BERICHT über die EU und den globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015

17.11.2014 - (2014/2143(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Davor Ivo Stier

Verfahren : 2014/2143(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0037/2014
Eingereichte Texte :
A8-0037/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur EU und zu dem globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015

(2014/2143(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000,

–       unter Hinweis auf den im Juli 2014 von der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über die Ziele für die nachhaltige Entwicklung angenommenen Bericht,

–       unter Hinweis auf den am 8. August 2014 von dem zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung angenommenen Bericht,

–       unter Hinweis auf die Ministererklärung des Hochrangigen politischen Forums für nachhaltige Entwicklung vom Juli 2014,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen über die Millenniums-Entwicklungsziele 2014,

–       unter Hinweis auf das Abschlussdokument des GPEDC-Treffens auf hoher Ebene vom April 2014 in Mexiko,

–       unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking, die im September 1995 im Rahmen der Vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, und die nachfolgenden Ergebnisdokumente,

–       unter Hinweis auf das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), das 1994 in Kairo angenommen wurde, und die entsprechende Überprüfung der Ergebnisse der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung +20,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–       unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen mit dem Titel „Gender Chart 2012“, in dem die Fortschritte in Bezug auf die Aspekte der Gleichstellung der Geschlechter in den acht Millenniums-Entwicklungszielen (Millennium Development Goals – MDG) bewertet werden,

–       unter Hinweis auf das Ergebnis der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung 1992 und den Bericht seiner Folgekonferenz über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio der Janeiro (Brasilien) stattgefunden hat,

–       unter Hinweis auf den Bericht zur menschlichen Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) von 2014 mit dem Titel „Den menschlichen Fortschritt dauerhaft sichern: Anfälligkeit verringern, Widerstandskraft stärken“,

–       unter Hinweis auf den im Mai 2013 veröffentlichten Bericht der Hochrangigen Gruppe namhafter Persönlichkeiten für die Entwicklungsagenda nach 2015 der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio der Janeiro (Brasilien) stattgefunden hat,

–       unter Hinweis auf den im Juni 2012 erstellten Bericht des „System Task Teams“ der Vereinten Nationen für die Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 an den Generalssekretär der Vereinten Nationen mit dem Titel „Realising the Future We Want for All“,

–       unter Hinweis auf die Resolution mit dem Titel „Das Versprechen halten: vereint die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen“, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Plenartagung auf hoher Ebene über die Millenniums-Entwicklungsziele auf ihrer 65. Tagung 2010 verabschiedet wurde,

–       unter Hinweis auf das Aktionsprogramm von Istanbul für die am wenigsten entwickelten Länder für die Dekade 2011–2020,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–       unter Hinweis auf den Bericht der FAO über den Stand der Ernährungsunsicherheit,

–       unter Hinweis auf die Erklärung und den Aktionsplan, die im Dezember 2011 in Busan vom Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit angenommen wurden,

–       unter Hinweis auf den im Januar 2010 veröffentlichten Bericht des UNDP mit dem Titel „Beyond the Midpoint - Achieving the Millennium Development Goals“,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf die Tätigkeit des „System Task Teams“ der Vereinten Nationen für die Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015, das gemeinschaftlich von der Abteilung der Vereinten Nationen für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (UN-DESA) und dem UNDP mit Unterstützung aller Agenturen der Vereinten Nationen und unter Beteiligung wichtiger Interessenträger geleitet wird,

–       unter Hinweis auf die globale Strategie und den Aktionsplan zu öffentlicher Gesundheit, Innovation und geistigem Eigentum der WHO vom 24. Mai 2008,

–       unter Hinweis auf die Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und den Aktionsplan von Accra,

–       unter Hinweis auf die Erklärung über das Recht auf Entwicklung aus dem Jahr 1986,

–       unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik[1] und den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik[2],

–       unter Hinweis auf Artikel 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem bekräftigt wird, dass die EU auf die Kohärenz zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen achtet und dabei ihren Zielen in ihrer Gesamtheit Rechnung trägt,

–       unter Hinweis auf Artikel 208 AEUV, der festschreibt, dass die Union bei „der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung trägt“,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen“ (COM(2014)0335),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2014 mit dem Titel „Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum“ (COM(2014)0263),

–       unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. April 2014, ein Instrumentarium mit dem Titel „A right-based approach, encompassing all human rights for EU development Cooperation“ (SWD(2014)152),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2013 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ (COM(2013)0092),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2012 mit dem Titel: „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ (COM(2012)0492),

–       unter Hinweis auf die öffentliche Konsultation der Kommission zur Vorbereitung eines Standpunkts der EU mit dem Titel „Die Erarbeitung von Entwicklungs-Rahmenvorgaben für die Zeit nach 2015“, die in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September 2012 durchgeführt wurde,

–       unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit dem Titel: „Der Europäische Konsens“[3],

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005 mit dem Titel „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung“ (COM(2005)0134) und die Schlussfolgerungen der 3166. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 14. Mai 2012 mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“,

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020[4],

–       unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 2. April 2014 an den Rat zur 69. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[5],

–       unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 2. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr für Entwicklung (2015)[6],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 über die Millenniums-Entwicklungsziele – Festlegung der Rahmenvorgaben für die Zeit nach 2015[7],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 19. Mai 2014 zu einem an Rechtsnormen orientierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 12. Dezember 2013 zum Thema „Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015“,

–       unter Hinweis auf die gemeinsame AKP-EU-Erklärung über die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 vom 20. Juni 2014,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 25. Juni 2013 zu der übergeordneten Agenda für die Zeit nach 2015,

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0037/2014),

A.     in der Erwägung, dass sich im Jahr 2000 alle wichtigen Interessenträger trafen, um die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) festzulegen, damit bis 2015 konkrete Ziele mit Blick auf die Entwicklung und Beseitigung der Armut erreicht werden;

B.     in der Erwägung, dass die MDG ein Bewusstsein dafür geschaffen haben, dass die Beseitigung der weltweiten Armut eine dringliche Aufgabe und ein vorrangiges Ziel des globalen Handelns ist; in der Erwägung, dass der Grad der Verwirklichung der MDG unterschiedlich ist, bei der Verringerung extremer Armut, der Bekämpfung von Malaria und Tuberkulose, der Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser und der Beseitigung von Unterschieden bei Grundschulanmeldungen jedoch sichtbare und positive Wirkungen erzielt wurden; in der Erwägung, dass bestimmte Defizite der MDG bei der Festsetzung der Rahmenvorgaben für die Zeit nach 2015 mit aller Kraft angegangen werden müssen;

C.     in der Erwägung, dass Bewertungen der Fortschritte beim Erreichen der gegenwärtigen MDG zeigten, dass im neuen Rahmen eine starke Verknüpfung zwischen der Beseitigung von Armut, der Bekämpfung von Ungleichheiten und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowie eine einzige und universelle Zielsetzung mit differenzierten Ansätzen von wesentlicher Bedeutung sind;

D.     in der Erwägung, dass die Stadtbevölkerung von gegenwärtig 3,6 Milliarden Menschen voraussichtlich auf mehr als sechs Milliarden Menschen ansteigen wird und die größten Städte voraussichtlich zu Megastädten mit mehr als 100 Millionen Einwohnern wachsen werden; in der Erwägung, dass eine exzessive Verstädterung die Nachhaltigkeit der Entwicklung in all ihren Dimensionen untergräbt;

E.     in der Erwägung, dass im Rahmen der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung von 1994 in Kairo der Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, einschließlich der Familienplanung, gefordert wurde; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang 2013 schätzungsweise 289 000 Frauen während Schwangerschaft und Kindesgeburt starben; unter Hinweis auf das Millenniums-Entwicklungsziel Nr. 5 und die Notwendigkeit des Zugangs der Frauen zu einer effektiven Verhütungsmethode und Familienplanung, um die Müttersterblichkeit um fast ein Drittel zu senken;

F.     in der Erwägung, dass die Armutsminderung uneinheitlich verläuft und Ungleichheiten innerhalb der einzelnen Länder und zwischen den Ländern, die sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern zugenommen haben, eine wichtige entwicklungspolitische Herausforderung darstellen, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LIC und MIC); in der Erwägung, dass – insbesondere in instabilen und von Konflikten betroffenen Staaten – 1,5 Milliarden Menschen mit überlappendem Mangel in Bezug auf Gesundheit, Bildung und Lebensstandard in Armut leben;

G.     in der Erwägung, dass sich gewaltsame Konflikte und humanitäre Krisen weiterhin störend auf Entwicklungsbemühungen auswirken; in der Erwägung, dass Frauen die Auswirkungen von militärischen Konflikten und Krisen vermehrt zu spüren bekommen;

H.     in der Erwägung, dass weiterhin zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um den Anteil der hungernden Menschen um die Hälfte zu verringern, da 162 Millionen Kleinkinder unter Fehlernährung leiden; in der Erwägung, dass versteckter Hunger als ein Mangel an Mikronährstoffen definiert werden kann, der unter Umständen irreversible Auswirkungen auf die Gesundheit sowie soziale und wirtschaftliche Folgen im Zusammenhang mit der verminderten Produktivität von Menschen nach sich zieht;

I.      unter Hinweis darauf, dass 2014 das Internationale Jahr der familienbetriebenen Landwirtschaft begangen wird;

J.      in der Erwägung, dass in der Erklärung über das Recht auf Entwicklung von 1986 bekräftigt wird, dass Entwicklung ein grundlegendes Menschenrecht ist; in der Erwägung, dass der Erklärung ein „menschenrechtsbasierter“ Ansatz zugrunde liegt, der die Durchsetzung aller Menschenrechte (auf wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, bürgerlicher und politischer Ebene) zum Ziel hat; in der Erwägung, dass die Erklärung gleichermaßen mit einer Verpflichtung zu stärkerer internationaler Zusammenarbeit einhergeht;

K.     in der Erwägung, dass der Klimawandel und die Umweltschädigung eine Bedrohung für die Bekämpfung der Armut sind, da durch sie bestehende Anfälligkeiten verstärkt werden und viele Entwicklungsländer nach wie vor von der Landwirtschaft und von klimaanfälligen natürlichen Ressourcen abhängig sind und nicht über die Kapazitäten verfügen, mit Klimarisiken umzugehen; in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, die weltweiten Treibhausgasemissionen zu senken und eine gerechtere und nachhaltigere Steuerung und Verwaltung der natürlichen Ressourcen zu erreichen;

L.     in der Erwägung, dass Gewinne bei der Verwirklichung der MDG in Bezug auf die Gesundheit zum großen Teil auf FuE-Investitionen beruhen, die Jahre zuvor getätigt wurden; in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln nicht behindern dürfen;

M.    in der Erwägung, dass der Zugang zu frühkindlicher Entwicklung und einer möglichst hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine wesentliche Voraussetzung ist, wenn es darum geht, die Kreisläufe der generationsübergreifenden Armut und Ungleichheit zu durchbrechen;

N.     in der Erwägung, dass bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau nur geringe Fortschritte zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass Frauen häufig Diskriminierung und Gewalt erfahren;

O.     in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen weltweit die Mehrheit der Menschen stellen, die in extremer Armut leben; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau eine notwendige Bedingung für den Erfolg des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 sind; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge weltweit jeden Tag 800 Frauen aufgrund von Komplikationen bei der Schwangerschaft oder der Geburt sterben; in der Erwägung, dass 1994 im Rahmen der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo ein allgemeiner Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten gefordert wurde, die sich als lebensrettend erweisen können;

P.     in der Erwägung, dass Frauen mehr als die Hälfte der Migranten ausmachen;

Q.     in der Erwägung, dass Afrika über illegale Finanzströme wesentlich mehr Kapital in die Welt ausführt als in Form von internationalen Hilfsleistungen und Heimatüberweisungen eingeführt wird;

R.     in der Erwägung, dass mit dem neuen nachhaltigen Entwicklungsrahmen eine Gelegenheit geboten wird, die umfassende Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Behörden vor Ort und der nationalen Parlamente sicherzustellen;

S.     in der Erwägung, dass mehr neue und menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, um auf das demographische Wachstum auf globaler Ebene zu antworten; in der Erwägung, dass die Privatwirtschaft sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielt und daher ein wichtiger Partner bei der Armutsbekämpfung sein kann, wenn es klare Mechanismen der Rechenschaftspflicht gibt und internationale Bestimmungen über den sozialen Schutz beachtet werden;

T.     in der Erwägung, dass Hilfsleistungen weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Verringerung der Armut spielen und in Entwicklungsländern positive Impulse setzen können;

U.     in der Erwägung, dass die Mobilisierung inländischer Ressourcen ein wichtiges Element bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit ist;

V.     in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten Geldgeber für Entwicklungshilfe sind und daher in der nächsten Phase der Verhandlungen im Rahmen der UN die treibende Kraft bleiben sollten, wobei insbesondere der menschenrechtsbasierte Ansatz zu fördern ist, der sich auf Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Teilhabe und Inklusion bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Rahmens stützt;

W.    in der Erwägung, dass mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014 eine Reihe von zusammenhängenden Grundsätzen und die wichtigsten Linien der Verhandlungsstrategie festgelegt werden;

X.     in der Erwägung, dass gemäß Artikel 208 AEUV das Hauptziel der Entwicklungspolitik der EU darin besteht, die Armut zu beseitigen, und die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung festgelegt wird;

I.    Die Millenniums-Entwicklungsziele: Bewertung und neue Herausforderungen

1.      betont, dass sich das globale Umfeld in den letzten Jahren verändert hat, einschließlich der Verschiebungen des weltweiten wirtschaftlichen und politischen Gleichgewichts, und dass trotz der Tatsache, dass die Wirtschaft in einigen Volkswirtschaften der Entwicklungs- und Schwellenländer erheblich gewachsen ist, diese weiterhin mit einem hohen und zunehmenden Maß an Ungleichheit konfrontiert sind; ist der Auffassung, dass ein neuer Ansatz erforderlich ist, der globales Regierungshandeln einbezieht und gleichzeitig die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und die Bereitstellung globaler Kollektivgüter stärker berücksichtigt;

2.      weist erneut darauf hin, dass die MDG zwar den Vorteil der Einfachheit haben, sie aber nicht die zugrunde liegenden strukturellen Faktoren angegangen sind, die zu Armut und Ungleichheit führen; betont, dass der globale nachhaltige Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 umgestaltend sein sollte, indem er die Grundursachen der Armut und Ungleichheit angeht und somit einen Beitrag zur Verwirklichung der derzeitigen, unvollendeten MDG leistet;

3.      betont, dass die im Jahr 2000 festgelegten MDG zwar zahlreiche Erfolge in Ländern mit mittlerem Einkommen und Entwicklungsländern verzeichnet haben, dass die Fortschritte jedoch – sowohl innerhalb der Länder als auch zwischen den Ländern – ungleich ausgefallen sind und dass diese Ergebnisse daher bei der Ausarbeitung des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 angemessen analysiert und Lehren daraus gezogen werden müssen;

4.      weist erneut darauf hin, dass die MDG das Leben der Menschen zwar erheblich verbessert haben, Schlüsselthemen wie Menschenrechtsverletzungen, Ungleichheiten einschließlich des Geschlechtergefälles, bewaffnete Konflikte und Terrorismus, Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, das Fehlen von Eigentumsrechten, das Fehlen von Bodenrechten, Migration, der eingeschränkte Zugang zu Gesundheitsleistungen und Bildung, der demographische Wandel, mangelnde Mittelausstattung, der Verlust an biologischer Vielfalt, Korruption, Steuerbetrug und Steuervermeidung, nicht nachhaltiges Wachstum, Arbeitslosigkeit sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen für die kommenden Jahrzehnte jedoch weiterhin extrem komplexe und miteinander verwobene Herausforderungen darstellen und das Aufzeigen neuer Entwicklungsperspektiven als möglichen Beitrag zu einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung für alle Menschen erforderlich machen;

5.      betont, dass ökologische Nachhaltigkeit eine vorrangige Herausforderung darstellt und ein Scheitern in diesem Bereich alle Dimensionen der menschlichen Entwicklung gefährden kann; weist insbesondere erneut darauf hin, dass die Schädigung der Umwelt ein großes Hemmnis für das Erreichen des Ziels der Verringerung der extremen Armut und des Hungers ist; weist etwa erneut darauf hin, dass anhaltende Ungleichheiten und Kämpfe um knappe Ressourcen zu den wesentlichen Auslösern von Konflikten, Hunger, Unsicherheit und Gewalt gehören, die ihrerseits die stärksten Hemmnisse für die menschliche Entwicklung und die Bemühungen um die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung darstellen;

6.      betont, dass der neue Rahmen wirksame Antworten auf diese Herausforderungen enthalten und wichtige Themen in Angriff nehmen sollte, etwa die Achtung der Würde eines jeden Menschen, Gerechtigkeit, Gleichheit, verantwortliches Regierungshandeln, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frieden und Sicherheit, Klimawandel, Reduzierung des Katastrophenrisikos und Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Erhaltung der biologischen Vielfalt, inklusives und nachhaltiges Wachstum, Eigentumsrechte, Bodenrechte, Gesundheit und Sozialschutz, Bildung, Forschung und Innovation sowie die Rechte von Frauen, Kindern, Jugendlichen und Minderheiten;

7.      betont, dass der künftige Entwicklungsrahmen universeller Art sein und für alle Länder, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, gelten muss und daher sowohl für Industrieländer als auch für Entwicklungsländer relevant und fair sein muss, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen nationalen Rahmenbedingungen, Kapazitäten, Strategien und Prioritäten Rechnung zu tragen ist; betont, dass die neuen Aufgaben und Hürden gleichmäßig und gleichzeitig fair von allen Ländern getragen werden müssen; fordert die EU auf, anzugeben, welche konkreten Maßnahmen und Verpflichtungen sie vorschlagen kann, um innerhalb und außerhalb der EU auf das Universalitätsprinzip zu reagieren;

8.      betont, dass gegenseitige Rechenschaftspflicht und Transparenz auf allen Ebenen im neuen Entwicklungsrahmen eine zentrale Rolle einnehmen sollten, und dass es wichtig ist, dass nationale Regierungen und andere Akteure, auch des Privatsektors, Rechenschaft über die Umsetzung des Rahmens ablegen müssen;

9.      fordert die EU auf, weiterhin aktiv an der Spitze des Prozesses hin zu der Festlegung eines gemeinsamen, umfassenden und integrierten globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 zu stehen, und begrüßt den Konsens, dass die neue globale Entwicklungsagenda die Mittel der Umsetzung stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung erneuern muss;

II.  Die Notwendigkeit einer erneuerten globalen Partnerschaft und eines klaren und kohärenten Standpunkts der EU

10.    fordert die EU auf, bei der Gestaltung einer neuen globalen Partnerschaft eine aktive Rolle zu übernehmen, wobei diese Partnerschaft alle Länder – einschließlich der Schwellenländer – und alle einschlägigen Interessenträger, einschließlich der Privatwirtschaft, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Behörden vor Ort und der nationalen Parlamente zum Handeln veranlassen wird;

11.    fordert die EU auf, bei den anstehenden zwischenstaatlichen Verhandlungen einen robusten, kohärenten und einheitlichen Standpunkt anzunehmen und den in dieser Entschließung hervorgehobenen Prioritäten Rechnung zu tragen;

12.    unterstützt die Schlussfolgerungen der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen; ist allerdings der Ansicht, dass der in ihren Schlussfolgerungen ermittelte Rahmen eventuell zusammengefasst werden könnte, wobei die Ausgewogenheit zwischen der Beseitigung der Armut, der Bekämpfung von Ungleichheiten und den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung zu wahren ist, und zwar weder auf Kosten des rechtebasierten Ansatzes noch auf Kosten der ehrgeizigeren und innovativeren Ziele;

13.    betont, dass der neue globale Rahmen die geeignete institutionelle Architektur umfassen und die wichtigsten Ziele der Beseitigung der Armut, Bekämpfung von Ungleichheiten und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung angehen sollte, wobei er über eindeutige Leitlinien für die Überwachung ihrer Umsetzung verfügen sollte, und dass diese Architektur auch den komplexen Zusammenhängen und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelnen Teile des künftigen Rahmens Rechnung tragen sollte;

14.    ist der Auffassung, dass die Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung ein grundlegendes Instrument für die Umsetzung des Rahmens für die Zeit nach 2015 darstellt; fordert die EU zu diesem Zweck auf, dafür zu sorgen, dass die Leitlinien, die Folgenabschätzungen sowie die Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen, die für die Umsetzung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung erforderlich sind, in den Rahmen aufgenommen werden;

15.    betont, dass der universelle Charakter der globalen Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 zusätzliche ambitionierte Verpflichtungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten mit sich bringt; weist darauf hin, dass sich die neuen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (sustainable development goals – SDG) des globalen Rahmens sowohl in den externen als auch in den internen Politikbereichen der EU widerspiegeln müssen;

III. Vorrangige Bereiche

16.    weist erneut darauf hin, dass die Beseitigung der Armut die höchste Priorität innerhalb des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 behalten muss, wie auch die Beschäftigung mit den miteinander verflochtenen Säulen der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit und eine gestärkte globale Partnerschaft;

Beseitigung der Armut, Bekämpfung von Ungleichheiten und nachhaltige Entwicklung

17.    betont, dass die Beseitigung der Armut und die Bekämpfung von Ungleichheiten in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung das grundlegende Thema des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 sein sollte; betont, dass der Rahmen auf Menschen ausgerichtet sein und das mangelnde Recht unter Einsatz eines rechtebasierten Ansatzes kompensieren muss, damit die Ungleichheiten innerhalb von Ländern und zwischen den Länder – als eine der Schlüsselprioritäten im neuen Rahmen – verringert werden;

18.    ist der Ansicht, dass durch Ungleichheit die Bemühungen um Entwicklung und Armutsminderung erschwert werden; bekräftigt, dass die Beseitigung der Armut, Gleichheit und nachhaltige Entwicklung nur möglich sind, wenn alle gefährdeten Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden und der gleichberechtigte Zugang zu und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie verantwortliches Regierungshandeln gefördert werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das SDG 10 im neuen globalen Entwicklungsrahmen als eigenständiges Ziel zu unterstützen, wie es auch von der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen vorgeschlagen wurde;

19.    betont, dass ein Ziel zur Beendigung der extremen Armut, die auf der Basis von zwei Dollar am Tag festzulegen ist, vereinbart werden muss, wenn der Rahmen wirklich umgestaltende Auswirkungen haben soll;

