BERICHT zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)

22.9.2011 - (KOM(2011)0447 – C7‑0209/2011 – 2011/2163(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Barbara Matera

Verfahren : 2011/2163(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0311/2011
Eingereichte Texte :
A7-0311/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)

(KOM(2011)0447 – C7-0209/2011 – 2011/2163(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2011)0447 – C7-0209/2011),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 28,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] (EGF-Verordnung),

–   unter Hinweis auf das in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehene Trilog-Verfahren,

–   in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0311/2011),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten;

B.  in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des EGF für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern beinhaltet, die als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind;

C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und unter gebührender Beachtung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Inanspruchnahme des Fonds dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;

D. in der Erwägung, dass Deutschland Unterstützung in einem Fall beantragt hat, der 778 Entlassungen (die sämtlich für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind) in fünf Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) in Deutschland betrifft;

E.  in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;

1.  fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und die Inanspruchnahme des EGF somit zu beschleunigen; bekundet in diesem Sinne seine Wertschätzung für das verbesserte Verfahren, das die Kommission aufgrund der Forderung des Parlaments nach Beschleunigung der Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat und das darauf abzielt, der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds vorzulegen; erwartet, dass im Rahmen der anstehenden Überprüfungen des EGF weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens verwirklicht und ein höheres Maß an Effizienz und Transparenz sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des Fonds sichergestellt werden;

2.  erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme der Beschlüsse über die Inanspruchnahme des Fonds zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden; unterstreicht, dass der EGF eine wichtige Rolle bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

3.  unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; betont ferner, dass die aus Mitteln des EGF finanzierten Maßnahmen zu einer langfristigen Beschäftigung führen sollten; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß nationalem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf;

4.  stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personenbezogener Dienstleistungen detaillierte Informationen über die Komplementariät mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, enthalten; fordert die Kommission erneut auf, auch in ihren Jahresberichten eine vergleichende Bewertung dieser Angaben vorzulegen;

5.  begrüßt den Umstand, dass nach wiederholten Forderungen des Parlaments im Haushaltsplan 2011 erstmals Zahlungsermächtigungen in Höhe von 47 608 950 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 veranschlagt sind; weist darauf hin, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit vorgenommen wurden, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele auswirken könnten;

6.  begrüßt die im Rahmen des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2011 vorgesehene Mittelanhebung der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 um 50 000 000 EUR, die zur Deckung des für den vorliegenden Antrag erforderlichen Betrags verwendet werden sollen;

7.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)      Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)      Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)      Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)      Deutschland hat am 9. Februar 2011 wegen Entlassungen in fünf Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) tätig sind, einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt und diesen Antrag bis zum 28. April 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 4 347 868 EUR bereitzustellen.

(5)      Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 4 347 868 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu [Brüssel/Straßburg], am

Im Namen des Europäischen Parlaments                Im Namen des Rates

Der Präsident                                                        Der Präsident

  • [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [3]               ABl. C […] vom […], S. […].

BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf der Fonds bis zu einem Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden; dieser Betrag wird der Marge unterhalb der Gesamtausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren - mit Ausnahme der Verpflichtungsermächtigung unter Rubrik 1b - entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter Form stattfinden.

II. Aktueller Stand: Der Vorschlag der Kommission

Am 20. Juli 2011 hat die Kommission einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten von Deutschland angenommen, um Arbeitnehmer, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Dies ist der fünfzehnte Antrag, der im Rahmen des Haushaltsplans 2011 geprüft wird; er bezieht sich auf die Bereitstellung eines Gesamtbetrags von 4 347 868 EUR aus dem EGF für Deutschland. Der Antrag führt 778 Entlassungen (die sämtlich für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind) in fünf Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 29 („Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“)[6] in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 1. März 2010 bis zum 1. Dezember 2010 an.

Der Antrag, EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland, wurde der Kommission am 9. Februar 2011 vorgelegt und bis zum 28. April 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag stützte sich auf das Interventionskriterium nach Artikel 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach in Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat in einer Region oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS II-Ebene in derselben NACE-Revision-2-Abteilung tätig sind, innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten mindestens 500 Entlassungen erfolgt sein müssen.

Eines der Kriterien für die Bewertung der Kommission war die Evaluierung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder der Finanzkrise, wodurch in diesem Fall krisenbedingt die Nachfrage nach neuen Kraftfahrzeugen in der Europäischen Union infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zurückgegangen ist. Folglich sank die Herstellung von Kraftfahrzeugen in Deutschland 2009 um 13,8 % im Vergleich zu 2008 und 2010 um 14 % im Vergleich zu 2008.

Der plötzliche und krisenbedingte Rückgang der Nachfrage nach Kraftfahrzeugen, der nicht vorherzusehen war, führte laut Aussage Deutschlands dazu, dass die Produktionskapazitäten erheblich weniger genutzt wurden und die Einnahmen für die Zulieferer der Automobilindustrie beträchtlich nachließen.

Den deutschen Behörden zufolge wird mit den in diesem Antrag erfassten 778 Entlassungen die bereits hohe Arbeitslosenquote in den Regionen Arnsberg und Düsseldorf, die bereits schon unter den Entlassungen bei Nokia in Bochum und der Schließung der Niederlassung von General Motors zu leiden hatten, weiter steigen.

Das koordinierte Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen, dessen Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, sichergestellt ist, umfasst folgende Maßnahmen:

· Transferkurzarbeitergeld für Zeiten, in denen die Arbeitskräfte aktiv an Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen,

· Qualifizierungsmaßnahmen, die sich an entlassene Arbeitskräfte richten, deren Ausbildungen nicht anerkannt werden oder veraltet sind, sowie an Industriearbeitskräfte,

· vertiefte Existenzgründungsberatung – Beratung und Unterstützung für die Durchführung und Finanzierung von Existenzgründungen,

· Workshops und Peer Groups – Coaching und Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen von Arbeitskräften mit einem ähnlichen beruflichen Hintergrund,

· internationale und nationale Arbeitsmarktberatung – Vorbereitung einer begrenzten Zahl an Arbeitskräften auf Arbeitsplätze außerhalb ihrer Region oder auch außerhalb Deutschlands,

· Aktivierungszuschuss – Anreiz für Arbeitskräfte, die eine neue Stelle mit einem geringeren Gehalt annehmen,

· Stellenresearch – die Stellenresearcher arbeiten an der Nahtstellte zu potenziellen Arbeitgebern und ermitteln auf der Grundlage spezifischer Stellenangebote die am besten geeigneten Kandidaten und deren stellenspezifischen Schulungsbedarf,

· Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und bei Arbeitslosigkeit – Unterstützung von Arbeitskräften bei der Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz und bei Arbeitslosigkeit.

Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der deutschen Behörden folgende Angaben und ergänzende Informationen:

•          Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

•          Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

•          Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Deutschland hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in Deutschland verwalten und kontrollieren.

Der Bewertung der Kommission zufolge erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Mittelübertragung über einen Gesamtbetrag von 4 347 868 EUR aus der EGF-Reserve (40 02 43) als Verpflichtungen auf die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 unterbreitet.

Die Berichterstatterin begrüßt den Umstand, dass nach den wiederholten Forderungen des Parlaments im Haushaltsplan 2011 erstmals Zahlungsermächtigungen in Höhe von 47 608 950 EUR in der EGF-Haushaltslinie ausgewiesen sind, und die Mittelanhebung der Haushaltslinie 04 05 01 um 50 000 000 EUR durch den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2011.

Diesbezüglich weist sie darauf hin, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen eingerichtet wurde und daher eine entsprechende Zweckbindung rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien – wie sie in der Vergangenheit vorgenommen wurden – vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der einzelnen politischen Ziele auswirken könnten.

Nach der IIV kann der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden.

Dies ist der fünfzehnte Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds, der der Haushaltsbehörde 2011 unterbreitet wird. Werden die hiermit beantragten Mittel in Höhe von 4 347 868 EUR daher von den verfügbaren Mitteln in Abzug gebracht, so verbleibt bis Ende 2011 ein Betrag von 420 413 131 EUR. Damit bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres 2011 auftretenden Bedarfs verfügbar, wie dies in Artikel 12 Absatz 6 der EGF-Verordnung zur Auflage gemacht wird.

III. Verfahren

Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt, damit die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.

Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, zwischen Parlament und Rat kommt es zu keiner Einigung.

Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.

Nach der von ihm vorgenommenen Bewertung wird der EMPL-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Inanspruchnahme des Fonds Stellung nehmen. Seine Stellungnahme wird diesem Bericht als Schreiben beigefügt.

In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

EK/jm

D(2011)44589

Herrn Alain Lamassoure

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

ASP 13E158

Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf, Deutschland (KOM(2011) 447 endg.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und dessen Arbeitsgruppe zum EGF haben die Inanspruchnahme des EGF für den Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf, Deutschland, geprüft und folgende Stellungnahme angenommen. Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Der EMPL-Ausschuss formuliert diesbezüglich einige Bemerkungen, ohne jedoch die Mittelübertragung als solche in Frage zu stellen.

Die Anmerkungen des EMPL-Ausschusses stützen sich auf folgende Überlegungen:

A.  Dieser Antrag beruht auf Artikel 2 Buchstabe b) der EGF-Verordnung und betrifft 778 Entlassungen in fünf Unternehmen in NACE-Revision 2 Abteilung 29 in den NUTS-II-Regionen Arnsberg und Düsseldorf während des Bezugszeitraums vom 1. März 2010 bis zum 1. Dezember 2010;

B.   die deutschen Behörden machen geltend, dass die Entlassungen der Wirtschafts- und Finanzkrise geschuldet sind, die zu einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach Neuwagen in Europa mit gravierenden Folgen für die deutsche Kraftfahrzeugindustrie, die die größte in der Europäischen Union ist, führten; die Herstellung von Kraftfahrzeugen in der EU sank in den ersten drei Quartalen des Jahres 2010 um 14 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2008, 2009 sank die Herstellung von Kraftfahrzeugen in Deutschland um 13,8 % im Vergleich zu 2008 und um 16,1 % im Vergleich zu 2007;

C.  der Antrag betrifft hauptsächlich Entlassungen von Zulieferern, die zwischen 2008 und 2009 einen Umsatzrückgang um 26 % verzeichneten;

D.  die deutschen Behörden machen darüber hinaus geltend, dass auf die Zulieferer bereits seit einiger Zeit Druck von der Automobilindustrie ausgeübt wurde, ihre Margen zu reduzieren, und dass sie in besonderem Maße von der plötzlichen und drastischen Krise betroffen waren, die zu einem erheblichen Rückgang der Nutzung der Produktionskapazität sowie zu umfangreichen Einkommenseinbußen für die Zulieferer der Automobilindustrie führten, woran sich eine Großzahl von Konkursen anschloss, die sämtlich Entlassungen nach sich zogen;

E.   die Kommission hat bereits im Rahmen vergangener Anträge betreffend die Automobilindustrie anerkannt, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise insbesondere die Autohersteller und ihre Zulieferer betraf, da 60 bis 80 % der in Europa verkauften Neufahrzeuge auf Kredit gekauft werden;

F.   91,1 % der Arbeitnehmer, für die die Maßnahmen Anwendung finden sollen, sind Männer, 8,9 % Frauen; 22,1 % der Entlassenen sind Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahren; 17,5 % der betroffenen Arbeitnehmer leiden unter einer Behinderung oder einem langfristigen Gesundheitsproblem;

G.  66,5 % der entlassenen Arbeitnehmer stammen entweder aus Handwerks- oder verwandten Berufen oder sind Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer; 11,3 % der Arbeitnehmer waren Hilfsarbeitskräfte;

