BERICHT über das Thema „Transparente und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in Entwicklungsländern: Wälder“

4.7.2018 - (2018/2003(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Heidi Hautala
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Kateřina Konečná, Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2018/2003(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0249/2018
Eingereichte Texte :
A8-0249/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Transparente und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in Entwicklungsländern: Wälder“

(2018/2003(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ (FLEGT) von September 2001 und die Freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen (VPA) mit Drittstaaten,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 208,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EU-Holzverordnung)[1],

–  unter Hinweis auf die Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit (2011),

–  unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2015–2030,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) erzielt wurde,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Kommission zu der Studie mit dem Titel „The impact of EU consumption on deforestation: Comprehensive analysis of the impact of EU consumption on deforestation“ (Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Entwaldung: Umfassende Analyse der Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Entwaldung) von 2013,

–  unter Hinweis auf den Entwurf einer Machbarkeitsstudie zur Stärkung der EU-Maßnahmen gegen Entwaldung, die von der Generaldirektion Umwelt der Kommission in Auftrag gegeben wurde (2017),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel „Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt“ (COM(2008)0645),

–  unter Hinweis auf das Konsumgüterforum von 2010, einen weltweiten Wirtschaftsverbund aus Einzelhändlern, Herstellern und Dienstleistern, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Nettoentwaldung in Verbindung mit den Lieferketten der Mitglieder bis 2020 vollständig zu stoppen,

–  unter Hinweis auf das „Bonn Challenge“ genannte Programm von 2011, mit dem bis 2020 weltweit 150 Millionen Hektar der entwaldeten und geschädigten Böden und bis 2030 350 Millionen Hektar rehabilitiert werden sollen,

–  unter Hinweis auf die „Tropical Forest Alliance 2020“,

–  unter Hinweis auf die New Yorker Walderklärung und die Aktionsagenda von 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates von 2016 zu Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „Towards Eliminating Deforestation from Agricultural Commodity Chains with European Countries“ (Für Agrarrohstoffproduktionsketten mit europäischen Ländern ohne Entwaldung) von Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf die Strategie der Kommission „Handel für alle“ (2015),

–  unter Hinweis auf das Programm der Vereinten Nationen für den Mechanismus zur Senkung der durch Entwaldung und Waldschädigung verursachten Emissionen (REDD+),

–  unter Hinweis auf den strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder 2017–2030 (UNSPF), in dem sechs globale forstbezogene Ziele und 26 damit verbundene Ziele festgelegt wurden, die bis 2030 verwirklicht werden sollen,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung vom 17. Juni 1994,

–  unter Hinweis auf den Aufbau nationaler Plattformen für nachhaltige Rohstoffe im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP),

–  unter Hinweis auf den Mechanismus zur bilateralen Koordinierung der Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor (BCM-FLEG) mit China (2009),

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969,

–  unter Hinweis auf die afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1987,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker von 1989,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) von 2007,

–  unter Hinweis auf die freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Nutzungs- und Besitzrechten (VGGT) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO),

–  unter Hinweis auf die Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme der FAO von 2014,

–  unter Hinweis auf den jüngsten Bericht über die Grenzen des Planeten („Planetary Boundaries“),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) von 1973,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von 1992 über die biologische Vielfalt und die dazugehörigen Protokolle von Cartagena über die biologische Sicherheit aus dem Jahr 2000 und von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile aus dem Jahr 2010,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen,

–  unter Hinweis auf die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 gebilligten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die 2011 aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu dem Thema „Palmöl und die Rodung von Regenwäldern“[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 zur Verantwortlichkeit von Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten[3],

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vertreter der Zivilgesellschaft zur Rolle der EU beim Schutz der Wälder und Rechte vom April 2018,

–  unter Hinweis auf das globale Programm zur Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und Wäldern des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2017 zu den Auswirkungen des internationalen Handels und der Handelspolitik der EU auf globale Wertschöpfungsketten[4],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0249/2018),

A.  in der Erwägung, dass Wälder mit einer großen Artenvielfalt einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Erhalt der Artenvielfalt leisten;

B.  in der Erwägung, dass 300 Millionen Menschen in Wäldern leben und 1,6 Milliarden Menschen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts direkt von Wäldern abhängig sind, darunter über 2 000 indigene Völker; in der Erwägung, dass Wälder von zentraler Bedeutung für die Entwicklung lokaler Wirtschaftsstrukturen sind; in der Erwägung, dass die Wälder schätzungsweise 80 % aller terrestrischen Spezies beherbergen und somit ein wichtiges Reservoir der Artenvielfalt sind; in der Erwägung, dass der FAO zufolge jährlich etwa 13 Mio. Hektar Wald verschwinden;

C.  in der Erwägung, dass die südliche Halbkugel und die tropischen Wälder besonders von Entwaldung und Waldschädigung betroffen sind;

D.  in der Erwägung, dass die Wälder Bodendegradation und Wüstenbildung verhindern und damit die Gefahr von Überschwemmungen, Erdrutschen und Dürren verringern;

E.  in der Erwägung, dass die Wälder für eine nachhaltige Landwirtschaft und zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Ernährung von entscheidender Bedeutung sind;

F.  in der Erwägung, dass die Wälder auch elementare Ökosystemleistungen erbringen, die durch die Regulierung von Wasserströmen, die Stabilisierung von Böden, den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, die Regulierung des Klimas sowie die Bereitstellung von Lebensraum für Wildbestäuber und Nützlinge zur Bekämpfung landwirtschaftlicher Schädlinge eine nachhaltige Landwirtschaft unterstützen;

G.  in der Erwägung, dass forstwirtschaftliche Erzeugnisse 1 % des BIP weltweit ausmachen;

H.  in der Erwägung, dass die Rehabilitation von Wäldern zu den Strategien zählt, die für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C unerlässlich sind; in der Erwägung, dass alle Regierungen Verantwortung übernehmen und Maßnahmen zur Verringerung der durch die Treibhausgasemissionen in ihrem eigenen Land verursachten Kosten ergreifen müssen;

I.  in der Erwägung, dass Entwaldung und Waldschädigung die zweithäufigste vom Menschen zu verantwortende Ursache von CO2-Emissionen sind und fast 20 % aller Treibhausgasemissionen darauf zurückzuführen sind;

J.  in der Erwägung, dass in den Entwicklungsländern Holzbrennstoff immer noch das wichtigste forstwirtschaftliche Erzeugnis und in vielen afrikanischen und asiatischen Ländern der wichtigste Energieträger ist; in der Erwägung, dass in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara 4 von 5 Menschen noch mit Holz kochen;

K.  in der Erwägung, dass die Urwälder eine enorme Artenvielfalt bergen und 30 bis 70 % mehr Kohlenstoff speichern als abgeholzte oder geschädigte Wälder;

L.  in der Erwägung, dass klare, konsistente und aktuelle Informationen über die Waldflächen für eine wirksame Überwachung und Strafverfolgung entscheidend sind;

M.  in der Erwägung, dass die freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen sich zwar bei der Verbesserung der Politikgestaltung im Forstsektor als hilfreich erwiesen haben, aber immer noch viele Unzulänglichkeiten aufweisen;

N.  in der Erwägung, dass sich die freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen auf den industriellen Holzeinschlag beziehen, der überwiegende Teil des illegalen Holzeinschlags jedoch in handwerklichen und landwirtschaftlichen Betrieben stattfindet;

O.  in der Erwägung, dass in den freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen der Begriff „Rechtmäßigkeit“ zu eng gefasst wird und entscheidende Fragen im Zusammenhang mit dem Grundbesitz und den Rechten der Menschen vor Ort außer Acht gelassen werden;

P.  in der Erwägung, dass freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen, REDD+ und Zertifizierung getrennte Initiativen geblieben sind, die besser koordiniert werden sollten;

Q.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der FLEGT-Ziele sehr stark von den in der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel besonders engagierten Ländern wie China, Russland, Indien, Südkorea oder Japan und von deren Bereitschaft abhängig ist, gegen den illegalen Holzeinschlag und den Handel mit illegal geschlagenen Holzerzeugnissen vorzugehen, und dass der bilaterale politische Dialog mit diesen Partnern bisher ohne nennenswerte Ergebnisse geblieben ist;

R.  in der Erwägung, dass mit der EU-Holzverordnung dafür gesorgt werden soll, dass kein illegales Holz auf den europäischen Markt gelangt; in der Erwägung, dass sich bei einer Überprüfung der EU-Holzverordnung 2016 herausstellte, dass die Verordnung nicht vollständig um- und durchgesetzt worden war; in der Erwägung, dass zu Beginn dieses Jahres eine öffentliche Konsultation zu einer eventuellen Änderung des Geltungsbereichs der Verordnung eingeleitet wurde;

S.  in der Erwägung, dass die Schutzgebiete im Mittelpunkt eines jeden strategischen Ansatzes für die Erhaltung der natürlichen Pflanzen- und Tierwelt stehen müssen; in der Erwägung, dass diese Gebiete als sichere und inklusive, auf Nachhaltigkeit in Landwirtschaft, Energie, Kultur und Tourismus basierende Zentren für wirtschaftliche Entwicklung dienen und dazu führen sollten, dass sich eine verantwortungsvolle Politik und Verwaltung entwickelt;

T.  in der Erwägung, dass öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung von Parks in afrikanischen Ländern südlich der Sahara spielen, die der Achtung der Rechte der vom Wald lebenden Gemeinschaften Rechnung tragen;

U.  in der Erwägung, dass Korruption und schwache Institutionen die größten Hindernisse für den Schutz und den Erhalt der Wälder darstellen; in der Erwägung, dass einem gemeinsamen Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und der INTERPOL[5] von 2016 zufolge Straftaten in der Forstwirtschaft zu den fünf größten Herausforderungen bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zählen und dass der illegale Holzeinschlag 15 bis 30 % des weltweiten legalen Handels ausmacht; in der Erwägung, dass der Weltbank zufolge den betroffenen Ländern durch illegalen Holzeinschlag und ‑handel jährlich Verluste von schätzungsweise 15 Mrd. USD entstehen;

V.  in der Erwägung, dass waldbezogene Straftaten in unterschiedlicher Form vorkommen, nämlich in Form der illegalen Ausbeutung wertvoller gefährdeter Holzarten (CITES-Liste), des illegalen Holzeinschlags zur Verarbeitung zu Baumaterial und Möbeln, des illegalen Holzeinschlags und der „Holzwäsche“ auf Plantagen und in forstwirtschaftlichen Scheinfirmen, die Halbstoffe an die Papierindustrie liefern, und der Nutzung des größtenteils ungeregelten Handels mit Holz- und Kohlebrennstoffen zur Verschleierung des illegalen Holzeinschlags in und außerhalb von Schutzgebieten;

W.  in der Erwägung, dass mit der Verstädterung, den Versäumnissen der öffentlichen Verwaltung und der Entwaldung großer Flächen für Landwirtschaft, Bergbau und Infrastruktur schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen mit verheerenden Auswirkungen auf die vom Wald lebende Menschen und lokalen Gemeinschaften einhergehen, darunter Landnahme, Zwangsräumungen, Schikanen durch die Polizei, willkürliche Verhaftungen und die Kriminalisierung von lokalen Entscheidungsträgern, Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten;

X.  in der Erwägung, dass in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen das Ziel festgelegt wurde, die Entwaldung und Waldschädigung bis 2020 zu stoppen und die Schäden rückgängig zu machen; in der Erwägung, dass diese Selbstverpflichtung im Pariser Klimaschutzübereinkommen bekräftigt wurde und nicht aufgeschoben werden sollte;

Y.  in der Erwägung, dass das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 15 ausdrücklich die Notwendigkeit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung nennt und die Wälder auch zur Verwirklichung vieler anderer Nachhaltigkeitsziele beitragen können;

Z.  in der Erwägung, dass das Programm REDD+ vielen Entwicklungsländern ökologische und gesellschaftliche Vorteile beschert hat, von der Erhaltung der Artenvielfalt über die Entwicklung des ländlichen Raums bis hin zur Verbesserung der Waldgesetzgebung; in der Erwägung, dass es allerdings dafür kritisiert wird, dass es vom Wald lebende Gemeinschaften unter Druck setzt;

AA.  in der Erwägung, dass es immer mehr Belege dafür gibt, dass die Sicherung der Landnutzungsrechte von Gemeinschaften zu weniger Entwaldung und einer nachhaltigeren Forstwirtschaft führt;

AB.  in der Erwägung, dass die Entwaldung weltweit zu 80 % auf die Landwirtschaft zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Entwaldung, vor allem in tropischen Ländern, hauptsächlich auf die Viehhaltung und große industrielle Soja- und Palmölplantagen zurückzuführen ist und dies durch die steigende Nachfrage nach diesen Produkten in den entwickelten Ländern und den Schwellenländern und die Expansion der industriellen Landwirtschaft weltweit bedingt ist; in der Erwägung, dass einer Studie der Kommission von 2013 zufolge die EU27 (zwischen 1990 und 2008) weltweit größter Nettoimporteur von Produkten war, die zur Entwaldung beigetragen haben; in der Erwägung, dass die EU deshalb entschieden gegen Entwaldung und Waldschädigung vorgehen muss, insbesondere, was die Nachfrageseite und die Sorgfaltspflichten in Bezug auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse angeht;

AC.  in der Erwägung, dass der vermehrte Sojaanbau zu sozialen und ökologischen Problemen wie Bodenerosion, Wassermangel, Pestizidbelastung und Vertreibung von Anwohnern geführt hat; in der Erwägung, dass indigene Gemeinschaften am schlimmsten betroffen sind;

AD.  in der Erwägung, dass der vermehrte Anbau von Palmöl zu einer massiven Zerstörung der Wälder und zu sozialen Konflikten zwischen Plantagenbetreibern und indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften führt;

AE.  in der Erwägung, dass in der Privatwirtschaft in den letzten Jahren ein wachsendes Engagement für den Schutz der Wälder festzustellen ist und sich über 400 Unternehmen in der Waldgrundsatzerklärung von New York (New York Declaration on Forests) dazu verpflichtet haben, Erzeugnisse, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden, aus ihren Sortimenten und Lieferketten zu streichen, wobei der Schwerpunkt auf Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Rindfleisch und Holz liegt; in der Erwägung, dass trotzdem immer noch relativ selten staatliche Maßnahmen in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse ergriffen werden;

