BERICHT mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits im Namen der Europäischen Union

27.3.2018 - (15467/2016 – C8-0327/2017 – 2016/0367(NLE) – 2017/2227(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Francisco José Millán Mon

Verfahren : 2017/2227(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0119/2018
Eingereichte Texte :
A8-0119/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER NICHTLEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits im Namen der Europäischen Union

(15467/2016 – C8-0327/2017 – 2016/0367(NLE)2017/2227(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15467/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits[1] (09776/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 und Artikel 212 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0327/2017),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), die am 13. September 2007 von der Generalversammlung angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den im Oktober 2008 unterzeichneten Partnerschaftsrahmen EU-Australien, der durch das Rahmenabkommen ersetzt werden soll,

  unter Hinweis auf die am 26. Juni 1997 in Luxemburg angenommene Gemeinsame Erklärung zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Australien,

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zur Eröffnung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland[2] und seine Entschließung vom 26. Oktober 2017 mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem vorgeschlagenen Verhandlungsmandat für die Handelsverhandlungen mit Australien[3],

  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, und des australischen Premierministers, Malcolm Turnbull, vom 15. November 2015,

  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der australischen Außenministerin vom 22. April 2015 mit dem Titel „Towards a closer EU-Australia Partnership“ („Auf dem Weg zu einer engeren Partnerschaft zwischen der EU und Australien“),

–  unter Hinweis auf das im Jahr 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Australiens an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union[4],

  unter Hinweis auf das im Dezember 2014 unterzeichnete Verwaltungsabkommen zwischen Australien und der Europäischen Union über die Einrichtung eines Diplomaten-Austauschprogramms,

–  unter Hinweis auf das 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung, der Bescheinigungen und der Kennzeichnungen[5] und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien zur Änderung des vorstehenden Abkommens[6],

–  unter Hinweis auf das am 29. September 2011 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen[7],

  unter Hinweis auf das am 13. Januar 2010 unterzeichnete Abkommen zwischen Australien und der Europäischen Union über die Sicherheit von Verschlusssachen[8],

–  unter Hinweis auf das 1994 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit[9],

–  unter Hinweis auf das 38. Interparlamentarische Treffen EU–Australien, das am 4. und 5. Oktober 2017 in Straßburg stattfand,

  unter Hinweis auf das erste Führungsforum EU-Australien, das im Juni 2017 in Sydney stattfand und bei dem Führungskräfte aus Politik, Wirtschaft, Hochschulen und der Zivilgesellschaft zusammenkamen,

  unter Hinweis auf das Weißbuch über die Außenpolitik (Foreign Policy White Paper), das von der australischen Regierung im November 2017 veröffentlicht wurde und in dem festgehalten wird, welche Prioritäten Australien bei seinen Außenbeziehungen verfolgt und welchen Herausforderungen es in diesem Bereich gegenübersteht, sowie betont wird, welche große Bedeutung der so genannten indo-pazifischen Region für Australien zukommt,

  unter Hinweis darauf, dass im Weißbuch über die Außenpolitik auf die Schlüsselrolle verwiesen wird, die die Vereinigten Staaten und China in der indo-pazifischen Region und in der australischen Außenpolitik einnehmen, gleichzeitig aber hervorgehoben wird, wie wichtig die Beziehungen Australiens zur Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sind;

  unter Hinweis auf die Überprüfung der Klimapolitik 2017, zu der die australische Regierung im Dezember 2017 den Bericht vorgelegt hat,

  unter Hinweis auf das Dokument „Australian climate change science: a national framework“ (Die Klimawandelforschung Australiens: der nationale Rahmen), das 2009 von der australischen Regierung veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom ... zu dem Entwurf eines Beschlusses,

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0000/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und Australien am 7. August 2017 ein Rahmenabkommen geschlossen haben; in der Erwägung, dass die engen und soliden Beziehungen zwischen Australien und der Union und ihren Mitgliedsstaaten weit zurückreichen und auf gemeinsamen Werten und Grundsätzen beruhen, wie der Achtung der Demokratie, der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Völkerrechts, sowie Frieden und Sicherheit; in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen den Völkern profund und dauerhaft sind;

B.  in der Erwägung, dass die EU und Australien 2017 das 55-jährige Bestehen ihrer Zusammenarbeit und diplomatischen Beziehungen gefeiert haben; in der Erwägung, dass diese Beziehungen in den vergangenen Jahren eine neue Dynamik erfahren haben; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten diplomatische Beziehungen zu Australien unterhalten und 25 Mitgliedstaaten in Canberra mit einer Botschaft vertreten sind;

C.  in der Erwägung, dass im Weißbuch der australischen Regierung über die Außenpolitik festgestellt wird, dass eine starke Europäische Union unbedingt im Interesse Australiens ist und die Union bei der Wahrung und Förderung einer auf Regeln basierenden Weltordnung als Partner immer wichtiger wird; in der Erwägung, dass im Weißbuch auf die Notwendigkeit verwiesen wird, bei der Bewältigung von Herausforderungen wie dem Terrorismus, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder der Förderung nachhaltiger Entwicklung und der Wahrung der Menschrechte eng mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;

D.  in der Erwägung, dass die Union und Australien mit Ländern in Südostasien zusammenarbeiten und im Dialog stehen, was auch über den Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), das ASEAN-Regionalforum (ARF), den Asien-Europa-Gipfel (ASEM) und den Ostasiengipfel (EAS) geschieht; in der Erwägung, dass Australien eines der Gründungsmitglieder des Forums der pazifischen Inseln ist und eine strategische Partnerschaft mit dem ASEAN unterhält; in der Erwägung, dass Australien Gastgeber des Sondergipfels zwischen dem ASEAN und Australien am 17. und 18. März 2018 ist;

E.  in der Erwägung, dass die Union als globaler Akteur ihre Präsenz im großen und dynamischen asiatisch-pazifischen Raum weiter ausbauen sollte und Australien sich hierbei sowohl als Partner der Union anbietet als auch selbst ein wichtiger Akteur ist; in der Erwägung, dass ein geregelter, stabiler und friedlicher asiatisch-pazifischer Raum im Einklang mit den europäischen Grundsätzen und Standards von Nutzen für die Sicherheit und die Interessen der Union ist;

F.  in der Erwägung, dass die Union und Australien in außenpolitischen Fragen, wie etwa bezüglich der Ukraine, Russland, der Demokratischen Volksrepublik Korea und des Nahen Ostens, eng aufeinander abgestimmte Positionen vertreten;

G.  in der Erwägung, dass Australien enge politische sowie sicherheits- und verteidigungspolitische Verbindungen mit den Vereinigten Staaten unterhält, die mit seinen enger werdenden Beziehungen zu China vereinbar sind, mit dem eine umfassende strategische Partnerschaft besteht;

H.  in der Erwägung, dass die Union 2016 – als zweitgrößte Einfuhrquelle (19,3 %) und drittwichtigstes Bestimmungsland für Ausfuhren (10,3 %) – Australiens zweitgrößter Handelspartner war, und in der Erwägung, dass beide Seiten zahlreiche wirtschaftliche Interessen teilen; in der Erwägung, dass sich der Bestand der ausländischen Direktinvestitionen der Union in Australien 2015 auf 117,7 Mrd. EUR und der Bestand der australischen Direktinvestitionen in der Union 2015 auf 21,7 Mrd. EUR belief;

I.  in der Erwägung, dass Australien sich entschieden für freien Handel einsetzt und bilaterale Freihandelsabkommen mit wichtigen Ländern in Ostasien (China, Japan, Südkorea, Singapur, Malaysia, Thailand und ein regionales Abkommen mit dem ASEAN), Neuseeland, Chile, den Vereinigten Staaten und Peru sowie ein „Pazifik-Plus“-Abkommen (PACER Plus) mit den pazifischen Inseln abgeschlossen hat;

J.   in der Erwägung, dass Australien und zehn weitere Pazifik-Anrainerstaaten am 23. Januar 2018 erklärt haben, dass sie eine Einigung über eine transpazifische Handelsvereinbarung, das so genannte umfassende und progressive Abkommen für eine transpazifische Partnerschaft (CPTPP), erzielt haben, die am 8. März 2018 in Chile unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass Australien derzeit Verhandlungen über zahlreiche Handelsabkommen führt, darunter die regionale umfassende Wirtschaftspartnerschaft, die auf einem ASEAN-Gipfel 2012 initiiert wurde;

K.  in der Erwägung, dass Australien als ein Land, das eine Weltordnungspolitik befürwortet, bereits fünfmal nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen war sowie aktives Mitglied des G20 seit dessen Gründung ist und 2014 – in hervorragender Zusammenarbeit mit der Union – den Vorsitz des G20-Gipfels in Brisbane innehatte; in der Erwägung, dass Australien unlängst in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt wurde;

L.  in der Erwägung, dass Australien Truppen entsandt hat, um zusammen mit der globalen Koalition gegen Da'esh in Irak und Syrien zu kämpfen; in der Erwägung, dass Australien in Afghanistan das nicht zur NATO gehörende Land war, das das größte Kontingent an Truppen für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) zur Verfügung gestellt hat;

M.  in der Erwägung, dass Australien zu zahlreichen VN-Friedensmissionen, die auf drei Kontinenten sowie in Papua-Neuguinea und auf den Salomon-Inseln stattfanden, beigetragen hat;

N.  in der Erwägung, dass Australien 2014 erstmals zu einer Krisenbewältigungsmission unter Führung der EU – EUCAP Nestor am Horn von Afrika – beigetragen hat; in der Erwägung, dass die australische Marine zusammen mit den multinationalen Seestreitkräften Anti-Piraterie-Einsätze und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika und im westlichen Indischen Ozean durchführt;

O.  in der Erwägung, dass australische Bürger innerhalb und außerhalb des Landes Opfer einer Reihe von Terroranschlägen wurden, die von Islamisten ausgingen; in der Erwägung, dass die Union und Australien sich an Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung beteiligen, einschließlich der Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus, von Bemühungen zur Unterbindung der Finanzierung terroristischer Organisationen und der Koordinierung von speziellen Kapazitätsaufbauprojekten;

P.  in der Erwägung, dass das auf Initiative Australiens und Indonesiens eingerichtete Zentrum für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Jakarta (Jakarta Centre for Law Enforcement Cooperation – JCLEC) die Kompetenz der südostasiatischen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität ausbauen soll und auch EU-Mittel erhalten hat;

Q.  in der Erwägung, dass die australische Regierung im Oktober 2017 ihre internationale Cyber-Engagementstrategie gestartet hat, um Fragen wie elektronischen Handel, Cyberkriminalität, internationale Sicherheit und eGovernment anzugehen;

R.  in der Erwägung, dass Australien die Republik der Philippinen bei der Förderung der Sicherheit und der Bekämpfung des Dschihadismus unterstützt hat;

S.  in der Erwägung, dass die Union und Australien im Rahmen des jährlichen Dialogs hoher Beamter über Migration, Asyl und Diversität Fragen im Zusammenhang mit Migration erörtern; in der Erwägung, dass Australien den Ko-Vorsitz des Bali-Prozesses zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität, Menschenhandel und damit verbundener grenzüberschreitender Kriminalität innehat;

