BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

30.3.2017 - (COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD)) - ***I

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eider Gardiazabal Rubial
Verfasser der Stellungnahme (*): Nirj Deva, Entwicklungsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2016/0274(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0132/2017
Eingereichte Texte :
A8-0132/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0582),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 209 und 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0374/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0132/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag entscheidend ändert oder durch einen anderen Text ersetzt oder beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2)  Der Garantiefonds wird durch eine jährliche Übertragung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union, Zinsen aus Kapitalanlagen des Garantiefonds und Einziehungen bei den säumigen Schuldnern finanziert.

(2)  Der Garantiefonds wird durch eine jährliche Übertragung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union, Zinsen aus Kapitalanlagen des Garantiefonds und Einziehungen bei den säumigen Schuldnern finanziert. Die jährliche Übertragung sollte nicht auf Kosten bestehender Tätigkeiten aus Rubrik 4 erfolgen.

Änderungsantrag    2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4)  Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Behebung grundlegender Ursachen der Migration zu schützen.

(4)  Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Bewältigung des Migrationsdrucks, der seine Ursache in Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftlicher Chancenlosigkeit, im Klimawandel und in den Langzeitfolgen der Vertreibung hat, zu schützen.

Änderungsantrag    3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann.

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet, und nach den höchsten Maßstäben mit Blick auf Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht durchgeführt werden. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten weiter zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen aufbauen und ihre Erfolgsbilanz weiter ausbauen kann. Indem die Verwaltung der Kommission übertragen wird, sollten Kosteneinsparungen beim Unionshaushalt möglich sein; außerdem könnte die Kommission dem Parlament bessere und genauere Informationen über die Verwaltung und die Lage des Garantiefonds bereitstellen.

Änderungsantrag    4

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3

Verordnung (EC, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission übernimmt die Finanzverwaltung des Fonds. Die Kommission verwaltet und investiert die Garantiefondsmittel im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und mit angemessener Vorsicht.“;

Die Kommission übernimmt die Finanzverwaltung des Fonds im Einklang mit dieser Verordnung und den internen Vorschriften und Verfahren des Fonds. Zusätzlich verwaltet und investiert die Kommission die Mittel des Garantiefonds im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und mit angemessener Vorsicht, wobei sie den dem auswärtigen Handeln der Union zugrundeliegenden Grundsätzen Rechnung trägt. Die Kommission erläutert dem Parlament, wie sich die Verwaltung des Fonds in ihre umfassendere Entwicklungsstrategie einfügt.

Änderungsantrag    5

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4

Verordnung (EC, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 8 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Bis 31.  März jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission die erforderlichen Angaben zur Lage des Garantiefonds.

Bis 31. März jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission alle erforderlichen Angaben zur Lage des Garantiefonds.

Änderungsantrag    6

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4

Verordnung (EC, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 8 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zudem übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis 31. Mai jedes Jahres einen Jahresbericht über die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und der bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.“

Zusätzlich übermittelt sie bis 31. Mai jedes Jahres dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof einen jährlichen Bericht über die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr und eine Bewertung der Angemessenheit des auf 9 % festgesetzten Zielbetrags und des in Artikel 3 vorgesehenen Schwellenwerts von 10 % sowie der Vermögensverwaltung des Garantiefonds durch die Kommission. Der jährliche Bericht enthält die Darstellung der Finanzlage und der Funktionsweise des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und der bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten, etwa detaillierte Informationen über ausstehende Kapitalbeträge garantierter Darlehen oder über das Vermögen des Garantiefonds in widrigen Marktbedingungen, und darüber hinaus Schlussfolgerungen und gewonnene Erkenntnisse. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.“

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (24.3.2017)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Nirj Deva

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (GFEA) schützt den EU-Haushalt gegen Schocks, die sonst im Falle von Ausfällen bei Darlehen, für die die EU die Garantie übernommen hat, auftreten könnten. Mit ihm soll der Abruf von Gesamthaushaltsgarantien für Drittländer abgedeckt werden, um Unterbrechungen bei der Ausführung des Haushaltsplans im Falle von Ausfällen vorzubeugen. Die Kommission hat die Finanzverwaltung des GEFA bisher der EIB übertragen, die Mittel in dem Fonds bleiben jedoch im Besitz der EU.

Der Vorschlag der Kommission, die Garantiefondsverwaltung von der EIB zu übernehmen, ist Teil eines größeren Plans, die Vermögensverwaltung letztlich zur Gänze zu internalisieren. Da die Kommission bereits 7 Mrd. EUR verwaltet, ist sie der Ansicht, dass sie bereits über das Personal und das Fachwissen für die Verwaltung des Fonds verfügt und dass zugleich die jährlichen Gebühren für die Vermögensverwaltung, die an die EIB gezahlt werden, eingespart werden könnten; im Jahr 2015 belief sich der entsprechende Betrag auf 861 000 EUR. Die Kommission macht geltend, dass sich durch die Übertragung der Vermögensverwaltung auf die Kommission über den gesamten Zeitraum eines MFR Einsparungen erzielen ließen, mit denen Investitionen in Höhe von 66 Mio. EUR finanziert werden könnten.

Der Verfasser befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Übernahme der Garantiefondsverwaltung zwar grundsätzlich, hält es jedoch für ungemein wichtig, dass das Europäische Parlament und der Rechnungshof den Garantiefonds und die Übertragung der Vermögensverwaltung auf die Kommission überwachen. Zu diesem Zweck sollte der Rechnungshof nach Ansicht des Verfassers zwei Jahre nach der Übertragung der Garantiefondsverwaltung von der EIB auf die Kommission eine externe Folgenabschätzung und eine Bewertung vornehmen. Im Falle eines deutlichen Leistungsabfalls wird die Garantiefondsverwaltung wieder der EIB übertragen.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4)  Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Behebung grundlegender Ursachen der Migration zu schützen.

(4)  Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Union betragen, sollten wieder dem Gesamthaushaltsplan der Union zugeführt werden, um den Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Finanzierungen zur Bewältigung des Migrationsdrucks, der seine Ursache in Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Chancenlosigkeit sowie im Klimawandel und in den Langzeitfolgen der Vertreibung hat, zu schützen.

Änderungsantrag    2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann.

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet, und sollte nach den höchsten Standards für Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht erfolgen. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten weiter zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann.

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD)

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

6.10.2016

 

 

 

Stellungnahme von

Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

6.10.2016

Verfasser(in) der Stellungnahme

Datum der Benennung

Nirj Deva

16.12.2016

Prüfung im Ausschuss

28.2.2017

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Raymond Finch, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Lola Sánchez Caldentey, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cécile Kashetu Kyenge, Florent Marcellesi, Louis Michel, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Martina Werner

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

19

+

ALDE

Louis Michel, Paavo Väyrynen

ECR

Eleni Theocharous, Jan Zahradil

PPE

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Maurice Ponga, Bogdan Brunon Wenta, Željana Zovko

S&D

Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Martina Werner

VERTS/ALE

Florent Marcellesi

2

-

EFDD

Raymond Finch

GUE/NGL

Lola Sánchez Caldentey

0

0

 

 

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  enthalten

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (22.3.2017)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Eduard Kukan

KURZE BEGRÜNDUNG

Mit dem Kommissionsvorschlag wird die Verordnung zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen im Rahmen der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Investitionsbank für die Darlehenstätigkeit in Drittländern geändert, und es werden einige technische Anpassungen vorgenommen.

Der Berichterstatter stimmt diesen Anpassungen zu, mit Ausnahme der vorgeschlagenen Übertragung der Verwaltung des Garantiefonds auf die Kommission.

Nach Ansicht des Berichterstatters sollte der Garantiefonds für den laufenden Zeitraum weiterhin durch die Europäische Investitionsbank verwaltet werden. Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Rückübertragung des Garantiefonds in die Kommission im breiteren Kontext der Verwaltung des Finanzinstrumentariums der EU innerhalb des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens angemessen vorbereitet werden müsste.

Bislang liegen dem Berichterstatter keine schlüssigen Beweise dafür vor, dass eine Verlagerung des Fonds in die Verwaltungszuständigkeit der Kommission wesentliche Vorteile mit sich bringen und zu keinen unnötigen Kompetenzüberschneidungen führen würde. Nach Ansicht des Berichterstatters sollten die potenziellen Kosten und der potenzielle Nutzen vor einer solchen Änderung eingehender bewertet werden.

Daher vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass eine umfassendere Diskussion über die künftige Struktur der Darlehenstätigkeit in Drittländern lange vor Beginn des nächsten Finanzierungszeitraums ab 2020 eingeleitet werden sollte.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2)  Der Garantiefonds wird durch eine jährliche Übertragung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union, Zinsen aus Kapitalanlagen des Garantiefonds und Einziehungen bei den säumigen Schuldnern finanziert.

(2)  Der Garantiefonds wird durch eine jährliche Übertragung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union, die nicht auf Kosten bestehender Tätigkeiten in Rubrik IV erfolgen kann, sowie Zinsen aus Kapitalanlagen des Garantiefonds und Einziehungen bei den säumigen Schuldnern finanziert.

Änderungsantrag    2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann.

(5)  Die mögliche Übertragung der Finanzverwaltung des Garantiefonds von der EIB auf die Kommission sollte im Lichte der damit verbundenen Kosten und des damit verbundenen Nutzens bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Finanzmittel der Union mit Blick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 möglichst effizient verwendet werden.

Änderungsantrag    3

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3)  Artikel 7 erhält folgende Fassung:

entfällt

„Artikel 7

 

Die Kommission übernimmt die Finanzverwaltung des Fonds. Die Kommission verwaltet und investiert die Garantiefondsmittel im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und mit angemessener Vorsicht.“;

 

Änderungsantrag    4

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 8 – Absatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2018 einen Bericht vor, in dem die Möglichkeit der Übertragung der Vermögensverwaltung des Garantiefonds von der EIB auf die Kommission bewertet wird. Gegebenenfalls wird dem Bericht ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.

Änderungsantrag     5

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 8 – Absatz 2 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Ab 31. Mai 2018 enthält der Jahresbericht außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds sowie eine Bewertung dessen, ob das 9 %-Ziel und die 10 %-Schwelle/Obergrenze für den Fonds angemessen sind.

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD)

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

6.10.2016

 

 

 

Stellungnahme von

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

6.10.2016

Verfasser(in) der Stellungnahme

Datum der Benennung

Eduard Kukan

2.12.2016

Prüfung im Ausschuss

9.2.2017

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

3

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Francisco Assis, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Alex Mayer, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Julia Pitera, Jozo Radoš, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Geoffrey Van Orden, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Neena Gill, Marek Jurek, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Eleni Theocharous, Traian Ungureanu, Bodil Valero

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Heidi Hautala, Romana Tomc, Ivan Štefanec

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

ALDE

Iveta Grigule, Jozo Radoš, Marietje Schaake

ECR

Bas Belder, Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Helmut Scholz

PPE

Lars Adaktusson, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Ramona Nicole Mănescu, Julia Pitera, Romana Tomc, László Tőkés, Traian Ungureanu, Ivan Štefanec, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica

S&D

Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Eugen Freund, Neena Gill, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Boris Zala

3

-

EFDD

James Carver, Fabio Massimo Castaldo

PPE

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

5

0

Verts/ALE

Klaus Buchner, Heidi Hautala, Ulrike Lunacek, Jordi Solé, Bodil Valero

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (22.3.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Godelieve Quisthoudt-Rowohl

KURZE BEGRÜNDUNG

Mit dem Vorschlag wird die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen geändert; der Vorschlag ist Teil des von der Kommission am 7. Juni 2016 angekündigten ambitionierten Investitionsplans, mit dem die Europäische Migrationsagenda weiter konsolidiert werden soll. Der Vorschlag umfasst vier Änderungen der geltenden Verordnung.

1. Mit den Einnahmen aus Risikoprämien, die durch die Finanzierung der EIB erzielt werden, wird eine neue, vierte Einnahmenquelle für den Garantiefonds erschlossen.

2. Überschüsse des Garantiefonds, die mehr als 10 % (anstatt wie bisher 9 %) der gesamten Darlehensaußenstände betragen, werden wieder dem Haushalt zugeführt. Dadurch soll der Haushalt besser gegen etwaige zusätzliche Ausfallrisiken von EIB-Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise geschützt werden.

3. Die Verwaltung des Garantiefondsvermögens wird von der EIB auf die Kommission übertragen. Die Kommission verwaltet bereits den Garantiefonds für den EFSI. Mit der vorgeschlagenen Übertragung sollen die Vermögensverwaltungstätigkeiten der Kommission weiter konsolidiert werden.

4. Die Kommission legt dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof einen ausführlichen Jahresbericht über die Lage und die Verwaltung des Garantiefonds vor. Dadurch ließen sich bessere und genauere Informationen über die bestehenden Strukturen zwischen diesen Institutionen gewinnen.

Die Verfasserin stimmt den Anpassungen im Grunde zu, mit Ausnahme der folgenden Änderungsanträge.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten zu straffen und zu konsolidieren, wofür sie auf bestehende Strukturen und eine positive Erfolgsbilanz aufbauen kann.

