BERICHT über die Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste

3.4.2012 - (2011/2178(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Silvia-Adriana Ţicău

Verfahren : 2011/2178(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0083/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste

(2011/2178(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf den gemeinschaftlichen Besitzstand auf dem Gebiet des Binnenmarktes und der Informationsgesellschaft

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010) 245),

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu[1],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zu der Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel[2],

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 31. Mai 2010 zu der Mitteilung mit dem Titel „Eine digitale Agenda für Europa“,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 zur Strategie Europa 2020, einschließlich der Digitalen Agenda (Nummer 7),

–    unter Hinweis auf den am 23. Dezember 2011 von der Kommission veröffentlichten Leitfaden für die Ausschreibung von standardbasierten IKT – Elemente bewährter Praktiken,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen“ (KOM(2010) 712),

–    unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 922/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA)[3],

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden“ (KOM(2010) 743),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste – Europäische Interoperabilitätsstrategie (EIS) für europäische öffentliche Dienste (Anhang 1) und Europäischer Interoperabilitätsrahmen (EIF) für europäische öffentliche Dienste (Anhang 2)“ (KOM(2010) 744),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller“ (KOM(2006) 173),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen: Gemeinsam für neues Wachstum“ (KOM(2011) 206),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2011 über den „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen – Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen Netzsicherheit“ (KOM(2011) 163),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. März 2009 über den „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen – Schutz Europas vor Cyber-Angriffen und Störungen großen Ausmaßes: Stärkung der Abwehrbereitschaft, Sicherheit und Stabilität“ (KOM(2009) 149),

–    unter Hinweis auf das im Dezember 2011 von der Kommission veröffentlichte Paket „Offene Daten“, bestehend aus der Mitteilung der Kommission „Offene Daten: Ein Motor für Innovation, Wachstum und transparente Verwaltung“, dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (KOM(2011) 877) und dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten,

–    unter Hinweis auf die von der Kommission im Jahre 2011 durchgeführte Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Informationen des öffentlichen Sektors (Vickery-Studie),

–    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu einem gemeinsamen europäischen Vertriebsrecht (KOM(2011) 635),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (KOM(2011) 942),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grünbuch – Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlung“ (KOM(2011) 941),

–    unter Hinweis auf den am 22. Dezember 2011 veröffentlichten jährlichen Fortschrittsbericht zur „Digitalen Agenda für Europa“ 2011,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bericht über die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas: Hauptergebnisse der i2010-Strategie 2005–2009“ (KOM(2009) 390),

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zu dem Thema „Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum[4],

–    unter Hinweis auf die am 30. April 2010 veröffentlichte Studie zur Sozialen Wirkung von IKT – SMART 2007/0068,

–    unter Hinweis auf den im Januar 2010 veröffentlichten Bericht zu den Wirtschaftlichen Auswirkungen von IKT – SMART 2007/0020,

–    unter Hinweis auf den für die Kommission ausgearbeiteten Bericht mit dem Titel „E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative (SMART 2008/0042)“, veröffentlicht im November 2009,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen vom 10. November 2009 aus der Visby-Konferenz „Creating Impact for an eUnion 2015“,

    unter Hinweis auf den unter schwedischem Ratsvorsitz im September 2009 veröffentlichten Bericht „Eine Grüne Wissensgesellschaft – Eine IKT-politische Agenda bis 2015 für Europas künftige Wissensgesellschaft“,

–    unter Hinweis auf den am 5. Dezember 2011 veröffentlichten Bericht der Kommission mit dem Titel „Cloud Computing: Bericht zur Öffentlichen Konsultation“,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt“ (KOM(2008) 798),

–    unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt[5],

–    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A7-0083/2012),

A.  in der Erwägung, dass die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) einen tiefgreifenden direkten und indirekten Einfluss auf Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und das Alltagsleben der EU-Bürger hat und ein wettbewerbsgeprägter Binnenmarkt für digitale Dienste alle Hindernisse für länderübergreifende elektronische Dienstleistungen beseitigen und eine Befreiung von Wettbewerbsverzerrungen den EU-Bürgern beträchtliche Vorteile bringen würde;

B.   in der Erwägung, dass die elektronischen Behördendienste (eGovernment) alle Technologien und Nutzungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen und Auskünften und der Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über das Internet zusammenführen;

C.  in der Erwägung, dass der IKT-Sektor mit einem jährlichen Marktvolumen von 660 Mrd. EUR unmittelbar 5 % des EU-Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet, aber einen weitaus größeren Beitrag zur gesamten Produktivitätssteigerung leistet (20 % direkt aus dem IKT-Sektor und 30 % durch IKT-Investitionen).

D.  in der Erwägung, dass keine einheitlichen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung bestehen und dass deren Vorteile zum großen Teil noch nicht genutzt werden;

E.   in der Erwägung, dass die IKT einen erheblichen Beitrag zur Strategie EU 2020 leisten kann, insbesondere unter den Aspekten Beschäftigung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Steigerung der Arbeitsproduktivität, Stärkung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürger, FuE, Energie, Innovation und Umwelt, und zur Bewältigung der größten gesellschaftlichen Herausforderungen;

F.   in der Erwägung, dass KMU eine besonders wichtige Rolle im Digitalen Markt spielen;

G.  in der Erwägung, dass die „Datenwolke“ („Cloud-Computing“) ein wirtschaftliches und ökologisches Instrument ist, mit dem die Effizienz der öffentlichen und privaten Unternehmen im IT-Bereich verbessert wird, die Datenverarbeitungskosten verringert und die Kosten für die Datenspeicherung begrenzt werden, und das somit viele Vorteile bietet, aber auch mit mangelnder Sicherheit der Verbindung zwischen Nutzer und Server und einem gewissen Kontrollverlust für die Nutzer verbunden ist;

H.  in der Erwägung, dass der Zusammenfassende Bericht 2011 zur Digitalen Agenda zwar einen Fortschritt zeigt, jedoch 26 % der EU-Bürger das Internet noch nie genutzt haben und lediglich 48 % der zu benachteiligten Gruppen gehörenden Personen es nutzen;

I.    in der Erwägung, dass die digitale Kluft sowohl im Hinblick auf den Zugang zum Internet als auch auf digitale Kompetenzen unmittelbare Auswirkungen auf die Akzeptanz elektronischer Behördendienste hätte und die Beteiligung von Bürgern am öffentlichen und am demokratischen Leben beeinträchtigen würde;

J.    in der Erwägung, dass ein wettbewerbsgeprägter Binnenmarkt für digitale Dienste die erfolgreiche Verbreitung ultraschneller Breitband- und Telekommunikationsnetze in allen EU-Regionen gewährleisten und Unterschiede zwischen den Infrastrukturentwicklungsniveaus innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten beseitigen muss, um die demografische Zukunftsfähigkeit dünn besiedelter Regionen zu gewährleisten;

1.   ist sich des wichtigen Beitrags bewusst, den der IKT-Sektor zur Industriepolitik, zu Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und zur Handelsbilanz der EU leistet;

2.   betont, dass Nutzer der Schlüssel zur digitalen Strategie sind und daher die dringende Notwendigkeit besteht, sie zu sensibilisieren und ihre Rolle und Einbindung sowie ihre Einstellung und ihr Vertrauen bezüglich Sicherheit und Wahrung der Privatsphäre in der Informationsgesellschaft zu stärken und das Humankapital im IKT-Bereich auszubauen;

3.   bekräftigt erneut, dass elektronische Behördendienste den europäischen Bürgern Mitwirkungsmöglichkeiten bieten und helfen, die Behörden zu reformieren und zu modernisieren, indem sie deren Transparenz und Rechenschaftspflicht steigern und die Kosten von Gemeinwohldienstleistungen reduzieren;

4.   hebt hervor, dass die Akzeptanz elektronischer Behördendienste nicht nur durch technische, sondern auch organisatorische, politische, rechtliche und kulturelle Hemmnisse erschwert wird und dass erfolgreiche Lösungen und Verfahren gewöhnlich in erheblichem Maße von den Umständen vor Ort abhängig sind;

5.  unterstreicht, dass die Errichtung eines europäischen eGovernment-Raums einen wichtigen Teil des Programms Horizon 2020 darstellen kann, weil damit Wirtschaftswachstum und soziale Aufwärtsentwicklung stark gefördert und Innovationen und der Ausbau von Humankapital angeregt werden können, was einen Beitrag dazu leisten kann, die gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen zu meistern, vor denen die EU steht;

6.   betont, dass die digitale Kluft berücksichtigt und überwunden werden muss;

7.   stellt fest, dass Cloud-Computing den Zugang zu einem gemeinsamen Pool an IT-Ressourcen ermöglicht, die rasch und mit einem minimalen Verwaltungsaufwand und einer minimalen Interaktion seitens des Diensteanbieters bereitgestellt werden können, und dass die Effektivität von Cloud-Computing in seiner Flexibilität, den damit verbundenen Produktivitätsgewinnen und seinem Beitrag zum Umweltschutz besteht, wobei es jedoch vor allem auch in technischer Hinsicht zuverlässig und robust sein muss;

eGovernment-Aktionsplan

8.   begrüßt die Annahme des Europäischen eGovernment-Aktionsplans 2011–2015, der Europäischen Interoperabilitätsstrategie (EIS) und des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) für europäische Gemeinwohldienstleistungen; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, möglichst zügig Schritte einzuleiten, um ihre nationalen Strategien an diesen übergeordneten politischen Maßnahmen auszurichten;

9.   unterstützt das Gesamtziel einer Erhöhung der Nutzung elektronischer Behördendienste im Jahr 2015, d.h. 50 % der Bürger (vorher 41 %) und 80 % der Unternehmen (vorher 75 %), fordert jedoch die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, diese Ziele als Mindestwerte zu betrachten;

10. fordert, dass besondere Programme und eGovernment-Plattformen entwickelt werden, um die lokale, regionale, ethnische und sprachliche Vielfalt zu schützen und zu fördern;

11. bedauert es, dass laut dem Zusammenfassenden Bericht 2011 zur Digitalen Agenda nur 50 % der Nutzer elektronischer Behördendienste Formulare online ausgefüllt haben;

12. verweist auf den Zusammenhang zwischen dem BIP und der Verfügbarkeit von elektronischen Behördendienstleistungen und fordert eine angemessene Finanzierung des Ausbaus elektronischer Behördendienste sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf EU-Ebene;

13. betont, dass das Internet sowohl von Bürgern als auch Unternehmen zunehmend über Mobilgeräte genutzt wird, und fordert dazu auf, sicherzustellen, dass elektronische Behördendienste über verschiedene Verbreitungskanäle, auch diejenigen von Call-Centern und im mobilen Internet (m-Government), zugänglich sind und an sie angepasst werden;

14. weist darauf hin, dass ein erfolgreiches eGovernment eine umfassende Integration und Optimierung der Verwaltungsprozesse unter Beachtung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung auf allen Verwaltungsebenen, und Ebenen übergreifend, erfordert;

15. hebt hervor, dass elektronische Behördendienste sich für EU-Bürger und Unternehmen, insbesondere für KMU, die im Moment bei länderübergreifenden Geschäften innerhalb der EU vor unüberwindlichen Hindernissen stehen, als besonders vorteilhaft erweisen, weil sie den Verwaltungsaufwand und die Kosten verringern, Produktivität, Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Offenheit erhöhen, die Wirksamkeit politischer Maßnahmen verstärken und für einen besseren Zugang zu Verfahren sowie für eine Straffung von Verfahren sorgen und weil sie die Bildung von Synergien und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Fähigkeiten zwischen Unternehmen erleichtern und den KMU ein stärker von Zusammenarbeit gekennzeichnetes Arbeitsumfeld bieten dürften;

16. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, öffentlich finanzierte Daten in maschinenlesbarer Form (und in Echtzeit) unter offenen Lizenzen zu veröffentlichen, um eine innovative Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sowohl durch die Wissenschaft einschließlich der Studierenden als auch durch die Allgemeinheit sowie für die Forschung und Wirtschaftsförderung zu ermöglichen und so auch die Transparenz zu verbessern;

17. weist darauf hin, dass es bisher keine eindeutige Definition des Begriffs „offene Verwaltungsdaten“ gibt und es zur Schärfung der Begrifflichkeit dringend erforderlich ist, durch öffentliche Debatte ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln;

18. fordert die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen weiterhin vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG ausgenommen sind;

19. stellt fest, dass die größten Hindernisse für einen länderübergreifenden Zugang zu elektronischen Behördendiensten der öffentlichen Verwaltung mit der Nutzung der elektronischen Identifizierung und elektronischer Signaturen im Zusammenhang stehen und dass es an Interoperabilität auf EU-Ebene mangelt;

20. ist der Ansicht, dass es eines klaren und zusammenhängenden EU-Rechtsrahmens zur gegenseitigen Anerkennung von elektronischer Authentifizierung und Identifizierung und elektronischen Signaturen bedarf, um wirkungsvoll und EU-weit länderübergreifende elektronische Behördendienste sicherzustellen, die eine wechselseitige und/oder automatisierte Interaktion zwischen Verwaltungen und Bürgern bzw. Unternehmen ermöglichen;

21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bürger fortlaufend über bestehende EU-Portale wie SOLVIT und „Ihr Europa“ zu informieren, weil der derzeitige Mangel an Informationen die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Verbraucherschutzbestimmungen hemmt, besonders in Gebieten, die über Grenzen hinweg reichen;

22. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sie in Bezug auf alle Problemlösungsinstrumente und Informationsportale im Internet, die von ihr und den Mitgliedstaaten online zur Verfügung gestellt werden, auf dem aktuellen Stand ist und diese zu verknüpfen und zu stärken, wo immer es möglich ist; empfiehlt, neue Online-Portale nur dann zu entwickeln, wenn sie nicht in die bereits vorhandenen Lösungen integriert werden können;

23. begrüßt die Annahme und den Beitrag des Aktionsplans zu elektronischen Signaturen und zur elektronischen Identifizierung sowie des STORK-Pilotprojekts zur Interoperabilität von länderübergreifenden Gemeinwohldienstleistungen; fordert die Kommission auf, die Richtlinie über elektronische Signaturen zu überarbeiten, und fordert einen Beschluss, der die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und elektronischen Authentifizierung herbeiführt;

24.  betont, dass bei Datenverarbeitungsstrukturen in Bildungs- und Kultureinrichtungen persönliche Daten mit individuellen Zugriffsrechten versehen sein müssen, um vor unberechtigtem Zugriff geschützt zu sein;

25. vertritt die Auffassung, dass die Interoperabilität elektronischer Signaturen aus der Sicht elektronischer Behördendienste rechtliche Aspekte aufweist (Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen Bereich – Artikel 3 Absatz 7 der Richtlinie über elektronische Signaturen, Beziehung zwischen Signatur und Authentifizierung, Dilemma zwischen Überwachung und Akkreditierung, einzelstaatliche Perspektive, Sicherheitsebenen und Qualifizierungen von Signaturen), jedoch auch technische Aspekte (Identifikator in Zertifikaten, Signaturtyp und -format, Validierung der Signatur); vertritt die Auffassung, dass zum Ausbau von Anwendungen mit dem Ziel der vollständigen Interoperabilität des europäischen Dienstes „eSignature“ und für die Validierung von Signaturen am ehesten die Errichtung einer Vereinigung von Validierungsstellen (Federation of Validation Authorities, FVA) als Schaltstelle zwischen den Validierungsstellen der Mitgliedstaaten (National Validation Authorities, NVA) zu empfehlen ist[6];

26. stellt fest, dass die Kommission CEN, CENELEC und ETSI damit beauftragt hat, den europäischen eSignature-Normierungsrahmen zu aktualisieren und rationalisieren; fordert die Kommission auf, dem Parlament anhand der zweimal jährlich von den europäischen Normungsgremien eingereichten Berichten einen jährlichen Fortschrittsbericht vorzulegen;

27. fordert die Mitgliedstaaten auf, in europäischen Bildungseinrichtungen offene Unterrichtssoftware zu entwickeln, bewährte Verfahren auszutauschen und Online-Plattformen für die Zusammenarbeit in Bezug auf didaktische Materialien und Ressourcen einzurichten, die für Studenten kostenlos sind und den Vorschriften über Datenschutz und Urheberrechte gebührend Rechnung tragen;

28. hebt hervor, dass eGovernment-Anwendungen geprüft und bei Bedarf so geändert werden sollten, dass sichergestellt ist, dass sie auch nichtansässigen Nutzern offenstehen; betont, dass Interoperabilität auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene und auf EU-Ebene gebraucht wird;

29. ist der Ansicht, dass die Interoperabilität von eGovernment-Anwendungen die Interoperabilität von nationalen Private-Key-Infrastrukturen (PKI) über einen europäischen Validierungsdienst (European Bridge) voraussetzt;

30. begrüßt die begonnene öffentliche Konsultation zu den Entwürfen von Leitlinien über die Verbindungen zwischen IKT-Normung und öffentlichen Aufträgen und fordert einen Vorschlag zu dieser Angelegenheit;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechend den im eGovernment-Aktionsplan und in der Digitalen Agenda dargelegten Zielen, die den Aufbau des europäischen digitalen Binnenmarkts und des europäischen eGovernance-Raumes fördern sollen, nationale eGovernment-Strategien zu entwickeln;

32. weist darauf hin, dass im Zuge der Entwicklung des eGovernment-Aktionsplans, der Infrastruktur und der Dienstleistungen auf allen Ebenen sicherheitstechnische Anforderungen eingehalten und ein größtmöglicher Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten und Finanzdaten garantiert werden muss, um jegliche unerlaubte Überwachung dieser Daten zu verhindern;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Verbesserung der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Bürgerbeteiligung, zur Steigerung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, zur Verringerung des Aufwands an Verwaltung, Zeit und Kosten, zur Verbesserung von Verwaltungsprozessen, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur Einsparung öffentlicher Ressourcen und zur Förderung einer partizipativen Demokratie IKT-Werkzeuge zu nutzen und gleichzeitig Vertrauen zu schaffen;

34. fordert die Mitgliedstaaten auf, staatliche Stellen zu verpflichten, öffentliche Daten in Speichern und Katalogen bereitzustellen, wobei in Einklang mit dem Urheberrecht und den Vorschriften zum Schutz von Datenbanken Rechtsregeln über Offenlegung und Wiederverwendung von Daten aufzustellen sind;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, zentrale Anlaufstellen und zwischengeschaltete Stellen einzurichten, um ein nahtloses, integriertes und leicht zugängliches System von Kontaktstellen für die Nutzer nationaler und länderübergreifender elektronischer Behördendienste bereitzustellen;

36. hebt hervor, dass elektronische Behördendienste die Qualität unserer Demokratie verbessern und eine wichtige Rolle bei der Steigerung der aktiven Teilnahme von Bürgern – speziell der jungen Generation – und auch Unternehmen am öffentlichen und politischen Leben und an demokratischen Prozessen spielen können; stellt fest, dass in diesem Zusammenhang Pilotbefragungen oder Referenden, insbesondere auf lokaler Ebene, gefördert werden sollten;

37. begrüßt die Einführung der OCS (Online Collection Software), die auf Initiative der Kommission im Rahmen des Programms ISA entwickelt wurde und Unterzeichnenden ab 1. April 2012 die Möglichkeit geben soll, ihre Unterstützung für eine vorgeschlagene Bürgerinitiative online zu übermitteln, und die auch von den Organisatoren einer Petition zur Sammlung, Speicherung und Einreichung von Unterschriften genutzt werden kann; wünscht daher, dass der eGovernment-Aktionsplan möglichst bald umgesetzt wird;

38. betont, dass länderübergreifende interoperable elektronische Behördendienste von innovativen Architekturen und Technologien (öffentliche Cloud-Dienste und dienstorientierte Architekturen) profitieren sollten und fordert einen Ausbau der IPv6-relevanten eGovernment-Infrastruktur und der Online-Dienste von öffentlichem Interesse;

39. erkennt das große Potenzial von Cloud-Computing für Unternehmen und Bürger, betont jedoch, dass der zunehmende Rückgriff auf Cloud-Dienste eine Überwachung der Auslagerung von IT-Ressourcen und eine eingehende Kontrolle des Zugangs zu den Servern und Daten erfordert, unter anderem um nicht autorisierte Verwendung zu kommerziellen Zwecken durch eine andere Seite zu verhindern, und dass diese Probleme daher bei der Überarbeitung der EU-Datenschutzvorschriften, wie von der Kommission vorgeschlagen, angegangen werden sollten (KOM (2012)0011), KOM (2012)0010));

40. betont, dass ein sicheres länderübergreifendes eGovernment-System ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Programms für den Schutz kritischer Infrastrukturen ist; fordert angemessene Maßnahmen für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre sowie die Verringerung der Anfälligkeit für Cyber-Angriffe auf ein Mindestmaß; würdigt die große Bedeutung, welche der ENISA bei der Unterstützung der EU und der Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zukommt, zuverlässige und solide elektronische Behördendienste bereitzustellen; fordert die Einführung von wirklich demokratischen Formen der Überwachung der Datennutzung und der dabei eingesetzten Methoden;

41. begrüßt die Beiträge der Programme IDA, IDABCD und ISA und der CIP-Großpilotprojekte2 sowie des Forums „ePractice“ zu der Konzipierung und Umsetzung von grenzübergreifenden interoperablen Lösungen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nachhaltigkeit dieser Aktionen langfristig zu gewährleisten;

42. begrüßt und unterstützt den Vorschlag für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), in dem nahezu 9,2 Mrd. EUR für die Unterstützung der Investitionen in schnelle und sehr schnelle Breitbandnetze und europaweite digitale Dienste veranschlagt sind; stellt fest, dass die CEF Zuschüsse zum Aufbau der Infrastruktur vergeben wird, die für die Einführung der elektronischen Identität (eID), der Identifizierung (eIdentification), der elektronischen Behördendienste (eGovernment), der „eHealth“, der elektronischen Justiz (eJustiz) und der zollrelevanten Dienste benötigt wird, und dabei helfen wird, die Interoperabilität sicherzustellen und die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur auf europäischer Ebene und die Verknüpfung von Infrastrukturen der Mitgliedstaaten zu decken;

43. ist der Auffassung, dass die Europa-2020-Initiative „Project Bond“ private Mittel für projektbezogene Investitionen in die zukünftigen Schlüsselinfrastrukturen der EU, wie Straßen, Schienenwege, intelligente Energienetze und ‑leitungen sowie Breitbandnetze, mobilisieren wird;

44. weist erneut auf die Bedeutung zukünftiger Hochgeschwindigkeitsdienste hin, die zum Erreichen der EU-Ziele in Bezug auf Energieeffizienz und Sicherheit und zur Schaffung weiterer Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. effizienter und intelligenter Verkehrssysteme, Mensch-Maschine-Kommunikation) beitragen werden;

45. begrüßt die Verabschiedung des Pakets „Offene Daten“ und fordert die Mitgliedstaaten auf, innovative Formen der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (nicht personenbezogene Daten) zu unterstützen; fordert eine stärkere Einbindung kommunaler und regionaler Behörden hinsichtlich des Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors, um die Unterrichtung von Bürgern, Unternehmen und Institutionen zu verbessern und auf kommunaler und regionaler Ebene neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Entwicklung zu fördern;

46. betont die Bedeutung von auf die Effizienz und Effektivität des eGovernment und der Demokratie ausgerichteten (qualitativen und quantitativen) Messmethoden unter Anwendung der SMART[7]-Ziele, die staatenübergreifend aktiv genutzt werden sollten;

47. bedauert, dass die Liste aller wesentlichen länderübergreifenden Gemeinwohldienstleistungen, die bis 2015 online zur Verfügung gestellt werden sollte, bislang noch nicht von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um das Erreichen dieses Ziels zu verstärken;

48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle IKT-Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, um die elektronische Bürgerbeteiligung – wie etwa das verbreitete Modell der Online-Petitionen – zu fördern und damit den EU-Bürgern und repräsentativen Verbänden die konkrete Möglichkeit zu geben, ihre Rechte gemäß den Bestimmungen über die Bürgerinitiative nach Artikel 11 EUV wahrzunehmen;

49. erinnert an die grundlegende Verpflichtung, die Defizite bei digitalen Kompetenzen bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren, und begrüßt diesbezüglich die Vorschläge zur Förderung der IKT-Kompetenz, der IKT-Kenntnisse und der e‑Inclusion, insbesondere den Vorschlag, der IKT-Kompetenz und den dazugehörigen Komponenten in der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (2014–2020) Vorrang einzuräumen; bekräftigt die Notwendigkeit, nach dem Wahlspruch „Zugang für alle Bürger – Inklusion bereits bei der Konzeption“ vorzugehen, und betont, dass die elektronischen Behördendienste nutzer- und bürgerzentriert konzipiert werden müssen;

50. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, digitale Ausbildungsprogramme auf den Weg zu bringen, um die umfassende Nutzung der elektronischen Behördendienste zu fördern, die IKT­-Kompetenz zu stärken und die IKT-Schranken für KMU und benachteiligte Bevölkerungsgruppen, wie ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Migranten, Arbeitslose und Menschen in entlegenen Regionen Europas, zu überwinden; ist daher der Auffassung, dass e-Learning in nationale Politik für allgemeine und berufliche Bildung aufgenommen werden sollte, wozu die Festlegung von Programmen, die Bewertung der Ergebnisse und die berufliche Weiterbildung von Lehrern und Ausbildern gehören;

51. bedauert die Vertagung der Behandlung des auf die Sicherstellung des vollständigen Zugangs zu Websites des öffentlichen Sektors bis 2015 abzielenden Legislativvorschlags; begrüßt den Fahrplan für die digitale Eingliederung und fordert die Umsetzung der Initiative für die Zugänglichkeit des Internets (WAI), einschließlich der Leitlinien für barrierefreie Internet-Inhalte (WCAG) auf elektronischen Behördenportalen, sowie die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit angepasster Endgeräte für Menschen mit Behinderungen;

52. empfiehlt zur Sicherung der Qualität bei der Bereitstellung dieser Dienste deren Anpassung an Standards, Normen und Leitlinien für bewährte Praxis auf internationaler Ebene, wie etwa ISO 27001 /Informationssicherheit) oder ISO 20000 (Qualität von IT-Servicemanagementprozessen);

Elektronische Auftragsvergabe

53. betont, dass die elektronische Auftragsvergabe EU-weite öffentliche Aufträge und eine größtmögliche Auswahl für die Behörden begünstigt, was Ausgabeneffizienz, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Vertrauen der Allgemeinheit und die Stärkung des Binnenmarkts und des Wettbewerbs mit sich bringt;

54. betont, dass die öffentlichen Ausgaben in den 27 Staaten der Europäischen Union 16 % des BIP ausmachen, und fordert die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe bei allen öffentlichen Aufträgen bis 2015; fordert die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe auch bei Konzessionen;

55. bedauert es, dass 2010 lediglich 13 % der EU-Unternehmen das Internet nutzten, um über ein öffentliches elektronisches Ausschreibungssystem bei Behörden ein Angebot abzugeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, KMU die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe nahezulegen;

56. betont, dass die elektronische Auftragsvergabe aus zwei Phasen besteht: der Phase vor der Vergabe[8] und der Phase nach der Vergabe[9]; fordert die Mitgliedstaaten auf, bis 2015 beide Phasen in ihren Portalen für die elektronische Auftragsvergabe vollständig umzusetzen und zu integrieren;

57. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Qualitätsniveau der IKT-Projekte der nationalen Behörden zu steigern, um einerseits die Verfolgung der strategischen Innovationsziele der Behörden und andererseits die Verbesserung der Ausschreibungen in Bezug auf allgemeine Qualität und auf Dauer Kosten sicherzustellen;

58. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei den zentralen und lokalen staatlichen Behörden das Modell der vorkommerziellen Auftragsvergabe (pre-commercial procurement, PCP) zu fördern, das es den öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, mit den Lieferanten die Risiken und Vorteile der Planung, Erstellung von Prototypen und Erprobung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu teilen sowie die Ressourcen mehrerer Auftraggeber zusammenzufassen, optimale Bedingungen für eine breit angelegte Vermarktung und Verbreitung der Ergebnisse der FuE-Aktivitäten zu schaffen und dazu beizutragen, dass derartige Projekte mit den ihnen zugewiesenen operationellen Mitteln auskommen;

59. hebt die erfolgreichen Aktivitäten der Großpilotprojekte PEPPOL und e-CERTIS im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe hervor;

60. betont, dass die nationalen Systeme der elektronischen Auftragsvergabe fortschrittlicher werden müssen, um länderübergreifende Dienste zu ermöglichen, sodass die Dienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt wird;

61. fordert die Kommission auf, das Weißbuch zur Verknüpfung der Kapazitäten der elektronischen Auftragsvergabe in der EU, „Eine Strategie für die elektronische Auftragsvergabe“, vorzulegen;

62. fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung zu schaffen, durch den die mit der elektronischen Auftragsvergabe zusammenhängenden Fortschritte, Hindernisse und Korrekturmaßnahmen usw. im Rahmen der Einführung der elektronischen Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten geprüft werden;

63. ist der Auffassung, dass die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und in ihren sämtlichen Dienststellen ein eProcurement-System einführen sollte;

Elektronische Rechnungsstellung

64. begrüßt die Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung (EInvoicing), die zum Ziel hat, bis 2020 die elektronische Rechnungsstellung zur vorherrschenden Form der Rechnungsstellung zu machen, und den Beschluss der Kommission, durch den ein europäisches Multistakeholder-Forum zur elektronischen Rechnungsstellung (EMSFEI) eingerichtet wird;

65. hebt die erheblichen Vorteile durch die elektronische Rechnungsstellung als Mittel zur effizienteren und kostengünstigeren Verwaltung aller Kunden-Lieferanten-Beziehungen im öffentlichen wie im privaten Sektor hervor, die sich durch kürzere Zahlungsfristen, eine geringere Fehlerquote, eine Verbesserung bei der Mehrwertsteuer-Erhebung, verringerte Druck- und Versandkosten und die Einbindung in die Geschäftsprozesse ergeben; stellt außerdem fest, dass dieses Instrument eine größere Transparenz der Informationsströme ermöglicht, die zur Erstellung von Rechnungen gehören;

66. ist sich der Aufsplitterung des Marktes aufgrund von nationalen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung bewusst; bedauert, dass lediglich 22 % der KMU elektronische Rechnungen erhalten oder versenden;

67. begrüßt die neuen Mehrwertsteuervorschriften[10] im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung, die die Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und elektronischen Rechnungen einführen;

68. betont den Beitrag, den zentrale Anlaufstellen für die Mehrwertsteuer dazu leisten, den länderübergreifenden elektronischen Handel für KMU zu erleichtern und die elektronische Rechnungsstellung zu fördern;

69. hebt die Bedeutung von Rechtssicherheit, einem klaren technischen Umfeld und offenen und interoperablen Problemlösungen zur elektronischen Rechnungsstellung hervor, die – um eine breite Akzeptanz zu ermöglichen – auf gemeinsamen gesetzlichen Bestimmungen, Geschäftsprozessen und technischen Normen basieren sollten;

70. fordert die Wirtschaft und die europäischen Normierungsgremien auf, ihre Bemühungen zur Annäherung an ein gemeinsames Datenmodell für elektronische Rechnungen fortzusetzen;

71. würdigt die Initiativen von Dänemark, Finnland, Italien, Spanien und Schweden, die elektronische Rechnungsstellung für Behörden vorzuschreiben, und fordert, bis 2016 die elektronische Rechnungsstellung bei allen öffentlichen Aufträgen vorzuschreiben;

72. stellt fest, dass die Probleme der länderübergreifenden Interoperabilität bei elektronischen Signaturen die Festlegung länderübergreifender Problemlösungen auf dem Gebiet der elektronischen Rechnungsstellung hemmen;

73. fordert die Kommission auf, das EMSFEI zu nutzen, um sich mit den rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen, und nationale Initiativen zu koordinieren; fordert die Kommission auf, jährlich zu berichten und Mitglieder des EP zur Teilnahme an Sitzungen des EMSFEI einzuladen;

74. legt den Mitgliedstaaten nahe, nationale Foren zur elektronischen Rechnungsstellung mit einer ausgewogenen Vertretung von Interessenträgern einzurichten;

75. ist der Ansicht, dass Verbraucher, die nur einen eingeschränktem Zugang oder keinen Zugang zum Internet haben, nicht allein gelassen werden sollten, und dass es Verbrauchern jederzeit möglich sein sollte, Papierrechnungen zu erhalten.

Allgemeines

76. würdigt den Mehrwert der 132 Projekte, die als strategische Prioritäten im Bereich CIP-IKT-PSP des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gelten, und hebt die Bedeutung von FuE und Innovation für die Entwicklung und Verbesserung von länderübergreifenden Diensten hervor; fordert die Unterstützung eines „unkomplizierten und schnellen“ Zugangs zu FuE-Mitteln der EU für die IKT sowie eine Erhöhung der Mittelzuweisungen für länderübergreifende elektronische Behördendienste und die entsprechende Infrastruktur für den Zeitraum 2014–2020;

77. würdigt den Beitrag und die übergreifende Rolle des Programms ISA bei der Festlegung und Unterstützung der Einführung von Interoperabilitätslösungen und Rahmenwerken für europäische öffentliche Verwaltungen, bei der Erzielung von Synergien und der Förderung von Wiederverwendung von Infrastrukturen, digitalen Dienstleistungen und Softwarelösungen und bei der Umsetzung von Anforderungen öffentlicher Verwaltungen an die Interoperabilität in Spezifikationen und Normen für digitale Dienstleistungen und fordert die Erhöhung finanzieller Zuwendungen für Interoperabilitätslösungen zwischen öffentlichen Verwaltungen in der EU (Programm ISA) für den Zeitraum 2014–2020;

78. betont, dass der Europäische eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 eine einmalige Gelegenheit bietet, die europäischen und nationalen öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren und deren Kosten zu reduzieren, sie in die Lage zu versetzen, das gesamte Potenzial einer fortschreitenden europäischen Integration auszuschöpfen und Wachstum, Innovation, Mobilität der Bürger und geschäftliche Möglichkeiten von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu fördern sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Politikgestaltung zu unterstützen; betont die Bedeutung von Partnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor und die Beiträge des privaten Sektors in Bezug auf die Bereitstellung innovativer Lösungen, Anwendungen und Dienstleistungen für die Entwicklung einer interoperablen eGovernment-Infrastruktur in der EU und für den wirksamen Einsatz der verfügbaren Mittel;

79. fordert die Kommission auf, jährlich eine Bewertung der Verwirklichung der Ziele der Digitalen Agenda durchzuführen, insbesondere der Ziele im Zusammenhang mit dem eGovernment-Aktionsplan, und dem Parlament jährlich darüber zu berichten;

80. begrüßt den hohen Stellenwert, den der schwedische, spanische, polnische und dänische Ratsvorsitz den Themen eGovernment und digitale Märkte einräumte, und hebt die positiven Beiträge der eGovernment-Konferenzen von Malmö, Posen und Madrid hervor; ist der Auffassung, dass der Zeitraum 2012/2013 entscheidend ist für die länderübergreifende Interoperabilität von elektronischen Behördendiensten, und erwartet daher mit Interesse die Tagungsberichte und Ergebnisse der im März 2012 in Kopenhagen stattfindenden Konferenz zum Thema „eGovernment“;

81. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 81E vom 15.3.2011, S. 45.
  • [2]  ABl. C 50E vom 21.2.2012, S. 1.
  • [3]  ABl. L 260 vom 3.10.2009, S. 20.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0322.
  • [5]  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
  • [6]  IDABC- Preliminary Study on Mutual Recognition of eSignatures for eGovernment applications, 2007 (IDABC – Vorläufige Studie zur gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen für eGovernment-Anwendungen, 2007)
  • [7]  SMART: Specific, Measurable, Achievable, Realistic and Timed (Spezifisch, messbar, umsetzbar, realistisch und terminiert)
  • [8]  elektronische Bekanntmachung, elektronische Ausschreibung, elektronische Angebotsabgabe, Annahme der elektronischen Signatur
  • [9]  elektronische Bestellung, elektronische Rechnungsstellung, Verwendung der elektronischen Signatur
  • [10]  Richtlinie 2010/45/EU

BEGRÜNDUNG  

Im Jahr 2010 verabschiedete die Kommission die „EU-2020“-Strategie mit dem Ziel, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen und die wirtschaftspolitische Steuerung zu verbessern. Eine der sieben Leitinitiativen der europäischen Wachstumsstrategie ist die „Digitale Agenda für Europa“, eine Strategie, bei der das durch den schnellen Fortschritt im Bereich der digitalen Technologien mögliche Potenzial genutzt werden soll.

Ein sehr wichtiger Bestandteil der Digitalen Agenda widmet sich dem Einsatz der IKT zur Förderung von intelligenten, zuverlässigen, nachhaltigen und innovativen elektronischen Behördendiensten. Im Folgenden werden einige Maßnahmen im Zusammenhang mit elektronischen Behördendiensten genannt: Unterstützung nahtloser länderübergreifender elektronischer Behördendienste im Binnenmarkt (84), Veranlassung der vollständigen Interoperabilität von elektronischen Behördendiensten durch die Mitgliedstaaten (MS) (89), die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass einheitliche Ansprechpartner als vollwertige eGovernment-Zentren funktionieren (90), die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine gemeinsame Liste von wesentlichen länderübergreifenden Gemeinwohldienstleistungen zu beschließen (91), EU-weite Normen, das Prüfen der Interoperabilität und die Zertifizierung der Online-Gesundheitsversorgung (eHealth) zu fördern (77), Vorschlag einer Empfehlung für die Festlegung eines gemeinsamen Mindestsockels an Patientendaten (76), Beschluss des Parlaments und des Rates zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identität (eID) (83), Umsetzung von länderübergreifenden elektronischen Umweltdiensten (86), Weißbuch zur Verknüpfung der Kapazitäten der elektronischen Auftragsvergabe in der EU (87), Vorschläge für Rechtsvorschriften zur IKT-Interoperabilität (21), Vorgabe von Leitlinien für die IKT-Normung und öffentliche Aufträge (23).

Der Zusammenfassende Bericht 2011 zur Digitalen Agenda zeigt folgende Fortschritte: 65 % der Bevölkerung nutzen das Internet regelmäßig, die Versorgungsabdeckung fester Breitbandnetzwerke erreichte 95,3 % (die Versorgung ländlicher Gebiete erreichte nur 82,4 % der Landbevölkerung), der Prozentsatz an Internetverbindungen mit mehr als 10 Mbit/s erreichte nahezu 30 %, 28,7 % der Haushalte könnten Zugang zu Geschwindigkeiten von über 30 Mbit/s und darüber haben, 40 % oder Bevölkerung nutzten das Internet für Waren- und Dienstleistungskäufe, 57 % der Internetnutzer beteiligten sich am elektronischen Handel (eCommerce), der Anteil der grenzüberschreitenden Online-Käufer lag bei 8,8 %, 28 % der KMU beteiligten sich am Online-Kauf und 12,9 % am Online-Verkauf.

Elektronische Behördendienste nutzen die durch Informations- und Kommunikationstechnologien möglich gemachten Werkzeuge und Systeme, um für Bürger und Unternehmen bessere Gemeinwohldienstleistungen zu erbringen. Der Ausbau der elektronischen Behördendienste wird in den meisten Mitgliedstaaten so aufgefasst, dass sie sich einerseits auf die Büroautomation, die Vernetzung zwischen öffentlichen Verwaltungen, und anderseits auf die Entwicklung der geeigneten digitalen Inhalte und Anwendungen stützt.

Seit 2001 werden 20 grundlegende Gemeinwohldienstleistungen auf EU-Ebene überwacht, 12 für Bürger (Einkommensteuern, Arbeitssuche, Sozialleistungen, persönliche Dokumente, Kraftfahrzeugzulassung, Baugenehmigung, polizeiliche Meldungen, öffentliche Büchereien, Personenstandsurkunden, Änderungen des Wohnsitzes, Online-Gesundheitsversorgung (eHealth), Hochschuleinschreibung) und 8 für Unternehmen (Sozialbeiträge für Mitarbeiter, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Eintragung von Unternehmen, Übermittlung von Daten an das Statistische Amt, Zollerklärung, umweltschutzbezogene Genehmigungen, elektronische Auftragsvergabe). Der Fortschritt bei der Online-Erbringung dieser Dienstleistungen wird mittels eines vierstufigen Rahmenwerks gemessen: Online-Einstellung von Informationen, einseitige Aktionen (Herunterladen von Formularen), zweiseitige Aktionen (Herunterladen von Formularen, Ausfüllen der Formulare online) und vollständige Online-Transaktionen einschließlich Lieferung und Bezahlung.

eGovernment (elektronische Behördendienste) war ein wichtiger Bestandteil der Aktionspläne für eEurope, eEurope+ und eEurope2005 und des politischen Rahmens „i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“.

Laut dem 9. Benchmark-Messbericht betrug die durchschnittliche Verfügbarkeit von elektronischen Gemeinwohldienstleistungen im Jahr 2010 82 %. Die Länder mit der höchsten Verfügbarkeit sind Österreich, Irland, Italien, Malta, Portugal und Schweden. Der Bericht zeigt, dass Dienste für Unternehmen weiter vorangekommen sind als für Bürger.

Ein wettbewerbsgeprägter Markt für digitale Dienste braucht den Abbau bürokratischer Hemmnisse und verfügbare, straff gestaltete Gemeinwohldienstleistungen für die Neugründung von Unternehmen. 55 % der für die Neugründung von Unternehmen erforderlichen Dienste werden in Österreich, Dänemark, Estland, Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich entweder über eigene Portale oder automatisch bereitgestellt. Lediglich 46 % der nützlichen Dienste für Arbeitslose werden derzeit über ein eigenes Portal zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich des funktionellen Ausbaus der online angebotenen 20 grundlegenden Dienstleistungen sind die Länder Malta, Portugal, Schweden, Österreich, Slowenien und Estland führend.

Aus den neuesten Eurostat-Daten geht hervor, dass 2010 66 % der kleinen, 85 % der mittleren und 90 % der großen Unternehmen ausgefüllte Formulare auf elektronischem Wege bei Behörden einreichten. Die häufigste Form der Interaktion von Unternehmen mit Behörden in den 27 Staaten der Europäischen Union bei der Nutzung des Internets bestand im Herunterladen von elektronischen Formularen (76 %), darauf folgte die Einholung von Informationen (74 %) und das Einreichen ausgefüllter Formulare (69 %). Über 70 % der Unternehmen in den 27 Staaten der Europäischen Union, die ausgefüllte Formulare auf elektronischem Wege einreichten, nutzten das Internet zur Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen (76 %) oder für die Meldung der Sozialbeiträge ihrer Mitarbeiter (72 %) an die entsprechenden nationalen Behörden. 54 % der Unternehmen nutzten das Internet für die Körperschaftssteuererklärung, und lediglich 31 % nutzten es für die Zollerklärung oder die Erklärung der Verbrauchsteuer.

Im Jahr 2010 wiesen kleinere Kommunen eine nur halb so hohe Online-Verfügbarkeit auf wie größere Kommunen. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere kleine Kommunalverwaltungen mit einer geringeren Kapazität (Strategie, Finanzmittel und Möglichkeiten) bei der Bereitstellung von Online-Diensten unterstützen.

Schlüsselvoraussetzungen

Kernelemente, wie insbesondere das elektronische Identitätsmanagement (eIDM), die Interoperabilität und offene Standards zählen zu den wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiche elektronische Behördendienste (eGovernment).

Ein erfolgreiches eGovernment-System, das eine zweiseitige und/oder automatisierte Interaktion zwischen Behörden und Bürgern bzw. Unternehmen bietet, setzt die gegenseitige Anerkennung und Interoperabilität hinsichtlich der elektronischen Identifizierung, Authentifizierung, Signatur und Private-Key-Infrastruktur (PKI) voraus.

Auf EU-Ebene bedeutet Interoperabilität, dass eine Anwendung des elektronischen Behördendienstes (eGovernment) eines bestimmten Landes alle von einer natürlichen oder juristischen Person aus einem anderen Land gesendeten elektronischen Signaturen anerkennen sollte, selbst wenn die elektronische Signatur mit einem Zertifikat eines nichtnationalen Zertifizierungsdienstanbieters (CSPs) erstellt wurde. Da viele Anwendungen nur solchen CSPs vertrauen, die durch ihre eigenen nationalen Akkreditierungsstellen akkreditiert wurden, würde vollständige Interoperabilität bedeuten, dass entweder die eigene nationale Akkreditierungsstelle in der Lage sein müsste, nichtnationale Zertifizierungsdienstanbieter zu akkreditieren, oder multilaterale Übereinkünfte zwischen den Akkreditierungsstellen aus verschiedenen Ländern geschlossen werden müssten.

Die Mitgliedstaaten nutzen unterschiedliche Modelle für elektronische Signaturen verwendende eGovernment-Anwendungen und die Mehrzahl der EU-Länder haben elektronische Signaturen in ihre eGovernment-Anwendungen übernommen, ohne dabei die von Unternehmen und Personen in anderen Ländern erstellten elektronischen Signaturen zu berücksichtigen. Ein regulierender, technischer und organisatorischer Rahmen beruht immer auf einer rein nationalen Perspektive. Viele Anwendungen vertrauen allein den von ihren eigenen nationalen Akkreditierungsstellen akkreditierten CSPs. Dies bedeutet, dass sich Ausländer in dem Land, in dem die Anwendung verwendet wird, physisch anmelden müssen. Nur wenige nationale eGovernment-Anwendungen stehen Ausländern offen: in Finnland unter Lomake.fi der Dienst für Online-Formulare, in Irland die elektronische Steuerverwaltung ROS, in den Niederlanden der Dienst für elektronische Erklärungen „Elektronische aangifte“, in Slowenien das zentrale „One-Stop-Shop-State-“Portal für Unternehmen und in Schweden der elektronische Dienst für die Registrierung von Unternehmen.

Als Haupthindernisse für eine länderübergreifende Verwendung elektronischer Signaturen erweisen sich das mangelnde Vertrauen in elektronische Signaturen aus anderen Staaten und die Schwierigkeiten bei der Validierung solcher Signaturen. Länder verlangen für ähnliche Anwendungen nicht notwendigerweise dieselbe Art von elektronischer Signatur. Es ist auch möglich, dass eine ähnliche Anwendung in einem Land nur auf einem Schutz durch Benutzerkennung/Passwort basiert, während ein anderes Land für dieselbe Art von Transaktion die qualifizierte elektronische Signatur verlangt. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über die Sicherheitsstufe von Signaturen für ihre elektronischen Behördendienste und Verwaltungsanwendungen die länderübergreifende Interoperabilität berücksichtigen.

Die Mitgliedstaaten sollte die Anforderungen ihres Rechtsrahmens für elektronische Signaturen überprüfen, um die Hindernisse für grenzüberschreitende Dienste zu beseitigen. Länderübergreifende interoperable eGovernment-Anwendungen sollten Zertifizierungsdienstanbietern vertrauen, die keine speziellen, nicht standardisierten Schnittstellen vorschreiben.

Ein bedeutender Schritt in Richtung einer interoperablen und grenzüberschreitenden Verwendung von (qualifizierten) elektronischen Signaturen wurde mit der Annahme des Beschlusses 2009/767/EG zur Festlegung der Anforderungen eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens für Listen vertrauenswürdiger überwachter/akkreditierter Zertifizierungsdienstanbieter, insbesondere solcher Anbieter, die qualifizierte Zertifikate ausgeben, getan.

Die Kommission wird eine überarbeitete Richtlinie über elektronische Signaturen vorschlagen, um die länderübergreifende Anerkennung und Interoperabilität gesicherter elektronischer Authentifizierungssysteme sicherzustellen, und einen Beschluss zur Sicherstellung der gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung in der EU.

Europaweite, interoperable elektronische Behördendienste müssen innovative technische Ansätze, wie „Clouds“ von Gemeinwohldienstleistungen und dienstorientierte Architekturen (SOA), umfassend nutzen. Dienstorientierte Architekturen ermöglichen die länderübergreifende Interoperabilität von eGovernment-Systemen über eine deutlich modular aufgebaute Architektur. Durch die Möglichkeit der Wiederverwendung von Diensten und des Informationsaustauschs sowie die Möglichkeit zur Trennung der Dienste von ihren Schnittstellen ermöglichen dienstorientierte Architekturen die Interoperabilität der elektronischen Behördendienste und die Beteiligung mehrerer Dienstanbieter. Beispielsweise müssen die Sicherheitssysteme bei elektronischen Behördendiensten anwendungsunabhängig und skalierbar sein. Innovative elektronische Behördendienste erfordern einen Ausbau der IPv6-relevanten Infrastruktur (Portale, Websites, Anwendungen usw.).

Weithin wirksame Dienste

Die Umsetzung von weithin wirksamen elektronischen Behördendiensten trägt zum Einsatz der IKT zur Förderung von intelligenten, nachhaltigen und innovativen Behördendiensten bei. Weithin wirksame Dienste sind für Kosteneinsparungen, länderübergreifende Interoperabilität und die Verwirklichung des Binnenmarktes von Bedeutung.

Bedenkt man, dass der Markt für öffentliche Aufträge 16 % des BIP der EU ausmacht und KMU 99 % der EU-Unternehmen darstellen, dann gebührt der Interoperabilität von länderübergreifenden Systemen zur elektronischen Auftragsvergabe und der breiten Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung besondere Aufmerksamkeit. Auch wenn 70 % der Behörden damit begonnen haben, mit der elektronischen Auftragsvergabe zu arbeiten, bewirkt die insgesamt geringe Übernahme (5 % aller öffentlichen Aufträge) noch keinen größeren Nutzen. Bei vollständiger Verfügbarkeit und breiterer Nutzung könnte sie bei öffentlichen Aufträgen zu Kosteneinsparungen in Höhe bis zu 30 % führen. Allerdings sind 14 bzw. 12 Mitgliedstaaten bereits dabei, die Phase vor der Vergabe bzw. die Phase nach der Vergabe zu verwirklichen.

Für den Zeitraum 2007–2013 stellte die EU, um bis Ende 2010 eine hundertprozentige Abdeckung in der EU zu verwirklichen, über das Kohäsionsprogramm 15,2 Mrd. EUR für den Bereich der Information und Kommunikation und über das Europäische Konjunkturprogramm 1,02 Mrd. EUR für Investitionen in die Breitbandinfrastruktur zur Verfügung, wobei die Zielvorgabe auf das Jahr 2013 verschoben wurde. Der Vorschlag der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) sieht fast 9,2 Mrd. EUR für die Unterstützung der Investitionen in schnelle und sehr schnelle Breitbandnetze und europaweite digitale Dienste vor. Die CEF wird Zuschüsse zum Aufbau der Infrastruktur vergeben, die für die Einführung der elektronischen Identität (eID), Identifizierung (eIdentification), der elektronischen Behördendienste (eGovernment), der eHealth Europeana, der elektronischen Justiz (eJustiz) und der zollrelevanten Dienste benötigt wird, und wird dazu dienen, Interoperabilität herbeizuführen und die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur auf europäischer Ebene und die Verknüpfung von Infrastrukturen der Mitgliedstaaten zu decken.

Bürger und Unternehmen werden von elektronischen Behördendiensten gestärkt, die rund um die Bedürfnisse von Nutzern entwickelt wurden. Die Einführung der elektronischen Behördendienste ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Neben dem europäischen Fonds, der zur EU-weiten Interoperabilität von elektronischen Behördendiensten beiträgt, haben die Mitgliedstaaten die für die Einführung von weithin wirksamen elektronischen Behördendiensten notwendigen Finanz-, Technik- und Personalressourcen sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden angehalten, die bestmögliche Zusammensetzung aus neuen Technologien, offenen Spezifikationen, innovativen Architekturen für die Bereitstellung von effizienten, effektiven, zuverlässigen und über Grenzen hinweg interoperablen elektronischen Behördendiensten auf allen Ebenen zu übernehmen.

Die Entwicklung von elektronischen Behördendiensten auf EU- und nationaler Ebene sollte auf einer Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Verwaltungen unter vollständiger Achtung der für europäische Gemeinwohldienstleistungen geltenden Grundsätze beruhen: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, Benutzerzentriertheit, Schutz der Privatsphäre und Vielzahl von Verbreitungskanälen, Integration und Barrierefreiheit, Zuverlässigkeit, Mehrsprachigkeit, administrative Vereinfachung, Transparenz, Bewahrung von Informationen, Offenheit, Wiederverwendbarkeit, technologische Neutralität und Anpassungsfähigkeit, Effektivität und Effizienz.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (22.11.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste
(2011/2178(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Gianni Pittella

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass Europas Potenzial zum Ausbau von Online-Diensten für Bürger und Unternehmen vollständig ausgeschöpft werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Angebot online verfügbarer Informationen und Verwaltungsverfahren zu verbessern und auszubauen;

2.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie zum Aufbau eines wirklich digitalen Europas zu entwickeln, in dem elektronische Behördendienste zu den wichtigsten Bausteinen zählen; betont, dass der Europäische eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 eine einmalige Gelegenheit bietet, die europäischen und nationalen öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren und deren Kosten zu reduzieren, sie in die Lage zu versetzen, das gesamte Potenzial einer fortschreitenden europäischen Integration auszuschöpfen und Wachstum, Innovation, Mobilität der Bürger und geschäftliche Möglichkeiten von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu fördern sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Politikgestaltung zu unterstützen;

3.  weist auf den Zusammenhang zwischen den Zielen des eGovernment-Aktionsplans und der wirksamen Umsetzung der Digitalen Agenda der EU hin; hebt hervor, dass für elektronische Behördendienste die technischen Voraussetzungen für grenzüberschreitende Interoperabilität, offene Spezifikationen, die gemeinsame Nutzung von Informationen und die Nutzung von unerlässlichen Diensten wie dem elektronischen Identitätsmanagement und elektronischen Zahlungssystemen gegeben sein müssten;

4.  ist der Ansicht, dass elektronische Behördendienste als Maßnahme auf dem Weg zu einer offenen Regierungsform angesehen werden sollten, die transparent ist, an der die Bürger mitwirken können und die die Teilhabe fördert; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, einen offenen Zugang zu öffentlichen Daten und die Nutzung des Web 2.0 zu fördern, um die Mitwirkung der Bürger auszuweiten; ist der Ansicht, dass der Grundsatz der offenen Regierungsführung schrittweise verwirklicht werden sollte, wobei nacheinander die Transparenz zu erhöhen, Mitwirkung zu ermöglichen und die Zusammenarbeit und die Umsetzung eines ressortübergreifenden Politikgestaltungsprozesses zu fördern ist;

5.  betont, dass die Union im digitalen Binnenmarkt auch das Potenzial umfassend zur Geltung bringen muss, das neue Technologieentwicklungen, IKT und das Internet bieten, wenn es darum geht, kostengünstigere, effizientere und transparentere Systeme für elektronische Behörden- und Verwaltungsdienste in Europa zu entwickeln, die für die europäischen Bürger, Verbraucher, lokale Behörden und KMU von großem Nutzen sind;

6.  fordert die Kommission auf, sich stärker an der Entwicklung von elektronischen Behördendiensten zu beteiligen, indem sie Leitlinien und unterstützende Maßnahmen bereitstellt, bewährte Verfahren zusammenträgt und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördert;

7.  hebt hervor, dass die Mobilität im Binnenmarkt gefördert und die Bürokratie im Alltag der Bürger abgebaut werden muss, damit die Bürger in der gesamten EU mit öffentlichen Verwaltungsstellen kommunizieren, Transaktionen abwickeln und elektronische Dokumente und Informationen an diese Stellen senden bzw. von ihnen empfangen können, sodass zum Beispiel sichergestellt wird, dass Sozialversicherungsansprüche tatsächlich übertragen werden können; betont, dass sich durch den Zugang zu Online-Verfahren und ‑Informationen der Verwaltungsaufwand und die Kosten verringern, die Effizienz der öffentlichen Hand erhöhen und das Verhältnis der Menschen zu allen Ebenen der Verwaltung sowie die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU deutlich verbessern könnten;

8.  betont, dass bei weiteren digitalen Verbesserungen und der weiteren Modernisierung des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten die grundlegenden Bedürfnisse der Bürger, insbesondere derjenigen in einer besonders schwachen Position – wie etwa junge Menschen, Menschen ohne Bildungsabschluss, Menschen mit Behinderungen oder Menschen ohne Internetzugang – berücksichtigt werden müssen, damit alle EU-Bürger den gleichen Zugang zu einem hochwertigen öffentlichen Dienst erhalten;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bürger fortlaufend über bestehende EU-Portale wie SOLVIT und „Ihr Europa“ zu informieren, weil der derzeitige Mangel an Informationen die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Verbraucherschutzbestimmungen insbesondere in grenzüberschreitenden Bereichen hemmt;

10. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sie in Bezug auf alle Problemlösungsinstrumente und Informationsportale, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten online zur Verfügung gestellt werden, auf dem aktuellen Stand ist und diese zu verknüpfen und zu stärken, wo immer dies möglich ist; spricht sich dafür aus, dass neue Online-Portale nur dann entwickelt werden, wenn sie nicht in die bereits vorhandenen Lösungen integriert werden können;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, umfassende Portale für elektronische Verwaltungsdienste für Unternehmen zu entwickeln, um Unternehmensgründungen und grenzübergreifende Tätigkeiten zu erleichtern; ist der Ansicht, dass die einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie derartige Dienste übernehmen könnten; stellt fest, dass es zwischen den einheitlichen Ansprechpartnern in den einzelnen Mitgliedstaaten etliche Unterschiede gibt, was die Nutzerfreundlichkeit, die Zugangsmöglichkeiten und die angebotenen Dienste anbelangt; fordert die Kommission auf, die Situation fortlaufend zu überwachen und den Mitgliedstaaten Rat und Unterstützung zukommen zu lassen, wo dies nötig ist;

12. hebt nochmals hervor, dass im Einklang mit dem „Small Business Act“ und dem Grundsatz „Think Small First“ die Förderung elektronischer Behördendienste und die Entwicklung gesicherter elektronischer Dienste für KMU zu den Hauptprioritäten beim Aufbau eines wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkts zählen müssen;

13. betont, dass bei der Entwicklung von Infrastrukturen und Diensten unter dem eGovernment-Aktionsplan der größtmögliche Schutz und die bestmöglichen Regelungen für personenbezogene Daten sichergestellt und in den Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden müssen, um jedweden unerlaubten Zugriff auf persönliche Informationen wie Informationen über Einkaufsgewohnheiten, medizinische Informationen oder Krankenakten zu verhindern und sicherzustellen, dass die Daten ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken gespeichert werden, wie dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, und dass der Austausch der gesammelten Informationen nicht über das unbedingt notwendige Maß hinausgeht;

14. erachtet es als wichtig, die modernsten Technologien aus FuE zu fördern und einzusetzen, um den Schutz und die Sicherheit von Daten im Falle von Cyberangriffen sicherzustellen;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, hinsichtlich des Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors lokale und regionale Behörden stärker einzubinden, ohne dass es bei der Bereitstellung von Daten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene zu Doppelungen kommt, um die Bereitstellung von Informationen für Bürger, Unternehmen und Institutionen zu verbessern und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, staatliche Stellen zu verpflichten, öffentliche Daten in Speichern und Katalogen bereitzustellen, wobei gemäß dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz von Datenbanken die Regelungen zur Offenlegung und Wiederverwendung der Daten einzuhalten sind;

17. betont, dass im Binnenmarkt sichere und effiziente elektronische Dienste wie etwa eine elektronische Identifizierung und Authentifizierung und Anwendungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, beispielsweise die elektronische Rechnungsstellung, weiterentwickelt werden müssen; begrüßt daher im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktakte die Initiative der Kommission zur Sicherung der gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Authentifizierung und Identifizierung in der EU und die Überarbeitung der Richtlinie über elektronische Signaturen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung in der Europäischen Union vorzulegen;

18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Interoperabilität der verschiedenen Plattformen für die elektronische Auftragsvergabe, die es bereits in den Mitgliedstaaten gibt, zu verbessern; befürwortet eine Aufstockung der Ressourcen für Initiativen wie PEPPOL und eCERTIS; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, allen Nutzern der elektronischen Auftragsvergabe – insbesondere den KMU – die notwendigen Schulungen zu bieten, damit sie die Mechanismen des Systems besser verstehen und nutzen können;

19. weist erneut darauf hin, dass angemessene Rechtsvorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Authentifizierung erlassen werden müssen, da diese Vorschriften für einen sicheren, effizienten und vernetzten europäischen Markt für die elektronische Auftragsvergabe, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beteiligung von KMU gefördert werden, notwendig sind;

20. hält es für bedauerlich, dass im Aktionsplan der Kommission Themen wie dem Beitrag der Behörden zur Förderung öffentlicher Debatten nicht mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird; weist darauf hin, dass die Teilnahme der Öffentlichkeit am politischen Geschehen verbessert werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein elektronisches Abstimmungssystem einzuführen, um eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Geschehen zu fördern, sofern sie dies noch nicht getan haben; hält es für sehr wichtig, sämtliche Maßnahmen zur Förderung einer grundlegenden IKT-Kompetenz zu unterstützen; betont, dass den Bürgern und den Unternehmen angemessene und klare Informationen über elektronische Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden müssen;

21. betont, dass Maßnahmen zur Förderung einer grundlegenden IKT-Kompetenz und zur Überwindung der Ungleichheiten beim Zugang und der technischen Ausstattung der Bürger Grundvoraussetzungen dafür sind, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien von allen Bürgern umfassend genutzt werden können;

22. ist der Ansicht, dass elektronische Behördendienste dazu dienen sollten, die demokratische Beteiligung durch transparente Anhörungen und die Einbindung in die politische Entscheidungsfindung zu verbessern, wobei alle Bürger, die einschlägigen Interessenträger und die örtlichen Behörden einzubeziehen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, offene Mechanismen der sozialen Konzertierung als ständiges Element des Entscheidungsprozesses einzuführen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten in ihren Verwaltungen innovative Verfahren und Instrumente zur Mitwirkung der Bürger ausarbeiten und die Qualität der sozialen Konzertierung im Vergleich zu nichtstaatlichen Organisationen überprüfen sollten;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle IKT-Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, um die elektronische Beteiligung – wie etwa das verbreitete Modell der Online-Petitionen – zu fördern und somit den EU-Bürgern und repräsentativen Verbänden die konkrete Möglichkeit einzuräumen, ihre Rechte gemäß den Bestimmungen über die Bürgerinitiative nach Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union wahrzunehmen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Cornelis de Jong, Małgorzata Handzlik, Iliana Ivanova, Eija-Riitta Korhola, Edvard Kožušník, Hans-Peter Mayer, Gianni Pittella, Phil Prendergast, Mitro Repo, Robert Rochefort, Heide Rühle, Matteo Salvini, Christel Schaldemose, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Emilie Turunen, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Regina Bastos, María Irigoyen Pérez, Constance Le Grip, George Lyon, Emma McClarkin, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Marc Tarabella, Kyriacos Triantaphyllides, Wim van de Camp

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ramona Nicole Mănescu

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (18.11.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste
(2011/2178(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Marietje Schaake

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass gesamteuropäische eGovernment-Plattformen den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors (PSI), zur Politik, zu Mitteilungen der Regierungen und Behörden sowie zu Kultur und Bildung erleichtern könnten sowie zur Effizienz der Regierungen und zur Transparenz und Mobilität im Binnenmarkt beitragen und die Demokratisierung fördern könnten, indem die Bürger in die Politikgestaltung einbezogen werden;

2.  betont, dass die digitale Kluft berücksichtigt und überwunden werden muss;

3.  betont, dass die Förderung von digitaler Kompetenz und Vertrauen Voraussetzung für eine integrative und leicht zugängliche eGovernance sind, in deren Rahmen die Beteiligung der Bürger ermöglicht wird; erachtet es in diesem Zusammenhang für wesentlich, die Hindernisse abzubauen, die einen Teil der Bevölkerung von Online-Diensten ausschließen; betont, dass in erster Linie die digitale Kompetenz von Menschen verbessert werden muss, die nicht einmal über grundlegende IKT-Kompetenzen verfügen;

4.  fordert, dass besondere Programme und eGovernment-Plattformen entwickelt werden, um die lokale, regionale, ethnische und sprachliche Vielfalt zu schützen und zu fördern;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Bürger, Unternehmen, lokale Gebietskörperschaften und Bildungseinrichtungen aktiv an der Entwicklung von nutzerorientierten eGovernment-Plattformen zu beteiligen, wobei sie nach Möglichkeit auf quelloffene Software und interoperable Standards zurückgreifen und so die partizipative Demokratie fördern und Vertrauen in demokratische Regierungsformen aufbauen sollten;

6.  weist darauf hin, dass ein erfolgreiches eGovernment eine umfassende Integration und Optimierung der Verwaltungsprozesse unter Beachtung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung auf allen Verwaltungsebenen und ebenenübergreifend erfordert;

7.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, öffentlich finanzierte Daten in maschinenlesbarer Form (und in Echtzeit) unter offenen Lizenzen zu veröffentlichen, um eine innovative Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch die Wissenschaft einschließlich Studierenden und die Allgemeinheit sowie für die Forschung und Wirtschaftsförderung zu ermöglichen und so auch die Transparenz zu verbessern;

8.  weist darauf hin, dass es bisher keine eindeutige Begriffsdefinition von „offenen Verwaltungsdaten“ gibt und es zur Schärfung der Begrifflichkeit dringend erforderlich ist, durch öffentlichen Diskurs ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln;

9.  fordert die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit für Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen weiterhin eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG gilt;

10. betont, dass bei öffentlichen Datenverarbeitungsstrukturen in Bildungs- und Kultureinrichtungen persönliche Daten mit individuellen Zugriffsrechten versehen sein müssen, um diese vor unberechtigtem Zugriff zu schützen;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, in europäischen Bildungseinrichtungen offene Unterrichtssoftware zu entwickeln, bewährte Verfahren auszutauschen und Online-Plattformen für die Zusammenarbeit in Bezug auf das Unterrichtsmaterial und Bildungsressourcen einzurichten, die für Studenten kostenlos sind und die Datenschutzvorschriften und Urheberrechte gebührend berücksichtigen;

12. legt den Mitgliedstaaten nahe, eGovernment-Dienste in Mitgliedstaaten, in denen sie in geringem Umfang oder gar nicht angeboten werden, einzuführen und auszubauen, weil mit ihrer Hilfe die Kosten in der öffentlichen Verwaltung wirksam gesenkt werden können;

13. äußert seine Besorgnis darüber, dass der Computer-Analphabetismus in Europa nach wie vor weit verbreitet ist, was die Vorteile der Digitaltechnologie erheblich einschränkt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren Bildungssystemen auch digitale Kompetenz und die entsprechenden Querschnittskompetenzen zu berücksichtigen und in die digitale Ausbildung ihrer Bürger, unabhängig vom Alter, zu investieren.

14. stellt fest, dass eGovernment-Projekte tendenziell teurer werden als veranschlagt, und fordert die Kommission auf, zu berücksichtigen, dass diese Projekte unbedingt im Rahmen des ihnen zugewiesenen operativen Haushalts bleiben müssen;

15. erachtet es als wichtig, eGovernment-Dienstleistungen anzubieten, mit deren Hilfe die Bürger der Europäischen Union in allen Mitgliedstaaten wirtschaftlich tätig sein, studieren oder arbeiten können, und betont, dass diese Dienstleistungen zu einer Senkung der öffentlichen Ausgaben beitragen sollten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdi Cristiano Allam, Zoltán Bagó, Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Piotr Borys, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Cătălin Sorin Ivan, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marco Scurria, Joanna Senyszyn, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, Sampo Terho, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Liam Aylward, Heinz K. Becker, Ivo Belet, Timothy Kirkhope, Hans-Peter Martin, Georgios Papanikolaou

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Pablo Zalba Bidegain

STELLUNGNAHME DES RECHTSAUSSCHUSSES (26.1.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste
(2011/2178(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jean-Marie Cavada

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die elektronischen Behördendienste (eGovernment) alle Technologien und Nutzungszwecke im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen und Auskünften und der Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über das Internet einschließen;

B.  in der Erwägung, dass keine einheitlichen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung bestehen und dass deren Vorteile zum großen Teil noch nicht genutzt werden;

C. in der Erwägung, dass für die Europäische Union die Durchführung von Maßnahmen von Vorteil wäre, die eine Konsolidierung des europäischen Binnenmarktes als nutzbringende Realität bewirken und den Behörden, den Unternehmen und den Bürgern greifbare Vorteile bringen;

D. in der Erwägung, dass die „Datenwolke“ („Cloud-Computing“) ein wirtschaftliches und ökologisches Instrument ist, mit dem die Effizienz der öffentlichen und privaten Unternehmen im IT-Bereich verbessert wird, die Datenverarbeitungskosten verringert und die Kosten für die Datenspeicherung begrenzt werden und das somit viele Vorteile bietet, aber auch mit einer mangelnden Sicherheit der Verbindung zwischen dem Nutzer und dem Server und einem gewissen Kontrollverlust für den Nutzer verbunden ist;

1.  weist darauf hin, dass es notwendig ist, schon jetzt bewährte Verfahren und zweckmäßige Methoden für die Entwicklung der elektronischen Behördendienste festzulegen und Interoperabilitätsbedingungen und Sicherheits- und Zugangsnormen für alle Beteiligten vorzusehen;

2.  stellt fest, dass Cloud-Computing den Zugang zu einem gemeinsamen Pool an IT-Ressourcen ermöglicht, die rasch und mit einem minimalen Verwaltungsaufwand und einer minimalen Interaktion seitens des Diensteanbieters bereitgestellt werden können, und dass die Effizienz von Cloud-Computing in seiner Flexibilität, seinen Produktivitätsgewinnen und seiner Umweltfreundlichkeit besteht, wobei es jedoch vor allem auch in technischer Hinsicht zuverlässig und robust sein muss;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der zunehmende Rückgriff auf Cloud-Computing eine Software-Sicherheit, Rahmenbedingungen für die Auslagerung von IT-Ressourcen und eine eingehende Kontrolle des Zugangs zu den Servern und Daten erfordert und dass daher gemeinsame Normen ausgearbeitet werden müssen, um sicherzustellen, dass die gespeicherten Daten weder den Mitarbeitern der Cloud-Computing-Anbieter zugänglich sind, noch von anderer Seite zu kommerziellen Zwecken genutzt werden und eine Mindestanzahl von Datensicherungsvorgängen besteht, um Datenverluste zu verhindern;

4.  weist darauf hin, dass für Cloud-Computing eine Regelung über die Haftung und über technische Normen (z. B. eine digitale Unterschrift), die auch Zulassungs- und Zertifizierungssysteme umfasst, bestehen muss und dass der Nutzer über den Standort der Daten und den Gerichtsstand für die Datenspeicherung informiert werden muss;

5.  weist ferner darauf hin, dass das zufriedenstellende Funktionieren der technischen Infrastrukturen wie auch der Produkte und Dienste des eGovernment von größter Bedeutung ist, damit die Europäische Union die Konzeption und Politik entwickeln kann, die sie benötigt, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.1.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Raffaele Baldassarre, Sebastian Valentin Bodu, Françoise Castex, Marielle Gallo, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Klaus-Heiner Lehne, Antonio Masip Hidalgo, Jiří Maštálka, Bernhard Rapkay, Evelyn Regner, Francesco Enrico Speroni, Dimitar Stoyanov, Alexandra Thein, Diana Wallis, Cecilia Wikström, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jan Philipp Albrecht, Jean-Marie Cavada, Vytautas Landsbergis, Kurt Lechner, Eva Lichtenberger, Dagmar Roth-Behrendt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Eva Ortiz Vilella

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

56

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Christian Ehler, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, András Gyürk, Fiona Hall, Jacky Hénin, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Bernd Lange, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Alyn Smith, Francisco Sosa Wagner, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

António Fernando Correia de Campos, Norbert Glante, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Seán Kelly, Werner Langen, Alajos Mészáros, Mario Pirillo, Hannu Takkula, Silvia-Adriana Ţicău