T.  in der Erwägung, dass Australien ein sehr hohes Pro-Kopf-Einkommen hat und seine Gesellschaft offen, demokratisch und multikulturell ist; in der Erwägung, dass jeder vierte Einwohner Australiens im Ausland geboren wurde und sich seit 1945 rund sieben Millionen Zuwanderer in Australien niedergelassen haben, darunter auch viele aus Europa; in der Erwägung, dass die geografische Lage Australiens eine besondere ist, da das Land ein großes Gebiet zwischen dem Indischen Ozean und dem Südpazifik einnimmt;

U.  in der Erwägung, dass Australien und die Union im Rahmenabkommen ihre Verpflichtung erneuern, beim Klimawandel zusammenzuarbeiten; in der Erwägung, dass Australien im Rahmen der Überprüfung der Klimapolitik von 2017 seine Zusage wiederholt hat, den Klimawandel zu bekämpfen;

V.  in der Erwägung, dass Australien in etlichen Bereichen, wie z. B. Wasserversorgungssicherheit, Landwirtschaft, Küstengemeinschaften und Infrastruktur, von den erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen ist, die der Klimawandel mit sich bringt;

W.  in der Erwägung, dass Australien, das Mitglied des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (Development Assistance Committee – DAC) ist, sich insbesondere verpflichtet hat, gute Regierungsführung und Wirtschaftswachstum in Papua-Neuguinea, Indonesien, Timor-Leste sowie auf anderen pazifischen Inseln und in asiatischen Ländern zu unterstützen, zu deren wichtigsten Gebern auch die Union und ihre Mitgliedstaaten zählen;

X.  in der Erwägung, dass die australische Regierung in Programme wie das australische Klimawandelforschungssprogramm (Australian Climate Change Science Programme) und das Forschungsförderungsprogramm zu den Auswirkungen des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Impacts and Adaptation Research Programme) im Rahmen des Managements natürlicher Ressourcen investiert, um Entscheidungsträger dabei zu unterstützen, wahrscheinliche Auswirkungen des Klimawandels zu erkennen und zu bewältigen;

Y.  in der Erwägung, dass Australien einen nationalen Rahmen festgelegt und eine hochrangige Koordinationsgruppe eingerichtet hat, um einen Plan zur Umsetzung der Klimawandelforschung auszuarbeiten, der einen koordinierten Ansatz zur Behandlung des Problems in den Gemeinschaften im ganzen Land liefert;

Z.  in der Erwägung, dass Australien am 10. November 2016 das Übereinkommen von Paris und die Doha-Änderungen des Kyoto-Protokolls ratifiziert und damit seine Verpflichtung zu Klimaschutzmaßnahmen untermauert hat und außerdem eine Reihe von Strategien zur Verringerung der heimischen Emissionen und zur Unterstützung globaler Maßnahmen ausgearbeitet hat;

AA.  in der Erwägung, dass im Plan der australischen Regierung zur Bekämpfung des Klimawandels vorgesehen ist, die Emissionen bis 2020 um 5 % unter das Niveau von 2000 und bis 2030 um 26–28 % unter das Niveau von 2005 zu verringern sowie die heimischen Erneuerbare-Energien-Kapazitäten bis 2020 zu verdoppeln;

AB.  in der Erwägung, dass die australische Regierung eine führende Rolle dabei gespielt hat, die nationalen Wetterdienste und regionalen Organisationen im pazifischen Raum bei der Bereitstellung von Frühwarnsystemen für Klima- und Wetterereignisse zu unterstützen;

1.  begrüßt den Entwurf für den Abschluss eines Rahmenabkommens, das ein rechtsverbindliches Instrument darstellen wird, um die bilateralen Beziehungen zwischen der Union und Australien auszuweiten und zu stärken sowie die Zusammenarbeit in Bereichen wie Außenpolitik und Sicherheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, globale Entwicklung und humanitäre Hilfe, Wirtschafts- und Handelsfragen, Justiz, Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Landwirtschaft, Fischerei und maritime Angelegenheiten sowie bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Migration, öffentliche Gesundheit, Bekämpfung des Terrorismus und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu erweitern;

2.  betont, dass die EU und Australien starke, gleichgesinnte Partner in einer tiefgehenden bilateralen Beziehung sind, die sich zu den Grundsätzen der Demokratie, zu den Menschenrechten und zur Rechtsstaatlichkeit bekennen und immer enger werdende politische und wirtschaftliche Verbindungen sowie einen intensiven und aktiven Austausch im Kultur- und Hochschulbereich ebenso wie zwischen ihren Bürgern pflegen;

3.  hebt den besonderen Wert hervor, den eine bi- und multilaterale Zusammenarbeit in regionalen und globalen Fragen für die Union und Australien als Partner mit einer gemeinsamen Weltsicht darstellt; betont die Vorteile, die ein gemeinsames Handeln der Union und Australiens im Rahmen der Vereinten Nationen und der WTO sowie in Gremien wie der G20 mit sich bringt, um in einer komplexen und sich wandelnden Welt und angesichts der Ungewissheiten der Zukunft, eine auf Zusammenarbeit und Regeln basierende Weltordnung zu bewahren und zu stärken;

4.  begrüßt die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses im Rahmen des Abkommens, um für seine wirksame Umsetzung sowie die allgemeine Kohärenz der Beziehungen zwischen der Union und Australien zu sorgen;

5.  unterstützt die bevorstehende Einleitung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Union und Australien, die durch Gegenseitigkeit und Transparenz geprägt sein und auf beidseitigen Vorteil abzielen sollten, gleichzeitig aber der Sensibilität einiger Erzeugnisse, wie etwa landwirtschaftlicher Produkte, Rechnung tragen sollten, da Australien ein wichtiger Exporteur landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist; appelliert an beide Partner, im Bereich Dienstleistungen ehrgeizige Ziele zu verfolgen; betont, dass die Union bei den Verhandlungen die Bedürfnisse von KMU berücksichtigen und ökologische, soziale und arbeitsrechtliche Standards nicht senken sollte; drängt auf einen raschen Beginn der Verhandlungen, da Australien bereits mehrere Freihandelsabkommen mit wichtigen Ländern in Ostasien und der Pazifikregion geschlossen hat und der Abschluss von Abkommen mit anderen relevanten Ländern bevorsteht;

6.  verweist auf die aktive Rolle, die Australien durch das zwischen der Union und Australien bestehende bilaterale Bildungsprogramm im Rahmen der Kooperationsprogramme der Union im Bereich der Hochschulbildung spielt, und nimmt positiv zur Kenntnis, dass sich australische Hochschulen seit 2015 an Mobilitätsabkommen von Erasmus+ beteiligen können; weist darauf hin, dass diese Zusammenarbeit auch weiter verstärkt werden sollte, um den gegenseitigen Nutzen für Studierende und Forscher zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, multikulturelle und innovative Kompetenzen zu erwerben;

7.  verweist darauf, dass die EU und Australien wichtige Partner bei der Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sind, um zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zum weiteren Aufbau einer Wissensgesellschaft beizutragen;

8.  begrüßt Australiens Unterstützung und die Tatsache, dass das Land seine Sanktionen, die es als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und die russischen Militärinterventionen in der Ostukraine verhängt hat, mit denen der Union abgestimmt hat;

9.  begrüßt Australiens Unterstützung von gezielten internationalen Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die für militärische Aggression, Terrorismus und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, und auch als Reaktion auf die Aggression Russlands in der Ukraine und die Besetzung der Krim verhängt wurden;

10.  begrüßt die Unterstützung des australischen Nachrichtendienstes (Office of National Assessments) beim Erstellen von internationalen, politischen, strategischen und wirtschaftlichen Analysen und seine Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um bei Fragen von gemeinsamen Interesse reagieren zu können;