(5)  Die Finanzverwaltung des Garantiefonds sollte von der EIB auf die Kommission übertragen werden, die bereits seit längerem ähnliche Investitionen verwaltet. Die Übernahme der Garantiefondsverwaltung sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Vermögensverwaltungstätigkeiten weiter zu straffen und zu konsolidieren sowie sämtliche Aspekte von mit den Außenbeziehungen zusammenhängenden Finanzierungen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda zu koordinieren, wobei sie auf bestehende Strukturen aufbauen und ihre Erfolgsbilanz weiter ausbauen kann. Indem die Verwaltung der Kommission übertragen wird, sollten Kosteneinsparungen beim Unionshaushalt möglich sein; außerdem könnte die Kommission dem Parlament bessere und genauere Informationen über die Verwaltung und die Lage des Garantiefonds bereitstellen.

Änderungsantrag    2

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission übernimmt die Finanzverwaltung des Fonds. Die Kommission verwaltet und investiert die Garantiefondsmittel im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und mit angemessener Vorsicht.“;

Die Kommission übernimmt die Finanzverwaltung des Fonds im Einklang mit dieser Verordnung und den internen Vorschriften und Verfahren des Fonds. Zusätzlich verwaltet und investiert die Kommission die Mittel des Garantiefonds im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und mit angemessener Vorsicht, wobei sie den dem auswärtigen Handeln der Union zugrundeliegenden Grundsätzen Rechnung trägt. Die Kommission erläutert dem Europäischen Parlament, wie die Verwaltung des Fonds in ihre umfassendere Entwicklungsstrategie eingebettet wird.

Änderungsantrag    3

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009

Artikel 8

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Bis 31. März jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission die erforderlichen Angaben zur Lage des Garantiefonds.

Bis 31. März jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission alle erforderlichen Angaben zur Lage des Garantiefonds.

Zudem übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis 31. Mai jedes Jahres einen Jahresbericht über die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und der bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zudem übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis 31. Mai jedes Jahres einen Jahresbericht über die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage und des Funktionierens des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und der bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten, etwa detaillierte Informationen über ausstehende Kapitalbeträge garantierter Darlehen oder über das Vermögen des Garantiefonds in widrigen Marktbedingungen, und darüber hinaus Schlussfolgerungen und gewonnene Erkenntnisse. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus enthält der Bericht ausführliche Informationen über die Verwendung des Fonds und die Verbesserungen, die in den Empfängerländern mit den finanzierten Projekten erreicht werden konnten.

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD)

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

6.10.2016

 

 

 

Stellungnahme von

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

19.1.2017

Verfasser(in) der Stellungnahme

Datum der Benennung

Godelieve Quisthoudt-Rowohl

9.11.2016

Prüfung im Ausschuss

28.2.2017

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

5

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Karoline Graswander-Hainz, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Matteo Salvini, Marietje Schaake, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Klaus Buchner, Agnes Jongerius, Stelios Kouloglou, Ramona Nicole Mănescu, Ramon Tremosa i Balcells, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Philippe Loiseau, Jordi Solé

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

30

+

ALDE

Marietje Schaake, Hannu Takkula, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez

ECR

David Campbell Bannerman, Joachim Starbatty, Jan Zahradil

EFDD

Tiziana Beghin

GUE/NGL

Stelios Kouloglou

PPE

Laima Liucija Andrikienė, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Ramona Nicole Mănescu, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler

S&D

Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Agnes Jongerius, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Sorin Moisă, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

5

-

EFDD

William (The Earl of) Dartmouth

ENF

Philippe Loiseau, Franz Obermayr, Matteo Salvini

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur

3

0

EFDD

David Borrelli

Verts/ALE

Klaus Buchner, Jordi Solé

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)0582 – C8-0374/2016 – 2016/0274(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

14.9.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

6.10.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

6.10.2016

DEVE

6.10.2016

INTA

19.1.2017

LIBE

6.10.2016

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

LIBE

4.10.2016

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Eider Gardiazabal Rubial

10.10.2016

 

 

 

Datum der Annahme

27.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Inese Vaidere, Tiemo Wölken, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nicola Caputo, Heidi Hautala, Ivana Maletić, Marco Valli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Iratxe García Pérez, Ramón Jáuregui Atondo, Arndt Kohn, Luigi Morgano, Fernando Ruas, Ramón Luis Valcárcel Siso

Datum der Einreichung

30.3.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Kölmel

PPE

Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Fernando Ruas, Paul Rübig, Inese Vaidere, Ramón Luis Valcárcel Siso, Patricija Šulin

S&D

Nicola Caputo, Iratxe García Pérez, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, Ramón Jáuregui Atondo, Arndt Kohn, Clare Moody, Luigi Morgano, Tiemo Wölken

Verts/ALE

Heidi Hautala

2

-

ENF

Stanisław Żółtek

NI

Eleftherios Synadinos

1

0

EFDD

Marco Valli

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung