Verfahren : 2011/2067(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0320/2011

Eingereichte Texte :

A7-0320/2011

Aussprachen :

PV 25/10/2011 - 14
CRE 25/10/2011 - 14

Abstimmungen :

PV 26/10/2011 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0466

BERICHT     
PDF 405kDOC 230k
4. Oktober 2011
PE 462.822v02-00 A7-0320/2011

über die Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

(2011/2067(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Berichterstatterin: Regina Bastos

ÄND.
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

(2011/2067(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2010 mit dem Titel „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ (KOM(2010)0682),

–   unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der Integrierten Leitlinien zu Europa 2020(1),

–   unter Hinweis auf die Entscheidung 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zur Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt und der Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen und neuen Formen des sozialen Dialogs(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft(5),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2010 zum Thema „Beschäftigungspolitische Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige, CO2-arme, ressourcenschonende und grüne Wirtschaft“,

–   in Kenntnis der Studie des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) „Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze“ aus dem Jahr 2010,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom ... Oktober 2011 zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften in der Europäischen Union(6),

–   in Kenntnis des Kommuniqués von Brügge über die verstärkte europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung für den Zeitraum 2011-2020, das am 7. Dezember 2010 verabschiedet wurde(7),

–   in Kenntnis der Studie des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung aus dem Jahr 2010 mit dem Titel „Medium-Term Forecast up to 2020: Skills Supply and Demand in Europe“(8),

–   in Kenntnis der CEDEFOP-Studie vom Mai 2009 zu dem Thema „Qualifikationen für Europas Zukunft: Antizipierung beruflicher Qualifikationserfordernisse“,

–   in Kenntnis der am 25. März 2010 durch ETUC, BUSINESSEUROPE, UEAPME und CEEP geschlossenen Rahmenvereinbarung über integrative Arbeitsmärkte,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 zu Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (KOM(2010)2020),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Januar 2011 zum Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an (KOM(2011)0011 und unter Hinweis auf den der Mitteilung beigefügten Entwurf eines gemeinsamen Beschäftigungsberichts,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des Small Business Act für Europa“ (KOM(2011)0078),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 zu den Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (KOM(2010)0642),

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der gemeinsamen europäischen Ziele im Bereich allgemeine und berufliche Bildung (SEK(2011)0526),

–   unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die gemäß dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft am 21.1.2011 in Kraft getreten ist(9),

–   in Kenntnis des Berichts des Europäischen Verbands der Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung (EASPD), wonach es mit zunehmender Arbeitslosigkeit in Europa für Behinderte immer schwieriger wird, einen Arbeitsplatz zu finden bzw. zu behalten, und in vielen Staaten die Arbeitslosigkeit unter Behinderten höher ist als bei Menschen ohne Behinderungen,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 zur Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (KOM(2010)0491),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011 zum Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter 2011-2020,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2008 über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (KOM(2008)0639) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 6. Mai 2009(10),

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0320/2011),

A.  in der Erwägung, dass jüngsten Zahlen von EUROSTAT zufolge die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union infolge der Weltwirtschaftskrise auf derzeit 9,5 % gestiegen ist und insgesamt 22,828 Millionen Menschen arbeitslos und davon 19,4 % langfristig arbeitslos sind; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit bei 20,4 % liegt und in einigen Mitgliedstaaten 40 % erreicht;

B.  in der Erwägung, dass KMU, die ein Motor für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erreichung der Europa-2020-Ziele sind, aufgrund der Wirtschaftskrise über 3,5 Millionen Arbeitsplätze verloren haben;

C.  in der Erwägung, dass es im Primärsektor und in den Sektoren des verarbeitenden Gewerbes infolge der Wirtschaftskrise des Jahres 2008 zu höheren Verlusten an Arbeitsplätzen kam als erwartet und dass bis zum Jahr 2020 voraussichtlich weitere 2,5 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen werden;

D.  in der Erwägung, dass sich die Wirtschaftsrezession von 2008 auf die Nachfrage nach und das Angebot an Kompetenzen im Beschäftigungssektor ausgewirkt und somit die Unsicherheit in Bezug auf die Beschäftigungsaussichten dramatisch verschärft und die Notwendigkeit für die Menschen verstärkt hat, besser über die Beschäftigungsaussichten des Arbeitsmarktes informiert zu sein;

E.  in der Erwägung, dass die in einigen Mitgliedstaaten verfolgten Sparmaßnahmen mit einem ganz erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit einhergehen und teilweise für diesen verantwortlich sind;

F.  in der Erwägung, dass die politischen Entscheidungsträger die Bürger gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit schützen müssen, indem sie sicherstellen, dass die Arbeitskräfte über die entsprechenden Kompetenzen zur Maximierung ihrer Beschäftigungsfähigkeit verfügen;

G.  in der Erwägung, dass Fortschritte bei neuen Technologien und Veränderungen in der Struktur der europäischen Volkswirtschaften es unabdingbar gemacht haben, dass der Einzelne seine Kompetenzen während seines Arbeitslebens aktualisiert und verbessert;

H.  in der Erwägung, dass ein Ziel der Strategie Europa 2020 die Förderung einer sozialen, ressourcenschonenden, umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist;

I.   in der Erwägung, dass für den Dienstleistungssektor, z. B. in den Bereichen Vertrieb, Sicherheit, Reinigungsdienste, Catering, Pflege und persönliche Dienstleistungen, bis 2020 immer noch ein großer Beschäftigungszuwachs erwartet wird und dies der am schnellsten wachsende Sektor sein könnte;

J.   in der Erwägung, dass der Landwirtschafts- und Ernährungssektor wieder weltweite Bedeutung erlangt und andere, höhere Qualifikationen erfordert, während Arbeitsplätze für Geringqualifizierte in erheblichem Maße abgebaut werden;

K. in der Erwägung, dass die Erreichung eines nachhaltigen Wachstums und der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen, Umweltschutz und neuen, „grünen“ Technologien die Verfügbarkeit entsprechender Kompetenzen erfordern wird;

L.  in der Erwägung, dass sich der technologische Wandel und neue Muster der Arbeitsorganisation in den Sektoren auf die Beschäftigungsmuster – hinsichtlich der geforderten Kompetenzen in Berufsfeldern – und auf die geforderten Qualifikationsniveaus auswirken;

M. in der Erwägung, dass die Volkswirtschaften zunehmend eine kreative und interaktive Kommunikation und Problemlösungskompetenzen am Arbeitsplatz erfordern, während bei geringqualifizierten Tätigkeiten oder Arbeitnehmern, die routinemäßige Arbeiten verrichten, ein hohes Risiko des Arbeitsplatzverlusts besteht;

N. in der Erwägung, dass neben Arbeitnehmern aus anderen gefährdeten Gruppen auch Arbeitnehmer mit einem niedrigen Bildungsstand und einer geringen Qualifikation stärker der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes, unsicherer Bedingungen und der Armut ausgesetzt sind, wenn sie keine angemessenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten, die sie in die Lage versetzen, mit den Anforderungen des Marktes Schritt zu halten;

O. in der Erwägung, dass die langfristige Effizienz von Weiterbildung und Hochschulbildung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z. B. Verfügbarkeit einer qualitativ hochwertigen Bildung und Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen, Chancengleichheit und barrierefreier Zugang für alle, Verfügbarkeit von Betreuungseinrichtungen, nachhaltigen öffentlichen Investitionen, der Lage und der effizienten Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie einer besseren Koordinierung der individuellen Bedürfnisse und der Erfordernisse des Arbeitsmarktes;

P.  in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, das Bildungsniveau zu verbessern und bis 2020 die Schulabbruchquote auf unter 10 % zu reduzieren und den Anteil der Personen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 % zu erhöhen;

Q. unter Hinweis auf die Voraussage, dass die Anzahl der Arbeitsplätze, für die ein in fachlicher und wissenschaftlicher Hinsicht höherer Bildungsabschluss erforderlich ist, zunehmen wird, und dass im Jahr 2020 etwa die Hälfte aller Arbeitsplätze Arbeitnehmern mit mittlerer Qualifikation vorbehalten sein wird, während 35 % aller Arbeitsplätze eine hohe Qualifikation erfordern werden, gegenüber einem heutigen Anteil von 29 %, und in der Erwägung, dass für eine nachhaltige Wirtschaft in allen Berufen und in allen Kompetenzsegmenten zusätzliche Qualifikationen erforderlich sein werden;

R.  in der Erwägung, dass sich Migration innerhalb der EU sowie in die EU und aus der EU sowie der demografische Wandel auf vielfältige Weise auf den künftigen Umfang und die Zusammensetzung der Erwerbsbevölkerung in den Mitgliedstaaten auswirken werden und erhebliche Folgen für das Angebot an und die Nachfrage nach Kompetenzen mit sich bringen werden, insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die Einwohnerzahl rapide sinkt oder die eine starke Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte zu verzeichnen haben;

S.  in der Erwägung, dass die Fertigkeiten und Fähigkeiten von Wanderarbeitern häufig nicht ausreichend anerkannt und nicht optimal genutzt werden, sowie in der Erwägung, dass Wanderarbeiter häufig Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Bildung und Ausbildung haben, auch aufgrund ihrer mangelnden Kenntnis der Arbeits- und Sozialrechte und ihrer mangelnden Einbindung in Arbeitnehmerverbände; ferner in der Erwägung, dass aus diesem Grund integrationspolitische Maßnahmen, die der zugewanderten Bevölkerung den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung erleichtern, einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung des künftigen Bedarfs des Arbeitsmarktes leisten können;

T.  in der Erwägung, dass zwar Mikrokredite ein wesentliches Instrument für das Unternehmertum von Frauen und die Gründung von Familienunternehmen sind, der Anteil der Frauen an der Unternehmerschaft in der Europäischen Union mit durchschnittlich 30 % jedoch noch immer zu gering ist;

U.  in der Erwägung, dass über 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, und in der Erwägung, dass zu wenig Frauen und Mädchen eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, was eine starke geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarkts nach Sektoren zur Folge hat, sowie in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Beschäftigungsquoten für Frauen und Männer im IT-Bereich mit der Zeit eher weiter auseinanderdriften als sich annähern;

V.  in der Erwägung, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und überproportional von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen und den neuen, häufig prekären Formen der Arbeitsorganisation betroffen sind und auf Hindernisse beim uneingeschränkten Zugang zu sozialen Rechten, sozialem Schutz und Sozialleistungen stoßen;

W. in der Erwägung, dass ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum das Potenzial einer zunehmenden Anzahl an menschenwürdigen Arbeitsplätzen und eines Beitrags zur Erholung der Volkswirtschaften in der gesamten EU birgt;

X.  in der Erwägung, dass die Europäische Union immer noch weniger als ihre globalen Wirtschaftspartner und Wettbewerber in Forschung, Innovation und Bildung investiert, die Eckpfeiler für Wachstum und Verbesserung des Lebensstandards darstellen; in der Erwägung, dass die Wissensgesellschaft, die Fachausbildung und die Verbesserung der Berufsausbildung beträchtlicher Investitionen bedürfen;

Y.  in der Erwägung, dass eine gezielte und angepasste Weiterqualifizierung von entscheidender Bedeutung ist, um den Menschen zu helfen, neue Kompetenzen zu erwerben, sodass sie vom Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft profitieren können; in der Erwägung, dass es überzeugende wirtschaftliche Argumente für die Weiterqualifizierung, die Integration in den Arbeitsmarkt und die soziale Eingliederung gibt; in der Erwägung, dass eine Kürzung der Investitionen in die Weiterqualifizierung langfristig negative Auswirkungen haben wird;

Herausforderungen für die Beschäftigungspolitik

1.  erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 vereinbart haben, dass bis 2020 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren in Arbeit stehen sollen, ein Ziel, das eng mit dem Wirtschaftswachstum und der Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme und der öffentlichen Finanzen Europas verbunden ist; weist darauf hin, dass die Erwerbsquote von Frauen gegenwärtig 58,2 % beträgt; betont, dass eine drastische Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit, eine stärkere Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und die wirksame Umsetzung der Priorität der Eingliederung der Strategie zu den entscheidenden Voraussetzungen zur Erreichung des Beschäftigungsziels gehören; betont, dass die meisten der nationalen Reformprogramme dem Beschäftigungsziel und dem Armutsreduktionsziel nicht gerecht werden, und fordert alle Beteiligten auf, ihre Bemühungen zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie Europa 2020 zu verstärken;

2.  bekräftigt, dass die fünf Kernziele der Union die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung, die Erreichung der Klimaschutz- und Energieziele, die Verbesserung des Bildungsniveaus sowie die Förderung der sozialen Integration sind;

3.  weist darauf hin, dass erhebliche Hindernisse bestehen, die einer starken Anhebung der Beschäftigungsquote in der EU, der Bekämpfung struktureller Arbeitslosigkeit und der Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit der Steigerung der Produktivität und der Förderung von mehr Wettbewerbsfähigkeit im Wege stehen; vertritt die Auffassung, dass die Schwierigkeiten, die vorrangig angegangen werden müssen, neben der Sicherstellung gut funktionierender Arbeitsmärkte auch die Diskrepanz zwischen den erworbenen und nachgefragten Qualifikationen und das derzeitige unzureichende Qualifikationsniveau vieler Arbeitnehmer sowie das geringe Ranking beim Bildungsniveau in einigen europäischen Ländern im Vergleich zum internationalen Stand umfassen; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter Ansatz bei der Entwicklung der erforderlichen Kompetenzen für die optimale Nutzung des Potenzials einer neuen nachhaltigen Wirtschaft entscheidend sein wird, und fordert die Kommission auf, in ihrer geplanten Mitteilung zum Thema Arbeitsplätze in der neuen, nachhaltigen Wirtschaft den diesbezüglichen Forderungen des Parlaments zu folgen;

4.  weist darauf hin, dass sich die Beschäftigungsquote und die Wirtschaftsleistung gegenseitig verstärken und besonders hohes Wirtschaftswachstum und hochwertige Beschäftigung hervorbringen; empfiehlt jedoch mit Nachdruck, dass sich die Mitgliedstaaten an die integrierten Leitlinien zu Europa 2020 zur Beschäftigungspolitik und an die Grundzüge der Wirtschaftspolitik halten und gleichzeitig sicherstellen, dass die eingeführten politischen Maßnahmen den nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie insbesondere den Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entsprechen;

5.  betont, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor für zentrale Elemente der Sozialpolitik wie Steuern, Sozialprogramme, arbeitsrechtliche Vorschriften, Gesundheits- und Bildungswesen zuständig sind; hält es für entscheidend, dass die Sozialpolitik den nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie insbesondere den Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entspricht;

6.  fordert eine bessere wirtschaftspolitische Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu fördern und einen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen, unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in Europa bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Regeln der Haushaltsdisziplin einzuhalten, damit das Risiko eines übermäßigen Defizits gemindert werden kann, und fordert eine wirksame haushaltspolitische Überwachung, zugleich jedoch öffentliche Investitionen im Einklang mit den Wachstums- und Beschäftigungszielen der EU; betont jedoch die Bedeutung der Abschätzung der sozialen Folgen gemäß dem Vertrag und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die sozialen Kosten von Ausgabenkürzungen zu bewerten, insbesondere von Kürzungen im Bereich der Bildungs- und der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die den Fortschritt bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in Europa und der Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gefährden könnten;

7.  unterstützt die Leitinitiative der Kommission im Rahmen der Strategie Europa 2020 als Rahmenwerk für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und für den Wechsel zu einer nachhaltigen, intelligenteren und integrativeren Wirtschaft; unterstreicht die Bedeutung der regionalen Komponente bei der Umsetzung der Agenda; fordert die Kommission auf, sich für die prioritären Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und Kompetenzen im Rahmen der Leitinitiative einzusetzen und dabei vor dem Hintergrund einer wissensbasierten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft der Förderung sowohl des Angebots an als auch der Nachfrage nach Arbeitskräften angemessene Bedeutung beizumessen;

8.  verweist darauf, dass die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ im Zusammenhang mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm gesehen werden sollte und dass Synergieeffekte zwischen den beiden Wachstum und Beschäftigung schaffen können;

9.  hebt hervor, dass die jüngsten Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Kombination mit künftigen Herausforderungen, wie zum Beispiel dem demografischen Wandel und dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, bessere Strategien bei Beschäftigung, Bildung und Arbeitsorganisation erfordern, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern und neue Arbeitsplätze zu schaffen und in diesem Sinne „intelligentes Wachstum“ zu fördern und Vollbeschäftigung mit sozialer Sicherheit sowie einem nachhaltigen Produktions- und Lebensstil zu verbinden; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des allgemeinen Zugangs zu lebenslangem Lernen, Qualifikationen und Kompetenzen für alle Altersgruppen; verweist auf die wirtschaftlichen Argumente für die Weiterqualifizierung, die Integration in den Arbeitsmarkt, die soziale Eingliederung, die wirksame Bekämpfung von Diskriminierung und die bessere Nutzung des Potenzials aller Arbeitnehmer; erinnert daran, dass die Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben und der Ausbau des Humankapitals auch nicht-wirtschaftliche Vorteile für den Einzelnen bergen;

10. betont, dass die auf einzelstaatlicher Ebene bestehenden Flexicurity-Regelungen vor dem Hintergrund der neuen sozioökonomischen Lage überprüft, beibehalten, gegebenenfalls gestärkt und an die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden müssen, damit ein flexibler, inklusiver und aktiver Arbeitsmarkt, effiziente und für alle zugängliche Ausbildungsmaßnahmen und angemessene Systeme der sozialen Sicherheit gewährleistet werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeitsmarktreformen durch eine Stärkung des Sozialschutzes und des Schutzes bei Arbeitslosigkeit, die vor dem Abrutschen in Armut schützen, sowie durch eine Verbesserung der Qualität der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste zu flankieren; betont, dass Flexicurity nicht als Einheitslösung betrachtet werden sollte;

11. unterstreicht die Bedeutung des informellen Lernens und der Aneignung von Kompetenzen durch eine Stärkung der generationenübergreifenden Zusammenarbeit, bei der junge Menschen neue Kompetenzen erwerben können, indem sie von erfahrenen älteren Arbeitnehmern angelernt werden;

12. bedauert, dass es für viele Arbeitnehmer/innen weiterhin schwierig ist, ihr Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren; fordert die Mitgliedstaaten auf, für alle Eltern und insbesondere für Frauen, Alleinerziehende, benachteiligte Menschen oder Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten der Eingliederung in das Berufsleben und der Teilnahme an den Prozessen des lebenslangen Lernens zu schaffen; betont, dass als Voraussetzung dafür die Arbeitsorganisation und die Ausbildungsmöglichkeiten mit den elterlichen Pflichten vereinbar sein sollten, dass die Effizienz von Kinderbetreuungseinrichtungen gestärkt sowie der Zugang zu ihnen verbessert und dass Eltern angemessene Unterstützung geleistet werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Maßnahmen und Programme zur Unterstützung pflegender Angehöriger bereitzustellen;

13. hält es für sinnvoll, ein der Telearbeit förderliches Arbeitsumfeld zu fördern, wenn dadurch die Erfordernisse des Familien- und des Berufslebens miteinander in Einklang gebracht werden können;

Reaktionen

Sicherstellung der Verfügbarkeit kompetenter Arbeitskräfte

14. begrüßt die Einrichtung des Europäischen Monitors für offene Stellen und die Initiativen der Kommission zur Erstellung eines EU-Kompetenzpanoramas und zur Reform des EURES-Netzes (European Employment Services) mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz und eines verbesserten Zugangs für Arbeitssuchende und der Förderung der beruflichen Mobilität in der EU; betont, dass EURES eine wesentliche Rolle bei der Beratung von mobilen Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden über ihre Rechte und daher bei der Herausbildung eines wirklichen Binnenmarktes spielt, und begrüßt die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ für jugendliche Arbeitsuchende aus den 27 Mitgliedstaaten; betont darüber hinaus die Rolle von EURES in Grenzregionen und weist darauf hin, dass für seine grenzüberschreitenden Partnerschaften die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um den Herausforderungen des europäischen Arbeitsmarktes entsprechen zu können;

15. betont die Bedeutung einer verstärkten Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung lebenslangen Lernens, insbesondere an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Beschäftigungsfähigkeit sicherzustellen, sowie die Bedeutung der Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitnehmer, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; weist darauf hin, dass die Weiterbildungsquote langfristig ebenfalls erhöht werden sollte, damit höher qualifizierte Menschen auch bis ins hohe Lebensalter hinein einen für sie adäquaten Arbeitsplatz finden und ausüben können; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass Anreize sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber mit besonderem Schwerpunkt auf KMU geschaffen werden sollten; vertritt ferner die Ansicht, dass umfassendere Strategien des lebenslangen Lernens bereitgestellt und die Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung auf die sich rasch wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes, die technologische Entwicklung und neue Methoden der Arbeitsorganisation abgestimmt werden müssen;

16. bedauert, dass die Mitgliedstaaten in Zeiten der Krise ihre Mittel für Bildung und berufliche Ausbildung gekürzt haben, und fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, verstärkt in Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu investieren;

17. fordert eine bessere Beobachtung des künftigen Bedarfs an Kompetenzen in Europa nach Berufsbranchen und Qualifikationsniveau und eine sofortige Umsetzung der diesbezüglichen Ergebnisse im Rahmen der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung und lebenslanges Lernen und anderen relevanten Bereichen; betont, dass es wichtig ist, die Attraktivität von Arbeitsplätzen und Berufslaufbahnen für junge Arbeitnehmer zu steigern und dass vor allem junge Menschen laufend über die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt informiert werden müssen, damit sie sich auf die Entwicklung der Fähigkeiten konzentrieren können, die tatsächlich gebraucht werden; vertritt die Auffassung, dass eine „Wissensallianz“, in deren Rahmen sich die Wirtschaft, Sozialpartner und Bildungseinrichtungen zusammenfinden, ein nützliches Instrument zur Beseitigung der Lücken bei Innovation und Kompetenzen darstellen und maßgeblich zur Förderung der Interessen der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt beitragen würde, vor allem was die entscheidende Herausforderung der Erreichung von Vollbeschäftigung, der Beseitigung von Armut, der sozialen Eingliederung und des nachhaltigen Wirtschaftswachstums in der globalen Wirtschaft betrifft;

18. betont die Bedeutung einer frühzeitigen Erkennung des Qualifikationsbedarfs, schlägt dafür einen Zeithorizont von mindestens zehn Jahren vor und fordert die Mitgliedstaaten und, soweit dies sinnvoll ist, die Regionen auf, Beobachtungsstellen für Beschäftigung einzurichten, die sich mit dem künftigen Bedarf befassen; betont, dass es wichtig ist, zuverlässigere Systeme zur Antizipierung des künftigen Qualifikationsbedarfs und von Qualifikationsdefiziten in der EU und in den Mitgliedstaaten zu entwickeln und dauerhaft in die Steigerung des Kompetenzniveaus und in die bessere Abstimmung der Qualifikationen auf die Arbeitsplätze zu investieren; bekräftigt, dass diesbezüglich für die Bürger der Zugang zu aussagekräftigen Informationen sichergestellt werden muss, und fordert den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; betont, dass zur Erreichung dieses Ziels eine stärkere und effektivere Zusammenarbeit zwischen den Bildungsträgern einschließlich Hochschulen und Forschungszentren auf der einen Seite und den öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten, den Sozialpartnern sowie den Unternehmen und Arbeitgebern auf der anderen Seite notwendig ist;

19. betont die Notwendigkeit, den Stellenwert und die Attraktivität von Berufen und Arbeitsplätzen zu erhöhen, für die auf dem Arbeitsmarkt ein Mangel an Arbeitskräften besteht;

20. fordert die Kommission auf, das Programm Leonardo da Vinci, das Teilnehmer dabei unterstützt, neue Fertigkeiten, Wissen und Qualifikationen zu erlangen, und das die Berufsbildung attraktiver macht, stärker ins Blickfeld zu rücken und die dafür vorgesehene finanzielle Unterstützung zu erhöhen; verweist zudem auf die besondere Bedeutung der Aus- und Fortbildung am Arbeitsplatz und fordert die Unterstützung einzelstaatlicher Initiativen, die diese Form der beruflichen Weiterentwicklung stärker ins Blickfeld rücken;

21. stellt fest, dass die Mittel des Unterprogramms „Erasmus“ zu annähernd 100 % ausgeschöpft werden; verweist auf gut dokumentierte Daten, wonach „Erasmus“ das Studium im Ausland erheblich erleichtert und den Studierenden den Erwerb vielfältiger Kompetenzen ermöglicht, was wiederum ihre spätere Beschäftigungsfähigkeit in beträchtlichem Maße erhöht und erheblich zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beiträgt;

22. unterstreicht die Wichtigkeit eines qualitativ hochwertigen staatlichen Bildungssystems, das einen freien, gleichen Zugang für alle gewährt;

23. erachtet es für wichtig, ein Umfeld für eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten und Industrie zu schaffen und Industrieunternehmen bei Investitionen in Forschung und Entwicklung zu unterstützen; weist darauf hin, dass Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen in der regionalen Wirtschaft von Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle spielen und dass es sich dabei um einzigartige Orte handelt, an denen Innovation, Bildung und Forschung aufeinandertreffen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Entwicklung unternehmerischer und sonstiger Fähigkeiten und zu mehr Beschäftigungsmöglichkeiten führen können; erkennt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Förderung des Dialogs zwischen Hochschule und Wirtschaft an; fordert die örtlichen und regionalen Behörden auf, das Gemeinschaftssystem der Europäischen Union für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zu unterstützen und alle Wirtschaftsektoren zu ermutigen, sich um eine EMAS-Eintragung zu bemühen;

24. fordert die Kommission auf, die Einrichtung von Sektorausschüssen für Beschäftigung und Kompetenzen auf EU-Ebene im Rahmen der „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ weiter zu fördern, die als Plattform beibehalten werden sollte, um die in den Mitgliedstaaten und Regionen vorhandenen Informationen zu erfassen und auszutauschen und so zur Koordinierung der Bemühungen sämtlicher Beteiligter beizutragen, sowie als Hilfsmittel, um Maßnahmen im Bereich des sozialen Dialogs zu unterstützen;

25. hält es für äußerst wichtig, erheblich mehr in Bildung, Forschung und Innovation zu investieren, und ist daher der Auffassung, dass die öffentlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Berufsausbildung anlässlich der Bewertung des mittelfristigen Haushaltsziels der Mitgliedstaaten besonders berücksichtigt werden sollten, um die Mitgliedstaaten in dieser Richtung zu ermutigen;

26. fordert daher, Instrumente wie die im Rahmen der Sozialpartnerschaft durchgeführten branchenspezifischen Untersuchungen über den Bedarf an Profilen und Berufsbildern in angemessener Weise zu unterstützen;

27. fordert die Ausschüsse für den europäischen sozialen Dialog auf, dazu beizutragen, dass die bestehenden Ausbildungsangebote und die aktuelle und zukünftige Nachfrage im Rahmen eines Fahrplans mit klaren Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte besser in Einklang gebracht werden können;

28. betont, wie wichtig die Einbeziehung der Arbeitgeber in die Leitung von Bildungseinrichtungen, die Entwicklung von Kursen, Lehrmethoden und Ausbildungsgängen sowie in die Bewertung und Qualifizierung ist; unterstreicht die Bedeutung von Anreizen für Arbeitgeber, die Personen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen eine Ausbildung und damit Möglichkeiten bieten, praktische Erfahrung direkt am Arbeitsplatz zu sammeln;

29. bedauert, dass die Anzahl der Schulabbrecher in der Europäischen Union weiterhin zu hoch ist; weist darauf hin, dass eine Senkung der Schulabbrecherquote von nur einem Prozentpunkt rund 500.000 potentielle Arbeitnehmer hervorbringen könnte; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, wirksamere Maßnahmen auf der Grundlage eines hochwertigen und modernen Bildungs- und Ausbildungssystems umzusetzen, um den vorzeitigen Schulabbruch zu verhindern und Hindernisse für die Fortsetzung der Schulausbildung auszuräumen, um für Schüler mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen Lern- und Bildungsalternativen sowie Möglichkeiten für eine Umorientierung zu schaffen und um ein wirksames Zusammenspiel zwischen Erstausbildung und Unternehmen zu entwickeln; betont die Bedeutung der frühkindlichen Bildung für die Entwicklung, nicht nur für die Entwicklung der künftigen funktionellen Kompetenzen von Menschen, sondern auch für die Entwicklung ihrer Fähigkeit zu lernen, sich zu spezialisieren und sich weiterzuentwickeln, und fordert die Ausarbeitung eines kohärenten, ganzheitlichen, langfristigen Ansatzes für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, wie dies in der einschlägigen Mitteilung der Kommission vorgeschlagen wird;

30. bedauert, dass eine Vielzahl Behinderter, die einer Beschäftigung nachgehen könnten, nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, auf politischer Ebene Alternativen für die Aus- und Weiterbildung und die Beschäftigung Behinderter zu entwickeln;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, öffentlich finanzierte und ordnungsgemäß regulierte Institutionen der Erstausbildung zu unterstützen, die Vorschulen, Primar- und Sekundarschulen, Berufsbildungs- und Hochschulbildungseinrichtungen mit gut ausgebildetem Lehr- und Unterstützungspersonal umfassen, das gut bezahlt wird und zu guten Konditionen tätig ist;

32. unterstreicht die Bedeutung der öffentlichen Bildungssysteme, die allen zugänglich sind und mit der Förderung der Chancengleichheit für alle im Einklang stehen;

33. begrüßt den Vorschlag der Kommission, im Rahmen neuer akademischer Spezialisierungen für die Arbeitsplätze der Zukunft europäische Spitzenleistungszentren zu fördern und die Mobilität junger Menschen in diesem Bereich zu erleichtern; betont, dass die notwendigen Bedingungen für die Bildung von Clustern innovativer Unternehmen geschaffen werden müssen, die die lokale Wirtschaftsentwicklung entscheidend vorantreiben und in den Regionen neue Arbeitsplätze schaffen kann; weist darauf hin, dass qualifizierte Arbeitskräfte, sachkundige Führungsgremien, Innovationen, Wissenschaft, Technologie und grüne Arbeitsplätze angesichts des wachsenden Tempos des wirtschaftlichen Umbaus Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum darstellen;

34. ermutigt die Mitgliedstaaten, IKT-Kompetenzen, digitale Fertigkeiten, Unternehmertum und bereichsübergreifende Schlüsselkompetenzen wie z. B. Kommunikationsfähigkeit in Fremdsprachen und Kompetenzen für die persönliche Entfaltung und Entwicklung, aktive Bürgerschaft, Kreativität, kulturelles Bewusstsein und interkulturelles Verständnis sowie Schlüsselkompetenzen in Bezug auf Umwelt, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen der Bildungssysteme einzubeziehen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Förderung und Anerkennung sowohl „harter“ als auch „weicher“ Kompetenzen für die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen ist; weist auf den Nutzen der Kommunikationsfähigkeit in Fremdsprachen hin und unterstützt den Fremdsprachenerwerb und den Ausbau von Sprachunterricht;

35. unterstreicht die Notwendigkeit innovationsorientierter Bildung; betont, dass nichtschematisches wie auch abstraktes Denken sowie technische Bildung gefördert werden sollten, um dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden;

36. betont, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass alle Kinder frühzeitig grundlegende IT-Fähigkeiten entwickeln, und die Informationstechnologie deshalb in den Grundschulunterricht integriert werden muss, und dass alle europäischen Bürger einfach und preiswert Zugang zum Internet erhalten sollten;

37. fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, angesichts der Tatsache, dass 2015 im IKT-Bereich ein Mangel an 384 000 bis 700 000 Fachkräften zu verzeichnen sein wird und dass im Gesundheitswesen schätzungsweise 1 Mio. Fachkräfte fehlen werden (auch im Bereich der Wissenschaft besteht ein Bedarf an einer Million Fachkräfte), Maßnahmen zur Gewährleistung des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in diesen Bereichen zu ergreifen;

38. unterstreicht, dass die Internationalisierung der Bildung von sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung ist, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, die internationale Freizügigkeit der Forscher, Studenten, Wissenschaftler und Dozenten in der EU und über ihre Grenzen hinaus zu fördern;

39. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Bürger und Bürgerinnen mit hohem Bildungsniveau eine Beschäftigung annehmen, für die sie überqualifiziert sind, oder auf geringwertigen Arbeitsplätzen arbeiten, was zum Verlust qualifizierter Arbeitskräfte (Brain Waste) in der EU führt;

40. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungsprogramme für Lehrer zu entwickeln, damit diese sich besser auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes einstellen und die entsprechenden Fähigkeiten auf allen Bildungsstufen entwickeln können;

41. ermutigt die Mitgliedstaaten, Bildung am Arbeitsplatz einschließlich eines dualen Bildungs-/Ausbildungssystems zu fördern, damit junge Menschen so früh wie möglich Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln können, und einen Qualitätsrahmen für Praktika und Ausbildungsverhältnisse zu fördern, die möglichst zu einer stabilen Beschäftigung führen sollten; fordert darüber hinaus die maßgeblichen Beteiligten auf, dafür zu sorgen, dass Praktika und Ausbildungsverhältnisse mit einer Begleitung durch professionelle Mentoren erfolgen, dass sie dazu führen, dass wirklich Kompetenzen und Erfahrungen erworben werden, die dem Bedarf des Arbeitmarktes entsprechen, und dass neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mindeststandards für Praktika festzulegen, was die Vergütung und die sozialen Rechte betrifft, und fordert die Einführung eines europäischen Qualitätsrahmens für Praktika, in dem menschenwürdige Arbeitsbedingungen festgelegt werden sowie Vorschriften, um zu verhindern, dass Praktikanten dazu genutzt werden, reguläre Beschäftigung zu ersetzen;

42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen evidenzbasierten Austausch von Strategien für den Übergang von der Bildung und Ausbildung zum Arbeitsplatz und für die Mobilität zu Lernzwecken zu verstärken, die zur Entwicklung von Kompetenzen und zur Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen beitragen;

43. fordert die Kommission auf, bei der nächsten Gesetzesinitiative über berufliche Qualifikationen die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen zu stärken und einen Mechanismus zur verbesserten gegenseitigen Anerkennung von Kompetenzen und Fähigkeiten, einschließlich der durch informelle und nicht formelle Bildung erworbenen Kompetenzen einzuführen und die Mechanismen für die Anerkennung auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten auszuweiten; vertritt die Auffassung, dass dieser Mechanismus auf geeigneten europäischen Rahmen aufbauen sollte, wie z. B. dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET);

44. fordert die nationalen statistischen Dienste auf, angemessene Indikatoren für die Messung der Qualität auf den verschiedenen Ebenen des nationalen Bildungssystems zu entwickeln;

45. vertritt die Auffassung, dass die Auswärtigen Dienste (EAD), namentlich die Delegationen der EU in Drittländern, eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen über die in Europa geforderten Kompetenzen und die verfügbaren Arbeitsplätze spielen und bei den notwendigen Einreiseformalitäten nach Europa behilflich sein können;

46. weist darauf hin, dass es als Folge des demographischen Wandels zahlreiche ältere potenzielle Freiwillige gibt, die eine große ungenutzte Reserve bilden, die in unseren Gemeinschaften zur Verfügung steht; fordert die Kommission auf, älteren Freiwilligen mehr Möglichkeiten zu bieten und ein Programm „Senioren in Aktion“ für die steigende Zahl von Senioren zu entwickeln, die über große Erfahrung verfügen und die zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit bereit sind, wobei dieses Programm unter Umständen parallel zum Programm „Jugend in Aktion“ laufen und dieses ergänzen könnte, und fordert sie darüber hinaus auf, spezifische Programme für die generationenübergreifende ehrenamtliche Tätigkeit sowie für das Mentoring zu fördern;

47. verweist darauf, dass im Rahmen der Strategie zur Verlängerung des Erwerbslebens zu wenig für die Aneignung von IT-Fertigkeiten durch ältere Menschen getan wird, und fordert Kommission und Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umfangreiche Lernprogramme für diese Personengruppe zu erarbeiten;

48. unterstreicht die Notwendigkeit, die Handwerkstradition sowie die damit zusammenhängenden Fertigkeiten zu erhalten und Strategien für Handwerksunternehmen zu entwickeln, um die kulturelle Identität des Handwerks zu bewahren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, duale Systeme der Berufsbildung und die Mobilität junger Handwerker und von Frauen zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die Förderung von Praktika zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt eine wünschenswerte aktive Politik ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen dafür zu ergreifen; betont die Bedeutung der Geisteswissenschaften als Bereich zur Erforschung der Vergangenheit und besseren Wahrung der kulturellen Identitäten;

Förderung der Nachfrage nach Arbeitskräften und Schaffung von Arbeitsplätzen

49. weist darauf hin, dass die kleinen und mittleren Unternehmen sowohl aufgrund ihrer Vielzahl als auch aufgrund ihrer strategischen Funktion bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine wesentliche Rolle im europäischen Wirtschaftsgefüge spielen; erinnert daran, dass 85 % der Arbeitsplätze in der EU von KMU gestellt werden und die KMU einen Anteil von 58 % am von den Unternehmen in der EU erwirtschafteten Mehrwert insgesamt haben; fordert die maßgeblichen Beteiligten auf, sämtliche Maßnahmen, die der Gründung von Unternehmen und ihrer Freizügigkeit entgegenstehen können, abzuschaffen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern und Anreize für ihr Wachstum zu schaffen und dabei besonderes Augenmerk auf die unternehmerische Tätigkeit von Frauen zu legen, für sie ein günstiges ordnungspolitisches und steuerliches Umfeld zu schaffen, die Hindernisse für die Einstellung von Arbeitnehmern aufzulisten, die Bürokratie auf ein Mindestmaß zu reduzieren und ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern;

50. erachtet zur Belebung des Arbeitsmarkts eine zielorientiertere Umsetzung von Innovationen und eine wettbewerbsfähigere industrielle Basis sowie die Förderung der Jugendbeschäftigung, von Geschäftsmodellen mit Forschungsinitiativen und einzelne Fördermaßnahmen für die Einstellung eines größeren Kreises Erwerbsloser für erforderlich;

51. begrüßt den Vorstoß der Kommission, zukünftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für den EU-weiten zeitlich begrenzten Aufenthalt von Mitarbeitern eines Unternehmens, die aus Drittstaaten kommen, einzuführen;

52. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt in die Schaffung von Arbeitsplätzen zu investieren und Unternehmertum, Unternehmensneugründungen und Selbständigkeit zu fördern, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die soziale Ausgrenzung zu verringern; ist der Ansicht, dass geeignete Rahmenbedingungen und Anreize für die Entwicklung von Unternehmen sowie die Unterstützung für die Einführung neuer Technologien für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft wichtig sind, jedoch nicht ausreichen; betont daher, dass die Förderung unternehmerischen Denkens und unternehmerischer Fähigkeiten auf verschiedenen Bildungsebenen sowie Coaching für Existenzgründer und die wirksame Entwicklung von Kompetenzen für Mitarbeiter von KMU stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten; unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Technologieinstituts und der EIB, insbesondere von Programmen wie JASMINE und JEREMIE, bei der Förderung der Unternehmensgründung und -entwicklung und der Unterstützung im Hinblick auf die Bedürfnisse von KMU;

53. fordert die Kommission auf, bei der Erarbeitung beschäftigungsbezogener Rechtsvorschriften die Bedürfnisse der KMU angemessen zu berücksichtigen und nach dem Grundsatz der „Vorfahrt für KMU in Europa“ zu verfahren;

54. betont die Bedeutung eines freien und klug regulierten Internets für Unternehmensgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen; betont ferner, dass das Vertrauen der Internetnutzer in das System und den Schutz ihrer persönlichen Daten entscheidend für neue Geschäftsmodelle im Internet ist;

55. betont, dass in der Europäischen Union zu wenige innovative Unternehmen, deren gesellschaftlicher Schwerpunkt auf der Forschung und der Entwicklung von Innovationen liegt, tätig sind und dass der große Innovationsrückstand und der Mangel an digitaler Bildung die KMU von der Umsetzung neuer innovativer und intelligenter Geschäftsmodelle und neuer Technologien abhalten;

56. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Schaffung eines integrierten und wettbewerbsfähigen Risikokapitalmarktes zusammenzuarbeiten, der für die Gründung und das Wachstum innovativer KMU von grundlegender Bedeutung ist;

57. vertritt die Auffassung, dass ein barrierefreier und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt vollendet werden sollte, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu fördern; vertritt ferner die Auffassung, dass die Vollendung des Binnenmarktes mit einem Arbeitsrecht einhergehen muss, das gleiche Ausgangsbedingungen, eine starke Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Möglichkeit für Arbeitnehmer schafft, ihre erworbenen Ansprüche stehen zu lassen, zu behalten oder in andere Länder zu übertragen, insbesondere die Möglichkeit der Übertragung von Rentenansprüchen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht eng mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten, um Hindernisse für die Mobilität von Studenten und Arbeitnehmern zu beseitigen und den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen in diesem Bereich zu fördern und so die Entwicklung des Binnenmarktes in Bezug auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und vor dem Hintergrund der im Aufnahmeland geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu bewerten; unterstreicht, dass Lohndumping verhindert werden muss;

58. verurteilt nicht angemeldete Erwerbstätigkeit nachdrücklich, da sie für die Gesellschaft und für die betroffenen Arbeitnehmer eine Gefahr darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, regelmäßige und verstärkte Überprüfungen vorzunehmen, entsprechende Sanktionen einzuführen und Informationskampagnen durchzuführen, die der Sensibilisierung für die Rechte der Arbeitnehmer und die langfristigen Nachteile, die für Arbeitnehmer entstehen, die in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind, dienen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die vorbeugenden Maßnahmen und Sanktionen mit Anreizen zu verbinden, die darauf zielen, den Rückgriff auf Schwarzarbeit zu verhindern und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung zu verwandeln;

59. vertritt die Auffassung, dass dem Gesundheitswesen eine wichtige Rolle für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zukommt; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass der Sektor Gesundheitswesen und Sozialfürsorge aufgrund des demographischen Wandels eine Quelle von Beschäftigungsmöglichkeiten ist, deren Bedeutung vermutlich zunehmen wird und die einen maßgeblichen Beitrag zur sozialen Integration leistet; fordert die Schaffung eines Pflegesektors, der den tatsächlichen Erfordernissen gerecht wird und hochwertige, für alle zugängliche Pflegedienstleistungen sowie gute Arbeits- und Lohnbedingungen gewährleistet, um den Rückgriff auf Schwarzarbeit zu verhindern; fordert die Kommission auf, die ILO-Konvention, ergänzt durch eine Empfehlung zu Hausangestellten, zu unterstützen, um die Bedingungen für Arbeitnehmer in diesem Bereich zu verbessern; fordert die Kommission auf, eine Studie über Pflegehelfer in die Wege zu leiten, die in Privathaushalten beschäftigt sind, zusätzlich zu sonstigen angemessenen und nachhaltigen Lösungen zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung, um festzustellen, ob durch das EU-Recht für diese Gruppe von Arbeitnehmern, bei denen es sich häufig um Frauen handelt, ein ausreichender Sozialschutz geboten wird;

60. verweist auf das Potenzial der Sozial-, Gesundheits-, Pflege- und Bildungsdienste zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und fordert starke und tragfähige Investitionen in diese wichtigen Dienste und Infrastrukturen sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Interesse qualitativ hochwertiger Dienstleistungen; erwartet mit Spannung das Aktionsprogramm der Kommission zur Behebung des derzeitigen Mangels an Arbeitnehmern im Gesundheitswesen;

61. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die weiteren Beteiligten auf, für eine effiziente, vereinfachte und synergetische Nutzung der Fonds der Europäischen Union – wie z. B. des ESF, des EFRE und des Kohäsionsfonds – und von Einrichtungen wie z. B. des Mikrofinanzierungsinstruments zur Schaffung von Arbeitsplätzen, unter anderem in der Sozialwirtschaft, zu sorgen; verweist auf die Vorteile einer Lenkung der Investitionen des Strukturfonds in Richtung Bildung und Ausbildung in Bereichen mit hohem technologischem Mehrwert und in Bereichen, die von besonderer Bedeutung für die Förderung des Übergangs zu nachhaltigeren Wachstumsmodellen sind; weist darauf hin, dass besonderes Augenmerk auf diejenigen Mitgliedstaaten zu richten ist, die eine hohe Arbeitslosenquote zu verzeichnen haben und in denen die Mindesteinkommen unter der Armutsgrenze liegen;

62. verweist auf die Bedeutung der Synergien zwischen diesen EU-Fonds und unterstreicht die Bedeutung eines dezentralen Ansatzes für die Nutzung dieser Fonds entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes; ist der Ansicht, dass die richtigen Anreize für die Bevölkerung und die Geschäftswelt, in Weiterbildung zu investieren, geboten werden sollten; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Beitrag der Kohäsionspolitik zu der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ und ihr Potenzial für ein nachhaltiges Wachstum berücksichtigt werden sollten;

63. begrüßt die wachsende Bedeutung der Instrumente im Bereich der Kohäsionspolitik, einschließlich des ESF, durch Konzentration der Finanzmittel auf eine geringere Anzahl von Schwerpunkten, verbesserte Voraussetzungen für institutionelle Reformen, die Stärkung des Partnerschaftsprinzips, die Formulierung klarer und messbarer Ziele und den Abschluss von Investitionsvereinbarungen zur Förderung einer Entwicklung und Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten;

64. fordert die Kommission auf, die bereits vorhandenen Direktbeihilfemodelle der EU zu prüfen und die Möglichkeit zu erörtern, den größtmöglichen Teil der Beihilfen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Unternehmen, die Steigerung der Kompetenzen und die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten sowie die Umsetzung von Programmen für lebenslanges Lernen vorzusehen;

Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes

65. stellt fest, dass Flexicurity-Maßnahmen den Schwerpunkt der Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten ausmachen, und teilt die Auffassung der Kommission, dass die Krise die einzelstaatlichen Flexicurity-Regelungen – auch dort, wo umfassende externe Flexibilitätsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt eingeführt wurden, ohne die Systeme der sozialen Sicherheit, wie dies erforderlich gewesen wäre, zu stärken – auf eine schwere Probe gestellt hat; betont jedoch, dass es notwendig ist, Arbeitsmarktreformen durchzuführen, ohne erfolgreiche Strategien oder den Konsens und das Vertrauen zwischen den nationalen Regierungen und den Sozialpartnern zu untergraben; unterstreicht, dass Flexicurity-Maßnahmen an soziale Gegebenheiten und an die spezifische Struktur des nationalen Arbeitsmarktes angepasst sein müssen, sowie an die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern;

66. betont jedoch, dass die Krise nicht allein durch Flexicurity bewältigt werden kann, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die notwendigen Arbeitsmarktreformen durchzuführen und dabei die Arbeitsmarktintegration von Arbeitnehmern, die zu schutzbedürftigen und benachteiligten Gruppen zählen, besonders zu berücksichtigen; empfiehlt in diesem Zusammenhang, einen Bottom-up-Ansatz anzuwenden, der den Dialog und die Beteiligung aller politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsebenen erleichtert;

67. ist der Ansicht, dass die vier Bestandteile der Flexicurity – flexible und zuverlässige vertragliche Vereinbarungen, aktive Arbeitsmarktpolitik, lebenslanges Lernen und moderne Systeme der sozialen Sicherheit – sowie deren Gleichgewicht im Rahmen der neuen Dynamik sozialer und wirtschaftlicher Veränderungen überprüft und gestärkt werden sollten, um den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Unternehmen auf den modernen Arbeitsmärkten zu entsprechen, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern, einen angemessenen Sozialschutz sowie die Einhaltung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit in Verbindung mit der Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen; erachtet die Stärkung der Arbeitsmarkteinrichtungen während dieses Prozesses für wichtig, um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte von einem Wechsel des Arbeitsplatzes, des Berufs, der Branche oder des Beschäftigungsverhältnisses profitieren; vertritt ferner die Ansicht, dass die Sozialpartner bei der Überprüfung, im Rahmen des sozialen Dialogs, mitwirken sollten;

68. fordert die Kommission auf, in Anwendung von Artikel 152 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Förderung der Rolle von Arbeitgebern und Arbeitnehmern EU-weit branchenintern zu beschleunigen und dabei deren Autonomie zu wahren;

69. unterstützt in Anwendung von Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ermutigt sie zum Aufbau vertraglicher Beziehungen, einschließlich des Abschlusses einschlägiger Vereinbarungen; empfiehlt Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zur Umsetzung der auf Gemeinschaftsebene geschlossenen Vereinbarungen branchenintern für die unter Artikel 153 fallenden Aspekte das in Artikel 155 Absatz 2 AEUV vorgesehene Verfahren anzuwenden;

70. ermutigt die Mitgliedstaaten, die „Telearbeit“, d. h. alle Formen der „Fernarbeit“, alle Formen der Organisation und/oder Durchführung der Arbeit auszubauen, die abgesehen von der klassischen Einheit von Zeit und Ort durch die Telekommunikation und das Internet im Rahmen einer Dienstleistung oder eines Beschäftigungsverhältnisses möglich geworden sind;

Förderung integrativer Arbeitsmärkte

71. betont, dass das in Europa vorhandene Potential an Arbeitskräften in allen Altersgruppen besser ausgeschöpft, das Funktionieren seiner Arbeitsmärkte sowie die soziale Integration und der Sozialschutz verbessert und das Niveau der Qualifikationen und Fähigkeiten der Arbeitnehmer erhöht werden müssen, damit Europa gestärkt aus der Wirtschaftskrise hervorgeht, wettbewerbsfähiger und konvergenter wird und ein stärkeres Wachstum und mehr Arbeitsplätze sowie eine langfristige Sicherung unserer Sozialsysteme erreicht werden können;

72. betont in diesem Zusammenhang, dass die Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung durch eine angemessene Absicherung der Arbeitnehmer und eine verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden muss, damit alle Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Vertragsformen - insbesondere diejenigen aus den am stärksten benachteiligten und schutzbedürftigsten Gruppen - eher eine Chance erhalten, in den Arbeitsmarkt einzutreten und dort Fortschritte zu machen;

73. betont, wie wichtig es ist, die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung der Agenda und in Bezug auf alle Aspekte der Strategie Europa 2020 durchgängig zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um gemäß Artikel 29 des CRPD der Vereinten Nationen die Entwicklung von und den Zugang zu universell gestalteten Produkten und Dienstleistungen sowie den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

74. hebt hervor, dass die Arbeitsentgelte in vielen Mitgliedstaaten geringer gestiegen sind als die Produktivität, und stellt mit großer Sorge fest, dass die Zahl der „armen Arbeitnehmer“, denen es trotz ihres Einkommens nicht gelingt, über die Armutsgrenze hinauszukommen, wächst; betrachtet daher ein entschlossenes Eingreifen zur Behebung dieser Situation als vorrangig;

75. betont, wie wichtig es ist, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorrangig anzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich weiterhin um die Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu bemühen und hierbei auch Anreize für junge Menschen und Arbeitgeber zu schaffen sowie Praktika und Ausbildungsplätze bereitzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass der Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben, einer persönlichen Beratung und Betreuung sowie der Ermöglichung des Erwerbs solider Kompetenzen und ihrer Aktualisierung im Einklang mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes eine besondere Bedeutung zukommt; betont, dass diese Leitinitiative eng mit der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ verknüpft werden muss;

76. unterstreicht die Bedeutung der Schaffung angemessener Bedingungen um sicherzustellen, dass ältere Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben bleiben können und der umfassenden Berücksichtigung der Solidarität zwischen den Generationen sowie der Zusammenarbeit im Beschäftigungsbereich und der Umsetzung von Initiativen zur Förderung eines längeren Berufslebens wie Job-Sharing, Neubewertung der Kompetenzen und der beruflichen Entwicklung, freiwilliges Engagement von Beschäftigten und schrittweiser Eintritt in den Ruhestand auch unter Freiberuflern;

77. fordert die Mitgliedstaaten angesichts der Alterung der Gesellschaft in Europa auf, Maßnahmen zu erarbeiten, die älteren Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, und ruft dazu auf, die Beratung und Stärkung der Aktivität älterer Menschen im Sinne der Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ zu fördern und umfassend zu unterstützen, und fordert, dass angesichts des bislang geringen Interesses der Wirtschaft an älteren Arbeitsnehmern für die Unternehmen entsprechende Anreize geschaffen werden; unterstreicht, wie wichtig die Fortbildung der Betroffenen und die Erhöhung ihrer Qualifikationen sind, da ihnen so die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, dass das Wissen und die Erfahrung älterer Menschen genutzt werden, beispielsweise in Coaching-Projekten;

78. fordert die Mitgliedstaaten angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit auf, die öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste zu modernisieren und zu stärken, damit sie verstärkt die Rolle lebensbegleitender Dienstleister sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber übernehmen können; ist der Auffassung, dass die öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern vor Ort Kompetenzen bewerten, Profile erstellen, individuelle berufliche Anleitung und Beratung bieten und darüber hinaus Informationen über den Zugang zu Möglichkeiten der unternehmerischen Tätigkeit sowie eine Reihe von Schulungs- und Umschulungsprogrammen bereitstellen können;

79. fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Beitrag der Sozialwirtschaft offiziell anzuerkennen, die 10 % der Arbeitsplätze in der EU bereitstellt und eine ausschlaggebende Rolle für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU spielt; erachtet es als notwendig, die Sozialwirtschaft stärker zu entwickeln, um zu einer auf soziale Integration gerichteten Schaffung von Wohlstand und zur Entwicklung integrativer Arbeitsmärkte beizutragen, bestehende Arbeitsplätze in Sektoren und Unternehmen zu erhalten, die sich in einer Krise befinden und/oder von Schließung bedroht sind, die Arbeitsplatzstabilität zu erhöhen, Kompetenzen aufrechtzuerhalten und Wege in die Beschäftigung für besonders benachteiligte Gruppen zu entwickeln;

80. betont, dass bessere und stärkere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit des Berufs- mit dem Familien- und Privatleben zu einer erhöhten Beteiligung der erwerbstätigen Bevölkerung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beitragen sollten; weist auf die Notwendigkeit hin, Frauen zu befähigen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen, wieder einzusteigen und sich dort zu entfalten, insbesondere diejenigen, die nach dem Mutterschafts- oder Elternurlaub Schwierigkeiten haben, wieder eine Anstellung zu finden;

81. ist der Meinung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um bei Mädchen für technische Studienfächer und ein Ingenieurstudium wie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu werben und um Geschlechterstereotypen und die Geschlechtersegregation im Berufsleben und auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen; ruft die Mitgliedsstaaten auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen um die Präsenz von Frauen in hohen Führungspositionen und anderen leitenden Stellen zu fördern;

82. vertritt die Ansicht, dass die Antidiskriminierungsvorschriften der EU zu einer deutlichen Anhebung des Schutzniveaus in der ganzen EU geführt haben; ist jedoch der Auffassung, dass mehr unternommen werden muss, um gegen Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung verschiedener Gruppen in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und Beruf vorzugehen, um den Grundsatz der Gleichbehandlung anzuwenden; vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Frauenbeschäftigung auch mit zielgerichteten Sozialschutzmaßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und Familie, durch die Umsetzung von Gleichstellungsprogrammen sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Einstellung von Frauen und Männern in nicht traditionellen Berufen auf freiwilliger Basis gefördert werden sollte, wobei besonderes Augenmerk auf traditionell von Männern dominierte Sektoren gelegt werden sollte;

83. verweist auf die wirtschaftlichen Argumente für ein Diskriminierungsverbot, abgesehen von der Menschenrechtsdimension; fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen für eine rasche Einigung und die Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu treffen; fordert die Kommission auf, weiterhin Unterstützung bei der Überwindung technischer Schwierigkeiten im Rat zu gewähren, um zu einer solchen Einigung zu gelangen, da eine starke EU-Antidiskriminierungspolitik die Strategie Europa 2020 unterstützen wird;

84. betont, dass es in dem sich verändernden Wirtschaftsraum für die Beibehaltung der Qualifikation und Kompetenzen von Arbeitnehmerinnen sowie zur Erleichterung ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt wichtig ist, dass auch die sich im Elternurlaub befindenden Arbeitnehmer in die vom Arbeitgeber organisierten Schulungen einbezogen werden;

85. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu fördern und in die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu investieren, indem sie Diversitätsmanagement unterstützen, Frauen in beruflicher Hinsicht motivieren und die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit flexibleren Arbeitsbedingungen fördern;

86. hebt hervor, dass mit neuen Beschäftigungsverhältnissen neue Formen der Arbeitsorganisation einhergehen müssen, damit sich Arbeitnehmer mit Kindern für alternative Arbeitszeitmodelle, kürzere Arbeitszeiten oder Telearbeit entscheiden können;

87. weist darauf hin, dass sich nicht nur in der Gesundheits- und Pflegebranche Möglichkeiten zur Steigerung der Erwerbsquote von Frauen bieten, sondern auch im Bereich der inneren Sicherheit, der Logistik (darunter Transport), in der auf Unternehmen spezialisierten Dienstleistungsbranche, z. B. Versicherungen und Beratungsunternehmen, und im ökologischen Bereich sowie durch die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze;

88. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle Programme zur Gewinnung von Frauen für technische Berufe durch Zuwendungen an junge Studentinnen zu unterstützen und zu entwickeln, indem gute Beispiele aus anderen Mitgliedstaaten wie das österreichische Programm „Excellentia“ aufgegriffen werden, mit dessen Hilfe die Zahl der Universitätsprofessorinnen im Bereich W&T verdoppelt werden konnte und die Gründung ausgezeichneter, von Frauen geleiteter Forschungszentren möglich wurde;

89. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor darin zu bestärken, alle möglichen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle und die tief gehenden Unterschiede in Bezug auf Zugang, Vergütung, Laufbahnentwicklung, Mitwirkung und Governance zu beseitigen mit dem Ziel, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Transparenz in Form besserer Statistik sowie einer praxisgerechten Definition des Begriffs gleichwertige Arbeit; begrüßt die von der Kommission angekündigte Überprüfung des Rentensystems für den Kreis derjenigen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Betreuungsverpflichtungen nicht durchgehend Rentenbeiträge geleistet haben, wovon hauptsächlich Frauen betroffen sind;

Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsbedingungen

90. vertritt die Auffassung, dass die Verfolgung des Ziels der Vollbeschäftigung mit verstärkten Bemühungen zur Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen und der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Beschäftigten einhergehen muss, einschließlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gleichberechtigung der Geschlechter;

91. vertritt die Auffassung, dass Arbeitsplatzqualität als multidimensionales Konzept gefördert werden sollte, welches das Beschäftigungsverhältnis und die Arbeit selbst umfasst; fordert die Kommission auf, die Bemühungen zur Überprüfung der EU-Definition der Qualität des Arbeitsplatzes und der diesbezüglichen gemeinsamen Indikatoren zu intensivieren, damit sie sich für die Bewertung und das Benchmarking der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten besser eignen; vertritt die Auffassung, dass der soziale Dialog eine wichtige Rolle bei der Förderung menschenwürdiger Arbeit, hochwertiger Beschäftigung und eines angemessenen Sozialschutzes spielt, und fordert daher die wichtigsten Akteure im Bereich der Arbeitsbeziehungen auf EU-Ebene auf, sich für die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes in diesem Bereich einzusetzen und sich aktiv an der Überprüfung der Definition der Qualität des Arbeitsplatzes und der diesbezüglichen Indikatoren zu beteiligen;

92. ist der Ansicht, dass die Zugänglichkeit des Arbeitsplatzes - des architektonischen Umfelds, der Technologien und der Daten - eine unerlässliche Arbeitsbedingung und wesentliche Voraussetzung für die Arbeitsintegration behinderter Menschen ist;

93. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu überprüfen, und weist darauf hin, dass ein unsicheres Arbeitsumfeld, der ständige Wechsel von einem Arbeitsplatz zum anderen und der zunehmende Stress negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von Arbeitnehmern haben; fordert die Kommission auf, sich mit dem Problem der fehlenden Anerkennung von Berufsrisiken und -krankheiten zu befassen;

94. betont, wie wichtig es ist, dass die Bemühungen der beteiligten Akteure um die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und die Nutzung angemessener politischer Instrumente integriert werden, einschließlich Rechtsvorschriften, Koordinierung politischer Maßnahmen, Austausch bewährter Praktiken und autonomer Vereinbarungen der Sozialpartner;

95. vertritt die Auffassung, dass die Arbeitsplatzqualität durch die große Zahl und den steigenden Anteil an Berufskrankheiten, insbesondere die Zunahme von Muskel- und Skeletterkrankungen, erheblich beeinflusst wird und daher weitere Anstrengungen zu deren Prävention unternommen werden müssen, um die alternde Gesellschaft nachhaltiger zu gestalten;

96. ist der Auffassung, dass Arbeitnehmerrechte, der Dialog zwischen den Sozialpartnern – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – und ein angemessener sozialer Schutz zur Verhinderung von Armut trotz Erwerbstätigkeit den Kern der Beschäftigungsqualität und folglich auch des Konzepts der Arbeitsplatzqualität bilden muss;

97. ermutigt die Kommission, die vorbereitende Phase des Gesetzgebungsprozesses abzuschließen und die im Rahmen der Agenda angekündigten Legislativvorschläge unter vollständiger Berücksichtigung des Ergebnisses der Bewertung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie der Folgen der Autonomie der Sozialpartner vorzulegen; begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzqualität und Arbeitsbedingungen unter gebührender Berücksichtigung der Entwicklungen zu überprüfen;

98. unterstreicht, dass die Beschäftigungsziele und die Strategien zu deren Erreichung überwacht und mit den Zielen in anderen wichtigen Bereichen wie dem öffentlichen Finanzsektor und den einschlägigen Innovationsstrategien koordiniert werden sollten;

99. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)

Angenommene Texte, P7_TA(2010)0309.

(2)

ABl. L 308 vom 24.11.2010, S. 46.

(3)

Angenommene Texte, P7_TA(2010)0262.

(4)

Angenommene Texte, P7_TA(2010)0263.

(5)

Angenommene Texte, P7_TA(2010)0299.

(6)

Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2011)0000 (Bericht A7-0258/2011 – Abstimmung im Plenum in der Oktober-I-Tagung 2011).

(7)

Pressemitteilung der Kommission IP/10/1673.

(8)

Cedefop, Veröffentlichungen, ISBN 978-92-896-0536-6.

(9)

ABl. L 23 vom 27.1.2010, S. 35.

(10)

ABl. C 212E vom 5.8.2010, S. 23.


BEGRÜNDUNG

Die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Krise, in der sich Europa gegenwärtig befindet, hat die Schwächen des europäischen Wirtschafts- und Sozialsystems offenbart und einige der in der Vergangenheit erzielten Fortschritte zunichte gemacht.

Seit im Jahr 2008 die ersten Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmärkten spürbar wurden, sind in Europa bereits 5,6 Millionen Arbeitsplätze verlorengegangen.

Derzeit beträgt die Zahl der Arbeitslosen in der Europäischen Union 23,051 Millionen, das entspricht 9,5 % der Erwerbsbevölkerung. Dies hat schwerwiegende Folgen für das Wachstum und für die Systeme der sozialen Sicherheit in Europa.

Ebenso besorgniserregend sind die Schwierigkeiten, denen sich manche Unternehmen bei der Personaleinstellung gegenübersehen, insbesondere bei der Besetzung hochqualifizierter Stellen. Selbst zu Zeiten der Krise hatten manche Unternehmen Schwierigkeiten, Personen zu finden, deren Kompetenzen den offenen Stellen entsprachen.

Das Humankapital und die Beschäftigungsfähigkeit durch die Aktualisierung der Kompetenzen zu stärken, bedeutet, Europa auf den Weg des Aufschwungs zu bringen.

Wir müssen den Menschen die richtigen Anreize bieten, damit sie ihre jeweiligen Fähigkeiten aktualisieren, und wir müssen Schulbildung, Berufs- und Weiterbildung und Arbeit besser miteinander abstimmen, die richtige Zusammenstellung von Fähigkeiten entwickeln und die in der Zukunft gefragten Kompetenzen wirksamer antizipieren können, um zu gewährleisten, dass Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt(1) besser übereinstimmen.

Die Mitgliedstaaten sind die ehrgeizige Verpflichtung eingegangen, bis zum Jahr 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen zu erreichen.

Die Europäische Union ist dieser Herausforderung gewachsen und in der Lage, die Beschäftigungsquoten erheblich zu steigern.

Im November 2010 nahm die Kommission den Vorschlag für die Mitteilung „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ an.

Die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ ist Teil der Strategie „Europa 2020“ und bildet den Beitrag der Kommission zu dem ehrgeizigen Ziel der Mitgliedstaaten, bis zum Jahr 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen zu erreichen.

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Kommission ein Vorgehen mit folgenden vier Prioritäten vor:

•       Stärkung der Arbeitsmarktreform zur Verbesserung der Flexibilität und Sicherheit in den Arbeitsmärkten („Flexicurity“);

•       die richtigen Anreize für die Bevölkerung und die Geschäftswelt, in Weiterbildung zu investieren, damit die Kompetenzen entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes fortlaufend gesteigert werden;

•       zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften im Bereich Beschäftigung wird die Kommission Vorschläge für die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie machen und eine Legislativinitiative zur besseren Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern vorlegen;

•       Sicherstellung, dass die richtigen Arbeitsmarktbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorhanden sind, wie z. B. weniger Bürokratie und niedrigere Steuern auf Arbeit und Mobilität, ein Aspekt, der insbesondere in sich schnell entwickelnden, z. B. FuE-intensiven Sektoren, von Bedeutung ist.

Die Berichterstatterin stimmt zwar dem von der Kommission festgelegten Ansatz zu, sieht jedoch in folgenden Bereichen Raum für Verbesserungen:

•       Beim Abbau des Verwaltungsaufwandes und der Bürokratie für KMU, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

•       Beim Problem des Schulabbruchs, den die Mitgliedstaaten verhindern und für den sie den Schülern Bildungs- und Lernalternativen anbieten müssen.

•       Maßnahmen, um Familien- und Arbeitsleben leichter zu vereinbaren;

•       Eine bessere Beobachtung und Antizipierung der in der Zukunft erforderlichen Kompetenzen, um auf diese Weise die Übereinstimmung mit dem Angebot zu erleichtern und die Entwicklung von Fähigkeiten auf bessere Beschäftigungsperspektiven im weiteren Leben auszurichten.

•       Bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen junge Menschen schon vor Abschluss ihrer Ausbildung in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, insbesondere durch Praktika, durch die sich schließlich neue Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben.

•       Die Regeln im Zusammenhang mit „Flexicurity“ müssen verstärkt und an die sozioökonomischen Bedingungen in jedem einzelnen Mitgliedstaat angepasst werden, um einen flexiblen Arbeitsmarkt, eine aktive Arbeitsmarktpolitik, lebenslanges Lernen und moderne Systeme der sozialen Sicherheit zu gewährleisten;

•       Verbesserung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Hinblick auf Bürokratieabbau und die Lösung der Probleme der Doppelbesteuerung, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu fördern;

•       Ausbau der gegenseitigen Anerkennung der Qualifikationen von EU-Bürgern und von Bürgern aus Drittländern;

•       Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen;

Für eine effiziente Beschäftigungs-, Bildungs- und Weiterbildungspolitik und für die persönliche Berufswahl bedarf es einer Verbesserung der Kapazität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, künftige Qualifikations- und Arbeitsmarkterfordernisse vorherzusagen und zu antizipieren und die künftigen Kompetenzen auf den Bedarf des Arbeitsmarktes abzustimmen.

(1)

Siehe zum Angebot an und der Nachfrage nach Fertigkeiten in Europa: Cedefop, Skills supply and demand in Europe. Medium-term forecast up to 2020, Luxemburg 2010.

http://www.cedefop.europa.eu/EN/Files/3052_en.pdf


STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (1.9.2011)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

(2011/2067(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Niki Tzavela

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ als Teil der Strategie Europa 2020, da Europa spezifische Ziele und konkrete Maßnahmen benötigt, um auf gemeinsame Ziele wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums hinzuarbeiten, was nur durch koordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten möglich ist;

2.  begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die Notwendigkeit der Förderung von Unternehmertum und Selbstständigkeit anerkennt; ist der Ansicht, dass die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Anreize für die Gründung und den Fortbestand von Unternehmen für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft unerlässlich ist, jedoch nicht ausreicht; betont daher, dass unternehmerische Fähigkeiten sowohl auf der mittleren als auch auf der höheren Bildungsebene angemessen gefördert werden müssen, um sicherzustellen, dass Europa nicht hinter anderen Akteuren zurückbleibt; unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Technologieinstituts bei der Förderung der Unternehmensgründung und -entwicklung durch innovationsgestützte Forschung und eine starke Betonung des Unternehmertums;

3.  begrüßt, dass die Kommission der Flexicurity durch die Stärkung ihrer vier Komponenten, d. h. flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, lebensbegleitende allgemeine und berufliche Bildung und moderne Systeme der sozialen Sicherheit, neue Impulse verleihen will und diesem Vorhaben oberste Priorität einräumt;

4.  fordert die Mitgliedstaaten und, soweit dies sinnvoll ist, die Regionen auf, eine Beobachtungsstelle für Beschäftigung einzurichten, die sich mit dem künftigen Bedarf und seiner frühzeitigen Erkennung befasst und Qualifizierungsmöglichkeiten anbietet, mit denen die Chancen auf einen Arbeitsplatz, insbesondere für Jugendliche, optimiert werden;

5.  bekräftigt, dass die fünf Kernziele der Union die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung, die Erreichung der Klimaschutz- und Energieziele, die Verbesserung des Bildungsniveaus sowie die Förderung der sozialen Integration sind;

6.  betont, dass die Beschäftigungspolitik in die einzelstaatliche Zuständigkeit fällt und dass die Arbeitsmärkte durch strukturelle Unterschiede geprägt sind;

7.  betont, dass die Förderung des unternehmerischen Denkens bei Studierenden und Forschern, die Bereitstellung neuer Finanzinstrumente für Unternehmensneugründungen und Wachstumsunternehmen und die Unterstützung bei der Einführung erfolgreicher Technologien in den EU-Markt stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten;

8.  fordert die Ausschüsse für den europäischen sozialen Dialog auf, dazu beizutragen, dass die bestehenden Ausbildungsangebote und die aktuelle und zukünftige Nachfrage im Rahmen eines Fahrplans mit klaren Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte besser in Einklang gebracht werden können;

9.  macht auf die Feststellung der Kommission aufmerksam, dass neue Technologien und Entwicklungen bei der Arbeitsorganisation offenbar dazu führen, dass an beiden Enden des Arbeitsplatzspektrums die Zahl der Arbeitsplätze erheblich zunimmt;

10. bedauert, dass die Mitgliedstaaten in Zeiten der Krise ihre Mittel für Bildung und berufliche Ausbildung gekürzt haben, und fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, verstärkt in Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu investieren;

11. verweist auf die mangelnden Fortschritte bei dem Bemühen, die Zahl derer, die unterhalb der Armutsgrenze leben, obwohl sie einen Arbeitsplatz haben, zu verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gut bezahlte, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze mit sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen zu fördern;

12. verweist auf die Bedeutung der vorgeschlagenen umfassenden Strategien für lebensbegleitendes Lernen und betont, dass der Einbeziehung von IKT-Kompetenzen sowie digitalen Kompetenzen (e-Skills) in die Kernmaßnahmen im Bereich des lebensbegleitenden Lernens und der Bildung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, um dem schwerwiegenden Mangel an qualifiziertem Personal – wie etwa Experten und Wissenschaftler im Bereich IKT – zu begegnen, der die künftige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gefährden droht;

13. betont, wie wichtig die Einbeziehung der Arbeitgeber in die Leitung von Bildungseinrichtungen, die Entwicklung von Kursen, Lehrmethoden und Ausbildungsgängen sowie in die Bewertung und Qualifizierung ist; unterstreicht die Bedeutung von Anreizen für Arbeitgeber, die Personen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen eine Ausbildung und damit Möglichkeiten bieten, praktische Erfahrung direkt am Arbeitsplatz zu sammeln;

14. verweist auf die auch von der Kommission anerkannte Tatsache, dass beträchtliche Investitionen in ökologische Kompetenzen getätigt werden müssen, um sicherzustellen, dass Europa seine 2020-Ziele in Bezug auf grüne Arbeitsplätze erfüllt und sein Wirtschaftssystem zu mehr Nachhaltigkeit gelangt und somit in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt;

15. unterstreicht die Notwendigkeit innovationsorientierter Bildung; betont, dass nichtschematisches wie auch abstraktes Denken sowie technische Bildung gefördert werden sollten, um dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden;

16. betont, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass alle Kinder frühzeitig grundlegende IT-Fähigkeiten entwickeln, und die Informationstechnologie deshalb in den Grundschulunterricht integriert werden muss, und dass alle europäischen Bürger einfach und preiswert Zugang zum Internet erhalten sollten;

17. fordert die Kommission auf, „Wissensallianzen“ zu fördern, damit neue Ausbildungsprogramme erarbeitet werden, mit deren Hilfe die die Lücken bei den Innovationsfähigkeiten geschlossen werden und der Bedarf am Arbeitsmarkt gedeckt wird;

18. stellt fest, dass die Mitgliedstaaten flexibler auf den Arbeitskräftebedarf der Industrie reagieren müssen, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 verwirklicht werden;

19. verweist darauf, dass im Rahmen der Strategie zur Verlängerung des Erwerbslebens zu wenig für die Aneignung von IT-Fertigkeiten durch ältere Menschen getan wird, und fordert Kommission und Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umfangreiche Lernprogramme für diese Personengruppe zu erarbeiten;

20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Angebot an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Europa zu verstärken, um zur Vermittlung der auf dem Arbeitsmarkt benötigten neuen Kompetenzen beizutragen;

21. stellt fest, dass die Mobilität der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten der EU nach wie vor gering ist, und fordert die Kommission auf, die Schaffung eines europaweiten Dienstes in Erwägung zu ziehen, der qualifizierte Arbeitnehmer an unbesetzte Stellen in ganz Europa vermittelt, wodurch ein Arbeitsmarkt mit europäischem Zusatznutzen unterstützt wird; fordert in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten die Abschaffung der Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die uneingeschränkte Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Projekte für den Binnenmarkt 2012; betont, wie wichtig eine breiter angelegte Strategie ist, die nicht nur auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf die Abdeckung des neuen und sich abzeichnenden Bedarfs auf dem europäischen Arbeitsmarkt, sondern auch auf die Beseitigung arbeitsrechtlicher Beschränkungen in der EU und den Abbau noch bestehender Hemmnisse innerhalb des EU-Binnenmarktes ausgerichtet ist;

22. unterstützt den Vorschlag der Kommission, Sektorausschüsse für Beschäftigung und Kompetenzen auf EU-Ebene einzurichten, um die in den Mitgliedstaaten und Regionen vorhandenen Informationen zu erfassen und so zur Koordinierung der Bemühungen sämtlicher Beteiligter beizutragen;

23. betont die Notwendigkeit der weiteren Abstimmung der Qualifikationen auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts; begrüßt die diesbezügliche Initiative der Kommission;

24. fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, angesichts der Tatsache, dass 2005 im IKT-Bereich ein Mangel an 384 000 bis 700 000 Fachkräften zu verzeichnen sein wird und dass im Gesundheitswesen schätzungsweise 1 Mio. Fachkräfte fehlen werden (auch im Bereich der Wissenschaft besteht ein Bedarf an einer Million Fachkräfte), Maßnahmen zur Gewährleistung des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in diesen Bereichen zu ergreifen;

25. unterstreicht die Bedeutung von KMU und ihren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und begrüßt Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen, wie etwa den Abbau des bürokratischen Aufwands; betont zudem die Bedeutung, die der EIB zukommen könnte, insbesondere indem sie Programme wie JASMINE und JEREMIE fördert, die nachhaltige Unterstützung für die Bedürfnisse von KMU bieten können; betont die Notwendigkeit, die KMU nicht nur dabei zu unterstützen, Menschen mit den erforderlichen Kompetenzen zu finden, sondern auch deren Qualifikationen zu verbessern; stellt fest, dass die KMU im Zusammenhang mit dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa Unterstützung beim Ausbau ihrer Fähigkeit zur nachhaltigen Entwicklung sowie ihres Forschungs- und Innovationsvermögens benötigen;

26. vertritt die Ansicht, dass KMU eine sehr wichtige Rolle bei der Aus- und Weiterbildung spielen können und dies bereits tun, und zwar sowohl in hochspezialisierten innovativen Sektoren als auch in jenen Bereichen, in denen die für viele Dienstleistungen grundlegenden handwerklichen Fertigkeiten gebraucht werden; stellt daher fest, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen KMU und Bildungseinrichtungen erforderlich ist; ist der Auffassung, dass auch Möglichkeiten zur Erleichterung der finanziellen Unterstützung von Praktika und praktischer Ausbildung im KMU-Bereich in Erwägung gezogen werden sollten;

27. betont die Bedeutung eines freien und klug regulierten Internets für Unternehmensgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen; betont ferner, dass das Vertrauen der Internetnutzer in das System und den Schutz ihrer persönlichen Daten entscheidend für neue Geschäftsmodelle im Internet ist;

28. betont, dass in der Europäischen Union zu wenig innovative Unternehmen, deren gesellschaftlicher Schwerpunkt auf der Forschung und der Entwicklung von Innovationen liegt, tätig sind und dass der große Innovationsrückstau und der Mangel an digitaler Bildung die KMU von der Umsetzung neuer innovativer und intelligenter Geschäftsmodelle und neuer Technologien abhalten;

29. betont, dass die gegenwärtigen Arbeitsmarkttrends in den Mitgliedstaaten von strukturellen Aspekten in dem jeweiligen Land beeinflusst werden und dass daher bei Initiativen auf europäischer Ebene die einzelstaatlichen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten;

30. fordert die Kommission auf, bei der Erarbeitung beschäftigungsbezogener Rechtsvorschriften die Bedürfnisse der KMU angemessen zu berücksichtigen und nach dem Grundsatz der „Vorfahrt für KMU in Europa“ zu verfahren;

31. fordert die Mitgliedstaaten angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit auf, die Zahl der Beschäftigten in den Arbeitsämtern zu erhöhen, um der zunehmenden Zahl von Arbeitssuchenden Rechnung zu tragen; ist der Auffassung, dass die staatlichen Arbeitsämter verstärkt die Rolle lebensbegleitender Dienstleister übernehmen können, die Kompetenzen bewerten, Profile erstellen, Ausbildungen anbieten sowie individuelle berufliche Anleitung und Kundenberatung (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) durchführen;

32. fordert die Kommission auf, in Anwendung von Artikel 152 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Förderung der Rolle von Arbeitgebern und Arbeitnehmern EU-weit branchenintern zu beschleunigen und dabei deren Autonomie zu wahren;

33. verweist darauf, dass die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ im Zusammenhang mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm gesehen werden sollte und dass Synergieeffekte zwischen den beiden Wachstum und Beschäftigung schaffen können;

34. unterstützt in Anwendung von Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ermutigt sie zum Aufbau vertraglicher Beziehungen, einschließlich des Abschlusses einschlägiger Vereinbarungen; empfiehlt Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zur Umsetzung der auf Gemeinschaftsebene geschlossenen Vereinbarungen branchenintern für die unter Artikel 153 fallenden Aspekte das in Artikel 155 Absatz 2 AEUV vorgesehene Verfahren anzuwenden;

35. hebt hervor, dass Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen, Bildungsträgern und Arbeitgebern auf regionaler und lokaler Ebene für die Senkung der Arbeitslosigkeit auf dieser Ebene von Bedeutung sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.8.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

0

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Lena Ek, Ioan Enciu, Vicky Ford, Gaston Franco, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Konrad Szymański, Michael Theurer, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Niki Tzavela, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Francesco De Angelis, Satu Hassi, Jiří Havel, Marian-Jean Marinescu, Alajos Mészáros, Vladko Todorov Panayotov, Mario Pirillo, Silvia-Adriana Ţicău, Lambert van Nistelrooij


STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (18.7.2011)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

(2011/2067(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Monika Smolková

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ als Teil der Strategie Europa 2020 und verweist auf die Notwendigkeit, die Qualifikation der Erwerbstätigen unablässig zu erhöhen, da allein ausreichend qualifizierte Arbeitnehmer positive Auswirkungen auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Innovationen der Wirtschaft haben, weshalb entwicklungspolitische Maßnahmen geschaffen werden müssen, die auf eine Stärkung des wissenschaftlichen Systems und der Innovation und auf eine bessere Beschäftigungsfähigkeit, auf Wachstum und sozialen Zusammenhalt gerichtet sind, damit die Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten auf die Zeit nach der Krise abgestimmt wird und sich eine solche Krise in Zukunft nicht wiederholen wird; hält in diesem Zusammenhang konkrete und zielgerichtete Maßnahmen zur Ausbildung der Arbeitnehmer für äußerst wichtig;

2.  unterstützt die Förderung einer integrierten Herangehensweise unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der regionalen Komponente bei der Umsetzung der Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten; vertritt die Auffassung, dass die Mitwirkung der europäischen Regionen zum realen Erfolg der Agenda beiträgt und fordert die Stärkung dieser Komponente;

3.  unterstreicht die Notwendigkeit der Verbesserung und der Diversifizierung der Tätigkeiten der Arbeitsverwaltungen gegenüber Arbeitsuchenden und Arbeitgebern, insbesondere die Bedeutung des Ausbaus der personalisierten Tätigkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen gegenüber Arbeitslosen, Jugendlichen und schutzbedürftigen Gruppen;

4.  fordert dazu auf, der Jugendarbeitslosigkeit mehr Beachtung zu schenken und konkrete und wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen umzusetzen, die oftmals sehr gut ausgebildet und hoch qualifiziert sind, aber dennoch zum Beispiel wegen mangelnder Berufserfahrung keine Arbeit finden; weist darauf hin, dass diese Situation zu langfristigen Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt der Europäischen Union führen kann;

5.  fordert die Mitgliedstaaten angesichts der Alterung der Gesellschaft in Europa auf, Maßnahmen zu erarbeiten, die älteren Menschen durch bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, und ruft dazu auf, die Beratung und Stärkung der Aktivität älterer Menschen im Sinne der Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ zu fördern und umfassend zu unterstützen, und fordert, dass angesichts des bislang geringen Interesses der Wirtschaft an älteren Arbeitsnehmern für die Unternehmen entsprechende Anreize geschaffen werden; unterstreicht, wie wichtig die Fortbildung der Betroffenen und die Erhöhung ihrer Qualifikationen sind, da ihnen so die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, dass das Wissen und die Erfahrung älterer Menschen genutzt werden, beispielsweise in Coaching-Projekten;

6.  weist auf die zunehmende Arbeitslosigkeit unter Frauen hin, von der selbst hoch qualifizierte Frauen mit hervorragenden Kompetenzen betroffen sind, und fordert die Kommission auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt herzustellen;

7.  hält es für notwendig, eine effizientere Nutzung der Finanzmittel zur Entwicklung neuer Kompetenzen und eine aktivere Teilnahme der nationalen Regierungen bei der Förderung und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten zu gewährleisten, einschließlich in der in der Entwicklung begriffenen „grünen“ Wirtschaft; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Sozialwirtschaft als Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen für sozial benachteiligte Gruppen genutzt werden kann, wobei insbesondere folgende Fonds und Programme genutzt werden sollten: der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), das Programm für lebenslanges Lernen sowie das Progress-Programm und das INTERREG-Programm;

8.  verweist auf die Bedeutung der Synergien zwischen diesen EU-Fonds und unterstreicht die Bedeutung eines dezentralen Ansatzes für die Nutzung dieser Fonds entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes; ist der Ansicht, dass die richtigen Anreize für die Bevölkerung und die Geschäftswelt, in Weiterbildung zu investieren, geboten werden sollten; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Beitrag der Kohäsionspolitik zu der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ und ihr Potenzial für ein nachhaltiges Wachstum berücksichtigt werden sollten;

9.  begrüßt die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ für jugendliche Arbeitsuchende aus den 27 Mitgliedstaaten; fördert die Einbeziehung der lokalen Stellen und der Strukturen, die für die Einbindung Jugendlicher, unabhängig von ihrer sozialen oder geografischen Herkunft, zuständig sind;

10. begrüßt die wachsende Bedeutung der Instrumente im Bereich der Kohäsionspolitik, einschließlich des ESF, durch Konzentration der Finanzmittel auf eine geringere Anzahl von Schwerpunkten, verbesserte Voraussetzungen für institutionelle Reformen, die Stärkung des Partnerschaftsprinzips, die Formulierung klarer und messbarer Ziele und den Abschluss von Investitionsvereinbarungen zur Förderung einer Entwicklung und Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten;

11. unterstützt die politischen Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze unter vorrangiger Berücksichtigung der Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), auf die zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft entfallen, weshalb auch dem Bedarf der Unternehmen entsprechende Bildungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen, wozu auch der Privatsektor einen Beitrag leisten sollte; fordert die Einführung innovativer Maßnahmen zur Schaffung neuer Kompetenzen insbesondere im Rahmen der KMU;

12. fordert die Kommission auf, die bereits vorhandenen Direktbeihilfemodelle der EU zu prüfen und die Möglichkeit zu erörtern, den größtmöglichen Teil der Beihilfen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Unternehmen, die Steigerung der Kompetenzen und die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten sowie die Umsetzung von Programmen für lebenslanges Lernen vorzusehen;

13. hält effektive Anreize und Modelle zur Kostenteilung zur Erhöhung öffentlicher und privater Investitionen in Programme zur Weiterbildung von Beschäftigten und zum lebenslangen Lernen mit den Schwerpunkten Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Verbesserung der digitalen Fertigkeiten, Fremdsprachenerwerb, Planung, Analyse, Organisation, Problemlösung und kommunikative Fertigkeiten sowie Anpassungsfähigkeit für äußerst wichtig; unterstreicht die Notwendigkeit, den Zugang der Menschen zur IKT unabhängig von deren Wohnort und sozialer Stellung zu verbessern;

14. ist der Ansicht, dass die Unterstützung des privaten Bereichs für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten neue Arbeitsplätze schaffen und die Herausbildung und Erweiterung neuer, den Marktanforderungen entsprechender Kompetenzen ermöglichen wird;

15. weist darauf hin, dass der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und die Schaffung von Netzwerken und Koordinierungsmechanismen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen von wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ist; hält die Konsolidierung der Unternehmernetzwerke und die Förderung des Austauschs von bewährten Vorgehensweisen zwischen ihnen für wesentlich; verweist auf die Notwendigkeit eines stabilen Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage zwischen Unternehmern und Bildungseinrichtungen; fordert die örtlichen und regionalen Behörden auf, das Gemeinschaftssystem der Europäischen Union für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zu unterstützen und alle Wirtschaftsektoren zu ermutigen, sich um eine EMAS-Eintragung zu bemühen;

16. begrüßt den Vorschlag der Kommission, europäische Spitzenleistungszentren für neue akademische Spezialisierungen mit Blick auf die Arbeitsplätze von morgen zu fördern; unterstreicht, dass insbesondere in städtischen Gebieten die regionalen und örtlichen Behörden am besten geeignet und am besten befähigt sind, die erforderlichen Bedingungen für das Wachstum von Clustern innovativer Unternehmen zu schaffen; verweist darauf, dass solche Clusterbildungen entscheidende Impulse für die örtliche Wirtschaftsentwicklung auslösen und neue Arbeitsplätze in den Regionen schaffen können;

17. weist ferner darauf hin, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten und deren Regionen für die Verwirklichung der Ziele der „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ verantwortlich sind und dass die Kommission deshalb sicherstellen muss, dass die Ziele der Agenda in jedem Mitgliedstaat umgesetzt werden;

18. fordert die Kommission auf, zur Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender administrativer und rechtlicher Hindernisse auf den Weg zu bringen, sowohl durch die Anerkennung von Qualifikationen als auch durch Möglichkeiten zur Übertragung von Zusatzrentenansprüchen; fordert die Verbesserung der Mobilität auf Ebene der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, was zur Reduzierung der Unausgewogenheiten zwischen den Regionen beitragen könnte und den Zielen der Kohäsionspolitik entsprechen würde; begrüßt die Initiative der Kommission zur Reformierung des europäischen Beschäftigungsnetzes (EURES), um das Leistungsangebot für mobile Arbeitnehmer und Arbeitsuchende insbesondere in Grenzregionen zu verbessern;

19. fordert die Einbeziehung der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Verfahren zur Bewertung und Anpassung der Agenda sowie zur Festlegung etwaiger Änderungen an ihrer Umsetzung.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Charalampos Angourakis, Catherine Bearder, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Elie Hoarau, Brice Hortefeux, Danuta Maria Hübner, Juozas Imbrasas, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva, Petru Constantin Luhan, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Franz Obermayr, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Michael Theurer, Michail Tremopoulos, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrea Cozzolino, Karima Delli, Ivars Godmanis, Karin Kadenbach, Marek Henryk Migalski, Vilja Savisaar-Toomast, Elisabeth Schroedter, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Norica Nicolai


STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (14.7.2011)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

(2011/2067(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Katarína Neveďalová

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Investition in die allgemeine und die berufliche Bildung sowie die Prognostizierung des Qualifikationsbedarfs von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 zur Verbesserung des Bildungsniveaus durch Reduzierung der Schulabbrecherquoten auf 10 % oder weniger und Steigerung der Quoten für Hochschul- oder gleichwertige Bildungsabschlüsse auf mindestens 40 % sind;

2.  bedauert die unverhältnismäßig hohe Arbeitslosenrate unter jungen Menschen in der EU; stellt fest, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit nachteilig auf den sozialen Zusammenhalt, die Gerechtigkeit sowie das Wachstum auswirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf, um sich vorrangig der Umsetzung aktiver beschäftigungspolitischer Maßnahmen zur Bewältigung dieser Krise zu widmen;

3.  betont, dass es sowohl für die geistige und gesellschaftliche Selbstverwirklichung des Individuums als auch für den Erwerb der für eine berufliche Integration erforderlichen Fertigkeiten von wesentlicher Bedeutung ist, einen gleichen und universellen Zugang zu hochwertiger öffentlicher Bildung und zum lebenslangen Lernen sicherzustellen;

4.  betont, wie wichtig zum Erreichen dieser Ziele integrierte Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sind, die auf den Erwerb beruflicher Qualifikationen oder einen Studienabschluss ausgerichtet sind, und unterstreicht, dass es Initiativen zur Erwachsenenbildung sowie zum nachträglichen Erwerb von Grundfertigkeiten bedarf; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die gering ausgebildeten und qualifizierten und somit schwächsten Bürger Beratungsdienste vor Ort zu schaffen und zu verbreiten, in denen potenziell Interessierten nützliche Informationen über Bildungsmöglichkeiten sowie die individuelle Kompetenzbilanz zur Verfügung gestellt werden;

5.  erkennt den wichtigen Beitrag an, den die Berufsbildung zur Entfaltung des Potenzials einer großen Zahl junger Menschen, aber auch zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten kann und muss;

6.  ist der Auffassung, dass die in der Mitteilung der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen einer verstärkten politischen Koordinierung bedürfen; fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere deren zuständige Ministerien daher auf, sich stärker an den Bemühungen zu beteiligen, Qualifikationsbedarf frühzeitig zu erkennen, und schlägt dafür einen Zeithorizont von mindestens zehn Jahren vor; ist der festen Überzeugung, dass für die Gestaltung von Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung eine gut funktionierende Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Sozialpartnern und Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, unter Einsatz spezifischer Mechanismen zur Ermittlung der Erfordernisse des Arbeitsmarktes, notwendig ist; bekräftigt, dass diesbezüglich für die Bürger der Zugang zu aussagekräftigen Informationen sichergestellt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, bereichsübergreifende IKT-Kompetenzen, künstlerische Fähigkeiten, Mobilität, demokratische Beteiligung und Multikulturalismus in ihre Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens aufzunehmen; betont im Hinblick darauf, dass die mittels des informellen und nicht formalen Lernens erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten anerkannt und gewürdigt werden müssen;

7.  fordert daher, dass Instrumente wie die im Rahmen der Sozialpartnerschaft durchgeführten branchenspezifischen Untersuchungen über den Bedarf an Profilen und Berufsbildern in angemessener Weise unterstützt werden;

8.  weist darauf hin, dass die Arbeitskräfte in der EU besser qualifiziert sein müssen, um zum technologischen Wandel und zu den neuen Methoden der Arbeitsorganisation beitragen und sich darauf einstellen zu können; fordert die Mitgliedstaaten auf, stärker in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu investieren, den Bedarf an Kompetenzen vorauszuberechnen, Angebot und Nachfrage auszugleichen und Berufsberatung anzubieten;

9.  begrüßt die Einrichtung des Europäischen Monitors für offene Stellen und erkennt an, dass die Entwicklung von Online-Tools für die berufliche Mobilität wie „EU-Kompetenzpanorama“, die transparente Informationen über Stellenangebote liefern, Arbeitnehmer zukünftig dabei unterstützen könnte, sich zu orientieren und die richtige Mischung an Qualifikationen, z. B. in Informations- und Kommunikationstechnologien und in Sprachen, zu erlangen, um ihre Berufsaussichten und ihre Anpassungsfähigkeit zu verbessern; ist der festen Überzeugung, dass eine entsprechende Vorausplanung einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen sollte;

10. vertritt die Ansicht, dass die Pflege engerer Verbindungen zwischen Bildungswesen und Wirtschaft dazu beitragen könnte, dass aktuell gefragte Fähigkeiten und Qualifikationen genau ermittelt und als Folge dessen junge Menschen leichter in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten;

11. weist darauf hin, dass Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen in der regionalen Wirtschaft von Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle spielen und dass es sich dabei um einzigartige Orte handelt, an denen Innovation, Bildung und Forschung aufeinandertreffen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen können; betont, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Fakultäten innerhalb der Universitäten, Universitäten, anderen Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen, Regionen, Regierungen, Akteuren der Zivilgesellschaft, insbesondere den Sozialpartnern, sowie der Wirtschaft von grundlegender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas ist; erkennt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Förderung des Dialogs zwischen Hochschule und Wirtschaft an;

12. unterstreicht, dass die Internationalisierung der Bildung von sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung ist, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, die internationale Freizügigkeit der Forscher, Studenten, Wissenschaftler und Dozenten in der EU und über ihre Grenzen hinaus zu fördern;

13. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Bürger und Bürgerinnen mit hohem Bildungsniveau eine Beschäftigung annehmen, für die sie überqualifiziert sind, oder auf geringwertigen Arbeitsplätzen arbeiten, was zum Verlust qualifizierter Arbeitskräfte (Brain Waste) in der EU führt;

14. unterstreicht die Notwendigkeit, die Handwerkstradition sowie die damit zusammenhängenden Fertigkeiten zu erhalten und Strategien für Handwerksunternehmen zu entwickeln, um die kulturelle Identität des Handwerks zu bewahren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, duale Systeme der Berufsbildung und die Mobilität junger Handwerker und von Frauen zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die Förderung von Praktika zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt eine wünschenswerte aktive Politik ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen dafür zu ergreifen; betont die Bedeutung der Geisteswissenschaften als Bereich zur Erforschung der Vergangenheit und besseren Wahrung der kulturellen Identitäten;

15. ist der Auffassung, dass Maßnahmen für die Einrichtung eines Systems informeller Bildung am Arbeitsplatz ergriffen werden sollten, etwa eines Lehrstellensystems, unter anderem im Bereich traditioneller Handwerke und Berufe, um den Erwerb neuer Kompetenzen und den Zugang zu Arbeitsplätzen zu erleichtern und die Diversifizierung des Arbeitsmarkts zu fördern;

16. betont die Notwendigkeit, den Stellenwert und die Attraktivität von Berufen und Arbeitsplätzen zu erhöhen, für die auf dem Arbeitsmarkt ein Mangel an Arbeitskräften besteht;

17. fordert die Kommission auf, das Programm Leonardo da Vinci, das Teilnehmer dabei unterstützt, neue Fertigkeiten, Wissen und Qualifikationen zu erlangen, und das die Berufsbildung attraktiver macht, stärker ins Blickfeld zu rücken und die dafür vorgesehene finanzielle Unterstützung zu erhöhen; verweist zudem auf die besondere Bedeutung der Aus- und Fortbildung am Arbeitsplatz und fordert die Unterstützung einzelstaatlicher Initiativen, die diese Form der beruflichen Weiterentwicklung stärker ins Blickfeld rücken;

18. stellt fest, dass die Mittel des Unterprogramms „Erasmus“ zu annähernd 100 % verwendet werden; verweist auf gut dokumentierte Daten, wonach „Erasmus“ das Studium im Ausland erheblich erleichtert und den Studierenden den Erwerb vielfältiger Kompetenzen ermöglicht, was wiederum ihre spätere Beschäftigungsfähigkeit in beträchtlichem Maße erhöht und erheblich zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beiträgt;

19. weist darauf hin, dass das Beherrschen von Fremdsprachen als für alle EU-Bürger wichtig und darüber hinaus auf dem Arbeitsmarkt als nützliche Qualifikation angesehen wird; steht dieser Bildungsvoraussetzung daher positiv gegenüber und unterstützt den Fremdsprachenerwerb und den Ausbau von Sprachunterricht, insbesondere im Bereich der Weiterbildung, einschließlich des Erwerbs kommunikativer Fähigkeiten in weltweit weniger verbreiteten und verwendeten Sprachen;

20. ist der Ansicht, dass das Potenzial von Migranten aus Drittländern nicht gezielt genug eingesetzt wird, um dem Bedarf des Arbeitsmarkts gerecht zu werden;

21. ist der Auffassung, dass die nichtakademische höhere technische Bildung ein Schlüsselbereich ist, wenn es darum geht, den Erwerb von Fertigkeiten, den Bedarf von Unternehmen und die Ziele des Wirtschaftswachstums und der Produktivität miteinander in Einklang zu bringen;

22. erkennt an, dass Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um Studierende auf die Arbeitswelt vorzubereiten: so können z. B. KMU, die nicht über Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen verfügen, Nutzen aus den Forschungsressourcen und dem Fachwissen der Universitäten ziehen und im Gegenzug Studenten hochwertige Praktika und Ausbildungsplätze zur Optimierung ihrer Bildungserfahrung sowie zu einer beträchtlichen Steigerung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten bieten; fordert daher eine Stärkung der Zusammenarbeit von Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen und KMU, um es Studenten zu ermöglichen, unternehmerische Fähigkeiten zu erwerben und weiterzuentwickeln; weist auf die Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bereitstellung angemessener Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen hin;

23. fordert den Austausch von Erfahrungen sowie die Erläuterung und Verbreitung bewährter Verfahren im Bereich der Förderung der Erwerbsfähigkeit sowie einer den gegenwärtigen Erfordernissen des Arbeitsmarkts entsprechenden Bildung;

24. unterstreicht die Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens, wie den beständigen Ausbau von Fertigkeiten und Wissen im Laufe des ganzen Lebens, sowie die Förderung der sozialen Eingliederung, der persönlichen Entwicklung und einer aktiven Bürgerschaft;

25. fordert eine stärkere Unterstützung und Anerkennung der formalen und nicht formalen Bildung als wesentliche Bestandteile des lebensbegleitenden Lernens;

26. betont die Bedeutung grüner Arbeitsplätze als neues Berufsfeld auf dem gegenwärtigen weltweiten Markt, mit Blick auf die Wahrung und Wiederherstellung der Umweltqualität;

27. fordert die Mitgliedstaaten auf, beständig und entschlossen am Abbau der verwaltungstechnischen und rechtlichen Hindernisse für die Mobilität der Studierenden und Arbeitnehmer sowie an der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen zu arbeiten;

28. fordert nachdrücklich Maßnahmen zur uneingeschränkten Integration benachteiligter Gruppen in den Beschäftigungsprozess einschließlich der Ermittlung geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, die oftmals über einzigartige und herausragende Fähigkeiten verfügen;

29. hebt die anhaltende Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts in bestimmten Berufsfeldern und Positionen hervor und fordert, mit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufzuräumen sowie bei bestimmten Berufen existierende geschlechtsspezifische Stereotype zu beseitigen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdi Cristiano Allam, Zoltán Bagó, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marco Scurria, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Heinz K. Becker, Ivo Belet, Nadja Hirsch, Seán Kelly, Iosif Matula, Georgios Papanikolaou

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Sergio Gaetano Cofferati, Olle Schmidt


STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (19.7.2011)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

(2011/2067(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Joanna Katarzyna Skrzydlewska

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass ein Ziel der Strategie Europa 2020 darin besteht, die Erwerbsquote von Männern und Frauen in der EU auf 75 % zu erhöhen und in der Erwägung, dass sich die Erwerbsquote von Frauen in der EU gegenwärtig auf 58,2 % beläuft, wobei riesige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen;

B.  in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 einen Schwerpunkt auf die ökologische Umgestaltung, den Sektor der erneuerbaren Energien und wissenschafts- und technologieintensive grüne Arbeitsplätze für eine nachhaltige Wirtschaft legt, und in der Erwägung, dass Frauen weiterhin in der damit verbundenen Ausbildung und Beschäftigung unterrepräsentiert sind, was eine starke geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarkts nach Sektoren zur Folge hat;

C. in der Erwägung, dass obwohl Mikrokredite ein wesentliches Instrument für das Unternehmertum von Frauen und die Gründung von Familienunternehmen sind, der Anteil der Frauen an der Unternehmerschaft in der Europäischen Union mit durchschnittlich 30 % noch immer zu gering ist;

D. in der Erwägung, dass über 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, und in der Erwägung, dass zu wenig Frauen und Mädchen eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, was eine starke geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarkts nach Sektoren zur Folge hat, sowie in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Beschäftigungsquoten für Frauen und Männer im IT-Bereich mit der Zeit eher weiter auseinanderdriften als sich annähern;

E.  in der Erwägung, dass auf den EU-Arbeitsmärkten nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede in der Bezahlung, beim Anteil der Teilzeit- und der Vollzeitbeschäftigung sowie bei den Beschäftigungsquoten bestehen, unter anderem aufgrund von Elternschaft, und in der Erwägung, dass die Segregation des Arbeitsmarkts nach Berufen ein gravierendes Hindernis für einen ordnungsgemäß funktionierenden Arbeitsmarkt in der EU darstellt;

1.  betont die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung und der familienfreundlichen Bestimmungen besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen, die Einstellung von Frauen in nicht traditionell weiblichen Berufen durch freiwillige Maßnahmen und über erreichbare Ziele fördern und Zugänglichkeit und Verantwortlichkeit gewährleisten müssen, um die Erwerbquote von Frauen zu erhöhen; unterstreicht die Notwendigkeit, den Arbeitsmarkt und die Qualifikationsanforderungen zu überwachen; ersucht die Mitgliedstaaten, die nationalen Arbeits- und Bildungsministerien umfassend bei der Umsetzung von Gleichstellungsprogrammen zu unterstützen;

2.  betont, dass hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt nur dann verfügbar sein werden, wenn Frauen und insbesondere diejenigen, die sich in einer schwächeren Position befinden, da sie mit struktureller Arbeitslosigkeit konfrontiert sind oder aufgrund von Arbeitsplatzverlust infolge der jüngsten Finanzkrise oder nach dem Mutterschafts- oder Elternurlaub oder aus anderen Gründen Schwierigkeiten haben, eine Anstellung zu finden, befähigt werden, in den Arbeitsmarkt einzusteigen, wieder einzusteigen und sich dort zu entfalten, wobei unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags Umschulungsangebote unterbreitet werden und ihr Zugang zu beruflicher Bildung gewährleistet wird, damit sie ihre Qualifikationen verbessern können; betont außerdem, dass es notwendig ist, Frauen den Zugang zur aktiven Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung lebenslangen Lernens in jeder Phase ihrer Berufslaufbahn zu ermöglichen und entsprechende Anreize zu setzen und bei Mädchen für technische Studienfächer und ein Ingenieurstudium zu werben, um Aus- und Fortbildung flexibel auf den Bedarf des Arbeitsmarktes, insbesondere auf den Bedarf an hochqualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, abstimmen zu können;

3.  unterstreicht, dass Investitionen in wirkungsvolle Lern- und Berufsberatungssysteme erforderlich sind, um junge Frauen verstärkt dazu anzuregen, sich für eine höhere wissenschaftliche oder technische Ausbildung mit Hochschul- oder Berufsabschluss zu entscheiden; stellt fest, dass besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung von IKT-Kompetenzen, digitalen Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeiten in die Politik der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Berufsbildung und lebenslanges Lernen zu richten ist und darauf, dass Frauen ermuntert werden müssen, sich diese Kompetenzen anzueignen, und dass die Schulungsmöglichkeiten für Frauen erweitert werden, um sie in die Lage zu versetzen, sich während ihres Berufslebens Veränderungen auf den Arbeitsmärkten anzupassen, damit sie stärker in den strategischen Bereichen der zukünftigen Entwicklung vertreten sind; erachtet es als erforderlich, Rollenklischees in der Bildung zu bekämpfen;

4.  betont, dass es in dem sich verändernden Wirtschaftsraum für die Beibehaltung der Qualifikation und Kompetenzen von Arbeitnehmerinnen sowie zur Erleichterung ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt wichtig ist, dass auch die sich im Elternurlaub befindenden Arbeitnehmer in die vom Arbeitgeber organisierten Schulungen einbezogen werden;

5.   ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um nach Geschlecht segregierte Arbeitsmärkte zu verhindern, indem sie im Rahmen ihrer strukturellen Reformen des Arbeitsmarkts Instrumente wie den Europäischen Sozialfonds (ESF) vorsehen, um die Geschlechtersegregation im Berufsleben sowohl in Bezug auf die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen als auch hinsichtlich der ungleichen Behandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt über wirksame Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen, Stereotypen wie auch „gläsernen Decken“ durch den Austausch bewährter Verfahren und Benchmarking-Indikatoren zwischen den Mitgliedstaaten sowie durch Rechtsvorschriften, einschließlich Quoten zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, zu bekämpfen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu fördern und in die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu investieren, indem sie Diversitätsmanagement unterstützen, Frauen in beruflicher Hinsicht motivieren und die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit flexibleren Arbeitsbedingungen fördern;

7.  hebt hervor, dass mit neuen Beschäftigungsverhältnissen neue Formen der Arbeitsorganisation einhergehen müssen, damit sich Arbeitnehmer mit Kindern für alternative Arbeitszeitmodelle, kürzere Arbeitszeiten oder Telearbeit entscheiden können;

8.  ermuntert die Kommission, die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in der Industrie zu fördern, um eine gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen zu ermöglichen, und dabei besonderes Augenmerk auf traditionell von Männern dominierte Sektoren zu legen;

9.  fordert die Kommission auf, den bestehenden Rechtsrahmen zur Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben zu ergänzen und neue Legislativvorschläge zum Vaterschaftsurlaub, zum Adoptionsurlaub und zum Pflegeurlaub für Angehörige vorzulegen; nimmt mit Sorge die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die es derzeit im Rat mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 92/85/EWG gibt;

10. betont die Notwendigkeit, durch die Schaffung von Strukturen und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern sowie älteren und schutzbedürftigen Menschen den Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass eine Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben ermöglicht wird, den tatsächlichen Erfordernissen entsprochen wird und hochwertige, für alle zugängliche Pflegedienstleistungen gewährleistet werden, und somit berufstätige Frauen mit Kindern Mutterschaft und Berufstätigkeit vereinbaren können, dies alles mit dem Ziel, die Arbeitsmarktbeteiligung und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen zu verbessern;

11. betont die Notwendigkeit der verstärkten Einführung flexibler Arbeitszeiten und der Bereitstellung verschiedener Möglichkeiten zur Telearbeit, wobei die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen, die häufiger im Rahmen befristeter Verträge arbeiten oder unfreiwillig Teilzeit arbeiten, nicht gefährdet werden darf; betont die Notwendigkeit menschenwürdiger Löhne und des Zugangs zu Leistungen der Sozialversicherung unabhängig davon, ob jemand teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt ist;

12. weist darauf hin, dass sich nicht nur in der Gesundheits- und Pflegebranche Möglichkeiten zur Steigerung der Erwerbsquote von Frauen bieten, sondern auch im Bereich der inneren Sicherheit, der Logistik (darunter Transport), in der auf Unternehmen spezialisierten Dienstleistungsbranche, z. B. Versicherungen und Beratungsunternehmen, und im ökologischen Bereich sowie durch die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle Programme zur Gewinnung von Frauen für technische Berufe durch Zuwendungen an junge Studentinnen zu unterstützen und zu entwickeln, indem gute Beispiele aus anderen Mitgliedstaaten wie das österreichische Programm „Excellentia“ aufgegriffen werden, mit dessen Hilfe die Zahl der Universitätsprofessorinnen im Bereich W&T verdoppelt werden konnte und die Gründung ausgezeichneter, von Frauen geleiteter Forschungszentren möglich wurde;

14. betont, dass „grüne“ Arbeitsplätze das Potenzial haben, zu einem wichtigen Wachstumssegment des künftigen Europäischen Arbeitsmarktes zu werden; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen von diesen Arbeitsplätzen in gleicher Weise wie Männer profitieren; fordert besondere Aufmerksamkeit, um sicherzustellen, dass der Übergang zu erneuerbarer Energie und Investitionen in grüne Technologien zur Modernisierung der materiellen Infrastruktur auch eine Entwicklung in Richtung auf menschenwürdige und qualitativ hochwertige Arbeit für Männer und Frauen nach sich ziehen;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor darin zu bestärken, alle möglichen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle und die tief gehenden Unterschiede in Bezug auf Zugang, Vergütung, Laufbahnentwicklung, Mitwirkung und Governance zu beseitigen mit dem Ziel, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Transparenz in Form besserer Statistik sowie einer praxisgerechten Definition des Begriffs gleichwertige Arbeit; begrüßt die von der Kommission angekündigte Überprüfung des Rentensystems für den Kreis derjenigen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Betreuungsverpflichtungen nicht durchgehend Rentenbeiträge geleistet haben, wovon hauptsächlich Frauen betroffen sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.7.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Marije Cornelissen, Silvia Costa, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Zita Gurmai, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Astrid Lulling, Barbara Matera, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Izaskun Bilbao Barandica, Vilija Blinkevičiūtė, Christa Klaß, Mojca Kleva, Mariya Nedelcheva, Norica Nicolai, Chrysoula Paliadeli, Antigoni Papadopoulou, Sirpa Pietikäinen, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jacek Włosowicz


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

3

14

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Mara Bizzotto, Philippe Boulland, Milan Cabrnoch, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Proinsias De Rossa, Frank Engel, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Marian Harkin, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Rovana Plumb, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Raffaele Baldassarre, Jelko Kacin, Ria Oomen-Ruijten, Antigoni Papadopoulou, Evelyn Regner, Emilie Turunen, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka

Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2011Rechtlicher Hinweis