BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019–2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

12.7.2018 - (COM(2017)0698 – C8-0009/2018 – 2017/0312(NLE)) - *

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Rebecca Harms


Verfahren : 2017/0312(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0258/2018
Eingereichte Texte :
A8-0258/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019–2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

(COM(2017)0698 – C8-0009/2018 – 2017/0312(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2017)0698),

–  gestützt auf Artikel 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C8‑0009/2018),

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8‑0258/2018),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4)  Um die Kontinuität der Nuklearforschung auf Gemeinschaftsebene zu gewährleisten, ist es notwendig, das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 einzurichten (im Folgenden das „Euratom-Programm“). Das Euratom-Programm sollte dieselben Ziele verfolgen wie das Programm 2014-2018, dieselben Tätigkeiten unterstützen und dieselben Durchführungsmodalitäten, die sich als effizient und für die Erreichung der Programmziele angemessen erwiesen haben, anwenden.

(4)  Um die Kontinuität der Nuklearforschung auf Gemeinschaftsebene sicherzustellen und die Ziele in diesem Bereich zu erreichen, ist es notwendig, das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 einzurichten (im Folgenden das „Euratom-Programm“). Das Euratom-Programm sollte dieselben Ziele verfolgen wie das Programm 20142018, dieselben Tätigkeiten unterstützen und dieselben Durchführungsmodalitäten, die sich als effizient und für die Erreichung der Programmziele angemessen erwiesen haben, anwenden.

Änderungsantrag    2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6)  Trotz der potenziellen Bedeutung der Kernenergie für die Energieversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass bei schweren nuklearen Unfällen die menschliche Gesundheit gefährdet sein kann. Daher muss im Euratom-Programm der nuklearen Sicherheit und, wo erforderlich, den Aspekten der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich, die in den Aufgabenbereich der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) fallen, größtmögliche Aufmerksamkeit zuteilwerden.

(6)  Trotz der potenziellen Bedeutung der Kernenergie für die Energieversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass bei schweren nuklearen Unfällen die Gesundheit des Menschen, aber auch die Umwelt mittel- und langfristig gefährdet sein kann. Daher muss im Euratom-Programm der nuklearen Sicherheit und, wo erforderlich, den Aspekten der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich, die in den Aufgabenbereich der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) fallen, größtmögliche Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Änderungsantrag    3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7)  Der Europäische Strategieplan für Energietechnologie (im Folgenden der „SET-Plan“), der in den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates vom 28. Februar 2008 in Brüssel festgelegt wurde, beschleunigt die Entwicklung eines ganzen Spektrums CO2-armer Technologien. Der Europäische Rat einigte sich auf seiner Tagung vom 4. Februar 2011 darauf, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten Investitionen in erneuerbare Energien sowie in sichere und nachhaltige CO2-arme Technologien fördern und den Schwerpunkt auf die Umsetzung der technologischen Prioritäten des SET-Plans legen werden. Es steht jedem einzelnen Mitgliedstaat frei zu entscheiden, welche Technologien er zu unterstützen wünscht.

(7)  Durch den Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (im Folgenden „SET-Plan“), der in den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates vom 28. Februar 2008 in Brüssel festgelegt wurde, wird der Innovationsprozess im Bereich europäischer CO2armer Spitzentechnologien beschleunigt. Der Europäische Rat einigte sich auf seiner Tagung vom 4. Februar 2011 darauf, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten Investitionen in erneuerbare Energien sowie in sichere und nachhaltige CO2-arme Technologien, einschließlich der Kernenergie, fördern und den Schwerpunkt auf die Umsetzung der technologischen Prioritäten des SET-Plans legen werden. Die Maßnahme 10 (Kernenergie) des SET-Plans hat folgendes Ziel: Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus bei Kernreaktoren und den damit verbundenen Brennstoffkreisläufen während des Betriebs und der Stilllegung bei gleichzeitiger Verbesserung ihres Wirkungsgrads. Es steht jedem einzelnen Mitgliedstaat frei, zu entscheiden, welche Technologien er zu unterstützen wünscht.

Änderungsantrag    4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8)  Da alle Mitgliedstaaten über kerntechnische Anlagen verfügen oder radioaktives Material, insbesondere für medizinische Zwecke, nutzen, hat der Rat in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 1. und 2. Dezember 2008 in Brüssel anerkannt, dass auch in Zukunft Bedarf an Kompetenzen im Nuklearbereich besteht, deren Verfügbarkeit insbesondere durch eine angemessene, auf Gemeinschaftsebene koordinierte Aus- und Fortbildung in Anbindung an die Forschung gewährleistet werden soll.

(8)  Da alle Mitgliedstaaten über kerntechnische Anlagen verfügen oder radioaktives Material, insbesondere für medizinische Zwecke, nutzen, hat der Rat in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 1. und 2. Dezember 2008 in Brüssel anerkannt, dass auch in Zukunft Bedarf an Kompetenzen im Nuklearbereich besteht, deren Verfügbarkeit insbesondere durch eine auf allen Ebenen angemessene Aus- und Fortbildung und eine angemessene Koordinierung mit den europäischen Forschungsprojekten sichergestellt werden soll.

