BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012

21.3.2014 - (C7‑0324/2013 – 2013/2236(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2236(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0230/2014
Eingereichte Texte :
A7-0230/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0324/2013 – 2013/2236(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit den Antworten des Instituts[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen[4], insbesondere auf Artikel 14,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0230/2014),

1.      erteilt dem Direktor des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0324/2013 – 2013/2236(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit den Antworten des Instituts[7],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen[10], insbesondere auf Artikel 14,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0230/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0324/2013 – 2013/2236(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit den Antworten des Instituts[13],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[15], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen[16], insbesondere auf Artikel 14,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0230/2014),

A.     in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“) für das Haushaltsjahr 2012 seinem Jahresabschluss zufolge auf 7 741 800 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Aufstockung um 2,81 % bedeutet; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel des Instituts aus dem Haushaltsplan der Union stammen;

B.     in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011

1.      entnimmt den Angaben des Instituts, dass es eine Reihe kurzfristiger und langfristiger Maßnahmen ergriffen hatte, die darauf abzielten, die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug zu verbessern sowie eine zufriedenstellende Vollzugsquote zu erreichen; stellt fest, dass das Institut zudem eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt und den Prozess der Schätzung der antizipativen Passiva geändert hat und dass der Rechnungshof diese Maßnahmen als „abgeschlossen“ betrachtet;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.      stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 95,56 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 63,95 % betrug;

3.      entnimmt den Angaben des Instituts, dass es beabsichtigt, im dritten Quartal 2014 Leitlinien zur Haushaltsüberwachung einzuführen, die auch Kontrollfunktionen und Abweichungen umfassen, um so eine zweckdienliche Überwachung und Berichterstattung über den Haushaltsvollzug zu gewährleisten; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde über den Sachstand bei dieser Maßnahme zu unterrichten;

4.      fordert das Institut auf, in seinem jährlichen Arbeitsprogramm bei der Planung der benötigten Mittel für Zahlungen und der Haushaltsprioritäten, die im Plan für die Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vorgesehenen Tätigkeiten zu berücksichtigen;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

5.      stellt fest, dass das Institut die Gesamtübertragungsrate bei den gebundenen Mitteln von 50 % im Jahr 2011 auf 32 % im Jahr 2012 gesenkt hat; weist darauf hin, dass sich die Mittelübertragungen auf das Jahr 2013 auf 2 500 000 EUR belaufen und hauptsächlich Titel II (Verwaltungsausgaben) mit Mittelübertragungen in Höhe von 300 000 EUR und Titel III (operative Ausgaben) mit Mittelübertragungen in Höhe von 2 100 000 EUR betreffen, was 23 % bzw. 59 % der betreffenden gebundenen Mittel entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Mittelübertragungen im Rahmen von Titel II hauptsächlich Mittelbindungen betreffen, die Ende 2012 im Zusammenhang mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten, der im Januar 2013 stattfand, vorgenommen wurden, während die Mittelübertragungen im Rahmen von Titel III hauptsächlich Vergabeverfahren betrafen, die Ende des Jahres 2012 abgeschlossen wurden; stellt ferner fest, dass 7 % der von 2011 auf 2012 übertragenen gebundenen Mittel nicht verwendet wurden und annulliert werden mussten;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

6.      stellt mit Genugtuung fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzordnung bewegten; spricht dem Institut seine Anerkennung für seine gute Haushaltsplanung aus;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

7.      fordert das Institut auf, die vom Rechnungshof festgestellten Mängel bei seiner Dokumentation der Einstellungsverfahren zu beheben; stellt insbesondere fest, dass es keinerlei Nachweis dafür gibt, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und ihre jeweilige Gewichtung vor der Auswertung der Bewerbungen ausgearbeitet wurden;

8.      stellt mit Besorgnis fest, dass das Institut über keine formalisierte Planung und Überwachung der Vergabeverfahren verfügt; stellt insbesondere fest, dass sein jährliches Arbeitsprogramm keinen mit den geplanten Tätigkeiten verknüpften Vergabezeitplan enthält, der den optimalen Umfang und Zeitpunkt von Vergaben festlegt;

9.      entnimmt den Angaben des Instituts, dass es zwecks Verbesserung der Planung und Überwachung der Vergabeverfahren derzeit ein Überwachungsinstrument entwickelt, mit dem die voraussichtlichen Termine sämtlicher Schritte der jährlichen Vergabeverfahren verfolgt werden können; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde in Kenntnis zu setzen, sobald das Instrument in vollem Umfang umgesetzt wurde, und sie bis dahin über den Sachstand in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung des Instruments auf dem Laufenden zu halten;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

10.    nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahmen des Instituts zum Umgang mit Interessenkonflikten am 12. November 2013 der Kommission zwecks Konsultation vorgelegt wurden; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde von den Ergebnissen dieser Konsultation und der endgültigen Annahme der Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten in Kenntnis zu setzen;

11.    stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Exekutivdirektors und des höheren Managements nicht öffentlich zugänglich sind; fordert das Institut auf, hier dringend Abhilfe zu schaffen;

Interne Prüfung

12.    entnimmt den Angaben des Instituts, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2012 Prüfungstätigkeiten gemäß dem strategischen Prüfungsplan des Instituts durchgeführt hat; stellt fest, dass diese Tätigkeiten auch eine Prüfung des Haushaltsvollzugs umfassten, in deren Rahmen gute Verfahren festgestellt wurden, die aber auch zu vier sehr wichtigen Empfehlungen führte; nimmt den Aktionsplan des Instituts zur Risikominderung zur Kenntnis und stellt fest, dass der IAS diesen für geeignet hält; stellt fest, dass es am 31. Dezember 2012 keine nicht umgesetzten kritischen Empfehlungen gab; bringt jedoch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Umsetzung der beiden sehr wichtigen Empfehlungen aus dem Jahr 2011 aufgeschoben wurde;

Leistung

13.    fordert das Institut auf, die Ergebnisse und die Folgen seiner Arbeit für die europäischen Bürger auf leicht zugängliche Weise vor allem über seine Website bekanntzugeben;

14.    betont, dass das Institut Fortschritte bei der Vervollständigung seines Stellenplans erzielt hat, was zum wirksamen Funktionieren des Instituts beiträgt;

15.    nimmt die wichtigsten Ergebnisse im Tätigkeitsbericht des Instituts zur Kenntnis und weist darauf hin, dass das Institut im Jahr 2012 unter anderem zwei Berichte über die Themen „Gleichstellung der Geschlechter und Klimawandel“ und „Gewalt gegen Frauen – Unterstützung der Opfer“ für die Vorsitze verfasst, die Aufstellung eines Gleichstellungsindex abgeschlossen, sieben Studien initiiert und eine Online-Datenbank mit Schulungsangeboten zu gleichstellungsbezogenen Themen aufgebaut hat;

o

o         o

16.    verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

12.2.2014

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2012

(2013/2236(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Matera

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist auf die wichtige Rolle des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einschließlich der durchgängigen Berücksichtigung der damit verbundenen Belange in allen Politikbereichen der Union und bei den darauf beruhenden einzelstaatlichen politischen Maßnahmen hin; betont, dass angesichts der Ziele und Aufgaben des Instituts weiterhin eine eigens dafür zuständige gesonderte Stelle im institutionellen Rahmen der Union erforderlich ist;

2.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof bestätigt hat, dass der Jahresabschluss des Instituts über einen Haushalt von 7 700 000 EUR in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Instituts zum 31. Dezember 2012 vermittelt und dass die Geschäfts- und Kassenvorgänge des Instituts im Haushaltsjahr 2012 im Einklang mit seiner Haushaltsordnung stehen;

3.  bringt seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2012 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat;

4.  nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Verringerung der Mittelübertragungen gegenüber 2011 von 50 % auf 32 % des Gesamtbetrags der Verpflichtungen zur Kenntnis; hebt die erheblichen Fortschritte bei der Verringerung der Mittelübertragungen hervor und fordert das Institut auf, in seinen Bemühungen um eine weitere Verringerung fortzufahren;

5.  nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs darüber zur Kenntnis, dass das Institut kein formalisiertes Beschaffungsplanungs- und -kontrollverfahren besitzt und dass sein jährliches Arbeitsprogramm keinen Beschaffungsplan für die geplanten Tätigkeiten enthält; stellt gleichwohl fest, dass nur 7 % der auf das Jahr 2012 übertragenen gebundenen Mittel nicht verwendet wurden und in Abgang gestellt werden mussten; betont in diesem Zusammenhang die Zusage des Instituts, die Beschaffungsplanung und -kontrolle durch die Einführung eines Kontrollinstruments und von Leitlinien für die Überwachung der Haushaltsmittel zu verbessern; fordert daher das Institut auf, ein formalisiertes Beschaffungsplanungs- und kontrollverfahren zu entwickeln und einzuführen sowie einen Beschaffungsplan in das jährliche Arbeitsprogramm aufzunehmen;

6.  nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zu den bei der Dokumentation der Einstellungsverfahren festgestellten Mängeln zur Kenntnis; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Institut Maßnahmen zur Aktualisierung der Einstellungsleitlinien ergriffen hat, um die festgestellten Mängel zu beheben;

7.  fordert das Institut auf, seine Leitlinien für die Personaleinstellung zu aktualisieren, damit die vom Rechnungshof festgestellten Mängel beseitigt und zufriedenstellende Lösungen für die in diesem Zusammenhang entstandenen Probleme gefunden werden;

8.  weist darauf hin, dass das Institut Fortschritte bei der Vervollständigung seines Stellenplans verzeichnet, was zum effektiven Betrieb des Instituts beiträgt;

9.  nimmt die wichtigsten Ergebnisse im Tätigkeitsbericht des Instituts zur Kenntnis und weist darauf hin, dass das Institut 2012 unter anderem zwei Berichte über die Themen „Gleichstellung der Geschlechter und Klimawandel“ und „Gewalt gegen Frauen – Unterstützung der Opfer“ für die Vorsitze verfasst, die Aufstellung eines Gleichstellungsindex abgeschlossen, sieben Studien initiiert und eine Online-Datenbank mit Schulungsangeboten zu gleichstellungsbezogenen Themen aufgebaut hat;

10. fordert das Institut auf, in seinem jährlichen Arbeitsprogramm bei der Planung der benötigten Mittel für Zahlungen und der Haushaltsprioritäten die im Plan für die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und dem Institut vorgesehenen Tätigkeiten zu berücksichtigen;

11. ist auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Daten der Ansicht, dass der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2012 erteilt werden kann.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Marije Cornelissen, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Astrid Lulling, Elisabeth Morin-Chartier, Norica Nicolai, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Izaskun Bilbao Barandica, Nicole Kiil-Nielsen, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Antigoni Papadopoulou, Rui Tavares, Angelika Werthmann

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Thomas Ulmer

  • [1]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 127.
  • [2]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]       ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.
  • [5]       ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]       ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 127.
  • [8]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]     ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.
  • [11]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]     ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 127.
  • [14]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [15]     ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [16]     ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.
  • [17]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [18]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [19]     Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014)…