H.  die Kommission hat dem EMPL-Ausschuss mitgeteilt, dass mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3[1] (AB3/2011), der vom EP am 5. Juli 2011 angenommen wurde, weitere Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 Mio. Euro in die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzt werden, wodurch sich Mittelübertragungen aus anderen nicht ausgeschöpften Haushaltslinien vermeiden lassen.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss daher, folgende Anregungen in seinen Entwurf einer Entschließung zum Antrag von Deutschland aufzunehmen:

1.   stimmt der Kommission zu, dass die Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung (1927/2006) erfüllt sind und Deutschland daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

2.   stellt fest, dass die Region Arnsberg nicht nur schwer von der Krise getroffen wurde, sondern auch unter den Entlassungen von Nokia in Bochum litt, wofür ein EGF-Beitrag auf der Grundlage des Antrags EGF/2009/002 DE/Nokia bereitgestellt wurde, und dass die angekündigten 1 200 Entlassungen im ebenfalls in Bochum ansässigen Werk von General Motors Europe die Lage weiter verschlechtern werden;

3.   nimmt Kenntnis von diesem ersten Antrag Deutschlands gemäß Artikel 2 Buchstabe b) und der Tatsache, dass jedes Unternehmen seine eigene Transfergesellschaft gegründet hat, um das koordinierte Paket der personalisierten Dienstleistungen zu erstellen; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Sozialpartner in die Ausarbeitung des Pakets einbezogen wurden;

4.   bedauert, dass der Vorschlag für einen Beschluss (KOM(2011)0447) keine Information über eine ESF-Unterstützung für die Transfergesellschaft enthält; verlangt von der Kommission eine ordnungsgemäße Analyse aller EGF-Fälle, um aufzuzeigen, in welchem Ausmaß der EGF in Anspruch genommen wurde, um ESF-Maßnahmen zu ergänzen;

5.   begrüßt die Möglichkeit für Arbeitnehmer ohne anerkannte oder veraltete berufliche Qualifikationen, an einer intensiven Ausbildung teilzunehmen, die darauf abzielt, Kenntnisse und Wissen entsprechend ihrem persönlichen Profil sowie dem Bedarf des Arbeitsmarkts zu vermitteln;

6.   stellt fest, dass die erfolgreichen Workshops und Peer-Groups erneut Arbeitnehmern mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden sollen, darunter Migranten, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen; nimmt ferner Kenntnis von dem neuen Thema „Arbeitslosigkeit und Gesundheit“, in dessen Rahmen entlassene Arbeitnehmer dabei unterstützt werden sollen, die persönliche Krise durch präventive Maßnahmen zu bewältigen; begrüßt auch die vorgeschlagene Beratung und Unterstützung für diejenigen, die neue Arbeitsplätze gefunden haben, um das Risiko eines erneuten Arbeitsplatzverlust möglichst gering zu halten;

7.   begrüßt die Tatsache, dass mit dem Maßnahmenpaket auch versucht wird, die grenzüberschreitende Mobilität zu verbessern, sofern zweckmäßig;

8.   stellt fest, dass über die Hälfte der EGF-Unterstützung für (kurzfristige) Beihilfen für die Arbeitssuche gewährt werden soll, die die Arbeitnehmer während ihrer aktiven Teilnahme an von der Transfergesellschaft angebotenen Maßnahmen erhalten sollen; stellt darüber hinaus fest, dass der Antrag einen Pauschalbetrag von 2 395 Euro als Aktivierungszuschuss für 150 Arbeitnehmer beinhaltet, die einen unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsvertrag mit einem geringeren Gehalt als an ihrem vorherigen Arbeitsplatz akzeptierten; bekräftigt, dass Zweckmäßigkeit und Gesamtnutzen dieser Maßnahmen äußerst umstritten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Pervenche Berès

.ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.9.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Francesca Balzani, Reimer Böge, James Elles, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Ivars Godmanis, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Dominique Riquet, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Da Graça Carvalho, Jan Mulder

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Kinga Gál

  • [1]  Diese Information ändert Ziffer 32 von KOM(2011)0420, wonach die Zahlungsermächtigungen durch AB2/2011 erhöht wurden.