und fordert eine Lösung, welche die Systeme Compass und Galileo kompatibel macht;
4. weist nachdrücklich darauf hin, dass die von Galileo angebotenen Dienstleistungen dem Grundsatz entsprechen müssen, dass Galileo ein ziviles System unter ziviler Kontrolle ist, erkennt jedoch an, dass es gegebenenfalls auch für militärische Zwecke eingesetzt werden kann; betont, dass bei jeglicher Inanspruchnahme von Galileo das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen und die EU-Verträge eingehalten werden müssen;
5. fordert die Kommission als Verwalterin des Programms auf, die notwendigen Kriterien für technische Sicherungsmaßnahmen sowie die spezifischen Verfahren für den Zugang zu dem öffentlich regulierten Dienst festzulegen, damit das Ausmaß der unerlaubten Nutzung von Galileo so gering wie möglich bleibt, und ferner ein Kontrollsystem für den Transfer sensibler Galileo-spezifischer Elemente und Technologie zu errichten;
6. weist nachdrücklich darauf hin, dass sich die EU-Mitgliedstaaten des sensiblen Charakters von GNSS, d. h. der Auswirkungen auf die Sicherheit der EU und ihrer Bürger sowie auf die europäischen GNSS-Programme, voll und ganz bewusst sein müssen, wenn sie Ausfuhrkontrollanfragen für GNSS-Elemente vonseiten ihrer Industrien erhalten, insbesondere wenn diese internationalen Ausfuhrkontrollregelungen unterliegen, wie beispielsweise dem Wassenaar-Arrangement über Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen sowie Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck;
7. bekräftigt jedoch angesichts der umfangreichen Mittel, die diesbezüglich aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Union fließen, dass die Möglichkeit bestehen sollte, Galileo zur Unterstützung der GASP/GSVP – einschließlich von Krisenbewältigungsoperationen – und zur Umsetzung von EU-Klauseln über Solidarität und gegenseitigen Beistand einzusetzen; fordert nach bereits erfolgter Aktivierung der Europäischen Rahmenkooperation für die Forschung im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen Kommission, Europäischer Verteidigungsagentur (EDA) und ESA dazu auf, diese Zusammenarbeit auf Galileo auszuweiten;
8. betont, dass die europäische Raumfahrtpolitik, die zu friedlichen Zwecken geschaffen wurde, unter keinen Umständen zur allgemeinen Bewaffnung des Weltraums beitragen sollte, und bekräftigt sein Eintreten für die im Vertrag der Vereinten Nationen über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper festgelegten Grundsätze, insbesondere
– die Nutzung des Weltraums ausschließlich zu friedlichen Zwecken,
– die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums,
–die Haftung derjenigen Stelle, die einen Gegenstand in den Weltraum befördert hat, im Falle eines Schadens, der einem Drittland zugefügt wird, wie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände näher erläutert;
9. unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen um die Schaffung von Regeln für Tätigkeiten im Weltraum und um die Weiterentwicklung der Kodifizierung des internationalen Weltraumrechts; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme des Verhaltenskodex der EU für Tätigkeiten im Weltraum, der auch die Notwendigkeit einer Verringerung der Abfälle berücksichtigt und allen Nicht-EU-Staaten zur Unterzeichnung offensteht; fordert erneut, dass dieser Verhaltenskodex in ein rechtsverbindliches Instrument umgewandelt wird;
10. unterstützt die umgehende Schaffung einer europäischen Kapazität zur Weltraumlageerfassung, um kritische europäische Infrastruktur im Weltraum zu schützen; unterstützt in diesem Zusammenhang voll und ganz die ergänzende Arbeit der ESA und der EDA auf diesem Gebiet.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
23.6.2010
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
41
3
4