Änderungsantrag    5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9)  Zwar kann jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, ob er die Kernenergie nutzt oder nicht, doch steht fest, dass die Kernenergie in den einzelnen Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Rolle spielt.

(9)  Zwar kann jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, ob er die Kernenergie nutzt, doch steht fest, dass die Kernforschung in allen Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielt, nicht zuletzt im Bereich der Gesundheit des Menschen.

Änderungsantrag    6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11)  Damit die Kernfusion zu einer glaubwürdigen Option für die Energiegewinnung im kommerziellen Maßstab wird, muss zunächst der Bau des ITER erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen und mit seinem Betrieb begonnen werden. Ferner ist ein ehrgeiziger und gleichzeitig realistischer Fahrplan für die Stromgewinnung bis 2050 aufzustellen. Damit diese Ziele erreicht werden, bedarf es der Ausrichtung des europäischen Fusionsprogramms hin zu einem gemeinsamen Programm von Maßnahmen zur Umsetzung dieses Fahrplans. Zur Sicherung der Erfolge der laufenden Fusionsforschungstätigkeiten sowie des langfristigen Engagements und der Zusammenarbeit der einschlägigen Akteure sollte die Kontinuität der Unterstützung durch die Gemeinschaft gewährleistet werden. Der Schwerpunkt sollte vor allem stärker auf Tätigkeiten zur Unterstützung des ITER gelegt werden, aber auch auf die Entwicklungen für den Demonstrationsreaktor, einschließlich gegebenenfalls einer stärkeren Beteiligung des Privatsektors. Bei dieser Rationalisierung und Neuausrichtung ist darauf zu achten, dass die Führungsrolle Europas in der Fusionsforschung nicht gefährdet wird.

(11)  Damit die Kernfusion zu einer glaubwürdigen Option für die Energiegewinnung im kommerziellen Maßstab wird, muss zunächst der Bau des ITER erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen und mit seinem Betrieb begonnen werden, wozu das Euratom-Programm einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Ferner ist ein ehrgeiziger und gleichzeitig realistischer Fahrplan für die Stromgewinnung bis 2050 aufzustellen. Damit diese Ziele erreicht werden, bedarf es der Ausrichtung des europäischen Fusionsprogramms hin zu einem gemeinsamen Programm von Maßnahmen zur Umsetzung dieses Fahrplans. Zur Sicherung der Erfolge der laufenden Fusionsforschungstätigkeiten sowie des langfristigen Engagements und der Zusammenarbeit der einschlägigen Akteure sollte die Kontinuität der Unterstützung durch die Gemeinschaft langfristig sichergestellt werden. Der Schwerpunkt sollte vor allem stärker auf Tätigkeiten zur Unterstützung des ITER gelegt werden, aber auch auf die Entwicklungen für den Demonstrationsreaktor, einschließlich, falls möglich, einer stärkeren Beteiligung der Privatwirtschaft. Bei dieser Rationalisierung und Neuausrichtung ist darauf zu achten, dass die Führungsrolle Europas in der Fusionsforschung nicht gefährdet wird.

Änderungsantrag    7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12)  Die JRC sollte weiterhin unabhängige, auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Formulierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Politik der Gemeinschaft bereitstellen, insbesondere im Bereich der Forschung und Ausbildung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich. Um die personellen Ressourcen zu optimieren und sicherzustellen, dass in der Union keine Doppelarbeit in der Forschung geleistet wird, sollte jede neue Tätigkeit der JRC analysiert werden, um die Kohärenz mit den in den Mitgliedstaaten bereits durchgeführten Tätigkeiten zu prüfen. Die Gefahrenabwehr-Aspekte des Rahmenprogramms Horizont 2020 sollten auf die direkten Maßnahmen der JRC beschränkt sein.

(12)  Die JRC sollte weiterhin unabhängige, auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Formulierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Politik der Gemeinschaft bereitstellen, insbesondere im Bereich der Forschung und Ausbildung für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sicherungs- und Nichtverbreitungsmaßnahmen im Nuklearbereich. Um die personellen Ressourcen zu optimieren und sicherzustellen, dass in der Union keine Doppelarbeit in der Forschung geleistet wird, sollte jede neue Tätigkeit der JRC analysiert werden, um die Kohärenz mit den in den Mitgliedstaaten bereits durchgeführten Tätigkeiten zu prüfen. Die Gefahrenabwehr-Aspekte des Rahmenprogramms Horizont 2020 sollten auf die direkten Maßnahmen der JRC beschränkt sein.

Änderungsantrag    8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 14

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14)  Im Interesse aller Mitgliedstaaten ist es Aufgabe der Union, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die gemeinsame Spitzenforschung, Wissenserwerb und Wissenserhalt im Bereich der Kernspaltungstechnologien unterstützen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Sicherheit, der Gefahrenabwehr, dem Strahlenschutz und der Nichtverbreitung liegt. Hierfür sind unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich, zu denen die JRC einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Dies wurde in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Oktober 2010 „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ anerkannt, in der sie ihre Absicht zum Ausdruck brachte, durch die JRC die wissenschaftlichen Grundlagen für politische Entscheidungen zu verbessern. Die JRC schlägt in diesem Zusammenhang vor, ihre Forschungsarbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr im Nuklearbereich an den politischen Prioritäten der Union auszurichten.

(14)  Im Interesse aller Mitgliedstaaten ist es Aufgabe der Union, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die gemeinsame Spitzenforschung, Wissenserwerb und Wissenserhalt im Bereich der Kernspaltungstechnologien unterstützen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Sicherheit, der Gefahrenabwehr, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, dem Strahlenschutz und der Nichtverbreitung liegt. Hierfür sind unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich, zu denen die JRC einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Dies wurde in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ anerkannt, in der sie ihre Absicht zum Ausdruck brachte, durch die JRC die wissenschaftlichen Grundlagen für politische Entscheidungen zu verbessern. Die JRC schlägt in diesem Zusammenhang vor, ihre Forschungsarbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr im Nuklearbereich an den politischen Prioritäten der Union auszurichten.

Änderungsantrag    9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15)  Um die Beziehung zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu vertiefen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft zu stärken, sollte das Euratom-Programm das Engagement von Bürgern und Zivilgesellschaft in Fragen der Forschung und Innovation auf der Grundlage sachlicher Informationen fördern, indem es die wissenschaftliche Bildung und Ausbildung fördert, wissenschaftliche Erkenntnisse leichter zugänglich macht, verantwortungsvolle Forschungs- und Innovationspläne entwickelt, die den Bedenken und Erwartungen von Bürgern und Zivilgesellschaft Rechnung tragen, und deren Beteiligung an Tätigkeiten des Euratom-Programms erleichtert.

(15)  Um die Beziehung zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu vertiefen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft zu stärken, sollte das Euratom-Programm eine bessere Informationspolitik für das Engagement von Bürgern und Zivilgesellschaft in Fragen der Forschung und Innovation auf der Grundlage sachlicher Informationen fördern, indem es die wissenschaftliche Bildung und Ausbildung fördert, wissenschaftliche Erkenntnisse leichter zugänglich macht, verantwortungsvolle Forschungs- und Innovationspläne entwickelt, die den Bedenken und Erwartungen von Bürgern und Zivilgesellschaft Rechnung tragen, und deren Beteiligung an Tätigkeiten des Euratom-Programms erleichtert.

Änderungsantrag    10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 17

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(17)  In den Ergebnissen der Debatten des von der Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemeinsam organisierten Symposiums „Benefits and Limitations of Nuclear Fission Research for a Low Carbon Economy“ (Nutzen und Grenzen der Forschung im Bereich der Kernspaltung im Hinblick auf eine emissionsarme Wirtschaft), das auf der Grundlage einer interdisziplinäreren Studie, an der unter anderem Experten aus den Bereichen Energie, Wirtschaft und Sozialwissenschaften beteiligt waren, vorbereitet worden war und das am 26. und 27. Februar 2013 in Brüssel stattfand, wurde anerkannt, dass die Nuklearforschung auf europäischer Ebene fortgesetzt werden sollte.

(17)  In den Ergebnissen der Debatten des von der Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemeinsam organisierten Symposiums „Benefits and Limitations of Nuclear Fission Research for a Low Carbon Economy“ (Nutzen und Grenzen der Forschung im Bereich der Kernspaltung im Hinblick auf eine emissionsarme Wirtschaft), das auf der Grundlage einer interdisziplinäreren Studie, an der unter anderem Experten aus den Bereichen Energie, Wirtschaft und Sozialwissenschaften beteiligt waren, vorbereitet worden war und das am 26. und 27. Februar 2013 in Brüssel stattfand, wurde anerkannt, dass die Nuklearforschung, auch im Hinblick auf die Kernspaltung, auf europäischer Ebene fortgesetzt werden sollte.

Änderungsantrag    11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 18

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(18)  Das Euratom-Programm sollte dazu beitragen, die Attraktivität des Berufs des Forschers in der Union zu erhöhen. Der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern17 sowie den anderen im Zusammenhang mit dem Europäischen Forschungsraum festgelegten Bezugsrahmen sollte angemessen Rechnung getragen werden, wobei ihr freiwilliger Charakter zu wahren ist.

(18)  Das Euratom-Programm sollte dazu beitragen, die Attraktivität des Berufs des Forschers in der Union zu erhöhen, und junge Menschen dazu anzuregen, an der Forschungsarbeit in diesem Bereich mitzuwirken. Der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern17 sowie den anderen im Zusammenhang mit dem Europäischen Forschungsraum festgelegten Bezugsrahmen sollte angemessen Rechnung getragen werden, wobei ihr freiwilliger Charakter zu wahren ist.

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17 Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (ABl. L 75 vom 22.3.2005, S. 67).

17 Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (ABl. L 75 vom 22.3.2005, S. 67).