11.  erkennt die entscheidende Rolle Australiens im nachrichtendienstlichen Bündnis „Five Eyes Intelligence Community“ und seine Unterstützung im Hinblick auf die Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten und der transatlantischen Partner an; begrüßt Australiens operatives Abkommen mit Europol und unterstreicht das Potenzial für eine weitere Ausweitung des Informationsaustausches und der operativen Zusammenarbeit mit der australischen Regierung;

12.  erkennt die Rolle an, die Australien 2014 bei der Unterstützung von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Verurteilung des Abschusses des Flugs MH17 sowie zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen gespielt hat; begrüßt den wesentlichen Beitrag, den das Land im Sicherheitsrat dazu geleistet hat, eine Verbesserung der humanitären Lage in Syrien herbeizuführen, den Übergang im Bereich der Sicherheitsverantwortung in Afghanistan zu bewältigen und die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea zu thematisieren;

13.  begrüßt die deutliche Zusage beider Partner zur Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, die im Rahmenabkommen festgehalten wurde; betont, dass die bilaterale Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen über ausländische Kämpfer und deren Rückkehr enger denn je sein muss; bestärkt beide Partner darin, weiterhin für eine wirksame Umsetzung der vier Säulen der Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus zu sorgen; nimmt die Rolle Australiens innerhalb der globalen Koalition gegen Da'esh sowie seine beträchtliche Leistung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Südostasien positiv zur Kenntnis;

14.  verweist ausdrücklich auf die internationalen Initiativen Australiens im Bereich Cyberspace und begrüßt, dass beide Partner gemäß dem Rahmenabkommen in Fragen der Cybersicherheit zusammenarbeiten werden, einschließlich bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität;

15.  fordert weitere Schritte bei der Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, die in gemeinsamen Übungen zwischen Notfalleinsatzkräften der Mitgliedstaaten und EU-Agenturen – wie z. B. Europol und das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol (ECTC) – auf der einen Seite und wichtigen Stellen innerhalb der australischen nationalen Sicherheitsarchitektur wie z. B. dem Australischen Sicherheits- und Informationsdienst (Australian Security Intelligence Organization – ASIO), den Australischen Verteidigungskräften (Australian Defence Forces – ADF) und der australischen Bundespolizei (Australian Federal Police) auf der anderen Seite bestehen sollten;

16.  begrüßt die im Rahmenabkommen vorgesehene Zusage der Union und Australiens, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Asyl zu intensivieren; betont, dass das hohe Maß an globaler Mobilität einen holistischen und multilateralen Ansatz auf der Grundlage internationaler Zusammenarbeit und geteilter Verantwortung notwendig macht; begrüßt die Tatsache, dass beide Partner aktiv zu den laufenden Verhandlungen über den globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration sowie den globalen Pakt für Flüchtlinge der Vereinten Nationen beitragen;

17.  betont, dass regionale Kooperationsrahmen – wie etwa der Bali-Prozess – mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern äußerst wichtig sind, um Leben zu retten, Schleusernetze zu zerschlagen und Migrations- und Flüchtlingsströme zu steuern; begrüßt Australiens deutliche Zusagen gegenüber dem UNHCR, was die Neuansiedlung von Flüchtlingen und die Aufstockung seiner humanitären Mittel insgesamt angeht; bestärkt Australien darin, weiterhin dazu beizutragen, dass eine positive Lösung für die Lage der Asylsuchenden und Migranten gefunden wird, die in Papua-Neuguinea und Nauru festgehalten werden;

18.  begrüßt die Zusage beider Partner, sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, auch in multilateralen Gremien und mit Drittpartnern, einzusetzen, wie im Rahmenabkommen vorgesehen ist; begrüßt die Wahl Australiens in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2018–2020; hebt hervor, dass Australien im Jahr 2008 die Strategie „Closing the Gap“ gestartet hat, um gegen die Benachteiligung der Ureinwohner vorzugehen, wie solche, die zu einer Differenz bei der Lebenserwartung führen, und andere Ungleichheiten; betont, dass diese Strategie parteiübergreifende Unterstützung erhalten hat und dass der Premierminister dem australischen Parlament einen jährlichen Fortschrittsbericht vorlegt; betont, dass die australische Regierung mit den Staaten und Territorien sowie den Ureinwohnern und den Bewohnern der Torres-Strait-Inseln zusammenarbeitet, um die Strategie „Closing the Gap“ neu zu beleben;

19.  wiederholt, dass sich die internationale Gemeinschaft als Ganzes bei der Bekämpfung des Klimawandels einbringen muss; begrüßt die Ratifizierung des Pariser Übereinkommens durch Australien und die im Rahmenabkommen festgehaltene Verpflichtung, die Zusammenarbeit und außenpolitischen Bemühungen bezüglich der Bekämpfung des Klimawandels zu verbessern; nimmt die Zielsetzung Australiens zur Kenntnis, seine Emissionen bis 2030 um 26 bis 28 % unter die Werte von 2005 zu senken, was in der Überprüfung der Klimapolitik von 2017 noch einmal bestätigt wurde; betont, dass im Rahmen dieser Überprüfung auch die Zusage gegeben wurde, andere Länder durch bi- und multilaterale Initiativen zu unterstützen; begrüßt die anhaltenden Bemühungen Australiens, im Wege von Hilfsprogrammen zugunsten des Pazifikraums und anfälliger Entwicklungsländer finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Wirtschaft auf nachhaltige Weise auszubauen und Emissionen zu reduzieren, sowie sie bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; verweist darauf, dass Australien den Ko-Vorsitz im Green Climate Fund innehat und diesen finanziell unterstützt;

20.  verweist darauf, dass Australien, die Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe im Pazifikraum wichtige Akteure sind; betont, dass beide Seiten bei ihrer Zusammenarbeit Bereiche wie Wirtschaftswachstum, gute Regierungsführung und ökologische Resilienz in den Fokus stellen;

21.  bringt erneut seine Sorge angesichts von Spannungen im Südchinesischen Meer zum Ausdruck; bestärkt beide Partner darin, sich weiterhin für Stabilität und die Freiheit der Schifffahrt auf diesen wichtigen internationalen Wasserstraßen einzusetzen; begrüßt den Standpunkt Australiens, eine friedliche Beilegung der Streitigkeiten auf der Grundlage des Völkerrechts anzustreben;

22.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Australiens zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 237 vom 15.9.2017, S. 7.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0064.
  • [3]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0419.
  • [4]  ABl. L 149 vom 16.6.2015, S. 3.
  • [5]  ABl. L 229 vom 17.8.21998, S. 1.
  • [6]  ABl. L 359 vom 29.12.2012, S. 2.
  • [7]  ABl. L 186 vom 14.7.2012, S. 4.
  • [8]  ABl. L 26 vom 30.1.2001, S. 31.
  • [9]  ABl. L 188 vom 22.7.1994, S. 18.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Wajid Khan, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Cristian Dan Preda, Michel Reimon, Sofia Sakorafa, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Anders Primdahl Vistisen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Asim Ademov, Laima Liucija Andrikienė, Brando Benifei, Antonio López-Istúriz White, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Igor Šoltes, Bodil Valero

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

54

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Johannes Cornelis van Baalen, Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Marietje Schaake, Ivo Vajgl

ECR

Amjad Bashir, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Asim Ademov, Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Andrzej Grzyb, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Cristian Dan Preda, Tokia Saïfi, Jaromír Štětina, László Tőkés

S&D

Nikos Androulakis, Francisco Assis, Brando Benifei, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Wajid Khan, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Michel Reimon, Igor Šoltes, Bodil Valero

2

-

EFDD

James Carver

NI

Georgios Epitideios

4

0

ENF

Mario Borghezio

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 13. April 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen