EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte

2.10.2018 - (12396/2017 – C8-0177/2018 – 2017/0167(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Emilian Pavel

Verfahren : 2017/0167(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0303/2018
Eingereichte Texte :
A8-0303/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte

(12396/2017 – C8-0177/2018 – 2017/0167(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12396/2017),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (12395/2017),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0177/2018),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0303/2018),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Mauritius zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Dieses Änderungsabkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ist ein Meilenstein in der Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius, was im Rahmen des Cotonou-Abkommens von großer politischer Bedeutung ist. Durch die Übernahme der neuen Definition des Kurzaufenthalts gemäß der Änderung zum Schengener Grenzkodex, in der der Begriff „Kurzaufenthalt“ eindeutiger bestimmt wird, gewährleistet das Änderungsabkommen die rechtliche Kohärenz sowie die Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten.

Mauritius ist Mitglied der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, der Afrikanischen Union, des Gemeinsamen Markts für das Östliche und Südliche Afrika, der Vereinigung der Anrainer des Indischen Ozeans, der Bewegung der blockfreien Staaten, der Internationalen Organisation der Frankophonie, der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika, der Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation. Mauritius beherbergt den Sitz der Vereinigung der Anrainer des Indischen Ozeans.

Mauritius weist eine hervorragende Wachstumsbilanz auf. Trotz der Abgeschiedenheit des Landes von den großen Weltmärkten gehört es zu den kleinen Entwicklungsländern, die bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft – von der Abhängigkeit von einem landwirtschaftlichen Rohstoff (Zucker) hin zu verarbeitendem Gewerbe, Tourismus, Gartenbau und neuerdings Finanzdienstleistungen und IKT – die größten Erfolge aufweisen. Das verarbeitende Gewerbe insbesondere im Bereich Kleidung und Textilien und der Tourismus haben eine beachtliche Entwicklung genommen und Arbeitsplätze und Einkommen geschaffen.

Politisch gesehen wurde in Mauritius mit der Unabhängigkeitsverfassung eine Mehrparteiendemokratie geschaffen. Das Land ist seit 1992 Republik. Der Präsident verfügt nicht über Exekutivbefugnisse, die politische Macht liegt beim Premierminister und beim Kabinett. Der Präsident wird auf Vorschlag des Premierministers von einer Mehrheit aller Mitglieder der Nationalversammlung im Wege eines durch eine Abstimmung gefassten Beschlusses für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Der politische Dialog, den die EU mit jedem der AKP-Länder und insbesondere mit Mauritius führt, wird schrittweise verstärkt.

Außerdem möchte der Berichterstatter die keinesfalls zu vernachlässigende Bedeutung hervorheben, die der Befreiung von der Visumpflicht für die Annäherung der Völker Europas und der Republik Mauritius zukommt. Mit dem geänderten Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht können die Bürger nicht nur umfassenden Nutzen aus der Partnerschaft AKP-EU ziehen, sondern auch künftig durch günstigere und mit weniger Aufwand zu organisierende Reisen innerhalb eines eindeutigeren und kohärenteren Rechtsrahmens daran teilhaben.

Der Berichterstatter begrüßt in diesem Zusammenhang die Rolle der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, die in hohem Maße zum Abschluss dieses Abkommens beigetragen haben, das im Übrigen ihre Teilnahme an den Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU erleichtern wird.

Besondere Bestimmungen

Auf die Sonderstellung des Vereinigten Königreichs und Irlands wird in der Präambel eingegangen. Das Vereinigte Königreich und Irland sind also nicht Vertragspartner dieses Abkommens, und seine Bestimmungen gelten in diesen Ländern nicht.

Auf die enge Assoziierung Norwegens, Islands, der Schweiz und Liechtensteins bei der Umsetzung, Anwendung und Erweiterung des Schengen-Besitzstands wird ebenfalls in einer dem Abkommen als Anhang beigefügten gemeinsamen Erklärung verwiesen. In der Erklärung wird den Behörden dieser Länder nahegelegt, möglichst bald bilaterale Abkommen mit der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte abzuschließen und dabei an dieses Abkommen anzuknüpfen.

**

Abschließend empfiehlt der Berichterstatter den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, diesen Bericht zu unterstützen, und dem Europäischen Parlament, seine Zustimmung zu erteilen.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12396/2017 – C8-0177/2018 – COM(2017)03882017/0167(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

30.4.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

28.5.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Emilian Pavel

25.9.2017

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.11.2017

20.2.2018

27.9.2018

 

Datum der Annahme

27.9.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Caterina Chinnici, Daniel Dalton, Rachida Dati, Tanja Fajon, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Kinga Gál, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Péter Niedermüller, Ivari Padar, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Helga Stevens, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Cecilia Wikström, Auke Zijlstra, Sophia in ‘t Veld

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Carlos Coelho, Pál Csáky, Jeroen Lenaers, Innocenzo Leontini, Andrejs Mamikins, Emilian Pavel, John Procter, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ilhan Kyuchyuk, Georg Mayer, Sabine Verheyen

Datum der Einreichung

2.10.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

34

+

ALDE

Nathalie Griesbeck, Sophia in 't Veld, Ilhan Kyuchyuk, Cecilia Wikström

ECR

Daniel Dalton, John Procter, Helga Stevens

ENF

Georg Mayer

GUE/NGL

Marie-Christine Vergiat

PPE

Asim Ademov, Carlos Coelho, Pál Csáky, Rachida Dati, Kinga Gál, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Innocenzo Leontini, Csaba Sógor, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Traian Ungureanu, Sabine Verheyen

S&D

Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Andrejs Mamikins, Péter Niedermüller, Ivari Padar, Emilian Pavel, Birgit Sippel

VERTS/ALE

Judith Sargentini, Bodil Valero

1

-

ENF

Auke Zijlstra

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2018
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