Änderungsantrag    12

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 19

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(19)  Bei den Tätigkeiten des Euratom-Programms sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Innovation gefördert werden, indem insbesondere die Ursachen des Geschlechterungleichgewichts angegangen werden, das Potenzial sowohl der Forscherinnen als auch der Forscher in vollem Umfang ausgeschöpft und die Geschlechterdimension in den Inhalt von Projekten einbezogen wird, um die Qualität der Forschung zu verbessern und Innovationsanreize zu schaffen. Bei diesen Tätigkeiten sollte auch die Anwendung der Grundsätze hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern angestrebt werden, die in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt sind.

(19)  Die Tätigkeiten des Euratom-Programms müssen mit dem Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Innovation im Einklang stehen, indem insbesondere die Ursachen des Geschlechterungleichgewichts angegangen werden, das Potenzial sowohl der Forscherinnen als auch der Forscher in vollem Umfang ausgeschöpft und ihr Zugang zu Forschungsprogrammen verbessert wird, um die Qualität der Forschung zu verbessern und Innovationsanreize zu schaffen. Bei diesen Tätigkeiten sollte auch die Anwendung der Grundsätze hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern angestrebt werden, die in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt sind.

Änderungsantrag    13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(20)  Die vom Euratom-Programm unterstützten Forschungs- und Innovationstätigkeiten sollten die grundlegenden ethischen Prinzipien einhalten. Die Energiefragen betreffenden Stellungnahmen der Europäischen Gruppe für Ethik in den Naturwissenschaften und neuen Technologien sollten gegebenenfalls berücksichtigt werden. Die Forschungstätigkeiten sollten ferner Artikel 13 AEUV Rechnung tragen, indem die Verwendung von Tieren in der Forschung und bei Versuchen reduziert wird mit dem Ziel, sie letztendlich ganz durch Alternativen zu ersetzen. Bei allen Tätigkeiten sollte ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sichergestellt werden.

(20)  Die vom Euratom-Programm unterstützten Forschungs- und Innovationstätigkeiten sollten die grundlegenden ethischen Prinzipien einhalten. Die Energiefragen betreffenden Stellungnahmen der Europäischen Gruppe für Ethik in den Naturwissenschaften und neuen Technologien sollten gegebenenfalls berücksichtigt werden. Die Forschungstätigkeiten sollten ferner Artikel 13 AEUV Rechnung tragen, indem die Verwendung von Tieren in der Forschung und bei Versuchen mit dem Ziel, sie letztendlich ganz zu verbieten, durch Alternativen ersetzt wird. Bei allen Tätigkeiten sollte das höchste Schutzniveau für die Gesundheit des Menschen sichergestellt werden.

Änderungsantrag    14

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(21)  Eine größere Wirkung sollte dadurch erreicht werden, dass im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften in zentralen Bereichen, in denen Forschung und Innovation zu den allgemeinen Zielen der Union für die Wettbewerbsfähigkeit beitragen könnten, Mittel des Euratom-Programms und des Privatsektors zusammengeführt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen gelten.

(21)  Eine größere Wirkung sollte dadurch erreicht werden, dass im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften in zentralen Bereichen, in denen Forschung und Innovation zu den allgemeinen Zielen der Union für die Wettbewerbsfähigkeit beitragen könnten, Mittel des Euratom-Programms und der Privatwirtschaft zusammengeführt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen gelten, einschließlich neu aufkommender, innovativer Akteure in dem betreffenden Forschungsgebiet.

Änderungsantrag    15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 25

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(25)  Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen. Eine überarbeitete Kontrollstrategie, die weniger auf die Minimierung von Fehlerquoten als auf eine risikoabhängige Kontrolle und die Aufdeckung von Betrugsfällen ausgerichtet ist, sollte den Kontrollaufwand für die Teilnehmer verringern.

(25)  Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten durch gemeinsame Auditverfahren, Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und, falls angezeigt, Sanktionen. Durch eine überarbeitete Kontrollstrategie, die weniger auf die Minimierung von Fehlerquoten als auf eine risikoabhängige Kontrolle und die Aufdeckung von Betrugsfällen auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Grundsätze und Kriterien ausgerichtet ist, sollte sich der Kontrollaufwand für die Teilnehmer verringern.

Änderungsantrag    16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 26

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(26)  Es ist wichtig, dass für das Euratom-Programm eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine möglichst effektive und nutzerfreundliche Durchführung sichergestellt werden, wobei Rechtssicherheit und Zugänglichkeit für alle Teilnehmer zu gewährleisten sind. Es sollte für Übereinstimmung mit den wesentlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden die „Haushaltsordnung“)19 und mit den Anforderungen einer einfacheren und besseren Rechtsetzung gesorgt werden.

(26)  Es ist wichtig, dass für das Euratom-Programm eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung sichergestellt werden, wobei Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Unterrichtung potenzieller Empfänger zur Verbesserung der Zugänglichkeit für alle Teilnehmer zu gewährleisten sind. Es sollte für Übereinstimmung mit den wesentlichen Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden die „Haushaltsordnung“)19 und mit den Anforderungen einer einfacheren und besseren Rechtsetzung gesorgt werden.

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19 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

19 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

Änderungsantrag    17

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 33

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(33)  Sollen die Ziele des Euratom-Programms in den relevanten Bereichen erreicht werden, müssen bereichsübergreifende Tätigkeiten unterstützt werden, und dies sowohl innerhalb des Euratom-Programms als auch gemeinsam mit dem Rahmenprogramm Horizont 2020.

(33)  Sollen die Ziele des Euratom-Programms in den relevanten Bereichen erreicht werden, müssen bereichsübergreifende Tätigkeiten unterstützt werden, und dies sowohl innerhalb des Euratom-Programms als auch gemeinsam mit dem Rahmenprogramm Horizont 2020, beispielsweise durch die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Forschenden.

Änderungsantrag    18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.  Das allgemeine Ziel des Euratom-Programms ist es, die Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich mit Schwerpunkt auf der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit, der Gefahrenabwehr und dem Strahlenschutz im Nuklearbereich fortzusetzen, wobei ein potenzieller Beitrag zur langfristigen effizienten und sicheren Senkung der CO2‑Emissionen des Energiesystems im Vordergrund steht. Das allgemeine Ziel wird durch die in Anhang I genannten Tätigkeiten in Form von direkten und indirekten Maßnahmen umgesetzt, mit denen die in den Absätzen 2 und 3 genannten Ziele erreicht werden sollen.

1.  Das allgemeine Ziel des Euratom-Programms ist es, die Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich mit Schwerpunkt auf der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit, der Gefahrenabwehr und dem Strahlenschutz im Nuklearbereich fortzusetzen, wobei ein Beitrag zur langfristigen effizienten und sicheren Senkung der CO2‑Emissionen des Energiesystems im Vordergrund steht. Das allgemeine Ziel wird durch die in Anhang I genannten Tätigkeiten in Form von direkten und indirekten Maßnahmen umgesetzt, mit denen die in den Absätzen 2 und 3 genannten Ziele erreicht werden sollen.

Änderungsantrag    19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a)  Unterstützung der Sicherheit von Nuklearsystemen,

(a)  Unterstützung der Sicherheit von Nuklearsystemen unter anderem durch strukturelle länderübergreifende Inspektionen im Falle nuklearer Anlagen, die sich in der Nähe einer Landesgrenze oder von Landesgrenzen zu anderen Mitgliedstaaten befinden,

Änderungsantrag    20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b)  Beitrag zur Entwicklung von sicheren längerfristigen Lösungen für die Entsorgung der nuklearen Restabfälle, einschließlich der geologischen Endlagerung sowie der Trennung und Transmutation,

(b)  Beitrag zur Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit Drittstaaten bei der Ermittlung und Entwicklung von sicheren langfristigen Lösungen für die Entsorgung der nuklearen Restabfälle, einschließlich der geologischen Endlagerung sowie der Trennung und Transmutation;

Änderungsantrag    21

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 3 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a)  Verbesserung der nuklearen Sicherheit, darunter Kernreaktor- und Kernbrennstoffsicherheit, Abfallentsorgung, einschließlich der geologischen Endlagerung sowie der Trennung und Transmutation, Stilllegung und Notfallvorsorge;

(a)  Verbesserung der nuklearen Sicherheit, darunter Kernreaktor- und Kernbrennstoffsicherheit, Abfallentsorgung zur Verhinderung negativer Auswirkungen für Umwelt und Menschen, einschließlich der geologischen Endlagerung sowie der Trennung und Transmutation, Stilllegung sowie Notfallvorsorge;

Änderungsantrag    22

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 3 – Unterabsatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b)  Verbesserung der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich, darunter Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, Nichtverbreitung, Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels und Nuklearforensik,

(b)  Verbesserung der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich, einschließlich Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, Nichtverbreitung, Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels und Nuklearforensik, Endlagerung von Rohstoffen und radioaktiven Abfällen, Minimierung der mit Terrorangriffen auf Kernkraftwerke verbundenen Risiken und strukturellen länderübergreifenden Inspektionen im Falle nuklearer Anlagen, die sich in der Nähe einer Landesgrenze oder von Landesgrenzen zu anderen EU-Mitgliedstaaten befinden,

Änderungsantrag    23

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 3 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d)  Unterstützung von Wissensmanagement sowie Aus- und Fortbildung,

(d)  Unterstützung von Wissensmanagement sowie Aus- und Fortbildung, einschließlich der langfristigen Weiterbildung, um dem ständigen durch die neuen Technologien bedingten Fortschritt gerecht zu werden;

Änderungsantrag    24

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4.  Das Euratom-Programm wird so umgesetzt, dass die unterstützten Prioritäten und Tätigkeiten den sich wandelnden Bedürfnissen entsprechen und die Weiterentwicklung von Wissenschaft, Technologie, Innovation, Politik, Märkten und Gesellschaft berücksichtigen, damit die personellen und finanziellen Ressourcen optimiert und Doppelarbeit bei der Forschung und Entwicklung im Nuklearbereich in der Union vermieden wird.

4.  Das Euratom-Programm wird so umgesetzt, dass die unterstützten Prioritäten und Tätigkeiten den sich wandelnden Bedürfnissen entsprechen und die Weiterentwicklung von Wissenschaft, Technologie, Innovation, Politik – insbesondere der Energie- und Umweltpolitik – , Märkten und Gesellschaft berücksichtigen, damit die personellen und finanziellen Ressourcen optimiertund stärkere Synergieeffekte zwischen den bestehenden Programmen und Projekten geschaffen werden und Doppelarbeit bei der Forschung und Entwicklung im Nuklearbereich in der Union verhindert wird.

Änderungsantrag    25

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.  Der Finanzrahmen für das Euratom-Programm kann sich auf Ausgaben erstrecken, die für vorbereitende Tätigkeiten, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Bewertung im Zusammenhang mit der Verwaltung dieses Programms und der Erreichung seiner Ziele anfallen, insbesondere für Studien und Sitzungen von Experten, sofern sie sich auf die allgemeinen Ziele dieser Verordnung beziehen, sowie auf Ausgaben im Zusammenhang mit informationstechnologischen Netzen mit Schwerpunkt auf Informationsverarbeitung und Informationsaustausch und auf sonstige Ausgaben der Kommission für technische und administrative Unterstützung im Rahmen der Verwaltung des Euratom-Programms. Die Ausgaben für kontinuierliche und sich wiederholende Maßnahmen, beispielsweise für Kontrolle, Audit und informationstechnologische Netze, werden innerhalb der Grenzen für die Verwaltungsausgaben der Kommission nach Absatz 1 gedeckt.

2.  Der Finanzrahmen für das Euratom-Programm kann sich auf Ausgaben erstrecken, die für vorbereitende Tätigkeiten, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Bewertung im Zusammenhang mit der Verwaltung dieses Programms und der Erreichung seiner Ziele anfallen, insbesondere für Studien und Sitzungen von Experten, sofern sie sich auf die allgemeinen Ziele dieser Verordnung beziehen, sowie auf Ausgaben im Zusammenhang mit informationstechnologischen Netzen und deren Sicherheit mit Schwerpunkt auf Informationsverarbeitung und Informationsaustausch und auf sonstige Ausgaben der Kommission für technische und administrative Unterstützung im Rahmen der Verwaltung des Euratom-Programms. Die Ausgaben für kontinuierliche und sich wiederholende Maßnahmen, beispielsweise für Kontrolle, Audit und informationstechnologische Netze, werden innerhalb der Grenzen für die Verwaltungsausgaben der Kommission nach Absatz 1 gedeckt.

Änderungsantrag    26

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c)  den mit dem Siebten Euratom-Rahmenprogramm oder dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (2014-2018) assoziierten Ländern oder Gebieten.

(c)  den mit dem Siebten Euratom-Rahmenprogramm oder dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (20142018) assoziierten oder als Mitgliedstaat daran beteiligten Ländern oder Gebieten.

Änderungsantrag    27

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.  Die Arbeitsprogramme nach den Absätzen 1 und 2 berücksichtigen den Stand von Wissenschaft, Technologie und Innovation auf nationaler, Unions- und internationaler sowie relevante Entwicklungen in der Politik, auf den Märkten und in der Gesellschaft. Sie werden gegebenenfalls aktualisiert.

3.  In den Arbeitsprogrammen nach den Absätzen 1 und 2 wird dem Stand von Wissenschaft, Technologie und Innovation auf nationaler, Unions- und internationaler sowie relevanten Entwicklungen in der Politik, auf den Märkten und in der Gesellschaft Rechnung getragen. Sie werden erforderlichenfalls unter angemessener Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen der unabhängigen, zur Evaluierung des Euratom-Programms eingerichteten Sachverständigengruppen der Kommission aktualisiert.

Änderungsantrag    28

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 15 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Besondere Aufmerksamkeit gilt der angemessenen Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und des Privatsektors im Allgemeinen am Euratom-Programm und dem innovativen Nutzen für diese. Im Zuge der Bewertung und Überwachung wird auch eine quantitative und qualitative Bewertung der KMU-Beteiligung vorgenommen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der angemessenen Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich neu aufkommender, innovativer Akteure in dem betreffenden Forschungsgebiet, und der Privatwirtschaft im Allgemeinen am Euratom-Programm und dem innovativen Nutzen für diese. Im Zuge der Bewertung und Überwachung wird auch eine quantitative und qualitative Bewertung der KMU-Beteiligung vorgenommen.

Änderungsantrag    29

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 21 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.  Die Kommission berichtet über die Ergebnisse der Überwachung nach Absatz 1 und macht sie öffentlich zugänglich.

2.  Die Kommission berichtet über die Ergebnisse der Überwachung nach Absatz 1, macht sie öffentlich zugänglich und übermittelt sie dem Parlament.

Änderungsantrag    30

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kernenergie ist ein Aspekt in der Debatte über die Bekämpfung des Klimawandels und die Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren. Im breiteren Kontext der Suche nach einem nachhaltigen Energiemix für die Zukunft wird das Euratom-Programm durch seine Forschungstätigkeiten auch einen Beitrag zu der Debatte über Nutzen und Grenzen der Kernspaltungsenergie in einer emissionsarmen Wirtschaft leisten. Durch die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit könnten Fortschritte in der Kerntechnik zudem die Aussicht auf beträchtliche Verbesserungen in Bezug auf Effizienz und Nutzung der Ressourcen eröffnen und das Abfallaufkommen gegenüber heutigen Konzepten verringern. Der nuklearen Sicherheit wird allergrößte Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Die Kernenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren. Im breiteren Kontext der Suche nach einem nachhaltigen Energiemix für die Zukunft wird das Euratom-Programm durch seine Forschungstätigkeiten auch einen Beitrag zur Wahrung der technologischen Vorteile der Kernspaltungsenergie in einer emissionsarmen Wirtschaft leisten. Durch die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit könnten Fortschritte in der Kerntechnik zudem die Aussicht auf beträchtliche Verbesserungen in Bezug auf Effizienz und Nutzung der Ressourcen eröffnen und das Abfallaufkommen gegenüber heutigen Konzepten verringern. Der nuklearen Sicherheit wird allergrößte Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Änderungsantrag    31

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Nummer 6 – Buchstabe a – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Unterstützt werden entsprechend dem allgemeinen Ziel gemeinsame Forschungstätigkeiten zum sicheren Betrieb oder zur Stilllegung von Reaktorsystemen (einschließlich der Anlagen des Brennstoffkreislaufs), die in der Union eingesetzt werden, oder, soweit zum Erhalt eines breiten Fachwissens auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in der Union erforderlich, derjenigen Reaktortypen, die in Zukunft eingesetzt werden könnten, wobei ausschließlich Sicherheitsaspekte zu behandeln sind, einschließlich aller Aspekte des Brennstoffkreislaufs wie Trennung und Transmutation.

Unterstützt werden entsprechend dem allgemeinen Ziel gemeinsame Forschungstätigkeiten zum sicheren Betrieb oder zur Stilllegung von Reaktorsystemen (einschließlich der Anlagen des Brennstoffkreislaufs), die in der Union eingesetzt werden, oder, soweit zur Erhaltung breiten Fachwissens auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in der Union erforderlich, derjenigen Reaktortypen, die in Zukunft für alle Aspekte des Brennstoffkreislaufs wie Trennung und Transmutation eingesetzt werden könnten.

Änderungsantrag    32

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Absatz 9 – Buchstabe a – Unterabsatz 2 – Nummer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3)  Austausch mit den relevanten Akteuren zum Ausbau der Kapazitäten der Union auf dem Gebiet der Reaktion auf Nuklearunfälle und -störfälle, indem Forschungsarbeiten zu Warnsystemen und Modellen für die Dispersion radioaktiver Stoffe in der Luft durchgeführt und Ressourcen und Know-how für die Analyse und Modellierung von Nuklearunfällen mobilisiert werden;

(3)  Austausch mit den relevanten Akteuren zum Ausbau der Kapazitäten der Union auf dem Gebiet der Reaktion auf Nuklearunfälle und ‑störfälle, indem Forschungsarbeiten zu Warnsystemen und Modellen für die Dispersion radioaktiver Stoffe in der Umwelt (Luft, Wasser und Boden) durchgeführt und Ressourcen und Know-how für die Analyse und Modellierung von Nuklearunfällen mobilisiert werden;

Änderungsantrag    33

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Absatz 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Damit die Ziele des Euratom-Programms erreicht werden, werden geeignete Verbindungen und Schnittstellen (z. B. gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) mit dem Spezifischen Programm des Rahmenprogramms Horizont 2020 geschaffen.

Damit die Ziele des Euratom-Programms erreicht und Synergieeffekte zwischen nuklearen und nicht nuklearen Aktivitäten sowie der Wissenstransfer in einschlägigen Bereichen ermöglicht werden, werden geeignete Verbindungen und Schnittstellen (z. B. gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) mit dem Spezifischen Programm des Rahmenprogramms Horizont 2020 geschaffen.

Änderungsantrag    34

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Teil 1 – Buchstabe b – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b)  Beitrag zur Entwicklung von sicheren längerfristigen Lösungen für die Entsorgung der nuklearen Restabfälle, einschließlich der geologischen Endlagerung sowie der Trennung und Transmutation

b)  Beitrag zur Entwicklung von sicheren langfristigen Lösungen für die Entsorgung der nuklearen Restabfälle, einschließlich der geologischen Endlagerung sowie der Trennung und Transmutation

Änderungsantrag    35

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Teil 1 – Buchstabe f

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

f)  Schaffung der Grundlagen für künftige Fusionskraftwerke durch Entwicklung von Werkstoffen, Technologien und Entwürfen

entfällt

-  Der prozentuale Anteil der für den Zeitraum 2014-2020 festgelegten Zwischenziele des Fahrplans für die Kernfusion, der im Rahmen des Euratom-Programms erreicht wurde.

 

Änderungsantrag    36

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Teil 1 – Buchstabe g – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

g)  Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

g)  Förderung von Innovation

BEGRÜNDUNG

Das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung kann zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit, der Gefahrenabwehr und des Strahlenschutzes beitragen. Da der Kernreaktorbestand der Union immer älter wird, ist es unbedingt notwendig, die Verfügbarkeit von Fachwissen in Bezug auf Stilllegungstätigkeiten sicherzustellen und die Sicherheit des Stilllegungsprozesses zu verbessern.

Gleichzeitig sind Forschung und Ausbildung im Bereich der Entsorgung und Endlagerung nuklearer Abfälle zu befürworten. Obwohl die Kernenergie in der Union seit fünf Jahrzehnten kommerziell genutzt wird, verfügt keiner der Mitgliedstaaten über eine Endlagerstätte für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente, und Fortschritte werden in diesem Bereich nur langsam erzielt. In den nächsten Jahrzehnten wird Fachwissen in Bezug auf die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle unverzichtbar sein, weshalb Forschung und Ausbildung in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung sind. In Anbetracht der Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit ist es angemessen, dass sich die öffentliche Hand ungeachtet des Verursacherprinzips finanziell beteiligt.

In Ermangelung einer Endlagerstätte muss der Großteil der hoch radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente jahrzehntelang in Zwischenlagern gelagert werden. In vielen Fällen sind die sicherheitstechnischen Anforderungen zweifelhaft. Auch in dieser Hinsicht wird zu weiterer Forschung und Ausbildung aufgerufen.

Trennung und Transmutation sind keine vielversprechenden Lösungen für das Problem der nuklearen Abfälle. Sollten diese Technologien jemals tragfähig sein, so sind dafür erhebliche Investitionen in fragwürdige künftige Reaktortechnologien erforderlich. Letztendlich könnte dadurch die Menge an nuklearem Abfall reduziert, jedoch nicht vollständig beseitigt werden. Daher gilt es nach wie vor, eine Endlagerstätte zu finden.

Da die meisten Mitgliedstaaten entweder niemals Kernreaktoren betrieben oder den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen haben, ist es notwendig, die Prioritäten des Forschungsprogramms zu überdenken.

Auch da die CO2-Emissionen rasch verringert werden müssen, insbesondere in der Elektrizitätswirtschaft, um den Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris nachzukommen, ist die Verwendung öffentlicher Mittel zur Förderung der Erforschung künftiger Reaktortechnologien infrage zu stellen. Die CO2-Emissionen der Elektrizitätswirtschaft müssen bereits lange vor einer möglichen kommerziellen Nutzung der Fusionsenergie gesenkt werden. Daher wird empfohlen, die öffentlichen Mittel in Technologien umzuleiten, die bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielen können. Unabhängig davon wird der ITER nicht über dieses Programm finanziert und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2017)0698 – C8-0009/2018 – 2017/0312(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

12.1.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

18.1.2018

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

18.1.2018

JURI

18.1.2018

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

BUDG

24.1.2018

JURI

24.1.2018

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Rebecca Harms

9.2.2018

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.3.2018

24.4.2018

 

 

Datum der Annahme

10.7.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

13

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Angelo Ciocca, Edward Czesak, Jakop Dalunde, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Fredrick Federley, Adam Gierek, Theresa Griffin, Rebecca Harms, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Jaromír Kohlíček, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Christelle Lechevalier, Janusz Lewandowski, Edouard Martin, Tilly Metz, Csaba Molnár, Nadine Morano, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Lieve Wierinck, Hermann Winkler, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Boni, Benedek Jávor, Werner Langen, Olle Ludvigsson, Marisa Matias, Rupert Matthews, Gesine Meissner, Dominique Riquet

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Romeo Franz, Ulrike Rodust

Datum der Einreichung

12.7.2018

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

42

+

ALDE

Fredrick Federley, Gesine Meissner, Morten Helveg Petersen, Dominique Riquet, Lieve Wierinck

ENF

Christelle Lechevalier

GUE/NGL

Jaromír Kohlíček

PPE

Bendt Bendtsen, Michał Boni, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Christian Ehler, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Werner Langen, Janusz Lewandowski, Nadine Morano, Angelika Niebler, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Hermann Winkler, Anna Záborská, Pilar del Castillo Vera

S&D

Zigmantas Balčytis, José Blanco López, Adam Gierek, Theresa Griffin, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Csaba Molnár, Dan Nica, Miroslav Poche, Ulrike Rodust, Patrizia Toia, Kathleen Van Brempt, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

13

ECR

Edward Czesak, Zdzisław Krasnodębski, Rupert Matthews, Evžen Tošenovský

EFDD

Dario Tamburrano

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga, Marisa Matias, Neoklis Sylikiotis

VERTS/ALE

Jakop Dalunde, Romeo Franz, Rebecca Harms, Benedek Jávor, Tilly Metz

3

0

ENF

Angelo Ciocca, Barbara Kappel

PPE

Paul Rübig

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+  :  dafür

–  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 29. August 2018
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