BERICHT über den Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog

29.6.2018 - (2018/2024(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Daniele Viotti


Verfahren : 2018/2024(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0247/2018
Eingereichte Texte :
A8-0247/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog

(2018/2024(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am Mittwoch, 23. Mai 2018 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2018)0600),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2] und die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2017/1123 des Rates vom 20. Juni 2017 zu deren Änderung[3],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2018 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019, Einzelplan III – Kommission[5],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Februar 2018 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2019 (06315/2018),

–  gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A8-0247/2018),

Entwurf des Haushaltsplans 2019 – mehr Solidarität, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit

1.  weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 15. März 2018 als Prioritäten für den Haushaltsplan der EU für 2019 die Bereiche nachhaltiges Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Klimaschutz und Übergang zu erneuerbarer Energie sowie Migration nennt und zudem fordert, dass die jungen Menschen in den Mittelpunkt gerückt werden;

2.  weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der EU für 2019 der letzte in der laufenden Wahlperiode ist und die Verhandlungen darüber mit denen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Reform des Eigenmittelsystems der EU zusammenfallen; weist zudem darauf hin, dass das Vereinigte Königreich zugesagt hat, zu den Jahreshaushalten der Union für 2019 und 2020 beizutragen und sich am Haushaltsvollzug zu beteiligen, als wäre es auch nach März 2019 noch Mitglied der Union;

3.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, der im Großen und Ganzen den Prioritäten des Parlaments entspricht; beabsichtigt, die wichtigsten Programme auszubauen und wieder eine angemessene, den Prioritäten entsprechende Finanzierung sicherzustellen; stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen um 3,1 % aufgestockt werden sollen und der Anteil des BNE niedriger als 2018 ausfällt, und zwar sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen (1 % gegenüber 1,02 %) als auch bei den Mitteln für Zahlungen (0,9 % gegenüber 0,92 %);

4.  begrüßt die vorgeschlagenen Aufstockungen für Horizont 2020, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), Erasmus+ und die Programme, die zu einer höheren Sicherheit der EU-Bürger beitragen; weist gleichwohl darauf hin, dass die KMU, die entscheidend zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen, noch mehr Unterstützung benötigen und es einer angemessenen Ressourcenausstattung für die Digitalisierung der EU-Wirtschaft, die Förderung der digitalen Kompetenzen und von Unternehmensgründungen im Digitalbereich sowie für die Förderprogramme für junge Menschen und vor allem ErasmusPro bedarf; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Mittel für Erasmus+ 2019 mindestens verdoppelt werden müssen;

5.  bedauert, dass die Mittel für das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) gegenüber dem Haushalt 2018 nur um 2,3 % aufgestockt werden (Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 362,2 Mio. EUR) und die Mittel für Zahlungen dem Vorschlag zufolge um 0,6 % niedriger ausfallen; weist darauf hin, dass es sich um ein erfolgreiches Programm handelt, das sehr viel mehr Antragsteller als Empfänger von Fördermitteln verzeichnet; betont, dass KMU wesentlich zu Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU beitragen, das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und imstande sind, Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen; fordert nachdrücklich, dass sich dies angesichts des Erfolgs des Programms in einer ausreichenden Finanzierung von KMU-Programmen und einer weiteren Aufstockung der Mittel für COSME niederschlägt und dass die genannten Programme oberste Priorität genießen;

6.  begrüßt, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) dazu beiträgt, die Investitionslücke in der EU zu schließen; fordert im Interesse einer optimalen regionalen und branchenbezogenen Ausgewogenheit, dass die soziale Dimension des EFSI gestärkt wird, etwa durch die Bereitstellung von Mitteln für Innovationen im Gesundheitswesen und in der Medizin, soziale Infrastruktur, Umweltschutz, Nachhaltigkeit im Verkehr, erneuerbare Energie und Energiespeicherinfrastrukturen; bekräftigt seinen seit langem vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen im MFR mit neuen Mitteln finanziert werden müssen und nicht zulasten bestehender Programme gehen dürfen; bekräftigt außerdem seine Zusage, Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ wieder zu stärken und so die Kürzungen, die bei diesen Programmen vorgenommen worden waren, um den EFSI aufzustocken, im Haushaltsplan für 2019 so weit wie möglich wieder zurückzunehmen;

7.  nimmt die Zusage für eine neue Verteidigungsagenda der EU und insbesondere die Vereinbarung über ein Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) als erste Stufe des Europäischen Verteidigungsfonds zur Kenntnis; vertritt die Ansicht, dass dieses gemeinsame Engagement für Skaleneffekte und eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den Unternehmen sorgen und die EU in die Lage versetzen wird, ihre strategische Autonomie zu bewahren und eine feste Größe im Weltgeschehen zu werden;

8.  stellt fest, dass die Kommission eine Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) um 233 Mio. EUR entsprechend der Finanzplanung vorschlägt; bekräftigt erneut, dass das Parlament nicht zugestimmt hat, die zusätzliche Mittelausstattung für den Zeitraum von 2018 bis 2020 infolge der Halbzeitrevision des MFR vorzuziehen; besteht darauf, dass der Haushaltsbehörde ihre Vorrechte bei der Beschlussfassung über die Höhe der Finanzierung aller Programme einschließlich jener, die Gegenstand der Halbzeitrevision des MFR waren, weiterhin uneingeschränkt zustehen; hebt hervor, dass es einer loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen bedarf, und fordert alle Beteiligten auf, ihr Vertrauen während des Haushaltsverfahrens 2019 zu bewahren;

9.  bleibt entschlossen, gegen Arbeitslosigkeit und vor allem gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – vor dem Hintergrund, dass die Finanzmittel der EU aufgestockt werden müssen, wenn die Säule der sozialen Rechte verwirklicht werden soll, – weiter gestärkt werden sollte, auch wenn Veränderungen der Finanzausstattung der Initiative eine komplizierte Neuplanung der Programme im Rahmen der Initiative und des ESF nach sich ziehen würden; stellt fest, dass nicht angemessen gegen die Jugendarbeitslosigkeit in der EU vorgegangen wird, die heute immer noch höher als 2007 ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Maßnahmen und Finanzierungsprogramme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nicht durch Mittel aus der Initiative ersetzen, sondern diese vielmehr ergänzend verwenden; hebt hervor, dass sowohl die Berufsausbildung als auch die Lehrlingsausbildung effiziente Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind; betont, dass die mit ErasmusPro geförderte Mobilität starke Anreize für die Auswahl der bewährtesten Verfahren schafft;

10.  betont, dass die Programme der Kohäsionspolitik 2019 voll zum Tragen kommen werden, und unterstreicht die Zusage des Parlaments, für eine angemessene Mittelausstattung dieser Programme zu sorgen; begrüßt, dass mittlerweile fast alle der mit den Programmen 2014–2020 befassten Verwaltungsbehörden benannt wurden; weist darauf hin, dass die nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Durchführung der operationellen Programme oftmals darauf zurückzuführen sind, dass die betreffenden Behörden spät benannt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine beschleunigte Durchführung der Programme zu sorgen, damit diese Verzögerungen aufgeholt werden, und sich dabei der Unterstützung der Kommission zu versichern;

11.  nimmt die Berichte über die Wirkungen der Regional- und Kohäsionspolitik in der EU und die wirtschaftlichen Herausforderungen für die weniger entwickelten Regionen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass in diesen Berichten immer wieder auf Effizienzmängel und unzulängliche Ergebnisse hingewiesen wird;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass es mit dem Vorschlag der Kommission möglich wäre, 2019 das Ziel zu erreichen, Ausgaben in Höhe von 20 % der Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen; bedauert allerdings, dass die Kommission die Forderung des Parlaments nach einem Ausgleich der niedrigeren Zuweisungen in den ersten Jahren des MFR nicht aufgegriffen hat; hält diesen Vorschlag für unzureichend, da insgesamt nur 19,3 % der EU-Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014–2020 in den Klimaschutz fließen sollen und die EU ihr Ziel, den Anteil der klimabezogenen Ausgaben von 2014 bis 2020 über alle Politikbereiche hinweg auf mindestens 20 % anzuheben, so nicht erreichen kann – übrigens auch nicht, wenn sie 2020 wieder nur 20 % der Haushaltsmittel für den Klimaschutz bereitstellt; bedauert, dass die Kommission nicht imstande war, Haushaltsentwürfe vorzulegen, die den Zusagen und Zielen der Union in dem Bereich gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 entsprechen; ist der Auffassung, dass mehr unternommen werden sollte und dafür innerhalb der Programme mit enormem Potenzial, etwa Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“, der Fonds ESF, EGFL, ELER, EMFF oder LIFE+, ein Aktionsplan ausgearbeitet werden sollte, da diese Programme insbesondere für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie sorgen können; erinnert an die begründete Kritik des Rechnungshofs an dem methodischen Vorgehen der Kommission und fordert vor diesem Hintergrund diesbezüglich rasche Verbesserungen;

13.  begrüßt die Zusage der Kommission, die Methodik zur Verfolgung biodiversitätsbezogener Ausgaben zu verbessern; lehnt jedoch den Vorschlag ab, den gesamten Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt auf 8,2 % zu kürzen, der im Gegensatz zu dem Ziel steht, den Verlust der Artenvielfalt und der Ökosystemleistungen bis 2020 aufzuhalten und umzukehren;

14.  ist der Auffassung, dass die Sicherheit der Unionsbürger und die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration und Flüchtlingen 2019 weiterhin zu den obersten Prioritäten der Union zählen; ist der Ansicht, dass die Ausgaben in diesen Bereichen unbedingt auf einem Niveau gehalten werden müssen, das dem durch die Migrations- und Flüchtlingskrise auf dem afrikanischen Kontinent, insbesondere in der Sahelzone, sowie in den Ländern der Levante und im Mittelmeerraum entstandenen Bedarf angemessen ist; vertritt die Auffassung, dass sich die für die Steuerung des Migrationsstroms notwendige Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere, wenn die Revision der Dublin-Verordnung verabschiedet wird – im Haushaltsplan der EU niederschlagen muss; stellt fest, dass der Entwurf des Haushaltsplans für 2019 die Auswirkungen des Vorschlags der Kommission auf den Haushalt enthält;

15.  betont, dass mehrere wichtige Rechtsetzungsinitiativen, über die derzeit verhandelt wird oder die erst in einem frühen Stadium der Umsetzung sind, etwa die Revision der Dublin-Verordnung, die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems und des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems, die Modernisierung des Schengener Informationssystems und die Initiative für die Interoperabilität der EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung, erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt 2019 haben dürften, und betont, dass es einer angemessenen Finanzierung bedarf, wenn die ehrgeizigen Vorhaben der Union in diesen Bereichen verwirklicht werden sollen; fordert die Kommission auf, einen offenen und vorausschauenden Dialog mit der Haushaltsbehörde über die genannten Initiativen aufzunehmen, damit die Mittel bei Bedarf angepasst werden können, ohne während des jährlichen Haushaltsverfahrens den Ergebnissen laufender Legislativverfahren vorzugreifen;

16.  bedauert den Vorschlag der Kommission für die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei; unterstützt die Fortsetzung der Fazilität, weist jedoch darauf hin, dass der EU-Haushalt, so der Vorschlag der Kommission vom 14. März 2018, zur Finanzierung 1 Mrd. EUR und die Mitgliedstaaten 2 Mrd. EUR in Form von bilateralen Beiträgen beitragen, damit in den letzten beiden Jahren des derzeitigen MFR ein ausreichend großer Spielraum für die besonderen Instrumente des MFR für unvorhergesehene Ereignisse sowie für die Finanzierung anderer Prioritäten bleibt; weist außerdem darauf hin, dass die Fazilität eine neue Initiative in diesem MFR ist und somit für ihre Finanzierung neue Mittel bereitgestellt werden sollten; bedauert, dass bisher keine Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat über die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität stattgefunden haben, obwohl das Parlament unmissverständlich gefordert hat, in vollem Umfang in die Beschlussfassung über die Ausweitung der Fazilität eingebunden zu werden, damit unter anderem verhindert wird, dass sich das Verfahren wiederholt, mit dem sie eingerichtet wurde; teilt den Mitgliedstaaten mit, dass das Parlament selbstverständlich das Recht hat, seine Funktion als Teil der Haushaltsbehörde der EU wahrzunehmen, und dass es dies zu tun gedenkt, wie bereits bei früheren Gelegenheiten erklärt wurde; bedauert, dass es dem Rat trotz der humanitären Notlage bis heute nicht gelungen ist, sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Finanzierung der Fazilität zu einigen;

17.  stellt fest, dass nach dem Entwurf des Haushaltsplans für 2019 infolge der geringen Flexibilität, die der derzeitige MFR für die Reaktion auf neue Herausforderungen und die Ausstattung neuer Initiativen bietet, nur wenig oder gar kein Spielraum bis zu den Obergrenzen der Rubriken 1a, 1b, 3 und 4 bleibt; beabsichtigt, die Flexibilitätsbestimmungen im revidierten MFR im Rahmen des Änderungsverfahrens vermehrt in Anspruch zu nehmen;

18.  sieht nach wie vor mit Sorge, dass es gegen Ende der Laufzeit des derzeitigen MFR wieder zu einem Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen kommen könnte; stellt fest, dass die Mittel für Zahlungen gegenüber dem Haushalt 2018 moderat um 2,7 % angestiegen sind, vornehmlich aufgrund des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRT); stellt fest, dass innerhalb der Obergrenze für Zahlungen ein Spielraum von 19,3 Mrd. EUR vorgeschlagen wird; fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Zahlungen weiter gut zu beobachten, damit die Haushaltsbehörde einem übermäßigen Rückstand rechtzeitig entgegenwirken kann; ist überzeugt, dass die Vertrauenswürdigkeit der EU unter anderem davon abhängt, ob sie in der Lage ist, im EU-Haushalt Mittel für Zahlungen in ausreichender Höhe bereitzustellen, um ihre Verpflichtungen erfüllen zu können;

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

19.  stellt fest, dass im Vorschlag der Kommission für 2019 eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in der Teilrubrik 1a um 3,9 % auf 22 860 Mio. EUR gegenüber 2018 vorgesehen ist; stellt fest, dass ein großer Teil davon auf Horizont 2020, die Fazilität „Connecting Europe“, große Infrastrukturprojekte und Erasmus+ entfällt, deren Mittel für Verpflichtungen um 8,5 %, 36,4 %, 7,8 % bzw. 10,4 % aufgestockt werden sollen; betont gleichwohl, dass diese Erhöhungen in den meisten Fällen den Finanzplanungen entsprechen und somit keine zusätzlichen Aufstockungen darstellen;

20.  weist darauf hin, dass Programme für Forschung und Innovation wie Horizont 2020 für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa wesentlich sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dies in ihren Prioritäten zu berücksichtigen; fordert, dass Mittel in angemessener Höhe für die Programme für Forschung und Innovation bereitgestellt werden; betont, dass vor allem Mitgliedstaaten, die mit wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kämpfen, in diesem Bereich unterstützt werden sollten;

21.  weist erneut darauf hin, dass neue Initiativen der letzten Jahre, beispielweise der EFSI (I und II), Wifi4EU und das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP), zulasten mehrerer Programme aus Teilrubrik 1a gingen, die erheblich von Umschichtungen betroffen waren, nämlich Horizont 2020, die Fazilität „Connecting Europe“, Galileo, ITER, Copernicus und EGNOS;

22.  betont, dass Erasmus+ nach wie vor das führende Programm ist, mit dem die Mobilität junger Menschen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert wird und junge Menschen angeregt werden, sich an der europäischen Demokratie zu beteiligen; weist darauf hin, dass es administrativer Maßnahmen bedarf, um den Zugang zu Erasmus+ zu verbessern, und dass die Zahl der bewilligungsfähigen Anträge das derzeitige Budget bei weitem übersteigt; vertritt die Auffassung, dass Erasmus+ über ausreichende Mittel verfügen muss, damit die Bewerbungen – insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens –, die den Anforderungen für eine Teilnahme an dem Programm entsprechen, bewilligt werden können;

23.  nimmt mit Sorge die Diskussionen über die Finanzierung des Europäischen Solidaritätskorps zur Kenntnis, die die Befürchtung des Parlaments bestätigt haben, dass neue Initiativen auf Kosten laufender, erfolgreicher Programme gehen würden; nimmt ebenfalls mit Sorge den Präzedenzfall des Trilogverfahrens zur Kenntnis, bei dem im Ergebnis keine Klarheit über die Finanzierungsquellen der Initiative gewonnen wurde und somit die weitere Klärung im jährlichen Haushaltsverfahren stattfinden muss; erwartet, dass die Kommission die Vereinbarung so umsetzt, dass den Debatten in den Trilogverhandlungen und dem Geist der Vereinbarung vollumfänglich entsprochen wird;

24.  begrüßt, dass in der Vereinbarung über die Finanzierung des EDIDP sehr viel niedrigere Kürzungen bei den Programmen in Teilrubrik 1a vorgesehen sind als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen; ist gleichwohl beunruhigt darüber, dass der Rat offenbar mehr Wert darauf legt, unverändert große Spielräume zu behalten als eine ausreichende Finanzierung für Vorhaben bereitzustellen, die er selbst als oberste Prioritäten bezeichnet;

25.  begrüßt, dass für das EDIDP 2019 und 2020 Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR bereitgestellt werden sollen; stellt fest, dass den Schätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments zufolge aufgrund der fehlenden Zusammenarbeit zwischen den in diesem Bereich tätigen Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU jährlich Kosten in Höhe von 10 Mrd. EUR entstehen; ist der Auffassung, dass die Verteidigung ein anschauliches Beispiel dafür ist, wie mehr Wirkung erreicht werden könnte, wenn bestimmte Zuständigkeiten und Tätigkeiten sowie die entsprechenden Mittelzuweisungen von den Mitgliedstaaten auf die EU übertragen würden; betont, dass sich damit der europäische Mehrwert offenbaren würde und sich die Gesamtbelastung der öffentlichen Ausgaben in der EU verringern ließe;

26.  begrüßt den Vorschlag, ein Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen zu gründen, mit dem modernste Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur gefördert und die Entwicklung entsprechender Technologien und Anwendungen in den unterschiedlichsten Bereichen zum Vorteil von Wissenschaftlern, privaten und öffentlichen Unternehmen unterstützt wird;

Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

27.  stellt fest, dass für die Teilrubrik 1b Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 57 113,4 Mio. EUR vorgesehen sind, was einem Anstieg um 2,8 % im Vergleich zum Haushalt 2018 entspricht; stellt ferner fest, dass der Vorschlag für die Zahlungen in Höhe von 47 050,8 Mio. EUR um 1,1 % höher ausfällt als 2018;

28.  begrüßt, dass die Durchführung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 mittlerweile planmäßig läuft, und weist erneut darauf hin, dass eine „anormale“ Anhäufung unbezahlter Rechnungen künftig vermieden werden muss; begrüßt zudem, dass die meisten nationalen Verwaltungsbehörden mittlerweile benannt wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, etwaige Probleme, die einer reibungslosen Umsetzung noch im Weg stehen, zu lösen;

29.  weist erneut darauf hin, dass die Mittel für Zahlungen in Teilrubrik 1b im Berichtigungshaushaltsplan 6/2017 infolge der revidierten Prognosen der Mitgliedstaaten um 5,9 Mrd. EUR verringert wurden; hofft sehr, dass die Schätzungen der einzelstaatlichen Behörden und der Kommission für den Zahlungsbedarf im Haushalt 2019 genauer sind und dass der für die Zahlungen vorgeschlagene Betrag vollständig ausgeschöpft wird;

30.  hebt hervor, dass sich angesichts des rasanten technologischen Fortschritts, etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz, die Kluft zwischen den sich schnell entwickelnden Regionen und den weniger entwickelten vergrößern könnte, wenn die Wirkung der Strukturfonds nicht dadurch verbessert wird, dass die Förderung an Effizienzauflagen geknüpft wird;

31.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Fortsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) zu finanzieren und 233,3 Mio. EUR aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen; weist darauf hin, dass mit einer Aufstockung der Mittelzuweisungen an die Initiative Beträge in gleicher Höhe aus dem Europäischen Sozialfonds einhergehen sollten; weist darauf hin, dass die Kommission im Vermittlungsverfahren zum Haushaltsplan 2018 zugesagt hat, rasch die Revision der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (CPR) vorzulegen, um der Erhöhung der Mittel für diese Initiative im Jahr 2018 Rechnung zu tragen; betont, dass die Kommission ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, und fordert sie auf, die Gründe für die Verzögerung ausführlich zu erläutern, wenn sie die Revision der Verordnung vorlegt;

32.  verpflichtet sich, die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den ESF rasch zu verabschieden, um 2019 eine ambitionierte Aufstockung der Mittelansätze für die Initiative zu ermöglichen, ohne andere Programme zu beeinträchtigen, die im Rahmen des ESF in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, damit die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit von der Pflicht befreit werden, ihre ESF-Mittel für die Beschäftigung junger Menschen einzusetzen, wobei die strenge Auflage gilt, dass es den Mitgliedstaaten durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht ermöglicht werden darf, ihre in dem Bereich bereits gegebenen finanziellen Zusagen zurückzuziehen, und dies nicht zu einer allgemeinen Kürzung der Mittel aus dem EU-Haushalt führen darf, die für Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden;

Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

33.  nimmt zur Kenntnis, dass für Rubrik 2 Verpflichtungen in Höhe von 59 991,1 Mio. EUR (+1,2 % gegenüber 2018) und Zahlungen in Höhe von 57 790,4 Mio. EUR (3 %) vorgeschlagen werden; stellt fest, dass die Ausgaben des EGFL 2019 mit 44 162,5 Mio. EUR veranschlagt werden, was einen Rückgang gegenüber dem Haushalt 2018 (um 547,9 Mio. EUR) bedeutet;

34.  stellt fest, dass die Kommission bis zur Obergrenze der Rubrik 2 einen Spielraum in Höhe von 344,9 Mio. EUR vorsieht; weist darauf hin, dass eine zunehmende Volatilität der Agrarmärkte, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit dem russischen Embargo zu verzeichnen war, die Inanspruchnahme dieses Spielraums rechtfertigen könnte; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass genügend Spielraum bis zu den Obergrenzen verbleibt, um auf alle etwaigen Krisen reagieren zu können;

35.  stellt fest, dass einige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Embargo, die im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt wurden, nicht verlängert werden (z. B. für Obst und Gemüse, wo die Marktlage nach wie vor schwierig ist), während es in der Milchwirtschaft nach wie vor zu Marktschwierigkeiten kommt; erwartet im Oktober das Berichtigungsschreiben der Kommission, das sich auf aktuelle Informationen über die Finanzierung des EGFL stützen sollte, damit sich der tatsächliche Bedarf in der Agrarbranche überprüfen lässt; betont, dass die Fälle, in denen Marktinterventionen im Rahmen des EGFL erforderlich sind, begrenzt sind und nur einen relativ kleinen Teil des EGFL (etwa 5,9 %) ausmachen;

36.  betont, dass gegen Jugendarbeitslosigkeit unter anderem dadurch vorgegangen werden kann, dass junge Menschen in ländlichen Gebieten angemessen unterstützt werden; bedauert, dass die Kommission nicht vorschlägt, mehr Haushaltsmittel für junge Landwirte bereitzustellen;

37.  betont, dass sich die Umsetzung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) nach einem verhaltenen Start zu Beginn des Programmplanungszeitraums beschleunigt und 2019 planmäßig laufen dürfte; begrüßt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für das Programm LIFE+ (um 6 %) gemäß der Finanzplanung; stellt fest, dass die Europäische Umweltagentur (EUA) 2019 und 2020 zusätzliche Aufgaben im Bereich der Umweltüberwachung und ‑berichterstattung sowie der Überprüfung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge wahrnehmen wird;

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

38.  stellt fest, dass für die Rubrik 3 insgesamt Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 3 728,5 Mio. EUR und damit 6,7 % mehr als 2018 und Mittel für Zahlungen in Höhe von 3 486,4 Mio. EUR und damit 17 % mehr als im Vorjahr vorgeschlagen werden; betont allerdings, dass diese Aufstockungen auf jahrelange Kürzungen folgen und dass dennoch nur 2,3 % der vorgeschlagenen Gesamtausgaben der EU 2019 auf die gesamte Finanzierung verschiedener Schlüsselbereiche wie Migration, Grenzmanagement oder innere Sicherheit entfallen; hält den Vorschlag, für die Erleichterung der legalen Einwanderung in die Union, die Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger und die Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 281,2 Mio. EUR vorzusehen, für fragwürdig, da dies einer Kürzung gegenüber 2018 um 14,4 % entspricht; fordert die Kommission auf, die Gründe für diese Kürzung näher zu erläutern;

39.  stellt fest, dass alle Spielräume bis zur Obergrenze von Rubrik 3 im vierten Jahr in Folge ausgeschöpft werden und sich darin offenbart, dass der EU-Haushalt beim heutigen Stand der Dinge den massiven Herausforderungen, der sich die EU derzeit in den Bereichen Migration und Sicherheit stellen muss, nicht in jeder Hinsicht gewachsen ist; begrüßt daher den Vorschlag, das Flexibilitätsinstrument für Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 927,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen;

40.  erwartet, dass der Druck auf die Migrations- und Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten und an deren Grenzen 2019 hoch bleiben wird, und fordert die Union nachdrücklich auf, einen etwaigen künftigen unvorhergesehenen Finanzierungsbedarf in diesen Bereichen im Auge zu haben; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für die Kontrolle der Außengrenzen aufgestockt werden und die damit befassten EU-Agenturen eine angemessene Ausstattung erhalten, und bekräftigt, dass eine langfristige, nachhaltige Lösung darin bestünde, gegen die Ursachen der Migration und der Flüchtlingskrise vorzugehen und parallel die Nachbarschaft der EU zu stabilisieren, und dass Investitionen in die Herkunftsstaaten der Migranten und Flüchtlinge entscheidend sind, wenn dieses Ziel erreicht werden soll;

41.  stellt fest, dass das Instrument zur Bereitstellung humanitärer Soforthilfe innerhalb der Union im März 2019 ausläuft; fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der anhaltenden humanitären Notlage von Flüchtlingen und Asylbewerbern in bestimmten Mitgliedstaaten zu prüfen, ob es angezeigt wäre, dieses Instrument zu reaktivieren und entsprechend neu auszustatten; hebt hervor, dass die Staaten, in denen die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber ankommen bzw. bleiben, mehr Solidarität erfahren müssen; betont, dass in der Zwischenzeit weiter Mittel aus den Nothilfemechanismen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stehen müssen, insbesondere für die kontinuierliche Unterstützung Griechenlands; ist der Auffassung, dass auch Italien finanzielle Unterstützung erhalten sollte; fordert deshalb die Kommission auf, darzulegen, warum sie das nicht vorgeschlagen hat; erinnert daran, dass Italien der einzige Mitgliedstaat ist, in dem die Mehrheit der Bevölkerung der Ansicht ist, keinen Nutzen aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu ziehen; bedauert, dass die Mittel für Verpflichtungen für die zweite Komponente des AMIF „Erleichterung der legalen Einwanderung in die Union, Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger und Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien“ drastisch gekürzt werden sollen;

42.  vertritt die Auffassung, dass angesichts vielfältiger Sicherheitsbedrohungen einschließlich immer neuer Formen der Radikalisierung, der Cyberkriminalität, der Gewalt und des Terrors, die die Kapazitäten einzelner Mitgliedstaaten übersteigen, Mittel aus dem EU-Haushalt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Sicherheitsangelegenheiten mithilfe der bestehenden EU-Agenturen bereitgestellt werden sollten; stellt in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die äußerst angespannte Sicherheitslage mit dem Vorschlag verträgt, die Mittel für Verpflichtungen des Fonds für interne Sicherheit (ISF) beträchtlich (um 26,6 %) zu kürzen; hebt hervor, dass die Ausgaben in diesem Bereich nur effizient sind, wenn die Hindernisse für die innereuropäische Zusammenarbeit und den gezielten Informationsaustausch beseitigt werden und gleichzeitig die entsprechenden, nach EU-Recht geltenden Datenschutzvorschriften angewandt werden; bedauert, dass die Kommission immer noch keinen Vorschlag dafür vorgelegt hat, den Opfern von Terroranschlägen und ihren Familien auf EU-Ebene finanzielle Solidarität zu bekunden, und fordert die Kommission auf, alles Notwendige dafür zu tun, damit eine solche Hilfe rasch geleistet werden kann;

43.  nimmt zur Kenntnis, dass eine Revision der Rechtsgrundlage des Katastrophenschutzverfahrens der Union vorgeschlagen wird, die, wenn sie verabschiedet wird, in den letzten beiden Jahren des derzeitigen MFR erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben dürfte, die sich allein in der Rubrik 3 auf 256,9 Mio. EUR belaufen werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass es nur logisch wäre, diese erhebliche Aufwertung eines zentralen Politikbereichs der Union mit neuen und zusätzlichen Mitteln zu finanzieren; warnt vor Umschichtungen, die eindeutig zulasten anderer wertvoller und erfolgreicher Maßnahmen und Programme gehen;

44.  bekräftigt erneut die entschiedene Unterstützung des Parlaments für die Unionsprogramme in den Bereichen Kultur, Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft; begrüßt den Vorschlag, die Mittel für das Programm „Kreatives Europa“ aufzustocken; fordert außerdem nachdrücklich eine ausreichende Mittelausstattung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und der europäischen Bürgerinitiativen, vor allem im Vorfeld der Europawahl;

45.  bekräftigt die Unterstützung des Parlaments für die Programme „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ sowie „Justiz“; hebt hervor, dass sich die EU an ihre Selbstverpflichtung halten muss, die Rechte der Frauen und LGBTI zu stärken;

46.  begrüßt, dass die Mittel für Verpflichtungen für das Lebensmittel- und Futtermittelprogramm aufgestockt werden sollen und die Union somit in die Lage versetzt wird, bei Ausbrüchen von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten wirksam gegenzusteuern, wie bei der jüngsten Vogelgrippeepidemie, die in den letzten Jahren mehrere Mitgliedstaaten heimgesucht hat;

47.  fordert die Kommission auf, Haushaltsmittel in angemessener Höhe bereitzustellen, damit die Öffentlichkeit besser über die im Jahr 2019 stattfindende Wahl zum Europäischen Parlament informiert werden kann, und die Wirksamkeit der Medienberichterstattung über die Wahl zu verbessern und dabei insbesondere die Bekanntheit der Spitzenkandidaten – der Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission – zu steigern;

Rubrik 4 – Europa in der Welt

48.  nimmt zur Kenntnis, dass in der Rubrik 4 die Mittel für Verpflichtungen gegenüber 2018 um insgesamt 13,1 % aufgestockt werden und sich auf 11 384,2 Mio. EUR belaufen sollen; stellt fest, dass diese Aufstockung in erster Linie auf die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRT) entfällt, für die dem Kommissionsvorschlag zufolge der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch genommen werden soll (1 116,2 Mio. EUR); stellt fest, dass dieser Vorschlag dazu führen würde, dass bis zur Obergrenze der Rubrik 4 kein Spielraum mehr verbliebe;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, höhere Beiträge zu dem Treuhandfonds für Afrika, dem „Madad-Fonds“ und dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung zu leisten, um die Stabilisierung in Krisengebieten zu unterstützen, Flüchtlingen Hilfe zu leisten und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent und in den Ländern der Europäischen Nachbarschaft zu fördern;

50.  ist nach wie vor davon überzeugt, dass es angesichts der Herausforderungen für das auswärtige Handeln der EU einer dauerhaften Finanzierung über die derzeitige Ausstattung der Rubrik 4 hinaus bedarf; weist erneut darauf hin, dass neue Initiativen mit neuen Mitteln finanziert und alle Flexibilitätsspielräume ausgeschöpft werden sollten; widersetzt sich allerdings dem Vorschlag für die Finanzierung der Ausweitung der FRT, da dadurch sowohl die Möglichkeiten der Finanzierung anderer vordringlicher Bereiche in Rubrik 4 als auch die Aufgabe des EU-Haushalts, Menschen in Not zu helfen und die Achtung der Grundwerte zu fördern, erheblich eingeschränkt würden;

51.  begrüßt die Mittelerhöhungen für migrationsbezogene Projekte im Zusammenhang mit der zentralen Mittelmeerroute sowie die moderate Erhöhung für die östliche Komponente des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) und die Neuverteilung der Prioritäten im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit im Nahen Osten; fordert, dass dem UNRWA ausreichende Finanzmittel zugewiesen werden, um die kontinuierliche Unterstützung der palästinensischen Flüchtlinge in der Region angesichts des jüngst von den USA gefassten Beschlusses, ihren Beitrag zu dem Hilfswerk zurückzuziehen, sicherzustellen;

52.  begrüßt, dass die Unterstützung für regionale Maßnahmen in den westlichen Balkanländern erhöht werden soll; vertritt gleichwohl die Auffassung, dass die Unterstützung für politische Reformen noch weiter aufgestockt werden sollte; bedauert, dass die Unterstützung für politische Reformen in der Türkei (IPA II) erhöht wird, und fragt sich, wie diese Unterstützung mit dem Beschluss der Haushaltsbehörde zu vereinbaren ist, die Mittel dieser Haushaltslinie im laufenden Haushaltsjahr zu kürzen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass Mittel, die im Rahmen des IPA II an die türkischen Behörden gezahlt werden sollen, an die Bedingung geknüpft werden müssen, dass Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erzielt werden; fordert, dass, solange solche Verbesserungen ausbleiben, die Mittel dieser Haushaltslinie in Anbetracht des geringen Spielraums vollständig an Vertreter der Zivilgesellschaft fließen sollen, damit diese Maßnahmen zur Unterstützung von Zielen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechten und Medienfreiheiten ergreifen können; unterstützt den allgemeinen negativen Trend für politische Reformen im Rahmen der Zuweisungen an die Türkei;

53.  hebt hervor, dass im Haushaltsplan für 2019 ein deutlicher Rückgang bei der Ausstattung des von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen und eine wesentliche Reduzierung der geplanten Beträge für Makrofinanzhilfen (MFA) vorgesehen sind, was darauf zurückzuführen ist, dass die Kreditvergabe der EIB hinter den Schätzungen zurückbleibt und im Vergleich zur letzten Finanzplanung weniger MFA-Darlehen ausgezahlt werden;

54.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Zusagen der EU bei den Syrien-Konferenzen in Brüssel, mit denen ihre früheren Zusagen bestätigt wurden; ist damit einverstanden, dass die Mittel für das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und die humanitäre Hilfe jeweils um 120 Mio. EUR aufgestockt werden, damit die diesbezüglichen Zusagen 2019 eingehalten werden können;

55.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass Finanzmittel in angemessener Höhe für die strategische Kommunikation der EU bereitgestellt werden müssen, damit gegen Desinformationskampagnen und Cyberangriffe vorgegangen und ein objektives Bild der Union außerhalb ihrer Grenzen vermittelt werden kann;

Rubrik 5 – Verwaltung

56.  stellt fest, dass die Ausgaben in der Rubrik 5 mit 9 956,9 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen) um 291,4 Mio. EUR oder 3,0 % höher veranschlagt werden als im Haushaltsplan 2018; stellt fest, dass diese Aufstockung – wie bereits im vorigen Haushaltsjahr – überwiegend mit der Entwicklung der Ruhegehälter zusammenhängt (+116,7 Mio. EUR), die 20,2 % der Ausgaben in Rubrik 5 ausmachen; merkt an, dass der Anteil der Verwaltungsausgaben im Entwurf des Haushaltsplans unverändert bei 6,0 % der Mittel für Verpflichtungen liegt;

57.   nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission darum bemüht hat, alle Einspar- und Rationalisierungsmöglichkeiten bei den nicht die Dienstbezüge betreffenden Ausgaben ihres eigenen Haushaltsplans zu nutzen; stellt fest, dass die Entwicklung der Ausgaben der Kommission (+2,0 %) in erster Linie auf die automatische Anpassung der Ausgaben für Dienstbezüge und vertragliche Verpflichtungen zurückzuführen ist; stellt ferner fest, dass die Kommission interne Personalversetzungen vornimmt, um ihren neuen Prioritäten Rechnung zu tragen;

58.  stellt fest, dass sich der tatsächliche Spielraum bis zur Obergrenze nach der Verrechnung von 253,9 Mio. EUR für die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2018 auf 575,2 Mio. EUR beläuft; ist der Auffassung, dass damit nominal ein großer Spielraum vorhanden ist und dies auf die Bemühungen der Kommission, insbesondere die Maßnahme, die nicht mit den Dienstbezügen zusammenhängenden Ausgaben einzufrieren, zurückzuführen ist; ist der Ansicht, dass zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung oder Verringerung der Verwaltungsausgaben der Kommission dazu führen könnten, dass wichtige Investitionen aufgeschoben werden oder die Verwaltung nicht mehr ordentlich funktioniert;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

59.  betont, dass den Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen bei der Festlegung politischer Prioritäten und der Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte EU-Maßnahmen und ‑Programme münden könnten, eine große Bedeutung zukommt; beabsichtigt, auch weiterhin ein ausgewogenes Paket aus Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen zu schnüren, das den politischen Prioritäten des Parlaments entspricht und einer rechtzeitigen und sorgfältigen fachlichen Vorprüfung durch die Kommission Rechnung trägt; stellt fest, dass in einigen Rubriken des derzeitigen Vorschlags nur ein geringer oder gar kein Spielraum verbleibt, und beabsichtigt, nach Möglichkeiten zu suchen, wie Raum für etwaige Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen geschaffen werden kann, ohne dass anderen politischen Prioritäten geschadet wird;

Agenturen

60.  stellt fest, dass im Entwurf des Haushaltsplans für 2019 die Zuweisungen für dezentrale Agenturen insgesamt um 10,8 % (ohne zweckgebundene Einnahmen) und um 259 Stellen aufgestockt werden; begrüßt, dass die eigenen Haushaltsmittel der meisten Agenturen steigen, während der Beitrag der EU sinkt; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Parlament derzeit Möglichkeiten sondiert, wie sich der Anteil der Finanzierung der dezentralen Agenturen aus Gebühren weiter steigern lässt; stellt befriedigt fest, dass die Mittel und Planstellen der mit „neuen Aufgaben“ betrauten Agenturen (ESMA, EU-LISA und FRONTEX) wesentlich aufgestockt werden sollen; fordert mehr finanzielle Unterstützung für die Agenturen, die mit Migration und Sicherheitsproblemen befasst sind; ist der Ansicht, dass Europol und Eurojust weiter gestärkt werden sollten und das EASO für seine Umwandlung in die Europäische Asylagentur eine angemessene Finanzierung erhält;

61.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Ziel des Personalabbaus um 5 % erfolgreich verwirklicht wurde, und betont, dass angesichts der Schnellanalyse (Rapid Case Review) des Rechnungshofs dadurch nicht unbedingt die erwarteten Ergebnisse erzielt wurden; vertritt die Auffassung, dass die Lage der dezentralen Agenturen jeweils von Fall zu Fall bewertet werden muss; begrüßt, dass die Empfehlungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe von allen Organen gebilligt wurden;

62.  begrüßt die Errichtung zweier neuer EU-Einrichtungen in Form von dezentralen Agenturen, nämlich der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und der Europäischen Arbeitsbehörde; stellt fest, dass die Mittel für die Arbeitsbehörde bis zum Abschluss des Legislativverfahren in die Reserve eingestellt werden; stellt fest, dass die EUStA ihren Sitz in Luxemburg hat, und fordert sie auf, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde gemäß der Haushaltsordnung alle Informationen über ihre Immobilienpolitik zu übermitteln; vertritt die Auffassung, dass für die Errichtung neuer Agenturen neue Mittel zugewiesen und neue Stellen geschaffen werden müssen und Umschichtungen in jeder Form zu vermeiden sind, es sei denn, es steht zweifelsfrei fest, dass bestimmte Tätigkeiten der Kommission oder einer anderen bestehenden Einrichtung, etwa Eurojust, vollständig auf die neuen Agenturen übertragen werden; stellt fest, dass Eurojust nach wie vor – in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft – für Fälle zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zuständig ist und zudem vollkommen von der Aufgabe beansprucht wird, den Mitgliedstaaten operative Unterstützung beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität und die Schleusung von Migranten zu leisten; weist auf die Bestimmungen des gemeinsamen Konzepts für neu gegründete dezentrale Agenturen hin;

63.  erwartet, dass für die Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2019 grundsätzlich gilt, dass sich beide Teile der Haushaltsbehörde dazu verpflichten, die Verhandlungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzunehmen und die gesamte Zeitspanne des Vermittlungsverfahrens auszuschöpfen und dabei auf eine Vertretung auf angemessener Ebene zu achten, damit ein wirklicher politischer Dialog gewährleistet ist;

64.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [3]  ABl. L 163 vom 24.6.2017, S. 1.
  • [4]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [5]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0089.

ANLAGE: GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZU DEN TERMINEN FÜR DAS HAUSALTSVERFAHREN UND DEN MODALITÄTEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES IM JAHR 2018

A.  Im Einklang mit Teil A des Anhangs der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung einigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die folgenden Stichtage für das Haushaltsverfahren 2019:

1.  Die Kommission bemüht sich, den Haushaltsvoranschlag 2019 bis Ende Mai vorzulegen.

2.  Bevor der Standpunkt des Rates angenommen wird, wird am Vormittag des 12. Juli eine Trilogsitzung einberufen.

3.  Der Rat bemüht sich, bis zur 37. Woche (dritte Septemberwoche) seinen Standpunkt festzulegen und diesen dem Europäischen Parlament zu übermitteln, um eine rechtzeitige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu ermöglichen.

4.  Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments bemüht sich, bis spätestens Ende der 41. Woche (Mitte Oktober) über die Abänderungen am Standpunkt des Rates abzustimmen.

5.  Vor der Lesung im Europäischen Parlament wird am Vormittag des 18. Oktober eine Trilogsitzung einberufen.

6.  Das Plenum des Europäischen Parlaments schließt seine Lesung in der 43. Woche (Plenartagung 22. – 25. Oktober) ab.

7.  Die Vermittlungsfrist beginnt am 30. Oktober. Im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV wird für die Dauer der Vermittlung eine Frist bis zum 19. November 2018 gesetzt.

8.  Der Vermittlungsausschuss tritt am Vormittag des 7. November am Sitz des Europäischen Parlaments und am 16. November am Sitz des Rates zusammen und kann bei Bedarf erneut zusammentreten; die Sitzungen des Vermittlungsausschusses werden durch einen oder mehrere Triloge vorbereitet. Eine Trilogsitzung ist für den Vormittag des 7. November angesetzt. Während der 21 Tage andauernden Vermittlungsfrist können zusätzliche Trilogsitzungen – darunter unter Umständen auch am 14. November (Straßburg) – einberufen werden.

B.  Die Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses sind in Teil E des Anhangs der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (19.6.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2019
(2018/2024(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Marita Ulvskog

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass der Haushaltsplan 2019 dazu beitragen sollte, dass die sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020, die am weitesten davon entfernt sind, verwirklicht zu werden, erreicht werden und dass die europäische Säule sozialer Rechte erfolgreich umgesetzt wird – und zwar insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, der zunehmenden Ungleichheit, der sozialen Ausgrenzung und der Armut; betont in diesem Zusammenhang, dass der Haushaltsplan 2019 nicht außerhalb des Kontexts des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 zu sehen ist;

2.  weist darauf hin, dass eine stabile Erholung und nachhaltiges Wachstum grundlegende Voraussetzungen sind, wenn es gilt, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen, durch die hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten bereitgestellt und der gemeinsame Wohlstand und die aufwärtsgerichtete soziale Konvergenz gesteigert werden, und dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds wirksamer auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung von inklusivem Wachstum, die Stärkung von gesellschaftlichem und territorialem Zusammenhalt, die Unterstützung von Strukturreformen, den Abbau von Ungleichheiten sowie die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und lebenslangem Lernen ausgerichtet werden sollten; betont, dass Forschung und Innovation wichtig sind, wenn es gilt, das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen;

3.  betont, dass Mittel für die Bekämpfung von Armut – insbesondere Kinderarmut – und für Maßnahmen bereitgestellt werden müssen, mit denen ein Beitrag zur Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern wie Nahrung, Wohnraumversorgung, Schulbildung und Gesundheitsversorgung geleistet wird;

4.  betont, dass die ausreichende Finanzierung von Programmen und Initiativen, die auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung abzielen, im Rahmen des MFR 2014–2020 wichtig ist, und zwar insbesondere von solchen, die auf die am stärksten benachteiligten Mitglieder der Gesellschaft ausgerichtet sind, etwa der Europäische Sozialfonds (ESF), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die verschiedenen Unterprogramme des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), einschließlich der Unterstützung von KMU – zumal durch diese neue Arbeitsplätze entstehen–, sowie der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen; betont deshalb, dass die Mittel für diese Programme im Haushaltsplan 2019 in realen Werten aufgestockt oder zumindest auf dem Niveau des vorigen Jahres belassen werden sollten;

5.  betont ferner, dass die Haushaltslinien für die Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs und auf die Sozialpartner ausgerichtete Maßnahmen äußerst wichtig sind, damit die Beteiligung der Sozialpartner, beispielsweise am Europäischen Semester und an der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, gestärkt wird; vertritt die Auffassung, dass eine solche Finanzierung daher von wesentlicher Bedeutung ist;

6.  weist darauf hin, dass das Fehlen von Zukunftsperspektiven für junge Menschen in manchen Regionen ein wirklicher sozialer Notstand ist, der innovative und gezielte Lösungen erfordert, die rasch umgesetzt werden müssen, damit zügig konkrete Verbesserungen erzielt werden; erwartet daher, dass mit dem Haushaltsplan 2019 weiterhin sehr ambitionierte Ziele für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verfolgt werden;

7.  verpflichtet sich, die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den ESF rasch zu verabschieden, um 2019 eine deutliche Aufstockung der Mittelansätze für die Initiative zu ermöglichen, ohne andere Programme zu beeinträchtigen, die im Rahmen des ESF in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, indem die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit von der Pflicht befreit werden, Mittel in Höhe der ESF-Mittel für die Beschäftigung junger Menschen vorzusehen, wobei die strenge Auflage gilt, dass es den Mitgliedstaaten durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht ermöglicht werden darf, ihre in dem Bereich bereits gegebenen finanziellen Zusagen zurückzuziehen, und dies nicht zu einer allgemeinen Kürzung der Mittel aus dem EU-Haushalt führen darf, die für Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden;

8.  erkennt an, dass die Jugendgarantie bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einen Fortschritt darstellt; weist jedoch darauf hin, dass neuen Erkenntnissen zufolge mit der Jugendgarantie in manchen Bereichen nicht die gewünschten Ergebnisse im erwarteten Tempo erzielt wurden, was nicht auf das Programm an sich, sondern – insbesondere aufgrund des Mangels an Kompromissbereitschaft und politischem Willen einiger nationaler Regierungen, der mangelnden Beteiligung der Sozialpartner und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, der fragwürdigen Qualität der Angebote sowie der Tatsache, dass eine wirksame Eingliederung der Beteiligten in den Arbeitsmarkt über den Zeitraum des Angebots hinaus gescheitert ist – auf dessen Umsetzung zurückzuführen ist;

9.  fordert, dass die Anstrengungen zur besseren Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen fortgesetzt werden, indem dafür gesorgt wird, dass die Beschäftigungsangebote und die Angebote der allgemeinen bzw. beruflichen Bildung so auf die Profile der Teilnehmer und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zugeschnitten sind, dass die Teilnehmer in stabile Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden;

10.  fordert die Kommission auf, als Ergänzung zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einen Notfallplan im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit mit einem Budget von 500 Mio. EUR vorzusehen, um die Umsetzung hochwertiger Beschäftigungsprogramme zu fördern, mit denen die Schaffung von Arbeitsplätzen und Möglichkeiten der unternehmerischen Tätigkeit in den Regionen der EU gefördert werden, in denen die Jugendarbeitslosenquote bei über 40 % liegt; betont, dass dieses Programm der Finanzierung von Innovationen und von hochwertigen und bewährten Verfahren dienen und jenen Projekten zugutekommen sollte, bei denen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen unter 30 Jahren die hochwertigsten und nachhaltigsten Ergebnisse erzielt werden;

11.  stellt fest, dass die Mittel für Zahlungen im Haushalt 2018 bisher ausreichend waren, um den Zahlungsaufforderungen der Mitgliedstaaten nachzukommen, und dass sie Prognosen der Kommission zufolge – anders als in den vergangenen Jahren des aktuellen Programmplanungszeitraums, in denen die Strukturfonds nicht so rasch wie zuvor vermutet in Anspruch genommen wurden – ihrem jährlichen Mittelbedarf entsprechen dürften; betont, dass daher ausreichende Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2019 vorgesehen werden müssen; weist darauf hin, dass die niedrige Ausschöpfungsrate zum Teil auf administrative Hürden zurückzuführen ist; fordert daher, dass administrative Hürden weiter abgebaut werden, damit der Zugang zu finanziellen Mitteln verbessert wird;

12.  fordert nachdrücklich, dass für den Europäischen Sozialfonds im Haushaltsplan 2019 ausreichende Mittel für Verpflichtungen und insbesondere ausreichende Mittel für Zahlungen vorgesehen werden, zumal dem ESF eine Zeit intensiver Inanspruchnahme bevorsteht und sich die Auszahlungsanträge aus den Mitgliedstaaten häufen werden;

13.  weist darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Steuerung und Kontrolle von Strukturprogrammen Vorrang haben muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten eines Online-Systems für die Einreichung von Anträgen zu prüfen, mit dem die Verwaltungsverfahren für Projektmanager einfacher gestaltet werden können;

14.  fordert die Kommission auf, die Mittel, die im Rahmen des EaSI und des ESF für die Arbeitskräftemobilität vorgesehen sind, besser zu ermitteln und zu überwachen, damit – im Einklang mit dem Sonderbericht Nr. 6/2018 des Europäischen Rechnungshofs – für Komplementarität und eine bessere Leistungsüberwachung der Mittel und somit für ihre effiziente und wirksame Nutzung gesorgt wird;

15.  erklärt erneut, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen sehr wertvolle Instrumente sind, wenn es gilt, neue Tätigkeiten und Strategien anzustoßen; betont, dass mehrere Ideen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bereits erfolgreich als Pilotprojekte oder vorbereitende Maßnahmen umgesetzt wurden; fordert, dass das Parlament regelmäßig und ausführlich über die verschiedenen Phasen der Umsetzung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen durch die Kommission unterrichtet wird, und fordert die Kommission auf, ihrerseits diese Projekte und Maßnahmen zügig umzusetzen und dabei ihren vom Parlament und vom Rat vereinbarten und gebilligten Inhalt zu beachten;

16.  unterstreicht, dass alle Agenturen, die in den Bereichen Beschäftigung und Soziales tätig sind (Cedefop, ETF, Eurofound und EU-OSHA) einen wichtigen Beitrag zur Lösung zahlreicher beschäftigungs- und sozialpolitischer Fragen leisten; betont in diesem Zusammenhang, dass diesen Agenturen stetig mehr Aufgaben übertragen werden und dass sie daher die finanziellen und personellen Ressourcen erhalten müssen, die sie benötigen, um ihren jeweiligen Zuständigkeiten nachzukommen und im Hinblick auf die Unterstützung der legislativen und politischen Ziele der EU die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen; unterstützt den Vorschlag zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde, die ihre Arbeit im Jahr 2019 aufnehmen soll; betont, dass zusätzliche Mittel vorgesehen werden müssen, damit dafür gesorgt ist, dass ausreichende finanzielle Ressourcen für ihre Einrichtung bereitstehen, und dass dies nicht durch die Umschichtung von Mitteln der anderen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales tätigen Agenturen erfolgen kann;

17.  äußert sich erneut besorgt über die negativen Auswirkungen der Anhebung des irischen Länderkoeffizienten auf den Haushalt, wodurch zunehmend die Gefahr besteht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung Eurofound zur Erfüllung ihres Mandats beeinträchtigt wird; erwartet, dass die Organe der Union Maßnahmen ergreifen, um diese im Entlastungsbericht 2016 zu Eurofound dargelegten Auswirkungen auszugleichen; betont, dass es zusätzlicher Finanzmittel bedarf, damit die Forschungsarbeit der Agentur im derzeitigen Umfang fortgeführt werden kann und damit insbesondere die Arbeit an den gesamteuropäischen Erhebungen gesichert ist.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

7

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Enrique Calvet Chambon, Ole Christensen, Michael Detjen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Czesław Hoc, Rina Ronja Kari, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Kostadinka Kuneva, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Miroslavs Mitrofanovs, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Claude Rolin, Siôn Simon, Romana Tomc, Yana Toom

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Heinz K. Becker, Rosa D’Amato, António Marinho e Pinto, Edouard Martin, Ivari Padar, Evelyn Regner, Anne Sander, Joachim Schuster, Michaela Šojdrová, Ivo Vajgl, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Malin Björk, Karoline Graswander-Hainz, Jytte Guteland, Angelika Mlinar, Keith Taylor

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

37

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, António Marinho e Pinto, Angelika Mlinar, Robert Rochefort, Yana Toom, Ivo Vajgl

GUE/NGL

Kostadinka Kuneva

PPE

Georges Bach, Heinz K. Becker, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Marek Plura, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Michaela Šojdrová, Romana Tomc

S&D

Guillaume Balas, Ole Christensen, Michael Detjen, Elena Gentile, Karoline Graswander-Hainz, Jytte Guteland, Javi López, Edouard Martin, Ivari Padar, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Evelyn Regner, Joachim Schuster, Siôn Simon

VERTS/ALE

Miroslavs Mitrofanovs, Keith Taylor

7

-

ECR

Czesław Hoc, Anthea McIntyre, Kosma Złotowski

ENF

Dominique Martin

GUE/NGL

Malin Björk, Rina Ronja Kari, João Pimenta Lopes

3

0

EFDD

Laura Agea, Rosa D’Amato

NI

Lampros Fountoulis

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (21.6.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog
(2018/2024(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Ramón Luis Valcárcel Siso

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass sowohl die Landwirtschaft als auch die ländliche Entwicklung für die Verwirklichung einer Reihe von EU-Zielen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Tierwohl, Schaffung von Arbeitsplätzen, Forstwirtschaft, Klimawandel, Innovation sowie territoriales und ökologisches Gleichgewicht eine wichtige Rolle spielen; unterstreicht, dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ein wichtiger Bestandteil des Gesamthaushaltsplans der EU sind, und betont, dass die Finanzierungen in diesen Bereichen beibehalten werden müssen; erinnert daran, dass die Ausgaben für die Landwirtschaft zurückgegangen sind und dass sich Haushaltskürzungen bei der GAP insofern nachteilig auswirken können, als das Verfahren der Überwachung und Kontrolle beeinträchtigt und die Umsetzung der GAP-Ziele gefährdet wird;

2.  betont, dass die Mittel, die insbesondere im Etat für das Programm Horizont 2020 für die Forschung im Agrar- und Lebensmittelsektor zweckgebunden wurden, unbedingt weiter vollständig zur Verfügung stehen müssen, damit Anreize für Innovationen im Agrarsektor geschaffen werden;

3.  spricht sich für einen stabilen Agrarhaushalt aus und lehnt daher jedwede Kürzung im Jahr 2019 vehement ab, zumal der Agrarsektor in den letzten Jahren mit schweren Krisen und Preisschwankungen zu kämpfen hatte;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Beiträge zum Unionshaushalt aufzustocken, damit Stabilität sichergestellt wird und die Möglichkeit künftiger Krisen im Agrarsektor ausgeschlossen werden kann;

5.  fordert, dass die direkten Beihilfen im Rahmen der GAP gerechter auf die Länder und auf die großen, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe verteilt werden;

6.  stellt fest, dass die häufigen Krisen und zunehmenden Preisschwankungen darauf hindeuten, dass mehr Haushaltsmittel für die Landwirtschaft bereitgestellt werden müssen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schwankungen der Preise von Agrarerzeugnissen, die negative Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte haben, zu beobachten und erforderlichenfalls rasch und wirksam zu reagieren, indem es den Landwirten ermöglicht wird, die Preisschwankungen direkt zu bekämpfen;

8.  unterstreicht, dass die in den vergangenen Jahrzehnten beobachtete Langzeittendenz einbrechender Einnahmen bei den Landwirten umgekehrt werden muss;

9.  bringt angesichts der Schwierigkeiten der Erzeuger, neue Märkte zu finden, seine Besorgnis und seine Enttäuschung über den Beschluss der Kommission zum Ausdruck, die Unterstützungsmaßnahmen für die durch das russische Einfuhrverbot in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschaftszweige zum 30. Juni 2018 einzustellen, weil dies nämlich darauf hinausläuft, dass Wirtschaftszweige für Ereignisse bestraft werden, die sie nicht zu verantworten haben;

10.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Ermittlung neuer Absatzmärkte kontinuierlich weiter zu intensivieren;

11.  unterstreicht, dass die Erschließung neuer Absatzmärkte für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Resistenz der europäischen Landwirtschaft gegenüber Marktkrisen wie zum Beispiel im Fall des russischen Embargos wichtig ist; fordert daher, dass finanzielle Unterstützung für neue Vermarktungsmöglichkeiten gewährt wird;

12.  fordert die Kommission auf, eine Verlängerung der wegen des von Russland verhängten Embargos gewährten Hilfen zu beschließen, bevor sie den Legislativentwurf für den Haushalt 2019 verabschiedet bzw. spätestens bis das Berichtigungsschreibens im Herbst vorgelegt wird;

13.  äußert sich besorgt über die Folgen, die ein Scheitern der laufenden Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union mit Blick auf den Haushaltsplan 2019 nach sich ziehen könnte;

14.  weist auf das Volumen der Lebensmitteleinfuhren hin, die derzeit für den Markt des Vereinigten Königreichs bestimmt sind und später vom Binnenmarkt absorbiert werden müssen;

15.  fordert die Kommission auf, eine nachhaltige, auf die EU-Märkte ausgerichtete Landwirtschaft zu unterstützen und die Verwendung sicherer und umweltfreundlicher Alternativen zu Pestiziden zu fördern und die Unterstützungsmaßnahmen für solche Lösungen im Jahr 2019 zu verstärken;

16.  weist erneut auf den mangelnden Nutzen der gegenwärtigen Krisenreserve und des Mechanismus für Haushaltsdisziplin hin, der hinsichtlich des Haushalts 2019 erneut nichts weiter als eine bürokratische Last bedeuten wird; stellt fest, dass die europäische Landwirtschaft in den letzten Jahren vermehrt Krisen ausgesetzt war; ersucht die Kommission daher, die Einrichtung einer mehrjährigen, von den Direktzahlungen unabhängige Reserve zu prüfen, die auf überhitzende Märkte und schwere Krisen ausgerichtet ist;

17.  weist darauf hin, dass Marktordnungen eine gezielte Mengensteuerung gewährleisten müssen, um Überschussproduktionen zu vermeiden;

18.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Stützungsmaßnahmen für Junglandwirte 2019 zu erweitern, um den Generationswechsel anzukurbeln, der derzeit noch schleppend verläuft und langfristige Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft hat; weist darauf hin, dass der schwache Generationswechsel unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass sich durch Landwirtschaft keine gerechten und existenzsichernden Erträge erwirtschaften lassen; hält es daher für wichtig, die Bürokratie, mit der junge Menschen zu kämpfen haben, zu vereinfachen und abzubauen und die in einigen Mitgliedstaaten erfolgreich angewandten bewährten Verfahren, die nachweislich zum Generationswechsel beitragen können, zu fördern;

19.  betont, wie wichtig es ist, in neue Technologien und Innovationen zu investieren, damit die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Agrarhaushalt zu entwerfen, der vor allem an den Bedürfnissen der Landwirte und den politischen Zielen ausgerichtet ist, wobei intelligente und innovative Verfahren, die langfristig die Existenzfähigkeit der EU-Landwirtschaft sichern, verstärkt Berücksichtigung finden sollten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Richard Ashworth, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Matt Carthy, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Karine Gloanec Maurin, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Zbigniew Kuźmiuk, Norbert Lins, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Giulia Moi, Ulrike Müller, Maria Noichl, Marijana Petir, Bronis Ropė, Maria Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Maria Gabriela Zoană, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Franc Bogovič, Karin Kadenbach, Elsi Katainen, Anthea McIntyre, Momchil Nekov, Miguel Viegas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Krzysztof Hetman

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Ulrike Müller

ECR

Jørn Dohrmann, Beata Gosiewska, Zbigniew Kuźmiuk, Anthea McIntyre

ENF

Philippe Loiseau

NI

Diane Dodds

PPE

Richard Ashworth, Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Krzysztof Hetman, Peter Jahr, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Marijana Petir, Czesław Adam Siekierski

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Karine Gloanec Maurin, Karin Kadenbach, Momchil Nekov, Maria Noichl, Marc Tarabella, Maria Gabriela Zoană

Verts/ALE

José Bové, Martin Häusling, Bronis Ropė

1

-

EFDD

John Stuart Agnew

7

0

ALDE

Jan Huitema

EFDD

Giulia Moi, Marco Zullo

GUE/NGL

Matt Carthy, Luke Ming Flanagan, Maria Lidia Senra Rodríguez, Miguel Viegas

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (7.6.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog
(2018/2024(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Morten Løkkegaard

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass die Programme in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur und Bürgerschaft weiterhin von zentraler Bedeutung sind, wenn es gilt, das allgemeine Bewusstsein für die gemeinsame europäische Identität zu schärfen;

2.  weist auch im Hinblick auf die Feier zum dreißigjährigen Bestehen von Erasmus+ darauf hin, dass Erasmus+ weiterhin das wichtigste Programm für die Förderung der Mobilität junger Menschen ist, wie die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, die die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt; bedauert zutiefst, dass die im Entwurf des Haushaltsplans für 2019 für das Programm Erasmus+ vorgesehene Finanzierung deutlich unter den Erwartungen des Parlaments liegt und dadurch lediglich zum Ausdruck kommt, dass die Finanzierung für Erasmus+ im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nun ihren Höchststand erreicht, was bedeutet, dass der Restbetrag der im Rahmen der Überarbeitung des MFR für das Programm vorgesehenen Aufstockungsmittel nicht zugewiesen werden kann; betont nachdrücklich, dass es einer Aufstockung der Mittel bedarf, insbesondere im Hinblick auf kontinuierliche Weiterbildung und den Bereich Jugend – einschließlich Maßnahmen der nicht-formalen Bildung –, und dass dafür gesorgt werden muss, dass sich Angehörige schutzbedürftiger Gruppen, insbesondere junge Menschen mit Behinderungen, stärker beteiligen; bekräftigt seine Forderung, die Mittel für Erasmus+ im nächsten MFR zu verdreifachen, da sich das Programm großer Beliebtheit erfreut und es gleichzeitig ermöglicht, ein europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen und die Berufsaussichten junger Erasmus+-Teilnehmer zu verbessern;

3.  weist darüber hinaus nachdrücklich darauf hin, dass die derzeit unter dem Namen „Europäisches Solidaritätskorps“ bekannte Initiative, über die gerade verhandelt wird, mit einer eigenen Haushaltslinie und mit eigenen Mitteln ausgestattet werden muss, die aus den bisher im Rahmen von Erasmus+ für den Europäischen Freiwilligendienst bereitgestellten Mitteln und weiteren Mitteln, die ausschließlich aus nicht ausgeschöpften Spielräumen stammen, bestehen;

4.  hebt hervor, dass das Programm „Kreatives Europa“ einen wertvollen Beitrag zum audiovisuellen Sektor und zur Kulturwirtschaft der EU leistet; fordert nachdrücklich, dass die Finanzausstattung den Zielen des Programms entspricht, insbesondere was das Teilprogramm „Kultur“ betrifft, dessen Erfolgsquoten aufgrund seiner chronischen Unterfinanzierung nicht zufriedenstellend sind und das daher den Erwartungen der Bewerber nicht gerecht wird; betont, dass niedrige Erfolgsquoten symptomatisch für eine unzureichende Finanzierung sind, die nicht den ehrgeizigen Zielen des Programms entspricht; ist der Ansicht, dass es der Kommission durch eine Stärkung des branchenübergreifenden Aktionsbereichs des Programms „Kreatives Europa“ ermöglicht werden könnte, verstärkt gegen gezielte Falschmeldungen („Fake News“) vorzugehen, indem einerseits die Arbeit im Bereich Medienkompetenzen verbessert und andererseits der sektorale Dialog gefördert wird; vertritt außerdem die Auffassung, dass die Nutzung von Synergieeffekten zwischen dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und der Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche weiter vorangetrieben werden muss, auch um der Kultur- und Kreativbranche die Möglichkeit zu geben, ihren doppelten Wert bei der Wahrung und Herausstellung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas und bei der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze umfassend zum Ausdruck zu bringen und dadurch für nachhaltiges Wachstum zu sorgen und Innovation und Produktion voranzutreiben; hebt nachdrücklich hervor, dass mit dem EFSI ein wesentlicher finanzieller Beitrag zu den Investitionen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Forschung geleistet werden sollte und die Kultur- und Kreativbranche in angemessener Form unterstützt werden sollte; betont, dass eine maßgeschneiderte, branchenspezifische Unterstützung vonnöten ist, damit die EFSI-Darlehen auch der Kultur- und Kreativbranche zugutekommen;

5.  stellt fest, dass die Eröffnung des Europäischen Jahrs des Kulturerbes 2018 mit Interesse aufgenommen wurde; fordert daher, dass die im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr des Kulturerbes stehenden Steuerungsmaßnahmen und -instrumente über das Jahr 2018 hinaus fortgeführt werden, unter anderem mittels eigener Haushaltslinien im Rahmen anderer mehrjähriger Programme – etwa in den Bereichen Forschung, außenpolitische Maßnahmen, Kohäsion und Erasmus+ – und Initiativen zur Digitalisierung des kulturellen Erbes sowie durch die Aufnahme in den Aktionsplan für digitale Kompetenzen;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende Überprüfung aller unter die Haushaltslinie für „Multimedia-Aktionen“ fallenden Tätigkeiten vorzunehmen, damit die Kernziele der Tätigkeiten erreicht und die Fördermittel im nächsten MFR ausgewogen auf die Aktionen verteilt werden, und die Ergebnisse der Überprüfung dem Parlament zu übermitteln; weist erneut darauf hin, dass die Haushaltslinie für „Multimedia-Aktionen“ eingerichtet wurde, um allgemeine Maßnahmen zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die Union zu finanzieren, mit denen die Arbeit der Organe der Union, die Entscheidungen und die Phasen der europäischen Einigung stärker sichtbar gemacht werden sollen; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die im Rahmen dieser Haushaltslinie laufenden Aktivitäten, die anderen Zwecken dienen, mittels anderer geeigneter Haushaltslinien zu finanzieren; fordert, dass 2019 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, mit denen der weitere Betrieb von Euranet Plus für die Restlaufzeit des MFR gesichert wird; hält den gegenwärtigen Zustand, in dem das Netzwerk „von der Hand in den Mund“ lebt, allerdings für untragbar und fordert, dass im nächsten MFR eine langfristige Finanzierungsgrundlage geschaffen wird;

7.  verweist auf den Erfolg der vorbereitenden Maßnahme „Untertitelung europäischer Kulturfernsehinhalte in ganz Europa“, die derzeit von ARTE Europe umgesetzt wird, jedoch nach 2018 nicht mehr für eine Unterstützung aus dem EU-Haushalt infrage kommen wird; hebt hervor, dass dieses Projekt die Verbreitung europäischer kultureller Inhalte in bereits fünf (und bald sechs) EU-Sprachen ermöglicht und somit über verschiedene Medienplattformen potentiell rund 70 % der EU-Bevölkerung in ihrer Muttersprache erreicht; ist der Ansicht, dass das Projekt von seiner Zielgruppe überdurchschnittlich gut angenommenen wird und einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den grenzüberschreitenden Zugang zu europäischen kulturellen Inhalten zu verbessern und den interkulturellen Austausch zu fördern; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, den mehrsprachigen Zugang zu hochwertigen Programmen für eine große Zahl von Unionsbürgern weiterhin zu fördern, etwa indem diese Untertitelungsinitiative in ein bestehendes Programm oder eine Haushaltslinie integriert wird, etwa das Programm Kreatives Europa;

8.  fordert mit Blick auf die sich innerhalb Europas stark verschlechternde Lage der Presse- und Medienfreiheit, dass die Existenz des Zentrums für Medienpluralismus und -freiheit (CMPF) in Florenz und des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig für die Restlaufzeit des MFR gesichert wird und dass zu diesem Zweck im Jahr 2019 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass sich die Tätigkeiten beider Zentren hervorragend ergänzen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, für beide Einrichtungen im nächsten MFR eine langfristige Finanzierungsgrundlage sicherzustellen, so dass beide Zentren möglichst unabhängig wirkungsvolle europäische Instrumente zur Sicherung der Medienfreiheit und Medienvielfalt entwickeln und Journalisten in Gefahrenlagen maßgeschneiderte Hilfe und Unterstützung zukommen lassen können;

9.  betont, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ einen wertvollen Beitrag dazu leistet, dass die Bürger die EU besser verstehen und ein Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln, und dass mit dem Programm die Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa – die eine wichtige Rolle in der Union spielen und gezielter finanzieller Unterstützung bedürfen – maßgeblich unterstützt werden; bekräftigt seine Entschlossenheit, die Mittelausstattung des Programms zu verbessern, wobei sämtliche Möglichkeiten genutzt werden sollten, die Erfolgsrate der jeweiligen Projekte im Jahr 2019 – dem Jahr der Europawahl – und darüber hinaus zu steigern sowie für eine angemessene Mittelausstattung zu sorgen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission im Haushaltsplan 2018 die Mittelausstattung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gegenüber der Finanzplanung gegen den Willen des Parlaments um 740 000 EUR gekürzt hat, um die Europäische Bürgerinitiative zu fördern; bedauert daher, dass laut der Aktualisierung der Finanzplanung vom Januar 2018, die von der Kommission vorgelegt wurde, weitere 2,5 Mio. EUR (und zwar 1,1 Mio. EUR im Jahr 2019 und 1,5 Mio. EUR im Jahr 2020) vom Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ abgezogen werden, um die umgestaltete Europäische Bürgerinitiative zu finanzieren, was laut der Aktualisierung im Rahmen des Vorschlags für die neue Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vorgesehen ist; weist darauf hin, dass weder in dem Vorschlag selbst noch in dem beigefügten Finanzbogen zu Rechtsakten erwähnt wird, dass sich dies auf den Haushalt des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auswirken wird; bekräftigt, dass das Parlament bei der Prüfung von Legislativvorschlägen alle Fakten kennen muss, und weist die Kommission erneut darauf hin, dass sie verpflichtet ist, diese Fakten offenzulegen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich zu einem wirksamen und mit ausreichenden Mitteln ausgestatteten Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bekennt, sich der vorgeschlagenen Mittelkürzung entschieden widersetzt und entschlossen ist, diese Kürzungen im Rahmen der Haushaltsverfahren 2019 und 2020 umzukehren;

10.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, stärkere Synergieeffekte zwischen Kultur- und Bildungsprogrammen und den über andere Programme und Instrumente – insbesondere die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und Horizont 2020 – zur Verfügung stehenden Fördermitteln zu schaffen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass kultur- und bildungsbezogene Projekte in den Programmplanungszeiträumen 2007–2013 und 2014–2020 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mindestens 11 Mrd. EUR ausgemacht haben;

11.  hebt hervor, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen eine wesentliche Rolle spielt; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden muss, damit die gesetzten Ziele erreicht werden können, und dass die Synergieeffekte zwischen der Initiative, dem Europäischen Sozialfonds und den Haushalten der Mitgliedstaaten gestärkt werden müssen;

12.  fordert die Kommission auf, Haushaltsmittel in angemessener Höhe bereitzustellen, damit die Öffentlichkeit besser über die im Jahr 2019 stattfindende Wahl zum Europäischen Parlament informiert werden kann, und die Wirksamkeit der Medienberichterstattung über die Wahl zu verbessern und dabei insbesondere die Bekanntheit der Spitzenkandidaten – der Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission – zu steigern;

13.  weist erneut darauf hin, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen großes Potential haben, wenn es gilt, bestimmte Maßnahmen in den Politikbereichen der Union zu testen und neue, innovative Initiativen einzuführen, die zu dauerhaften EU-Maßnahmen werden könnten;

14.  weist erneut darauf hin, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union insbesondere die Europaschulen vor große Herausforderungen stellt, vor allem angesichts der Größe der englischen Sprachsektion (etwa 21 % aller Schüler) und des Umstands, dass Englisch bei einem Großteil der Schüler (61 % aller Schüler im Schuljahr 2016/2017) zweite Sprache ist; begrüßt die bislang bei den Verhandlungen erzielten Fortschritte, insbesondere die vorläufige Einigung über einen Übergangszeitraum, in dessen Rahmen das Vereinigte Königreich bis zum Ende des Schuljahrs 2020/2021 Teil der Vereinbarung über die Europäischen Schulen bliebe; weist jedoch darauf hin, dass im Zusammenhang mit der langfristigen Bereitstellung erstklassigen Englischunterrichts und der auch künftigen Anerkennung der europäischen Abiturprüfung im Vereinigten Königreich – unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 120 des Entwurfs eines Austrittsabkommens – nach wie vor wichtige haushalts- und bildungspolitische Fragen offen sind; fordert die Kommission und den Obersten Rat nachdrücklich auf, dem Ausschuss für Kultur und Bildung über ihre langfristigen Pläne zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Brexit bestehenden Probleme Bericht zu erstatten;

15.  begrüßt, dass in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsverzögerungen zu lösen; weist darauf hin, dass Verzögerungen beim Abschluss von Verträgen zwischen den zuständigen Stellen und den Begünstigten sowie verspätete Zahlungen dazu führen könnten, dass die Kommission die Programme nicht vollständig umsetzen kann; weist darauf hin, dass die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen mit einer entsprechenden Erhöhung der Mittel für Zahlungen einhergehen muss, damit Zahlungen rechtzeitig getätigt werden können;

16.  verweist mit Nachdruck auf die große Bedeutung von Inklusivität und fordert, dass Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments auch in Gebärdensprache verdolmetscht werden;

17.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Migranten und Flüchtlinge integriert werden müssen und dass sie dabei unterstützt werden können, sich willkommen zu fühlen, sich zu integrieren und sich neu anzusiedeln, wenn sie in ihrem neuen Wohnsitzland gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie zu der einzigartigen Kultur des jeweiligen Landes erhalten;

18.  würdigt den sozialen Wert sowohl des Natur- als auch des Kulturerbes und den Nutzen, den es bringt, dieses Erbe zu bewahren und sein Potenzial als wirtschaftliche Triebfeder auszuschöpfen;

19.  betont, dass soziale Ausgrenzung bekämpft werden muss und Menschen aus benachteiligten Verhältnissen in die Gesellschaft eingebunden werden müssen, damit sie uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu Kultur und Bildung haben.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Rupert Matthews, Luigi Morgano, John Procter, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Andrzej Zdrojewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Norbert Erdős, Sylvie Guillaume, Morten Løkkegaard, Martina Michels

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

John Flack, Gabriel Mato

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

19

+

ALDE

María Teresa Giménez Barbat, Morten Løkkegaard

EFDD

Isabella Adinolfi

GUE/NGL

Nikolaos Chountis, Martina Michels

PPE

Andrea Bocskor, Norbert Erdős, Svetoslav Hristov Malinov, Gabriel Mato, Sabine Verheyen, Bogdan Andrzej Zdrojewski

S&D

Silvia Costa, Damian Drăghici, Giorgos Grammatikakis, Sylvie Guillaume, Petra Kammerevert, Luigi Morgano, Julie Ward

Verts/ALE

Jill Evans

0

-

4

0

ECR

John Flack, Rupert Matthews, John Procter

ENF

Dominique Bilde

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (20.6.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog
(2018/2024(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Malin Björk

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein grundlegendes Prinzip der EU darstellt, was Gender Mainstreaming und Gender Budgeting zu wichtigen Instrumenten im Rahmen des Haushaltsverfahrens macht, die es ermöglichen, dieses Prinzip in die Politikbereiche, in die Maßnahmen und in das Handeln der EU zu integrieren, um auf diese Weise die Gleichstellung voranzubringen, Diskriminierung zu bekämpfen und die aktive Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sowie an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten zu steigern;

B.  in der Erwägung, dass das Problem der Ungleichheit in der EU zunimmt, und in der Erwägung, dass der Unionshaushalt stärker darauf ausgerichtet werden muss, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, soziale Rechte, den Zugang zu staatlichen Fürsorgediensten, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung, Bildung, Wohnraum sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherzustellen und zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegen muss, die Gleichstellung der Geschlechter und die Lage von Frauen und Mädchen zu verbessern;

C.  in der Erwägung, dass Stereotype nach wie vor eine Barriere für Frauen darstellen, insbesondere am Arbeitsmarkt; in der Erwägung, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sich sowohl auf die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft als auch auf die Entwicklung der Wirtschaft der EU positiv auswirkt;

D.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß der Dachverordnung eine Ex-ante-Konditionalität im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 darstellt; betont, dass in einer der dem MFR beigefügten interinstitutionellen Erklärungen bekräftigt wird, dass gleichstellungsrelevante Elemente in die jährlichen Haushaltsverfahren einbezogen werden, indem berücksichtigt wird, auf welche Weise der allgemeine Finanzrahmen der EU zu einer besseren Geschlechtergleichstellung beitragen kann (und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung sichergestellt wird);

E.  in der Erwägung, dass die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft nachweislich zu Wirtschaftswachstum führt und dass das unternehmerische Potenzial von Frauen eine unerschlossene Quelle für wirtschaftliche Entwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wenn sie ihr eigenes Unternehmen aufbauen, und dass der EU-Haushalt darauf ausgerichtet werden muss, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, dass der gleiche Zugang zu Informationen, Ausbildung und Finanzierung verbessert wird;

F.  in der Erwägung, dass wirtschaftliche Unabhängigkeit ein zentraler Faktor für die Emanzipation der Frauen ist; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU nach wie vor inakzeptabel niedrig ist und dass das Potenzial von Frauen und Mädchen insbesondere im Bereich der digitalen Wirtschaft und in den Bereichen MINT und IKT weiter gestärkt werden muss, um eine echte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, geschlechtsspezifische Stereotype zu überwinden und zu Wirtschaftswachstum und Innovation in der Wirtschaft beizutragen;

G.  in der Erwägung, dass die Zahl der im Digitalbereich beschäftigten Frauen trotz der steigenden Nachfrage nach IKT-Spezialisten und digitalen Profilen zurückgeht[1]; in der Erwägung, dass einer von der Kommission selbst in Auftrag gegebenen Studie zufolge das BIP in der EU durch eine höhere Frauenbeschäftigungsquote im Digitalbereich jährlich um 16 Milliarden EUR gesteigert werden könnte; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen durch fehlende digitale Kompetenzen und fehlende weibliche Rollenmodelle im MINT-Bereich davon abgeschreckt werden, sich für die Technologiebranche zu interessieren; in der Erwägung, dass für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben das Potenzial der IKT-Branche beträchtlich ist, da sie mehr Möglichkeiten bietet, ortsunabhängig zu arbeiten, so dass Frauen Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen können;

H.  in der Erwägung, dass etwa jede dritte Frau ab dem Alter von 15 Jahren körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat und dass Vorfälle oder Täter im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt entweder aus Angst oder aufgrund ungenügender Informationen über die Rechte von Opfern nach wie vor systematisch zu selten zur Anzeige gebracht werden; in der Erwägung, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) schätzt, dass die Kosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen in der EU sich auf bis zu 109 Milliarden EUR jährlich belaufen könnten[2]; in der Erwägung, dass geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie gegen LGBTQI-Personen eine Menschenrechtsverletzung darstellt, von der alle gesellschaftlichen Schichten betroffen sind; in der Erwägung, dass es für die Umsetzung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ entscheidend darauf ankommt, dass das Daphne-Programm weiterhin eine möglichst große Öffentlichkeitswirkung hat; in der Erwägung, dass die Kommission berücksichtigen muss, dass eine ausreichende Finanzierung aufrechterhalten und die Kontinuität der Maßnahmen und die Vorhersehbarkeit der Finanzierung in allen von den spezifischen Zielen abgedeckten Bereichen sichergestellt werden muss;

I.  in der Erwägung, dass die EU dabei ist, dem Übereinkommen von Istanbul beizutreten, was ein notwendiger Schritt ist, um ihre Arbeit zur Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt in ganz Europa zu verbessern und zu stärken, und dass jedoch mehrere Mitgliedstaaten das Übereinkommen nicht ratifiziert haben;

J.  in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten zusammen über 50 % der gesamten weltweiten Entwicklungshilfe stellen und somit der weltweit größte Geldgeber sind; in der Erwägung, dass der Umstand, dass andere Geber ihre Hilfe im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sowie der reproduktiven Gesundheit von Frauen zurückschrauben, erfordert, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten ihre gegenwärtig bereitgestellten Mittel insbesondere in Bereichen mit besonderer geschlechtsspezifischer Dimension aufstocken;

1.  hebt hervor, dass die geschlechterspezifische Budgetierung als integraler Bestandteil in alle Phasen des Haushaltsverfahrens und in alle Haushaltslinien aufgenommen werden muss, nicht nur in Programme, in denen geschlechtsspezifische Folgen am offensichtlichsten sind, damit die Haushaltsausgaben ein wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern werden; bekräftigt seine Forderung, dass mehr Mittel bereitgestellt werden, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu gewährleisten, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu fördern und die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten abzubauen, auch durch den Einsatz von Instrumenten, die auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten bereits bestehen (z. B. geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen); fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Haushaltsplanung für öffentliche Ausgaben und insbesondere bei der Aushandlung des nächsten MFR den Gleichstellungsaspekt systematisch zu berücksichtigen und bei allen Haushaltsrubriken die durchgängige Berücksichtigung der Aspekte der Geschlechtergleichstellung anzuwenden;

2.  bedauert, dass in den meisten bestehenden EU-Programmen und Finanzinstrumenten und im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) die Aspekte der Geschlechtergleichstellung nicht durchgängig berücksichtigt werden; fordert die Kommission daher auf, diese Situation im nächsten Programmplanungszeitraum umzukehren, um eine angemessene Ausstattung mit Mitteln zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zu gewährleisten;

3.  fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, die verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Leader+ und Horizont 2020 zu nutzen; fordert darüber hinaus größere Synergien zwischen den zur Verfügung stehenden Instrumenten, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern und bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen, und zwar durch spezifische, auf die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen sowie auf Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen ausgerichtete Maßnahmen, insbesondere Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit – einschließlich umfassender sexueller Aufklärung, Beratung, Behandlung und Betreuung von Opfern geschlechtsbezogener und sexueller Gewalt – sowie eine Aufstockung der Mittel für Investitionen in solche hochwertige öffentliche Betreuungseinrichtungen;

4.  fordert, dass Finanzmittel für Programme zugewiesen werden, die die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen und deren Zugang zum Arbeitsmarkt fördern, darunter für von Frauen im Rahmen des Programms COSME gegründete und geleitete KMU, sowie dass der Zugang von Frauen zu Krediten und Beteiligungskapital sichergestellt und erleichtert wird; fordert, dass unternehmerisch tätige Frauen und Männer, die zugleich Betreuungsaufgaben wahrnehmen, unterstützt werden, weil ihre unternehmerische Tätigkeit nicht nur die erfolgreiche Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben veranschaulichen, sondern auch dazu beitragen kann, neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Rollenmodelle entstehen zu lassen, durch die andere Frauen angehalten werden, ihre eigenen Projekte zu realisieren;

5.  betont, dass mehr Frauen für die Bereiche MINT und IKT begeistert werden müssen; betont, wie wichtig es ist, dass Programme finanziert werden, die sich auf die Bewältigung der Herausforderungen, denen sich Frauen bei der Anpassung an das digitale Zeitalter gegenübersehen, sowie auf die Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern konzentrieren, indem im Rahmen von Horizont 2020, Erasmus +, dem Europäischen Sozialfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die digitalen Kompetenzen von Frauen gefördert werden, Frauen und Mädchen eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung angeboten wird und auf die Möglichkeiten aufmerksam gemacht wird, die die MINT-Fächer und die IKT-Branche jungen Menschen bieten können;

6.  wiederholt seine Forderung, dass für jedes spezifische Ziel des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ auch im Hinblick auf die Vorbereitung des nächsten MFR eine gesonderte Haushaltslinie eingerichtet wird, um die Transparenz zu erhöhen und für jedes der spezifischen Ziele die erforderlichen Mittel bereitzustellen, insbesondere für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung, sowie für das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter, und diese Ziele sichtbar zu machen, wobei besonderes Augenmerk auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Unterrichtung der weiblichen Opfer über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Dienste und die Ausbildung entsprechender Fachkräfte zu richten ist; fordert eine Aufstockung der Mittel für Frauenhäuser, die Frauen und Kinder offenstehen, die Opfer von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt geworden sind, damit die Tätigkeit dieser Einrichtungen in den Bereichen Opferhilfe, Prävention und Selbstbestimmung unterstützt werden kann;

7.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Verpflichtungen zur Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul, das Maßnahmen zum Schutz der Opfer, zur Verfolgung von Tätern und zur Unterstützung von Behörden und Institutionen vorsieht, sowie die Verpflichtungen zur Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie gegen LGBTQI-Personen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, in konkrete Haushaltsverpflichtungen und Empfehlungen im nächsten EU-Haushaltsplan umgesetzt werden müssen;

8.  weist darauf hin, dass eine sehr erhebliche Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in der EU ankommen, Frauen und Kinder sind; hebt hervor, dass Gender Mainstreaming auch zu den Grundsätzen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gehört; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen einzubeziehen und angemessene Finanzmittel bereitzustellen, um während des gesamten Asylverfahrens den Schutz von Flüchtlingsfrauen vor Gewalt zu gewährleisten, indem sie eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung, getrennte und sichere Schlafbereiche, Sanitärbereiche für Frauen in Transit- und Aufnahmeeinrichtungen, die Schaffung sicherer Räume und die Anwesenheit einer ausreichenden Zahl von weiblichen Mitarbeitern gewährleisten sowie Informationen über Rechte und Unterstützungsdienste, spezifische Schulungen für Mitarbeiter in Transit- und Aufnahmeeinrichtungen zur Erkennung und Verhütung geschlechtsbezogener Gewalt und Unterstützung von Umverteilungs- und Neuansiedlungsprogrammen, die Asylbewerbern und Flüchtlingen sichere und legale Wege nach Europa ermöglichen, bereitstellen, wobei der Schwerpunkt speziell auf gefährdeten Gruppen wie Frauen, Mädchen und LGBTQI-Personen liegt;

9.  fordert die EU auf, mittels EU-Entwicklungshilfe Frauenrechtsorganisationen, die Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen und diese fördern, Frauenrechte, die Selbstbestimmung von Mädchen und die Beteiligung von Frauen an der Beschlussfassung zu fördern; weist erneut darauf hin, dass die EU-Mittel für sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte dringend aufgestockt und die Mitgliedstaaten einbezogen werden müssen, um die Auswirkungen der von den Vereinigten Staaten durch die Wiedereinführung und Ausweitung der sogenannten „Global Gag Rule“ hinterlassenen Finanzierungslücke abzufedern;

10.  fordert die EU auf, die Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Rechte der Frau einsetzen, aufzustocken und die Kapazitäten der Frauenrechtsverbände in Europa und in der südlichen Hemisphäre zu stärken;

11.  fordert die EU auf, sicherzustellen, dass ihre Gender-Mainstreaming-Ziele im Bereich der Entwicklungshilfe erreicht werden, und dafür zu sorgen, dass in allen EU-Berichten Gender-Marker und spezifische Codes verwendet werden, und zwar auch diejenigen, die vom OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) verwendet werden, von dem auch die Gleichstellungsziele bei der Umsetzung der öffentlichen Entwicklungshilfe überwacht werden;

12.  weist erneut auf die wichtige Rolle des EIGE hin und die Notwendigkeit eines konsolidierten Haushaltsplans für die Erhebung von Daten und dem Erwerb von Fachkenntnissen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, unter anderem hinsichtlich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, eine wichtige Rolle spielen; fordert, dass die dem EIGE zugewiesenen Haushaltsmittel, sein Stellenplan und seine Unabhängigkeit unverändert beibehalten werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Maria Arena, Beatriz Becerra Basterrechea, Heinz K. Becker, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Hedh, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Florent Marcellesi, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Margot Parker, Pina Picierno, João Pimenta Lopes, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Maria Gabriela Zoană

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

José Inácio Faria, Lívia Járóka, Kostadinka Kuneva, Marc Tarabella, Mylène Troszczynski, Julie Ward

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ivan Štefanec

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

24

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Angelika Mlinar

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Malin Björk, Kostadinka Kuneva, João Pimenta Lopes

PPE

Heinz K. Becker, José Inácio Faria, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ivan Štefanec

S&D

Maria Arena, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Hedh, Maria Noichl, Pina Picierno, Liliana Rodrigues, Marc Tarabella, Julie Ward, Maria Gabriela Zoană

VERTS/ALE

Florent Marcellesi, Terry Reintke, Ernest Urtasun

5

-

ECR

Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Margot Parker

ENF

Mylène Troszczynski

PPE

Michaela Šojdrová, Anna Záborská

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

  • [1]  Im Auftrag der Kommission erstellte Studie „Women in the digital age“ [Frauen im digitalen Zeitalter], März 2018.
  • [2]  Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Estimating the costs of gender-based violence in the European Union“ [Abschätzung der durch geschlechtsbezogene Gewalt in der EU verursachten Kosten], Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 2014.

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Schreiben von David McAllister, Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, und Brando Benifei, Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, vom 19. Juni 2018 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Ref.: D(2018)22136

Herrn Jean Arthuis

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

Betrifft:  Beitrag des AFET-Ausschusses zu dem Bericht über das Mandat für den Haushaltstrilog

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Zusammenhang mit dem Bericht Ihres Ausschusses zum Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2019 (2018/2024(BUD)) möchten wir Sie über die Prioritäten des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) für den Haushaltsplan 2019 der EU in Kenntnis setzen.

Wir sind der Überzeugung, dass die Union mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss, damit sie ihr Potenzial als globaler Akteur umfassend ausschöpfen kann. Im derzeitigen globalen Umfeld, das von hoher Instabilität und einer wachsenden Anzahl von Bedrohungen und Herausforderungen geprägt ist, müssen mehr Mittel für das auswärtige Handeln der EU bereitgestellt werden. Wir erkennen die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 an, obgleich der größte Anteil dieser Aufstockung auf den erhöhten Beitrag für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zurückzuführen ist. Darüber hinaus möchten wir betonen, dass der Entwurf des Haushaltsplans die Margen für Rubrik 4 vollständig erschöpft. Infolgedessen wird die EU bei unvorhergesehenen externen Krisen über sehr wenig Handlungsspielraum verfügen. Das Parlament muss Garantien anstreben, dass bei dringendem Bedarf weitere Aufstockungen von Rubrik 4 möglich werden.

Wir messen dem Prozess der Erweiterung und der diesbezüglichen finanziellen Unterstützung für (potenzielle) Kandidatenländer im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) weiterhin große Bedeutung bei. Insbesondere betonen wir, dass für die Umsetzung des Aktionsplans 2018–2020 der Strategie für den westlichen Balkan ausreichende Finanzmittel notwendig sind; dabei ist der Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit und regionale Integration Priorität einzuräumen. In diesem Zusammenhang ist es enttäuschend, dass die Kommission vorschlägt, die Bereitstellung von Mitteln für politische Reformen im westlichen Balkan um 10 Mio. EUR zu kürzen. Andererseits ist die substanzielle Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für regionale Maßnahmen im westlichen Balkan ein positiver Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für den westlichen Balkan.

Angesichts der beständigen Rückschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte unterstützen wir gemäß dem Grundsatz der Konditionalität die entsprechende Kürzung des der Türkei zugewiesen Betrags für Maßnahmen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und die Neuausrichtung auf die Zivilgesellschaft und die Grundrechte.

Was die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei anbelangt, sollte das Parlament darauf bestehen, das derzeitige Beitragsverhältnis (2 Mrd. EUR aus den Mitgliedstaaten, 1. Mrd. EUR aus dem Unionshaushalt) beizubehalten, wie dies auch im Vorschlag der Kommission vom 14. März 2018 angestrebt wird. Die im Entwurf des Haushaltsplans vorgeschlagene Zuweisung sollte daher überarbeitet werden, um den gesamten EU-Beitrag auf 1 Mrd. EUR zu senken (unter Berücksichtigung jeglicher Mittel, die im Rahmen des Haushaltsplans 2018 bereitgestellt worden sind). Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass kein Beitrag an die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei aus Rubrik 4 zu einer Kürzung der für die bestehenden Programme verfügbaren Mittel führen wird. Ferner besteht das Parlament darauf, dass der Einsatz der Mittel im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei sorgfältig überwacht werden muss und dass die Auszahlungen mit deren Rechtsgrundlage vollständig im Einklang stehen müssen.

Die Sicherung der Unterstützung für die östliche und südliche Nachbarschaft, die für die EU von enormer strategischer Bedeutung ist, stellt eine weitere Schlüsselpriorität des AFET-Ausschusses dar. Wir sind besorgt darüber, dass das Budget des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) auch im Jahr 2019 erheblichem Druck ausgesetzt sein wird. Dieser Druck wird noch dadurch verstärkt, dass ENI-Mittel dafür eingesetzt werden, um die auf der Brüssel-II-Konferenz abgegebenen Zusagen für die Krise in Syrien und die von dem Konflikt betroffenen Länder sowie für einen weiteren Betrag im Umfang von 100 Mio. EUR für migrationsbezogene Projekte im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika zu finanzieren. Zwar unterstützen wir die Zusagen für Syrien sowie die Maßnahmen zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration uneingeschränkt, allerdings sind wir der Ansicht, dass dies nicht zulasten anderer Prioritäten in der Nachbarschaft erfolgen sollte. Bedauerlicherweise werden diese neuen Verpflichtungen nur teilweise durch Mittelaufstockungen ausgeglichen, was eine Kürzung der für die Kerntätigkeit des ENI verbleibenden Mittel zur Folge hat. Wir fordern den Haushaltsausschuss nachdrücklich auf, dieses Problem bei den Haushaltsverhandlungen anzusprechen.

Der AFET-Ausschuss begrüßt die Absicht der Kommission, verstärkte Unterstützung für die Ukraine und Tunesien bereitzustellen. Darüber hinaus sollte angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen eine Finanzierung zur Unterstützung der Stabilisierung Libyens erwogen werden. Zudem heben wir hervor, dass die politischen Reformen in Moldau und Georgien unterstützt werden müssen. Selbstverständlich müssen die Umsetzung und die Reformfortschritte in den betreffenden Partnerländern auch angemessen überwacht werden. Des Weiteren ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Unterstützung der EU für den Nahost-Friedensprozess, die Palästinensische Behörde und das UNRWA gestärkt wird, gerade auch angesichts der sich verschlechternden Lage vor Ort und der Entscheidung der Vereinigten Staaten, ihr Engagement drastisch zurückzufahren.

Was das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte betrifft, sollten mehr Mittel für den Schutz von gefährdeten Menschenrechtsverteidigern aufgewendet werden, auch im Rahmen des Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger (ProtectDefenders.eu), das in vorhersehbarer Weise zu funktionieren in der Lage sein sollte. Darüber hinaus würden wir uns freuen, wenn Parlamente in Drittländern verstärkt finanzielle Unterstützung erhalten könnten, damit der Ausbau von inländischem Fachwissen zum Thema Menschenrechte aktiv unterstützt wird. Ferner muss eine ausreichende Finanzierung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen gesichert werden.

Die Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sind nach wie vor heftig umstritten, und durch die Ausweitung einer Reihe von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) droht Gefahr, dass sich dieses Problem 2019 noch verschärft. Zudem wird die Haushaltslinie für Sofortmaßnahmen um über ein Drittel gekürzt (10,1 Mio. EUR), wodurch die Flexibilität beim Umgang mit unvorhergesehenen Krisen beeinträchtigt würde. Daher sollte diese Kürzung rückgängig gemacht und der GASP-Haushalt dementsprechend aufgestockt werden.

Darüber hinaus betonen wir, wie wichtig der fortgesetzte Vollzug des Zusammenhangs zwischen Entwicklung und Sicherheit im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP) ist, und fordern daher, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die im Rahmen der bestehenden IcSP-Komponenten auszuführen sind.

Schließlich begrüßen wir, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2019 das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich umfasst. Wir möchten hervorheben, dass zusätzliche Aufgaben entsprechende zusätzliche Finanzmittel der EU-Mitgliedstaaten für den Haushalt der Union erfordern und nicht aus Haushaltsmitteln für die anderen Politikbereiche finanziert werden sollten. Zusammen mit der vorbereitenden Maßnahme der EU im Bereich Verteidigungsforschung kommt diesem Programm eine entscheidende Bedeutung zu, wenn es darum geht, den Bereich der kooperativen Fähigkeitenentwicklung und die Konsolidierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu fördern. Zusätzlich wiederholen wir unsere Forderung, die Verwaltungsausgaben und die operativen Ausgaben der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) aus dem Unionshaushalt zu bestreiten.

Wir wären Ihren sehr dankbar, wenn die Vorschläge des AFET-Ausschusses in den Haushaltsverhandlungen berücksichtigt würden.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister  Brando Benifei

Kopie an:  Daniele Viotti, Berichterstatter für den Haushaltsplan 2019 der EU

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL

Ausschuss für internationalen Handel

Der Vorsitzende

EXPO-COM-INTA D(2018)24544

Herrn Daniele Viotti

Berichterstatter für den Haushaltsplan 2019

Haushaltsausschuss

Betrifft:  Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2019

Sehr geehrter Herr Viotti,

als Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) möchte ich Ihnen hiermit die Prioritäten des Ausschusses für den Haushaltsplan 2019 mitteilen, die von den INTA-Koordinatoren am 20. Juni 2018 vereinbart wurden.

Zunächst einmal ist der Ausschuss der Ansicht, dass im Haushalt der Europäischen Union mit ausreichenden Finanzmitteln der Tatsache Rechnung getragen werden muss, dass die Kommission den Handel als eine der obersten Prioritäten ihres Arbeitsprogramms definiert. Der Handel ist nicht nur ein mächtiges Instrument, um in Europa Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch ein wichtiges Werkzeug der Außenpolitik, mit dem die europäischen Werte im Ausland gefördert werden. Durch den Handel wird auch die geopolitische Lage in benachbarten Ländern stabilisiert, weil er bessere Zukunftsperspektiven schafft, örtlichen Erzeugern neue Märkte erschließt und für ausländische Direktinvestitionen sorgt.

Handelsbezogene Hilfe – Die EU leistet Partnerländern handelsbezogene Hilfe, etwa Unterstützung für das Handelshilfe-Programm. Die Erfahrung zeigt, dass es keinem Land je gelungen ist, langfristiges Wirtschaftswachstum zu erzielen, ohne sich an den regionalen und globalen Märkten zu beteiligen. Ein starker Handel trägt durch Spezialisierung und die Beteiligung an regionalen und globalen Wertschöpfungsketten zu einer effizienteren Produktion bei. Die handelsbezogene Hilfe kann, wenn sie richtig eingesetzt wird, zur Stärkung der Verhandlungsposition und der Fähigkeit beitragen, einen Regelungsrahmen festzulegen, der den Handel erleichtert. Die handelsbezogene Hilfe der EU muss den Schwerpunkt stärker darauf legen, den Ausbau des Handels innerhalb unserer Partnerregionen zu unterstützen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – KMU bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft; auf sie entfallen 85 % aller neuen Arbeitsplätze, und sie spielen eine wichtige Rolle dabei, den sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. In der Haushaltsplanung sollte der Schwerpunkt auf der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) liegen, deren Internationalisierung mit allen verfügbaren EU-Mitteln gefördert werden sollte.

Anerkanntermaßen sind die KMU nicht die Nachhut, sondern die Vorhut der Wirtschaft. Es sind auch weitgehend KMU, die für Wachstum und Innovation sorgen. Dieser Beitrag sollte im EU-Haushalt berücksichtigt werden.

Handelsabkommen – Die derzeitige Agenda der EU für Handelsverhandlungen ist ehrgeiziger als je zuvor. Die EU hat kürzlich die Verhandlungen mit Japan, Singapur, Vietnam und Mexiko abgeschlossen und verhandelt nun unter anderem mit den Ländern des Mercosur, Indonesien, Chile, Australien, Neuseeland und Tunesien. Damit diese Agenda erfolgreich ist, sollte sie mit entsprechenden Ressourcen für Zwischen- und Ex-post-Bewertungen ausgestattet sein, in denen beurteilt wird, ob die Drittländer ihre Zusagen erfüllen, die sie der EU im Zusammenhang mit Handelsabkommen bezüglich anderer politischer Fragen – etwa der Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten und der Umsetzung von Umweltstandards – gegeben haben. Auf die Forderungen der Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz muss reagiert werden, und es müssen ausreichende Ressourcen für die Analyse und den Dialog mit Interessenträgern bereitgestellt werden.

Eine wertbasierte Handelspolitik – Die internationale Handelspolitik dient in erster Linie der Begünstigung eines für beide Seiten vorteilhaften Wirtschaftswachstums. Sie ist aber auch ein Instrument zur Förderung anderer Werte, für die sich die Europäische Union in multilateralen Beziehungen einsetzt, darunter die Achtung der Menschenrechte einschließlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Rechtsstaatlichkeit, die Umsetzung internationaler Arbeitsnormen und der Umweltschutz. Die Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung müssen verbindlich und durchsetzbar sein, und im Zusammenhang mit den Verpflichtungen von Drittländern im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems sind ausreichende Mittel für das Monitoring, den Dialog und die Zusammenarbeit in diesen Belangen erforderlich.

Die Lücke des Brexit – Wenn das Vereinigte Königreich die EU verlässt, wird sein Beitrag zum EU-Haushalt für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen entfallen. Es muss noch festgelegt werden, welche finanziellen Beiträge das Vereinigte Königreich künftig für die Zusammenarbeit mit der EU leisten wird. In jedem Fall bedeutet der Brexit einen wesentlichen Einnahmerückgang. Um einen reibungslosen Übergang der derzeitigen Politik der EU bis zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu gewährleisten, müssen im Haushaltsplan 2019 Vorbereitungsmaßnahmen im Hinblick auf die erwarteten Mindereinnahmen berücksichtigt werden. Es steht zu hoffen, dass die EU ein zufriedenstellendes Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich schließen wird. Beiden Partnern würde eine solche Lösung zugutekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lange

ANHANG: SCHREIBEN DES HAUSHALTSKONTROLLAUSSCHUSSES

Schreiben von Ingeborg Gräßle, Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, und Joachim Zeller, Mitglied des Haushaltskontrollausschusses, vom 31. Mai 2018 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Beitrag des Haushaltskontrollausschusses zum Mandat für den Haushaltstrilog zum Haushaltsplan 2019

Sehr geehrter Herr Arthuis,

der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, im Rahmen seines Mandats für den Haushaltstrilog folgenden Bedenken Rechnung zu tragen:

1.  Der Haushaltskontrollausschuss ist, wie in den vergangenen Jahren, sehr besorgt angesichts der Rekordhöhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen. Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen haben mit 238 Mrd. EUR zum Ende 2016 einen historischen Höchststand erreicht, der 72 % höher liegt als 2007, was 2,9 Jahre an Zahlungen entspricht, gegenüber 2,2 Jahren im Jahr 2007. Unser Ausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen zum 31. Dezember 2017 auf 266,8 Mrd. EUR beliefen und dass der Anstieg im Jahr 2017 mit 28,8 Mrd. EUR höher als erwartet ausfiel.

2.   Der Ausschuss weist insbesondere darauf hin, dass die Verzögerungen bei der Durchführung der Programme in den ersten drei Jahren des derzeitigen MFR zur Folge hatten, dass Mittel für Verpflichtungen aus 2014 – hauptsächlich auf die Jahre 2015 und 2016 – übertragen wurden und die Mittel für Zahlungen im Jahr 2016 gering ausfielen (und dass der Haushaltsplan der Union im Zeitraum 2014-2016 des derzeitigen MFR zu 7 % ausgeführt wurde). Wir erkennen jedoch an, dass sich die Umsetzung der ESIF-Programme im Jahr 2017 beschleunigt hat. Wir erwarten, dass sich dieser Trend in den Jahren 2018 und 2019 fortsetzen wird. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die Programme reibungslos umgesetzt werden können.

3.   Der Ausschuss befürchtet, dass sich der Rückstand bei den Zahlungen gegen Ende des derzeitigen MFR und in den ersten Jahren des nächsten MFR wieder erhöhen könnte. Wir sind der Auffassung, dass die Finanzierung des neuen MFR realistisch veranschlagte Haushaltsmittel zur Deckung der projizierten, aber noch nicht abgewickelten Mittelbindungen erfordern wird.

4.   Der Ausschuss weist darauf hin, dass in einigen Mitgliedstaaten ein erheblicher Anteil der öffentlichen Ausgaben auf die EU-Fonds entfällt, und insbesondere in neun Mitgliedstaaten (Litauen, Bulgarien, Lettland, Rumänien, Ungarn, Polen, Kroatien, Estland und Slowakei) die noch abzuwickelnden Verpflichtungen bei den ESI-Fonds mehr als 15 % der Gesamtausgaben des Staates ausmachen.

5.   Der Ausschuss bedauert, dass infolge langfristiger Verbindlichkeiten, Garantien und rechtlicher Verpflichtungen die finanziellen Risiken, denen der EU-Haushalt ausgesetzt ist, insgesamt zugenommen haben. Diese Verpflichtungen erfordern eine sorgfältige Haushaltsführung in der Zukunft.

6.   Der Ausschuss befürchtet, dass die bei den Haushaltslinien verbleibenden Mittel trotz der umfassenden Nutzung der besonderen Instrumente (Reserve für Soforthilfen, Solidaritätsfonds der Europäischen Union, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und Flexibilitätsinstrument) und der Spielräume möglicherweise nicht ausreichen, um Mittel für nicht vorhergesehene Ereignisse freizumachen, die vor 2020 eintreten können.

7.   Der Ausschuss hat insbesondere festgestellt, dass die Kommission verschiedene Fonds in Anspruch genommen hat, um die Flüchtlings- und Migrationskrise zu bewältigen, bedauert jedoch, dass die Kommission keine Berichtsstrukturen geschaffen hat, die es ihr ermöglichen, über die Verwendung der für diesen Bereich verwendeten Mittel umfassend Bericht zu erstatten. Wir bedauern, dass es derzeit nicht möglich ist zu erfahren, wie viel Geld pro Migrant oder Flüchtling ausgegeben wurde.

8.   Der Ausschuss besteht darauf, dass die Europäische Staatsanwaltschaft mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet wird. Er stellt fest, dass sich der diesbezügliche Beitrag der Union im Haushaltsentwurf 2019 auf insgesamt 4 911 000 EUR beläuft. Er weist darauf hin, dass diese Mittel zur Deckung der Personalausgaben der Europäischen Staatsanwaltschaft, der Infrastruktur- und Betriebsausgaben sowie der operativen Ausgaben für die Entwicklungsphase des Fallbearbeitungssystems der Europäischen Staatsanwaltschaft bestimmt sind. Er bedauert, dass nur 35 Planstellen vorgesehen sind, was bedeutet, dass nach Abzug der 23 für stellvertretende Staatsanwälte vorgesehenen Stellen nur 12 Planstellen für administrative Aufgaben übrig bleiben. Er ist der Ansicht, dass diese Kalkulation nicht realistisch ist.

9.  Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass die Union zunehmend Gebrauch von Finanzierungsinstrumenten macht, und bedauert außerdem, dass die Einrichtung des EFSI neue Governance-Regelungen mit sich gebracht hat, für die es immer noch kein zufriedenstellendes Maß an öffentlicher Kontrolle gibt, weshalb eine sorgfältigere Überwachung durch das Europäische Parlament erforderlich ist.

10.  Der Ausschuss fordert die Kommission daher auf:

a)  Maßnahmen für eine strikte Einhaltung der Vorschriften und Zeitpläne bezüglich der noch abzuwickelnden Mittelbindungen zu ergreifen;

  b)  Mitgliedstaaten, die Probleme mit der fristgerechten und reibungslosen

Ausschöpfung verfügbarer Finanzmittel der Union haben, aktiv zu unterstützen und dazu auf Initiative der Kommission die verfügbaren Ressourcen für die technische Unterstützung zu nutzen;

c)  für Verwaltungs- und Berichterstattungszwecke eine Möglichkeit der Verbuchung von Ausgaben zulasten des Haushalts der Union zu schaffen, die es ermöglicht, über die gesamte Mittelverwendung im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Migrationskrise Bericht zu erstatten.

11.  Der Ausschuss möchte schließlich daran erinnern, dass die Kommission gemäß Artikel 247 des Entwurfs der überarbeiteten Haushaltsordnung verpflichtet ist, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Juli des folgenden Haushaltsjahres einen integrierten Finanz- und Rechenschaftsbericht vorzulegen, der insbesondere eine langfristige Prognose der künftigen Einnahmen und Ausgaben für die nächsten fünf Jahre enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Ingeborg Gräβle           Joachim Zeller

Vorsitzender des CONT-Ausschusses          Berichterstatter über die Entlastung der Kommission

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

D(2018) 22301

Herrn Daniele VIOTTI,

Hauptberichterstatter für den Haushaltsplan 2019

Haushaltsausschuss

ASP 15G217

Sehr geehrter Herr Viotti,

gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vom 20. März 2018 übermittle ich Ihnen als Vorsitzende des ENVI-Ausschusses und ständige Berichterstatterin für den Haushaltsplan unsere Empfehlungen zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2019.

Allgemein möchte ich die nachdrückliche Überzeugung des ENVI-Ausschusses bekräftigen, dass die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz in sämtlichen Politikbereichen der EU als Querschnittsaufgabe wichtig ist, um die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele zu verwirklichen. Der EU-Haushalt muss die Grundlage dafür sein, dass internationale Verpflichtungen eingehalten werden, wozu auch die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung des Übereinkommens von Paris gehören. Nur eine ausreichende finanzielle Unterstützung wird dazu beitragen, den Klimawandel einzudämmen und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen voranzutreiben. Außerdem sollten sich von der EU finanzierte Projekte nicht nachteilig auf diesen Übergang auswirken. In diesem Zusammenhang bereitet es uns große Sorge, dass die EU Gefahr läuft, das Ziel, zwischen 2014 und 2020 mindestens 20 % des EU-Haushalts für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, nicht zu erreichen. Daher möchte ich betonen, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um die einschlägigen Mittel im Entwurf des Haushaltsplans 2019 so hoch zu veranschlagen, dass das Gesamtziel für den EU-Haushaltsplan bis Ende 2020 erreicht wird. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass wir mit Interesse die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Umweltschutzfinanzierung und des nachhaltigen Finanzwesens als zusätzlichen Weg, Investitionen in die CO2-arme, ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft zu fördern, zur Kenntnis genommen haben. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, eine ausgewogene Begriffsbestimmung von nachhaltigen Vermögenswerten festzulegen.

Darüber hinaus möchte ich um eine angemessene Mittelausstattung im Haushaltsplan 2019 für den langfristigen Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU ersuchen. Dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken ist eine unserer wichtigsten Prioritäten, die eng mit der Eindämmung des Klimawandels zusammenhängt. Daher ist es wichtig, dass Anliegen der Biodiversität in andere Politikbereiche einfließen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Natura 2000 sollten ausreichende Finanzmittel für die verschiedenen Projekte zur Verfügung gestellt werden, wobei Synergien zwischen verschiedenen Finanzierungsquellen genutzt werden sollten. Ferner sollte Verfahren zur Überwachung der Ausgaben für die biologische Vielfalt verbessert werden, insbesondere sollten auch nachteilige Ausgaben, die dem Naturschutz zuwiderlaufen, überwacht werden.

Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Bemühungen, die Erholung von der Wirtschaftskrise zu fördern, umwelt- und klimaschonende Strategien, Maßnahmen und Projekte als Chance sehen, die öffentliche Gesundheit zu verbessern und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie das Wirtschaftswachstum von KMU zu fördern.

Gesundheit ist ein Wert an sich und eine Voraussetzung für die Förderung eines EU-weiten Wachstums. Daher muss das Gesundheitsprogramm als eigenständiges Programm im nächsten MFR unbedingt wiederhergestellt werden. Die öffentliche Gesundheit ist ein Schwerpunkt des ENVI-Ausschusses, daher ist es wichtig, dass unter anderem in Bezug auf die laufenden Arbeiten zur Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe und zu Bewertungen von Gesundheitstechnologien die notwendige Finanzierung dafür ausreicht, für eine ehrgeizige Gesundheitspolitik der EU zu sorgen, die Maßnahmen auf der Ebene des Mitgliedstaats fördert und ergänzt.

Die Umwelt, der Klimawandel, die öffentliche Gesundheit, der Katastrophenschutz, der Verbraucherschutz und die Lebens- sowie Futtermittelsicherheit sind für die Unionsbürger zentrale Anliegen. Aus diesem Grund möchte ich im Namen des ENVI-Ausschusses betonen, dass die im mehrjährigen Finanzrahmen vereinbarten Obergrenzen uneingeschränkt geachtet werden sollten und jedwede Änderung, durch die die Mittelzuweisungen für die entsprechenden Haushaltslinien gekürzt würden, nachdrücklich abgelehnt werden muss. Außerdem möchte ich betonen, wie wichtig die Programme LIFE und „Gesundheit im Dienste von Wachstum“ und das Katastrophenschutzverfahren der Union sind, die künftig erhalten bleiben müssen. Darüber hinaus dürfen kleinere Programme nicht zugunsten derjenigen, die stärker im Mittelpunkt der Politik und des öffentlichen Interesses stehen, vernachlässigt werden. Außerdem sollten die im Haushaltsplan 2018 enthaltenen neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen im Bereich Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Mitteln für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2019 weiterverfolgt werden, damit sie vollständig durchgeführt werden.

Lassen Sie mich ferner feststellen, dass uns vor allem die Haushaltszwänge, die die dezentralen Agenturen im Zuständigkeitsbereich des ENVI-Ausschusses betreffen, große Sorge bereiten. Ihre Aufgaben nehmen zwar stetig zu, die meisten von ihnen mussten aber in den letzten Jahren ungeachtet ihrer Arbeitsbelastung einen erheblichen Personalabbau verkraften. Nach meiner Überzeugung müssen diese Agenturen bei Bedarf mehr finanzielle und personelle Mittel erhalten, damit sie ihr Mandat erfüllen, ihre Aufgaben wahrnehmen und einen wissenschaftlich fundierten Ansatz in der EU fördern können. Daher spricht sich der ENVI-Ausschuss entschieden dafür aus, dass der individuelle Bedarf der dezentralen Agenturen jeweils von Fall zu Fall beurteilt wird.

Schließlich fordern wir unter Vorwegnahme der haushaltspolitischen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht nur auf die Agenturen in seinem Zuständigkeitsbereich (vor allem auf die Europäische Arzneimittel-Agentur), sondern auch auf die Fonds und Programme der EU in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dass diese Fonds gestärkt und abgesichert werden.

Ein ähnliches Schreiben habe ich Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Adina-Ioana Vălean

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE

Herrn Jean ARTHUIS

Vorsitzender

Haushaltsausschuss (BUDG)

Europäisches Parlament

D(2018)21285

AA/ge

Straßburg,

Betrifft:  Prioritäten des ITRE-Ausschusses für das Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Haushaltsausschusses, sehr geehrter Herr Arthuis,

hiermit möchten wir Ihnen in unserer Eigenschaft als Vorsitzender des ITRE-Ausschusses bzw. Verfasser der Stellungnahme des ITRE-Ausschusses für den Haushalt 2019 im Hinblick auf den bevorstehenden Haushaltstrilog die Prioritäten des ITRE-Ausschusses für den Haushaltsplan 2019 übermitteln.

Zunächst möchten wir uns im Namen der Mitglieder des ITRE-Ausschusses beim Berichterstatter für den Haushalt 2019, Daniele Viotti, für die ergiebige Aussprache mit dem ITRE-Ausschuss vom 24. April 2018 und für die hilfreichen verfahrensbezogenen Informationen bedanken, die wir vom Sekretariat des BUDG-Ausschusses erhalten haben.

Am 15. März 2018 nahm das Europäische Parlament seine Entschließung zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019 (2017/2286(BUD)) an. Im Namen des ITRE-Ausschusses haben wir die Leitlinien geprüft. Wir freuen uns, dass sich viele unserer Hauptprioritäten für den Haushaltsplan 2019, die wir auch während unseres Austauschs mit Herrn Viotti im März betont haben, in der Entschließung des BUDG-Ausschusses bereits wiederfinden.

Wir begrüßen, dass wichtige Anliegen des ITRE-Ausschusses wie etwa Wachstum, Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, die Bekämpfung des Klimawandels und der Übergang zu erneuerbaren Energieträgern im Einklang mit den Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris als Prioritäten für den Haushaltsplan 2019 festgelegt wurden, und stimmen dem BUDG-Ausschuss zu, dass der EU-Haushalt ein entscheidendes Instrument ist, um in geeigneter Weise auf diese Herausforderungen zu reagieren. Der ITRE-Ausschuss bekräftigt daher die Forderung des BUDG-Ausschusses nach einer Aufstockung der Haushaltsmittel unter Rubrik 1a und insbesondere für einschlägige Programme und Haushaltslinien, die wir nachstehend im Detail erläutern. Aufgrund der vom Rat im Rahmen des Haushalts 2018 unter dieser Rubrik vorgenommenen schwerwiegenden Kürzungen ist dies besonders wichtig.

Forschung und Innovation sind wesentliche Instrumente, wenn es um nachhaltiges Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zugunsten einer zukunftsweisenden industriellen Basis der EU geht. Daher sollte sich die Europäische Union bemühen, in allen in dieser Hinsicht rückständigen Gebieten Europas eine führende Rolle bei der Innovation und der Entwicklung bahnbrechender Technologien einzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es alarmierend, dass lediglich 25 % der eingehenden herausragenden Vorschläge für eine Förderung im Rahmen des Programms Horizont 2020 ausgewählt werden, da so nur sehr geringe Erfolgsquoten erzielt werden. Dieser Umstand deutet auf eine frappierende Unterfinanzierung dieses erfolgreichen Programms hin. Die geringsten Erfolgsquoten des Programms sind im Bereich „Künftige und sich abzeichnende Technologien“, beim KMU-Instrument sowie in den Bereichen „Europa in einer sich verändernden Welt — integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften“ und „Zugang zur Risikofinanzierung“ zu verzeichnen, wobei all diese Programmlinien von überragender Bedeutung sind, wenn es darum geht, auf dem Gebiet der Innovation führend zu werden, in der Forschung entstehende Innovationen kommerziell nutzbar zu machen und die vorgenannten Herausforderungen zu bewältigen. Aus diesem Grund würde der ITRE-Ausschuss eine Aufstockung der betreffenden Haushaltslinien im Haushaltsplan 2019 sehr begrüßen.

Wir teilen die Auffassung des Haushaltsausschusses, dass KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden. Darüber hinaus bieten sie vielfach hochwertige und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse und können zusammen mit neu gegründeten, expandierenden und Midcap-Unternehmen ein Motor für Innovation etwa im Bereich Ökoinnovationen sein. Deshalb unterstützen wir Ihre Forderung, dass ein günstiges Umfeld für Innovation und Forschung mit besonderem Schwerpunkt auf KMU geschaffen wird und die Mittel für COSME zu diesem Zweck aufgestockt werden.

Der ITRE-Ausschuss begrüßt ferner, dass Sie auf die jüngere Generation und die Unterstützung der unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen fokussieren, damit für alle Teile der Gesellschaft dauerhafte Beschäftigung geschaffen wird. Im Sinne einer vollen Ausschöpfung des in der Europäischen Union vorhandenen Potenzials halten wir dies für wichtig und fordern die Kommission daher auf, junge und weibliche Forscher und Unternehmer durch Programme wie Horizont 2020 und COSME noch stärker zu unterstützen.

Was die Energiepolitik betrifft, weist der ITRE-Ausschuss darauf hin, dass es wichtig ist, den Energiebinnenmarkt zu vollenden sowie unsere Energiesysteme zu vernetzen und auf CO2-arme Energiesysteme umzustellen. Daher halten wir es für notwendig, den diesem Zweck dienenden Haushaltsposten Vorrang einzuräumen, indem insbesondere ausreichende Mittel für Projekte aus den Bereichen erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz, Einsparung von Emissionen, Sektorkopplung und intelligente Netze bereitgestellt werden und die Energiearmut beispielsweise mittels technischer Hilfe im Rahmen des EFSI und über das Programm Horizont 2020 bekämpft wird. Um die Vernetzung unserer Strom- und Gasnetze und die Diversifizierung der Energiequellen zu unterstützen und auf diese Weise saubere, erschwingliche und sichere Energie für alle Europäer zu erreichen, betont der ITRE-Ausschuss ferner, dass genügend Mittel für die Vorhaben von gemeinsamem Interesse und zusätzliche Mittel für die technische Hilfe im Rahmen des EFSI zur Verfügung gestellt werden müssen, damit Projekte in den Bereichen intelligente Stromnetze, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger gebündelt und ins Leben gerufen werden können. Außerdem weist der ITRE-Ausschuss darauf hin, dass die Finanzierung von auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten Vorhaben im Interesse der Energieunion (RPEI) wichtig ist.

Aus denselben Gründen und in der Absicht, die Verknüpfung des Sektors mit den Energie-, Verkehrs- und Digitalnetzen zu verbessern, hebt der ITRE-Ausschuss die Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“ hervor und fordert daher, dass ihre Haushaltsmittel für 2019 erhöht werden.

Wie vom BUDG-Ausschuss bereits hervorgehoben wurde, kommt der Bekämpfung des Klimawandels sowie der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft eine entscheidende Bedeutung zu, da die EU ihren Klimazielen nachkommen und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie das Übereinkommen von Paris erfüllen möchte. Daher begrüßt der ITRE-Ausschuss die Forderung des BUDG-Ausschusses, den Mechanismus zum Klimaschutz-Mainstreaming zu optimieren. Wir bekräftigen, dass das Ausgabenziel für Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des Klimawandels noch nicht erreicht wurde, und unterstützen daher die Forderung des BUDG-Ausschusses, mindestens 20 % des EU-Haushalts für Zwecke des Klimaschutzes und der Dekarbonisierung auszugeben. Es sollten ebenfalls ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um in kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen einen gerechten Übergang zu unterstützen.

Wir erkennen die Bedeutung und den Nutzen des EFSI und seiner Verlängerung an und verweisen auf Ihre Erklärung, dass im Rahmen des EFSI Fortschritte hin zu einer besseren geografischen Abdeckung erzielt werden sollten, um die Entwicklung in allen Regionen zu fördern. Da das Programm Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ grundlegende Instrumente zur Verwirklichung der Prioritäten der EU sind, regt der ITRE-Ausschuss gleichwohl an, die Haushaltslinien für diese Programme, die im Rahmen des EFSI-Garantiefonds gekürzt wurden, wieder einzusetzen. Dies könnte dadurch erfolgen, dass alle im Rahmen der geltenden MFR-Verordnung verfügbaren Finanzmittel verwendet werden. Der ITRE-Ausschuss weist in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung des Parlaments hin, die negativen Auswirkungen auf diese beiden Programme während den EFSI-Verhandlungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wir heben den allgemeinen Standpunkt des BUDG-Ausschusses hervor, dass neue Prioritäten durch neue Mittel finanziert werden müssen.

Gemäß dieser Logik nehmen wir die sicherheitspolitische Herausforderung, der sich die Europäische Union stellen muss, und das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich („European Defence Industry Development Programme“ – EDIDP), das im Parlament angenommen wurde, zur Kenntnis. Wir begrüßen den Standpunkt des BUDG-Ausschusses sehr, dieses Programm ausschließlich durch aus unausgeschöpften Spielräumen stammenden Finanzmittel oder Sonderinstrumente zu finanzieren, und bekräftigen, dass keine bestehenden Programme aufgrund des EDIDP beeinträchtigt werden dürfen.

Des Weiteren stellt die Digitalisierung ein Schlüsselthema für den ITRE-Ausschuss dar, damit unsere Gesellschaft und Wirtschaft für die Zukunft gerüstet sind. Daher ist es wichtig, den digitalen Binnenmarkt zu vollenden. Folglich fordert der ITRE-Ausschuss, dass ausreichend Finanzmittel für die Wifi4EU-Initiative bereitgestellt werden, und betont, dass die Verpflichtung, 120 Mio. EUR zwischen 2017 und 2019 für diese Initiative aufzuwenden, aufrechterhalten werden muss.

Darüber hinaus begrüßt der ITRE-Ausschuss, dass Sie darauf bedacht sind, dass Agenturen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, sodass sichergestellt ist, dass sie die legislativen Prioritäten der EU ordnungsgemäß umsetzen können. Wir unterstreichen überdies, dass der Abbau von Personal um 5 % und der Pool für die Umschichtung von Personal mit diesem Haushaltsplan abgeschlossen werden. Daher befürwortet der ITRE-Ausschuss den Standpunkt, dass für Agenturen keine weiteren Mittel gekürzt werden dürfen. Darüber hinaus weisen wir auf unseren Standpunkt hin, dass die personellen und finanziellen Ressourcen von Agenturen, die vor immer weiteren oder neuen Aufgaben stehen, entsprechend verstärkt werden sollten. Da der ACER und der ENISA im Zuge der laufenden Rechtsetzungsverfahren mehr Aufgaben übertragen werden und auch dem Büro des GEREK mehr Aufgaben übertragen werden dürften, unterstützen wir eine Erhöhung ihres Personalbestands und ihrer Haushaltsmittel. Der ITRE-Ausschuss hat wiederholt betont, dass erweiterte Mandate mit einer adäquaten Aufstockung der Mittel einhergehen müssen. Die Fähigkeit der Agenturen, ihren in den entsprechenden Rechtsakten festgelegten Verpflichtungen nachzukommen, wird durch eine anhaltende Mittelkürzung gravierend untergraben. Angesichts des Umstands, dass die Agentur für das Europäische GNSS mit der immer größer werdenden Herausforderung der Gewährleistung von Cybersicherheit konfrontiert ist, eine Auslagerung jedoch zu Interessenkonflikten in diesem sensiblen Bereich führen dürfte, erachtet der ITRE-Ausschuss es ferner für notwendig, dass die personellen und finanziellen Ressourcen dieser Agentur verstärkt werden.

Überdies ist der ITRE-Ausschuss erfreut darüber, dass das Vereinigte Königreich zu den Haushaltsplänen 2019 und 2020 beitragen und sich daran beteiligen wird, als ob das Land in der EU verbliebe. Daher sind wir davon überzeugt, dass der Brexit keine direkten Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2019 und folglich auf die Programme im Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses nach sich ziehen wird.

Schließlich teilt der ITRE-Ausschuss die Auffassung des BUDG-Ausschusses, dass die Notwendigkeit zur Bereitstellung von angemessenen Finanzmitteln immer dringlicher wird und von entscheidender Bedeutung ist, da wir uns dem Ende der Laufzeit des aktuellen MFR nähern und die Umsetzung der mehrjährigen Programme daher zügig vorangetrieben wird.

Wir wären sehr dankbar, wenn der BUDG-Ausschuss unseren Prioritäten und Bedenken bei der Ausarbeitung seines Berichts über das Mandat für den Trilog Rechnung tragen könnte. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit unserer Ausschüsse während des gesamten Haushaltszyklus 2019 und darüber hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Buzek            Jens Geier  

Vorsitzender des ITRE-Ausschusses  Verfasser der Stellungnahme des ITRE Ausschusses zum Haushaltsplan 2019

Kopie an: Daniele Viotti, Berichterstatter für den Haushaltsplan 2019

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

CM/ds

D(2018)19768

Herrn Jean Arthuis

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

WIC M02024

Betrifft:   Schreiben, in der die Stellungnahme zu dem Mandat für den Haushaltstrilog im Juli enthalten ist

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ersucht den Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu dem Mandat für die Aushandlung des Haushaltsplans für das Jahr 2019 zu übernehmen:

Der IMCO-Ausschuss möchte erneut darauf hinweisen, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt mit ungehindertem Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr von entscheidender Bedeutung ist, um Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit in der Industrie zu erhöhen, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen zu unterstützten und zur Verbesserung des Lebensstandards der Bürger beizutragen. Noch heute schränken unzulässige Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, die unzulängliche Durchsetzung bestehender Vorschriften, das geringe Aufkommen grenzüberschreitend vergebener öffentlicher Aufträge und die mangelnde politische Unterstützung für Strukturreformen Unternehmen (insbesondere KMU) und Bürger in ihren Möglichkeiten ein, sodass weniger Arbeitsplätze entstehen und die Preise unnötig hoch bleiben.

Daher ist der IMCO-Ausschuss der Auffassung, dass die Bereitstellung von ausreichenden Mitteln aus dem Haushalt der Union zur Unterstützung der Vollendung eines funktionierenden Binnenmarkts und eines wirksamen Schutzes der Verbraucher von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere im gegenwärtigen Kontext der Veränderungen wirtschaftlicher Tätigkeiten im digitalen Zeitalter. Im Einklang mit der Binnenmarktstrategie der Kommission und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt fordert der IMCO-Ausschuss eine angemessene Finanzierung der folgenden Kernelemente im Haushaltsplan für das Jahr 2019;

1 – Verbraucherschutz

Ein günstiges Umfeld für die Verbraucher ist ein ausschlaggebender Faktor für die Vollendung des Binnenmarkts und das Wirtschaftswachstum in ganz Europa. Mithilfe der Rechtsvorschriften der EU über den Verbraucherschutz wird den Bürgern und Unternehmen in vielen Bereichen wie den Fahr- und Fluggastrechten, den Verbraucherrechten, der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und unfairer Vertragsbestimmungen, der Produktfälschungen oder der zweierlei Qualität von Produkten Vorhersehbarkeit gebracht und Vertrauen gegeben.

Verbraucherpolitische Herausforderungen bestehen jedoch immer noch sowohl in der digitalen als auch in der physischen Sphäre. Unsichere und nicht konforme Produkte sind nach wie vor auf dem europäischen Markt vorhanden; daher ist eine bessere Koordinierung und Wirksamkeit der Marktüberwachung erforderlich. Was den digitalen Binnenmarkt angeht, so sind die Verstärkung der Aufklärung und des Bewusstseins des Durchschnittsverbrauchers sowie die Anpassung der Verbraucherrechte an den technologischen Wandel von zentraler Bedeutung. Der IMCO-Ausschuss möchte daher sicherstellen, dass im Haushaltsplan für das Jahr 2019 ausreichende Finanzmittel für den Verbraucherschutz bereitgestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass wichtige Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorrausichtlich noch im Jahr 2018 oder 2019 in Kraft treten werden, darunter die:

•  „Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren COM(2015)0635 -COM(2017)0637  2015/0288 (COD) IMCO/8/05564“;

•  „Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte COM(2015)0634- 2015/0287 (COD) CJ24/8/06371“;

•  „Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 – COM(2017)256 final – 2017/0086(COD) – IMCO/8/09874“;

•  „Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union – COM(2017) 495 final; 2017/0228 (COD)  IMCO/8/11036“;

•  „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher COM(2018)0184 – 2018/0089 (COD)  IMCO/8/12818“,

•  „Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften COM(2018)0185 – 2018/0090 (COD) IMCO/8/12813“.

•  „Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts COM (2016)0289 – 2016/0152 (COD) IMCO/8/06772“

•  „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte COM (2017)0795 – 017(0353) COD“.

2 – Zollpolitik

Die Zollpolitik sollte ein grundlegendes Beispiel eines Politikbereichs sein, in dem mit öffentlichen Ausgaben Verbesserungen bewirkt werden können, die der Wirtschaft insgesamt sowie allen Mitgliedstaaten und Unternehmen oder natürlichen Personen, die Handel betreiben möchten, zugutekommen. Der Zoll schützt den Binnenmarkt und die Gesundheit und Sicherheit der Bürger. Mit dem Zollkodex der Union wird der Regelungsrahmen für den Zollbereich festgelegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Vorzüge des Zollkodex der Union erst dann uneingeschränkt zum Tragen kommen, wenn alle Transaktionen auf elektronische Verfahrensmethoden übertragen worden sind.

Zu diesem Zweck sollte die Zollstrategie in ihrer Gesamtheit kohärent und ehrgeizig sein und wirksam umgesetzt werden. Die Vereinfachung der Verfahren und ihre wirksame Durchsetzung sind entscheidend bei der Bekämpfung von Betrug und der Förderung des Wettbewerbs.

Es ist wichtig, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Bemühungen der Mitgliedstaaten und den Aufwendungen aus dem Haushaltsplan der Union zu wahren; dabei ist zu überprüfen, ob das Ausgabenniveau in diesem Bereich erhöht werden sollte, um die zügige Entwicklung interoperabler IT-Systeme mitzufinanzieren. Ein umfassendes elektronisches Umfeld für zollrelevante Tätigkeiten würde dazu beitragen, das sogenannte „port shopping“ (d. h. die Suche nach den Häfen mit den niedrigsten Zollgebühren) der Ausführer in die Union wirksam zu verhindern und eine etwaige Unterbewertung der Einfuhren entsprechend zu erkennen, um für eine geeignete Erhebung der Eigenmittel der Union zu sorgen. Dies ist insbesondere mit dem möglichen Inkrafttreten des Vorschlags zur Änderung von Artikel 278 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Verlängerung der vorübergehenden Verwendung anderer als der im Zollkodex der Union vorgesehenen Mittel der elektronischen Datenverarbeitung (COM(2018) 85 final – 2018/0040 (COD) IMCO/8/12381) im Jahr 2019 relevant; damit wird der Zeitraum wirkungsvoll verlängert, indem die vergleichsweise weniger effektiven papiergestützten Verfahren bis zu dem Zeitpunkt zugelassen werden, zu dem elektronische Systeme, die sie ersetzen sollen, betriebsbereit sind.

Mithilfe von ausreichenden Ausgaben für diesen Politikbereich in den kommenden Jahren würde tatsächlich eine Rendite in der Zukunft sichergestellt werden, und es würde ein Beispiel für eine bessere Ausgabenpolitik der EU geschaffen. Eine ausreichende Personalausstattung für die Kommission in diesem Bereich ist ebenfalls unerlässlich, damit ein reibungsloser Ablauf des Übergangs zu einem effektiven e-Zoll-Umfeld sichergestellt wird.

3 – KMU und Kleinstunternehmen

KMU und Kleinstunternehmen sind Schlüsselelemente für die europäische Wirtschaft. Der IMCO-Ausschuss hält es für äußerst wichtig, dass sie weiterhin von Informations- und Hilfsdiensten wie SOLVIT oder „Ihr Europa“ und allgemein aus europäischen Rechtsvorschriften Nutzen ziehen, die für ihre Tätigkeiten relevant sind, um sie stärker beim Eintritt in die sich öffnenden Auslandsmärkte zu unterstützen und ihnen bei der Bewältigung des digitalen Wandels und bei der Umsetzung der auf KMU und Kleinstunternehmen zugeschnittenen Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft zu helfen. Eine entsprechende Eigenkapitalausstattung kann ihnen bei ihrer Fähigkeit nützlich sein, den Herausforderungen in der Wirtschaft und ihrem Wandel zum digitalen Handel entgegenzutreten. Daher wird betont, dass das Programm COSME mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet werden muss.

4 – Normungstätigkeiten

Schließlich ist es von größter Bedeutung, weiterhin ausreichende Mittel für die Normungstätigkeiten der europäischen Normungsorganisation zur Verfügung zu stellen. Normen sind die Eckpfeiler des Binnenmarkts, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesteigert wird. Verbraucher und Interessenvertreter sollten an der Festlegung von Normen beteiligt werden, so wie dies im Unionsrecht vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Anneleen Van Bossuyt

Kopie an: Mr Daniele Viotti

ANHANG: SCHREIBEN DES FISCHEREIAUSSCHUSSES

Schreiben von Alain Cadec, Vorsitzender des Fischereiausschusses, vom 11. April 2018 an Daniele Viotti, Hauptberichterstatter für den Haushaltsplan 2019

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des PECH-Ausschusses für den Haushaltsplan der Kommission für 2019

Sehr geehrter Kollege,

der Fischereiausschuss hat beschlossen, den Haushaltsausschuss im Wege des schriftlichen Verfahrens und in Form eines von seinen Koordinatoren am 28. März 2018 angenommenen Schreibens über seine Prioritäten für den Haushaltsplan der Kommission für 2019 zu unterrichten.

Der Ausschuss für Fischerei hat daher beschlossen, dass folgende Prioritäten in das Trilog-Mandat aufgenommen werden sollten:

Die Finanzmittel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind in Einzelplan III und Titel 11 „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“, dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)“ und den obligatorischen Beiträgen zu regionalen Fischereiorganisationen sowie zu Abkommen über nachhaltige Fischerei konzentriert.

1.  Zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der europäischen Aquakultur und Fischerei, zur Bewältigung der finanziellen Belastung durch die Anlandeverpflichtung und zur Erreichung des Ziels des höchstmöglichen Dauerertrags ist ein mit angemessenen Mitteln ausgestatteter und zugänglicher Fischereifonds erforderlich.

2.  Die Europäische Union ist der weltweit wichtigste Importeur von Fischereierzeugnissen; mehr als 60 % der Versorgung der EU mit Fischereierzeugnissen stammt aus internationalen Gewässern und den ausschließlichen Wirtschaftszonen von Drittländern. Im Jahreshaushalt 2019 müssen angemessene und verlässliche Haushaltsmittel veranschlagt werden, insbesondere aufgrund der Erneuerung der Protokolle mit Mauretanien und Senegal.

3.  Der Fischereiausschuss unterstreicht, dass weiterhin genügend finanzielle Mittel für kofinanzierte Tätigkeiten bereitgestellt werden müssen, damit die Flotten der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei Finanzmittel erhalten können; ist sich dessen bewusst, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des durch den EMFF vorgegebenen allgemeinen Rahmens ihre Finanzierungsprioritäten so festlegen müssen, dass sie auf die spezifischen Probleme dieses Sektors reagieren können;

4.  stellt fest, dass alle operationellen Programme für die Fischerei von den Mitgliedstaaten angenommen wurden, so dass die Kommission und die nationalen Verwaltungen im Haushaltsverfahren 2019 die Maßnahmen beschleunigen sollten, damit eine rechtzeitige Durchführung der betreffenden Projekte gewährleistet ist;

5.  hebt hervor, dass der EMFF für den Zeitraum 2014–2020 vier Jahre nach seiner Verabschiedung am 15. Mai 2014 weiterhin nur in unzureichendem Maße eingesetzt wird, da bis März 2018 nur 3,5 % der zur Verfügung gestellten 6,4 Mrd. EUR verwendet wurden; hofft, dass sich der Grad der Umsetzung des EMFF mit der Zeit verbessern wird; betont, dass der geringe Grad der Umsetzung weitgehend auf den bürokratischen Aufwand auf nationaler Ebene zurückzuführen ist;

6.  fordert mehr Flexibilität bei der Zuweisung der Mittel und verlangt insbesondere, dass von den Mitgliedstaaten nicht ausgeschöpfte Mittel aus Haushaltslinien, die Daten betreffen, auf Forschungsinstitute und zu Kontrollzwecken auf die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) übertragen werden können;

7.  stellt fest, dass die Zusammenarbeit der Agentur mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und Frontex im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojekts zur Einrichtung einer Küstenwache sehr gut und sachdienlich war; weist die Kommission jedoch erneut darauf hin, dass die Agentur für derartige Projekte oder sonstige künftige Projekte mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollte;

8.  verweist auf die ausgezeichnete Ausführungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen (99,6 %), die sich gegenüber dem vorhergehenden Haushaltsjahr verbessert hat, sowie bei den Mitteln für Zahlungen (88,5 %);

9.  betont, wie wichtig es ist, die Finanzmittel für Meeres- und Fischereiuntersuchungen mindestens auf dem gleichen Niveau zu halten, um den höchstmöglichen Dauerertrag zu erzielen und die Wiederauffüllung dezimierter Fischbestände zu konsolidieren;

10.  weist darauf hin, dass die Erhebung wissenschaftlicher Daten verbessert und ein besserer Zugang zu diesen Daten gewährleistet werden muss, und dass die Zusammenarbeit und der Austausch wissenschaftlicher Daten zwischen dem Meeres- und Fischereisektor einerseits und der Wissenschaft andererseits gefördert werden muss;

11.  betont, wie wichtig die Kontrolle der Fischerei und die Erhebung wissenschaftlicher Daten sind, die die Säulen der GFP darstellen; ist der Auffassung, dass für diese Bereiche auch weiterhin EU-Mittel zur Verfügung stehen und die Mitgliedstaaten sich stärker darum bemühen müssen, dass die betreffenden Mittel ausgeschöpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alain CADEC

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES

IPOL-COM-LIBE  D(2018)16301

Herrn Jean ARTHUIS

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

ASP 09G205

Brüssel

Betrifft:  Prioritäten des LIBE-Ausschusses für den Entwurf des Haushaltsplans 2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

hiermit übermittle ich Ihnen die Prioritäten des LIBE-Ausschusses für den Entwurf des Haushaltsplans 2019.

Der Ausschuss erwartet, dass die Höhe der Finanzmittel, die im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2019 für den Bereich „Justiz und Inneres“ vorgesehen sind, einschließlich der vereinbarten Erhöhung der Mittel in Rubrik III (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) im Rahmen der Halbzeitrevision 2017, vollständig im Haushalt veranschlagt wird. Was die humanitäre Soforthilfe in der Union anbelangt, erwarte ich von der Kommission, dass die gesamte für den Zeitraum 2016–2018 gewährte Finanzausstattung in Höhe von 650 Mio. EUR bis Ende 2018 wie geplant ausgegeben worden sein wird.

Aufgrund der anhaltenden Probleme im Zusammenhang mit der höheren Zahl von Migranten, die die Grenzen der EU erreichen, ist es von größter Bedeutung, die Mittel bereitzustellen, die benötigt werden, um das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine vollwertige europäische Asylagentur umzuwandeln, die die Überwachung und Achtung der Verfahrensrechte der Antragsteller gewährleistet, sowie angemessene Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zur Förderung der Integration von Migranten auf den Weg zu bringen. Der LIBE-Ausschuss fordert die Kommission ferner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dafür Sorge zu tragen, dass dem Bereich „Asyl“ Mittel in ausreichender Höhe zugewiesen werden, falls dieses Jahr wichtige Dossiers im Bereich „Asyl“ angenommen werden. Des Weiteren ist es in diesem Zusammenhang wichtig, Frontex mit Mitteln in ausreichender Höhe auszustatten, sodass die Agentur ihr Mandat wirksam wahrnehmen und den Herausforderungen an den Außengrenzen der EU entgegentreten kann.

Was den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) anbelangt, vertraut der Ausschuss darauf, dass die Kommission 2018 eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um dafür Sorge zu tragen, dass diese die Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, damit die verfügbaren Mittel aus dem AMIF und dem ISF 2019 in Anspruch genommen werden können. In Zukunft darf es nicht noch einmal zu einer Situation wie Ende 2017 kommen, als Mittel für Zahlungen aus dem AMIF in Höhe von 275 Mio. EUR aufgrund von Problemen rund um die Absorptionskapazität einiger Mitgliedstaaten neu zugewiesen wurden. Der Ausschuss bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass für jedes seiner Ziele eine eigene Haushaltslinie eingeführt wird (womit vier anstatt zwei Haushaltslinien benötigt würden), damit er seine Kontrollfunktion erfüllen und die Transparenz bei den Finanzhilfen der EU verbessern kann. Der LIBE-Ausschuss hält die derzeitige Aufgliederung nach Haushaltslinien im AMIF für sehr unbefriedigend, was in den Abänderungsentwürfen zum Haushaltsplan zum Ausdruck kam, die der Ausschuss im Vorjahr annahm. Für die finanzielle Unterstützung von Such- und Rettungseinsätzen der Mitgliedstaaten oder geeigneter privater Akteure auf See sollte ebenfalls eine eigene Haushaltslinie eingerichtet werden.

Was den Schutz der Grundrechte betrifft, möchte der Ausschuss nachdrücklich darauf hinweisen, wie wichtig die Finanzierung geeigneter Kontrollverfahren im Bereich „Justiz und Inneres“ ist. Da die Grundrechte in der Europäischen Union offensichtlich in Gefahr sind, empfiehlt der Ausschuss, die Mittel der Agentur für Grundrechte (FRA) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) entsprechend zu erhöhen. Des Weiteren scheint es in diesem Zusammenhang angezeigt, in angemessener Höhe Mittel für die finanzielle Unterstützung von Stellen zur Förderung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung bereitzustellen. Ebenso ist es unbedingt notwendig, eu-LISA 2019 genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Agentur das Personal einstellen und das Fachwissen einholen kann, das sie benötigt, um die zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen, die ihr übertragen wurden.

Im Hinblick auf den Fonds für die innere Sicherheit möchte der Ausschuss nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit Blick auf die Bekämpfung von Terrorismus, sonstiger schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Cyberkriminalität Vorrang hat. Auch die Bekämpfung von Umweltkriminalität und Menschenhandel sollte 2019 angemessen gefördert werden. Da diese in der Europäischen Union dramatisch zugenommen haben, sollten Eurojust genügend Mittel zugewiesen werden, damit es seine Rolle bei der Koordinierung der Untersuchungen und Strafverfolgungen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten ausbauen kann, insbesondere indem es dazu beiträgt, dass es leichter wird, internationale gegenseitige Rechtshilfe zu leisten und Auslieferungsersuchen nachzukommen. Der Ausschuss beharrt ferner darauf, dass in ausreichender Höhe Mittel bereitgestellt werden, um so bald wie möglich die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) einzurichten. Im Lichte seiner wichtigen Rolle bei der Bekämpfung der unterschiedlichen Formen der Kriminalität und seiner zunehmenden Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollte auch Europol eine angemessene Finanzausstattung erhalten.

Darüber hinaus sollten die Mittel der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) aufgestockt werden, damit sie ihre eigentliche Aufgabe, solide und vergleichbare Informationen über Drogen in Europa bereitzustellen, wirksam wahrnehmen und die Infrastruktur und Instrumente entwickeln kann, die benötigt werden, um Länderdaten in einheitlicher Weise optimal zu erheben. Dies ist insofern wichtig, als der Drogenhandel zugenommen hat, der wiederum eine tragende Rolle bei der Finanzierung des weltweiten Terrorismus einerseits und der Zunahme der Todesfälle aufgrund einer opioidbedingten Überdosis in der Europäischen Union andererseits spielt.

Der Ausschuss betrachtet die Überarbeitung des Mandats der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) als wichtige Voraussetzung dafür, die Bekämpfung der Cyberkriminalität zu verbessern, den Schutz kritischer Infrastrukturen auszubauen und die Grundrechte im Internet durch bessere IT-Sicherheitsnormen zu schützen. In diesem Zusammenhang scheint es angezeigt, 2019 in ausreichender Höhe Mittel für die Umsetzung der Überarbeitung des Mandats der ENISA bereitzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Claude MORAES

ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN

Ausschuss für konstitutionelle Fragen

Der Vorsitzende

Ref.: D(2018)18206

Herrn Jean Arthuis

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Altiero-Spinelli-Gebäude

ASP 09G205

B-1047 Brüssel

Betrifft:  Prioritäten des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) mit Blick auf das Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

aufgrund des sehr knappen Zeitplans für die Annahme Ihres Berichts über das Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2019 wurde ich als Berichterstatterin für die Stellungnahme des AFCO-Ausschusses zum Haushaltsplan 2019 beauftragt, unseren Beitrag zu diesem Berichtsentwurf in Form eines Schreibens zu den Prioritäten des AFCO-Ausschusses für den nächstjährigen Haushaltsplan vorzubereiten.

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen möchte Sie daher auf die folgenden vorrangigen Bereiche hinweisen, die in den Haushaltsverhandlungen dieses Jahres behandelt werden sollten:

– Wie üblich setzt sich der AFCO-Ausschuss dafür ein, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und die europäische Bürgerinitiative angemessene Finanzmittel erhalten. Wir sind der Ansicht, dass sich diese beiden Programme gegenseitig ergänzen, dass sie jedoch gleichzeitig unabhängig voneinander finanziert werden sollten, da beide Programme auf unterschiedliche Weise für die Beteiligung der Bürger von Bedeutung sind.

– Wie Sie vielleicht wissen, arbeiten wir derzeit an dem Vorschlag der Kommission zur Reform der Bürgerinitiative, wobei wir uns nachdrücklich für eine finanzielle Trennung von dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ einsetzen. Wir möchten die uneingeschränkte Transparenz der Finanzierung beider Programme erzielen und sind daher der Ansicht, dass ihre Finanzierungsquellen gestrafft werden und eindeutig rückverfolgbar sein sollten.

– Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Kommunikation mit den Bürgern im Hinblick auf die Europawahl 2019 und den Beginn der neuen Wahlperiode ist eine weitere Priorität für den AFCO-Ausschuss. Wir würden es außerdem begrüßen, wenn die Aussprache über die Zukunft Europas gestärkt würde. In dieser Hinsicht möchten wir ermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, um den Haushaltsplan der EU für die Finanzierung sogenannter Bürgerkonsultationen zu nutzen.

Ich bin zuversichtlich, dass der Haushaltsausschuss unsere Vorschläge bei der Vorbereitung des Mandats für den Trilog über den Haushaltsplan 2019 berücksichtigen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Danuta Hübner

Kopie an:  Daniele Viotti, Berichterstatter des BUDG-Ausschusses für den Haushaltsplan 2019, Einzelplan III – Kommission

  Paul Rübig, Berichterstatter des BUDG-Ausschusses für den Haushaltsplan 2018 – andere Einzelpläne

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean Arthuis, Richard Ashworth, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, John Howarth, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Urmas Paet, Paul Rübig, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jonathan Bullock, David Coburn, Thomas Waitz, Bogdan Brunon Wenta

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

20

+

ALDE

Jean Arthuis, Gérard Deprez, Urmas Paet

PPE

Richard Ashworth, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Paul Rübig, Inese Vaidere, Bogdan Brunon Wenta

S&D

Eider Gardiazabal Rubial, John Howarth, Vladimír Maňka, Manuel dos Santos, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Indrek Tarand

4

-

EFDD

Jonathan Bullock, David Coburn

ENF

André Elissen

NI

Eleftherios Synadinos

1

0

VERTS/ALE

Thomas Waitz

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2018
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