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Gabriele Albertini, Robert Atkins, Dominique Baudis, Bastiaan Belder, Frieda Brepoels, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anneli Jäätteenmäki, Nicole Kiil-Nielsen, Maria Eleni Koppa, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Jean-Luc Mélenchon, Willy Meyer, Andreas Mölzer, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Ria Oomen-Ruijten, Justas Vincas Paleckis, Pier Antonio Panzeri, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Ernst Strasser, Charles Tannock, Zoran Thaler, Kristian Vigenin
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Laima Liucija Andrikienė, Georgios Koumoutsakos, Norbert Neuser, David-Maria Sassoli, György Schöpflin, Indrek Tarand, Traian Ungureanu
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Pat the Cope Gallagher
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (16.3.2011)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Halbzeitüberprüfung der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont die strategische Bedeutung der Weltraumpolitik in dem Bemühen, eine echte europäische Industriestrategie zu begründen, der konkrete Projekte zugrunde liegen, mit denen ein greifbarer Nutzen für die Bürger und die Unternehmen verbunden ist, insbesondere ihre beiden Leitprogramme GMES und das Satellitennavigationsprogramm;
2. erinnert daran, dass das Scheitern der ursprünglichen Lösung einer öffentlich-privaten Partnerschaft für die Finanzierung der Satellitennavigationsprogramme im Jahr 2007 zu dem Beschluss geführt hat, die Umsetzung der Programme auf der Grundlage einer ausschließlichen Finanzierung aus dem EU-Haushalt fortzuführen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mangels verfügbarer Mittel im derzeitigen MFR beschlossen worden war, die Höchstgrenze für die Rubrik 1a im Zeitraum 2007-2012 um 2,4 Milliarden EUR anzuheben; weist ferner darauf hin, dass die Kommission im Jahr 2010 aufgrund fehlender Mittel für das ITER-Projekt erneut eine Revision des MFR vorgeschlagen hat, um die Höchstgrenze für die Rubrik 1a anzuheben;
3. betont, dass derartige ad hoc getroffene Notlösungen den Erfolg und den Mehrwert großangelegter strategischer Industrieprojekte für die Europäische Union gefährden und die dahinterstehende politische Dynamik schwächen können; ist der Ansicht, dass stattdessen eine langfristige Haushaltslösung ausgearbeitet werden sollte, mit deren Hilfe eine Finanzierung auf EU-Ebene unter Beachtung der technischen Anforderungen und eines Zeitplans, aufgrund derer die Relevanz und die Durchführbarkeit dieser Programme gewährleistet wären, sichergestellt werden könnte;
4. erinnert daran, dass das Europäische Parlament und der Rat in der gemeinsamen Erklärung zur Finanzierung der europäischen GNSS-Programme im Anschluss an die entsprechende Vereinbarung vom 23. November 2007 bestätigt haben, dass der geschätzte Gesamtbetrag, der zur Erlangung der vollen Betriebsfähigkeit des GNSS-Projekts Galileo benötigt wird, für den Zeitraum 2007-2013 insgesamt 3 400 Millionen EUR ausmacht und während des Finanzrahmens 2007-2013 nicht überschritten werden sollte; ist jedoch davon überzeugt, dass die im gegenwärtigen Finanzrahmen veranschlagten Mittel nicht ausreichen, um bis 2013 einen leistungs- und wettbewerbsfähigen Dienst in Betrieb zu nehmen und den technologischen Anschluss zu wahren; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission in ihrer Halbzeitüberprüfung vom Januar 2011 keine zusätzlichen Mittel für die GNSS-Programme für den Zeitraum bis 2013 gefordert hat, was zu untragbaren Verzögerungen bei ihrem Abschluss führen kann; weist darauf hin, dass bei einem Bedarf an zusätzlichen Mitteln für diesen Zeitraum eine Übertragung aus laufenden mehrjährigen Programmen nicht durchführbar wäre und dass weitere Kürzungen in der Rubrik 1a, insbesondere in Bezug auf das 7. Rahmenprogramm, nicht hinnehmbar sind;
5. betont, dass GNSS eine entscheidende Technologie darstellen, die die europäische Verkehrsinfrastruktur und einzelne Marktsektoren revolutionieren könnte; weist darauf hin, dass mittelfristig andere nicht europäische GNSS-Programme den Betrieb aufnehmen werden und daher jede Verzögerung mit einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit verbunden wäre, die bestehende Infrastruktur hinfällig würde, die in Entwicklung befindlichen Technologien und Anwendungen nicht genützt werden könnten, und bis zu 60 Prozent der erwarteten Vorteile verloren gingen;
6. fordert die Kommission auf, das Parlament so bald wie möglich zu unterrichten, falls für den zeitgerechten Abschluss des GNSS zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht, und bis zur Vorlage des neuen MFR im Sommer 2011 zumindest einen aktualisierten Finanzplan vorzulegen;
7. betont schließlich, dass Galileo nicht nur das erste von der EU betriebene großangelegte Projekt dieser Art ist, sondern im europäischen öffentlichen Interesse liegt, sodass seine Finanzierung aus öffentlicher Hand berechtigt ist;fordert die Kommission auf, dass Projektmanagement zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit und vollständige Betriebsfähigkeit, eines Dienstes mit einer Konstellation von 30 Satelliten so rasch wie möglich zu gewährleisten, Unsicherheiten zu vermeiden und ein positives Signal an die Marktteilnehmer zu senden; weist darauf hin, dass erhebliche Unterschiede zwischen aktuellen Investitionskosten und zukünftigen laufenden Kosten auftreten können; unterstützt daher den Vorschlag, in Zukunft bei großangelegten Projekten wie diesem einen zuvor festgelegten jährlichen Betrag aus dem EU-Haushalt zu decken und den Mitgliedstaaten in erster Linie die Verantwortung für die Finanzierung etwaiger Ausgleichszahlungen zum EU-Haushalt zu übertragen und bis dahin unausgeschöpfte Bereiche in diesem Haushalt sowie andere Finanzierungsquellen, einschließlich innovativer Finanzierungsformen, zu ermitteln, aus denen Mittel zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs derartiger großangelegter Projekte herangezogen werden könnten;
8. ersucht die Kommission, die Möglichkeit zu erwägen, Einnahmen aus den marktwirtschaftlichen Tätigkeiten von Galileo dem EU-Haushalt zuzuführen;
9. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament mitzuteilen, auf welche Weise die Deckung der jährlichen Betriebskosten von Galileo, die nach dessen Inbetriebnahme auf 800 Millionen EUR geschätzt werden, sichergestellt werden soll;
10. weist darauf hin, dass der in der Halbzeitüberprüfung angeführte, für den Zeitraum nach 2013 geschätzte Betrag von 1,9 Milliarden EUR lediglich als Richtwert angeführt wird; ist daher der Ansicht, dass die Kommission eine Strategie für die mittel- und langfristige Finanzierung der Satellitennavigationsprogramme nach 2013 vorlegen sollte, die auch die Erörterung eines jährlichen Finanzierungsbetrags für den Zeitraum 2014-2020 umfasst, mit dem die Fertigstellung der Infrastruktur von Galileo sowie ihre Instandhaltung bis 2020 gedeckt wäre.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
16.3.2011
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
37
1
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Damien Abad, Alexander Alvaro, Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Lucas Hartong, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Barbara Matera, Miguel Portas, Vladimír Remek, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Gerben-Jan Gerbrandy, Edit Herczog, Paul Rübig, Georgios Stavrakakis
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Marit Paulsen
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
12.4.2011
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
44
4
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Adam Gierek, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Judith A. Merkies, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Alejo Vidal-Quadras
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Antonio Cancian, António Fernando Correia De Campos, Francesco De Angelis, Ilda Figueiredo, Matthias Groote, Andrzej Grzyb, Satu Hassi, Yannick Jadot, Silvana Koch-Mehrin, Bernd Lange, Werner Langen, Mario Pirillo, Algirdas Saudargas, Catherine Trautmann