EMPFEHLUNG AN DEN RAT, DIE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST zu der EU-Politik gegenüber Belarus

15.7.2013 - (2013/2036(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Justas Vincas Paleckis


Verfahren : 2013/2036(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0261/2013
Eingereichte Texte :
A7-0261/2013
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT, DIE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST

zu der EU-Politik gegenüber Belarus

(2013/2036(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2012 zur Lage in Belarus nach der Parlamentswahl vom 23. September 2012[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2012 zur Lage in Belarus[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu Belarus[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2011 zur Lage in Belarus[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[6],

–   unter Hinweis auf die Entschließung der Konferenz der Nationalen Plattform des Forums der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft vom 1. Juni 2013,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension[7],

–   unter Hinweis auf die 2009 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft abgegebene Prager Erklärung,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. Oktober 2012 und der Verordnung des Rates vom 6. November 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus[8],

–   gestützt auf Artikel 97 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0261/2013),

A. in der Erwägung, dass in Belarus seit 1994 keine freien und fairen Wahlen gemäß Wahlgesetzen in Übereinstimmung mit den internationalen Normen mehr durchgeführt wurden;

B.  in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gewaltenteilung durch die Verfassungsreform 1996 praktisch abgeschafft wurde und dass die politische Opposition seither nicht in den politischen Institutionen vertreten und nicht in der Lage war, sich an der Festlegung und Umsetzung des politischen Kurses des Landes zu beteiligen;

C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Jahr 1997 die Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ausgesetzt hat und das Interimshandelsabkommen ruhen ließ und dass die Beziehungen zwischen der EU und Belarus daher weiterhin auf dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1989 beruhen;

D. in der Erwägung, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten im selben Zeitraum in systematischer und massiver Weise verletzt wurden, insbesondere die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit;

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Legitimität des belarussischen Parlaments nicht anerkennt; in der Erwägung, dass im vergangenen Jahrzehnt nur eine einzige offizielle Delegation des Europäischen Parlaments im Jahr 2010 nach Belarus gereist ist;

F.  in der Erwägung, dass ein demokratischer Wandel wahrscheinlicher sein könnte, wenn die reformwilligen Mitglieder der gegenwärtig herrschenden Eliten Reformen vornehmen würden; in der Erwägung, dass jedoch wesentliche Impulse aus Organisationen der Zivilgesellschaft und aus der Privatwirtschaft kommen sollten;

G. in der Erwägung, dass Belarus das einzige europäische Land ist, in dem die Todesstrafe verhängt wird; in der Erwägung, dass die Hinrichtungstermine den Familien der Verurteilten und der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, dass der Leichnam den Verwandten nicht zur Bestattung übergeben wird und dass diese nicht über die Begräbnisstätte informiert werden;

H. in der Erwägung, dass sich 70 % der Bevölkerung von Belarus Änderungen im Land wünschen; in der Erwägung, dass jedoch einige von ihnen der Meinung sind, dass wesentliche Änderungen zunächst zu einer Verschlechterung des Lebensstandards führen würden[9];

I.   in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Belarus im Zeitraum 2008–2010 leicht verbessert haben, da Belarus Bereitschaft gezeigt hat, konstruktive Beziehungen zur EU aufzubauen, und sich in Richtung besserer Bedingungen für die Tätigkeiten der Zivilgesellschaft, der Opposition und der freien Presse bewegte; in der Erwägung, dass sich die Beziehungen aber aufgrund des brutalen Vorgehens nach der Präsidentschaftswahl im Jahr 2010 und der Verschärfung der repressiven Politik, die sich beispielsweise in der Festnahme der Präsidentschaftskandidaten, anschließenden Massenverhaftungen, politisch begründeten Strafprozessen gegen Vertreter der Opposition und einer Welle der Repression gegenüber Menschenrechtsverteidigern und unabhängigen Medien niederschlug, erheblich verschlechtert haben;

J.   in der Erwägung, dass die restriktiven Maßnahmen der EU daher überprüft und ausgeweitet wurden (sie gelten nun für 242 Personen und 30 Einrichtungen), während die Staatsorgane von Belarus weiterhin einigen Politikern, Beamten, Vertretern internationaler Organisationen, Journalisten und Vertretern der Zivilgesellschaft die Einreise in das Land verbieten;

K. in der Erwägung, dass sich das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius noch als weitere wichtige Chance für die an Bedingungen geknüpfte und allmähliche Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus erweisen könnte, sofern alle politischen Gefangenen freigelassen und politisch rehabilitiert werden;

L.  in der Erwägung, dass die Aufnahme eines kontinuierlichen politischen Dialogs mit den Staatsorganen von Belarus unter der oben genannten Bedingung dazu führen sollte, dass sich die Zivilgesellschaft und die Opposition an einem Dialog mit mehreren Akteuren und an der Umsetzung der Reformen beteiligen;

M. in der Erwägung, dass der Rückgang der absoluten Zahl der politisch begründeten Festnahmen (von 868 im Jahr 2011 auf 235 im Jahr 2012 laut der Menschenrechtsorganisation Wjasna) auf eine Atmosphäre der Unterdrückung und Einschüchterung zurückgeführt werden kann;

N. in der Erwägung, dass die unlängst vorgenommenen restriktiven Gesetzesänderungen eine noch stärkere Unterdrückung der Zivilgesellschaft (darunter Menschenrechtsverteidiger, unabhängige Medien und Strafverteidiger) zur Folge hatten; in der Erwägung, dass die allgemeine Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten laut dem Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Belarus aus dem Jahr 2013 beklagenswert ist und nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis gibt; in der Erwägung, dass die von den Staatsorganen von Belarus gezeigte Unempfänglichkeit gegenüber Beschwerden der internationalen Gemeinschaft zu einer weiteren Verschlechterung der Beziehungen mit der EU und einer fortschreitenden Selbstisolation von Belarus beiträgt;

O. in der Erwägung, dass weitere Bemühungen um eine einheitliche Strategie und einen einheitlichen Aktionsplan dabei helfen könnten, die Ziele der politischen Opposition zu erreichen; in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen, wie gemeinsame Listen für die Kommunalwahlen 2014, die Erstellung eines gemeinsamen politischen Programms oder die Vorstellung eines einzigen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl 2015 eine positive Entwicklung in dieser Hinsicht darstellen;

P.  in der Erwägung, dass sich der 2012 eingeleitete Europäische Dialog über Modernisierung mit der belarussischen Gesellschaft positiv auf die Aufnahme einer konstruktiven Debatte innerhalb der belarussischen Gesellschaft über notwendige Reformen im Land und auf die Sensibilisierung über die EU ausgewirkt hat; in der Erwägung, dass das Konzept, der Zweck, die Strategie, die angemessene Finanzierung und die Verwaltungsstruktur des Dialogs jedoch noch weiterentwickelt und besser auf die Initiativen der Östlichen Partnerschaft abgestimmt werden müssen;

Q. in der Erwägung, dass sich Belarus laut dem neuesten von den Vereinten Nationen veröffentlichten Index der menschlichen Entwicklung 2012 im Vergleich zu Russland (55) und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Georgien (72), Ukraine (78), Aserbaidschan (82), Armenien (87), Republik Moldau (113)) auf Platz 50 befindet;

R.  in der Erwägung, dass sich das Sozialleistungssystem als einer der Hauptgründe für eine gewisse soziale Stabilität im Land erwiesen hat, von dem die Menschen profitieren und sich im Gegenzug für politische Inaktivität entscheiden; in der Erwägung, dass 65 % der belarussischen Bürger staatliche Unterstützung in der Form von Renten, Stipendien, Arbeitslosengeld usw. erhalten;

S.  in der Erwägung, dass eine niedrige Arbeitslosenzahl künstlich durch die Subventionierung von Unternehmen in staatlicher Hand erreicht werden kann, die etwa 70 % des BIP erzeugen und 50 % der Arbeitskräfte beschäftigen;

T.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane von Belarus bislang stets ihr geopolitisches Interesse an einer weiteren wirtschaftlichen Integration mit Russland und der Gründung einer Eurasischen Zoll- und Wirtschaftsunion erklärt haben; in der Erwägung, dass parallel dazu der Großteil aller ausländischen Direktinvestitionen in Belarus in den vergangenen Jahren aus Russland stammt; in der Erwägung, dass laut Aussage von Sachverständigen in den letzten Jahrzehnten etwa 700 000 Belarussen nach Russland (hauptsächlich nach Moskau und St. Petersburg) ausgewandert sind, um dort zu arbeiten;

U. in der Erwägung, dass sowohl auf Seiten der EU als auch auf Seiten von Belarus Signale für die Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen von Belarus zur WTO beobachtet werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Beitritt Russlands zur WTO;

V. in der Erwägung, dass die unlängst im Rahmen des EU-Nachbarschafts-Barometers durchgeführten Umfragen die Annahme nahelegen, dass mehr als 50 % der Bevölkerung von Belarus der Ansicht ist, die EU solle ihre Rolle im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung, des Handels und der regionalen Zusammenarbeit mit Belarus ausbauen;

W. in der Erwägung, dass das Modernisierungsprogramm, das die Staatsorganen von Belarus kürzlich verkündet haben laut Sachverständigen vorrangig darauf ausgerichtet ist, die grundlegende Industrieinfrastruktur zu modernisieren, wohingegen das Land umfassendere Wirtschaftsreformen und ein transparentes Geschäftsumfeld sowie eine geringere staatliche Kontrolle in allen Wirtschaftssektoren benötigt;

X. in der Erwägung, dass die Lage in Belarus aufgrund der unzureichenden Unabhängigkeit der Justiz und politisch motivierter Urteile durch einen Mangel an Vertrauen in die Justiz charakterisiert werden kann;

Y. in der Erwägung, dass sich Belarus laut dem Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International im Vergleich zur Ukraine (144), zu Aserbaidschan (139), Russland (133) und Armenien (105), zur Republik Moldau (94) und zu Georgien (51) auf Platz 123 von 176 Ländern und Territorien befindet;

Z.  in der Erwägung, dass in der finanziellen Vorausschau 2007–2013 33,4 Mio. EUR für die länderübergreifenden Kooperationsprojekte des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) zwischen Belarus und seinen Nachbarländern vorgesehen wurden, wobei sich gegenwärtig etwa 60 Kommunen an 50 gemeinsamen länderübergreifenden Kooperationsprojekten zwischen Lettland, Litauen und Belarus beteiligen;

AA. in der Erwägung, dass 2012 zwei Personen hingerichtet wurden, obwohl die Gerichtsverfahren die Kriterien für ein gerechtes Verfahren nicht erfüllt hatten; in der Erwägung, dass 2012 zum ersten Mal seit langer Zeit keine Todesstrafen verhängt wurden, im Jahr 2013 jedoch erneut Menschen zum Tode verurteilt wurden;

AB. in der Erwägung, dass Belarus laut der Weltrangliste der Pressefreiheit 2013 von Reporter ohne Grenzen von Platz 168 auf Platz 157 von 179 Ländern vorgerückt ist, wobei es sich jedoch noch immer an letzter Stelle der Länder der Östlichen Partnerschaft (Aserbaidschan (156), Ukraine (126), Georgien (100), Armenien (74), Republik Moldau (55)) befindet;

AC. in der Erwägung, dass sich der Zugang zu unabhängigen Fernseh- und Radiosendern sowie den Printmedien gegenwärtig mangelhaft gestaltet, da der Zugang zu Informationen von den staatlichen Medien dominiert wird;

AD. in der Erwägung, dass die Lage der Medienfreiheit in Belarus inakzeptabel ist, insbesondere aufgrund der Schikanierung von Journalisten, die das Land nicht verlassen dürfen, der restriktiven Rechtsvorschriften über die Freiheit des Rundfunks und des Internets sowie der selektiven Justiz gegenüber unabhängigen Journalisten, die durch die drei im Sommer 2012 eingeleiteten Strafverfahren veranschaulicht wurde;

AE. in der Erwägung, dass im Jahr 2012 mindestens 15 Aktivisten und Journalisten unter Anführung falscher Behauptungen untersagt wurde, Belarus zu verlassen;

AF. in der Erwägung, dass es in Belarus noch immer politische Gefangene gibt[10], darunter Ales Bjaljazki, Menschenrechtsverteidiger und Nominierter für den Sacharow-Preis, die schwerer psychischer und körperlicher Folter ausgesetzt sind, wie Todesdrohungen, unbegründeten Überstellungen, einer unzureichenden Gesundheitsversorgung und dem Entzug des Rechts, ihre Familienangehörigen zu treffen; in der Erwägung, dass die Freilassung und politische Rehabilitierung aller politischen Gefangenen sowie der Fortschritt von Belarus bei der Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen und der Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Freiheiten die wichtigsten Voraussetzungen für die Normalisierung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus bleiben;

AG. in der Erwägung, dass es sich bei Belarus um das einzige Land unter den Ländern der Östlichen Partnerschaft handelt, in dem es noch keine offizielle Menschenrechtseinrichtung gibt;

AH. in der Erwägung, dass die Zensur ein schwerwiegendes politisches Problem in Belarus ist;

AI.  in der Erwägung, dass die Regierung von Belarus im Jahr 2012 Gesetzesänderungen vorgenommen haben, die dem KGB weitgehende Befugnisse zum ungehinderten Einsatz von Zwangsmaßnahmen einräumen; in der Erwägung, dass die Sicherheitsdienste nach dem neuen Gesetz ohne Einschränkungen dazu befugt sind, die Wohnungen von Bürgern von Belarus und von Diplomaten und Vertretern internationaler Einrichtungen, die Immunität genießen, zu betreten, sie festzunehmen und zu inhaftieren; in der Erwägung, dass das Gesetz darüber hinaus eine Bestimmung enthält, wonach die Agenten des KGB von jeglicher Haftung für Verletzungen, die sie Menschen zugefügt haben, freigestellt werden; in der Erwägung, dass den belarussischen Spezialeinsatzkräften weitgehende Befugnisse für die Auflösung von Demonstrationen eingeräumt wurden;

AJ.  in der Erwägung, dass im Jahr 2011 die strafrechtliche Haftung für den Empfang ausländischer Zuschüsse eingeführt und die Definition des Staatsverrats erweitert wurde, so dass die Staatsorgane Organisationen und Personen strafrechtlich verfolgen können, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten oder an internationalen Veranstaltungen teilnehmen;

AK. in der Erwägung, dass Ende des Jahres 2011 das Gesetz über Massenveranstaltungen geändert wurde, wonach Personen, die Massenproteste organisieren, wegen Störung der öffentlichen Ordnung strafrechtlich verfolgt werden können; in der Erwägung, dass die Organisatoren von Massenprotesten verpflichtet sind, die Staatsorgane über ihre Finanzierungsquellen zu informieren;

AL. in der Erwägung, dass die Staatsorgane von Belarus die Forderungen der EU, die international anerkannten demokratischen Standards einzuhalten, zurückweisen und eine Politik der Selbstisolierung verfolgen und sie der Bevölkerung des Landes aufzwingen;

AM. in der Erwägung, dass das Justizministerium von Belarus im Jahr 2012 19 nichtstaatliche Organisationen und zwei politischen Parteien die Registrierung verweigert hat und dass Mitglieder nicht registrierter Organisationen in Belarus unaufhörlich eingeschüchtert, schikaniert und verfolgt werden;

AN. in der Erwägung, dass Belarus zwar in den Geltungsbereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik fällt, es aber in Anbetracht der politischen Lage jedoch bislang keinen Aktionsplan gibt;

AO. in der Erwägung, dass Hilfe für Belarus gegenwärtig im Rahmen des Länderstrategiepapiers 2007–2013 gewährt wird;

AP. in der Erwägung, dass gegenwärtig lediglich 20 belarussische Sachverständige an den einzelnen ENPI-Projekten teilnehmen, während es im Jahr 2008 noch 120 Sachverständige waren;

AQ. in der Erwägung, dass die Nationale Plattform des Forums der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft für die EU ein wichtiger und zuverlässiger Partner und ein einzigartiger Kommunikationskanal zur Bevölkerung von Belarus ist;

AR. in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte der Bürger von Belarus über einen Internetzugang verfügen; in der Erwägung, dass elektronische Medien neue Möglichkeiten für einen breiteren Zugang zu unabhängigen Medien eröffnen, wenngleich es einige Websites der Opposition gibt, die in staatlichen Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen gesperrt wurden;

AS. in der Erwägung, dass sich die Staatsorgane von Belarus aktiv an den Sitzungen der Sachverständigen im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Östlichen Partnerschaft beteiligen, insbesondere an den länderübergreifenden Kooperationsprojekten;

AT. in der Erwägung, dass viele Städte und Gemeinden (58 in Polen, 47 in Litauen und 30 in Lettland) weiterhin durch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit ihren Partnerstädten und -gemeinden in Belarus verbunden sind und dass die Euroregion „Nemunas/Niemen/Neman“ ein Projekt ist, das von Litauen, Polen, der Oblast Kaliningrad und Belarus gemeinsam durchgeführt wird und daher als Beispiel für ein bewährtes Verfahren dienen kann;

AU. in der Erwägung, dass Bürger von Belarus in den letzten Jahren die weltweit größte Anzahl an Schengen-Visa pro Kopf erhalten haben; in der Erwägung, dass sie jedoch viel mehr Geld und in vielen Fällen auch mehr Zeit und Mühe als die Bürger anderer Länder der Östlichen Partnerschaft oder Russlands für die Erlangung eines Visums aufwenden müssen;

AV. in der Erwägung, dass die belarussische Regierung Auslandsinvestitionen gewinnen will (das Land verfügt über qualifizierte Arbeitskräfte, ein Privatisierungsprogramm, sechs Freie Wirtschaftszonen und einen Hochtechnologiepark), die systematische staatliche Einmischung in die Privatwirtschaft jedoch offensichtlich ist;

AW. in der Erwägung, dass Belarus vor kurzem dem Antikorruptionsmechanismus Greco des Europarates beigetreten und zudem Mitglied von Greta, dem Mechanismus zur Bekämpfung des Menschenhandels, geworden ist;

1.  richtet folgende Empfehlungen an die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), den EAD, den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten:

a.  empfiehlt, die Staatsorgane von Belarus dringend aufzufordern, die Menschenrechte zu achten und auf einen demokratischen Wandel hinzuarbeiten, um die selbstauferlegte Isolierung des Landes vom übrigen Europa zu beenden;

b.  empfiehlt, zu bekräftigen, dass eine Grundvoraussetzung für jeglichen Vertiefung der bilateralen Beziehungen, die zur schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen der EU führen und die Beziehungen zwischen der EU und Belarus verbessern könnte, die bedingungslose und unverzügliche Freilassung der verbleibenden politischen Gefangenen und die Wiederherstellung ihrer politischen und bürgerlichen Rechte ist;

Zum politischen Dialog

c.  empfiehlt, die große Chance wahrzunehmen, die sich durch den litauischen Ratsvorsitz und das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius bietet, um – sobald alle politischen Gefangenen freigelassen wurden – die Beziehungen mit Belarus unter anderem mit dem Ziel zu verbessern, den politischen Dialog über beispielsweise demokratische Reformen, freie und faire Wahlen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Zusammenarbeit mit der Opposition und der Zivilgesellschaft wiederaufzunehmen, vorausgesetzt, die Staatsorgane von Belarus stellen die Achtung dieser Grundwerte unter Beweis;

d.  empfiehlt, die einstweilige und an Bedingungen geknüpfte Streichung des amtierenden Außenministers von der Visumverbotsliste der EU im Hinblick auf eine Erweiterung des wichtigsten diplomatischen Kommunikationskanals mit Belarus und besonders im Hinblick auf die Erleichterung seiner Teilnahme am Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft so gut wie möglich zu nutzen; empfiehlt, diese Streichung in erster Linie als Anreiz für einen konstruktiven Dialog über die Freilassung der politischen Gefangenen zu verwenden; empfiehlt, ungeachtet dessen am Visumverbot und am Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf Personen, die direkt an Verstößen gegen die Normen für demokratische Wahlen und an Verletzungen der Menschenrechte beteiligt sind, festzuhalten;

e.  empfiehlt, die aktuellen restriktiven Maßnahmen der EU gegen belarussische Beamte und Einrichtungen umfassend zu prüfen, um bei Bedarf ihre Wirksamkeit zu verbessern und ihren Umfang, ihre Art und ihre Gültigkeit an die Entwicklungen im Land und in den Beziehungen des Landes zur EU anzupassen;

f.   empfiehlt, unter der Voraussetzung, dass konkrete Schritte in Richtung demokratischer Reformen unternommen werden, einen strategischen „Fahrplan“ nach dem Modell des gemeinsamen Interimsplans und auf der Grundlage des Grundsatzes „Mehr für mehr“ mit Schwerpunktbereichen für Reformen in Belarus zur Verbesserung der Beziehungen und der wirksamen Zusammenarbeit im Rahmen der ENP zu erstellen;

g.  empfiehlt, in Bezug auf die Aufnahme neuer Vorschläge zu den interparlamentarischen Beziehungen sowohl bilateral als auch im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung EURONEST das Europäische Parlament zu konsultieren, sobald internationale Organisationen die Wahlen für frei und fair erklären, und gleichzeitig die demokratischen Kräfte und die Zivilgesellschaft in Belarus auch künftig mit EU-Mitteln zu unterstützen;

h.  empfiehlt, in Übereinstimmung mit Artikel 24 AEUV sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den Standpunkt der EU gegenüber Belarus unterstützen und dass ihre bilateralen Beziehungen den Maßnahmen der EU entsprechen; empfiehlt, zu betonen, dass die feste Zusage aller EU-Mitgliedstaaten sowie anderer demokratischer Länder zu einem geschlossenen Vorgehen der erfolgreichen Förderung universeller demokratischer Werte und Reformen in Belarus zuträglich sein kann;

i.   empfiehlt, den Dialog mit Beamten zu fördern, die sich nicht an Unterdrückungsmaßnahmen beteiligt haben, um die Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus zu verbessern; empfiehlt, ihre Dialoge mit der belarussischen Zivilgesellschaft zu unterstützen, um letztendlich Reformen zu erleichtern;

j.   empfiehlt, die Zivilgesellschaft im weiteren Sinne, darunter die Gewerkschaften und die Vertreter der Wirtschaft, sowie die politische Opposition zu ermutigen, sich stärker am Dialog über Modernisierung zu beteiligen; empfiehlt, auf der Grundlage der Empfehlungen der Nationalen Plattform des Forums der Zivilgesellschaft offene und öffentliche Anhörungen zum Konzept, dem Zweck, der Strategie und der Verwaltungsstruktur des Dialogs zu organisieren; empfiehlt, den Dialog durch die nötige finanzielle Hilfe und Fachkenntnisse weiter zu unterstützen und die Kommunikationskampagne hinsichtlich des Inhalts und der erwarteten Ergebnisse des Dialogs zu verbessern;

k.  empfiehlt, sicherzustellen, dass sich die Staatsorgane neben und auf gleicher Stufe mit der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft unter uneingeschränkter Achtung der demokratischen Grundsätze am Dialog über Modernisierung beteiligen, um eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu entwickeln und demokratische Reformen sowie eine pluralistische Gesellschaft und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern;

l.   empfiehlt, zu bekräftigen, dass die Zivilgesellschaft nach wie vor ein entscheidender Akteur des politischen Dialogs mit der EU ist, wenn es darum geht, den demokratischen Wandel in Belarus voranzubringen, und daher die Idee der Ausrichtung einer Konferenz der Zivilgesellschaft in Vilnius im Vorfeld des dritten Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen;

m. empfiehlt, den Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) voll und ganz auszuschöpfen, um wichtige Akteure, die sich in Belarus für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, zu unterstützen, wobei besonderes Augenmerk jenen gelten sollte, die Schwierigkeiten beim Zugang zu herkömmlichen EU-Fördermitteln hatten;

n.  empfiehlt, Russland und die Länder der Östlichen Partnerschaft dringend aufzufordern, einen Aufruf an Belarus zur unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung und politischen Rehabilitierung aller politischen Gefangenen und zur Unterlassung weiterer politisch motivierter Schikanen zu richten;

o.  empfiehlt, sicherzustellen, dass sich nach Belarus reisende Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten regelmäßig mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Opposition treffen, um für eine ausgewogene Teilnahme aller Parteien an den mit den Beziehungen zwischen der EU und Belarus verbundenen Prozessen zu sorgen;

p.  empfiehlt, alle verfügbaren politischen Optionen in Betracht zu ziehen, um Belarus nahezulegen,

•    die Reformen des Wahlgesetzes auf der Grundlage der Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) in vollem Umfang mit dem Ziel umzusetzen, ein pluralistisches politisches System auf der Grundlage freier und fairer Wahlen einzuführen, in dem politische Maßnahmen eine Folge echten politischen Wettbewerbs der politischen Parteien als konstitutiven Elementen der Demokratie sind;

•    die Wiedereröffnung des geschlossenen OSZE-Büros in Minsk zu genehmigen;

•    die Hindernisse und Einschränkungen für die Ausübung der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Freizügigkeit, des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und der Gedankenfreiheit der demokratischen Opposition, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der nichtstaatlichen Organisationen sowie die Hindernisse für die Registrierung und für den umfassenden Einsatz und Erhalt technischer Unterstützung für die internationale Entwicklung abzuschaffen sowie die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Beteiligung an nicht registrierten Organisationen einer Reform zu unterziehen;

•    die nötigen institutionellen Veränderungen vorzunehmen, um in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten die Unabhängigkeit der Justiz und, durch die Änderung und wirksame Anwendung des Anwaltsgesetzes, die Unabhängigkeit der Anwälte sicherzustellen;

•    Menschen, die 2013 zum Tode verurteilt wurden, nicht hinzurichten und ein Moratorium für die Todesstrafe einzuführen und diese anschließend abzuschaffen;

•    die Entscheidungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und der VN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zu Einzelfällen umzusetzen und die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter aus dem Jahr 2011 zu befolgen, um der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ein Ende zu setzen;

•    mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Belarus uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, um auf die in seinem Bericht vom April 2013 geäußerten Bedenken zu reagieren und auf seine Forderung, das Land besuchen zu dürfen, einzugehen;

•    das Strafvollzugssystem umfassend zu modernisieren und die Zusammenarbeit mit dem Europarat zu verstärken, indem das Land zunächst einmal das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterzeichnet, was dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter regelmäßigen Zugang zu Haftanstalten in Belarus ermöglichen würde, insbesondere zu Haftanstalten von politischen Gefangenen und Menschenrechtsverteidigern; Vertretern anderer einschlägiger internationaler und nationaler Organisationen, Diplomaten, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Familienmitgliedern von politischen Gefangenen Zugang zu Gefängnissen in Belarus zu gewähren;

•    eine unabhängige und in vollem Umfang arbeitsfähige nationale Menschenrechtsinstitution, zum Beispiel in Form eines Bürgerbeauftragten, einzurichten;

•    die Chancengleichheit und gleichen Rechte, die Eingliederung und Nichtdiskriminierung aller nationalen Minderheiten und insbesondere die Normalisierung der Lage der Vereinigung der Polen in Belarus zu gewährleisten; der Ausgrenzung der Roma-Minderheit ein Ende zu setzen und bei der Achtung religiöser Rechte und Freiheiten sowie bei der Abschaffung der Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Bürgern Fortschritte zu machen;

q.  empfiehlt, für die wirkliche Medienfreiheit und den Zugang zu den Medien die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: Belarus nachdrücklich aufzufordern, die Akkreditierungseinschränkungen für Journalisten und die Einschränkungen für die Nutzung von Satellitenfernsehen aufzuheben, die finanzielle und technische Unterstützung aller unabhängigen Medien (innerhalb und außerhalb des Landes) durch die EU zu verstärken, damit sie dauerhaft arbeiten und ein möglichst breites Publikum erreichen können, und die Medien dabei zu unterstützen, sich um EU-Fördermittel zu bewerben und gemeinsame Projekte und Konsortien mit internationalen Presseagenturen und ausländischen Medien zu entwickeln;

Zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Energie

r.   empfiehlt, sich um einen konstruktiven, technischen Dialog zwischen der EU und Belarus über makroökonomische Entwicklungen und finanzielle Fragen zu bemühen, um Belarus dazu zu bringen, glaubwürdig zuzusagen, makroökonomische und strukturelle Reformen durchzuführen, einschließlich der Privatisierung von Unternehmen in staatlicher Hand, der Liberalisierung der Preisregelung, des Handelssystems und des Bankwesens, der Entwicklung eines geeigneten Netzes der sozialen Sicherheit und der Bekämpfung von Korruption;

s.  empfiehlt, stärker zu betonen, dass die oben genannten Reformen unter der Voraussetzung, dass die grundlegenden politischen Bedingungen erfüllt sind, für die wirtschaftliche Entwicklung in Belarus von entscheidender Bedeutung sind, EU-Investitionen und die Vergabe internationaler Darlehen erleichtern würden, ein positives Signal für die Beseitigung bestehender Hindernisse für WTO-Verhandlungen sein könnten und daher eine stärkere Integration in die Weltwirtschaft ermöglichen würden;

t.   empfiehlt, technische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um ein günstiges Geschäftsumfeld und dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen, Investitionssicherheit und Chancengleichheit für alle Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen;

u.  empfiehlt, enger mit Belarus in Beschäftigungsfragen zusammenzuarbeiten, einschließlich in den Bereichen Humankapital und am Bedarf des Arbeitsmarktes orientierte Kompetenzentwicklung;

v.  empfiehlt, Belarus nahezulegen, die Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit sowie die Registrierung und die Tätigkeiten unabhängiger Gewerkschaften; empfiehlt, Belarus dringend aufzufordern, seine Rechtsvorschriften dahingehend zu ändern, dass sichergestellt wird, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle im öffentlichen oder privaten Sektor ungehindert und ohne Beschränkungen kündigen können;

w. empfiehlt, Belarus aufzufordern, entsprechend den bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen wie dem Übereinkommen von Espoo und dem Übereinkommen von Aarhus und infolge der Verpflichtung vom 23. Juni 2011 zur Durchführung umfassender Risiko- und Sicherheitsbewertungen (Stresstests) unter Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission und der Gruppe der europäischen Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit vereinbarten Spezifikationen die höchsten verfügbaren internationalen Sicherheitsstandards für den Bau und den Betrieb aller Kraftwerke umzusetzen sowie eine wirklich unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und dafür Fachkenntnisse sowie finanzielle Mittel aus allen verfügbaren internationalen Instrumenten optimal einzusetzen;

x.  empfiehlt, die Diversifizierung der Energieressourcen und Versorgungswege in Belarus zu unterstützen und Informationen über bewährte Verfahren der EU bei der Durchführung internationaler und regionaler Projekte für eine umweltfreundliche Wirtschaft bei gleichzeitiger Förderung energieeffizienter und erneuerbarer Energiequellen zur Verfügung zu stellen;

y.  empfiehlt, eine stärkere regionale Zusammenarbeit mit Belarus unter anderem durch sektorbezogene Initiativen der Östlichen Partnerschaft zu fördern, insbesondere in den Bereichen Handel, Energie, Umwelt und Verkehr; empfiehlt, die bewährten Verfahren der bilateralen Wirtschaftsforen zu unterstützen und dabei auch die Stärkung der Kapazitäten nichtstaatlicher Akteure sowie die Förderung der guten Regierungsführung und der Reform der öffentlichen Verwaltung anzustreben;

z.  empfiehlt, die von der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl betroffene Bevölkerung auch künftig technisch und medizinisch zu unterstützen;

aa. empfiehlt, die Exploration und Erschließung unkonventioneller Energiequellen durch Belarus zu fördern;

Zum Grenzmanagement

ab. empfiehlt, die Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus im Bereich des Grenzmanagements und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu verstärken und Belarus insbesondere dabei zu unterstützen, sein Versandverfahren und Transitsystem weiterzuentwickeln, die Verfahren für die Zoll- und Grenzkontrollen zu modernisieren und das Konzept des integrierten Grenzmanagements der EU in vollem Umfang umzusetzen;

ac. empfiehlt, die uneingeschränkte Einreise nach Belarus und uneingeschränkte Reisen durch Belarus für EU-Diplomaten und -Politiker sicherzustellen;

ad. empfiehlt, in gegenseitigem Interesse weitere Fortbildungen für die belarussische Grenzschutzagentur in Übereinstimmung mit dem Schengen-Besitzstand anzubieten;

ae. empfiehlt, die Bereitstellung geeigneter technischer Unterstützung in Betracht zu ziehen, die für die Einführung moderner Grenzkontrollsysteme und einer modernen Infrastruktur auf Seiten der EU zu verwenden ist;

af. empfiehlt, die entsprechenden belarussischen Dienste auf geeignete Weise in den bewährten Verfahren der EU bei der Einführung biometrischer Reisepässe zu schulen;

ag. empfiehlt, eine Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Belarus zu gründen und Belarus nahezulegen, sich aktiv am im Rahmen der Östlichen Partnerschaft eingerichteten Gremium zu Migration und Asylfragen zu beteiligen;

ah. empfiehlt, die Zusammenarbeit zwischen Belarus und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sowie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zu fördern, um Programme zu unterstützen, mit denen der Menschenhandel bekämpft werden soll;

Zur Zivilgesellschaft und zu direkten persönlichen Kontakten

ai. empfiehlt, den Anteil an Projekten zu erhöhen, die mehr Vorteile für die Bevölkerung insgesamt bringen, durch die Bevölkerung besser wahrgenommen werden können, das Bewusstsein der Bürger für die Werte, Normen und politischen Maßnahmen der EU fördern und die Vorteile ihres Modells und ihrer Fachkenntnisse betonen würden; empfiehlt in dieser Hinsicht, die Chancen zu nutzen, die das Forum der Zivilgesellschaft bietet, insbesondere angesichts seiner anstehenden Tagung in Chişinău im Oktober dieses Jahres;

aj. empfiehlt, jedweder Desinformation und jedweden irreführenden Informationen der Staatsorgane von Belarus über die politischen Maßnahmen und Projekte der EU durch die Bekanntmachung und Verbreitung aller erforderlichen Informationen (Daten, Zahlen, Rechtsvorschriften) systematisch und kompromisslos entgegenzuwirken;

ak. empfiehlt, Organisationen der Zivilgesellschaft, unabhängige nichtstaatliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaften mit Sitz in Belarus sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft, unabhängige nichtstaatliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaften in den Mitgliedstaaten, die einen entscheidenden Einfluss auf Belarus haben, auch durch den neuen Europäischen Fonds für Demokratie stärker technisch und finanziell zu unterstützen; empfiehlt, die Zivilgesellschaft aktiver in die Umsetzung, Überwachung und Bewertung von mit EU-Mitteln finanzierten Projekten einzubinden; empfiehlt ebenfalls, die Mitteilung und Verbreitung von EU-Informationen beträchtlich zu modernisieren, um das Bewusstsein der Bürger für die Herangehensweise der EU an das Thema Grundrechte und Grundfreiheiten sowie die Notwendigkeit eines sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts zu schärfen;

al. empfiehlt, Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, zu unterstützen, und zwar nicht nur diejenigen, die ihren Sitz in Belarus haben, sondern auch Organisationen außerhalb von Belarus, da die Staatsorgane von Belarus solchen Organisationen konsequent die Möglichkeit verweigern, sich zu registrieren;

am. empfiehlt, die Staatsorgane von Belarus aufzufordern, den Beschluss A/HRC/WGAD/2012/39 der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen in der Sache des Menschenrechtsverteidigers Ales Bjaljazki umzusetzen, in dem insbesondere festgestellt wurde, dass die Verhaftung von Ales Bjaljazki, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Wjasna und Vizepräsident der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH), willkürlich war und gegen Artikel 20 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) verstößt;

an. empfiehlt, Belarus dringend aufzufordern, eine ständige Einladung zu allen Sonderverfahren der Vereinten Nationen auszusprechen und den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechtsverteidiger zu einem Besuch des Landes einzuladen;

ao. empfiehlt, die Staatsorgane von Belarus dazu zu verpflichten, die strafrechtliche Haftung für den Empfang ausländischer Zuschüsse abzuschaffen und es Organisationen zu ermöglichen, ihre Finanzmittel auf ausländischen Konten aufzubewahren;

ap. empfiehlt, zu überlegen, die Visumvergabe einseitig zu erleichtern, die Gebühren dafür von 60 EUR auf ein für Staatsbürger von Belarus erschwingliches Niveau zu senken und die Spielräume im Rahmen des Visakodex, einschließlich des Verzichts auf oder der Reduzierung der Gebühren für Visa für einen Kurzaufenthalt (insbesondere für junge Menschen), vollständig auszunutzen, um direkte persönliche Kontakte zu erleichtern und zu intensivieren und um dazu beizutragen, eine weitere Isolierung der Bevölkerung in Belarus zu verhindern; empfiehlt ebenfalls, zu überlegen, die Gebühren für Visa für längerfristige Aufenthalte einseitig zu senken oder darauf zu verzichten, um auf lange Sicht Visumfreiheit zu erreichen;

aq. empfiehlt, die Staatsorgane von Belarus aufzufordern, Verhandlungen mit der EU über die Erleichterung der Visumvergabe und über Rückübernahmeabkommen aufzunehmen, um auf lange Sicht Visumfreiheit zu erreichen und so direkte persönliche Kontakte zu fördern, und dringend Maßnahmen zur Umsetzung der Abkommen mit Polen und Litauen über den kleinen Grenzverkehr zu ergreifen;

ar. empfiehlt, die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden in der EU und Belarus zu fördern, indem man den Beispielen bewährter Verfahren einiger EU-Länder, insbesondere Polen, Litauen und Lettland, folgt;

as. empfiehlt, sich darum zu bemühen, belarussischen Staatsangehörigen in der EU bessere Bildungs- und Forschungsmöglichkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung zu bieten; empfiehlt, ein Praktikumsprogramm für belarussische Berufseinsteiger in den EU-Organen und anderen internationalen Organisationen einzuführen und zu unterstützen; empfiehlt, die Europäische Humanistische Universität weiter zu unterstützen und Bildungs- und Fortbildungsprogramme in Belarus zu entwickeln und zu unterstützen; empfiehlt, eine angemessene und nachhaltige Finanzierung des Programms Erasmus Mundus für Studenten aus Belarus zu gewährleisten;

at. empfiehlt, aktiv nach Möglichkeiten zu suchen, mit Belarus einen Dialog über die Durchführung umfassender Reformen des Hochschulsystems aufzunehmen, um insbesondere die Freiheit der Lehre, die institutionelle Unabhängigkeit und die Beteiligung der Studenten zu fördern und so schließlich dem Europäischen Hochschulraum (Bologna-Prozess) beizutreten;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), dem EAD, dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0410.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0112.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0244.
  • [4]  ABl. C 136 E vom 11.5.2012, S. 57.
  • [5]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0334.
  • [6]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576.
  • [7]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0153.
  • [8]  ABl. L 307 vom 7.11.2012, S. 1.
  • [9]  Daten des Unabhängigen Instituts für sozioökonomische Studien, April 2013.
  • [10]  Zu den politischen Gefangenen zählen auch Mikalaj Statkewitsch, Dsmitry Daschkewitsch, Pawel Sewjarynez, Eduard Lobau, Mikalaj Autuchowitsch, Mikalaj Dsjadok, Ihar Alinewitsch und Aljaksandr Franzkewitsch.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.7.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

1

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Franziska Katharina Brantner, Elmar Brok, Jerzy Buzek, Tarja Cronberg, Arnaud Danjean, Susy De Martini, Mark Demesmaeker, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Takis Hadjigeorgiou, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Sabine Lösing, Marusya Lyubcheva, Willy Meyer, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Justas Vincas Paleckis, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Werner Schulz, Sophocles Sophocleous, Laurence J.A.J. Stassen, Davor Ivo Stier, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden, Nikola Vuljanić, Sir Graham Watson, Boris Zala, Karim Zéribi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Adam Bielan, Marije Cornelissen, Göran Färm, Diogo Feio, Knut Fleckenstein, Jörg Leichtfried, Doris Pack, Jacek Protasiewicz, Marietje Schaake, Helmut Scholz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Pat the Cope Gallagher, Jan Kozłowski, Marek Henryk Migalski, Sandra Petrović Jakovina