BERICHT über die Durchführung der EU-Strategie für die Jugend

3.5.2018 - (2017/2259(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Verfasserin: Eider Gardiazabal Rubial


Verfahren : 2017/2259(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0162/2018
Eingereichte Texte :
A8-0162/2018
Angenommene Texte :

BEGRÜNDUNG – ZUSAMMENFASSUNG DER FAKTEN UND ERKENNTNISSE

Der künftige Rahmen für die EU-Tätigkeit im Bereich Jugend wird vor dem Hintergrund der laufenden Brexit-Verhandlungen, der Debatten über den nächsten MFR und die künftige Generation von Schlüsselprogrammen wie Erasmus+, Kreatives Europa, Europa der Bürger und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie das neue Europäische Solidaritätskorps zu einem für Europa kritischen Zeitpunkt beschlossen.

Unterdessen haben sich die im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise durchgeführten Sparmaßnahmen nachteilig auf die Bürgerinnen und Bürger Europas ausgewirkt. Junge Europäer sind die ersten Opfer von Arbeitslosigkeit und Sozialabbau sowie der fehlenden Investitionen in Bildung und Kultur. Folglich haben die meisten von ihnen Angst vor der Zukunft und das Gefühl, wirtschaftlichen Interessen zum Opfer zu fallen. Die Zahlen sprechen für sich. Heute ist fast ein Drittel der jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren in der Europäischen Union von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht[1]. Im Jahr 2016 betrug die Jugendarbeitslosigkeitsquote (Altersgruppe 15–24) in der EU 18,7 %, während sie acht Jahre zuvor noch bei 15,6 % gelegen hatte. Im Euro-Raum liegt die Jugendarbeitslosigkeitsquote nach wie vor bei über 20 %. Darüber hinaus ist der Anteil von Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET)[2], in der EU von 14,2 % im Jahr 2008 auf heute 15,6 % angestiegen.[3] Neben diesen Personen sind viele erwerbstätige junge Menschen mit erheblichen Herausforderungen, wie prekären Arbeitsbedingungen in Bezug auf Löhne, Stress und Vertragsdauer, konfrontiert. Für junge Europäer ist es zuweilen sehr schwer, sich als Teil der Gesellschaft zu fühlen. Unabhängig von einer Erwerbstätigkeit führt das mangelnde Vertrauen in junge Menschen beispielsweise zur Verweigerung von Darlehen. Damit steigt das Gefühl der Frustration und Ausgrenzung. Soziale Ausgrenzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, Bürgerbeteiligung, Gefühlswelt und Gesundheit junger Menschen.

Gleichzeitig hält die wirtschaftliche Erholung an, und die europäische Wirtschaft befindet sich nunmehr auf einem robusten Wachstumskurs mit sinkender Arbeitslosigkeit. Nichtsdestoweniger besteht in der Europäischen Union nach wie vor eine hohe Ungleichheit, wobei vor allem junge Europäer dem Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Vor diesem Hintergrund ist die Jugend zu einer Priorität für die Europäische Union geworden, und es sind folglich Initiativen auf den Weg gebracht worden, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Eingliederung zu stärken, Integration zu begünstigen und die Freiwilligenarbeit zu fördern. Die Ergebnisse sind positiv, aber die Ziele sind bei weitem noch nicht erreicht, weshalb die EU-Jugendstrategie verbessert und verstärkt werden sollte.

Bewertungsergebnisse der derzeitigen EU-Maßnahmen im Bereich Jugend (2010–2018)

Die derzeitigen Maßnahmen der EU im Bereich Jugend (2010–2018), die so genannte „EU-Jugendstrategie“, sind die Fortsetzung der Vorgängerstrategie[4] und verfolgen das Ziel, insbesondere in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt mehr und gleiche Möglichkeiten für alle jungen Menschen zu schaffen, um einige der vorstehend genannten Herausforderungen zu bewältigen. Die Strategie zielt zudem darauf ab, die aktive Bürgerschaft, die soziale Integration und die Solidarität aller jungen Menschen zu fördern, und konzentriert sich daher auf Mechanismen für die Teilhabe der Jugend an der politischen Entscheidungsfindung.

Diese Ziele sind jedoch weiterhin sehr breit gefasst und ambitioniert. Es ist daher schwierig einzuschätzen, ob sie erreicht worden sind, da die Möglichkeiten für junge Menschen und ihre Teilhabe von zahlreichen Faktoren im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Situation des jeweiligen Landes abhängen. Zudem handelt es sich hier angesichts veränderter gesellschaftlicher Umstände um eine bewegliche Größe.

Die derzeitige EU-Jugendstrategie umfasst eine hohe Anzahl vorgeschlagener Initiativen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen (nicht unbedingt in bestimmten Politikbereichen). Zusammen mit dem recht komplexen Mechanismus zur Festlegung politischer Prioritäten im Wege der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) wird so die Bestimmung eindeutiger Zielvorgaben erschwert, während es sich bei den übergeordneten Zielen vielmehr um allgemeine Mottos handelt.

Bemerkenswert ist, dass es im Rahmen der Jugendpolitik der Europäischen Union kein eindeutig festgelegtes Benchmarking-System gibt. Der Austausch bewährter Praktiken beschränkt sich daher nach wie vor darauf, den entsprechenden Stellen Beispiele für durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Länder mitzuteilen.

Daher sollte das Verfahren für die Festlegung klar abgegrenzter Tätigkeitsbereiche dringend durch einen horizontalen und ganzheitlichen Ansatz ergänzt werden, da die Themen auf dem Gebiet der Jugendpolitik (Bildung, Beschäftigung, Innovation, Freiwilligenarbeit) eng miteinander verflochten sind, was auch immer wieder aus den spezifischen Grundsatzpapieren und Tätigkeiten von Expertengruppen im Jugendbereich hervorgeht. Dies war auch das Ergebnis der Europäischen Konferenz zur künftigen EU-Jugendstrategie im Mai 2017, auf der festgestellt wurde, dass die künftige Strategie ehrgeizige Ziele in einer verringerten Anzahl Bereiche verfolge[5].

Ferner lässt sich schließen, dass es im Allgemeinen keine Instrumente zur Messung der politischen Auswirkungen gibt, da die bislang verwendeten Instrumente lediglich Datensammlungen hervorgebracht haben, die sich kaum miteinander vergleichen lassen und in Bezug auf einzelne Mitgliedstaaten nicht dazu beitragen, die tatsächlichen Auswirkungen der gewählten Maßnahmen zu verdeutlichen. So sollten mit der von der Kommission durchgeführten Evaluierungsstudie zur Bewertung der derzeitigen EU-Jugendstrategie die Auswirkungen der Strategie auf die Jugendpolitik gemessen werden[6]. Angesichts des Mangels an quantitativen Indikatoren zur Messung der unmittelbaren Auswirkungen der Strategie auf die Situation junger Menschen und der Natur und Tragweite der OKM war jedoch von einem breit gefächerten Wirkungsspektrum auszugehen[7].

In der Praxis umfasst das Berichterstattungssystem, das in der Form von dreijährlich vorgelegten Jugendberichten durchgeführt wird, eine von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Sammlung von Fallbeispielen für die Umsetzung der in der Jugendstrategie genannten konkreten Vorschläge, auf deren Grundlage nur sehr allgemeine Schlussfolgerungen gezogen werden können. Folglich kann der Schluss gezogen werden, dass ein ausgefeilteres System erforderlich wäre, um die Entwicklung der nationalen Politikansätze im Jugendbereich zu erfassen.

In einem Bereich, der in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist kaum davon auszugehen, dass konkrete Zielvorgaben auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt werden können, und der Handlungsspielraum der EU ist auf Koordinierung und Unterstützung beschränkt. Der EU-Mehrwert der Strategie für die Mitgliedstaaten bestand hauptsächlich in politischer Inspiration, Wissen und Know-how, Hebelwirkung und Legitimität sowie Möglichkeiten und Ressourcen.[8]

Nicht zuletzt deutet die externe Bewertung laut Kommission auf das Interesse der Mitgliedstaaten hin, die jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene fortzusetzen. Bedauerlicherweise stehen die wesentlichen Hindernisse mit den begrenzten Ressourcen in Zusammenhang, die auf nationaler Ebene verfügbar sind.

Bedarf an einer besser koordinierten und zielgerichteteren EU-Jugendstrategie

Mit diesem Durchführungsbericht sollen Elemente für eine solide, langfristige und gut koordinierte Strategie im Interesse der jungen Europäer geliefert werden.

Zuallererst ist die EU-Jugendstrategie für junge Menschen konzipiert, die dementsprechend auch die ersten Ansprechpartner sein sollten. Ihrer Stimme muss unbedingt Gewicht verliehen werden, sei es im Rahmen eines erfolgreichen strukturierten Dialogs oder auf jede andere Weise, mit der eine starke und partizipative Politikgestaltung umgesetzt werden kann, etwa durch die Einrichtung eines Diskussionsforums zwischen jungen Menschen und politischen Entscheidungsträgern. Junge Menschen sollten die Möglichkeit eines einfachen Zugangs zu politischen Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene haben, um ihre Ansichten zu teilen und einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen. Gleichzeitig sollten Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft und des Bildungssektors weitgehend einbezogen werden. Die Europäische Union sollte darüber hinaus eng mit den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen zusammenarbeiten, um auf angemessene Weise die Maßnahmen zu gestalten, die unter den Bürgern Europas umgesetzt und gefördert werden.

Zweitens sollten alle jungen Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden und hochwertige Arbeitsplätze erhalten, und es sollten verstärkte Anstrengungen unternommen werden, jungen Menschen gleiche Chancen für die Sicherstellung einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt und langfristiger Arbeitsplätze zu bieten. Sie sollten die Möglichkeit haben, ihre berufliche Laufbahn entsprechend ihren Qualifikationen und beruflichen Neigungen zu gestalten. Junge Europäer müssen in der Lage sein, zuversichtlicher auf ihre spätere berufliche Laufbahn und ihren Ruhestand zu blicken. Die meisten jungen Menschen gehen davon aus, dass sie aufgrund des schrittweisen Sozialabbaus im späteren Ruhestand nicht einen angemessenen Lebensstandard haben werden. Um ihre Zukunft zu sichern, ist daher ein neuer Sozialpakt zwischen den Generationen erforderlich.

Drittens haben junge Menschen Anspruch darauf, in einem lebenswerten Umfeld zu leben und Zugang zu Bildung und Kultur – ein Grundrecht – zu haben. Von der Sekundarstufe zur Hochschule sollte es allen jungen Menschen offen stehen, trotz sozioökonomischer Schwierigkeiten im Ausland studieren und Erfahrungen sammeln zu können. Auf ausgegrenzte Gruppen, wie Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ethnische Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge, ist besonderes Augenmerk zu legen. Darüber hinaus sollten alle jungen Menschen über einen einfachen Zugang zu kulturellen Angeboten verfügen; dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der Intoleranz, Radikalisierung und Extremismus in ganz Europa auf dem Vormarsch sind. Getreu der europäischen Devise, in Vielfalt geeint zu sein, sollte der interkulturelle Dialog gefördert werden. Gleichzeitig ist Lebensqualität für junge Menschen nur in einer gesunden Umwelt möglich. Laut Angaben der Vereinten Nationen beeinträchtigt die Luftverschmutzung die Entwicklung des Gehirns von Kindern. Darüber hinaus werden rund zwei Drittel der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten leben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, an einer Alternative für junge Menschen zu arbeiten. Sportliche Aktivitäten sollten gefördert werden, um das körperliche Wohlergehen junger Menschen sicherzustellen. Das psychische Wohlbefinden wird auch durch Stress im Berufs- und Alltagsleben beeinflusst, da junge Menschen einem zunehmendem Druck ausgesetzt sind, produktiv, hoch qualifiziert und flexibel zu sein. Tatsächlich ist der Arbeitsmarkt heiß umkämpft und junge Menschen werden unter Druck gesetzt, lange Praktika zu absolvieren, bevor sie ihre erste richtige Anstellung finden. Neben diesem Stress sehen sich junge Menschen bereits im Kindesalter mit Cybermobbing konfrontiert. Folglich sollte die EU-Jugendstrategie sektorübergreifend gestaltet werden und Teil der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung sein.

Schließlich sollten europäische Programme gestärkt, verbessert, gefördert und ausreichend finanziert werden und über eine langfristige und koordinierte Vision verfügen, um solide Ergebnisse zu liefern. Alle Initiativen sollten mit einem ehrgeizigen Budget einhergehen, und ihre Ergebnisse sollten langfristig erkennbar sein.

Es sollte daran erinnert und betont werden, dass die Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Jugendpolitik natürlich bei den Mitgliedstaaten liegen und dass es daher von entscheidender Bedeutung ist, dass die nationalen Behörden die Zusammenarbeit im Rahmen der Strategie verstärken, da einer der wesentlichen Kritikpunkte an der derzeitigen Zusammenarbeit das frappante Ungleichgewicht der erzielten Resultate und der Mangel an einer systematischen Berichterstattung und Verfügbarkeit von zuverlässigen Daten zur Umsetzung der Strategie ist.

  • [1]  Nach den jüngsten von Eurostat veröffentlichten Daten waren in der EU (EU-28) im Jahr 2016 schätzungsweise 30,6 % der jungen Menschen in der Altersklasse 18–24 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Daten stehen zur Verfügung unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/employment_social_policy_equality/youth/indicators
  • [2]  Die NEET-Quote ist der Anteil der Menschen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren.
  • [3]  AKW, ECLM, IMK, OFCE, „independent Annual Growth Survey 2018 – Repair the roof when the sun is shining“ (Unabhängiger Jahreswachstumsbericht – Das Dach repariert man, wenn die Sonne scheint), November 2017.
  • [4]  COM(2009)0200, S. 3.
  • [5]  Konferenzbericht, S. 7.
  • [6]  SWD(2017)0281, S. 10.
  • [7]  Ebenda.
  • [8]  SWD(2017)0280, S. 2.

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Durchführung der EU-Strategie für die Jugend

(2017/2259(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 9, 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 14, 15, 21, 24 und 32,

–  unter Hinweis auf das von der EU im Jahr 2010 ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[1],

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend 2016-2018[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie[3],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7./8. Februar 2013 zur Beschäftigungsinitiative für Jugendliche[4],

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)[5],

–  unter Hinweis auf die Bewertung der EU-Jugendstrategie durch die Kommission[6],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)[7],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zur Zukunft des Programms Erasmus+[8],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[9],

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Paris zur Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung, die auf dem informellen Treffen der Bildungsminister der Europäischen Union vom 17. März 2015 in Paris angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den am 23. November 2015 vom Rat angenommenen gemeinsamen Bericht 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)[10],

  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens[11],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2015 mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (COM(2015)0408),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zur Bewertung der EU-Jugendstrategie 2013-2015[12],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika,

  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates vom 25. November 2008 zur Jugendpolitik des Europarates (CM/Res(2008)23),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Europarates vom 31. Mai 2017 zu Jugendarbeit (CM/Res(2017)4),

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu dem Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen[13],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung[14],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)[15],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU[16],

  unter Hinweis auf den Schattenbericht des Europäischen Jugendforums zur Jugendpolitik,

–  unter Hinweis auf die Resolution des Europäischen Jugendforums zur EU-Jugendstrategie[17],

–  unter Hinweis auf das Grundsatzpapier mit dem Titel „Engage. Inform. Empower“ (Motivieren. Informieren. Stärken) der Europäischen Informations- und Beratungsagentur (ERYICA),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 über das Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0162/2018),

A.  in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der Rezession auf die Perspektiven junger Menschen zur Entfaltung ihres vollen Potenzials weiterhin in der gesamten Europäischen Union zu spüren sind;

B.  in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten, insbesondere die Mitgliedstaaten in Südeuropa, nach wie vor weit davon entfernt sind, bei einer Reihe von jugendpolitischen Indikatoren wie Beschäftigung, Wohlfahrt und Sozialschutz ihren Stand von vor der Krise zu erreichen;

C.  in der Erwägung, dass die Verringerung der Unterschiede auf regionaler Ebene in der gesamten EU offensichtlich ist; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in vielen Regionen nach wie vor unter dem Vorkrisenniveau liegen;

D.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren schrittweise zurückgegangen ist, wenn sie auch nach Angaben von Eurostar im Januar 2018 16,1 % und in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 34 % betrug; in der Erwägung, dass sich im Vergleich zu den Werten von 2008 (15,6 %) feststellen lässt, dass diese Quote gestiegen ist; in der Erwägung, dass sich nach diesen Zahlen eine Pauschallösung verbietet, wenn wir das volle Potenzial junger Menschen ausschöpfen wollen; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeitsquote in den Gebieten in äußerster Randlage besorgniserregend ist, da sie in einigen dieser Gebiete, etwa Mayotte, über 50 % liegt;

E.  in der Erwägung, dass benachteiligte Gruppen, wie ethnische Minderheiten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Frauen, LGBTIQ-Personen, Migranten und Flüchtlinge, die mit Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Kultur, sozialen Dienstleistungen und Bildung konfrontiert sind, von der sozioökonomischen Krise am stärksten betroffen sind;

F.  in der Erwägung, dass die Bildung dazu beiträgt, die Auswirkungen der sozioökonomischen Ungleichheiten zu mindern und Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die erforderlich sind, um die intergenerationale Übertragung von Benachteiligungen zu verringern;

G.  in der Erwägung, dass die fehlende Investition in junge Menschen und die Rechte junger Menschen verhindern wird, dass junge Menschen ihre Rechte einfordern, ausüben und verteidigen, und dass sie zu einer Verschärfung von Phänomenen wie Bevölkerungsrückgang, Schulabbruch, Mangel an beruflichen Qualifikationen, später Eintritt in den Arbeitsmarkt, mangelnde finanzielle Unabhängigkeit, die Gefahr, dass die Systeme der sozialen Sicherheit nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, weit verbreitete Unsicherheit von Beschäftigungsverhältnissen und soziale Ausgrenzung beitragen wird;

H.  in der Erwägung, dass die Probleme, vor denen junge Menschen in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung sowie soziale und politische Teilhabe stehen, nicht einheitlich sind, wobei einige Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um diejenigen zu unterstützen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt bzw. vollkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind;

I.  in der Erwägung, dass die Erhaltung wohnortnaher Schulen und Bildungseinrichtungen in allen europäischen Regionen eine zentrale Bedeutung hat, wenn es um die bessere Ausbildung junger Menschen geht und die EU die Regionen bei dieser Herausforderung uneingeschränkt unterstützen will;

J.  in der Erwägung, dass insbesondere Bildung, interkultureller Dialog, strategische Kommunikation und eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle spielen, um der Radikalisierung und Marginalisierung junger Menschen entgegenzuwirken und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen;

K.  in der Erwägung, dass junge Menschen aktiv an der Planung, Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung aller Maßnahmen mitwirken sollten, die sich auf junge Menschen auswirken; in der Erwägung, dass nach Ansicht von 57 % der Jugendorganisationen in der EU ihr Sachverstand bei der Ausarbeitung von jugendpolitischen Maßnahmen nicht berücksichtigt wird[18];

L.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass Jugendorganisationen eine angemessene Repräsentativität und Inklusion junger Menschen sicherstellen, um uneingeschränkt legitim zu sein;

M.  in der Erwägung, dass die EU-Jugendstrategie eine Kontinuitätsstrategie ist, die fortwährend verbessert wird, dass aber ihre Ziele weiterhin sehr weit und hoch gesteckt sind; in der Erwägung, dass ordnungsgemäß festgelegte Bezugspunkte fehlen;

N.  in der Erwägung, dass in der EU-Jugendstrategie 2010-2018 die Notwendigkeit eines strukturierten Dialogs zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern betont wird;

O.  in der Erwägung, dass es oberstes Ziel der EU-Jugendstrategie ist, die Zahl der Möglichkeiten zu erhöhen und für Chancengleichheit für alle jungen Europäer zu sorgen;

P.  in der Erwägung, dass junge Menschen durch sachdienlichere, wirksamere und besser koordinierte jugendpolitische Maßnahmen, eine bessere und leicht zugängliche Bildung und durch einen gezielteren Einsatz der für wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auf EU-Ebene unterstützt und in die Lage versetzt werden sollten, die schwerwiegenden Probleme, mit denen sie derzeit konfrontiert sind, und die Herausforderungen, die sich ihnen in Zukunft stellen werden, zu meistern;

Q.  in der Erwägung, dass die EU in den vergangenen Jahren verschiedene Strategien, wie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie, in die Wege geleitet hat, deren Ziel es ist, im Bildungsbereich sowie auf dem Arbeitsmarkt für mehr Chancen und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sorgen und die Inklusion junger Menschen, die Stärkung ihrer Stellung und ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern;

