BERICHT über die Pflanzenzucht: Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und des Ertrags gibt es?

24.1.2014 - (2013/2099(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Marit Paulsen

Verfahren : 2013/2099(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0044/2014
Eingereichte Texte :
A7-0044/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Pflanzenzucht: Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und des Ertrags gibt es?

(2013/2099(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Berichts der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „How to feed the world in 2050“ ,

  unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen),

  unter Hinweis auf den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Welternährungsorganisation,

–  in Kenntnis des Berichts von Ivar Virgin/Stockholm Environment Institute, Timbro, von April 2013 mit dem Titel „Headed for 9 billion - Can Europe afford to miss the potential of GM crops“ ,

–  in Kenntnis des Berichts der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aus dem Jahr 1993 mit dem Titel „Harvest nature's diversity“ ,

–  in Kenntnis der Internetseite über das Svalbard Global Seed Vault[1],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 mit dem Titel „Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft“ (COM(2001)0162),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel[2];

  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten[3] sowie auf die Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2002 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG[5],

  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz[6],

  unter Hinweis auf die Aufzeichnung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen mit dem Titel: „The right to food ‑ Seed policies and the right to food: enhancing agrobiodiversity and encouraging innovation’ (A/64/170, 2009, Generalversammlung der Vereinten Nationen),

  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Weltagrarrates (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD), ein zwischenstaatliches Verfahren, das von der FAO, der GEF, dem UNDP, dem UNEP, der UNESCO, der Weltbank und der WHO unterstützt wird,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0044/2014),

A.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments mit diesem Bericht eine eingehende Diskussion und Untersuchung der Gesamtlage der Pflanzenzucht im europäischen und weltweiten Landwirtschaftssektor anregen möchte;

B.  in der Erwägung, dass der Pflanzensektor unter den Aspekten Produktivität, Vielfalt, Gesundheit und Qualität von grundlegender Bedeutung für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Lebensmittel- und Futtermittelherstellung sowie für unsere Umwelt ist;

C.  in der Erwägung, dass Berichten zufolge, vor allem der UN-Einrichtungen FAO und WHO sowie vom Weltklimarat der Vereinten Nationen, davon ausgegangen wird, dass die Weltbevölkerung im Zeitraum zwischen 2040 und 2050 von derzeit 7 Milliarden auf etwa 9 Milliarden steigen wird und sogar 10-11 Milliarden erreichen könnte;

D.  in der Erwägung, dass durch diesen Bevölkerungsanstieg extreme Anforderungen an den Agrarsektor gestellt werden, insbesondere in Bezug auf Produktivitätssteigerungen, um die stark steigende Nachfrage nach Nahrung bedienen zu können, sowie in der Erwägung, dass die Ernten nach Schätzungen der FAO in den kommenden 30–40 Jahren um 70 Prozent steigen müssen;

E.  in der Erwägung, dass ein großer Teil der benötigten Lebensmittelversorgung durch einen wesentlich effektiveren Lebensmittelsektor in den reichen Regionen der Welt und ein stark ausgebautes Lagerungs- und Verteilungssystem in den Entwicklungsländern erreicht werden kann, da in der EU zwischen 30 % und 50 % der produzierten Lebensmittel weggeworfen werden, was einem weltweiten Durchschnitt von 30 % entspricht;

F.  in der Erwägung, dass das Hauptproblem bestehen bleibt, nämlich wie sich die Bevölkerung in den verschiedenen Teilen unserer Erde ernähren soll, wenn die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen aufgrund unangemessener Landnutzung, einschließlich mangelhafter agrarwirtschaftlicher Verfahren, eines Problems, das durch den Klimawandel noch verschärft wird, abnehmen und nur in äußerst begrenztem Umfang neuer Boden hinzugewonnen werden kann; in der Erwägung, dass es in den meisten Regionen der Welt als äußerst unrealistisch gilt, neuen Boden landwirtschaftlich nutzbar zu machen, nicht zuletzt aufgrund des Erhalts der biologischen Vielfalt;

G.  in der Erwägung, dass die FAO davon ausgeht, dass es möglich sein wird, die landwirtschaftliche Produktion um etwa 10% zu steigern, wenn neue landwirtschaftliche Nutzflächen erschlossen werden, was bedeutet, dass etwa 90% durch eine Steigerung des Ertrags von bestehenden Nutzflächen erreicht werden müssen, sowie in der Erwägung, dass die Erzeugnisse nach wie vor von hoher Qualität sein müssen;

H.  in der Erwägung, dass eine Übernutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Auszehrung des Bodens und im schlimmsten denkbaren Fall zu Erosion und Wüstenausbreitung führen kann; in der Erwägung, dass dies auch für Forstflächen gilt, da die Umwandlung von Forstflächen in landwirtschaftliche Nutzflächen sich sowohl auf das Klima und die Wasserregulation als auch auf die biologische Vielfalt derart schwerwiegend auswirken würde, dass dies eine undenkbare Alternative zur Steigerung der Lebensmittelproduktion darstellen würde;

I.  in der Erwägung, dass über den Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzflächen hinaus auch die landwirtschaftliche Produktivität stagniert, und besorgniserregende Tendenzen sogar auf eine sinkende Produktivität hindeuten; in der Erwägung, dass dies für die Zukunft der Landwirtschaft und den Nahrungsbedarf der Menschheit eine extrem negative Tendenz ist;

J.  in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelproduktion nicht nur von ausreichenden Flächen abhängig ist, sondern auch von Faktoren wie beispielsweise Klima, Wasser, Energie und Zugang zu Nährstoffen; in der Erwägung, dass diese grundlegenden Ressourcen künftig noch begrenzter sein werden und dass dieser Mangel an Ressourcen sich wahrscheinlich nachteilig auf die gesteigerte Nachfrage nach landwirtschaftlicher Landnutzung, die Produktion und die Überlebensfähigkeit auswirken wird;

K.  in der Erwägung, dass in Zukunft große Klimaveränderungen zu erwarten sind; in der Erwägung, dass dies für Europa ein erheblich trockeneres Klima in den südlichen Regionen bedeutet, die wichtige Anbaugebiete für Obst und Gemüse sind; in der Erwägung, dass in Mittel- und Nordeuropa inzwischen eher mildere Winter und wesentlich regnerischere Sommer als heute erwartet werden; in der Erwägung, dass das mit großer Wahrscheinlichkeit mehr Pflanzen- und Tierkrankheiten und den Bedarf an neuen Anbautechniken zur Folge haben wird;

L.  in der Erwägung, dass die europäische Landwirtschaft zweifellos vor enormen Herausforderungen steht und dass sich die Landwirtschaft angesichts extremerer Wetterverhältnisse wie Dürren, Überschwemmungen und anderer Naturkatastrophen anpassen muss, um die Produktion zu sichern; in der Erwägung, dass die Nutzpflanzen, die wir heute auf den Feldern sehen, in Zukunft nicht mehr zum Einsatz kommen werden, wenn wir den steigenden Nahrungsbedarf decken wollen;

M.  in der Erwägung, dass die Dauer des Sortenschutzes für jene Pflanzen, die eine längere Entwicklungszeit bis zur kommerziellen Verwertung benötigen, nicht ausreichend ist, um kommerzielle Investitionen in ihre Forschung und Entwicklung anzuregen;

1.  betont, dass ein gut funktionierender und wettbewerbsfähiger Pflanzenzuchtsektor von äußerster Wichtigkeit ist, um kommende Herausforderungen, wie die Nahrungsmittelversorgung der Zukunft und die Klimaveränderungen, bewältigen zu können;

2.  betont, ungeachtet der vorrangigen Bedeutung von gesunden Böden und der Vielfalt in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit des Agro-Ökosystems, wie wichtig die Entwicklung von Sorten ist, die mit den Bedingungen, die für die Zukunft erwartet werden, zurechtkommen, beispielsweise mit höheren Niederschlagsmengen und schätzungsweise häufigeren Ausbrüchen von Pflanzenkrankheiten; stellt fest, dass es ebenfalls wichtig ist, die bestehende europäische Vielfalt zu bewahren und weiterzuentwickeln, sowohl innerhalb des Agro-Ökosystems als Ganzes als auch in Bezug auf die genetische Vielfalt innerhalb der Stammkultur und die absolute Zahl an verschiedenen Zucht- und Landsorten, da sie alle vonnöten sind, um dafür zu sorgen, dass wir uns den Herausforderungen des Klimawandels anpassen können;

3.  vermerkt, dass Nutzpflanzen benötigt werden, die beispielsweise Stickstoff und Phosphor wirksam aufnehmen, Trockenheit und größere Niederschlagsmengen besser vertragen, gegen Schädlinge resistent sind und mit veränderten Temperaturen zurechtkommen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass auch perennierende, d. h. mehrjährige Nutzpflanzen entwickelt werden müssen; stellt fest, dass Äcker nicht jedes Jahr mit mehrjährigen Pflanzen bestellt werden müssen, was zu einer umweltfreundlichen Landwirtschaft führt;

4.  betont, da die Entwicklung einer neuen Sorte vom Forschungsstadium bis zum fertigen Saatgut durchschnittlich zehn Jahre dauert und zusätzliche Zeit für Versuche und die kommerzielle Verbreitung dieser Sorte nötig ist, dass schon jetzt große Investitionen in die Forschung angekurbelt werden müssen, um den zukünftigen Nahrungsbedarf und den Klimawandel zu bewältigen;

5.  betont, dass die Vereinfachung des Entwicklungsprozesses neuer Sorten von Nutzpflanzen, die eine Anpassungsfähigkeit an die Bedingungen ihrer Umgebung aufweisen und im Hinblick auf die Anforderungen an knappe Güter geeignet sind sowie die Nachhaltigkeitsziele unterstützen, hinreichend Produktivität bieten und von hoher Qualität sind, von entscheidender Bedeutung ist, da die Möglichkeit der Nutzbarmachung neuer landwirtschaftlicher Flächen sehr begrenzt ist; weist nachdrücklich darauf hin, dass auch die Weiterentwicklung von Nutzpflanzen, die bereits weiträumig angebaut werden, wichtig ist, um mit Blick auf zukünftige technische und wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich der landwirtschaftlichen Kulturen eine gewisse Flexibilität sicherzustellen;

6.  stellt fest, dass der anhaltende Verlust von spezifischen Pflanzenschutzmitteln für eine geringfügige Verwendung sich beträchtlich auf die Qualität und die Erträge von Obst und Gemüse auswirken und die Produktion einiger Sonderkulturen gefährdet; betont, dass es wichtig ist, sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen für den Anbau dieser Nutzpflanzen zu finden;

7.  stellt fest, dass die Entwicklung einer neuen Weizen- oder Rapssorte oder einer Vielzahl anderer Nutzpflanzen durchschnittlich zehn Jahre dauern kann, und dass es deshalb wichtig ist, neue Pflanzenzuchttechniken zu entwickeln, mit denen auf gesellschaftliche und landwirtschaftliche Ansprüche reagiert werden kann, und verfügbaren Techniken, die diesen Anforderungen genügen, gegenüber aufgeschlossen zu sein und die Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschafts- und Gartenbausektors zu fördern; nimmt die Verzögerung bei der Bewertung neuer Zuchttechniken seitens der Kommission mit Besorgnis zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, dringend den rechtlichen Status dieser Techniken zu klären;

8.  fordert die Kommission auf, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zu nutzen, um angewandte Forschung zu fördern, mit der die Entwicklung neuer, innovativer Pflanzenzuchttechniken wie beispielsweise der beschleunigten Züchtung unterstützt wird;

9.  nimmt die Schätzungen der FAO zur Kenntnis, wonach die Diversität bei der Nutzpflanzenvielfalt im 20. Jahrhundert um 75 Prozent zurückgegangen ist und ein Drittel der heutigen Dichte bis 2050 verschwinden könnte; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es zur Gewährleistung einer langfristigen Ernährungssicherheit für eine wachsende Weltbevölkerung und der Widerstandsfähigkeit von Lebensmittelproduktionssystemen von entscheidender Bedeutung ist, dass wir die biologische und genetische Vielfalt Europas schützen; hält es daher für sehr wichtig, die große Mehrheit an lokalen und regionalen Variationen in situ und auf dem Bauernhof zu bewahren, um die genetische und kulturelle Vielfalt sowohl in Stammkulturen und Züchtungen als auch im Hinblick auf ihre absolute Zahl beizubehalten;

10.  unterstreicht, dass es für die Entwicklung neuer Sorten entscheidend ist, auf viele genetische Variationen zurückgreifen zu können; ist deshalb der Ansicht, dass der starke Rückgang sehr besorgniserregend ist;

11.  begrüßt sowohl die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Regierung, Industrie und Wissenschaft, zum Beispiel im Bereich der partizipativen Zucht zur Stimulierung von Forschung in den Bereichen Vorzucht und Zucht, sowie die Charakterisierung und Aufrechterhaltung von genetischen Ressourcen; verweist auf die Vorteile der Stärkung und Ausweitung solcher Partnerschaften sowie auf transnationale Initiativen in diesem Bereich, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass gewährleistet werden muss, dass Programme zur Unterstützung solcher Partnerschaften so aufgebaut sind, damit sie eine möglichst hohe Wirkung und Kohärenz der Investitionen insgesamt erreichen;

12.  vertritt die Ansicht, dass es für die Zukunft Europas entscheidend ist, sich ernsthaft für die Wahrung unseres genetischen Erbes einzusetzen; glaubt, dass Kultivierung und Erhalt lokaler und regionaler Sorten besonders wichtig sind, damit sowohl die genetische als auch die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt;

13.  vermerkt, dass derzeit in dem Versuch, die genetische Vielfalt in der Landwirtschaft und Pflanzenzucht zu bewahren und aufrechtzuerhalten, Saat- und Pflanzgut für verschiedene Gendatenbanken in aller Welt eingesammelt wird; merkt insbesondere an, dass sich auf Spitzbergen eine Gendatenbank mit genetischem Material aus aller Welt befindet, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass dies ein wichtiges und ehrgeiziges Projekt zur Sicherung der genetischen Vielfalt für die Zukunft ist;

14.  erachtet es als wichtig, die große Mehrheit an Variationen und pflanzengenetischen Ressourcen in situ und auf dem Bauernhof zu bewahren; weist darauf hin, dass öffentliche Einrichtungen derzeit nicht hinreichend Bemühungen und Unterstützung an den Tag legen, um dieses Ziel zu fördern;

15.  betont, dass diese und andere Anstrengungen für die zukünftige Pflanzenzucht, die landwirtschaftliche Produktion und die Nahrungsmittelversorgung von zentraler Bedeutung sind;

16.  hebt hervor, dass Forschung und Verfahren zur Pflanzenzucht für die zukünftige landwirtschaftliche Produktion entscheidend sind, nicht zuletzt für die Weiterentwicklung bestehender Sorten und die Entwicklung neuer Varianten, um die Lebensmittelversorgung in Zukunft sicherzustellen;

17.  erkennt an, wie wichtig es ist, den Zugang zu genetischen Ressourcen als Grundlage für die Pflanzenzucht zu garantieren; unterstützt insbesondere das im UPOV-Übereinkommen verankerte Grundprinzip des internationalen Systems der Züchterrechte, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Verwendung einer geschützten Variation zu weiteren Züchtungszwecken und die Verwertung der neu gezüchteten Variation nicht vom Inhaber des Züchterrechts verhindert werden können; merkt an, dass dieses Grundprinzip ebenfalls in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer ii des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Welternährungsorganisation anerkannt ist;

18.  erkennt an, dass die Entwicklung neuer, verbesserter Sorten sowohl kostspielig als auch zeitaufwendig ist, betont jedoch dass dies notwendig ist, um Europas Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich aufrechtzuerhalten; schlägt vor, dass die Kosten kompensiert werden könnten, indem die Dauer des Sortenschutzes nach einer angemessenen Folgenabschätzung verlängert wird;

19.  zeigt sich besorgt darüber, dass der weltweite Pflanzenzuchtmarkt zurzeit von einigen wenigen großen multinationalen Unternehmen dominiert wird, die sich lediglich auf eine begrenzte Anzahl von Sorten konzentrieren, während der Pflanzenzuchtmarkt in Europa nach wie vor im Vergleich zur globalen Situation breiter gefächert ist, wobei kleine und mittlere Unternehmen einen hohen Anteil im Sektor repräsentieren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der EU-Pflanzenzuchtmarkt im Interesse eines gesunden Wettbewerbs weiter verbessert werden muss;

20.  ist der Ansicht, dass die großen globalen Pflanzenzuchtunternehmen einen besorgniserregend großen Einfluss auf die Landwirtschaft und Agrarpolitik weltweit gewonnen haben; unterstreicht die Rolle der öffentlich finanzierten, unabhängigen Wissenschaft, die im langfristigen öffentlichen Interesse betrieben wird, in Bezug auf die langfristige Ernährungssicherheit;

21.  ist der Ansicht, dass mit den EU-Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut ein Rahmen geschaffen wurde, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU aufrechtzuerhalten; stellt fest, dass ferner gleiche Bedingungen für alle Betreiber geschaffen und Innovationen in der Pflanzenzucht angeregt wurden;

22.  ist außerdem der Ansicht, dass die großen Unternehmen das Potenzial der Pflanzenzuchttechniken besser ausschöpfen und ihre Pflanzenzuchttechniken teilen sollten, die bei richtiger Anwendung dazu beitragen könnten, Probleme in Bezug auf die Umwelt, das Klima und die Nahrungsmittelversorgung zu lösen;

23.  stellt fest, dass die kleinen und mittleren Unternehmen angesichts ihres wichtigen Beitrags zur kommerziellen Pflanzenzucht eine wichtige Rolle auf dem Saatgutmarkt und im Pflanzenzuchtsektor in der EU spielen, und unterstreicht ihre Fähigkeit, Forschung und Fachkenntnisse in neue kommerzielle Produkte umzusetzen; stellt fest, dass die Pflanzenzucht sich zunehmend zu einem forschungsintensiven und technisch hoch entwickelten Sektor entwickelt; weist gleichzeitig darauf hin, dass die Kosten und die Ausstattung, die vonnöten sind, um neue Variationen zu entwickeln und schließlich zu vermarkten, Hindernisse für kleinere Unternehmen darstellen könnten; ist der Ansicht, dass eine hinreichende Dauer des Sortenschutzes für ihre Variationen und ein uneingeschränkter Zugang zu den Forschungsergebnissen entscheidend dazu beitragen könnten, dass gleiche Bedingungen geschaffen werden, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass Investitionen in diese Unternehmen in der EU auf dem Weg nach vorne aufrechterhalten werden müssen;

24.  hält es für wichtig, dass Europa die Forschung und die Verfahren zur europäischen Pflanzenzucht wieder selbst in die Hand nimmt und weiterentwickelt;

25.  betont ferner die Bedeutung einer Artenvielfalt in Europa und einer europäischen Forschung zur Pflanzenzucht, die sich auf europäische Bedürfnisse konzentriert, einschließlich Pflanzen, Getreide- und Obstsorten, die für die unterschiedlichen lokalen und regionalen europäischen Verhältnisse geeignet sind; weist darauf hin, dass jede Entwicklung in diesem Bereich den europäischen Landwirten helfen wird, die Quantität und Qualität ihrer Lebensmittel- und Futtermittelherstellung zu verbessern;

26.  unterstreicht, dass Europa eine Vielzahl an Akteuren im Pflanzenzuchtsektor benötigt und dass mehr Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit erhalten müssen, Forschungsprojekte durchzuführen und im Pflanzenzuchtsektor tätig zu sein;

27.  ist der Ansicht, dass die Forschung im Pflanzenzuchtsektor eine langfristige finanzielle Unterstützung benötigt, um funktionsfähig zu sein, und dass es nicht nachhaltig ist, ein Forschungsprojekt im Bereich der Pflanzenzucht nur über einen kurzen Zeitraum finanziell zu unterstützen, da die Entwicklung einer neuen Sorte durchschnittlich zehn Jahre dauert;

28.  betont, dass die EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik verpflichtet ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die zukünftigen Herausforderungen im Agrar- und Pflanzenschutzsektor in Europa bewältigt werden; hält es für wichtig, dass die EU bei der Entwicklung nachhaltiger Pflanzenzuchttechniken und bei der Förderung der Forschung und Verfahren im Bereich der Landwirtschaft und Pflanzenzucht eine führende Rolle übernimmt;

29.  betont, dass die Grundlagenforschung zur Pflanzenzucht in der EU mit Mitteln der EU und ihrer Mitgliedstaaten finanziert werden sollte; glaubt, dass kleine und mittlere Pflanzenzuchtunternehmen in der EU nicht die Möglichkeit haben, einen Großteil der Forschung selbst zu finanzieren und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu sein;

30.  fordert die Kommission dazu auf, im Rahmen des Forschungsprogramms Finanzmittel für die Forschung im Bereich der Pflanzenzucht und Anwendung sowie für andere geeignete politische Instrumente bereitzustellen und eine kohärente Struktur für diese zu schaffen, damit die europäische Vielfalt bewahrt und weiterentwickelt werden kann; hält es nicht zuletzt für wichtig, dass Forschungsprojekte ausreichend Zeit und Finanzmittel erhalten, um Ergebnisse zu erzielen; hält es ebenfalls für besonders wichtig, dass Pflanzenzuchtunternehmen unbeschränkten Zugang zu Forschungsergebnissen erhalten und es eine Vielzahl von Forschungsprojekten gibt, damit Misserfolge weniger schwere Folgen haben;

31.  betont, dass es einen ständigen Bedarf an hochqualifizierten Arbeitnehmern geben wird, um den zukünftigen Anforderungen bei der Forschung im Pflanzenzuchtsektor gerecht zu werden, und dass Pflanzenforschung sowie Pflanzenzucht an Schulen und Universitäten sowie in der breiten Öffentlichkeit stärker gefördert bzw. beworben werden sollten; weist insbesondere auf den Erfolg des Aktionstags „Faszination der Pflanze“ am 18. Mai hin;

32.  betont, dass das Ziel eines Gesetzes zur Pflanzenzucht letztendlich sein muss, die Verwendung von Pflanzenzuchttechniken zu erleichtern und die Forschung im Bereich der Landwirtschaft und Pflanzenzucht zu fördern; vertritt die Auffassung, dass dies zu Produkten führen sollte, die besser an die klimatischen und geografischen Bedingungen vor Ort angepasst sind, und somit schließlich einen hohen Ertrag abwerfen und für Gesundheit und Umwelt sicher sind;

33.  stellt fest, dass es sich beim aktuellen technikbasierten Pflanzenzuchtgesetz als schwierig erwiesen hat, im Nachhinein zu definieren, welche Technik bei einer Zucht angewandt wurde, was die Problematik technikbasierter Gesetze bestätigt;

34.  fordert die Kommission vor dem Hintergrund der weiter oben beschriebenen Herausforderungen und angesichts des gegenwärtigen Zustands des europäischen und weltweiten Pflanzenzuchtsektors dazu auf, eine gründliche Untersuchung und Analyse der Lage durchzuführen und wirksame und konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der gewaltigen Herausforderungen, vor denen die europäischen Züchter und Landwirte stehen, vorzuschlagen;

35.  legt der Kommission nahe, eine allgemeine Strategie für landwirtschaftliche Produktionsfaktoren auszuarbeiten, insbesondere in Bezug auf die Pflanzenzucht; fordert die Kommission auf, einen Politikrahmen zu schaffen, mit dem der Sektor für landwirtschaftliche Produktionsfaktoren als einer der Schlüsselbereiche für die Entwicklung landwirtschaftlicher Produktivität und Nachhaltigkeit gefördert wird;

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Eric Andrieu, Liam Aylward, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Iratxe García Pérez, Julie Girling, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Elisabeth Köstinger, George Lyon, Gabriel Mato Adrover, Mairead McGuinness, James Nicholson, Marit Paulsen, Britta Reimers, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Ewald Stadler, Janusz Wojciechowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luís Paulo Alves, Pilar Ayuso, Esther de Lange, Christa Klaß, Anthea McIntyre, Petri Sarvamaa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Adam Gierek