BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
30.3.2017 - (COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD)) - ***I
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eider Gardiazabal Rubial
Verfasser der Stellungnahme (*): Nirj Deva, Entwicklungsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel
- VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0582),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 209 und 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0374/2016),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0132/2017),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag entscheidend ändert oder durch einen anderen Text ersetzt oder beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 | |||||||||||||
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Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(4) Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Behebung grundlegender Ursachen der Migration zu schützen. |
(4) Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Bewältigung des Migrationsdrucks, der seine Ursache in Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftlicher Chancenlosigkeit, im Klimawandel und in den Langzeitfolgen der Vertreibung hat, zu schützen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann. |
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet, und nach den höchsten Maßstäben mit Blick auf Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht durchgeführt werden. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten weiter zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen aufbauen und ihre Erfolgsbilanz weiter ausbauen kann. Indem die Verwaltung der Kommission übertragen wird, sollten Kosteneinsparungen beim Unionshaushalt möglich sein; außerdem könnte die Kommission dem Parlament bessere und genauere Informationen über die Verwaltung und die Lage des Garantiefonds bereitstellen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 Verordnung (EC, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 7 | |||||||||||||
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Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 Verordnung (EC, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 8 – Absatz 1 | |||||||||||||
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Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 Verordnung (EC, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 8 – Absatz 2 | |||||||||||||
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STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (24.3.2017)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Nirj Deva
KURZE BEGRÜNDUNG
Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (GFEA) schützt den EU-Haushalt gegen Schocks, die sonst im Falle von Ausfällen bei Darlehen, für die die EU die Garantie übernommen hat, auftreten könnten. Mit ihm soll der Abruf von Gesamthaushaltsgarantien für Drittländer abgedeckt werden, um Unterbrechungen bei der Ausführung des Haushaltsplans im Falle von Ausfällen vorzubeugen. Die Kommission hat die Finanzverwaltung des GEFA bisher der EIB übertragen, die Mittel in dem Fonds bleiben jedoch im Besitz der EU.
Der Vorschlag der Kommission, die Garantiefondsverwaltung von der EIB zu übernehmen, ist Teil eines größeren Plans, die Vermögensverwaltung letztlich zur Gänze zu internalisieren. Da die Kommission bereits 7 Mrd. EUR verwaltet, ist sie der Ansicht, dass sie bereits über das Personal und das Fachwissen für die Verwaltung des Fonds verfügt und dass zugleich die jährlichen Gebühren für die Vermögensverwaltung, die an die EIB gezahlt werden, eingespart werden könnten; im Jahr 2015 belief sich der entsprechende Betrag auf 861 000 EUR. Die Kommission macht geltend, dass sich durch die Übertragung der Vermögensverwaltung auf die Kommission über den gesamten Zeitraum eines MFR Einsparungen erzielen ließen, mit denen Investitionen in Höhe von 66 Mio. EUR finanziert werden könnten.
Der Verfasser befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Übernahme der Garantiefondsverwaltung zwar grundsätzlich, hält es jedoch für ungemein wichtig, dass das Europäische Parlament und der Rechnungshof den Garantiefonds und die Übertragung der Vermögensverwaltung auf die Kommission überwachen. Zu diesem Zweck sollte der Rechnungshof nach Ansicht des Verfassers zwei Jahre nach der Übertragung der Garantiefondsverwaltung von der EIB auf die Kommission eine externe Folgenabschätzung und eine Bewertung vornehmen. Im Falle eines deutlichen Leistungsabfalls wird die Garantiefondsverwaltung wieder der EIB übertragen.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(4) Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Behebung grundlegender Ursachen der Migration zu schützen. |
(4) Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Bewältigung des Migrationsdrucks, der seine Ursache in Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Chancenlosigkeit sowie im Klimawandel und in den Langzeitfolgen der Vertreibung hat, zu schützen. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann. |
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet, und sollte nach den höchsten Standards für Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht erfolgen. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten weiter zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann. |
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE 6.10.2016 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Nirj Deva 16.12.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
28.2.2017 |
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Datum der Annahme |
21.3.2017 |
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Raymond Finch, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Lola Sánchez Caldentey, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Željana Zovko |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cécile Kashetu Kyenge, Florent Marcellesi, Louis Michel, Jan Zahradil |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Martina Werner |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
19 |
+ |
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ALDE |
Louis Michel, Paavo Väyrynen |
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ECR |
Eleni Theocharous, Jan Zahradil |
|
PPE |
Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Maurice Ponga, Bogdan Brunon Wenta, Željana Zovko |
|
S&D |
Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Martina Werner |
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VERTS/ALE |
Florent Marcellesi |
|
2 |
- |
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EFDD |
Raymond Finch |
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GUE/NGL |
Lola Sánchez Caldentey |
|
0 |
0 |
|
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : enthalten
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (22.3.2017)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Eduard Kukan
KURZE BEGRÜNDUNG
Mit dem Kommissionsvorschlag wird die Verordnung zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen im Rahmen der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Investitionsbank für die Darlehenstätigkeit in Drittländern geändert, und es werden einige technische Anpassungen vorgenommen.
