BERICHT über die Kontrolle der Ausgaben und Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie

11.10.2017 - (2016/2242(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Derek Vaughan

Verfahren : 2016/2242(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0296/2017
Eingereichte Texte :
A8-0296/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Kontrolle der Ausgaben und Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie

(2016/2242(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 145, 147, 165, 166 und Artikel 310 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 1 zum AEUV über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 2 zum AEUV über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[2] sowie auf die Verordnung (EU) 2015/779 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 hinsichtlich eines zusätzlichen ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme[3],

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 3/2015 mit dem Titel „EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar“, den Sonderbericht Nr. 17/2015 mit dem Titel „Unterstützung der Jugendaktionsteams durch die Kommission: Umschichtung von ESF-Mitteln erfolgreich, aber unzureichender Fokus auf Ergebnissen“ und den Sonderbericht Nr. 5/2017 mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt?“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646 und SWD(2016)0324),

–  unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0296/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit – angesichts von mehr als vier Millionen jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren, die 2016 in der EU arbeitslos waren – in einer Reihe von Mitgliedstaaten ein ernstzunehmendes Problem war und immer noch ist; in der Erwägung, dass die Lage in der Union keinesfalls einheitlich ist;

B.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eine gemeinsame politische Priorität des Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten ist, mit der zur Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung beigetragen wird;

C.  in der Erwägung, dass die hohe Jugendarbeitslosigkeit, die 2016 in der EU bei 18,8 % lag, sowohl den Betroffenen – die sich mit langfristigen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Einkommensstabilität und die berufliche Entwicklung konfrontiert sehen – als auch der gesamten Gesellschaft schadet; in der Erwägung, dass gerade junge Menschen unverhältnismäßig stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind und dass in einigen Mitgliedstaaten mehr als ein Viertel der jungen Menschen arbeitslos ist;

D.  in der Erwägung, dass zahlreiche Maßnahmen zur aktiven Beschäftigungsförderung – mit unterschiedlichen Ergebnissen – ergriffen wurden, um die hohe Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen;

E.  in der Erwägung, dass es eine weitere Gruppe junger Menschen – mit in den einzelnen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung – gibt, die an keiner Form von Bildung oder Ausbildung teilnimmt und nicht arbeitet (NEET) und die in zwei Kategorien unterteilt werden kann, und zwar die arbeitslosen NEET, die bereit sind, eine Beschäftigung aufzunehmen, und aktiv einen Arbeitsplatz suchen, und die inaktiven NEET, die an keiner Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme teilnehmen und sich nicht proaktiv um einen Arbeitsplatz bemühen;

F.  in der Erwägung, dass in der EU im Durchschnitt nur 41,9 % der NEET Zugang zur Jugendgarantie haben;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission seit Einführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 1997 eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen junger Menschen unterstützt[4] und dass sich die Bemühungen der EU seit der Krise insbesondere auf die im April 2013 vom Rat eingerichtete Jugendgarantie und die Ende 2013 ins Leben gerufene Beschäftigungsinitiative für junge Menschen konzentrieren;

H.    in der Erwägung, dass sich die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereits als wirksamste und am stärksten sichtbare Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf Unionsebene erwiesen haben;

I.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erheblich zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU beigetragen haben, indem das Bildungswesen und die Nachfrage nach jungen Arbeitskräften gefördert und Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt wurden; in der Erwägung, dass in der EU-28 nach wie vor unannehmbar viele junge Menschen, nämlich 17,2 %, arbeitslos sind[5];

J.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Jugendgarantie sicherstellen müssen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren (oder in einigen Mitgliedstaaten bis zum Alter von 30 Jahren) innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird;

K.  in der Erwägung, dass externe Faktoren wie die wirtschaftliche Lage oder das jeweilige Produktionsmodell in den einzelnen Regionen Einfluss darauf haben, inwieweit die in der Jugendgarantie festgelegten Ziele erreicht werden können;

L.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine Initiative ist, mit der NEET, langzeitarbeitslose junge Menschen und junge Menschen, die nicht als arbeitssuchend gemeldet sind, unterstützt werden, wenn sie in Regionen ansässig sind, in denen sich die Jugendarbeitslosigkeit 2012 auf mehr als 25 % belief;

M.  in der Erwägung, dass sich der genehmigte Gesamthaushaltsplan der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 auf 6,4 Mrd. EUR beläuft und 3,2 Mrd. EUR aus einer neuen spezifischen EU-Haushaltslinie beinhaltet, die um mindestens 3,2 Mrd. EUR aus nationalen Mitteln im Rahmen des bestehenden Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt werden; in der Erwägung, dass dieser Betrag im Zeitraum 2017–2020 zusätzlich um einen Betrag von 1 Mrd. EUR für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ergänzt wird, der wiederum um 1 Mrd. EUR aus dem ESF ergänzt wird, um die Beschäftigung junger Menschen in den am stärksten betroffenen Regionen zu fördern; in der Erwägung, dass durch den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2017 500 Mio. EUR dieses zusätzlichen Betrags in den Haushaltsplan 2017 eingesetzt werden sollen; in der Erwägung, dass die endgültige Mittelzuweisung für das Programm im anstehenden jährlichen Haushaltsverfahren festgelegt wird;

N.  in der Erwägung, dass die für die Umsetzung der Jugendgarantie in Europa erforderlichen jährlichen Investitionen auf 50,4 Mrd. EUR veranschlagt werden[6], was deutlich unter dem jährlich aufgrund der Abkopplung junger Menschen vom Arbeitsmarkt in Europa entstehenden wirtschaftlichen Schaden liegt, der sich auf mindestens 153 Mrd. EUR belaufen könnte[7];

O.  in der Erwägung, dass 2015 eine Aufstockung der Mittel für die Vorfinanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um eine Milliarde Euro beschlossen wurde, was für die für eine Förderung in Frage kommenden Mitgliedstaaten eine Anhebung von den ursprünglichen 1 bis 1,5 % auf 30 % bedeutete, um die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Initiative zu beschleunigen;

P.  in der Erwägung, dass die gesamte ursprüngliche Mittelausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Jahren 2014 und 2015 vorgezogen wurde und im Haushaltsplan 2016 keine neuen Zuweisungen für diesen Zweck vorgesehen waren; in der Erwägung, dass der Erfolg der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die Aussetzung ihrer Finanzierung untergraben wurde;

Q.  in der Erwägung, dass das derzeitige Finanzierungsniveau, d. h. die Beiträge aus dem EU-Haushalt und die der Mitgliedstaaten, nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse zu decken;

R.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen jeweils unterschiedliche Maßnahmen umfassen, wobei die Jugendgarantie als kurzfristige Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit fungiert und darauf abzielt, strukturelle Bildungsreformen anzuregen, während die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Finanzierungsinstrument dient; in der Erwägung, dass die Jugendgarantie über den ESF, einzelstaatliche Haushaltspläne und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert wird, während mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die direkte Beschaffung von Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums- oder Weiterbildungsplätzen für die Zielgruppe der Initiative in den förderfähigen Regionen finanziert werden kann; in der Erwägung, dass die Jugendgarantie zwar für alle 28 Mitgliedstaaten gilt, dass jedoch nur 20 Mitgliedstaaten Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen haben; in der Erwägung, dass Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen keine im Voraus festgelegte Dauer haben, während bei der Jugendgarantie innerhalb von vier Monaten ein Angebot unterbreitet werden muss;

S.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie – aus quantitativer Sicht – uneinheitlich in Anspruch genommen wird, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern zu erkennen sind;

T.  in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Umsetzung der Jugendgarantie bislang uneinheitlich sind und dass es in einigen Fällen schwierig ist, den Beitrag der Jugendgarantie zu bestimmen bzw. zu bewerten;

U.  in der Erwägung, dass zwischen den einzelnen Regionen Europas wesentliche Unterschiede bestehen; in der Erwägung, dass Gebiete mit hoher Arbeitslosenquote in einigen Fällen auf NUTS-Ebene nicht als förderfähige Regionen in Frage kommen;

V.  in der Erwägung, dass die im Rahmen der Jugendgarantie angebotenen Integrationsleistungen oft nur teilweise umgesetzt werden, wobei der Kreis der förderfähigen Teilnehmer zu eng gefasst ist und eine starke Abhängigkeit von den bestehenden Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen sowie der Geschwindigkeit, in der Verfahren auf europäischer Ebene abgewickelt werden, besteht; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich weiterhin bemühen sollten, ihre öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen zu stärken und zu reformieren;

W.  in der Erwägung, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine wichtige Rolle zukommen könnte, und zwar vor allem in den Mitgliedstaaten, die seit 2007 besonders stark von der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise in Mitleidenschaft gezogen wurden; in der Erwägung, dass hervorgehoben werden sollte, dass dieses Programm gestärkt werden muss und dass sowohl auf EU-Ebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene weitere ergänzende Maßnahmen zur Förderung von Integration und Kohäsion entwickelt werden müssen, wobei gleichzeitig die Geschlechterparität zu fördern und der Zugang zu Schulungsprogrammen sicherzustellen ist, deren Ziel darin besteht, neue technologische Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen;

X.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie als Investition in junge Menschen ein Beispiel für eine ergebnisorientierte Haushaltsführung ist;

Y.  in der Erwägung, dass im Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas eingeräumt wird, dass bei der Jugendarbeitslosigkeit „die Erwartungen und die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der EU, diese zu erfüllen, [auseinanderklaffen]“[8];

Z.  in der Erwägung, dass die EU sozialpolitische Maßnahmen gegenüber der jeweiligen Zielgruppe besser vermarkten und bewerben sollte, damit ihre Maßnahmen für die Bevölkerung in der EU stärker sichtbar werden;

AA.  in der Erwägung, dass die vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) durchgeführte Prüfung verfrüht war, da der Prüfzeitraum zu nahe am Zeitpunkt der Einführung der nationalen Garantieprogramme lag und die Prüfung nur auf bestimmte Mitgliedstaaten beschränkt war; in der Erwägung, dass es zu diesem Zweck sinnvoller gewesen wäre, zunächst die Umsetzung der Programme zu überprüfen und dann mit der eigentlichen Prüfung fortzufahren;

Allgemeine Bemerkungen

1.  stellt fest, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU in den vier Jahren seit der Einführung der Garantie im Jahr 2013 um mehr als sieben Prozentpunkte – von 23,8 % im April 2013 auf 16,6 % im April 2017 – zurückgegangen ist, was bedeutet, dass annähernd zwei Millionen junge Menschen weniger arbeitslos sind; stellt fest, dass seit der Einführung der Jugendgarantie mehr als 14 Millionen junge Menschen an einem der Programme teilgenommen haben; bedauert, dass die Jugendarbeitslosigkeit größtenteils zu oft lediglich deshalb zurückgegangen ist, weil sich junge Menschen gezwungen sahen, außerhalb der EU eine Beschäftigung zu suchen, was einen herben Verlust bedeutet, der in den kommenden Jahrzehnten zu spüren sein wird; bedauert darüber hinaus, dass Mitte des Jahres 2016 immer noch 4,2 Millionen junge Menschen in der EU arbeitslos waren, was 18,8 % dieser Bevölkerungsgruppe entspricht; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die von der EU bereitgestellte Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um dieses seit Langem bestehende Problem anzugehen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Strategien umzusetzen, die den Anforderungen und der Nachfrage der Arbeitsmärkte in jedem einzelnen Mitgliedstaat entsprechen, damit hochwertige Ausbildungsmöglichkeiten und langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden;

2.  betont, dass die Jugendgarantie nicht nur in erheblichem Maße dazu beiträgt, Maßnahmen zu unterstützen, mit denen arbeitslose junge Menschen die Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse erwerben, die sie benötigen, damit sie langfristig eine Arbeit aufnehmen und selbst Unternehmer werden können, sondern auch Gelegenheit bietet, gegen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage vorzugehen;

3.  weist darauf hin, dass Bildung und Berufsberatung eine wichtige Rolle spielen, wenn es gilt, junge Menschen mit der auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Arbeitsmoral und den nötigen Fähigkeiten auszustatten; betont jedoch, dass durch Bildung nicht nur Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden sollten, die den Erfordernissen des Arbeitsmarkts entsprechen, sondern dass Bildung auch zur persönlichen Entwicklung der jungen Menschen beitragen muss, damit sie proaktive und verantwortungsbewusste Bürger werden; betont daher, dass politische Bildung ein Teil des gesamten Bildungssystems einschließlich formeller und informeller Unterrichtsmethoden sein muss;

4.  stellt fest, dass die Jugendarbeitslosigkeitsrate umso höher ist, je jünger und geringer qualifiziert die jungen Menschen sind, und dass diese Tendenz durch die Krise verschärft wurde, wobei nun auch gering qualifizierte junge Erwachsene über 25 Jahre betroffen sind, die in eine wirtschaftlich sehr schwierige Lage geraten können, wenn Investitionen in ihre berufliche Bildung ausbleiben;

5.  stellt fest, dass der Zugang der am stärksten benachteiligten arbeitslosen Jugendlichen zur öffentlichen Arbeitsvermittlung trotz der erzielten Fortschritte nach wie vor unzureichend ist und dass sich zu dieser Gruppe gehörende Menschen ebenso wie junge Hochschulabsolventen nur selten arbeitssuchend melden;

6.  ist zutiefst besorgt darüber, dass NEET – in vielen Fällen ohne eigenes Verschulden – vom Zugang zu Bildung bzw. zum Arbeitsmarkt abgeschnitten sind; stellt fest, dass gerade diese Bevölkerungsgruppe durch die bestehenden operationellen Programme für die Umsetzung der Finanzierungsprogramme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – von denen zu viele weder ausreichende Entlohnung noch angemessene Arbeitsbedingungen bieten – am schwersten zu erreichen ist; vertritt die Auffassung, dass im Zeitraum 2017–2020 ein besonderer Schwerpunkt auf diese Bevölkerungsgruppe gelegt werden sollte, damit die wichtigsten Ziele der Jugendgarantie erreicht werden können;

7.  weist darauf hin, dass im Rahmen der Jugendgarantie geförderte Maßnahmen auch auf strukturelle Probleme ausgerichtet sein müssen, mit denen NEET konfrontiert sind, damit sichergestellt ist, dass sie langfristige Auswirkungen haben; äußert sich besorgt darüber, dass mit den Jugendgarantie-Programmen bisher noch nicht alle jungen Menschen erreicht wurden, die die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte finanzielle Verpflichtungen in den einzelstaatlichen Haushaltsplänen einzugehen, mit denen gegen diese strukturellen Probleme vorgegangen werden kann; fordert die Regionen, die nicht für eine Kofinanzierung durch die EU in Frage kommen, auf, an der Jugendgarantie teilzunehmen;

8.  betont, dass es für die Integration von NEET sowohl einer wirksameren Verwendung der verfügbaren Finanzmittel als auch einer Aufstockung derselben sowie einer stärkeren Beteiligung und Anstrengung der Mitgliedstaaten bedarf;

9.  fordert eine Diversifizierung der Finanzierungswege auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, damit alle jungen Menschen besser erreicht werden können; weist außerdem darauf hin, dass die örtlichen und regionalen Behörden bereits sehr aktiv sind und bei ihren auf junge Menschen ausgerichteten Maßnahmen unterstützt werden sollten, indem eine Reihe politischer Vorgaben integriert werden;

10.  hebt hervor, dass die Jugendgarantie seit 2012 einen positiven Beitrag dazu leistet, die Jugendarbeitslosigkeit zu senken; weist jedoch darauf hin, dass die Quote nach wie vor auf einem nicht hinnehmbaren Stand ist; begrüßt daher die von den Mitgesetzgebern erzielte Einigung, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis 2020 zu verlängern; weist jedoch darauf hin, dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin bestehen könnte und daher im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) angemessen berücksichtigt werden sollte, damit Kontinuität und Kostenwirksamkeit sichergestellt werden;

11.  hebt hervor, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht nur Arbeitsplätze für junge Menschen geschaffen werden sollen, sondern auch die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, geeignete Systeme einzurichten, mit denen die Bedürfnisse junger Menschen ermittelt und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen gefunden werden; betont daher, dass die Wirksamkeit der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen künftig daran gemessen werden sollte, inwieweit die Mitgliedstaaten Systeme zur Unterstützung junger Menschen eingerichtet haben bzw. vorhandene Systeme verbessert haben;

12.  weist erneut darauf hin, dass für die Jugendgarantie, zusätzlich zum nationalen Beitrag, finanzielle Unterstützung der EU aus dem ESF und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt wird; unterstützt darüber hinaus die im Gemeinsamen Strategischen Rahmen der Union durch Peer-Learning, Vernetzungsmaßnahmen und technische Unterstützung durchgeführten Programmplanungsarbeiten;

13.  begrüßt, dass der Haushalt für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Jahren 2014 und 2015 vorab ausgestattet wurde und dass die ursprüngliche Vorfinanzierung aufgestockt wurde, um für eine rasche Mobilisierung von Ressourcen zu sorgen;

14.  begrüßt, dass mit den Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,4 Millionen junge Menschen unterstützt wurden und die Mitgliedstaaten mit ihrer Hilfe Aktionen im Gegenwert von mehr als 4 Mrd. EUR durchführen konnten;

15.  weist erneut darauf hin, dass der Erfolg der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unter anderem auf eine gute wirtschaftspolitische Steuerung in den Mitgliedstaaten zurückzuführen ist, da es ohne ein günstiges Unternehmensumfeld, in dessen Rahmen Anreize für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden, und ohne ein Bildungs- und Wissenschaftssystem, das an die Anforderungen der Wirtschaft angepasst ist, nicht möglich ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Problem der hohen Jugendarbeitslosigkeit dauerhaft zu lösen;

16.  verweist auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Auswirkungen der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und stellt fest, dass die Jugendgarantie drei Jahre nach der Annahme der entsprechenden Empfehlung des Rates noch immer hinter den Erwartungen zurückbleibt; weist darauf hin, dass der Rechnungshof angemerkt hat, dass allein mit Mitteln aus dem EU-Haushalt nicht alle NEET erreicht werden können; weist darauf hin, dass die derzeitige Lage nicht den Erwartungen entspricht, die durch die Einführung der Jugendgarantie geweckt wurden, und zwar, dass alle NEET innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erhalten;

17.  weist darauf hin, dass es zwar schwierig ist, NEET in den Arbeitsmarkt einzubinden, dass sich dadurch jedoch auch Möglichkeiten ergeben; empfiehlt, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Arbeitsvermittlungsstellen ihre Anstrengungen intensivieren, mehr inaktive junge Menschen in Jugendgarantie-Programme einzubinden und sie auf dem Arbeitsmarkt zu halten, auch nachdem die jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen ausgelaufen sind;

18.  weist darauf hin, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen junge NEET unter 25 Jahren unterstützt werden sollen, die normalerweise keinerlei Unterstützung im Hinblick auf Beschäftigung oder Bildung erhalten; bedauert, dass die Annahme der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Auswirkungen auf die Zuweisung von ESF-Mitteln für andere Programme hat, und betont, dass die Ressourcen der spezifischen Zuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch ESF-Mittel in mindestens derselben Höhe ergänzt werden sollten;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bzw. aus dem ESF bereitgestellten Finanzmittel gemäß Erwägung 87 und Artikel 95 der Dachverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) nicht an die Stelle der von den Mitgliedstaaten getätigten öffentlichen Ausgaben treten und im Einklang mit dem Grundsatz der Zusätzlichkeit stehen; betont, dass Programme wie die Jugendgarantie keinesfalls dazu dienen dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ersetzen;

20.  betont, dass die Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Akteuren wie öffentlichen und gegebenenfalls privaten Arbeitsvermittlungsstellen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitgebern, Jugendorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, – auch auf regionaler und lokaler Ebene – intensiviert werden muss, damit alle NEET erreicht werden; fordert, dass die Akteure stärker einbezogen werden, etwa indem bei Gestaltung, Umsetzung und Bewertung der Jugendgarantie ein partnerschaftlicher Ansatz verfolgt wird; fordert, dass Bildungseinrichtungen und Unternehmer verstärkt zusammenarbeiten, damit das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in Angriff genommen werden kann; bekräftigt, dass mit dem partnerschaftlichen Ansatz darauf abgezielt wird, die Zielgruppe besser zu erreichen und dafür zu sorgen, dass hochwertige Angebote zur Verfügung gestellt werden;

21.  weist erneut darauf hin, dass nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) für die 28 EU-Mitgliedstaaten eine jährliche Finanzierung von rund 45 Mrd. EUR erforderlich ist, damit die Jugendgarantie Wirkung zeigt; ist der Ansicht, dass diese Finanzierung als Investition angesehen werden sollte, da sie – sofern sie sich als wirksam erweist – zu einer erheblichen Reduzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Jugendbeschäftigung führen wird;

22.  fordert die Kommission auf, ausgehend von der Schätzung der IAO eine Aufschlüsselung der nationalen Beiträge zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorzulegen, die die einzelnen Mitgliedstaaten leisten müssen, damit die Jugendgarantie wirksam umgesetzt werden kann;

23.  weist darauf hin, dass es bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu Verzögerungen kam, da die zuständigen Verwaltungsbehörden erst spät benannt wurden; sieht darin einen Mangel in der Rechtsgrundlage der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, durch den das ursprüngliche Bestreben, die Initiative mittels einer Vorabmittelausstattung zügig umzusetzen, unterminiert wurde;

24.  hält es für erforderlich, die Vielfalt der Finanzierungsmittel zu fördern und den Zugang zu ihnen zu erleichtern sowie auf eine wirksame Verwendung der Mittel hinzuarbeiten und gleichzeitig weitere Reformen im Bereich der Politik und der Dienstleistungen umzusetzen;

25.  betont, dass die Maßnahmen auf die lokalen Umstände zugeschnitten werden müssen, damit sich ihre Wirkung verstärkt, etwa indem lokale Arbeitgebervertretungen, lokale Schulungsanbieter und lokale Behörden stärker eingebunden werden; fordert, dass die Finanzierungswege unter Einbeziehung der lokalen, regionalen und nationalen Ebenen breiter gefächert werden, damit sämtliche NEET besser erreicht werden können;

26.  bekräftigt, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen des aktuellen MFR mit neuen Mitteln anstatt aus Umschichtungen bestehender Haushaltsmittel finanziert werden sollte; erwartet, dass mit Blick auf den nächsten MFR ehrgeizige politische Verpflichtungen eingegangen werden;

27.  ist der Ansicht, dass die Jugendgarantie nur dann ordnungsgemäß funktionieren kann, wenn die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen vor Ort ihrer Tätigkeit wirksam nachgehen;

28.  fordert nachdrücklich, dass in den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen in den Mitgliedstaaten spezifisches Fachwissen gewonnen und Kapazitäten entwickelt werden, damit Menschen unterstützt werden können, denen es innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Berufsausbildung verlassen, nicht gelingt, einen Arbeitsplatz zu finden; fordert Unternehmen und Branchenverbände auf, sich stärker bei der Umsetzung des Programms zu engagieren;

29.  bedauert, dass ein Großteil der NEET in der EU noch keinerlei Zugang zu einem Jugendgarantie-Programm hat, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass NEET im Allgemeinen nicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet sind; fordert den Rat auf, die Möglichkeit zu prüfen, den Erfahrungsaustausch innerhalb des bestehenden Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltung fortzuführen, um auf bewährten Verfahren beruhende Strategien zu entwickeln, mit denen NEET erreicht und unterstützt werden können;

30.  begrüßt den Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs vollständig umzusetzen, damit Abdeckungsgrad und Wirksamkeit der Jugendgarantie-Programme verbessert werden;

31.  betont, dass die Entwicklung von einzigen Anlaufstellen gefördert werden sollte, damit die positiven Auswirkungen der Jugendgarantie verstärkt werden, etwa indem sichergestellt wird, dass alle Dienste und Beratungsangebote für junge Menschen an einem einzigen Ort zur Verfügung stehen;

32.  stellt fest, dass es schwierig werden kann, alle jungen Menschen zu erreichen, wenn das System nicht ausreichend wahrgenommen wird; empfiehlt, die Möglichkeit, örtliche Kampagnen, die mit allen Partnern vor Ort – auch Jugendorganisationen – organisiert werden, zu finanzieren, auszuweiten und die Entwicklung von Plattformen für junge Menschen, über die sie sich für die Programme registrieren können, zu unterstützen; empfiehlt, dass Informationen im Zusammenhang mit der Jugendgarantie für alle zugänglich und verständlich sein sollten;

33.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass sie hochwertige Angebote machen; betont, dass die Angebote etwa dem jeweiligen Profil der Teilnehmer und der Nachfrage des Arbeitsmarkts entsprechen müssen, damit die Teilnehmer nachhaltig und nach Möglichkeit langfristig in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können;

34.  bedauert, dass die meisten Mitgliedstaaten noch keine Definition für den Begriff „hochwertiges Angebot“ eingeführt haben; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Beschäftigungsausschusses der Europäischen Union (EMCO) die bestehenden Netzwerke zu nutzen, um gemeinsam die Merkmale dieses Begriffs auszuarbeiten, wobei dem europäischen Qualitätsrahmen für Praktika, der gemeinsamen Erklärung der europäischen Sozialpartner mit dem Titel „Towards a Shared Vision of Apprenticeships“ (Hin zu einer gemeinsamen Vision von Ausbildung) und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu prekären Beschäftigungsverhältnissen Rechnung getragen werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission außerdem nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass diese Merkmale auf einem Angebot gründen, das sowohl der Qualifikation und dem Profil des Teilnehmers als auch der Nachfrage des Arbeitsmarkts entspricht sowie Arbeitsmöglichkeiten bietet, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und Sozialschutz und Entwicklungsaussichten umfasst, die zu einer dauerhaften, passenden Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen; begrüßt insbesondere, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 5/2017 empfiehlt, das Augenmerk vor allem auf die Verbesserung der Qualität der Angebote zu richten;

35.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss Standards für die Qualitätskriterien vorzuschlagen, die etwaige Angebote im Rahmen der Jugendgarantie erfüllen müssen; hebt hervor, dass für derlei Angebote ein Qualitätsrahmen mit Qualitätsstandards festgelegt werden muss;

36.  weist darauf hin, dass es deutlich mehr Ressourcen – und zwar sowohl was die personelle als auch was die technische und finanzielle Ausstattung betrifft – bedarf, damit das Ziel, allen jungen Menschen unter 24 Jahren eine hochwertige, dauerhafte Arbeitsstelle anbieten zu können, erreicht werden kann; begrüßt, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten das Höchstalter für junge Menschen, die für Unterstützung durch die Jugendgarantie in Frage kommen, auf 30 erhöht hat;

37.  spricht sich dafür aus, dass die an der Jugendgarantie teilnehmenden jungen Menschen weiterhin Beiträge für die in den jeweiligen Mitgliedstaaten geltenden Systeme zum Sozial- und zum Arbeitsschutz entrichten und Zugang zu diesen Systemen haben, wodurch die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, insbesondere der jungen Menschen und der Arbeitgeber, bekräftigt wird;

38.  betont, dass Maßnahmen im Rahmen der Jugendgarantie wahrscheinlich effizienter und kostenwirksamer sind, wenn junge Menschen so beim Eintritt ins Erwerbsleben unterstützt werden, dass sie Aussichten auf nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten und steigende Entlohnung haben;

39.  hebt hervor, dass es sich bei NEET um eine äußerst heterogene und uneinheitliche Gruppe handelt und dass die Effizienz und die Kostenwirksamkeit der Programme erhöht werden kann, wenn sie gezielt auf bestimmte Probleme ausgerichtet sind; betont in diesem Zusammenhang, dass umfassende Strategien mit klaren Zielsetzungen festgelegt werden müssen, die auf alle NEET-Kategorien ausgerichtet sind; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es maßgeschneiderter Lösungen bedarf, bei denen lokalen und regionalen Zusammenhängen Rechnung getragen wird, etwa indem die örtlichen Arbeitgebervertreter und Ausbildungsanbieter sowie die lokalen Behörden enger eingebunden werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, jedem Bewerber einen individuellen Weg aufzuzeigen und dabei den einzelstaatlichen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen die notwendige Freiheit einzuräumen, damit sie die Methoden zur Ermittlung der einzelnen Profile anpassen können;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Strategien für die Öffentlichkeitsarbeit einzurichten und die Bemühungen um die Ermittlung der Gruppe der NEET – und insbesondere der inaktiven NEET, die unter keines der geltenden Systeme fallen – zu intensivieren, damit diese erfasst werden können und die Lage der jungen Menschen, die aus den Jugendgarantie-Programmen ausscheiden, in festgelegten Zeitabständen (nach sechs, 12 und 18 Monaten) überwacht werden kann, wodurch eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert wird; betont, dass für diese heterogene Gruppe junger Menschen maßgeschneiderte Lösungen angeboten und diejenigen, die noch nicht erfasst wurden, zu einer wichtigen Zielgruppe gemacht werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die aus dem ESF bereitgestellten Mittel nicht dazu verwendet werden, öffentliche Ausgaben zu ersetzen, und weist darauf hin, dass die dauerhafte Eingliederung von NEET in den Arbeitsmarkt auch ein ausreichend starkes Wirtschaftswachstum voraussetzt;

41.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, entsprechende Mängelbewertungen und Marktanalysen durchzuführen, bevor die im Rahmen der Jugendgarantie angebotenen Programme anlaufen, um nutzlosen Kursen vorzubeugen und zu verhindern, dass Praktikanten ohne Aussicht auf eine künftige Beschäftigung ausgenutzt werden;

42.  ersucht die Kommission und den Rat, jungen Menschen den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern und in diesem Zusammenhang proaktive Maßnahmen für den Übergang – etwa berufliche Orientierung, Berufsberatung und Informationen über den Arbeitsmarkt – sowie unterstützende Leistungen an Schulen und Laufbahnberatungen an Hochschulen in Erwägung zu ziehen, wodurch junge Menschen in die Lage versetzt werden, den Übergang zu meistern und ihre Laufbahn zu planen;

43.  stellt fest, dass es schwierig werden kann, alle jungen Menschen zu erreichen, wenn das System nicht ausreichend wahrgenommen wird; regt an, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Finanzierung örtlicher Kampagnen, die mit allen einschlägigen Partnern vor Ort, auch Jugendorganisationen, organisiert werden, in höherem Maß zu ermöglichen und die Entwicklung von Plattformen für junge Menschen, über die sie sich für die Programme registrieren können, zu unterstützen; empfiehlt, dass Informationen im Zusammenhang mit der Jugendgarantie für alle zugänglich und verständlich sein sollten;

44.  weist darauf hin, dass nach wie vor eine Diskrepanz zwischen dem Qualifikationsangebot und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besteht; fordert die Kommission auf, über den EMCO den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren in den Mitgliedstaaten zu fördern, damit dieses Problem angegangen werden kann;

45.  vertritt die Auffassung, dass das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage dadurch behoben werden könnte, dass die Kompetenzen jedes Einzelnen besser ermittelt und die Mängel in den nationalen Ausbildungssystemen behoben werden; betont, dass junge Menschen aufgrund ihrer erhöhten Mobilität ihre Fähigkeiten verbessern könnten, was – zusammen mit der Anerkennung von Qualifikationen – dazu beitragen könnte, das bestehende geografische Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage zu beheben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in diesem Zusammenhang verstärkt auf das EURES-Portal zurückzugreifen;

46.  betont, dass Kenntnisse im IKT-Bereich großes Potenzial für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze bergen könnten, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der IKT-Kenntnisse und digitalen Kenntnisse in ihre Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie aufzunehmen;

47.  weist darauf hin, dass bei der Bereitstellung von Leistungen für die einzelnen Gruppen von Jugendlichen ein differenzierterer und stärker auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittener Ansatz verfolgt werden muss, um zu verhindern, dass nur bestimmte Gruppen ein Angebot erhalten und eine diskriminierende Auswahl vorgenommen wird; fordert, dass verstärkt und gezielt junge Menschen, die mit zahlreichen Hemmnissen konfrontiert sind, sowie diejenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, angesprochen werden, wobei Wert auf Barrierefreiheit gelegt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Jugendgarantie wirksam mit anderen Maßnahmen wie Antidiskriminierungsmaßnahmen zu koordinieren und das im Rahmen der Jugendgarantie angebotene Spektrum an Maßnahmen zu erweitern;

48.  ist der Ansicht, dass die Jugendarbeitslosigkeit in künftigen operationellen Programmen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) von vornherein als Priorität behandelt werden sollte;

Durchführung und Kontrolle

49.  weist darauf hin, dass die Jugendgarantie im Zuge des Europäischen Semesters, der EMCO-Bewertungen und eines vom EMCO in Zusammenarbeit mit der Kommission entwickelten gezielten Indikatorenrahmens überwacht wird; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Datenübermittlung zu unterstützen;

50.  stellt fest, dass fehlende Informationen über die möglichen Kosten der Umsetzung eines Programms in einem Mitgliedstaat dazu führen können, dass keine ausreichenden Mittel für die Umsetzung des Programms und die Erreichung der jeweiligen Ziele bereitgestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, wie im Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs empfohlen, einen Überblick über die Kosten der Umsetzung der Jugendgarantie zu erstellen;

51.  betont, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung der Jugendgarantie-Programme wichtig ist, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen und die Gesamtfinanzierung zu bewerten, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Bewertung der Gesamtfinanzierung dadurch erschwert werden kann, dass die verschiedenen Arten der auf junge Menschen abzielenden Maßnahmen auf nationaler Ebene nur schwierig zu unterscheiden sind;

52.  fordert die Kommission auf, genauere Informationen über die Kostenwirksamkeit der Jugendgarantie und das Verfahren zur Überwachung der Umsetzung des Programms in den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen und jährlich umfassend darüber Bericht zu erstatten;

53.  betont, dass es wirksamer Mechanismen zur Erörterung und Lösung von Problemen, die bei der Umsetzung von Jugendgarantie-Programmen auftreten, bedarf; betont, dass es einer starken, jedoch gleichzeitig realistischen und umsetzbaren politischen und finanziellen Verpflichtung der Mitgliedstaaten bedarf, wenn es darum geht, die Ziele der Jugendgarantie in vollem Umfang umzusetzen und dafür zu sorgen, dass es Mechanismen zum frühzeitigen Eingreifen, hochwertige Arbeitsplätze, allgemeine und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten, eindeutige Kriterien für die Förderfähigkeit und einen Aufbau von Partnerschaften mit den einschlägigen Interessenträgern gibt; betont, dass dies dadurch erreicht werden sollte, dass während und nach der Umsetzung besagter Maßnahmen wirksame Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird, bei Bedarf die Verwaltungskapazitäten gestärkt werden, den Bedingungen vor Ort Rechnung getragen und der Kompetenzaufbau erleichtert wird und ordnungsgemäße Überwachungs- und Bewertungsstrukturen eingerichtet werden;

54.  fordert, dass auf multilateraler Ebene wirksam überwacht wird, ob die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie im Rahmen des Europäischen Semesters befolgt wird, und dass bei Bedarf die länderspezifischen Empfehlungen in Angriff genommen werden;

55.  bekräftigt seine Zusage, alle Aktivitäten der Mitgliedstaaten aufmerksam zu überwachen, damit die Jugendgarantie in die Tat umgesetzt wird, und fordert die Jugendorganisationen dazu auf, das Europäische Parlament über ihre Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Laufenden zu halten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, Akteure aus dem Jugendbereich in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen; weist erneut darauf hin, dass es für den Erfolg der Jugendgarantie von wesentlicher Bedeutung ist, Jugendorganisationen in die entsprechenden Kommunikations-, Umsetzungs- und Bewertungsprozesse einzubeziehen;

56.  stellt fest, dass es bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten zu gewissen Verzögerungen gekommen ist, die in erster Linie auf verfahrenstechnische und strukturelle Ursachen zurückzuführen sind; zeigt sich besorgt angesichts des Grades der Inanspruchnahme der für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zugewiesenen Vorfinanzierung durch die Mitgliedstaaten; fordert daher nachdrücklich, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten umgehend tätig werden, damit die für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung stehenden Mittel rechtzeitig in vollem Umfang genutzt werden; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gezielte finanzielle Verpflichtungen in den einzelstaatlichen Haushaltsplänen eingehen müssen, damit gegen diese strukturellen Probleme vorgegangen werden kann;

57.  begrüßt, dass die Kommission bei der Ermittlung und Verbreitung von bewährten Verfahren im Bereich der Überwachung und Berichterstattung, die auf den in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Systemen basieren, mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet; weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Vergleichbarkeit von Daten in diesem Zusammenhang nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist;

58.  empfiehlt der Kommission, weiterhin bewährte Verfahren für die Überwachung und Berichterstattung zu ermitteln und zu verbreiten, damit die von den Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse schlüssig und verlässlich weitergegeben und – unter anderem im Hinblick auf Qualität – einheitlich bewertet werden können; empfiehlt insbesondere, regelmäßig hochwertige Daten zur Verfügung zu stellen, mit denen die Mitgliedstaaten konkretere und wirksamere jugendpolitische Maßnahmen umsetzen können – unter anderem indem die Teilnehmer, die aus den Jugendgarantie-Programmen ausscheiden, überwacht werden –, damit die Abbruchquote und die Zahl wirkungsloser Teilnahmen so gering wie möglich gehalten werden;

59.  fordert die Kommission auf, die Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Regelungen, die im Rahmen der Jugendgarantie genehmigt wurden, zu stärken und ein transparentes und umfassendes Kontrollsystem auf der Grundlage offener Daten einzuführen, das auch Kostenwirksamkeit, strukturelle Reformen und auf Einzelpersonen ausgerichtete Maßnahmen umfasst;

60.  schlägt vor, dass in allen Mitgliedstaaten Ex-ante-Analysen durchgeführt werden, bei denen konkrete Ziele und Zeitpläne für die zu erwartenden Ergebnisse der Jugendgarantieprogramme vorgegeben werden, und dass Doppelfinanzierung vermieden wird;

61.  ruft dazu auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, über den EMCO und das Programm „Voneinander lernen“ der Europäischen Beschäftigungsstrategie bewährte Verfahren auszutauschen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, voneinander zu lernen und die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen einzubeziehen;

62.  weist besorgt darauf hin, dass nur wenig Daten zu Begünstigten, Leistungen und Ergebnissen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorhanden sind, die darüber hinaus oft widersprüchlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von zeitgemäßeren Systemen für die Überwachung der verbliebenen Mittel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzuleiten, die außerdem einen geringeren Verwaltungsaufwand verursachen;

63.  fordert, dass bei den Programmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen der Schwerpunkt auf Ergebnisse gelegt wird, und zwar indem konkrete Indikatoren im Zusammenhang mit den in den Mitgliedstaaten durchgeführten Reformen, den Fähigkeiten und Kenntnissen, die durch das Programm vermittelt wurden, und der Anzahl der angebotenen unbefristeten Arbeitsverträge festgelegt werden; regt an, dass die Erfahrung der Mentoren in dem gewählten Berufszweig zu den von den jeweiligen Bewerbern benötigten Fähigkeiten passen;

64.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Überwachungs- und Berichterstattungssysteme effizienter zu gestalten, damit die Ziele der Jugendgarantie leichter quantifizierbar werden und die Entwicklung stärker faktengestützter Maßnahmen zur Aktivierung für junge Menschen erleichtert wird, und insbesondere die Kapazitäten für die weitere Beobachtung von Teilnehmern, die aus der Jugendgarantie ausscheiden, zu stärken, damit die Zahl der Ausstiege mit unbekanntem Status so weit wie möglich reduziert wird und Daten über die weitere Situation der Teilnehmer erhoben werden können; fordert die Kommission auf, ihre Leitlinien zur Datenerhebung zu überarbeiten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Referenzwerte und Zielvorgaben zu überarbeiten, damit die Gefahr einer Überbewertung von Ergebnissen möglichst gering gehalten werden kann;

65.  erkennt an, dass sich die Jugendgarantie in einigen Mitgliedstaaten zu einer Triebfeder für politische Veränderungen und eine bessere Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und Bildung entwickelt hat; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass bei der Förderung von Maßnahmen und Rahmen wie der Jugendgarantie realistische und messbare Ziele gesetzt, die größten Herausforderungen und die zu ihrer Bewältigung geeigneten Maßnahmen ermittelt und diese Herausforderungen mit Blick auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bewertet werden; weist darauf hin, dass es in einigen Fällen schwerfiel, den bisherigen Beitrag der Jugendgarantie genau zu ermitteln und zu bewerten, und vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten dank hochwertiger Statistiken in der Lage sein sollten, realistischere und wirksamere Maßnahmen für junge Menschen auszuarbeiten, ohne dass überzogene Erwartungen geweckt werden;

66.  würdigt die von vielen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung der Jugendgarantie; weist jedoch darauf hin, dass die meisten Reformen noch nicht vollständig umgesetzt wurden, insbesondere was das Anbahnen von Partnerschaften mit Sozialpartnern und jungen Menschen im Zusammenhang mit der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung der Jugendgarantie-Maßnahmen sowie die Unterstützung von Menschen, die mit zahlreichen Hemmnissen konfrontiert sind, betrifft; schließt daraus, dass es langfristig erheblicher Anstrengungen und finanzieller Mittel bedarf, um die Ziele der Jungendgarantie zu erreichen;

67.  vertritt die Auffassung, dass die mehrfache Inanspruchnahme der Jugendgarantie dem Zweck der Arbeitsmarktaktivierung nicht entgegenlaufen und das Ziel, junge Menschen in feste Arbeitsverhältnisse zu überführen, nicht untergraben darf; fordert den Rat auf, die Überarbeitung des MFR dafür zu nutzen, der Jugendgarantie Mittel in ausreichender Höhe zuzuweisen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass junge Menschen bis zu einem Alter von 30 Jahren hochwertige Angebote erhalten, die sowohl auf das jeweilige Profil und Qualifikationsniveau als auch auf die Nachfrage des Arbeitsmarkts zugeschnitten sind, damit nachhaltige Beschäftigung geschaffen wird und verhindert wird, dass die Jugendgarantie mehrfach in Anspruch genommen werden muss;

68.  vertritt die Auffassung, dass es zur Beurteilung der Wirksamkeit der Programme erforderlich ist, dass sämtliche Gesichtspunkte – darunter auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Programme – bewertet werden; verweist auf die früheren Schätzungen der IAO und von Eurofound und fordert die Kommission auf, diese Schätzungen zu bestätigen oder zu aktualisieren;

69.  spricht sich dafür aus, die Wirksamkeit der Jugendgarantie in jedem teilnehmenden Mitgliedstaat zu bewerten und auf diese Weise die Ausbeutung junger Menschen durch Unternehmen zu verhindern, die Pseudo-Ausbildungsprogramme anbieten, um Arbeitskräfte einsetzen zu können, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden; schlägt zu diesem Zweck vor, dass die Beschäftigungsaussichten der jungen Menschen, die Begünstigte des Programms waren, überwacht und Mechanismen eingerichtet werden, mit denen teilnehmende Arbeitgeber, seien sie öffentlich oder privat, als Bedingung für die weitere Inanspruchnahme des Programms dazu verpflichtet werden, einen Mindestanteil der Praktika in Arbeitsverträge umzuwandeln;

70.  stellt fest, dass bis Ende 2017 eine Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die Kommission abgeschlossen werden soll, und erwartet, dass die notwendigen Anpassungen rasch vorgenommen werden, damit die Initiative auch erfolgreich umgesetzt werden kann; betont, dass die Leistung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die einschlägigen Akteure, einschließlich Jugendorganisationen, laufend beurteilt werden muss;

71.  betont, dass ein System von Indikatoren und Maßnahmen eingeführt werden muss, mit dem die Wirksamkeit sowohl der öffentlichen Arbeitsvermittlungen als auch der Jugendgarantie bewertet und überwacht werden kann, wobei dieses System zwar von Beginn an vorgesehen war, jedoch noch zahlreiche Unzulänglichkeiten aufweist;

72.  fordert, dass die Teilnehmer des Programms gebührend darüber informiert werden, welche Maßnahmen bei Missbrauch des Programms einzuleiten sind, und dass sie, wie vorgesehen, ausreichend geschützt werden;

73.  fordert, dass effizient und transparent kontrolliert, überwacht und darüber berichtet wird, wie Finanzmittel, die auf europäischer bzw. nationaler Ebene zugewiesen wurden, verwendet werden, damit Missbrauch und Verschwendung von Ressourcen verhindert werden können;

Verbesserungsmöglichkeiten

74.  hält es für erforderlich, durch eine ehrgeizige Programmplanung und eine stabile Finanzierung aus dem EU-Haushalt und aus den Haushalten der Mitgliedstaaten ein langfristiges Engagement zu garantieren, damit alle jungen Menschen in der EU, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, uneingeschränkten Zugang zu den Programmen haben;

75.  weist erneut darauf hin, dass alle Verwaltungsebenen (EU, Mitgliedstaaten und lokale Gebietskörperschaften) und die technische Unterstützung der Kommission zusammenwirken müssen, wenn es darum geht, die Jugendgarantie wirksam umzusetzen;

76.  betont, dass unter aktiver Einbeziehung der Familien eine hochwertige lebenslange Berufsberatung geschaffen und entwickelt werden muss, damit junge Menschen bessere Entscheidungen im Hinblick auf ihre Ausbildung und ihre Berufslaufbahn treffen können;

77.  weist darauf hin, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom Oktober 2016 zu dem Schluss kommt, dass die Wirksamkeit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verbessert werden muss; vertritt die Auffassung, dass dies dadurch erreicht werden sollte, dass einerseits NEET auf nachhaltige Weise in den Arbeitsmarkt integriert werden und andererseits Ziele festgelegt werden, bei denen der unterschiedlichen Zusammensetzung von NEET-Zielgruppen Rechnung getragen wird, und zwar in Form spezifischer, sinnvoller Maßnahmen für jede einzelne Untergruppe; weist darauf hin, dass die Wirksamkeit verbessert werden könnte, wenn zusätzlich auf weitere ESF-Programme zurückgegriffen wird, mit denen dafür gesorgt wird, dass NEET auf nachhaltige Weise integriert werden;

78.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erwartungen mittels realistischer und erreichbarer Ziele und Vorgaben zu steuern, Abweichungen zu bewerten, den Markt vor der Einführung der Systeme zu analysieren, die Überwachungs- und Mitteilungssysteme zu verbessern und für eine bessere Qualität der Daten zu sorgen, damit die Ergebnisse effizient gemessen werden können;

79.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, damit alle jungen Arbeitskräfte, die arbeitslos sind oder keinen Zugang zu einem geeigneten Ausbildungs- oder Bildungsangebot haben, erfolgreich eingegliedert werden können; betont, dass nur dann nachhaltige Ergebnisse erzielt werden können, wenn die Jugendgarantie auf den vorhandenen Erkenntnissen und Erfahrungen aufbaut und langfristig fortgesetzt wird; betont, dass dafür eine Aufstockung der öffentlichen Mittel notwendig ist, die für die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen auf EU-Ebene und einzelstaatlicher Ebene zur Verfügung stehen;

80.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kosten ihrer Jugendgarantie-Programme ordnungsgemäß zu bewerten, die Erwartungen durch die Festlegung realistischer und umsetzbarer Ziele und Vorgaben zu steuern, zusätzliche Mittel aus ihren nationalen Haushalten zu mobilisieren und ihre öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen stärker finanziell zu unterstützen, damit sie zusätzliche Aufgaben in Verbindung mit der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wahrnehmen können;

81.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Daten über die Folgemaßnahmen bereitgestellt werden, mit denen unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten die langfristige Nachhaltigkeit der Ergebnisse überprüft und die Ausarbeitung stärker faktengestützter Maßnahmen im Bereich der Jugendpolitik gefördert werden kann; fordert, dass in allen Mitgliedstaaten bei der Datenerhebung – einschließlich der nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Datenerhebung – für mehr Transparenz und Kohärenz gesorgt wird; weist besorgt darauf hin, dass sich die Dauerhaftigkeit der positiven Ausstiege aus der Jugendgarantie zunehmend verschlechtert hat[9];

82.  fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der in den Mitgliedstaaten umgesetzten Maßnahmen gründlich zu analysieren, die wirksamsten Lösungen zu ermitteln und auf der Grundlage dieser Lösungen den Mitgliedstaaten Empfehlungen darüber zu unterbreiten, wie bessere und wirksamere Ergebnisse erzielt werden können;

o

o    o

83.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
  • [3]  ABl. L 126 vom 21.5.2015, S. 126.
  • [4]  Weitere Maßnahmen umfassen die im September 2010 ins Leben gerufene Initiative „Jugend in Bewegung“, die im Dezember 2011 gestartete Initiative „Chancen für junge Menschen“ und die im Januar 2012 eingeführten „Jugendaktionsteams“.
  • [5]  Stand März 2017: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8002525/3-02052017-AP-EN.pdf/94b69232-83a9-4011-8c85-1d4311215619
  • [6]  „Social Inclusion of Young People“ (Soziale Inklusion junger Menschen), Eurofound 2015.
  • [7]  „NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ (NEET – Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren: Merkmale, Kosten und Reaktionen der Politik in Europa), Eurofound 2012.
  • [8]  Weißbuch zur Zukunft Europas, S. 13.
  • [9]  Abschnitt 164 des Sonderberichts Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (31.8.2017)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Kontrolle der Ausgaben und Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie
(2016/2242(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Vladimír Maňka

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eine gemeinsame politische Priorität des Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten ist, mit der zur Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung beigetragen wird;

B.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie als Investition in junge Menschen ein Beispiel für eine ergebnisorientierte Haushaltsführung ist;

C.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erheblich zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU beigetragen haben, indem das Bildungswesen und die Nachfrage nach jungen Arbeitskräften gefördert und Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt wurden; in der Erwägung, dass in der EU-28 nach wie vor besorgniserregend viele junge Menschen, nämlich 17,2 %, arbeitslos sind[1];

D.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor viel zu hoch ist; in der Erwägung, dass in der EU im Durchschnitt nur 41,9 % der jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET), Zugang zur Jugendgarantie haben;

E.  in der Erwägung, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine wichtige Rolle zukommen könnte, und zwar vor allem in den Mitgliedstaaten, die seit 2007 besonders stark von der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise in Mitleidenschaft gezogen worden sind; in der Erwägung, dass hervorgehoben werden sollte, dass dieses Programm zunehmend gestärkt werden muss und dass sowohl auf EU-Ebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene weitere ergänzende Maßnahmen zur Förderung von Integration und Kohäsion entwickelt werden müssen, wobei gleichzeitig die Geschlechterparität zu fördern und der Zugang zu Schulungsprogrammen sicherzustellen ist, deren Ziel darin besteht, neuen technologischen Problemen auf dem Arbeitsmarkt vorzubeugen;

F.  in der Erwägung, dass sich die ursprüngliche Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 auf 6,4 Mrd. EUR belief, von denen 3,2 Mrd. EUR aus einer eigenen Haushaltslinie stammten und um einen ebenso hohen Betrag aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt wurden; in der Erwägung, dass im Rahmen der Halbzeitüberarbeitung des MFR eine Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative um zusätzliche 1,2 Mrd. EUR für den Zeitraum 2017–2020 gebilligt wurde, die um einen ebenso hohen Betrag aus dem ESF ergänzt werden soll; in der Erwägung, dass durch den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2017 500 Mio. EUR dieses zusätzlichen Betrags in den Haushaltsplan 2017 eingesetzt werden sollen; in der Erwägung, dass die endgültige Mittelzuweisung für das Programm im anstehenden jährlichen Haushaltsverfahren festgelegt wird;

G.  in der Erwägung, dass die gesamte ursprüngliche Mittelausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Jahren 2014 und 2015 vorgezogen wurde und im Haushaltsplan 2016 keine neuen Zuweisungen für diesen Zweck vorgesehen waren; in der Erwägung, dass der Erfolg der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die Aussetzung ihrer Finanzierung untergraben worden ist;

H.  in der Erwägung, dass das derzeitige Finanzierungsniveau, d. h. die Beiträge aus dem EU-Haushalt und die der Mitgliedstaaten, nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse zu decken;

1.  erinnert daran, dass das Ziel der Jugendgarantie darin besteht, sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 29 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos wurden oder den Weg der formalen Bildung verlassen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird;

2.  erinnert daran, dass der Erfolg der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unter anderem auf eine gute wirtschaftspolitische Steuerung in den Mitgliedstaaten zurückzuführen ist, da es ohne ein günstiges Unternehmensumfeld, in dessen Rahmen Anreize für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden, und ohne ein Bildungs- und Wissenschaftssystem, das an die Anforderungen der Wirtschaft angepasst ist, nicht möglich ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Problem der hohen Jugendarbeitslosigkeit dauerhaft zu lösen;

3.   hält es für erforderlich, durch eine ehrgeizige Programmplanung und eine stabile Finanzierung aus dem EU-Haushalt und aus den Haushalten der Mitgliedstaaten ein langfristiges Engagement zu garantieren, damit alle jungen Menschen in der EU, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, uneingeschränkten Zugang zu den Programmen haben; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der in den Mitgliedstaaten umgesetzten Maßnahmen gründlich zu analysieren, die wirksamsten Lösungen zu ermitteln und auf der Grundlage dieser Lösungen den Mitgliedstaaten Empfehlungen darüber zu unterbreiten, wie bessere und wirksamere Ergebnisse erzielt werden können;

4.  erinnert daran, dass nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine jährliche Finanzierung von rund 45 Mrd. EUR erforderlich ist, damit die Jugendgarantie Wirkung zeigt; ist der Ansicht, dass diese Finanzierung als Investition angesehen werden sollte, da sie – sofern sie sich als wirksam erweist – zu einer erheblichen Reduzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Jugendbeschäftigung führen wird;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kosten ihrer Jugendgarantie-Programme ordnungsgemäß zu bewerten, die Erwartungen durch die Festlegung realistischer und umsetzbarer Ziele und Vorgaben zu steuern, zusätzliche Mittel aus ihren nationalen Haushalten zu mobilisieren und ihre öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen stärker finanziell zu unterstützen, damit sie zusätzliche Aufgaben in Verbindung mit der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wahrnehmen können;

6.  stellt fest, dass bis Ende 2017 eine Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die Kommission abgeschlossen werden soll, und erwartet, dass die notwendigen Anpassungen rasch vorgenommen werden, damit die Initiative auch erfolgreich umgesetzt werden kann; betont, wie wichtig es ist, die Leistung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die einschlägigen interessierten Kreise, einschließlich Jugendorganisationen, ständig beurteilen zu lassen;

7.  hält es für erforderlich, die Vielfalt der Finanzierungsmittel zu fördern und den Zugang zu ihnen zu erleichtern sowie auf eine wirksame Verwendung der Mittel hinzuarbeiten und gleichzeitig weitere Reformen in der Politik und im öffentlichen Dienst umzusetzen;

8.  bekräftigt, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen des aktuellen MFR mit neuen Mitteln anstatt aus Umschichtungen bestehender Haushaltsmittel finanziert werden sollte; erwartet, dass mit Blick auf den nächsten MFR ehrgeizige politische Verpflichtungen eingegangen werden;

9.  ist der Ansicht, dass die Harmonisierung der Altersgrenze aller europäischen Jugendbeschäftigungsprogramme zur Förderung der Gleichstellung, Klarheit und Transparenz beitragen könnte.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.8.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nicola Caputo, Anneli Jäätteenmäki, Tomáš Zdechovský

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

30

+

ALDE

Jean Arthuis, Gérard Deprez, Anneli Jäätteenmäki, Urmas Paet

GUE/NGL

Liadh Ní Riada, Younous Omarjee

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský

S&D

Nicola Caputo, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, John Howarth, Vladimír Maňka, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos

VERTS/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand, Monika Vana

6

-

ECR

Richard Ashworth, Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Kölmel

EFDD

Jonathan Arnott

ENF

André Elissen, Marco Zanni

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Stand vom März 2017: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8002525/3-02052017-AP-EN.pdf/94b69232-83a9-4011-8c85-1d4311215619

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (19.7.2017)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Kontrolle der Ausgaben und Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie
(2016/2242(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Jana Žitňanská

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die hohe Jugendarbeitslosigkeit, die 2016 in der EU bei 18,7 % lag, sowohl den Betroffenen – die sich mit langfristigen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Einkommensstabilität und die berufliche Entwicklung konfrontiert sehen – als auch der gesamten Gesellschaft schadet; in der Erwägung, dass gerade junge Menschen unverhältnismäßig stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind und dass in einigen Mitgliedstaaten mehr als ein Viertel der jungen Menschen arbeitslos sind;

B.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie – aus quantitativer Sicht – uneinheitlich in Anspruch genommen wird, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern zu erkennen sind; in der Erwägung, dass die im Rahmen der Jugendgarantie angebotenen Integrationsleistungen oft nur teilweise umgesetzt werden, wobei der Kreis der förderfähigen Teilnehmer zu eng gefasst ist und eine starke Abhängigkeit von den bestehenden Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen sowie der Geschwindigkeit, in der Verfahren auf europäischer Ebene abgewickelt werden, besteht; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich weiterhin bemühen sollten, ihre öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen zu stärken und zu reformieren;

C.  in der Erwägung, dass sich die EU-Mitgliedstaaten im April 2013 verpflichtet haben, durch die Einrichtung von Jugendgarantie-Programmen dafür zu sorgen, dass junge Menschen den Übergang in den Arbeitsmarkt erfolgreich gestalten können; in der Erwägung, dass die vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) durchgeführte Prüfung verfrüht war, da der Prüfzeitraum zu nahe am Zeitpunkt der Einführung der nationalen Garantieprogramme lag und die Prüfung nur auf bestimmte Mitgliedstaaten beschränkt war; in der Erwägung, dass es zu diesem Zweck sinnvoller gewesen wäre, zunächst die Umsetzung der Programme zu überprüfen und dann mit der eigentlichen Prüfung fortzufahren;

D.  in der Erwägung, dass die für die Umsetzung der Jugendgarantie in Europa erforderlichen jährlichen Investitionen auf 50,4 Mrd. EUR veranschlagt werden[1], was deutlich unter dem jährlich aufgrund der Abkopplung junger Menschen vom Arbeitsmarkt in Europa entstehenden wirtschaftlichen Schaden liegt, der sich auf mindestens 153 Mrd. EUR belaufen könnte[2]; in der Erwägung, dass sich die im Zeitraum 2014–2018 für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellten Mittel auf lediglich 6,4 Mrd. EUR belaufen und bis 2020 weitere 2 Mrd. EUR – einschließlich der Beiträge aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) – dazukommen;

E.  in der Erwägung, dass externe Faktoren wie die konkrete wirtschaftliche Situation oder das jeweilige Produktionsmodell in den einzelnen Regionen Einfluss darauf haben, inwieweit die in der Jugendgarantie festgelegten Ziele erreicht werden können;

F.  in der Erwägung, dass die EU sozialpolitische Maßnahmen gegenüber der jeweiligen Zielgruppe besser vermarkten und bewerben sollte, damit ihre Maßnahmen für die Bevölkerung in der EU stärker sichtbar werden;

G.  in der Erwägung, dass zwischen den einzelnen Regionen Europas wesentliche Unterschiede bestehen; in der Erwägung, dass Gebiete mit hoher Arbeitslosenquote in einigen Fällen nicht als förderfähige Regionen auf NUTS-Ebene in Frage kommen;

1.  betont, dass es wirksamer Mechanismen zur Erörterung und Lösung von Problemen, die bei der Umsetzung von Jugendgarantie-Programmen auftreten, bedarf; betont, dass es einer starken, jedoch gleichzeitig realistischen und umsetzbaren politischen und finanziellen Verpflichtung der Mitgliedstaaten bedarf, wenn es darum geht, die Ziele der Jugendgarantie in vollem Umfang umzusetzen und für Mechanismen zum frühzeitigen Eingreifen, hochwertige Arbeitsplätze, allgemeine und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten, eindeutige Kriterien für die Förderfähigkeit und den Aufbau von Partnerschaften mit den einschlägigen Interessenträgern zu sorgen; ist der Ansicht, dass dies dadurch erreicht werden sollte, dass während und nach der Umsetzung besagter Maßnahmen wirksame Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird, bei Bedarf die Verwaltungskapazitäten gestärkt werden, den Bedingungen vor Ort Rechnung getragen und der Kompetenzaufbau erleichtert wird und ordnungsgemäße Überwachungs- und Bewertungsstrukturen eingerichtet werden;

2.  äußert sich jedoch besorgt darüber, dass mit den Jugendgarantie-Programmen bisher noch nicht alle jungen Menschen erreicht wurden, die die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind; betont, dass es allen jungen Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), möglich sein sollte, die Jugendgarantie-Programme in Anspruch zu nehmen; fordert daher diejenigen Regionen, die nicht für eine Kofinanzierung durch die EU in Frage kommen, auf, an der Jugendgarantie teilzunehmen;

3.  weist erneut darauf hin, dass für die Jugendgarantie, zusätzlich zum nationalen Beitrag, finanzielle Unterstützung der EU aus dem ESF und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt wird; unterstützt darüber hinaus die Programmplanung im Gemeinsamen Strategischen Rahmen der Union durch Peer-Learning, Vernetzungsmaßnahmen und technische Unterstützung;

4.  betont, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung der Jugendgarantie-Programme wichtig ist, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen und die Gesamtfinanzierung zu bewerten, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Bewertung der Gesamtfinanzierung dadurch erschwert werden kann, dass die verschiedenen Arten der auf junge Menschen abzielenden Maßnahmen auf nationaler Ebene nur schwierig zu unterscheiden sind;

5.  fordert, dass auf multilateraler Ebene wirksam überwacht wird, ob die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie im Rahmen des Europäischen Semesters befolgt wird, und dass bei Bedarf die länderspezifischen Empfehlungen in Angriff genommen werden;

6.  betont, dass die Mitgliedstaaten vorausschauende und vorbeugende Maßnahmen sowie Strukturreformen einleiten müssen, mit denen die Qualität der im Rahmen der Jugendgarantie bereitgestellten Leistungen und Angebote sichergestellt wird, damit die Vorteile der Jugendgarantie zum Tragen kommen und junge Menschen erfolgreich den Übergang von der Schule bzw. der Arbeitslosigkeit ins Berufsleben bewältigen können; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen ausreichende Ressourcen bereitzustellen, robuste Partnerschaften zwischen den wichtigsten Interessenträgern zu schaffen, das Personal der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen dahingehend zu schulen, dass es spezifische, maßgeschneiderte Leistungen anbieten kann, und dafür zu sorgen, dass diese Stellen in integrierter Form mit allen anderen Interessenträgern zusammenarbeiten;

7.  fordert die Kommission auf, ausgehend von der Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine Aufschlüsselung der nationalen Beiträge zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorzulegen, die die einzelnen Mitgliedstaaten leisten müssen, damit die Jugendgarantie wirksam umgesetzt werden kann;

8.  weist erneut darauf hin, dass alle Verwaltungsebenen (EU, Mitgliedstaaten und lokale Gebietskörperschaften) und die technische Unterstützung der Kommission zusammenwirken müssen, wenn es darum geht, die Jugendgarantie wirksam umzusetzen;

9.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss Standards für die Qualitätskriterien vorzuschlagen, die etwaige Angebote im Rahmen der Jugendgarantie erfüllen müssen;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bewährte Verfahren ihr gesamtes Potenzial entfalten können, etwa indem bewährte Verfahren zur Umsetzung der Jugendgarantie-Programme – zum Beispiel im Hinblick auf Überwachung, Berichterstattung und die Beseitigung administrativer Hürden – ermittelt und verbreitet werden; ruft dazu auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, bewährte Verfahren über den Beschäftigungsausschuss und das Programm „Voneinander lernen“ der Europäischen Beschäftigungsstrategie auszutauschen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, voneinander zu lernen und die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen einzubeziehen;

11.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, damit alle jungen Arbeitskräfte, die arbeitslos sind oder keinen Zugang zu einem geeigneten Ausbildungs- oder Bildungsangebot haben, erfolgreich eingegliedert werden können; betont, dass nur dann nachhaltige Ergebnisse erzielt werden können, wenn die Jugendgarantie auf den vorhandenen Erkenntnissen und Erfahrungen aufbaut und langfristig fortgesetzt wird; betont, dass dafür eine Aufstockung der öffentlichen Mittel notwendig ist, die für die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen auf EU-Ebene und einzelstaatlicher Ebene zur Verfügung stehen;

12.  weist darauf hin, dass bei der Bereitstellung von Leistungen für die einzelnen Gruppen von Jugendlichen ein differenzierterer und stärker auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittener Ansatz verfolgt werden muss, um zu verhindern, dass nur einzelne, besonders vorteilhafte Angebote in Anspruch genommen werden und eine diskriminierende Auswahl vorgenommen wird; fordert, dass verstärkt und gezielt junge Menschen, die mit zahlreichen Hemmnissen konfrontiert sind, sowie diejenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, angesprochen werden, wobei Wert auf Barrierefreiheit gelegt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Jugendgarantie wirksam mit anderen Maßnahmen wie Antidiskriminierungsmaßnahmen zu koordinieren und das im Rahmen der Jugendgarantie angebotene Spektrum an Maßnahmen zu erweitern;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Daten über die Folgemaßnahmen bereitgestellt werden, mit denen unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten die langfristige Nachhaltigkeit der Ergebnisse überprüft und die Ausarbeitung stärker faktengestützter Maßnahmen im Bereich der Jugendpolitik gefördert werden kann; fordert, dass in allen Mitgliedstaaten bei der Datenerhebung – einschließlich der nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Datenerhebung – für mehr Transparenz und Kohärenz gesorgt wird; weist besorgt darauf hin, dass sich die Dauerhaftigkeit der positiven Ausstiege aus der Jugendgarantie zunehmend verschlechtert hat[3];

14.  vertritt die Auffassung, dass der Beschluss über eine etwaige Fortsetzung der Jugendgarantie bzw. die Einleitung neuer Initiativen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen auf der Grundlage eingehender Bewertungen der Möglichkeiten und Mittel gefasst werden sollte und dass die Zielsetzungen für derartige Initiativen möglichst realistisch sein sollten;

15.  vertritt die Auffassung, dass die mehrfache Inanspruchnahme der Jugendgarantie dem Zweck der Arbeitsmarktaktivierung nicht entgegenlaufen und das Ziel, junge Menschen in feste Arbeitsverhältnisse zu überführen, nicht untergraben darf; fordert den Rat auf, die Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) dafür zu nutzen, der Jugendgarantie Mittel in ausreichender Höhe zuzuweisen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass junge Menschen bis zu einem Alter von 30 Jahren hochwertige Angebote erhalten, die sowohl auf das jeweilige Profil und Qualifikationsniveau als auch auf die Nachfrage des Arbeitsmarkts zugeschnitten sind, damit nachhaltige Beschäftigung geschaffen und verhindert wird, dass die Jugendgarantie mehrfach in Anspruch genommen werden muss;

16.  spricht sich dafür aus, die Wirksamkeit der Jugendgarantie in jedem teilnehmenden Mitgliedstaat zu bewerten und auf diese Weise die Ausbeutung junger Menschen durch Unternehmen zu verhindern, die Pseudo-Ausbildungsprogramme anbieten, um Arbeitskräfte einsetzen zu können, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden; schlägt zu diesem Zweck vor, dass die Beschäftigungsaussichten der jungen Menschen, die Begünstigte des Programms waren, überwacht und Mechanismen eingerichtet werden, mit denen teilnehmende Arbeitgeber, seien sie öffentlich oder privat, dazu verpflichtet werden, einen Mindestanteil der Praktika in Arbeitsverträge umzuwandeln, was wiederum eine Bedingung für die weitere Inanspruchnahme des Programms darstellt;

17.  bekräftigt seine Zusage, alle Aktivitäten der Mitgliedstaaten aufmerksam zu überwachen, damit die Jugendgarantie in die Tat umgesetzt wird, und fordert die Jugendorganisationen dazu auf, das Europäische Parlament über ihre Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Laufenden zu halten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, Interessenträger aus dem Jugendbereich in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen; weist erneut darauf hin, dass es für den Erfolg der Jugendgarantie von wesentlicher Bedeutung ist, Jugendorganisationen in die entsprechenden Kommunikations-, Umsetzungs- und Bewertungsprozesse einzubeziehen;

18.  ist der Ansicht, dass die Jugendarbeitslosigkeit in künftigen operationellen Programmen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) von vornherein als Priorität behandelt werden sollte;

19.  spricht sich dafür aus, dass die an der Jugendgarantie teilnehmenden jungen Menschen weiterhin Beiträge für die in den jeweiligen Mitgliedstaaten geltenden Systeme zum Sozial- und zum Arbeitsschutz entrichten und Zugang zu diesen Systemen haben, wodurch die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, insbesondere der jungen Menschen und der Arbeitgeber, bekräftigt wird;

20.  verweist auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Auswirkungen der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und stellt fest, dass die Jugendgarantie drei Jahre nach der Annahme der entsprechenden Empfehlung des Rates noch hinter den Erwartungen zurückbleibt; weist darauf hin, dass der Rechnungshof anmerkte, dass allein mit Mitteln aus dem EU-Haushalt nicht alle NEET erreicht werden können; weist darauf hin, dass die derzeitige Lage nicht den Erwartungen entspricht, die durch die Einführung der Jugendgarantie geweckt wurden, und zwar, dass alle NEET innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erhalten;

21.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass das fortbestehende Missverhältnis zwischen den jeweiligen Profilen der Teilnehmer und den Angeboten der Jugendgarantie dazu beiträgt, dass es vielen NEET nicht gelingt, sich dauerhaft aus diesem Status zu lösen; weist darauf hin, dass im Rahmen der Jugendgarantie keine allgemein anerkannte gemeinsame Definition des Begriffs „hochwertiges Angebot“ vorhanden ist; vertritt die Auffassung, dass ein Angebot als hochwertig erachtet werden sollte, wenn es sowohl dem Qualifikationsniveau und dem Profil des Teilnehmers als auch der Nachfrage des Arbeitsmarkts entspricht und zu einer dauerhaften, passenden Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt; vertritt die Auffassung, dass durch die Ausarbeitung einer Definition nicht garantiert werden kann, dass die Teilnahme an der Jugendgarantie ein positives Ergebnis zeitigt, da die dauerhafte Eingliederung von NEET in den Arbeitsmarkt auch ein ausreichend starkes Wirtschaftswachstum voraussetzt;

22.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Überwachungs- und Berichterstattungssysteme effizienter zu gestalten, damit die Ziele der Jugendgarantie leichter quantifizierbar werden und die Entwicklung stärker faktengestützter Maßnahmen zur Aktivierung junger Menschen erleichtert wird, und insbesondere die Kapazitäten für die weitere Beobachtung von Teilnehmern, die aus der Jugendgarantie ausscheiden, zu stärken, damit die Zahl der Ausstiege mit unbekanntem Status so weit wie möglich reduziert wird und Daten über die weitere Situation der Teilnehmer erhoben werden können; fordert die Kommission auf, ihre Leitlinien zur Datenerhebung zu überarbeiten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Ausgangswerte und Zielvorgaben zu überarbeiten, damit die Gefahr einer Überbewertung von Ergebnissen möglichst gering gehalten werden kann;

23.  erkennt an, dass sich die Jugendgarantie in einigen Mitgliedstaaten zu einer Triebfeder für politische Veränderungen und eine bessere Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und Bildung entwickelt hat; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass bei der Förderung von Maßnahmen und Rahmen wie der Jugendgarantie realistische und messbare Ziele gesetzt, die größten Herausforderungen und die zu ihrer Bewältigung geeigneten Maßnahmen ermittelt und diese Herausforderungen mit Blick auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bewertet werden; weist darauf hin, dass es in einigen Fällen schwerfiel, den bisherigen Beitrag der Jugendgarantie genau zu ermitteln und zu bewerten, und vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten dank hochwertiger Statistiken in der Lage sein sollten, realistischere und wirksamere Maßnahmen für junge Menschen auszuarbeiten, ohne dass überzogene Erwartungen geweckt werden;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und bzw. aus dem ESF bereitgestellten Finanzmittel gemäß Erwägung 87 und Artikel 95 der Dachverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) nicht an die Stelle der von den Mitgliedstaaten getätigten öffentlichen Ausgaben treten und im Einklang mit dem Grundsatz der Zusätzlichkeit stehen; betont, dass Programme wie die Jugendgarantie keinesfalls dazu dienen dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ersetzen;

25.  stellt fest, dass die Gruppe der NEET äußerst heterogen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Analyse dieser Gruppe durchzuführen, und schlägt vor, den Begriff „NEET“ bzw. „Jugendlicher, der sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befindet“ genauer zu definieren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es Lösungen bedarf, die auf die Bedürfnisse dieser heterogenen Gruppe junger Menschen zugeschnitten sind und bei denen lokalen und regionalen Zusammenhängen Rechnung getragen wird, etwa indem die örtlichen Arbeitgebervertreter und Ausbildungsanbieter sowie die lokalen Behörden enger eingebunden werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, jedem Bewerber einen individuellen Weg aufzuzeigen und dabei den einzelstaatlichen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen die notwendige Freiheit einzuräumen, damit sie die Methoden zur Ermittlung der einzelnen Profile anpassen können;

26.  fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Strategien für die Öffentlichkeitsarbeit einzurichten und die Bemühungen um die Ermittlung der Gruppe der NEET – und insbesondere der nicht erwerbstätigen NEET, die unter keines der geltenden Systeme fallen – zu intensivieren, damit diese erfasst werden können und die Lage der jungen Menschen, die aus den Jugendgarantie-Programmen ausscheiden, in festgelegten Zeitabständen (nach 6, 12 und 18 Monaten) überwacht werden kann, wodurch eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert wird; betont, dass für diese heterogene Gruppe junger Menschen maßgeschneiderte Lösungen angeboten und diejenigen, die noch nicht erfasst wurden, zu einer wichtigen Zielgruppe gemacht werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die aus dem ESF bereitgestellten Mittel nicht dazu verwendet werden, öffentliche Ausgaben zu ersetzen, und weist darauf hin, dass die dauerhafte Eingliederung von NEET in den Arbeitsmarkt auch ein ausreichend starkes Wirtschaftswachstum voraussetzt;

27.  fordert, dass effizient und transparent kontrolliert, überwacht und darüber berichtet wird, wie Finanzmittel, die auf europäischer bzw. nationaler Ebene zugewiesen wurden, verwendet werden, damit Missbrauch und Verschwendung von Ressourcen verhindert werden können;

28.  betont, dass die Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Interessenträgern wie öffentlichen und gegebenenfalls privaten Arbeitsvermittlungsstellen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitgebern, Jugendorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, – auch auf regionaler und lokaler Ebene – intensiviert werden muss, damit alle NEET erreicht werden; fordert, dass Interessenträger stärker einbezogen werden, etwa indem bei Gestaltung, Umsetzung und Bewertung der Jugendgarantie ein partnerschaftlicher Ansatz verfolgt wird; fordert, dass Bildungseinrichtungen und Unternehmer verstärkt zusammenarbeiten, damit das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in Angriff genommen werden kann; bekräftigt, dass mit dem partnerschaftlichen Ansatz darauf abgezielt wird, die Zielgruppe besser zu erreichen und dafür zu sorgen, dass hochwertige Angebote zur Verfügung gestellt werden;

29.  vertritt die Auffassung, dass das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage dadurch behoben werden könnte, dass die Kompetenzen jedes Einzelnen besser ermittelt und die Mängel in den nationalen Ausbildungssystemen ausgebessert werden; betont, dass junge Menschen aufgrund ihrer erhöhten Mobilität ihre Fähigkeiten verbessern könnten, was – zusammen mit der Anerkennung von Qualifikationen – dazu beitragen könnte, das bestehende geografische Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beheben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in diesem Zusammenhang verstärkt auf das EURES-Portal zurückzugreifen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Marian Harkin, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Elisabeth Morin-Chartier, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Heinz K. Becker, Lynn Boylan, Miapetra Kumpula-Natri, António Marinho e Pinto, Tamás Meszerics, Joachim Schuster, Michaela Šojdrová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Xabier Benito Ziluaga, Monika Smolková, Milan Zver

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

36

+

ALDE

ECR

EPP

 

S&D

Verts/ALE

Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, António Marinho e Pinto, Robert Rochefort

Czesław Hoc, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská

Heinz K. Becker, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Anne Sander, Sven Schulze, Michaela Šojdrová, Romana Tomc, Milan Zver

Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jan Keller, Miapetra Kumpula-Natri, Georgi Pirinski, Joachim Schuster, Siôn Simon, Monika Smolkova, Marita Ulvskog

Jean Lambert, Tamás Meszerics, Terry Reintke

4

-

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga, Lynn Boylan, Rina Ronja Kari, João Pimenta Lopes

2

0

ENF

NI

Mara Bizzotto

Lampros Fountoulis

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  „Social Inclusion of Young People“ (Soziale Inklusion junger Menschen), Eurofond 2015.
  • [2]  „NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ (NEETs – Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren: Merkmale, Kosten und Reaktionen der Politik in Europa), Eurofund 2012.
  • [3]  Abschnitt 164 des Sonderberichts Nr. 05/2017 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt?“

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (27.6.2017)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Kontrolle der Ausgaben und Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie
(2016/2242(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Therese Comodini Cachia

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die Jugendgarantie nicht nur in erheblichem Maße dazu beiträgt, Maßnahmen zu unterstützen, damit arbeitslose junge Menschen die Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse erwerben, die sie benötigen, damit sie langfristig eine Arbeit aufnehmen und selbst Unternehmer werden können, sondern auch Gelegenheit bietet, gegen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage vorzugehen;

2.  weist darauf hin, dass Bildung und Berufsberatung eine wichtige Rolle spielen, wenn es gilt, junge Menschen mit der auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Arbeitsmoral und den nötigen Fähigkeiten auszustatten; betont jedoch, dass durch Bildung nicht nur Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden sollten, die den Erfordernissen des Arbeitsmarkts entsprechen, sondern dass Bildung auch zur persönlichen Entwicklung der jungen Menschen beitragen muss, damit sie zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Bürger werden; betont daher, dass politische Bildung ein Teil des gesamten Bildungssystems einschließlich formeller und informeller Unterrichtsmethoden sein muss;

3.  betont, dass unter aktiver Einbeziehung der Familien eine hochwertige lebenslange Berufsberatung geschaffen und entwickelt werden muss, damit junge Menschen bessere Entscheidungen bezüglich ihrer Ausbildung und ihrer Berufslaufbahn treffen können;

4.  weist darauf hin, dass im Rahmen der Jugendgarantie geförderte Maßnahmen auch auf strukturelle Probleme ausgerichtet sein müssen, mit denen junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEETs), konfrontiert sind, damit sichergestellt ist, dass sie langfristige Auswirkungen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte finanzielle Verpflichtungen in den einzelstaatlichen Haushaltsplänen einzugehen, mit denen gegen diese strukturellen Probleme vorgegangen werden kann;

5.  betont, dass die Entwicklung von einzigen Anlaufstellen gefördert werden sollte, damit die positiven Auswirkungen der Jugendgarantie verstärkt werden, indem sichergestellt wird, dass alle Dienste und Beratungsangebote für junge Menschen an einem einzigen Ort bereitgestellt werden;

6.  hebt hervor, dass NEETs sehr heterogen und unterschiedlich sind und dass Regelungen effizienter und kostenwirksamer sind, wenn sie gezielt auf bestimmte Herausforderungen ausgerichtet sind; betont in diesem Zusammenhang, dass umfassende Strategien mit klaren Zielsetzungen festgelegt werden müssen, die auf alle NEET-Kategorien ausgerichtet sind;

7.  betont, dass Maßnahmen im Rahmen der Jugendgarantie wahrscheinlich effizienter und kostenwirksamer sind, wenn junge Menschen so beim Eintritt ins Erwerbsleben unterstützt werden, dass sie Aussichten auf nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten und Gehaltserhöhungen haben;

8.  betont, dass bei der Bewertung der Kostenwirksamkeit der Jugendgarantie die Qualität der Angebote im Rahmen der Jugendgarantie berücksichtigt werden muss; hebt hervor, dass ein Qualitätsrahmen mit Qualitätsstandards für derlei Angebote festgelegt werden muss;

9.  betont, dass im Hinblick auf junge Menschen, bei denen das Risiko besteht, zu NEETs zu werden, auch Regelungen der finanziellen Unterstützung erforderlich sind;

10.  stellt fest, dass mangelnde Informationen über die möglichen Kosten für die Umsetzung einer Regelung in einem Mitgliedstaat dazu führen können, dass keine entsprechenden Mittel für die Umsetzung der Regelung und die Erreichung ihrer Ziele bereitgestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Überblick über die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie zu erstellen, wie im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs[1] empfohlen wurde;

11.  stellt fest, dass es schwierig sein kann, alle jungen Menschen zu erreichen, wenn das System nicht ausreichend wahrgenommen wird; regt an, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Finanzierung örtlicher Kampagnen, die mit allen einschlägigen Partnern vor Ort, auch Jugendorganisationen, organisiert werden, in höherem Maß zu ermöglichen und die Entwicklung von Plattformen für junge Menschen, über die sie sich bei dem System registrieren können, zu unterstützen; empfiehlt, dass Informationen im Zusammenhang mit der Jugendgarantie für alle zugänglich und verständlich sein sollten;

12.  fordert die Kommission auf, genauere Angaben zur Kostenwirksamkeit der Jugendgarantie und zu Verfahren zur Überwachung der Umsetzung des Programms in den Mitgliedstaaten zu machen und jährlich umfassend darüber Bericht zu erstatten;

13.  fordert eine Diversifizierung der Finanzierungswege auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, damit besser alle jungen Menschen erreicht werden können; weist außerdem darauf hin, dass die örtlichen und regionalen Behörden bereits sehr aktiv sind und bei ihren auf die Jugend ausgerichteten Maßnahmen unterstützt werden sollten, indem verschiedene politische Linien integriert werden;

14.  fordert die Kommission auf, die Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Regelungen, die im Rahmen der Jugendgarantie genehmigt wurden, zu stärken und ein transparentes und umfassendes Kontrollsystem auf der Grundlage offener Daten einzuführen, das auch Kostenwirksamkeit, strukturelle Reformen und auf Einzelpersonen ausgerichtete Maßnahmen umfasst;

15.  fordert die Kommission auf, basierend auf ihrem Überblick über die in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Systeme bewährte Vorgehensweisen im Bereich der Überwachung und Berichterstattung zu ermitteln und zu verbreiten;

16.  fordert ein starkes Partnerschaftskonzept, bei dem Sozialpartner, Jugendorganisationen, Schulen und Bildungseinrichtungen, private Arbeitgeber und Organisationen des tertiären Sektors bei der Entwicklung, Umsetzung, Durchführung und Kontrolle der Jugendgarantieregelung mit einbezogen werden;

17.  betont, dass Kenntnisse im IKT-Bereich großes Potenzial für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze bergen könnten, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der IKT-Kenntnisse und digitalen Kenntnisse in ihre Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie aufzunehmen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Stefano Maullu, Morten Messerschmidt, Luigi Morgano, Momchil Nekov, John Procter, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Emma McClarkin

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

22

+

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Michaela Šojdrová

S&D

Silvia Costa, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Julie Ward, Krystyna Łybacka

ALDE

María Teresa Giménez Barbat, Yana Toom

GUE/NGL

Nikolaos Chountis, Curzio Maltese

Verts/ALE

Jill Evans, Helga Trüpel

1

-

ENF

Dominique Bilde

4

0

ECR

Angel Dzhambazki, Emma McClarkin, Morten Messerschmidt, John Procter

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.9.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Arndt Kohn, Monica Macovei, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Hannu Takkula, Indrek Tarand, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gerben-Jan Gerbrandy, Barbara Kappel, Julia Pitera, Miroslav Poche

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jane Collins

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

15

+

ALDE

ECR

PPE

S&D

Verts/ALE

Gerben-Jan Gerbrandy, Hannu Takkula

Monica Macovei

Claudia Schmidt, Ingeborg Gräßle, Joachim Zeller, ,Julia Pitera, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský

Arndt Kohn, Derek Vaughan, Inés Ayala Sender, Miroslav Poche

Bart Staes, Indrek Tarand

1

-

EFDD

Jane Collins

3

0

ENF

GUE/NGL

Barbara Kappel

Dennis de Jong, Luke Ming Flanagan

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen