EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

1.2.2012 - (11343/2010 – C7‑0207/2011 – 2010/0093(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Emilio Menéndez del Valle
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2010/0093(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0026/2012
Eingereichte Texte :
A7-0026/2012
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

(11343/2010 – C7‑0207/2011 – 2010/0093(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11343/2010),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (09429/2010),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0207/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0026/2012),

1.  gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Übereinkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln und den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Dieses Übereinkommen ist ein weiterer Schritt zur Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone im Sinne des Barcelona-Prozesses. Die ersten Schritte in diese Richtung waren die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und ihren Partnern im Mittelmeerraum. Es ist nun Zeit für den nächsten Schritt, der sich an diese Abkommen anschließt.

Bisher bestand das Europa-Mittelmeer-Ursprungskumulierungssystem aus über 100 bilateralen Protokollen, aus denen Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie kleine und mittelgroße Länder, keinen Nutzen ziehen konnten, weil diese Protokolle zu komplex waren.

In dem neuen Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln werden die unterschiedlichen Ursprungsregeln für Erzeugnisse zusammengeführt, die im Rahmen der jeweils zwischen den folgenden Vertragsparteien geschlossenen Abkommen gehandelt werden: der Europäischen Union, den Teilnehmern des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, die Türkei und die Palästinensische Behörde), den EFTA-Staaten (Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein), den Färöer und den Teilnehmern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen). Durch die Annahme eines einheitlichen und vereinfachten Instruments wird die Anwendung des Pan-Europa-Mittelmeer-Ursprungskumulierungssystems erleichtert.

Mit der Annahme dieses neuen Rechtsinstruments könnte ein Anreiz für den Süd-Süd-Handel geschaffen werden, mit dem zu wirtschaftlichem Wachstum, wirtschaftlicher Diversifizierung, Armutsbekämpfung und Demokratisierung der Region beigetragen und die soziale, Handels- und Wirtschaftsintegration der Länder des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden kann, denn seit dem Barcelona-Prozess ist die Verstärkung dieser Integration ein wichtiges Ziel der Europa-Mittelmeer-Politik der EU.

Mit diesem einheitlichen Instrument wird nicht nur der nötige Rechtsrahmen für die diagonale Kumulierung zwischen den traditionellen Partnern im südlichen Mittelmeerraum geschaffen, sondern es werden auch die Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und die EFTA eingebunden, wodurch der geografische Raum für die Kumulierung erweitert und ein größerer Markt für kumulierte Ausfuhren geschaffen wird.

Der Arabische Frühling stellt gleichermaßen eine große Herausforderung und eine große Chance für die EU und ihre Beziehungen zu den Ländern der südlichen Nachbarschaft dar. Unsere südlichen Nachbarn erwarten konkrete Maßnahmen von uns, mit denen wir sie auf ihrem mutigen, aber auch schwierigen Weg zu Freiheit und Demokratie unterstützen. Die Hohe Vertreterin und die Kommission haben dieses Dossier in der Gemeinsamen Mitteilung vom 8. März 2011 mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ und in der Gemeinsamen Mitteilung vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ berechtigterweise als Priorität in diesem Maßnahmenrahmen eingestuft. Insgesamt wird durch die Annahme des Übereinkommens ein Instrument geschaffen, mit dem dafür gesorgt wird, dass Handel und Investitionen in der Region eine möglichst große Wirkung entfalten.

Trotz der vielen voraussichtlichen Vorteile gibt es jedoch auch Funktionsmängel, derer sich die Kommission annehmen muss. Das Parlament erklärt sich besorgt über die angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Regelung zur Umsetzung von Protokoll 4 des Assoziierungsabkommens EU-Israel betreffend die aus den israelischen Siedlungen stammenden Erzeugnisse. Eine neue technische Vereinbarung mit Israel oder eine Überarbeitung der bereits bestehenden Vereinbarung könnte diesem Problem abhelfen, für mehr Sicherheit sorgen und den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten eine angemessene Grundlage die Ablehnung von Zollpräferenzen gemäß dem Freihandelsabkommen EU-Israel für Erzeugnisse aus den besetzten Gebieten bieten. Es besteht die Gefahr, dass das Übereinkommen letztlich einen noch häufigeren Rückgriff auf diese missbräuchlichen Praktiken bewirkt, wenn dieses Problem nicht konkret angegangen wird. Wir müssen dafür sorgen, dass bei Gütern, die Drittstaaten mit Israel kumuliert haben, die gleichen territorialen Grundsätze befolgt werden, an die sich auch die EU hält. Dies entspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache „Brita“.

Schließlich sollten weitere ehrgeizige Vorhaben diesem Schritt folgen und das Übereinkommen festigen, um den Handel in der Region zu verbessern und zu fördern, wobei so schnell wie möglich mit der Aktualisierung der Pan-Europa-Mittelmeer-Ursprungsregeln begonnen werden sollte. Die neue demokratische Bewegung im Mittelmeerraum sollte für die europäischen Staats- und Regierungschefs eine Gelegenheit sein, nicht nur die Menschen- und Sozialrechte der Bürger ihres jeweiligen Landes zu verbessern, sondern auch den größtmöglichen Nutzen aus dem günstigeren politischen und wirtschaftlichen Umfeld in den Ländern der südlichen Nachbarschaft zu ziehen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (12.10.2011)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(11343/2010 – C7–0207/2011 – 2010/0093(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Vincent Peillon

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KURZE BEGRÜNDUNG

Die Ursprungsregeln sind die Kriterien, anhand derer das Ursprungsland eines Erzeugnisses bestimmt wird, was ausschlaggebend für die für dieses Erzeugnis geltenden Zölle und Präferenzen ist. Das regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln legt die Bestimmungen für den Ursprung der Erzeugnisse fest, die im Rahmen der jeweils zwischen den folgenden Vertragsparteien geschlossenen Abkommen gehandelt werden: die Europäische Union, die Teilnehmer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, die Palästinensische Behörde), die EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), die Färöer-Inseln und die Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie das Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen).

Mit diesem Beschluss soll im Wesentlichen eine Rationalisierung erfolgen, indem ein regionales Übereinkommen an die Stelle des derzeitigen Netzwerkes aus mehr als hundert bilateralen Protokollen über Ursprungsregeln treten soll. Während bei der jetzigen Rechtslage jede Änderung eines zwischen zwei Partnerländern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone geltenden Protokolls entsprechende Änderungen sämtlicher in dieser Zone geltenden Protokolle erfordert, wird die Schaffung dieses Rechtsinstruments in Zukunft die erforderlichen Änderungen und Aktualisierungen der Vorschriften erleichtern.

Mit der Annahme dieses Übereinkommens soll ferner das Pan-Europa-Mittelmeer-System der Ursprungskumulierung auf die westlichen Balkanländer ausgedehnt und jede etwaige Ausdehnung auf neue Mitglieder erleichtert werden.

Dieser Revision liegt der Wille zu Grunde, gegen die unzulängliche Nutzung der Handelspräferenzen, die diesen Ländern von Seiten der Gemeinschaft gewährt werden, durch die Wirtschaftsakteure im Süden vorzugehen. Durch die erleichterte Inanspruchnahme der Ursprungskumulierung wird es möglich, den Zugang der Erzeugnisse aus den Drittländern des Mittelmeerraums zum Gemeinschaftsmarkt zu verbessern und den Handel zwischen den Ländern am südlichen und östlichen Rand des Mittelmeers zu fördern, was dazu beitragen wird, die wirtschaftliche Integration des Europa-Mittelmeerraums, die seit dem Barcelona-Prozess eins der Hauptziele der EU-Politik für den Europa-Mittelmeerraum darstellt und bei der bisher nur unzureichende Fortschritte erzielt wurden, voranzutreiben.

Das Parlament, das die Ausweitung und die Vereinfachung des sogenannten Pan-Europa-Mittelmeer-Systems stets unterstützt hat, ist der Auffassung, dass dieses Übereinkommen, wenn es entsprechend dem Wunsch unserer Partnerländer am südlichen und am östlichen Rand des Mittelmeeres abgeschlossen wird, einen Schritt in die richtige Richtung darstellt und dass die EU so ein erstes konkretes Zeichen einer Handelsöffnung nach dem Arabischen Frühling und im Rahmen der Neugestaltung der Europäischen Nachbarschaftspolitik an diese Länder senden kann.

Das Parlament bedauert jedoch, dass weiterhin politische Hemmnisse und Handelsbarrieren den Ausbau des Süd-Süd-Handels bremsen, und betont, dass das Inkrafttreten dieses Übereinkommens seine positive Wirkung nur dann voll entfalten kann, wenn eine ganze Reihe von bilateralen Handelsabkommen zwischen allen Partnerländern am südlichen und östlichen Rand des Mittelmeers geschlossen wird.

Das Parlament weist ferner darauf hin, dass es für das Gleichgewicht des Systems unbedingt erforderlich ist, dass alle Ausfuhrländer, die dem Übereinkommen beitreten, die Bestimmungen betreffend die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und die Ausstellung der Ursprungsnachweise einheitlich und korrekt anwenden und dass alle Einfuhrländer über die technischen Mittel sowie die Haushalts- und EDV-Mittel verfügen, die für eine wirksame Zollkontrolle notwendig sind, damit ein Missbrauch des Präferenzsystems vermieden werden kann. Das Parlament ist diesbezüglich beunruhigt angesichts der angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Regelung zur Umsetzung von Protokoll 4 des Assoziierungsabkommens EU-Israel betreffend die aus den israelischen Siedlungen stammenden Erzeugnisse und fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat eine detaillierte Untersuchung zur Lage und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Das Parlament wünscht schließlich, dass nach dem Abschluss dieses Übereinkommens die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln rasch modernisiert werden und die EU eine ehrgeizigere Handelspolitik gegenüber den Partnern im Mittelmeerraum verfolgt, die deren Interessen besser Rechnung trägt und ihnen die Sicherheit gibt, dass sie darüber entscheiden können, wie schnell es zu einer Öffnung im Bereich des Handels und ihrer nationalen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung kommt.

******

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.10.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Sir Robert Atkins, Bastiaan Belder, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Ryszard Antoni Legutko, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Kyriakos Mavronikolas, Willy Meyer, Francisco José Millán Mon, Alexander Mirsky, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Ioan Mircea Paşcu, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Marek Siwiec, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Tanja Fajon, Roberto Gualtieri, Liisa Jaakonsaari, Jaromír Kohlíček, Monica Luisa Macovei, Jacek Protasiewicz, Helmut Scholz, György Schöpflin, Alf Svensson, Indrek Tarand, Traian Ungureanu, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jolanta Emilia Hibner

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.1.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, María Auxiliadora Correa Zamora, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Keith Taylor, Jan Zahradil, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

George Sabin Cutaş, Mário David, Syed Kamall, Silvana Koch-Mehrin, Inese Vaidere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Véronique De Keyser, Jutta Haug, Pier Antonio Panzeri, Jean Roatta