R.  in der Erwägung, dass die EU-Tätigkeit im Jugendbereich in den derzeitigen und künftigen politischen Maßnahmen und Finanzierungsprogrammen durch die Integration einer Jugenddimension durchgängig berücksichtigt und in allen wesentlichen Politikbereichen, wie Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales, Kohäsion, Gesundheit, Frauen, Mitbestimmung, Migration, Kultur, Medien und Bildung verankert werden muss;

S.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der künftigen EU-Jugendstrategie zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Institutionen abgestimmt werden muss;

T.  in der Erwägung, dass in die Entscheidungsprozesse zu jugendpolitischen Maßnahmen eine geschlechtsspezifische Perspektive einbezogen werden muss, in deren Rahmen die spezifischen Herausforderungen und Umstände berücksichtigt werden, mit denen insbesondere Mädchen und junge Frauen aus unterschiedlichen kulturellen und religiösen Zusammenhängen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass besondere geschlechtsspezifische Maßnahmen, wie die Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, gleichstellungsorientierte Bildung und Sexualerziehung, in die Jugendpolitik aufgenommen werden sollten; in der Erwägung, dass es bei Frauen durchschnittlich 1,4 mal wahrscheinlicher ist als bei Männern, dass sie zu NEET werden[19], und dass es fortgesetzter Anstrengungen bedarf, damit sich die Beteiligungsquote von jungen Frauen am Arbeitsmarkt insbesondere nach dem Mutterschaftsurlaub und von alleinerziehenden Müttern sowie von Schulabbrechern, Geringqualifizierten, jungen Menschen mit Behinderungen und allen Jugendlichen, die von Diskriminierung bedroht sind, erhöht;

U.  in der Erwägung, dass es nachhaltiger Anstrengungen bedarf, um die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen, Migranten, Flüchtlinge, NEET und Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind;

V.  in der Erwägung, dass Bildung bei der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung eine entscheidende Rolle spielt und daher Investitionen in Fertigkeiten und Kompetenzen für die Eindämmung der hohen Arbeitslosenrate, insbesondere unter NEET, äußerst wichtig sind;

W.  in der Erwägung, dass die Union nach Maßgabe von Artikel 9 AEUV bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politiken und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit einem angemessenen sozialen Schutz, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen muss;

X.  in der Erwägung, dass die EU-Jugendstrategie eine gute Grundlage für eine fruchtbare und sinnvolle Zusammenarbeit im Jugendbereich geschaffen hat;

Y.  in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Ziele des letzten Dreijahreszyklus der EU-Jugendstrategie (2010–2018) nicht richtig und genau überprüft werden kann und dass der Vergleich der jeweiligen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten kaum beurteilt werden kann, da es an Bezugspunkten und Indikatoren mangelt und sich die Umsetzungsinstrumente überschneiden;

Z.  in der Erwägung, dass Berufsberatung und der Zugang zu Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten und Bildungsangebote für die künftige bildungsbezogene Entwicklung und den Übergang in den Arbeitsmarkt von wesentlicher Bedeutung sind;

AA.  in der Erwägung, dass die EU bei der Festlegung der Ziele dieser Strategie sowie ihrer Umsetzung und Bewertung eng mit den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten muss;

Jugendpolitische Herausforderungen und Erkenntnisse aus dem derzeitigen jugendpolitischen Entscheidungsprozess der EU

1.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich die langfristigen Sparmaßnahmen, insbesondere Kürzungen der Mittel für Bildung, Kultur und jugendpolitische Maßnahmen, nachteilig auf junge Menschen und ihre Lebensbedingungen ausgewirkt haben; weist darauf hin, dass junge Menschen, insbesondere die am meisten benachteiligten Personengruppen, wie junge Menschen mit Behinderungen, junge Frauen, Minderheiten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, besonders stark von der zunehmenden Ungleichheit und dem Risiko von Ausgrenzung, Unsicherheit und Diskriminierung betroffen sind;

2.  begrüßt die Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich, die ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, die Probleme der meisten Europäer zu bewältigen, nationale politische Entscheidungsträger durch die Bereitstellung von Fachkenntnissen, Empfehlungen und Legitimität zu unterstützen und erfolgreich weitere EU-Finanzmittel zu mobilisieren;

3.  vertritt die Ansicht, dass die offene Methode der Koordinierung ein angemessenes, aber immer noch unzureichendes Instrument für die Festlegung eines Rahmens für jugendpolitische Maßnahmen ist, und dass sie durch andere Maßnahmen ergänzt werden muss; fordert erneut eine engere Zusammenarbeit und einen Austausch bewährter Verfahren in Jugendfragen auf lokaler, regionaler und nationaler sowie auf EU-Ebene; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich auf eindeutige Indikatoren und Bezugswerte zu verständigen, damit die erzielten Fortschritte gemessen werden können;

4.  würdigt die positiven Ergebnisse der EU-Jugendstrategie mittels der Durchführung von sektorübergreifenden Tätigkeiten und der Einleitung eines strukturierten Dialogs, um die Teilhabe junger Menschen sicherzustellen, und ist der Ansicht, dass das allgemeine Bewusstsein der maßgeblichen Akteure und Interessenträger für die Ziele und die Instrumente der EU-Jugendstrategie geschärft werden muss; weist insbesondere darauf hin, dass der für den strukturierten Dialog verfolgte Bottom-up-Ansatz einen Mehrwert darstellt, den es zu bewahren gilt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, bei der Entwicklung der neuen Strategie die Ergebnisse des 6. Zyklus des strukturierten Dialogs zu berücksichtigen, in dessen Mittelpunkt die künftige EU-Jugendstrategie steht;

5.  empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Jugendpolitik einzubinden, insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen sie Zuständigkeiten in diesem Bereich haben;

6.  begrüßt die politischen Initiativen zur Förderung der Jugend in der EU, insbesondere „Investieren in Europas Jugend“, das Europäische Solidaritätskorps und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI); vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Instrumente stärker mit der EU-Jugendstrategie verknüpft werden und einen Bottom-up-Ansatz verfolgen sollten; fordert die Kommission daher auf, alle die Jugend betreffenden politischen Vorschläge systematisch mit der übergeordneten Strategie zu verknüpfen, alle einschlägigen Interessenträger, wie Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, einzubeziehen sowie einen langfristigen ganzheitlichen Ansatz mit auf horizontaler Ebene genau festgelegten Zielen zu verfolgen;

7.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe für die Koordinierung der künftigen Umsetzung der EU-Jugendstrategie unter Beteiligung des Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft, insbesondere der Gewerkschaften und Jugendorganisationen, einzusetzen;

8.  fordert die Kommission auf, wirksame Instrumente für die dienststellenübergreifende Koordinierung vorzusehen und die Zuständigkeit für die Einbeziehung des Themas Jugend als Cluster einem Vizepräsidenten der Kommission zu übertragen;

9.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die europäische Säule sozialer Rechte als Grundlage für die bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften für junge Menschen heranzuziehen;

10.  betont, wie wichtig es ist, einen gesunden Lebenswandel zur Verhinderung von Krankheiten zu fördern, und erachtet es für notwendig, dass junge Menschen zutreffende Informationen sowie bei schwerwiegenden psychischen Problemen im Zusammenhang mit Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum und Suchterscheinungen Unterstützung erhalten;

11.  betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in den Mitgliedstaaten bewertet, damit eine bessere Überwachung und Kontrolle vor Ort ermöglicht wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Ziele für die EU-Jugendstrategie festzulegen, die qualitativ und quantitativ bewertet werden können, wobei die Besonderheiten jedes Mitgliedstaats und jeder Region zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission auf, die Mittel für Programme und Maßnahmen aufzustocken, die junge Menschen auf die Arbeitswelt vorbereiten;

Jungen Menschen in der EU-Jugendstrategie Gehör verschaffen

12.  empfiehlt, dass die künftige EU-Jugendstrategie partizipatorisch sein sollte und in ihrem Zentrum junge Menschen stehen sollten und dass sie das Wohlergehen verbessern und die Bedürfnisse, die Ambitionen und die Vielfalt aller jungen Menschen in Europa widerspiegeln sollte, wobei ihr Zugang zu kreativen Instrumenten unter Verwendung neuer Technologien ausgeweitet werden sollte;

13.  vertritt die Auffassung, dass die EU ihre Solidarität mit jungen Menschen bekunden und sie weiterhin zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sollte, indem sie spezifische Maßnahmen entwickelt, wie etwa die durchgängige Berücksichtigung der Freiwilligenarbeit in ihrer Politik, die Unterstützung von Jugendarbeit, die Entwicklung neuer Instrumente – besonders derjenigen, bei denen neue Technologien verwendet werden – und die Förderung des Austausches auf der Grundlage von Solidarität, gemeinschaftlichem Engagement, Freiraum und demokratischem Dialog; erkennt dementsprechend die Bedeutung der Jugendverbände als Raum für die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung eines aktiven Bürgersinns an; fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktive Mitwirkung junger Menschen in Freiwilligenorganisationen zu fördern; betont, dass eine stärkere soziale Teilhabe junger Menschen nicht nur für sich genommen ein wichtiger Erfolg ist, sondern auch ein erster Schritt hin zu einer stärkeren politischen Teilhabe sein kann;

14.  hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle des nicht formalen und des informellen Lernens sowie der Teilnahme an sportlichen Angeboten und von ehrenamtlichen Tätigkeiten für die Förderung der Herausbildung staatsbürgerlicher, sozialer und interkultureller Fähigkeiten und Fertigkeiten unter jungen Europäern hervor;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Rechtsrahmen und angemessene Finanzmittel für die Freiwilligenarbeit vorzusehen;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, junge Menschen, insbesondere diejenigen mit weniger Möglichkeiten und diejenigen außerhalb förmlicher organisatorischer Strukturen zu ermuntern, eine aktive und kritische Rolle im öffentlichen Leben zu spielen, und einen partizipatorischen Ansatz bei der Politikgestaltung zu verfolgen, der Auswirkungen auf ihr Leben hat, indem ihnen Online- und Offline-Demokratieinstrumente geboten werden, wobei die Beschränkungen und Risiken sozialer Medien zu berücksichtigen sind, und indem die einschlägigen Interessenträger, wie Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und Jugendorganisationen an der Entwicklung, Durchführung und Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen beteiligt werden;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen zu einer umfassenden Beteiligung am Wahlprozess zu ermuntern;

18.  weist darauf hin, dass der strukturierte Dialog zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern beim kommenden Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit fortgesetzt werden muss; ist der Auffassung, dass der Prozess des strukturierten Dialogs systematisch zu einer Steigerung der Zahl und der Vielfalt der Gruppen junger Menschen, die erreicht werden, führen sollte, und stellt fest, dass eine ausreichende finanzielle Unterstützung für nationale und europäische Arbeitsgruppen vorgesehen werden sollte, um dies sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung nationaler, regionaler und lokaler Entscheidungsträger am strukturierten Dialog mit jungen Menschen zu fördern;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Rechnungslegung und dem Einsatz von Mitteln zur Förderung nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen transparenter vorzugehen; weist darauf hin, dass sie folglich auf Anforderung ausführliche Angaben zur Situation ihrer jungen Menschen vorlegen müssen;

20.  weist darauf hin, dass es an systematischer Berichterstattung und zuverlässigen Daten zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie mangelt; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, eine stärkere Zusammenarbeit der nationalen und regionalen Statistikdienste zu fördern, wobei einschlägige und aktualisierte statistische Angaben zur Jugend vorgelegt werden müssen, die wichtig sind, damit das Ausmaß des Erfolgs der umgesetzten Strategie festgestellt werden kann; ist der Ansicht, dass diese statistischen Daten den alle drei Jahre vorgelegten Berichten beigefügt werden müssen;

21.  weist darauf hin, dass es bei der Beteiligung junger Menschen an nationalen Wahlen und Kommunalwahlen eine rückläufige Tendenz gibt, dass junge Menschen politisches Engagement brauchen und die Ergebnisse ihres Beitrags sehen können müssen; erinnert daran, dass Möglichkeiten, politische Teilhabe im eigenen Umfeld und in lokalen Gemeinschaften schon in jungen Jahren zu erleben, ein entscheidender Schritt hin zu einem gesteigerten Bewusstsein der europäischen Bürgerschaft und dafür ist, dass junge Menschen aktive Bürger werden; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, regionale und lokale Gebietskörperschaften dazu anzuhalten, für die volle und wirksame Teilhabe und Mitwirkung junger Menschen und Jugendorganisationen an Entscheidungs- und Wahlprozessen zu sorgen;

22.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Jugendräte in die Ausschüsse für die Überwachung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie aufzunehmen;

23.  hebt das Potenzial der Technologie für die Einbindung junger Menschen hervor und fordert die EU auf, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen durch Internetplattformen zu verstärken;

24.  stellt mit Bedauern fest, dass es trotz kontinuierlicher Bemühungen der Kommission, die in den verschiedenen Programmen der Union unterstützten Möglichkeiten für junge Menschen zu kommunizieren, immer noch viele junge Menschen gibt, die der Ansicht sind, nur begrenzten Zugang zu den Programmen zu haben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Kommunikationsinstrumente zu verbessern;

Chancengleichheit zur Sicherstellung einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt

25.  ist sehr besorgt über die anhaltend hohe Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten EU, vor allem in Südeuropa; weist erneut darauf hin, dass die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Beschäftigung gewährleistet sein sollte und nach wie vor zentrale Verpflichtungen gegenüber jungen Menschen darstellen, und fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, um den Übergang junger Menschen von der Schule ins Erwerbsleben zu erleichtern, indem hochwertige Praktika und Lehrstellen bereitgestellt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strukturreformen des Arbeitsmarkts sowie faire Arbeitsbedingungen und Löhne zu fördern, um sicherzustellen, dass junge Menschen beim Zugang zur Arbeitswelt nicht diskriminiert werden; betont, dass soziale Rechte für neue Beschäftigungsformen und faire Berufspraktika festgelegt werden müssen und ein sozialer Dialog ermöglicht werden muss;

26.  betont, wie wichtig es ist, dass nationale, regionale und lokale Behörden Schritte unternehmen, um gezielte Maßnahmen zu ergreifen und individuelle Unterstützung zu leisten, um alle NEET zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass lokale Interessenträger, wie Sozialpartner, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Jugendorganisationen, beteiligt werden müssen;

27.  stellt fest, dass besondere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sich mit der prekären Lage junger Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu befassen, wobei besonderes Augenmerk auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle und ihre Überrepräsentation in atypischen Formen der Beschäftigung, in denen es an sozialem Schutz fehlt, gelegt werden muss;

28.  unterstreicht, dass faire Arbeitsbedingungen und der angemessene soziale Schutz von Arbeitnehmern gefördert werden müssen, die in den so genannten „neuen Beschäftigungsformen“ tätig sind, bei denen junge Menschen überrepräsentiert sind;

29.  ist der Auffassung, dass außerdem Maßnahmen ergriffen werden sollten, um junge Migranten unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Arbeitsmarkt zu integrieren;

30.  betont, dass eine inklusive Jugendpolitik Sozialprogramme verteidigen und fördern sollte, die die politische und kulturelle Teilhabe fördern; ist darüber hinaus der Auffassung, dass menschenwürdige und geregelte Arbeit auf der Grundlage von Tarifverträgen mit nicht prekären Arbeitsverhältnissen, angemessene Löhne und Gehälter sowie hochwertige, universelle öffentliche Versorgungsleistungen für das Wohlergehen junger Menschen in der Gesellschaft wichtig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch im Hinblick auf neue Beschäftigungsformen gerechte Arbeitsbedingungen und angemessenen Sozialschutz zu fördern;

31.  weist erneut darauf hin, dass Beschäftigung und unternehmerisches Denken eine der acht Prioritäten der EU-Jugendstrategie (2010–2018) sind; betont, dass Jugendarbeit und nicht formales Lernen, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass junge Menschen ihr Potenzial, einschließlich ihrer unternehmerischen Fähigkeiten, voll entfalten und sich vielfältige Kompetenzen aneignen können, durch die sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, grenzüberschreitende Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu fördern, den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung auszuweiten, die Investitionen in diesem Bereich zu erhöhen und ihn als attraktive Ausbildungsentscheidung darzustellen;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, regionale und lokale Behörden zu unterstützen und in neue Lebenschancen für junge Menschen zu investieren, um zugunsten ihrer Gemeinschaften ihre Kreativität zu entwickeln und ihr volles Potenzial auszuschöpfen, Jungunternehmertum zu unterstützen und die soziale Eingliederung junger Menschen zu fördern;

34.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf Jugend und Beschäftigung zu verfolgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass junge Menschen Zugang zu hochwertigen Praktika und Arbeitsplätzen haben, bei denen ihre Rechte wie unter anderem das Recht auf einen festen Arbeitsplatz mit einer existenzsichernden Entlohnung und Sozialschutz, der ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglicht, geschützt werden;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Stellen zu überwachen, die wiederholt aufeinanderfolgende Praktika fördern, die nicht mit einer Integration in den Arbeitsmarkt einhergehen, um so zu verhindern, dass Arbeitsverträge durch angebliche Praktika ersetzt werden;

36.  begrüßt die Tatsache, dass die Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) mehr als 1,6 Millionen jungen Menschen zugute kommen[20]; betont, dass mehr Anstrengungen und ein stärkeres finanzielles Engagement notwendig sind; weist darauf hin, dass jene jungen Menschen wirksamer erreicht werden müssen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren und vielfältigen Hindernissen gegenüberstehen, und dass die Qualität der Angebote im Rahmen der Jugendgarantie verbessert werden muss, indem klare Qualitätskriterien und -standards, auch im Hinblick auf den Zugang zu sozialem Schutz, Mindesteinkommen und Beschäftigungsrechten, festgelegt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Überwachungs-, Berichterstattungs- und Leistungssysteme zu verbessern und sicherzustellen, dass die Mittel der YEI als Ergänzung zu nationalen Mitteln und nicht als Ersatz verwendet werden;

37.  betont ferner, dass die Qualität der Beratung und Betreuung, die Qualität und Angemessenheit der tatsächlichen individuellen Ausbildungen, Praktika oder Arbeitsplätzen und die Qualität des Ergebnisses anhand der festgelegten Ziele gemessen werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass dafür gesorgt werden muss, dass die bestehenden Qualitätsrahmen, wie der europäische Qualitätsrahmen, im Rahmen der YEI angewandt werden; ist der Ansicht, dass junge Menschen in die Überwachung der Qualität von Angeboten eingebunden werden sollten;

38.   weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Integration junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in den Arbeitsmarkt, einschließlich hochwertiger bezahlter Praktika, Ausbildungsplätze und Lehrstellen, finanziell durch die YEI oder künftige europäische Instrumente gefördert werden müssen, wobei vermieden werden muss, dass Arbeitsplätze in irgendeiner Form ersetzt oder junge Arbeitnehmer ausgebeutet werden;

39.  stellt fest, dass die Förderung von Unternehmergeist unter jungen Menschen Priorität hat und dass die formalen und nichtformalen Bildungssysteme bei der Förderung von Jungunternehmertum äußerst wirksam sind; unterstreicht, dass Unternehmertum ein Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und sozialen Ausgrenzung ist und Innovation fördert; ist daher der Ansicht, dass die EU-Jugendstrategie die Schaffung eines angemessenen Umfelds für Jungunternehmertum unterstützen sollte;

40.  weist erneut darauf hin, dass das wichtigste Ziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen darin besteht, NEET zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die gesamte Bevölkerungsgruppe der NEET zu erfassen und zu erreichen, insbesondere die am meisten schutzbedürftigen jungen Menschen, wie etwa solche mit Behinderungen, wobei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist;

41.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, innovative und flexible Stipendien im Bereich Bildung und Ausbildung zur Förderung von Talenten sowie von künstlerischen und sportlichen Begabungen bereitzustellen; unterstützt diejenigen Mitgliedstaaten, die Systeme zur Vergabe von Stipendien an Studierende mit erkennbaren Begabungen in den Bereichen Bildung, Sport und Kunst einrichten wollen;

42.  unterstreicht, dass 38 % der jungen Menschen Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen haben; betont, wie wichtig es ist, bei der Beratung, Unterstützung und Information junger Menschen über ihre Rechte und Möglichkeiten einen gemeinsamen Ansatz sicherzustellen;

43.  betont zudem, dass der Schwerpunkt der YEI nicht nur auf gut ausgebildeten jungen NEET, sondern auch auf Personen liegen muss, die gering qualifiziert, inaktiv und nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemeldet sind;

44.  betont, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU trotz der hohen Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor gering ist; weist darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitskräfte wichtig für einen wettbewerbsfähigen Markt ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, grenzüberschreitende Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu fördern;

45.  weist darauf hin, dass Erwachsene im Alter von über 55 Jahren bei der Ausbildung junger Menschen am Arbeitsort eine wichtige Rolle spielen; vertritt mit der Kommission die Auffassung, dass Programme geschaffen werden müssen, die einen schrittweisen Austritt dieser Personen aus dem Arbeitsmarkt bis zum Renteneintrittsalter ermöglichen, und zwar in erster Linie durch Teilzeitbeschäftigung, in deren Rahmen sie junge Menschen am Arbeitsplatz ausbilden und sie schrittweise in den Arbeitsmarkt integrieren;

46.  unterstreicht die wichtige Rolle, die den Unternehmen bei der Qualifizierung und der Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zukommt; stellt fest, dass die schulische und berufliche Bildung in Bereichen mit Bezug zur Förderung des Unternehmertums zur Erzielung von langfristigem Wachstum, zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen kann;

47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren Aktionsplänen die erwarteten Auswirkungen der zu ergreifenden Maßnahmen zu erläutern; betont daher, dass die Mitgliedstaaten garantieren müssen, dass mit ihren Maßnahmen eine nachhaltige Beschäftigung wirksam gefördert wird; hebt hervor, dass die Nachhaltigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen bemessen werden muss;

Nachhaltige Entwicklung: Die Zukunft für junge Menschen

48.  ist fest davon überzeugt, dass eine hochwertige formale, nicht formale und informelle Bildung und eine hochwertige berufliche Bildung ein Grundrecht darstellt; vertritt daher die Auffassung, dass allen Europäern unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status, ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer physischen oder kognitiven Behinderungen der Zugang zu allen Ebenen hochwertiger Bildung gewährleistet werden muss; unterstreicht, dass die formale, nicht formale und informelle Bildung eine wesentliche Rolle dabei spielt, jungen Menschen die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen an die Hand zu geben, um sie zu engagierten und am Europaprojekt teilhabenden Bürgerinnen und Bürgern zu machen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, eine spezielle Politik zu konzipieren, und empfiehlt in dieser Hinsicht, die künstlerische und kreative Bildung als gleichwertig zu den wissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen (STEM) in den schulischen Lehrplänen zu berücksichtigen;

49.  betont, wie wichtig es ist, die Bildung zu modernisieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie Bürgerschaft, kritisches Denken und Unternehmergeist, in die Bildung und die Entwicklung neuer pädagogischer Instrumente zu fördern, mit denen die Teilnahme an Bildung verstärkt und der Zugang zu ihr erleichtert wird;

50.  zeigt sich zutiefst besorgt über das besonders dringliche Problem der Kinderarmut, von dem bis zu 25 Millionen Kinder in der EU (mehr als 26,4 % aller Europäer unter 18 Jahren) betroffen sind, deren Familien tagtäglich unter einem unzureichenden Einkommen und einem Mangel an grundlegenden Dienstleistungen leiden; ist der Ansicht, dass die Jugendpolitik zu Bereichen wie Kinder- und Familienpolitik beitragen könnte; fordert die Kommission auf, eine Kindergarantie als langfristiges Instrument für die Schaffung von Chancengleichheit für alle Kinder in der EU im Rahmen ihres speziellen Förderprogramms auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle von Armut betroffenen Kinder Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung und Kinderbetreuung, zu einer menschenwürdigen Unterkunft und einer angemessenen Ernährung haben;

51.  ist zutiefst besorgt über das Phänomen des Schulabbruchs und fordert daher geeignete Lösungen, um das Problem im Hinblick auf die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele zu bewältigen;

52.  legt der Kommission nahe, Initiativen zur Förderung einer aktiven und kritischen Bürgerschaft, Respekt, Toleranz, Werten und interkulturellem Lernen zu unterstützen, und betont in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle von EU-Programmen wie Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Gelegenheiten für den Dialog mit jungen Menschen zu einem breiten Spektrum von Themen, wie Sexualität, Geschlecht, Politik, Solidarität und Umwelt, Recht, Geschichte und Kultur, zu fördern;

53.  ist der festen Überzeugung, dass die Vermittlung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenz und Medienkompetenz, Rechenkenntnisse sowie Grundfertigkeiten, die ein entscheidendes Mittel zur Sicherung der Selbstbestimmung und Zukunftsaussichten für junge Menschen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene sind, ein vorrangiges Ziel darstellen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, allen Menschen grundlegende Lernfähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln;

54.  fordert die Kommission auf, Initiativen mit formaler Bildung und informellem Lernen zu begünstigen, um die Innovation, Kreativität und das Unternehmertum junger Menschen zu unterstützen und Zusammenhalt und Verständnis zwischen jungen Menschen verschiedener Gruppen zu fördern;

55.  nimmt in diesem Zusammenhang mit großer Sorge die anhaltend hohe Zahl europäischer Bürger mit schlechten Lese- und Schreibfähigkeiten, einschließlich Mangel an funktionaler und digitaler Kompetenz sowie Medienkompetenz, zur Kenntnis, was im Hinblick auf eine angemessene Teilnahme am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt äußerst besorgniserregend ist;

56.  erinnert daran, dass der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es allen Menschen ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen; betont daher, dass sozialen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung in dem neuen Programmplanungszeitraum des MFR für die Zeit 2021-2027 unbedingt Vorrang eingeräumt werden sollte und dass sie sichergestellt werden müssen;

57.  hält es für unerlässlich, dass das im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte eingeführte sozialpolitische Scoreboard für die Überwachung der EU-Jugendstrategie herangezogen wird; fordert die Kommission auf, bei der Überwachung der EU-Jugendstrategie einen spezifischen Satz von Indikatoren, wie unter anderem Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen, die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, digitaler Zugang, Lebensbedingungen und Armut, einzuführen;

58.  betont, dass Lehrkräften und Familienangehörigen bei der Unterstützung junger Menschen, die mit Mobbing in der Schule und Cybermobbing konfrontiert sind, eine Schlüsselrolle zukommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Verhaltensweisen, die das psychische Wohlergehen junger Menschen beeinträchtigen, zu ergreifen, insbesondere durch die Förderung der Entwicklung angemessener digitaler Kompetenzen schon in der Grundschule, wie es der Aktionsplan für digitale Bildung vorsieht;

59.  ist der Auffassung, dass zur Steigerung der Wirksamkeit der Aktionsbereiche Bildung, Jugend und Sport gemeinsame Ziele und Instrumente zur Messung der politischen Auswirkungen entwickelt werden sollten, die auf internationalen Studien aufbauen;

60.  betont, dass sich Stress in der Schule, in der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt wie auch im Privatleben schädlich auf das Wohlbefinden junger Menschen auswirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Programme für die psychische Gesundheit zu investieren und die entsprechenden Akteure dazu zu veranlassen, junge Menschen in dieser Hinsicht zu unterstützen;

61.  betont, dass das geistige und physische Wohlergehen junger Europäer sichergestellt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sportliche Tätigkeiten außerhalb der Lehrpläne zu fördern und das Bewusstsein durch Ernährungskampagnen zu schärfen;

62.  betont, dass der interkulturelle Dialog im Sport auch durch die Schaffung von Plattformen gefördert werden muss, an denen junge Menschen, Flüchtlinge und Migranten beteiligt sind;

63.  ist der Auffassung, dass angesichts der Komplexität der Jugendpolitik und ihrer Auswirkungen die Zusammenarbeit in der Forschung gefördert werden sollte, um integrierte, empirisch fundierte Antworten sowie Interventions- und Präventionslösungen zu entwickeln, die das Wohlergehen und die Widerstandsfähigkeit junger Menschen fördern.

64.  betont, dass Kultur sowohl bei der Bekämpfung von Gewalt, Rassismus, Radikalisierung und Intoleranz als auch bei der Schaffung einer europäischen Identität eine wesentliche Rolle spielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kultur zu fördern und in sie zu investieren und einen gleichberechtigten Zugang zu Kultur sicherzustellen;

65.  betont, dass Jugendorganisationen eine entscheidende Rolle für die Teilhabe junger Menschen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft spielen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Jugendorganisationen zu unterstützen, ihre Rolle bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der sozialen Integration anzuerkennen und die Einrichtung von Jugendräten auf allen Ebene zu fördern, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten;

66.  betont, wie wichtig die Validierung nichtformalen und informellen Lernens ist, um die Position der Lernenden zu stärken, da es für die Entwicklung einer Gesellschaft unverzichtbar ist, die sich auf soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gründet, und dazu beiträgt, staatsbürgerliche Kompetenzen zu entwickeln und die persönlichen Fähigkeiten zu entfalten; bedauert, dass Arbeitgeber und Anbieter formaler Bildung den Wert und die Bedeutung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnissen, die auf nichtformalem und informellem Wege erworben werden, nicht genügend anerkennen; weist darauf hin, dass die unzureichende Vergleichbarkeit und Kohärenz zwischen den Validierungsansätzen der EU-Staaten ein zusätzliches Hindernis darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich weiter um die Umsetzung eines nationalen Systems der Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die durch nichtformale Bildung erworben wurden, zu bemühen und für eine angemessene Finanzierung zu sorgen, und weist erneut auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens hin[21];

Stärkere Harmonisierung und Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente für die EU-Jugendstrategie

67.  vertritt die Auffassung, dass die EU-Jugendstrategie dem MFR folgen, die Ziele der nachhaltigen Entwicklung einhalten und allen einschlägigen Leitinitiativen, Programmen und politischen Strategien entsprechen sollte und dass in diesem Rahmen ein systematischer Dialog zwischen den einzelnen Gremien hergestellt, eindeutige Ziele und Vorgaben festgelegt und ein sachdienlicher Koordinierungsmechanismus eingeführt werden sollte;

68.  weist darauf hin, dass die EU entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip im Bereich Jugend lediglich Maßnahmen zur Unterstützung, Abstimmung und Ergänzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten durchführen kann; betont die Notwendigkeit einer Kohärenz von EU-Förderung und nationaler Förderung und fordert die Kommission daher auf, Synergien mit nationalen, regionalen und lokalen Initiativen zu fördern, um Doppelarbeit, Überschneidungen und Wiederholungen von Tätigkeiten zu vermeiden;

69.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, öffentliche Investitionen in den Bereichen Bildung und Jugendpolitik zu erhöhen;

70.  ist der festen Überzeugung, dass die zur Unterstützung der einzelnen jugendpolitischen Initiativen und Maßnahmen, wie dem Erasmus+-Programm, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem Programm „Europa der Bürger“, verfügbaren Mittel im nächsten MFR erheblich aufgestockt werden sollten, um jungen Menschen mehr Chancen zu geben und Ausgrenzung zu verhindern;

71.  begrüßt das Europäische Solidaritätskorps – ein Programm zur Förderung der Solidarität unter jungen Europäern, der Freiwilligentätigkeit und des Aufbaus einer inklusiven Bürgerschaft; erinnert an seinen Standpunkt, dass die neue Initiative durch frische Ressourcen angemessen finanziert werden muss und dass das Programm nicht sukzessive als Teiloption für eine unzureichende Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit instrumentalisiert werden darf;

72.  ist davon überzeugt, dass das Programm „Europa der Bürger“ weiterhin eine aktive Unionsbürgerschaft, staatsbürgerliche Bildung und Bürgerdialog fördern und das Gefühl einer europäischen Identität erzeugen sollte; stellt fest, dass das Programm aufgrund seiner geringen Finanzausstattung geringe Erfolge verzeichnet; fordert, dass die Mittelzuweisung für das Programm maßgeblich erhöht wird;

73.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Programm Erasmus für junge Unternehmer fortzuführen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dieses Programm gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den Handelskammern, Unternehmen und jungen Menschen zu fördern, ohne deren Haupttätigkeitsbereiche aus den Augen zu lassen;

74.  bekräftigt seine Unterstützung für die Stärkung des Programms „Kreatives Europa“, das spezifische Mobilitätsprogramme für Nachwuchskünstler und junge Fachkräfte des Kultur- und Kreativsektors bereitstellt;

75.  betont, dass dem Programm Erasmus+ eine wesentliche Rolle zukommt, da es ein unerlässliches Instrument ist, um aktive und engagierte junge Bürgerinnen und Bürger hervorzubringen; ist fest davon überzeugt, dass sich Erasmus+ an alle jungen Menschen, einschließlich derjenigen mit weniger Möglichkeiten, richten sollte und dass erheblich aufgestockte Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die den ehrgeizigeren Zielen für den nächsten Programmplanungszeitraum von Erasmus+ entsprechen, um sein volles Potenzial auszuschöpfen, und dass eine Vereinfachung der Verfahren durch Schaffung von elektronischen Systemen für den Zugang zu den grenzüberschreitenden Diensten und den Daten der Studierenden, wie das Projekt der „Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte“, notwendig ist;

76.  fordert eine bessere Abstimmung zwischen der EU-Jugendstrategie und Erasmus+, eine Anpassung der Umsetzungsfristen und eine Änderung der Erasmus+-Verordnung, um die Ziele der Strategie durch gemeinsame „Jugendziele“ zu unterstützen und die Schlüsselmaßnahme 3 als wichtigstes Instrument zur Umsetzung der Strategie festzulegen;

77.  weist darauf hin, dass das Budget für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht ausreicht um sicherzustellen, dass die Ziele des Programms erreicht werden können; fordert daher, dass die Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen des nächsten MFR erheblich aufgestockt wird, und appelliert an die Mitgliedstaaten, in ihren nationalen Haushalten Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme vorzusehen; unterstreicht ferner, dass die Altersgrenze der Teilnahmeberechtigten von 25 auf 29 Jahre angehoben werden muss, damit sie den tatsächlichen Umständen entspricht, d. h. der Tatsache, dass viele neue Absolventen und Berufsanfänger Ende zwanzig sind;

78.  ist der Ansicht, dass unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips der Begriff „junger Mensch“ im Hinblick auf das Höchstalter in der ganzen EU vereinheitlicht werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten auf, zu dieser Vereinheitlichung beizutragen und Hemmnisse für die Ergebnismessung und die Festlegung der Zielvorgaben zu beseitigen;

79.  unterstützt die Förderung des künftigen Rahmenprogramms der EU für Forschung und Innovation, um integrierte, auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Antworten, Maßnahmen und Präventionslösungen zu entwickeln, mit denen das Wohlergehen und die Widerstandsfähigkeit junger Menschen gefördert werden;

80.  weist auf die Erkenntnisse und Risiken hin, wonach von der Kommission verwaltete Maßnahmen (darunter auch Austauschprogramme für Studierende) nach Ansicht der nationalen Behörden die Anforderungen der Jugendstrategie erfüllen und einige Mitgliedstaaten Politikbereiche, die aus dem EU-Haushalt unterstützt werden, nicht mehr finanziell unterstützen[22];

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o  o

81.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (28.3.2018)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu der Durchführung der EU-Strategie für die Jugend
(2017/2259(INI))

Verfasser der Stellungnahme: João Pimenta Lopes

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren schrittweise zurückgegangen ist, wenn sie auch nach Angaben von Eurostar im Januar 2018 16,1 % und in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 34 % betrug; in der Erwägung, dass sich im Vergleich zu den Werten von 2008 (15,6 %) feststellen lässt, dass diese Quote gestiegen ist; in der Erwägung, dass sich nach diesen Zahlen eine Pauschallösung verbietet, wenn wir das volle Potenzial junger Menschen ausschöpfen wollen; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeitsquote in den Gebieten in äußerster Randlage besorgniserregend ist, da sie in einigen dieser Gebiete, etwa Mayotte, über 50 % liegt;

B.  in der Erwägung, dass der Anteil junger Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, gestiegen ist; in der Erwägung, dass sich 2016 in der EU mehr als 6 Mio. Menschen zwischen 15 und 24 Jahren weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befanden (NEET);

C.  erkennt an, dass die europäischen Institutionen selbst keine Jobs in den Regionen schaffen und es deshalb erklärtes Ziel der Jugendinitiative sein muss, die Regionen sowie den Mittelstand flächendeckend zu fördern, um dauerhaft Arbeit für junge Menschen zu garantieren;

D.  in der Erwägung, dass es oberstes Ziel der EU-Strategie für die Jugend ist, die Zahl der Möglichkeiten zu erhöhen und für Chancengleichheit für alle jungen Europäer zu sorgen;

E.  in der Erwägung, dass die Wirtschaft der EU wieder wächst und die Unterschiede langsam geringer werden;

F.  in der Erwägung, dass die Verringerung der Unterschiede auf regionaler Ebene in der gesamten EU nachweisbar ist; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in vielen Regionen nach wie vor unter dem Vorkrisenniveau liegen;

G.  in der Erwägung, dass im Jahr 2016 der Anteil von NEET 15,6 % betrug;

H.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt und dass der EU bei der Unterstützung und Koordinierung eine wichtige Rolle zukommt;

I.  in der Erwägung, dass die EU-Strategie für die Jugend eine Kontinuitätsstrategie ist, die fortwährend verbessert wird, dass aber ihre Ziele weiterhin sehr weit und hoch gesteckt sind; in der Erwägung, dass ordnungsgemäß festgelegte Bezugspunkte fehlen;

J.  in der Erwägung, dass die Bildung dazu beiträgt, die Auswirkungen der sozioökonomischen Ungleichheiten zu mindern und Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die erforderlich sind, um die intergenerationale Übertragung von Benachteiligungen zu verringern;

K.  in der Erwägung, dass die fehlende Investition in junge Menschen und die Rechte junger Menschen verhindern wird, dass junge Menschen ihre Rechte fordern, ausüben und verteidigen, und dass sie zu einer Verschärfung von Phänomenen wie Bevölkerungsrückgang, Schulabbruch, Mangel an beruflichen Qualifikationen, später Eintritt in den Arbeitsmarkt, mangelnde finanzielle Unabhängigkeit, die Gefahr, dass die Systeme der sozialen Sicherheit nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, weit verbreitete Unsicherheit von Beschäftigungsverhältnissen und soziale Ausgrenzung beitragen wird;

L.  in der Erwägung, dass die EU in den vergangenen Jahren verschiedene Strategien, wie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie, in die Wege geleitet hat, deren Ziel es ist, im Bildungsbereich sowie auf dem Arbeitsmarkt für mehr Chancen und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sorgen und die Inklusion junger Menschen, die Stärkung ihrer Stellung und ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern;

M.  in der Erwägung, dass die Probleme, vor denen junge Menschen in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung sowie soziale und politische Teilhabe stehen, nicht einheitlich sind, wobei einige Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um diejenigen zu unterstützen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt bzw. vollkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind;

N.  in der Erwägung, dass der Erhalt wohnortnaher Schulen und Bildungseinrichtungen in allen europäischen Regionen eine zentrale Bedeutung hat, wenn es um die bessere Ausbildung junger Menschen geht und die EU die Regionen in dieser Herausforderung voll unterstützen sollte;

O.  in der Erwägung, dass durch hochqualifizierte Arbeitskräfte und ein attraktives Umfeld für Unternehmen ein stärkeres Wachstum genutzt werden kann;

P.  in der Erwägung, dass Berufsberatung und der Zugang zu Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten und Bildungsangebote für die künftige bildungsbezogene Entwicklung und den Übergang in den Arbeitsmarkt von wesentlicher Bedeutung sind;

Q.  in der Erwägung, dass der Stimme junger Europäer unbedingt Gewicht verliehen werden muss, sei es im Rahmen eines erfolgreichen strukturierten Dialogs oder auf andere Weise;

R.  in der Erwägung, dass die EU bei der Festlegung der Ziele dieser Strategie sowie ihrer Umsetzung und Bewertung eng mit den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten muss;

1.  betont, dass eine inklusive Jugendpolitik Sozialprogramme verteidigen und fördern sollte, die die politische und kulturelle Teilhabe fördern; ist darüber hinaus der Auffassung, dass menschenwürdige und geregelte Arbeit auf der Grundlage von Tarifverträgen mit nicht prekären Arbeitsverhältnissen, angemessene Löhne und Gehälter sowie hochwertige, universelle öffentliche Versorgungsleistungen für das Wohlergehen junger Menschen in der Gesellschaft wichtig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch im Hinblick auf neue Beschäftigungsformen gerechte Arbeitsbedingungen und angemessenen Sozialschutz zu fördern;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze der Inklusion bei der Jugendarbeit aktiv zu fördern und die Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen zu einem besonderen Schwerpunkt zu machen, indem ihre Teilnahme als Ziel für den Erfolg von Jugendprogrammen festgelegt wird; erkennt an, dass Lernenden mit Behinderungen aufgrund der gegenwärtigen technologischen Entwicklungen neue Möglichkeiten offen stehen, um auf formalem und nicht-formalem Weg Wissen und Kompetenzen zu erwerben;

3.  drängt darauf, dass wichtige Programme wie Erasmus+, Erasmus für junge Unternehmer oder die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen fortgeführt werden; macht geltend, dass sie an die unterschiedlichen Umstände junger Menschen in der EU angepasst werden müssen, damit alle die gleichen Möglichkeiten erhalten; weist auf die besonderen Lebensumstände junger Menschen in Gebieten in äußerster Randlage hin, die häufig zur Folge haben, dass sie diese Programme nicht in Anspruch nehmen können; stellt fest, dass Erasmus+ von Bedeutung ist, um die Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu verbessern, indem es ihnen Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt, die ihnen ein Leben lang von Nutzen sein werden, und ihnen die Möglichkeit bietet, weitere grenzüberschreitende berufliche Chancen zu eruieren; fordert, dass die Mittel für dieses Programm im Rahmen des nächsten MFR aufgestockt werden;

4.  erkennt an, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der jungen Menschen, die die Schule vorzeitig abgebrochen haben, gesenkt und der in der Strategie Europa 2020 festgelegten Zielvorgabe angenähert werden konnte; fordert die Mitgliedstaaten trotzdem auf, Maßnahmen zu ergreifen, die sich an junge Menschen richten, die aus stärker ausgeschlossenen gesellschaftlichen Gruppen stammen – etwa Angehörige ethnischer Minderheiten, insbesondere der Roma –, über ein niedrigeres Bildungsniveau verfügen oder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, da ein höheres Bildungsniveau dazu beitragen kann, den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen;

5.  betont, dass sowohl in die innerstaatliche als auch in die grenzüberschreitende Mobilität mehr investiert werden kann, um die Jugendarbeitslosenquote zu senken; fordert, Nachfrage nach und Angebot an Arbeit und Kompetenzen besser aufeinander abzustimmen, indem die Mobilität zwischen Regionen (und auch grenzüberschreitenden Regionen) verbessert wird;

6.  weist auf die Ergebnisse der Zwischenbewertung der EU-Strategie für die Jugend hin und betont, dass sie erfolgreich konkrete Veränderungen auf nationaler und organisatorischer Ebene bewirkt hat, dass sie die branchenübergreifende Zusammenarbeit, das gegenseitige Lernen und den strukturierten Dialog mit jungen Menschen gefördert hat, dass sie Impulse für die nationalen Jugendstrategien gegeben hat und dass die Prioritäten der Jugendpolitik in einigen Mitgliedstaaten dadurch gestärkt bzw. neu ausgerichtet wurden;

7.  bedauert die hohe Zahl von NEET und betont, dass die Beschäftigung sowie die schulische und berufliche Bildung junger Menschen zu den obersten politischen Prioritäten der EU zählen sollten;

8.  betont, wie wichtig Freiwilligentätigkeiten für die Entwicklung von Kompetenzen sind; betont, dass die Anerkennung der durch Freiwilligentätigkeiten erlangten Kompetenzen verbessert werden muss;

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Programm Erasmus für junge Unternehmer fortzuführen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dieses Programm gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den Handelskammern, Unternehmen und jungen Menschen zu fördern, ohne deren Haupttätigkeitsbereiche aus den Augen zu lassen;

10.  fordert, dass die bestehenden Möglichkeiten für Freiwilligentätigkeiten besser gefördert und bekannt gemacht werden;

11.  vertritt die Ansicht, dass die offene Methode der Koordinierung nach dem aktuellen Zeitraum für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendpolitik fortgesetzt werden könnte, um eine gemeinsame Strategie festzulegen, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und die wissensbasierte Politikgestaltung zu verbessern; ist jedoch der Auffassung, dass die Tätigkeitsbereiche und Initiativen der aktuellen Strategie vereinfacht und gestrafft und ihre Mechanismen für die Überwachung und Berichterstattung verbessert werden sollten, damit sie gezielter und ehrgeiziger wird;

12.  begrüßt die guten Ergebnisse der Jugendgarantie, betont aber, dass die Zahl der NEET in der EU weiterhin besorgniserregend hoch ist; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, die Jugendgarantie zu stärken und sie weiterhin umzusetzen sowie ihre Ergebnisse auch auf diejenigen Mitgliedstaaten zu übertragen, in denen sie noch nicht umgesetzt wurde;

13.  vertritt ebenfalls die Ansicht, dass die Jugendpolitik in den stagnierenden Volkswirtschaften nicht erfolgreich sein kann und mit starken Volkswirtschaften in Zusammenhang steht, in denen Bedingungen herrschen, die der Beschäftigung zuträglich sind;[1]

14.  weist erneut darauf hin, wie wichtig der branchenübergreifende Ansatz der Strategie für die durchgängige Berücksichtigung der Jugendbelange ist und welche Bedeutung der Schaffung von Synergieeffekten in anderen einschlägigen Politikbereichen, wie Beschäftigung sowie allgemeine und berufliche Bildung, zukommt; vertritt die Ansicht, dass die Verknüpfung der Strategie für die Jugend mit anderen entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene verbessert werden könnte;

15.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Online-Plattform für junge Menschen einzurichten, auf der sie anonym Verstöße seitens Stellen, die für die Förderung der Programme zuständig sind, melden, Änderungsvorschläge einreichen und auf Zweifel hinweisen können; bekräftigt, dass sichergestellt werden muss, dass sich Förderstellen und Arbeitgeber auf dieselbe Art beteiligen können, indem auf eben dieser Plattform auch ein Raum zur Verfügung gestellt wird, in dem Zweifel geklärt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden können;

16.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Qualität der Berufsbildung zu verbessern und die Mitgliedstaaten stärker auf sie aufmerksam zu machen, da sie eine wichtige Alternative zur Hochschulbildung darstellt;

17.  hebt hervor, welcher Wert dem strukturierten Dialog mit jungen Menschen und Jugendorganisationen (einschließlich nationaler Jugendräte) zukommt, wenn es darum geht, Strukturen und Verfahren für ihre aktive Teilnahme an der Planung, der Umsetzung und der Bewertung von Jugendpolitik und Jugendprogrammen, an der Schaffung einer gemeinsamen Strategie, an dem Austausch bewährter Verfahren und an der Verbesserung einer wissensbasierten Politikgestaltung zu schaffen; empfiehlt die Einbeziehung gefährdeter Gruppen (z. B. NEET, Personen aus gesellschaftlichen Randgruppen, Migranten und Flüchtlinge, junge Menschen mit Behinderungen und Personen, die die Schule vorzeitig abbrechen); betont, dass in Erwägung gezogen werden sollte, eine „EU-Hotline zur Bekämpfung der Verletzung der Rechte junger Menschen“ einzurichten, damit junge Menschen der Kommission direkt etwaige negative Erfahrungen in Bezug auf die Teilnahme an Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie melden können; unterstreicht die Bedeutung der Konferenz zur künftigen EU-Jugendstrategie, die 2017 stattfand; fordert die Kommission auf, diese Veranstaltung häufig zu wiederholen, um bewährte Verfahren bei der Umsetzung der Jugendprogramme auszutauschen und die Kommunikation zwischen Jugendverbänden, Arbeitgebern sowie nationalen und regionalen Regierungen zu fördern,

18.  betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die Umsetzung der Jugendstrategie in den Mitgliedstaaten bewertet, damit eine bessere Überwachung und Kontrolle vor Ort ermöglicht wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Ziele für die EU-Strategie für die Jugend festzulegen, die qualitativ und quantitativ bewertet werden können, wobei die Besonderheiten jedes Mitgliedstaats und jeder Region zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission auf, die Mittel für Programme und Maßnahmen aufzustocken, die junge Menschen auf die Arbeitswelt vorbereiten;

19.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu verstärken, mit denen sichergestellt wird, dass europäische Jugendprogramme nicht das Gegenteil von dem, das beabsichtigt ist, bewirken und dass sie nicht zur Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnissen führen; fordert die Kommission darüber hinaus nachdrücklich auf, wirtschafts- und arbeitspolitische Maßnahmen mit dem Ziel durchzuführen, mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen; führt daher an, dass eine echte EU-Strategie für die Jugend nicht nur darauf beruht, das junge Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden, sondern auch dass die Schaffung menschenwürdiger und hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt wird;

20.  betont, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dasjenige EU-Programm für die Eingliederung junger Menschen in Europa in den Arbeitsmarkt ist, das am sichtbarsten ist, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass es im nächsten Programmplanungszeitraum fortgesetzt und sein Geltungsbereich ausgeweitet werden muss, auch indem die Ziele und die Transparenz der Ergebnisse klargestellt werden; begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, ist sich aber auch der Tatsache bewusst, dass diese Ressourcen immer noch nicht ausreichen um zu gewährleisten, dass alle NEET einen Ausbildungsplatz, einen Praktikumsplatz und einen Platz in einer Weiterbildungsmaßnahme finden; fordert die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang auf, dass die verfügbaren ESF-Mittel die nationalen öffentlichen Ausgaben nicht ersetzen; fordert deshalb, die Finanzausstattung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu erhöhen und eine rasche und vereinfachte Auszahlung von Mitteln sowie eine stabile Finanzierung zu gewährleisten.

21.  weist darauf hin, dass sich der Arbeitsmarkt beständig verändert; gibt zu bedenken, dass der Übergang in den Arbeitsmarkt durch ein System der allgemeinen und beruflichen Bildung erleichtert wird, bei dem der Einzelne umfassend unterrichtet wird, die Lernenden dabei unterstützt werden, ihre eigenen Lernmethoden zu finden, sichergestellt wird, dass ihnen Querschnittskompetenzen und -fertigkeiten vermittelt werden, wozu unter anderem grundlegende und nichtkognitive Fähigkeiten und zukunftsorientierte Schlüsselkompetenzen zählen, um die Eingliederung in die Arbeitswelt und die Flexibilität im Berufsleben nicht durch eine frühe Spezialisierung sondern auch dadurch zu fördern, dass sie in die Lage versetzt werden, eine große Bandbreite von Fertigkeiten zu erwerben; fordert, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung von Sprachkenntnissen und grenzüberschreitende Berufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie auf die Mobilität unter jungen Menschen gelegt wird; fordert eine stärkere Koordinierung zwischen den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen, Sozialpartnern und Anbietern von Bildung sowie eine bessere Anerkennung und Validierung von Abschlüssen und Fähigkeiten, auch im Zusammenhang mit nicht formalem Lernen; hebt insbesondere das duale Ausbildungsmodell hervor, welches nicht ausreichend bekannt ist jedoch einen großen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften in Mangelberufen durch einen fließenden Übergang von Schule und Ausbildung ins Berufsleben leisten kann;

22.  weist erneut darauf hin, dass Beschäftigung und unternehmerisches Denken eine der acht Prioritäten der EU-Strategie für die Jugend (2010–2018) darstellen; betont, dass Jugendarbeit und nicht formales Lernen, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass junge Menschen ihr Potenzial, einschließlich ihrer unternehmerischen Fähigkeiten, voll entfalten und sich vielfältige Kompetenzen aneignen können, durch die sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können;

23.  betont, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU trotz der hohen Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor gering ist; weist darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitskräfte wichtig für das Bestehen eines wettbewerbsfähigen Marktes ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, grenzüberschreitende Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu fördern;

24.  weist darauf hin, dass Erwachsene im Alter von über 55 Jahren bei der Ausbildung junger Menschen am Arbeitsort eine wichtige Rolle spielen; vertritt mit der Kommission die Auffassung, dass Programme geschaffen werden müssen, die einen schrittweisen Austritt dieser Personen aus dem Arbeitsmarkt bis zum Renteneintrittsalter ermöglichen, und zwar in erster Linie durch Teilzeitbeschäftigung, in deren Rahmen sie junge Menschen am Arbeitsplatz ausbilden und sie schrittweise in den Arbeitsmarkt integrieren;

25.  unterstreicht die wichtige Rolle, die den Unternehmen bei der Qualifizierung und der Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zukommt; stellt fest, dass die schulische und berufliche Bildung in Bereichen mit Bezug zur Förderung des Unternehmertums zur Erzielung von langfristigem Wachstum, zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen kann;

26.  betont, dass der vorzeitige Schulabgang bekämpft und zu diesem Zweck ermittelt werden muss, welche Defizite das Schulsystem und die Gesellschaft aufweisen, dass Schüler dabei unterstützt werden müssen, eigene Lernmethoden zu entwickeln, dass relevante, attraktive Lehrpläne umgesetzt werden müssen und dass ein solides, gut entwickeltes Beratungssystem mit hochwertigen Angeboten im Bereich der Berufsberatung und beruflichen Orientierung, das allen Schülern zur Verfügung steht, entwickelt werden muss; betont, dass unbedingt ein ganzheitliches, inklusives Bildungskonzept verfolgt werden muss, wenn alle Schüler spüren sollen, dass sie willkommen und Teil eines Ganzen sind und im Hinblick auf ihre Bildung Eigenverantwortung übernehmen müssen;

27.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Überarbeitung der Strategie für die Jugend und des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2020 die Mittel aufgestockt sowie die Möglichkeiten und der Anwendungsbereich derjenigen Programme erweitert werden, die die allgemeine und berufliche Bildung junger Menschen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen für sie und ihre soziale Eingliederung fördern, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass diese Mittel nicht dafür verwendet werden, dazu beizutragen, dass unbezahlte Praktika oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen oder Dauerstellen durch befristete Stellen oder Praktika ersetzt werden; betont, dass im Rahmen von Praktika und Lehrstellen angemessene Lern- und Ausbildungsinhalte sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen angeboten werden müssen, damit sie ihrer zentralen Rolle beim Übergang von der Bildung ins Berufsleben entsprechen; ist der Auffassung, dass es zur Sicherstellung hochwertiger Stellen neben besonderer Anleitung und Aufsicht durch die Tatsache, dass es einen Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag gibt, die Rollen und Verantwortungen aller Parteien sowie die Dauer, die Lernziele und Aufgaben, die eindeutig bestimmten zu entwickelnden Fertigkeiten entsprechen, der Beschäftigungsstatus, eine angemessene Entschädigung/Vergütung, auch für Überstunden, die nach geltendem nationalen Recht anwendbaren Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit und/oder die geltenden Tarifverträge festgelegt werden;

28.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Jugendgarantie wirksam umzusetzen – und dies auch entsprechend zu überwachen – und im Rahmen der Umsetzung beispielsweise auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Beratungssysteme zu schaffen, in deren Rahmen Menschen in allen Lebensphasen bei Entscheidungen in Bezug auf die allgemeine und berufliche Bildung und berufsbezogene Fragen sowie auch im Hinblick auf die Gestaltung ihrer persönlichen Vorgehensweise in Bezug auf Bildung, Arbeit und andere Belange unterstützt werden können; weist erneut darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass Jugendorganisationen in die Bewertung und Umsetzung der Jugendgarantie und in die entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen einbezogen werden, wenn diese erfolgreich sein soll, und empfiehlt, Arbeitslose zu registrieren;

29.  empfiehlt eine starke Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen sowie kommunaler und regionaler Behörden, um junge Menschen und insbesondere schutzbedürftige Personengruppen (NEET, Migranten und Flüchtlinge, junge Menschen mit Behinderungen, Schulabgänger) bei der Suche nach bezahlter Beschäftigung bzw. Bildungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten sowie bei der Beteiligung an der politischen Entscheidungsfindung und der Zivilgesellschaft zu unterstützen;

30.  ist der Auffassung, dass angesichts der Komplexität der Jugendpolitik und ihrer Auswirkungen die Zusammenarbeit in der Forschung gefördert werden sollte, um integrierte, empirisch fundierte Antworten sowie Interventions- und Präventionslösungen zu entwickeln, die das Wohlergehen und die Widerstandsfähigkeit junger Menschen fördern.

31.  weist auf die Erkenntnisse und Risiken hin, wonach von der Kommission verwaltete Maßnahmen (darunter auch Austauschprogramme für Studierende) nach Ansicht der nationalen Behörden die Anforderungen der Strategie für die Jugend erfüllen und einige Mitgliedstaaten Politikbereiche, die aus dem EU-Haushalt unterstützt werden, nicht mehr finanziell unterstützen;[2]

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Stellen zu überwachen, die wiederholt aufeinanderfolgende Praktika fördern, die nicht mit einer Integration in den Arbeitsmarkt einhergehen, um so zu verhindern, dass Arbeitsverträge durch angebliche Praktika ersetzt werden;

33.  ist der Auffassung, dass zur Steigerung der Wirksamkeit der Aktionsbereiche Bildung, Jugend und Sport gemeinsame Ziele und Instrumente zur Messung der politischen Auswirkungen entwickelt werden sollten, die auf internationalen Studien aufbauen;

34.  fordert, dass grenzüberschreitende Berufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Mobilität junger Menschen gefördert und erleichtert werden und dass sie die Fertigkeiten und Kompetenzen – beispielsweise auch Sprachkenntnisse – erlangen, die ihnen ein Leben lang von Nutzen sein werden und gleichzeitig ihre Möglichkeiten und Chancen im Hinblick auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft erhöhen;

35.  ist der Ansicht, dass unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips der Begriff „junger Mensch“ im Hinblick auf das Höchstalter in der ganzen EU vereinheitlicht werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten auf, zu dieser Vereinheitlichung beizutragen und Hemmnisse für die Ergebnismessung und die Festlegung der Zielvorgaben zu beseitigen;

36.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Rechnungslegung und der Anwendung der Mittel für die Förderung nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen transparenter vorzugehen; weist darauf hin, dass sie folglich auf Anforderung ausführliche Angaben zur Situation ihrer jungen Menschen vorlegen müssen;

37.  erinnert daran, dass der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es allen Menschen ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen; betont daher, dass sozialen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung in dem neuen Programmplanungszeitraum des MFR für die Zeit 2020–2026 unbedingt Vorrang eingeräumt werden sollte und dass sie sichergestellt werden müssen;

38.  weist darauf hin, dass es an systematischer Berichterstattung und zuverlässigen Daten zur Umsetzung der Strategie für die Jugend mangelt; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine stärkere Zusammenarbeit der nationalen und regionalen Statistikdienste zu fördern, wobei einschlägige und aktualisierte statistische Angaben zur Jugend vorgelegt werden, die wichtig sind, damit das Ausmaß des Erfolgs der umgesetzten Strategie festgestellt werden kann; ist der Ansicht, dass diese statistischen Daten den alle drei Jahre vorgelegten Berichten beigefügt werden müssen;

39.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren Aktionsplänen die erwarteten Auswirkungen der zu ergreifenden Maßnahmen zu erläutern; betont daher, dass die Mitgliedstaaten garantieren müssen, dass mit ihren Maßnahmen eine nachhaltige Beschäftigung wirksam gefördert wird; weist erneut darauf hin, dass die Nachhaltigkeit der Maßstab für die zu ergreifenden Maßnahmen sein muss;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

5

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Michael Detjen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Czesław Hoc, Agnes Jongerius, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Thomas Mann, Dominique Martin, Miroslavs Mitrofanovs, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Claude Rolin, Siôn Simon, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Amjad Bashir, Heinz K. Becker, Karima Delli, Tania González Peñas, Krzysztof Hetman, Ivari Padar, Anne Sander, Sven Schulze, Jasenko Selimovic, Csaba Sógor, Neoklis Sylikiotis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jude Kirton-Darling, Ana Miranda, James Nicholson, Massimo Paolucci

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic

EFDD

Tiziana Beghin

GUE/NGL

Tania González Peñas, Patrick Le Hyaric, João Pimenta Lopes, Neoklis Sylikiotis

NI

Lampros Fountoulis

PPE

Georges Bach, Heinz K. Becker, David Casa, Krzysztof Hetman, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jeroen Lenaers, Thomas Mann, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Csaba Sógor, Romana Tomc

S&D

Guillaume Balas, Brando Benifei, Michael Detjen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jude Kirton-Darling, Ivari Padar, Massimo Paolucci, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Siôn Simon, Marita Ulvskog

VERTS/ALE

Karima Delli, Ana Miranda, Miroslavs Mitrofanovs

5

-

ECR

Amjad Bashir, Arne Gericke, Czesław Hoc, James Nicholson, Ulrike Trebesius

2

0

ENF

Mara Bizzotto, Dominique Martin

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  https://www.ceps.eu/system/files/RR2018_01_BlameItOnMyYouth.pdf.
  • [2]  http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/542219/IPOL_STU(2018 )615645_EN.pdf.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.4.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Momchil Nekov, Yana Toom, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Eider Gardiazabal Rubial, Elena Gentile, Sylvie Guillaume, Emma McClarkin, Martina Michels, Michel Reimon, Liliana Rodrigues, Remo Sernagiotto, Francis Zammit Dimech

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

26

+

ALDE

María Teresa Giménez Barbat, Yana Toom

ECR

Angel Dzhambazki, Emma McClarkin, Remo Sernagiotto

EFDD

Isabella Adinolfi

GUE/NGL

Martina Michels

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Francis Zammit Dimech, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Eider Gardiazabal Rubial, Elena Gentile, Sylvie Guillaume, Petra Kammerevert, Krystyna Łybacka, Momchil Nekov, Liliana Rodrigues, Julie Ward

VERTS/ALE

Jill Evans, Michel Reimon

0

-

 

 

1

0

ENF

Dominique Bilde

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2018
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