1.  weist darauf hin, dass laut der Agenda 2030 Wälder mit großer Artenvielfalt von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen von Paris sind; weist darauf hin, dass eine nachhaltige und inklusive Forstwirtschaft und eine verantwortungsbewusste Nutzung der Erzeugnisse des Waldes das wirksamste und billigste natürliche System zur CO2-Abscheidung und ‑Speicherung darstellen;

2.  fordert die EU auf, die Aufnahme von Zielen zur verantwortungsvollen Wald- und Landnutzung in die national festgelegten Beiträge waldreicher Entwicklungsländer zu unterstützen;

3.  weist darauf hin, dass alle Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris aufgefordert sind, sich aktiv für den Erhalt und die Vergrößerung von Kohlendioxidsenken einschließlich Wäldern einzusetzen;

4.  stellt fest, dass mindestens 30 % aller Klimaschutzmaßnahmen, die nötig wären, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu beschränken, entfallen könnten, wenn die Entwaldung und Waldschädigung beendet das Nachwachsen der Wälder ermöglicht würde;[6]

5.  stellt fest, dass 11 % der weltweiten anthropogenen Treibhausgasemissionen – mehr als der Anteil aller PKW zusammengenommen – auf die Entwaldung zurückzuführen sind;

6.  bekräftigt, dass die Art der Forstwirtschaft für die CO2-Bilanz in den Tropen von Bedeutung ist, wie auch in neuen Forschungsarbeiten[7] hervorgehoben wird, wonach auch leichtere Formen der Waldschädigung und nicht nur – wie früher angenommen – Entwaldungen in großem Ausmaß eine überaus signifikante Quelle von CO2-Emissionen darstellen dürften und über die Hälfte der Emissionen darauf zurückzuführen ist;

7.  weist darauf hin, dass nur durch Wiederaufforstung, die Rehabilitation geschädigter Wälder und die Erhöhung des Baumbestands in Agrarlandschaften durch Agrarforstwirtschaft negative Emissionen in einem zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris signifikanten Ausmaß erzielt werden können;

8.  weist darauf hin, dass durch die Verwirklichung des Ziels der sogenannten Bonn Challenge[8], 350 Mio. Hektar geschädigter und entwaldeter Landfläche bis 2030 wiederherzustellen, Nettogewinne im Umfang von etwa 170 Mrd. USD jährlich erzielt werden könnten, indem Wassereinzugsgebiete geschützt und Ernteerträge und forstwirtschaftliche Erzeugnisse verbessert werden, und dass dadurch bis zu 1,7 Gigatonnen Kohlendioxidäquivalente jährlich gebunden werden könnten;

9.  fordert die Kommission auf, den internationalen Verpflichtungen der EU nachzukommen, unter anderem jenen, die im Rahmen der COP 21, des Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF), des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, der Waldgrundsatzerklärung von New York und des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 15, insbesondere des Ziels Nr. 15.2, eingegangen wurden, um die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern aller Art zu fördern, die Entwaldung zu beenden, geschädigte Wälder zu rehabilitieren und die weltweiten Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen bis 2020 erheblich zu steigern;

10.  weist insbesondere darauf hin, dass sich die Union dazu verpflichtet hat, die Aichi-Ziele im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu verwirklichen, denen zufolge 17 % aller Lebensräume erhalten und 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden müssen und der Waldverlust bis 2020 bei nahezu Null liegen oder zumindest auf die Hälfte beschränkt werden muss;

11.  stellt fest, dass die Luftfahrtindustrie extrem vom CO2-Ausgleich und damit von den Wäldern profitiert; betont jedoch, dass der Ausweis von Waldausgleichsflächen heftig kritisiert wird, weil der Ausgleich schwierig zu messen ist und nicht garantiert werden kann; ist der Ansicht, dass die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) den Waldausgleich aus dem System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ausschließen sollte;

12.  hebt hervor, dass Entwaldung häufig nicht direkt auf die Forstwirtschaft zurückzuführen ist, sondern den unterschiedlichsten Einflussfaktoren unterliegt, darunter die jeweiligen Grundbesitzverhältnisse, der Schutz der Rechte indigener Völker, die Agrarpolitik und der Klimawandel; fordert die Kommission auf, sich stärker für die vollständige und effektive Umsetzung der freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen einzusetzen und mit einem kohärenten, ganzheitlich ausgerichteten Politikrahmen gegen die Entwaldung vorzugehen, indem beispielsweise die Anerkennung und Achtung von Grundbesitzrechten der vom Wald abhängigen Gemeinschaften garantiert wird, und zwar insbesondere im Rahmen EU-Entwicklungshilfe und bei der Überprüfung der freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen, sodass die lokalen Gemeinschaften mit der Forstwirtschaft ihre Existenz sichern können und gleichzeitig die Ökosysteme erhalten werden;

13.  fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans vorzulegen; betont, dass dazu eine Bewertung der Umsetzung der freiwilligen Partnerschaftsabkommen einschließlich der gesetzten Fristen, etwaiger Schwierigkeiten und der durchgeführten oder geplanten Maßnahmen zählen sollte;

14.  stellt fest, dass die Umsetzung der freiwilligen Partnerschaftsabkommen mehr Chancen auf Erfolg hat, wenn sie eine gezieltere Unterstützung der an der Bewirtschaftung von Holzressourcen beteiligten schutzbedürftigen Gruppen (Eigentümer kleiner Waldflächen, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, unabhängige Marktteilnehmer im „informellen“ Sektor) vorsehen würden; betont, dass bei den Zertifizierungsverfahren die Interessen der stärker schutzbedürftigen Gruppen, die an der Forstwirtschaft beteiligt sind, gewahrt werden müssen;

15.  betont, dass entschieden gegen den illegalen Handel mit Tropenholz vorgegangen werden muss; schlägt der Kommission vor, bei künftigen Verhandlungen über FLEGT-Ausfuhrgenehmigungen für geprüfte legale Holzerzeugnisse, die in die EU ausgeführt werden, die Erfahrungen mit dem indonesischen System zu berücksichtigen, das seit November 2016 in Kraft ist; fordert die Kommission auf, eine unabhängige Folgenabschätzung für die Umsetzung des indonesischen Legalitätssicherungssystems für Holz durchzuführen, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgelegt werden sollte;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen den Handel mit Konfliktholz vorzugehen und es im gesamten Bereich der freiwilligen Partnerschaftsabkommen für illegal zu erklären; vertritt die Ansicht, dass die Definition der Rechtmäßigkeit im Legalitätssicherungssystem für Holz (TLAS) erweitert werden sollte, damit die Achtung der Menschenrechte, vor allem der Landbesitzrechte von Gemeinschaften, in allen freiwilligen Partnerschaftsabkommen verankert wird;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Angebot, einen strukturierten Dialog über FLEGT zu führen, dafür zu nutzen, eine gründliche Bewertung des Korruptionsrisikos in der Forstwirtschaft zu veranlassen und Maßnahmen auszuarbeiten, um die Faktoren Beteiligung, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität im Rahmen einer Antikorruptionsstrategie zu stärken;

18.  fordert die EU auf, eine grüne Beschaffungsstrategie für Holzerzeugnisse zu entwickeln, um den Schutz und die Wiederherstellung der Waldökosysteme auf der ganzen Welt zu unterstützen;

19.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Forstwirtschaft besonders stark von schlechter Regierungsführung, vor allem von Korruption, Betrug und organisiertem Verbrechen, betroffen ist und der Bereich von hoher Straflosigkeit geprägt ist; bedauert, dass es selbst in Ländern mit einer guten Gesetzgebung im Forstsektor an der Umsetzung hapert;

20.  erkennt an, dass durch Straftaten in der Forstwirtschaft wie den illegalen Holzeinschlag 2016 Schätzungen zufolge weltweit 50–152 Mrd. USD erwirtschaftet wurden (gegenüber 30–100 Mrd. USD im Jahr 2014) und in diesem Bereich verglichen mit anderen Umweltstraftaten die höchsten Einnahmen erzielt werden; stellt fest, dass der illegale Holzeinschlag eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung der organisierten Kriminalität spielt und Regierungen, ganze Länder und örtliche Gemeinschaften durch die entgangenen Einnahmen empfindlich schädigt;[9]

21.  ist beunruhigt darüber, dass Menschenrechtsverletzungen, Landnahme und die Beschlagnahmung des Landes indigener Völker aufgrund des Ausbaus von Infrastruktur, des vermehrten Anbaus von Monokulturen für Nahrungsmittel, Brennstoffe und Fasern, des Holzeinschlags und CO2-effizienter Maßnahmen wie Biokraftstoffen, Erdgas oder dem Bau großangelegter Wasserkraftanlagen zugenommen haben;

22.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass etwa 300 000 vom Wald lebende Menschen (auch als Pygmäen oder Batwa bezeichnet) im zentralafrikanischen Regenwald einem beispiellosen Druck auf ihre Ländereien, Waldressourcen und Gesellschaften ausgesetzt sind, weil die Wälder abgeholzt, urbar gemacht oder in exklusive Wildtierschutzgebiete umgewandelt werden;

23.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Forderungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2016 zur Verantwortlichkeit von Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten[10], auch in Bezug auf die in diesem Bereich tätigen Unternehmen, nachzukommen; fordert die Kommission insbesondere auf, die in der genannten Entschließung geforderten Maßnahmen umzusetzen, um die Verantwortlichen ausfindig zu machen und zu belangen, wenn diese Tätigkeiten direkt oder indirekt auf multinationale Unternehmen zurückzuführen sind, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats tätig sind;

24.  betont, dass den Entwicklungsländern durch den illegalen Holzeinschlag Steuereinnahmen entgehen; bedauert insbesondere, dass Steueroasen und Steuervermeidungsmodelle dafür genutzt werden, Briefkastenfirmen und Tochtergesellschaften großer Zellstoff-, Holz- und Bergbauunternehmen, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden, zu finanzieren, wie den Panama-Papieren und den Paradise-Papieren zu entnehmen ist, und dies vor dem Hintergrund, dass sich die Effekte der unregulierten Globalisierung der Finanzwirtschaft negativ auf den Erhalt der Wälder und die ökologische Nachhaltigkeit auswirken könnten; fordert die Kommission erneut nachdrücklich auf, einen starken politischen Willen zu beweisen und entschlossen gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sowohl in der EU als auch gegenüber Drittländern vorzugehen;

25.  begrüßt die Veröffentlichung der lange erwarteten Machbarkeitsstudie über Optionen für die Stärkung der EU-Maßnahmen gegen Entwaldung[11], die vom Generaldirektorat Umwelt der Kommission in Auftrag gegeben wurde; stellt fest, dass der Schwerpunkt dieser Studie hauptsächlich auf sieben waldgefährdenden Rohstoffen liegt, nämlich Palmöl, Soja, Kautschuk, Rindfleisch, Mais, Kakao und Kaffee, und dass die EU eindeutig zu dem Problem der Entwaldung weltweit beiträgt;

26.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, umgehend eine sorgfältige Folgenabschätzung und eine ernstzunehmende Konsultation der Interessenträger, darunter insbesondere Menschen vor Ort und Frauen, einzuleiten, damit ein sinnvoller EU-Aktionsplan gegen Entwaldung und Waldschädigung aufgestellt werden kann, der konkrete und kohärente regulatorische Maßnahmen – einschließlich eines Überwachungsmechanismus – mit dem Ziel enthält, dass keine mit der EU in Verbindung stehenden Lieferketten oder Finanztransaktionen zu Entwaldung, Waldschädigung oder Menschenrechtsverletzungen beitragen; fordert, dass mit diesem Aktionsplan eine bessere finanzielle und technische Unterstützung für die Herstellerländer gefördert wird und dadurch insbesondere der Schutz, der Erhalt und die Rehabilitation von Wäldern und wichtigen Ökosystemen sichergestellt und für bessere Lebensgrundlagen der vom Wald abhängigen Gemeinschaften gesorgt wird;

27.  weist darauf hin, dass indigene Frauen und Landwirtinnen erheblich zum Schutz der Waldökosysteme beitragen; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Frauen jedoch nicht die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einbezogen werden und keinen Einfluss darauf haben; bedauert, dass es an einer forstwirtschaftlichen Ausbildung fehlt; ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der forstwirtschaftlichen Ausbildung ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Forstwirtschaft ist und sich dies im EU-Aktionsplan wiederspiegeln sollte;

28.  merkt an, dass die öffentliche Konsultation zu dem produktbezogenen Anwendungsbereich der Holzverordnung eingeleitet wurde; ist der Auffassung, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass der Fragebogen die Möglichkeit vorsieht, sich für die Einschränkung des Anwendungsbereichs der Verordnung auszusprechen, da der illegale Handel innerhalb des derzeitigen Anwendungsbereichs der Verordnung floriert; stellt darüber hinaus fest, dass der Europäische Verband der Holzindustrie einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Holzverordnung auf sämtliche Holzerzeugnisse positiv gegenübersteht;

29.  merkt an, dass bei der Überarbeitung der EU-Holzverordnung (SWD(2016)0034) im Jahr 2016 nicht bewertet werden konnte, ob die Sanktionen der Mitgliedstaaten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend waren, da bisher nur sehr selten Sanktionen verhängt wurden; bezweifelt die Sinnhaftigkeit des von einigen Mitgliedstaaten für die Festlegung von Sanktionen angewandten Kriteriums der „nationalen Wirtschaftslage“, da diese Art der Kriminalität international stattfindet und unter den Umweltstraftaten weltweit an erster Stelle rangiert;

30.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Holzverordnung vollständig um- und durchzusetzen; fordert außerdem, dass die Holzverordnung sämtliche Erzeugnisse erfasst, die aus Holz gefertigt sind oder gefertigt sein können bzw. Holz enthalten oder enthalten können; hebt die Verpflichtung hervor, angemessene und wirksame Kontrollen durchzuführen, auch bei komplexen Lieferketten und bei Einfuhren aus verarbeitenden Ländern, und fordert strenge und abschreckende Sanktionen gegenüber allen Wirtschaftsakteuren, da es sich hierbei um internationale Straftaten handelt, mit denen im Vergleich zu anderen Umweltstraftaten die höchsten Gewinne erzielt werden;

31.  stellt fest, dass offenbar in Verbindung mit FLEGT-Ausfuhrlizenzen aus illegalem Holzeinschlag stammendes Holz mit legalem Holz gemischt wird und dieses Holz somit womöglich in Übereinstimmung mit der EU-Holzverordnung in die EU ausgeführt werden könnte;[12]

32.  fordert die Kommission auf, die Leitlinien zur EU-Holzverordnung im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Konfliktholz zu aktualisieren und detailliertere Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen, damit eine entschiedenere Durchsetzung ermöglicht wird, darunter strengere Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsteilnehmer, die aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten importieren, die Aufnahme von Bestimmungen zur Verhinderung von Bestechung in die Lieferverträge, die Umsetzung von Bestimmungen zur Anwendung der Antikorruptionsvorschriften, geprüfte Jahresabschlüsse und Kontrollen der Korruptionsbekämpfung;

Regelung von Forstwirtschafts- und Landnutzungsrechten

33.  stellt fest, dass die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) viel zur globalen nachhaltigen Forstwirtschaft beigetragen haben und damit einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen leisten;

34.  fordert die EU auf, für eine engere Zusammenarbeit und effektive Partnerschaften mit großen holzverbrauchenden Ländern und internationalen Akteuren wie den Vereinten Nationen, insbesondere der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem Zentrum für Internationale Forschung im Forstbereich (CIFOR) und dem Waldprogramm der Weltbank (PROFOR), zu sorgen, damit der Handel mit illegal geschlagenem Holz weltweit effektiver eingedämmt und die Waldgesetzgebung allgemein verbessert werden kann;

35.  betont, dass neben Primärwäldern auch Sekundärwälder, die sich nach massiven, von Menschen oder der Natur verursachten Schädigungen der Primärwälder durch natürliche Prozesse weitgehend regenerieren, grundlegende Ökosystemleistungen, Lebensgrundlagen für die Bevölkerung vor Ort und Holzressourcen bereitstellen; ist der Auffassung, dass sich sämtliche Maßnahmen zugunsten von Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Forstwirtschaft nicht nur auf Primärwälder, sondern auch auf Sekundärwälder erstrecken sollten, da diese ebenfalls von illegalem Holzeinschlag bedroht sind;

36.  betont, dass eine partizipative und gemeinschaftliche Forstwirtschaft gefördert werden muss, indem die Zivilgesellschaft mehr in die Planung und Durchführung der Strategien und Projekte zur Forstwirtschaft einbezogen wird, damit sie dafür sensibilisiert wird und sichergestellt wird, dass die Waldressourcen den Gemeinschaften vor Ort zugutekommen;

37.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass ein wesentliches Hindernis beim Vorgehen gegen Entwaldung darin besteht, dass der gemeinschaftliche Landbesitz der vom Wald lebenden Menschen nicht gesichert ist;

38.  weist darauf hin, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung der Grund- und Forstbesitzrechte wesentlich ist, wenn es gilt, soziale Stabilität, eine nachhaltige Nutzung der Umwelt und verantwortungsvolle Investitionen in die nachhaltige Entwicklung sicherzustellen;

39.  merkt an, dass es Modelle von gemeinschaftlich bewirtschafteten Forstflächen und gewohnheitsrechtlichen Grundbesitzverhältnissen gibt, die viele Vorteile mit sich bringen können[13], etwa eine Zunahme der Waldflächen und der verfügbaren Wasserressourcen, den Rückgang des illegalen Holzeinschlags durch klare Regeln für die Holznutzung und ein solides Systems der Forstüberwachung; regt an, mit mehr Forschung und Unterstützung dazu beizutragen, dass rechtliche Rahmen für die gemeinschaftliche Forstwirtschaft ausgearbeitet werden;

40.  fordert die Partnerländer nachdrücklich auf, das Recht lokaler, vom Wald abhängiger Gemeinschaften und indigener Völker, vor allem indigener Frauen, auf das gewohnheitsmäßige Eigentum und die Kontrolle über ihre Grundstücke, Gebiete und Naturressourcen gemäß den internationalen Menschenrechtsinstrumenten wie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) und dem Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) anzuerkennen und zu schützen; fordert die EU auf, den Partnerländern dabei unterstützend zur Seite zu stehen, den Grundsatz der freien, vorab und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung beim großflächigen Erwerb von Land streng anzuwenden;

41.  bemängelt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung der Zivilgesellschaft und der lokalen Gemeinschaften im Hinblick auf die Waldgesetzgebung zunehmend eingeschränkt und angegriffen wird;

42.  fordert die Kommission auf, die freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Nutzungs- und Besitzrechten (VGGT) der FAO für die Investitionsoffensive für Drittländer verbindlich vorzuschreiben; betont, dass die Einhaltung der freiwilligen Leitlinien effektiven unabhängigen Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen einschließlich geeigneter Streitbeilegungs- und Beschwerdemechanismen unterliegen muss; besteht darauf, dass die Normen für die Grundbesitzverhältnisse in die Projektplanung, die Überwachung und die jährliche Berichterstattung aufgenommen werden und für alle Maßnahmen der EU im Außenbereich, die von der öffentlichen Entwicklungshilfe finanziert werden, verbindlich werden;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umgehend einen wirksamen administrativen Beschwerdemechanismus für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und anderen negativen Auswirkungen von durch öffentliche Entwicklungshilfe finanzierten Aktivitäten einzurichten, damit Untersuchungsverfahren und Aussöhnungsprozesse eingeleitet werden können; betont, dass dieser Mechanismus standardisierte Verfahren umfassen, in der Verwaltung angesiedelt sein und auf diese Weise gerichtliche Mechanismen ergänzen sollte, wobei die Delegationen der EU als Kontaktstellen fungieren könnten;

44.  fordert die EU auf, die Offenlegung von Angaben zur Entwaldung verbindlich vorzuschreiben, aus denen hervorgeht, welche Finanzinvestitionen mit der Herstellung oder Verarbeitung waldgefährdender Rohstoffe verbunden sind;

45.  weist darauf hin, dass der Bericht der Kommission über die Umsetzung der Transparenzrichtlinie 2013/50/EU, mit der die Pflicht zur Offenlegung von Zahlungen an staatliche Stellen durch börsennotierte Gesellschaften und große nicht börsennotierte Gesellschaften mit Tätigkeiten in der Rohstoffindustrie, zu der auch der Holzeinschlag in (natürlichen und halbnatürlichen) Primärwäldern gehört, eingeführt wurde, bis zum 27. November 2018 dem Parlament und dem Rat übermittelt werden sollte; merkt ferner an, dass diesem Bericht ein Legislativvorschlag beigefügt werden sollte; fordert die Kommission auf, bei einer etwaigen Überarbeitung zu prüfen, ob die Verpflichtung auf weitere Industriezweige, die den Wald betreffen, und neben den Primärwäldern auch auf andere Wälder ausgedehnt werden kann;

46.  bedauert, dass in vielen Ländern die Beteiligung der Menschen vor Ort zu wünschen übrig lässt und es an Vereinbarungen der vom Wald lebenden Gemeinschaften zur Einteilung in Gebietskategorien und zur Zuteilung von Konzessionen fehlt; vertritt die Ansicht, dass die Legalitätssicherungssysteme für Holz (TLAS) Verfahrensgarantien enthalten sollten, mit denen die Gemeinschaften gestärkt werden, damit die Wahrscheinlichkeit von Korruption oder Ungerechtigkeit bei der Zuteilung oder Übertragung von Grundbesitz sinkt;

47.  betont, dass eine transparentere Datenlage und bessere Kartographie sowie eine unabhängige Überwachung, Prüfungswerkzeuge und die Freigabe von Informationen wesentlich dafür sind, dass sich die Verwaltung verbessert und die internationale Zusammenarbeit intensiviert und sich die Zusagen, die Entwaldung zu stoppen, leichter verwirklichen lassen; fordert die EU auf, die finanzielle und technische Unterstützung der Partnerländer zu verstärken, um ihnen dabei zu helfen, die für die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Verwaltungsstrukturen und der Rechenschaftspflicht erforderlichen Fachkenntnisse aufzubauen;

Verantwortungsvolle Lieferketten und Finanzierungsmodelle

48.  stellt fest, dass Einfuhren von Holz und Holzerzeugnissen an den Grenzen der EU gründlicher kontrolliert werden sollten, um sicherzustellen, dass die eingeführten Erzeugnisse tatsächlich die für die Einfuhr in die EU geltenden Kriterien erfüllen;

49.  stellt fest, dass über die Hälfte der erzeugten und auf den Weltmarkt exportierten Rohstoffe aus illegaler Entwaldung stammt; weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit landwirtschaftsbezogenen waldgefährdenden Rohstoffen geschätzt wird, dass 65 % der brasilianischen und 9 % der argentinischen Rindfleischausfuhren sowie 41 % der brasilianischen, 5 % der argentinischen und 30 % der paraguayischen Sojaausfuhren wahrscheinlich mit illegaler Entwaldung zusammenhängen; nimmt zudem zur Kenntnis, dass EU-Erzeuger beträchtliche Mengen an Futter und Proteinen aus Entwicklungsländern importieren;[14]

50.  hebt hervor, dass die Privatwirtschaft entscheidend dazu beitragen kann, dass die internationalen Waldschutzziele einschließlich der Rehabilitation von Wäldern erreicht werden; betont gleichwohl, dass dafür gesorgt werden muss, dass die weltweiten Lieferketten und Finanzströme ausschließlich legale, nachhaltige und entwaldungsfreie Produktionen unterstützen und nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen;

51.  begrüßt, dass wichtige privatwirtschaftliche Akteure (sehr häufig aus der EU) zugesichert haben, mit Entwaldung zusammenhängende Erzeugnisse aus ihren Lieferketten und Investitionen zu streichen; merkt allerdings an, dass die EU die Herausforderung annehmen und die Bemühungen der Privatwirtschaft durch Strategien und geeignete Maßnahmen stärken muss, indem sie für alle Unternehmen eine gemeinsame Ausgangsbasis und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft; ist der Ansicht, dass dadurch mehr Zusicherungen zustande kommen würden, Vertrauen geschaffen würde und Unternehmen hinsichtlich ihrer Selbstverpflichtungen stärker zur Rechenschaft gezogen würden;

52.  weist darauf hin, dass die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte befolgt werden müssen; unterstützt die laufenden Verhandlungen zur Schaffung eines auf die Achtung der Menschenrechte abzielenden verbindlichen Instruments der Vereinten Nationen für transnationale und andere Unternehmen und betont, dass die EU aktiv an diesem Verfahren beteiligt sein muss;

53.  ermutigt die Unternehmen dazu, in ihren Geschäftspraktiken, vor allem bei der Zuteilung von Landbesitzrechten, Korruption zu verhindern und ihre externen Überwachungssysteme für Arbeitsnormen auf weiter gefasste Verpflichtungen in Verbindung mit der Entwaldung auszudehnen;

54.  fordert die EU auf, die Finanzindustrie zu verpflichten, die gebotene Umsicht und Sorgfalt walten zu lassen, wenn es darum geht, finanzielle und sonstige Umwelt-, Gesellschafts- und Governance-Risiken zu bewerten; fordert außerdem, dass im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Investoren zumindest die Due-Diligence-Verfahren offengelegt werden;

55.  fordert die EU auf, gegen die weltweite Entwaldung vorzugehen, indem der europäische Handel mit und Verbrauch von waldgefährdenden Rohstoffen wie Soja, Palmöl, Eukalyptus, Rindfleisch, Leder und Kakao unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem FLEGT-Aktionsplan, der Holzverordnung, der Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten, der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, den Rechtsvorschriften über illegale, nicht regulierte oder nicht gemeldete Fischereitätigkeiten (IUU-Fischerei) und anderen EU-Initiativen zur Regulierung der Lieferketten geregelt wird;

56.  betont, dass dieser Regelungsrahmen für Folgendes sorgen sollte:

a)  Aufstellung verbindlicher Kriterien für nachhaltig produzierte Erzeugnisse, die in keinem Zusammenhang mit Entwaldung stehen,

b)  verbindliche Sorgfaltspflichten für vorgelagerte und nachgelagerte Akteure der Lieferketten für waldgefährdende Rohstoffe,

c)  Durchsetzung einer besseren Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und von mehr Transparenz in der gesamten Lieferkette,

d)  Verpflichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, Ermittlungen gegen EU-Bürger oder Unternehmen mit Sitz in der EU, die von illegalen Landnutzungsänderungen in den Herstellerländern profitieren, zu führen und Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten,

e)  Achtung des humanitären Völkerrechts und der Gewohnheitsrechte nach den VGGT und Garantie des Grundsatzes der freien, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebenen Zustimmung (FPIC) aller potenziell betroffenen Gemeinschaften über die gesamte Lebensdauer des Produkts;

57.  fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen und der Regelungsrahmen weder zu einer übermäßigen Belastung kleiner und mittlerer Erzeuger führen noch deren Zugang zu den Märkten und dem internationalen Handel verhindern;

58.  fordert die EU auf, einen ähnlichen verbindlichen Rechtsrahmen auf internationaler Ebene zu fördern und die Diplomatie im Bereich Forstwirtschaft in ihre Klimapolitik zu integrieren, damit Länder wie China und Vietnam, die Tropenholz in großem Maßstab verarbeiten bzw. importieren, wirksame Rechtsvorschriften erlassen, die die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz verbieten und von den Betreibern verlangen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen (ähnlich der EU-Holzverordnung); fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, die Gespräche und Maßnahmen im Rahmen des bilateralen Mechanismus BCM-FLEGT mit China transparenter zu gestalten;

59.  bedauert, dass die Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) das Moratorium für die Vergabe neuer Lizenzen für den Holzeinschlag in den tropischen Regenwäldern der DRK an zwei chinesische Unternehmen anficht; fordert, dass dieses Moratorium aufrechterhalten wird, bis sich die Holzeinschlagunternehmen, die Regierung und die lokalen vom Wald abhängigen Gemeinschaften auf Protokolle einigen, mit denen ein befriedigendes Umwelt- und Gesellschaftsmanagement gesichert wird;

60.  fordert die EU auf, bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Cross-Compliance-Kriterien für Futtermittel einzuführen, damit öffentliche Beihilfen nur für nachhaltige, nicht mit Entwaldung verbundene Lebensmittel gezahlt werden, die Einfuhr von Eiweißfutterpflanzen und Nutztieren verringert und die inländische Eiweißpflanzenproduktion diversifiziert und verbessert wird, um die Einfuhr von Lebensmitteln, durch deren Erzeugung Wälder gefährdet werden, (z. B. Soja und Mais) künftig von der direkten und indirekten Unterstützung im Rahmen der Agrar- und Lebensmittelpolitik der EU auszuschließen;

61.  unterstreicht, dass die künftige GAP auf die internationalen Verpflichtungen der EU ausgerichtet werden muss, wozu auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen zählen;

62.  fordert dazu auf, die Indikatoren der Ziele für nachhaltige Entwicklung gemäß den Empfehlungen der OECD zur Bewertung der externen Auswirkungen der GAP zu nutzen;

63.  weist darauf hin, dass Malaysia und Indonesien die größten Erzeuger von Palmöl mit einem Weltmarktanteil von 85–90 % sind und die steigende Nachfrage nach diesem Rohstoff zu Entwaldung führt, die Bedingungen der Landnutzung verschärft und wesentliche Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften, die Gesundheit und den Klimawandel hat; betont in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Verhandlungen mit Indonesien und Malaysia über Handelsabkommen darauf gedrängt werden sollten, die Lage vor Ort zu verbessern;

64.  stellt im Zusammenhang mit Palmöl fest, dass sich die bestehenden Zertifizierungsregelungen positiv auswirken, nimmt jedoch mit Bedauern zur Kenntnis, dass es weder bei dem Runden Tisch für nachhaltig hergestelltes Palmöl und den Programmen für indonesisches bzw. malaysisches nachhaltig hergestelltes Palmöl noch in allen anderen anerkannten wichtigen Zertifizierungsregelungen den jeweiligen Mitgliedern tatsächlich untersagt wird, Regenwälder oder Torflandschaften in Ölpalmenplantagen umzuwandeln; ist daher der Auffassung, dass es mit diesen wichtigen Zertifizierungsregelungen nicht gelingt, die Treibhausgasemissionen beim Aufbau und Betrieb von Plantagen wirksam zu begrenzen, und sich folglich damit auch keine Großbrände in Wäldern und Torflandschaften verhindern lassen; fordert die Kommission auf, für eine unabhängige Prüfung und Überwachung dieser Zertifizierungsregelungen zu sorgen, sodass gewährleistet ist, dass das auf dem EU-Markt vertriebene Palmöl allen erforderlichen Standards entspricht und nachhaltig hergestellt wurde; stellt fest, dass das Problem der Nachhaltigkeit in der Palmölbranche durch freiwillige Maßnahmen und Strategien allein nicht gelöst werden kann, sondern auch für die Palmölunternehmen verbindliche Vorschriften und zwingend vorgeschriebene Zertifizierungsregelungen erforderlich sind;

65.  betont, dass die freiwilligen Zertifizierungssysteme durch eine entsprechende Kennzeichnung zuverlässiger werden müssen, damit sichergestellt wird, dass gemäß der Entschließung des Parlaments vom 25. Oktober 2016 zur Verantwortlichkeit von Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten[15] nur Palmöl, das nicht mit Entwaldung, Waldschädigung, widerrechtlicher Landaneignung und anderen Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang steht, auf den EU-Markt gelangt und Initiativen wie der Runde Tisch für nachhaltig hergestelltes Palmöl (RSPO) alle Arten des Endverbrauchs von Palmöl abdecken; betont außerdem die Notwendigkeit, die Verbraucher besser über die schädlichen Auswirkungen der nicht nachhaltigen Palmölherstellung auf die Umwelt zu informieren, um letzten Endes eine drastische Senkung des Palmölverbrauchs zu bewirken;

66.  fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich für die Einführung einer EU-weiten Verpflichtung einzusetzen, bis 2020 ausschließlich auf zertifiziertes nachhaltig hergestelltes Palmöl zu verwenden, indem unter anderem die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „Towards Eliminating Deforestation from Agricultural Commodity Chains with European Countries“ (Agrarrohstoffketten mit europäischen Ländern ohne Entwaldung) unterzeichnet und umgesetzt wird, und auf die Einführung einer Verpflichtung der Industrie hinzuarbeiten, indem unter anderem die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „In Support of a Fully Sustainable Palm Oil Supply Chain by 2020“ (Unterstützung einer vollständig nachhaltigen Lieferkette für Palmöl bis 2020) unterzeichnet und umgesetzt wird, sofern sie dies noch nicht getan haben;

Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

67.   weist darauf hin, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung nur dann erreicht werden können, wenn die Lieferketten der Nachhaltigkeit verpflichtet sind und es zu Synergieeffekten verschiedener Politikbereiche kommt; ist beunruhigt darüber, dass die hohe Abhängigkeit der EU von Futtermitteleinfuhren in Form von Sojabohnen im Ausland zur Entwaldung führt; äußert Bedenken hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen aufgrund der steigenden Nachfrage nach Einfuhren von Biomasse und Holz in Europa, insbesondere, um die EU-Ziele im Bereich der erneuerbaren Energie einzuhalten; fordert die EU auf, den in Artikel 208 AEUV verankerten Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) zu beachten, da er grundlegend für den Beitrag der EU zur Verwirklichung der Agenda 2030, des Übereinkommens von Paris und des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik ist; fordert deshalb die EU auf, für eine Abstimmung ihrer Entwicklungs-, Handels-, Agrar-, Energie- und Klimapolitik zu sorgen;

68.  fordert die Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den verschiedenen Politikbereichen der EU und den daran beteiligten Dienststellen zu rationalisieren und besser zu koordinieren; fordert die Kommission auf, bei zukünftigen bilateralen oder multilateralen Handelsabkommen über Normen für die Holzeinfuhr zu verhandeln, damit die Erfolge, die durch den FLEGT-Aktionsplan mit den Holzerzeugerländern erzielt wurden, nicht wieder zunichtegemacht werden;

69.  weist darauf hin, dass es sich bei 80 % der Waldflächen weltweit um angestammtes Land und angestammte Gebiete indigener Völker und lokaler Gemeinschaften handelt; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte der indigenen Völker berichtet hat, dass sie immer mehr Hinweise auf Fälle erhält, in denen die Rechte indigener Völker durch Klimaschutzprojekte beschnitten werden, vor allem durch Projekte zur Gewinnung erneuerbare Energie wie die Erzeugung von Biobrennstoffen und den Bau von Wasserkraftwerken; betont, dass die Landnutzungsrechte einschließlich gewohnheitsrechtlicher Regelungen für vom Wald lebende Gemeinschaften vor Ort gesichert werden müssen; hebt hervor, dass ergebnisorientierte Zahlungen und REDD+ die Chance bieten, Waldgesetze, Landbesitzrechte und Lebensbedingungen zu verbessern;

70.  betont, dass die indigenen Völker erheblich zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen; weist darauf hin, dass die Vertragsstaaten des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) aufgefordert sind, das Wissen und die Rechte indigener Völker zu wahren, damit das Programm REDD+ umgesetzt werden kann; fordert die Partnerländer mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die indigenen Völker wirksam in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung von dessen Folgen einzubinden;

71.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt die Synergien zwischen den FLEGT-Partnerschaftsabkommen und REDD+ zunutze zu machen;

72.  ist äußerst besorgt darüber, dass die großflächige industrielle Waldnutzung für die Energieerzeugung mithilfe von Monokulturen immer weiter zunimmt, was dazu führt, dass sich der weltweite Rückgang der Artenvielfalt beschleunigt und die Ökosystemleistungen abnehmen;

73.  weist darauf hin, dass die Politik der EU in Bezug auf Biobrennstoffe mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vereinbar sein sollte; betont erneut, dass die EU alle politischen Anreize für Agrarbrennstoffe bis spätestens 2030 auslaufen lassen sollte;

74.  bedauert, dass bei der laufenden Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) keine Kriterien für soziale Nachhaltigkeit oder für andere indirekte Folgen der Landnutzung unter Berücksichtigung der Gefahren der Landnahme berücksichtigt werden; weist darauf hin, dass die Richtlinie mit den internationalen Normen im Bereich der Landnutzungsrechte, etwa dem Übereinkommen 169 der IAO und den Freiwilligen Leitlinien der FAO über Bodenschätze und Grundsätze für verantwortungsvolle Investitionen in Landwirtschaft und Ernährung, vereinbar sein sollte; betont zudem, dass strengere Kriterien für forstwirtschaftliche Biomasse eingeführt werden müssen, um zu vermeiden, dass durch die Förderung von Bioenergie die Entwaldung im Ausland weiter zunimmt;

75.   stellt fest, dass es eindeutig belegt ist, dass die Umwandlung von Tropenwald in landwirtschaftliche Flächen, Plantagen oder sonstige Bodennutzungsformen einen erheblichen Artenverlust verursacht, insbesondere den Verlust von im Wald beheimateten Arten; betont, dass natürliche, artenreiche Wälder für einen aktiven Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt gemäß den Zielen der Agenda 2030, insbesondere dem Ziel 15, rehabilitiert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der Programme zur Rehabilitation von Wäldern die vor Ort geltenden Gewohnheitslandrechte anerkannt werden sollten und dass diese Programme inklusiv und auf die örtlichen Bedingungen zugeschnitten sein sollten und natürliche Lösungen wie die Forst- und Landschaftsrehabilitation (FLR) gefördert werden sollten, um eine ausgewogene Landnutzung auch in Schutzgebieten, in der Agrarforstwirtschaft, in Landwirtschaftssystemen, kleineren Anbaugebieten und Siedlungsflächen zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Entwaldung in Drittländern im Zusammenhang mit den Zielen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2020 berücksichtigt werden;

76.  fordert die EU auf, Initiativen zu unterstützen, die von waldreichen Entwicklungsländern eingebracht werden und darauf abzielen, der unbeschränkten Ausweitung von landwirtschaftlichen Verfahren und Bergbautätigkeiten entgegenzuwirken, die sich schädlich auf die Waldbewirtschaftung sowie auf die Lebensgrundlagen und die kulturelle Integrität indigener Völker ausgewirkt und nachteilige Folgen für die soziale Stabilität und die Nahrungsmittelsouveränität von Landwirten nach sich gezogen haben;

77.  stellt fest, dass nachhaltige Wertschöpfungsketten mit Holz aus nachhaltiger Forstbewirtschaftung, einschließlich nachhaltiger Waldanbauflächen und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe, einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, das die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht und Klimaschutzzusagen eingehalten werden können; fordert eindringlich, dass vor dem Hintergrund, dass 68,9 % der Gesamtverluste von Kohlenstoff in tropischen Ökosystemen auf Waldschädigungen oder ‑störungen zurückzuführen sind[16], keine öffentlichen Mittel aus Finanzierungsprojekten für den Klimaschutz oder die Entwicklungspolitik dafür eingesetzt werden, um eine Ausdehnung der Landwirtschaft, den Holzeinschlag im industriellen Maßstab, den Bergbau, die Ressourcengewinnung oder den Ausbau von Infrastruktur in intakten Waldlandschaften zu unterstützen, und weist im Übrigen darauf hin, dass Finanzierungen der öffentlichen Hand stets strengen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen sollten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre Geberpolitik entsprechend abzustimmen;[17]

78.  ist der Auffassung, dass die Maßnahmen, mit denen der Entwaldung Einhalt geboten werden soll, Hilfe und Unterstützung für die wirksamste Nutzung bestehender Kulturflächen umfassen müssen und mit einem Konzept für „intelligente Dörfer“ einhergehen sollen; stellt fest, dass sich bestimmte agrarökologische Verfahren hervorragend dazu eignen, Ökosystemfunktionen zu maximieren und die Widerstandsfähigkeit zu stärken, und zwar durch gemischte und stark diversifizierte Anbaumethoden, Agrarforstwirtschaft und Dauerkulturen, die auch für Kulturen wie Palmöl, Kakao oder Kautschuk geeignet sind, und darüber hinaus Vorteile, etwa im sozialen Bereich und für die Diversifizierung der Erzeugung und die Produktivität, mit sich bringen, ohne dass noch mehr Wald umgewandelt wird;

Straftaten in der Forstwirtschaft

79.  stellt fest, dass UNEP und INTERPOL zufolge der illegale Holzeinschlag und Holzhandel zu den fünf Hauptausrichtungen der Umweltkriminalität zählt und transnationale kriminelle Vereinigungen in diesem Bereich eine immer größere Rolle spielen;

80.  betont, dass der Kampf gegen den illegalen internationalen Handel abgestimmter und inklusiver Maßnahmen bedarf, um Zerstörungen, Entwaldung und illegalem Holzeinschlag ein Ende zu setzen und gegen Betrug, Massaker und die Nachfrage nach forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und nach wildwachsenden und freilebenden Arten vorzugehen; fordert, dass eine internationale Polizei aufgebaut wird, die in den Schutzgebieten für Sicherheit sorgt;

81.  hebt hervor, dass Straftaten in der Forstwirtschaft, von ungeregelter oder illegaler Kohleverbrennung bis hin zu Unternehmenskriminalität in großem Maßstab in den Bereichen Holz, Papier und Halbstoffe, wesentliche Auswirkungen auf die weltweiten klimarelevanten Emissionen, Wasserreserven, die Wüstenbildung und Niederschlagsmuster haben;

82.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass UNEP und Interpol zufolge die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Umweltkriminalität in vielen Ländern unzureichend sind, was u. a. auf mangelndes Fachwissen und fehlendes Personal, niedrige Geldbußen oder fehlende strafrechtliche Sanktionen usw. zurückzuführen ist, wodurch die wirksame Bekämpfung dieser Verbrechen erschwert wird;

83.  hebt hervor, dass tatsächlich abschreckende und wirksame Sanktionen in den Erzeugerländern eingeführt werden müssen, um den illegalen Holzeinschlag und Holzhandel zu bekämpfen;

84.  fordert die Kommission auf, den illegalen Holzeinschlag in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt[18] aufzunehmen;

85.  legt der EU nahe, Unterstützung zu leisten, damit Entwaldungs- und andere illegale Tätigkeiten besser überwacht werden können;

86.  betont, dass gegen die Ursachen der Umweltkriminalität – etwa Armut, Korruption und schlechte Regierungsführung – mit einem integrierten und ganzheitlichen Ansatz vorgegangen werden muss, bei dem die länderübergreifende Zusammenarbeit intensiviert wird und alle zur Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität geeigneten Instrumente, einschließlich der Beschlagnahmung und Einziehung kriminell erworbener Vermögenswerte und der Bekämpfung der Geldwäsche, zum Einsatz kommen;

87.  betont, dass die nationalen Rechtsrahmen gestärkt, der Aufbau nationaler Strafverfolgungsnetzwerke unterstützt und die völkerrechtlichen Vorschriften, die einer transparenten und verantwortungsbewussten Forstbewirtschaftung förderlich sind, besser angewandt und durchgesetzt werden müssen, unter anderem mithilfe eines Austauschs über bewährte Verfahren, einer konsequenten Offenlegung von Informationen, solider Folgenabschätzungen zur Nachhaltigkeit sowie Überwachungs- und Berichtssystemen und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Waldhüter zu schützen; fordert eine bessere branchen- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere mit Interpol und UNODC, etwa beim Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und bei der justiziellen Zusammenarbeit, und die Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auf Umweltstraftaten;

88.  weist darauf hin, dass es zu mehr Transparenz und einer verbesserten Rechenschaftspflicht in den globalen Wertschöpfungsketten beitragen würde, wenn leichter auf die Zolldaten zu Einfuhren in die EU zugegriffen werden könnte; fordert die Kommission auf, strengere Bestimmungen zu Zolldaten zu erlassen und vorzuschreiben, dass Exporteure und Hersteller in den Zollerklärungen angegeben werden müssen, wodurch die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in den globalen Wertschöpfungsketten verbessert würden;

Handelsfragen

89.  betont, dass die EU bei Handelsverhandlungen immer ihre Zusagen beachten muss, Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und der Waldschädigung zu ergreifen und die Kohlenstoffvorräte der Wälder in Entwicklungsländern zu erhöhen;

90.  betont, dass es weiterer entschiedener Maßnahmen zur Verhinderung, Überwachung und Überprüfung der negativen Auswirkungen von bilateralen und multilateralen Freihandels- und Investitionsabkommen der EU auf die Umwelt und die Menschenrechte bedarf, auch mittels überprüfbarer Indikatoren und unabhängiger gemeinschaftsbasierter Überwachungs- und Berichterstattungsinitiativen;

91.  fordert die EU nachdrücklich auf, stets verbindliche und durchsetzbare Bestimmungen (einschließlich entsprechender angemessener und wirksamer Streitbeilegungsverfahren) in ihre Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung aufzunehmen, um illegalem Holzeinschlag, Entwaldung, Waldschädigung, Landnahme und anderen Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten, und im Rahmen verschiedener Strafverfolgungsmethoden zu erwägen, einen auf Sanktionen beruhenden Mechanismus und Bestimmungen einzuführen, mit denen das Recht auf Eigentum, vorherige Konsultationen und Einwilligungen in Kenntnis der Sachlage sichergestellt werden; fordert die Kommission auf, derartige Bestimmungen mithilfe der Revisionsklausel in bereits abgeschlossene Freihandelsabkommen einzufügen, insbesondere die Verpflichtung, das Pariser Klimaschutzübereinkommen wirksam umzusetzen; betont, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen überwacht werden müssen, dass umgehend Regierungskonsultationsverfahren eingeleitet werden müssen, wenn Handelspartner dagegen verstoßen, und dass die bestehenden Strafverfolgungsmechanismen wie die im Rahmen der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung eingeführten Streitbeilegungsverfahren in Gang gebracht werden müssen;

92.  fordert die Kommission auf, in alle Handels- und Investitionsabkommen der EU weitreichende Bestimmungen über die Forstwirtschaft aufzunehmen; betont, dass diese Bestimmungen verbindlich sein und mittels wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen durchgesetzt werden sollten, in deren Rahmen Einzelpersonen und Gemeinschaften außerhalb und in der EU Rechtsbehelfe einlegen können;

93.  betont, dass im Rahmen der EU-Handelspolitik gegen Korruption im Zusammenhang mit illegalem Holzeinschlag vorgegangen werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihre Freihandelsabkommen rechtsverbindliche Bestimmungen gegen Korruption im Zusammenhang mit illegalem Holzeinschlag aufzunehmen, die effektiv und in vollem Umfang umgesetzt werden müssen;

94.  fordert die Kommission auf, illegale forstwirtschaftliche Praktiken, wie das Ansetzen eines zu niedrigen Holzpreises bei Konzessionen, das Abholzen geschützter Bäume durch gewerbliche Unternehmen, den grenzüberschreitenden Schmuggel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, den illegalen Holzeinschlag und die Verarbeitung forstwirtschaftlicher Rohstoffe ohne Genehmigung, in den Anwendungsbereich der in den Freihandelsabkommen verankerten rechtsverbindlichen Bestimmungen für die Korruptionsbekämpfung aufzunehmen;

95.  stellt fest, dass die Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) nach wie vor kaum eine Handhabe für den Schutz und die verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Waldressourcen bietet; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass forstpolitisch relevante Übereinkommen, die unter die APS- bzw. APS+-Regelung fallen, ordnungsgemäß überwacht werden – auch durch Organisationen der Zivilgesellschaft –, damit der Schutz der Wälder in den Partnerländern gewährleistet werden kann, unter anderem, indem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet wird, bei dem die Beschwerden betroffener Parteien ordnungsgemäß bearbeitet werden; betont, dass bei diesem Verfahren die Rechte indigener Völker und vom Wald abhängiger Gemeinschaften sowie die im IAO-Übereinkommen C169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker verankerten Rechte gegebenenfalls in besonderem Maß berücksichtigt werden müssen;

96.  weist darauf hin, dass in rohstoffexportierenden Ländern ein angemessener Zugang zur Justiz und zu Rechtsbehelfen sowie ein wirksamer Schutz von Hinweisgebern sichergestellt werden muss, damit Rechtsvorschriften und Initiativen ihre Wirkung entfalten können;

°

°  °

97.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0098.
  • [3]  ABl. C 215 vom 19.6.2016, S. 125.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0330.
  • [5]  Nellemann, C. (Hg.); Henriksen, R., Kreilhuber, A., Stewart, D., Kotsovou, M., Raxter, P., Mrema, E. und Barrat, S.: The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat to Natural Resources, Peace, Development And Security, A UNEP-INTERPOL Rapid Response Assessment, United Nations Environment Programme and RHIPTO Rapid Response, Norwegian Centre for Global Analyses, www.rhipto.org, 2016.
  • [6]  Goodman, R.C. und Herold M.: Why Maintaining Tropical Forests is Essential and Urgent for Maintaining a Stable Climate (November 2014), Arbeitspapier 385, Center for Global Development, Washington DC 2014; McKinsey & Company, „Pathways to a low-carbon economy“ (2009). McKinsey & Company: Pathways to a low-carbon economy: Version 2 of the Global Greenhouse Gas Abatement Cost Curve (2013).
  • [7]  Baccini, A. et al.: Tropical forests are a net carbon source based on aboveground measurements of gain and loss, Science, Bd. 358, Nr. 6360 (2017), S. 230–234.
  • [8]  Siehe https://www.iucn.org/theme/forests/our-work/forest-landscape-restoration/bonn-challenge.
  • [9]  Nellemann, C. (Hg.), Henriksen, R., Kreilhuber, A., Stewart, D., Kotsovou, M., Raxter, P., Mrema, E. und Barrat, S.: The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat to Natural Resources, Peace, Development And Security, A UNEP-INTERPOL Rapid Response Assessment, United Nations Environment Programme and RHIPTO Rapid Response, Norwegian Centre for Global Analyses, www.rhipto.org, 2016.
  • [10]  ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 125.
  • [11]  http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/feasibility_study_deforestation_kh0418199enn_main_report.pdf
  • [12]  Dem Bericht „Permitting Crime“ der Environmental Investigation Agency (EIA) und des indonesischen Netzes zur Forstüberwachung (Jaringan Pemantau Independen Kehutanan, JPIK) von 2014 zufolge sind im Rahmen des Legalitätssicherungssystems für Holz lizenzierte Unternehmen in die „Holzwäsche“ verwickelt und mischen Holz aus illegalem Holzeinschlag mit legalem Holz. Derzeit könnte solches Holz womöglich als Holz mit FLEGT-Genehmigung in die EU ausgeführt werden. Abrufbar unter: http://www.wri.org/blog/2018/01/indonesia-has-carrot-end-illegal-logging-now-it-needs-stick; Originalquelle: https://eia-international.org/wp-content/uploads/Permitting-Crime.pdf
  • [13]  Ein Fall aus Nepal wird von ClientEarth vorgestellt, abrufbar unter https://www.clientearth.org/what-can-we-learn-from-community-forests-in-nepal/.
  • [14]  Forest Trends Report-Reihe, 2014: Consumer Goods and Deforestation: An Analysis of the Extent and Nature of Illegality in Forest Conversion for Agriculture and Timber Plantations.
  • [15]  ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 125.
  • [16]  Baccini, A. et al.: Tropical forests are a net carbon source based on aboveground measurements of gain and loss, Science, Bd. 358, Nr. 6360 (2017), S. 230–234, http://science.sciencemag.org/content/early/2017/09/27/science.aam5962.
  • [17]  Baccini, A. et al., ebd.
  • [18]  ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (23.5.2018)

für den Entwicklungsausschuss

zu der transparenten und verantwortungsbewussten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in Entwicklungsländern: Wälder
(2018/2003(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Kateřina Konečná

(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass Entwaldung und Waldschädigung die zweitwichtigste Ursache der Erderwärmung sind, auf die rund 15 % der Treibhausgasemissionen weltweit zurückzuführen sind[1]; betont, wie wichtig es ist, die richtigen politischen Ansätze bei der integrierten und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern zu übernehmen, damit Vorteile in Bezug auf die Kohlenstoffspeicherung und darüber hinaus entstehen können;

2.  weist darauf hin, dass im Übereinkommen von Paris alle Vertragsparteien aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kohlendioxidsenke aufrechtzuerhalten und zu verbessern, wozu auch Wälder beitragen;

3.  merkt an, dass das Aufhalten der Entwaldung und der Waldschädigung sowie die Möglichkeit für Wälder, nachzuwachsen, mindestens 30 % aller Klimaschutzmaßnahmen ausmachen würden, die erforderlich sind, um die Erderwärmung auf 1,5°C zu beschränken[2];

4.  merkt an, dass 11 % der anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen weltweit auf die Entwaldung zurückzuführen sind, was ein höherer Wert ist, als der Anteil aller Personenkraftwagen zusammengenommen;

5.  bekräftigt, dass die Art der Waldbewirtschaftung für die Kohlenstoffbilanz in den Tropen von Bedeutung ist, wie es auch in jüngsten Forschungsarbeiten[3] hervorgehoben wurde, wonach auch leichtere Formen der Waldschädigung, und nicht nur – wie früher angenommen – Entwaldungen im großen Ausmaß eine überaus signifikante Quelle von Kohlenstoffemissionen darstellen dürften und über die Hälfte der Emissionen darauf zurückzuführen ist;

6.  weist darauf hin, dass die Wiederaufforstung, die Wiederherstellung der vorhandenen geschädigten Wälder und die Erhöhung des Baumbestands in Agrarlandschaften durch Agroforstwirtschaft die einzig verfügbaren Quellen für negative Emissionen darstellen, die über ein beträchtliches Potenzial verfügen, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zu leisten;

7.  erkennt an, dass waldbezogene Straftaten wie illegaler Holzeinschlag Schätzungen zufolge[4] im Jahr 2016 einen Wert von 50–152 Mrd. USD einbrachten (gegenüber 30–100 Mrd. USD im Jahr 2014) und bei Umweltstraftaten weltweit die höchsten Einnahmen bescheren; stellt fest, dass waldbezogene Straftaten eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von organisierter Kriminalität spielen und Regierungen, Nationen und örtliche Gemeinschaften aufgrund von Einnahmeausfällen drastisch verarmen lassen;

8.  weist auf die sog. Bonn Challenge[5] hin, deren Ziel, 350 Millionen Hektar geschädigter und entwaldeter Landfläche bis 2030 wiederherzustellen, bewirken könnte, dass Netto-Gewinne im Umfang von etwa 170 Mrd. USD jährlich erzielt werden, wenn Wassereinzugsgebiete geschützt und Ernteerträge und forstwirtschaftliche Erzeugnisse verbessert werden, und dass bis zu 1,7 Gigatonnen Kohlendioxidäquivalente jährlich gebunden werden;

9.  merkt an, dass Wälder nicht nur eine wesentliche Ressource für Holz, Nahrungsmittel und Fasern darstellen, sondern in ihnen auch 80 % der terrestrischen biologischen Vielfalt weltweit zu finden sind, dass sie einen Großteil der verschiedenen Ökosystemleistungen erbringen und im globalen Kohlenstoffkreislauf eine bedeutende Rolle spielen;

10.  betont, dass neben Primärwäldern auch Sekundärwälder, die sich nach massiven, von Menschen oder der Natur verursachten Schädigungen der Primärwälder durch natürliche Prozesse weitgehend regenerieren, grundlegende Ökosystemleistungen, Lebensgrundlagen für die Bevölkerung vor Ort und Holzressourcen bereitstellen; ist der Auffassung, dass sich sämtliche Maßnahmen zugunsten von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Waldbewirtschaftung auch auf Sekundärwälder und nicht nur auf Primärwälder erstrecken sollten, zumal auch das Überleben der Sekundärwälder durch illegalen Holzeinschlag bedroht wird;

11.  merkt an, dass es allgemein bekannt und unstrittig ist, dass die Umwandlung eines Tropenwaldes in landwirtschaftliche Flächen, Plantagen oder sonstige Bodennutzungsarten einen erheblichen Artenverlust verursacht, insbesondere was im Wald beheimatete Arten betrifft;

12.  fordert die Kommission auf, den internationalen Verpflichtungen der EU nachzukommen, unter anderem jenen, die im Rahmen der COP 21, des Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF), des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, der Waldgrundsatzerklärung von New York und des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 15, insbesondere des Ziels Nr. 15.2 eingegangen wurden, durch das die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern aller Art gefördert und die Entwaldung gestoppt werden soll und geschädigte Wälder wiederhergestellt und die weltweiten Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen bis 2020 erheblich gesteigert werden sollen;

13.  weist insbesondere darauf hin, dass sich die Union dazu verpflichtet hat, die Aichi-Ziele im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu verwirklichen, denen zufolge 17 % aller Lebensräume gewahrt und 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden müssen und der Waldverlust bis 2020 bei nahezu Null liegen oder zumindest um die Hälfte reduziert werden muss;

14.  weist insbesondere auf die kollektiven Verpflichtungen der Union im Rahmen der Waldgrundsatzerklärung von New York hin, bis zum Jahr 2020 150 Mio. Hektar geschädigter Landschaften und Waldflächen wiederherzustellen und im Anschluss die Quote der Wiederherstellung weltweit beträchtlich zu erhöhen, wodurch bis zum Jahr 2030 mindestens zusätzliche 200 Mio. Hektar wiederhergestellt würden;

15.  begrüßt die Veröffentlichung der seit Langem erwarteten Machbarkeitsstudie über Optionen für die Stärkung der EU-Maßnahmen gegen Entwaldung[6], die vom Generaldirektorat Umwelt der Kommission in Auftrag gegeben wurde; stellt fest, dass der Schwerpunkt dieser Studie hauptsächlich auf sieben waldgefährdenden Rohstoffen liegt, nämlich Palmöl, Soja, Kautschuk, Rindfleisch, Mais, Kakao und Kaffee, und räumt ein, dass die EU eindeutig ein Teil des Problems der Entwaldung weltweit darstellt;

16.  ist sich uneingeschränkt dessen bewusst, wie komplex die Problematik der Entwaldung ist, und betont, dass eine globale Lösung auf der Grundlage der kollektiven Verantwortung vieler Akteure gefunden werden muss; empfiehlt diesen Grundsatz mit Nachdruck all denjenigen, die Teil der Holzlieferkette sind, darunter der EU und weiteren internationalen Organisationen, den Mitgliedstaaten, den Finanzinstitutionen, den Regierungen der Erzeugerländer, den indigenen Völkern und den Gemeinschaften vor Ort, nationalen und multinationalen Unternehmen, Verbraucherverbänden und nichtstaatlichen Organisationen; ist ferner der Überzeugung, dass all diese Akteure unbedingt ihren Teil dazu beitragen müssen, indem sie ihre Anstrengungen koordinieren, um die vielen schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit der Entwaldung zu lösen;

17.  begrüßt, dass wichtige privatwirtschaftliche Akteure (sehr häufig aus der EU) zugesichert haben, aus der Entwaldung herrührende Erzeugnisse aus ihren Lieferketten und Investitionen zu streichen; merkt allerdings an, dass die EU die Herausforderung annehmen und die Bemühungen der Privatwirtschaft durch Strategien und geeignete Maßnahmen verstärken muss, indem sie eine gemeinsame Ausgangsbasis für alle Unternehmen und gleiche Ausgangsbedingungen schafft; ist der Ansicht, dass dadurch mehr Zusicherungen zustande kommen, Vertrauen geschaffen wird und Unternehmen hinsichtlich ihrer Verpflichtungen stärker zur Rechenschaft gezogen werden;

18.  merkt an, dass die öffentliche Beratung über den produktbezogenen Anwendungsbereich der Holzverordnung eröffnet wurde; ist der Auffassung, dass die Möglichkeit zur Auswahl einer im Fragebogen angegebenen Option zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Verordnung nicht gerechtfertigt ist, zumal der illegale Handel innerhalb des derzeitigen Anwendungsbereichs der Verordnung floriert; stellt darüber hinaus fest, dass die Europäische Vereinigung der Holzindustrien einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Holzverordnung auf sämtliche Holzerzeugnisse positiv gegenübersteht;

19.  merkt an, dass es bei der Überarbeitung der EU-Holzverordnung (SWD(2016)0034) im Jahr 2016 nicht möglich war zu bewerten, ob die von den Mitgliedstaaten festgelegten Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend waren, da die Anzahl der bislang verhängten Sanktionen sehr gering war; stellt das von einigen Mitgliedstaaten für die Festlegung von Sanktionen angewandte Kriterium der „nationalen Wirtschaftslage“ angesichts des internationalen Aspekts der Straftat und des Umstands, dass diese unter den Umweltstraftaten weltweit an erster Stelle rangiert, infrage;

20.  merkt an, dass offengelegt wurde, dass in den Ausfuhrlizenzen im Rahmen der Rechtsdurchsetzung, der Politikgestaltung und des Handels im Forstsektor (FLEGT) gestattet wird, dass aus illegalem Holzeinschlag stammendes Holz mit legalem Holz gemischt wird und dass dieses illegale Holz daher womöglich in Übereinstimmung mit der EU-Holzverordnung[7] in die EU exportiert werden könnte;

21.  fordert die Kommission auf, die Leitlinien zu der EU-Holzverordnung zu aktualisieren, damit Konfliktholz thematisiert wird, und detailliertere Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen, damit die Durchsetzung gestärkt wird, einschließlich der Forderung nach verstärkter Sorgfaltspflicht vonseiten der Wirtschaftsteilnehmer, die aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten importieren, Modalitäten und Bedingungen zur Bekämpfung der Bestechung in Verträgen mit Lieferanten, der Umsetzung von Bestimmungen zur Einhaltung der Korruptionsbekämpfung, geprüfter Jahresabschlüsse und Kontrollen bei der Korruptionsbekämpfung;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Holzverordnung vollständig um- und durchzusetzen; fordert außerdem, dass die EU-Holzverordnung sämtliche Erzeugnisse erfasst, die aus Holz angefertigt sind oder angefertigt sein können bzw. Holz enthalten oder enthalten können; hebt die Verpflichtung hervor, adäquate und wirksame Kontrollen durchzuführen, auch bei komplexen Lieferketten und bei Einfuhren aus Verarbeitungsländern, und fordert spürbare und abschreckende Sanktionen gegenüber allen Wirtschaftsakteuren, zumal es sich hierbei um eine internationale Straftat handelt, bei der die höchsten Einnahmen erzielt werden, wenn es um Umweltstraftaten geht;

23.  merkt an, dass es Modelle von gemeinschaftlich bewirtschafteten Forstflächen / gemeinsamer gewohnheitsmäßiger Nutzung gibt, die eine Reihe von Vorteilen[8] mit sich bringen können, einschließlich einer Zunahme der Waldfläche und der verfügbaren Wasserressourcen, des Rückgangs bei illegalem Holzeinschlag, indem klare Regeln für den Zugang zu Holz festgelegt werden, und eines soliden Systems der Forstüberwachung; regt an, dass verstärkt wissenschaftliche Erkenntnisse und Unterstützung bereitgestellt werden, damit dazu beigetragen wird, rechtliche Rahmen für die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung auszuarbeiten;

24.  betont, dass Besitzrechte von Personen in der Praxis – etwa durch die Verfassung – nicht zwangsläufig anerkannt werden[9] und dass die Einhaltung der Besitzrechte daher durch die EU aktiv überprüft werden sollte, wenn es um Freiwillige Partnerschaftsabkommen („Voluntary Partnership Agreements“ – VPA) und einzelne Fälle von EU-Entwicklungshilfe geht;

25.  weist darauf hin, dass der Bericht der Kommission über das Funktionieren der Transparenzrichtlinie 2013/50/EU, in der die Pflicht zur Offenlegung von Zahlungen gegenüber staatlichen Stellen durch börsennotierte Gesellschaften sowie größere, nicht börsennotierte Gesellschaften mit Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie, zu der auch der Holzeinschlag in Primärwäldern (natürlichen und halbnatürlichen) gehört, eingeführt wird, bis zum 27. November 2018 dem Parlament und dem Rat übermittelt werden sollte; merkt ferner an, dass diesem Bericht ein Legislativvorschlag beigefügt werden sollte; fordert die Kommission angesichts einer möglichen Überarbeitung auf, zu prüfen, ob die Verpflichtung auf weitere waldbezogene Industriezweige und auf andere Wälder (nicht nur Primärwälder) ausgedehnt werden kann;

26.  fordert die EU auf, ihre Verpflichtung aufrechtzuerhalten, die laufenden Verhandlungen über FLEGT-VPA zu intensivieren; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass mittels Korruption oder illegal vergebene Forstnutzungskonzessionen nicht durch Abkommen oder Rechtsvorschriften legitimiert werden, dass Rechtsvorschriften und diese Abkommen mit dem Völkerrecht und den Zusagen in Bezug auf den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt, die Menschenrechte und die nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen, dass sie zu angemessenen Maßnahmen für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern führen, wozu auch der juristische Schutz der Rechte örtlicher Gemeinschaften und indigener Völker gehört, indem deren Besitz- und Gewohnheitsrechte anerkannt werden, und dass in ihrem Rahmen die Probleme beim globalen Handel mit Holzprodukten angegangen werden, etwa was Konfliktholz und Holz aus umgewandelten Waldgebieten betrifft;

27.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Geberpolitik zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Entwicklungsfinanzierung im Rahmen dieser Strategien nicht dazu verwendet wird, die Ausweitung des Holzeinschlags in industriellem Maßstab auf intakte Tropenwälder zu unterstützen; fordert, dass die Finanzhilfe für sämtliche Projekte ausgesetzt wird, bei denen eine begründete Anschuldigung wegen eines derartigen Holzeinschlags vorliegt, bis eine solche Anschuldigung ausgeräumt wird oder Abhilfemaßnahmen Anwendung finden;

28.  fordert die EU auf, Initiativen zu unterstützen, die von waldreichen Entwicklungsländern eingebracht werden und darauf abzielen, der unbegrenzten Ausweitung von landwirtschaftlichen Verfahren und Bergbautätigkeiten entgegenzuwirken, welche sich schädlich auf die Waldbewirtschaftung sowie auf die Lebensgrundlagen und die kulturelle Integrität indigener Völker ausgewirkt und nachteilige Folgen für die soziale Stabilität und die Nahrungsmittelsouveränität von Landwirten nach sich gezogen hatten;

29.  merkt an, dass im Rahmen des FLEGT-Prozesses die eigentlichen Ursachen der Entwaldung in den Erzeugerländern angegangen werden sollten, zu denen auch unsicherer Landbesitz, eine schwache Rechtsdurchsetzung und eine schwache Regierungsführung zählen;

30.  fordert die EU auf, bei ihrem Dialog mit waldreichen Entwicklungsländern darauf hinzuweisen, dass angemessene Ausgleichsregelungen und -programme für örtliche Gemeinschaften eingeführt werden müssen, die zwangsvertrieben wurden und denen der Zugang zu ihrem angestammten Land und ihren angestammten Ressourcen verwehrt wird, sowie in allen Fällen, in denen deren freiwillige vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung nicht eingeholt wurde;

31.  fordert die EU auf, als zusätzliches Element von VPA Folgeregelungen zu solchen Abkommen nach dem Vorbild der EU-Holzverordnung auszuarbeiten, die sich sowohl auf Unternehmen als auch auf Finanzinstitutionen beziehen, und das Funktionieren der geltenden VPA in der Praxis zu überprüfen, um dafür zu sorgen, dass die gemeinsame Bewertung des Legalitätssicherungssystems eines Landes für Holz wie im VPA beschrieben funktioniert und dass die sogenannte Holzwäsche ausgeschlossen werden kann; stellt mit Besorgnis fest, dass die EU zwar lobenswerterweise die Lieferketten von Holz, Fisch und Mineralien aus Konfliktgebieten bereits reguliert, dies jedoch bei den Lieferketten von landwirtschaftlichen Rohstoffen, durch deren Erzeugung Wälder gefährdet werden, bislang unterlassen hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Holzverordnung zu intensivieren, damit ihre Wirksamkeit besser beurteilt werden kann;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Verfahren auszuarbeiten, das ausgelöst wird, wenn ein Konflikt in einem VPA-Partnerland ausbricht, wozu auch die Benennung eines unabhängigen Gremiums gehört, das das Risiko, dass Holz aus Konfliktgebieten stammt, sowie die Notwendigkeit bewerten soll, das VPA in einer Phase der Verhandlungen auszusetzen, sollten Belege dafür vorliegen, dass die Einnahmen aus dem Holzhandel den Konflikt anfachen;

33.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und andere politische Maßnahmen der EU stimmig sind, und Synergien zwischen ihnen zu fördern sowie sicherzustellen, dass sie dergestalt durchgeführt werden, dass sie mit Programmen gegen Entwaldung in Entwicklungsländern, einschließlich REDD+, im Einklang stehen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Einfuhr waldgefährdender Rohstoffe aus der direkten oder indirekten Unterstützung im Rahmen der künftigen Nahrungsmittel- und Landwirtschaftspolitik der EU gestrichen wird; fordert die Kommission auf, eine häufigere Anwendung des Verfahrens der Agroforstwirtschaft und der Wiederaufforstung zu fördern, sofern dies praktikabel ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Entwaldung auch angesichts der Ziele der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für das Jahr 2020 angegangen werden, die ein zentraler Bestandteil des auswärtigen Handelns der Union in diesem Bereich sein sollte;

34.  ist der Auffassung, dass die Kartierung, unter anderem mithilfe von Satelliten und der Geoinformatik, von grundlegender Bedeutung ist, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Bewirtschaftung von Wäldern sicherzustellen und um gezielte Strategien der Aufforstung, Wiederaufforstung und Schaffung von ökologischen Korridoren aufzulegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für waldreiche Entwicklungsländer technische und finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um die sorgfältige Kartierung ihrer Wälder zu unterstützen, auch indem Projekte zur gemeinsamen Kartierung gefördert werden, die von nichtstaatlichen Organisationen, Forstverbänden, Wissenschaftlern und Sachverständigen vor Ort gemeinsam betrieben werden;

35.  merkt an, dass über die Hälfte der erzeugten und auf dem Weltmarkt exportierten Rohstoffe aus illegaler Entwaldung herrühren[10] und dass über 80 % der Entwaldung insgesamt auf die Ausweitung der Landwirtschaft (der gewerblichen Landwirtschaft und der Subsistenzlandwirtschaft) zurückzuführen sind[11]; merkt ferner an, dass die Einfuhren der EU von Futter und Eiweißen (beispielsweise Soja) aufgrund des hohen Fleischverbrauchs, wie es auch durch eine aktuelle Studie bestätigt wird, ihre Einfuhren von Kakao und Palmöl, die Finanzflüsse zur Unterstützung von Wirtschaftszweigen, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen, der Verbrauch der EU von Biokraftstoffen und die wachsende Nachfrage nach Forstbiomasse und Holz, auch für Energie, eine erhebliche Mitschuld für die Entwaldung und Waldschädigung tragen[12];

36.  fordert die EU auf, einen verbindlichen Regelungsrahmen zu schaffen, damit alle Lieferketten der Importeure landwirtschaftlicher Rohstoffe bis zum Ursprung der Rohstoffe rückverfolgt werden können; merkt an, dass neue Technologien, beispielsweise die Blockchain-Technologie, dazu eingesetzt werden können, den Ursprung von Rohstoffen zurückzuverfolgen, und betont, dass dies in der Praxis dafür verwendet werden könnte, die Transparenz in Bezug auf den Ursprung verschiedener Rohstoffe zu verbessern und so gut wie alle Produkte in der Lieferkette zu beseitigen, die mit Waldschädigung und Entwaldung in Verbindung stehen;

37.  fordert die Kommission auf, eine Zertifizierungsregelung für auf den EU-Markt eingeführte Erzeugnisse auszuarbeiten, die nachhaltig produziert wurden und in keinem Zusammenhang mit Entwaldung stehen;

38.  erkennt im Zusammenhang mit Palmöl den positiven Beitrag an, den bestehende Zertifizierungsregelungen leisten, stellt aber mit Bedauern fest, dass es weder bei RSPO, ISPO oder MSPO noch bei allen anderen anerkannten wichtigen Zertifizierungsregelungen den jeweiligen Mitgliedern tatsächlich untersagt ist, Regenwälder oder Torflandschaften in Ölpalmenplantagen umzuwandeln; ist daher der Auffassung, dass diese am meisten verbreiteten Zertifizierungsregelungen nicht in der Lage sind, die Treibhausgasemissionen wirksam zu begrenzen, wenn Plantagen angelegt oder betrieben werden, und sie folglich auch nicht in der Lage sind, Großbrände in Urwäldern und Torflandschaften zu verhindern; fordert die Kommission auf, für eine unabhängige Prüfung und Überwachung dieser Zertifizierungsregelungen zu sorgen, sodass gewährleistet ist, dass das auf dem EU-Markt vertriebene Palmöl allen erforderlichen Standards entspricht und nachhaltig ist; stellt fest, dass das Problem der Nachhaltigkeit in der Palmölbranche durch freiwillige Maßnahmen und Strategien allein nicht gelöst werden kann und dass vielmehr auch für Palmölunternehmen verbindliche Regeln und zwingend vorgeschriebene Zertifizierungsregelungen erforderlich sind;

39.  verweist auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu dem Thema „Palmöl und die Rodung von Regenwäldern“[13], in der auch anerkannt wurde, dass 73 % der Entwaldung auf der Welt durch Rodung für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse verursacht werden, wobei 40 % der Entwaldung auf der Welt auf die Umwandlung dieser Flächen in großflächige Monokultur-Ölpalmenplantagen zurückzuführen sind, und weist darauf hin, dass die EU ein wichtiger Importeur von Erzeugnissen ist, die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen; verweist ferner auf seine Änderungsanträge zu der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, die darauf abzielt, die Anreize für die Nutzung von Palmöl für Kraftstoffe bis zum Jahr 2021 auslaufen zu lassen;

40.  fordert die Kommission auf, der zuvor erwähnten Entschließung zu dem Thema „Palmöl und die Rodung von Regenwäldern“ Rechnung zu tragen, ein Nachhaltigkeitskriterium für Palmöl und Palmöl enthaltende Produkte, die auf den EU-Markt eingeführt werden, sowie eine einheitliche Zertifizierungsregelung einzuführen und die Rückverfolgbarkeit von eingeführtem Palmöl zu verbessern;

41.  fordert die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten, die dies bislang noch nicht getan haben, mit Nachdruck auf, sich für die Einführung einer EU-weiten Verpflichtung einzusetzen, bis 2020 ausschließlich auf zertifiziert nachhaltiges Palmöl zurückzugreifen, indem unter anderem die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „Towards Eliminating Deforestation from Agricultural Commodity Chains with European Countries“ (Für Agrarrohstoffproduktionsketten mit europäischen Ländern ohne Entwaldung) unterzeichnet und umgesetzt wird, und auf die Einführung einer Verpflichtung der Industrie hinzuarbeiten, indem unter anderem die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „In Support of a Fully Sustainable Palm Oil Supply Chain by 2020“ (Zur Unterstützung einer vollständig nachhaltigen Lieferkette für Palmöl bis 2020) unterzeichnet und umgesetzt wird;

42.  ist der Auffassung, dass die Bemühungen darum, der Entwaldung Einhalt zu gebieten, Hilfe und Unterstützung für die wirksamste Nutzung bestehender Kulturflächen umfassen müssen, die gemeinsam mit einem Konzept der „intelligenten Dörfer“ angewandt werden sollen; erkennt an, dass agrarökologische Verfahren ein großes Potenzial zur Optimierung von Ökosystemfunktionen und der Resilienz aufweisen, und zwar durch gemischte und sehr vielfältige Methoden des Anbaus, der Agroforstwirtschaft und des Dauerkulturbetriebs, die auch für Kulturen wie Palmöl, Kakao oder Kautschuk von Belang sind, und zudem sehr große Vorteile mit Blick auf die Ergebnisse im sozialen Bereich, die Diversifizierung der Erzeugung und die Produktivität bereitstellen, ohne dass noch mehr Wald umgewandelt wird;

43.  fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die ergriffenen Maßnahmen und der Regelungsrahmen weder zu einer ungebührlichen Belastung für kleine und mittlere Erzeuger führen noch ihren Zugang zu den Märkten und dem internationalen Handel verhindern;

44.  fordert die Kommission auf, politischen Willen und Führungsstärke zu zeigen, indem sie sich dazu verpflichtet, möglichst bald und noch vor dem Ende ihrer aktuellen Amtszeit einen ehrgeizigen EU-Aktionsplan gegen Entwaldung und Waldschädigung vorzulegen, der konkrete regulatorische Maßnahmen umfasst, mit denen sichergestellt wird, dass keine Lieferketten oder Finanztransaktionen in Verbindung mit der EU Entwaldung, Waldschädigung oder Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern zur Folge haben;

45.  fordert, dass eine solche Legislativmaßnahme verbindliche Sorgfaltspflichten für die Kette von Lieferanten umfasst, die waldgefährdende Rohstoffe nutzen, sowie Verpflichtungen für Finanzinstitutionen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko der Entwaldung zu beseitigen, das aus Finanzinvestitionen herrührt;

46.  betont, dass die Handelsverhandlungen der Union mit den Verpflichtungen der Union im Einklang stehen müssen, Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und der Waldschädigung zu ergreifen und Kohlenstoffbestände der Wälder in Entwicklungsländern zu erhöhen;

47.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden diplomatischen und institutionellen Verfahren und Dialoge vollständig zu nutzen, um Länder, die erhebliche Mengen an Tropenholz verarbeiten und / oder einführen, insbesondere dann, wenn diese Holzerzeugnisse anschließend in die EU exportiert werden, wie es bei China und Vietnam der Fall ist, dazu zu motivieren, wirksame Rechtsvorschriften zu verabschieden, nach denen die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz untersagt wird und Akteure verpflichtet werden, Sorgfaltsprüfungen durchzuführen, die mit denen der EU-Holzverordnung vergleichbar sind.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.5.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Seb Dance, Stefan Eck, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Benedek Jávor, Urszula Krupa, Jo Leinen, Peter Liese, Lukas Mandl, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Rory Palmer, Massimo Paolucci, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, John Procter, Julia Reid, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nikos Androulakis, Nicola Caputo, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Karol Karski, Ulrike Müller, Stanislav Polčák, Bart Staes, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

John Flack, Jaromír Kohlíček, Miltiadis Kyrkos

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

53

+

ALDE

Gerben-Jan Gerbrandy, Jan Huitema, Anneli Jäätteenmäki, Valentinas Mazuronis, Ulrike Müller, Nils Torvalds

ECR:

John Flack, John Procter

EFDD:

Piernicola Pedicini

ENF :

Sylvie Goddyn

GUE/NGL:

Stefan Eck, Jaromír Kohlíček

NI :

Zoltán Balczó

PPE:

Pilar Ayuso, Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Esther Herranz García, György Hölvényi, Peter Jahr, Peter Liese, Lukas Mandl, Stanislav Polčák, Annie Schreijer-Pierik, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D:

Nikos Androulakis, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nicola Caputo, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Jytte Guteland, Miltiadis Kyrkos, Jo Leinen, Susanne Melior, Rory Palmer, Massimo Paolucci, Pavel Poc, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Tiemo Wölken, Damiano Zoffoli

VERTS/ALE:

Benedek Jávor, Davor Škrlec, Bart Staes

1

-

EFDD

Julia Reid

3

0

ECR

Karol Karski, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  https://www.forestcarbonpartnership.org/what-redd
  • [2]  Goodman, R.C. und Herold M., „Why Maintaining Tropical Forests is Essential and Urgent for Maintaining a Stable Climate“ (November 2014), Arbeitspapier 385, Center for Global Development. McKinsey & Company, „Pathways to a low-carbon economy“ (2009). McKinsey & Company, „Pathways to a low-carbon economy: Version 2 of the Global Greenhouse Gas Abatement Cost Curve“ (2013).
  • [3]  Baccini, A. u. a., „Tropical forests are a net carbon source based on aboveground measurements of gain and loss“ (2017).
  • [4]  UNEP, „The Rise of Environmental Crime report“ (2016).
  • [5]  Siehe https://www.iucn.org/theme/forests/our-work/forest-landscape-restoration/bonn-challenge
  • [6]  http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/feasibility_study_deforestation_kh0418199enn_main_report.pdf
  • [7]  In dem von der Environmental Investigation Agency (EIA) und dem indonesischen Netz zur Forstüberwachung (Jaringan Pemantau Independen Kehutanan – JPIK) erstellten Bericht über die Zulassung von Straftaten „Permitting Crime Report“ aus dem Jahr 2014 wurde ermittelt, dass im Rahmen des Legalitätssicherungssystems für Holz lizenzierte Unternehmen in die „Holzwäsche“ verwickelt sind und Holz aus illegalem Holzeinschlag mit legalem Holz mischen. Derzeit könnten solche Hölzer womöglich als Holz mit FLEGT-Genehmigung in die EU ausgeführt werden. Informationen sind unter der Website http://www.wri.org/blog/2018/01/indonesia-has-carrot-end-illegal-logging-now-it-needs-stick primary source https://eia-international.org/wp-content/uploads/Permitting-Crime.pdf abrufbar.
  • [8]  Ein Fall aus Nepal wird von ClientEarth vorgestellt, abrufbar unter https://www.clientearth.org/what-can-we-learn-from-community-forests-in-nepal/.
  • [9]  Beim jüngsten Fall (dem von der GD DEVCO finanzierten Projekt WaTER) handelt es sich um einen Verstoß gegen die Besitzrechte der indigenen Völker der Ogiek und Sengwer in Kenia, obschon deren Landbesitzrechte in der Verfassung anerkannt werden, insbesondere nach Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe d und nach dem im Jahr 2016 erlassenen Gesetz über gemeinschaftliches Land.
  • [10]  Forest Trends Report-Reihe, 2014: „Consumer Goods and Deforestation: An Analysis of the Extent and Nature of Illegality in Forest Conversion for Agriculture and Timber Plantations“.
    https://www.forest-trends.org/wp-content/uploads/2014/09/doc_4718.pdf
  • [11]  „Tackling deforestation and forest degradation: a case for EU action in 2017“ https://www.greenpeace.org/eu-unit/Global/eu-unit/reports-briefings/2017/170620%20-%20A%20case%20for%20EU%20action%20in%202017.pdf
  • [12]  „Feasibility study on options to step up EU action against deforestation“ (Kommission) http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/feasibility_study_deforestation_kh0418199enn_main_report.pdf
  • [13]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0098.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (24.4.2018)

für den Entwicklungsausschuss

zu der transparenten und verantwortungsbewussten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in Entwicklungsländern: Wälder
(2018/2003(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Arena

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die bei den freiwilligen Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT-VAP) erzielten Fortschritte, insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhalt zwischen der Zivilgesellschaft, der Industrie und den Regierungen bei gemeinsamen Entscheidungen über politische Strategien; fordert die Kommission auf, die laufenden Verhandlungen erfolgreich abzuschließen, die freiwilligen Partnerschaftsabkommen wirksamer und schneller umzusetzen, der Durchsetzung nationaler Rechtsvorschriften weiter Vorrang einzuräumen, die notwendigen Reformprozesse in den FLEGT-VPA-Ausfuhrländern ausreichend zu unterstützen und die verbliebenen Probleme wie Korruption, Konfliktholz, illegale Entwaldung und Waldschädigung zu bewältigen, Transparenz sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass gesicherte Grundbesitzverhältnisse für Gemeinschaften einen wesentlichen Grundsatz der Verwaltung von Landnutzungsrechten bilden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die VPA-Länder dabei zu unterstützen, bei der Ausarbeitung ihrer Legalitätssicherungssysteme für Holz (TLAS) den Themen Entwaldung, Umwandlung von Wäldern und nachhaltige Waldbewirtschaftung gebührend Rechnung zu tragen; weist darauf hin, dass im Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor auch die neuen vorrangigen geografischen Gebiete berücksichtigt werden müssen, und zwar sowohl in den Ländern, mit denen ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen besteht als auch in denjenigen, mit denen keines besteht;

2.  stellt fest, dass die Umsetzung von VPA mehr Chancen auf Erfolg hat, wenn in ihnen eine gezieltere Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen vorgesehen wird, die an der Bewirtschaftung von Holzressourcen beteiligt sind (Eigentümer kleiner Waldflächen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, unabhängige Marktteilnehmer im „informellen“ Sektor); betont, dass bei den Zertifizierungsverfahren die Interessen der stärker schutzbedürftigen Gruppen, die an der Waldbewirtschaftung beteiligt sind, gewahrt werden müssen;

3.  betont, dass entschieden gegen den illegalen Handel mit Tropenholz vorgegangen werden muss; schlägt der Kommission vor, bei künftigen Verhandlungen über FLEGT-Ausfuhrgenehmigungen für geprüfte legale Holzerzeugnisse, die in die EU ausgeführt werden, die Erfahrungen mit dem indonesischen System zu berücksichtigen, das seit November 2016 in Kraft ist; fordert die Kommission auf, eine unabhängige Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der Umsetzung des indonesischen Legalitätssicherungssystems für Holz durchzuführen, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgelegt werden sollte;

4.  weist darauf hin, dass im FLEGT-Aktionsplan bereits festgelegt ist, dass beim Thema Konfliktholz Handlungsbedarf besteht, dieses Problem bislang aber nur unzureichend behandelt wurde; fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die in der EU-Holzverordnung vorgesehenen Sorgfaltspflichten auszuweiten, um im Rahmen der anstehenden Überprüfung dem Thema Konfliktholz angemessen Rechnung zu tragen;

5.  betont, dass die EU-Holzverordnung noch besser umgesetzt und durchgesetzt werden muss, damit der nachhaltige Handel mit importiertem und im Inland erzeugtem Holz und Holzerzeugnissen bestmöglich geschützt werden kann;

6.  erkennt die wichtige Arbeit an, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im Hinblick auf die globale nachhaltige Waldbewirtschaftung geleistet wurde und mit der ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen geleistet wird;

7.  fordert die EU auf, für eine stärkere Zusammenarbeit und effiziente Partnerschaften mit großen holzverbrauchenden Ländern und internationalen Akteuren wie den Vereinten Nationen, insbesondere der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie dem Zentrum für Internationale Forschung im Forstbereich (Center for International Forestry Research, CIFOR) und dem Waldprogramm (Program on Forests, PROFOR) der Weltbank, zu sorgen, damit der Handel mit illegal geschlagenem Holz auf globaler Ebene tatsächlich eingedämmt und die Politikgestaltung im Forstsektor allgemein verbessert werden kann;

8.  stellt fest, dass Holz und Holzerzeugnisse, die in die EU eingeführt werden, an den Grenzen gründlicher kontrolliert werden sollten, um sicherzustellen, dass die eingeführten Erzeugnisse tatsächlich die für die Einfuhr in die EU erforderlichen Kriterien erfüllen;

9.  weist darauf hin, dass 300 Millionen Menschen in Wäldern leben und etwa 1,6 Milliarden Menschen ihren Lebensunterhalt mit Waldressourcen bestreiten, die ihnen Nahrungsmittel, Brennstoff zum Kochen und Heizen, Arzneimittel, Unterkunft, Kleidung, Beschäftigung und Einkommen bieten; stellt fest, dass Waldressourcen auch als Sicherheitsnetze in Krisen oder Notsituationen wirken – beispielsweise, wenn die Ernte wegen langer Trockenperioden ausfällt; ist der Ansicht, dass die EU mit ihren Partnern stetig darauf hinarbeiten sollte, dass die durch Wälder erzielte Wertschöpfung nachhaltig ist und den Zielen der Vereinten Nation für die nachhaltige Entwicklung entspricht;

10.  weist besorgt darauf hin, dass die gewerbliche und exportorientierte Landwirtschaft weiterhin maßgeblich zur weltweiten Entwaldung beiträgt, da etwa 75 % der gesamten Entwaldung heute auf die Umwandlung natürlicher Wälder für landwirtschaftliche Zwecke zurückzuführen ist[1], und dass etwa die Hälfte der seit 2000 in den Tropen stattgefundenen Entwaldung auf die illegale Umwandlung von Wäldern in gewerblich genutzte landwirtschaftliche Flächen zurückzuführen ist; stellt fest, dass die EU der größte Importeur von Palmöl und Soja aus Regenwaldländern ist und dass jüngsten Schätzungen zufolge Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kaffee und Kakao für etwa 80 % der Abholzung tropischer Wälder weltweit verantwortlich sind und die gewerbliche exportorientierte Landwirtschaft im 21. Jahrhundert eine zunehmende Rolle bei der Entwaldung spielt[2]; betont, dass eine konsequenten Gemeinsamen Agrarpolitik der EU vonnöten ist, damit in bestimmten Bereichen die Abhängigkeit von Einfuhren verringert werden kann;

11.  fordert die EU erneut auf, einen Aktionsplan gegen Entwaldung und Waldschädigung auszuarbeiten, der konkrete regulatorische Maßnahmen umfasst, mit denen sichergestellt wird, dass mit der EU im Zusammenhang stehende Lieferketten und Finanztransaktionen nicht zu Entwaldung und Waldschädigung führen;

12.  stellt mit Besorgnis fest, dass Entwaldung als einer der Faktoren gilt, die zum globalen Klimawandel beitragen, und weist darauf hin, dass 70 % der Pflanzen und Tiere weltweit in Wäldern leben und durch die Entwaldung ihre Lebensräume verlieren;

13.  weist darauf hin, dass die EU zwar die Lieferketten für Holz, Fisch und Mineralien aus Konfliktgebieten reguliert hat, allerdings noch nicht die für waldgefährdende landwirtschaftliche Rohstoffe; stellt fest, dass aus der jüngsten Machbarkeitsstudie über Möglichkeiten zur Intensivierung der EU-Maßnahmen gegen Entwaldung hervorgeht, dass die wirksamsten nachfrageseitigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Entwaldung in Rechtsvorschriften zur Regulierung des Zugangs waldgefährdender Rohstoffe zum EU-Markt bestünden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen Rechtsrahmen auszuarbeiten, mit dem Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette für diese Rohstoffe durchgesetzt werden können, mit dem für Rechtssicherheit gesorgt werden kann und der auf Kriterien beruht, mit denen sichergestellt wird, dass die Rohstoffe auf nachhaltige Weise gewonnen und in keinem Zusammenhang mit Entwaldung stehen, etwa in Bezug auf direkte und indirekte Auswirkungen auf Wälder und andere Ökosysteme, die Behandlung der Arbeitnehmer und die Rechte der vom Wald lebenden Gemeinschaften und indigenen Völker, auch im Zusammenhang mit Problemen wie der Landnahme;

14.  betont, dass es darauf ankommt, die Maßnahmen zur Verhinderung, Überwachung und Überprüfung der Auswirkungen von bilateralen und multilateralen Freihandels- und Investitionsabkommen der EU auf die Umwelt und die Menschenrechte auszuweiten und zu verstärken, auch mittels überprüfbarer Indikatoren und unabhängiger gemeinschaftsbasierter Überwachungs- und Berichterstattungsinitiativen;

15.  weist darauf hin, dass Malaysia und Indonesien mit einem Anteil von 85–90 % an der Weltproduktion die größten Erzeuger von Palmöl sind und dass die steigende Nachfrage nach diesem Rohstoff zu Entwaldung führt, die Bedingungen bei der Landnutzung verschärft und wesentliche Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften, die Gesundheit und den Klimawandel hat; betont in diesem Zusammenhang, dass die Verhandlungen mit Indonesien und Malaysia über ein Handelsabkommen dazu genutzt werden sollten, um die Lage vor Ort zu verbessern;

16.  fordert die EU nachdrücklich auf, stets durchsetzbare Bestimmungen in ihre Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung aufzunehmen, um illegalem Holzeinschlag, Entwaldung, Waldschädigung, Landnahme und anderen Menschenrechtsverletzungen, die Gegensand angemessener und wirksamer Streitbeilegungsverfahren sind, Einhalt zu gebieten, und im Rahmen verschiedener Durchsetzungsmaßnahmen die Möglichkeit zu prüfen, auf Sanktionen beruhende Mechanismen und Bestimmungen einzuführen, um das Recht auf Eigentum sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass betroffene Gruppen bei maßgeblichen Vorhaben zuvor konsultiert werden und deren in Kenntnis der Sachlage erfolgte Zustimmung erforderlich ist; fordert die Kommission auf, derartige Bestimmungen mit Hilfe der Revisionsklausel, in bereits abgeschlossene Freihandelsabkommen einzufügen, insbesondere die Verpflichtung, das Pariser Klimaschutzübereinkommen wirksam umzusetzen; betont, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen überwacht und die von den Regierungen durchgeführten Konsultationsverfahren umgehend begonnen werden müssen, wenn Handelspartner diese Bestimmungen nicht einhalten, und dass die bestehenden Durchsetzungsmechanismen wie das im Rahmen der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung bestehende Streitbeilegungsverfahren in Gang gebracht werden müssen;

17.  weist darauf hin, dass die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte eingehalten werden müssen; unterstützt die laufenden Verhandlungen zur Schaffung eines auf die Wahrung der Menschenrechte abzielenden verbindlichen Instruments der Vereinten Nationen für transnationale und andere Unternehmen und betont, dass die EU aktiv an diesem Verfahren beteiligt sein muss;

18.  stellt fest, dass die APS-Verordnung weiterhin nur in begrenztem Umfang für den Schutz und die verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Waldressourcen gilt; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass forstpolitisch relevante Übereinkommen, die unter die APS- bzw. APS+-Regelung fallen, ordnungsgemäß überwacht werden – auch durch Organisationen der Zivilgesellschaft –, damit der Schutz der Wälder in Partnerländern gewährleistet werden kann, unter anderem indem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet wird, bei dem die von betroffenen Parteien eingereichten Beschwerden sorgfältig geprüft werden; betont, dass bei diesem Verfahren die Rechte indigener Völker und vom Wald abhängiger Gemeinschaften sowie die im IAO-Übereinkommen C169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker verankerten Rechte gegebenenfalls in besonderem Maß berücksichtigt werden müssen;

19.  fordert die Kommission auf, illegale forstwirtschaftliche Praktiken, wie das Ansetzen eines zu niedrigen Holzpreises bei Konzessionen, das Abholzen geschützter Bäume durch gewerbliche Unternehmen, den grenzüberschreitenden Schmuggel forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, den illegalen Holzeinschlag und die Verarbeitung forstwirtschaftlicher Rohstoffe ohne Genehmigung, in den Anwendungsbereich der in Freihandelsabkommen verankerten durchsetzbaren Bestimmungen für die Korruptionsbekämpfung aufzunehmen;

20.  betont, dass die Korruption im Zusammenhang mit illegalem Holzeinschlag im Rahmen der EU-Handelspolitik angegangen werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, durchsetzbare Bestimmungen gegen Korruption im Zusammenhang mit illegalem Holzeinschlag in ihre Freihandelsabkommen aufzunehmen, die darüber hinaus tatsächlich und in vollem Umfang umgesetzt werden müssen;

21.  weist darauf hin, dass in rohstoffexportierenden Ländern ein angemessener Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln sowie ein wirksamer Schutz von Hinweisgebern sichergestellt werden müssen, damit Rechtsvorschriften und Initiativen ihre Wirkung entfalten können;

22.  fordert die EU auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein transparentes, funktionierendes, wirksames und durchsetzbares Kennzeichnungssystem im Sinne einer „sozialen und umweltbezogenen Rückverfolgbarkeit“ über die gesamte Herstellungskette von Holz und waldgefährdenden landwirtschaftlichen Rohstoffen gemäß den Bestimmungen der WTO auszuarbeiten, und sich für ähnliche Maßnahmen auf internationaler Ebene einzusetzen; betont, dass die Zertifizierung für Eigentümer kleiner Waldflächen und KMU leicht zugänglich und für Verbraucher verständlich sein sollte, und bekräftigt, dass derartige Maßnahmen durchführbar und bezahlbar bleiben müssen, insbesondere für kleine Erzeugerbetriebe; weist darauf hin, dass die Zollkontrollen verstärkt, die vollständige Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht von Genehmigungsbehörden und Prüfern sichergestellt und rechtliche Maßnahmen gegen illegale Praktiken ergriffen werden müssen, die im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens festgestellt werden;

23.  weist darauf hin, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung von Landbesitz von zentraler Bedeutung ist, wenn es gilt, soziale Stabilität, eine nachhaltige Nutzung der Umwelt und verantwortungsvolle Investitionen für eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen;

24.  fordert die EU auf, mit der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten und sich dafür einzusetzen, dass diese Unternehmen Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln – etwa diejenigen der OECD – übernehmen und auf IAO-Übereinkommen oder multilateralen Umweltübereinkommen beruhende ehrgeizige Verpflichtungen eingehen, bei denen die Zivilgesellschaft angemessen eingebunden werden und wirksam mit lokalen Akteuren zusammengearbeitet wird, und fordert die EU ferner auf, angemessene Bestimmungen auszuarbeiten, mit denen Sozial- und Umweltnormen für Investoren durchgesetzt und Investitionstätigkeiten verhindert werden können, die Entwaldung und illegalen Holzeinschlag befördern, etwa indem dieser Aspekt im Rahmen ihrer anstehenden Überprüfung in die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen aufgenommen wird; fordert die EU auf, auch mit ihren internationalen Partnern auf dieses Ziel hinzuarbeiten;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.4.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Karoline Graswander-Hainz, Nadja Hirsch, Yannick Jadot, France Jamet, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Eric Andrieu, Goffredo Maria Bettini, Reimer Böge, Klaus Buchner, Dita Charanzová, Agnes Jongerius, Frédérique Ries

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

36

+

ALDE

Dita Charanzová, Nadja Hirsch, Frédérique Ries

ECR

David Campbell Bannerman, Emma McClarkin, Joachim Starbatty, Jan Zahradil

EFDD

Tiziana Beghin, William (The Earl of) Dartmouth

ENF

France Jamet

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur, Helmut Scholz

PPE

Laima Liucija Andrikienė, Reimer Böge, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler

S&D

Eric Andrieu, Goffredo Maria Bettini, Karoline Graswander-Hainz, Agnes Jongerius, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Yannick Jadot

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Evaluation of the EU FLEGT Action Plan (Forest Law Enforcement Governance and Trade) 2004–2014 (Evaluierung des EU-Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor), April 2016, S. 92.
  • [2]  http://ec.europa.eu/environment/forests/studies_EUaction_deforestation_palm_oil.htm

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Enrique Guerrero Salom, Heidi Hautala, Maria Heubuch, György Hölvényi, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Mirja Vehkaperä, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Thierry Cornillet, Frank Engel, Ádám Kósa, Cécile Kashetu Kyenge, Adam Szejnfeld

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Asim Ademov, Marie-Christine Vergiat

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

Thierry Cornillet, Mirja Vehkaperä

GUE/NGL

Lola Sánchez Caldentey, Marie-Christine Vergiat

PPE

Asim Ademov, Frank Engel, György Hölvényi, Ádám Kósa, Adam Szejnfeld, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Joachim Zeller

S&D

Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Elly Schlein

VERTS/ALE

Heidi Hautala, Maria Heubuch

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 29. August 2018
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