EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

12.7.2018 - (12256/2014 – C8-0080/2017 – 2014/0023(NLE)) - ***

Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatter: Francisco Assis

Verfahren : 2014/0023(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0256/2018
Eingereichte Texte :
A8-0256/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

(12256/2014 – C8-0080/2017 – 2014/0023(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12256/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (12255/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0080/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A8‑0256/2018),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Kanadas zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Kanada wurde am 30. November 2008 paraphiert, auf dem EU-Kanada-Gipfel am 6. Mai 2009 gebilligt und am 17. und 18. Dezember 2009 unterzeichnet, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses 2010/417/EG[1] des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei dem Abkommen handelt es sich um ein umfassendes Luftverkehrsabkommen, das eine schrittweise Einführung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten sowie eine weitreichende Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Sicherheit, Schutz, Soziales, Verbraucherinteressen, Umwelt, Flugverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb umfasst.

Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Gemäß der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien[2] wird Kroatien im Wege von Protokollen allen Übereinkommen mit einem oder mehreren Drittländern beitreten, die vor dem Beitritt Kroatiens von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet oder geschlossen wurden.

Mit dem Beschluss 13351/12 des Rates vom 14. September 2012 wurde die Kommission ermächtigt, Protokolle über die Anpassung von Abkommen auszuhandeln, die zwischen der EU – oder der EU und ihren Mitgliedstaaten – und Drittländern im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens zur EU unterzeichnet oder geschlossen wurden.

Am 1. Juli 2013 trat die Republik Kroatien der EU bei und wurde zu ihrem 28. Mitgliedstaat.

Das Protokoll wurde anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union zwischen der Kommission und der Regierung Kanadas ausgehandelt.

Kernbestimmungen des Protokolls

Mit dem Protokoll soll die Republik Kroatien Vertragspartei des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten werden (Artikel 1) und sollten die notwendigen sich daraus ergebenden sprachlichen Anpassungen vorgenommen werden (Artikel 2). Es umfasst keine inhaltlichen Änderungen des Abkommens zwischen der EU und Kanada.

Verfahren

Das Protokoll wurde am 27. Januar 2017 unterzeichnet. Um das Protokoll abschließen zu können, benötigt der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Gemäß den Artikeln 99 und 108 Absatz 7 der Geschäftsordnung äußert sich das Parlament in einer einzigen Abstimmung, wobei keine Änderungsanträge zum Abkommen selbst eingereicht werden können. Es sind nur Änderungsanträge zugelassen, mit denen die vom Berichterstatter vorgeschlagene Empfehlung umgekehrt wird.

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt der Berichterstatter dem Ausschuss für Verkehr und Tourismus, den Abschluss dieses Protokolls zu befürworten.

  • [1]  ABl. L207 vom 6.8.2010, S. 30.
  • [2]  ABl. L112 vom 24.4.2012, S. 21.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, um dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union Rechnung zu tragen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12256/2014 – C8-0080/2017 – 2014/0023(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

23.2.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

1.3.2017

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Francisco Assis

18.11.2014

 

 

 

Datum der Annahme

10.7.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Markus Pieper, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Claudia Schmidt, Keith Taylor, Pavel Telička, Peter van Dalen, Wim van de Camp, Marie-Pierre Vieu, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Werner Kuhn

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Anna Hedh

Datum der Einreichung

12.7.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE

ECR

EFDD

ENF

GUE/NGL

PPE

 

S&D

 

VERTS/ALE

Izaskun Bilbao Barandica, Gesine Meissner, Dominique Riquet, Pavel Telička

Jacqueline Foster, Peter Lundgren, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Peter van Dalen

Daniela Aiuto

Marie-Christine Arnautu, Georg Mayer

Merja Kyllönen, Marie-Pierre Vieu

Georges Bach, Deirdre Clune, Andor Deli, Dieter-Lebrecht Koch, Werner Kuhn, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Markus Pieper, Claudia Schmidt, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Luis de Grandes Pascual, Wim van de Camp

Lucy Anderson, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Anna Hedh, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Gabriele Preuß, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, Janusz Zemke

Michael Cramer, Karima Delli, Keith Taylor

 

0

-

 

 

0

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Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 29. August 2018
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