20.    betont, dass der künftige Rahmen den multidimensionalen Aspekten der Armut und Ungleichheit Rechnung tragen sollte, die über ein mangelndes Einkommen hinausgehen, und den Menschen in seiner Würde und unter sämtlichen Gesichtspunkten, einschließlich des gesellschaftlichen, einbeziehen; betont, dass Armut nicht nur nach dem Einkommen bewertet werden sollte, sondern auch auf der Grundlage von über das BIP hinausgehenden Wohlstandsindikatoren;

21.    empfiehlt, den Aufbau staatlicher Strukturen durch eine höhere allgemeine und/oder sektorspezifische Hilfe zu unterstützen, die von der Erfüllung der Kriterien verantwortlichen Regierungshandelns abhängig ist;

22.    ist der Ansicht, dass die Annahme eines ganzheitlichen Ansatzes zur Bekämpfung von Ungleichheiten unter anderem den Kampf gegen die Auswirkungen der Liberalisierungspolitik auf Armut und Ungleichheit umfasst; weist zum Beispiel erneut darauf hin, dass die am wenigsten entwickelten Länder noch immer Schwierigkeiten haben, den Rückgang der Handelssteuern infolge der Handelsliberalisierung auszugleichen; betont ebenso, dass in einer weitgehend globalisierten Wirtschaft die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer durch Liberalisierungsprozesse geschwächt wird und dies die Einhaltung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Agenda für menschenwürdige Arbeit aufgeführten Rechte gefährdet; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre handelspolitische Strategie so zu formulieren, dass hohe Sozial- und Umweltstandards beibehalten und geschützt werden und gleichzeitig alle Formen von Sozial- oder Umweltdumping verhindert werden;

23.    betont, dass es zwischen einem verantwortlichen Regierungshandeln, einem Wachstum der nachhaltigen Entwicklung und dem Abbau sozialer Ungleichheiten bedeutende Zusammenhänge gibt; betont, wie wichtig es ist, Chancengleichheit und Gleichberechtigung sowie den sozialen Dialog zu fördern; fordert, dass Armut in einem weiter gefassten Sinn definiert wird, als ausschließlich auf der Grundlage des BIP, wobei darin umfassendere Maßstäbe für den Fortschritt und das Wohlbefinden enthalten sein sollen;

24.    verweist auf die entscheidende wirtschaftliche und soziale Rolle einer starken und stabilen Mittelklasse; betont, dass die Mittelklasse stärker in den politischen Prozess einbezogen werden muss, wodurch ein integratives Wachstum gefördert wird;

25.    fordert die Förderung ökologisch nachhaltiger Entwicklung in allen Ländern, sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern, durch die nachhaltige Nutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen und den Schutz der Umwelt;

26.    betont, dass die nachhaltige Entwicklung gefördert werden muss, indem die regionale Entwicklung ausgewogen gestaltet, die Entwicklung kleinerer Ortschaften und Städte gefördert und das zu starke Wachstum großer Städte verhindert wird;

Der menschenrechtsbasierte Ansatz

27.    begrüßt, dass die Förderung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes, der die Menschen in das Zentrum rückt, in die von der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen vorgeschlagenen Ziele für die nachhaltige Entwicklung aufgenommen wurde; zeigt sich allerdings besorgt, dass bislang kein ehrgeizigerer Ansatz angenommen wurde, und betont, dass ein solcher Ansatz wesentlich ist, um die Wurzeln von Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheit in Angriff zu nehmen;

28.    betont die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz aller Menschenrechte für alle Menschen ohne Diskriminierung gleich aus welchem Grund, angefangen bei dem Grundrecht aller Menschen auf Würde, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich der Förderung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, zu legen ist, bis hin zu dem Schutz und der Achtung der Rechte von Migranten und Minderheiten, darunter lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen sowie Menschen, die mit HIV leben; betont, wie wichtig es ist, die Rechte von Menschen mit Behinderung in dem neuen Rahmen zu achten und zu fördern;

29.    fordert die EU auf, zu betonen, wie wichtig es ist, dass im Rahmen der Agenda für die Zeit nach 2015 ein Schwerpunkt auf die Annahme und Umsetzung eines geeigneten Rechtsrahmens sowie auf die Tatsache gelegt wird, dass Korruption und Straflosigkeit im Rahmen der nationalen und lokalen Politik bekämpft werden müssen, wobei der Zugang zu unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechungsorganen, ein wirksamer Rechtsbehelf bei Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere was ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen betrifft, und der Schutz von Menschenrechtsverteidigern sicherzustellen ist; betont, dass mit dem globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 verantwortliches Regierungshandeln, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sichergestellt werden müssen;

30.    fordert die EU auf, die Anstrengungen zu verdoppeln, mit denen bei den anstehenden zwischenstaatlichen Verhandlungen sichergestellt werden soll, dass der menschenrechtsbasierte Ansatz und das Recht auf Entwicklung zu den zentralen Konzepten des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 erhoben werden und somit die wichtigsten Säulen des menschenrechtsbasierten Ansatzes, nämlich Universalität, Unteilbarkeit, Nichtdiskriminierung, Gleichheit, Rechenschaftspflicht, Rechtsstaatlichkeit, Teilhabe und Inklusion in die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung des Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 einbezogen werden; betont, wie wichtig es ist, die SDG 16 im neuen Rahmen als eigenständiges Ziel beizubehalten, wie es auch von der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen vorgeschlagen wurde;

Konfliktverhütung, Wiederaufbau nach Konflikten, Friedenskonsolidierung und Förderung eines anhaltenden Friedens

31.    ist der Auffassung, dass der „New Deal“ für die Zusammenarbeit mit fragilen Staaten und die in Busan vereinbarten Ziele im Hinblick auf Friedenskonsolidierung und den Aufbau tragfähiger staatlicher Strukturen in dem globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 gebührend Berücksichtigung finden sollten; betont, dass fragilen Staaten in dem neuen Rahmen eine besondere Aufmerksamkeit zukommen muss; begrüßt, dass die Förderung friedlicher Gesellschaften eine der Prioritäten der EU darstellt und dass sich damit ein wichtiges Element des neuen Rahmens herausbildet; ist ferner der Auffassung, dass es unerlässlich ist, strukturelle, solide und langfristige Partnerschaften einzugehen, in deren Rahmen der Reform des Sicherheitssektors sowie dem Aufbau der Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Institutionen Vorrang eingeräumt werden;

32.    betont, dass mit dem neuen Rahmen die zugrunde liegenden Ursachen von Konflikt und Fragilität angegangen werden müssen; fordert die europäischen Organe auf, flexiblere Verfahren für Situationen nach Konflikten einzuführen und eine Strategie zu verabschieden, durch die die Entwicklungshilfe optimal zur Unterstützung der Sicherheitsziele genutzt werden kann;

33.    verurteilt mit Nachdruck die fehlende Verfolgung und Bestrafung in Konfliktgebieten, insbesondere bei Fällen von sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen; betont, dass die Anstrengungen zum Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten verdoppelt werden müssen, der Zugang zu psychologischer Betreuung, insbesondere für Frauen und Kinder, verbessert und die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (LRRD) im neuen globalen Rahmen gestärkt werden muss;

34.    erkennt den wichtigen Beitrag von Frauen zur Konfliktverhütung und den Bemühungen um eine Friedenskonsolidierung an und fordert daher, dass die Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterstützt wird, um sicherzustellen, dass Frauen in die Konfliktlösung und den Demokratieaufbau eingebunden werden;

Eindämmung des Klimawandels, Umweltschutz und Katastrophenvorsorge

35.    ist der Ansicht, dass die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel in den globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 als Querschnittsthema wirksam, sichtbar und ehrgeizig durchgängig berücksichtigt werden muss; unterstützt die breite Palette von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und zur Sicherung einer besseren Zukunft für die junge Generation, wozu auch das Auslaufen von Subventionen gehört, die sich schädlich auf die Umwelt auswirken; betont, dass nachhaltigen Energieträgern eine besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden sollte, da sie von grundlegender Bedeutung sind, wenn es darum geht, den Klimawandel einzudämmen;

36.    betont, dass der Prozess der durchgängigen Berücksichtigung nicht zur Umleitung der öffentlichen Entwicklungshilfe an die Klimapolitik führen darf, mit der keine unmittelbare Minderung der Armut erreicht wird;

37.    ist der Ansicht, dass zahlreiche arme Gemeinschaften bereits mit den Folgen des Klimawandels konfrontiert sind, sie jedoch die geringste Verantwortung dafür tragen; bekräftigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht, die Emissionen zu verringern, wobei ein besonderes Augenmerk auf kohlendioxidfreie Strategien zu legen ist; betont, dass ein Übergang hin zu einer energieeffizienten und auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Wirtschaft zu Erfolgen bei der Beseitigung der Armut führen kann; ist der Auffassung, dass die EU den allgemeinen Zugang zu erneuerbaren, zuverlässigen und erschwinglichen Energiedienstleistungen unterstützen sollte;

38.    begrüßt, dass die Eindämmung des Klimawandels und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in hohem Maße Eingang in das Abschlussdokument der Offenen Arbeitsgruppe gefunden haben, darunter die Erhaltung der Ozeane und Meere sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Wälder;

39.    betont, wie wichtig es ist, die humanitäre Hilfe, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Vorbeugung sowie partizipative Bottom-Up-Maßnahmen in den neuen Rahmen aufzunehmen, um das Katastrophenrisiko wirksam zu senken und die Widerstandsfähigkeit zu stärken; betont, dass die internationale Hilfe, die Koordinierung und die Ressourcen für Notfallmaßnahmen, die Wiederherstellung und der Wiederaufbau in Situationen nach einer Katastrophe verbessert werden müssen;

40.    erkennt die herausragende Rolle von Frauen an, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten, und fordert daher, dass die Perspektive der Geschlechtergleichstellung in die Umwelt- und Klimapolitik aufgenommen wird, damit sichergestellt wird, dass geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei dem Zugang zu und der Kontrolle von Ressourcen zur Anpassung an den Klimawandel abgebaut werden;

Ernährungssicherheit, Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft, Bekämpfung der Bodenverschlechterung, Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung

41.    begrüßt, dass Nahrungsmittel und Ernährungssicherheit im neuen globalen Entwicklungsrahmen nunmehr ein Schwerpunktgebiet darstellen und die Tatsache, dass die Beseitigung des Hungers, die Verwirklichung der Ernährungssicherheit und einer verbesserten Ernährung sowie die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft als eigenständiges Ziel im Abschlussdokument der Offenen Arbeitsgruppe aufgenommen wurden; erkennt die besonderen Bedürfnisse von weiblichen Landwirten im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit an, denen bei der Erarbeitung des neuen Rahmens Rechnung getragen werden muss;

42.    betont wie wichtig es ist, auf die Verbindungen einzugehen, indem die Produktivität der nachhaltigen Landwirtschaft und Fischerei verbessert wird, was zu einer Verringerung der Lebensmittelverluste und -verschwendung, einer transparenten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und einer Anpassung an den Klimawandel führt;

43.    hebt hervor, dass mit gesicherten Grundbesitzverhältnissen für Kleinerzeuger, bei denen den traditionellen Landnutzungsrechten Rechnung getragen wird, sowohl die lokale Wirtschaft gefördert als auch die Ernährungssicherheit erhöht werden;

44.    macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, über die Ernährungssicherheit hinaus zu gehen, und ist der Ansicht, dass Nahrung ein grundlegendes Menschenrecht ist, um in der Lage zu sein, die völlige Beseitigung des Hungers als Ziel festzulegen und den Skandal des Hungers bis 2025 zu beenden; betont, dass bei den Anstrengungen zur Beseitigung des Hungers und der Mangelernährung sowie des Phänomens des „versteckter Hungers“ der Schwerpunkt insbesondere auf Kinder und stillende Frauen gelegt werden sollte;

45.    betont, wie wichtig es ist, die auf der Rio+20-Konferenz eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bodenverschlechterung in allen Ländern und den FAO-Leitlinien zum Recht auf Nahrung und auf Landbesitz umzusetzen; betont, wie wichtig ein verantwortliches Regierungshandeln weltweit ist, wenn es darum geht, Landnahme zu unterbinden;

46.    betont, dass verantwortungsvolles Regierungshandeln im Bereich des Landbesitzes gestärkt und landwirtschaftliche Nutzflächen vor dem zunehmenden Risiko geschützt werden müssen, von wirtschaftlichen Unternehmensgemeinschaften aufgekauft zu werden;

47.    hebt hervor, wie wichtig es ist, den allgemeinen Zugang zu sicherem Trinkwasser, zur Abwasserentsorgung und zur integrierten Bewirtschaftung des Wassers zu berücksichtigen; hebt hervor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu verringern und Umweltverschmutzung zu unterbinden;

Gesundheit und Bildung

48.    ist der Ansicht, dass der Gesundheitssektor wesentlich ist, wenn es um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Gesellschaften geht; fordert die EU daher auf, sich im neuen globalen Rahmen auf die Förderung eines gerechten, universellen und nachhaltigen Gesundheitsschutzes zu konzentrieren, wobei ein besonderes Augenmerk auf erschwingliche Gesundheits- und Betreuungsdienste für Kinder und Mütter gelegt werden sollte, einschließlich eines ehrgeizigen Ziels zur Verhinderung vermeidbarer Todesfälle bei Müttern, Neugeborenen und Kindern und zur Beseitigung der Epidemien AIDS, Tuberkulose, Malaria und anderen übertragbaren Krankheiten;

49.    erkennt die Gesundheit als ein Menschenrecht an; betont, wie wichtig es ist, den allgemeinen Zugang zu Sanitäranlagen sowie zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und deren Versorgungsbereich zu verbessern, einschließlich zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit; fordert die EU auf, einen besonderen Schwerpunkt darauf zu legen, die Ausgrenzung und Diskriminierung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Bezug auf die Gesundheitssysteme zu unterbinden;

50.    betont, wie enorm wichtig es ist, die Anstrengungen zur Verbesserung des Zugangs zu Wasser, sanitären Anlagen und Hygiene fortzusetzen, da es sich hierbei um ein Querschnittsthema handelt, das sich auf die Erreichung anderer Ziele der Agenda für die Zeit nach 2015, wie Gesundheit, Bildung und Geschlechtergleichstellung, auswirkt;

51.    betont, dass Bildung für das Entstehen selbsttragender Gesellschaften die entscheidende Rolle spielt; fordert mit Nachdruck, dass der Zugang zu allen Ebenen hochwertiger Bildung im künftigen globalen Entwicklungsrahmen Berücksichtigung finden und dass sich der Rahmen auch mit dem Thema des Zugangs zu Bildung in Not- und Krisensituationen befassen sollte; betont, dass die partizipative Bürgerschaft gefördert werden muss, indem bürgerliche und politische Rechte in vollem Umfang wahrgenommen sowie wissensbasierte und innovative Gesellschaften aufgebaut werden;

52.    fordert die Kommission eindringlich auf, im Rahmen für die Zeit nach 2015 die Tatsache zu fördern, dass der Überwindung von Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheitsdiensten und Bildung Priorität eingeräumt wird, und spezifische Maßnahmen vorzusehen, mit deren Hilfe benachteiligte Menschen und diskriminierungsgefährdete Gruppen erreicht werden können;

Die zentrale Rolle von Frauen im globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015

53.    begrüßt, dass die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen und die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter im Abschlussdokument der Offenen Arbeitsgruppe als Prioritäten anerkannt werden und dass im künftigen globalen Entwicklungsrahmen der bedeutenden Rolle der Frauen Rechnung getragen wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Forderung der Offenen Arbeitsgruppe nach einem eigenständigen Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen, wobei sicherzustellen ist, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in sämtlichen Zielen durchgängig berücksichtigt wird und die Aufnahme ehrgeiziger Ziele mit Blick auf die Rechte von Frauen und Mädchen sowie die verbesserte Umsetzung dieser Ziele gefördert werden;

54.    bekräftigt, wie wichtig es ist, im künftigen Rahmen sämtliche Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beseitigen; betont, wie wichtig es ist, dass sämtliche diskriminierende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beseitigt werden; fordert die EU eindringlich auf, die Beseitigung jeder Form von Gewalt, etwa häusliche Gewalt, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und sexuelle Belästigung, und sämtlicher schädlichen Praktiken, einschließlich Kinder-, Früh- oder Zwangsehen sowie der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane, als eine der obersten Prioritäten im Bereich der Menschenrechte im Zuge des neuen globalen Rahmens festzulegen;

55.    vertritt die Auffassung, dass die globale Agenda für die Zeit nach 2015 eine klare Botschaft hinsichtlich der Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen enthalten sollte;

56.    betont, wie wichtig es ist, sowohl für Frauen als auch für Männer gleiche Zugangsbedingungen zu Beschäftigung zu gewährleisten und überall für gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit zu sorgen; erkennt die Notwendigkeit an, das Recht von Frauen mit Kindern zu wahren, zugleich weiter berufstätig zu sein;

57.    betont, wie wichtig es ist, den Zugang von Mädchen zu allen Bildungsebenen zu verbessern und geschlechtsspezifische Hindernisse in Bezug auf das Lernen zu beseitigen;

58.    betont, wie wichtig es ist, den allgemeinen Zugang zu Gesundheitsdiensten sicherzustellen, etwa Familienplanung, wozu auch sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte gehören;

59.    weist darauf hin, dass wirkungsvolle und spezifische Mechanismen zum Schutz von Migrantinnen geschaffen werden müssen, und erkennt an, wie wichtig das Recht von Frauen ist, auszuwandern und sich in einen neuen Kulturkreis integrieren zu können;

Inklusives und nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze

60.    betont, dass inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das mit der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, mit einer auf nachhaltigeren Verbrauchs- und Produktionsmuster ausgerichteten Ressourceneffizienz und mit der Eindämmung des Klimawandels einhergeht, wesentlich ist, wenn der Rahmen für die Zeit nach 2015 erfolgreich sein soll; ist der Ansicht, dass die Festlegung qualitativer Indikatoren von entscheidender Bedeutung sein wird, anhand derer geprüft werden kann, inwieweit die Entwicklungsfortschritte integrativ und nachhaltig sind und in welchem Maße die Bedürfnisse der ärmsten und am stärksten benachteiligten Gruppen berücksichtigt werden;

61.    betont, dass es von größter Bedeutung ist, zu überwachen, inwieweit die ärmsten und am stärksten benachteiligten Gruppen in die Wirtschaftsentwicklung einbezogen werden und die Löhne der Produktivitätszunahme entsprechen; weist erneut darauf hin, dass der Staat dafür verantwortlich ist, seine Bürger mit grundlegenden Sozialleistungen zu versorgen und somit zur Beseitigung der Armut beizutragen; ist der Auffassung, dass die Festlegung eines Mindestniveaus für den Sozialschutz anhand nationaler Kriterien und die Mindestlohnregelung in Entwicklungsländern von wesentlicher Bedeutung sind;

62.    fordert die EU auf, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmertum, Handel, Investitionen und Innovationen zu fördern, die zu einer Verringerung der Ungleichheiten führen werden und darauf ausgerichtet sind, die soziale Gerechtigkeit zu stärken;

63.    betont, dass die Kinderarbeit im künftigen Rahmen für die globale Entwicklung schrittweise abgeschafft werden muss;

64.    fordert einen neuen globalen Rahmen, mit dem gerechtere und nachhaltigere Handelssysteme geschaffen werden, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruhen und darauf ausgerichtet sind, den internationalen Handel gerechter zu gestalten; ist der Ansicht, dass der faire Handel ein Beispiel für eine erfolgreiche Partnerschaft ist, da er zahlreiche Interessenträger aus aller Welt auf verschiedenen Stufen der Lieferkette einbindet und dadurch den Zugang benachteiligter Erzeuger, insbesondere Frauen, zu den Märkten sicherstellt, einen nachhaltigen Lebensunterhalt garantiert, Arbeitsnormen einhält, schrittweise die Kinderarbeit abbaut und eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft und entsprechende Produktionsmethoden fördert;

65.    betont, dass mit dem neuen globalen Rahmen unter Ägide der WTO ein weltumspannendes, transparentes, auf Regeln basierendes, offenes, diskriminierungsfreies und faires multilaterales Handelssystem gefördert werden muss; fordert die EU auf, ihre Strategie für eine nachhaltige Entwicklungspolitik, einschließlich des fairen Handels, zu überprüfen;

66.    fordert, dass die Entwicklung ökologischer Anreize, etwa die Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze, unterstützt wird;

67.    betont, wie wichtig es ist, im neuen globalen Rahmen auf das Problem der Jugendarbeitslosigkeit einzugehen;

Privatsektor

68.    betont, dass der Privatsektor eine wesentliche treibende Kraft für inklusives und nachhaltiges Wachstum sein kann, wenn wichtige Entwicklungsgrundsätze berücksichtigt werden, etwa Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Verantwortlichkeit der Unternehmen, Transparenzmechanismen, sozialer Dialog und Umweltverpflichtungen; fordert die EU auf, den Aufbau von Regulierungsrahmen zu unterstützen, mit denen eine ausufernde Bürokratie abgebaut, verantwortliches Regierungshandeln gefördert, Bestechung und Korruption bekämpft und die Schaffung von Arbeitsplätzen vorangetrieben würde; besteht darauf, dass die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen durch rechtsverbindliche Regelungen verbessert werden muss; ist unter diesen Voraussetzungen der Auffassung, dass der Privatsektor eine wesentliche treibende Kraft für inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sein sollte;

69.    fordert transparente und faire Regeln für den Zugang zu lokalen und internationalen Märkten, die allen beteiligten Akteuren gleiche Chancen bieten;

70.    weist darauf hin, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen (SVU) ein wichtiger Bestandteil des neuen Rahmens sein sollte;

71.    fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Maßnahmen zur Unterstützung der Privatwirtschaft die Grundsätze der effizienten Entwicklungshilfe als Maßstab dienen, und sicherzustellen, dass die Privatwirtschaft in Entwicklungsländern darauf ausgerichtet ist, die Menschen aus der Armut zu führen;

72.    begrüßt die Empfehlung des Rates, wonach ein Schwerpunkt verstärkt auf die Unterstützung von KMU gelegt werden soll, indem ein günstiges Umfeld für Inhaber kleiner Unternehmen geschaffen und der Zugang zur Finanzierung und zu Schulungen erleichtert wird;

73.    unterstützt insbesondere die Weiterentwicklung der Initiative für soziales Unternehmertum im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit; fordert, dass neuartige Werkzeuge geschaffen werden, mit denen eine bessere Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen in den Industrie- und Entwicklungsländern unterstützt werden;

74.    fordert die EU auf, den Themen Steuergerechtigkeit und Mobilisierung inländischer Ressourcen in der Agenda für die Zeit nach 2015 Priorität einzuräumen, da sie eine entscheidende Rolle bei der gesellschaftlichen Umgestaltung, der Beseitigung der Armut und der Verringerung von Ungleichheiten spielen dürften;

Zivilgesellschaft

75.    erkennt die Notwendigkeit eines partizipativen Ansatzes im neuen Rahmen an, der darauf abzielen sollte, Akteure auf allen Ebenen einzubinden, und hebt die maßgebliche Rolle hervor, die zivilgesellschaftliche Organisationen, wozu mit Blick auf die zentrale Rolle von Frauen in der globalen Entwicklung auch Frauenorganisationen gehören, einnehmen, da sie Entwicklung ermöglichen und Universalität, Gleichheit, Inklusion, Rechenschaftspflicht und Transparenz fördern; betont, wie wichtig es ist, in einen Dialog mit Organisationen vor Ort zu treten und die direkte Beteiligung der Bevölkerung und der Gemeinschaften zu ermöglichen;

76.    hebt die besondere Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen hervor, wenn es darum geht, die Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Menschenrechte und demokratische Grundsätze zu fördern, insbesondere in Ländern, in denen sich der Aufbau staatlicher Strukturen in einem frühen Stadium befindet und die Fähigkeiten von Staat und Regierung beschränkt sind;

Behörden vor Ort und nationale Parlamente

77.    betont, wie wichtig es ist, die Behörden vor Ort und nationale Parlamente in die Entwicklungsplanung, Umsetzung und Zahlung von Finanzhilfen einzubinden; hebt hervor, dass hierfür ein echter partizipativer Prozess erforderlich wäre, der bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Entwicklungsphase geführt werden müsste, und dass die dezentralisierte öffentliche Entwicklungshilfe demzufolge anerkannt und gestärkt werden muss;

IV. Mobilisieren von Finanzmitteln

78.    fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihrer Zusage nachzukommen, mindestens 0,7 % ihres BNE – darunter mindestens 0,2 % ihres BNE für die am wenigsten entwickelten und andere besonders gefährdete Staaten – für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden; fordert die EU auf, einen kohärenten und umfassenden internationalen Ansatz bei der Finanzierung nach 2015 zu verfolgen; bekräftigt die Notwendigkeit, auch künftig eng mit anderen Gebern an der Entwicklung weiterer innovativer Finanzierungsmechanismen, etwa einer Finanztransaktionssteuer, zusammenzuarbeiten;

79.    betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz der Eigenverantwortung im Umfeld der Entwicklung zu achten; verweist auf die Notwendigkeit, den politischen Dialog zwischen den Geldgebern und den Partnerländern zu stärken;

80.    weist die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der Grundpfeiler der auf die Beseitigung der Armut ausgerichteten europäischen Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bleiben muss;

81.    fordert die EU auf, die Mechanismen der Mischfinanzierung zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie transparent sind und der Rechenschaftspflicht unterliegen sowie konkrete und nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung haben; fordert die Kommission auf, Leitlinien zu veröffentlichen, die auf harmonisierten Strategien zur Verringerung der Armut beruhen;

82.    bekräftigt seine Forderung, die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, Steueroasen, illegalen Finanzströmen und schädlichen Steuerstrukturen zu einer der obersten Prioritäten bei der Finanzierung von Entwicklung zu erheben; weist auf Schätzungen hin, denen zufolge die Entwicklungsländer in den letzten zehn Jahren annähernd sechs Billionen US-Dollar aufgrund von illegalen Finanzströmen verloren haben, wobei dieser Betrag die im gleichen Zeitraum geleistete öffentliche Entwicklungshilfe bei weitem übersteigt; betont daher, wie wichtig es ist, Transparenz und verantwortliches Regierungshandeln weltweit zu stärken;

83.    fordert die EU auf, nach Möglichkeit öffentlich-private Partnerschaften zu fördern und vorrangig Erfahrung, Fachwissen und Verwaltungssysteme des privaten Sektors einzubinden und mit öffentlichen Mitteln zu verknüpfen;

84.    fordert die EU auf, die Entwicklungsländer weiterhin bei ihren Anstrengungen um eine verstärkte Mobilisierung öffentlicher und privater inländischer Ressourcen zu unterstützen und ihnen bei der Einführung gerechter, tragfähiger und fairer Besteuerungssysteme beizustehen, die zur Verringerung der Armut und der Abhängigkeit von Hilfe führen würden;

V.  Indikatoren und Rechenschaftspflicht

85.    betont, dass zugängliche und aufgeschlüsselte zuverlässige Daten wesentlich sind, um geeignete politische Maßnahmen zum neuen Rahmen auszuarbeiten sowie Regierungen und die internationale Gemeinschaft zur Rechenschaft zu ziehen;

86.    betont, dass ausgeprägte Mechanismen der Rechenschaftspflicht erforderlich sind, damit sowohl die Industrie- als auch die Entwicklungsländer ihren Verpflichtungen nachkommen und die Herausforderungen des Rahmens für die Zeit nach 2015 im Zusammenhang mit Armut und Nachhaltigkeit wirksam angehen; betont, dass der Rahmen auf Fakten beruhen und auf allen Ebenen finanzpolitische Ziele sowie robuste Mechanismen der Überwachung und Rechenschaft einschließen muss; weist erneut darauf hin, dass die Überwachungsmechanismen ein auf Offenheit und Transparenz beruhendes Überprüfungsverfahren umfassen sollten;

87.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Vorsitz der Offenen Arbeitsgruppe über die Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

I. Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) – Errungenschaften und neue Herausforderungen

Im September 2000 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Millenniumserklärung, der die Festlegung konkreter und zeitlich gebundener Ziele folgte, die bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden sollen.

Die MDG haben sich erheblich auf das Leben der Menschen ausgewirkt. Weniger als ein Jahr vor dem Zieldatum zur Verwirklichung der MDG wurde die extreme Armut in der Welt um die Hälfte gesenkt und die Bemühungen bei der Bekämpfung von Malaria und Tuberkulose haben beeindruckende Erfolge gezeigt.

Eine weitere wichtige Errungenschaft der MDG liegt darin, Regierungen, die internationale Gemeinschaft, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor zusammengeführt zu haben, um konkrete Ziele mit Blick auf die Entwicklung und die Beseitigung der Armut zu erreichen.

Allerdings sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um den Anteil der hungernden Menschen um die Hälfte zu verringern. Im Bericht zur menschlichen Entwicklung von 2014 wird hervorgehoben, dass die menschliche Entwicklung durch stetige Anfälligkeit gefährdet wird, sofern diese nicht von Politik und gesellschaftlichen Normen systematisch in Angriff genommen wird.

Die globalen Herausforderungen dürften aufgrund von Schlüsselthemen wie Armut, Menschenrechtsverletzungen, bewaffnete Konflikte und Terrorismus, Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, Migration, Arbeitslosigkeit, demographischer Wandel, Korruption, mangelnde Mittelausstattung, nicht nachhaltiges Wachstum sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen weiter zunehmen. Es bedarf neuer Entwicklungswege, die zu einer integrativen und nachhaltigen Entwicklung führen könnten.

Daher ist für die Agenda für die Zeit nach 2015 eine wahrhaft erneuerte globale Partnerschaft vonnöten, die von umfassender Tragweite ist, den Beitrag aller Arten von Instrumentarien anerkennt und in der Lage ist, mit Technologie und Innovation, Kapazitätsaufbau und Handel umzugehen.

Warum brauchen wir dieses Papier?

Im Anschluss an die Sonderveranstaltung der Vereinten Nationen zu den MDG (September 2013) und die Berichte für die Zeit nach 2015 wurden die Verhandlungen über einen neuen Rahmen intensiviert, insbesondere im Rahmen der Gespräche der Offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und im Rahmen des zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für die Finanzierung nachhaltiger Entwicklung.

Der allgemeine Standpunkt der EU wurde von der Kommission nach eingehenden Konsultationen ausgearbeitet und vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt. In der Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle“ wird die Grundlage für den Standpunkt der EU für die Zeit nach 2015 festgelegt.

Darin wird gefordert, sich mit Fragen von globalem Interesse zu befassen, etwa Armut, Gesundheit, Ernährungssicherheit, Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung, nachhaltige Energie, menschenwürdige Arbeit, inklusives und nachhaltiges Wachstum, Ungleichheit, Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch, biologische Vielfalt, Bodenverschlechterung sowie Meere und Ozeane. Darüber hinaus wird erklärt, dass im Rahmen für den Zeitraum nach 2015 ein rechtegestützter Ansatz sichergestellt und Themen wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Fairness, verantwortliches Regierungshandeln, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, friedliche Gesellschaften und Gewaltfreiheit aufgegriffen werden sollten.

Das Europäische Parlament hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, eine ehrgeizige Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 zu erreichen. Mit diesem Bericht soll dazu beigetragen werden, einen kohärenten und einheitlichen Standpunkt der EU festzulegen, der im Dezember 2014 vom Rat angenommen werden soll. In den Schlussfolgerungen des Rates sollten die Grundsätze der EU und die Grundzüge in ihrer Verhandlungsstrategie dargelegt werden.

III. Vorrangige Bereiche

Beseitigung der Armut und nachhaltige Entwicklung

Der Berichterstatter weist darauf hin, dass in der Erklärung der Offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für eine nachhaltige Entwicklung eine entsprechende Zahl von neuen Schwerpunktbereichen festgelegt wird. Es ist notwendig, den Schwerpunkt in zunehmendem Maße auf zentrale Elemente zu verlagern, die ein klares und begrenztes Paket von universellen und messbaren Zielen bilden sollten.

Die Beseitigung der Armut sollte zusammen mit dem verantwortlichen Regierungshandeln, den auf Menschenrechten gegründeten Ansatz und der nachhaltigen Entwicklung die Grundthemen des künftigen Entwicklungsrahmens sein, der sich zudem mit den multidimensionalen, über ein mangelndes Einkommen hinausgehenden Aspekten der Armut und Ungleichheit befasst.

Auf Menschenrechten gegründeter Ansatz

Der Rahmen für den Zeitraum nach 2015 sollte einen auf Menschenrechte gestützten Ansatz sowie die Förderung friedlicher Gesellschaften sicherstellen. Gerechtigkeit, verantwortliches Regierungshandeln, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollten in der neuen Agenda ebenfalls berücksichtigt werden. Der Berichterstatter ist davon überzeugt, dass in dieser Beziehung ein ehrgeizigerer Ansatz angenommen werden sollte.

In diesem wichtigen Moment der Verhandlungen sollte die EU bei ihrem Engagement in Drittländern alle Rechte berücksichtigen – dies ist von überragender Bedeutung für nachhaltige Entwicklung.

Der Berichterstatter möchte daran erinnern, dass für die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf allen Ebenen effektive, transparente, verantwortliche und demokratische Institutionen benötigt werden. Daher fordert der Berichterstatter die Annahme und Umsetzung eines geeigneten Rechtsrahmens sowie eine nationale Politik, mit der die Korruption bekämpft wird, wobei der Zugang zu unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechungsorganen sicherzustellen ist.

Konfliktverhütung, Konfliktfolgezeit, Friedenskonsolidierung und Förderung eines anhaltenden Friedens

Die EU hat anerkannt, dass es ohne Frieden und Sicherheit keine nachhaltige Entwicklung und umgekehrt ohne Entwicklung und die Beseitigung der Armut keinen anhaltenden Frieden geben kann. Daher sollten die Rahmenvorgaben für die Zeit nach 2015 die in Busan beschlossenen Ziele im Hinblick auf Friedenskonsolidierung und den Aufbau tragfähiger staatlicher Strukturen Berücksichtigung finden. Die Förderung friedlicher Gesellschaften sollte ein wichtiges Element der neuen Agenda werden.

Klimawandel und Katastrophenrisikoverringerung

Die Eindämmung des Klimawandels als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit muss dringend und wirksam in die neue Entwicklungsagenda einbezogen werden. Die Katastrophenrisikoverringerung und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit stehen in einem engen Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Im Zusammenhang mit der Katastrophenrisikoverringerung ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die ärmsten Länder diejenigen sind, die den Gefahren am stärksten ausgesetzt sind und es notwendig ist, alle Faktoren von Gefährdungen zu bekämpfen.

Auch die nachhaltige Energie sollte als wesentliches Instrument für die Beseitigung der Armut angesehen werden. Dies verlangt einen strategischen Ansatz für die Diversifizierung der Energiequellen, den Schutz der Ökosysteme und der natürlichen Ressourcen sowie eine integrierte Wasserbewirtschaftung.

Ernährungssicherheit, Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft, Bodenverschlechterung, Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung

Der Berichterstatter begrüßt, dass Ernährung und Ernährungssicherheit im Rahmen der neuen Entwicklungsagenda als Priorität aufgeführt werden soll und erinnert daran, dass Verknüpfungen mit nachhaltiger Landwirtschaft, Fischerei, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimawandel hergestellt werden müssen.

Der Berichterstatter betont, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Unterernährung, insbesondere von Kindern, zu beenden.

Wie in den auf der Rio+20-Konferenz eingegangenen Verpflichtungen betont, ist die Frage der Bodenverschlechterung ein wesentlicher Bereich der nachhaltigen Entwicklung und umweltverträglichen Wirtschaft. Die Beendigung der Bodenverschlechterung ist daher von wesentlicher Bedeutung.

Auf der Rio+20-Konferenz wurde anerkannt, dass Wasser für die nachhaltige Entwicklung sowie ihre drei Dimensionen zentral ist. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die neue Agenda einen integrierten Ansatz in Bezug auf Wasser nahelegen sollte, der in universell vereinbarten, einfachen und messbaren Zielen ausgedrückt wird, die Fokussierung von politischen Maßnahmen und Ressourcen gestattet sowie Interessenträgern ermöglicht, konkrete Ergebnisse für die Verbesserung des Lebens der Menschen zu erreichen und die Umwelt zu schützen.

Gesundheit und Bildung

Der Berichterstatter betont die Bedeutung von Gesundheit und Bildung für die nachhaltige Entwicklung. Daher sollten einzelne Ziele, die diese Fragen betreffen, in der Agenda für die Zeit nach 2015 berücksichtigt werden.

Die EU sollte sich auf die Förderung eines gerechten und universellen Gesundheitsschutzes durch Ausgabenqualität und Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen im künftigen Entwicklungsrahmen konzentrieren.

Darüber hinaus betont der Berichterstatter die Notwendigkeit, Zugang zu allen Ebenen hochwertiger Bildung zu ermöglichen, um die partizipatorische Bürgerschaft und den Aufbau wissensbasierter und innovativer Gesellschaften zu fördern.

Besonders wichtig ist es, Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheit und Bildung zu beseitigen, und im Rahmen der neuen Agenda Maßnahmen auszuarbeiten, die die am meisten benachteiligten Gruppen erreichen.

Zentrale Rolle von Frauen im künftigen Entwicklungsrahmen

Der Berichterstatter begrüßt, dass die Stärkung der Rolle der Frau im Rahmen für den Zeitraum nach 2015 als Priorität anerkannt wird.

Ferner ist es wichtig, der Beseitigung sämtlicher Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen Vorrang einzuräumen. Es ist von herausragender Bedeutung, dass die EU die Beseitigung aller schädlichen Praktiken, einschließlich Kinder‑, Früh‑ oder Zwangsehen und die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen des neuen Rahmens zählt.

Der neue Entwicklungsrahmen sollte auch einen Schwerpunkt auf die Gewährleistung gleichen Zugangs zur Beschäftigung und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit legen.

Inklusives und nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat das Wachstum abgeschwächt und zu einer Krise des Arbeitsmarkts geführt. Der Berichterstatter betont die Wichtigkeit inklusiven und nachhaltigen Wachstums und der Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze.

Die laufenden Diskussionen über den Rahmen nach 2015 bieten eine gute Möglichkeit für die EU, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen, den Handel, Investitionen und Innovationen zu fördern, die der Reduzierung von Ungleichheiten dienen werden und der Stärkung der sozialen Gerechtigkeit dienen sollen.

Privater Sektor

90 % der Arbeitsplätze in Entwicklungsländern werden von der Privatwirtschaft gestellt, die daher ein wichtiger Partner bei der Armutsbekämpfung ist.

Der Berichterstatter ist davon überzeugt, dass der Privatsektor die wesentliche treibende Kraft für inklusives und nachhaltiges Wachstum sein sollte. In dieser Beziehung begrüßt er die Empfehlungen des Rates, wonach ein Schwerpunkt verstärkt auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Sozialunternehmen und Genossenschaften als wichtigste Akteure zur Förderung nachhaltiger Entwicklung gelegt werden soll.

Zivilgesellschaft

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass im Rahmen für den Zeitraum nach 2015 zivilgesellschaftliche Organisationen eine wichtige Rolle spielen sollten, wenn es darum geht, Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen und zur Verwirklichung partizipativer Gesellschaften, die für ihre eigene Entwicklung verantwortlich sind, beizutragen.

Behörden vor Ort

Die Behörden vor Ort sollten von Anfang an durch einen echten partizipativen Prozess in den künftigen Entwicklungsrahmen einbezogen werden. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass Behörden vor Ort wesentlich zur Wirksamkeit der Entwicklungsmaßnahmen beitragen, da sie die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften am besten kennen und diese am besten berücksichtigen können.

V. Mobilisieren von Finanzmitteln

Die Ziele für die Zeit nach 2015 sollten die Festlegung gemeinsamer Ziele und Verpflichtungen für alle Länder, unabhängig von ihren Einkommensniveaus, in Betracht ziehen.

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die EU weiterhin eng mit anderen Gebern an der Entwicklung weiterer innovativer Finanzierungsmechanismen für die Entwicklung und die Schaffung neuer Partnerschaften sowie die Ergänzung anderer Finanzierungsquellen zusammenarbeiten sollte.

Der Berichterstatter empfiehlt auch, dass die Mechanismen der Mischfinanzierung transparent sind und der Rechenschaftspflicht unterliegen sowie konkrete und nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung haben. Ferner wird nachdrücklich ein umfassender und entschlossener Ansatz in Bezug auf die Bekämpfung rechtswidriger Finanzströme sowie die Verbesserung von Transparenz und verantwortungsvoller Staatsführung empfohlen.

Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die EU weiterhin eng mit Entwicklungsländern zusammenarbeiten sollte, um sie dabei zu unterstützen, inländische Einnahmen zu erzielen sowie tragfähige und gerechte Steuersysteme einzuführen.

VII. Indikatoren und Rechenschaftspflicht

Der Berichterstatter erinnert daran, dass zuverlässige Daten unverzichtbar sind, um geeignete politische Maßnahmen auszuarbeiten sowie Regierungen und in der Entwicklungspolitik tätige Interessenträger zur Rechenschaft zu ziehen. Er empfiehlt der EU, Diskussionen über die besten Indikatoren zur Messung von Fortschritten, Ungleichheiten und Anfälligkeiten zu fördern.

VIII. Notwendigkeit eines ausgeprägten und umfassenden Standpunkts der EU

Der Berichterstatter würdigt das Engagement der EU in den Verhandlungen über die Zeit nach 2015, und ihr Eintreten für einen gemeinsamen und umfassenden Rahmen, der auf alle Länder Anwendung finden und die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen soll. Er ist der Ansicht, dass die EU eine feste Haltung zu Inhalt und strategischen Ziele einnehmen sollte. Er begrüßt die von der Offenen Arbeitsgruppe erzielten Fortschritte und Beiträge, ist allerdings der Auffassung, dass die Anzahl der in ihren Schlussfolgerungen ermittelten Ziele vereinfacht und erheblich verringert werden muss.

Der Berichterstatter ist ferner der Ansicht, dass die EU einen bedeutenden Beitrag zur Festlegung klarer Vorschriften leisten sollte, um zu gewährleisten, dass ein auf Menschenrechten gegründeter Ansatz und verantwortungsvolle Staatsführung die dem neuen Rahmen zugrunde liegenden Konzepte werden.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt für eine erfolgreiche Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 ist der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung. Daher sollten detailliertere Vorschläge zur Ernährungssicherheit, Ernährung und nachhaltigen Landwirtschaft vorgelegt werden.

Schließlich betont der Berichterstatter, dass die Länder und regionalen Gruppen, die die Prioritäten der EU unterstützen und die gleichen Bedenken haben, gehört werden sollten und eine Katalysatorwirkung innerhalb regionaler Gruppen vorausgesetzt werden sollte.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (6.11.2014)

für den Entwicklungsausschuss

zur EU und zu dem globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015
(2014/2143(INI))

Berichterstatterin: Malin Björk

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–    unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz vom September 1995 in Beijing, die Erklärung und Aktionsplattform von Beijing sowie die entsprechenden Abschlussdokumente der Sondertagungen der Vereinten Nationen zu Beijing +5, Beijing +10 und Beijing +15 betreffend weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing, die am 9. Juni 2000, 11. März 2005 bzw. 2. März 2010 angenommen wurden,

–    unter Hinweis auf die Umsetzung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die im Jahr 1994 in Kairo stattfand und auf der die internationale Gemeinschaft anerkannt und bestätigt hat, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die zugehörigen Rechte für eine nachhaltige Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind,

A.  in der Erwägung, dass zwei Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) ausdrücklich auf die Rechte der Frau eingehen, nämlich auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau (MDG 3) und die Verbesserung der Gesundheit von Müttern (MDG 5); in der Erwägung, dass sich weitere drei MDG mit den Lebensbedingungen von Frauen und Mädchen befassen: Sicherstellung der Grundschulbildung für alle (MDG 2), Reduzierung der Kindersterblichkeit (MDG 4) sowie Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Krankheiten (MDG 6);

B.  in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten selbst verpflichtet haben, im Rahmen der Aktionsplattform von Beijing die Gleichstellung der Geschlechter in zwölf entscheidenden Problemkreisen zu fördern; in der Erwägung, dass der Rat bei seiner Überprüfung der Umsetzung nach 15 Jahren zu dem Schluss gelangt ist, dass die Rechte der Frau in den meisten dieser Bereiche weiterhin sichergestellt werden müssen;

C. in der Erwägung, dass sich die EU für einen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit 2010–2015 eingesetzt hat, die Umsetzung allerdings extrem schleppend verläuft, wie es auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2014 hervorgehoben wurde;

D. in der Erwägung, dass bei den MDG zwar Erfolge in Ländern mit mittlerem Einkommen und in Entwicklungsländern erzielt wurden, dass die Fortschritte mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau allerdings eher uneinheitlich ausgefallen sind, wobei das MDG 3 großenteils immer noch nicht umgesetzt worden ist;

E.  in der Erwägung, dass das MDG 5 das Ziel ist, bei dem am meisten Nachholbedarf besteht, und dass der Zugang zu Informationen über die sexuellen und reproduktiven Rechte, insbesondere was Verhütung und Abtreibung betrifft, ein grundlegendes Element zur Stärkung der Rolle der Frau ist; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge jeden Tag 800 Frauen weltweit aufgrund von Komplikationen bei der Schwangerschaft oder der Geburt sterben; in der Erwägung, dass etwa 222 Millionen Frauen in den Entwicklungsländern keinen Zugang zu sicheren und modernen Methoden der Familienplanung haben und zugleich der Anteil an Entwicklungshilfe, der für die Familienplanung bestimmt ist, im Verhältnis zur weltweiten Hilfe für die Gesundheit insgesamt zurückgeht;

F.  in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen nach wie vor im Epizentrum der AIDS-Epidemie stehen (MDG 6) und über 60 Prozent der Menschen ausmachen, die mit HIV/AIDS leben;

G. in der Erwägung, dass Frauen in der Entwicklungspolitik eine zentrale Rolle zukommt; in der Erwägung, dass in dem Rahmen für die Zeit nach 2015 der Stärkung der Handlungskompetenz von Frauen und Mädchen sowie den Menschenrechten von Frauen und Mädchen durchaus Priorität beigemessen wurden;

H. in der Erwägung, dass aus der Überprüfung der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung nach 2014 hervorgeht, dass die Diskriminierung von Frauen und Mädchen in allen Gesellschaften nach wie vor offensichtlich ist; in der Erwägung, dass in der Überprüfung hervorgehoben wird, dass die Verwirklichung individueller Rechte, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, und individueller Fähigkeiten das Fundament einer nachhaltigen Entwicklung darstellt[1];

I.   in der Erwägung, dass Frauen die Auswirkungen von militärischen Konflikten sowie von Wirtschaftskrisen und klimabedingten Krisen vermehrt zu spüren bekommen und dass ihnen in den Migrationsströmen eine immer wichtigere Rolle zufällt, da sie nunmehr die Hälfte der Migranten stellen;

J.   in der Erwägung, dass die Migration in Europa und weltweit zunimmt und viele Frauen Opfer von Diskriminierung und Gewalt werden, wenn sie ihre Kultur, ihre Religion oder ihren Lebensstil ändern wollen;

K. in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen weltweit die Mehrheit der Menschen stellen, die in extremer Armut leben; in der Erwägung, dass Frauen in der weltweiten Agrarproduktion eine sehr wichtige Rolle spielen und 43 % der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in Entwicklungsländern ausmachen[2], jedoch weniger als 10 % des Landes besitzen;

L.  in der Erwägung, dass jedes Jahr 14 Millionen Mädchen zwangsverheiratet werden; in der Erwägung, dass eine von drei Frauen weltweit Opfer von Misshandlung, Missbrauch, Vergewaltigung oder anderen Formen von Übergriffen wird; in der Erwägung, dass Gewalt und Vergewaltigung für Frauen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren ein größeres Risiko darstellen als Krebs, Autounfälle, Krieg oder Malaria;

M. in der Erwägung, dass die Armut bei Frauen und das Geschlechtergefälle sowohl Grundursachen als auch Druckfaktoren sind, wenn es um den Handel mit Frauen und Mädchen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geht; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in den Sexindustrien in allen Regionen der Welt ausgebeutet werden;

N. in der Erwägung, dass die Weigerung, eine lebensrettende Abtreibung durchzuführen, eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellt;

O. in der Erwägung, dass die Müttersterblichkeitsrate in den Entwicklungsländern um das Fünfzehnfache höher als in den Industrieländern liegt;

P.  in der Erwägung, dass weltweit 62 Millionen Mädchen keine Schulausbildung erhalten haben;

Q. in der Erwägung, dass insbesondere Mädchen in Ermangelung einer umfassenden Sexualerziehung, der auf Jugendliche ausgerichteten Dienste der reproduktiven Gesundheit und der Maßnahmen zur Unterbindung von Früh- und Zwangsehen sowie aufgrund von sexueller Belästigung und Gewalt daran gehindert werden, die Schule zu besuchen und ihre Ausbildung abzuschließen, was zu einem Geschlechtergefälle und zu Armut führt;

R.  in der Erwägung, dass die Umsetzung des gleichen Entgelts bei gleichwertiger Arbeit ein entscheidender Aspekt ist, wenn die Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht werden soll;

S.  in der Erwägung, dass Frauen und insbesondere Mütter bei ihrem Zugang zu Beschäftigung häufig Opfer von Diskriminierung werden, je nach Art der Beschäftigung; in der Erwägung, dass ihre berufliche Laufbahn dadurch stark beeinträchtigt wird;

T.  in der Erwägung, dass in den nationalen Rechtvorschriften vieler Länder für Frauen und Männer nicht dieselben Rechte garantiert werden;

1.  fordert, die Verwirklichung der derzeitigen MDG voranzutreiben, um sich wirkungsvoller mit den strukturellen Ursachen des Geschlechtergefälles und der Stärkung der Rolle der Frau sowie den strukturellen Änderungen zu befassen, die nach wie vor zur Verwirklichung einer substanziellen Gleichheit notwendig sind, und betont, dass dieser Zustand aufgrund unterschiedlicher Hindernisse verursacht wird, etwa eines Mangels an Ressourcen, des fehlenden politischen Willens, der vorherrschenden Stellung des männlichen Rollenbilds im politischen Leben und in gewählten Regierungsorganen, einer fehlenden parteipolitischen Unterstützung für Frauen, sozioökonomischer Hürden, des Zeitmangels bei Frauen, der Rolle von gesellschaftlichen Massenmedien und des Fehlens eines ständigen Kontakts zu und einer stetigen Zusammenarbeit mit öffentlichen Organisationen wie Gewerkschaften oder Frauengruppen sowie einer Politik, die danach trachtet, die Rechte von Frauen und Mädchen und deren Zugang zu Gesundheitsdiensten einzuschränken, etwa wenn Geberländer die Finanzierung humanitärer Hilfe im Zusammenhang mit sicheren Abtreibungsdiensten einschränken;

2.  fordert die Vereinten Nationen eindringlich auf, die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der Frau, die Stärkung der Rolle der Frau und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen – wie von der offenen Arbeitsgruppe vorgeschlagen[3] – als eigenständige Zielsetzung und als wesentliche Voraussetzung für eine gerechte und inklusive nachhaltige Entwicklung aufzunehmen sowie sicherzustellen, dass Gender-Mainstreaming und geschlechtsspezifische Vorgaben und Indikatoren in alle Ziele im Zuge des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 einbezogen werden, wobei insbesondere Frauen im Mittelpunkt stehen sollen, die aufgrund von sich überschneidenden Formen von Diskriminierung und Ungleichheiten verstärkt Ausgrenzung erfahren;

3.  bedauert, dass die Körper von Frauen und Mädchen, insbesondere ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, bis zum heutigen Tag als Schauplatz ideologischer Grabenkämpfe fungieren, und fordert, dass mit dem Entwicklungsrahmen für die die Zeit nach 2015 anerkannt wird, dass Frauen und Mädchen unveräußerliche Rechte auf körperliche Unversehrtheit und autonome Entscheidungsfindung zustehen, unter anderem das Recht auf Zugang zu einer freiwilligen Familienplanung, auf sichere und legale Abtreibung und auf ein Leben ohne Gewalt, wozu auch die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen, Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sowie die Vergewaltigung in der Ehe gehören;

4.  fordert, dass ein spezifischer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet wird, der mit dem notwendigen Finanzierungsmechanismus, einschließlich Instrumente zur geschlechtsspezifischen Budgetierung, versehen ist, um gegen die sich überschneidenden und strukturellen Faktoren von Ungleichheiten sowie die vielfältigen Formen von Diskriminierung vorzugehen, die aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des kulturellen oder religiösen Hintergrunds, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, dem Gesundheitszustand und der Befähigung erfolgen;

5.  fordert, dass ehrgeizige geschlechtsspezifische Ziele festgelegt werden, wenn es darum geht, der Feminisierung der Armut ein Ende zu setzen und die geschlechtsspezifischen Unterschiede abzubauen, etwa durch einen verbesserten Zugang zu hochwertiger Bildung für Frauen und Mädchen, einschließlich einer höheren Schulbildung, einen allgemeinen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten, den verbesserten Zugang für Frauen und Mädchen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, darunter Familienplanung und Abtreibungsdienste, die Beseitigung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie der geschlechtsspezifischen Gewalt und die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, insbesondere was ihre Beschäftigung und ihre Einbindung in den Prozess der Beschlussfassung betrifft; betont, dass die Sozialwirtschaft zur Korrektur von drei bedeutenden Unausgewogenheiten des Arbeitsmarktes beiträgt, nämlich Arbeitslosigkeit, Unsicherheit des Arbeitsplatzes sowie soziale und berufliche Ausgrenzung;

6.  fordert, dass eine klare Strategie verabschiedet wird, durch die für Frauen und Mütter ein diskriminierungsfreier Zugang zur Arbeit ermöglicht und zugleich das Recht auf Mutterschaft und Arbeit gewahrt wird;

7.  betont, dass die Beteiligung von Frauen an der politischen Beschlussfassung und an politischen Verhandlungen, insbesondere bei der Konfliktverhütung, bei Friedensprozessen und der Friedenskonsolidierung, entscheidend ist, um günstige Bedingungen für die Stabilisierung und Konsolidierung von Staaten und somit für die Entwicklung zu schaffen; fordert, dass die Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterstützt wird, um sicherzustellen, dass Frauen in die Konfliktlösung und den Demokratieaufbau eingebunden werden;

8.  verurteilt nachdrücklich die noch immer als Kriegswaffe eingesetzte sexuelle Gewalt gegen Frauen; betont, dass noch mehr getan werden muss, um sicherzustellen, dass das Völkerrecht geachtet wird und dass Frauen und Mädchen, die in Konflikten missbraucht worden sind, Zugang zu psychologischer Betreuung erhalten;

9.  verurteilt, dass diejenigen, die sich an Frauen in Konfliktgebieten vergriffen haben, nicht gerichtlich verfolgt und bestraft werden; fordert ausführlichere Daten und Statistiken in Bezug auf die Straflosigkeit von Tätern, die beschuldigt werden, Gewalt gegenüber Frauen in Konfliktgebieten verübt zu haben;

10. fordert eindringlich, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe durch die EU und ihre Mitgliedstaaten keinen von Gebern auferlegten Einschränkungen unterliegen darf, was den Zugang zu sicheren Abtreibungen für Frauen und Mädchen anbelangt, die Opfer von Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten geworden sind;

11. besteht auf ein besonderes Kapitel zur Gleichstellung der Geschlechter, das im nächsten Aktionsplan für Menschenrechte des EAD verankert wird;

12. besteht darauf, dass die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der überseeischen Missionen des EAD verankert und für jede Mission eine spezifische Strategie im Bereich der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter angenommen werden muss;

13. erkennt an, dass Mädchen und junge Frauen besonders benachteiligt und gefährdet sind, und betont, wie wichtig es ist, Schulsysteme zu unterstützen, in denen ein Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen im Bildungsbereich ermöglicht wird, wobei ein besonderes Augenmerk auf Alphabetisierung und berufliche Bildung zu legen ist, um gegen die Verletzung des Rechts von Mädchen auf Bildung vorzugehen; weist darauf hin, dass ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt werden muss, sicherzustellen, dass Mädchen ein Leben ohne Gewalt führen können, dass diskriminierende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beseitigt werden und dass die Selbstkompetenz von Mädchen und jungen Frauen weltweit gestärkt wird;

14. betont, dass für alle Mädchen ein unentgeltlicher, hochwertiger und erleichterter Zugang zu Grund- und Sekundarschulen sichergestellt werden muss, wobei den am meisten ausgegrenzten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte;

15. fordert, dass die Politik in Bezug auf öffentliche Systeme verbessert wird, um eine hochwertige, nachhaltige und gleichberechtigte Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wobei älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden soll;

16. betont, dass jedes gesundheitspolitische Ziel die Errungenschaft des Rechts auf einen höchstmöglichen Gesundheitsstandard umfassen muss, wozu auch die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte gehören; hebt hervor, dass Frauen die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen, insbesondere durch einen ungehinderten Zugang zur Empfängnisverhütung und Abtreibung; betont, dass das Recht auf reproduktive Gesundheit ein integraler Bestandteil der Menschenrechte ist; fordert in diesem Zusammenhang eindringlich, dass die Zwangssterilisation als Straftatbestand eingestuft wird;

17. fordert, dass sämtliche Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigt werden, und legt daher den Vereinten Nationen eindringlich nahe, die Ausmerzung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen als vorrangiges Ziel festzulegen, weiterhin Maßnahmen auszuarbeiten, die ein besonderes Augenmerk auf extreme Formen von Gewalt lenken, etwa häusliche Gewalt, Ehrenmord, Menschenhandel, Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung und Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen, insbesondere bei Frauen in Kriegsgebieten, und die Folgen zu bekämpfen, die Gewalt gegen Frauen für die Gesellschaft nach sich zieht, etwa eine ungleiche Entwicklung sowie Diskriminierung und Schutzbedürftigkeit von Frauen in wirtschaftlicher Hinsicht; ist der Ansicht, dass Gewalt gegen Frauen eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt und niemals aus religiösen, kulturellen oder traditionellen Gründen gerechtfertigt werden darf;

18. hebt hervor, dass die EU die Bedeutung eines partizipativen Ansatzes im neuen Entwicklungsrahmen betonen und es sich zum Ziel setzen sollte, stets Akteure auf allen Ebenen einzubinden, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen und insbesondere Frauen- und Gleichstellungsorganisationen, da solide Mechanismen der sozialen Verantwortung auf lokaler Ebene ihren Niederschlag in der nationalen Überwachung von Entwicklungsplänen finden dürften, was zu einer wirklich integrativen Governance auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene führt;

19. betont, wie wichtig es ist, spezifische Daten nach Alter und Geschlecht zu erheben, um solche politische Maßnahmen, die sich als geeignet erweisen könnten, umzusetzen;

20. betont, dass mit dem Rahmen für die Zeit nach 2015 die Grundursachen von Armut beseitigt werden müssen, indem Ergebnisgleichheit und eine umfassende Stärkung der Handlungskompetenz gefördert werden, insbesondere mit Blick auf die Personen, die in Armut leben, sowie auf ausgegrenzte und unzureichend versorgte Bevölkerungsgruppen, wobei ein expliziter Schwerpunkt auf Frauen, Mädchen und Jugendlichen liegen sollte;

21. fordert, dass die Grundsätze der Menschenrechte den Rahmen für die Zeit nach 2015 untermauern, wobei insbesondere die Themen Ungleichheit und Diskriminierung sowie die Teilhabe und Befähigung zur Selbstverantwortung von Randgruppen und benachteiligten Menschen in der Gesellschaft angegangen werden müssen und ein besonderes Augenmerk auf die Rechte von Frauen, Jugendlichen, Migranten, Menschen mit HIV, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderung liegen muss;

22. betont, dass wirkungsvolle und spezifische Mechanismen zum Schutz von Migrantinnen geschaffen werden müssen;

23. fordert die Vereinten Nationen mit Nachdruck auf, im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele hervorzuheben, wie wichtig das Recht von Frauen ist, auszuwandern und sich in einen neuen Kulturkreis zu integrieren sowie ihren Lebensstil zu ändern, ohne Gewalt und Anfeindungen ausgesetzt zu sein;

24. betont, dass besonderes Augenmerk auf die Tatsache gelegt werden sollte, finanzielle und rechtliche Hindernisse zu überwinden, die einer nachhaltigen Entwicklung sowie dem Schutz und der Verwirklichung aller Menschenrechte von Frauen entgegenstehen; fordert die internationale Gemeinschaft mit Nachdruck auf, gegen die ungerechten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen vorzugehen, durch die die Feminisierung der Armut, die Kommodifizierung natürlicher Ressourcen und die Gefährdung der Nahrungsmittelsouveränität verstetigt werden, was Frauen und Mädchen davon abhält, eine stärkere Rolle zu spielen; hebt in diesem Zusammenhang den großflächigen Landerwerb durch ausländische Investoren hervor, von dem lokale Landwirte betroffen sind und der verheerende Auswirkungen auf Frauen und Kinder nach sich zieht;

25. bedauert, dass im Rahmen der vorgeschlagenen Ziele weder die unterschiedlichen Auswirkungen von Umweltbedrohungen auf das Leben von Frauen und Mädchen noch deren eigenständige Rolle anerkannt wird, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zu friedensbildenden Maßnahmen zu leisten; betont, dass die geschlechtsspezifische Perspektive in alle künftigen Ziele für die nachhaltige Entwicklung einbezogen werden muss und mit spezifischen Zielen für Frauen und Mädchen einhergehen soll;

26. hält es für unerlässlich, dass ein globaler Finanzierungsrahmen ausgearbeitet wird, der die geschlechtsspezifische Perspektive umfasst – im Falle der EU unter Heranziehung des Europäischen Entwicklungsfonds –, um die neuen Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erreichen;

27. betont, dass den besonderen Bedürfnissen von weiblichen Landwirten Rechnung getragen werden muss, insbesondere wenn es um Fragen der Ernährungssicherheit geht;

28. fordert, dass Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsthema in die Umwelt- und Klimapolitik einbezogen werden, und zwar von ihrer Umsetzung bis hin zu ihrer Evaluierung, um über Fakten zu verfügen, die es ermöglichen, die Auswirkungen dieser politischen Maßnahmen zu bewerten und zu verbessern; betont, dass die EU in Anbetracht der ausgeprägten geschlechtsspezifischen Dimension des Klimawandels, sowohl was seine Auswirkungen als auch die herbeizuführenden Lösungen anbelangt, auf einen auf der Gleichstellung beruhenden, partizipativen und rechtegestützten Ansatz bestehen sollte, um eine spürbare Verringerung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten sicherzustellen, wenn es um den Zugang zu und die Kontrolle der Ressourcen zur Anpassung an den Klimawandel sowie um das ausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern bei der Beschlussfassung in den Bereichen Klimapolitik und Katastrophenhilfe auf allen Ebenen geht;

29. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in ihre nächste EU-Gesundheitsstrategie aufzunehmen, da der Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 eine universelle Agenda für die globale Entwicklung sein wird;

30. fordert, dass das Ziel, den allgemeinen Zugang zu Leistungen der Reproduktionsmedizin zu verwirklichen, wieder in den neuen globalen Entwicklungsrahmen aufgenommen und vorrangig behandelt wird und dass für die Familienplanung angemessene finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird;

31. betont, dass die weltweite Achtung und der Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten dazu beitragen, sämtliche gesundheitsbezogenen Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen: pränatale Fürsorge und die Fähigkeit, hoch riskante Schwangerschaften zu verhindern, und die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern; hebt hervor, dass Familienplanung, die Gesundheit von Müttern und sichere Dienste im Bereich der Abtreibung wichtige Elemente sind, um das Leben von Frauen zu retten;

32. fordert, dass spezifische EU-Projekte aufgelegt werden, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in Entwicklungsländern zu fördern, damit ein Beitrag zur Vorbeugung der Müttersterblichkeit geleistet wird;

33. fordert einen neuen globalen Rahmen, mit dem gerechtere und nachhaltigere Handelssysteme geschaffen werden, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruhen und darauf ausgerichtet sind, den internationalen Handel gerechter zu gestalten; ist der Ansicht, dass der faire Handel ein Beispiel für eine erfolgreiche Partnerschaft ist, da er zahlreiche Interessenträger aus aller Welt auf verschiedenen Stufen der Lieferkette einbindet und dadurch den Zugang benachteiligter Erzeuger, insbesondere Frauen, zu den Märkten sicherstellt, einen nachhaltigen Lebensunterhalt garantiert, Arbeitsnormen einhält, schrittweise die Kinderarbeit abbaut und eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft und entsprechende Produktionsmethoden fördert;

34. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten eindringlich auf, eine eingehende Überprüfung der Aktionsplattform von Beijing anlässlich des zwanzigsten Jahrestags ihres Bestehens 2015 vorzulegen;

35. betont, dass Frauen als Akteure im Bereich Entwicklung angesehen und daher auch konsultiert werden müssen, nicht zuletzt im Rahmen der Zivilgesellschaft.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Maria Arena, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Anna Maria Corazza Bildt, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Barbara Matera, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Marijana Petir, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Ángela Vallina, Elissavet Vozemberg, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mariya Gabriel, Arne Gericke, Sophia in ‘t Veld, Kostadinka Kuneva, Constance Le Grip, Elly Schlein, Dubravka Šuica, Monika Vana

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Hugues Bayet, Rosa D’Amato, Michela Giuffrida, Edouard Martin

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG

Mitglieder, die dafür gestimmt haben: 24

PPE: Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, György Schöpflin, Davor Ivo Stier, Bogdan Brunon Wenta, Joachim Zeller

 

S-D: Doru-Claudian Frunzulică, Juan Fernando López Aguilar, Louis-Joseph Manscour, Linda McAvan, Norbert Neuser, , Elly Schlein, Pedro Silva Pereira

 

ECR: Nirj Deva, Arne Gericke

 

ALDE: Catherine Bearder, Charles Goerens, Paavo Väyrynen

 

GUE/NGL: Kostas Chrysogonos, Lola Sánchez Caldentey,

 

Verts/ALE: Heidi Hautala, Maria Heubuch

 

EFDD: Ignazio Corrao

Mitglieder, die dagegen gestimmt haben: 3

EFDD: Nathan Gill

 

NI: Louis Aliot, Hans Jansen

Mitglieder, die sich enthalten haben: 1

PPE: Anna Záborská

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.11.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Kostas Chrysogonos, Ignazio Corrao, Nirj Deva, Doru-Claudian Frunzulică, Nathan Gill, Charles Goerens, Heidi Hautala, Maria Heubuch, Hans Jansen, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Davor Ivo Stier, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Catherine Bearder, Juan Fernando López Aguilar, Louis-Joseph Manscour, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Arne Gericke