Verfahren : 2011/2294(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0057/2012

Eingereichte Texte :

A7-0057/2012

Aussprachen :

PV 19/04/2012 - 18
CRE 19/04/2012 - 18

Abstimmungen :

PV 20/04/2012 - 10.2
CRE 20/04/2012 - 10.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0139

BERICHT     
PDF 260kDOC 134k
12. März 2012
PE 476.092v02-00 A7-0057/2012

über die Modernisierung der Hochschulsysteme Europas

(2011/2294(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung

Berichterstatter: László Tőkés

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
 BEGRÜNDUNG
 STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Modernisierung der Hochschulsysteme Europas

(2011/2294(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen“ (COM(2011)0567) und der dazugehörigen Arbeitsunterlage zu neueren Entwicklungen in den europäischen Hochschulsystemen (SEK(2011)1063),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2011 mit dem Titel „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘“ (COM(2011)0500),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 Innovationsunion“ (COM(2010)0546),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2010 mit dem Titel „‚Jugend in Bewegung‘ – Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen“ (COM(2010)0477),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „‚Europa 2020‘ – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2006 mit dem Titel „Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation“ (COM(2006)0208),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2011 über die Modernisierung der Hochschulen(1),

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 zur Förderung der Mobilität junger Leute zu Lernzwecken(2),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2011 zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Durchführung der Strategie „Europa 2020“(3),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2011 zur sozialen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung(4),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2011 zur Internationalisierung der Hochschulbildung(5),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)(6),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, insbesondere auf den Teil mit dem Titel „A new European strategy for jobs and growth“ (Eine neue europäische Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum)(7),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2011 zu der Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten(8),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zur Jugend in Bewegung – ein Rahmen für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa(9),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“(10),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(11),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zur EU-Strategie zur Integration der Roma(12),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu dem Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft(13),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zum Bologna-Prozess und zur Mobilität der Studierenden(14),

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0057/2012),

A. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise – und ihre Folgen im Hinblick auf die Auferlegung von Sparmaßnahmen und die Kürzungen von Haushaltsmitteln –, demografische Veränderungen, der schnelle technologische Wandel und der daraus erwachsende Bedarf an neuen Qualifikationen die Hochschulsysteme Europas vor große Herausforderungen stellen und hier weitreichende Reformen erfordern, die die Qualität der Lehre nicht beeinträchtigen dürfen;

B.  in der Erwägung, dass die Zukunft in einer wissensbasierten Gesellschaft von Bildung, Forschung und Innovation abhängt;

C. in der Erwägung, dass der Einzelne beim Überdenken seiner Laufbahn unterstützt werden und seine Qualifikationen und Kenntnisse noch schneller erweitern sowie auf den aktuellen Stand bringen muss, um die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt meistern zu können, wobei zu berücksichtigen ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen berufsbezogenen Studiengängen, wo eine europäische Harmonisierung erreichbar und wünschenswert ist, und dem geisteswissenschaftlichen Bereich, wo eine grundsätzliche Freiheit und Unabhängigkeit der Studien- und Forschungsprogramme besteht und weiterhin bestehen bleiben sollte, sowohl in Anbetracht der historischen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch im Hinblick auf die Vielfalt der Lehre an den Hochschuleinrichtungen und ihrer spezifischen Aufgaben;

D. in der Erwägung, dass nach der Strategie „Europa 2020“ bis 2020 40 % der 30- bis 34-Jährigen in Europa einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss haben sollten, angesichts der Schätzung, dass 35 % aller Arbeitsplätze in der EU derartige Qualifikationen erfordern werden, gleichzeitig aber darauf hingewiesen wird, dass 2010 nur 26 % der Arbeitskräfte in der EU dieses Qualifizierungsniveau erreicht hatten;

E.  in der Erwägung, dass über 21 % der jungen Menschen in der EU arbeitslos sind;

F.  in der Erwägung, dass in der EU im Jahr 2010 16,5% der Jugendlichen weder in der Ausbildung noch in einem Arbeitsverhältnis waren;

G. in der Erwägung, dass in der EU 2010 die Arbeitslosigkeit bei Personen mit tertiärem Bildungsabschluss 5,4 % betrug, verglichen mit über 15 % bei Personen mit niedrigerem sekundärem Bildungsabschluss; andererseits in der Erwägung, dass Personen mit tertiärem Bildungsabschluss immer länger warten müssen, bevor sie eine Festanstellung finden;

H. in der Erwägung, dass über 60 % der Hochschulabgänger Frauen sind, aber die meisten Führungspositionen an Hochschulen (z. B. Postdoktorandenstellen und Professuren) nach wie vor von Männern besetzt werden;

I.   in der Erwägung, dass nur 13 % der Institutionen im Hochschulbereich von Frauen geleitet werden und nur 9 % der Universitäten eine Frau als Personalleitung beschäftigen und dass Frauen daher bei Forschungsentscheidungen erheblich geringeren Einfluss haben;

J.   in der Erwägung, dass sich 75 der besten 200 Universitäten weltweit in den EU-Mitgliedstaaten befinden;

K. in der Erwägung, dass nur 200 der 4 000 Hochschuleinrichtungen Europas unter den besten 500 der Welt sind;

L.  in der Erwägung, dass die Hochschule ein beinahe tausend Jahre zurückreichender Teil des europäischen Erbes ist, dass die Bedeutung der Hochschulen für das Fortschreiten der Gesellschaft nicht auf ihren Beitrag zur Wirtschaft beschränkt werden darf und dass ihre Entwicklung nicht allein von der Anpassung an die wirtschaftlichen Bedürfnisse des derzeitigen Wirtschaftsmodells abhängen darf;

M. in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang von allen Jugendlichen zu hochwertiger Bildung und Ausbildung gefördert werden sollte;

N. in der Erwägung, dass die Hochschulen Selbstständigkeit und Kreativität des Einzelnen fördern und in hohem Maße dazu beitragen, dass Wissen wertgeschätzt wird, und dass die Mitgliedstaaten daher alles daran setzen müssen, möglichst vielen Menschen ohne jedwede soziale, wirtschaftliche, kulturelle, rassistische oder politische Diskriminierung Zugang zum Hochschulsystem zu ermöglichen;

O. in der Erwägung, dass das Bildungswesen, insbesondere das Hochschulwesen und die tertiäre Bildung, für den Erhalt und die Verfestigung der Grundwerte einer Bürgergesellschaft verantwortlich sind;

P.  in der Erwägung, dass die nationalen Rechtvorschriften der betreffenden Mitgliedstaaten Hochschulbildung als grundlegendes Instrument für die Bestimmung der Zukunft der Bürger Europas erachten;

Q. in der Erwägung, dass die Bildung in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fällt und dass sichergestellt werden muss, dass Hochschuleinrichtungen – in erster Linie durch die Bereitstellung angemessener öffentlicher Mittel – finanziell unterstützt werden;

R.  in der Erwägung, dass der Aufbau eines europäischen Hochschulraums (EHR) eine wichtige Entwicklung darstellt, die unter Wahrung der Vielfalt der Bildungssysteme in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und der Aufgaben der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft zur europäischen Integration beitragen könnte;

S.  in der Erwägung, dass die Europäische Union eine wichtige Rolle bei der Stärkung dieses Raums spielen muss, indem sie die Anstrengungen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unterstützt;

Die sich wandelnde Rolle von Hochschuleinrichtungen

1.  ruft die Hochschuleinrichtungen auf, mittels finanzieller Unterstützung und im Rahmen verschiedener Studienprogramme den Grundsatz des lebenslangen Lernens in ihre Lehrpläne aufzunehmen und sich an eine Studentenschaft anzupassen, die Erwachsene, ältere Menschen, unkonventionelle Lernende und Vollzeitstudierende, die neben dem Studium arbeiten müssen, sowie Personen mit Behinderung umfasst, und ruft hiermit die Hochschuleinrichtungen auf, Programme zur Beseitigung vorhandener Hindernisse und Barrieren umzusetzen;

2.  fordert die Hochschuleinrichtungen auf, die Bedürfnisse von Berufstätigen zu berücksichtigen, die – als lebenslang Lernende – ihre Qualifikationen regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen und erweitern müssen, auch durch die Organisation und Weiterentwicklung von Fortbildungsveranstaltungen, die allen sozialen Gruppen offen stehen, eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und die Entwicklung von Lehrgängen, die den Ansprüchen des Arbeitsmarkts genügen und die Rückkehr von Arbeitslosen zur Bildung erleichtern könnten;

3.  ruft die Hochschuleinrichtungen auf, den Geist der Autonomie in Lehre und Forschung weiter zu bewahren, auch wenn sie spezifische Studiengänge einrichten, um die Bedürfnisse von Berufstätigen zu berücksichtigen, die ihre Qualifikationen auf den aktuellen Stand bringen wollen;

4.  erinnert daran, dass Hochschulbildung das Potenzial hat, die soziale Integration, den sozialen Aufstieg und die soziale Mobilität nach oben zu fördern; fordert – unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität – die Mitgliedstaaten, Regionalregierungen und lokalen Behörden sowie die Hochschuleinrichtungen auf, unter anderem durch die Entwicklung angemessener finanzieller Förderregelungen ihre Bemühungen im Hinblick auf die Ausweitung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle – von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung– zu verstärken, und zwar ohne Unterscheidung aufgrund von Geschlecht, von ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Religion, einer Behinderung oder des sozialen Hintergrunds, sowie alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen und dabei Multikulturalismus und Mehrsprachigkeit – einschließlich der Zeichensprachen – als zu unterstützende Grundwerte der EU anzuerkennen;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Hochschuleinrichtungen, die traditionelle nationale, ethnische oder sprachliche Minderheiten mit Schwerpunkt auf bedrohte Kulturen und Sprachen betreuen, besondere Beachtung zu schenken und diese zu fördern;

6.  legt den Hochschuleinrichtungen nahe, die Teilnahme der Studierenden am Sport zu fördern;

7.  betont die komplementäre Rolle von staatlichen, privaten und religiösen Formen der Hochschulbildung in Europa;

8.  betont, wie wichtig die Förderung demokratischer Werte und ein fundiertes Wissen über die europäische Integration sind, und dass sichergestellt werden muss, dass die ehemaligen totalitären Regime in Europa als Teil der gemeinsamen europäischen Geschichte verstanden werden müssen;

9.  betont ferner, dass die traditionelle Hochschulbildung weitergeführt werden muss und man nicht zulassen darf, dass das Bildungssystem gänzlich dem Arbeitsmarkt untergeordnet wird, da gleichzeitig mit dem akademischen Fortschritt auch die Vermittlung ethischer und moralischer Werte an die Studierenden angestrebt werden sollte;

10. fordert die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen auf, einen allgemeinen Rahmen – mit Regeln, Verantwortlichkeiten, politischen und Bildungszielen, Qualität und Prioritäten in Ausbildung und Forschung – zu schaffen, der dazu geeignet ist, bewährte Verfahren zu fördern und den Herausforderungen der Kommunikationsgesellschaft zu begegnen;

11. hebt hervor, dass Lehrkörper und Studierende sowie deren Organisationen und Vereinigungen an der Modernisierung von Hochschuleinrichtungen beteiligt sein müssen; betont, dass sich sowohl Exzellenz in der Forschung im allgemeinen Sinne als auch Exzellenz in der Lehre und in den wissenschaftlichen Ergebnissen lohnen muss, ohne damit Hochschuleinrichtungen – wie etwa die geisteswissenschaftlichen Fakultäten – zu benachteiligen, die nicht in das Schema der Bewertungs- und Leistungskriterien passen, die sich allein auf marktwirtschaftlich geforderte Qualifikationen stützen;

Informationen über Hochschuleinrichtungen

12. betont, dass die Qualität und Aktualität der Hochschulbildung eine wichtige Bedingung für die allseitige Nutzung des europäischen intellektuellen Kapitals ist;

13. schlägt vor, klare und einheitliche Kriterien zur Bildung paneuropäischer Rankings der Hochschuleinrichtungen einzuführen, die künftigen Studierenden eine bessere Auswahl der Hochschulen ermöglichen und eine komplexe Information über die entsprechenden Hochschulen zu liefern;

14. begrüßt die Initiative der Kommission – in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Einrichtungen, Studierenden und anderen Interessenträgern – zum Start einer mehrdimensionalen Maßnahme zur differenzierten Klassifizierung und Einstufung von Hochschuleinrichtungen anhand von Eigenschaften wie einer langen Tradition der Lehre im Hochschulbereich in Europa, der Qualität der Lehre, der Unterstützung für die Studierenden (d.h. Stipendien, Beratung, Unterbringung), der Barrierefreiheit des Zugangs und der Information/Kommunikation, der regionalen Mitwirkung und des Wissenstransfers; spricht sich aber gegen die Schaffung eines Klassifizierungssystems zur Einstufung von Hochschuleinrichtungen aus, das sich auf inhomogene Leistungsindikatoren stützt, welche die Vielfalt der Ausbildungsgänge und Programme sowie die Sprachenvielfalt an den europäischen Universitäten unberücksichtigt lassen;

15. betont zugleich, dass sich diese Maßnahme nicht allein in der Zusammenstellung herkömmlicher Rankingtabellen ausdrücken darf und dass spezifische Umstände der jeweiligen Einrichtungen im Ergebnis der Einstufung angemessen berücksichtigt werden sollten;

16. empfiehlt, die Möglichkeit der Einführung eines einheitlichen Mechanismus zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung der akademischen Standards sowohl in den öffentlichen als auch privaten Hochschuleinrichtungen zu prüfen;

Finanzierung der Hochschulsysteme

17. betont, dass Hochschulbildung ein öffentliches Gut ist, das Kultur, Vielfalt, demokratische Werte und die persönliche Entwicklung fördert und Studierende darauf vorbereitet, aktive Bürgerinnen und Bürger zu werden, die die europäische Kohäsion unterstützen;

18. betont erneut, dass die Mitgliedstaaten ihr Ziel, 2 % des BIP in Bildung zu investieren, erreichen sollten;

19. verweist darauf, dass in erster Linie öffentliche, aber auch private Finanzierungen von größter Bedeutung für die Modernisierung der Hochschulsysteme sind; hebt hervor, dass Investitionen in Hochschulbildung in Europa zur Überwindung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise entscheidend sind; ruft die Mitgliedstaaten und die Hochschuleinrichtungen auf, die Stipendiaten- und Förderprogramme für Hochschulen auszubauen und innovative Finanzierungsmechanismen zu entwickeln, die zu einer wirksameren Funktionsweise der Hochschuleinrichtungen beitragen und die Bereitstellung öffentlicher Mittel ergänzen können, ohne den Druck auf private Haushalte zu erhöhen, und die sicherstellen können, dass die Hochschulbildung für alle zugänglich ist; bringt sein Bedauern über die starken Kürzungen der Haushaltsmittel im Bildungsbereich in mehreren Mitgliedstaaten sowie die ständig steigenden Studiengebühren zum Ausdruck, die zu einer massiven Zunahme von schutzbedürftigen Studierenden geführt haben;

20. ruft dazu auf, im EU-Haushalt 2014-2020 im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds die Ausgaben für das Hochschulwesen im Zusammenhang mit Investitionen in die Infrastruktur der Hochschulen und die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu berücksichtigen;

Der Übergang von der Hochschule in den Arbeitsmarkt

21. ruft die Hochschuleinrichtungen auf, neue Herausforderungen anzunehmen und neue Studienfächer, die an die Marktanforderungen angepasst sind, einzuführen sowie den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt durch die entsprechende Relation zwischen Theorie und praktischen Fähigkeiten zu berücksichtigen;

22. ruft zur Förderung bewährter Verfahren auf, die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, durch Einbeziehung der Studierenden, die Lehre und die Forschung in allen Fachbereichen zu stärken und darüber hinaus gehende Schlüsselqualifikationen für die Berufswelt zu vermitteln, um den Übergang junger Menschen von der Hochschule in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

23. ruft dazu auf, die Hochschuleinrichtungen sowohl für die berufliche Weiterbildung zu öffnen als auch adäquate Studienangebote für Berufstätige ohne Abitur zu schaffen, um so zusätzliche Potenziale zur Erreichung der Akademikerquote zu erschließen;

24. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren Vorschlag für den Qualitätsrahmen für Praktika vorzulegen, und hebt den Erfolg der „Erasmus-Praktika“ hervor, die Studierenden die Möglichkeit geben, im Ausland Arbeitserfahrung zu sammeln, und besteht darauf, dass diese Maßnahme im Rahmen des neuen Programms fortgesetzt und durch eine angemessene Mittelausstattung gestärkt wird;

25. ruft die Hochschuleinrichtungen und die regionalen, nationalen und europäischen Bildungseinrichtungen auf, die Trends und Veränderungen bei den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu beobachten, um das Bildungsangebot zielgenauer auf künftige Bedürfnisse auszurichten;

26. hebt die Notwendigkeit hervor, den Beschäftigungserfolg von Absolventen zu beobachten, um zu messen, wie gut Hochschulen auf die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt reagieren; begrüßt daher das Engagement der Kommission im Hinblick auf die Verbesserung der Verfügbarkeit derartiger Daten, die in erster Linie dazu dienen sollen, den Studierenden die erforderlichen Informationen und Orientierungshilfen zu bieten, damit sie ihre Studienwahl treffen können, und gleichzeitig den Hochschul- und Forschungseinrichtungen die notwendigen Informationen bereit zu stellen, um lebensbegleitende Bildungswege zu bestimmen und anschließend im Hinblick auf Allgemeinkenntnisse und berufsspezifische Qualifikationen auszugestalten, und zwar im ständigen Dialog mit den Wissenserzeugern, aber auch der Gesellschaft insgesamt und dem Staat;

27. fordert die Kommission dringend auf, statistische Daten über die Korrelation zwischen verschiedenen Hochschulabschlüssen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu sammeln und zu veröffentlichen;

28. ruft zur Entwicklung einer mit AlmaLaurea vergleichbaren internationalen Datenbank auf, die Absolventen hilft, geeignete Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- und Forschungsmöglichkeiten zu bestimmen, wobei wirtschaftliche Hindernisse durch Stipendien und Studiendarlehen beseitigt werden sollten, um eine grundlegende Gerechtigkeit zwischen den Studierenden sicherzustellen und so die Mobilität sowie die Anpassung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern; unterstreicht die Bedeutung einer funktionierenden Kommunikation, um sicherzustellen, dass diese Informationen für Studierende, Hochschulabsolventen, Menschen ohne Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitgeber leicht zugänglich sind;

29. erachtet die „Youth Guarantee Schemes“ als nützliches Instrument zur Erleichterung des Übergangs von Hochschulbildung in die Beschäftigung und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese in ihre nationalen Übergangsstrategien aufzunehmen;

30. erinnert an die wichtige Rolle, die Strukturfonds diesbezüglich spielen können; begrüßt die in der Mitteilung über die Initiative „Chancen für junge Menschen“ (COM(2011)0933) im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der verfügbaren Mittel eingegangenen Verpflichtungen und fordert die Hochschuleinrichtungen und lokalen Behörden auf, diese Möglichkeit zu nutzen, um die Unterstützung und Beratung für Studierende, die in den Arbeitsmarkt eintreten, zu verstärken;

Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in der Hochschulbildung

31. stellt fest, dass es in den europäischen Bildungssystemen nach wie vor geschlechtsspezifische Diskrepanzen gibt, obwohl fast alle Länder nunmehr Maßnahmen getroffen haben, um diese zu bekämpfen, und dass diese Ungleichgewichte sowohl die schulischen Leistungen als auch die Studien- und Berufswahl beeinflussen und sich negativ auf das Wirtschaftswachstum und den Sozialstaat auswirken;

32. hebt hervor, dass viele Schülerinnen der Berufsschulen oder weiterführenden Schulen weiterhin Berufe wählen, die die traditionellen Geschlechterrollen widerspiegeln; stellt daher die Notwendigkeit einer besseren Berufsberatung fest, um die immer noch bestehenden Stereotypen zu bekämpfen;

33. weist darauf hin, dass aufgrund der Tatsache, dass die Hochschulabschlüsse von Frauen nicht marktfähig genug ist, diese an ihren Arbeitsplätzen häufiger überqualifiziert und unterbezahlt sind und sich oft in der Arbeitslosigkeit oder in Gelegenheitsjobs wiederfinden, was zu Beginn ihrer Laufbahn einen zusätzlichen Nachteil auf den Arbeitsmärkten bedeutet und den Kreislauf der ungleichen Bezahlung nährt;

34. erinnert daran, dass es in allen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr wenige Initiativen zur Information über die Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Förderung ihrer Umsetzung im Bildungswesen gibt; schlägt vor, dass die Lehrkräfte eine spezifische Ausbildung zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern erhalten sollten;

35. betont, dass die Aufteilung der Verantwortlichkeiten in Haushalt und Familie zwischen Frauen und Männern unerlässlich für die Förderung und Erlangung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern ist; fordert Universitäten und Hochschuleinrichtungen auf anzuerkennen, dass Studentinnen häufig besondere zusätzliche Verantwortlichkeiten außerhalb des Lernumfelds haben und beispielsweise kleine Kinder oder ältere Angehörige betreuen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Universitäten unbedingt eine ausreichende Zahl qualitativ hochwertiger, erschwinglicher und zugänglicher Kinderbetreuungsangebote, darunter Gemeinschaftszentren, für Eltern, insbesondere für Frauen, bereitstellen müssen, um deren gleichberechtigte Teilnahme an Studium und Forschung zu erleichtern; fordert ferner die Einführung einer größeren Vielfalt von Studienmodalitäten, z. B. Teilzeit- und Fernstudium; erinnert die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU in diesem Zusammenhang daran, das lebenslange Lernen finanziell verstärkt zu unterstützen, um Frauen die Fortführung ihres Studiums, die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt und die Vereinbarung ihrer beruflichen und persönlichen Aufgaben zu ermöglichen;

Mitwirkungsorientierte Hochschuleinrichtungen

36. legt Hochschuleinrichtungen nahe, intensiver mit den jeweiligen Regionen zusammenzuarbeiten und mit Regionalregierungen, Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und kleinen und mittleren Unternehmen dynamische gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der regionalen Entwicklung zu ergreifen; weist darauf hin, dass dadurch auch der Austausch zwischen Hochschulen und Arbeitgebern gestärkt werden sollte;

37. fordert die Mitgliedstaaten und ihre zentralen und regionalen Behörden auf, Hochschuleinrichtungen in die grenzübergreifende Zusammenarbeit einzubinden und sie zu unterstützen;

38. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Interaktion zwischen den Bereichen im Dreieck des Wissens (Bildung, Forschung, Innovation) zu intensivieren, da es ein wichtiges Element für Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze darstellt;

39. weist darauf hin, dass die Entwicklung von Hochschullehrplänen und Forschungsprogrammen Aufgabe der Universitäten bleiben soll, wobei die Anforderungen des Arbeitsmarktes in Bezug auf die Beschäftigungsfähigkeit berücksichtigt werden;

40. begrüßt die Unterstützung der Kommission für „Wissensallianzen“ und „Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten“, bei denen Hochschuleinrichtungen Informationen mit Unternehmen austauschen und gleichzeitig Lehrpläne entwickeln, um Qualifikationsdefizite anzugehen; ruft Unternehmen und Unternehmer einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen auf, aktiv Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen zu entwickeln, indem sie qualitativ hochwertige Praktika für Studierende und Dozenten anbieten und die allgemeinen übertragbaren Fähigkeiten von Dozenten nutzen; erinnert jedoch daran, dass Hochschulen kulturelle Inhalte schaffen, die nicht nur berufliche und fachliche Qualifikationen, sondern auch allgemeingültige Kenntnisse – verstanden als intellektuelle Erfahrung der Wirklichkeit und der gemeinsamen Werte, die das Lebensumfeld der Bürger bilden – vermitteln;

41. fordert ein Eintreten für flexiblere und innovative Lernansätze und Fördermethoden, die sich stets auf die Bedürfnisse der Studierenden konzentrieren;

42. unterstreicht die Notwendigkeit der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen bei Praktikumsprogrammen und bei der Gestaltung der künftigen beruflichen Laufbahn der Studierenden durch konkrete Hinweise auf spezifische Entwicklungstrends, Anforderungen und Herausforderungen, die sie auf dem Arbeitsmarkt erwarten werden;

43. hebt hervor, wie nützlich es ist, Mechanismen und Managementstrategien zu entwickeln, die den Transfer von innovativen Ideen und Forschungsergebnissen an die Gesellschaft und Wirtschaft erleichtern und es der Gesellschaft und Wirtschaft gestatten, Hochschulen über den gegenwärtigen und erwarteten Qualifikations- und Innovationsbedarf zu unterrichten, wobei bewährte Verfahren aus allen Teilen der Welt berücksichtigt werden sollten; weist darauf hin, dass diese Verbindung die Gefahr birgt, nur jene Forschungs- und Hochschuleinrichtungen finanziell zu fördern, die Innovationen und Technologien hervorbringen, und sie gegenüber einer rein geisteswissenschaftlich orientierten Ausbildung zu bevorzugen;

44. bekräftigt den Wert der demokratischen Staatsführung als grundlegende Methode, akademische Freiheit zu gewährleisten und die aktive Teilnahme aller Akteure am Alltag von Hochschuleinrichtungen zu fördern;

45. betont, dass bei der Zusammenarbeit Transparenz, eine gleichberechtigte Verteilung der Rechte und Pflichten zwischen den jeweiligen Kooperationspartnern und den Hochschulen sowie ein ausgewogenes Repräsentationsprinzip zu wahren sind, damit die wissenschaftsautonome und wissenschaftsgesteuerte Selbstorganisation und Entwicklung der Hochschulen als öffentliches Gut gesichert sind;

46. betont zugleich, dass das Demokratie- und Selbststeuerungsprinzip der Hochschulen und ihrer Angehörigen bei allen Kooperationen zu achten und zu erhalten ist;

47. fordert deshalb, dass Hochschulen und ihre Einrichtungen Kooperationsverträge mit Dritten offen zu legen haben;

48. betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen in Europa, um die aktive Teilnahme der Bürger und Bürgerinnen am öffentlichen Leben und die aktive Beteiligung der Studierenden durch ihre Mitarbeit in Nichtregierungsorganisationen zu fördern;

49. unterstreicht die Wichtigkeit von sportlichen Aktivitäten während der Ausbildung; fordert die Mitgliedstaaten auf, sportliche Aktivitäten bei Studierenden zu unterstützen und zu fördern und die Unterstützung für Basissportprogramme zu erhöhen;

50. verweist darauf, dass sich Umfang und Ausmaß der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und deren Partnern in Wirtschaft und Gesellschaft je nach Mitgliedstaat, Einrichtung und Fachrichtung stark voneinander unterscheiden;

51. betont, dass kontinuierliche Investitionen in die Verbindung zwischen Bildung, Kultur, Forschung und Innovation notwendig sind; betont die Bedeutung der weiteren Unterstützung und Entwicklung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts mit den dazugehörigen wissens- und innovationsorientierten Gemeinschaften;

52. unterstreicht die Wichtigkeit von Kultur in der Hochschulbildung und fordert die Aufnahme besonderer Kriterien für die Geisteswissenschaften bei Innovation und Forschung;

53. hebt die Notwendigkeit hervor, die Hochschuleinrichtungen mit einzubeziehen und das innovative Potenzial der Studierenden zu unterstützen, auch bei der Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Hochschulwesens, mit Unternehmen und lokalen Behörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten;

Gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen

54. anerkennt den Reichtum, der der großen Vielfalt an Hochschuleinrichtungen in Europa innewohnt; ruft die Mitgliedstaaten und die Hochschuleinrichtungen dazu auf, klare und integrierte Wege zu entwickeln, die es Lernenden gestatten, von anderen Bildungsarten zur Hochschulbildung überzugehen und zwischen verschiedenen Bildungswegen und Schulformen zu wechseln;

55. betont jedoch, dass die Vielfalt der Fachrichtungen, Disziplinen, Lehrmethoden und Hochschulsysteme in der Europäischen Union erhalten werden muss; hält es daher für erforderlich, nationale Qualifikationsrahmen für die Bildungsabschlüsse zu schaffen und gleichzeitig die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Qualifikationen in allen Mitgliedstaaten zu fördern;

56. fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, nationale Qualifikationsrahmen einzuführen, die mit dem Qualifikationsrahmen des EHR verbunden sind, und die gegenseitige Anerkennung zu entwickeln und finanziell zu unterstützen;

57. betont, dass die Mobilität der Studierenden, und vor allem die Aufnahme eines Studiums an einer anderen Hochschule im Rahmen des Erasmus-Programms, zum Austausch bewährter Verfahren und damit zur Modernisierung des Hochschulwesens beiträgt; verweist deshalb auf die Notwendigkeit, dass die Alma Mater die an anderen Hochschuleinrichtungen erworbenen Qualifikationen anerkennt;

58. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studien zu verbessern, indem das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) konsolidiert wird; fordert die EU und die Mitgliedstaaten zu weiteren Anstrengungen auf, um eine effizientere Anerkennung und eine bessere Harmonisierung der Studienabschlüsse sicherzustellen;

Stärkung der Mobilität im EHR und darüber hinaus

59. erinnert daran, dass Hochschulbildung ein gemeinsames europäisches öffentliches Gut ist und dass die Mitgliedstaaten, die Regionalregierungen, die lokalen Behörden und die EU eine gemeinsame Verantwortung bei der Entwicklung und Stärkung des EHR, des Europäischen Forschungsraums (EFR) und des Bologna-Prozesses haben;

60. betont, dass eine bessere Koordinierung unter den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Hochschulbildung – auch durch stärkere finanzielle und politische Unterstützung für Vereinbarungen zu gemeinsamen Grundlehrplänen und klar formulierten Lernergebnissen – die Voraussetzung für die Verwirklichung des Ziels der Beschäftigungsfähigkeit und des Wachstums in Europa ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit ihrer relevanten Ministerien zu stärken, um die bestehenden Lehrpläne zu aktualisieren, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen;

61. weist darauf hin, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem EHR und EFR erfolgen muss, um Forschungsprogramme der Universitäten auf dem Gebiet der Wissenschaften und der Geisteswissenschaften zu unterstützen;

62. verlangt, dass die Attraktivität des EHR und des EFR für Studierende und Forschende aus aller Welt gefördert werden soll und dass die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU in Bildungsfragen und Fragen der Mobilität auf Studenten- und Dozentenebene verstärkt werden soll, insbesondere mit den Ländern, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erfasst werden oder unmittelbar an die EU grenzen, um den EHR – insbesondere in Bezug auf Austausch- und Berufsbildungsprogramme – in ein makroregionales und globales Bildungs- und Wissenszentrum zu verwandeln;

63. fordert die Kommission auf, die Einrichtung von Programmen Europa-Mittelmeer/Erasmus und Leonardo-da-Vinci vorzuschlagen, um die grenzüberschreitende Mobilität der Lernenden beiderseits des Mittelmeers zu fördern;

64. fordert, dass die Mobilitäts-, Austausch-, Forschungs- und Praktikaprogramme für Studierende aus den Staaten der Östlichen Partnerschaft der EU geöffnet werden;

65. erinnert daran, wie wichtig die Mobilität von Studierenden und Lehrern ist und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Fortschritte beim Visakodex der Europäischen Union zu erzielen;

66. ruft das Ziel in Erinnerung, dass im Jahr 2020 20 % der Absolventen in Europa mobil sein sollen, und hebt die Bedeutung von Sprachkenntnissen als Voraussetzung für eine gesteigerte Mobilität im EHR und Beschäftigungsfähigkeit hervor;

67. unterstützt den Ausbau des Sprachunterrichts und des Unterrichts der Zeichensprachen – sowie des Unterrichts und der Entwicklung der Lokal- und Regionalsprachen – im EHR als Voraussetzung für die Entwicklung einer echten, auf Multikulturalismus und sprachlicher Vielfalt gegründeten europäischen Bürgerschaft;

68. betont, wie wichtig es ist, dass das Hochschulsystem jedes Mitgliedstaats ein hohes Qualitätsniveau der Ausbildung gewährleistet, damit die zunehmenden Mobilitätschancen für Studierende nicht mit einer Verschärfung des sogenannten „Braindrain“ einhergehen, der in manchen Mitgliedstaaten der EU inzwischen zu einem echten gesellschaftlichen Problem geworden ist;

69. verweist darauf, dass fortbestehende Unterschiede zwischen west- und mittelosteuropäischen Hochschulsystemen durch echte Integrationsmaßnahmen angegangen werden müssen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Hochschuleinrichtungen unterstützen und fördern; fordert die Kommission daher auf, eine Strategie zu entwickeln und einen professionellen finanziellen Aktionsplan zur Verringerung dieser starken regionalen Unterschiede zu erstellen;

70. fordert die Mitgliedstaaten, die EU und die europäischen Hochschulsysteme auf, die Möglichkeit zu prüfen, im Rahmen des Studiums einen obligatorischen Ausbildungsaufenthalt an einer Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat als dem Heimatstaat des Studierenden zu fördern;

71. bekräftigt das Prinzip, dass Kreditpläne das eingeführte Zuschusssystem zur Unterstützung des Zugangs zu Bildung für alle Studierende unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund nicht ersetzen können;

72. ersucht die Kommission um weitere Klarstellungen bezüglich ihres Vorschlags zur Schaffung eines finanziellen Instruments, mit dem Studierenden dabei geholfen werden soll, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ihren finanziellen Möglichkeiten die Finanzierung eines Masterabschlusses außerhalb ihres ursprünglichen Mitgliedstaates zu ermöglichen; verlangt fairen und transparenten Zugang zu dem Programm in allen Mitgliedstaaten;

73. befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Aufstockung der im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für Bildung, Ausbildung, Forschung und Jugend verfügbaren Haushaltsmittel im Hinblick auf eine Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten, angesichts der Tatsache, dass Investitionen in Bildung, Ausbildung und Forschung von zentraler Bedeutung für das Erreichen der Ziele der EU für 2020 und für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa sind;

o

o        o

74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/educ/126375.pdf.

(2)

ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1.

(3)

ABl. C 70 vom 4.3.2011, S. 1.

(4)

ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 2.

(5)

ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 12.

(6)

ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(7)

http://ec.europa.eu/eu2020/pdf/council_conclusion_17_june_en.pdf.

(8)

Angenommene Texte, P7_TA(2011)0466.

(9)

Angenommene Texte, P7_TA(2011)0230.

(10)

ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 21.

(11)

Angenommene Texte, P7_TA(2011)0453.

(12)

Angenommene Texte, P7_TA(2011)0092.

(13)

ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 95.

(14)

ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 18.


BEGRÜNDUNG

Europa hat etwa 19 Millionen Studierende und über 4000 Hochschuleinrichtungen, aber obwohl bis 2020 für 35 % aller Arbeitsplätze hochqualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden, verfügen gegenwärtig nur 26 % der Arbeitskräfte über eine hohe Qualifikation. Die Verantwortung für die Hochschulbildung liegt weitgehend bei den Mitgliedstaaten und den Hochschuleinrichtungen selbst. Maßnahmen der EU (etwa die Erasmus-Stipendien für Auslandsstudien) ergänzen und koordinieren die Bemühungen der Mitgliedstaaten. Der Europäische Hochschulraum (EHR) und der Europäische Forschungsraum bilden den Rahmen für eine EU-Hochschulpolitik.

Die Mitteilung der Kommission

In der Mitteilung der Kommission „Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen“ wird auf Herausforderungen verwiesen, die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen bewältigen müssen, z. B. die Erhöhung der Anzahl der Absolventen, die Ausweitung des Zugangs zur Hochschulbildung, die Anpassung von Lehrplänen an die Anforderungen des Arbeitsmarkts und die Stärkung des Wissenstransfers von Universitäten an die Wirtschaft. Die Kommission schlägt auch ein Erasmus-Mobilitätsprogramm für Masterabschlüsse vor. Die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) werden eine Einrichtung zur Garantie von Studierendendarlehen auf europäischer Ebene bereitstellen, die Darlehen für ein Studium mit Masterabschluss im Ausland garantieren soll: dies wird bei jährlichen Kosten von etwa 100 Millionen EUR weiteren 55 000 Studierenden einen Masterabschluss im Ausland ermöglichen.

Ausweitung des Zugangs zur Hochschulbildung

Angesichts der Herausforderungen, denen die europäischen Gesellschaften gegenüberstehen, ist es wesentlich, dass Hochschuleinrichtungen weiterhin finanziell gut ausgestattet werden, auch wenn die Gesellschaften die gegenwärtige Wirtschaftskrise bewältigen müssen. Zur Bewältigung der künftigen Nachfrage nach Qualifikationen müssen mehr Menschen Hochschulabschlüsse erwerben und müssen Arbeitskräfte während der Arbeit ständig ihre Qualifikationen und Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen. Der Prozess zur Ausweitung des Zugangs zur Hochschulbildung für Menschen aller sozialen Hintergründe hat bereits begonnen. Dementsprechend haben Hochschulen eine wachsende Anzahl an Studierenden und eine sich wandelnde Studierendenschaft zu bewältigen, die auch Teilnehmer an Programmen für lebenslanges Lernen umfasst. Hochschuleinrichtungen müssen darüber hinaus auch die Bedürfnisse von Studierenden mit unterschiedlichen ethnischen und sprachlichen Hintergründen berücksichtigen.

Hochschuleinrichtungen müssen daher ihre Lehrpläne und Lehrmethoden an steigende Studierendenzahlen und Studierende mit unterschiedlichen Bedürfnissen anpassen. Dieser Prozess setzt Studierende und die Beschäftigten von Hochschuleinrichtungen stark unter Druck. Beide Gruppen müssen aktiv an der Modernisierung der Bildung in Europa beteiligt werden, und die Beschäftigten sollten für Exzellenz in Lehre sowie Forschung belohnt werden. Die Lehrqualität an den Hochschulen ist ein zentraler Aspekt, den angehende Studierende berücksichtigen, wenn sie vor der Entscheidung stehen, wo sie ihr Studium aufnehmen werden. Wenn diese daher – neben anderen Faktoren, wie Forschungsergebnissen, der regionalen Beteiligung von Hochschuleinrichtungen und dem Wissenstransfer – bei Einstufungen berücksichtigt wird, wie von der Kommission im Hinblick auf das neue Einstufungshilfsmittel „U-Multirank“ vorgeschlagen, wird dies für angehende Studierende sehr nützlich sein.

Hochschulbildung und Arbeitsmarkt

Hochschuleinrichtungen sollten den Menschen die Qualifikationen und Kenntnisse vermitteln, die auf den Arbeitsmärkten von morgen nachgefragt werden. Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass die unterrichteten Qualifikationen für die Realität auf dem Arbeitsmarkt wirklich relevant sind, und Absolventen in die Lage zu versetzen, in einem Bereich Beschäftigung zu finden, auf den sie ihr Abschluss vorbereitet hat. Die Überwachung der Beschäftigungsverhältnisse von Absolventen und die Verbesserung von Qualität und Verfügbarkeit international vergleichbarer Daten für Absolventen, wie von der Kommission vorgeschlagen, wird die Hochschuleinrichtungen bei der besseren Erfüllung ihrer Funktion und bei der Anpassung ihrer Lehrpläne an den Bedarf des Arbeitsmarkts unterstützen. Außerdem sollte die Wirtschaft, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Hochschuleinrichtungen deutlich mitteilen, welche Art von Qualifikationen bei Beschäftigten gefragt sind. Die Initiative der Kommission zur Unterstützung von Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten wird diesen Dialog zwischen Wirtschaft und Hochschuleinrichtungen zur Verbesserung der Lehrpläne erleichtern. Für Studenten können Qualitätspraktika eine Möglichkeit für den Einstieg in den Arbeitsmarkt und ein Weg sein, um festzustellen, wie sie ihre Qualifikationen und Kenntnisse in der Praxis umsetzen können. Die Absicht der Kommission, einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzuschlagen, ist wichtig, um sicherzustellen, dass Praktikanten während ihrer Zeit in einem Unternehmen wichtige Erfahrungen sammeln und gute Bedingungen vorfinden.

Mitwirkungsorientierte Einrichtungen

Hochschuleinrichtungen müssen mit externen Partnern, wie Regional- oder Kommunalverwaltungen, Bürgerschaften und der Wirtschaft, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, „zusammenwirken“, um die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in ihren Regionen zu fördern. Derartig eng verflochtene Strukturen und etablierte Zusammenarbeit können einen effektiven Wissens- und Innovationstransfer von Hochschuleinrichtungen zu Unternehmen fördern. Gegenwärtig findet eine derartige Zusammenarbeit nicht in allen Mitgliedstaaten statt, und während einige Hochschuleinrichtungen und Fachrichtungen bei der regionalen Zusammenarbeit und beim Wissenstransfer sehr erfolgreich sind, sind andere überhaupt nicht an einer derartigen Mitwirkung beteiligt. Daher sollte ein Austausch von bewährten Verfahren in diesem Bereich empfohlen werden.

Mobilität im Europäischen Hochschulraum

Die Mobilität im EHR wird vom Erasmus-Programm erfolgreich unterstützt: die für dieses erfolgreiche Programm vorgesehenen Budgetsteigerungen und die vorgeschlagene Einführung des Erasmus-Mobilitätsprogramms für Masterabschlüsse werden beide ausgesprochen begrüßt. Die Mobilität im EHR hat jedoch manchmal auch unbeabsichtigte Folgen: einerseits einen Zustrom aus anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in einigen Fachrichtungen, z. B. Medizin; andererseits einen „Braindrain“, wenn fähige Studierende ihre Heimat für ein Auslandsstudium verlassen und manchmal auch nach Abschluss des Studiums nicht zurückkehren.

Da die Unterschiede zwischen west- und mittelosteuropäischen Hochschuleinrichtungen fortbestehen, ist es auch sehr wichtig, eine echte Integration dieser Einrichtungen herzustellen, um ihre Entwicklung zu fördern und sie bei der Modernisierung zu unterstützen. Daher würde ein professioneller und finanzieller Aktionsplan der Kommission zur Unterstützung und Förderung einer derartigen Entwicklung sehr begrüßt.

Wir müssen auch die Tatsache anerkennen, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU für Entwicklung und Stärkung des EHR verantwortlich sind. Gemeinsame Anstrengungen sind erforderlich, um ein Hochschuleinrichtungssystem aufzubauen, das Inklusivität, Chancengleichheit, aktuelle und innovative Kenntnisse und Qualifikationen, barrierefreie Mobilität und eine ausgewogene und effiziente Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten bietet.

Unter den aktuellen schwierigen Umständen muss es unser Hauptziel bei der Modernisierung unserer Hochschulsysteme sein, zu verhindern, dass diese hinter anderen Hochschulen in anderen Teilen der Welt zurückbleiben. Es ist ernüchternd, dass nur 200 unserer 4 000 Hochschuleinrichtungen unter den besten 500 der Welt sind – und davon nur wenige aus Mittelosteuropa stammen: die europäische Hochschulbildung muss besser werden. Allgemein sind zur Wahrung und eventuell sogar zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas Verbesserungen in der gesamten Hochschulbildung erforderlich.


STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (28.2.2012)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Modernisierung der Hochschulsysteme Europas

(2011/2294(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Andrea Češková

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass 60 % der Hochschulabgänger Frauen sind, aber die meisten Führungspositionen an Hochschulen (z. B. Postdoktorandenstellen und Professuren) nach wie vor von Männern besetzt werden; in der Erwägung, dass nur 13 % der Institutionen im Hochschulbereich von Frauen geleitet werden und nur 9 % der Universitäten eine Frau als Personalleitung beschäftigen, wodurch sich der Einfluss von Frauen bei Forschungsentscheidungen erheblich verringert;

B.  in der Erwägung, dass bis zum Jahr 2020 35 % aller Arbeitsplätze in der EU eine Hochschulqualifikation erfordern werden, während zurzeit nur 26 % der Arbeitskräfte über eine Hochschulqualifikation verfügen;

C. in der Erwägung, dass der Anteil der Studentinnen in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fächern (MWT) nur 30,15 % beträgt und dass der Frauenanteil in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Gesundheit und Soziales sowie Geisteswissenschaften und Kunst deutlich überwiegt;

D. in der Erwägung, dass die Entwicklung einer kritischen Masse beim Prozess der Entscheidungsfindung weiterhin zutiefst inadäquat ist;

E.  in der Erwägung, dass ein beunruhigend geringer Anteil von Frauen im Bereich der Forschung in Entscheidungsgremien vertreten ist; in der Erwägung, dass nur 25 % der Mitglieder des Europäischen Forschungsrates (ERC) weiblich sind; in der Erwägung, dass seit dessen Gründung im Jahr 2007 1700 Projekte zur Finanzierung durch den ERC ausgewählt worden sind, was etwa 2,5 Milliarden Euro an Zuschüssen ausmachte, und dass nahezu 90 % dieser Zuschüsse an männliche Kandidaten gezahlt wurden;

F.  in der Erwägung, dass die Strategie EU 2020 die Notwendigkeit eines intelligenten Wachstums in der EU betont und unterstreicht, wie wichtig Forschung und Entwicklung sowie Innovationspolitik sind, während die Anzahl der Absolventinnen in so genannten STEM-Fächern weiterhin niedrig ist und nur 20 % der Absolventen in den Ingenieurwissenschaften Frauen sind;

1.  fordert Hochschulen, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, junge Frauen zu ermutigen, Fachrichtungen zu studieren, in denen Frauen weiterhin unterrepräsentiert sind, insbesondere Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, welche die Grundlage von Spitzenqualifikationen für die emissionsarme Wirtschaft bilden; betont, dass Stereotypen bezüglich dieser Berufe entgegenzuwirken ist, beispielsweise indem insbesondere junge Frauen über die Möglichkeiten, Forscherinnen zu werden, und die Chancen, die ihnen in der Forschung, einschließlich der angewandten Forschung, offenstehen, informiert werden, um auf diese Weise brachliegende Talente zu entfalten;

2.  fordert höhere Schulen und Hochschulen auf, Orientierungskurse im Bereich Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik anzubieten, um Frauen zu informieren und zu ermutigen, Fachrichtungen zu studieren und Berufe zu ergreifen, in denen die Männer weiterhin überrepräsentiert sind;

3.  weist darauf hin, dass auch heute noch, trotz der in fast allen Ländern getroffenen politischen Gegenmaßnahmen, geschlechtsspezifische Diskrepanzen in den europäischen Bildungssystemen bestehen und diese Ungleichheiten sowohl die schulischen Leistungen als auch die Studien- und Berufswahl konditionieren und sich damit negativ auf das Wirtschaftswachstum und den Sozialstaat auswirken;

4.  fordert Hochschulen und Hocheinrichtungen auf, Geschlechterstudien sowohl in grundständigen Studiengängen als auch in Aufbaustudiengängen zu unterstützen und zu fördern;

5.  fordert die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen auf, besondere Programme und Fonds sowie Mentorenprogramme und Gemeinschaftsprojekte einzuführen, um die Ausbildung und Teilhabe von Frauen in Forschung und Entwicklung sowie im IT-Bereich und in der umweltfreundlichen Wirtschaft zu erhöhen, wobei Vorbild- und Vorreiterfiguren optimal genutzt werden sollten, um studierende Frauen über ihre Karrieremöglichkeiten zu informieren und zu beraten;

6.  betont, dass die Aufgabenverteilung in Haushalt und Familie zwischen Frauen und Männern unerlässlich für die Förderung und Erlangung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern ist; fordert Hochschulen und Hochschuleinrichtungen auf anzuerkennen, dass weibliche Lernende häufig besondere zusätzliche Verantwortlichkeiten außerhalb des Lernumfelds haben und beispielsweise kleine Kinder oder ältere Angehörige betreuen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Universitäten für die Eltern, insbesondere für die Frauen, quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote, darunter Gemeinschaftszentren, bereitstellen, um ihre gleichberechtigte Teilnahme an Studium und Forschung zu erleichtern; ermutigt ebenfalls zur Einführung einer größeren Vielfalt von Studienmodalitäten, z. B. Teilzeit- und Fernstudium; erinnert die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU in diesem Zusammenhang daran, dass lebenslange Lernen finanziell verstärkt zu unterstützen, um Frauen die Fortführung ihres Studiums, die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt und die Vereinbarung ihrer beruflichen und persönlichen Aufgaben zu ermöglichen;

7.  ist der Auffassung, dass es für das Erreichen einer echten Gleichstellung der Geschlechter im Bildungsbereich von entscheidender Bedeutung wäre, die heute immer noch vorherrschenden Stereotypen durch Förderung effizienterer politischer Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und Frau auszuräumen;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dem guten Beispiel der so genannten Seniorenuniversitäten zu folgen und Frauen zur Immatrikulation zu ermutigen;

9.  hält es für notwendig, den geringen Anteil der Frauen in leitenden Stellen der öffentlich getragenen Forschung und in der Bildung zu beheben, da die Teilhabe von Frauen an Wissenschaft und Technik dazu beitragen kann, Innovation, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit in wissenschaftlicher und industrieller Forschung zu stärken und dies gefördert werden muss; erinnert daran, dass Frauen weitaus eher als ihre männlichen Kollegen ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um eine Familie zu gründen und fordert daher Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, geeignete Maßnahmen zur Vereinbarung einer akademischen Laufbahn mit dem Familienleben (Kinderbetreuung, flexible Urlaubsregelungen usw.) zu treffen;

10. hält es auch für notwendig, die Kriterien für eine Beförderung in leitende forschungsorientierte Positionen (z. B. Professuren) zu überprüfen, um diesbezüglich eine konsequente Gleichstellungspolitik zu verfolgen und den Mangel an Frauen in diesen Positionen zu beheben;

11. erinnert daran, dass es in allen Mitgliedstaaten noch wenige Initiativen zur Information über die Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Förderung ihrer Umsetzung im Bildungswesen gibt; schlägt vor, dass das Lehrpersonal eine spezielle Schulung über die Gleichstellung von Männern und Frauen erhält;

12. hält es für notwendig, dass Hochschulen und Weiterbildungsinstitute ihre internen Verfahren überprüfen, um die besten Kräfte zu engagieren und zu fördern, einschließlich einer signifikanten Anzahl an Frauen;

13. ermutigt Mitgliedstaaten und Hochschulen, die Anzahl der Professorinnen und wissenschaftlichen Forscherinnen zu erhöhen und Informationskampagnen in den Massenmedien zu initiieren, durch die das Problem der mangelhaften Präsenz von Frauen in MWT-Fächern thematisiert wird;

14. hebt hervor, dass viele Schülerinnen der Berufsschulen oder weiterführenden Schulen weiterhin Berufe wählen, die die traditionellen Geschlechterrollen widerspiegeln; stellt daher die Notwendigkeit einer besseren Berufsberatung fest, um die immer noch bestehenden Stereotypen zu bekämpfen;

15. ermutigt Hochschulen, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, Gleichstellungsstrategien in ihren Organisationen einzuführen und durchzusetzen und in ihren Entscheidungsfindungsprozessen die Auswirkungen auf die Gleichstellung zu prüfen; erinnert daran, dass diese Institutionen auch dazu verpflichtet sind, die Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Arbeitswelt und im Bildungssektor sicherzustellen; betont, dass im Hinblick auf dieses Ziel Maßnahmen ergriffen werden sollten, um jede Form der Diskriminierung zu verhindern, sodass Frauen bessere Positionen im privaten und öffentlichen Sektor erreichen können; ermutigt Frauen, sich an Partnerschaften zwischen Hochschulen und dem privaten Sektor und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zu beteiligen, z. B. in Form von Unternehmensgründungen oder Ausgliederungen;

16. betont, dass zur wirksamen Bekämpfung der heute noch im Bildungsbereich bestehenden geschlechtsspezifischen Diskrepanzen die politische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere durch Austausch bewährter Verfahren und durch Sicherstellung spezifischer Finanzierungsprogramme gefördert werden sollte;

17. fordert Hochschulen und Hochschuleinrichtungen auf, die Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien im Bereich der Forschung zu erhöhen, um auf diese Weise mehr Frauen für eine Tätigkeit im Hochschulwesen zu gewinnen;

18. fordert alle Länder des Bologna-Prozesses auf, innerstaatliche Qualifikationsrahmen umzusetzen und die gegenseitige Anerkennung voranzutreiben und finanziell zu unterstützen;

19. verweist erneut auf die Ankündigung der Kommission vom 1. März 2011, im Jahr 2012 Rechtsvorschriften vorzuschlagen, in denen bindende Ziele zur Erhöhung des Anteils jeden Geschlechts auf zumindest 40 % formuliert werden, wenn Unternehmen den Frauenanteil in ihren Entscheidungsgremien nicht freiwillig um jährlich 5 % erhöhen, sodass im Jahr 2015 ein Frauenanteil von 30 % und im Jahr 2020 ein Frauenanteil von 40 % erreicht wird;

20. räumt ein, dass Frauen immer noch mit Hindernissen bei der Erlangung des höchsten Niveaus in der erweiterten Hochschulbildung und in der Forschung konfrontiert sind; fordert daher Mitgliedstaaten und Hochschulen auf, innerstaatliche Strategien zu entwerfen und umzusetzen, um die Teilhabe von Frauen in diesem Bereich sicherzustellen;

21. fordert weitere staatliche Unterstützung, um Maßnahmen einzuführen, die den Zugang von Studierenden aus unterrepräsentierten Gruppen und schwächerer sozioökonomischer Herkunft sowie von Zuwanderern und Minderheiten erleichtern;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme zum Coaching und zur Unterstützung von jungen Wissenschaftlerinnen für die Teilnahme an Forschungsprogrammen und Antragstellungen für Zuschüsse einzurichten, um ihnen den Verbleib in Hochschule und Forschung zu erleichtern;

23. bekräftigt, dass die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen weiterhin sehr besorgniserregend ist, und stellt fest, dass es eine Tatsache ist, dass Frauen während ihres Arbeitslebens über geringere Ressourcen verfügen und im Ruhestand größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben, und dass im Bereich der Hochschulausbildung Forscherinnen und Professorinnen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen auf derselben Ebene; stellt fest, dass somit Frauen stärker als Männer von allen Formen der Armut betroffen sind, einschließlich der Armut trotz Arbeit; fordert daher die gleiche Vergütung für die gleiche Position in der Forschung, da die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen ein Umstand ist, den weder irgendein Mitgliedstaat noch Europa insgesamt sich leisten können;

24. kritisiert, dass die Vorhaben der Kommission zur Modernisierung der europäischen Hochschulsysteme gegenüber der Gleichstellungsfrage blind sind und dass dort das Gender Mainstreaming so gut wie nicht vorkommt;

25. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedingung eines mit Frauen und Männern ausgewogen besetzten Forschungsteams als Anspruchskriterium für staatlich geförderte Forschungsvorhaben einzuführen;

26. weist darauf hin, dass aufgrund der Tatsache, dass die Hochschulausbildung von Frauen nicht marktfähig genug ist, diese an ihren Arbeitsplätzen häufiger überqualifiziert und unterbezahlt sind und sich oft in der Arbeitslosigkeit oder in Gelegenheitsjobs wiederfinden, was zu Beginn ihrer Laufbahn einen zusätzlichen Nachteil auf den Arbeitsmärkten bedeutet und den Kreislauf der ungleichen Bezahlung nährt;

27. betont, dass die Verbesserung der Teilhabe junger Frauen am Arbeitsmarkt sehr positive Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sowie auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen in frühen und späten Abschnitten ihres Lebens hat;

28. empfiehlt Hochschuleinrichtungen, einen Gleichstellungsaspekt in die Lehrpläne für eine höhere Ausbildung aufzunehmen, da eine solche Dimension immer noch weithin unberücksichtigt ist;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.2.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Andrea Češková, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Sophia in ‘t Veld, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Silvana Koch-Mehrin, Constance Le Grip, Astrid Lulling, Elisabeth Morin-Chartier, Siiri Oviir, Raül Romeva i Rueda, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Britta Thomsen, Angelika Werthmann, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Vilija Blinkevičiūtė, Kent Johansson, Christa Klaß, Kartika Tamara Liotard, Ana Miranda, Mariya Nedelcheva, Katarína Neveďalová, Antigoni Papadopoulou, Sirpa Pietikäinen


ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.2.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Lorenzo Fontana, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Emma McClarkin, Emilio Menéndez del Valle, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Gianni Pittella, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Marie-Christine Vergiat, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Heinz K. Becker, Nadja Hirsch, Seán Kelly, Iosif Matula, Georgios Papanikolaou, Olga Sehnalová, Rui Tavares

Letzte Aktualisierung: 4. April 2012Rechtlicher Hinweis