Der Berichterstatter stimmt diesen Anpassungen zu, mit Ausnahme der vorgeschlagenen Übertragung der Verwaltung des Garantiefonds auf die Kommission.
Nach Ansicht des Berichterstatters sollte der Garantiefonds für den laufenden Zeitraum weiterhin durch die Europäische Investitionsbank verwaltet werden. Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Rückübertragung des Garantiefonds in die Kommission im breiteren Kontext der Verwaltung des Finanzinstrumentariums der EU innerhalb des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens angemessen vorbereitet werden müsste.
Bislang liegen dem Berichterstatter keine schlüssigen Beweise dafür vor, dass eine Verlagerung des Fonds in die Verwaltungszuständigkeit der Kommission wesentliche Vorteile mit sich bringen und zu keinen unnötigen Kompetenzüberschneidungen führen würde. Nach Ansicht des Berichterstatters sollten die potenziellen Kosten und der potenzielle Nutzen vor einer solchen Änderung eingehender bewertet werden.
Daher vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass eine umfassendere Diskussion über die künftige Struktur der Darlehenstätigkeit in Drittländern lange vor Beginn des nächsten Finanzierungszeitraums ab 2020 eingeleitet werden sollte.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 | |||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann. |
(5) Die mögliche Übertragung der Finanzverwaltung des Garantiefonds von der EIB auf die Kommission sollte im Lichte der damit verbundenen Kosten und des damit verbundenen Nutzens bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Finanzmittel der Union mit Blick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 möglichst effizient verwendet werden. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 7 | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 8 – Absatz 2 a (neu) | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 8 – Absatz 2 b (neu) | |||||||||||||||||||
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD) |
||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
|
|
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 6.10.2016 |
||||
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Eduard Kukan 2.12.2016 |
||||
Prüfung im Ausschuss |
9.2.2017 |
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|
Datum der Annahme |
21.3.2017 |
|
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 3 5 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Lars Adaktusson, Francisco Assis, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Alex Mayer, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Julia Pitera, Jozo Radoš, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Geoffrey Van Orden, Boris Zala |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Neena Gill, Marek Jurek, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Eleni Theocharous, Traian Ungureanu, Bodil Valero |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Heidi Hautala, Romana Tomc, Ivan Štefanec |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
|
ALDE |
Iveta Grigule, Jozo Radoš, Marietje Schaake |
|
ECR |
Bas Belder, Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden |
|
GUE/NGL |
Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Helmut Scholz |
|
PPE |
Lars Adaktusson, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Ramona Nicole Mănescu, Julia Pitera, Romana Tomc, László Tőkés, Traian Ungureanu, Ivan Štefanec, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica |
|
S&D |
Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Eugen Freund, Neena Gill, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Boris Zala |
|
3 |
- |
|
EFDD |
James Carver, Fabio Massimo Castaldo |
|
PPE |
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra |
|
5 |
0 |
|
Verts/ALE |
Klaus Buchner, Heidi Hautala, Ulrike Lunacek, Jordi Solé, Bodil Valero |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (22.3.2017)
für den Haushaltsausschuss
zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Godelieve Quisthoudt-Rowohl
KURZE BEGRÜNDUNG
Mit dem Vorschlag wird die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen geändert; der Vorschlag ist Teil des von der Kommission am 7. Juni 2016 angekündigten ambitionierten Investitionsplans, mit dem die Europäische Migrationsagenda weiter konsolidiert werden soll. Der Vorschlag umfasst vier Änderungen der geltenden Verordnung.
1. Mit den Einnahmen aus Risikoprämien, die durch die Finanzierung der EIB erzielt werden, wird eine neue, vierte Einnahmenquelle für den Garantiefonds erschlossen.
2. Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % (anstatt wie bisher 9 %) der gesamten Darlehensaußenstände betragen, werden wieder dem Haushalt zugeführt. Dadurch soll der Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise geschützt werden.
3. Die Verwaltung des Garantiefondsvermögens wird von der EIB auf die Kommission übertragen. Die Kommission verwaltet bereits den Garantiefonds für den EFSI. Mit der vorgeschlagenen Übertragung sollen die Vermögensverwaltungstätigkeiten der Kommission weiter konsolidiert werden.
4. Die Kommission legt dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof einen ausführlichen Jahresbericht über die Lage und die Verwaltung des Garantiefonds vor. Dadurch ließen sich bessere und genauere Informationen über die bestehenden Strukturen zwischen diesen Institutionen gewinnen.
Die Verfasserin stimmt den Anpassungen im Grunde zu, mit Ausnahme der folgenden Änderungsanträge.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann. |
(5) Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten weiter zu straffen und zu konsolidieren sowie sämtliche Aspekte von mit den Außenbeziehungen zusammenhängenden Finanzierungen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda zu koordinieren, wobei sie auf bestehende Strukturen aufbauen und ihre Erfolgsbilanz weiter ausbauen kann. Indem die Verwaltung der Kommission übertragen wird, sollten Kosteneinsparungen beim Unionshaushalt möglich sein; außerdem könnte die Kommission dem Parlament bessere und genauere Informationen über die Verwaltung und die Lage des Garantiefonds bereitstellen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 7 | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 Artikel 8 | ||||||||||||||||
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD) |
||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
|
|
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|
Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 19.1.2017 |
||||
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Godelieve Quisthoudt-Rowohl 9.11.2016 |
||||
Prüfung im Ausschuss |
28.2.2017 |
|
|
|
|
Datum der Annahme |
21.3.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 5 3 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Karoline Graswander-Hainz, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Matteo Salvini, Marietje Schaake, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Klaus Buchner, Agnes Jongerius, Stelios Kouloglou, Ramona Nicole Mănescu, Ramon Tremosa i Balcells, Jarosław Wałęsa |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Philippe Loiseau, Jordi Solé |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
30 |
+ |
|
ALDE |
Marietje Schaake, Hannu Takkula, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez |
|
ECR |
David Campbell Bannerman, Joachim Starbatty, Jan Zahradil |
|
EFDD |
Tiziana Beghin |
|
GUE/NGL |
Stelios Kouloglou |
|
PPE |
Laima Liucija Andrikienė, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Ramona Nicole Mănescu, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler |
|
S&D |
Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Agnes Jongerius, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Sorin Moisă, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster |
|
5 |
- |
|
EFDD |
William (The Earl of) Dartmouth |
|
ENF |
Philippe Loiseau, Franz Obermayr, Matteo Salvini |
|
GUE/NGL |
Anne-Marie Mineur |
|
3 |
0 |
|
EFDD |
David Borrelli |
|
Verts/ALE |
Klaus Buchner, Jordi Solé |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD) |
||||
Datum der Übermittlung an das EP |
14.9.2016 |
|
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
|
|
|
|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 6.10.2016 |
DEVE 6.10.2016 |
INTA 19.1.2017 |
LIBE 6.10.2016 |
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
LIBE 4.10.2016 |
|
|
|
|
Berichterstatter Datum der Benennung |
Eider Gardiazabal Rubial 10.10.2016 |
|
|
|
|
Datum der Annahme |
27.3.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 2 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Inese Vaidere, Tiemo Wölken, Stanisław Żółtek |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Nicola Caputo, Heidi Hautala, Ivana Maletić, Marco Valli |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Iratxe García Pérez, Ramón Jáuregui Atondo, Arndt Kohn, Luigi Morgano, Fernando Ruas, Ramón Luis Valcárcel Siso |
||||
Datum der Einreichung |
30.3.2017 |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
27 |
+ |
|
ALDE |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis |
|
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Kölmel |
|
PPE |
Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Fernando Ruas, Paul Rübig, Inese Vaidere, Ramón Luis Valcárcel Siso, Patricija Šulin |
|
S&D |
Nicola Caputo, Iratxe García Pérez, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, Ramón Jáuregui Atondo, Arndt Kohn, Clare Moody, Luigi Morgano, Tiemo Wölken |
|
Verts/ALE |
Heidi Hautala |
|
2 |
- |
|
ENF |
Stanisław Żółtek |
|
NI |
Eleftherios Synadinos |
|
1 |
0 |
|
EFDD |
Marco Valli |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung